Der Gründer der „Querdenken“-Bewegung, Michael Ballweg, hat scharfe Kritik an einem aktuellen Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart geübt, die Freigabe seines Vermögens und des Vermögens seines Unternehmens weiter hinauszuzögern.
Am 6. Oktober hat das Landgericht Stuttgart beschlossen, die Anklage gegen Michael Ballweg in allen einen früheren Haftbefehl und diverse Vermögensarreste betreffenden Vorwürfen nicht zuzulassen. Hiergegen hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart sofortige Beschwerde eingelegt, diese aber bis zum heutigen Tage nicht begründet. Dennoch hat das Oberlandesgericht nun überraschend die vom Landgericht angeordnete Freigabe des Vermögens von Michael Ballweg vorläufig gestoppt.
„Die Staatsanwaltschaft hat ihre Beschwerde gegen die Nichteröffnung der Anklage noch nicht einmal begründet und das Oberlandesgericht mir wiederholt das rechtliche Gehör verweigert. Trotzdem setzt das Gericht nun die Freigabe aus und hält damit mein gesamtes Vermögen weiterhin fest“, so Ballweg.
Die Arrestbeschlüsse stammten aus dem Juni 2022 und basierten auf Vorwürfen, die sich in der Zwischenzeit durch Zeugenbefragungen der Staatsanwaltschaft selbst Großteils in Luft aufgelöst hätten. „Die fast 1,5 Jahre alten Vorwürfe rechtfertigen in keiner Weise mehr einen derart massiven Eingriff in meine Grundrechte“, betont Ballweg.
Er kritisiert, dass durch die Aussetzung der Vollziehung nun selbst der unstrittige Teil seines Vermögens, der sogar nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht mehr von den Vorwürfen betroffen sei, weiter festgehalten werde. „Dies ist völlig unverhältnismäßig und widerspricht rechtsstaatlichen Prinzipien“, so Ballweg.
Er fordert das Gericht auf, umgehend zumindest die Freigabe der nach eigenen Angaben der Staatsanwaltschaft unproblematischen Vermögensteile anzuordnen. „Eineinhalb Jahre nach Erlass der Arreste besteht keine Rechtfertigung mehr für einen vollumfänglichen und undifferenzierten Zugriff auf mein Vermögen“, betont Ballweg. Seine Anwälte behalten sich vor, gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Verfassungsbeschwerde einzulegen.
Weitere Informationen zur Haftzeit von Michael Ballweg in seinem Buch „Richtigstellung!“, das am 4. Dezember im Tiger Press-Verlag (Westend) erscheinen wird.
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Die Corona-Protestbewegung war und ist Ausdruck demokratischer Gesinnung, aber sie wurde und wird weiter von der Staatsgewalt als „rechtsextrem“ bezeichnet und entsprechend sanktioniert – wie es dieser Justizfall zeigt.
Man kann nicht oft genug darauf hinweisen, dass die Bezeichnung „rechtsextrem“ heute zwei gegensätzliche Bedeutungen beinhaltet.
Nachfolgend meine Definitionen dazu:
Einmal bedeutet „rechtsextrem“, dass jemand extrem für das Recht des Menschen als Individuum eintritt und sich gegen die Vereinnahme als „Massenmensch“ richtet.
Der Rechtsextreme beansprucht demnach für sich und seine Familie das Naturrecht – befreit von sklavischen staatlichen Fesseln, und zwar sowohl körperlich als auch geistig.
Wie schon Friedrich von Schiller sagte: „Der Mensch ist frei – ist frei, und wär´ er in Ketten geboren!“
Andererseits wird heute „rechtsextrem“ politisch als Beleidigungsbegriff benutzt, um die Position des Rechten, der konservativ am Normalen festhalten möchte und keine faulen Kompromisse duldet, zu diffamieren.
Dabei wird verleumderisch suggeriert, dass rechtsextremes Gedankengut seinen Ursprung in der nationalsozialistischen Ideologie habe. Diese Lüge offenbart mangelnde Geschichtskenntnisse und offenbar auch Leseschwächen, denn „National-Sozialisten“ waren eben Sozialisten und keine Rechten – wie das Wort und auch die NS-Massen-Organisation aussagen bzw. beweisen.
Von A. Hitler ist der Ausspruch belegt:
„Ich werde die rechten Parteien aus dem Land jagen!“ Damit meinte er z. B. die konservative Zentrumspartei.
Mein dringender Wunsch wäre, wenn sich vor allem AfD-Repräsentanten meine Definition zu eigen machen würden und bei den typischen Anwürfen durch die GEZ-Zwangs-Medien entsprechend reagieren.
Nur zu oft lassen AfD-Leute die als Beleidigung gemeinte Bezeichnung „rechtsextrem“ unwidersprochen im Raum stehen – statt wenigstens zu fragen:
„Wie meinen Sie dies, als Auszeichung oder Beleidigung – was verstehen Sie denn überhaupt darunter?!“
Ich sah z. B. vor Monaten bei Phoenix Herrn Dr. Curio von der AfD, der sich von dem Linken Fiedler (SPD) als rechtsextrem bezeichnen ließ – ohne diesen Linken und das Publikum einmal mit klaren Worten aufzuklären. Wer sich so behandeln lässt und alles ohne Gegenwehr einsteckt, der darf sich nicht wundern, wenn das Publikum mehrheitlich den linken Hetzern glaubt.
https://www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/corona-und-spikeopathie-ist-die-covid-19-impfung-gefaehrlicher-als-die-krankheit-selbst-li.2148951
„Spikeopathie“: Ist die Corona-Impfung gefährlicher als die Krankheit selbst?
Eine Autorengruppe vertritt die These, dass man schwere Folgen von Covid-19 und der Corona-Impfungen als „Spikeopathie“ bezeichnen müsse.
https://www.cicero.de/kultur/die-risiken-der-corona-impfung
Das Spike-Protein des Corona-Virus ist nicht nur für die Zerstörung von Lungengewebe verantwortlich, es kann vielfältige andere schwere Erkrankungen auslösen oder begünstigen.
Das gilt für das Infektions-Spike, noch mehr aber für das Impf-Spike. Eine wissenschaftliche Autorengruppe ist besorgt.
https://auf1.tv/auf1-blick/pfizer-eu-vertrag-ein-medizinisches-verbrechen-der-sonderklasse-9
Pfizer-EU-Vertrag: Ein medizinisches Verbrechen der Sonderklasse
https://hatchardreport.com/alarming-acceleration-in-new-zealand-excess-deaths/
Besorgniserregende Beschleunigung der Zahl der Todesfälle in Neuseeland, neueste offizielle Zahlen um 70 % höher als im Vorjahr
https://childrenshealthdefense-org.translate.goog/defender/canada-dna-contamination-pfizer-covid-vaccine/?_x_tr_sl=auto&_x_tr_tl=de&_x_tr_hl=de
„Ein Eingeständnis epischen Ausmaßes“: Health Canada bestätigt DNA-Plasmid-Kontamination von COVID-Impfstoffen
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/bhakdi-auf-afd-corona-symposium-wer-angst-und-panik-schuert-gehoert-nicht-zu-uns-a4477860.html
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30 Mrd. und Waffen für die korrupte Ukraine…. streichen!
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50 Mrd. und viel mehr Mrd. für illegale Asylanten und Ukrainer… streichen
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Hunderte Millionen und Mrd. für sinnlose Projekte in aller Welt… streichen
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EU-Beitrag .. halbieren
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Kindergeld für Ausländer im Ausland … streichen
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Personal in Ministerien …. streichen
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Politiker-Gehälter ….. kürzen
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UND ZACK sind 60 Mrd. und mehr wieder da..
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Ist das der Genickbruch für die Ampel?
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Plötzlich fehlen Lindner 60 Milliarden Euro im Haushalt
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Neue Mega-Krise für die Ampel-Koaltion und Finanzminister Christian Lindner! Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwochvormittag (15. November) geurteilt, dass der Bund zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachte Gelder nicht für den Klimaschutz nutzen darf.
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Das bedeutet, dass Finanzminister Christian Lindner nun rund 60 Milliarden Euro fehlen (zuletzt beklagte er sich im Ausland über die Ampel)! Ein riesiges Loch – was nun?
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Paukenschlag: Haushaltstrick von Lindner ist verfassungswidrig
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Die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 durch die Ampel sei verfassungswidrig, verkündete das höchste deutsche Gericht. Es gehe um die Wirksamkeit der Schuldenbremse, sagte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Doris König. Damit war die Klage der CDU/CSU-Fraktion erfolgreich.
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Wegen der Notfallsituation während der Corona-Pandemie hatte der Bund den Haushalt 2021 nachträglich in Form einer Kreditermächtigung um 60 Milliarden Euro aufgestockt. In solch außergewöhnlichen Situationen ist es trotz Schuldenbremse möglich, Kredite aufzunehmen.
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Am Ende wurde das Geld aber nicht für die Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen gebraucht. Die Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP wollte das Geld daher für den sogenannten Klima- und Transformationsfonds nutzen und schichtete es mit Zustimmung des Bundestages 2022 rückwirkend um. 197 Abgeordnete der Unionsfraktion im Bundestag klagten dagegen in Karlsruhe, weil aus ihrer Sicht auf diese Weise die Schuldenbremse umgangen wird.
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Die Ampel steht nun am Scheideweg: Steuern rauf, Ende der Schuldenbremse oder Spar-Hammer?
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Nun ist völlig unklar, was jetzt passiert. „Spiegel“-Journalist Florian Gathmann schreibt auf X, dass es „der Worst-Case für die Ampel eingetreten“ ist. Ebenso sieht das Veit Medick vom Stern-Hauptstadtbüro: „Absoluter worst case für die Ampel“, schreibt er auf X.
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https://www.derwesten.de/politik/ampel-lindner-60-milliarden-euro-haushalt-a-id300720170.html
https://www.welt.de/politik/plus247966758/Querdenken-Organisator-Warum-es-im-Verfahren-gegen-Michael-Ballweg-zur-ueberraschenden-Wende-kam.html
Nach neun Monaten U-Haft und einem Jahr Ermittlungen lässt das Landgericht Stuttgart die Anklage gegen „Querdenken“-Kopf Michael Ballweg im Hauptvorwurf des 9450-fachen Betrugs nicht zu. Die Richter werfen der Staatsanwaltschaft schlampige Arbeit vor. WELT erklärt den Beschluss.
Die Staatsanwaltschaft schien sich ihrer Sache sehr sicher, als sie im März dieses Jahres Anklage gegen Michael Ballweg, den Initiator der Corona-Maßnahmen-kritischen „Querdenken“-Bewegung, erhob. Die Vorwürfe lauteten: gewerbsmäßig begangener versuchter Betrug in 9450 Fällen, Geldwäsche, Steuerhinterziehung. Eine erhebliche Freiheitsstrafe deutete sich an.
Doch nun die überraschende Wendung: Das Landgericht Stuttgart ließ die Anklage nur hinsichtlich der Steuerhinterziehung zu. WELT kennt die Inhalte des 56-seitigen Beschlusses vom 6. Oktober, mit dem die 10. Große Wirtschaftsstrafkammer die Eröffnung des Hauptverfahrens für die gewichtigsten Vorwürfe ablehnte.
Das ist für die Staatsanwaltschaft eine schwere Niederlage. Ein Jahr lang hatte diese ermittelt und schließlich Anklage erhoben, welche nun einer Überprüfung des Gerichts aber nicht standhielt. Im sogenannten Zwischenverfahren prüfte das Landgericht, ob der Angeschuldigte Ballweg überhaupt „hinreichend verdächtig“ ist. Nur wenn das Gericht aufgrund der Aktenlage zu der Einschätzung gelangt, dass eine Verurteilung des Angeschuldigten wahrscheinlich ist, eröffnet es das Hauptverfahren.
Durch diesen Zwischenschritt soll der Angeschuldigte davor geschützt werden, die Strapazen einer öffentlich geführten Verhandlung auf Basis einer ungerechtfertigten Anklage auf sich nehmen zu müssen. Auch die Justizressourcen sollen so geschont werden.
Dennoch ist es extrem selten, dass eine Anklage nicht zugelassen wird: Im Jahr 2021 endeten nur 274 von insgesamt 14.186 von einem deutschen Landgericht erledigten Verfahren an der abgelehnten Eröffnung des Hauptverfahrens.
Dementsprechend liest sich der Beschluss des Landgerichts auch wie eine Abrechnung mit den Ermittlern: Sie hätten den Sachverhalt nicht ausreichend aufgeklärt, die durchgeführten Ermittlungen wären lückenhaft gewesen und hätten auf falschen Prämissen beruht.
Die Staatsanwaltschaft warf in der Anklage Ballweg vor, seine Spender getäuscht zu haben, indem er ihre Gelder nicht nur für „Querdenken“, sondern auch für private Zwecke verwendet habe.
Zum Beweis führten die Ermittler Überweisungen der Spendengelder durch Ballweg an andere Konten von ihm auf.
Damit hätten sie, so nun das Landgericht Stuttgart, aber verkannt, was „Querdenken“ eigentlich sei – nämlich eben keine „Organisation“ im juristischen Sinne mit eigenem Vermögen, sondern eine auf Ballweg ausgerichtete „Protestbewegung“. Dementsprechend habe Ballweg auch keine Pflicht getroffen, „Querdenken“-Gelder von seinem Privatvermögen getrennt zu halten. Die Richter gehen sogar so weit zu sagen, dass die „Zwecke“ von „Querdenken“ sich ständig verändert hätten und diese Fortentwicklung eben der Steuerung durch Ballweg unterlegen wäre.
Annahme der Staatsanwaltschaft „rechtsstaatlich bedenklich“
Ballweg habe öffentlich auch schon gar nicht behauptet, dass er die Gelder ausschließlich für „Querdenken“-Zwecke einsetzen wolle. Die Massen-Fragebögen, die die Staatsanwaltschaft verwendet hatte, um herauszufinden, mit welcher Intention die Spender das Geld überwiesen hatten, waren aus Sicht der Richter unbrauchbar, weil die Fragen schon nicht offen genug formuliert waren und die Ermittler auch keine individuellen Nachbefragungen mehr vorgenommen haben.
Im Gegenteil: Aus den Antworten der Schenker ergebe sich, dass viele nach eigener Internetrecherche und aus eigenem Antrieb heraus an Ballweg gespendet hätten – und nicht unbedingt auf einen Aufruf von Ballweg reagiert hätten. Somit könnten sie von ihm schon gar nicht getäuscht worden sein.
Ballweg hatte seine Ausgaben offensichtlich nicht vollständig dokumentiert. Dass die Staatsanwaltschaft aber einfach annimmt, dass die Zahlungen, die sie nicht eindeutig „Querdenken“-Zwecken zuordnen konnte, „privatnütziger Natur“ gewesen sein müssen, hält das Gericht für rechtsstaatlich bedenklich.
Es sei nicht die Aufgabe von Ballweg, eine privatnützige Verwendung zu widerlegen, sondern die der Ermittler, eine zweckwidrige Verwendung nachzuweisen. Nur weil Ballwegs Kontengeflecht es für die Ermittler schwieriger gemacht habe herauszufinden, welchem Zweck die einzelnen Überweisungen dienten, dürften sie ihm nicht einfach Verschleierungsabsicht unterstellen.
Nachdem die Ermittler keinen Geldgeber befragt hatten, ob er seine Zuwendung von einer bestimmten Form der Geldanlage abhängig machen wollte, und Ballweg rechtlich auch nicht anderweitig dazu verpflichtet war, in einer bestimmten Weise das Geld anzulegen, dürfe die Staatsanwaltschaft ihm auch nicht anlasten, dass er erhebliche Summen in Kryptowährungen umgewandelt hatte.
Gericht übernimmt nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft
Gericht übernimmt nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft
Da eine Familienstiftung nach hessischem Recht nur „überwiegend“ dem Wohle der Familienmitglieder dienen müsse, sprach auch nichts dagegen, dass Ballweg die von ihm gegründete Familienstiftung, auf die er Geld überwies, auch zur Förderung von „Querdenken“ verwenden wollte.
Wenn aber schon kein hinreichender Tatverdacht für einen Betrug vorliege, dann könne auch kein Geld aus einer rechtswidrigen Vortat gewaschen worden sein. Außerdem, so die Richter, hätte die Staatsanwaltschaft in der Anklage genauer beschreiben müssen, wie Ballweg das Geld wieder „in den Verkehr gebracht“ hat – allein die Tatsache, dass er viel Bargeld abgehoben hat, reicht dafür nicht aus.
Im Ergebnis hat die Staatsanwaltschaft – wohl auch dem Zeitdruck durch die andauernde Untersuchungshaft geschuldet – also zu viele Fragen offengelassen und daraufgesetzt, dass sie schon im Hauptverfahren aufgeklärt würden oder das Gericht noch ergänzende Ermittlungen anstelle. Dem hat das Landgericht nun eine klare Absage erteilt: Die Staatsanwaltschaft habe die Aufgabenverteilung zwischen ihr und dem Gericht nicht beachtet.
Nur hinsichtlich der Steuerhinterziehung hat das Gericht das Hauptverfahren eröffnet, da vieles dafür spreche, dass Ballweg seine Steuererklärungen für das Jahr 2020 nicht pünktlich abgegeben habe. Allerdings müsse im Laufe des Verfahrens noch geklärt werden, inwieweit ihn seine Inhaftierung daran gehindert habe.
Als logische Konsequenz hat das Landgericht Ballwegs Vermögen wieder „entfroren“ und auch den Haftbefehl gegen ihn, den das Oberlandesgericht Stuttgart bereits im April außer Vollzug gesetzt hat, weswegen er die JVA nach neunmonatiger Haft verlassen durfte, aufgehoben.
Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft wirft Fragen auf
Die Staatsanwaltschaft hat angekündigt, sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen. Darüber muss nun das Oberlandesgericht Stuttgart entscheiden. Aus der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft geht hervor, dass sie sich vor dem OLG bessere Chancen erhofft, weil das OLG, als es über die Fortdauer der Untersuchungshaft zu entscheiden hatte, mehrfach von einem „dringenden Tatverdacht“, der noch eine Stufe über dem „hinreichenden Tatverdacht“ liegt, hinsichtlich der Betrugs- und Geldwäsche-Vorwürfe ausgegangen war.
Das Landgericht weist in seinem Beschluss aber auch darauf hin, dass schon damals das OLG der Staatsanwaltschaft geraten hatte, bei den Fragebögen Nachbefragungen vorzunehmen oder weitere Zeugen zu vernehmen, um zu überprüfen, ob die Überweisungen von Ballwegs anderem Konto nicht doch „Querdenken“-bezogen waren, zum Beispiel, weil er Mitarbeiter seiner IT-Firma dafür bezahlte, dass sie zu „Querdenken“-Zwecken tätig wurden.
Auch sonst wirft das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Fragen auf: Ballwegs Umfeld beschwert sich, dass die Ermittler die Pressemitteilung zur Beschwerde herausgegeben hatten, noch bevor er selbst Kenntnis von dem Nichteröffnungsbeschluss erhalten hatte. Handelt es sich um ein „politisches“ Verfahren, steckt womöglich gar der Justizminister als oberster Vorgesetzter der Staatsanwaltschaft dahinter? Aus dem Beschluss geht hervor, dass das Landgericht den Ermittlern sogar Gelegenheit gegeben hat, die Anklage zurückzunehmen und die Ermittlungen fortzuführen – die Staatsanwaltschaft hat aber auf der ursprünglichen Anklage beharrt.
Auf Anfrage von WELT schreibt die Staatsanwaltschaft, nachdem zwischen Beschlussdatum und Veröffentlichung der Pressemitteilung vier Tage vergangen seien, „bestand Grund zur Annahme“, dass der Beschluss auch Ballweg bereits zugestellt wurde. Weisungen von Vorgesetzten, die Ermittlungen fortzuführen, seien zu keinem Zeitpunkt des Ermittlungsverfahrens erfolgt.
Ralf Dalla Fini, der Pflichtverteidiger von Ballweg, erklärt gegenüber WELT, der Beschluss des Landgerichts würde seine Erfahrungen aus dem Haftprüfungsverfahren bestätigen.
Die Staatsanwaltschaft zeige sich uneinsichtig und sperre sich gegenüber Aufklärungsversuchen vonseiten seines Mandanten. „Im Ergebnis saß ein unschuldiger Mensch neun Monate lang in Haft, seine gesamte Existenz wurde vernichtet, seine Unternehmen wurden zerstört.“
Nicht nur dieser Staat, auch seine Gerichte akten nach Naziart, diesmal wie bei DDR in Linksgruener Verpackung,
Schande, Schande, Schande ueber so ein Urteil, was jede Erklaerung ueberfluessig macht, es ist das System.
@ A. von Steinberg 16. November 2023 at 17:53
Wie schon Friedrich von Schiller sagte: „Der Mensch ist frei – ist frei, und wär´ er in Ketten geboren!“
Ich nehme mal dieses Lied dazu. Sege passend zum Protest.
https://www.youtube.com/watch?v=YVc0wBLri1A
@ Oak 16. November 2023 at 18:14
Die Justiz ist eine Hure der deutsche Regierung. So ähnlich schrieb es bereits Geirg Büchner 1834 im Hessischen Landboten. Daran hat sich nichts geändert.
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Wir haben es schon lange gewusst.
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Die deutsche Justiz war niemals frei und unabhängig. Sie wurde zu einem politischen Büttel des Systems und zum Machterhalt der herrschenden Klassen..
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DRB will Weisungsrecht der Justizminister abschaffen
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„Der Justizminister setzt das Thema seit zwei Jahren aus“
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Das in Deutschland geltende Weisungsrecht der Justizminister ist europaweit einmalig – und schon seit langem in der Kritik. Kurz vor Beginn der Justizministerkonferenz kurbelt der Deutsche Richterbund die Diskussion neu an.
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Die Justizminister:innen von Bund und Ländern sollen sich vom Weisungsrecht zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaften verabschieden. Dies fordert der Deutsche Richterbund (DRB) mit Blick auf die am Freitag anstehende Justizministerkonferenz in Berlin.
„Die Justizminister müssen sich endlich dazu durchringen, ihre aus dem vorletzten Jahrhundert stammenden Durchgriffsrechte auf konkrete Ermittlungen der Staatsanwaltschaften aufzugeben“, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der dpa. Der Interessensverband der Richter:innen und Staatsanwält:innen gab zu bedenken: „Allein der böse Anschein, dass Minister Ermittlungen aus dem Hintergrund in die eine oder andere Richtung lenken könnten und Staatsanwälte am Gängelband der Politik laufen, erschüttert das Vertrauen in eine objektive Strafverfolgung.“
Anders als in den meisten anderen EU-Staaten ist die Staatsanwaltschaft in Deutschland weisungsabhängig. Der Bundesjustizminister und die Justizminister:innen der Länder können den ihnen untergeordneten Staatsanwaltschaften Weisungen erteilen, auch in konkreten Einzelfällen. Solche Weisungen sind zwar selten, aber sie kommen vor.
Als Antwort auf die Entscheidungen des EuGH legte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) 2021 einen Referentenentwurf zur Einschränkung des Weisungsrechts der Justizminister:innen gegenüber der Staatsanwaltschaft vor.
https://www.lto.de/recht/justiz/j/drb-deutscher-richterbund-weisungsrecht-justizminister-staatsanwaelte/
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/richterbund-fordert-abschaffung-des-weisungsrechts-der-justizminister-zu-ermittlungen
Brandenburger Tor erneut von Letzter Generation mit Farbe beschmiert
https://www.welt.de/vermischtes/article248572740/Letzte-Generation-Brandenburger-Tor-erneut-mit-Farbe-beschmiert.html
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Die poliezi hat nicjts gemacht. Die Drahtueher kommen mit Kameras an. Gefilmt wurde die Straftat. Auch die Justiz schläft. Komisch. Werden Klimaterroristen geschützt?
„Ballweg kritisiert Arrest seines Vermögens als unverhältnismäßig“
Das ist nicht „unverhältnismäßig“, das ist totalitär und staatliche Willkür.
Sie tun es, weil sie gerade die Macht dazu haben, politischen Gegnern zu schaden.
@ WOK 16. November 2023 at 18:49
Die Justiz ist so wie im 3. Reich. Alle Kritiker werden total fertiggemacht. Es fehlen nur noch Todesurteile. Dann ist es wie damals.
Da Herr Ballweg momentan Finanzsanktionen unterliegt, ist er vermutlich auf die Unterstützung durch Freunde und Verwandte angewiesen. Und daraus wird ihm der nächste Strick gedreht werden: es werden ihm „Einkünfte“ unterstellt werden, die er nicht ordentlich als solche deklariert und versteuert haben dürfte usw. usw. Der arme Mann wird „BRDigt“ – eine ganz neue Form des staatlichen Liebesbeweises: mit Steuerverfahren überzogen, in U-Haft über Monate, Rufmord auf allen Kanälen und dann faktisch enteignet ( evtl. nur temporär): die beste aller möglichen (kafkaesken) Welten.
ANTIFA-SPD-Prachtexemplare: Spätsommerliche Eindrücke eines AfD-Abends im Westen von Köln
https://www.youtube.com/watch?v=ul20eWeGoZk
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einfachb gut
Die Urteile in Deutschland werden angekündigt mit dem Satz:
„Im Namen des Justizministers verkündigen wir hiermit…“
Und diese Heuchler fordern von anderen Ländern (Ungarn, etc) „Rechtsstaatlichkeit“ und verwehren denen die Mittel… Lach!
An Leuten wie Michael Ballweg, Martin Sellner, Björn Höcke, Michael Stürzenberger oder vielen anderen aus den verschiedenen Teilen der deutschen Opposition was der Rechtsstaat und die Verfassung wert sind, wenn sie von CDU/SPD/FDP/Grünen und SED umgesetzt werden.
A. von Steinberg 16. November 2023 at 17:53
Da bin ich Ihrer Meinung, dass sich AfD-Politiker vehement gegen diese „rechtsextreme“ Diffamierung wehren müssen. Solche Beleidigungen darf man nie einfach so hinnehmen. Es braucht jedesmal die Klarstellung.
WOK 16. November 2023 at 18:49
DDR-Justiz. Kritiker sollen fertiggemacht werden.
Schlimm, was aus unserem Land geworden ist. “
ja, wir haben fast schon Zustände wie in der DDR, China, Nord-Korea.
Herrn Ballweg wird grosses Unrecht angetan. Sauerei!
@ Haremhab 16. November 2023 at 19:18
Ein faschistisches System i.G. kommt nur zeitweilig ohne Gulags oder Schutzhaftlager wie Dachau aus.
Der Vernichtung vermeintlicher Gegner ( Opposition ) steht das aber nicht im Wege. Der Fiskus spurt wie auch die Staatsanwaltschaften
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