Sehen wir bald solche Bilder vor der Haustüre von Nancy Faeser?
Sehen wir bald solche Bilder vor der Haustüre von Nancy Faeser?

Von MANFRED ROUHS | Wie PI-NEWS bereits berichtete hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch die sofortige Vollziehbarkeit des „Compact“-Verbots aufgehoben und damit Bundesinnenministerin Nancy Faeser eine in der deutschen Nachkriegsgeschichte beispiellose politische Niederlage bereitet (Beschluss Az. 6 VR 1.24 vom 14.08.2024). Ihr Rücktritt wäre danach normalerweise nur noch eine Formalität. Fraglich ist allerdings, wie weit die Missachtung demokratischer und rechtsstaatlicher Prinzipien durch die politische Klasse geht und ob die Frau Ministerin nicht doch versuchen wird, an ihrem hochdotierten Posten festzukleben.

Nancy Faeser und ihr Ministerium schätzen offenbar die Pressefreiheit gering. Das ist der Kern der Kritik am „Compact“-Verbot, den der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts zwar nicht ausdrücklich so formuliert, auf den er aber faktisch hinausläuft. Das Bundesverwaltungsgericht formuliert es in einer Presseerklärung so:

„Einzelne Ausführungen in den von der Antragstellerin zu 1 verbreiteten Print- und Online-Publikationen lassen zwar Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) erkennen. Es deutet auch Überwiegendes darauf hin, dass die Antragstellerin zu 1 mit der ihr eigenen Rhetorik in vielen Beiträgen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen einnimmt. Zweifel bestehen jedoch, ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge in den Ausgaben des „COMPACT-Magazin für Souveränität“ die Art. 1 Abs. 1 GG verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist. Denn als mögliche mildere Mittel sind presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen in den Blick zu nehmen.“

Mit dieser Begründung ist auch ein mögliches Verbot der Jungen Alternative (JA) vom Tisch, das der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum kürzlich erst öffentlich gefordert hatte. Denn das Bundesinnenministerium und die Innenminister der Länder büßen durch den Beschluss des obersten deutschen Verwaltungsgerichtes ihren vermeintlichen Vorteil ein, bei unklarer Sachlage erstmal Fakten schaffen und für Verwüstung sorgen zu können, bis dann im Verfahren zur Hauptsache einige Jahre später so oder so entschieden wird. Das macht einen bedeutenden Unterschied aus!

Offenbar sind die Richter an den höheren deutschen Gerichten doch noch mutig genug, rechtsstaatliche Prinzipien gegen allzu dreiste Versuche der politischen Okkupation zu verteidigen. Ein Sieg für den Rechtsstaat auf ganzer Linie!


PI-NEWS-Autor Manfred Rouhs, Jahrgang 1965, ist Vorsitzender des Vereins Signal für Deutschland e.V., der die Opfer politisch motivierter Straftaten entschädigt, vierteljährlich die Zeitschrift SIGNAL herausgibt und im Internet ein Nachrichtenportal betreibt. Der Verein veröffentlicht außerdem ein Portal für kostenloses Online-Fernsehen per Streaming und stellt politische Aufkleber und andere Werbemittel zur Massenverteilung zur Verfügung. Manfred Rouhs ist als Unternehmer in Berlin tätig.

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35 KOMMENTARE

  1. Die klebt wie Bärenschei§§e, das hat sie von Habdreck, Klabauterbach, Bärbauch und dem kanzlernden Cum-Ex-Schlumpf gelernt.

    Fällt eine, fallen alle.

  2. Na, Vorsicht! Dies ist noch nicht die endgültige Entscheidung. Auch das Verbot als solches ist bis zu einer evtl. Endgültigen Entscheidung als solches in der Welt, nur die sofortige Vollziehbarkeit und damit im Grunde auch die RAZZIA ist ausgesetzt. Zweifellos das plus: COMPACT kann erst einmal weitermachen. WOMIT allerdings, bleibt die Frage.

  3. Das glaube ich nicht, Frauen müssen tun, was sie tum müssen. Und sie leben für Ziele und die Erfüllung von Aufgaben. Und Faesers Aufgaben sind noch nicht abgeschlossen.

  4. Dieses Ekelpaket wird weder zurücktreten noch vom Totalversager Scholz entlassen, aber die gesamte linke Szene kotzt.
    Jetzt ist es an der AfD, diesen Elfmeter kurz vor den anstehenden Wahlen zu nutzen.

  5. Als ich diese Meldung im Fernsehen Teletext vor wenigen zufällig gelesen hatte, habe ich einen Schampus aufgemacht. Nach dieser relativ kurzen Zeit hat man kaum mit der jetzigen Entscheidung gerechnet, man durfte eigentlich nur hoffen. Es ist der Wahnsinn dass man in Deutschland- Absurdistan inzwischen wegen Meinungsfreiheit von einer durchgeknallten Inneministerin mit Stasimethoden politisch verfolgt wird wie Schwerbrecher. Sicherlich hat der ex Innenminister Gerhard Baum (zu. RAF Zeiten aktiv) ein AfD Hasser – extremer gehts nicht mehr nun im hohen Alter mit Nannncy Solidarisierend vor einem Herzinfarkt gestanden.
    Gottseidank gibts doch noch Beamte und Institutionen die wissen wo ideologische Verfolgung in einer sogenannten Demokratie anfängt.
    Nännzi Faeser – Rücktritt ist überfällig !!!
    Heute ist nun Feiertag !!!

  6. Hat hier etwa jemand vorsätzlich gegen das Grundgesetz und gegen rechtsstaatliche Prinzipien vertossen und seine Amtsmacht und die Polizei missbraucht, um ein in ihren Augen unliebsames Presse- und Medienorgan absichtlich erstmal stillzulegen und die Mitarbeiter persönlich zu drangsalieren?

    Was sagen denn unsere Strafgesetze dazu?
    Verleumdung?
    Verfolgung Unschuldiger?
    Amtsmissbrauch?

    Gibt es da was von ratiopharm?

  7. Wie sagte Franz Josef Strauß
    „Was wir hier in diesem Land brauchen, sind mutige Bürger, die die roten Ratten dorthin jagen, wo sie hingehören – in ihre Löcher“.

  8. @ Mauritz 14. August 2024 at 19:06

    Dujardn war die Pferdeschlägerin bei Olympia.

    Wenn einem so viel Gutes widerfährt – das ist schon einen Asbach Uralt wert.

  9. Hoppla typisch BILD-
    vor der Haustüre vor J.Elässer stehen weil die Razzia Aktion von Faeser gegen Compact der linken Presse durchgestochen.
    Jetzt als das Gericht gegen diesen Wahnsinn entschied -meldet die BILD nicht die Meldung als 1. Seite Sonderinfo – sondern ganz versteckt auf einem Online Seitenteil.
    TYpisch BILD. Einfach mal auf die Schnautze gefallen. Schwanz eingezogen .

    BILD meldet beiläufig „Teils“ aufgehoben (****Gehts noch dämlicher?)
    „Klatsche für Nancy Faeser:
    „Compact“-Verbot teils aufgehoben
    Zitat: …Klatsche für Innenministerin Nancy Faeser (54, SPD)!
    Das Verbot des rechtsextremistischen Magazins „Compact“, das sie Mitte Juli erlassen hatte, wurde am Mittwochmittag vorläufig wieder aufgehoben.
    (…….)
    ?? Das hat das Bundesverwaltungsgericht bekannt gegeben. Das Verbot wurde im Eilverfahren vorläufig aufgehoben. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen.
    Und: „Die Organisationen richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung (…)“, hatte das Ministerium Mitte Juli erklärt.
    Aber: Genau das stellt das Gericht jetzt infrage. Ob „Compact“ den Verbotsgrund (richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung) erfüllt, „kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden“, schreibt das Gericht. Außerdem bestünden Zweifel an der Verhältnismäßigkeit eines Verbots.
    ? „Compact“-Chefredakteur Jürgen Elsässer (67), der laut dem Ministerium als Rechtsextremist gilt, erklärt in einem Video auf der Plattform X: „Wir können jetzt mindestens zwei bis drei Jahre in Ruhe weiterarbeiten.“
    Gericht hat Zweifel an Verhältnismäßigkeit des Verbots
    Das Gericht machte aber auch klar: „Einzelne Ausführungen“ in den „verbreiteten Print- und Online-Publikationen“ ließen „Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde (…) erkennen“.
    Und: Es deutet „Überwiegendes“ darauf hin, dass das „Compact“-Magazin mit seiner „Rhetorik in vielen Beiträgen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen einnimmt“.
    Trotzdem bestehen laut Gericht Zweifel, ob ein komplettes Verbot angesichts des wichtigen Grundrechts der Meinungs- und Pressefreiheit verhältnismäßig sei.
    https://www.bild.de/politik/inland/compact-verbot-teils-aufgehoben-klatsche-fuer-nancy-faeser-66bc9b593a1ec010a0ad7a52

    Hallo Ihr BILD Dschurnalisten aus dem Nancy Stasidschungel gehts noch heuchlerischer?
    Macht doch einfach mal Euren Laden dicht!

  10. Haremhab 14. August 2024 at 19:10

    Wenn in dieser festlichen Zeit
    als Zeichen guter Gastlichkeit
    ein festlich Mahl wird dir serviert
    ein großer Weinbrand dann kreiert.
    Wenn einem also viel Schönes wird beschert
    das ist einen Asbach-Uralt wert.

  11. In den 1990er Jahren wäre so etwas Grund genug gewesen für einen Rücktritt, doch heute im Ampel-Staat klebt jeder Linksgrüne wie Pattex an seinem Pöstchen.

  12. NIEMALS! Jedenfalls nicht wegen dieser Sache. Überzeugungstäter-/-innen treten nicht freiwillig zurück. Dann wären sie nicht mehr sich selber und könnten nicht mehr in den Spiegel blicken.
    Die einzigste Möglichkeit Näncy zum Rücktritt zu zwingen wäre ein Platzen der Koalition aufgrund der Etat-Verhandlungen, ausgelöst durch die F.D.P.
    Bei einer dann anstehenden Neuwahl würde Scholz bzw. ihre um die Wiederwahl bangenden Hinterbänkler wohl gerne auf sie gerne verzichten wollen als Wähler-Abschreckerin und AfD-Wahlhelferin und die Grünen wären dann wohl auch raus.
    Beim Hersteller in Solingen würde sie eine absolut geeignete Werbefigur abgeben.

  13. Für Jürgen Elsässer eine Weisheit von meinem chinesischen Mitarbeiter:

    “ Der krumme Baum lebt sein Leben, der gerade Baum wird ein Brett.“

  14. Nach Gerichtsniederlage: Tritt Nancy Faeser jetzt zurück?
    ++++

    Natürlich nicht!

    Wegen der Altersbezüge.

    Dafür müsste ein Facharbeiter über 400 Jahre in die RV einzahlen!

  15. Text oben:
    Fraglich ist allerdings, wie weit die Missachtung demokratischer und rechtsstaatlicher Prinzipien durch die politische Klasse geht ….
    ———— ————– —————
    Fraglich ist für mich allerdings auch seit ca. den 90er Jahren, was der Begriff „politische Klasse“ in einer Demokratie verloren hat.???
    Vielleicht doch besser gleich „pol. Kaste“, Göttergleich???
    Helmut Schmidt hat den Begriff damals genauso unreflektiert benutzt, ja mitgeprägt, wie Herr Hübner vor wenigen Tagen. Hat übrigens nie Widerspruch irgendwo außer bei mir ausgelöst. Oder habe ich etwas versäumt?
    Also nun mal Klartext: entweder Demokratie oder „politische Klasse“.
    Oder DDR!!!

  16. Nach Gerichtsniederlage: Tritt Nancy Faeser jetzt zurück?

    Vorher gefriert die Hölle zu.
    Für einen Rücktritt müßte Antifanten-Nancy etwas haben, was sie nicht hat – Ehrgefühl!

  17. Das läuft doch heute anders…

    Die konkrete Frage lautet:

    Wenn Herr Scholz und Herr Lauterbach im Amt verbleiben, muss Frau Faeser dann zurücktreten??

    – Also selbst ich als „Rechtsradikaler“ würde sagen: NEIN!

  18. Offenbar sind die Richter an den höheren deutschen Gerichten doch noch mutig genug, rechtsstaatliche Prinzipien gegen allzu dreiste Versuche der politischen Okkupation zu verteidigen. Ein Sieg für den Rechtsstaat auf ganzer Linie!

    Manchmal stimmt auch das. Gewiß funktionieren Reste des Rechtsstaates noch. Ich würde aber eher von Glückssache sprechen. Tatsächlich sind Gerichtsprozesse, zumal solche, immer ein gewisses Vabanquespiel. Es hatte auch schon höchstrichterliche Urteile gegeben, wie zum Beispiel das BVerfG-Urteil, nach dem (in eigenen Worten) die Durchführung der „Klima-Rettung“ (1,5-Grad-Grenze des Pariser Klima-Abkommens) nicht nur verbindlich, sondern auch noch zu beschleunigen sei. Damit dürften die Richter aus meiner Sicht jegliche wissenschaftliche Kompetenz in Ermangelung derselben überschritten haben, so daß man eigentlich nur noch mit dem Kopf hat schütteln können.

    Auch hinsichtlich der sichtlich politisch motivierten Schandurteile gegen Björn Höcke des Landgerichts in Halle, die in der Begründung trotz ihres von Historikern nachgewiesenen Gegenteils wahrheitswidrig behauptet haben, das von Höcke verwendete Vokabular sei ein „SA-Spruch“ gewesen, gehört mit in diese Kategorie. Solche Urteile sind schnell in die Welt gesetzt, die Revision dauert manchmal Jahre. Dann aber hat das endlich erlangte Recht seinen Sinn verloren. Ein voll funktionierender Rechtsstaat geht anders.

  19. Frau Fäser tritt natürlich nicht zurück. Aber bei den anstehenden Wahlen in den „neuen Bundesländern“ werden jetzt viele Wähler Vergleiche zu früher ziehen können und vielleicht entsprechend für Demokratie und Freiheit stimmen.

  20. Wurde die kriminelle Verfassungsfeindin schon hinter Gittern verbracht oder in die Geschlossene ?
    Frage für einen Freund !

  21. nach-gerichtsniederlage-tritt-nancy-faeser-jetzt-zurueck

    Nebst PI Komm. gibts auch auf Jouwatch div. Kommentar dazu- Inklusive von B.Höcke:
    Auszug: Jürgen Elsässer schreibt gerade auf X:

    SIEG!!!!! Das Gericht hat das COMPACT-Verbot im Eilverfahren aufgehoben. Eine Entscheidung wird erst im Hauptsacheverfahren fallen, und das werden wir auch gewinnen. Hauptsache dauert mind. zwei Jahre. BIS DAHIN KÖNNEN WIR WEITERMACHEN! – Steffi, Paul und ich machen gleich einen kleinen Aufsager, der hier auf X kommt!!
    Werbung

    Und der renommierte Anwalt Joachim Steinöfel kommentiert das so:

    Wie lange müssen wir jetzt noch auf den Rücktritt von Innenministerin Faeser warten?

    Und weiter: Bundesverwaltungsgericht: “Zweifel bestehen jedoch, ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge in den Ausgaben des ‘COMPACT-Magazin für Souveränität’ die Art. 1 Abs. 1 GG verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist.” https://bverwg.de/de/pm/2024/39
    (……..)
    Björn Höcke schreibt:
    Eine politische Sensation – das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Eilverfahren das #Compact-Verbot bis zur Entscheidung im Hauptverfahren aufgehoben! Strenggenommen war das Compact-Magazin selbst nie verboten, auch wenn Nancy #Faeser das selbst in den Sozialen Netzwerken so verkauft hat, sondern nur die GmbH; tatsächlich wurden aber bereits auf Demonstrationen Teilnehmer belangt, die Hemden getragen haben, die das Compact-C zeigten. Es wurden also alle Register gezogen, wie das bei verbotenen Organisationen (und deren Kennzeichen) möglich ist. Letztlich ging es Nancy Faeser auch um nichts anderes: Durch den Umweg über das Vereinsweg wollte sie die Pressefreiheit einschränken — und das ist verfassungswidrig. Offenbar sieht das auch das Bundesverwaltungsgericht so. Denn ohne Aussicht auf Erfolg im Hauptverfahren hätte kein Richter die Verbotsverfügung aufgehoben.

    Für Nancy Faeser ist das eine politische Katastrophe: Wenn ihre Maßnahmen vom Gericht als Verfassungsbruch eingestuft werden, dürfte die Antifa-Ministerin nicht mehr zu halten sein!
    (……….)
    https://journalistenwatch.com/2024/08/14/elt-compact-verbot-aufgehoben/

    Ps. inzwischen wird im öff.recht Propaganda Fernsehen per Laufband Ticker die Entscheidung veröffentlicht. Man hat sofort den Eindruck dass bei der Info der MS Presse besonders auf „Vorläufig“ großen Wert gelegt wird. Kein Wunder …. irgendwas Linkes muss weiter mit aller Kraft zugunsten der Bürgertäuschung von Nännzi mit ihrer aufgerüsteten Ninja Polizei aufrecht erhalten werden. Muss so sein – der DDR 2.0 „Scheindemokratie“ halber. Erbärmlich.
    Compact- Daumen hoch an die Meinungsfreiheit …. Schampus für alle.
    Nancy F. Rücktritt ist überfällig.

  22. Natürlich schätzt Nancy Faeser die Meinungsfreiheit gering. Da liegt sie auf einer Linie mit der gesamten Bundesregierung. Wer erwägt, für den eigenen Machterhalt die politische Opposition zu verbieten, für den ist die Abschaffung der Meinungsfreiheit das geringste Problem. Ihren wahren Charakter haben die sogenannten demokratischen Parteien während der Corona-Demokratie gezeigt, wo bedenkenlos jegliche Grundrechte außer Kraft gesetzt wurden. Trotzdem verwundert das Urteil. Ich hätte nicht für möglich gehalten, daß im Jahr 2024 das Bundesverwaltungsgericht der Bundesregierung noch in die Parade fährt. Eher hätte ich erwartet, daß das Bundesverwaltungsgericht vor dem Urteilsspruch geschlossen im Kanzleramt zum Erfahrungsaustausch antritt. Kanzlerin Merkel hat damit in der Corona-Zeit sehr gute Erfahrungen mit dem Bundesverfassungsgericht gemacht. Es sollte einmal analysiert werden, wer im zuständigen Senat sitzt. Unter Umständen war es keine Sternstunde einer unabhängigen Justiz, sondern das bewußte Agieren von auf CDU/CSU- und FDP-Ticket ins Amt gekommenen Richtern, die die Gelegenheit genutzt haben, einer schon taumelnden Bundesregierung im Sinne der CDU einen weiteren Schlag zu versetzen. Dieses (und andere) Verbote können dann unter einer Merz- oder Wüst-Regierung, endlich juristisch sauber vorbereitet, auch vor dem Bundesverwaltungsgericht Bestand haben.

  23. Wer glaubt, daß auch nur einer dieser Grundgesetzmißachter jetzt
    zurücktritt, der zieht seine Hose mit der Kneifzange an.

    Diese Selbstgefälligen räumen erst dann ihren Posten, wenn der
    Souverän, das Volk, sie zum Teufel jagt !

  24. es gibt nochmals eine Niederlage die schon lange angekündigt wurde –
    TOP aktuell:

    EX-AUDI Cheff SAGT UNFASSBARES!?Ihm STOCKT DER ATEM!
    Bei Elektro Autos ist nichts nachhaltig- es wird beim Ende der Batterie zu Schrott
    Roland Tichys im Gespräch mit ex Audi Chef heute am 14.8.24
    https://www.youtube.com/watch?v=mjjuskz-42A

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