Vom Tatbestand der Vergewaltigung nicht nur freigesprochen wurde in der Schweiz ein Afrikaner, sondern er erhielt auch noch eine ordentliche Haftentschädigung. Grund: Das Opfer war betrunken und hätte sich seine Verletzungen auch anderweitig zuziehen können. Außerdem hatte der Verdächtige von einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gesprochen, was angesichts der Tatumstände sehr wahrscheinlich erscheint.

20 Minuten kann es auch nicht fassen und schreibt:

Laut Anklage hat ein Westafrikaner aus Embrach an den letzten Weihnachten eine Zürcherin vergewaltigt. Da das Opfer massiv angetrunken war, wurde der mutmassliche Täter nicht nur freigesprochen, sondern erhält auch eine ansehnliche Genugtuung von über 11 300 Franken.

Laut Anklage geschah es ausgerechnet in der heiligen Nacht. Kurz vor Mitternacht vom 24. Dezember 2008 hielt sich eine heute 24-jährige Modeberaterin auf einer Sitzbank am Bahnhof Stadelhofen auf. Plötzlich tauchte der heute 21-jährige Angeklagte aus Embrach auf. Gemäss Staatsanwalt schlug der Kameruner plötzlich zu. So packte er die massiv angetrunkene Geschädigte und schleppte sie zum Olgaweg, wo er sie in einer Wiese gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr zwang. Dann liess er von der Geschädigten ab und verliess den Tatort.

Die junge Frau erstattete schon kurz darauf Strafanzeige. Allerdings ging es bis zum 20. April 2009, bis der mutmassliche Täter aus Embrach von der Polizei verhaftet wurde und im Gefängnis verschwand. Der zuständige Staatsanwalt erhob in der Folge Anklage und verlangte am Montag vor dem Bezirksgericht Zürich wegen Vergewaltigung und weiteren Nebendelikten wie Fälschung von Ausweisen oder Erschleichung einer Leistung eine hohe, unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren.

Vor Gericht stand Aussage gegen Aussage. Während die Schweizerin von einer Vergewaltigung gesprochen hatte, machte der Angeschuldigte einen spontanen und einvernehmlichen Geschlechtsakt geltend.

Was den Verteidiger dazu veranlasste, beim Hauptvorwurf auf einen vollen Freispruch zu plädieren.

Das Gericht kam beim Anklagepunkt der Vergewaltigung zu einem Freispruch. Im Vordergrund stand dabei die massive Angetrunkenheit des Opfers zur Tatzeit. Man wisse deshalb einfach zu wenig, erklärte die Gerichtsvorsitzende Kathrin Bretschger. Die Geschädigte habe in der Untersuchung aufgrund ihres damaligen Zustandes nicht mehr darstellen können, wie sie Widerstand geleistet oder ob sie sich überhaupt gegen den Angeklagten gewehrt habe, fuhr die Gerichtspräsidentin fort. Auch das Spurenbild reiche für einen Schuldspruch nicht aus. So habe sich die zur Tatzeit betrunkene Zürcherin die Blessuren auch vor dem eingeklagten Ereignis andersweitig zuziehen können, sagte Bretschger.

Wie eine Frau derartig argumentieren kann, ist uns ein Rätsel. Diesmal war also der Alkohol schuld. Nächstes Mal ist es der kurze Rock oder die Tatsache, spät noch allein unterwegs zu sein…

(Spürnase: Robert)

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96 KOMMENTARE

  1. Das Opfer war betrunken und hätte sich seine Verletzungen auch anderweitig zuziehen können.

    Ach nee! Ist es nackt das Treppengeländer heruntergerutscht oder hat es sich etwa… (an dieser Stelle unterbreche ich..)?!

  2. Wahrscheinlich lässt sich ein spontaner und einvernehmlicher Geschlechtsakt in Westafrika kaum von einer Vergewaltigung unterscheiden. Er kann doch nicht wissen, dass es zum Vollzug des Koitus dem Einverständnis – in diesem Fall – der Frau bedarf.

  3. Hätte die Frau 4 oder 5 Brüder und ein Dutzend Onkels und Cousins, würde sie sich nicht auf diese selbstherrliche Justiz verlassen müssen…

  4. Skandal – es ist immer wieder schlimm zu lesen, dass die Feinde des Volkes aus den eigenen Reihen kommen und so wie hier auf der Richterbank sitzen.

  5. Da öffen sich ganz neue Marktlücken. Ich sage immer, der Sicherheitsbranche kommt ein goldenes Zeitalter entgegen. Stacheldraht, Kameras, Pfeffersprays… Schutzeskorten für Frauen, die spät am Abend noch unterwegs sein wollen/müssen.

  6. Hallo,
    ich verstehe die ganze Aufregung nicht.
    Das sind doch ganz normale alltägliche Dinge
    die in der Heimat des Kulturbereicher vorkommen.
    Der Geschlechtsverkehr wir dort immer so ausgeführt und hat dadurch auch seine enorme Vielfälltigkeit der „Arten“ zu Folge

  7. Angetrunkene Frauen sind also in der Schweiz ab sofort Freiwild für Afrikaner. Man kann solche Urteile durchaus als Aufforderung zu weiteren Vergewaltigungen verstehen. Kann es sein, daß die Richterin selbst davon träumt, von einem Afrikaner vergewaltigt zu werden? Oder wie läßt sich der Freispruch sonst erklären?

  8. Was für eine Ironie, erst hat der Afrikaner Geschlechtsverkehr gefordert und dann hat er auch noch Geld gefordert…
    Hört das mit dem fordern nie auf?

  9. @ #10 Alchemistz123

    Vielleicht dachte er, er hätte eine Dienstleistung verrichtet. Spontan. Dafür will er Scheine sehen.

  10. Die schweizer Justiz steht der deutschen offensichtlich in nichts nach, ob da eine Art grenzübergreifender Wettbewerb stattfindet?

    „Der Angeklagte wurde wegen Fälschung von Ausweisen, Erschleichung einer Leistung sowie Vergehens gegen das Ausländergesetz bloss zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt und damit sofort aus dem Gefängnis entlassen.“

    Wohin entlassen?

    In sein Heimatland?

    Ich sollte das Tagträumen lassen, diesem armen Justizopfer muß unbedingt geholfen werden.

    Lichterkette marsch.

  11. Mit anderen Worten: Jede betrunkene Person – unabhängig von Alter oder Geschlecht – ist in der Schweiz Freiwild für Vergewaltiger.

  12. Was seid ihr naiv! Eine weiße Richterin kann doch keinen Schwarzen verurteilen! Das wäre doch Rassismus!

  13. O.T.

    Großer Auftritt von Minister Guttenberg im Bundestag. Er weist Kommunisten und Ökofaschisten mit ganz klaren Worten in die Schranken.

    Sie hatten unsere Bundeswehr verunglimpft, die in diesen Minuten in Afghanistan in schweren Kämpfen steht gegen einen niederträchtigen, zu jeder Gemeinheit entsclossenem Feind.

    Bravo dem Minister Guttenberg. Das ist eine der seltenen Sternstunden im Parlament.

    Es wird nicht mehr geschwiegen. Die Wahrheit hat in diesem Minister einen erstklassigen Sprecher gewonnen.

    Video hier am rechten Bildrand: „Streit um Kundus“….

    http://www.welt.de/

  14. Die Mädchen/Frauen sollen sich nicht so anstellen. Wenn sich die Neger und Muselmanen wohler fühlen, wenn sie jemanden vergewaltigen, dann müssen die das eben aushalten. Die Politiker stimmen mir da sicherlich zu.

  15. Ich will ja jetzt nicht total aus der Rolle fallen.
    Aber Fakt ist doch, dass es einfach nicht bewiesen werden konnte, dass der Afrikaner sie wirklich vergewaltigt hat. Vllt ist es sehr wahrscheinlich, aber das beweist nichts.

    Grund dafür ist eben, dass die Frau zu betrunken war um sich an Einzelheiten zu erinnern.

    Aber diese Einzelheiten brauch man, um nach zu vollziehen, ob die Frau wirklich vergewaltigt wurde oder doch im betrunkenen Zustand dem Sex zu sagte, aber im Nachhinein sich dafür so sehr schämt, dass sie sich rächen wollte.

    Es nützt zumindestens nichts, jetzt hier zu sagen, dass die Justiz versagt hat.

    Die Polizei kann auch keine Gedanken lesen.

    Im Zweifelsfall für den Angeklagten. So harts auch manchmal sein muss.

    P.S: Ich hätte mal gerne gewusst, ob PI auch darüber berichtet hätte, wenn der Mann ein Schweizer gewesen wäre.

  16. Der hat doch nur die Bibel ernst genommen.
    Da wird doch immer von am “ nächsten “ Liebe
    gesprochen. Da nimmt mal halt was am
    nächsten ist.
    Gelle. Du Mohrenkopf.

  17. Was ich immer sage,: Afrikaner passen genau so wenig nach Europa ( “ mit ihrer Herzlichkeit und Vielfältigkeit ect…) wie Moslems !
    Ungebildet und triebgesteuert ! Genau die Art von „Fachkräften“, die wir unbedingt brauchen, – weil wir anscheinend verlernt haben Kinder zu machen, – oder besser gesagt: Dieser verkommene Staat nichts besseres zu tun hat, als dem Einheimischen diese Idee grundlegend zu vergraulen und lieber Migrantensippen mit x- Bälgern zu subventionieren.

  18. Hätte der Mann eine helle Hautfarbe gehabt, wäre er für 8-12 Jahre hinter Gittern verschwunden.

    Nun gut, dann sind jetzt eben bald alkoholisierte Frauen zum Abschuss freigegeben – jeder darf sie vergewaltigen, man geht einfach von „Einvernehmlichkeit“ aus, zumindest wenn der Mann Afrikaner oder Musel ist.

  19. Ich frage mich, woher die Kommentatoren so genau wissen wollen, wie es wirklich war? Sind sie alle dabei gewesen?
    Worauf wollt ihr hinaus? Soll die Unschuldsvermutung für Männer (oder Neger) künftig nicht mehr gelten? Soll im Fall einer behaupteten Vergewaltigung grundsätzlich Anklage gleich Verurteilung sein? Sollen Männer (oder schwarze Männer) keinen Schutz vor willkürlicher falscher Beschuldigung und Verurteilung genießen? Ja? Warum? Weil Männer Schweine sind?
    Mich wundert nicht, dass eine Frau ein solches Urteil gesprochen hat; die Dame kennt ihre Geschlechtsgenossinnen vermultich besser als so mancher politisch korrekte männliche Pi-Kommentator. Was mich immer wieder erschüttert, ist der Selbsthass vieler Männer, der ihnen in Jahrzehnte langer feministischer Gehirnwäsche eingebläut wurde.

  20. #21 Henker (16. Dez 2009 20:20)

    Nur soviel:
    Es kostet sehr viel Überwindung in einem Vergewaltigsungsfall eine Anzeige zu machen; ich habe in meinem Leben zwei Opfer persönlich kennengelernt, keine hat Anzeige erstattet.

    Meine Freundin wurde mehrmals in ihrem Leben „sexuell belästigt“, davon einmal haarscharf an einer Vergewaltigung vorbei. Und auch sie hat niemals Anzeige erstattet, aus Scham, aus Selbstschuldkonstruktionen und auch aus dem Bewußtsein heraus, daß letztendlich Aussage gegen Aussage steht.
    Wie in einem solchen Fall entschieden wird, sieht man hier deutlich.

  21. Bei allem Verständnis dafür, dass Menschen sich rasch empören, wenn solche schlimmen Vorwürfe im Raum stehen: Vor Gericht kann blinde Empörung freilich keine Rolle spielen.

    Wir alle kennen die Prozessakten nicht und waren bei der Verhandlung nicht zugegen. Das Gericht hatte Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Diese Zweifel rührten dem Artikel zufolge daher, dass die junge Frau in jener Nacht zum einen betrunken war und sich an den genauen Tathergang deshalb nicht mehr erinnern konnte. Zum anderen war das Gericht aber auch deshalb nicht von der Schuld des Angeklagten überzeugt, weil die Verletzungen der jungen Frau offenbar nicht so waren, dass eine Vergewaltigung zwingend nahelag. Es ist nicht abwegig, dass eine volltrunkene Person sich auch auf andere Weise Verletzungen zuziehen kann.

    Inwiefern das Urteil richtig oder falsch ist, kann allenfalls auf Grundlage der Prozessakten beurteilt werden. Es ist aber etwas Grundsätzliches anzumerken: Der Grundsatz „in dubio pro reo“ dient nicht dem Schutz von Straftätern! Dieser Grundsatz dient dem Schutz der Bürger vor dem Staat und seinen Juristen. Es ist ein wichtiger Grundsatz, der nicht leichtfertig aufgegeben werden darf. Deshalb muss er immer gelten. Dass die Tat hier von einem Afrikaner begangen worden sein soll, spielt dabei keine Rolle und darf es auch nicht. Das Gericht hatte Zweifel an der Schuld des Angeklagten, und es hat ihn deshalb freigesprochen. Das ist folgerichtig. Weil der Angeklagte freigesprochen wurde, stand ihm eine Haftentschädigung zu. Auch das entspricht den Gesetzen und ist folgerichtig.

    Wer das feststellt oder so urteilt, wirft der jungen Frau freilich nicht vor, dass sie die Geschichte erfunden habe. Die Tat lässt sich nur nicht beweisen. Vielleicht hätte auch die Vorsitzender Richterin, aus rein emotionalen Beweggründen, den Angeklagten gerne schuldig gesprochen. Aber Emotionen tragen ein Urteil nicht und helfen auch nicht über begründete Zweifel hinweg.

    Wenn das Gericht nun darauf abstellt, dass die junge Frau betrunken war, so sollte das nicht als Vorwurf an diese Frau missverstanden werden. Es handelt sich dabei lediglich um eine in sich schlüssige und juristisch zwingende Feststellung, dass die Aussage der jungen Frau zur Tatnacht wegen ihrer erheblichen Alkoholisierung und ihrer Erinnerungslücken weniger Aussagekraft besitzt. Diese Feststellung ist allerdings keinesfalls ein Freifahrtsschein für Vergewaltiger, demnächst jede angetrunkene Frau straflos anzufallen. Es kommt hier ganz entschieden auf die Umstände des Einzelfalles an. Das war aber schon immer so.

    Auch Juristen empfinden es oft als unbefriedigend, dass Angeklagte nicht verurteilt werden können, die man eigentlich für schuldig hält, weil die Beweise nicht genügen und darum Zweifel bestehen. Aber wie gesagt: Emotionen und Mutmaßungen tragen ein Urteil nicht. Wenn die Justiz auf der Grundlage von Emotionen und Mutmaßungen Urteile sprechen würde, dann wäre das das Ende jeder Rechtsstaatlichkeit, und zwar für jeden. Das sollte man in solchen Fällen, auch wenn es schwerfällt, dennoch bedenken.

  22. #27 Bundesfinanzminister

    Das ist schlimm, und ich kann Ihren Standpunkt daher nachvollziehen. Vergewaltigungen sind für die Justiz immer besonders schwierig zu handhaben, weil oft Aussage gegen Aussage steht. Das ändert aber nichts daran, dass auch in Bezug auf solche Vorwürfe der Grundsatz „in dubio pro reo“ gelten muss. Und, mit Verlaub, was in diesem Fall geschehen ist, das können Sie nicht wissen.

  23. #21,#26

    Komisch, dass die Unschuldsvermutung nur bei unseren Schätzen gilt. Ansonsten kann ich mich noch an Aussagen aus der deutschen Justiz (und von Anwälten, die ich persönlich kenne) erinnern, wonach – gerade weil bei Vergewaltigung Aussage gegen Aussage steht – regelmäßig der Frau Glauben geschenkt wird, mit der gleichen Regelmäßigkeit wie im Islam den Frauen vor Gericht keinem Glauben geschenkt wird.

    Es geht nicht um die Unschuldsvermutung – wenn sie denn für jeden gelten würde. Es geht um die „positive Diskriminierung“, also Bevorzugung und Privilegierung für Schwarze und Musel. Wir alle haben Erfahrungen mit diesen „Schätzen“, und wissen, wie schnell solche Gewaltakte vorkommen können, und jeder weiß auch, dass gerade Afrikaner (und zunehmend auf Musel) – gerade wenn sie Täter sind – zur Erhaschung von Vorzügen immer sehr schnell „Rassismus“ rufen… denn das bringt Vorteile. Der Fall hier riecht zumindest sehr stark nach sowas: die brutalsten Täter (die wir alle kennen) stellen sich als Opfer dar.

  24. Was wir ganz dringend brauchen, ist ein europaweites Verbot, dass es Frauen untersagt, im angetrunkenen Zustand mutwillig Bahnhofssitzbänke zu benutzen und dadurch tendenziöse Vorfälle und deren Instrumentalisierung in rechtsextremen Blogs zu provozieren.

  25. #30 Besht

    Komisch, dass die Unschuldsvermutung nur bei unseren Schätzen gilt.

    Das ist Quatsch!

    wonach – gerade weil bei Vergewaltigung Aussage gegen Aussage steht – regelmäßig der Frau Glauben geschenkt wird, mit der gleichen Regelmäßigkeit wie im Islam den Frauen vor Gericht keinem Glauben geschenkt wird.

    Auch das entspricht nicht den Tatsachen. Wenn Sie Quellen haben, würde ich diese aber gerne sehen.

    Nun gut, dann sind jetzt eben bald alkoholisierte Frauen zum Abschuss freigegeben – jeder darf sie vergewaltigen, man geht einfach von “Einvernehmlichkeit” aus, zumindest wenn der Mann Afrikaner oder Musel ist.

    Wenn Sie oben so etwas schreiben, dann geht es hier sehr wohl um die Unschuldsvermutung!

  26. # 29
    „Das ändert aber nichts daran, dass auch in Bezug auf solche Vorwürfe der Grundsatz “in dubio pro reo” gelten muss.“

    In der Theorie gilt auch die subjektive Tatbestandsvoraussetzung, wonach man zur Verurteilung einen Vorsatz gehabt haben muss (zumindest „dolus eventualis“), der – wie alles – eigentlich zu beweisen wäre, und die Richter ignorieren diesen Rechtsgrundsatz in 99,9% der Fällen.

    Für weiße Vergewaltiger gilt praktisch NIEMALS „in dubio pro reo“, sondern seit ca. 20 Jahren eine de facto Umkehrung des Schuldprinzips. Außer: der Vergewaltiger gehört zu einer politisch geförderten „Minderheit“.

  27. … wegen Vergewaltigung und weiteren Nebendelikten wie Fälschung von Ausweisen oder Erschleichung einer Leistung

    Fanden diese Delikte nach dem lächerlichen Freispruch keine Berücksichtigung mehr?

  28. #32

    ist Quatsch

    Das ist alles andere als Quatsch und geradezu pervers, nach allem was ich erlebt habe, das ich mir hier so eine Scheiße durchlesen muss.

    Auch das entspricht nicht den Tatsachen. Wenn Sie Quellen haben, würde ich diese aber gerne sehen.

    Natürlich ist das rechtswidrig. (Wie übrigens auch andere „selbstverständliche“ Dinge wie GEZ, zumindest laut „herrschender Meinung“ der Jura-Professoren, die Richter an den Gerichten sehens nur etwas anders, aus politischen Gründen) Es gibt derartige Aussagen zu Hauf, aber meines Wissens nicht in der rechtswissenschaftlichen Literatur, sondern nur als Aussagen die Richter/Politiker usw. in die Kamera machen, als de facto Rechtsentscheidungen in Vergewaltigungsfällen (statistisch nachweisbar) oder eben Aussagen von ERFAHRENEN Juristen, wenn man sie persönlich kennt. Ich habe dazu Aussagen von drei namentlich bekannten Amtsrichtern mittelbar (davon zwei Studienfreunde von Verwandten von mir) und etlichen Anwälten unmittelbar gehört.

    Akribisch dokumentiert habe ich das selbstverständlich nicht. Noch nicht. Man bräuchte SEHR VIEL Geld und eine Menge Zeit um eine Kampagne gegen die Missstände in diesem Rechtssystem zu führen. Und innerhalb des „Gerichtsweges“ ist sowas wohl gar nicht möglich, sondern nur politisch.

  29. #33 Besht

    In der Theorie gilt auch die subjektive Tatbestandsvoraussetzung, wonach man zur Verurteilung einen Vorsatz gehabt haben muss (zumindest “dolus eventualis”), der – wie alles – eigentlich zu beweisen wäre, und die Richter ignorieren diesen Rechtsgrundsatz in 99,9% der Fällen.

    Auch das ist unzutreffend. Vorsatz lässt sich aus Indizien herleiten. Die Anforderungen sind dabei regelmäßig sehr hoch. Je nach Delikt sind unterschiedlich strenge Maßstäbe anzulegen (Stichwort: Hemmschwellentheorie des BGH).

    Für weiße Vergewaltiger gilt praktisch NIEMALS “in dubio pro reo”, sondern seit ca. 20 Jahren eine de facto Umkehrung des Schuldprinzips. Außer: der Vergewaltiger gehört zu einer politisch geförderten “Minderheit”.

    Verzeihung, doch solange Sie das nicht irgendwie belegen, nehme ich mir die Freiheit, das als populistisches Geschwätz und Unfug abzutun — jedenfalls soweit derartige Feststellungen Vergewaltigungen zum Gegenstand haben. Ihre Behauptung widerspricht auch meinen persönlichen Erfahrungen als Jurist.

  30. #35 Besht

    Natürlich ist das rechtswidrig. (Wie übrigens auch andere “selbstverständliche” Dinge wie GEZ, zumindest laut “herrschender Meinung” der Jura-Professoren, die Richter an den Gerichten sehens nur etwas anders, aus politischen Gründen)

    Wovon reden Sie hier eigentlich? Was hat die GEZ hiermit zu tun? Wie kommen Sie auf den Gedanken, diese wäre nach herrschender Meinung (wenn, wär’s Ihren Ausführungen zufolge die „herrschende Lehre) „rechtswidrig“ (auch noch ein falscher Terminus)?

    Ich habe dazu Aussagen von drei namentlich bekannten Amtsrichtern mittelbar (davon zwei Studienfreunde von Verwandten von mir) und etlichen Anwälten unmittelbar gehört.

    Richter an einem Amtsgericht dürften mit Vergewaltigungen naturgemäß nicht sehr viel zu tun haben.

    Sie reden Unsinn.

  31. Kaputte Welt auf der wir leben :/

    Alle reden gerade vom bösen Klimawandel.Hoffentlich kommt der bald , und hoffentlich macht er dem unsinn ein Ende.

    Das wären meine Wünsche für das neu Jahr 🙂

  32. 40 Jahre Frauenbewegung umsonst. Demnächst heisst es wieder, daß die Frau es selbst gewollt hat, wenn sie im Minirock an einer testosterongesteuerten Machobande aus Islamistan vorbeischlendert.

    Aber der Neger ist uns überlegen: Zahlt der fette Durschschnittsschweizer 100 CHFr für eine Nummer im Puff, lässt sich der kluge Neger seinen Fick mit 11.300 CHFr vom Staat bezahlen. Sehr geschäftstüchtig.

  33. Sollte es, in nicht allzu ferner Zukunft, zu Übergriffen gegen solche Täter, Richter kommen,
    brauchen sie sich nur an die eigene Nase fassen 😉 Alles Rächt sich eines Tages!

  34. Auch das ist unzutreffend. Vorsatz lässt sich aus Indizien herleiten.

    Lern mal bitte lesen. Ein Indiz wäre ja ein Art Beweis. Ich sagte der Vorsatz müsste eigentlich bewiesen werden. Allerdings ist Indiz oder Indizienbeweis ein umgangssprachlicher Begriff, bzw. ein Begriff aus der Polizeisprache, welche natürlich auch „Ermittlungshinweisen“ nachgeht, die laut Strafprozessordnung für die Verwendung vor Gericht eigentlich unzulässig wären.

    Letztlich hat ein „Indiz“ entweder Beweiskraft, oder eben nicht. Zwar werden Menschen mittlerweile auch immer wieder wegen einer Reihung von sog. „Indizien“ ohne wirkliche Beweiskraft verurteilt, das widerspricht aber den ursprünglichen Rechtsgrundsätzen.

    Also Du hast nicht komplett Unrecht, vor AMTSGERICHTEN werden (praktisch) immer Beweise akzeptiert, die vor Landgerichten oder dem BGH abgelehnt werden müssten, obgleich für beide die selben Rechtsgrundsätze gelten. Das heißt der Amtsrichter akzeptiert meist (nahezu immer) „Indizien“ als Beweise, die laut Rechtsnormen gar nicht die Bedingungen für echte Beweise erfüllen. Sie drücken keine logisch zwingenden Tatsachen aus, sondern nur Wahrscheinlichkeiten, oder noch besser: bloße Möglichkeiten.
    Verurteilungen mit bloßen Indizien durchzuführen widerspricht aber 1. dem Gesetz, aber zumindest den ursprünglichen Rechtsprinzipien und dem Rechtsstaatlichkeitsprinzip und 2. deiner eigenen Aussage, wonach dieses tolles Rechtssystem immer nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ handeln würde. Ja, wenn am Amtsgericht Indizien logisch zwingender beweis-charakter zugesprochen wird, nur um einen Angeklagten schnell abzuurteilen, dann lief die Gerichtsverhandlung wohl kaum „in dubio pro reo“ ab. Oder? Du widersprichst dir also implizit.

    Vorsatz lässt sich aus Indizien herleiten. Die Anforderungen sind dabei regelmäßig sehr hoch. Je nach Delikt sind unterschiedlich strenge Maßstäbe anzulegen

    Also ich bin kein Jurist, aber hab als Nebenfach mal ein paar Kurse Recht belegt und kenne eben viele Juristen.
    Die Hemmschwellentheorie bezieht sich nicht auf die Maßstäbe die man an die Qualität von Indizien und Beweisen anlegen darf, sondern auf die subjektive Tatbestandsvoraussetzung. Vielleicht missverstehe ich dich auch, vielleicht beziehst du dich ja darauf, dann aber gilt: bei Vergewaltigung ist die „Hemmschwelle“ sicherlich vorhanden, und die subjektive Tatbestandsvoraussetzung ist „dolus eventualis“ und nicht „Fahrlässigkeit“.

    Verzeihung, doch solange Sie das nicht irgendwie belegen, nehme ich mir die Freiheit, das als populistisches Geschwätz und Unfug abzutun

    Natürlich. Diese Freiheit hast Du. Nirgendwo habe ich angedeutet, nur weil ich an einem Abend mal einen Kommentar in einen BLOG gesetzt habe, dass deswegen niemand mehr eine andere Meinung haben dürfte.

    Dennoch ist diese deine (angedeutete) Meinung nicht korrekt. Du willst doch andeuten, dass in diesem Staat, in diesem Rechtssystem alles „richtig“ läuft, im Wesentlichen ganz wunderbar läuft.
    Bspw. gilt die Aussage eines Beamten vor Gericht um ein Vielfaches mehr als die eines (unbescholtenen) Normalbürgers. Und das ist undemokratisch. Hunderten bis tausenden von Aussagen zufolge lügen Polizeibeamte auch in schätzungsweise 65-75% der Fällen – nicht irren, sondern LÜGEN. Allerdings, das ist zwar statistisch, aber mal wieder gerichtlich nicht beweisbar, eben WEIL vor Gericht die Aussage eines Polizeibeamten mehr gilt als die von 3-5
    unbescholtenen Bürgern.
    Gabs da nicht vor einiger Zeit so einen Mordprozess gegen eine ganze Polizeiwache, wo angeblich ein festgeschnallter Mann in der Ausnüchterungszelle sich selbst angezündet haben soll, und trotz Videoüberwachung und Mikrofon niemand was bemerkt haben will. Nur ein Beispiel.
    Oder was ist mit den linksradikalen Straftaten? Als es politisch opportun war, gab es keinen Linksextremismus. Jetzt stört man sich dran, und plötzlich verdoppeln sich deren Straftaten angeblich. Ich weiß zufällig, weil ich persönlich in der Innenstadt Augenzeuge war, dass vor einiger Zeit während einer Antifa-Demonstration 80 von denen einfach so eingekesselt und in Gewahrsam genommen wurden. Ein-zwei Chaoten haben beleidigende Sprüche gerufen, die ansonsten seit 40 Jahren von der Polizei ignoriert werden, und daraufhin wurden alle 80 eingekesselt: etlichen hat man dann Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen, wie ich später erfahren habe. Mit solchen Mitteln kann die Statistik für Rechts- oder Linksextremismus wahlweise verdoppelt oder geviertelt werden, wie es gerade politisch gefordert wird. Wie ist denn das mit dem Islam bzw. Ausländerkriminalität? Jedes mal, wenn ich am Bahnhof bin, sehe ich eine Schlägerei oder Auseinandersetzung, jeder wurde schon belästigt, und meist nicht nur ein-zweimal – aber laut Politik gibts kein Problem. Das wird einfach schöngerechnet oder -geredet.

    Aber: Hauptsache kein schlechtes Wort gegen das System, nicht wahr?

  35. O.T.: Eine ganz spezielle Art der “Familienzusammenführung” beschäftigt die deutsche Justiz:

    http://www.welt.de/vermischtes/article4925217/Vater-soll-Tochter-fast-400-Mal-missbraucht-haben.html

    Klarer Fall von Verbotsirrtum.

    Zudem hat der fromme Mann in kleinster Weise gegen die Lehre des Koran verstoßen. Vielmehr ist er eifrig seinem großen Vorbild gefolgt.

    Im Namen des deutschen Kalifats ergeht deshalb folgendes Urteil für den Angeklagten: Freispruch!

  36. As Schweizer hauts mir wieder mal den Nuggi raus. Eine klare Botschaft an seine Brüder: Fickt irgendeine Schlampe in der Schweiz, macht ein paar Wochen Kuschelferien (und knüpft Kontakte zu anderen Verbrechern) und ihr habt fürs Erste ausgesorgt. Riesenkohle, erst noch legal!

    Echt: Wie verflucht doof müssen wir denen vorkommen? Da prallen Kulturen aufeinander – das kann die nächsten 1000 Jahre nicht klappen! Und irgendwann haben die Schweizer die Schnauze dermassen voll, dass Neger und Muftis einfach «verschwinden» … oder total verbeult aufgefunden werden. Wer hats erfunden? Unsere oberlinke Regierung, die nicht kapieren will, dass unser kleines Boot einfach voll ist.

    Rechts kommt von links!

  37. Noch was:
    Ich habe meine helle Freude am Minarettverbot.
    Es passieren, zumindest im deutschsprachigen Teil Europas, ganz seltsame Dinge: Man TRAUT SICH plötzlich, über die Integrationsscheisse mit dem dem ganzen Müll, der hier angeschwemmt wurde, zu reden.

    Sogar in der Presse. Ich glaube, dass ein riesiger Stein ins rollen gekommen ist. Und es wurde – verdammt nochmal – ZEIT!

  38. #38

    „Wovon reden Sie hier eigentlich? Was hat die GEZ hiermit zu tun? Wie kommen Sie auf den Gedanken, diese wäre nach herrschender Meinung (wenn, wär’s Ihren Ausführungen zufolge die “herrschende Lehre) “rechtswidrig” (auch noch ein falscher Terminus)?“

    Suchst Du Streit oder was? Achte mal lieber auf deinen Blutdruck.

    Es war übrigens ein Beispiel: „Positive Diskriminierung“ (vor Gericht) und GEZ-Gebühren sind beide eigentlich verfassungswidrig (und wichtiger: sie widersprechen Grundsätzen der Aufklärung, der Vernunft). Dennoch werden beide Dinge praktiziert und von Gerichten abgesegnet. Wenn anerkannt würde, dass GEZ-Gebühren verfassungswidrig sind, dann wären (für 50 Jahre GEZ bei nahezu allen Bunderbürgern) Milliarden-Schadenersatzforderungen denkbar. Es wird hier nicht juristisch geurteilt, sondern politisch und ökonomisch. Auch das ist übrigens verfassungswidrig, oder womöglich schlimmer: Rechtsbeugung im Amt usw.
    Auch undemokratisch…

    Richter an einem Amtsgericht dürften mit Vergewaltigungen naturgemäß nicht sehr viel zu tun haben.

    Ich wiederhole mich: Lerne lesen. Zumal, bevor Du Unflätigkeiten loslässt.

    Ich habe nirgendwo geschrieben, dass diese 3 Amtsrichter selber über Vergewaltigungsfälle geurteilt hätten. Ich habe geschrieben, ich habe deren Kommentare zu Missständen an deutschen Gerichten gehört. Zum Beispiel von einem mir namentlich bekannten Amtsrichter aus Kaufbeuren, der (zu den voll versammelten Rechtsreferendaren in der Strafrechtsstation – wieviel sind das? 20 Leute?) äußerte, in 75% der Fällen würde er Angeklagte verurteilen, obwohl die Sachlage zwielichtig sei, es sei aber nicht anders möglich. Zwilichtig bedeutet: von der Polizei unrechtmäßig beschaffte Beweise, eben solche Geständnisse (die in den USA nicht verwendbar wären), Verfahrensfehler, mangelnde Beweise usw.
    Würde er sich ans Gesetz halten, könnte er nur 20-25% der Leute verknacken, die er verknackt. Das hat er gesagt. Einer den ich kenne war dabei, es gibt mehrere Zeugen (alle Rechtsreferendare in Strafrechtstation in Kaufbeuren jener Zeit).

  39. #10 2001x
    „Kann es sein, daß die Richterin selbst davon träumt, von einem Afrikaner vergewaltigt zu werden? Oder wie läßt sich der Freispruch sonst erklären?“

    Die Richterin ist vermutlich in dem kritischen Alter, in dem europäische Touristinnen viel Geld dafür zahlen, in
    Kenia mit einem jungen Stricher eine Nacht verbringen zu können. (weil sie die deutschen Männer nicht mehr angucken)

  40. Wenn jemand freigsprochen wird, erhält er auch Haftentschädigung. Ein ganz normaler Vorgang, den auch bei jedem „Ur-Schweizer“ angewandt worden wäre.

  41. @Besht

    Ihre gesamten Ausführungen in diesem Faden zeugen von erheblicher juristischer Unkenntnis. Wo bitte wollen Sie „Rechtskurse“ belegt haben?

    Ich würde Ihnen überdies empfehlen, auf Ihren eigenen Umgangston zu achten, denn im Gegensatz zu Ihren Beiträgen sind jene von aberratioictus sachlich gehalten und im Einzelnen logisch nachzuvollziehen. Sie schwadronieren lediglich wirres Zeug über die GEZ sowie links- und rechtsextremistische Straftaten, was mit der diskutierten Frage nichts zu tun hat, denn es geht hier darum, wie (angebliche) Vergewaltigungen im Allgemeinen bestraft oder nicht bestraft werden. Im Übrigen bleiben Sie Belege für Ihre Thesen schuldig.

    Was Vorsatz ist und wie man ihn „nachweist“, können Sie in einem juristischen Lehrbuch Ihrer Wahl nachlesen. Ich würde Ihnen aber empfehlen, sich wenigstens auf einen Standpunkt festzulegen: Sie können nicht einerseits wettern, dass der Grundsatz in dubio pro reo schlecht sei, weil Vergewaltigungen Betrunkener ermöglichend, und dann andererseits hier den Gerichten unterstellen, dass sie es „rechtswidrigerweise“ nicht so ernst damit nähmen.

    Ihre Geschichten von angeblichen Freunden, Bekannten und Verwandten, die gesagt haben, dass… beeindrucken wenig. Wenn Kindergartenkinder lügen und schwadronieren, wissen sie auch immer derartige Dinge anzuführen.

  42. #56 Besht

    Ich bin kein „Pseudonym“, aber ich gehöre zu demselben Laden, gegen den Sie etwas zu haben scheinen. Hat man Sie so unsanft durchfallen lassen?

  43. Apropos: #56 Besht

    Liefern Sie nun noch etwas anderes als absurde Unterstellungen die Sie nicht belegen können?

  44. So, und jetzt mal umgekehrt. Täter ist ein nordischer Deutscher und Opfer eine Muslima….
    ……………………………..
    …………………
    ………….
    ……..
    ….
    ..
    .

  45. Wie kommt es eigentlich, dass Leute, die sich nie ernsthaft mit dem Thema befasst haben, permanent unterstellen, alle Juristen wären Lumpen die nach ideologischen Grundsätzen entscheiden würden?

    Dasselbe Spiel treibt man auch mit der Polizei: mal sind es Nichtswürdige, die den deutschen Steuerzahler belästigen, mal Pfeifen, die gegen Gewaltkriminalität nichts unternehmen. Was soll das?

    Aber fast immer sind es gerade Leute, die keine Ahnung haben, die so urteilen. Der Afrikaner ist so behandelt worden, wie jeder andere auch behandelt worden wäre. Daran gibt es nichts zu rütteln.

    Das ständige Juristen-Bashing hier bei PI, besonders von Leuten, die sich nicht auskennen, nervt gewaltig! Aber Hauptsache irgendwas geschrieben.

  46. Wurde er eigentlich auch von den Nebendelikten (Fälschung von Ausweisen und Erschleichung einer Leistungen) freigesprochen – und wenn nicht, warum hat er dann eine Haftentschädigung bekommen?

  47. @ Zitronenkuchen/aberratioictus

    Deine Ausführungen können kaum logisch nachvollziehbar genannt werden, weil du mir an mindestens zwei Stellen Aussagen unterstellst, die ich nie geäußert habe. Und die widerlegst Du dann. Die Widerlegung von nicht geäußerten Aussagen (Thesen, Propositionen) ist ein klassischer Fehlschluss, also kaum „logisch nachvolziehbar“.

    Ich bleibe angeblich die Belege für meine These schuldig? Weißt du, deswegen nennt man das hier auch die Kommentarspalte eines BLOGs. Es geht um lockeren Meinungsaustausch, nicht darum, in zwei Minuten bereits das fertige Resultat von dem abzuliefern, was eigentlich ein jahrelanger politischer Prozess ist.

    Weswegen posten denn täglich Leute für PI-News diese Informationen über das Maß an Islamkriminalität, über Skandale vor Gericht usw. – es dauert Jahre diese Fälle zu sammeln, es dauert Jahre eine politische Basis aufzubauen, mit der man etwas bewegen kann. Aber keine Sorge, wir arbeiten daran.

    Und was hier die diskutierte Frage ist, bestimmst ebenfalls nicht du. Ich rede die ganze Zeit bereits von diesem Rechtssystem. Bereits im ersten Beitrag schrieb ich von der Ungleichbehandlung vor Gericht, dass weiße Männer oftmals von diesem Justizsystem schlechter gestellt werden. Dafür gibts sogar einen amtlichen Begriff „Positive Diskriminierung“.
    Wie „Vergewaltigungen im Allgemeinen“ (im Idealfall wie es im Gesetzbuch steht, oder was?) bestraft werden, darum gings nie. Im Gegenteil, ich – und ich denke etliche PI-Kommentatoren stimmen mir hier zu – bezweifle, dass es in der Praxis noch ein „Allgemeines“ gibt, wenn man darunter Gleichbehandlung vor Gericht versteht. Weiße Männer werden üblicherweise schlechter behandelt.

    Ich würde Ihnen aber empfehlen, sich wenigstens auf einen Standpunkt festzulegen: Sie können nicht einerseits wettern, dass der Grundsatz in dubio pro reo schlecht sei, weil Vergewaltigungen Betrunkener ermöglichend, und dann andererseits hier den Gerichten unterstellen, dass sie es “rechtswidrigerweise” nicht so ernst damit nähmen.

    Ach ne? Ich kann nicht mal die Gleichbehandlung weißer Männer fordern. Darum gings mir nämlich, schon im allerersten Kommentar.

    Es ging nie um das Abstrakte „in dubio pro reo“ an sich selbst. Sondern um die ungleiche Anwendung: bestimmte „Minderheiten“ werden bevorzugt (Beweis: siehe zB hunderte Artikel auf PI-News).

    Schon wieder unterstellst du mir was, was ich nie geschrieben habe, Zitronenkuchen/aberratioictus. Logisch nachvollziehbar, gell?

  48. #62 Besht

    Vielleicht sollten Sie endlich mal zur Kenntnis nehmen, dass ich NICHT aberratioictus bin. Sie können ja gern mal googeln, dann werden Sie sehen, in welchen Fäden ich hier schon aufgetaucht bin. Aber für Sie macht das bestimmt keinen Unterschied: alle Juristen sind ja sowieso gleich.

    Kein Mensch hat hier in Abrede gestellt, dass es zum Teil einen Migrantenbonus gibt. Der gilt aber in aller Regel nur für das Strafmaß. In diesem Fall ist richtig entschieden worden, nach dem Gesetz. Wie bei Vergewaltiungsfällen in aller Regel. Fertig, aus!

    „Nun gut, dann sind jetzt eben bald alkoholisierte Frauen zum Abschuss freigegeben – jeder darf sie vergewaltigen, man geht einfach von “Einvernehmlichkeit” aus, zumindest wenn der Mann Afrikaner oder Musel ist“

    Da sprechen Sie sich gar nicht gegen die Regel in dubio pro reo aus? Schon verstanden.
    Sagen Sie mir doch lieber mal, wo Sie „Rechtskurse“ belegt haben wollen! Im Sudan? Bei Dietmar Hopp?

  49. #61 Plondfair

    „Der Angeklagte wurde wegen Fälschung von Ausweisen, Erschleichung einer Leistung sowie Vergehens gegen das Ausländergesetz bloss zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt und damit sofort aus dem Gefängnis entlassen. Für die Überhaft von 142 Tagen wurde ihm zudem eine Genugtuung von 11 360 Franken zugesprochen.“

  50. Da fällt mir noch ein:

    Es geht um lockeren Meinungsaustausch, nicht darum, in zwei Minuten bereits das fertige Resultat von dem abzuliefern, was eigentlich ein jahrelanger politischer Prozess ist.

    Es geht hier aber nicht um Verleumdung und darum, Anschuldigungen zu erheben, die den Tatsachen widersprechen.

    Weiße Männer werden üblicherweise schlechter behandelt.

    Sprechen Sie da aus persönlicher Erfahrung? Dann versteh ich schon, warum sie unseresgleichen nicht mögen: die meisten Leute die mal vor dem Richter standen, haben etwas gegen Juristen.

  51. Na klar Freispruch, was sonst?
    Die Schlampe hatte ja wohl jeden Grund, den armen Afrikaner zu belasten. *zyn. aus*

    Der Qualitätsrichter war wohl der Ansicht, dem rassistischen Ruf der Schweiz entgegenzuwirken und den Neger in Vertretung zu belohnen..ähm..für den allgemeinen schweizer Rassismus zu entschädigen.
    http://www.youtube.com/watch?v=0gscut1p4kY

  52. Leider wurde mein Text zweimal wegen eines Softwarefehlers gelöscht, ich schreibs um die Uhrzeit jetzt nicht noch mal…

    Ansonsten:

    Weißt du warum ich dich für aberratioictus halte? Du bist emotional, beleidigend (siehe unten), ein ziemlicher Rabulistiker und dabei grundlos arrogant (bei den Blödsinnigkeiten die du hier zur Schau stellst: Unterstellungen, Anschuldigungen, Mengenfehler, Themenwechsel, und eine gewisse Demokratiefeindlichkeit – die Haltung gegen „Populismus“, dem Volk eine Diskussion und eigene Meinung zu diesen Dingen absprechen wollen usw.)

    Sagen Sie mir doch lieber mal, wo Sie “Rechtskurse” belegt haben wollen! Im Sudan? Bei Dietmar Hopp?

    Vorlesungen an der Universität. Der Begriff Kurs (course) ist im angelsächsischen Raum üblich und in Deutschland als Überbegriff für Vorlesungen, Seminare, Repititorien usw. zumindest verbreitet, ein Synonym für „Veranstaltung“. Ich hätte auch schreiben können, ich habe einige Jura-Veranstaltungen belegt. Klingt aber komisch.

    Was willst du mir unterstellen? Dass ich keine Vorlesungen besucht habe? Dass ich lüge? – Ich lüge aber nicht. Was ist das überhaupt für eine Unterstellung? Was motiviert einen Menschen zu so einem Verhalten, solchen Unterstellungen, wegen nichts?

    Was soll das Ganze? Du willst das Äußern von Kommentaren verhindern, oder wie? Meinungsbildung unter mehr oder weniger Gleichgesinnten. Für dich hat das Volk keine Meinung und kein eigenes Empfinden zu haben, das ist doch die Implikation. Das Volk ist in der Demokratie aber der Souverän! Außerdem gibt es sehr viele Argumente dafür, weswegen eine Kritik angebracht ist – einige Vorfälle hab ich genannt, es gibt grundlegendere Argumente aus der Philosophie und Naturwissenschaft (ja, es gibt Fälle wo Richter korrekt gemäß Gesetz und Rechtsnorm gehandelt haben (Täterschaft, Vaterschaft, Schuld, Unschuld was auch immer „festgestellt“ haben), aber die Sachlage naturwissenschaftlich ganz anders aussah. Aber das ist zu fundamental, das kann hier nicht diskutiert werden.

    Wo habe ich dich (oder deinen Zwilling aberratioictus) persönlich beleidigt? Als Jurist kennst du den Unterschied zwischen Aussagen über eine unbestimmte Gruppe, und über ein Individuum. Ich habe hier lediglich TATSACHEN geäußert, alles was ich geschrieben habe entspricht nach meinem guten Gewissen den Tatsachen wie ich sie erlebt habe oder von glaubhaften Quellen vernommen habe, ich habe nirgendwo „Juristen beleidigt“. Aber selbst wenn doch, die Juristen sind eine unbestimmte Gruppe, die man gar nicht beleidigen kann – anders als ein Individuum.

    „Aber für Sie macht das bestimmt keinen Unterschied: alle Juristen sind ja sowieso gleich.“
    „permanent unterstellen, alle Juristen wären Lumpen die nach ideologischen Grundsätzen entscheiden würden?“

    Ich meins nicht beleidigend, aber das liest sich nach Minderwertigkeitskomplex. Ich habe nirgendwo von „allen“ Juristen gesprochen, und nicht einmal von allen Beamten, die ich noch eher im Blick hätte als „alle Juristen“.
    Manche sind so, mehrheitlich aber ist es das System, die „Verhältnisse“, die Sachzwänge usw. – darüber hat mein anderer Text gehandelt, der leider gelöscht wurde (siehe oben).

    Ich kenne anständige Juristen, ich habe Juristen in der Familie. Also bitte untestelle mir nicht schon wieder Aussagen, die ich nie getroffen habe.

    Es geht hier aber nicht um Verleumdung und darum, Anschuldigungen zu erheben, die den Tatsachen widersprechen.

    Niemand hier bei PI verhängt Strafen, also brauchts auch keine Beweise und Anträge. Ja, es ist -außerhalb des Gerichtssaals- erlaubt eine alternative Perspektive zu diskutieren, die zT Erfahrungen aus ähnlich gelagerten Fällen da einzubringen. Es ist erlaubt zu sagen: OFTMALS in solchen Fällen, war die Sachlage materiell anders als vor Gericht geurteilt wurde. Die Möglichkeit, dass es auch hier so war, ist erfahrungsgemäß gegeben. Darüber wollen wir diskutieren.

    Und weiter mit den Andeutungen und Unterstellungen:

    Weiße Männer werden üblicherweise schlechter behandelt.

    Sprechen Sie da aus persönlicher Erfahrung? Dann versteh ich schon, warum sie unseresgleichen nicht mögen: die meisten Leute die mal vor dem Richter standen, haben etwas gegen Juristen.

    Man muss sich solche Unterstellungen mal genau ansehen und abschmecken:
    Jedem, der eine Kritik an den Missständen des (Justiz)-Systems äußert, wird unterstellt, er müsse selber vor einem solchen Gericht gestanden zu haben. Nach dem Motto: Kritik ist kriminell. Und der jeder solche, der mal vor Gericht war, hat für Systemlinge (anders kann man sowas nicht mehr ausdrücken) wahrscheinlich sowieso deswegen schon unrecht.

    Ist dir klar, dass du mit solchen Andeutungen, die übrigens bei mir grundlos sind, eigentlich die Korruption des System, und dessen Antagonismus gegenüber Demokratie („Populismus“) und Volk, beinahe schon selber bestätigst?

  53. #68 Besht

    Mal ganz ehrlich: ich habe Sie nirgendwo beleidigt. Ich habe eingangs lediglich festgestellt, was zutrifft: Sie haben von Jura keine Ahnung. Sie wissen nicht, was die Hemmschwellentheorie ist; Sie verstehen nicht, was Vorsatz bedeutet und dass er praktisch nur indiziert zu belegen ist; Sie behaupten Dinge über die GEZ, die völlig falsch sind und im Widerspruch zu den tatsächlich vertretenen Meinungen in der Literatur stehen; Sie verwenden juristische Begriffe grundsätzlich falsch. Sie schreiben über mehrere Absätze nur Unsinn (vgl. Ihre Ausführungen zum Amtsgericht). Sie berufen sich auf die Autorität von angeblichen Bekannten, wie wenn Sie im Kindergarten wären. Ergo: Mindestens was juristische Fragen angeht, sind Sie ein Dummschwätzer.

    Sie waren im Übrigen derjenige, der hier beleidigend und unsachlich geworden ist. Deshalb müssen Sie mir nun auch vorwerfen, ich betriebe „Rabulistik“. Wer von uns beiden weicht denn beständig unangenehmen Fragen aus? Wer von uns beiden flüchtet sich denn nun in rein ideologische Ausreden, um ja nicht zur Sache Stellung nehmen zu müssen? Wer von uns beiden verdreht Aussagen denn unentwegt und versucht andere als Stützten der Tyrannei und Diktatur zu stilisieren?

    Ich nehme an, Sie haben meinen Nick inzwischen gegoogelt und festgestellt, dass ich mit meinem Kollegen nicht identisch bin – auch wenn Sies gern zu glauben scheinen. Dass Sie so etwas ohne weiteres behaupten, passt aber ins Bild. Sie unterstellen gerne, ohne Ahnung von der Materie zu haben und ohne derartige Unterstellungen beweisen zu können. Warum auch? Die Unterstellung muss doch gar nicht belegt werden.

    Und, ja, ich denke, dass Sie lügen. Sie lügen mindestens dann, wenn Sie behaupten, dass bei Vergewaltigungen grundsätzlich ein anderer Maßstab für „Weiße“ angelegt werde als für Ausländer. Sie haben von alledem nämlich keine Ahnung. Und Sie beleidigen mit derartigen Unterstellungen auch die Zunft der Juristen, weil Sie uns, mindestens überwiegend, wahrscheinlich sogar geschlossen, nachsagen, dass wir ein „rechtswidriges“ System absichtlich stützen oder aber zumindest dicht halten.

    Für dich hat das Volk keine Meinung und kein eigenes Empfinden zu haben, das ist doch die Implikation. Das Volk ist in der Demokratie aber der Souverän!

    Was soll nun das heißen, inwiefern sollte das aus meinen Aussagen folgen, was sollen diese großspurigen Worte? Wenn hier jemand seine Meinung äußert, aber nicht begründen oder belegen kann, muss er sich eben anhören, dass er Blödsinn von sich gibt. Sie sind nicht das Volk. Und Sie haben Ihre Meinung nicht begründet und auch nicht belegt! Liefern Sie endlich Belege, dass in Vergewaltigungsfällen bei „Weißen“ anders entschieden werde. Genau das haben Sie nämlich behauptet. Nur: es stimmt nicht! So wenig stimmen die Tendenzen, die Sie der Justiz auch sonst geschlossen nachsagen.

    Ich will allerdings noch einmal darauf hinweisen, was mich an Ihren Ausführungen besonders stört, damit Sies endlich begreifen. Sie schrieben:

    Nun gut, dann sind jetzt eben bald alkoholisierte Frauen zum Abschuss freigegeben – jeder darf sie vergewaltigen, man geht einfach von “Einvernehmlichkeit” aus, zumindest wenn der Mann Afrikaner oder Musel ist.

    Darin steckt nun einmal nicht nur Kritik an einer von Ihnen beobachteten oder vermeintlich beobachteten Form der „Positiven Diskriminierung“, sondern darin kommt auch der Wunsch zum Ausdruck, dass man den Grundsatz in dubio pro reo abschaffen sollte. Wie soll man diese Ausführungen denn sonst deuten? Ist es etwa besser, wenn dann beide, Fremde und Einheimische, – nach Ihrer Vorstellung (!) – ungestraft auf Vergewaltigung ausgehen können? Was Sie schreiben, heißt, wenn man es zu Ende denkt, dass man in dubio pro reo abschaffen müsste. Diese Ansicht ist abzulehnen. Und bei Ihnen kommt sie aus dem Munde eines Menschen, der weder von der juristischen Theorie noch von der wahren Rechtspraxis irgendetwas versteht!

    Verleumdung ist ganz entschieden keine „alternative Perspektive“, wie Sie euphemistisch behaupten. Verleumdung ist das böswillige Verbreiten von Blödsinn. Und Sie scheinen unter einem ideologisch induzierten Bedürfnis zu leiden, Blödsinn zu verkaufen, desgleichen scheinen Sie auch Verfolgungswahn zu haben:

    Vergleiche dazu die Unterstellungen mir gegenüber sowie das:

    Man muss sich solche Unterstellungen mal genau ansehen und abschmecken:
    Jedem, der eine Kritik an den Missständen des (Justiz)-Systems äußert, wird unterstellt, er müsse selber vor einem solchen Gericht gestanden zu haben. Nach dem Motto: Kritik ist kriminell. Und der jeder solche, der mal vor Gericht war, hat für Systemlinge (anders kann man sowas nicht mehr ausdrücken) wahrscheinlich sowieso deswegen schon unrecht.

    Sarkasmus ist Ihnen wohl auch ein Fremdwort? Kritik müssten Sie auch belegen können. Haltlose Unterstellungen sind aber keine Kritik. Gehens mal schön wieder an die Universität, aber ich glaube, das können Sie nicht mehr. Mit Rabulistik und wirren Phrasen kommt man dort eben nicht weit.

    Wenn ich der „System-Tyrann“ bin, dann sind Sie umso gewisser der Stammtisch-Depp.

  54. Noch ein letzter Kommentar, bevor ich ins Bett gehe:

    -„Der Afrikaner ist so behandelt worden, wie jeder andere auch behandelt worden wäre. Daran gibt es nichts zu rütteln.“, „Fertig, aus!“
    -„Kein Mensch hat hier in Abrede gestellt, dass es zum Teil einen Migrantenbonus gibt. Der gilt aber in aller Regel nur für das Strafmaß.

    Also, es gibt für dich einen „Migrantenbonus“, aber nicht in diesem Fall.
    Weil:
    „In diesem Fall ist richtig entschieden worden, nach dem Gesetz. Wie bei Vergewaltiungsfällen in aller Regel.“

    Also wenns einen Migrantenbonus gibt, dann widerspricht das dem Gleichheitsprinzip und außerdem dem Volksempfinden. Also wäre eine Kritik an deiner „Heiligen Justiz“ doch gerechtfertigt.
    Du schreibst weiter: „richtig … nach dem Gesetz“. Jetzt steht aber der „Migrantenbonus“ ebenfalls im Gesetz. Da gibts das Antidiskriminierungsgesetz, da gibts Vorstellungen wie „Verbotsirrtum“. Wenn nach DIESEM Gesetz (ich meine die Gesamtheit des juristischen Systems von heute) gehandelt wird, dann fließt oft der Migrantenbonus schon mit rein – im Strafgesetz ist dieser Zustand zwar nominell schwächer ausgeprägt, aber praktisch lässt sich auch hier statistisch feststellen, dass gewisse Gruppen bei gleichen Straftatsbeständen zu geringeren Strafen verurteilt werden als zB Weiße. Jedenfalls bei kleinen und mittleren Straftaten kommen gewisse Gruppen auch öfters „ungeschoren“ davon, weils bei den einen wohl heißt: „Mangel an Beweisen“, und bei den anderen: „Die Indizien reichen mir für eine Verurteilung aus“. Also Minderheitenbonus betrifft nicht nur das Strafmaß.

    Du kannst dir natürlich niemals-nicht vorstellen, dass das in der Realität so läuft. Schließlich stehts im Buch ja anders drin, stimmts? Aber viele empfinden es doch so, ständig hört man von „Einzelfällen“. Und offenbar ist das System von sich aus nicht fähig zu prüfen, was diese auslösen.

    Eine Theorie (hier bei PI) ist, dass manche Richter (zumindest unterschwellig) Angst vor Migranten und die Rache von deren großen Clans haben. Du behauptest, das wurde durch deine Äußerungen so impliziert, dass sowas unmöglich sei, das Bewußtsein der RichterIn ist gegen Drohung, politische Erwartungen, Druck, ökonomische Notwendigkeiten, öffentliche Meinung usw. immun. Die RichterIn handelt wie ein Roboter immer perfekt nach dem ebenso perfekten Gesetz (obwohl vom Bundestag geschrieben, ist auch das Gesetz deiner Meinung nach überhaupt nicht politisch…)

    Ich meine das ÜBERHAUPT nicht als persönlichen Angriff. Also kein Grund wieder passiv aggressiv zu werden, wie oben. Aber ich find diese Vorstellung einfach lächerlich! Ich kann so eine Ansicht nicht ernst nehmen.

    Also: Ich glaube das nicht. Viele im Volk glauben das nicht. Und Diskussionen wie hier sind ein erster Schritt um gegen dieses (so wahrgenommene) Problem vorzugehen. Es muss möglich sein, mit anderen Menschen über solche Probleme zu diskutieren. Das Volk – der eigentliche Souverän in einer Demokratie – hat den Willen zu und das Recht auf eine eigene Meinungsbildung. Es ist als solches ein Systemfehler, wenn sofort versucht wird, jede andere Meinung, jede Kritik an der Praxis „der Obrigkeit“ zu unterbinden, mit Beleidigungen oder völlig deplatzierten Forderungen nach „Beweisen“ als ob wir hier vor Gericht wären und zb gegen den Afrikaner Echte Strafen verhängt würden. Ja, es braucht Beweise, aber erst in einer späteren Phase. Alles beginnt damit, dass man einen ersten Zweifel äußert, und es muss in dieser freiesten Demokratie aller Zeiten erlaubt sein, diesen zu äußern!

  55. #70 Besht

    „Kritik“ bedeutet, Missstände, die man beobachtet haben will, aufzudecken und somit sachlich fundiert nachzuweisen. Wo sind Ihre Nachweise? Wo ist Ihre Sachlichkeit?

    Ich habe im Übrigen gar nichts ausgeschlossen, und ich arbeite bestimmt nicht nur mit dem „Buch“. Ausnahmen gibt es praktisch immer. Ich bestreite allerdings entschieden, dass es im Hinblick auf die Anwendung des Grundsatzes in dubio pro reo eine eindeutige Tendenz der Justiz zu Lasten „Weißer“ geben soll. Beweisen Sie mir das Gegenteil, wenn Sies können!

    Interessieren würde mich aber noch, wie denn Ihr erstes Posting im Hinblick auf den Rechtssatz in dubio pro reo zu verstehen war? Das ist nämlich eine durchaus berechtigte Frage.

    Diskutieren dürfen Sie von mir aus sehr gerne — auch über die Justiz. Ich freue mich, wenn Missstände aufgedeckt werden. Dass Sie mir unterstellen, ich würde die Justiz (oder den Staat) für unfehlbar halten, ist unbegründet und zeugt von ideologischen Vorbehalten. Nichts ist unfehlbar. Menschen schon gar nicht. Was ich nicht abhaben kann, das gebe ich ganz offen zu, sind allerdings Unterstellungen — schon zweimal, wo Sie meine Berufsgruppe betreffen. Und das meiste, was Sie geschrieben haben, waren bloß Unterstellungen.

  56. Alles beginnt damit, dass man einen ersten Zweifel äußert, und es muss in dieser freiesten Demokratie aller Zeiten erlaubt sein, diesen zu äußern!

    Zweifel zu äußern ist aber etwas anderes, als zu behaupten, es handle sich um Tatsachen. Leider haben Sie Letzteres getan. Diese Unterscheidung müssen Sie noch lernen. Andere nicht zu verleumden gehört nämlich auch zu einer Demokratie. Es ist sogar ein zentraler Wert einer jeden Demokratie. Polemik bringt darüber hinaus auch selten etwas.

    Wenn Sie aufrichtig an die Demokratie glauben und nicht selbst die Gleichheit vor dem Gesetz in Frage stellen wollen, wünsche ich Ihnen bei Ihren Bemühungen viel Erfolg. Das meine ich ernst.

  57. DAS ist ein Freibrief für jeden Vergewaltiger !
    Danke,Frau Richter!
    Herr Staatsanwalt,Revision bis zum Obersten.
    DAS kann doch alles nicht mehr wahr sein!
    Bei uns in Österreich gibts aber noch viel krassere Fälle,da hebt es einem die Schädeldecke, z.Bsp.:

    Wien (OTS) – Ein unglaublicher Skandal ist heute bekannt geworden.
    Ein verurteilter Sextäter und Drogendealer aus Kamerun genießt
    fünfeinhalb Jahre nach seiner illegalen Einreise und drei Jahre nach
    einer brutalen Vergewaltigung noch immer seinen
    steuergeldfinanzierten freien Aufenthalt in Österreich.
    BZÖ-Nationalrat Rainer Widmann zeigt sich zutiefst empört. „Ein
    verurteilter Vergewaltiger und Drogendealer darf sich nach fünf
    Jahren immer noch in Österreich auf Steuerzahlerkosten breitmachen.
    Was muss denn ein Asylant noch anstellen, damit er aus Österreich
    abgeschoben wird? Wo bleibt die Innenministerin, wo die
    Justizministerin? Was ist los in unserem Land? Verbrecher leben wie
    die Maden im Speck, anstatt dass sie abgeschoben werden. Ich fordere
    eine sofortige Stellungnahme der Innen- und Justizministerin. Das BZÖ
    verlangt die die sofortige Abschiebung des Sexualverbrechers und zwar
    in einem beschleunigten Verfahren – nämlich mit dem nächsten
    Flieger“, so Widmann.

    Laut Medienbericht wurde der angebliche Francis F. (34) am 26. April
    ’04 in einem Lkw nach Oberösterreich geschmuggelt. Der Illegale
    beantragte sofort Asyl, beansprucht seither die staatliche
    Grundversorgung, bezieht die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und
    Versicherung. Sein Asylverfahren wurde gesetzmäßig „beschleunigt“,
    nachdem der Schwarzafrikaner im Oktober ’06 in Marchtrenk eine
    48-jährige Frau überfallen, vergewaltigt und ausgeraubt hatte. Der
    Sextäter war zwar rasch ausgeforscht, blieb aber trotz Flucht-,
    Wiederholungs- und Verdunkelungsgefahr bis zum Welser Prozess auf
    freiem Fuß: Neun Monate Haft, fünf davon bedingt, lautete das milde
    Urteil. Zehn Jahre hätten es auch werden können. Doch der
    Kurzzeithäftling stand schon nach vier Monaten wieder vor der
    Berufsschule in der Linzer Wiener Straße, wo er sein staatliches
    Taschengeld mit Haschischhandel aufgebessert haben soll. Und wo er am
    24. Jänner ’09 mit Stichwunden gefunden wurde: Der verletzte Dealer
    lief noch zu einem gleichnamigen Landsmann, ehe er sich widerwillig
    verarzten und verhören ließ: Er sei überfallen worden. Die Linzer
    Kripo glaubt, dass der Dauerasylwerber den Raub vorgetäuscht hat, um
    als Opfer statt Täter die Richter gnädig zu stimmen. Offenbar bisher
    erfolgreich: Der Wiener Asylgerichtshof konnte sich im gesetzlich
    ausdrücklich vorgeschriebenen „beschleunigten Verfahren“ bis heute zu
    keiner Abschiebung durchringen. (Quelle Krone-OÖ)

  58. Mal ganz ehrlich: ich habe Sie nirgendwo beleidigt

    Mir zu unterstellen, ich würde lügen, ist beleidigend.
    „schwadronieren (von) wirres Zeug“ ist beleidigend, ich wiederhole nochmal: das hier ist ein Blog, man schreibt hier nur kurze schnelle Texte. Kein Grund jemanden zu beleidigen.
    Grundlos bei unbekannten Personen ins Gespräch bringen, sie wären „vor dem Richter“ gestanden, das ist einfach kein normales Benehmen.

    Sicher, das ist „juristisch“ vielleicht keine Beleidigung, solange es auf der Andeutungsebene bleibt. Aber auch nur so lange. Außerhalb dieses Bereichs, also in normalen bürgerlichen Kreisen, gilt sowas längst als beleidigend.

    Sie verstehen nicht, was Vorsatz bedeutet und dass er praktisch nur indiziert zu belegen ist

    Ich weiß genau was ein Vorsatz ist. Ich sags jetzt zum dritten mal: lies doch wenigstens mal was oben steht, bevor du solche Behauptungen aufstellst.

    Ich habe explizit geschrieben, dass die Feststellung der subjektiven Tatbestandsbedingungen mittels Indizien die übliche Praxis an Amtsgerichten ist. „Zu belegen ist“, wie du es im passiven Nominalstil nennst, ohne darauf hinzuweisen, dass das in der Philosophie, die ursprünglich die Rechtskategorien entworfen hat, im Volksempfinden und materiell von der Sache her ein Unding ist. Ja, es ist „üblich“, aber es ist moralisch zweifelhaft, mittels Indizien (die ggf. nur die Kategorie der Möglichkeit ausdrücken, also in der folgenden Deduktion notwendigerweise logischen inkorrekt sind) einen Vorsatz, oder ein Motiv zu behaupten, und nach „höchstrichterlich“ sowas als Tatsache hinzustellen.

    Oft (an Amtsgerichten fast immer) wird selbst das übersprungen, und die RichterIn handelt nach Bauchgefühl. Du wirst das natürlich ableugnen, aber es ist dennoch so.

    Sie behaupten Dinge über die GEZ, die völlig falsch sind und im Widerspruch zu den tatsächlich vertretenen Meinungen in der Literatur stehen

    Ich sagte, ich bin kein Jurist, ich lese also nicht regelmäßig juristische Publikationen. Aber ich kenne mehrere Juristen, davon einige Anwälte, die nach dem was du Streithahn hier absonderst zu urteilen weit weit mehr drauf haben als du, und die mir das so mehrfach mitgeteilt haben. Und wenn ein Anwalt, der wahrscheinlich 3-4 Millionen pro Jahr verdient, mir sowas sagt, dann glaube ich ihm das.
    Ich hörte, die Kritik käme v.a. aus den Reihen der Verfassungsrechtler.

    „sie verwenden juristische Begriffe grundsätzlich falsch.“

    Genau, weil ich ein-zwei Begriffe vage verwendet habe, deswegen verwende ich „grundsätzlich“ alle Begriffe falsch. Gerade warens noch „alle“ Juristen, jetzt „alle“ Begriffe. Hattest du an der Schule öfters mal Probleme mit den Grundrechenarten und der Mengenlehre?

    Sie schreiben über mehrere Absätze nur Unsinn (vgl. Ihre Ausführungen zum Amtsgericht).

    Das ist alles wahr. Und kein dummes Gelalle kann an der Wahrheit etwas ändern.

    Sie berufen sich auf die Autorität von angeblichen Bekannten, wie wenn Sie im Kindergarten wären. Ergo: Mindestens was juristische Fragen angeht, sind Sie ein Dummschwätzer.

    Angebliche Bekannte? Soll das heißen ich lüge? Schon wieder eine Beleidigung.

    „Dummschwätzer“. „Kindergarten“. Du hast irgendein Problem, Junge. Für mich sieht das nach Minderwertigkeitskomplex aus. Echt wahr, ich mein das nicht als Beleidigung.

    Ich wiederhole mich zum x-ten mal: Dies ist ein simpler BLOG. Keine wissenschaftliche Arbeit. Ich zitiere keinen „Autoritäten“, sondern gebe weiter, was ich von mehreren Leuten (vielfach) gehört habe. Es deckt sich haargenau mit dem, was ich selbst sehe und erlebe.

    Wie psychisch unreif muss man sein, um so eine einfache, völlig alltägliche Sache nicht ertragen zu können, beleidigend und aggressiv zu werden, nur weil der Inhalt dir nicht passt!? Bleib doch mal cool.

    „Sie waren im Übrigen derjenige, der hier beleidigend und unsachlich geworden ist.“

    Ich hab an einer Stelle „Scheiße“ geschrieben, nachdem mir dein Klon/mögliches anderes Pseudonym unterstellt hat, Dinge die ich so oft gehört und auch oft genug selbst erlebt hab, seien nicht wahr. Anders als du mich hab ich dich aber nicht persönlich angegriffen.

    Wer von uns beiden verdreht Aussagen denn unentwegt und versucht andere als Stützten der Tyrannei und Diktatur zu stilisieren?

    Hä? Junge, DU vedrehst hier Aussagen, unterstellst mir Dinge, die ich nicht gesagt habe. Dazu zählt DIESER SATZ SELBST. Wo steht irgendwas von Tyrannei?

    Ich habe geschrieben Missstände. Ja, das Volk hat in diesem System gegenüber der Politischen Klasse sehr wenig zu melden, aber das ist nicht die Definition von Tyrannei. Passender wäre: starkes Demokratiedefizit, oder metaphysisches, veraltetes Rechtssystem, aber das hat alles nichts mit Tyrannei oder Diktatur (im üblichen Sinne) zu tun.

    DU unterstellst mir Dinge, argumentierst ideologisch (nämlich im Sinne der Theorie des „Extremismus der Mitte“: jede Kritik wird in die extremistische Ecke gestellt, DAS ist Ideologie).

    Ich nehme an, Sie haben meinen Nick inzwischen gegoogelt und festgestellt, dass ich mit meinem Kollegen nicht identisch bin

    Nö, mir ist das doch voll egal wieviele Sockenpuppen jemand hat. Übrigens, Herr Starjurist, würde die langjährige Existenz zweier möglicher Sockepuppen nicht beweisen, dass es sich bei den beiden Pseudonymen um verschiedene Personen handelt.

    Und, ja, ich denke, dass Sie lügen. Sie lügen mindestens dann, wenn Sie behaupten, dass bei Vergewaltigungen grundsätzlich ein anderer Maßstab für “Weiße” angelegt werde als für Ausländer.

    Ich dreh noch durch!! 😉

    1. Ich habe niemals gesagt „grundsätzlich“. Ich habe geschrieben: „manchmal“ und „oft genug“.
    2. Selbst wenn es anders wäre, wäre das ein Irrtum, keine Lüge. Du Superstrafrechtler, diesen Unterschied solltest du aber kennen.

  59. Hey, ich würd mir echt gern noch den Rest durchlesen, auf ne Art und Weise. Aber ich hab kein Zeit für dafür, ich muss morgen früh raus.

    Also bitte, beenden wir die Diskussion, du hast dein Weltbild, ich hab meins. Vielleicht klärt mans in Zukunft mal, oder nicht. Okay?

    Gute Nacht.

  60. Zweifel zu äußern ist aber etwas anderes, als zu behaupten, es handle sich um Tatsachen. Leider haben Sie Letzteres getan. Diese Unterscheidung müssen Sie noch lernen

    Ich behaupte als Tatsache, dass ich von einem Rechtsreferendar gehört habe, der Amtsrichter in Kaufbeuren habe das gesagt, was ich oben geschrieben habe. Der Rechtsreferendar ist glaubhaft. Es gibt dazu mehrere Zeugen. Das ist keine Lüge.

    Ich hab nirgendwo behauptet, der Afrikaner im obigen Fall sei definitiv schuldig. Ich habe Zweifel. Aber ich habe keine Tatsachen in irgendeine Richtung behauptet (falls doch irgendwo, dann wärs mir versehentlich rausgerutscht, aber ich kann auf die Schnelle so einen Kommentar meinerseits nicht entdecken). Ich glaube also, du irrst dich hier.

    Aber was solls, Gute Nacht.

  61. Ein allerletztes:

    „Gehens mal schön wieder an die Universität, aber ich glaube, das können Sie nicht mehr.“

    Von wegen „wirre Phrasen“, warum soll ich das nicht mehr können, wenn ich es denn wollte?

  62. #77 Besht

    1. Ich habe niemals gesagt “grundsätzlich”. Ich habe geschrieben: “manchmal” und “oft genug”.

    Hätte der Mann eine helle Hautfarbe gehabt, wäre er für 8-12 Jahre hinter Gittern verschwunden.

    Komisch, dass die Unschuldsvermutung nur bei unseren Schätzen gilt.

    Für weiße Vergewaltiger gilt praktisch NIEMALS “in dubio pro reo”, sondern seit ca. 20 Jahren eine de facto Umkehrung des Schuldprinzips. Außer: der Vergewaltiger gehört zu einer politisch geförderten “Minderheit”.

    __________________________________________

    Dat ham Sie natürlich alles nie gesagt, was?
    So viel zum Thema lesen und „Mengenlehre“.

    Apropos:

    Von wegen “wirre Phrasen”, warum soll ich das nicht mehr können, wenn ich es denn wollte?

    Weil Sie durch die Zwischenprüfung gefallen sind und deshalb endgültig nicht bestanden haben?

  63. Ich darf die Herrschaften Besht und Zitronenkuchen darum bitten, Ihre niveaulosen und inhaltlich irrelevanten Streitereien nicht in diesem Forum auszutragen!

    Bekundungen, andere hätten „Minderwertigkeitskomplexe“, deuten meist nur darauf hin, daß derjenige, der sich so äußert, selbst gewisse Probleme hat. Dasselbe gilt für Beleidigungen. Beide Streithähne sollten sich daher nach Möglichkeit zurückhalten. Ich bin sicher, daß ihr beide eigentlich gesittete Menschen seid!

    Dem Kommentator Besht möchte ich noch gesondert mit auf den Weg geben, daß es besonders unschicklich ist, andere Kommentatoren zu bezichtigen, sie hätten einen Zweitnick. Ich kann diese Einschätzung insbesondere in bezug auf aberratioictus nicht teilen, der hier zwar vielfach streitbar aufgetreten ist, aber auch gehaltvolle Kommentare geschrieben hat.

    Ich hoffe, die Herrschaften nehmen sich diesen Hinweis – in ihrem eigenen Interesse – zu Herzen!

    Mit den besten Grüße
    Trinkbecher

  64. Ich kann nicht mehr schlafen… 😉

    Wo steht da was von grundsätzlich? Da steht „praktisch niemals“, was so viel wie „sehr oft“ bedeutet, und war 1. polemisch gemeint („nur bei unseren Schätzen“) und 2. nicht teil unseres Gesprächs, nicht an dich gerichtet, gilt also nicht.

    Weil Sie durch die Zwischenprüfung gefallen sind und deshalb endgültig nicht bestanden haben?

    Es ist wahrscheinlich sinnlos, aber: Man unterstellt fremden Leuten nicht einfach irgendwelche unfreundlichen Dinge.

    Ich bin selbstverständlich nicht durchgefallen.

  65. #28 eury-euro (16. Dez 2009 20:27) Achtung Update: Totfahrer von Frankfurt ist vermutlich der sich im offenen Vollzug befindliche Sohn des Mercedeshalters.
    http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=36082&key=standard_document_38460929

    Die neue Entwicklung in dem Fall sorgt offenbar auch innerhalb der Ermittlungsbehörden für Arger. Bei der Polizei herrscht Verärgerung, erfuhr der Hessische Rundfunk aus Ermittlerkreisen. Die Staatsanwaltschaft halte sich zu sehr zurück, so der Vorwurf. Trotz der Vorgeschichte des Mannes habe sie bisher weder eine Fahndung eingeleitet noch einen Haftbefehl beantragt.

    Kulturbonus !!!!!! Nix Karlsruhe etc

  66. Besht,

    bei allem Verständnis dafür, daß Sie infolge dieser Auseinandersetzung an Schaflosigkeit leiden: Was ist gegen meinen wohlwollenden Ratschlag (den Sie hoffentlich zur Kenntnis genommen haben) einzuwenden, nun, um weitere Bloßstellungen zu vermeiden, zu schweigen? Merken Sie nicht, daß Sie sich gerade selbst zum Affen machen und hier nur verlieren können?

  67. #80 Besht

    Ich kann nicht mehr schlafen…

    Geht mir auch so ;-).

    und war 1. polemisch gemeint (”nur bei unseren Schätzen”) und 2. nicht teil unseres Gesprächs, nicht an dich gerichtet, gilt also nicht.

    Ist ja sehr interessant, jetzt distanziert er sich schon von seinen eigenen Worten. „Praktisch niemals“ heißt: mit ein paar Ausnahmen immer. Nichts anderes bedeutet „grundsätzlich“.

    Nett ist es aber, anderen zu unterstellen, sie wären jemand anderes und würden nur versuchen zu täuschen, ja? Nett ist es auch, andere unentwegt zu beleidigen?

    Aber gut, dass wir nun schon so weit sind, dass Sie an Ihren eigenen Worten zweifeln und Sie für nicht gültig erklären wollen. Das spricht Bände, wie vertretbar Ihre Position war. Jetzt werde ich aber den Ratschlag befolgen und die Klappe halten.

  68. Ich finde deinen Ratschlag vernünftig, Trinkbecher.

    Aber zum Affen mache ich mich höchstens, indem ich aus Freundlichkeit und Geradlinigkeit überhaupt auf solche Schrägheiten eingehe – zB wildfremden Leuten die man nicht kennt zu unterstellen, sie wären in einer Prüfung durchgefallen. (?) Ansonsten gibt es nichts, was mich bloßstellen könnte. Inhaltlich ist es korrekt. Es gibt zB eine politische Tendenz die auf die Umkehr des Schuldprinzips abzielt, gerade auch in Vergewaltigungsfällen.

    Aber es führt ja zu nichts…

  69. Zitronenkuchen,

    sind wir hier im Kindergarten?

    Besht,

    ich muss Ihnen jetzt aber nicht erklären, daß Sie sich im einzelnen mindestens genauso daneben benommen haben – nach meinem Dafürhalten sogar noch mehr?

    Was ich versuche, Ihnen beiden klar zu machen, ist dies hier: Wer sich auf ein solches Niveau der „Diskussion“ herabbegibt, der verliert immer – weil er den eigenen intoleranten Geist bekennt. Außerdem entwertet man durch solche „Diskussionen“ Themen, die eigentlich viel zu ernst sind, als daß sie Aufhänger für persönliche Zankereien sein sollten. Ich kann bei Ihren Streitereien keine inhaltliche Auseinandersetzung mehr erkennen. Dann lohnt es aber auch nicht, darüber zu streiten.

    In diesem Sinne: eine geruhsame Nacht Ihnen beiden!

  70. #56 Besht

    Da haben Sie aber messerscharf kombiniert! #55 Zitronenkuchen und ich sind selbstverständlich identisch, ich bin aber auch identisch mit plapperstorch und vielen anderen mehr hier bei PI. Ich mag es nämlich, mit mir selbst Diskussionen zu führen und zu streiten. Ich mag es auch, mich selbst, verborgen hinter dem Nick eines anderen, in Grund und Boden zu stampfen. Das nennt man dann Personalunion! Vielleicht bin ich ja sogar identisch mit Ihnen, ohne dass Sie es merken, und geistere manchmal heimlich durch Ihre Hirnwindungen und übernehme dann für einen kurzen Augenblick Ihre Tastatur? Können Sie das wirklich ausschließen, so dass kein Zweifel besteht?

    Aber Danke, dass Sie mich am früheren Morgen zum Lachen gebracht haben!

  71. Der Kamerunische Negerinvasor, Dokumentenfälschen, Leistungserschleicher und nun vom Tatvorwurf der Vergewaltigung einer besoffenen Frau die sich auf einem Hauptbahnhof herumtrieb freigesprochene ist nicht anders behandelt worden als ein Schweitzer Bürger , hoffen ich doch. Würde´mich nicht wundern wenn irgendwelche vorgeblichen Frauenvereine, FrauTV & Co. Vorfälle wie diese zum Anlaß nehmen die gefährlichkeit von Männern in unsrere Gesellschaft zu deklarieren und „Sonderlocken“ nebst Geldern zu fordern.
    Wir brauchen mehr von diesen Negern, Türken und anderen Fremdnationalen die sich akulturell verhalten. Nur so wird irgendwann dem Letzten Gutmenschspinner auffallen das Einwanderung sich nicht nur an wirtschaftlichen Parametren festmaachen läßt (selbst das wird nicht mehr gemacht). Solange hift nur Bewaffnung.

    Die Juristenschelte die hier öfters kommt ist völlig angebracht, denn diese Leistunsgträger sitzen aktiv auf beiden Seiten der Show. Es gibt wohl keine „Gruppe“ in unserem System die mehr Einflüsse nach Ihrem Gutdünken durchdrückt als diese. Sie verwalten nicht nur Recht sondern sind auch bei dessen „Kreation“ vertreten.

  72. Eine sehr interessante Betrachtung des Falles durch unsere am Blog teilnehmenden Juristen.

    Allerdings bezweifle ich, daß der Rechtsgrundsatz „in dubio pro reo“ im vorliegenden Fall bei jedem anderen Angeklagten auch angewandt worden wäre.

    Ich könnte mir sehr gut vorstellen, daß man dem Vergewaltiger vorgeworfen hätte, die völlige Hilflosigkeit der massiv angetrunkenen Frau schamlos ausgenutzt zu haben, wohl weisslich, daß sie Erinnerungslücken gehabt hätte und vor Gericht Aussage gegen Aussage gestanden hätte.

    Ich könnte mir auch gut vorstellen, daß das Gericht hinsichtlich der Blessuren, die u.U. von den Schlägen des Angeklagten hergerührt haben konnten, nach der allgemeinen Lebenserfahrung dem Angeklagten zugerechnet hätte, wenn es das für richtig gehalten hätte.

    Ebenso hätte das Gericht in erheblichen Zweifel ziehen können, daß eine massiv angetrunkene hilflose Frau mit einem wildfremden Menschen einem spontanen, einvernehmlichen Geschlechtsakt am 24.Dezember in einer Wiese so ohne weiteres zugestimmt hat.

    Ich finde das Urteil trotz der von unseren Juristen dargelegten Begründungen höchst merkwürdig.

    Wenn das Gericht gewollt hätte, hätten die Indizien gegen den Angeklagten gesprochen und kein Mensch hätte sich dagegen aufregen können.

  73. Naja. Das nennt sich eben Rechtsstaat. Klingt komisch, ist aber so. Allein aufgrund der Hautfarbe wird niemand verurteilt. Auch nicht aufgrund einer einzigen Aussage des Opfers. Wem das nicht passt, der kann auch in die Türkei fliegen. Beim Abflug dann Deutschland und Marco W. einmal freundlich zuwinken.

  74. die zeiten kehren wieder, wo man jede frau f+ür ihre vergewaltigung verantwortlich machen kann. danke, frau richterin, hoffentlich triffts auch einmal sie.

  75. Noch eine Frage an die beiden Juristen hier an Bord.

    Wie wird denn eigentlich eine Vergewaltigung in der Ehe nachgewiesen ?

    Dieser Nachweis dürfte doch so gut wie nie geführt werden können, denn es steht doch in aller Regel Aussage gegen Aussage, also immer „in dubio pro reo“.

    Vielleicht kann noch einer der beiden Herren mitteilen, wieviele Ehemänner der Vergewaltigung in der Ehe überführt worden und verknackt worden sind.
    Wie geht ein Richter bei der Urteilsfindung vor ?

  76. #91 Franco de Silva

    Vielleicht wissen Sie, dass Vergewaltigung in der Ehe bis 1997 in Deutschland gar nicht als eigenständige Straftat angesehen wurde. Von 1992 bis 2004 war es ein Delikt, das nur auf Antrag verfolgt wurde. Seitdem ist es ein Offizialdelikt, so dass die Staatsanwaltschaft von Amts wegen tätig zu werden hat, soweit sie Kenntnis von einer möglichen Straftat dieser Art erlangt.

    Vergewaltigung in der Ehe ist ein heikles und juristisch äußerst problembeladenes Thema. Sie dürfen aber nicht davon ausgehen, dass Aussage gegen Aussage immer bedeutet, dass die beiden Aussagen gleich glaubhaft und daher gleichwertig wären. Das Gericht hat insoweit durchaus einen Ermessensspielraum. Diesbezügliche Entscheidungen sind allerdings sorgfältig zu prüfen und sorgsam zu begründen. Es müssen gewichtige Hinweise vorliegen. Der Grundsatz „in dubio pro reo“ kommt nur zum Tragen, soweit begründete Zweifel bestehen. Hier kommt es stets auf den Einzelfall an, so dass allgemeine Aussagen kaum möglich sind.

    In dem in diesem Artikel geschilderten Fall wog die Aussage der jungen Frau wohl nur aus dem Grund weniger schwer und genügte deshalb, in Verbindung mit ihren Verletzungen, nicht, weil sie betrunken war und daher zu dem Tathergang keine sicheren Schilderungen mehr machen konnte. Das Gericht konnte deshalb nicht ausschließen, dass der Geschlechtsverkehr, wie vom Angeklagten behauptet, einvernehmlich stattgefunden hatte.

    Um eine Vergewaltigung in der Ehe vor Gericht zu beweisen, können mögliche Verletzungen ebenfalls herangezogen werden; möglicherweise haben auch Nachbarn oder andere Familienangehörige das Geschehen in irgendeiner Form mitbekommen, so dass sie darüber aussagen können — etwa, falls sich das Opfer lautstark zur Wehr setzte.

    In der Tat ist Vergewaltigung in der Ehe allerdings schwer zu beweisen. Meistens werden derartige Straftaten aber schon gar nicht bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht. Die meisten Taten bleiben daher von vorneherein unentdeckt. Genau Zahlen kann ich Ihnen nun auf die Schnelle nicht liefern, Prozesse wegen Vergewaltigung in der Ehe sind allerdings selten.

  77. Der Migrantenbonus wurde wieder verteilt!

    Unverstellbar, dass ein Mann der NUR Pässe fälscht und Leistungen erschleicht eine Frau bei Nacht & Nebel vergewaltigt? Auch noch ein Ausländer aus einem armen, rückständigen Land, vermutlich ohne nennenswerte Ausbildung – Nein, der macht doch sowas nicht!!

    Zu sowas ist nur einer frecher, steuerzahlender,ur-europäischer Familienvater fähig!

  78. #93 aberratioictus

    danke für die Erläuterung; man sieht, das Gericht hat einen gewissen Ermessensspielraum.

    Viele Merkmale, die Sie als möglichen Nachweis bei der Vergewaltigung in der Ehe anführen, hat auch die vergewaltigte Frau vorgebracht, aber das Gericht hat ihr wegen ihrer Trunkenheit nicht geglaubt.

    Trunkenheit, die sich oftmals bei Straftaten als strafmildernd erweist, ist in diesem Fall ins Gegenteil geraten, sie hat sich hinsichtlich der Glaubhaftigkeit negativ ausgewirkt.

    Für mich hat das Urteil ein recht starkes „Gschmäckle“ und ich bezweifle, dass ein anderes Gericht ebenso entschieden hätte.

    Ich hätte dem straffrei belassenen Täter die angebliche Einvernehmlichkeit eines Geschlechtsakts mit einer volltrunkenen, hilflosen Frau am 24.Dezember – mitten im Winter – auf einer Wiese nicht abgenommen.

    Ich habe den Fall der Redaktion der Zeitschrift Emma zugespielt, mal sehen, ob die reagieren.

  79. #95 Franco de Silva

    Trunkenheit ist immer ein Problem. Ich weiß heute mal wieder, wovon ich spreche 🙄 Früher kam es auch bei „normalen“ Vergewaltigungen, also außerhalb der Ehe, selten zu Verurteilungen. Es wurde während meiner Studienzeit immer die Story kolportiert, in der der Richter die vergewaltigte Zeugin nach vorne ruft, ihr ein Nähgarn in die Hand drückt und sie auffordert, dieses in die Nadel einzufädeln, die er selbst in der Hand hielt. Immer wenn die Zeugin vor den Loch war, wackelte der Richter mit der Nähnadel, worauf die Zeugin sagte „sie müssen schon still halten“. Die Antwort des Richters „sehen sie, und sie wollen mir erzählen, sie wurden vergewaltigt?“

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