TodesstrafeIn Deutschland ist die Todesstrafe gemäß Artikel 102 des Grundgesetzes aus gutem Grund abgeschafft, also verfassungswidrig. Es heißt in diesem Artikel kurz und bündig: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“ Punkt! Dies sicher nicht nur aufgrund der Erfahrungen des „Dritten Reiches“, sondern, wie ich meine, auch aufgrund anderer Aspekte, die ich weiter unten kurz darlegen möchte.

(Von Eckhardt Kiwitt, Freising)

Doch zunächst eine überraschende Meldung des Tages aus Tunesien:

Tunesien hat die Todesstrafe abgeschafft. Das erste Land Nordafrikas hat damit diese Entscheidung gefällt. „Der neue tunesische Kurs beginnt mit einer wichtigen Geste der Öffnung und der Förderung der Menschenrechte“, meldete jetzt die Internationale Gemeinschaft Sant’Egidio, die seit vielen Jahren im Einsatz für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe engagiert ist.

Der tunesische Ministerrat hat am 4. Februar 2011 eine Reihe internationaler Konventionen und Protokolle verabschiedet, die vor allem in Bezug auf die Todesstrafe, den Kampf gegen die Folter und den Schutz der Person gegen unbekanntes Verschwinden uneingeschränkt übernommen wurden.

Das liest sich gut, und man kann den Menschen in den totalitären / autokratischen Staaten der islamischen Welt nur wünschen, dass sich derartige Erkenntnisse und Überzeugungen dort, aber auch weltweit durchsetzen. Insbesondere die Anerkennung der Menschenrechte gemäß der „Allgemeinen Deklaration der Menschenrechte“ und nicht etwa der „Menschenrechte“ gemäß der Scharia, wie sie der OIC vorschwebt.

In allen europäischen Staaten – mit Ausnahme der Diktatur Weißrussland – ist die Todesstrafe seit langem abgeschafft. Die Tatsache, dass sie in der Verfassung des deutschen Bundeslandes Hessen noch immer erwähnt wird, ist unerheblich, denn in Deutschland gilt: Bundesrecht bricht Landesrecht.

„Auf EU-Ebene ist sie durch den Lissabon-Vertrag in ganz bestimmten Fällen allerdings wieder zulässig – die Wiedereinführung der Todesstrafe im Kriegsfall oder bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr, aber auch die Tötung von Menschen, um einen Aufstand oder einen Aufruhr niederzuschlagen. Maßgeblich dafür ist nicht Art. 2 Abs. 2 der Charta, der die Verurteilung zur Todesstrafe und die Hinrichtung verbietet, sondern die in das Vertragswerk aufgenommene Erklärung zu diesem Artikel, die aus der Menschenrechtskonvention von 1950 stammt.“

In Großbritannien wurde die Todesstrafe aufgrund eines einzigen Justizirrtums in den 1950er Jahren abgeschafft, der später verfilmt und auch im Deutschen Fernsehen gesendet wurde.

Nun hat eine „Strafe“ zum Ziel, dem Straftäter die Möglichkeit zu geben, einzusehen, dass sein Handeln gesetzwidrig und moralisch verwerflich war, was in vielen – wenngleich nicht in allen – Fällen auch gelingt. Einem zum Tode verurteilten Straftäter steht diese Möglichkeit nicht offen, denn wenn er erst hingerichtet ist, gibt es für ihn nichts mehr einzusehen. Hinter der Todesstrafe steht also nicht der Gedanke der Erziehung oder der Gedanke, jemandem eine Möglichkeit zur Einsicht in sein rechtswidriges und moralisch verwerfliches Handeln zu eröffnen, ihm also eine Perspektive auf ein neues Leben zu geben.

Hinter der Todesstrafe steht der Gedanke der Rache, die vom alttestamentlichen, altjüdischen „Aug um Auge, Zahn um Zahn“ bereits eingegrenzt wird (nur ein Zahn für einen Zahn, nicht das ganze Gebiss) und durch das neutestamentarische, ebenfalls jüdische „Wer von euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein auf sie“ ergänzt wird.

Rache ist jedoch ein niedriger Beweggrund, und so heißt es im Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland im § 211 Satz 2:

Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

Mit dieser Rechtssetzung in § 211 Satz 2 StGB würde die Vollstreckung eines Todesurteils in Deutschland den Straftatbestand des Mordes erfüllen – dies auch, weil die Vollstreckung eines Todesurteils immer nur mit gemeingefährlichen Mitteln ausgeführt werden kann [bis zum Beweis des Gegenteils!] – und müsste gemäß § 211 Satz 1 StGB mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet werden. Jeder Richter, der heute in Deutschland ein Todesurteil fällen würde, wäre – mindestens moralisch, aber wohl auch strafrechtlich – des Aufrufs oder der Anstiftung zum Mord schuldig.

In jenen Staaten, in denen die Todesstrafe bis heute verhängt und vollstreckt wird, kommt es immer wieder zu Fehlurteilen – sogenannten „Justizirrtümern“ – bei denen unschuldige Menschen zum Tode verurteilt werden. Nach der Vollstreckung dieser Fehlurteile und der späten Erkenntnis, dass man einen Unschuldigen hingerichtet hat, spricht man dann – zu Recht, wie ich meine – von einem „Justizmord“, also einer Tötung aus niedrigen Beweggründen.

Nichts anderes ist jedoch die Vollstreckung jedes Todesurteils, auch wenn das Urteil den Gesetzen des jeweiligen Landes scheinbar genügen mag.

Denn Rache gilt – hoffentlich – weltweit als ein niedriger Beweggrund. Wie oben dargelegt, handelt es sich bei einem Todesurteil nicht um eine erzieherische Maßnahme, sondern um ein Urteil aus niedrigen Rachegelüsten, also aus niedrigen Beweggründen.

In den USA beobachtet man seit langem, dass nach jeder Vollstreckung eines Todesurteils, über das in den Öffentlichen Medien berichtet wird, die Gewaltkriminalität ansteigt. Die Vollstreckung der Todesstrafe hat somit keine abschreckende Wirkung, sondern sie motiviert zur Begehung von Gewalttaten gemäß der infantilen Einstellung : „Jetzt erst recht“.

Befürworter der Todesstrafe sollten sich bewusst sein, dass sie, indem sie sich für die Todesstrafe aussprechen, den Rahmen unseres Grundgesetzes, unserer Rechtsordnung insgesamt und unserer – auch aus dem neutestamentarischen Christentum inspirierten moralischen Werte entweder verlassen oder diese nie anerkannt haben.

Jeder Befürworter der Todesstrafe, der sogar die Hinrichtung Unschuldiger aufgrund von Justizirrtümern inkauf nehmen muss, da es solche Justizirrtümer immer wieder gibt und diese unvermeidbar sind, muss sich darüber im Klaren sein, dass er seine eigene Hinrichtung – auch aufgrund eines Justizirrtums – befürwortet.

Und er sollte und müsste dafür sorgen, dass zunächst er selbst hingerichtet wird – auch wenn er unschuldig ist. Alles andere wäre inkonsequent, unglaubwürdig und lächerlich.

Ihre eigene Hinrichtung können Befürworter der Todesstrafe z.B. dadurch erwirken, dass sie sich nach Saudi-Arabien begeben und dort öffentlich den Koran, den sogenannten „Propheten“ Mohammed oder den Islam insgesamt kritisieren. Auf dieses „schlimme Verbrechen“ steht in Saudi-Arabien die Todesstrafe.

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118 KOMMENTARE

  1. Der Artikel vermischt m.E. zu Unrecht zwei Dinge: die Frage, ob man der Todesstrafe generell ablehnend gegenübersteht
    und
    die traurige Tatsache, dass die Todesstrafe ebenso wie diverse Körperstrafen (Auspeitschung, Bastonade, Stockhiebe, Amputation von Gliedmaßen) in islamischen Ländern u.a. vergewaltigte Frauen (als Ehebrecherinnen), Frauen, die Hosen tragen wollen, Homosexuelle und natürlich Konvertiten (Apostasie) trifft.
    Auch wenn man die Todesstrafe zum Beispiel befürworten würde, könnte man nur mit Abscheu auf die Art und Weise der Anwendung in islamischen Ländern schauen.

  2. Keinem Täter darf es besser gehen als seinem Opfer.
    Und wer behauptet das Rache ein niederer Beweggrund ist?
    Solchen Unsinn darf man sich nicht einreden lassen.
    Da sind wir dann beim Unterschied zwischen Humanität und Humanismus.
    Während Rache zutiefst menschlich (human) ist, ist Humanismus nur eine weitere Ideologie.

  3. Bei Mördern und Vergewaltigern geht es nicht in erster Linie um die Umerziehung zu einem besseren Menschen und die Einsicht ihres Fehlverhaltens, sondern um den Schutz der restlichen Gemeinschaft. Fehlurteile lassen sich nicht ausschließen. Das ist tragisch, aber die Wahrscheinlichkeit auf ein solches Fehlurteil lässt sich verringern. So müssen alle technischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um einen Irrtum zu vermeiden. Ein Lügendetektortest wäre beispielsweise ein erster Anfang. Man könnte ja auch noch 10 Jahre warten bis zur Vollstreckung des Urteiles

    Aber mal ehrlich, wer aber einen Menschen auf dem Gewissen hat, hat doch wohl sein Recht, selber als Mensch behandelt zu werden verspielt, oder wollt ihr so etwas später mal als Nachbar haben? Also ich nicht.

  4. NEIN, Strafrecht hat die Aufgabe zu bestrafen, nicht zu erziehen. Diese grottige Denkweise geht mir schon bei unserer Kuscheljustiz und insbesondere dem Jugendstrafrecht auf den Senkel und jetzt muss man sich dieses Täterverständnis-Gewäsch hier auch noch anhören. Wer mordet, vergewaltigt, Kinder schändet etc., der muss nichts lernen, er gehört einfach nur für ewig aus der Gesellschaft entfernt!

  5. Der Punkt ist, dass im Islam die Todesstrafe für „Vergehen“ ausgesprochen würden (Ehebruch, Abfall vom Glauben etc.), die im Westen, einschließlich der USA, noch nicht einmal vor ein Strafgericht kämen.

    Ausserdem gibt es im islamischen Kulturkreis auch eine Art „Todesstrafe durch die Hintertür“ in Form der „Ehren“morde.

    Wenn nämlich Täter von „Ehren“morden straffrei ausgehen oder nur milde bestraft werden, ist das eine indirekte Befürwortung der Ermordung von Mädchen und Frauen (manchmal auch Männern) durch die islamische Gesellschaft, Staat und Gerichten.

    Jeder vernünftige Mensch muss gegen die Todesstrafe sein, doch kann ich mich manchmal nicht des Wunsches erwehren, dass einmal ein Moslem in den USA wegen eines „Ehren“mordes zum Tode verurteilt wird.

    Einfach damit den Moslems auf der Welt mal eingehämmert wird, wie sehr ein Unrecht ein sogenannter „Ehren“mord ist, dass er genauso ein Mord ist, wie jeder „gewöhnliche“ Mord auch.

  6. In USA kostet die Hinrichtung mehr als eine lebenslange Haft…in islamischen Staaten genau umgekehrt…

  7. Es ist selbstverständlich gut verschiedene Meinungen zu lesen, aberich glaube, dass PI sich in zu viele Themen einmischt.
    Islam, EU, Klima. Das sind die Themen der Muslime und Linksfaschisten. Was kümmert uns die Todesstrafe?

  8. Als Schlechtmensch denke ich erstmal an den Eigennutz der zukünftigen Ex-Regierung.

    Von denen will sicher keiner vom Volk an den Kran gehängt werden.
    Da ändern wir doch vorher noch schnell das Gesetz.. 😉

    Aber wünschenswert wäre es, wenn sich in Tunesien keine Allahkratie mit Scharia-„Recht“ etabliert.

    Zur Todesstrafe selbst ist meine Meinung gespalten.
    Für Straftaten wie Mord wäre sie durchaus vertretbar, wenn, und auf dem „wenn“ liegt die Betonung, die Schuld des Täters einwandfrei feststeht.

    Diese Debatte über für und gegen die Todestrafe würde sicher etwas rationeller geführt, wenn lebenslänglich in Deutschland auch wirklich lebenslänglich bedeuten würde.

    Der Schutz der Gesellschaft wäre so ausreichend gewährleistet und Justizirrtümer nicht endgültig.

  9. In USA kostet die Hinrichtung mehr als eine lebenslange Haft…in islamischen Staaten genau umgekehrt…

    Kannst du das irgentwie belegen, das klingt mir schwer nach einer linken Milchmannrechnung. Allein die wächter für 30 Jahre haft durften schon einiges kosten. Dann Essen, Kleidung, Strom, Hygiene. Als ich kann mir nicht vorstellen das die Hinrichtungen je na Methode teurer sind.

  10. Sry, aber meiner Meinung nach ist dieser Artikel unsinnig und nutzlos.

    „Und er sollte und müsste dafür sorgen, dass zunächst er selbst hingerichtet wird – auch wenn er unschuldig ist. Alles andere wäre inkonsequent, unglaubwürdig und lächerlich.“

    Was ist das für ein blödsinniges Gerede? Dann muss auch jeder der für Gefängnisstrafe steht in das Gefängnis, weil es ja einen Unschuldigen treffen könnte.

    Wenn ein Mann ein kleines Mädchen foltert, vergewaltigt und danach tötet, dann war das Mädchen sicher auch unschuldig.

    Was NICHT heißt, dass ich für die Todesstrafe bin, nur dass dieser Artikel inkonsistent ist.

  11. Schade, dass einige Kommentatoren den Text nicht wirklich verstanden haben – oder von vorne herein nicht zu einer kritischen Analyse der Todesstrafe bereit waren.

    Wenn schon nicht die Werte der europäischen Aufklärung als Gegenargument anerkannt werden, sollte doch zumindest das Risiko einen völlig unschuldigen zu ermorden – und genau darauf läuft es hinaus – doch ausreichen, um die Todesstrafe dauerhaft aus freien Gesellschaften zu verbannen.

    Ich freue mich auf jeden Fall über diese Nachricht, die zeigt, dass Tunesien versucht in die richtige Richtung zu gehen.

  12. Selten liest man so ein geschwulstiges Gutmenschen Gelaber um die Todesstrafe.

    Wie wäre es denn mal mit einer Gegenüberstellung der Fürs und Wieders ?

    Für die Todesstrafe spricht in jedem Fall der Punkt das ein Täter in keinem Fall seine Tat wiederholen kann.

    Und wenn ich dieses Geschwurbel „Die Anhänger der Todesstrafe sollten …. lese“ …. dann kommt mir der Brechreiz …..

    Jemand der einen anderen Menschen aus niederen Beweggründen vom Leben zum Tode befördert hat, sei es zur Befriedigung seiner sexuellen Trieben oder weil Ihm das sein Glaube vorschreibt oder ähnlicher Unfug, der hat einfach mal seinen Anspruch auf humanitäre Behandlung verwirkt.

    Erkläre mir einer warum man einen Kinderficker, der anschließend das Kind auch noch um die Ecke bringt, weiterhin am Leben lassen soll. Weil wir „ach gottchen“ so human sind ? Weil er seinen Trieb nicht unter Kontrolle hatte ?

    Tut mir leid, solche Individuen rangieren bei mir ganz unten auf der Werteskala, noch unter Würmern, Asseln und was es da noch so gibt.

    Jeder der einen anderen Menschen zu Tode bringt, der sollte das selbe Schicksal erfahren. Denn während er sein Opfer für immer aus dem Leben gekickt hat, kann ein Mörder in unsere Gesellschaft nach ca. 15 Jahren (Wenn die Höchststrafe ohne Sicherheitsverwahrung verhängt wurde) wieder am Leben teilnehmen. Was für eine „harte“ Strafe.

    Sicher gilt es solche Dinge wie Affekt oder ähnliches zu berücksichtigen.

    Aber nun ist es sicher kein Affekt wenn man gezielt hingeht und seiner EX die Kehle durchschneidet, ihr in den Kopf schießt oder sonst etwas veranstalltet um die Dame unter die Erde zu bringen.

    Auch ist es wohl kein Affekt wenn man das Kind zu erst einfängt, dann vergewaltigt und anschließend tötet.

    Tut mir leid wenn ihr ganzen Gutmenschen das anders seht.

    Aber weil Ihr das eben anders seht kann Ali mal eben rasch hingehen und sein Aschia, im namen der Ehre, um die Ecke bringen, nennt sich dann verharmlosend Ehrenmord.

    Oder kann Ali eben Messer nehmen und es der deutschen Kartoffel ins Herz rammen, weil er mal wieder höchst beleidigt ist, weil die deutsche Kartoffel es eben nicht erfrischend fand das Ali einen Freifick, als neuer Herrenmensch, von der Freundin der deutschen Kartoffel haben wollte. Oder weil Ali es absolut Autobahn fand das er bei der Abifeier mal wieder draussen bleiben musste. Und so liese sich die Liste warum Ali „Messer nimmt um …. “ beliebig erweitern.

    Wie wäre es also wenn Ihr Gutmenschen endlich mal aufwachen würdet. Kann doch nicht so schwer sein der Realität ins Auge zu blicken.

  13. Machen wir es kurz der Artikel ist PI nicht würdig (fast so schlimm wie der Artikel über Blackmetal), man kann ja die Todesstrafe ablehnen vlt sogar mit gutem Recht, aber nicht mit so einer Argumentation.

    Schon den Befürwortern a) die Verfassungstreue und b) chritliches Werteverständnis abzusprechen zeugt zumindest von einer schlechten Diskussionskultur.

    1. Strafen sollen nicht nur Erziehen, sondern auch Bestrafen und das Unrecht Sühnen (und es gibt nunmal Taten die so schrecklich sind, dass man sie nur ansatzweise mit seinem Leben begleichen kann z.B. der Massenmord)
    Ob etwas Christlich ist

    2. Kann man den Menschen bei einer Haftsstrafe die verlorene Zeit zurückgeben? Wenn nein müssten wir auch Haftstrafen ablehnen, da es dort auch zu Fehlurteilen kommen kann die Menschen z.B. ihre ganze Jugend rauben.

    3. Selbstverständlich kann ein Richter ein Todesurteil sprechen ohne dafür belangt zu werden, ein Richter wird ja auch nicht wegen Freiheitsberaubung angeklagt.

    4. Die Motive für die Todesstrafe müssen nicht unbedingt Rache sein, sondern können auch einfach Schutz der Bevölkerung sein und einem Schritt weiter gedacht Gnade, eine lebenslange Haftstrafe mit der Gewissheit in Unfreiheit zu sterben ist doch eigentlich viel grausamer als ein schneller und schmerzloser Tod.

  14. … In USA kostet die Hinrichtung mehr als eine lebenslange Haft…


    Wahrscheinlich aber erst , wenn
    die komplette Energieversorgung auf
    Ökostrom umgestellt ist und der Strom
    ein kleines bisschen mehr kostet. …

  15. Nun hat eine „Strafe“ zum Ziel, dem Straftäter die Möglichkeit zu geben, einzusehen, dass sein Handeln gesetzwidrig und moralisch verwerflich war, was in vielen – wenngleich nicht in allen – Fällen auch gelingt. Einem zum Tode verurteilten Straftäter steht diese Möglichkeit nicht offen, denn wenn er erst hingerichtet ist, gibt es für ihn nichts mehr einzusehen.

    Ein wenig Einblick in die Kriminalgeschichte und -psychologie würde Ihnen genau das Gegenteilige vermitteln. Lesen Sie hierzu die Memoiren des Henkers von Ostpreußen, des Gefängnisgeistlichen von Fresnes oder des Franz Stock.

    Ein Mensch, der als einzige Zukunft das Leben eines Tieres im Käfig vor sich hat („echt lebenslänglich“), wird nur zur inneren Revolte gedrängt. Er bleibt für sich selbst, seine Mitinsassen, die Gefängnisaufseher und die Gesellschaft unberechenbar. Vor dem endgültigen Aus jedoch entwickeln sich zwangsläufig vollkommen andere Gedanken.

    Der Grundsatz, Strafe solle erziehen und nicht mehr bestrafen, war bis 1968 übrigens dem europäischen Rechtssystem vollkommen fremd (außer bei der Spanischen Inquisition – diese richtete jedoch keine Vergehen des materiellen Rechts).

    Nach 2000 Jahren Rechtsgeschichte wurden Allgemein- und Spezialprävention sowie Sühne durch das Vordrängen der individuellen Interessen des Menschen „Verurteilter“ unter dem Deckmantel der Grundrechte dermaßen in den Vordergrund zu Ungunsten der Gesellschaft ausgehöhlt, dass jegliche Strafe zum Witz mutiert. Darüber berichtet PI ja täglich hinreichend.

    Was die Todesstrafe anbelangt, diese war die ultima ratio, um die Gesellschaft vor den gefährlichsten ihrer Mitglieder zu schützen. Gleichzeitig war sie die allerbeste Garantie gegen Wiederholungstaten. Und schließlich war sie die allerhöchste Sühne gegenüber Verbrechen, die zum Teil nicht wiedergutzumachen waren.

    Bitte kommen Sie mir nicht damit, dass die Todesstrafe mit Rechtsstaat nichts zu tun hat, nur weil die Nazis und die Kommunisten sie verhängt haben. Soviel ich weiß, genügen die Strafprozessvorschriften aller okzidentalen Demokratien seit ca. 150 Jahren jeglichen rechtsstaatlichen Anforderungen.

    Um etwas klarer zu reden: Ein Mörder, Terrorist oder Kinderschänder hat weder auf der Straße als normaler Mensch, noch im Gefängnis als lebenslang eingesperrtes Tier etwas zu suchen. Das sind wir uns, den Opfern und ihm als Mensch schuldig. Etwaige Tränenarien überlasse ich gerne Staranwalt Ströbele, der Inge Viett und dem Christian Klar mit seinen Gnadengesuchen. Die besten Beispiele dafür, dass ohne Todesstrafe irgendetwas doch nicht richtig läuft.

  16. @#20 Zerberus (08. Feb 2011 01:33)

    Sehr gute Wortwahl, nur bring das mal einem Gutmenschen bei. Ohne einen 45er bekommst Du das bei dem nicht in den Schädel.

    Denn genau das ist das Problem aller Gutmenschen. Lieber auf xx-Jahre einsperren als ein glatten und sauberen Schnitt zu machen. Weil das ja ach so human ist.

    Da kann man echt am Geisteszustand jener Leute zweifeln.

    Was ist denn humaner 15 und mehr Jahre im Knast zu verbringen, und bei strickter Anwendung ohne die Möglichkeit eine Nummer zu schieben oder ähnliches, oder eben mal 5 Minuten Todesangst bevor es Nacht wird ?

    Sicher einen Toten kann man nicht mehr ins Leben zurück holen. Aber im Zeitalter der DNA – Analyse usw. sollte man doch bei 100% erwiesener Schuld den Schlußstrich ziehen.

    Ich könnte ja verstehen wenn man so argumentieren würde wenn es die ganzen Fortschritte in Sachen DNA, Forensik, usw. noch nicht gegeben hätte. Denn da hätte sehr schnell mal ein Fehlurteil gefällt werden können. Aber angesichts der erzielten Fortschritte usw. usf. halte ich die Todesstrafe für ganz spezielle Vergehen für unausweichlich.

    Und zu diesen Vergehen zählen für mich Kinderficker (Wenn diese das Kind anschließend getötet haben), Vergewaltiger (wenn das Opfer anschließen getötet wurde), Mörder aus niederen Bewegrünen (z.B. Habgier, verletzes Ehrgefühl (Ehrenmorde) o.ä. Unfug wo sich ein normal denkender Mensch an den Kopf fässt).

    Letztendlich muss so etwas eh von einer Ethikkommision überprüft und festgelegt werden. Nur sollte man dem Volk auch die Möglichkeit bieten mal über die Todesstarfe abzustimmen.

    Aber da man genau weis wie diese Abstimmung ausfallen würde ……….

  17. „Mit dieser Rechtssetzung in § 211 Satz 2 StGB würde die Vollstreckung eines Todesurteils in Deutschland den Straftatbestand des Mordes erfüllen – dies auch, weil die Vollstreckung eines Todesurteils immer nur mit gemeingefährlichen Mitteln ausgeführt werden kann [bis zum Beweis des Gegenteils!] – und müsste gemäß § 211 Satz 1 StGB mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet werden.“

    Nun, es zeigt den Verfall dieses Blogs, dieses Zitat könnte ihnen jeder Jurastudent im 2. Semester widerlegen.

    Wenn man denn mal mitreden möchte, bitte auch die Definitionen lernen, Hase.

    Ich zitiere mal, Quelle ist unbekannt: „Wenn man keine Ahung hat, einfach mal die Fresse halten.“ 🙂

  18. Mit dieser Rechtssetzung in § 211 Satz 2 StGB würde die Vollstreckung eines Todesurteils in Deutschland den Straftatbestand des Mordes erfüllen – dies auch, weil die Vollstreckung eines Todesurteils immer nur mit gemeingefährlichen Mitteln ausgeführt werden kann [bis zum Beweis des Gegenteils!] – und müsste gemäß § 211 Satz 1 StGB mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet werden. Jeder Richter, der heute in Deutschland ein Todesurteil fällen würde, wäre – mindestens moralisch, aber wohl auch strafrechtlich – des Aufrufs oder der Anstiftung zum Mord schuldig.

    Mit Verlaub, Herr Kiwitt, wo haben Sie denn Jura studiert? Bei Wikipedia oder Indymedia? Mit Sicherheit aber nicht in einer juristischen Fakultät. Denn:

    Nach dieser Ihrer Argumentation (Recht ist IMMER Auslegungssache) könnte man einem Oberst Klein unterstellen, dass er aus Rache gehandelt hätte. Kurzer Prozess nach lex kiwitta: Mörder – lebenslänglich. Vgl. „finaler Rettungsschuss“ pp.

    Was ich Ihnen damit sagen möchte? Dass das Wort „Rache“ an dieser Stelle vollkommen fehl am Platz ist. Ansonsten würde man den Ladendieb ja aus bloßer Rache einsperren, oder den U-Bahn-Schläger von München aus bloßer Rache zu 10 Jahren Bau verdonnern. Und auch diese Strafen wären nur deswegen niederträchtig.

    Mein Gott! Habe ich etwas verschlafen? Ich habe ja nur das wiederholt, was uns unsere Gutmenschen seit 42 Jahren – offensichtlich mit Erfolg – versuchen einzutrichtern!

  19. In Großbritannien wurde die Todesstrafe aufgrund eines einzigen Justizirrtums in den 1950er Jahren abgeschafft, der später verfilmt und auch im Deutschen Fernsehen gesendet wurde.

    Das Concorde-Syndrom.

  20. Schwache und Nicht-Argumente, ein Endlosthema,
    dennoch:
    Todesstrafengegner gehen immer davon aus, daß deren Befürworter blindwütige, blutgierige Kreaturen sind, die reflexhaft nach Rache schreien.

    Die Todesstrafe ist natürlich nicht „gut“, sie ist selbstverständlich grauenhaft. Sie ist nicht gut, aber sie ist gerecht, sie ist richtig.

    Ich weiß es nicht, aber haben Gerechtigkeit und Rache nicht den gleichen Wortstamm und also Ursprung? Sind sie nicht sogar ein und dasselbe? gerächt = gerecht
    Es geht nicht um Abschreckung, es geht ganz einfach um – gerechte, angemessene – Bestrafung, Bezahlung. Ich zahle ganz einfach den angemessenen, gerechten Preis. Befürworten Gegner der Todesstrafe auch den Diebstahl?

    Der Gegner der Todesstrafe setzt prinzipiell das Leben eines Mörders über das seines Opfers.

    Davon abgesehen: Wenn die Todesstrafe nicht abschreckt, wieso versuchen Todeskandidaten dann i.d.R. bis zur allerletzten Minute ein Gnadengesuch durchzubekommen?

    Die grundsätzliche Möglichkeit, einen Unschuldigen hinzurichten, ist kein Argument gegen die Todesstrafe an sich. Umgekehrt dürfte man bei Beachtung einer 100%-Sicherheitsklausel überhaupt keinerlei Strafen verhängen.

    Selbstverständlich muß der Befürworter auch seine eigene mögliche Bestrafung befürworten. Das ist es doch gerade!

    ———————————-

    Was aber die „Praxis“ angeht:
    Wer redet denn hier von Todesstrafe? Bei uns ist „lebenslänglich“ ja bekanntermaßen – beim ersten mal – ca. 15 Jahre, und das maximal! Die Lebenserwartung im Entwicklungsland Deutschland ist halt so gering. Wir haben hier sogar viele brutale Tötungsdelikte mit bloßen Bewährungsstrafen.

    Und das Grundgesetz: Wie war das mit unserer grandiosen Religionsfreiheit? Ein Mord aus „religiösen Gründen“ kann doch keiner aus niederen Beweg…?

    Sie sind selten, aber es gibt Foltermorde. Und auch für reines brutales Quälen ohne Tötung ist die Todesstrafe eine eher milde Strafe.
    Habt ihr edlen Humanisten eigentlich kein Mitleid mit den Opfern solcher Taten? Denkt ihr – jetzt plötzlich wieder ganz „rational/unemotional“ – „Die sind nun mal tot, kannste eh nix rückgängig machen“?

  21. In jenen Staaten, in denen die Todesstrafe bis heute verhängt und vollstreckt wird, kommt es immer wieder zu Fehlurteilen – sogenannten „Justizirrtümern“ – bei denen unschuldige Menschen zum Tode verurteilt werden.

    Achja? Soweit mir bekannt (erstes Jurasemester), findet man z.B. in der US-Gesetzgebung und -Rechtsprechung (genausowenig wie in der deutschen) die Worte Fehlurteil oder Justizirrtum nirgens.

    Ich muss Ihnen Folgendes erklären (schon wieder erstes Jura-Semester): In einem Rechtsstaat (dazu zählen die BRD, die USA, und dazu sämtliche westliche Länder, die bis vor 40 Jahren die Todesstrafe angewandt haben) gilt Jedermann als unschuldig, bis er verurteilt wurde. Sobald er verurteilt wurde, gilt dieser Jedermann wiederum nicht mehr als unschuldig, sondern wurde schuldig gesprochen, IST also schuldig. Klar?

    Danach gibt es die verschiedensten Möglichkeiten, ein solches Urteil anzufechten: Berufung, Revision, Wiederaufnahme, Beschwerde und was weiß ich alles. In den USA gibt es Spezialisten, die sehr zur Freude der Presse und der eigenen Tasche es beherrschen, dieses Spielchen bist fast ins Unendliche zu treiben. Mit dem Ergebnis, dass ihr Mandant nach 10 Jahren und etlichen Millionen doch auf dem Stuhl schmoren muss.

    Wie dem auch sei: Schuldig ist schuldig. Wenn sämtliche Rechtsmittel erfolglos ausgeschöpft sind, bleibt: schuldig. Und DAS ist ein verdammt wichtiger Grundsatz der Rechtsvorschriften und der Rechtsphilosophie sämtlicher westlichen Demokratien: Solange jemand nicht verurteilt wurde, GILT er als unschuldig, solange das Gegenteil nicht bewiesen wurde. Und sobald er verurteilt wurde, IST er schuldig, SOLANGE DAS GEGENTEIL NICHT BEWIESEN WURDE! Ende, Schluss! Insofern gibt es in einem Rechtsstaat weder materiell noch philosophisch weder Fehlurteile noch Justizirrtümer! Auch nicht in Deutschland, herrgottnochmal!

    Wenn ein Urteil im Nachhinein (je nach Land) kassiert, aufgehoben, für nichtig erklärt, zur Neuentscheidung an einen anderen Rechtskörper verwiesen oder ganz revidiert wird: Nirgens, vorallem in keinem Rechtsstaat, werden Sie einen Justizentscheid lesen, in dem von einem Justizirrtum die Rede ist. So etwas KANN es eben in einem Rechtsstaat nicht geben! Ein Justizirrtum ist in einem Rechsstaat UNMÖGLICH. Punkt. Sonst würde der Rechtsstaat zugeben, dass er systemimmanent kein Rechtsstaat ist, weil der Verurteilte keine hinreichenden Möglichkeiten hätte, zu seinem Recht zu kommen. Logisch, oder?

    Im Umkehrschluss: Wenn es in Rechtsstaaten die Möglichkeit des Justizirrtums gäbe, hätte der Verurteilte (Bürger) folglich keine hinreichenden Möglichkeiten, sich gegen die staatliche Justiz zu wehren. (Immernoch 1. Semester. Als würde man sich nicht mehr vor Gericht verteidigen, sondern vor einem Überfall wehren müssen. Unterstellungen…) Dies würde folgerichtig begründen, dass der Rechststaat kein Rechts-, sondern ein Willkürstaat ist. Korrekt? Können Sie mir folgen?

    Und wer hat’s erfunden? Nicht die Schweizer von Ricola, sondern Ströbeles und deren Pendants in den USA, Amnesty International und Konsorten. Sie wollen andauernd mit Horrorgeschichten von Fehlurteilen und Justizirrtümern die freie Welt und deren Rechsstaaten anprangern, schwätzen von Folter in deutschen Gefängnissen und was weiß ich.

    Ich will nicht in Abrede stellen, dass es vorgekommen ist, dass Angeklagte verurteilt wurden, obwohl sie die Tat nicht begangen hatten. Die Beweislast war gegen sie. Darum geht es bei einem Kriminalprozess, egal wie sorgfältig. Bedauerlich für den Betroffenen, aufgrund der Akribie der Rechtsvorschriften und -organe urig selten, aber aufgrund der mennschlichen Schwäche nicht gänzlich auszuschließen.

    Fazit: Eine Unrechtmäßigkeit aller Todesurteile in den Rechtsstaaten dieser Welt grundsätzlich zu unterstellen, unterstellt ihnen, dass sie keine Rechtsstaaten sind, und zwar nur deshalb, weil die die Todesstrafe verhängen. Ansonsten wären Geldstrafen wegen Ladendiebstahls oder Freiheitsstrafen wegen Steinewerfens am Ersten Mai auch grundsätzlich auf Justizirrtümern begründet, oder? Und die BRD und die USA wären aufgrund ihres fehlerbehafteten Rechtssystems (egal ob Ladendiebstahl oder Todesstrafe) keine Rechtsstaaten?

    WAS, WIE BITTE? Was sagen Sie? Die Linken behaupten haargenau das?

    Q-E-D !!!

  22. Mich hat es nicht überzeugt, bin immernoch pro Todesstrafe. Justizirrtümer sind schlimm, aber auch wenn 20 Jahre Gefängnis draus wird. Letztendlich muß man halt versuchen diese mit allen Mitteln zu verhindern.

    Grundsätzlich ändern sie aber an der Sachlage nichts. Es gibt Personen die aus Gründen der Moral aber auch der öffentlichen Sicherheit tot besser als lebendig sind.

  23. In Deutschland ist die Todesstrafe gemäß Artikel 102 des Grundgesetzes aus gutem Grund abgeschafft, also verfassungswidrig.

    Lieber Herr Kiwitt,

    Sie haben Ihre Abhandlung gegen die Todesstrafe mit einem doppelten Logikfehler begangen.

    Erster Fehler: „… gemäß Artikel 102 des Grundgesetzes AUS GUTEM GRUND abgeschafft, ALSO verfassungswidrig.“

    Habe nirgens im entspr. Artikel gelesen, dass die Todesstrafe AUS GUTEM GRUND abgeschafft ist.

    Zweiter Fehler: „Es heißt in diesem Artikel kurz und bündig: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“ Punkt!“ Also, wie von mir weiter oben erwähnt: nicht aus gutem Grund!

    (War eine juristisch-dialektische Sptzfindigkeit. Spaß. Gute Nacht, lieber Herr Kiwitt!)

  24. Wenn ich an die Todesstrafe in Amerika denke, kriege ich das kalte Kotzen.

    Da sitzen die doch hinter der Glasscheibe und gucken sich an, wie ein Mensch hingerichtet wird, befriedigen ihre Rachsucht – pah, widerlich!

    Und begründen das mit „Auge um Auge“ – dabei blenden sie vollkommen das Neue Testament aus, in dem Jesus etwas völlig anderes predigt.

    Nur Gott darf ein Leben auch beenden, meiner Meinung nach.

    Und wenn das jemand anderes tut wird er von Gott auch seine gerechte Strafe dafür bekommen.

    #22exguti: In dem du den Täter per Todesstrafe hinrichtest, weil du Rachegelüste hast und durch seltsame Gerechtigkeitsvorstellungen es ihm gleich tun willst, stellst du dich gleichzeitig auf DIESELBE Stufe dieses Mörders!

    Und ich möchte nicht meinen animalischen Instinkten fröhnen und mich auf eine Stufe mit einem Mörder stellen!

    Abgesehen davon halte ich einen lebenslangen Aufenthalt in einer Einzelzelle für eine weitaus größere Strafe, dafür müßten Mörder, Vergewaltiger und Kinderschänder aber dann auch lebenslänglich kriegen, und daran hapert es in Deutschland ja noch.

    Und jetzt komm mir nicht von wegen „ein lebenslanger Aufenthalt ist teurer als eine Hinrichtung“, das stimmt nicht, wie man am Beispiel USA sieht ist nämlich genau das Gegenteil der Fall.

  25. @Eckhardt Kiwitt

    Die Freude über die Abschaffung der Todesstrafe ist ja verständlich, aber in diesem Fall sollte man die Hintergründe von einer anderen Seite beleuchten.

    Wer wäre denn wohl in Tunesien demnächst von der Todesstrafe bedroht? Richtig, die Schergen des diktatorischen Regimes.
    Da ist es naheliegend, dass diese Entscheidung von den Resten des Regimes mehr aus Sorge um den eigenen Hals als aus irgendwelchen Menschenrechtsgründen getroffen wurde – und so ganz nebenbei kann man damit bei der EU auch noch billig punkten.

    Die Massen des Orients – auch in Tunesien – werden weiter bei jeder Gelegenheit den Kopf fordern und ihn sich auch holen, wenn sie irgendwie die Möglichkeit dazu haben. Todesstrafe hin oder her. So werden auch in Ländern, die seit Ewigkeiten keine Todesstrafe vollziehen zahllose Menschen wegen vermeintlicher Vergehen umgebracht. Nur eben anders als in den USA werden dort die meisten Hinrichtungen von Familien oder in „Nachbarschaftshilfe“ durchgeführt und die Täter nie wirklich gesucht und gefunden.

  26. In Deutschland ist die Todesstrafe nur in Friedenszeiten abgeschafft. Setzt der Staat die Notstandsgesetze in Akion, ist das Standrecht aktiviert, somit gilt die Todesstrafe.

    siehe Notstandsgesetze

  27. @#10 Expl0it
    „Es ist selbstverständlich gut verschiedene Meinungen zu lesen, aber ich glaube, dass PI sich in zu viele Themen einmischt.“

    Sehe ich voellig anders. Schon der Name „politisch“ in ‚Politisch Inkorrekt‘ sagt doch, dass es um die denkbare Palette ‚Politik‘ geht.

    „Islam, EU, Klima. Das sind die Themen der Muslime und Linksfaschisten.“

    Eben drum! So muss auch hier eine Plattform bestehen, wo Menschen, die sich eben gegen die dort herrschende „PC“, gegen deren gequirrlte Ideologiekacken, und in aller dazu notwendigen, politisch erforderlich-inkorrekten Form, Stellung nehmen koennen und mit aehnlich denkenden Menschen austauschen koennen.
    Wo bitte sollte dies anders und dazu besser machbar sein, als auf einem blog, der sich (zu recht) ‚PI‘ nennt? Und sich dazu EXPLIZIT(!) (schon mal die blog-Ueberschrift gelesen, werter Expl0it?) fuer GRUNDEGSETZ & MENSCHENRECHTE einsetzt!
    Und, ja, die ‚Abschaffung der Todesstrafe‘ IST eine ganz entscheidende Errungenschaft hierzu.

    „Was kümmert uns die Todesstrafe?“

    Weil sie, bei uns, Verfassungsrecht ist, und weil sie zum Kanon der Menschenrechte gehoert. Und auch, weil gutes, schuetzenswertes, weitsichtiges Verfassungsrecht!
    Und, denken Sie bitte ein Schritt weiter. Auch Sie, sowie die hier schreibenden, frustrierten, wuetenden, heutigen Faschoideologieopfer, mit ihrer harschen, inkorrekten, anti-faschistischen Auffassung, auch WIR sind vor dem Strick sicherer.
    Noch, jedenfalls, und solange unser Grundgesetz seine -wenngleich schon durch vielfaches Tun, Dulden u. Unterlassen bereits bedauerlich verrudimentierte- Geltung und Gueltigkeit behaelt/behielte.

    Und dazu, zu dessen Erhalt, bin ich -aber so etwas von- konservativ, und bereit, diese (sicher nicht perfekte, aber eine der besten die Deutschland je hatte) Verfassung zu bewahren, zu schuetzen!

    Und dazu: Nieder mit den Faschismen von „Links“, von „Rechts“, „Islam“!

  28. Die Todesstrafe ist in der EU mit dem Vertrag von Lissabon wider eingeführt worden!

    Mit dem Vertrag von Lissabon wurde die Charta der Grundrechte rechtsverbindlich. *

    Im Artikel 2 dieser Grundrechtecharta steht unter (2):
    Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.

    Das Problem liegt im „Kleingedruckten“, in den sogenannten Erläuterungen zur Grundrechtecharta.* Da steht:

    „Eine Tötung wird nicht als Verletzung des Artikels betrachtet,“
    wenn es erforderlich ist,
    „einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.

    Die zweite Ausnahme, wann die Todesstrafe verhängt werden darf:

    „Für Taten in Kriegszeiten
    oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr.“

    Original Textstellen .hier.

    Zur rechtlichen Bedeutung der Erläuterungen bitte Fußnote beachten.

    Das heißt, in der Grundrechtecharta und damit dem Reformvertrag ist die Todesstrafe nicht mehr grundrechtswidrig!

  29. Niedere Beweggründe und andere Voraussetzungen werden den Mohamedanern abgesprochen wenn sie auf einen inzwischen wehr- und hilflosen „Ungläubigen“ eintreten und draufspringen bis er an den Folgen verstirbt, oder gleich vor Ort.

    Wer soll da noch an „niedere Beweggründe, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln“ glauben?

    Wie kann man also zum Vergleich einen Paragraphen heranziehen, der gar nicht mehr gültig ist oder soweit ausgehebelt wird, daß er seine Gültigkeit und Aussage verliert?

    Was Mord ist, entscheidet schon lange kein Paragraph mehr, sondern die Herkunft.

  30. 13 DeutschIsBeautiful (08. Feb 2011 00:55)

    -> sorry Tastatur spinnt irgentwie. <-

    Ich denke Deutsch is schön ❓
    Also dann auch konsequent ❗ 😉

  31. Danke Eckhardt Kiwitt f.d. Meldung u. post.
    Fuerwahr, einen gute Nachricht. Stellte sich Tunesien doch damit klar auf d. Seite d.Menschenrechtsbeachter, sowie klar gegen die „Scharia“, und damit auch klar abgerenzend gegen -ueberaus- denkbare Islamfaschohardliner die das politische Ruder uebernehmen wollen.

    Allein die kommende Zeit wird uns zeigen, ob das verfassungsrechtliche Vorhaben Bestand haben wird.

    Zur Textausfuehrung: Ueber den modernen Sinn und Zweck von strafrechtlichen, rein repressiven Strafen, kann man sich den Geist zergruebeln.
    Andere tun dies seit langem.
    Wer mehr dazu wissen will, dem sei folg. Autoren anempfohlen:
    Franz von Liszt, Claus Roxin, Eberhard Schmidhäuser, Wolfgang Naucke, u.v.m..
    Oder, fuer Lesefaulen, die es rasch moegen u. sich nur einen Ueberblick verschaffen wollen:
    http://www.bpb.de/publikationen/MOXTL4,0,0,Vom_Sinn_und_Zweck_des_Strafens.html#art0 ;
    Sowie:
    http://www.jwilhelm.de/dsa-2000.pdf

    Zum Schluss sei noch erlaubt anzufuegen:
    Das derz., deutsche, geschriebene Strafrecht & Strafprozessrecht & Strafvollzugsrecht ist hinreichend, wenngleich sicher nicht, resp. denk-& menschenunmoeglich nicht perfekt.
    Aber es waere schon viel erreicht, wenn das geltende Recht UMGESETZT wuerde!

    So heisst es (u.a., aber entscheidend) im Straf(prozess)recht, und dies ist auch u.a. v.Jungendrichterin Heisig heftig kritisiert worden, dass Strafen rasch, effektiv, „auf den Fusse“ folgen sollen.
    Dazu ist die Praxis, aus vielerlei Gruenden, weit entfernt.
    Und diese „Praxis“ halte ich fuer verfassungs-nonkonform.

  32. Gehen PI die Themen aus?
    Wie steht es denn beispielsweise um den Mörder von „Mirco“? Ich bin sicher, daß seine Hinrichtung

    a) für den Mann eine persönliche Erlösung
    bedeuten würde

    b) die Gesellschaft und insbesondere Kinder
    fürderhin vor ihm sicher wären

    c) die Menschen das Gefühl einer gewissen
    Erleichterung und Gerechtigkeit hätten
    …………………………………..

    Das blödeste an dem Wort „Todesstrafe“ ist der Bestandteil „Strafe“.
    Es ist keine, es handelt sich um Schutz (der Gesellschaft) und Erlösung für den Betreffenden – außerdem spart es der Gesellschaft eine Menge Kosten.

  33. Ich bin unendschieden.

    Der stärkste Grund gegen die Todesstrafe ist für mich die Gefahr von Fehlurteilen, die nie mehr auch nur ansatzweise korrigiert werden können. Einen unschuldig im Gefängnis sitzenden kann man wenigstens noch freilassen und ggf. irgendwie entschädigen.

    Sicherlich nimmt man einem durch Urteil Hingerichteten die Chance sich zu ändern. Gleichwohl hatte das Opfer auch keine Chance. Und wieviele Strafgefangene werden überhaupt in der Haft vom Saulus zum Paulus?

    Sinn einer Strafe sollte auch die Bestrafung an sich sein. Ein Ausgleich, eine Genugtuung für das Opfer, seine Angehörigen und die Gesellschaft. Der „Erziehungsgedanke“ richtet im Jugendstrafrecht schon genug Schaden an!

    Herr Kiwitt,
    wer sagt, daß Rache ein niedriger Beweggrund ist? Ist dies lediglich Ihre persönlice Meinung? Unabhängig von juristischer Betrachtung, sehe ich Rache erst einmal als ein natürliches, menschliches Bedürfnis von Opfern an. Unabhängig davon, ob es bessere Wege gibt, mit Unrecht umzugehen.

    Sie behaupten so einfach in Blaue hinein, nach jeder Vollstreckung eines Todesurteils in den USA, steige die Kriminalitätsrate. Das fällt mir schwer zu glauben. Gibt es Belege dafür?

    Altes Testament: „Auge um Auge, Zahn um Zahn“. Leben um Leben! Somit ist die Todesstrafe kein Widerspruch zum Alten Testament.

    Neues Testament: „Wer von euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein!“
    Hier ging es um Steinigung (Todesurteil = Höchststrafe) wegen EHEBRUCHS!!!

  34. Also die Todesstrafe gehört abgeschafft? Wirklich?

    Beispiel: Eine junge Frau geht mit ihrem Kind auf den Spielplatz und das Kind spielt mit einer Schaukel. Ein Jugendlicher/junger Mann kommt hinzu und nimmt dem Kind die Schaukel weg. Es gibt ein Wortgefecht und irgendwann ruft die Frau die Polizei hinzu, die Personalien des Mannes werden aufgenommen und die Frau zeigt den Mann an. Während der Gerichtsverhandlung kommt es dann wieder zu einem Wortgefecht und irgendwann greift der junge Mann zu einer mitgebrachten Waffe und erschießt die Frau und das mitten im Gerichtssaal während der laufenden Verhandlung.

    Frage: Müssen wir wirklich jede Form der Todesstrafe ablehnen?

    > Hinter der Todesstrafe steht der Gedanke der Rache, die vom alttestamentlichen, altjüdischen „Aug um Auge, Zahn um Zahn“ bereits eingegrenzt wird

    Das ist mit Verlaub gesagt Schmarrn. Rache ist etwas das in die Familie gehört(e). Wenn jemand meinen Bruder töten würde, dann hätte ich als Bruder das Recht die Rache auszuüben, also den Mörder zu töten. Der Staat hatte niemals diese Aufgabe der Rache. Er hatte zum Beispiel während der Richterzeit gar nicht richtig existiert. Staatliche Strukturen entstanden erst später unter den Königen Saul und David. Aber auch diese haben sich gar keine Gedanken gemacht darüber die Rechtssprechung von der Familie weg auf sie zu umzuleiten.

    An dieser Stelle kann dann der Betroffene oder besser die betroffene Familie verzichten, sie muss es aber nicht. Natürlich heute in diesem Land unter diesen Gesetzen wissen wir noch nicht einmal mehr, dass dieses Recht einmal in Familienhand war.

    Der Staat aber hatte die Aufgabe das Schwert Gottes zu führen. Und hier geht es um eine ganz andere Ebene nämlich den Schutz der Opfer. Natürlich kann man heute die Leute freilassen und mit elektronischen Fußfesseln oder mit einer sehr kostenintensiven personellen Überwachung laufend kontrollieren, aber diese Möglichkeiten gibt es eben noch nicht so lange. Und ob das alles so funktioniert wie man sich das vorstellt, das muss sich auch erst zeigen. Die einfachste und preiswerteste Art und Weise die Opfer zu schützen war eben über Jahrhunderte die Todesstrafe.

    > „Wer von euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein auf sie“ ergänzt wird.

    Das (die gesamte Situation dazu) ist eine Hinzufügung, die nicht im Grundtext steht. Man könnte auch sagen: Diese Stelle gibt es in der Bibel eigentlich gar nicht.

    > In jenen Staaten, in denen die Todesstrafe bis heute verhängt und vollstreckt wird, kommt es immer wieder zu Fehlurteilen – sogenannten „Justizirrtümern“ – bei denen unschuldige Menschen zum Tode verurteilt werden.

    Deswegen ist das Gesetz der Rache auch an zwei Zeugen gebunden, die überdies auch bereit sein müssen die Hinrichtung einzuleiten. Eine Hinrichtung anzuordnen weil ein karrieregeiler Sherlock Holmes Verschnitt einen abgeschlossenen Fall braucht und seine Beweise nachbearbeitet und reinterpretiert ist keine Rechtssprechung das ist Chaos.

    > Denn Rache gilt – hoffentlich – weltweit als ein niedriger Beweggrund.

    Wenn in Afghanistan versehentlich ein Zivilist getötet wird von einem Soldaten dann haben nach Afghanischem Recht die Familien einen Entschädigungsanspruch. Den damit verbundenen Betrag bekommen sie auch ausgezahlt, würden sie dieses Geld nicht bekommen dann würde das Recht der Rache bestehen bleiben, was besagt, dass jeder Familienangehörige den Soldaten töten dürfte, der den Schuss abgegeben hat.

    Denn an dieser Stelle greift „Auge um Auge“. Man kann für den Tod eines Menschen einen Schadensersatz fordern und das ist in der Regel der Tod eines anderen. Die Familie aber kann sich auch mit einem Schadensersatz abfinden und das tut sie auch – sie muss es auch – weil der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde.

    > In den USA beobachtet man seit langem, dass nach jeder Vollstreckung eines Todesurteils, über das in den Öffentlichen Medien berichtet wird, die Gewaltkriminalität ansteigt.

    Wer ist „man“? Das ist doch nicht etwa die Presse?

    > Tunesien hat die Todesstrafe abgeschafft.

    Auf der politischen Ebene ist die Todesstrafe abgeschafft, das mag stimmen, aber die genannten Regeln betreffen nicht das Privatrecht. Eine Todesstrafe wegen Mord ist dort immer noch möglich.

    > Auf EU-Ebene ist sie [die Todesstrafe] durch den Lissabon-Vertrag in ganz bestimmten Fällen allerdings wieder zulässig

    Warten wir ein paar Monate bevor wir darüber weiter diskutieren.

  35. @ 1 scrualla (08. Feb 2011 00:16)
    …WARUM WIRD SO ETWAS GELÖSCHT??!!
    Wandelt sich PI zu PC um?

    Ich weis auch nicht warum PI plötzlich zum Sittenwächter mutiert.
    PI löscht nach Lust und Laune;
    auf die Frage warum PI so fleißig löscht, erntet man lediglich Ignoranz!!!

  36. Ich bin unendschieden.

    Der stärkste Grund gegen die Todesstrafe ist für mich die Gefahr von Fehlurteilen, die nie mehr auch nur ansatzweise korrigiert werden können. Einen unschuldig im Gefängnis sitzenden kann man wenigstens noch freilassen und ggf. irgendwie entschädigen.

    Sicherlich nimmt man einem durch Urteil Hingerichteten die Chance sich zu ändern. Gleichwohl hatte das Opfer auch keine Chance. Und wieviele Strafgefangene werden überhaupt in der Haft vom Saulus zum Paulus?

    Sinn einer Strafe sollte auch die Bestrafung an sich sein. Ein Ausgleich, eine Genugtuung für das Opfer, seine Angehörigen und die Gesellschaft. Der „Erziehungsgedanke“ richtet im Jugendstrafrecht schon genug Schaden an!

    Herr Kiwitt,
    wer sagt, daß Rache ein niedriger Beweggrund ist? Ist dies lediglich Ihre persönlice Meinung? Unabhängig von juristischer Betrachtung, sehe ich Rache erst einmal als ein natürliches, menschliches Bedürfnis von Opfern an. Unabhängig davon, ob es bessere Wege gibt, mit Unrecht umzugehen.

    Sie behaupten so einfach in Blaue hinein, nach jeder Vollstreckung eines Todesurteils in den USA, steige die Kriminalitätsrate. Das fällt mir schwer zu glauben. Gibt es Belege dafür?

    Altes Testament: „Auge um Auge, Zahn um Zahn“. Leben um Leben! Somit ist die Todesstrafe kein Widerspruch zum Alten Testament.

    Neues Testament: „Wer von euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein!“
    Hier ging es um Steinigung (Todesurteil = Höchststrafe) wegen EHEBRUCHS!!!
    Niemand (außer Muslime) fordert die Todesstrafe für kleinere Vergehen. Es geht um MORD und eventuell ähnlich schwere Verbrechen. Also müßte es heißen „Wer von Euch noch kein schweres Verbrechen, vergleichbar mit Mord, begangen hat, der drücke den Knopf…! Und damit kämen viele als Henker in Frage.

    Aber wie gesagt: Ich bin trotz allem unendschieden. Stellen wir uns mit Mördern auf eine Stufe, wenn wir die Todesstrafe befürworten? (Ich frage, ich behaupte nicht!) Haben wir das Recht, jemandem das LEBEN zu nehmen? Wird Unrecht zu Recht, weil wir das gleiche tun, was der Mörder tat?

    Und könnten wir unseren Strafvollzug so verbessern, daß viele Kriminelle dort tatsächlich zu sozialen Menschen werden? Ein Strafvollzug in dem das Recht herrscht, ohne Gewalt, ohne Vergewaltigungen, ohne Drogen, ohne Einschüchterung, ohne Korruption? MIT allen Mitteln, welche einem Menschen helfen und einen Menschen fordern? (Opfer sollten selbstverständlich auch alle mögliche Hilfe bekommen.)

    Ich kann das Thema von der Seite des Opfers oder Angehörigen betrachten UND auch von einer „objektiven“ Seite. Beides ist richtig.

  37. #38 #41

    Ein falscher Griff, und der UNFERTIGE KOMMENTAR war abgeschickt, ohne daß ich es gemerkt habe.

  38. Also ich finde den Artikel eigentlich gut, wobei ich auch in erster Linie der Überzeugung bin, dass es bei einer Strafe weder darum geht, den Täter zu erziehen, noch sich an ihm zu rächen, sondern lediglich den rest der Gesellschaft vor ihm zu schützen. Vor dem Hintergrund lehne ich die Todesstrafe ebenso ab. Lieber einsperren und den Schlüssel weg werfen in besonders schweren Fällen.

    An den Autor: Als Gegner der Todesstrafe musste dir auf PI aber einiges anhören…

  39. Seltsam, wie hier eine wirklich sensationell gute Meldung – nämlich die Abschaffung der Todesstrafe in einem islamischen Land, in dem der Volksaufstand, der danach auch Ägypten, den Jemen, Jordanien und andere despotisch regierte Länder übergriff, begonnen hat – zu solchen Kommentaren führen kann.
    Jawohl, die Todes-„strafe“ ist keine „Strafe“, sondern blosse Rache.
    Nein, „Rache“ und „Recht“ haben nicht denselben Wortstamm: „Rache“ kommt von „rechen“ = vergelten, strafen, vertreiben; „Recht“ kommt von „reht“ = aufrichten, geraderichten, recken.
    Nein, die Todesstrafe ist kein Instrument zur Sicherung der Allgemeinheit (s. „Sicherungsverwahrung“),
    Nein, die Todesstrafe ist auch bei schwersten Verbrechen (Ehrenmorden, Lynchmorden…) nicht „angemessen“, denn der Richter, der Henker und die für die Gesetze verantwortliche Allgemeinheit stellen sich damit genau auf die moralische Stufe des verurteilten Verbrechers.
    Nein, die zeitige Freiheitsstrafe muß deshalb nicht gleich auch mit abgeschafft werden. Zwar kann man einem unschuldig Verurteilten die zu Unrecht gestohlene Freiheitszeit ebensowenig zurückgeben wie dem zu Unrecht zum Tode Verurteilten sein Leben. Aber die Freiheitszeit ist durch (viel) Geld und andere Wiedergutmachungshandlungen kompensierbar.
    Und: Selbst wenn die Abschaffung der Todesstrafe in Tunesien ein geschickter Schachzug der ehemalis herrschenden Ben-Ali-Gefolgsleute sein sollte, die damit ihre eigene Haut retten wollen: Sie ist weg! Folter ist verboten! Die Menschenrechte gelten in einem Land Nordafrikas! Da ist der „Preis“, ehemalige Folterknechte nun nicht mehr hinrichten zu können, doch wohl überhaupt nicht mehr meßbar.
    Ich sehe hier einen großartigen Schritt der Volksbewegung weg vom Despotismus und weg von der Scharia und hin zu einer Demokratie westlicher Art. Mich freut diese Meldung wirklich und ich habe sie nur hier, nicht auf SPON und nicht in Google-News gefunden.

  40. Ich kann dem nicht zustimmen.

    Sollte ein Täter eindeutig und unzweifelhaft überführt sein, sprich er ist TATSÄCHLICH und unzweifelhaft der TÄTER, bzw. der Mörder, ist für mich die Todesstrafe durchaus vetretbar.

    Jeden Tag, den dieser Mensch im Knast verbringt kostet den Steuerzahler Geld. Viel Geld.

    Zweitens kann man dafür sorgen, dass weniger Morde passieren als notwendig. Kennesaw ist das beste Beispiel:

    http://www.welt.de/politik/article778636/Die_Stadt_in_der_Waffenbesitz_Pflicht_ist.html

    http://www.youtube.com/watch?v=5aNgZOjP0FI
    http://www.youtube.com/watch?v=lGisFJoJHps

    „Der Preis der Freiheit ist stetige Wachsamkeit“ – John Philpot Curran, Irland

  41. Herr Kiwitt macht einen kleinen Fehler :
    Es gibt in Deutschland eine Form der Todesstrafe!

    Es gab schon mehrere Fälle, bei denen ein frisch aus der Haft entlassener, wieder Menschen getötet hat. Wäre diese Person in Gewahrsam geblieben, oder getötet worden, könnten seine späteren Opfer noch leben. Also war der aktiv oder passiv entlassene Richter für den Tod der späteren Opfer verantwortlich. Man könnte auch sagen, daß durch einen zeitlich begrenzten Strafvollzug z. B. bei einem Triebtäter die späterem Opfer ‚zum Tode verurteilt wurden‘.

    Obwohl mir bislang noch niemand diese Ansicht widerlegen konnte, bin ich Gegner der Todesstrafe, und sähe lieber die Begrenzung von ‚Lebenslänglich‘ auf 15 Jahre gestrichen. Das Kostenargument lasse ich hierbei nicht gelten, denn gegenüber menschlichem Leben darf es keine Kostenrechnung geben. (Auch in der Krankenversicherung nicht!)

    Die Frage der Todesstrafe wurde in der Vergangenheit, insbesondere in der RAF-Zeit hinlänglich durchdiskutiert. Beide Seiten haben stichhaltige Argumente. Dennoch ist in der Bundesrepublik diese Frage beantwortet, und steht unter den gegenwärtigen Umständen nicht auf der Tagesordnung.

  42. Der lobenswerte Artikel von Kiwitt enthält ja nun einmal zwei wichtige, aber voneinander unabhängige Aussagen.

    Ich will mich nicht in die Frage einmischen, ob die Todesstrafe generell begrüssenswert oder ablehnenswert ist.

    Für mich ist entscheidend, was in Tunesien zur Zeit passiert. Die derzeitige Berichterstattung über Ägypten lässt die täglichen Fortschritte in Tunesien aussen vor.

    Ich finde es bemerkenswert, dass dieses kleine Land, das voll mit ökonomischen und sozialen Problemen ist, die nur Stück um Stück gelöst werden können, in der ersten offiziellen Kabinettssitzung diese Beschlüsse zu den Menschenrechtskonventionen gefasst hat. Das zeigt eindeutig, in welche Richtung man gehen möchte und ist ein Schuss vor den Bug der Extremisten.

    Für diejenigen, die hier faule Machenschaften des alten Regimes vermuten: dem Kabinett gehört nicht ein einziger Minister des RCD (Ben Ali Partei) mehr an. Es enthält viele (zum Teil aus dem Ausland zurückgekehrte) parteilose Experten und Mitglieder der ehemaligen Opposition. Lediglich der Ministerpräsident war ehemals in der RCD, ist aber ausgetreten.

    Ein absolut bemerkenswerter Schritt Tunesiens weg von der OIC!

  43. Sorry, aber das ist typisch gutmenschlicher Schwachsinn !!

    Die Todesstrafe hat weniger mit Rache, sondern viel mehr mit Opferschutz zu tun !

    Wer sich gegen die Todesstrafe einsetzt und dadurch ermöglicht das ein zu 100 % überführter Täter möglicherweise wieder freikommt, sollte sich selbst als mögliches Opfer zur Verfügung stellen um den Rest der Gesellschaft zu schützen.

    Alles andere wäre inkonsequent, unglaubwürdig und lächerlich.

  44. @ #47 Zerrissener (08. Feb 2011 08:34)

    Die Todesstrafe hat weniger mit Rache, sondern viel mehr mit Opferschutz zu tun !

    Quatsch! Die Todesstrafe basiert auf dem Prinzip der Rache!

    Wenn du Opferschutz haben willst, dann ist die Lebenslängliche Haft DAS Mittel der Wahl! Man muss für den Opferschutz niemanden töten!

    Aber lebenslänglich muss auch wirklich bedeuten: in der Länge des restlichen Lebens!
    (und nicht 15 Jahre minus 7 Jahre Bewährung und 2 Jahre Hafturlaub mit Malle-Flug)

  45. Wer einem anderem Menschen das Leben nimmt hat zuerst einmal jeglichen Anspruch in dieser Gesellschaft auf die Grundrechte dieser Gesellschaft durch seine Tat verloren.

    Es ist aber in der Tat wiederum an uns, dieser Gesellschaft, zu untersuchen und nach Einsichtnahme der Umstände zu entscheiden, in wie weit das auf den Täter sein weiteres verbleiben in dieser Gesellschaft Auswirkungenn hat. Und natürlich muss man da differenzieren. Unfälle im Straßenverkehr, Morde im Affekt, Beziehungstaten.
    Aber wir reden hier von gemeingefährlichen Verbrechern die z.T. bewußt töten und sich mit Ihrem Mord später im Gerichtsaal auch noch brüsten.

    Die Todesstrafe hier ist nichts anders als die Konsequenz der Taten. Und hier setzt wieder das Gutmenschtum ein. Nein…einen Gewaltverbrecher der schon 5 Vergewaltigungen und 3 Morde begangen hat ist doch auch nur ein „Opfer“ usw. Das ist Schwachsinn von so feiner Güte, dass man sich in dieser Gesellschaft schon anfangen muss zu übelegen nicht seinen Beruf zum Vergewaltiger und Mörder zu ändern, um vor Gericht diese bevorzugte Behandlung zu erhalten, die man als Otto Normalverbraucher nicht bekommt. Wenn ich da mal an so Fälle erinnere, von dem Lehrer der als angebblicher Radfahrer durch den Stadtpark in Beugehaft sollte / mußte.

  46. Für mich müssen bei einem Urteil gegen einen Straftäter 4 Aspekte berücksichtigt werden:
    1) Schutz der Bürger vor weiteren Taten
    2) Bestrafung
    3) Abschreckung
    4) Resozialisierung

    Wobei genau die gewählte Reihenfolge gilt.

    Leider wird ausgerechnet der erste und wichtigste Punkt 1 oft nicht beherzigt. Als gefährlich eingestufte Täter werden aufgrund von zweifelhaften Gutachten (vorzeitig) entlassen. Und zu allem Überfluss wurde das wichtige Instrument, die nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gekippt. Dabei wird im Gefängnis am eheseten festgestellt, welche Gefahr ein Täter birgt.

    Zu Punkt 4: Es gibt sicher viele Täter, die beim besten Willen nicht resozialisierbar sind, Soziopathen eben. Da versagt naturgemäß jede Resozialisierungsmaßnahme. Aber es gibt zahlreiche Täter, die ihre Tat bereuen und sie sicher nicht wiederholen werden. Um diese muss sich Staat und Justiz bemühen.

    Und ich bin gegen die Todesstrafe, da barbarisch. Sie hat in einer zivilisierten Gesellschaft nichts verloren. Wenn ich aber an Kindsmörder wie Magnus Gäfgen denke, der erst vor 2 Wochen wieder ein Zivilverfahren für eine Entschädigung eingeleitet hat – weil er nach der Folterandrohung der Polizei traumatisiert wurde (welch eine Chuzpe!), dann möchte ich fast meine Aussage zur Todesstrafe überdenken. Ich kann nur hoffen, dass dieser Widerling wirklich niemals rauskommt.

  47. #59 Denker

    Bei unseren heutigen Gefängnissen und der Justiz ist das eben kein Opferschutz. Siehe die ganzen Sexualstraftäter die 2 Monate nach Ihrer Freilassung sich an dem nächstem Kind vergehen!
    Einige Taten sind eben nicht durch Gefängnisaufenthalte zu „bestrafen“ und durch wegsperren für die Gesellschaft keine Gefahr mehr! Noch sind sie therapierbar wie viele Gutmenschsoziologen das meinen. Übrigens..bei Tieren die einmal einen Menschen angefallen haben, ist man da auch konsequenter. Und schaue ich mir so manche Taten an, dann habe ich kein Problem damit die Täter wie Tiere zu behandeln, da sie selbst jedwede Menschlichkeit verloren haben.

    Und wenn ich mir jetzt mal die Gutmenschen Argumentation aufgreifen darf, hat die EU jüngst entschieden das die Sicherungsverwahrung gegen die Menschenrechte verstößt.

    Nach solchen Auffassungen ist es offensichtlich auch ein Grundrecht der Menschenrechte seinen pädopihilen Neigungen nachzugehen! Wir sind eben eine tolerante Gesellschaft!

  48. Ich glaube kaum das jemand der für die Todesstrafe ist, diese im gleichen Atemzug für gut hält. Das muss sich nicht widersprechen. Die Argumente hier gegen die Todesstrafe haben z.T. den Unterton, dass Todesstrafe gut oder schlecht sei und jemand der nun sich widerwillig für die Todesstrafe äußert damit zeitlich für etwas schlechtes ist.

    Es ist wie mit der unserer Demokratie. Es ist nicht die Beste Staatsform, aber sie ist die beste Alternative zu den bisher in Erscheinung getretenen. So ähnliche sehe ich es mit der Todesstrafe. Solange keine wirklichen Alternative für die „bösen“ Buben existiert, halte ich die Todesstrafe ebenfalls für die bestmögliche Alternative. Und ja..sobald jemand eine wirklich gute Idee hat, wie man die Täter, also zu erst einmal Sie selbst von der Verabscheuungswürdigkeit Ihrer Taten überzeugen kann, und damit meine ich nicht schauspielerisches Können um mildere „Strafen“ zu erhalten, bin ich sofort dafür! Denn das eigene Bereuen einer Tat ist noch die wirkungsvollste Strafe.

  49. „Und er sollte und müsste dafür sorgen, dass zunächst er selbst hingerichtet wird – auch wenn er unschuldig ist. Alles andere wäre inkonsequent, unglaubwürdig und lächerlich.“

    klar! und jeder, der für freiheitsstrafen bei vergewaltigung ist und dabei auch fehlurteile (die es immer geben wird) in kauf nimmt, der muss dafür sorgen, dass er selbst als erster eingesperrt wird, weil alles andere (aus welchen gründen auch immer) inkonsedings wären. sehr gute argumentation, ich kann keinen fehler bemerken.

    auch ich bin prinzipiell gegen die todesstrafe, allerdings ist rache nicht das einzige motiv für diese. wenn ich mir anschaue, was zur zeit mit unseren vergewaltigern geschieht, die man wohl kaum resozialisieren kann, dann spricht hier einiges für die todesstrafe – zumindest alternativ zur haftentlassung. da ich persönlich aber nicht glaube, dass ich den tod dieser menschen verantworten könnte, kann ich das auch nicht von anderen erwarten.

    wenn es zum schutz der gesellschaft geschieht, dann kann ich grundsätzlich auch argumente für die todesstrafe finden.

  50. Nun hat eine „Strafe“ zum Ziel, dem Straftäter die Möglichkeit zu geben, einzusehen, dass sein Handeln gesetzwidrig und moralisch verwerflich war

    Leider ist dieses Ziel völlig unrealistisch und wird nur in seltenen Ausnahmefällen erreicht. Viel wichtiger ist etwas anderes: Der Schutz der Bevölkerung von gefährlichen Verbrechern.

    Da eine Resozialisierung unwahrscheinlich ist und sich, auch wenn sie einträte, nicht sicher nachweisen ließe, ist es ein Gebot der Vernunft, gefährliche Straftäter für immer aus der Gesellschaft zu entfernen. Lebenslangee Haft ist da grundsätzlich ein geeignetes Mittel, nur muß sichergestellt sein, daß sie auch wirklich lebenslang ist und nicht irgendwann eine Entlassung erfolgt.

    Einen Menschen, der so harmlos ist, daß man es wagen kann, ihn jemals wieder aus dem Gefängnis zu entlassen, braucht man gar nicht erst einzusperren.

    Nun ist es aber eine bekannte historische Erfahrung, daß auch die Verurteilung eines Verbrechers zu lebenslanger Haft alles andere als eine Garantie dafür ist, daß er nie wieder das Gefängnis verläßt. Immer wieder werden solche Personen doch eines Tages freigelassen oder flüchten aus der Haft.

    Andererseits: Noch nie in der gesamten Geschichte der Menschheit hat ein hingerichteter Verbrecher nach seiner Hinrichtung jemals noch ein weiteres Verbrechen begangen. Diese unbestreitbare Tatsache sollte man wohl bedenken.

  51. wär übrigens gegen die todesstrafe ist, der müsste sich nach der logik des autors im übrigen auch als opfer für die nächsten straftaten zur verfügung stellen. immerhin ist kein gefängnis 100%ig ausbruchsicher.

  52. Tut mir leid, aber auch als Christ bin ich der Ansicht, daß es Aufgabe des Staates ist, die Bürger zu schützen und die Verbrecher zu bestrafen. Und da gibt es nunmal Verbrechen, z.B. Kindermord, für die alles außer der Todesstrafe zuwenig ist. Es sei denn, wir hätten Haftbedingungen für tatsächlich Lebenslängliche, die nicht nach Cluburlaub aussehen, sondern von den Häftlingen für schlimmer als die Todesstrafe gehalten werden.

  53. #49 Katthaus (08. Feb 2011 07:28)

    auf die Frage warum PI so fleißig löscht, erntet man lediglich Ignoranz!

    Du meinst vermutlich, man wird ignoriert. „Ignoranz“ hingegen bedeutet „Unwissenheit“ und paßt hier nicht.

  54. #65 Argutus rerum existimator

    Andererseits: Noch nie in der gesamten Geschichte der Menschheit hat ein hingerichteter Verbrecher nach seiner Hinrichtung jemals noch ein weiteres Verbrechen begangen. Diese unbestreitbare Tatsache sollte man wohl bedenken.

    Wunderschön! Und um es gleich vorweg zunehmen. Ich nehme hier 10% Fehlverurteilungen in Kauf, solange ich nicht selbst betroffen bin 😉

  55. #69 Platow (08. Feb 2011 09:47)

    Ich nehme hier 10% Fehlverurteilungen in Kauf

    Diese 10 Prozent sind ein Horror-Märchen. Es entstand durch (vielleicht sogar absichtliches) Mißverstehen einer in Amerika durchgeführten Untersuchung. Tatsächlich ist die Fehlerquote wesentlich kleiner, wenn auch nicht null.

    Zu bedenken ist aber (und das zeigen andere Untersuchungen), daß die Zahl der Menschen, die von Verbrechern ermordet werden, die vorher schon wegen Mordes vor Gericht standen aber nicht hingerichtet wurden, und die später durch Entlassung oder Flucht das Gefängnis wieder verlassen konnten, um Größenordnung höher ist als die Zahl der unschuldig Hingerichteten.

    Die Todesstrafe kann zwar (denn nichts auf dieser Welt ist vollkommen) ausnahmweise auch einmal einen Unschuldigen treffen, aber statistisch gesehen wird damit das Leben vieler Unschuldiger gerettet.

  56. Ach ja, wie schlimm, Rache. Rache kann auch Gerechtigkeit sein.

    Aber in Deutschland bekommt ein 9-facher Mörder 27 Jahre. 3 Jahre pro Mord. Und das dann „im Namen des Volkes.“ So gesehen im Fall eines RAF Terroristen.

    In Österreich bekommt ein Wiederholungstäter, der kleine Mädchen vergewaltigt, 6 Jahre in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Der Steuerzahler darf seine Therapie bezahlen (die nicht wirken wird), während das Opfer vom Staat beschissen wird.

    In Japan gab es einen Fall, bei der Killer mehrer Mädchen im alter von 4-7 entführte, vergewaltigte, ermordete und dann noch teilweise kanibalisierte. Die Überreste eines Opfers hat er dann noch ihrer Familie geschickt. Das Monster wurde 2008 oder 2009 (müsste ich nachlesen) hingerichtet. Und das war auch richtig so.

    Eine islamo-faschistische Diktatur wie Saudi-Arabien mit einer Demokratie wie Deutschland, die USA oder Japan zu verlgeichen ist einfach nur dumm.

    aus dem neutestamentarischen Christentum inspirierten moralischen Werte

    Jaja. Das läuft dann so ab: „Er hat zwar meine Tochter vergewaltigt und zu Tode gefoltert, aber ich liebe ihn dennoch“, nicht wahr?

    Das ist einfach nur Wahnsinn.

    In den USA beobachtet man seit langem, dass nach jeder Vollstreckung eines Todesurteils, über das in den Öffentlichen Medien berichtet wird, die Gewaltkriminalität ansteigt. Die Vollstreckung der Todesstrafe hat somit keine abschreckende Wirkung, sondern sie motiviert zur Begehung von Gewalttaten gemäß der infantilen Einstellung : „Jetzt erst recht“.

    Es würde helfen, wenn man sich zuerst mal mit dem US System vertraut macht, und sich dann mal die Verbrechen und auch die Orte derselben ansieht. Vergleiche: Mordraten in Bundesstaaten mit Todesstrafe und solche ohne. Dabei kann man auch gleich sehen, in welchen Bundesstaaten mehr Gewaltverbrechen begangen werden: in denen mit strenger Schusswaffenkontrolle, oder mit wenig derselben (hint: crime rates in the US are highest in areas with strict gun control)

    Und eine Frage an den Autor: wenn deine Tochter vergewaltigt und ermordet würde, welches Lied würdest du dann singen?

    Es ist immer leicht sich moralisch hervorzutun solange man nicht betroffen ist.

  57. #58 tatortbrd

    Das ist so furchtbar! Und tatsächlich sorgen die anwesenden Polzisten für ein geordentes Draufknüppeln? An was erinnert mich das? An zusanmmengeschlagene Juden in Deutschland durch die SA, bei dem die Polizei zuschaut bzw wegschaut?! Nein nein..Islam ist Fasch..ääh Frieden!

  58. Nachtrag: an dem Tag, an dem Shoko Asahara (ehemals Führer der Aum Sekte und Gehirn für den Sarin Anschlag auf die U-Bahn von Tokyo) gehängt wird, an dem Tag werde ich feiern.

    Oder soll der auch Therapie und „lebenslang“ bekommen? Dafür, dass er zig-tausende Menschen ermorden wollte? Glücklicherweise hat sein Plan nicht funktioniert.

    Oder Timothy McVeigh, der Oklahoma City Bomber, der mit seiner Bombe 168 Menschen ermordete und weitere 450 verletzte? Sollte der auch „lebenslang“ bekommen?

    McVeigh wurde 2001 per Giftspritze hingerichtet. Und das war auch richtig so.

  59. Also diesen Artikel finde ich mehr als schlecht.
    Was soll das Ganze? Ist das Gehirnwäsche? Sollen wir Mitleid für die Täter empfinden, während die Opfer im Regen stehen? Denkt eigentlich nie jemand an die Opfer, die durch die Qualen ihrer Peiniger durch die Hölle gingen bevor ihnen das Licht ausgepustet wurde? Dann sollte man alle Gutmenschen mit diesem gesellschaftlichen Abschaum über einen längeren Zeitraum in eine Zelle sperren, damit sie ebenfalls in den Genuß der Perversitäten dieser Gewalttäter kommen. Wir leben nicht in Rußland, China oder anderen Diktaturen, wo die Möglichkeiten genauer Untersuchungen, sei es DNA oder andere wissenschaftliche Möglichkeiten sowie Techniken, bewußt verhindert werden. Und sollte es nicht zweifelsfrei feststehen, wird in der heutigern Zeit und Demokratieen auch niemand zunm Tode verurteilt. Niemand wird mich vom Gegenteil überzeugen.

  60. Wie soll denn bitte, wie einige Kommentatoren hier meinen, die Schuld so unzweifelhaft bewiesen werden, dass eine Todesstrafe verhängt werden kann, ohne Unschuldige zu treffen?

    „yaddayaddaDNAanalyseyadda100%“

    Der Wert von DNA-Analysen wird stark überschätzt. Auch die diversen Fälle in den USA, bei denen dann Leute aus dem Todestrakt entlassen wurden, schienen bei Urteilsverkündung „ausreichend sicher schuldig“, um sie hinzurichten (pervers!).

    „Huch, da waren sie doch unschuldig. Sowas aber auch. Dann können sie gehen, das Beil ahtten wir zwar poliert aber ist nicht schlimm, wir finden schon einen an dem wirs benutzen können“.

    Den unschuldig eingesperrten kann ich wieder entlassen, egal ob ich ihm womöglich Jahre seines Lebens geraubt habe.

    Wenn ich ihn hingerichtet habe, kann ich das nicht.

    Ich kann Leute, die stumpf die Todesstrafe vertreten nicht ernst nehmen. Und ja, ich spreche ihnen moralisches Empfinden ab. Humanismus als „nur eine weitere Ideologie“ zu beschreiben ist schon ein Zeichen ausgemachter Dämlichkeit.

    Und ich lasse das nochmal fallen: Oben auf der Seite steht „Für Grundgesetz und Menschenrechte“. Sollte vielleicht zu denken geben.

  61. Zwar bin ich nicht geil auf Hinrichtungen und die Todesstrafe ist nicht etwas, was ich unbedingt haben muss. Man kann ohne Todesstrafe leben.

    Aber ich denke für ganz besonders brutale, scheußliche, grausame Verbrechen sollte sie verhängt werden können. Bei diesem Magnus Gäfgen z.B., da fällt mir nichts anderes ein als Galgen oder Guillotine.

    Und das eine oder andere Kind würde vielleicht noch leben wenn der Notgeile wüsste dass er einen Termin beim Scharfrichter bekommt wenn er seinen Trieb nicht unter Kontrolle hat.

    Auch Polizistenmord würde ich mit dem Tode bestraft sehen wollen.

  62. #75 Agora (08. Feb 2011 10:12)

    Ich kann Leute, die stumpf die Todesstrafe vertreten nicht ernst nehmen.

    Das brauchst du ja auch nicht zu tun. Es genügt, wenn du jene ernst nimmst, die ohne jede Stumpfheit diese Position vertreten und dabei wohlerwogene Argumente ins Treffen führen.

  63. Was ich sagen will:

    wenn du gewisse Grenzen überschreitest, dann hast du dein Recht auf Leben verwirkt.

  64. # 75

    Viele derer, die heute als unschuldig in den USA entlassen werden, werden entlassen weil die DNA immer genauer geworden sind.

    Viele Details der DNA die heute möglich sind, sind in Deutschland nicht zugelassen. So kann heute bereits die Augenfarbe des Täters, die Hautfarbe, die Haarfarbe, die Ethnie und woher er stammt herausgelesen werden. Ist aber alles in Deutschland verboten, das heraus zu lesen.

    Täterschutz geht vor Opferschutz in Deutschland!!!

  65. Ich hätte es mir nie träumen lassen, dass Pi mal gegen die Todesstrafe ist.
    Obwohl der Artikel nicht ganz meinen Gedanken entspricht, sage ich: Weiter so

  66. #77 Argutus rerum existimator (08. Feb 2011 10:28)

    Ist mir noch nicht begegnet 😉
    Auch Kreationisten (ich befürchte ein Aufheulen) meinen meistens, sie hätten intelligente, wohlerwogene Argumente.

    #79 hundertsechzigmilliarden (08. Feb 2011 10:31) #

    Viele derer, die heute als unschuldig in den USA entlassen werden, werden entlassen weil die DNA immer genauer geworden sind.

    Entschuldige, dass ich da vor Lachen auf dem Boden liege. Ich kaufe übrigens auch immer Bioprodukte, weil die ohne Gene sind! Ja ehrlich!

    DNA-Beweise sind nur in einem Teil der Fälle für die Entlastungen verantwortlich. Außerdem ist es mit einem DNA-Beweis viel leichter, die Unschuld einer Person zu beweisen, als die Schuld. DNA ist eben fast nie ein wirklicher Beweis.

    Viele Details der DNA die heute möglich sind, sind in Deutschland nicht zugelassen. So kann heute bereits die Augenfarbe des Täters, die Hautfarbe, die Haarfarbe, die Ethnie und woher er stammt herausgelesen werden. Ist aber alles in Deutschland verboten, das heraus zu lesen.

    Da habe ich noch nichts davon gehört. Ich werde demnächst in der Rechtsmedizin nachfragen diesbezüglich. Wenn Sie möchten, lasse ich Ihnen die Antwort zukommen, wenn Sie mir das ermöglichen.

    Täterschutz geht vor Opferschutz in Deutschland!!!

    Da stimme ich Ihnen zu. Das ist eine Sauerei. Dieser kann man aber nicht durch Einführung der Todesstrafe beikommen.

    Alle, die für Opferschutz plädieren, sollten lieber eine Liberalisierung der Waffengesetze anstreben, damit jeder gesetzestreue Bürger endlich die Möglichkeit bekommt, sich effektiv zur Wehr setzen zu können, um gar nicht erst zum Opfer werden zu müssen.

    In Deutschland mag man seine Helden tot und seine Opfer wehrlos.

  67. Zitat

    In Deutschland ist die Todesstrafe gemäß Artikel 102 des Grundgesetzes aus gutem Grund abgeschafft, also verfassungswidrig.
    Dm muß ich widersprechen. Grundgesetzwidrig sind nur Verstöße die sich gegen gegen die Prinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung wenden. Die ersten 20 Art. des GG repräsentieren diese Prinzipien.

  68. #81 Agora (08. Feb 2011 10:43)

    Auch Kreationisten … meinen meistens, sie hätten intelligente, wohlerwogene Argumente.

    Ja, aber deren Argumente sind eben falsch und lassen sich widerlegen. Wenn du meinst, auch meine widerlegen zu können, dann laß dich nicht aufhalten …

  69. #65 Argutus rerum existimator

    Andererseits: Noch nie in der gesamten Geschichte der Menschheit hat ein hingerichteter Verbrecher nach seiner Hinrichtung jemals noch ein weiteres Verbrechen begangen. Diese unbestreitbare Tatsache sollte man wohl bedenken.

    kurioserweise stimmt das nicht GANZ.*klugscheiß*

    im Mittelalter war es hier durchaus üblich, eine Hinrichtung als vollzogen anzusehen, auch wenn diese aufgrund von Fehlern beim durchführen nicht den Tod des Kandidaten zur Folge hatten.

    z.b. wenn der Galgenstrick riss, der Henker mit Axt oder Schwert beim Köpfen nicht nach einer vorbestimmten Anzahl von Schlägen den Kopf abhatte oder ein geräderter Kandidat die Prozedur überlebte und herunterfiel oder das verabreichte Gift versagte.

    Man sah das oft als eine art göttliches eingreifen und der Verbrecher durfte als unschuldig gehen.

    wenn er dumm genug war, hatte er somit gelegenheit, nach seiner Hinrichtung weitere Verbrechen zu begehen.
    Da solche „galgenvögel“ ja ausgestoßene der gesellschaft waren und resozialisierung ein fremdwort dürften nicht wenige keine andere wahl gehabt haben, als weiter zu stehlen/rauben um zu überleben….

    das nur mal als kleiner geschichtsexkurs nebenher.

  70. #81 Agora (08. Feb 2011 10:43)

    Alle, die für Opferschutz plädieren, sollten lieber eine Liberalisierung der Waffengesetze anstreben, damit jeder gesetzestreue Bürger endlich die Möglichkeit bekommt, sich effektiv zur Wehr setzen zu können, um gar nicht erst zum Opfer werden zu müssen.

    Diesen Passus habe ich erst nachher gelesen. Mit Ausnahme des Wortes „lieber“ stimmte ich hundertprozentig überein.

  71. #83 Moggy73 (08. Feb 2011 10:52)

    Ein interessanter historischer Einschub. Allerdings ist die Semantik des Wortes „Hinrichtung“ seit dem Mittelalter im Deutschen wesentlich präziser geworden … 🙂

  72. Ich bin da schon mein ganzes Leben lang beratungsresistent.
    In gewissen – bereits angeführten Fällen – ist für mich die Todesstrafe das Mittel der Wahl.
    Wenn jemand z.B. vor laufender Kamera (wie schon geschehen)einen Mord begeht, dann ist für mich die Sache eindeutig. Verurteilungen zum Tode nach Indizien sehe ich kritischer.
    Was unser System in Europa da als „Recht“ produziert, ist für mich völlig indiskutabel.
    Das sage ich, selbst wenn ich mich damit außerhalb unserer Verfassung stelle.
    Auch die Verfassung wurde nur von Menschen gemacht und wurde uns nicht in Stein gemeißelt am Berge Sinai übergeben.

  73. #84 Argutus rerum existimator (08. Feb 2011 10:52)

    An sich hätte ich Interesse an den Argumenten, wenn Sie es mir nicht übelnehmen, wenn ich mich Ihnen nicht automatisch anschließe. Allerdings habe ich heute keine Zeit, um eine lange Diskussion zu führen. Ich habe mich bei dem Thema wieder hinreißen lassen, dazu zu schreiben.
    Aber ich denke, wir werden dafür bestimmt bald wieder Gelegenheit bekommen, da das Thema ja immer mal aufflackert. Wenn Sie mir das natürlich als feige Flucht auslegen, nehme ich mir auch heute schon die Zeit.

    Diesen Passus habe ich erst nachher gelesen. Mit Ausnahme des Wortes “lieber” stimmte ich hundertprozentig überein.

    Dann freue ich mich, dass Sie an einer Stelle zumindest mit mir konform gehen. An dem einen Wort soll es dann nicht liegen 😉

  74. .. Es mag gut Argumente für und dagegen geben, etwas Absolutes gibt es nicht!
    Ich bin für die Höchststrafe …
    Sollen denn solche elenden feigen Schufte wie die Moskauer Terroristen oder die von Beslam (Schulkinder abschlachten!) mit ihrem verpfuschten Leben davonkommen? Niemals?
    Das Gutmenschentum ist der Untergang, man nimmt mir meine Leute und ich soll dann noch Verständnis haben. Das Gutmenschentum funktioniert in dieer Welt nicht mehr, es spielen nämlich nicht mehr alle mit!
    Oder warum wird gezielt mit Dronen vorgegangen, das ist auch Todesstrafe!

    Und was soll das Gelaber mit den Kosten? Das war die Donald-Duke-Uni, die bei den Todeskandidaten alles mit hineinrechnet, bis zu den Richtergehältern, bei den Lebenslänglichen aber nur den Mittagszwieback …
    Und: ist bis zum Tode einsitzen, vielleicht sogar zu Unrecht, menschlicher? in Angola, Knast in Louisiana, sitzen welche seit 1958 ein!
    Hört bloß auf mit diesem Gequake!
    Solange in den Staaten Alte-Oma-Killer hingerichtet werden, besteht noch Hoffnung für die Welt … Danach kommen nur noch die Musels und hängen uns höher!

  75. #86 Senator (08. Feb 2011 11:00)

    Auch die Verfassung wurde nur von Menschen gemacht und wurde uns nicht in Stein gemeißelt am Berge Sinai übergeben.

    Wie der ganze Staat dient auch dessen Verfassung dem Volk (oder sollte es jedenfalls). Will das Volk diese Verfassung nicht mehr sondern eine andere, dann gehört sie eben geändert.

    Ich würde das auch so sehen, wenn sie wirklich in Stein gemeiselt vom Sinai käme. Steine gibt es ja viele und meiseln können andere auch … 🙂

  76. Hätte man bestimmte Vergwaltiger und Kinderschänder hingerichtet, so hätten diese keine Möglichkeit mehr gehabt nach ihrer Entlassung oder Ausbruch, wieder zu schänden und zu töten (sogar Mehrfachtötungen).

    Das die Regierenden zur Niederhaltung von Aufständen berechtigt sind die Todestrafe gegen die Aufständischen zu verhängen, zeigt doch wohl, dass zum Schutz des jeweiligen Regimes alle Mittel erlaubt sind. Wer entscheidet denn was ein gerechter oder ungerechter Aufstand ist?

    Demnach hätte Mubarak die Möglichkeit gehabt, die Aufständischen nieder zu schießen (Todesstrafe). Was geschieht in Deutschland, wenn es eine Volkerhebung ala 1989 gibt, wird dann die Todestrafe gegen die Anführer gemäß EU – Richtlinie schnell eingeführt?
    Fragen über Fragen.

    Von einigen Usern wird hier immer die Verfassung bemüht, habe ich da etwas verpasst?
    In meinem GG für die Bundesrepublik Deutschland steht immer noch im Artikel 146
    (sinngemäß)
    „Dieses GG verliert seine Gültigkeit an dem Tag, an dem sich das deutsche Volk eine Verfassung gibt, über die es in freier Entscheidung abgestimmt hat“
    Wann bitte hat eine solche Abstimmung stattgefunden?

  77. @ A-L-L

    Kontroverse Diskussionen finde ich in jedem Fall gut und richtig, auch wenn meiner Meinung oder meinen Ansichten widersprochen wird.

    Das ist mein Verständnis von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

    Eckhardt Kiwitt, Freising

  78. @ Pro Contra, Roland

    Danke für die Artikel.
    Ok die Todesstrafe ist teuer aufgrund der Verfahren.
    Entweder bedeutet das, das die Verfahren die „nur“ lebenslage Haft anstreben nicht so geführt werden wie sie könnten und man nicht alle juristischen Mittel ausschöpft, oder das es bei den Verfahren mit dem Ziel Todesstrafe Sparpotenzial gibt.

  79. #35 Julia26 (08. Feb 2011 04:45)

    Wenn ich an die Todesstrafe in Amerika denke, kriege ich das kalte Kotzen.

    Da sitzen die doch hinter der Glasscheibe und gucken sich an, wie ein Mensch hingerichtet wird, befriedigen ihre Rachsucht – pah, widerlich!

    Denk mal an die Familie des Opfers. Die einen geliebten Menschen verloren haben durch ein grausames Verbrechen.
    Natürlich wird durch das Hinrichten des Täters niemand wieder lebendig, aber zu sehen das der Täter Gerechtigkeit erfährt kann das weiterleben erträglicher machen.
    Ich für meinen Fall würde es sehen wollen wenn mir ein geliebter Mensch so genommen werden würde.
    Wenn ich sehe wie man sich hier in Deutschalnd für die Täter ein Bein ausreisst und auf die Opfer fast schon spuckt, dann bekomme ich das kalte Kotzen. Eine Form der Grechtigkeit ist für mich nicht zu erkennen.

  80. Sehr geehrter Herr Kiwitt,
    hier haben Sie sich aber ganz schön vergaloppiert und Dinge miteinander vermengt, die man so nicht stehen lassen kann. Die Todesstrafe ist im NT (nicht neutestamentarisch, aber neutestamentlich) nicht etwa abgeschafft. Es wird dort aber auf eine (gerechte) Obrigkeit verwiesen, die das Schwert führt!

    Man sollte deshalb die Diskussion um die allgemeine Todesstrafe nicht mit der islamischen Todesstrafe z.B. für die Apostasie (=Abfall vom islamischen Glauben) vermengen. Gott selbst hat die Todesstrafe im alten Israel für bestimmte Verbrechen angeordnet und hat das auch begründet. War der HERR etwa „unzivilisiert“ oder gar „rachsüchtig“? Wer absichtlich Blut vergoss, dessenn Blut sollte auch vergossen werden. Ist das etwa ungerecht? Hat(te) ein Mörder etwa nicht die Chance der Vergebung? Doch er hatte und hat sie, muss(te) aber seine Strafe hinnehmen.

    In diesem Zusammenhang ist die oft missverstandene alte „alttestamentliche“ Regel „Auge um Auge – Zahn um Zahn“ zu erläutern. Das göttliche Recht setzt(e) die Gerechtigkeit in den Mittelpunkt. Das bedeutete auch, dass im alten Israel über König und einfachen Bürger ohne Ansehen der Person gerichtet wurde. (Siehe das Beispiel, wo König David durch seinen Ehebruch mit Bathseba das Urteil durch den Propheten Natan gesprochen bekam und auch annahm.)

    Wer Sachschäden angerichtet hatte, musste das Vierfache des Wertes zurückgeben.
    Wer einem anderen das Auge ausgeschlagen hatte, dem wäre aus Gerechtigkeitsgründen auch ein Auge ausgeschlagen worden. Doch das kam nicht vor – jedenfalls ist kein solcher Fall überliefert. Der Geschädigte konnte aber vom Täter eine dem hohen Wert eines Auges entsprechende Kompensation verlangen, die vom Gericht festgesetzt wurde.

    Eine Gefängnisstrafe mit hohen Kosten für die Allgemeinheit gab es also nicht, schon gar nicht für gefährliche Straftäter, die nach Ansicht der Brüsseler Unrechtsrichter freizulassen seien. In Deutschland kostet deren Sonderbewachung mittlerweile 200.000 Euro monatlich.

    Wer gemordet hatte – das entsprechende Gebot lautet deshalb nicht „Du sollst nicht töten!“, sondern „Du sollst nicht morden!“ – wer also absichtlich Blut vergossen hatte, dessen Blut sollte auch vergossen werden. Hier sollte nicht die Rache bedient, sondern der Gerechtigkeit Raum verschafft werden.

    Es ist also zu fragen, ob es für einen Mörder wirklich besser ist, lebenslang hinter Gittern eingesperrt zu sein. Auch bei einer Todesstrafe hätte er die Frist, Reue zu zeigen und um Vergebung zu bitten.

    Die heutige Wirklichkeit bei uns sieht allerdings so aus, dass vermeintliche „humane“ Gesichtspunkte bei der Rechtsprechung im Vordergrund stehen: Der Täter wird zum eigentlichen Opfer gemacht. Psychologen und sonstige …logen stellen oft fest, dass er als Kind zu heiß gebadet wurde, oder einen strengen Vater hatte und die Mutter eventuell trunksüchtig war, dass er keinen Schulabschluss hat oder von seinen Klassenkameraden „diskriminiert“ wurde. Neuerdings spielen auch die „kulturellen“ Hintergründe eine Rolle, so dass ein „Ehrenmord“ auch hierzulande verständlich erscheint und entsprechend milde beurteilt wird. Eine solche „Rechtsprechung“ wurde bereits mehrfach vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Und wenn das alles nicht ausreicht, wird das Alter der Volljährigkeit, ab der man Erwachsener und für sein Tun verantwortlich ist, nach oben geschraubt. Ein 18jähriger kann ohne weiteres seinen Führerschein machen. Wenn er dann als 23jähriger jemanden umbringt, kann er von einem Psychologen wieder zum minderverantwortlichen Jugendlichen zurückgestuft werden und erhält dann selbst für bewusst begangenen Mord nur eine Jugendstrafe. Diese wird dann bei guter Führung noch um die Hälfte verringert. Wenn es sich bei dem Opfer eventuell um ein Mädchen aus einem bestimmten Kulturkreis handelt, werden oft noch ganz andere Maßstäbe – auch von deutschen Richtern – gesetzt: Hat sich das Opfer etwa westlich gekleidet? Hat es sich etwa wie eine Deutsche benommen? Hatte es etwa einen deutschen Freund? etc. etc. Schlussendlich kommt es zu einer milden Strafe für den Täter (in solchen Fällen oft ein Familienmitglied), hatte doch das Opfer den Täter durch sein Verhalten gereizt und war letzlich selbst Schuld an seiner Ermordung.

    Das wäre humane Gerechtigkeit und Rechtsprechung – die aber steht der göttlichen entgegen. Bitte einmal nachdenken!

  81. #85 Argutus rerum existimator (08. Feb 2011 10:57)
    Allerdings ist die Semantik des Wortes “Hinrichtung” seit dem Mittelalter im Deutschen wesentlich präziser geworden … 🙂

    stimmt!

    man könnte allerdings manchmal auch hinsichtlich der modernen Strafen nostalgisch werden und sich manchmal eine Zeit zurückwünschen, in der „Lebenslänglich“ auch das bedeutet hat, was es vom Wort her eigentlich aussagt.

    und- ganz bes. für unsere vom rechten weg abgekommenen, meist aus südlandistanien stammenden „Schätze“- wäre die wiedereinführung der VERBANNUNG (für immer oder einen best. zeitraum)auch kein schlechtes Mittel.

    ich bin -auch wegen der mögl. Fehlerquote- kein großer anhänger der todesstrafe, aber kritisiere stark die hier von usern+autor gestellten beiden Hauptthesen der gegner, daß

    A: eine haftstrafe BILLIGER sein würde als ne todesstrafe.

    (bitte vorrechnen, aber mit normalem Gefängniss, nicht mit Sklavenarbeitsknast, wo die verurteilten sich faktisch selber versorgen.)

    B: die angeblich fehlende abschreckung, ja sogar eine förderung von mehr Straftaten DURCH die Todesstrafe.

    daß lässt sich
    (ähnlich wie bei schusswaffen-problemen in ent oder be-waffneten gesellschaften) kaum so 1 zu 1 übersetzen und belegen!

    es bleibt immer ein „was wäre wenn“ spielchen mit unklaren eckdaten.

  82. #92 John 3.16:

    Im alten Island gab es weder Todesstrafe noch überhaupt Gefängnisse wie man leicht in „Islenzk Fornrit“ nachlesen kann (wenn man sich einige Stunden Zeit nimmt und vorher Altisländisch gelernt hat 😉 ).

    Erschlug ein Isländer einen anderen, so hatte er die Frau des Erschlagenen und deren Kinder zu sich zu nehmen als Zweitfrau mit allen damit verbundenen Verpflichtungen (ja, auch die!).

    Da hätte sich manch einer sicher lieber zum Tode verurteilen lassen.

    Diese angemessene Strafzumessung fand dann im Jahr 1.000 mit der offiziellen Annahme des Christentums leider ein Ende. Die Pfaffen fanden, dieses Verfahren sei unsittlich (!) 🙂

  83. Zu dem Thema sollte man sich den Film „Die 12 Geschworenen“ mit Henry Fonda anschauen!
    Die Weiterentwicklung der DNA-Auswertung in der Forensik hat z.B. in den USA die Erkenntnis gebracht, daß nicht wenige (besonders Schwarze) unschuldig in der Todeszelle saßen/sitzen! Wegen der immer noch tatsächlichen Vorurteile wurde die Jury-Besetzung in den USA geändert, da nachgewiesen wurde, daß ein Schwarzer vor einer rein weißen Jury de facto KEIN objektives und faires Verfahren erwarten konnte!

  84. Diese ständigen Verweise auf das Dritte Reich, bei allen nur erdenklichen Übeln der Gesellschaft, gehen mir langsam gewaltig auf den Keks. Die Todesstrafe ist keine Erfindung der Administration Hilter. Soweit man die Geschichte der Menschheit, bis weit in die Vergangenheit hinein, zurück dokumentieren kann, wurde diese „Bestrafung“, bei schweren Verbrechen überall auf der bekannten Welt, angewandt.
    Das sich totalitären Systeme, auf diese „fragwürdige“ Art und Weise, auch ihrer Gegner entledigten, liegt oder lag auf der Hand und ist ebenfalls keine Deutsche Erfindung. Der Kommunismus und der Islam, als Beispiel für Ungerechtigkeiten und Unmenschlichkeiten, eignen sich in den meisten der hier kommentierten Fälle eher, um eine aus heutiger Sicht, unakzeptablen Situation zu beschreiben, weil das eine System erst kürzlich „verstorben“ ist und somit für die Masse dennoch greifbar erscheint und das Andere, in seiner ganzen „Pracht“, jeden Tag zu bewundern ist. Also, lasst den NS-Staat doch langsam in der Geschichte verschwinden, sonst lebt „Er“ tatsächlich 1000 Jahre und die schon heute wissenschaftlich geprüft, als „Schauermärchen“ nachgewiesenen „Geschichten“ (Lampenschirme aus Menschenhaut z.B.)über unsere Vorfahren, werden noch abstruser und schrecklicher in ihrer Darstellung und in 200 Jahren liest man ,dass der NS-Staat seine Kriegsgefangenen und sonstig „Unerwünschten“, hinter dem Brandenburger Tor unter den Linden zur Volksbelustigung mit Schwertern und Äxten aufeinander losgejagt hat , oder in riesigen Pfannen auf Wunsch gegrillt oder geröstet, dem Volk zum Fraße überlassen hat. Also liebe NS-Fetischisten, bleibt locker und werft mal ein Blick in neuere Literatur zu dieser Zeit.
    Beschimpfungen zwecklos, bin seit 20 Jahren historisch unterwegs und habe eine parallel verlaufende, andere Wahrheit herausgefunden: Die ganze Welt glaubt zu wissen was die Deutschen getan haben, Sie weiß aber nicht, was man den Deutschen angetan hat.
    Wer Lust hat, im Netz frei zur Verfügung http://reichsarchiv.com/Buecher/01_Bis_1945/01_Bis_1945.php

  85. Argutus rerum existimator

    Deine unter #70 vorgebrachten Argumente sind statistisch sicher richtig. Aber was hilft die Statistik im Einzelfall? Stell‘ dir vor, du säßest unschuldig in der Todeszelle. Dann würdest du sicher andere Überlegungen anstellen 😉

    Das ist dann übrigens wieder die Diskussion, ob man ein mit 200 Personen besetztes Flugzeug abschießen darf, wenn dieses auf ein Hochaus zufliegt und 1000 Menschenleben kosten könnte. Also ich wollte da keine Entscheidung treffen.

    Hast du eigentlich meinen Beitrag #61 gelesen?

  86. #96 KDL (08. Feb 2011 13:21)

    Stell’ dir vor, du säßest unschuldig in der Todeszelle.

    Das wäre schlimm für mich und ließe mich darauf hoffen, daß in diesem Einzelfall nicht das geschieht, was ich generell befürworte.

    Das ist dann übrigens wieder die Diskussion, ob man ein mit 200 Personen besetztes Flugzeug abschießen darf, wenn dieses auf ein Hochaus zufliegt und 1000 Menschenleben kosten könnte.

    Ja, das ist ein guter Vergleich. Die Frage, was das Richtige ist, halte ich für sinnlos, wenn nicht dazu gesagt wird, für wen.

    Für einen Unbeteiligten ist jeder Mensch gleich viel wert, weshalb für ihn (wenn man die 1000 Opfer als angemessen sicher betrachten kann) die Antwort zugunsten des Abschusses trivial ist.

    Spielen jedoch persönliche Faktoren eine Rolle, wird es schwieriger, weil die Zahlen dann gewichtet werden müssen. Säße beispielsweise meine Familie in diesem Flugzeug, dann würde ich einen solchen Abschuß nach Kräften zu verhinden suchen. Geschähe er dennoch, so dürfte ich aber dem unbeteiligt Entscheidenden daraus moralisch keinen Vorwurf machen.

    Hast du eigentlich meinen Beitrag #61 gelesen?

    Ja, aber erst später. Dann erst habe ich die Übereinstimmungen zwischen uns feststellen können.

  87. Der Artikel ist richtig schlecht! Der Autor scheint ja noch nicht mal das Bild verstanden zu haben oder PI. Denn das spricht eindeutig für die Gleichheit im SInne der Waage der Justizia.
    Todestrafe für klar nachgewiesenen Mord ist einfach die entsprechende Bestrafung und hat nichts mit Rache zu tun.
    Selbst in Buddhistischen Ländern gibt es Todesstrafen, Mit Religion hat das weniger zu tun.
    Allerdings sollte sie imme Sinn der Gleichheit nur für Mord verhängt werden.
    In den USA wo lebenslänglich tatsächlich lebenslänglich bedeutet, fällt übrigens auch der Resozialisierungsfaktor flach, weil die eh nie rauskommen um sich wirklich zu resozialisieren.

  88. #94 SokratesII

    „Erschlug ein Isländer einen anderen, so hatte er die Frau des Erschlagenen und deren Kinder zu sich zu nehmen als Zweitfrau mit allen damit verbundenen Verpflichtungen (ja, auch die!).“

    Und wenn er scharf auf die ALte war und sie vielleicht auch auf ihn, brauchte er nur ihren Eheman umbringen. Tolle Lösung. Vorallem bei den heutigen vielen SIngels und Kinderlosen besonders praktisch.

    Idiot!

  89. #99 Logiker:

    Das Qualitätssiegel „Idiot“ sollten sie dann vielleicht den alten Isländern verleihen und weniger dem Überbringer der Botschaft.

    Oder sind Sie schon selbst so „idiotisch“, dass sie diesen kleinen Unterschied nicht mehr bemerken?

  90. „In den USA beobachtet man seit langem, dass nach jeder Vollstreckung eines Todesurteils, über das in den Öffentlichen Medien berichtet wird, die Gewaltkriminalität ansteigt. Die Vollstreckung der Todesstrafe hat somit keine abschreckende Wirkung, sondern sie motiviert zur Begehung von Gewalttaten gemäß der infantilen Einstellung : „Jetzt erst recht“.“

    Das die Kriminalität aufgrund der veröffentlichten Todesstrafe ansteigt ist doch überhaupt nicht zu belegen, zumal ich das sowieso in Frage stelle, dass das überhaupt stimmt.

    Aber vielleicht treibt die Täter ja auch eine unbewusste Todessehnsucht an, damit sie von ihrem krimminellen Dasein erlöst werden. 😉

  91. #100 SokratesII

    Das du nich aus dem Jahr 1000 kommst (zumindest physisch) ist mir schon klar. Du hast wohl vergessen das der Überbringer immer im Auftrag von jemanden gehandelt hat du handelst aber im eigenen!!!
    Aber unterstreich meine Betitelung an dich ruhig.

  92. #102 Logiker:

    Seltsame Logik: wenn jemand historisch über das Mittelalter berichtet, will er also – Ihrer Meinung nach – dass diese Epoche heute wieder aufersteht?

    Seltsame Logik!

  93. #94 SokratesII (08. Feb 2011 12:47)

    …wenn man sich einige Stunden Zeit nimmt und vorher Altisländisch gelernt hat

    Das moderne Isländisch reicht zur Not auch. Der Unterschied ist gering.

  94. In bestimmten Fällen wäre ich für die Todesstrafe. Wenn es nicht das Problem mit den Fehlurteilen geben würde.

    Der These mit dem reinen Rachegedanken kann ich mich nicht anschließen.

    Gefängnisstrafen dienen nur zur Resozialisierung? Habe ich dies richtig verstanden?
    Was ist mit dem 60jährigen Krebskranken, der wegen einem Kapitalverbrechen zu einer hohen Gefängnisstrafe verurteilt wird? Nur wegen der Resozialisierung?

  95. @#98 Logiker (08. Feb 2011 14:52)


    Todestrafe für klar nachgewiesenen Mord ist einfach die entsprechende Bestrafung und hat nichts mit Rache zu tun.

    Und welcher sterbliche Mensch hat das Recht, diese Betrafung anzuordnen oder zu vollstrecken?
    Meiner Ansicht nach allenfalls das Opfer, aber das ist ja tot. Jeder Dritte würde selbst im moralischen Sinne zum Mörder, denn er hält sich überheblicherweise für berechtigt, einem anderen Menschen das Leben zu nehmen.

  96. #107 Hadubrand (08. Feb 2011 18:54) Your comment is awaiting moderation. #80 ruhrgebiet (08. Feb 2011 10:35) Ich hätte es mir nie träumen lassen, dass Pi mal gegen die Todesstrafe ist.
    Obwohl der Artikel nicht ganz meinen Gedanken entspricht, sage ich: Weiter so

    Ich hätte mir nie träumen lassen, daß PI so PK wird… Weiter so, aufdaß die Besucherzahlen weiter sinken mögen.
    Der Artikel hinterlässt bei mir den Eindruck, daß alles was durch Mohammedaner durchgeführt wird, darufhin geprüft wird ob es eine Möglichkeit gibt, dies zu kritisieren. Es gibt auch andere Möglichkeiten eine Todesstrafe zu legitimieren. Ich denke nur an die RAF. Ganz toll, daß diese Individuen wüten konnten und auf Kosten der Allgemeinheit durchgefüttert wurden und in den Hungerstreik zu treten.

    Denn Rache gilt – hoffentlich – weltweit als ein niedriger Beweggrund. Wie oben dargelegt, handelt es sich bei einem Todesurteil nicht um eine erzieherische Maßnahme, sondern um ein Urteil aus niedrigen Rachegelüsten, also aus niedrigen Beweggründen.
    Befürworter der Todesstrafe sollten sich bewusst sein, dass sie, indem sie sich für die Todesstrafe aussprechen, den Rahmen unseres Grundgesetzes, unserer Rechtsordnung insgesamt und unserer – auch aus dem neutestamentarischen Christentum inspirierten moralischen Werte entweder verlassen oder diese nie anerkannt haben.

    Der Autor hat scheinbar nie etwas vom Gerechtigkeitsempfinden der deutschen Bürger gehört. Hier geht es nicht um Rache, hier geht es um Gerechtigkeit!
    Dann kommt der Autor gleich wieder mit der christlichen Lehre und Moralentwicklung des Abendlandes um die Ecke. Immer schön an das Gewissen appellieren

  97. also A) es gibt noch ein anderes Gericht. Und ja es soll Gott über die Seele richten.
    B)ich bin auch für die Totesstrafe bei
    a. verhängen oder ausführen von todesfatwas
    b. beosnderst grausammen morden oder vergewaltigungen. (sofern zurechnungsfähig)
    c. bei wiederholung von mord oder gewaldvergewaltigung nach entlassung
    d. bei islamterror auch direkter planung/vorbereitung/unterstützung
    ( es sei den sie tretten zum christentum über
    sollten sie jedoch wieder dem islam beitertten dann die straffe ausführen.)
    e. bei fluchtversuchen oben genannter personnen.

  98. Das war diesmal nichts Herr Kiwitt. Strafe kann nicht nur Erziehung sein…Strafe darf auch Sühne sein für Vebrechen, die für Laien unvorstellabr sind. Ein Serienkiller in der ehemaligen Sowjetunion etwa hat seine Opfer bei vollem Bewusstsein – und umgeben von Spiegeln, damit es alles mitbekommt – entbeint. Wie man ein gekochtes Hühnchen entbeint. Was wollen sie bei solchen Typen erziehen, frag ich Sie? Würden Sie, Herr Kiwitt, so ein Monster wieder auf die Menschheit loslassen – nach „geglückter“ Resozialisation? Ich befürchte, Sie würden!
    Was ist mit gefassten islamischen oder linken Terroristen, die, nachdem sie gemordet hatten und im Gefängnis einsitzen, von ihren Terrorfreunden durch Geiselnahme unschuldiger Zivilisten freigepresst werden? Wobei – um den Druck zu erhöhen, jede Stunde eine Geisel erschossen wird? Alles bereist vielfach geschehen. Bei Todesstrafe für solche Terroristen gibts nicht mehr freitupressen, Herr Kiwitt. Ich bin etwas schockiert über Ihre naive Gutmenschlichkeit. Bei allem Respekt für Ihre sonstigen Beiträge hier. Si vis pacem, prepara bellum!

  99. Es gibt Menschen die durch ihre Taten ihren Lebensberechtigungsschein verwirken!
    Wer Kinder tötet oder mehrere Menschen auf dem Gewissen hat, der gehört auf den Stuhl. Punkt!

  100. man sollte der Versuchung widerstehen, eigene Vermutungen ohne ein fundiertes Grundwissen als Basis einer Welterklärung strapazieren zu wollen.

    Ein Richter kann sowenig zum Mörder werden dadurch, wenn er rechtmäßig ein Todesurteil fällt, wie er beispielsweise wegen Freiheitsberaubung belangt werden kann, weil er jemanden ins Gefängnis steckt.

    Hinter der Todesstrafe stünde, wird hier behauptet, der Gedanke der Rache, die vom alttestamentarischen, altjüdischen „Aug um Auge, Zahn um Zahn“ bereits eingegrenzt sei.

    Das alttestamentarisch, jüdische „Aug um Auge, Zahn um Zahn“ hat, obwohl dies immer und immer wieder udn wieder behauptet wird nichts mit Rache. Es hat mit Ausgleich zu tun.

    Es ist zum Weinen.

    Wenn man mich, aus welchen Gründen auch immer, berechtight, oder irrtümlich zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilen würde, so würde ich die Todesstrafe für mich jederzeit vorziehen.

    Die Todesstrafe kann auch eine Gnade sein.

    Was genau sich hinter meiner Vermutung verbirgt werden als Nächste die nun zukünftig in Tunesien lebenslang Einsitzenden am eigenen, langsam verfaulenden, in einer Winzzelle für den Rest Ihres womöglich noch quälend endlos langen, elenden Lebens erfahren können.

    Welch eine Gnade, diese am Leben lassen zu wollen. Womöglich um denen die Gnade der Einsicht in ihr begangenes Unrecht einzusehen.

    Manchmal sitzen die Monster auch außerhalb der Gitter.

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