Symbolbild.

Im Fall der Gruppenvergewaltigung eines 14 Jahre alten Mädchens hat das Landgericht Ulm am Montag vier Asylbewerber verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß die Einwanderer aus dem Irak und Afghanistan die Heranwachsende in der Halloween-Nacht 2019 mehrfach vergewaltigt hatten, berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Zwei der Angeklagten müssen nun für zwei Jahre und drei Monate in Haft. Einer davon wurde wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt, der andere wegen Vergewaltigung in drei Fällen. Die beiden anderen müssen wegen Vergewaltigung, Beihilfe zur Vergewaltigung und Körperverletzung für je zwei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Die 17 bis 26 Jahre alten Männer hatten dem Bericht zufolge die meiste Zeit des im Juli 2020 begonnenen Prozesses geschwiegen. Der Vorsitzende Richter wertete es demnach als strafmildernd, daß sie sich gegen Ende des Verfahrens teilweise doch zu den Taten geäußert hatten (Auszug aus einem Artikel der JUNGEN FREIHEIT).

Wie aufgrund der muslimisch-rassistischen Silvester-Übergriffe 2015/16 in Köln bekannt wurde, werden Straftaten von „Flüchtlingen“ systematisch vertuscht: „Es gibt die strikte Anweisung der Behördenleitung, über Vergehen, die von Flüchtlingen begangen werden, nicht zu berichten. Nur direkte Anfragen von Medienvertretern zu solchen Taten sollen beantwortet werden.“ Trotz des absichtlichen Vertuschens nachfolgend wieder einige Vergewaltigungen und sexuelle Übergriffe durch Schutzsuchende, die es an die Öffentlichkeit geschafft haben. Dank des Asylanten-Tsunamis von vorwiegend jungen Männern im Alter von 18-35 Jahren gibt es in Deutschland 20 Prozent mehr Männer als Frauen (Stand 2016). Abgeschoben werden Merkels Fachkräfte übrigens so gut wie nie. Inzwischen befinden sich über eine halbe Millionen abgelehnter Asylbewerber in Deutschland, und sie werden so gut wie alle dauerhaft hierbleiben.

Freiburg: Sie sollen 2017 eine Frau in einer Freiburger Wohnung eingesperrt und gemeinsam vergewaltigt haben: Drei Männer stehen wegen dieser und anderer Vorwürfe seit Donnerstagmorgen vor dem Freiburger Landgericht. Noch mehr Brisanz bekommt das Verfahren, weil zwei der drei Beschuldigten bereits wegen einer anderen Gruppenvergewaltigung verurteilt wurden: Im Oktober 2018 waren sie nach Überzeugung des Gerichts an der Vergewaltigung einer damals 18-Jährigen vor einer Freiburger Disco beteiligt (Über die syrischen „Flüchtlinge“ berichtet die PZ-news.de).

München: Am Sonntag, 14.03.2021, gegen 19:40 Uhr, befand sich eine 57-Jährige aus München zu Fuß im Luitpoldpark. In ihrer Zeugenvernehmung äußerte sie, dass sie durch einen unbekannten Täter angerempelt, gepackt und zu Boden gezerrt wurde. Obwohl sie sich gegen die Handlungen des Unbekannten versuchte zu wehren, habe dieser ihre Hose samt Unterhose nach unten gezerrt und an ihr sexuelle Handlungen durchgeführt. Durch Hilferufe machte die 57-Jährige auf sich aufmerksam und so ließ der unbekannte Täter vom weiteren Vorhaben ab, als sich ein Passant näherte. Der unbekannte Täter konnte in unbekannte Richtung fliehen. Fahndungsmaßnahmen nach dem unbekannten Täter verliefen negativ. Durch die Tat wurde die 57-Jährige an Händen und Knien leicht verletzt. Der unbekannte Täter kann wie folgt beschrieben werden: Männlich, 170 cm – 175 cm groß, 20 – 30 Jahre, arabisches Aussehen, schwarz braune Augen, schlank, schwarze, kräftige glatte gegelte Haare, Seitenscheitel, Koteletten, Schnauzer; bekleidet mit dunkler oder schwarzer Jacke, silberfarbene Reißverschlüsse, dunkle oder schwarze Jeans.

Neuss: In der Nacht zu Samstag (6.3.), gegen 1:10 Uhr, erhielten Polizeibeamte Kenntnis von einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen an der Kaiser-Friedrich-Straße in der Neusser Innenstadt. Am Einsatzort trafen sie auf einen 26-jährigen Mönchengladbacher und eine 18-jährige Neusserin, die angaben, von zwei unbekannten jungen Männern zuerst beleidigt und dann attackiert worden zu sein. Sie seien im PKW die Kaiser-Friedrich-Straße in Richtung Innenstadt gefahren. Als sie auf Höhe der beiden Unbekannten waren, hätten diese die 18-Jährige sexistisch beleidigt. Der 26-Jährige drehte daraufhin seinen Wagen und fuhr zu den beiden zurück, um diese zur Rede zu stellen. Als er aus seinem Auto ausstieg, soll ihn einer der beiden mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Zudem sei ihm vom zweiten Tatverdächtigen Pfefferspray ins Gesicht gesprüht worden. Die 18-Jährige, die dazwischen gehen wollte, soll ebenfalls geschlagen worden sein. Anschließend entfernten sich die beiden jungen Männer durch eine Unterführung in unbekannte Richtung. Die beiden Tatverdächtigen wurden von Zeugen als „arabisch“ aussehend beschrieben. Sie sollen beide etwa 20 bis 25 Jahre alt gewesen sein, möglicherweise auch jünger.

Neu-Ulm: Ein bislang unbekannter circa 25-jähriger Mann mit dunklen Teint setzte sich im Bus der Linie 5 auf Höhe der Memminger Straße neben eine 14-Jährige, streichelte ihr über die Wange und kniff leicht hinein. Die 14-Jährige schob daraufhin die Hand des Mannes beiseite. Der Täter ignorierte die Zurückweisung und berührte im Anschluss mit der Hand ihren Oberschenkel. Das Mädchen stieß den aufdringlichen Täter von sich und stieg aus dem Bus aus. Nachdem der Vorfall der Polizei gemeldet wurde, suchten Streifen nach dem Mann, konnten ihn aber nicht mehr antreffen. Die Polizeiinspektion Neu-Ulm nahm die Ermittlungen wegen sexueller Belästigung auf.

Nürnberg: Am späten Samstagabend (6.3.) kam es im Stadtteil Eibach zu einem Vorfall, bei dem eine junge Frau sexuell genötigt wurde. Die Kriminalpolizei Nürnberg bittet um Zeugenhinweise. Die junge Frau stieg gegen 22:45 Uhr an der Haltestelle Fürth-Süd in den Bus der Linie 67. Dort traf sie bereits auf den späteren Täter, der sie im weiteren Verlauf beobachtete. An der Haltestelle Nürnberg-Schußleitenweg stiegen beide gegen 23:10 Uhr aus dem Bus aus. Hier sprach sie der Unbekannte erstmals an und fragte sie u. a. nach ihrem Namen. Die Frau gab zu verstehen, dass sie kein Interesse habe und ging weiter. In der Eibacher Hauptstraße etwa auf Höhe eines Blumenladens griff sie der Unbekannte unvermittelt an, berührte sie unsittlich und belästigte sie weiter. Als die Frau mit der Polizei drohte, ließ der Täter von ihr ab. Die Frau wurde durch den Angriff leicht verletzt und konnte folgende Personenbeschreibung abgeben: ca. 25 Jahre alt, ca. 175 cm groß, kräftige bzw. muskulöse Figur, schwarze Haare, schwarzer gepflegter Vollbart, arabisches Aussehen, bekleidet mit schwarzer Jeans, schwarzer Jeansjacke, grauem Pullover, Turnschuhen, FFP-2-Maske

Stendal: Im Jahr 2018 hatte sich um den Hauptangeklagten Ogur P. eine kleine Clique gebildet. Neben dem 20-Jährigen befanden sich darin nicht nur die Mitangeklagten Ismail A. (20) und Khaldoun R. (17). Auch das spätere Opfer Dustin L. war dabei. Anfänglich sollen alle noch befreundet gewesen sein. Doch das kippte. Die Situation eskalierte erstmals in einer Burger Wohnung im November 2018. Das Opfer soll damals von Ogur P. verprügelt worden sein. Doch das war erst der Auftakt der Misshandlungen. Ein oder zwei Tage später folterten laut Anklage Ogur P. und Ismail A. in einer Wohnung das Opfer mit einem Messer und fügten ihm Schnittwunden zu. Anschließend habe Ogur P. mit dem Handy gefilmt, wie Ismail A. den Jugendlichen vergewaltigte. Im Frühjahr 2019 habe sich die Quälerei im Keller des Hauptangeklagten fortgesetzt. Das Opfer sollte laut Anklage für Schutzgeldzahlungen gefügig gemacht werden. Ogur P. soll den 18-Jährigen aufgefordert haben, sich „von seiner Familie zu verabschieden“. Dabei habe er eine laufende Motorsäge in der Nähe des Halses des Opfers bewegt, um es einzuschüchtern. Alle drei Angeklagten haben den Jugendlichen dann laut Anklage vergewaltigt. Die Taten kamen erst ans Licht, als in einer anderen Sache ein Zeuge der Polizei von dem Fall im März 2020 berichtete.

Henningsdorf: Am Halloweenabend des letzten Jahres wurde eine 14-Jährige am Bahndamm gegen 17.00 Uhr von einem bislang unbekannten Mann angesprochen. Er fragte die Jugendliche, ob sie mit ihm kommen wolle. Das Mädchen lehnte ab und wollte gehen. Daran wurde sie jedoch von dem Mann gehindert. Er hielt sie fest und bedrängte sie. Dabei soll eine Frau vorbeigelaufen sein, die als Zeugin in Frage kommt, jedoch bisher nicht ermittelt werden konnte. Die Frau soll etwa 32 Jahre alt und korpulent sein. Sie hatte schulterlanges, blondes Haar und war an dem Abend mit einer grauen Jacke bekleidet. Der Mann zog die 14-Jährige an die hintere Gebäudeseite der Stadtbibliothek und belästigte sie hier sexuell. Danach ließ er von ihr ab und ließ sie gehen. Auf dem Weg zum S-Bahnhof folgte er ihr noch, dann verschwand er. Von dem Mann konnte inzwischen ein sogenanntes Phantombild erstellt werden. Er soll etwa 1,70 m groß und zwischen 25 und 27 Jahre alt sein. Seine Statur war schlank und eher normal. Am Tatabend trug er einen auffälligen Bart. Sein Haar war kurz und er sprach schlecht Deutsch. Offenbar war er alkoholisiert. Die Bekleidung des Mannes wurde als normal beschrieben, zudem trug er weiße Kopfhörer (möglicherweise AirPods) in den Ohren.

Dresden: Die junge Frau war gegen 6.15 Uhr mit der Linie 42 in Richtung Pennrich unterwegs. Zwischen den Haltestellen Amalie-Dietrich-Platz und Merianplatz stieg ein Mann in die Bahn und stellte sich neben sie. Der Unbekannte sprach die 20-Jährige an und fummelte an seinem Penis herum. Als er dann auch noch seine Hose öffnen wollte, wies ihn eine andere Frau zurecht und drohte, die Polizei zu rufen. Daraufhin verließ der Mann die Bahn am Merianplatz. Er wurde auf rund 30 bis 35 Jahre geschätzt und war circa 1,65 Meter groß. Der Mann hatte ein südländisches Aussehen, schwarze lockige Haare und trug zudem einen kurzen Bart.

Recklinghausen: Am Mittwochabend, um 19.00 Uhr, sprach ein bisher unbekannter Mann einen 17-jährigen Hertener auf dem Dr.-Klausener-Weg an und versuchte die Hand des Jugendlichen in seinen Genitalbereich zu führen. Der 17-Jährige wies den Mann jedoch energisch ab solche Handlungen zu unterlassen, woraufhin sich der Unbekannte entfernte. Der Mann kann wie folgt beschrieben werden: männlich, 1,75m groß, 22-23 Jahre alt, dunkele Hautfarbe, dunkle, krause Haare, Bartansatz, bekleidet mit einer blauen Jeanshose und einer gelben Sweatshirtjacke.

Bonn / Andernach: Die Bundespolizei Trier sucht Zeugen anlässlich eines Vorfalls in der Regionalbahn 25419 zwischen Bonn und Andernach. Am 04.03.2021, 10:30 Uhr nahm ein bisher unbekannter Mann sexuelle Handlungen an seinem Geschlechtsteil vor. Eine in der Nähe sitzende junge Frau fühlte sich dadurch belästigt und verließ daraufhin den Zug. Der Vorfall könnte von mehreren Bahnreisenden wahrgenommen worden sein. Die Geschädigte beschrieb den Tatverdächtigen wie folgt: Männlich, südländisches Aussehen, ca. 50 Jahre, ca. 160 – 170 cm, kurze schwarze Haare, trug eine schwarze Hose und schwarze Jacke sowie eine OP-Maske.

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49 KOMMENTARE

  1. Verabscheuungswürdiger ausländischer Schmarotzer und Landnehmer ruft dazu Nikoai Nerling aus seiner Wohnung zu holen um ihn dann aus der Stadt zu werfen

    Die letzten Sätze dieses undankbaren Zugereisten sind pure Anstiftung zu Gewalt

    NaijaBerlinboy Roubi Rede gegen den #VolksLehrer? Nerling #Hanau? ! #WestBerlinerJunX?

    https://www.youtube.com/watch?v=qCSTEX3Dtyw

    Genau das sind diese Dahergelaufenen, oder von Merkel ins Land geholten, die im Rudel über unsere Frauen und Töchter herfallen.

  2. Im ZDF Krimi „Marie Brandt“ vom letzten Montag wurde alles genau anders dargestellt,
    die Täter waren „Rechtsradikale“, der Richter war ebenfalls ein „Rechter“, welcher für die Doitschen geringe, und für die Illegalen Migranten hohe Strafen verhängte, wurde jedenfalls dort so dargestellt.
    Ein Polizist wurde erschossen, nachdem in einem Park sich die rechten Jugendlichen trafen, und ein staatstreuer Neu-Deutscher Südländer Migrant die Cops gerufen hatte, weil er sich in seiner „Ruhe“ ( guter Gag)gestört fühlte.
    Der rechte Richter betrieb zudem eine Art „Wehrsportgruppe“.
    Er wollte die jungen Männer so richtig abhärten ( Hart wie Krupp Stahl)
    Die Drehbuchschreiber wissen genau, welche Drehbücher sie abliefern müssen, mit polit- unkorrekten Storys braucht man den ÖRE Sendern nicht zu kommen. Die Migranten sind immer die Guten, viele sprechen sogar besser deutsch als die Einheimischen selbst.
    Ob sich den Schmonz noch irgendjemand anguckt, interessiert keinem.

  3. Eigentlich muss man doch unserer Kuscheljustiz auf Knien danken, dass die Strafen nicht noch zur Bewährung ausgesetzt wurden. Man sollte aber auch wissen, dass 2 Jahre die MINDESTSTRAFE für eine Vergewaltigung ist. Der offensichtlich linksliberale Freund illegaler Invasoren hat sich also alle Mühe gegeben auch ja im untersten Bereich des Strafmaßes zu bleiben. So gut hat es eine deutsche Rentnerin, die wegen ihrer Minirente ein paar Lebensmittel geklaut hat, nicht. Ich frage mich nur, was wäre das Strafmaß gewesen, wenn drei deutsche Neonazis (falls man so viele überhaupt finden kann) eine illegale FlüchtlingIN vergewaltigt hätten. Hätten da 12 Jahre gereicht oder hätte der Staatsanwalt eine Kombistrafe zusammengebastelt aus bandenmäßiger Vergewaltigung, fremdenfeindlicher Volksverhetzung, Mordversuch, Raub etc.? Ja Justitia ist blind und in Deutschland wird sie immer blinder, vor allem auf dem linken Auge.

  4. @ zarizyn 21. März 2021 at 14:18
    Ich wusste gar nicht, dass die Gebrüder Grimm auch Krimidrehbücher geschrieben haben.

  5. Ehrlich gesagt wusste ich von dem Fall gar nichts. Man kommt schon gar nicht mehr hinterher, vor so vielen lieb gemeinten Beteicherungen. Das Leben von dem Kind ist auf alle Fälle für immer geschädigt, ein normales Leben wird sie nicht mehr führen können. Merkels Schergen haben mal wieder ganze Arbeit geleistet.

  6. Bei dem tollen Krimi hab ich zum Glück gleich wieder abgeschälten. Die Story war so unterirdisch schlecht. Das sich „Schauspieler“ für solle Rollen prostituieren ist für mich nicht mehr nachvollziehbar!
    Sollten sich mal zu Opfern aus dem wahren Leben begeben.

  7. „Schutzsuchender“ (Iraker) kassiert 13 Jahre für Mordversuch an
    seiner Tochter.
    ______________________
    Der Lebensstil seiner Tochter passte ihm nicht.
    Der Mann war mit seiner Tochter über die Flüchtlingsroute
    (Rumänien) nach Deutschland weitergereist und hatte Asyl
    beantragt.

    Auf den deutschen Steuerzahler kommen mehrere hunderttausend
    Euro Haftkosten zu.
    https://www.tag24.de/justiz/gerichtsprozesse-baden-wuerttemberg/messer-attacke-ehingen-landgericht-ulm-verurteilt-60-jaehrigen-13-jahre-haft-versucheter-mord-1886577

  8. OT Was den Nazis die Juden,
    das ist den Kommunisten die Vermieter
    , Wohlhabenden, Bourgeoisie.
    Reiche Töten! [Parteitag die Linken 2020]!
    Die Reichen zu Töten hat ja offensichtlich nichts mit Rassismus zu tun,
    sondern ist etwas Gutes, dient zur höher Entwicklung der Menschheit.
    RedHolocaust100Mio.

    Weil der Gulag ja leider außer Betrieb ist, haben die roten Grünisten nun einen vorläufigen Ersatz gefunden: Vermieter enteignen!

    https://www.welt.de/politik/deutschland/article228825945/Berliner-Gruene-befuerworten-Enteignungen-von-Wohnungskonzernen.html

  9. Ich fühle mich zutiefst angeekelt, von diesem schwerkriminellen, linksfaschistischen Pack, das heutezutage Richterroben trägt.

  10. Hilfe ! Sie hat „Indianer“ gesagt.
    __________________________
    „Bild“:
    Unruhe auf dem Landesparteitag der Grünen in Berlin – wegen einer harmlosen Kindheitserinnerung.

    Bettina Jarasch (52), Spitzenkandidatin für die Wahl zum Abgeordnetenhaus am 26. September, wurde im Gespräch mit Landesparteichef Werner Graf (41) gefragt, was sie denn als Kind gern geworden wäre.

    Ihre Antwort: „Indianerhäuptling.“

    Früher wäre das als problemlose Antwort durchgegangen. Doch die Zeiten haben sich geändert – und in Teilen der Grünen Landespartei sorgte Jarasch mit ihrer Antwort für Irritationen und Kritik. Denn: Der Begriff „Indianer“ gilt heute vor allem in politisch linken Kreisen als diskriminierend.

    Die Begründung der Freunde sensibler Sprache: Diesen Namen hätten sich die Ureinwohner nicht selbst gegeben, sie hatten gar keinen Sammelbegriff für sich selbst, sondern individuelle Stammesnamen. Spitzenkandidatin Jarasch hätte also korrekterweise antworten müssen: „Ich wollte Häuptling in einem Stamm der amerikanischen Ureinwohner werden.“ Oder: „…der indigenen Völker Nordamerikas.“

    Bettina Jarasch entschuldigte sich später für die Verwendung des Begriffs „Indianerhäuptling“. Sie sprach von „unreflektierten Kindheitserinnerungen“ und gab sich zerknirscht: „Auch ich muss dazulernen.“

    Im Netz gab es viel Spott – vor allem dafür, dass die Grünen-Spitzenkandidatin hinterher von „unreflektierter Kindheitserinnerung“ sprach. „Wenn die eigene Erinnerung zum ideologischen Minenfeld wird“, kommentierte ein Nutzer. Andere fühlten sich an öffentliche Selbstanklagen in autoritären Staaten erinnert.

  11. @ IAmAllah 21. März 2021 at 14:52
    Falls dieser Richter eine Tochter hat, darf ich aus strafrechtlichen Gründen gar nicht sagen, was ich ihm wünsche!

  12. „Der Vorsitzende Richter wertete es demnach als strafmildernd, daß sie sich gegen Ende des Verfahrens teilweise doch zu den Taten geäußert hatten“
    *******************
    Die guten Buben haben endlich doch gesprochen. Na, das muss doch belohnt werden…

  13. Hat sich schon der Fussballheini Christian Streich zu Wort gemeldet und die Vergewaltiger in Schutz genommen?

    Ach nee, das macht er ja nur wenn es sich um einen mehrfachen Vergewaltiger und Mörder handelt, dann ist es ein „Bub“.

  14. zarizyn 14:18

    Framing durch den zwangsfinanzierten ÖR.
    Wer zahlt macht sich mitschuldig.
    #AusGEZahlt.

    Die Kriminalitätsstatistik und die Realität zeichnen ein komplett anderes Bild.

  15. COVID-Rüpel und Maskenverweigerer sehen bald schwereren Strafen entgegen
    als die Gruppenvergewaltiger, für die doch jeder Richter irgendwie Verständnis hat!

  16. .

    (Immer schön beim Strafmaß unter 3 Jahren bleiben)
    ____________________________________________________

    .

    1.) Dann erfolgt auch keine verpflichtende Ausweisung.

    2.) Möglich, daß Richter bedroht wurden aus Täterumfeld (weiß, wo Deine Tochter zur Schule geht)

    3.) Lösung: Richter Anonymus über Monitor verpixelt zugeschaltet.

    4.) Wer hier als Asylforderer unsere Frauen und Töchter vergewaltigt, hat hier in Deutschland nix mehr verloren. Raus mit diesen Kriminellen (Gesetze ändern).

    5.) Auch die, die bei solchen Taten zugucken und nicht verhindernd einschreiten: Gute Heimreise !

    6.) Unserer Muschi-Regierung fehlt wahrhaft Deutsche Männliche Härte !

    7.) Altmaier, Maas, Seehofer, Scholz, Spahn, Scheuer, Heil, Müller, Braun etc.

    8.) Sind das Männer ? Oder politische Kastraten ?

    .

  17. „Es gibt die strikte Anweisung der Behördenleitung, über Vergehen,
    die von Flüchtlingen begangen werden, nicht zu berichten.“

    Es ist meines Erachtens eine verdammte Frechheit einer Behördenleitung,
    von den Medien zu verlangen, nur über Schandtaten von Einheimischen zu
    berichten. Genau dies tut sie doch, wenn sie auffordert, die Gemeinheiten
    der Zugewanderten zu verschweigen!

  18. Integrationsbeauftragter für die Stadt Bologna, pakistanischer Herkunft, postete unverzüglich nach der Tat seine Einschätzung:
    „Eine Vergewaltigung ist nur am Anfang schlimm, aber dann beruhigt sich die Frau und es wird normaler Sex.“

  19. @T.Acheles 21. März 2021 at 14:52

    Zuerst werden Wohnungskonzerne enteignet. Später sind Vermieter dran und danach alle übrigen. Keiner wird noch in Berlin investieren. Wer kann kauft dann im Umfeld von Berlin Immobilien, die nicht enteignet werden.

  20. Für Linksextremisten, Migranten (islamisch) und Promis gibt es keine harten Strafen. Da wird jede unsinnige Entschuldigung gesucht, um ein Urteil nicht härter zu haben. Wenn man mal sieht, wie normale Deutsche von der Justiz verfolgt werden, sind dort die extremen Strafen zu finden.

  21. Tritt-Ihn 21. März 2021 at 14:35

    „Schutzsuchender“ (Iraker) kassiert 13 Jahre für Mordversuch an
    seiner Tochter.
    ______________________
    Der Lebensstil seiner Tochter passte ihm nicht.
    Der Mann war mit seiner Tochter über die Flüchtlingsroute
    (Rumänien) nach Deutschland weitergereist und hatte Asyl
    beantragt.

    Auf den deutschen Steuerzahler kommen mehrere hunderttausend
    Euro Haftkosten zu.
    https://www.tag24.de/justiz/gerichtsprozesse-baden-wuerttemberg/messer-attacke-ehingen-landgericht-ulm-verurteilt-60-jaehrigen-13-jahre-haft-versucheter-mord-1886577

    Diese Diskrepanz des Strafmasses zu Fällen, wo Illegale, Siedler und Mohammedaner Deutsche abgeschlachtet haben, lässt nur einen Schluss zu: Der Iraker hat höherwertiges Leben bedroht wie seine Glaubensbrüder, die Deutsche abgeschlachtet haben.

  22. Wie zu erwarten. Es wird bei Mord, Körperverletzung und Vergewaltung durch diese Kreaturen an deutschen Frauen und Kindern nach der Scharia geurteilt. Diese Skandalurteile erfolgen nicht nur, weil die Justiz überlastet ist und auf Anweisung handelt. Sie erfolgen, weil die Richter und Staatsanwälte links herum gekrempelt sind.

  23. @nicht die mama
    ____________________
    Ich wette, wenn der Typ (heute 60 J) wieder rauskommt
    darf er garantiert in Germoney bleiben.
    Einen über 70 jährigen kann Germoney ja
    nicht in den Irak abschieben.

    Nach der Haft geht es also nahtlos weiter in die deutsche Rente.
    Der Doof-Michel darf weiter zahlen.

  24. Passend dazu gab es im WDR5 am vergangenen Sanstag einen Beitrag über Frauenmorde im Osmanischen Reich des grossen Törken-Fööhrers Erdolf. Dort war vom Kulturbonus der Täter die Rede. Über solche Sachen regen sich deutsche Djournalistinen mit Sitzpinklerhintergrund auf. Für ihre deutschen Landsmänninnen jedoch haben sie nichts übrig, vor allem keine Empathie. Ich könnte im Strahl kotzen.
    H.R

  25. Buntburg ehemals Marburg: Unsittlich angefasst – Zeugen gesucht!

    Eine junge Frau geriet am Montagabend, 1. März, im Damaschkeweg in das Visier eines bis dato unbekannten Jungen oder Jugendlichen.

    Die Ermittler prüfen derzeit, ob ein Tatzusammenhang mit einem Vorfall am 11.03. besteht. Die Polizei berichtete am 18.03. mit der Überschrift „Ans Gesäß gefasst“ darüber.

    Die 19-Jährige war alleine unterwegs, als sich der mutmaßliche Tatverdächtige gegen 19 Uhr von hinten näherte und sie unvermittelt an intimen Stellen berührte. Danach suchte er das Weite. Bei seiner Flucht schrie ihm das Opfer noch hinterher. Die geschockte Frau kam ohne körperliche Blessuren davon. Der Verdächtige wird wie folgt beschrieben: etwa 150 bis 160cm groß, 12 bis 15 Jahre alt, südländisches Erscheinungsbild, dunkle Haare und Augen, Oberlippenflaum. Er war mit einer oliv-/tarnfarbenen Daunenjacke und einer dunklen Jeans bekleidet. Die Marburger Kriminalpolizei, tel. 06421/ 406-0, bittet um Hinweise: Wer hat den Vorfall am frühen Abend im Damaschkeweg beobachtet? Wer kann Angaben zu dem jungen Mann machen?

    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43648/4868693

    Ans Gesäß gefasst

    Marburg: Auf dem Weg zwischen dem Vitos-Gelände und dem Richtsberg, in der Nähe zur Leipziger Straße, fasste ein Unbekannter einer 15-Jährigen mit beiden Händen ans Gesäß. Anschließend lief er weg.
    ➡ Ungewöhnlich ist das Alter des Akteurs, welches auf 10 bis 13 Jahre geschätzt wird. Zudem liegt folgende Personenbeschreibung vor: etwa 160cm groß, schlank, orientalisches Erscheinungsbild, bräunliche Hautfarbe, dunkle Haare und Augen. Die Tat ereignete sich am Donnerstag, 11.03., zwischen 17.50 Uhr und 18.00 Uhr. Die Marburger Kripo (tel. 06421/ 406-0) bittet um Hinweise zur Identität des Verdächtigen.

    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43648/4867420

    „Sorge bereitet uns auch die Gewalt: in U-Bahnhöfen oder auf Straßen, wo Menschen auch deshalb angegriffen werden, weil sie schwarze Haare und eine dunkle Haut haben.“

  26. friedel_1830 21. März 2021 at 15:11

    .

    (Immer schön beim Strafmaß unter 3 Jahren bleiben)
    ____________________________________________________

    .

    1.) Dann erfolgt auch keine verpflichtende Ausweisung.
    Ende Zitat
    _______________________________________________________________________

    Wäre schön, aber eine verpflichtende Ausweisung gibt es im deutschen Recht nicht.
    Auch nicht für Mörder.

    Drei Jahregefängis sind ___ EINE ___ der Bedingungen zur Ausweisung.

    Dazu kommen: Hohe Rückfallwahrscheinlichkeit, schlechte Sozialprognose und
    Abschiebehindernisse wenn jmd. z. B. zu einer (angeblich) verfolgten Minderheit gehört.

    Wie n Fünfer im Lotto, kommt vor, ist aber selten.

    Angenommmen er heiratet im Knast eine deutsche Millionärin.(mit dt. Pass) wird er nicht abgeschoben.
    Weil niedrige Rückfallwahrscheinlichkeit und Geld hat er dann auch.

    Wers ganz genau wissen will muss halt selbst recherchieren.

  27. @Lorbas

    Selbst wenn der Junge Straffähig wäre, was bekäme er?

    Lebenslang mit anschließender Sicherheitsverwahrung?
    Eher nicht, oder?

    Eine saftige Ohrfeige hätte dem Jungen geholfen sich anzupassen.

  28. Internieren bis abgeschoben werden kann und tschüss.
    Vielleicht in einer US-Militärmaschine ab Ramstein und den mitfliegenden Soldaten den Grund der Abschiebung mitteilen.

  29. Ich bezahle noch Gebühren, sehe aber kein (ÖR) -Fernsehprogramm mehr. Die Sendungen haben mit der Realität so wenig zu tun wie Baron Münchhausen. Das „Volk“ soll passend zur entstandenen Wirklichkeit erzogen werden.

  30. Ich denke, die Frauen wollen das so haben sonst würden sie andere Parteien wählen -nur so kann ich mir die Erfolge der Grünen vorstellen.

  31. .

    An: Alberta Anders 21. März 2021 at 16:31 h

    .

    ( friedel_1830 21. März 2021 at 15:11

    .

    (Immer schön beim Strafmaß unter 3 Jahren bleiben)
    ____________________________________________________

    .

    1.) Dann erfolgt auch keine verpflichtende Ausweisung.
    Ende Zitat
    _______________________________________________________________________

    Wäre schön, aber eine verpflichtende Ausweisung gibt es im deutschen Recht nicht.
    Auch nicht für Mörder.

    Drei Jahregefängis sind ___ EINE ___ der Bedingungen zur Ausweisung.

    Dazu kommen: Hohe Rückfallwahrscheinlichkeit, schlechte Sozialprognose und
    Abschiebehindernisse wenn jmd. z. B. zu einer (angeblich) verfolgten Minderheit gehört.

    Wie n Fünfer im Lotto, kommt vor, ist aber selten.

    Angenommmen er heiratet im Knast eine deutsche Millionärin.(mit dt. Pass) wird er nicht abgeschoben.
    Weil niedrige Rückfallwahrscheinlichkeit und Geld hat er dann auch.

    Wers ganz genau wissen will muss halt selbst recherchieren )

    _____________________________

    Gelesen, danke für Ihre Antwort an mich und die interessanten Erläuterungen. Friedel.

    .

  32. Warum werden die GEZ-Forderungen nicht für die Zeit der Corona-Krise ausgesetzt?

    Es läuft doch auf den etwa 120 frei empfangbaren Programmen seit Monaten eh fast nur noch der selbe Einheitsbrei:Corona Impfen,Corona, Impfen…. .

  33. Diese wöchentlichen Zusammenstellungen kann ich fast nicht mehr ertragen. Das trifft mich persönlich, besonders die jungen Opfer. Aber trotzdem richtig, wenigstens hier.

  34. Also 2 Jahre Haft finde ich nun ein bisschen zu hart. Die armen kleinen Asylanten hatten doch bestimmt eine schwere Kindheit, eine Traumatisierung in ihrem Land erlebt, ein weiters Trauma bei der Flucht und bestimmt wussten die gar nicht was sie da taten, da das in ihrer Kultur doch normal ist. Und bitte nicht vergessen, das Mädel hat sie bestimmt irgendwie zu dieser Tat provoziert.
    Scherz beiseite, mein ganzes Mitgefühl gilt dem armen Mädchen das nie in der Lage mehr sein wird ein normales Leben führen zu können, die von nun an immer Angst haben wird. Die Strafe für sie und ihre Familie muss wie Hohn klingen, das Bestien, und etwas anderes sind sie nicht, so einfach davon kommen. Da können sie doch glatt weiter machen wenn sie in eine Jahr wieder frei gelassen werden. Ich frage mich wo ist da der Aufschrei aus Berlin, die sich doch immer sofort so solidarisch zeigen, jedenfalls wenn es darum geht, das einem ihrer importierten Straftäter mal eine geknallt wird. um in diesem Land sein Recht zu bekommen, jedenfalls wenn man dem Deutschen Volk angehört, und das durch das Blut, kann es nur noch eine Strafe geben, und das ist die Selbstjustiz. Wenn dies mein Kind gewesen wäre, so wüsste ich was ich zu tun hätte, jedenfalls nicht unsere sogenannten Strafverfolgungsbehörden einschalten sondern selber für Gerechtigkeit sorgen. Baseballschläger in den Arsch, Schwanz ab, und sie mit Honig einreiben und in einen Schweinestall einsperren, und Schweine sind alles Fresser, da bleibt nicht übrig….
    Es wir Zeit das gegen solche Wilden etwas getan wird und diese zum einem gar nicht mehr ins Land gelassen werden, und zum zweiten wenn sie sich hier schon aufhalten, gleich wieder aus dem Land geschafft werden, und Merkel und Konsorten gleich mit. Jeder dem Land und dessen Volk schadet hat kein Recht sich in diesem Aufzuhalten und von dem Geld zu leben, das der deutsche Arbeiter/in erarbeitet.

  35. Erbsensuppe mit fettem Schweinefleisch
    21. März 2021 at 14:08
    Verabscheuungswürdiger ausländischer Schmarotzer und Landnehmer ruft dazu Nikoai Nerling aus seiner Wohnung zu holen um ihn dann aus der Stadt zu werfen.

    /-/-/-/-

    Ja, und genau dieser NPD Nikolai, hat in seinen Videos grundsätzlich die Moslems als armen Opfer dargestellt, die nur aufeinander gehetzt werden.

    Tja, die eigene Medizin schmeckt oft bitter.

  36. BILD: 21.03.2021 – 19:56 Uhr
    Die Nachricht wurde in der Nacht auf Samstag verkündet: Die Türkei trete von der Istanbul-Konvention zurück – jenem Abkommen, das Gewalt gegen Frauen ächtet.
    Der Europarat bedauerte am Sonntag, dass Erdogan das Übereinkommen aufkündigte: „Wir erinnern daran, dass der Zweck des Übereinkommens darin besteht, Gewalt gegen Frauen zu verhüten, die Opfer zu schützen und die Täter strafrechtlich zu verfolgen. Es untermauert das grundlegende Menschenrecht von Frauen auf ein Leben ohne Gewalt.“
    ……………………….
    Freut euch des Lebens liebe Frauen!

  37. Muna38 21. März 2021 at 18:19

    Ich denke, die Frauen wollen das so haben sonst würden sie andere Parteien wählen -nur so kann ich mir die Erfolge der Grünen vorstellen.

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    Die „andere Parteien“ sind in der Regierungsverantwortung. Geflutet wurde und wird Deutschland unter schwarz-rot.
    Die Grünen sind z. Z. mit gerade mal 67 Sitzen im BT vertreten.
    Alles bunt, ausser AfD.
    Wie das Geschlechterverhältnis bei der Stimmabgabe bzgl der jüngsten Wahlen ist, darüber gibt es wohl noch keine Statistik.
    Bei der letzten BT Wahl wählten ca 84% der Männer die Altparteien, davon wählten ca 10% Männer und ca 12% Frauen, die Grünen.
    https://www.tagesschau.de/wahl/archiv/2017-09-24-BT-DE/umfrage-werwas.shtml

    Eine von vielen Einzelfall-Zusammenfassungen auf PI, die sehr deutlich macht, dass die Männer bzgl der Verwerfungen leider nicht unbedingt besser davonkommen:
    http://www.pi-news.net/2021/03/emden-dunkelhaeutige-pruegeln-54-jaehrigen-ins-krankenhaus/

    Das Völkchen will das so, wenn man denn noch den Umfragen und den Wahlergebnissen vollends vertraut.

  38. Erbsensuppe mit fettem Schweinefleisch 21. März 2021 at 14:08

    Bemerkenswert.
    Der Ausländer Roubi wirft dem Nehrling eine „völkische Gesinnung“ vor und dabei ist es Roubi, der sich über die migrantischen Opfer von Hanau beklagt, aber zu von Migranten verletzten oder ermordeten Deutschen die Klappe hält.

  39. Dann kann man sich ja drauf einstellen, dass die üblichen Verdächtigen nach Haftverbüßung unmittelbar das Land verlassen….. Aber warum eigentlich nicht gleich? Die in der Haft durchzufüttern ist doch auch keine Lösung.

  40. Zwangskastration und anschließend ab in gelobte Muselmanenländer. Dort werden überall händeringend Eunuchen gesucht.

  41. Im Knast sind sie dann vor Abschiebung sicher, und danach sind sie zu lange in Deutschland um abgeschoben zu werden. Eigentlich ist Vergewaltigung nach Heirat oder Zeugung eines Kindes die beste Methode um einen permanenten Aufenthalt in Buntschland zu erwirken…….

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