Ärztliche Befreiung vom Maskenzwang – Fragen und Antworten
Von DER ANALYST | Es gibt Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder gesundheitlicher Probleme vorübergehend oder auf Dauer keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Die Bundesländer haben in ihren Infektionsschutzvorschriften für die Betroffenen Ausnahmeregelungen geschaffen. In der Regel ist als Nachweis ein ärztliches Attest erforderlich, das bei Vorliegen entsprechender Beschwerden vom Haus- oder Facharzt ausgestellt wird. Wer … Ärztliche Befreiung vom Maskenzwang – Fragen und Antworten weiterlesen
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