(Symbolbild)

Von MANFRED W. BLACK | Die Süddeutsche Zeitung (SZ) hat wieder einmal einen Nachrichtenartikel veröffentlicht, der zwar rundum keine Falschmeldung darstellt, aber – offensichtlich aus links-ideologischen Gründen – nur die halbe Wahrheit bringt.

Die SZ schreibt: Sechs Monate nach der Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchen in Neustrelitz (Mecklenburgische Seenplatte) sei jetzt „der Fall rechtskräftig abgeschlossen“. Wie ein Sprecher des zuständigen Amtsgerichtes am Dienstag erklärt habe, „wurde der jugendliche Täter zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde“.

Süddeutsche Zeitung lügt

Das Amtsgericht Waren habe „den Mann des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger und der Vergewaltigung schuldig gesprochen“. „Den Mann“? Die SZ lügt zumindest an dieser Stelle: Bei dem Täter handelt es sich nämlich nicht um einen „Mann“, sondern um einen Jungen: einen erst 16-jährigen Täter.

Die SZ schreibt weiter über das Gericht: „Wegen des jugendlichen Alters der Beteiligten sei der Fall nicht öffentlich verhandelt worden.“ Der angebliche „Mann und das Mädchen sollen sich lose gekannt haben“. Der Vergewaltiger sei „nach dem Vorfall in U-Haft genommen worden“.

„Vorfall“? So kann man einen schwerwiegenden Kriminalfall auch unverantwortlich verniedlichen.

Große Empörung

Die Realitäten zu diesem abscheulichen Vergewaltigungs-„Fall“ sind schlimmer, als die SZ offenbar wahrhaben will. Rechtspolitisch verheerend ist es, dass der zuständige Staatsanwalt gegen dieses Urteil, das in Mecklenburg-Vorpommern große Empörung ausgelöst hat, keine Rechtsmittel einlegen will.

Ebenso fatal sind weitere Fakten, die die SZ einfach verschweigt: Der angeblich 16-Jährige ist ein „Flüchtling“ aus Afghanistan. Noch schlimmer: Der Täter behauptet nachwievor, keine Ausweispapiere zu besitzen, deswegen haben angebliche „Experten“ ihn – nicht zuletzt auf der Grundlage der Behauptungen des Afghanen – auf 16 Jahre „geschätzt“.

Das heißt: Der afghanische Vergewaltiger könnte womöglich auch schon 17, 18 oder 19 Jahre alt sein. Allem Anschein nach haben die vermeintlichen „Experten“ darauf verzichtet, den Täter von medizinischen Fachleuten eingehend untersuchen zu lassen, die nach speziellen Knochen- und Gelenkanalysen sehr wohl in der Lage sind, ziemlich präzise Altersanalysen anzustellen.

Präzise Altersbestimmungen: Politisch verpönt

Solche genauen Altersbestimmungen sind aber seit Jahren in Deutschland aus politischen Gründen verpönt: Diese Analysen könnten, so meinen linke Rechtspolitiker, als „ausländerfeindlich“ ausgelegt werden.

Dieses außergewöhnlich milde Urteilstellt ist praktisch fast eine Einladung an junge „Flüchtlinge“ aus dem Orient, aus Afrika oder aus Asien dafür, Mädchen oder junge Frauen hierzulande brutal zu vergewaltigen.

Nach diesem „Bewährungs“-Urteil – und etlichen anderen, vergleichbaren deutschen Gerichtsentscheidungen – weiß insbesondere jeder ausländische Täter, dass in der Bundesrepublik zumindest jüngere Vergewaltiger aus dem Ausland kaum eine Strafe zu befürchten haben.

Auf diese Weise kann man auch den Rechtsstaat aus den Angeln heben. Und zwar ganz „legal“.

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114 KOMMENTARE

  1. Dieses „Urteil“ zeigt den maroden,stark verseuchten Zustand des aktuellen „Rechtsystem“ in Germoney.
    Einfach nur übel und zum kotzen !

  2. Neustrelitz: 16-jähriger Afghane vergewaltigt Elfjährige – Bewährung!

    dem 11 jährigen Kind, eben dem Opfer wünsche ich an dieser Stelle ausdrücklich gute Besserung !

    und ja ich wiederspreche der Äußerung der Angenital Merkel , von wegen … „ aber wir müssen akzeptieren, dass die Zahl der Straftaten bei jugendlichen Migranten besonders hoch ist „ .. . . . erinnert … klick !

    . . . Nix müssen wir akzeptieren ! . . .
    .
    .

    und auch hier, dem Genosse S.Gabriel in Halle/S. auf die vielen Vergewaltigungen in der Bevölkerung angesprochen, von wegen , Zitat „ Tun sie doch nicht so als ob Deutschland ein Land ist, indem lauter kriminelle Ausländer rumrennen …“ dass ist doch dummes Zeug, dass ist doch Volksverdummung, dass ist doch “ Fake News „ hier ab 1.52 Min. … klick ! . . . . . wiederspreche ich

  3. Gefängnis?
    Ich bitte Euch!

    Dieser Aktivist handelt im Auftrag der Regierung:

    „Abschottung würde uns (die minderwertige Rasse der weißen Deutschen)
    in Inzucht degenerieren lassen“
    [Bundesminister für Rassenhygiene (CDU)]

    BuntIstDieBessereRasse!

  4. Die bereichernden Fachkräfte sind tätig und machen das was sie sollen. WK2 ist offenbar noch am Laufen!

  5. Vergewaltigt?

    Bitte, etwas kultursensibler!

    Es ist eine EHRENvergewaltigung!

    Der Aktivist hat dies zur EHRE vom EHRENvergewaltiger Mohammed gemacht, also etwas Vorbildliches!

  6. Schulzens Goldstücke stehen halt über dem Recht.
    Hat mit diesem Fall nichts zu tun,
    In Hamburg spielt beim HSV ein Afrikaner
    Schön seit Jahren mit falscher Identität,
    Herr Jatta heißt in Wirklichkeit Daffeh.
    Das wurde auch behördlicherseits festgestellt.
    Nur zu irgendwelchen Konsequenzen führte es bislang nicht. Zumindest verdient der Mann sein Geld selbst.

  7. Würde das so im meinen Heimatland an meiner Enkel-Tochter passieren, dann würde ich keine Grantie abgeben, daß nicht Jemand aus meinen Umfeld durch Rache oder Selbstjustiz ihm die Eier´abschneidet. Diese Justiz in D/ hat moralisch fertig und proislamisch Korrupt

  8. HarryM 20. Juli 2022 at 10:04
    WK2
    —-
    Ich würde es als WK0 bezeichnen.
    Oder DER Weltkrieg.
    Das ist der Dschihad, der seit 1400 Jahren die Menschheit quält.

    Bisher geschätzt über 270 Mio. Todesopfer.

  9. Es ist wie bei den Pfadfindern: Jeden Tag eine gute Tat.

    Nur das die Wertesysteme unterschiedlich sind.

    Bei Verehrern vom Mohammed ist das „gut“, was der gute Ehrenvergewaltiger, EhrenRäuber und EhrenIslamist Mohammed vor gemacht hat.

    Die Gutmenschen wollen es bunt und wir bekommen es bunt.

  10. Diesem kleinen Dreckarsch sollte man ein Schülerausstauschticket in die USA schenken, man sollte ihn dorthin zum Vergewaltigen schicken, ganz im Ernst.
    Da käme er aus dem Bau die nächsten 20 Jahre nicht mehr heraus.

    Hier in DEUTSCHLAND weiß jeder kriminelle AUSLÄNDER:

    IN DEUTSCHLAND GIBT ES ALLES FREI!
    VERGEWALTIGUNG INKLUSIVE!!

    Die Richter sollten sich schämen bis zum Tod!!!

    Solche Richter braucht kein Land, kein Mensch, kein Kind, kein Tier!!
    Ekelhaft linksverstrahlt!!
    Vielleicht ist er selbst pädophil veranlagt, hat noch Mitleid mit dem Vergewaltiger!!!

    Und es wird bei dem kleinen Dreckschwein wieder passieren!
    Danach kann man die Uhr stellen.

    Es reicht heute schon einen Kerl aus dem selben Dorf beim Einkaufen zweimal begegnet zu sein, dann handelt es sich schon um EINEN BEKANNTEN, um eine BEZIEHUNGSTAT.

    Was sind das für Richter, bei denen KINDERVERGEWALTING NICHTS ZÄHLT!!

    Mit solchen Richtern und RIchterinnen fährt unser Land voll gegen die Wand,
    leistet Raub, Mord und Totschlag und Kindervergewaltigung VORSCHUB.

    Was glaubt dieser A…. RICHTER was eine 11 JÄHRIGE ist?

    Hoffentlich wird seine Enkelin auch vergewaltigt.
    Das wäre die einzige Strafe für solche „RICHTER“
    PFUI TEUFEL!

    In seinem Afghanistan wäre das Vergewaltigungsschwein totgeschlagen worden, kastriert und am Baum aufgehängt worden von der Opferfamilie, aber hier weiß selbst der meist geistig Behinderte schon:
    IN DEUTSCHLAND KANN MAN ALLES MACHEN!

    Und warum?
    DANK SOLCHER FEIGEN RICHTER WIE DIESEM!!!

  11. Beim Lesen der heutigen Nachricht „INSA: Grüne, AfD legen zu“ scheint sich der tröstende Satz von Hölderlin zu bestätigen: „Wo Gefahr ist, wächst das Rettende auch.“

    Die AfD hatte bereits von langem die Herabsetzung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre gefordert.

  12. Wenn die Justiz vorsätzlich versagt, dann müssen halt die Eltern und Freunde des Opfers für Gerechtigkeit sorgen. In diesem Fall wäre das eindeutig als Notwehr zu sehen.

  13. So lange es sich die Deutschen( Kartoffeln) gefallen lassen, wird es so weiter gehen und weiter gehen. Anscheinend lassen sie sich alles, immer gfallen

  14. Richter und Staatsanwalt sind offenbar „ziemlich beste Freunde“
    Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus

    Nie im Leben ist diese abartige Subjekt 16 Jahre alt!
    Ein Lügner aus einem Lügenland!

  15. ruhrpottbobo 20. Juli 2022 at 10:08

    Wenn das meine Tochter wäre, dann wäre er lieber eingefahren.

    —————————————-

    Da bin ich ganz Ihrer Meinung.
    Das wollte ich hier jedoch nicht als Erste schreiben.

  16. jeanette 20. Juli 2022 at 10:12
    USA, Bau, 20 Jahre

    Ja, als Symptombehandlung die richtige Richtung.

    Aber die Ursache muss dringend behandelt werden:
    Wer den EhrenVergewaltiger Mohammed als Vorbild verehrt,
    gehört NICHT nach Deutschland.

  17. Auch unser Gerichtssystem sollte bunter werden.
    Da bestehen noch Defizite, die dringend behoben werden müssen.

    Die Scharia fordert bei Diebstahl: Hand ab (ohne Betäubung).
    Das könnte hier sinngemäß und kultursensibel umgesetzt werden.

  18. Beim Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund.

    Bei einem, der ein elfjähriges Mädchen vergewaltigt, gibt’s nix mehr zu erziehen.

  19. „ruhrpottbobo 20. Juli 2022 at 10:08
    Wenn das meine Tochter wäre, dann wäre er lieber eingefahren.“

    Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
    Dieses Land hat fertig, man liest es überall.
    Ich habe mit diesem Land allerdings auch mittlerweile fertig.
    So kanns gehen.

  20. Mich wundert es ganz und gar nicht, daß auch in Südtirol solche Sozialnomaden gibt,
    und Niemand mehr an „Flüchtlingsfammillien“ vermieten will, es reicht schon aus, daß Mietrückstände Stromrechnungen etcc.pp
    bei Sozialwohnungen des Landes, der Steuerzahler begleichen muß
    —-
    Nach Mietrückstand Strom, Wasser und Gas abgestellt und Türschloss ausgetauscht
    Unglaublich: Angezeigter Vermieter landet vor dem Richter, ich glaube auch sogar, Daß in euren islamisch -Multikulti-Staat, auch so
    ein Urteil gefällt würde, so wie ich durch PI eure Justiz kennen gelernt habe.
    https://www.suedtirolnews.it/italien/unglaublich-angezeigter-vermieter-landet-vor-dem-richter

  21. Gundu 20. Juli 2022 at 10:22

    Beim Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund.

    Bei einem, der ein elfjähriges Mädchen vergewaltigt, gibt’s nix mehr zu erziehen.

    ————————————

    Solche Subjekte gehören in die Rubrik KINDERSOLDATEN

    Die wären tot besser dran.
    Das sind Schadensverursacher solange sie leben, sie bringen jedem in deren Umkreis nur Unglück und Leid.

    Auch noch ein Sexualtäter!
    Die ändern sich doch nie!
    Jeder weiß, dass die eine Schraube locker haben solange sie leben.
    Und so was lässt man wieder auf die Menschheit los.
    Selbst wenn sich dieses Subjekt ernsthaft ändern wollte,
    dazu ist er doch gar nicht im Stande!
    Triebgesteuerter kleiner Esel und das wird er auch bleiben.

  22. DAS kst Delegetimierung des Rechtsstaates und der Demokratie. Auch, dass keine Berufung durch die Staatsanwaltschaft erfolgt. Demnach dürfte das Urteil so abgesprochen sein.

  23. Wo ist denn jetzt diese angebliche Hitzewelle? Bei mir sind’s nur 27 Grad! Normales Sommerwetter! Da hätte früher kein Hahn nach gekräht. Aber heute wird beinahe täglich der bevorstehende Weltuntergang ausgerufen!

  24. Neustrelitz: 16-jähriger Afghane vergewaltigt Elfjährige – Bewährung!

    das muß man sich überlegen, wenn man hier im Land neuerdings bei einem Volksfest das Partylied . . «Layla» als Veranstalter abspielt hat man sofort die rumänische Securitate, Criminal Minds, Clarice Starling aus … Das schweigen der Lämmer, Kojak aus “ Einsatz im Manhattan“ , Colombo, und vor allem Jack Norris an der Backe, man wird kriminalisiert und hat ein Buß oder Ordnungsgeld zu zahlen
    . . . . und wenn hier im selben Land ein Fremdländer ( Afghane) ein Kind vergewaltigt passiert nichts, nothing, nada niente, rien, zero

  25. jeanette 20. Juli 2022 at 10:12
    Diesem kleinen Dreckarsch sollte man ein Schülerausstauschticket in die USA schenken, man sollte ihn dorthin zum Vergewaltigen schicken, ganz im Ernst. Da käme er aus dem Bau die nächsten 20 Jahre nicht mehr heraus.
    ————————————————
    Obwohl ich die Amis verabscheue,sind sie bei solchen Sachen knallhart und gerecht ,und die Urteile sind auch fast immer im Sinne der Opfer !!

  26. Marie-Belen 20. Juli 2022 at 10:00

    Diese Nachrichten machen mich krank.
    Richtig krank.

    —————————————

    Mich auch!

    Wir impfen hier gegen ein vermeintlich tödliches Virus aber
    die schlimmste Plage holen wir uns täglich ins Land.

    Das ist krank!

  27. Die Eltern der 9 Jährigen sollten Schadensersatz einklagen, der „Mufl“ lebt auf Staatskosten, da muss der Staat auch für angerichteten „Mufl-Schaden“ haftbar gemacht werden.
    Aber vielleicht ist das auch schon geschehen, die Eltern der Opfer sind immer erstaunlich ruhig jedenfalls hört man nicht viel davon.

  28. Ein 16-jähriger Vergewaltiger gilt bei uns ja als Zukunftschance..! Als Prozessbeobachter musste ich schon miterleben, wie ein jugendlicher Messerstecher mit Migruhu von seiner linksgrünen Sozialbetreuerin als „toller Typ“ und „Person mit beeindruckendem Werdegang“ beschrieben wurde. … Was wir uns hier heranzüchten wird gar nicht mehr mit Worten zu beschreiben sein!!!

  29. Finde die vielen Fehler:

    Georg Thiel der die GEZ verweigerte saß 181 Tage in Erzwingungshaft wegen 650 Euro. https://www.youtube.com/watch?v=DgmwsOFKmes

    Afghanische Vergewaltiger einer 11 jährigen erhalten Bewährung. Er lockte das Mädchen in den Schlossgarten Neustrelitz (Meck.-Pomm.), gab vor, es kennenlernen zu wollen.

    Doch dort fiel der Afghane (auf 16 geschätzt) über die Elfjährige her und vergewaltigte sie!

    Nach BILD-Informationen geschah die Tat am 18. Januar. Ein halbes Jahr später das Urteil: gerade einmal ein Jahr Haft – auf Bewährung!

    „Bei jugendlichen Tätern steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund.“

    Tatsächlich wurde auch der aus Afghanistan geflüchtete Khodai R. (23) im vergangenen Jahr zu zwei Bewährungsstrafen verurteilt.
    Im September 2018 hatte R. mit zwei Komplizen ein Mädchen (11) vergewaltigt.

    Abscheulich: Nur einen Monat vor Beginn seines Prozesses verging er sich im Februar 2020 an einer schlafenden 13-Jährigen. https://www.bild.de/regional/mecklenburg-vorpommern/mecklenburg-vorpommern-news/neustrelitz-afghane-vergewaltigt-11-jaehrige-keine-haft-80752176.bild.html

  30. Hans R. Brecher 20. Juli 2022 at 10:31

    Wo ist denn jetzt diese angebliche Hitzewelle? Bei mir sind’s nur 27 Grad! Normales Sommerwetter! Da hätte früher kein Hahn nach gekräht. Aber heute wird beinahe täglich der bevorstehende Weltuntergang ausgerufen!

    —————————

    Wohnen Sie am Nordpol?
    Bei uns sind es schon 32 Grad.
    Jedoch ich kann mich an Zeiten erinnern, da waren es tagelang 37 sogar 38 Grad.

    Diese Aufzeichnungen wird man aber in WIKI nirgends mehr finden.

  31. Ich kann mit vorstellen, dass es so gelaufen ist:

    Richter haben ja von Merkel die Anweisung erhalten:
    Die Scharia gehört zu Deutschland.
    Weil dies ewig gültige Gesetz bedauerlicher Weise nicht in seinem Studium vor kam, hat er sich beim örtlichen Imam informiert, der ihm das erklärt hat:

    Die 11 jährige Deutsche hat
    – kein Kopftuch getragen,
    – war in der Öffentlichkeit nicht in Begleitung eines männlichen Familienmitglied
    – hat noch nicht mal das ehrwürdige Glaubensbekenntnis auf arabisch gewusst und
    – warum war das Kind überhaupt in der Schule der Ungläubigen und nicht in der Koranschule?
    Von daher ganz klar eine Ungläubige.
    Der ehrwürdige Mohammed hat aber den höherwertigen Mohammedanern die Frauen als Kriegsbeute versprochen.
    Der gläubige Ortskraft hat sich also an das Gesetz gehalten.
    Also alles korrekt von der gläubigen Ortskraft

    Das hat der Richter verstanden und dann das entsprechende Urteil gefällt.

  32. Psychos Only 20. Juli 2022 at 10:36

    Als Prozessbeobachter musste ich schon miterleben, wie ein jugendlicher Messerstecher mit Migruhu von seiner linksgrünen Sozialbetreuerin als „toller Typ“ und „Person mit beeindruckendem Werdegang“ beschrieben wurde.

    Das sind immerhin Mensch:Innen*geschenke:

    Frankfurt
    Mit 180 km/h in Linienbus gerast

    Wer die eigene Verhandlung beim Amtsgericht in Frankfurt verschläft, ist mitunter gestraft genug, weil er das Beste verpasst.

    Am Montagmorgen um 9.10 Uhr erwischt der Rechtsstaat Liban A. mit voller Wucht. Er erwischt den 23-Jährigen in Form eines Anrufs seines Verteidigers. Wo er denn bleibe, will der Anwalt wissen, alles warte schon seit einer Viertelstunde auf ihn – die Richterin, der Staatsanwalt, die Dolmetscherin, eine Schulklasse im Zuschauerraum – aber ohne Angeklagten sei das alles doch bloß der halbe Spaß.

    Es täte ihm schrecklich leid, sagt Liban A., sein Wecker sei wohl defekt, er liege noch zu Bett, ob er denn trotzdem noch erscheinen müsse. Och nö, sagt sein Verteidiger, doch nicht bei dem Wetter, ein Angeklagter sei für einen Prozess zwar schön, aber nicht zwingend vonnöten.

    Eigentlich hätte Liban A. sich heute wegen Straßenverkehrsgefährdung verantworten müssen. Und das ist noch behutsam angeklagt: Am 29. Dezember 2016, so die Anklage, rast A. mit seinem Peugeot durch Frankfurt – im Auto drei Kumpels, in der Hand eine Bierflasche, im Blut Alkohol, Kokain und Schmerztabletten.

    Gegen 4.40 Uhr heizt er schließlich über die Autobahn, auf der A661 in Höhe Heddernheim fährt er mit 180 Sachen in einen Linienbus, der laut Fahrtenschreiber durch den Unfall von 65 auf 74 km/h beschleunigt wird. A.s Auto schleudert in die Mittelplanke und fängt Feuer, ein fremder Autofahrer zieht die vier leblosen Insassen unter Lebensgefahr aus dem brennenden Wrack, alle kommen mit mehr oder minder schweren Verletzungen davon. Der Sachschaden beträgt etwa 100 000 Euro.

    Schwer traumatisiert ❓

    In Ermangelung seines Mandanten trägt sein Verteidiger Liban A.s traurige Vita vor. Dieser leide als Flüchtling aus Somalia unter „schwersten Traumatisierungen“, was auch die zweisteillige Fallzahl in seinem Führungszeugnis erkläre, denn wenn A. Sorgen habe, dann saufe er, und wenn er saufe, werde er aggressiv.

    Der Traumata seien viele. Zum einen die aus seiner Zeit als Kindersoldat in Somalia. Dann die interkulturellen: Kaum habe er, der Anwalt, Liban A.s Mutter und Schwestern hierhergeholt und ihnen ein Bleiberecht verschafft, habe A. feststellen müssen, dass auch die eigene Familie mitunter traumatisieren könne. Und zu schlechter Letzt sei, als A. gerade mitten in einer Alkoholtherapie steckte, auch noch sein Integrationsbeauftragter gestorben, den er als „Mentor und Vaterfigur“ geehrt habe. Dies alles habe dazu geführt, dass der junge Mann, der anfangs eine „bewundernswerte Integrationsentwicklung“ hingelegt habe, auf die schiefe Bahn geraten sei. Aber diese Bahn sei jetzt wieder so gerade wie sein Wecker kaputt.

    Selbst das Landgericht, sagt der Anwalt, habe dies eingesehen, als es sich vor wenigen Wochen vorerst letztmals mit A. befasst habe. Dieser hatte Einspruch gegen eine Freiheitsstrafe in anderer Sache eingelegt, die daraufhin zur Bewährungsstrafe gemildert wurde: Das Landgericht hielt A. aufgrund seiner „besonderen Alkoholproblematik“ verminderte Schuldfähigkeit zugute, es sei zudem sein erstes Strafverfahren als Erwachsener gewesen, der junge Mann wirke „überaus therapiebereit und verdient eine allerletzte Chance“. Man dürfe auch nicht vergessen, dass „seine Tritte und Schläge gegen die Polizeibeamten ins Leere“ gegangen seien.

    Die Besonderheit der Alkoholproblematik seines Mandanten diagnostiziert der Anwalt folgendermaßen: „Es ist ein innerer Zwang zu saufen, wenn er kein Land mehr sieht. Aber im Moment sieht er wieder Land.“

    Da möchte auch das Amtsgericht nicht im Blick stehen und verurteilt den Angeklagten in Abwesenheit zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. Auch der Staatsanwalt plädiert auf „ein Jahr auf Bewährung, letztmalig und so weiter“. Und alle sind sich einig, dass das jetzt aber wirklich Liban A.s allerallerletzte Chance sei. Er müsse sich nun wirklich „zusammenreißen“, droht die Richterin. Und auch mal den Wecker reparieren.

    Der staunenden Schulklasse im Zuschauerraum aber erklärt der Staatsanwalt anschließend, was hier soeben geschehen ist, vor allem aber warum: „Die Hoffnung stirbt zuletzt!“, doziert er.

    http://www.fr.de/rhein-main/kriminalitaet/frankfurt-mit-180-km-h-in-linienbus-gerast-a-1411077

  33. “ … Rechtspolitisch verheerend ist es, dass der zuständige Staatsanwalt gegen dieses Urteil, das in Mecklenburg-Vorpommern große Empörung ausgelöst hat, keine Rechtsmittel einlegen will. :::“
    —————————-
    Hätten die Eltern des Mädchens als Nebenkläger auftreten können? Dann hätten sie Rechtsmittel einlegen können.

  34. Beim Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund.

    Pädagogisches Lernziel:
    In Deutschland dürfen die ungläubigen Mädchen und Frauen vergewaltigt werden.

    Auf ein Neues!
    Allahu akbar!
    Allah ist gütig und gerecht!

  35. ➡ @ Wir alle sind aufgefordert den Prozess in hamburg im Auge zu behalten und ggf. Öffentlichkeitswirksam darüber zu berichten: Im September 2020 wurde eine 15-Jährige im Stadtpark in Hamburg von elf „jungen Männern“ vergewaltigt.
    ( ➡ Später konnten Ermittler sichergestellte Spermaspuren neun Tatverdächtigen zuordnen. Weitere Ermittlungen und Erkenntnisse erhöhten die Zahl auf zwölf.)
    Die „jungen Männer“ waren zur Tatzeit alle zwischen 16 und 20 Jahre alt. Keiner von ihnen saß oder sitzt in U-Haft – nur bei einem hatte es zunächst einen entsprechenden Haftbefehl wegen Verdunklungsgefahr gegeben. Letztlich wurde der Jugendliche aber verschont. Einige der Verdächtigen waren bereits in der Vergangenheit wegen anderer Straftaten in Erscheinung getreten. https://www.mopo.de/hamburg/polizei/15-jaehrige-im-stadtpark-vergewaltigt-anklage-gegen-elf-junge-maenner-erhoben/
    ➡ Die Verdächtigen fimten die Tat mit ihren Handys.

    Anderthalb Jahre nach der Vergewaltigung einer 15-Jährigen im Hamburger Stadtpark hat der Prozess gegen die elf mutmaßlichen Täter begonnen.
    *https://www.welt.de/regionales/hamburg/article238660401/Hamburg-Vergewaltigung-in-Stadtpark-Prozess-gegen-elf-Angeklagte-ohne-Oeffentlichkeit.html

    Hamburg.

    Elf Männer sollen sich im Hamburger Stadtpark an einer 15-Jährigen vergangen haben
    Der Prozess gegen sie wegen des Vorwurfs der Gruppenvergewaltigung beginnt am Dienstag
    ➡ Doch die Beweislage scheint dürftig zu sein – es gibt viele Indizien, doch kaum handfeste Beweise

    *https://www.abendblatt.de/hamburg/article235275747/hamburger-stadtpark-gruppenvergewaltigung-15-jaehrige-elf-maenner-prozess-beginnt.html

    ➡ Finde die Fehler.

  36. „Deutschland, ein Land in dem es sich gut morden, vergewaltigen und rauben lässt.“
    Frauen, macht eure Augen auf und lasst euch nicht von diesen schmierigen Ölaugen becircen!

  37. Allerdings ist auch hier wieder zu fragen: Wie kann es sein, daß ein 11-jähriges Kind einen wesentlichen älteren jungen Mann – den es noch gar nicht kennt – zum Kennenlernen in einen Park begleitet?
    Was ist denn das für eine Erziehung?

  38. Deutschland ist zu einer Art Freizeitpark für Sozialgestörte jedweder Couleur geworden.

    ……und das bei freiem Eintritt mit Rundumversorgung!

    .

    „Angreifer versprühen Reizgas

    Prügelei in Berliner Freibad – elf Verletzte, drei Festnahmen
    Mittwoch, 20.07.2022, 10:30
    Erneute Randale im Berliner Columbiabad: Elf Menschen wurden am Sonntag bei einer wüsten Prügelei verletzt, drei Personen mussten ins Krankenhaus.

    Schon wieder ist es im Berliner Columbiabad zu Randale gekommen. Mehrere Badegäste und Badangestellte gingen aufeinander los, elf Menschen wurden verletzt….“

    https://www.focus.de/panorama/welt/angreifer-verspruehen-reizgas-erneut-randale-in-berliner-freibad-drei-menschen-im-krankenhaus_id_119904006.html

  39. Gundu 20. Juli 2022 at 10:50

    Ich habe den Eindruck, daß heutzutage DISTANZLOSIGKEIT den Kindern geradezu antrainiert wird.
    „Wir haben uns alle lieb! Piep, piep.“

  40. Einzelfall….
    Kann ja mal passieren.

    In der Lokalzeitung hieß es frech seien gar nicht mehr Vergewaltigungen es werde lediglich mehr berichtet…..
    Genau

    Eigentlich nur noch traurig wie es hier immer schlimmer wird. Wenigstens haben die Neubürger dann kein Heimweh mehr, hier ist es dann ganz so wie sie es von daheim kennen….

  41. Die unmittelbaren Täter stehen vor Gericht und kommen mit Bewährungsstrafen davon – die eigentlichen Täter sitzen aber weiterhin in Amt und Würden. Gleichzeitig zeigt uns die Gesinnungsjustiz, dass auch 100-Jährige noch ideologisch motiviert in Haft gesteckt werden können. Ich gebe daher die Hoffnung nicht auf, dass in den nächsten Jahrzehnten irgendwo Bedingungen entstehen, die eine Strafverfolgung auch der eigentlichen Täter möglich machen. Und ich hoffe, es wird recht mittelalterlich.

  42. Marie-Belen:
    So wird es wohl sein. Nur wo kommt das auf einmal her?
    Vor nicht allzulanger Zeit hat man den Kindern doch fest eingetrichtert sich nur ja nicht von Fremden ansprechen zu lassen, nichts von Fremden anzunehmen, nicht zu Fremden ins Auto zu steigen usw.?

  43. Daß er überhaupt bestraft wurde, liegt nur daran, daß der Einfluß der Grünen auf die Justiz noch zu gering ist.
    Mit noch mehr Macht ausgestattet würden die grünen Kinderficker in einem solchen Fall für einen Freispruch sorgen.
    Das Mädchen wird noch sein ganzes Leben lang an diese „Bereicherung“ denken und für muslimische Täter bedeutet eine Bewährungsstrafe ohnehin einen Quasi-Freispruch und stellt somit eine Aufforderung zum Weitermachen dar.
    Die deutsche Justiz ist ja auch vollauf damit beschäftigt, Leute zu bestrafen, die diese Verhältnisse kritisieren.

  44. lorbas 10:43 20.07.22

    Hammergeschichte ,also das
    traumatische Leben des Liban.S!

    Und wenn du glaubst,bekloppter
    geht nicht mehr,wirst du in
    Doofland jeden Tag eines
    besseren belehrt.

    Dafür wurden auf DDR1 gestern
    Abend knallhart die wirklichen
    Probleme von Buntland thematisiert!

    Fakt:21:45

    U18 Neonazis! KREISCH!

    Irgendwo in Sachsen sollen
    irgendwelche LGBT-Dinger,
    von vermeintlichen Neo+Nazis
    diskriminiert worden sein!
    Körperlich und seelisch!

    Ein unfassbares Verbrechen,das
    natürlich schärfstens geahndet werden muß.

    Mindestens Drölf Jahre Zuchthaus,
    nix Bewährung!

  45. Kommentar dazu vom Haiman[1] Mazyek, Zentralrat der Verehrer des EhrenVergewaltiger und ehrenvollen islamistischen Eroberers Mohammeds:

    Der EhrenVergewaltiger und …

    … Prophet[2] Muhammad, der , … vorzüglichsten Charaktereigenschaften und ungewöhnlichen aber äußerst vorbildlichen Handlungsweisen …

    http://muhammad.islam.de


    Haiman[1] – oh verzeih, sprach der Hai
    Prophet[2] – sein Verhalten ist göttlich, also unfehlbar, ewig und unabänderbar. Den (ungläubigen) Menschen steht es nicht zu, dies in Frage zu stellen.
    Auf diese „göttlichkeit“ des EhrenVergewaltiger Mohammeds berufen sich ALLE Mohammedaner in ihrem Glaubensbekentnis (Schahadda).

  46. T.Acheles 20. Juli 2022 at 10:03
    Gefängnis?
    Ich bitte Euch!„
    *******************
    Gefängnis? Da müsste man neue Gefängnisse bauen. Jetzt denkt doch bitte mal klimaneutral!

  47. „Auf diese Weise kann man auch den Rechtsstaat aus den Angeln heben. Und zwar ganz „legal“.

    Nicht mal in Anführungsszeichen „legal“.

    Rechtsbeugung. Strafvereitelung im Amt. Kriminell.

  48. Jeanette
    A7 Elbtunnel Sperrung
    Das wird regelmäßig dort so gemacht.
    Es gibt dort gleich mehrere Großbaustellen
    Beidseitig des Tunnels.
    Wenn der verkehr ruht, kommen die besser voran. Auf irgendeinen Ferien Kalender guckt da keiner. Das wird schon seit Jahren bemängelt, auch das so etwas nicht zwischen den Bundesländern koordiniert wird.

  49. Titel: 16-jähriger Afghane
    Präzise Altersbestimmungen: Politisch verpönt
    —-

    Dies könnte auch im Titel ausgedrückt werden: „16“-jährige Afghane …?!
    Die „16“ Jahre sind doch eher das gefühlte Alter?

  50. Fai 🙁 ist ein Begriff des klassisch-islamischen Völkerrechts, der diejenige Güter bezeichnet, die die Muslime vom Feind ohne Gewaltanwendung erbeutet haben, darunter auch den Grund und Boden in den eroberten Gebieten. Gegenbegriff ist Ghanima, womit diejenige Beute bezeichnet wird, die die Muslime unter Gewaltanwendung (?anwatan) erworben haben.[1]…

    Auch die Güter, die Mohammed den Juden in der Oase Chaibar (siehe: Zug nach Chaibar) abnahm, wurden zu Fai‘. Bei späteren Eroberungen wurde der gesamte Grundbesitz der Harbis zu Fai‘.

    Asch-Schaibani lehrte in seinem Kitab as-Siyar, dass bei der islamischen Eroberung eines Gebiets, das zum Dar al-Harb gehört, selbst die ungläubige Frau, die mit einem Muslim verheiratet sei, zum Fai‘ gehöre und damit versklavt werden könne. Das Gleiche gelte für ihr ungeborenes Kind.[2]
    https://de.wikipedia.org/wiki/Fai%27

  51. Ich bin ja so froh, dass unsere weise und unfehlbare Regierung keine Taliban aus Afghanistan holt, sondern nur schatzbedürftige Ortskräfte!

    Wir brauchen mehr schatzsuchende Ortskräfte aus Afghanistan!
    [rot-grüne DeutschlandHasser*innen und FrauenHasser*innen]

  52. Na Troll 20. Juli 2022 at 11:03

    Eigentlich nur noch traurig wie es hier immer schlimmer wird.
    *******************
    „ nur noch traurig „ klingt nach Resignation. Mich macht es daher jedesmal fassungslos, wie die Menschen solche Dinge mit „traurig“ bezeichnen. Dinge, die uns eigentlich wütend machen sollten.
    Nur noch traurig.

  53. @ T.Acheles 20. Juli 2022 at 11:20

    Der Titel ist eh zu lang.

    „Afghane vergewaltigt 11j. Mädchen“
    reicht für eine Überschrift aus.

  54. „Gundu 20. Juli 2022 at 10:50
    Allerdings ist auch hier wieder zu fragen: Wie kann es sein, daß ein 11-jähriges Kind einen wesentlichen älteren jungen Mann – den es noch gar nicht kennt – zum Kennenlernen in einen Park begleitet?
    Was ist denn das für eine Erziehung?“

    Das ist gar keine Erziehung, das ist eigentlich nur denkbar, wenn die „Erziehungsberechtigten“ das gleiche Gesocks sind wie der Vergewaltiger, nur Desinteresse für das Kind haben, es eventuell lieber „vor die Tür schicken“ als sich darum zu kümmern, aus welchem Grund auch immer (Suff, TV-Sucht, Spielsucht, Hurerei…?).

    Dazu kommt bei vielen Eltern die eigene völlige Verblödung („Generation Fack ju Göthe“!) und Indoktrination, um Himmels Willen nicht als „fremdenfeindlich“, „ausländerablehnend“ oder gar- besonders „schlimm“, als „potentieller AfD-Anhänger“ eingestuft zu werden, nur weil man seinem Kind die elementarsten Sicherheitsmaßnahmen lehren will, die heutzutage nun einmal zwingend notwendig und alternativlos sind.

  55. Die Fälle von Rechtsbeugung durch unsere Justiz nehmen zu.
    Beredtes Zeichen für eine Gleichschaltung der Justiz im
    Sinne des vorherrschenden „Mainstream“-Syndroms in Politik
    und Medien. Nur nicht Schlechtes über die hier eindringenden
    Primitivrthnien aus aller Welt sagen/ berichten.
    Die sind ja alle sooooo harmlos !

  56. Die Schlagzeilen überschlagen sich heute mal wieder. Eine Geschändete ,ein totes Mädchen ,Freibadschlägerei usw und sofort. Jeden Tag der gleiche Stress…..Wann wird endlich zurückgeknüppelt. Muss man sich das noch länger antun.

  57. Wie die Sch**** schwirrt dieses von Merkel CDU und SPD importierte Gesindel bei uns in der City und den Grünanlagen selbst ganz kleinen Mädchen hinterher.

  58. @ Gundu 20. Juli 2022 at 10:50

    Was immer „begleiten“ hier heißen soll.
    Es gibt viele Fälle, da haben Kinder
    ihrem Mörder gehorcht, sind mitgegangen,
    obwohl man ihnen eingebleut hatte es
    nicht zu tun. Es sind Kinder. Selbst
    Erwachsene werden immerwieder übertölpelt
    u. sei es nur bei Verträgen.

  59. @ Maria Berhardine
    @ Marie Belen

    Auf N24 lese ich gerade einen richtig großen Hetzbeitrag gegen Russland, weil ein 13jähriger Ukraino-Boy an einer Bushaltestelle durch eine russische Rakete getötet wurde.

    Tragisch.

    Aber wenn Tag für Tag in Deutschland Mädchen durch von Merkel importierte ISlambarbaren ermordet und und in der Gruppe vergewaltigt werden dann schweigen die Drecks-Altparteien und Mainstream Medien.

    Was Faeser und GRÜNE ISlamisiererInnen, oder CDU/SPD-Überfremdungsweiber betrifft, hoffe ich, dass möglichst viele von denen, von ihren Zöglingen und Importlingen so ge** * **** werden, bis denen die ** weg*.

  60. „Solche genauen Altersbestimmungen sind aber seit Jahren in Deutschland aus politischen Gründen verpönt: Diese Analysen könnten, so meinen linke Rechtspolitiker, als „ausländerfeindlich“ ausgelegt werden.“
    —————————–

    Man würde wünschen dass diese Kuffnuckentäter sich mehr auf Opfer linksextremistischer Couleur konzentrieren würden.

  61. Maria Bernhardine:
    In irgendeinem Zeitungsartikel zu diesem Vorgang stand, das Mädchen sei mit dem jungen Mann in den Park mitgegangen, weil er gesagt hatte, daß er sie kennenlernen möchte. Sie hat ihn also freiwillig begleitet.
    Im übrigen: Je leichter Kinder zu „übertölpeln“ sind, desto besser müssen die Eltern auf sie aufpassen.

  62. @ Muenchner 20. Juli 2022 at 10:17
    >>>Wenn die Justiz vorsätzlich versagt, dann müssen halt die Eltern und Freunde des Opfers für Gerechtigkeit sorgen. In diesem Fall wäre das eindeutig als Notwehr zu sehen.<<<
    Die Freunde und Verwandten würden dafür allerdings für 10 bis 15 Jahre in den Bau wandern, im Rechtsstaat Deutschland .

  63. Gundu 20. Juli 2022 at 11:08

    Ich denke mir das so.
    Das angeborene Scheu vor allem Fremden, Unbekannten wird auf vielfältige Art und Weise „aufgeweicht“; in unseren Märchenfilmen, in allen möglichen Kinderprogrammen wird Fremdes als Positives, Lustiges, Vertrauenswürdiges präsentiert; ja, als etwas, mit dem man sich sogar identifizieren kann.
    So wird das von der Natur, selbst ohne erzieherisches Zutun, vorhandene „Fremdeln“ der Kinder abgebaut.

  64. Ich habe viel Sinn für Sitten und Gebräuche in anderen Kulturen.

    Es ist nicht alles schlecht. In Afghanistan landet ein 16-Jähriger, der eine Muslimin vergewaltigt im besten Fall als Eunuch im Harem der Dorfvorstandes. Vorausgesetzt, dass er die Entfernung der Kleinodien überlebt.

    Mit der Kastration als Schutz vor zukünftigen Vergewaltigungen wäre ich auch hier einverstanden.

    Es muss nicht unbedingt „Rübe ab!“ sein

  65. @ Muenchner 20. Juli 2022 at 10:17
    Wenn die Justiz vorsätzlich versagt, dann müssen halt die Eltern und Freunde des Opfers für Gerechtigkeit sorgen. In diesem Fall wäre das eindeutig als Notwehr zu sehen.
    ——————–
    Notwehr liegt hier nicht vor, auch nicht Nothilfe. Aber ein minder schwerer Fall des Totschlags (§ 213 StGB).
    § 213
    Minder schwerer Fall des Totschlags
    War der Totschläger ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Misshandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden oder liegt sonst ein minder schwerer Fall vor, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

    Bei dem Tatbestandsmerkmal „ auf der Stelle zur Tat hingerissen“ muss es sich nicht um eine unmittelbare Reaktion auf die Provokation handeln. Ausschlaggebend ist, ob der durch die Provokation hervorgerufene Zorn noch angehalten und den Angeklagten zu seiner Tat hingerissen hat.

    Das könnte man bei Angehörigen hier bejahen. Das führt aber nicht zur Straflosigkeit. Der Strafrahmen geht dann von einem bis zu zehn Jahren.

    Deshalb Vorsicht: Wollen Sie Ihr und das Leben Ihrer Familie noch schwerer machen, indem Sie möglicherweise in den Knast gehen. Allerdings können Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.

  66. Eilt!

    Erneuter Gewaltausbruch im Columbiabad.

    Bademeister sperren sich vor Angst im Aussichtsturm ein.

  67. Dieses Urteil ist typisch für das westdeutsche Regime. Verbrecher werden immer gehätschelt, oder schon vorsichtshalber gar nicht ermittelt; Kritiker hingegen werden kriminalisiert. Kürzlich las ich in der Zeitung eines der drei Nordbezirke unserer Republik, daß ein Herr weil er die Corona-Politik mit der 12-Jahre-Herrschaft verglichen haben soll, vor Gericht gezerrt wird. Ihm werden, soweit ich mich recht erinnere, Volksverhetzung und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen. Was er aber genau gemacht haben soll, wurde tunlichst vermieden bekannt zu geben.
    Jede Wette, dieser Herr wird keinesfalls ein solch mildes Urteil erhalten. Natürlich nur, weil dem Richter die Hände gebunden sind, und er – schon aus innerer Empörung – gar kein mildes Urteil gegen ten Purschen fällen kann.
    Gab es nicht schon Hausdurchsuchungen bei einem Richter, der nicht so wollte, wie er sollte? Demokratie ist schon eine feine Sache.

  68. Eilt!

    Schlägerei bis die Därme reißen

    *Gelöscht. Bitte solche Informationen immer mit Quellenangabe. Mod.*

  69. Maria-Bernhardine 20. Juli 2022 at 11:27
    @ T.Acheles 20. Juli 2022 at 11:20
    Der Titel ist eh zu lang.
    „Afghane vergewaltigt 11j. Mädchen“
    reicht für eine Überschrift aus.

    Nein, das geht gar nicht!
    Mit der abwertenden Verwendung von „vergewaltigt“ zeigst Du, dass Du Dich kolonialistisch und rassistisch über andere Kulturen stellst.
    Subtil unterstellt DU, Werte und Religion anderer Kulturen sei schlechter als Deine.
    Das ist IslamPHOBIE!
    DISKRIMINIERUNG!
    RASSISMUS!

    Sorry, aber da muss ich Dich wohl an die zuständige Stelle für AntiDISKRIMINIERUNG und IslamPHOBIE melden zur moralischen Säuberung.

    Sauber wäre folgender Titel:

    Bunter Verehrer vom vorbildlichen EHRENVergewaltiger Mohammed behandelt seine ihm nach gültigen Gesetz zustehende Kriegsbeute EHRENvoll
    !

    Neustrelitz ist bunt!
    Wir haben Platz!
    Wir brauchen mehr schatzbedürftige Fachkräfte und mehr schatzsuchende Ortskräfte!
    Kein Taliban ist illegal!
    Neustrelitz gegen Rechts!

  70. „Marie-Belen 20. Juli 2022 at 12:00
    Das angeborene Scheu vor allem Fremden, Unbekannten wird auf vielfältige Art und Weise „aufgeweicht“; in unseren Märchenfilmen, in allen möglichen Kinderprogrammen wird Fremdes als Positives, Lustiges, Vertrauenswürdiges präsentiert; ja, als etwas, mit dem man sich sogar identifizieren kann.
    So wird das von der Natur, selbst ohne erzieherisches Zutun, vorhandene „Fremdeln“ der Kinder abgebaut.“

    Auch richtig! Das Verbrecherfernsehen hat da- völlig beabsichtigt- eine verheerende Wirkung besonders auf Kinder, aber auch auf……. eher einfacher . simpler gestrickte Persönlichkeiten im Erwachsenenalter!
    Dieses „Fremdeln“ bei Kindern hat früher fast automatisch Leben gerettet, aber genau DAS will das Regime ja bei uns Ureinwohnern nicht, im Gegenteil!

  71. unsere armen, entrechteten, schutzlosen Kinder.
    Wer hat sie für Vogelfrei erklärt?

  72. Die Süddeutsche Schei… snip >

    Die ALPENPRAWDA hat wieder eine ihrer typischen „Nachrichten“ veröffentlicht,
    der …keine Falschmeldung darstellt, aber…nur die halbe Wahrheit bringt.

    Das billigste Fischeinwickelpapier und – danach trangetraenkt – Kaminanzuender überlebt
    querfinanziert nur durch GEZ Gelder – neusprech „Rechercheverbund mit Staatssendern“

    So verwundert nicht, dass die überflüssige Druckerschwärze-Zelluloseverschwendung
    regelmaessig in den „Presse-Nabelschauen“ der Reichsbelehrsender zitiert wird.

    „Kommentar: Großmäuligkeit ist kein gutes Rezept gegen den Ukraine-Krieg…
    …Der Aggressor Russland oder Deutschland, das die Ukraine unterstützt?“
    Ein Kommentar von Heribert Prantl, Kolumnist und Autor der…“
    HAhttps://www.ndr.de/nachrichten/info/sendungen/kommentare/Kommentar-Grossmaeuligkeit-ist-kein-gutes-Rezept-gegen-den-Ukraine-Krieg,ukraine2966.html

    … ALPENPRWADA.

  73. 16 jährig…

    Die Altersbestimmung ist ein komplexes Thema, dabei gibt es doch in den Herkunftsländern eine so einfache Lösung.

    Völlig ohne Röntgen und ohne Gentests. Der Augenschein genügt:

    Haare am Sack -> strafmündig und volljährig ohne wenn und aber.

    Damit wird der 16-Jährige Afghane auf jeden Fall nach Erwachsenenrecht behandelt. Wer ein Kind vergewaltigt, ist erwachsen und damit basta. Und wenn die geistige Reife die eine 12-jährigen ist, dann hat die Kastration einen erzieherischen lebenslangen Einfluss.

    Man sollte durchaus auf die Weisheiten der Herkunftsländer achten. Ein Afghane ist wie ein Afghane zu behandeln und nicht wie ein Deutscher. Wer das nicht einsieht, ist zutiefst rassistisch!

  74. Ein solches Urteil ist eine extreme Schande für Deutschland und widerspricht selbst dem elementarsten Rechtsempfinden. So ein Urteil kann nur ideologisch begründet zustande kommen, eine Ideologie, die unbegrenzten Zuzug aus möglichst vielen islamischen Shitholes für absolut vorrangig vor dem Schutz der eigenen Bevölkerung erklärt. Echt zum Abkotzen.

  75. Unser deutsches Strafrecht wendet sich ausschließlich an weiße deutsche Jugendliche und Erwachsene, die einsichtsfähig und bildungsfähig sind.

    Es ist nie für Neger oder Afghanen geschaffen worden.

  76. „LEUKOZYT 20. Juli 2022 at 12:49
    Der Aggressor Russland oder Deutschland, das die Ukraine unterstützt?“
    Ein Kommentar von Heribert Prantl, Kolumnist und Autor der…“ “

    Alpenprawda-Faschist, „Stürmer“-Groupie!
    Julius Streicher wäre stolz auf seinen größten Fan!

  77. schroeder 20. Juli 2022 at 11:34

    Die Schlagzeilen überschlagen sich heute mal wieder. Eine Geschändete ,ein totes Mädchen ,Freibadschlägerei usw und sofort. Jeden Tag der gleiche Stress…..Wann wird endlich zurückgeknüppelt.

    Wer soll denn zurückknüppeln ❓

    Malte-Thorben 48kg, am ganzen Körper rasiert und Non-Binär ❓
    Elias-Benedikt 50kg, am ganzen Körper rasiert, Nasenpiercing und definiert sich als „Rosa-Einhörn“ ❓
    Bo-Fiete Weich-Ei 47kg, am ganzen Körper rasiert, trägt gerne Frauenkleider und ist geschminkt ❓
    Aslan Özgür-Ögünc 54kg, am ganzen Körper rasiert, hat sich für Motumbo die Rosette äh Anal bleaching lassen ❓

  78. In Berlin-Neukölln sind wieder Party-People unterwegs!
    Drei Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes flüchteten sich daraufhin in den Aussichtsturm des Freibades und schlossen die Tür ab. Die Polizei weiter: „Daraufhin versuchten die Tatverdächtigen vergeblich, diese Tür einzuschlagen. “ Erst als die Polizei anrückte, flüchteten die Schläger in verschiedene Richtungen……..

    Drei der Täter konnten festgenommen werden und sind wieder auf freiem Fuß.
    https://www.berliner-zeitung.de/news/berlinbademeister-attackiert-elf-verletzte-im-columbiabad-li.248449

  79. @ Nachgedacht 20. Juli 2022 at 13:03
    Damit meine ich, gut für den Verbrecher, dass ich nicht
    ———————-
    Ihre Entscheidung! Aber haben Sie gelesen, was ich um 12:19 Uhr gepostet habe?

  80. p-town 20. Juli 2022 at 13:13

    OT

    Köln-Müllheim

    Einmann schubst Frau ins Gleis

    Schon wieder ❓

    Somalier stößt 63-jährige Frau vor einfahrende S-Bahn auf die Gleise
    München. Am Hauptbahnhof hat ein 26-jähriger Somalier ohne festen Wohnsitz eine 63-jährige Frau mit voller Wucht auf die Gleise vor eine einfahrende S-Bahn gestoßen! Die Polizei ermittelt wegen versuchten Mordes. Zuvor hatte der Somalier noch auf einen Hund am Bahnsteig eingetreten
    https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/frau-auf-gleise-geschubst-versuchter-mord-am-hauptbahnhof-art-821146

    —————————-

    Frau auf Gleise geschubst: Versuchtes Tötungsdelikt am Hauptbahnhof München – Zeugen verfolgen Täter

    Ein versuchtes Tötungsdelikt am Münchner Hauptbahnhof ging nochmal glimpflich aus: Eine Frau wurde auf die Gleise geschubst, die S-Bahn konnte aber bremsen. München – Am Donnerstagabend, 9. Juni, ereignete sich ein erschreckender Vorfall am Hauptbahnhof in München. Laut Pressebericht der Polizei befand sich eine 63-jährige Frau mit Wohnsitz in München am Bahnsteig eines S-Bahn-Gleises. Plötzlich wurde sie von hinten in den Rücken gestoßen, sodass sie in das Gleisbett fiel. Bei dem Sturz VERLETZTE sich die Frau LEICHT. Glücklicherweise wurde Passanten, die sich ebenfalls auf dem Bahnsteig befanden, auf den Vorfall aufmerksam. Mit verzweifelten Gesten machten sie den Zugführer einer herannahenden S-Bahn auf die Notsituation aufmerksam. Dieser reagierte schnell und leitete laut Polizei eine Notbremsung ein. 15 Meter vor der Frau, die sich zwischenzeitlich in den Schutzraum unter der Bahnsteigkante hatte begeben können, kam der Zug zum Stehen. Weitere Zeugen halfen der Dame anschließend aus dem Gleisbett heraus und wieder hoch auf den Bahnsteig. Dort wurden Erste-Hilfe-Maßnahmen …. (*erste hilfe aber leicht Verletzt)… durchgeführt. Später konnte die 63-Jährige auch wieder nach Hause gehen . Zeugen verfolgen Täter Weitere Personen, die sich zum Zeitpunkt des Vorfalls am Bahnsteig befanden, nahmen die Verfolgung des flüchtenden Täters – einem 26-Jährigen ohne festen Wohnsitz in Deutschland – …( etwa ein ausreisepflichtiger untergetauchter Fremdländer seit 2015 in D. ? )… auf. Sie alarmierten die Polizei, die den Mann widerstandslos im Zwischengeschoss festnehmen konnte.Laut Pressemitteilung der Polizei stellte sich im Rahmen der ersten Ermittlungen der Münchner Kriminalpolizei heraus, dass der 26-Jährige zuvor auch einen Hund am Bahnsteig getreten hatte. Das Kommissariat 11 hat nun die Ermittlungen wegen versuchten Mordes aufgenommen. „Der Tatverdächtige wird im Laufe des Tages dem Ermittlungsrichter zur Klärung der Frage, ob ein Haft- oder Unterbringungsbefehl erlassen wird, vorgeführt“, schreibt die Polizei.Personen, die sachdienliche Hinweise zu dem Vorfall geben können, werden gebeten, blablabla. . . mimimim … klick ! https://www.merkur.de/lokales/muenchen/zentrum/muenchen-hauptbahnhof-versuchter-mord-frau-mann-gleise-schubser-sbahn-polizei-ztz-91603030.html

  81. p-town 20. Juli 2022 at 13:13

    Einmann …

    Ein unbekannter Täter hat in der Nacht auf Freitag (10.06.2022) im Bereich des Hauptbahnhofs einen 57 Jahre alten Rollstuhlfahrer ausgeraubt. Der 57-Jährige wollte gegen 01.45 Uhr über den Ferdinand-Leitner-Steg in Richtung Klett-Passage fahren, als er aufgrund des vollständig entleerten Akkus seines Rollstuhls stehen blieb. Ein unbekannter Mann bot daraufhin seine Hilfe an und schob den Rollstuhlfahrer über den Steg. Plötzlich trat ein weiterer Mann von hinten heran, entriss dem 57-Jährigen die Handtasche und flüchtete in Richtung Eckensee. Der Mann, der den Rollstuhlfahrer geschoben hatte, rannte daraufhin ebenfalls in dieselbe Richtung davon. Ob die beiden Männer Komplizen waren, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Der Täter, der die Tasche entriss, soll etwa 25 Jahre alt, dunkelhäutig, etwa 180 Zentimeter groß und schlank gewesen sein. Er trug ein rotes Nike-Oberteil sowie eine dunkle Hose. Der andere Mann kann nicht beschrieben werden. Zeugen werden gebeten, sich an die Kriminalpolizei unter der Telefonnummer +4971189905778 zu wenden.
    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110977/5244584

    „Sorge bereitet uns auch die Gewalt: in U-Bahnhöfen oder auf Straßen, wo Menschen auch deshalb angegriffen werden, weil sie schwarze Haare und eine dunkle Haut haben.“

    *https://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Joachim-Gauck/Reden/2012/12/121225-Weihnachtsansprache.html

  82. Die tägliche Botschaft

    die uns unsere politisch gesteuerte Justiz und unsere politisch gesteuerte Polizei und die deutschen Medien täglich vermitteln ist diese

    -Deutschland ist nicht sicher – du bist nirgendwo sicher
    -Jeder kann zum Opfer werden
    -Die Täter werden kaum bestraft, außer es sind ethnische Deutsche
    -Du musst dich und deine Angehörigen selbst schützen
    -Wer Widerstand gegen die eingewanderten aggressiven Männer leistet wird vom deutschen Staat verfolgt
    -Wer die Zustände öffentlich kritisiert wird sofort als Nazi diffamiert und man versucht seine wirtschaftliche Existenz zu vernichten
    -Selbstjustiz ist eine Lösung
    -Der deutsche Staat will die Deutschen nicht mehr schützen
    -Deutschland wird zur Beute von aggressiven Eindringlingen

  83. Möglicherweise hat sie Signale an den Schwerverbrecher gesendet . Im Übrigen würde die “ erweiterte DNA “ oder auch Phäno DNA völlig ausreichen .Die kann genaues Alter und sogar Region , also auch innerhalb eines Landes ,aus welcher dieser Verbrecher stammt , bestimmen . Das ist aber bei den Grünen Schwerverbrechern unerwünscht .

  84. @lorbas:

    Ich lese ihre detaillierten Berichte sehr gern, seit nun fast 9 Jahren, trotzdem Danke und Grüße nach Marburg.

    p-town

  85. @hhr
    Resignation

    Ich wohne im Zentrum einer 160.000 Einwohner Stadt.
    Was hier mittlerweile alles zugezogen ist.
    Da mach ich mir keine Illusionen mehr.
    Was soll man machen rumgehen und die Herrschaften bitten heimzufahren?
    AFD wählen? Hatten hier stolze 4,5 Prozent….

    Ich weiß schon warum die Sorge vor WW3 eher nicht existent ist.

  86. Ich wäre für eine dreigliedrige Strafmündigkeit.

    Täter ist unter 8 Jahre alt:
    Straffreiheit, aber bei schweren Taten folgt eine Heimeinweisung.

    Täter von 8 bis unter 12: Kinderstrafe,
    d.h. 1/3 der Strafe wird vom Kind getragen und 2/3 von einen seiner Elternteile.

    Täter von 12 bis unter 16: Jugendstrafe,
    d.h. 2/3 der Strafe wird vom Jugendlichen getragen, 1/3 von einem seiner Elternteile.

    Täter ab 16 Jahren: Erwachsenenstrafe.

  87. lorbas
    20. Juli 2022 at 13:23
    schroeder 20. Juli 2022 at 11:34

    Die Schlagzeilen überschlagen sich heute mal wieder. Eine Geschändete ,ein totes Mädchen ,Freibadschlägerei usw und sofort. Jeden Tag der gleiche Stress…..Wann wird endlich zurückgeknüppelt.

    Wer soll denn zurückknüppeln ?

    Malte-Thorben 48kg, am ganzen Körper rasiert und Non-Binär ?
    Elias-Benedikt 50kg, am ganzen Körper rasiert, Nasenpiercing und definiert sich als „Rosa-Einhörn“ ?
    Bo-Fiete Weich-Ei 47kg, am ganzen Körper rasiert, trägt gerne Frauenkleider und ist geschminkt ?
    Aslan Özgür-Ögünc 54kg, am ganzen Körper rasiert, hat sich für Motumbo die Rosette äh Anal bleaching lassen ?
    Hätte da so Harald Glööckner ,Guido Maria Kretschmer, Kevin Kühnart und Johannes Kahrs so als Ausbilder ,oder Vorbild. Nein, habe Deine Botschaft verstanden. Gruß

  88. Hilfe ! Ich weiß echt nicht mehr, wo ich meinem Unverständnis (Ärger, Wut, Hass) noch Stimme verleihen kann: aber liest das mal! Meine 15-Jährige Tochter wurde vor einigen Wochen in einem Münchner Park beim „wilden Biseln“ erwischt ! Sie hat in ein Gebüsch gepinkelt. Das tun Hunde täglich millionenfach und scheißen noch dazu. Das Ordnungsamt München hat mir als Vater einen „Strafzettel“ dafür verpasst. Diese „Ordnungshüter“, wie jeder weiß, sind meistens aussortierte Assis. Zudem waren es zwei Männer, die also meiner Tochter beim Pinkeln zugesehen haben !! Die niedrigste Kaste der Gesellschaft, Politiker, lügen, betrügen, bescheißen…. und nichts passiert. Flasche Lebensläufe, versenkte Milliarden, gefälschte Titel. Kein Problem. Aber meine Tochter soll Strafe zahlen ? Wo sind wir ? Nochmals die Bitte um HILFE !!!

  89. Gestern schrieb ich noch ich kann Syrer und Afghanen nicht mehr sehen. Und heute wieder ein Afghane. Was für ein Zufall. Kein Einzelfall!

  90. Cabrio 20. Juli 2022 at 17:13

    Der Richter bekommt keine Strafe, solange er nicht dem Volk zum Fraß vorgeworfen wird.
    Der wird sich in sein gesichertes Eigenheim verziehen und morgen wieder irre Urteile fällen.

  91. Der Täter (sofern man das über den Afghanen überhaupt noch straffrei in der BRD äußern darf?) verhält sich so, wie sich Muslime gegenüber Nichtmuslimen eben verhalten – sie respektieren deren Würde als Menschen nicht; erst Recht nicht, wenn es sich um Frauen oder Mädchen handelt. Der Staatsanwalt verhält sich rückgratlos, wie man es von einem weisungsgebundenen Beamten in einem Ideologiestaat erwarten darf. Wirklich charakterisiert wird durch dieses Urteil aber weder ein muslimischer Einwanderer, noch ein staatstreuer Staatsanwalt, sondern ein Staat, der sich ein Rechtssystem geschaffen hat, in dem das Leben eines deutschen Kindes gegenüber den testosterongesteuerten Gelüsten junger Zuwanderer keinen Wert mehr hat. Ja, dieses Land entwickelt sich täglich weiter und selbst in der Verhandlung ist der Justiz der Schutz des Angeklagten sehr wichtig. Nur ist eben Verwesung auch eine Form der Entwicklung.

  92. Und natürlich wird das Urteil sofort politisch instrumentalisiert.

    „Ich kann es mehr als nur gut nachvollziehen, dass die meisten Bürger diese Strafe als zu milde empfinden“, sagt Philipp Amthor (29, CDU): „Man muss natürlich immer auf die Umstände des Einzelfalls schauen, aber eine Bewährungsstrafe für die Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens verträgt sich kaum mit dem Rechtsempfinden der Bevölkerung.“

    Das Dobrind blökt:

    „Bei diesem Verbrechen ist eine solche Strafe vollkommen inakzeptabel.“

    Wendt nehme ich die Betroffenheit halbwegs ab:

    „So entfaltet der Rechtsstaat keine Schutzwirkung. Das sage ich nicht nur als Polizeigewerkschaft, sondern auch als Vater und Großvater.“

    Wendt hatte schon zu Merkels Zeiten nicht mit Kritik gespart, das Dobrind und Amthor hingegen sprangen Merkel regelmässig mit Anlauf in die Analen, anstatt dem Rechtsstaat Geltung zu verschaffen und die Irre parteiintern zum Einhalten der Gesetze zu drängen.

  93. Habe das Gefühl, dass in unserer Rechtsprechung oftmals das Täter/Opfer-Prinzip umgekehrt wird.

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