Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Der Münchner SPD-Politiker Markus Guinand ist im November vergangenen Jahres durch sein Unterdrucksetzen eines Gastwirtes bekannt geworden, eine AfD-Veranstaltung mit einem Bundestagsabgeordneten abzusagen (PI-NEWS berichtete). Nachdem sich der italienische Gastwirt zusammen mit seinem Sohn weigerte, dem meinungsfaschistischen Druck des Blockwartes „Rechtextremismus-Beauftragten“ der SPD nachzugeben, veranstalteten die Münchner Sozis zusammen mit dem in ihren Räumen ansässigen „München ist Bunt“-Verein und ihren Grünen Gesinnungsgenossen eine Einschüchterungsdemo direkt vor dem italienischen Restaurant.
Um die Beweggründe der Demonstranten herauszufinden, führte ich für PI-NEWS Interviews vor Ort. Auch mit Markus Guinand, der als Redner auftrat und die Veranstaltung wohl auch mitorganisiert hatte. Aber statt begründeten Aussagen kam von dem SPD-Mann nur ein Schwall von übelsten Beleidigungen und Verleumdungen, wie ich sie bisher noch nicht erlebt hatte. Völlig frei erfunden unterstellte er unverschämt, ich würde zum „Mord gegen Migranten aufrufen“. Er steigerte sich immer weiter in seine linksgestörten Wahnvorstellungen und log dreist weiter, ich wäre ein „gerichtsbestätigter Nazi“.
Das absolute Gegenteil ist der Fall. In zwei Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Stuttgart (Aktenzeichen 11 O 90/15) und dem Landgericht Rottweil (Aktenzeichen O 51/15) wurde bestätigt, dass ich nicht als Nazi diffamiert werden darf. Auch der Bayerische Verfassungsschutz, der seit 2012 jede meiner öffentlichen Äußerungen mit der Lupe beobachtet, stuft mich als „außerhalb des Rechtsextremismus“ ein. Da ich zudem ein ausgewiesener Freund von demokratisch und patriotisch eingestellten Migranten bin, stellte ich gegen Markus Guinand einen Strafantrag wegen Verleumdung und Beleidigung.
Dieses fünfminütige Video zeigt die geradezu wahnhaften verbalen Ausfälle des SPD-Politikers:
Angesichts dieser schon beinahe irren Vorstellung hätte man eigentlich noch eine Untersuchung bezüglich der geistigen Zurechnungsfähigkeit dieses SPD-Typen anregen können. Dieser regelrechte Denunziant ist in der Münchner SPD aber kein untergeordneter Hiwi, wie man eigentlich annehmen müsste, sondern stellvertretender Ortsvorsitzender im Stadtteil Perlach-Waldperlach, dazu „Rechtsextremismus-Beauftragter“ im Bezirksausschuss 16 und – zumindest Stand Ende November 2019 – Mitarbeiter der Münchner SPD-Vorsitzenden und Bundestagsabgeordneten Claudia Tausend.
In einem funktionierenden Rechtsstaat würde eine solche frei erfundene Mordaufruf-Unterstellung gegenüber einem völlig unschuldigen Bürger bestraft. Schließlich ist ein Mordaufruf kein Kavaliersdelikt, sondern wird als Aufforderung zu einer Straftat nach §111 StGB mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet. Durch diese Verleumdung werde ich auch einer Gefährdung ausgesetzt, denn es könnte Racheakte durch Migranten geben, die diesem SPD-Verleumder glauben. Hinzu kommt noch eine immense Rufschädigung.
Man kann sich vorstellen, wie ich aus allen Wolken fiel, als mir die Staatsanwaltschaft München I Mitte Juli die Einstellung des Verfahrens mitteilte. Mit diesen wachsweichen Begründungen werden die gegenstandslosen Beleidigungen und der frei erfundene Mordaufruf als legitime Meinungsäußerungen gerechtfertigt:
Vorliegend war das Verfahren aus rechtlichen Gründen einzustellen, da das angezeigte Verhalten keinen Straftatbestand erfüllt.
Denn bei den Äußerungen des Beschuldigten handelt es sich jeweils um zulässige und damit nicht der Strafbarkeit des § 185 StGB unterfallende Meinungsäußerungen. Die hier vorzunehmende Abwägung des Rechts des Beschuldigten auf freie Meinungsäußerung gemäß Art. 5 Abs.1 GG gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Anzeigeerstatters nach Art.1, 2 Abs.1 GG führt vielmehr dazu, dass die vorliegenden Äußerungen im konkreten Einzelfall nicht strafbar sind.
Für diese Abwägung hat das Bundesverfassungsgericht unter anderem zum einen zur Differenzierung von Werturteil und Tatsachenbehauptung und zum anderen zur Definition der unzulässigen Schmähkritik folgende Grundsätze aufgestellt:
Sofern eine Äußerung, in der sich Tatsachen und Meinungen vermengen, in entscheidender Weise durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist, wird sie als Werturteil und Meinungsäußerung in vollem Umfang vom Art. 5 Absatz 1 S. 1 GG geschützt. Im Fall einer derart engen Verknüpfung der Mitteilung von Tatsachen und ihrer Bewertung darf der Grundrechtsschutz der Meinungsfreiheit nicht dadurch verkürzt werden, dass ein tatsächliches Element aus dem Zusammenhang gerissen und isoliert betrachtet wird (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 1996 – BGH Aktenzeichen Vl ZR 386/94 -).
Mit Rücksicht auf seinen den Schutz der Meinungsfreiheit verdrängenden Effekt ist der Begriff der Schmähung dabei eng auszulegen. Eine Äußerung nimmt dann den Charakter einer Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht; sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person bestehen. (BVerfG, Beschluß vom 29. 7.2003 – 1 BvR 214510)
Es gibt aber in diesem Fall keine „Vermengung von Tatsachen und Meinungen“. Guinand beleidigte ohne jeglichen Tatsachenhintergrund. Es stand ausschließlich die Diffamierung meiner Person im Vordergrund. Also genau das Gegenteil dessen, was die Staatsanwaltschaft hier ausführt. Die völlig gegenstandslose Nazi-Unterstellung wird als „Werturteil“ bewertet:
Bei den Bezeichnungen des Geschädigten als ,,Rechtsextremist“, ,,,Faschist“ und,,Nazi“ handelte es sich jeweils um Werturteile.
Die verfassungs- und obergerichtliche Rechtsprechung ordnet die Bezeichnung einer Person als ,,Nazi“ in der Regel als Meinungsäußerung ein, sofern nicht insbesondere eine (frühere) Parteizugehörigkeit behauptet wird. (so zuletzt OLG Stuttgart, NJW-RR 2016, 932) Denn gewöhnlich soll der Begriff eine schlagwortartige Qualifizierung einer politischen Einstellung oder Geisteshaltung einer Person wiedergeben.
So liegt es bei allen drei vorliegenden Bezeichnungen hier. Der Beschuldigte nimmt in seinen Äußerungen Bezug zu der politischen Einstellung des Geschädigten, der sich selbst in der Vergangenheit „islamkritisch“ äußerte. Dabei ist unerheblich, dass der Geschädigte verfassungsschutzrechtlich außerhalb des Rechtsextremismus eingestuft wird, da der Beschuldigte durch seine Äußerungen lediglich überspitzt und pointiert auf die Islamkritik des Geschädigten eingehen wollte.
Dies gilt umso mehr, da die Straftat im Rahmen einer Versammlung stattfand, welche sich mit ähnlichen Themen auseinandersetzte. Daher sind die Aussagen auch als nicht ehrenrührig einzustufen.
b) Auch die Aussage, dass die Eigenschaft des Geschädigten als ,,Nazi“ durch jedes Gericht festgestellt worden sei, ist aufgrund obiger Ausführungen nur als überspitzte nicht durch Tatsachen überprüfbare Rechtsauffassung bzw. Werturteil einzustufen.
Auch hier stimmt genau das Gegenteil. Meine öffentlich geäußerte Islamkritik richtet sich explizit gegen jede totalitäre Ideologie, insbesondere auch gegen den National-Sozialismus, der eine geistige Nähe zum Politischen Islam aufweist, was folgerichtig in den Nazi-Islam-Pakt führte. Ich warne öffentlich vor heutigen Neonazis in Deutschland, die ihre Verbundenheit mit dem Politischen Islam auch immer wieder zeigen, wie kürzlich durch den Besuch von führenden europäischen Neonazis bei der islamischen Terror-Organisation Hizbolah dokumentiert.
Ich bin geradezu ein Anti-Nazi, der sich im Spannungsfeld mit den ihn umgebenden islamischen Diktaturen auch solidarisch mit dem demokratischen Staat Israel zeigt. Zudem warne ich vor dem Judenhass des Politischen Islams, der sich immer öfter auch durch Gewalttaten in Deutschland zeigt.
Die von SPD-Guinand getätigten Unterstellungen „Rechtsextremist, „Faschist“ und „Nazi“ sind keine „Werturteile“ oder „freie Meinungsäußerungen“, sie stellen vielmehr üble Verleumdungen dar, die völlig konträr zum Tatsachenhintergrund stehen. Als Wiedergründungsmitglied der Weißen Rose ist es geradezu abartig, dass mich diese SPD-Figur mit ihren widerwärtigen Beleidigungen auf eine Stufe mit skrupellosen Judenvergasern, totalitären Rassisten, Verbrechern, Massenmördern, Folterern und sozialistischen Antidemokraten stellt.
Aber die Staatsanwaltschaft ist ganz offensichtlich bestrebt, Markus Guinand straffrei zu halten. Man schreckt auch nicht davor zurück, zur „Begründung“ der Einstellung eine Verurteilung aus dem Jahre 2014 heranzuziehen, bei der ich ein Hakenkreuz im Negativ-Kontext verwendete und damit die von der SPD am 9. November 2012 öffentlich bekundete strategische Partnerschaft mit der judenhassenden islamischen Organisation Fatah öffentlich anprangerte (PI-NEWS berichtete am 2.4.2014). Fälschlicherweise legte das Gericht diese Collage, die ich auch noch von der israelfreundlichen Internetseite haolam übernommen hatte, als „Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen“ aus, obwohl ich sie klar als Gegenüberstellung im Negativ-Kontext benutzt habe. Damit es zu keiner neuen Anklage kommt, ist hier das Hakenkreuz weiß überdeckt:
Aber die Staatsanwaltschaft München I konstruiert aus dieser Verurteilung eine Berechtigung für SPD-Guinand, mich als „Nazi“ zu verleumden, obwohl es tatsächlich genau umgekehrt ist:
Durch den Umstand, dass der Geschädigte tatsächlich u.a. wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafgerichtlich verurteilt wurde, kann die Aussage nämlich auch dahingehend gedeutet werden, dass sie sich mit den Vorverurteilungen des Geschädigten wegen politischer Strafsachen auseinandersetzt.
Dabei ist wegen der übertriebenen Pointierung der Äußerung nicht ausschlaggebend, dass in den Strafverfahren weder die Gesinnung des Geschädigten bestraft wurde, noch diese ausdrücklich festgestellt wurde.
Dass dies zudem selbstverständlich nicht durch jedes Gericht vorgenommen wurde, ist dabei für den durchschnittlichen Zuhörer offensichtlich und wiederum Teil der überspitzten Äußerungen des Beschuldigten.
Wiederum ist genau das Gegenteil der Fall. KEIN Gericht hat mich jemals als Nazi eingeordnet, sondern es gibt vielmehr zwei gerichtliche Verfahren, in denen ich klar als Anti-Nazi klassifiziert wurde. Aber hier geht es ganz offensichtlich nicht um Gerechtigkeit oder das Herausfinden der Wahrheit, sondern wohl eher um den Schutz eines SPD-Politikers. Geradezu absurd wird es bei der Erklärung, warum die unverschämte Mordaufruf-Unterstellung straffrei bleibt:
c) Aufgrund der bereits benannten Gesamtumstände, insbesondere der Tatsache, dass die Äußerungen im Rahmen eines erhitzten und politischen Streitgesprächs auf einer Versammlung getätigt wurden, ist auch die Aussage ,,Sie rufen zum Mord an Migranten auf“ keine Tatsachenbehauptung.
Auch deren Aussagegehalt beschäftigt sich mit der politischen Einstellung des Geschädigten. Bei ihrer Deutung – insbesondere in dem Kontext, dass die Äußerung im Zusammenhang mit der Thematisierung des ,,Christchurch-Attentates“ fiel – ist nicht auszuschließen, dass die Aussage nach der Vorstellung des Beschuldigten dahingehend verstanden werden soll, dass die Veröffentlichung der politischen Standpunkte des Geschädigten geeignet sein kann, Personen zu Gewalttaten gegen Muslime zu motivieren.
Somit ist kein Straftatbestand gegeben.
Unfassbar. Ich habe rein gar nichts mit dem Christchurch-Attentat zu tun. SPD-Guinand hatte in seiner linksverdrehten Phantasie unterstellt, ich hätte Spenden vom Attentäter bekommen. Daraus entwickelte er in seiner geradezu wahnhaften „Kampf gegen Rechts“-Hyperventilierung niemals von mir getätigte Mordaufrufe. Die Staatsanwaltschaft bagatellisiert dies auch noch, indem sie daraus etwas ganz anderes strickt: Durch die Veröffentlichung meiner politischen Standpunkte könnten andere motiviert werden, „Gewalttaten gegen Muslime“ auszuführen. Das aber hat Guinand nicht gesagt und selbst das würde jeglicher Grundlage entbehren, denn bei jeder Kundgebung betone ich, dass sich unsere Kritik nicht gegen Menschen richtet, sondern gegen die Ideologie des Politischen Islams:
Für meine sachlich geäußerte Kritik bekomme ich bei Kundgebungen auch immer mehr positiven Zuspruch von modern eingestellten Moslems, die sich der Forderung zum Verbot des Politischen Islams anschließen. Alleine bei der vorletzten BPE Kundgebung in Hamburg am 15. Februar unterstützten mich ein kurdisch-türkischer Moslem, sogar ein junger linker kurdischer Moslem, dazu eine christliche Georgierin und ein Afrikaner.
Aber Staatsanwaltschaften sind in Deutschland weisungsgebunden und haben sich an Anweisungen des jeweiligen Justizministeriums zu halten. In München und auf Bundesebene koaliert die CDU/CSU mit der SPD, und nur so ist die unfassbare Einstellung dieses Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft München I zu erklären. Natürlich legte ich Beschwerde gegen diese Einstellung bei der Generalstaatsanwaltschaft München ein. In einem Livestream-Video (siehe Titel oben) habe ich die Argumente dargestellt.
Mitte August erhielt ich dann von der Generalstaatsanwaltschaft folgende Mitteilung:
Der Beschwerde vom 26.07.2020 gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft München I vom 08.07.2020 gebe ich keine Folge. Auf die vorbezeichnete Beschwerde wurden die einschlägigen Vorgänge von mir unter Beiziehung der Akten überprüft. Ergebnis ist, dass die Entscheidung der Staatsanwaltschaft München l, das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 SIPO einzustellen, der Sach- und Rechtslage entspricht. Insoweit wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die zutreffende Begründung der angegriffenen Verfügung Bezug genommen. Das Vorbringen des Antragstellers rechtfertigt keine andere Beurteilung.
Die Staatsanwaltschaft München I führte hierzu bei Vorlage der Akten Folgendes aus:
,,Das Beschwerdevorbringen enthält keine relevanten neuen Tatsachen, Beweismittel oder Rechtsausführungen; auch sonst ergaben sich keine neuen Gesichtspunkte, die eine Abhilfe rechtfertigen würden.
Die teilweise zitierte Entscheidung des Landgerichts Stuttgart kann bei der vorliegend vorzunehmenden Prüfung grundsätzlich keine Rolle spielen, da jeweils eine Betrachtung des Einzelfalls vorzunehmen ist.
Ebenso kann die objektive Einordnung oder gar subjektive Einschätzung durch den Antragsteller selbst hinsichtlich dessen politischer Zielrichtung nicht berücksichtigt werden, das es sich hier eben um ein (zulässiges) Werturteil des Beschuldigten handelt. Lediglich Tatsachenbehauptungen können auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüft werden.
Aus diesem Grund war – entgegen der Behauptung des Antragstellers – auch nicht zu bewerten, ob die Veröffentlichung der politischen Standpunkte des Geschädigten objektiv dazu geeignet sein kann, Personen zu Gewalttaten gegen Muslime zu motivieren.
Genauso ist es unerheblich, dass der Antragsteller als Person des öffentlichen Lebens die Versammlung in seiner Funktion als Journalist besuchte.“
Dem wird beigetreten. Daher muss es mit der Verfügung der Staatsanwaltschaft München I vom 08.07.2020 sein Bewenden haben.
Zivilrechtliche Ansprüche werden durch diesen Bescheid nicht berührt.
Einige von mir konsultierte Rechtsexperten teilen meine Auffassung, dass es sich bei dieser Verfahrenseinstellung um einen regelrechten Justizskandal handelt. Angesichts dieser Geisteshaltung der Münchner Staatsanwaltschaft ist jetzt wohl auch die Einstellung des Nötigungs-Verfahrens in der Visitenkarten-Affäre des Markus Guinand zu erwarten. In diesem Livestream-Video, das bisher fast 17.000 Bürger sahen, habe ich die Hintergrundgeschichte dieser Nötigung dargestellt:
Um doch noch Gerechtigkeit in diese Sache zu bringen, bleibt noch ein Klage-Erzwingungsverfahren übrig. Oder der Weg über eine Zivilklage, die mit weiteren Kosten und Mühen verbunden ist.
PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Kritik am Politischen Islam muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN: HU70117753795954288500000000, BIC: OTPVHUHB. Oder bei Patreon.
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Herr Stürzenberger, lassen Sie bitte für eine Weile den gewiß ehrenhaften Kampf gegen den ISlam ruhen.
Es geht jetzt um unsere Heimat, um unser deutsches Vaterland!
Nutzen Sie ihre Popularität und helfen Sie mit, die 3. sozialistische Diktatur auf Deutschem Boden zu verhindern! Danke.
Was ist denn das für eine Justiz? Um die Einhaltung von Gesetze geht es denen nicht.
Gott segne Sie, werter Herr Stürzenberger!
Dem „tiefen Staat“ ist mit den gewöhnlichen Rechtsmitteln nicht mehr beizukommen.
Die Verkommenheit dieses Staates und seiner
willigen Systemhelfer,wird von Tag zu Tag deutlicher.
Es ist Totalitär, von der kleinsten Amtsstube,bis hin
zur absoluten Macht, der Politiker.
Selbst die Justiz, einst vorzeigbar und unabhängig,
ist von diesen Kräften durchsetzt.
Und wer nicht spurt, wird irgendwie entsorgt !
Linksgrünes Schweinsgesindel ist halt so!
🙁
Der Typ ist ganz klar: Zeckenzüchter!
Sozialisten haben schon 100 Millionen Male gezeigt, dass sie für eine gute Sache morden, also hat die Münchner Staatsanwaltschaft nichts falsch gemacht!
Wenn man vom Verfassungsschutz als Gegner und Feind markiert worden ist, dürfen Polizei, Gerichte und Behörden ALLES.
Da gibt es eine kleine interne Notiz, und dann ist die Sache klar.
Keine Chance.
Alles weitere ist nur noch eine Formalie.
Den Rechtsstaat kann man dann abhaken.
So ist auch der organisierte Überfall auf Michael Stürzenberge zu verstehen.
PAUKENSCHLAG !!! TRUMP BESTÄTIGT: AKTUELL WERDEN FRAUEN & KINDER BEFREIT!
In der Hoffnung, dass dieser Artikel auch Menschen erreicht, die sich immer noch im Bann der medialen Panikmache befinden, wird vorab auf ein informatives Interview von Eva Herman und Dr. Wolfgang Wodarg verwiesen.
https://www.legitim.ch/post/paukenschlag-trump-best%C3%A4tigt-aktuell-werden-frauen-kinder-befreit
.
OK, wenn (Rechts-) Staat so offensichtlich versagt, werden immer mehr Bürger
darüber nachdenken, das Recht selbst in die Hand zu nehmen.
.
Kommt einem doch bekannt vor: SPD Sendling in braunen Stiefeln unterwegs.
Freitag, 04.08.2017,
Anfang Oktober 2015 hat der Wirt des „Casa Mia“, Giovanni Costa, eine Reservierung für Montag abends halb zehn, für 10 bis 20 Leute erhalten. Die selben Gäste kamen anschließend immer wieder, tranken Bier und aßen Pizza – immer montags.
➡ Bis Ernst Dill (SPD), Beauftragter gegen Rechtsextremismus vom Sendlinger Bezirksausschuss, im Januar 2016 forderte, die Gäste nicht mehr zu bedienen. Grund dafür sei, dass es sich bei ihnen um Pegida-Mitglieder handelte, die nach ihrer Kundgebung in das Restaurant einkehrten. Costa erteilte den Gästen jedoch kein Hausverbot, da es keine politischen Treffen waren, wie er FOCUS Online erklärt. Darum beendeten auch Polizei und Zivilbeamte, die gelegentlich gerufen wurden, die Treffen nicht.
Hassparolen und beschmierte Hauswände
Giovanni Costa wirft Dill nun vor, das „Casa Mia“ absichtlich geschädigt zu haben. Laut Costa forderte er Gäste vor dem Lokal dazu auf, es zu boykottieren und drohte dem Wirt mit dem Gesundheitsamt. Später wurde das Lokal auch mit Sprüchen beschmiert: „Nazis verpisst euch“ und „Nationalsozialismus raus aus den Köpfen“ wurden an die Wand gesprüht.
Kaum war der Schaden beseitigt, wurden die Fenster mit Aufklebern beschmutzt. Auch darauf waren wütende Tiraden zu lesen. Das „Casa Mia“ war daraufhin immer schlechter besucht. Da die Gäste ausblieben und immer mehr Stammtische absagten, geriet Costa in Pachtrückstand.
Schließung des „Casa Mia“ steht kurz bevor
Am Freitag schließt das italienische Restaurant, der Pachtvertrag Costas wurde nämlich nicht verlängert. Nach 14 Jahren kündigte die Brauerei Anheuser-Busch InBev, die das Lokal mit Bier belieferte, den Kontrakt. Die Entscheidung sei rein wirtschaftlich motiviert und habe keinen politischen Hintergrund, erklärte der Brauerei-Sprecher Oliver Bartelt gegenüber der „Bild“.
Costa hält dagegen: Die Pachtrückstände seien der Verdienst der Schmutzkampagne, die man gegen ihn gefahren habe. Deshalb sei es natürlich auch eine politische Entscheidung, wie er FOCUS Online sagt.
Stammgäste kämpfen um Erhalt des Restaurants
Viele Stammgäste setzen sich nun für den Erhalt des „Casa Mia“ ein, sammeln Unterschriften und appellierten an den Bezirksausschuss und die Brauerei. Ob sie das Restaurant noch retten können, wissen sie nicht.
https://www.focus.de/regional/muenchen/casa-mia-in-muenchen-vor-dem-aus-pegida-anhaenger-liebten-seine-spaghetti-das-wurde-einem-gastwirt-zum-verhaengnis_id_7427708.html
SPD vertrieb Casa Mia aus buntem Sendling
BILD ist den Vorwürfen des Casa-Mia-Wirtes Giovanni Costa im einzelnen nachgegangen und hat die SPD-Blockwarte Ernst Dill und Markus Lutz damit konfrontiert. Sie haben insoweit gute journalistische Arbeit geleistet. Es zeigt sich, dass die SPD eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Drangsalierung des Wirtes ergriff, und dass der von der SPD-Stadtgesellschaft und ihrer „Fachstelle für Demokratie“ in den Dienst genommene Brauereikonzern AB InBev die erste Gelegenheit zur Kündigung nützte, die sich daraus ergab.
https://bayernistfrei.com/2017/08/02/spd-kampagne/
Wundert nicht in einem Staat in dem SED Schergen Verfsssungsrichterin, Innensenator oder Stiftungsvorsitzende werden können.
Verbrecher haben sich unseren Staat zur Beute gemacht.
Auch eine Justiz unterliegt dem System der gerade herrschenden Klasse.
Wie kann auch eine Justiz gegen die Interessen des Systems urteilen, in das sie selbst eingebettet ist.
Wurden etwa in der DDR oder im NS Staat Urteile zuungunsten des Systems gefällt?
Diese Justiz ist bia auf Mark und Bein pro slamisch korrupiert. Mein Mann hatte auch mal eine deutschen Richter vor 10 Jahren beleidigt wegen seines Fehlurteiis, (Fall Mannheimer)hat ihm eine saftige E-Mail geschrieben als die Post kam aus Heilbronn hat er sich den Hintern mit Anklgaeschrift abgewischt und per Einschreiben zuückgeschikt, nie wieder was gehört , von diesen Volltrottel, und er schrieb noch dazu , er soll gefäligst versuchen höchtspersünlich in Südtirol ihm die Handschellen anzulegen, aber dann wird er im Rollstuhl dei Heimfahrt antreten
Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.
So ein Typ , wie der SPD Fuzzi hätte bei solchen Aussagen in Italien nichts zu lachen, da bekommen solche Leute mal. bei Nacht und Nebel eine Sonderbehandlung , und dann ist Ruhe im Karton
An vielen Orten hängen jetzt Wahlplakate mit dem Aufruf: „Nazis töten.“ Die Beschwerden zahlreicher Bürger in verschiedenen Städten wegen diesem Plakat werden von den Behörden einfach ignoriert. Dieser Aufruf paßt eben anscheinend in die politische Landschaft, die Aktionen des rechtschaffenen und ehrenwerten Herrn Stürzenberger nicht.
Wir müssen uns immer im klaren darüber sein, wo wir jetzt leben und was aus unserem Land geworden ist, dann ist unser Erstaunen über viele totalitäre Erscheinungen und das anscheinend völlige Abdriften in den Linksextremismus nicht ganz so groß.
Der nächste Außenminister in Turnschuhen läuft sich warm:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article214374500/Gruene-Jugend-Demokrat-Oekosozialist-wollte-JU-in-Gulag-schicken.html
Bitte tun Sie das, Herr Stürzenberger, ein Klage-Erzwingungsverfahren anstrengen. Diesem ewigen „Nazi“-Geschrei muss Einhalt geboten werden, und dass man Ihnen einen Mordaufruf andichtet, ist ja ebenso ehrenrührig.
Hier bei PI wurde mehrmals ein russischer Militär/Politiker zitiert. Dieses Zitat sagt in etwa aus, dass, egal wie man agiert, jeder, der GEGEN bestimmte politische Entscheidung der politischen Führung ist, als Faschist, als Nazi usw. bezeichnet werden soll. Damit würde man dem „Feind“ sofort deklassieren und DAS würde im Gedächtnis der Menschen bleiben. So, und nun erinnere ich mich an 2013/2015?, als Pegida im Kommen war, dass die „Vollendende aus der Uckermark“ genau dieses sagte: „Nennt sie Nazis … “ . Das hat sie also in Moskau gelernt! Ich glaube nicht, dass dieses Neutrum überhaupt jemals ein Physikstudium absolviert, geschweige denn einen Doktortitel erworben hat. Diese Legende wurde beizeiten zur Umkrempelung von Deutschland gestrickt. Ich warte auf den Tag, an dem wir jubelnd durch die Straßen tanzen und dabei singen: „Die Hex ist tot, die Hex ist tot!“ Leider bin ich sogar etwas älter als dieses Weib, aber vielleicht schaffe ich es, diesen Tag zu erleben.
Lieber Herr Michael Stürzenberger – zum Glück stehen Sie nicht allein. Deutsche Landsleute halten zu Ihnen und bei PEGIDA Dresden sind Sie sowieso jederzeit willkommen.
Dass Ihnen Unrecht angetan wird, da der politische Gegner Ihnen nicht auf argumentativem Weg beikommen kann, das wundert einen DDR-Geborenen nicht. Aber eine Schande für die Nach-Bonner-Republik ist es doch. Anstatt Ihnen bei der klaren Faktenlage Recht zu verschaffen, agieren die weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften im Auftrag.
Richtig ist, dass Sie dieses Unrecht dokumentieren in aller Öffentlichkeit. Denn in einer vielleicht nahen Zukunft wird Ihnen Genugtuung verschafft werden.
Sie sind ein waschechter Journalist und in meinen Augen ein begnadeter Vertreter der journalistischen Aufklärung!
Richtig, die können uns nicht mürbe machen – der Grund heißt innere Gerechtigkeit!
Eurabier 26. August 2020 at 17:21
Sozialisten haben schon 100 Millionen Male gezeigt, dass sie für eine gute Sache morden, also hat die Münchner Staatsanwaltschaft nichts falsch gemacht!
+++
Es waren weit mehr als 100 Mio. Die Na*is waren gleichermaßen Sozis (siehe Reden von Goebbels und Hitler).
„Die Farm der Tiere“ ist bereits Realität.
Was macht eigentlich Johannes Kahrs? Hat er jetzt endlich einen Spiegel?
Wetten, dass derselbe Staatsanwalt seine Bezeichnung als „Oberreichsanwalt“ gaaanz anders bewerten würde?
😉
Herr Stürzenberger, seien Sie froh, der Herr Staatsanwalt hätte Sie in der Tradition seines politisierten Amtes immerhin noch als „Schäbiger Lump“ oder als „Asozialer“ bezeichnen (lassen) können.
———————
Freiheit1821 26. August 2020 at 17:17
Ich bewundere immer Herrn Stürzenberger für seine ausführlich und gut geschriebenen Beiträge. Auch hier argumentiert er sehr gut und auch richtig. Das Problem ist nur, dass man in diesem Merkel-Staat mit logischen Argumenten nicht weit kommt, sondern die Ideologie muss stimmen. Deswegen auch solch wirren Argumente von der Staatsanwaltschaft.
„Nazi“ ist eine üble Diffamierung, aber hindert offenbar niemanden daran, diesen völlig inflationär zu benutzen. Selbst wenn es bei Herrn Stürzenberger nicht mal ein Argument gibt, warum er einer sein soll, sondern im Gegenteil.
Freiheit1821 26. August 2020 at 17:17
Aber nur ein Halbgarer, weil er seine Zuchtzecken dann lieber doch nicht selbst ernährt, sondern diese Aufgabe nach Feudalherrensitte an die Untertanen delegiert.
Was man auch irgendwie verstehen kann, man stelle sich vor, wieviel Blut so eine 85-Kilo-Zecke weglutscht, wenn sie sich angestrengt mit wichtigsten Staatsaufgaben befasst.
https://www.muenchen-transparent.de/personen/1418769_Markus+Guinand
Wie sollte es auch anders sein, wenn Michael irgendetwas in den ohnehin nicht vorhandenen Bart murmelt, was irgendein Uniformträger ausser Hörweite auf sich bezieht, wird er dafür vor Gericht gezerrt. Aber massivste Beleidigungen und Unterstellungen ihm gegenüber werden grundsätzlich eingestellt. Politische Gerichtsbarkeit halt.
Unglaublich!!!!!!!!!!!!
Markus Guinand, liebt den islam. Was hat er davon?
Oxenstierna 26. August 2020 at 18:01
An vielen Orten hängen jetzt Wahlplakate mit dem Aufruf: „Nazis töten.““
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Einfach Plakat daneben hängen:Antifa hilft dabei. Oder :“ Antifa tötet“.
Da wird was los sein!
Unglaublich, was für einen gequirlten Mist sich die Staatsanwaltschaft da zusammen leiert, um einen der wirklichen Hass-Prediger nicht nur ungeschoren davon kommen zu lassen, sondern ihn und seine Artgenossen in ihrem Treiben für die Zukunft sogar noch zu bestärken. Wenn in diesem Land irgendwann der Rechtsstaat wieder hergestellt sein sollte, dann müssen diese Leute zur Rechenschaft gezogen werden.
Wenn die Justiz fällt, dann gibt es kein Halten mehr.
Und sie ist schon lange gefallen.
Wir bewegen uns auf einer schiefen Ebene abwärts.
Ich bin immer wieder erstaunt mit welchem Eifer Richter,Staatsanwälte und Politiker betteln die denkbar ekelhaftesten Arschlöcher mit der Zunge reinigen zu dürfen.
Herr Stürzenberger, Sie haben was nicht verstanden!
Es ist völlig egal, ob ein Hakenkreuz gezeigt wird. Als Linker ist das praktisch Tagesgeschäft, schon um die Rate „rechter Straftaten“ zu erhöhen. Man nimmt das nur gelegentlich zum Anlass, unliebsame Personen, so wie zum Beispiel Sie, auszuschalten. Da können sie noch so viele Juden als Freunde haben, ist egal. Wenn Sie versuchen, an der aktuellen Parteien- und Verschisstenkaste zu nörgeln, dann sollen Sie fertig gemacht werden.
So ist hier die Sachlage …
Jeder normale Mensch hätte diesem Denunziantensch.. die Fresse poliert. Woher nehmen sie diese Eselsgeduld?
Mit meinem Intellekt, meiner Erfahrung und meinen progressiven Positionen bin ICH ein Rechtsextremismus-Experte. Abstreiten werden das zwar einige, liegen damit aber falsch – tut mir leid, ist so.
Ergo: PI ist unter ständiger Beobachtung von einem echten Rechtsextremismus-Experten, nämlich unter meiner. Und solange ich nicht sage, PI oder Herr Stürzenberger seien rechtsextrem, solange ist das auch so, da kann sich jeder drauf verlassen!
Wenn also irgendeine Type behauptet, Herr Stürzenberger würde zum Mord an Migranten aufrufen, ist das ein Spinner, Politdiot, Wahnsinniger etc. und lügt.
Weil ICH das sage. Ich bin besser als der, habe mehr Verstand, Grips und Empathie.
Übrigens bin ich auch Linksextremismusexperte. Dieser Mann ist Stalinist. Diese Aussage ist faktisch.
Schon sehr erstaunlich die Argumentation der Staatsanwaltschaft.
Da sind aber Leute aus der angeblich „rechten“ Ecke für weit harmlosere Äußerungen ziemlich heftig verknackt worden.
Für ihre Milde, was Links betrifft, ist die Münchner StA ja berüchtigt. Insbesondere die StAin Judith Henker (eigtl. Henkel) ist hier hervorzuheben: Ein Linker bombte mich zwar in die Fr…, dass davon mein schwerer Lederhut wegflog, doch die Henker stellte das Verfahren großzügig ein.
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