paraKuriose Urteile gibt es nicht nur in Deutschland. Auch das Nachbarland Schweiz gibt sich die allergrößte Mühe, mitzuhalten. Ein Türke, der von seinem Heimatland mit einem internationalen Haftbefehl gesucht wird und in der Schweiz Asyl beantragt hatte, dann aber in Deutschland festgenommen wurde, soll jetzt für die Zeit seiner Inhaftierung von der Schweiz eine Haftentschädigung erhalten.

NZZ Online berichtet:

Die Schweiz muss einen Türken gemäss dem Bundesverwaltungsgericht für 261 Tage in deutscher Auslieferungshaft entschädigen. Dies weil die Behörden ihrer Orientierungspflicht nicht nachkamen waren und dem Mann mit Asyl in der Schweiz nicht mitteilten, dass ihn die Türkei mit internationalem Haftbefehl sucht.

Der Türke war in seinem Heimatland Mitglied der kommunistischen Arbeiterpartei und lebte seit 1980 im Untergrund, weil ihm die türkischen Behörden drei Tötungsdelikte vorwerfen. Im Jahre 1998 gelang ihm die Flucht nach Italien, wo er zwischenzeitlich in Folge eines internationalen Haftbefehls der Türkei verhaftet, aber nicht in die Türkei ausgeliefert worden war. Im Dezember 2003 kam der Türke in die Schweiz und erhielt hier Asyl. Seine Frau und seine Tochter waren bereits im Jahre 2000 in die Schweiz geflohen und hatten hier ebenfalls Asyl erhalten.

Im Asylentscheid machten die Behörden den politischen Flüchtling darauf aufmerksam, dass die Anerkennung als Flüchtling nur in der Schweiz gelte und dass unser Land nur über sehr beschränkte Einwirkungsmöglichkeiten verfüge, sofern er im Ausland im Zuge eines Straf- oder Auslieferungsverfahrens festgenommen werde. Dass die Türkei international immer noch nach dem Mann fahndet, wurde dem heute 51-Jährigen Türken nicht mitgeteilt.

Ende Mai 2006 wurde er beim Grenzübertritt in Lörrach von den deutschen Behörden vorläufig festgenommen und in Untersuchungshaft gesteckt. Dem Auslieferungsgesuch von Interpol Ankara leisteten die deutschen Behörden jedoch keine Folge, weil ein Gericht die Taten für verjährt, beziehungsweise die Vorwürfe als unzureichend bewiesen erachtet hatte. Nach 261 Tagen wurde der Türke aus dem Gefängnis entlassen; eine Entschädigung sprachen ihm die deutschen Behörden nicht zu. In der Folge forderte der Türke von der Schweiz für die zu Unrecht ausgestandene Untersuchungshaft eine Entschädigung von über 150.000 Franken. Das Eidgenössische Finanzdepartement wies die Forderung jedoch zurück, weil der Türke hätte wissen müssen, dass er auch nach der Erteilung des Asyls in der Schweiz von den türkischen Behörden gesucht werde. Der Schweiz könne kein Vorwurf gemacht werden.

Das Bundesverwaltungsgericht konnte sich dieser Auffassung nicht anschliessen und hat nun eine Beschwerde des Türken gutgeheissen. Laut dem Urteil aus Bern hätte die Behörde den Türken auf den internationalen Haftbefehl ausdrücklich aufmerksam machen müssen. Weil die Schweiz dieser Orientierungspflicht widerrechtlich nicht nachgekommen sei, müsse sie den Türken für die Auslieferungshaft entschädigen.

(Spürnase 1788-94)

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54 KOMMENTARE

  1. Die spinnen die Schweizer! Aber mich als Deutscher kann in dieser Richtung nichts mehr schockieren. Bei uns in Deutschland gehen die südländischen Kulturbereicherer meist mit einem Lachen aus dem Gerichtssaal. Und das obwohl sie vorsätzlich ihre Schwester oder Tochter mit dutzenden von Messerstichen zu Tode geehrt haben.

    Wenn die Moslems nach ihren kuriosen Freisprüchen oder Kuschelurteile vor den Gerichtsgebäuden in die Fernsehkameras grinsen und lachen macht mich das sprachlos. Dieses Urteil auf Haftentschädigung lässt mich dagegen eher kalt.

    Übrigens heute ist der Jahrestag der moslemischen Kulturbereicherung in Mumbai. Da wurden 170 Menschen von unseren Moslems kulturell bereichert. Natürlich ein Einzelfall. Und das hat nach unseren Gutmenschen absolut nichts mit dem Islam zu tun, weil das ist ja eine Religion des Friedens und der Toleranz.

    Ich hoffe PI gedenkt den von dieser Friedensreligion abgeschlachteten Menschen!

    http://www.tagesschau.de/ausland/mumbai188.html

  2. OT: SPD-Fraktion will Aufenthaltsgesetz ändern

    Inneres/Gesetzentwurf
    Berlin: (hib/STO/MIK) In Deutschland lebenden Ausländern ohne Aufenthaltstitel oder Duldung soll nach dem Willen der SPD-Fraktion der Zugang zur Gesundheitsversorgung, zu Bildung und zu arbeitsgerichtlichem Rechtsschutz erleichtert werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Fraktion (17/56) zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes vor, der am Donnerstag in erster Lesung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.
    Darin verweisen die Abgeordneten darauf, dass jede öffentliche Stelle laut Aufenthaltsgesetz verpflichtet ist, unverzüglich die zuständige Ausländerbehörde zu unterrichten, wenn sie ”im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Aufgaben“ vom Aufenthalt eines Ausländers erfährt, der keinen erforderlichen Aufenthaltstitel besitzt und dessen Abschiebung nicht ausgesetzt ist. Daher vermieden betroffene Ausländer den Kontakt zu öffentlichen Stellen, was in der Praxis ”zu einschneidenden Problemen“ führe.
    So nähmen Ausländer ohne Aufenthaltsstatus ihren Anspruch auf medizinische Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes oft aus Angst vor Entdeckung nicht wahr, weil die jeweilige Leistung vorher beim Sozialamt beantragt werden müsse, heißt es in der Vorlage weiter. In Ländern, in denen Schulleiter den Aufenthaltsstatus abfragen müssen, sähen viele Eltern zudem davon ab, ihre Kinder zur Schule zu schicken. Ferner hätten auch sich illegal in Deutschland aufhaltende und damit illegal beschäftigte Ausländer einen einklagbaren zivilrechtlichen Anspruch auf ihren Arbeitslohn, sähen aber auch hier aus Angst vor Entdeckung von entsprechenden Klagen ab.
    Daher soll die bisherige Übermittlungspflicht laut Gesetzentwurf künftig nicht mehr für alle öffentlichen Stellen gelten, sondern nur ”für solche, deren Aufgabe die Gewährleistung der Gefahrenabwehr und die Strafrechtspflege sind“. Dazu zählen Polizei- und Ordnungsbehörden sowie öffentliche Stellen mit der Aufgabe der Strafverfolgung und -vollstreckung.
    Bei öffentlichen Stellen, deren originäre Aufgaben in der Gewährleistung sozialer Rechte bestehen, ”werden eben diese Aufgaben gefährdet, wenn die Betroffenen aus Angst vor Entdeckung davon absehen, sich an diese Stellen zu wenden“, begründet die Fraktion ihren Vorstoß. Deshalb sollen von dem betreffenden Gesetzespassus laut Vorlage nur die Stellen erfasst werden, ”bei denen die Übermittlungspflicht die Wahrnehmung der eigenen Aufgaben nicht gefährdet“.

  3. 150.000 für 260 tage bau, das finde ich gut. ich werde mich auch um strafffälligkeit bemühen, mich einbuchten lassen und dann entschädigung fordern. knapp 17.000 pro monat fürs rumlungern in der zelle ist sehr verlockend….

  4. Der Türke war in seinem Heimatland Mitglied der kommunistischen Arbeiterpartei

    Kriegt Asyl und zockt den asylgebenden Staat ab, sowas. Dann hat sich das Kommunist-sein ja mal wieder gelohnt, und sei es, um sich auf Kosten Anderer die eigenen Taschen zu füllen 🙂

  5. #4 Harbi (26. Nov 2009 07:29)
    Geld aus aller Welt haben sie genug, die Schweizer, sollen die doch zahlen, die Trottel!

    Entsprechenden Gruss zurück an den Finanzfachmann.

  6. Höchste Eisenbahn, daß die Schweiz Gesetze ersatzlos streicht, mit denen sie sich selbst auf`s Kreuz legt.

    Auch anderen europäischen Ländern sei dringend geraten, ihre Gesetze so zu fassen, daß nicht die Intoleranz der Islamisten die Toleranz der Gastgeber zu hintergehen vermag.

    http://www.teleblocher.ch/

  7. Broder bringt es wieder auf den Punkt:

    http://www.welt.de/politik/deutschland/article5326680/Warum-die-Deutschen-viel-besser-sind-als-ihr-Ruf.html

    Identität

    Warum die Deutschen viel besser sind als ihr Ruf

    (15)

    Von Henryk M. Broder 25. November 2009, 23:20 Uhr

    „Denk ich an Deutschland in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht“ – dieser Satz gilt nicht mehr. Die Deutschen widmen sich zwanghaft der Vergangenheit, pflegen ein idealisiertes Demokratiebild und sind über-tolerant. Und doch: Wir sind wieder wer, auf eine entspannte, freundliche und unaggressive Weise.

  8. Ich dachte Mord verjährt nicht. Naja, statt lebenslanger Haft gibts jetzt halt 100 000 Euro vom Steuerzahler für den Asylbereicherer.

  9. #2 gegen links
    …68er Scheuklappen…

    Viel schlimmer, geschätzter gegen links: Es handelt sich um Vorsatz. Linke Richter unterwandern in vollem Bewusstsein unser Land mit solchen Urteilen.

  10. #13 BUNDESPOPEL (26. Nov 2009 09:44)

    GEHERALINSPEKTEUR DER BUNDESWEHR ENTLASSEN !

    Das war wohl auch überfällig. Deutsche THW-Kartoffeln haben ihre Hand nicht gegen afghanische Herrenmenschen zu erheben.

  11. Man lacht sich mittlerweile schepps, wie sich die Bevölkerung von dieser 68er-Mischpoke veralbern läßt…

  12. die Entschädigung ist doch eine „Abfindung“ da die Schweiz ja jetzt nicht mehr zahlen muss… Die sparen doch dabei noch bares Geld!

    Jetzt zahlt doch der blöde deutsche Steuermichel für diesen NazIslamisten und seine Familie…

    Als IslamTerrorist und Mörder hat der doch genau gewußt dass er weiterhin von der Türkei gesucht wird… Alles Lüge!!

    Jetzt hat Deutschland einen mehrfachen Mörder mehr der kassiert, lebenslänglich, toll!!

  13. Eine irrsinnige, kranke, perverse und ekelhafte Welt der Gutmenschen und Volksverräter.
    Das Blut von uns normalen Menschen wird dank der Lügen der Regierenden nicht nur fließen, es wird in Flüssen strömen.
    Gab es da nicht mal einen Film „Die Mörder sind unter uns“ ?

  14. Jetzt zahlt doch der blöde deutsche Steuermichel für diesen NazIslamisten und seine Familie…

    Geht aus dem Text aber nicht hervor. Danach zahlt der blöde Schweizer. Dieser Nazi ist auch kein Islamist sondern ein Kommunist. Vielleicht Kurde mit Verbindungen zur terroristischen PKK, was dem Text aber nicht zu entnehmen ist.

  15. OFF TOPIC

    Eine Schande — unseren Soldatinnen und Soldaten, die Leben und Gesundheit für Freiheit und Demokratie gegen einen zu jeder Gemeinheit entschlossenen Feind einsetzen, fällt man an der Heimatfront in den Rücken.

    Der Politik, der Justiz und entmutigten Etappenhengsten wünsche ich, Pfui Deifi,

    Fröhliche Weihnachten !

    http://www.youtube.com/watch?v=ddVZOK_9UUI

  16. Einige Kommentare überschreiten die Grenze des Wahnsinns.

    1. Der Mann ist nicht in Deutschland, sondern in der Schweiz, die ihm Asyl gewährt hat.
    2. Italien, wo er zuerst verhaftet wurde, die Schweiz und auch Deutschland, wo er zum 2. Mal verhaftet wurde, haben eine Auslieferung an die Türkei abgelehnt, nach gerichtlicher Überprüfung. Dabei ging es weniger um Verjährung, sondern die Rechtsorgane aller Staaten sind zu dem Ergebnis gelangt, dass die türkische Verurteilung von 198? getürkt ist, nicht bewiesen ist, dass der Mann jemanden getötet hat.
    3. Woher soll der Mann wissen, dass der Haftbefehl aus der Türkei immer noch bei Interpol rumgeistert, wenn Italien und die Schweiz das Urteil für in diesen Ländern nicht vollziehbar erklärt haben.
    4. Soe etwas wie eine Orientierungspflicht gibt es in Fällen, wie hier, in vielen Staaten. Das ist nicht nur ein allgemeiner Hinweis „Pass an der Grenze auf“, sondern wenn der Haftbefehl den Schweizern bekannt war, dann mussten sie das dem Mann sagen.
    5. Wieviel er nun bekommt, steht noch nicht fest.

  17. #22 Wotan47 (26. Nov 2009 10:21)
    … kostet das laut einer neuen Studie in den nächsten acht Jahrzehnten eine gigantische Summe: 2.800.000.000.000 Euro

    Peanuts … das zahlen wir doch mit freuden
    für unsere unverzichtbaren Talente.

  18. #23 plapperstorch (26. Nov 2009 10:24)

    4. Soe etwas wie eine Orientierungspflicht gibt es in Fällen, wie hier, in vielen Staaten. Das ist nicht nur ein allgemeiner Hinweis “Pass an der Grenze auf”, sondern wenn der Haftbefehl den Schweizern bekannt war, dann mussten sie das dem Mann sagen.

    Vielleicht sollte sich ein Staat erst einmal um die berechtigten Interessen derer kümmern, die mit ihren Steuern und Sozialabgaben den Laden am Laufen halten, anstatt international gesuchte Schwerverbrecher zu verhätscheln.

  19. Das ist doch krank , wieder einmal wird das Recht von weltabgewandten Juristen , gegen die Interessen der eigenen Bevölkerung , in geradezu Unerträglicherweise verbogen . Hier wird Demokratie absurdum geführt , das nahezu die ganze Bevölkerung diese ausufernde jedem Gerechtigkeitsempfinden wiederstreitende „Rechtssprechung“ ablehnt scheint diese „Juristen“ nur noch zu bestärken. Die Länder sollten die internationalen Gerichtshöfen nicht mehr anerkennen , denn was sind sie anderes als eine Beraubung des Volkes um sein Recht an der Gestaltung seine Landes .

  20. @ #23 plapperstorch

    Kommentare überschreiten die Grenze des Wahnsinns.

    3. Woher soll der Mann wissen, dass der Haftbefehl aus der Türkei immer noch bei Interpol rumgeistert

    Sehr richtig! Der Mann ist ja Türke und wohl auch Moslem, also kann ihm nicht zugemutet werden, sich um seine ureigenen Belange zu kümmern, sich zu informieren, wie es um seine Sache steht! Dieser Mann hat nicht nur Anspruch auf die Haftentschädigung, sondern auch auf vom Staat bezahlte Windeln bis zum Lebensende und einen sachkundigen Begleiter, er ihm beim Einkauf, in türkischen Spielstuben und natürlich im Umgang mit den bösartigen Schweizer Behörden zur Seite steht!

    Danke, dass du mit deinem wohlmeinenden Beitrag schön klargestellt hast, dass unsere südlichen Zuwanderer nicht fähig sind, sich um sich selber zu kümmern.

  21. #25 Plondfair

    Das Asylrecht verpflichtet den Asyl gebenden Staat, den anerkannten Asylanten zu schützen vor Strafverfolgung durch das Land, aus dem er geflohen ist. Der weiter existierende türkische Haftbefehl ist so eine Strafverfolgung. Ein Hinweis darauf tut nicht weh und kostet nix. Kosten tuts jetzt erst, weil der Hinweis nicht gegeben wurde. Wo ist das Problem?

  22. #27 Fensterzu (26. Nov 2009 10:40)

    Einige Kommentare überschreiten die Grenze des Wahnsinns.

    Laß gut sein. Plapperstorch kann damit doch nur seine eigenen Kommentare gemeint haben.

  23. BTW: Der Mann ist kein Asylbewerber, wie es in der Überschrift steht, sondern in der Schweiz anerkannter Asylant.

  24. O.T.

    Rudolf Rupps Familie hatte gestanden, den Bauern aus Rache getötet und zerstückelt zu haben. Seine Frau, die Tochter und deren Freund wurden verurteilt. Dann fand man die Leiche des Landwirts unversehrt. Einen neuen Prozess soll es trotzdem nicht geben

    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,663299,00.html

    Man stelle sich einmal vor, es würde sich dabei um Kulturbereicherer handeln!
    Der Kotau unserer „Gutmenschenmafia“ reichte von den Alpen bis ins Nordmeer

  25. @plapperstorch:

    wo lebst du denn??:

    hier in D sagt dir niemand, wenn ein Haftbefehl gegen dich erlassen ist. Das erfährst du vorher nicht. Du wirst ganz einfach verhaftet. Wenn es sein muss bei der ausreise an der Grenze. Punkt!!

    Da hätte Deutschland schon viel an Entschädigung zahlen müssen.

    Das wäre ja noch schöner, der Täter wird gewarnt, „achtung wir kommen vorbei und verhaften dich“ (wenn du dann noch da bist)

    Jeder der Verbrechen begeht oder begangen hat, muss IMMER damit rechnen, dass er gefasst und verhaftet wird….

    Ausserdem er hätte ja vor der Einreise nach D anfragen können, ob ein Haftbefehl gegen ihn vorliegt…

    Wieso gibt man in unseren Ländern diesen Verbrechern und Terroristen (wie El Masri + Co.) hier überhaupt Asyl?? Die können doch in einem Moslemland um Asyl bitten…

  26. Und beim Polanski war’s genau umgekehrt. Dort wollte man auf Teufel komm‘ raus, dem Polanski NICHT sagen, dass er auf der Fahndungsliste stehe. Man stelle sich vor: Das Bundesamt für Kultur lädt den Mann ein und das Bundesamt für Justiz nimmt ihn fest.

    Wie abgedreht ist denn das?

  27. #33 hundertsechzigmilliarden

    Wahnsinn, wie ich gesagt habe. Drei europäische Staaten erkennen nach Prüfung das türkische Urteil nicht an und für Sie ist der Mann immer noch ein Verbrecher. Wusste gar nicht, dass hier so viel Vertrauen in die türkische Justiz besteht und deren Unabhängigkeit höher bewertet wird, als die Justiz in Italien, der Schweiz und Deutschland. Einfach nur Wahnsinn!

  28. Der hat im deutschen Luxusknast doch bestimmt besser gelebt, als in seiner schweizer Sozialwohnung und wird dfür auch nocht entschädigt. Alles klar.

  29. #36 plapperstorch (26. Nov 2009 11:00)

    Was hat eigentlich ein Asylbewerber im Ausland herumzuturnen? Wollte er vielleicht Nachschub an „landwirtschaftlichen Erzeugnissen“ für seinen kleinen Nebenerwerb holen?

  30. #37 Plondfair

    Der Mann ist kein Asylbewerber, sondern in der Schweiz anerkannter Asylant. Der darf sich in der EU frei bewegen.

  31. #38 plapperstorch (26. Nov 2009 11:45)

    Der Mann ist kein Asylbewerber, sondern in der Schweiz anerkannter Asylant. Der darf sich in der EU frei bewegen.

    Und da sind wir schon bei einigen entscheidenden Fehlern.

    Warum ist der überhaupt in der Schweiz und in keinem sicheren Nachbarland der Türkei? Warum muß sich so einer frei in der EU bewegen können? Und wieso überhaupt EU – ist die Schweiz schon Mitglied geworden?

    Wenn er wirklich politisch verfolgt ist, ist er froh über ein Bett in einem Asylbewerberlager, etwas zu Essen (und zwar nicht halal) und eine grundlegende Versorgung. Und falls ihm daran irgend etwas nicht paßt, kann er sich gerne wieder auf den Heimweg über den Bosporus machen. Wir werden ihn nicht vermissen und auch ganz bestimmt nicht aufhalten.

  32. #39 Plondfair

    In der Hoffnung, dass Sie mich nicht auf den Arm nehmen wollen, versuche ich ernsthaft zu antworten, wenn auch in anderer Reihenfolge:

    1. Die Schweiz ist nicht in der EU.

    2. Seit dem 1. Juni 2002 gilt das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union.

    3. Die Schweiz ist ein zivilisiertes Land, dass das Menschenrecht auf Asyl anerkennt.

    4. Nicht jedes Land schützt Asylanten wie zivilisierte Länder.

    5. Wohin ein Asylant flieht, bleibt ihm überlassen.

    6. Der Mann saß in Italien und Deutschland in Haft wegen eines türkischen Urteils, das von diesen beiden Ländern und der Schweiz nicht anerkannt wird. Haft ist sicher nicht besser als Asylbewerberlager.

    7. Der Mann ist kein Bewerber mehr, sondern anerkannter Asylant. Das ist ein Unterschied.

  33. @Plondfair
    Das ist doch zu kurz gedacht. Man versetze sich einmal in die Lage desjenigen, der tatsächlich aufgrund seiner Sexualität, politischen Einstellung verfolgt und in der Heimat mit Folter oder Tod bedroht wird.

    Sicherlich wäre ich zwar „froh“ wenn mir ein Drittland Asyl gewährte, fände es allerdings noch besser, wenn ich die Möglichkeit hätte, am gesellschaftlichen Leben meiner neuen Heimat – das „vorübergehend“ kann man eigentlich streichen. Denn wie realistisch ist es beispielsweise, daß im Iran in naher Zukunft keine lebensbedrohliche Situation mehr für Homosexuelle besteht? – teilzunehmen und mich positiv einzubringen.

    Dieses pauschale Einschlagen auf jegliche Asylsuchende bzw. jegliche Asylanten ist undifferenziert und unsinnig.

  34. #41 wieauchimmer (26. Nov 2009 12:05)

    Kann es sein, daß du den Begriff „Asyl“ nicht ganz verstanden hast?

    Das ist kein Einwanderer, der alle Voraussetzungen erfüllt hat, nun Schweizer Staatsbürger ist, einen festen Arbeitsplatz hat, schön fleißig Steuern und Sozialabgaben zahlt und nicht unangenehm auffällt.

    Das ist sehr wahrscheinlich ein Türke oder Kurde, der lieber in der Schweiz von Sozialleistungen (und dem Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse) lebt anstatt zu Hause von harter Arbeit. Wir sind ihm überhaupt nichts schuldig und er sollte für alles dankbar sein, was er von uns bekommt. Und wenn ihm irgendwas nicht paßt – kein Problem. Einfach Fahrkarte Richtung Türkei und fertig.

    Und was das Thema Homosexualität im Iran betrifft: die Iraner wollten die Islamische Revolution und sie haben sie bekommen. Worüber beschweren sie sich eigentlich?

  35. #42 Plondfair

    Asylanten dürfen arbeiten. Woher wissen Sie, dass der Mann nicht arbeitet?

    Wer heute 20 Jahre alt ist und im Iran lebt, der wollte die Khomeni-Revolution?

  36. #44 plapperstorch (26. Nov 2009 12:27)

    Asylanten dürfen arbeiten. Woher wissen Sie, dass der Mann nicht arbeitet?

    Das heutige Asylrecht ist ein Relikt aus dem 2. Weltkrieg und gehört schon seit langem auf dem Müllhaufen der Geschichte entsorgt.

    Es geht darum, jemanden, der unschuldig politisch verfolgt wird, vorübergehend Zuflucht zu gewähren. Wenn er dauerhaft hier leben will und die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, kann er gerne wie alle anderen auch, einen entsprechenden Antrag stellen.

    Und nebenbei bemerkt, aus einem EU-Beitrittskandidaten können schon einmal per definitionem keine politisch Verfolgten kommen.

    Wer heute 20 Jahre alt ist und im Iran lebt, der wollte die Khomeni-Revolution?

    Ist das unser Problem? Wir sind nicht dazu da, alle mit durchzuschleppen, denen es zu Hause nicht mehr gefällt. Bei 1,5 bis 2,0 Bio. EUR Staatsverschuldung können wir uns einen solchen Luxus nicht mehr leisten. Tut mir leid.

  37. Das Asylrecht wurde von uns geschaffen, im
    Andenken an die vielen Deutschen die dmamals
    unter der Nazi – Diktatur nicht mehr in
    Deutschland leben wollten konnten.
    Dieses Recht wird Heutzutage weitestgehend
    missbraucht. Punkt um fertig.
    Für einen gewissen Zeitraum sollte man auch
    Verfolgte aufnehmen. Aber wenn zum Beispiel
    wie im Kosovo wieder halbwegs normale Zustände
    sind, dann kann man von den Herrschaften auch
    verlangen, dass die Koffer gepackt werden.
    Ob die Kinder in die Schule gehen interessiert
    mich nicht die Bohne.
    Und die stupide Antwort > Die Kinder sprechen
    nicht die albanische Sprache < lasse ich nicht
    gelten. Die sprechen daheim die Muttersprache.
    Plapperstorch. Bitte teilen sie mir Ihr Gewicht mit. Ich möchte Sie auf den Arm nehmen.
    Unser Asylrecht muss dringend reformiert und
    sofort geändert werden. Der Rechtsanspruch
    bestimmter Herrschaften hier Asyl zu beantragen stört mich gewaltig. Es sind und
    bleiben die meißten davon Wirtschaftsflüchtlinge !!!
    Wer das alte Recht befürwortet, der soll auch
    dann für die Kosten aufkommen.
    Hände hoch. Wer bezahlt freiwillig ???

  38. #45 Plondfair (26. Nov 2009 12:41)

    Ist das unser Problem?

    Scheinbar hast du dann den Begriff „Asyl“ nicht verstanden. Zumal ich nicht verstehe, daß dir jemand, der hier leben und zur Gesellschafte beitragen will scheinbar nicht so lieb ist wie jemand, der ausschließlich Transferleistungen bezieht.

  39. Asyl war mal eine gut gemeinte Sache. Aber zwischenzeitlich sind 99,99 Prozent der Menschen, die bei uns Asyl beantragen keine politisch verfolgte Menschen. Die wollen sich leider nur ein schönes Leben auf Kosten anderer machen.

    Auch wenn es die Gutmenschen es nicht wahrhaben wollen, aber das ist leider die traurige Realität! Wenn ein Ausländer bei uns das Wort Asyl ausspricht, dann ist das wie wenn Ali Baba in der Wüste die Wort Sesam öffne dich sagt. Dann öffnet sich ein Schlaraffenland. Medizinische Versorgung und soziale Absicherung bis zum Lebensende. Aber das Blöde ist nur das alles muss ja jemand bezahlen.

    Und diese Blöden sind nun mal wir. Wir bezahlen denen ein sorgenfreies Leben und zum Dank werden wir kulturell mit dem Messer bereichert und unsere Töchter vergewaltigt. Uns wird die Lebensarbeitszeit auf 67 erhöht und die lachen sich einen Ast über diese dummen Deutschen!

    Und das Schlimmste ist, die lachen uns zurecht aus!

  40. #48 wieauchimmer (26. Nov 2009 17:19)

    Zumal ich nicht verstehe, daß dir jemand, der hier leben und zur Gesellschafte beitragen will scheinbar nicht so lieb ist wie jemand, der ausschließlich Transferleistungen bezieht.

    Bei offiziell 3-4 Mio. strukturellen Arbeitslosen (inoffiziell mindestens 6-8 Mio.) brauchen wir überhaupt keine Einwanderung – und schon gar nicht von bildungsfernen Unterschichten aus Südland.

  41. Ich verstehe auch nicht warum die gerade zu
    uns kommen. Keiner will die haben. Ausser
    unsere Spinatfaschisten.
    Warum gehen die denn nicht in ein Land wo die
    Sonne scheint. Zum Bleistift Saudi – Arabien.
    Da ist es warm. Die Sonne scheint. Man spricht
    nicht dieses hässliche deutsch. Keiner muss in
    die Schule. Kamele gibts genug.
    Warum kommt ihr ???
    Nur wegen dem Geld ??? Glaube ich nicht mehr.

  42. #41 plapperstorch
    Der Herr Rechtsanwalt bezeichnet einen Asylberechtigten als „anerkannten Asylant“, obwohl diese Bezeichnung inzwischen als abwertend gilt und der Herr Anwalt doch sicher nicht zu denen gehören will, die herabwürdigende Begriffe gebrauchen. Kennt der Herr Anwalt die juristisch korrekte Wortwahl etwa nicht?

  43. Das kennen wir ja von unseren Bundesrichtern. Sie setzen die ganze Kunst der Rechtssprechung ein, um die Schweiz zu schädigen.

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