Von C. JAHN | Die AfD soll als verfassungsfeindliche Organisation eingestuft werden. Dabei orientiert sich keine andere deutsche Partei stärker am Wortlaut der Grundgesetzes als die AfD. Wäre es also folgerichtig, gemeinsam mit der AfD auch das Grundgesetz als verfassungsfeindlich einzustufen?
Der Verfassungsschutz unserer Bunten Republik steht aktuell vor einem politischen Dilemma: Einerseits soll er der Merkel-Clique den Weg freimachen und die politische Opposition zerschlagen. Andererseits beruft sich diese Opposition wie keine andere Partei in Deutschland auf das Grundgesetz, selbst bei öffentlichen Demonstrationen halten ihre Anhänger das Grundgesetz wie eine Monstranz in die Höhe. Was also tun als Verfassungsschützer?
Drei Beispiele sollen dieses Dilemma des Verfassungsschutzes näher verdeutlichen:
- Der Artikel 16a
Der berühmte Asylartikel des Grundgesetzes lautet: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften einreist“. Wie wir alle wissen, ist die millionenfach gelebte Praxis des Asylrechts in Merkels Reich die Gewährung von Asyl für politisch Nichtverfolgte, die aus EU-Ländern einreisen. Die Rechtspraxis des Regimes ist also genau das Gegenteil des Wortlautes des Gesetzestextes im Grundgesetz.
Als guter Verfassungsschützer müsste man seine Aufmerksamkeit nun in erster Linie denjenigen Kräften zuwenden, die diese grundgesetzliche Rechtsvorgabe des Artikels 16a in so eklatanter Weise tagtäglich brechen: den Regierungsparteien, aber auch in großen Teilen der Beamtenschaft, die dem rechtswidrigen politischen Druck, auch politisch Nichtverfolgten, die aus EU-Ländern eingereist sind, Asyl zu gewähren, widersstandslos Folge leisten. All diese Leute sind faktisch Verfassungsfeinde, wenn man ihre Taten am Wortlaut des Gesetzes misst.
Aber natürlich wäre jeder Verfassungsschützer, der diesen Widerspruch zwischen tatsächlichem staatlichen Handeln und dem Gesetzestext auch nur andenkt, von heute auf morgen ein Fall für das Arbeitsamt, die Karriere wäre futsch und die hohen Pensionen für das Alter ebenfalls. Kein Verfassungsschützer in Merkels Reich wird es daher wagen, auch nur anzudeuten, die Herrschaft der heiligen Angela und ihres Gefolges zeige, grundgesetzlich betrachtet, Züge einer Herrschaft des Unrechts.
- Der Artikel 3
50 Prozent Frauenquote, 35 Prozent Immigrantenquote – Menschenquoten sind im Kommen im Paradies der Bunten Republik. Keine andere Partei widersetzt sich so sehr der Einführung solcher Menschenquoten wie die AfD – aus guten verfassungsrechtlichen Gründen. Denn der Artikel 3 ist in dieser Hinsicht völlig eindeutig: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen (durch den Staat) benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Im Klartext: Der Staat darf Menschen nicht nach den genannten Merkmalen klassifizieren und dann diesen staatlich klassifizierten Menschengruppen jeweils unterschiedliche Rechte gewähren. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Der Artikel 3 ist somit nicht nur einer der wichtigsten Artikel des Grundgesetzes, sondern auch eine der ganz zentralen Lehren aus der Zeit des Dritten Reiches mit seiner hundertprozentigen Arierquote.
In Merkels Reich wurde diese ganz wesentliche Rechtsvorschrift des Grundgesetzes stark aufgeweicht: Die Einführung von Frauenquoten als einer merkmalsbedingten Menschenquote dient dem Ziel, bestimmte Menschen allein wegen ihres Geschlechts staatlicherseits zu bevorzugen – unvereinbar mit dem Wortlaut des Artikels 3. Frauenquoten sind daher ganz klar grundgesetzwidrig, sie stehen wie alle anderen Menschenquoten in der Tradition national-sozialistischen Denkens, wonach der Staat sich das Recht nimmt, bestimmte Menschen aufgrund äußerer Merkmale zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Menschenquoten jeglicher Art sind ein teuflisches politisches Werkzeug, sie gehören zum Standardinventar von Unrechtsstaaten und sind daher mit aller Konsequenz zu bekämpfen.
Alle Kartellparteien – mit Ausnahme der FDP – unterstützen mittlerweile ganz offen die Einführung solcher Menschenquoten in Deutschland. Damit haben sich alle Parteien außer der AfD und der FDP auch vom wichtigen demokratischen Rechtsgrundsatz der Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz verabschiedet – eine gefährliche Entwicklung.
Als Verfassungsschützer steht man nun vor dem Dilemma, wie man im Auftrag der herrschenden Clique einer Partei beikommen soll, die sich besonders vehement für die im Grundgesetz garantierte Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz einsetzt, während diese Gleichheit vor dem Gesetz in Merkels Reich nicht nur mittels Menschenquoten, sondern auch mit allerlei anderen Methoden – Stichwort „kultursensible“ Gerichtsurteile bei ausländischen Straftätern – stetig abgebaut wird. Eigentlich müsste man sich als Verfassungsrechtler mit aller Leidenschaft für den Fortbestand der Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz einsetzen und daher all jene Kräfte unter Beobachtung stellen, die mehr Ungleichheit vor dem Gesetz fordern. Das sind im heutigen Deutschland neben dem innersten Kreis der Merkel-Clique vor allem die traditionell eher diktatorisch verhafteten Grünen und ihre ideologischen Satellitenparteien SPD und SED („Linke“).
Würde sich der Verfassungsschutz nun kritisch mit diesen Befürwortern von Menschenquoten auseinandersetzen, würde er zugleich in eine direkte Auseinandersetzung mit denjengen Kräften geraten, die in der real existierenden Bunten Republik der Gegenwart die politische Richtung vorgeben. Er würde die Hand beißen, die ihn füttert – so verdient man sich keine Lorbeeren. Der ehemalige Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen, der es wagte, die linksextremen Tendenzen in der Regierungspartei SPD in einem Nebensatz auch nur zu erwähnen, wurde umgehend aus dem Amt gejagt – ein abschreckendes Beispiel. Es ist also rational nicht unverständlich, dass der heutige, ganz der Regierung verpflichtete Verfassungsschutz seinen Apparat lieber gegen den schwächsten Machtspieler richtet, die AfD.
- Der Artikel 20
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt“ – so lautet der zentrale Demokratieartikel des Gundgesetzes. Die Demokratie der Bundesrepublik beruht also laut Grundgesetz gleichermaßen auf den beiden urdemokratischen Säulen Wahlen und Abstimmungen. Tatsächlich aber wird uns Deutschen dieses grundgesetzliche Recht auf Abstimmungen seit 72 Jahren verweigert – klar grundgesetzwidrig also.
Auch in diesem Fall des Artikels 20 setzt sich die AfD für eine Verwirklichung der im Grundgesetz festgelegten Rechtsvorgaben stärker ein als jede andere Partei. Die Kartellparteien geben sich bekanntlich mit nur der einen Häfte dieses Demokratieversprechens, den Wahlen, zufrieden und tun so, als gäbe es da im Wortlaut des Gesetzes nicht noch eine andere Hälfte an Demokratie – so ist das Regieren natürlich bequemer, wenn das Volk nur alle vier Jahre mitreden darf und ansonsten nicht ständig dazwischenfunkt.
Auch diese nunmehr schon 72 Jahre andauernde Verweigerung eines grundgesetzlichen Rechtsanspruchs durch den „besten Staat, den die Deutschen je hatten“ wäre ein Thema, das sich der Verfassungsschutz einmal vorzunehmen hätte. Aber auch an diesem heißen Eisen würde sich jeder Verfassungsschützer schnell die eigenen Karrierefinger verbrennen.
Fazit
Wir sehen also: Gründe, sich mit der Grundgesetztreue der herrschenden Clique zu befassen, gäbe es genug. Aber es gibt eben auch genug Gründe im Eigeninteresse des Verfassungsschutzes, genau dies nicht zu tun. Unter Abwägung der eigenen Vorteile und Risiken ist es für die Behörde fraglos deutlich attraktiver, nicht die Regierung, sondern die einzige Oppositionspartei auf die schwarze Liste zu setzen, selbst wenn sich diese immer wieder explizit auf den Wortlaut der Verfassung beruft.
Die betonte Grundgesetzfreundlichkeit der AfD steht dabei einer Verfolgung als angeblich grundgesetzfeindlich nicht im Wege. Schon George Orwell lehrte, dass sich scheinbar selbstverständliche Aussagen durch geschickte Propaganda leicht in ihr Gegenteil verkehren lassen: „Krieg ist Frieden“, „Freiheit ist Sklaverei“, „Unwissenheit ist Stärke“. Und so wird in Merkels Reich ein beharrliches Pochen auf den Wortlaut des Grundgesetzes schlicht als Ausdruck besonders verfassungsfeindlicher Gesinnung umgedeutet: „Grundgesetzfreundlich ist grundgesetzfeindlich“, würde es bei Orwell heißen. Da hilft es auch nichts, wieder und wieder auf dieselben Stellen im Gesetz zu verweisen und auf die völlige Offensichtlichkeit der Rechtsbrüche durch die Clique der Herrschenden. All das hat auch die Opposition in der DDR mit dem Verfassungstext der DDR in der Hand versucht, und sie hatte in der Sache völlig recht. Aber man hat sie trotzdem in Bautzen eingesperrt. Und genauso wird es auch der AfD ergehen. Denn es zählt in der Politik nie das Gesetz, sondern allein die Kraft der Macht.
Vor diesem Hintergrund orwellscher Methoden wäre es letztlich nur folgerichtig, wenn der Verfassungsschutz eines Tages nicht nur die oppositionelle AfD mit ihrer fast rührigen Grundgesetzverliebtheit, sondern auch das Grundgesetz insgesamt als grundgesetzwidrig einstufen würde. All diese „radikalen Parolen“ vom Nutzen des deutschen Volkes, Wahlen und Abstimmungen, Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz statt staatlichen Menschenquoten und einem Asylrecht nur für politisch Verfolgte aus Nicht-EU-Ländern – letztlich alles verfassungsfeindlich, könnte man doch sagen, oder?
Das Grundgesetz als Prüffall für den Verfassungsschutz – eine Entscheidung, mit der Merkel & Co. gut und gerne leben könnten.
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Weder den VS noch unsere Polizei kann man noch für voll nehmen. Beides sind nur noch die Büttel eines korrupten Systems !
Grundgesetz , Verfassung oder wie die alle da in BRD heissen, sind von Siegermaechten erlassene Juristische Akte. schon dadurch alleine ziemlich fragwurdigen Herkunfts….
Zwei Fliegen mit einer Klappe. Kommt gut, wird begeistert aufgenommen werden, die AfD ist ohnehin an allem schuld. Ironie!
Deutschland braucht eine Vefassung, und diese wird vom Volk geschrieben. Selbst in der DDR gab es eine Verfassung, und die könnten wir zu 95% übernehmen. Da wo keine Verfassung ist, da gibt es auch keinen Staat. Wann will sich sich endlich mal eine Partei darum kümmern?
Obwohl Deutschland keine Verfassung hat, hat sich ein Habermas nicht entblödet, einen „Verfassungspatriotismus“ einzufordern.
Weiterer Punkt:
Das Ziel vom (un)politischen Islam ist es, die Scharia einzuführen.
Siehe (z.B. wikipedia) Dar al-Harb, Dar al-Islam, Dschihad, Islamistische Eroberung von Mohammed und die letzten 1400 Jahre.
Aktuell durch GeburtenDschihad, siehe Erdolf:
Macht 5 Kinder, nicht 3.
„Demokrafie ist nur der Zug auf den wir aufspringen, bis wir die Scharia eingeführt haben“
Die linksextreme SPDGRÜNELINKE, in großen Teilen auch CDU fördert „alle-rein“ und damit die Abschaffung unserer Verfassung.
Unser offizieller Verfassungs“Schutz“ sieht dem nicht nur tatenlos zu, sondern schützt die Einführung der Scharia mit ganzer Leidenschaft, in dem alle, die das Hereinziehen vom Trojanischen Pferd kritisieren, in den (sozialen) Gulag deportiert werden.
Die AfD ist die einzige Partei, die unsere Verfassung vor der Scharia schützt.
Verfassung schützen!
Keine Scharia!
Deshalb: AfD wählen!
T.Acheles 21. Januar 2021 at 09:59
Unser offizieller Verfassungs“Schutz“ … setzt sich leidenschaftlich für die Zerstörung unserer Verfassung ein und fördert tatkräftig die Einführung der Scharia.
—
Weil unsere VS hier völlig versagt,
betrachte ich Michael Stürzenberger als kommissarischen Leiter vom VS.
Er (und sein Team) tut das, was der VS tun müßte.
Orwell: „Krieg ist Frieden“ …
—
Islam ist Friede.
GeburtenDschihad ist Friede.
GeburtenDschihad ist Demokratie und keine Bedrohung der Verfassung.
Dschihad, Scharia und der Islamist Mohammed gehören zu Deutschland [Wulff, Merkel, …].
Der Räuber, Islamist, Rassist, Judenmassenmörder und Faschist Mohammed gehört zur Religionsfreiheit in Deutschland.
Die Scharia ist kompatibel mit GG [Sawsan Chebli].
…
Wichtig ist auch Art. 116 GG:
Der sog. Verfasungsschutz versucht gerade der AfD eine rechtsextremistische Gesinnung anzuheften, weil sie eine „völkische“ Auffassung bezüglich des deutschen Volkes habe.
Dabei bestätigt der Art. 116 genau diese Position:
1. Deutscher im Sinne des GG ist, wer die deutsche Staatsbürgerschaft hat oder wer von deutschen Staatsbürgern abstammt.
2. Deutscher ist, wer deutscher Volkszugehörigkeit ist und/oder als solcher im Gebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 Aufnahme gefunden hat -, und wer davon abstammt.
Punkt 2 betont also eindeutig das Abstammungsprinzip und geht noch darüber hinaus, wenn er die deutsche Volkszugehörigkeit nennt. Letzteres sind Deutsche ohne Bundespaß; sie erhalten auf Antrag aber anstandslos diesen Paß.
Konkret betrifft das die Menschen deutscher Volkszugehörigkeit z. B. aus Oberschlesien oder Ostpreußen mit derzeit polnischem od. russischem Paß oder deren Abkömmlinge.
Außerdem: „Volk“ ist eine vorstaatliche Kategorie. In der Praeambel des GG heißt es, das Deutsche Volk (vertreten durch die gewählten Parlamente) hat sich diese Verfassung gegeben. Das deutsche Volk gab es also vor dem GG. Grundlagen des Volkes sind die gemeinsame Geschichte, Sprache, Kultur, Zusammengehörigkeitsgefühl und – natürlich – die Abstammung.
Natürlich hat das deutsche Volk im Laufe der Jahrhunderte immer wieder fremdvölkische Teile in sich aufgenommen. Ethnisch „reine“ Völker gibt es nicht (vielleicht ein Eingeborenen-Stamm im Amazonas-Urwald). Aber dieses Aufnehmen Fremder geschah immer in einem Maße, wo es von der aufnehmenden Gesellschaft verkraftet werden konnte, und die Zugewanderten sich auch integrierten.
Die eingangs genannte sog. völkische Auffassung war mit Sicherheit auch die der Väter des GG. Die konnten sich nicht in den schlimmsten Albträumen die derzeitigen Zustände vorstellen, wonach noch jedem Einwanderer die deutsche Staatsbürgerschaft geradezu nachgeworfen wird, mit dem Ergebnis, daß unser Volk seinem Ende entgegengeht.
Artikel 16a
Artikel 3
Artikel 20
alle-rein = Scharia-rein
GeburtenDschihad = Scharia
…
—
@AfD, bitte stellt einen Antrag beim VS,
dass die linksextreme LINKEGRÜNESPDCDU und VS verfassungsfeindlich sind und deshalb vom VS beobachtet werden müssen!
Orwell: „Krieg ist Frieden“ …
— (2)
alle-rein (gleichbedeutend Scharia-rein) ist humanitärer Imperativ [Merkel]
Bundeskanzler Habecks (2021 – 2022) erste Aufgabe wird die Errichtung eines Ministeriums für Verfassungsschutz (MfVS) sein, um alle Demokratiefeinde besser identifizieren und ausschalten zu können.
Das Grundgesetz wird mit Füßen getreten und zertrampelt.
Die,die das verhindern wollen,werden als verfassungsfeindlich bezeichnet.
Kopf——>>Tisch
Die rothgrünen
„Deutschland,die miesen Stück Schei$$e“ Hetzer,
hetzen den VS auf die einzigste Opposition.
Das erspart denen aufwendige und gefährliche „Rote Armee Fraktion“ Aktionen.
Eurabier
21. Januar 2021 at 10:29
Bundeskanzler Habecks (2021 – 2022) erste Aufgabe wird die Errichtung eines Ministeriums für Verfassungsschutz (MfVS) sein, um alle Demokratiefeinde besser identifizieren und ausschalten zu können.
……………
Kahane es sein,das es dieses Ministerium nicht längst gibt?
Wie wäre es denn einmal mit der Einführung einer Haftung für Politiker und Beamte für deren Entscheidungen. Das kann gern auch gerichtlich ausgefochten werden. Ich erinnere das z.B. an
Atomausstieg
Migrationskosten
Entschädigungen für Kraftwerksstillegungen
Haftung für Staatsschulden anderer Länder
Zahlung von Kindergeld ins Ausland
Bruch des EU-Vertrages
usw. usw.
Wer zahlt diesen ganzen Irrsinn? Richtig, der Nettosteuerzahler!
Langenberg 21. Januar 2021 at 10:23 … völkisch …
—
„Völkisch“ ist ein Kampfbegriff der Linksextremen.
Es erhebt Multi-Kulti zur alleine seligmachenden Ideologie.
Weder absolut gescheiterte Multi-Kulti
noch Monoethnisch
sind der richtigen Weg.
Es braucht einen Weg in der Mitte:
Einwanderung JA,
ABER nach vernünftigen Kriterien wie beruflicher Bedarf, Sprachkenntnisse, keine Armutseinwanderung, keine Verehrung vom Faschisten (Mohammed, Mao, Marx, Adolf, …), …
+ Genau diese vernünftige Mitte möchte die AfD.
Die linksextreme LINKEGRÜNESPDCDU wollen hingegen
– Scharia-rein (verfassungsfeindlich)
– Armut-rein (Sozialversicherungsfeindlich, deutschenfeindlich deutscherentnerfeindlich)
– Kriminelle-rein (deutschenfeindlich, frauenfeindlich)
Ich sag es ja immer wieder: Die Leute, die beklagen, dass wir keine „richtige“ Verfassung haben, sollten vorsichtig sein: So schwammig, wie das Gesetz auch manchmal formuliert ist (Art. 20), die Väter des GG waren hatten wenigstens noch alle Nadeln an der Tanne, im Gegensatz zu den heutigen Versagern. Was meint ihr, was passiert, wenn DIESE Irren eine Verfassung ausarbeiten? Wir wären schlimmer dran, als vorher!
Ewald Harms 21. Januar 2021 at 10:33
Aber noch nicht offiziell im Regierungsrang.
Ist das Grundgesetz verfassungsfeindlich?
Das GG kann nicht Verfassungsfeindlich sein, da es keine Verfassung ist.
Und sich auch nicht auf das Deutsche Volk (das Deutsche nicht die Bürger) BERUFEN KANN.
.
1.) Meiner Meinung nach trägt das BundesverfassungsGERICHT die größte Schuld.
.
Im sog. 3.Reich sorgte die GESTAPO für „Ruhe & Ordnung“.
In der SEDDR gab es dafür die GE heime STASI POlizei.
In der BRD besorgt das der V………….. und bedient sich dabei AGENTS PROVOCATURS und
für FALSE FLAG Aktionen der ANTIVERSCHISSTEN.
Sowie eingeschleuster U-BOOTE, BRUNNENVERGIFTER , Spaltpilzen und Wühlmäusen.
In einem Staat in dem schamlos rechtsgültige freie Wahlen RÜCKGÄNGIG gemacht werden –
sind derartige GG Rechtsbrüche Petitessen!
@ wernergerman 21. Januar 2021 at 09:37:
So ist es. Ein Grundgesetz ist auch keine Verfassung, sondern eben … ein Grundgesetz. Der Irak und Afghanistan haben auch eines – nur noch nicht so lang wie wir.
Es ist wahrscheinlich nicht sinnvoll, gegenüber dem Grundgesetz eine Haltung einzunehmen, wie sie Moslems gegenüber dem Koran einnehmen: vom Himmel herabgesandtes bestes Schriftstück aller Zeiten.
Das GG hat schon auch Anteile, die nicht so toll sind, und es ist auch schwierig, als juristischer Laie die Feinheiten von Formulierungen zu richtig zu verstehen. Unter Umständen stehen da ganz andere Sachen drin als so landläufig vermutet.
Artikel 16a bezieht sich zum Beispiel nur auf Asylbewerber, also Leute, die politisch verfolgt sind. Er bezieht sich nicht auf Flüchtlinge – also Leute, die vor einem Krieg weglaufen – und subsidiär Schutzberechtigte – Leute, die vor irgendwas weglaufen, was nicht in der Genfer Konvention steht. Wissen wir genau, dass die Invasoren auf der Asylschiene hier sind oder auf einer der anderen? Ich weiß es nicht.
Das ist alles nicht so klar. Ich denke aber, dass die AfD Juristen hat, die diesbezüglich aufpassen und eine mögliche Grundgesetzwidrigkeit beheben, selbst wenn ihnen das dann als Pussy- oder U-Boot-Verhalten ausgelegt wird.
Zum Beispiel hat die AfD erst neulich eine Erklärung zum Staatsvolk herausgegeben, die den einen oder anderen ihrer Anhänger geärgert haben dürfte – kurz gefasst: Jeder, der einen deutschen Pass hat, ist Deutscher. Ich vermute, das war notwendig, weil das im GG nun mal so steht.
Ebenso ist es auch mit dem Austritt aus der EU nicht so einfach. Artikel 23 bgesagt „Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit….“ Danach kommt noch ein langer Sermon, aus dem ein Jurist vielleicht herauslesen könnte, dass unter ganz speziellen Umständen ein Austritt möglich ist, aber „einfach so“ wäre grundgesetzwidrig. Deshalb fordert die AfD auch keinen Dexit.
Als Laie zu behaupten, irgendwas wäre grundgesetzwidrig oder grundgesetzkonform, ist sehr vermessen. Dass AfD-Anhänger das Grundgesetz wie eine Monstranz vor sich hertragen, ist allerdings richtig. Ich finde das ein bisschen … rührend.
Nuada 21. Januar 2021 at 11:23
na, ja mir persoenlich ist es ziemlich egel welche Ausreden die Sklavenhalter haben( Grundgesetz, Verfassung, etc. etc. ) Ich weis diese alle sind nicht von Volk angenommen und auch nicht in Volkes- auch meine, Interessen.
Wenn ich euch da in BRD ein Rat geben duerfte, dann das waere- diese alles- unlegitime Gesteze aufzuheben und an allte- legitime von Volk erlassene zurueck zu kehren. aber das ist eine Uthopie. Nur nach dem totalem Kollaps, Gott sei dank, der ist nicht mehr weit.
„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften einreist“. Wie wir alle wissen, ist die millionenfach gelebte Praxis des Asylrechts in Merkels Reich die Gewährung von Asyl für politisch Nichtverfolgte, die aus EU-Ländern einreisen. Die Rechtspraxis des Regimes ist also genau das Gegenteil des Wortlautes des Gesetzestextes im Grundgesetz.
Als guter Verfassungsschützer müsste man seine Aufmerksamkeit nun in erster Linie denjenigen Kräften zuwenden, die diese grundgesetzliche Rechtsvorgabe des Artikels 16a in so eklatanter Weise tagtäglich brechen: den Regierungsparteien, aber auch in großen Teilen der Beamtenschaft, die dem rechtswidrigen politischen Druck, auch politisch Nichtverfolgten, die aus EU-Ländern eingereist sind, Asyl zu gewähren, widersstandslos Folge leisten. All diese Leute sind faktisch Verfassungsfeinde, wenn man ihre Taten am Wortlaut des Gesetzes misst.
………
Dabei ist es besonders bedauerlich, daß es bisher nicht ein Beamter (z.B im BAMF), der offensichtlich rechtswidrig handelt und gehandelt hat, die Ausführung seiner dienstlich angeordneten Handlungen verweigert und sich damit gegen diesen Rechtsbruch gewehrt hat—NICHT MAL EINER–war dazu in der Lage.
Dann wäre es zu einer Musterklage gekommen und das Lügengebäude wäre in sich zusammengebrochen.
Das wäre mir das Risiko wehrt gewesen, nur um mich am Morgen noch im Spiegel betrachten zu können.
Aber es hätte auch elegantere Lösungen gegeben, wie z.B. dauerhafte Krankschreibungen.
Aber da sieht man mal, was wir für ein Land von Flachpfeifen und Arschkriechern sind !
Nicht das Grundgesetz ist ein Prüffall für den Verfassungsschutz sondern unsere deutschenfeindlichen Politiker. Diese gehören wegen Hochverrat in den Knast.
Die Zeiten der Freundlichkeit und Rücksichtnahmen sind vorbei. Die AfD muss all diese Schweinereien und Gesetzesbrüche der Altparteien an die große Glocke hängen.
@ wernergerman 21. Januar 2021 at 11:40
Das ist ein guter Rat, aber wie Du sagst, ist es derzeit utopisch.
Es gibt trotzdem jede Menge Leute, die das tun und auch richtig überlegte Verfassungen ausarbeiten. Es wurde sogar ein Königreich Deutschland mit einem König Peter 1. gegründet, auf mich wirkt er wie ein netter Kerl, aber ich weiß nicht viel von ihm. Das alles bleibt vom Staat natürlich nicht unbemerkt und wird unter der Schublade „Reichsbürger“ abgelegt und zunehmend bekämpft, obwohl die allermeisten sich selber nicht so bezeichnen.
Langenberg 21. Januar 2021 at 10:23
Paroline 21. Januar 2021 at 10:44
Sehr gute Ausführung! Stimme Ihnen vollumfänglich zu.
Nein die Regierung und ganz besonders Merkel sind verfassungsfeindlich. Was wurde seit 2020 alles gebracht. Natürlich alles ohne Erlaubnis vom Grundgesetz.
Normalerweise hätte es 1990 eine Verfassungsdiskussion geben müssen. Doch das wurde alles verschwiegen. Kohl wollte ja in die Geschichte eingehen.
@ dexit 21. Januar 2021 at 11:41:
2020 wurden 32,1 Prozent aller Asylanträge in einer Sacheintscheidung und 24,8 aus formalen Gründen abgelehnt. Also schon ein bisschen mehr als einer, genauer gesagt mehr als die Hälfte. Beim Rest ist nicht klar, wer mit dem Status Asylberechtigter oder Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter hier ist.
Die Gesetze sind gut, aber das Volk ist scheiße?
Beides mal ein bisschen genauer ansehen und die Ansicht könnte sich drastisch ändern …
Die Väter des Grundgesetzes konnten sich nicht einmal im Alptraum vorstellen, dass eine Frau wie Frau Dr Merkel Kanzlerin würde, einen schwulen Sparkassen Angestellten zur Gesundheitsministerin macht, eine Hotelfachfrau mit der einzigen Qualifikation „Frau“ zur Wissenschaft und Forschungsministerin macht und dass eine Hasenscharte ausreicht, in Deutschland zum Wirtschaftenminister zu werden.
Diese Definition ist mehr als einleuchtend.
Wir werden also von einer ständig Unrecht begehenden
Clique, also Kriminellen, regiert und drangsaliert.
Wie hei?t es in der Strafprozeßordnung so schön:
“ Die Polizeibehörden haben strafbare Handlungen zu
erforschen und alle keinen Aufschub duldenden Maß-
nahmen zu ergreifen, um die Verdunkelung einer Sache
zu verhindern!“
Diesen Paragraphen der StPO haben offensichtlich große
Teile der Polizei vergessen. Wäre es anders, müßte längst
die „herrschende Clique“ hinter Schloß und Riegel sitzen !
eo 21. Januar 2021 at 11:50
Schweine nach oben => Grunzgesetz
—
Sehr geehrte(r) C. Hahn,
sehr geehrte PI-Leser,
wieder ein Artikel, der zwar nett zu lesen ist aber außerhalb des Kommentarbereichs von PI leider wieder folgenlos bleiben wird.
Was kann gegen die Willkür der Regierung – auch außerhalb des Kommentarbereichs von PI – getan werden?
1) In allen Gesprächen immer wieder auf durch Artikel in der Mainstream-Presse nachweisbare „Seltsamkeiten“ des Regierungshandelns hinweisen.
2) Den AfD-Politikern klarmachen, daß nur das Fahneschwenken und die Benutzung der Wörter „Deutschland“ und „Altparteien“ auf Dauer nicht ausreicht. Wichtiger wären überlegte und punktgenaue Äußerungen dort, wo die Mainstream-Medien Aufzeichnungen anfertigen. Keine dummen Sprüche.
3) An die Mandatsträger und Juristen unter den PI-Lesern: Hey, Sie sind es die – wenn überhaupt jemand – juristische Schritte einleiten können. So do it!
4) Sich selbst klarmachen, daß die allermeisten Beamten nicht aus hehren Gefühlen ihren Beruf gewählt haben sondern „weil man da abgesichert ist und eine gute Pension bekommt.“ So, was kann man dann von diesen Menschen erwarten außer daß sie Anordnungen karrierewirksam im Zeitrahmen der Dienstvorschriften ausführen, überpünktlich Feierabend machen und sich darüber aufregen, daß der Miroslav in der Abteilung „AfD-Überwachung“ inzwischen schon die Besoldungsgruppe A16 erreicht hat, während man selbst immer noch bei A13 herumkrebst? Charakterlich hochstehend ist das Verhalten der meisten „staatstragenden“ Beamten somit nicht, oder haben Sie schon von Massenprotesten und offenen Briefen der Sicherheitsbediensteten im Bund oder in den Ländern gehört oder gelesen? Ich nehme an: Nein. Warum wohl? Jeder hat Bekannte oder gar Verwandte im Staatsapparat: Zeigen Sie diesen Menschen was Sie von deren Schweigen zu den Mißständen halten. Ja, das erfordert mehr Mut als nur beim Lesen der PI-Artikel zu nicken. Aber: entweder Sie wollen was ändern oder eben nicht.
5) Versuchen, wo es geht, Politikern freundlich aber in der Sache unnachgiebig zu verdeutlichen, daß sie zumeist unfähig wären ohne ihre Beziehungen in der freien Wirtschaft einen ähnlich gut dotierten Job wie in ihrer Partei oder im Staatsapparat zu finden.
6) Aufhören nur hier auf PI herumzujammern. Besser: Ideen sammeln und hier posten wie der ZDF-Mehrheit in der Bevölkerung die Mißstände nachweisbar verdeutlicht werden können.
Beste Grüße
GetGoingII
Seit nun 17 Jahren wurschtelt und fummelt eine FDJ lerin höheren Ranges und Stasizuträgerin am offenen Herzen des Grundgesetzes herum.
Einfach super. Solche Analysen brauchen wir und müssen sie weiter verbreiten. Angriff heißt jetzt die Devise.
„Der Artikel 3 ist somit nicht nur einer der wichtigsten Artikel des Grundgesetzes, sondern auch eine der ganz zentralen Lehren aus der Zeit des Dritten Reiches mit seiner hundertprozentigen Arierquote.“
Eine vielbeschwiegene Wahrheit: Es gab in der Wehrmacht jüdischstämmige Offiziere.
Ein außerordentlich starker Artikel. Von jedermann verstehbar. Die Lehre daraus ist: Es gibt nur das Recht des Stärkeren. Solange die bewaffneten Kräfte, Polizei und Wehr, gehorchen, kann eine Regierung machen was sie will. Das Schwächeln wird einsetzen, wenn die Angehörigen der Kräfte, oder die Kräfte selbst, auf einmal selbst in größerer Zahl zu Leidtragenden werden. Dann ist auf einmal von einem „Militärputsch“ die Rede. Siehe auch der Film „Der Turm“ über das (damalige) Ende des DDR-Regimes.
seegurke 21. Januar 2021 at 10:30
Das Grundgesetz wird mit Füßen getreten und zertrampelt.
Die,die das verhindern wollen,werden als verfassungsfeindlich bezeichnet.
Kopf——>>Tisch
—
Ja.
Ich würde den gesundheitlich Zustand des VS als Delirium bezeichnen:
Bewusstseinstrübung, die sich in Verwirrtheit und Wahnvorstellungen äußert.
@Nuada
„Jeder, der einen deutschen Pass hat, ist Deutscher. Ich vermute, das war notwendig, weil das im GG nun mal so steht.“
So steht es eben nicht im Grundgesetz. Nicht in der Formulierung, nicht im Inhalt. Es ist nur die Auffassung unserer etwas geisteslahmen AfD-Funktionärskaste.
Präsident vom VS, Thomas Haldenwang,
ernannt (also hörig) von linksextremer Scharia-rein und Scharia-gehört-zu-Deutschland-Merkel.
Der/die/das Vize, Sinan Selen ist türkisch sozialisiert,
auch wenn er (äußerlich) sich nicht als Mohammedaner zeigt,
wird er wohl kaum gegen seine Brüder (körperlich und im Geiste) vorgehen, die den Islamisten Mohammed als ihr Vorbild verehren.
Also „Befangenheit“ im juristischen Sinne und damit nicht für das Amt geeignet.
Gülle, Gülle.
@AfD, bitte stellt Antrag auf Umbenennung
VS = > RegierugsSchutz
oder
VS = > SchariaSchutz (SS)
oder meinetwegen, um das Gesicht zu bewahren
VS => Kairoer Erklärung für Verfassungsschutz
Nuada 21. Januar 2021 at 12:08
@ dexit 21. Januar 2021 at 11:41:
Die Gesetze sind Scheiße-das Volk ist Scheiße ?
Darum geht es nicht. Es geht um den anhaltenden Rechtsbruch, das Asylbewerber, die über einen sicheren EU-Staat nach Deutschland einreisen, hier normalerweise keinen Asylantrag mehr stellen können.
Dies galt zumindest bis Ende 2015, als wir von „Flüchtlingen“ überschwemmt wurden.
Und die Haltung der Mitarbeiter des BAMF-einer Bundesbehörde, die man bei einer gesunden Grenzkontrolle eigentlich gar nicht brauchen würde, da sich die Spreu an der Grenze schon vom Weizen trennt.
Oder glauben Sie ernsthaft, das wir die ganzen Geduldeten jemals wieder loswerden.
Die fressen uns die Harre vom Kopf, wenn der Sozialstaat mal den Bach runter ist.
Und bitte, bitte, erzählen Sie mir nichts vom BAMF und seinen Mitarbeitern.
Ich habe über zehn Jahre in einer benachbarten Behörde gearbeitet. Ich weiß, wie da Mitarbeiter unter Druck standen und gelitten haben.
Orwell: „Krieg ist Frieden“ …
— (3)
– Taqiyya ist Wahrheit
– Bundesislamisierungsminister Dr. taq. mult. Haimann Mazyek will Deutschland nicht islamisieren, also kein Scharia einführen und verabscheut jede Form von Gewalt, Terror und Islamismus, also verabscheut auch zutiefst die Gewalt, Terror und Islamismus von seinem geliebten und vorbildlichen Mohammed (heil dem Propheten).
– Islamismus hat nix mit dem Islamisten Mohammed zu tun.
T.Acheles 21. Januar 2021 at 13:34 Korrektur
VS = > RegierungsSchutz
https://www.verfassungsschutz.de/de/karriere/stellenangebote
wirbt mit dem Slogan:
„Im Verborgenen Gutes tun“
Abstimmungen gibt es doch, allerdings nur auf kommunaler bis Länderebene.
Letztendlich zieht Deutschland Asylverfahren anderer EU-Länder freiwillig an sich. Es reicht also nicht, dass D der größte Netto-Zahler in der EU ist. Angeblich war ja der Euro (das Einhegen durch die EU) der Preis für die Wiedervereinigung. Hätten die Deutschen in einer Abstimmung gegen den Euro gestimmt, hätten sie folglich auch gegen die Wiedervereinigung gestimmt. So wurde es zumindest behauptet, muss man allerdings nicht glauben, denn erst durch die Wiedervereinigung konnte die Nato erweitert, der Kalte Krieg beendet, bzw. minimiert werden. West-D hat mit der Wiedervereinigung schon einen extrem hohen Preis bezahlt durch die Übernahme der DDR-Lasten und der vorwiegend durch zwei Diktaturen sozialistisch geprägten Bevölkerung, da hätte es den Euro nicht zusätzlich gebraucht. Blöderweise steht Deutschland durch den schwachen Euro wirtschaftlich hervorragend da, so war das sicherlich nicht gedacht.
Joseph Fischer wird folgendes Zitat zugerechnet, mglw. im Zusammenhang mit der EU gemeint: „Deutschland ist ein Problem, weil die Deutschen fleißiger, disziplinierter und begabter als der Rest Europas (und der Welt) sind. Das wird immer zu Ungleichgewichten führen. Dem kann aber gegengesteuert werden, indem so viel Geld wie nur möglich aus Deutschland herausgeleitet wird. Es ist vollkommen egal wofür, es kann auch radikal verschwendet werden – Hauptsache, die Deutschen haben es nicht. Schon ist die Welt gerettet.“
Grundgesetz: Wer die totale Medienhoheit besitzt, wer die Deutungshoheit an Universitäten besitzt, wer sich pauschal als einer der „Guten“ bezeichnen kann, wird immer Koalitionen schmieden können, die groß genug sind um das Grundgesetz nach Belieben zu ändern.
Nur eine ausgehöhlte und gekaperte CDU öffnete diese Möglichkeiten. Genau das ist geschehen.
Man schleust ein linkskirchliches grünes U-Boot ein, und ein Jahrzeht später beginnt man den Weg zur ökosozialistischen Reforrm-DDR.
@ dexit 21. Januar 2021 at 13:41:
Falsch formatiert, aber egal. Bloß sinnentstellend muss nicht sein. Im vorletzten Absatz muss es natürlich heißen:
Das glaube ich Ihnen gern. Das stelle ich mir nicht einfach vor.
Und noch was: Warum werden die Grünen so hofiert? Weil sie die EU ganz toll finden. Und warum wird die AfD so gehasst? Na eben. Es geht um höhere Interessen: um sehr viel Geld. Würde D aus dem Euro/der EU austreten, würde das finanzielle Kartenhaus zusammenbrechen, das gäbe wohl einen weltweiten Systemcrash. Da muss das olle GG ein wenig zurücktreten. Und der Bernd Lucke hat 2013 noch von EU-Austritt geredet, dann von zwei Euro-Zonen, jetzt hört man gar nichts mehr.
Als erstes ist zu prüfen, ob der frühere RA Wolfgang Schäuble, überhaupt noch in der Lage ist, in seinem hohen Alter (78) den Bundestag (Parlament) als Präsident zu leiten! Dagegen spricht:
1. dass er alle eigenmächtig von Frau Merkel getroffenen Entscheidungen ohne Abstimmung im Parlament mitgetragen und sanktioniert hat (Energiewende, Öffnung der Landesgrenzen für Millionen illegal einreisender Muslime, Finanzierung dieser „Flüchtlinge“ in Milliardenhöhe zu Lasten des Steuerzahlers etc. etc.). Er hat das Parlament als erste „Gewalt“ in unserer Demokratie praktisch ausgeschaltet. Das bemängelte sogar der Geschäftsführer der CDU-Fraktion Brinkhaus erst vor kurzem.
2. Der Parlamentspräsident bekämpft eine demokratisch gewählte Partei, die immerhin von ca. 25 Prozent der Wähler in Mitteldeutschland gewählt wurde und zu Recht im Bundestag sitzt, mit allen Mitteln. Er diskriminiert die AfD und ihre Leitung, obwohl von dort durchaus diskutierbare Vorschläge für eine bessere Politik kommen.
3. Herr Schäuble neigt dazu – wie auch die Kanzlerin – lieber mit links-grünen Träumern, die unseren Rechtsstaat ablehnen – zusammenzuarbeiten.
4. Er fördert den Einfluss seiner eigenen Familie, die nicht nur die AfD strikt ablehnt, sondern auch die Gruppe der „Werte-Union“ innerhalb der CDU. Zu nennen ist seine Tochter, die gerade vor kurzem eine einflussreiche Position in der Programmgestaltung der ARD übernommen hat und mit dem Innenminister Strobl in Baden Württemberg verheiratet ist.
5. Schäuble ist ein Globalist mit dem vorläufigen – auch von Merkel angestrebten Ziel – die EU zu einem Einheitsstaat zu formen – gegen alle Vernunft! Die Mittel dazu sind ein links-grünes Sozial-Programm und enorme Summen aus deutschen Steuermitteln zur Befriedigung der europäischen Nachbarn – auch unter dem Stichpunkt „Gesamtverschuldung“ verschleiert.
6. Schäuble fördert auch wie die Kanzlerin die Islamisierung Deutschlands! Noch vor Merkel behauptete er, dass der Islam zu Deutschland gehöre!
7. Trotz verbaler Andeutungen will Schäuble das Parlament mit 700 „Volksvertretern“ nicht wirklich verkleinern – in USA sind 435 Kongress-Abgeordnete ausreichend!
250 völlig überflüssige Abgeordnete, die bei einer Verkleinerung des BT ihre erheblichen Einnahmen abschreiben müssten, werden immer für Schäubles Politik stimmen, damit sie auch weiterhin auf ihren warmen Polstern sitzen können!
Zumindest die Wähler müssen diesem undemokratischen Spuk ein Ende bereiten!
16a, 3, 20 – Das ist ein merkwürdige Reihenfolge.
Sie unterschätzt Art. 20 GG vollkommen.
Art. 20 GG schreibt die Staatsgrundsätze fest:
– Bundesstaat
– Republik
– Demokratie
– Rechtsstaat
– Sozialstaat
Art. 20 III GG enthält die Gesetzesbindung der Verwaltung. Die für den Rechtsstaat unerläßlich ist.
Art. 20 II GG schreibt die Souveränität des Volkes fest. Aus dem Zusammenhang mit dem Amtseid von Bundespräsident und Bundeskanzler ergibt sich, daß es sich dabei um das Deutsche Volk handeln muß.
Insgesamt ist Art. 20 GG so wichtig, daß er vom Grundgesetz für unabänderlich erklärt wird. Diese Eigenschaft hat außer Art. 20 GG nur noch Art. 1 GG, „Die Menschenwürde ist unantastbar“.
Art. 20 GG unter ferner liefen aufzuführen, wird seiner Bedeutung in keiner Weise gerecht.
Wer schützt unsere Verfassung vor dem Verfassungsschutz?
Jetzt müssen sich endlich die ganzen konservativ-bürgerlichen Schweiger, die sich immer von der AfD distanzierten (z.B. Maaßen), zu Wort melden, um Solidarität mit der Partei zu demonstrieren. Es muss öffentlich klar gemacht werden, dass es mit einer Beobachtung 12 Uhr und nicht mehr 5 vor ist und unsere Freiheit, die Freiheit aller Deutschen, auf dem Spiel steht.
Wenn es keine öffentlichen Stimmen von wichtigen Persönlichkeiten für die AfD in dieser Phase gibt, werden sich viele Deutsche von der Partei abwenden. Das ist schade, aber so sind die Deutschen eben. Die machen nur was „erlaubt“ ist und sind keine selbstbewussten Rebellen, die gegen den vorgeschriebenen Meinstream handeln. 🙁
Die rhetorische und propagandistische Grundlage der Verfolgung der AfD als vorgeblich „verfassungsfeindlich“ beruht im Grunde auf einer einzigen Aussage des Grundgesetzes, nachdem sie von denen, die sie mißbrauchen, allerdings ins Gegenteil verdreht worden ist.Es ist dies die Aussage, daß die Würde des Menschen unantastbar ist. Seither gibt es, politisch gewollt, in der real existierenden Bunten Republik wieder Menschen, deren Würde durchaus antastbar sein darf, und die Volksverhetzung derer, die der AfD Volksverhetzung unterstellen, worin sie lügen, erreicht seither – vom kleinsten Parteisoldaten aka „Medienschaffenden“ bis hinaus zum derzeit amtierenden Bundespräsidenten – in ihrer Massivität ungeahnte Ausmaße.
Die an sich richtige und zentrale Aussage, wonach die Würde des Mensch unantastbar sei, allerdings wird ausschließlich auf das Thema einer möglichst breit und unkontrolliert aufgezogenen Masseneinwanderung von vorrangig moslemischen Ausländern verengt, wonach jeder als Menschenfeind – somit als Verfassungsfeind – zu gelten habe, der diese Politik kritisiert und ihre Folgen entsprechend als negativ herausstellt. Damit entpuppt sich zugleich auch eine rassistische Komponente, weil diese Komponente in jedem solchen Handeln zutage treten muß.
Die Leute, die das Grundgesetz auf diese eine Formel zusammenstanzen, interessieren sich nicht nur nicht dafür, daß unser Grundgesetz noch weitere, ihnen widersprechende Aussagen (wie der des o. a. Art. 16a oder des Art. 20) zu machen hat, sondern sie suchen im Grunde genau diese weiterführende Beschäftigung mit dem Thema zu kriminalisieren und somit zu unterbinden. Sie übergehen damit auch – wissentlich, wie ich annehme – die völkische, auf Abstammung beruhende Grundauffassung im GG, wie sie u. a. auch von Langenberg 21. Januar 2021 at 10:23 anhand des Art. 116 oben in der Kürze bestmöglich (dankenswerterweise!) herausgearbeitet worden ist.
Damit aber ist verfassungsfeindliches Handeln derer ganz klar umrissen, die der AfD genau diese – allerdings ihre eigene – Verfassungsfeindlichkeit unterstellen, und dies voraussichtlich in Kürze (Gerüchten zufolge in dieser oder nächster Woche) so auch, mit breitestmöglicher Medienwirkung und in der üblichen Suggestion der Massen, öffentlich propagieren werden. Wenn führende Politiker aus der AfA dem heute fälschlich nur noch so genannten „Verfassungsschutz“ unterstellen, er müßte vom Verfassungsschutz überwacht werden, dann ist das nichts anderes als die leider bittere Wahrheit über eine politisch korrupte, geradezu kriminell agierende Altparteienschutz-Behörde, die, unter Führung einer eigens dazu ausgetauschten Spitze, das Lied ihrer ebenso korrupten Herren, respektive der einen korrupten Herrin singt.
Die AfD ist hier gut beraten, sich diesen kriminellen und volksverhetzenden Machenschaften der Haldenwang-Truppe und ihrer Auftraggeber, einschließlich ihrer Tippgeber aus den medialen Souffleurkästen sowie den weitgefächerten linksradikalen und Altstasi-Seilschaften, nicht zu ergeben, sondern mit allem, was sie hat, volle Paroli zu bieten. Wer gar noch die Mantras solcher Leute übernimmt, um daraus Vorgaben zu machen, wer in der AfD seine politische Heimat finden dürfe und wer nicht, der untergräbt damit die eigene Partei. Die Grundlage einer Parteizugehörigkeit ist durch das Programm sowie die Satzung definiert, die entsprechend grundgesetzkonform zu sein hat, und sonst durch gar nichts.
Die Analyse ist vollkommen richtig. Angesicht des Paragraphen 20 erhebt sich dann doch die Frage, warum die Kartellparteien so strikt gegen Volksmitwirkung, sprich: Volksabstimmungen sind. Wenn die Umfragewerte in Bezug auf die Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem Regime und die Zustimmung im Volk hinsichtlich des regiden Choronakurses stimmten, dann wäre doch gegen eine Volksabstimmung nichts einzuwenden, oder? Angst vor dem Volk wäre doch dann völlig unbegründet.
Dlaß die Kartellparteien aber genau das Gegenteil wollen, und selbst die Grünen, die sich früher immer für Volksabstimmngen stark gemacht haben, jetzt genau gegenteiliger Ansicht sind, läßt doch vermuten, daß mit der Zufriedenheit im Volk und den Umfragewerten eine ganze Menge nicht stimmen kann. Ergo snd die Umfagewerte nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben werden.
Ich hätte nie gedacht, dass das Zitieren von Bibelstellen in unserm Land Mal als Volksverhetzung bestraft wird
(siehe Pastor Olaf Latzel, St.Martini Gemeinde in Bremen)
Wo bleibt das Recht auf Freie Meinungsäußerung und Religionsausübung?
Gibt’s das nur noch auf dem Papier?
Pfarrer kritisiert Homosexualität-Kirche zeigt ihn wegen Volksverhetzung an
https://www.idea.de/spektrum/bremen-kirchenleitung-stellte-strafanzeige-gegen-latzel
via politikversagen.net
Nuada 21. Januar 2021 at 11:23
Also für mich hat nur das Gültigkeit, was mit de Anstand zu vereinbaren ist. Auf das Grundgesetz beziehe ich mich nie. Das ist also insofern mit der Haltung von jemand identisch, der nur Gottes Gesetz gelten läßt.
Aber Letzteres ist problematisch, wenn Gott schlechte Gesetze ausgegeben hat, wie teilweise im Islam.
Deshalb ist meine Grundlage ja der Anstand. Das ist aber auch problematisch. da ich eventuell keinen Anspruch darauf erheben kann, dass jeder meine Vorstellung von Anstand teilt.
Sich nicht auf das Grundgesetz zu beziehen ist also auf zweierlei Art problematisch. Zum einen darf man nun mal sein eigenes Gesetz nicht in Wodersprzch zum allgemein gültigen Gesetz stellen. Zum zweiten muß man sich öffentlich halt zu Grundgesetz bekennen; denn welcher Normalbürger soll meine Ausführungen dazu verstehen (wie wohl sie ja gedanklich einfach sind).
Was würde ich also mache, wenn ich als AfD-ler öffentlich wäre und mir der Schwur aufs Grundgesetz abverlangt würde? Ich weiß es nicht. Aber mich zum Grundgesetz bekennen sicher nicht. Das beste ist, man kann den Schwur aufs Grundgesetz öffentlich vermeiden. D.h., die AfD muß da eigentlich keine offensiven Aktionen ausführen. Also auch niemals fordern, das etwas verwirklicht werden soll, weil es im Grundgesetzt steht sondern nur weil es (nach der Ansicht der AfD) notwendig sei.
Wenn das Notwendige nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist muß man halt dessen Änderung fordern. Aber das werde ich alles nicht mehr erleben, selbst wenn ich über 91 werden und meine Eltern disbezüglich schlagen sollte.
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