An diesem Donnerstag von 7 bis 9 Uhr begrüßt NiUS-Moderator Philippe Fischer Bestseller-Autor Peter Hahne und NiUS-Reporter Alexander Kissler im NIUS-Radio-Studio.
Die Themen heute:
- Der große Abschiebe-Bluff von Nancy Faeser geht weiter – statt rigoros die Grenzen zu schließen, landet mal wieder ein Afghanistan-Flieger auf deutschem Boden – an Bord: Fünf Ortskräfte und mehr als 140 Frauen und Minderjährige.
- „Was erlauben Friedrich Merz?“ – Die CDU stellt 551 Fragen zum großen NGO-Komplex, den NIUS aufgedeckt hat, und versetzt die linksgrüne Szene in Aufruhr. Findet jetzt einer der größten Fördergeld-Skandale sein jähes Ende?
- Hat die deutsche Regierung Angst vor der AfD? Wenige Tage nach der Bundeswahl wird klar. Alice Weidels Partei wird national weiterhin nicht geduldet, während sie kommunal schon längst die Strippen zieht.
Tolles Team heute Morgen!
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Einen schönen Urlaub Alexander Purrucker!
Ob es wohl eine Hausdurchsuchung gegeben hat?
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„?Beschlagnahmtes Plakat: Darf man Björn Höcke nun einen Nazi nennen oder nicht?
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Foto
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Darf man das? Die Polizei hat ein Banner mit der Aufschrift „Björn Höcke ist ein Nazi“, das kurzzeitig an einer Pattenser Hausfassade hing, beschlagnahmt.
Eine Pattenser Familie hängte ein entsprechendes Plakat an der Fassade ihres Hauses auf, doch die Polizei kassierte es ein. Durfte sie das? Fragen und Antworten zu den juristischen Details.
Mark Bode, Karl Doeleke und Felix Harbart
27.02.2025, 07:00 Uhr
Was ist passiert?
Pattensen. In Pattensen hat eine Familie zur Bundestagswahl ein großformatiges Plakat an ihre Hausfassade gehängt. Aufschrift: „Björn Höcke ist ein Nazi“, außerdem der Hashtag „#StopptdieAfD“. Zudem zeigte das Plakat ein Bild des AfD-Politikers, wie er vermeintlich den Hitlergruß zeigt. Auf dieses Plakat wurde die Polizei aufmerksam gemacht. Die Beamten fuhren zu der Wohnung, baten die Familie zunächst, es abzuhängen, und beschlagnahmten das Plakat schließlich.
Warum hat die Polizei das Plakat beschlagnahmt?
Es bestehe der Verdacht der üblen Nachrede und Verleumdung einer Person des politischen Lebens, sagt Polizeisprecher Fabian Söhlke. Er bezieht sich dabei auf Paragraf 188 des Strafgesetzbuches, in dem es um Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegenüber Personen des öffentlichen Lebens geht. „Aus diesem Grund wurde hier ein Ermittlungsverfahren eingeleitet“, sagt Söhlke.
Woher hatte die Familie das Plakat?
Die Familie hatte ihr Banner im Shop des bundesweiten Bündnisses „Aufstehen gegen Rassismus“ gekauft. Mit der Lieferung kam direkt ein Hinweisblatt mit Handlungsanweisungen, falls die Polizei tätig werde.
Das, was hier passiert ist – jedenfalls nach dem, was ich aktuell über den Fall weiß –, war keine Betonung der Meinungsfreiheit, sondern eher eine sehr strenge Auslegung der Beleidigungstatbestände.
Susanne Beck,
Direktorin des Kriminalwissenschaftlichen Instituts der Universität Hannover
Ist ein solches Plakat zuvor schon einmal eingezogen worden?
„Wir haben bislang noch nicht davon gehört, dass diese Banner von privaten Grundstücken beschlagnahmt werden. Das ist neu“, sagt Bündnissprecherin Sahra Fischer. Dass Schilder mit diesem Schriftzug bei Demonstrationszügen gegen rechts von Beamten beschlagnahmt werden, sei hingegen regelmäßig der Fall. Das niedersächsische Innenministerium hält es für die rechtliche Beurteilung für „irrelevant“, dass die Beschlagnahme auf Privatgrund stattfand. Entscheidend sei, dass das Banner öffentlich sichtbar gewesen sei. Die Beurteilung obliege aber der Staatsanwaltschaft.
Darf man Björn Höcke einen Nazi nennen?
Das genau ist bisher eine offene Frage, denn bisher gibt es dazu kein Gerichtsurteil – im Gegensatz dazu, ob man ihn einen Faschisten nennen darf (siehe unten). Fest steht: In mindestens zwei Fällen, nämlich in Frankfurt und Hamburg, haben Staatsanwaltschaften Verfahren gegen Menschen, die Höcke einen Nazi genannt haben, eingestellt. Begründung der Staatsanwaltschaft Frankfurt: Die Bezeichnung Höckes als Nazi sei „ein an Tatsachen anknüpfendes Werturteil“ und damit im Sinne der Meinungsfreiheit zulässig. Weiter schrieb die Anklagebehörde im Jahr 2023: „Er hat sich in den letzten Jahren … in eindeutig nationalistisch-völkischer Weise mit rassistischen Anklängen und unter Hervorhebung eines natürlichen Führungsanspruchs der Deutschen geäußert und sich dabei immer wieder Formulierungen bedient, die zum Standardvokabular der Vertreter des Nationalsozialismus vor Mai 1945 gehörten.“ In beiden Fällen übrigens hatten weder Höcke selbst noch die AfD die Verfahren angestoßen. Offenbar haben beide kein Interesse daran, dass die Frage rechtlich geklärt wird.
Warum darf die Pattenser Familie Höcke dann nicht einen Nazi nennen?
„Auch vor dem Hintergrund eines früheren Gerichtsurteils ist die Prüfung des Einzelfalls erforderlich“, sagt Polizeisprecher Söhlke. „Die rechtliche Würdigung obliegt der Staatsanwaltschaft Hannover.“ Über die Zukunft des sichergestellten Banners müsse ebenfalls die Staatsanwaltschaft entscheiden. Die Staatsanwaltschaft kann dazu noch nichts sagen, sie hat die Unterlagen noch nicht bekommen. Sie muss jetzt entscheiden, ob sie ein Ermittlungsverfahren einleitet. Aus den Regierungsfraktionen im Landtag kommt Zustimmung für die Familie. Grant Hendrik Tonne, SPD-Fraktionschef, betont die Verurteilungen Höckes wegen Nazi-Parolen. „Wer redet wie ein Nazi, muss sich auch gefallen lassen, wenn er als Nazi bezeichnet wird.“ Michael Lühmann (Grüne) erhofft sich von dem Fall „Klarheit darüber, mit welchen Worten vor dem Einfluss eines gesichert rechtsextremistischen Politikers gewarnt werden darf“. Es sei „gut zu begründen, wenn Höcke als gefährlicher Rechtsextremist benannt wird“. CDU und AfD äußerten sich nicht.
Wer redet wie ein Nazi, muss sich auch gefallen lassen, wenn er als Nazi bezeichnet wird.
Grant-Hendrik Tonne (SPD),
Fraktionsvorsitzender im Landtag
Und was ist mit der Meinungsfreiheit?
Die hannoversche Strafrechtsprofessorin Susanne Beck sieht die Beschlagnahme eher kritisch. Man müsse sie vor dem Hintergrund der Meinungsfreiheit sehen, die in Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert ist. „Grundsätzlich bedeutet Meinungsfreiheit, dass Strafbarkeit, die Artikel 5 begrenzen könnte, eher zurückhaltend angenommen werden soll. Das, was hier passiert ist – jedenfalls nach dem, was ich aktuell über den Fall weiß –, war keine Betonung der Meinungsfreiheit, sondern eher eine sehr strenge Auslegung der Beleidigungstatbestände.“ Beck hält es mit Staatsanwaltschaften, die zu dem Ergebnis einer zulässigen, weil auf Tatsachen basierenden Meinungsäußerung kamen. Es habe zwei Verurteilungen Höckes zu Geldstrafen wegen Naziparolen gegeben. „Das sind Tatsachen.“ Ein Verwaltungsgericht habe es zudem als zulässig betrachtet, Höcke als „Faschisten“ zu bezeichnen (siehe unten). „Außerdem wissen wir alle, dass die AfD in Thüringen vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem angesehen wird“, sagt Beck.
Darf man Höcke einen Faschisten nennen?
Dagegen hat das Verwaltungsgericht Meiningen im Jahr 2019 nichts einzuwenden gehabt. Damals war in Eisenach eine Demonstration aus „Protest gegen die rassistische AfD, insbesondere gegen den Faschisten Höcke“ angemeldet worden. Das wollte die Stadtverwaltung Eisenach nicht erlauben, wogegen die Initiatoren der Demo sich wehrten. In einem Eilverfahren entschied das Gericht, dass die Bezeichnung als Faschist zwar ehrverletzenden Charakter habe, allerdings hätten die Antragsteller „in ausreichendem Umfang glaubhaft gemacht, dass ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht“ – aus ähnlichen Gründen, wie sie auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt vier Jahre später heranzog.
Ist Höcke damit also zum Faschisten erklärt?
Nein, das nun auch wieder nicht – das wiederum hat das Landgericht Hamburg 2020 entschieden. Damals hatte der damalige FDP-Fraktionschef im Berliner Abgeordnetenhaus, Sebastian Czaja, in einem Zeitungsbeitrag geschrieben, ein Gericht habe Höcke als Faschisten eingestuft. Dagegen ging Höcke vor. Daraufhin erließ das Gericht eine einstweilige Verfügung, die das Wiederholen dieser Äußerung untersagte. Der Grund: Ein Teil der Leser könne sie so verstehen, ein Gericht habe positiv festgestellt, dass Höcke ein Faschist sei. Das verletze das Persönlichkeitsrecht von Höcke. Das Gericht in Meiningen habe lediglich über eine Meinungsäußerung geurteilt.“
https://www.haz.de/lokales/hannover/beschlagnahmtes-plakat-darf-man-bjoern-hoecke-nun-einen-nazi-nennen-oder-nicht-fragen-und-antworten-I5MNC7QSDNEYBNQASELW2ZCJKE.html
Danke, daß das Team auf den Selbstmord eines Opfers aufmerksam gemacht hat.
Ich habe heute zum ersten Mal davon gehört.
Aber das kranke, suizidale Maso-Michel-Volk will das doch nicht anders! Warum versteht das keiner …?
Brillenschlangen und Krokodile – nicht meine Freunde.
Zitat :“Alice Weidels Partei wird national weiterhin nicht geduldet, während sie kommunal schon längst die Strippen zieht.“ Zusatz : und international ein gefragter und anerkannter Gesprächspartner ist .
Faeser hat die Bürger mal wieder vergackeiert. Vor der Wahl gelten andere Regeln als nach der Wahl. Wer diesem linken Pack noch ein Wort glaubt, dem ist nicht mehr zu helfen.
Das ist Wahlbetrug.
Im Grunde müsste man die Wahl deshalb für ungültig erklären.
Auch dass das BSW um ca. 13.000 Stimmen knapp die 5 % Hürde verpasste könnte daran liegen, dass alle 250.000 Deutsche im Ausland nicht pünktlich ihre Wahlunterlagen bekamen.
Überall wird nur noch gelogen, geschoben und getrickst!
Eine Schande!
Dass der MERZ sich nicht schämt!
Er kündigt Abschiebungen im großen Stil an und anstelle dessen kommt kommt dann gleich an seinem ersten Amtstag ein voll beladener Flieger auch noch mit Afghanen hier an. Wieder 150 Mann die dem Staat auf der Tasche liegen, eine Wohnung beanspruchen und Kindergeld kassieren werden, Kindergartenplätze füllen werden und in den Schulen nichts leisten können und nichts leisten werden!!
Eine Zumutung!
pro afd fan
27. Februar 2025 at 08:47
Faeser hat die Bürger mal wieder vergackeiert.
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…. Und den Himmel rosarot gemalt…
(Habeck, Philosoph)
pro afd fan 27. Februar 2025 at 08:47
Faeser hat die Bürger mal wieder vergackeiert. Vor der Wahl gelten andere Regeln als nach der Wahl. Wer diesem linken Pack noch ein Wort glaubt, dem ist nicht mehr zu helfen.
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Eigentlich müssten diese Politiker für ihre Wahlversprechen bürgen, mit ihrem Privateigentum bürgen. Dann sähe das hier anders aus.
Dann wäre der MERZ jetzt schon seinen Privatjet los, den man dann zur Alimentierung der 150 ZUGEREISTEN verrechnen würde.
AggroMom 27. Februar 2025 at 09:08
pro afd fan
27. Februar 2025 at 08:47
Faeser hat die Bürger mal wieder vergackeiert.
—-
…. Und den Himmel rosarot gemalt…
(Habeck, Philosoph)
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Das ist alles die eingeschworene Gemeinschaft der EU Aposteln.
In den Parteien verteilt.
Nuernberger 27. Februar 2025 at 08:41
Zitat :“Alice Weidels Partei wird national weiterhin nicht geduldet, während sie kommunal schon längst die Strippen zieht.“ Zusatz : und international ein gefragter und anerkannter Gesprächspartner ist .
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Gestern regte sich bei Lanz der LINKE Ramelow (heisst der glaube ich) die ganze Sendung hindurch auf. Lanz hatte schon um dessen Blutdruck Angst.
Denn er beklagte sich der MERZ hätte auch mit der LINKEN SPRECHVERBOT!
Was ist das für eine Regierung, darf nicht spechen mit Links nicht mit Rechts!
Und dann sprechen die noch von Demokratie.
Das ist ja schon eine Diktatur.
Da werden BRANDMAUERN und SPRECHVERBOTE DIKTIERT!
Im höchsten Grade antisozial was da alles an Schiebereien abläuft.
der große Bluff des fritze Merz und des 3/1/2 Jahre real existierenden R.Habeck – Deutschland komplett zu ruinieren:
Chris Ernst /Habitat Deutschland – 26.2.25
HABECK | „Aus dem LEBEN eines TAUGENICHTS“ – Eine romantische Abrechnung mit der Grünen Wundertüte
https://www.youtube.com/watch?v=FYWcBfrKuAc
ZEITENWENDE
Es ist überhaupt das Allerletzte wie jemand
einen anderen bevormunden will und ihm auferlegen will
MIT WEM ER SPRECHEN DARF und WEN ER ZU IGNORIEREN HAT!
Das fing mit der der FAESER an
und endete mit ihrem HASS GESETZ
und HAUSDURCHSUCHUNGEN bei braven Bürgern!
Erst feiert man den FALL DER BERLINER MAUER
und dann baut man ganz ungeniert eine BRANDMAUER auf,
tut auch noch so als sei das moralisch, und die
hinter der BRANDMAUER sind die Unmoralischen.
In dem Sinne hatte Ramelow schont recht:
Mit CORONA fing der ganze Terror an!!
Ausgrenzen, eingrenzen, diktieren und erpressen.
MERZ die CDU und die feine Mitte des Juste Milieus
sind aber jetzt umzingelt.
Rechts die BLAUEN DRACHEN, LINKS die ROTEN ZORAS!
Die werden jetzt von Links und Rechts zusammengedrückt.
Denen wird die Luft noch ausgehen!
Von den GRÜNEN wurden sie schon „angezapft“.
Aber die „extremen Ränder“ machen Ernst.
Die Linken wollen deren Vermögen.
Die Rechten wollen deren gemeingefährliche, antirassistische Gutmenschenburgen zertrümmern.
Das einzige was in diesen Land noch sicher ist, das ist, dass auf gar nichts mehr Verlass ist und die Unverantwortlichen sich die Taschen bis zur bitteren Neige vollstopfen können, bevor sie dann auch einen Tritt bekommen!
Bildlich gesehen:
Torben wurde erfolgreich verjagt von Friederich und Alexander, die am Strand ihre schönen Sandburgen bauen. Doch dann kommen die bösen Buben der roten Zora, und die blauen Drachen bauen sich um die Sandburgen auf. Friederich und Alexander müssen nun Burgenzoll an die roten Buben bezahlen, und wenn Friederich und Alexander die blauen Drachen nicht mitspielen lässt, dann werden sie erst gejagt, dann verjagt. Zuletzt werden sich die Drachen mit den Roten Buben die Sandburgen aufteilen, und Friederich und Alexander dürfen gar nicht mehr an den Strand. Dann sitzen sie eingeschlossenen in ihren Bungalows und hoffen, dass sie wenigstens dort nicht aufgesucht werden.
Die verlogene BILD ZEITUNGS ÜBERSCHRIFT reicht einem schon wieder:
„155 Afghanen davon 80 Frauen und Mädchen“,
so wollen sie den Horror abmildern.
Wenn die Zahlen und Geschlechter überhaupt stimmen, dann müsste es heißen:
80 AFGHANEN bringen ihre Frauen und Kinder hier an!!
Wollen Wohnraum und rundum Versorgung.
Wollen zum Zahnarzt gehen
Wollen ärztliche Versorgung
Beanspruchen Rechtsanwälte bei Straftaten
Ob sie Vorstrafen haben ist nicht bekannt.
Die Kinder, die nicht Deutsch sprechen belasten unsere Kindergärten und das Schulsystem.