Von C. JAHN | Der Elefant im Raum, über den im Verfahren gegen den Lübcke-Attentäter Stephan Ernst niemand zu sprechen und noch weniger zu schreiben wagt, sind die Ereignisse von 2015. Merkels Siedlungspolitik und der Mord an Walter Lübcke sind inhaltlich nicht zu trennen. Beide Ereignisse stehen in unmittelbarem, ganz direktem Zusammenhang: das eine war Voraussetzung für das andere. Es hilft in der Debatte über das aktuelle Zeitgeschehen, parallel zur davon unabhängigen juristischen Bearbeitung beider Thematiken, daher auch nicht weiter, aus Scheu oder Pietät einer Diskussion aus dem Weg zu gehen, die aufgrund der unauflöslichen Verknüpfung dieser beiden historisch bedeutsamen Ereignisse intellektuell gar nicht vermieden werden kann.
In der Diskussion um den Mord an Walter Lübcke sind einige Grundsätzlichkeiten zu berücksichtigen, die vorab im folgenden kurz skizziert seien. Zunächst einmal geht es in diesem Fall um ein ganz klassisches politisches Attentat. Diese Feststellung erfolgt hier ohne Wertung: der Mord soll dadurch weder gerechtfertigt oder entschuldigt, er soll nur sachlich eingeordnet werden. Stephan Ernst richtete seine Waffe nicht gegen unbeteiligte Zufallsopfer, sondern gegen eine konkrete Einzelperson. Nach Ansicht des Autors dieses Beitrags ist der in den Medien gelegentlich zu lesende Begriff „Terrorist“ daher auf Stephan Ernst nicht anwendbar: Es ging bei Tat und Opfer nicht darum, im Interesse einer politischen Zielsetzung allgemeinen „Schrecken“ zu verbreiten. Der Mord an Lübcke lässt sich somit auch nicht mit Terrortaten im engeren Sinn vergleichen, wie wir sie von islamischen Selbstmordattentätern, vom „Großen Terror“ Stalins, dem rechtsextremen Anschlag auf das Münchner Oktoberfest oder den Kaufhausbränden der RAF kennen.
Da es sich beim Mordanschlag auf Walter Lübcke ganz unverkennbar um einen politischen Anschlag auf eine gezielt ausgewählte Einzelperson handelt, ist dieser Mord, rein sprachlich betrachtet, also eindeutig ein „Attentat“. Dieses Attentat wiederum richtete sich nach derzeitigem Kenntnisstand des Geschehens ganz offensichtlich nicht gegen eine private politische Meinung Lübckes. Der Mord an Lübcke unterscheidet sich in dieser Hinsicht von einer ganzen Reihe anderer Attentate der jüngeren Zeitgeschichte – etwa den Attentaten auf Pim Fortuyn, Theo van Gogh oder Rudi Dutschke –, deren Opfer als Repräsentanten einer bestimmten politischen Geisteshaltung ausgewählt wurden. Diese Opfer standen zum Zeitpunkt des Attentats allesamt außerhalb des staatlichen Autoritätsbereichs: Sie waren vielleicht einflussreiche Persönlichkeiten, aber keine staatlichen Akteure, ihre persönlichen Meinungen waren Teil des freien, gesamtgesellschaftlichen Meinungsringens.
Walter Lübcke hingegen, das legen die bereits bekannten Umstände der Tat als Folge seines Auftritts in Lohfelden nahe, wurde nicht als Privatmann aufgrund seiner persönlichen Meinung, sondern als staatlicher Repräsentant erschossen, als Akteur der Exekutive. An der besagten Veranstaltung in Lohfelden, in der Walter Lübcke die indigenen Deutschen im Falle ihrer Ablehnung des Bevölkerungsumbaus zur Auswanderung aus ihrem Heimatland aufforderte (PI-NEWS berichtete), nahm Walter Lübcke in seiner offiziellen Eigenschaft als Regierungspräsident teil. In dieser Eigenschaft stellte er sich öffentlich Fragen ausschließlich staatlichen Handelns – alle in diesem Zusammenhang gefallenen Aussagen besaßen daher einen eindeutig staatlichen Bezug, die Privatmeinung Walter Lübckes war nicht gefragt.
Hier zur besseren Vergegenwärtigung nochmal die Erstaufnahme vom 14. Oktober 2015 aus Lohfelden:
Vergleichbar ist der Mord an Walter Lübcke daher grundsätzlich nur mit solchen Attentaten, die sich ebenfalls gegen erkennbar in rein staatlicher Funktion auftretende Akteure richteten. Dies sei hier nur deshalb so nachdrücklich vorangestellt, um diesen konkreten Fall von vornherein gegenüber anderen, ähnlichen, aber eben nicht tatsächlich vergleichbaren Attentaten abzugrenzen.
Es wurde eingangs schon darauf hingewiesen, dass politische Attentate niemals unabhängig von ihren jeweiligen politisch-inhaltlichen Zusammenhängen betrachtet werden können, auch wenn Pietätsgründe dem entgegenstehen. Es ist intellektuell völlig unmöglich, über das Attentat auf Rudi Dutschke oder Pim Fortuyn zu sprechen, ohne den politischen Hintergrund mitzudenken und auch offen zu erwähnen. Diese Grundgegebenheit jeder Nachbetrachtung politischer Attentate gilt genauso bei Attentaten auf staatliche Akteure: das Attentat des Gavrilo Princip auf den österreichischen Thronfolger beispielsweise muss selbstverständlich im Zusammenhang mit der damaligen politischen Gesamtlage im Balkan gesehen und erörtert werden. Eine solche Erörterung bedeutet aber natürlich nicht, dass man sich allein durch diese Inbezugsetzung bereits zum Liebhaber des serbischen Nationalismus macht (was aber jedermanns gutes Recht wäre, wir sind ja ein freies Land), geschweige denn die Ermordnung eines Menschen als Teil des politischen Handlungsspektrums billigt.
Noch deutlicher wird der im Fall von Attentaten gegen staatliche Akteure grundsätzlich bestehende Konflikt zwischen zeitgenössischem Strafrecht, Pietät und der unausweichlich notwendigen inhaltlichen Bewertung der für das Attentat ursächlichen staatlichen Exekutivmaßnahmen im Fall des Anschlags auf den deutschen Gesandten in Paris, Ernst Eduard vom Rath, letztlich ebenfalls nur eine Stellvertreterfigur, durch den Attentäter Herschel Grynszpam im Jahr 1938.
Entsprechend ist es aus Sicht des Autors auch im Fall des Attentats auf Walter Lübcke intellektuell gar nicht möglich, dieses Attentat ohne jeden Bezug auf den politischen Hintergrund zu diskutieren. Walter Lübcke wurde, wie dargestellt, eindeutig nicht als Zufallsopfer oder Privatmann aufgrund seiner privaten Meinung erschossen, sondern als Repräsentant eines Staates und der staatlichen Exekutivgewalt. Im Fall Lübckes befand sich dieser Staat 2015 – unstrittig – auf formalrechtlichen und – strittig – auch politisch-moralischen Abwegen, die man je nach persönlichem politischen Standpunkt billigen oder verwerflich finden kann. Jedwede persönliche Bewertung des staatlichen Handelns von 2015, pro oder contra, ändert allerdings nichts an der untrennbaren inhaltlichen Verbundenheit zwischen der Tat und dem seinerzeitigen staatlichen Handeln als ursächlichem Auslöser dieser Tat. Genau aufgrund dieser untrennbaren Verbundenheit steht im Gerichtsprozess gegen Stephan Ernst auch die merkelsche „Flüchtlingspolitik“ immer mit im Raum und folglich auch Angela Merkel selbst – auch wenn die deutsche Presse so tut, als würde sie diesen riesigen Elefanten mitten im Saal nicht sehen.
Sinn und Zweck dieses Beitrags soll es sein, diesen riesigen Elefanten im Gerichtssaal einmal anzusprechen. Es ist nicht Sinn und Zweck dieses Beitrags, ein Urteil über die Merkelsche Siedlungspolitik – denn das ist die sogenannte „Flüchtlingspolitik“ ja de facto – zu fällen. Dieses Urteil zu fällen wird auch dem Richter im Prozess um das Attentat auf Walter Lübcke nicht gelingen, dazu ist der Richter, wie jeder Richter zu jeder Zeit, viel zu sehr in seiner eigenen Zeit gefangen. Dieses Urteil aber wird kommen. Auch wenn bislang niemand darüber zu sprechen und noch weniger zu schreiben wagt: Angela Merkel sitzt heute bereits mit auf der Anklagebank, durch den Mord an ihrem Stellvertreter Walter Lübcke für alle Zeit untrennbar mit dem Attentäter verbunden, auf dem Platz genau neben Stephan Ernst.
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Die politische Klasse setzt sich immer wieder über geltendes Recht hinweg. Das kennen wir leider zur Genüge.
Mein Traum…
Der selbstgebackene Geburtstagskuchen, den ich jedes Jahr Frau Dr. Merkel zum Geburtstag schicken werde.
Und der jedes Jahr automatisch ungeöffnet zurück kommen wird mit dem Vermerk:
„Unsere besonderen Häftlinge haben prinzipiell Postverbot!“
DEN Kuchen lasse ich mir dann schmecken.
Ein sehr guter, sachlicher Artikel. (Ob er „erwünscht“ sei, steht auf auf einem anderen Blatt).
Der Zynismus Herrn Lübckes damals war ohnegleichen. Denn kulturell angestammte Menschen zum Verlassen des eigenen Landes aufzufordern, erfordert Bosheit angesichts des Umstandes, dass die meisten davon schlicht nicht die Mittel zum Verlassen des Landes haben. Sie sind also gezwungen, ihr Land so zu gestalten, dass sie darin (weiter) zu leben vermögen.
Auswandern kann, wer jung ist, gut ausgebildet, und die Finanzmittel zum Suchen einer neuen Heimat besitzt. Allen anderen ist das verwehrt. Niemand reißt sich darum, Menschen ab 50 aufzunehmen, es sei denn, sie bringen Kohle ohne Ende mit.
Ich selbst habe mich mit der Person des Attentäters noch nicht auseinandergesetzt, könnte also über seine Motive nur spekulieren. Naheliegend ist, dass er Herrn Lübckes offenkundigen Zynismus nicht psychisch zu verkraften vermochte.
sehr wahr , wann werden wir dies und noch mehr auch aussprechen können? —
Nie , weil es uns nicht mehr geben wird? Oder was kann uns noch retten? — Ich hoffte auf die AfD , aber die zerfleischen sich lieber selbst. —
Test
Ich glaube ja nicht daran, das Merkel jemals auf einer Anklagebank sitzen wird. Die hat soviele internationale Verbindungen, das Sie im Notfall einfach verschwinden wird. Das wird wahrscheinlich bei den meisten Politikern auf Bundesebene der Fall sein.
Das Ganze ist vergleichbar mit einer Armee. Die Politiker auf Bundesebene sind die Generäle, während die Landespolitiker die einfachen Offiziere sind und die Kommunalpolitiker die Parteisoldaten. Die obere Führung juckt es sowieso nicht was mit dem einfachen Parteisoldat passiert. Hauptsache man kann die Tat zu Propagandazwecken verarbeiten.
Die Fage ist ja ob die konservativen Kräfte, überhaupt jemals die Kontrolle über dieses Land zurück erlangen werden. Wie das vonstatten gehen soll verbleibt mir ein Rätsel.
Ich habs schon so oft geschrieben, Das mit diesem Lübcke war kein Mord, Wenn jemand durch einen Nahschuss auf seiner Terasse erschossen wird, erfüllt das kein einziges Mordmerkmal.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
„Es ist intellektuell völlig unmöglich, über das Attentat auf Rudi Dutschke oder Pim Fortuyn zu sprechen, ohne den politischen Hintergrund mitzudenken und auch offen zu erwähnen.“
Weil es kein Zweifel gibt das Fortuyn erschossen wuerde von Tierrechteaktivist Volkert van der Graaf, in Wahrheit „kam die Kugel von Links“, nach eine Beispiellose Hetze gegen Fortuyn in den Medien und Politik:
https://pbs.twimg.com/media/Dgxw6PNWAAA0Gjz.jpg
Aber es gibt in den Niederlanden viel Zweifel ob van der Graaf wirklich ein Einzeltaeter war. Hier ein Buch das behauptet das der 2002-Mord eine Aktion war von westliche Geheimdiensten:
https://www.amazon.nl/Moord-namens-Kroon-ultieme-Fortuyn/dp/9059115546/ref=sr_1_1
Fortuyn wuerde ermordet 14 Tage vor den Parlamentswahlen. Alle Umfragen sagten voraus das Pim Fortuyn haushoch gewinnen und Premier werden wuerde. Das ist so ungefaehr als wie Bjorn Hoecke der naechste Bundeskanzler werden wuerde. In 2002! Nota bene in Holland, eines der meist liberale, „tolerante“ und „globalistische“ Nationen im ganzen Westen.
Der Verschoerungshypothese lautet das van der Graaf verantwortlich war fuer den Mord auf Umweltbeauftragter Chris van der Werken und das die AIVD (NL-CIA) dafuer Beweisen haette und einen Deal gemacht hat mit van der Graaf: erschiesst Fortuyn und Sie kommen ziemlich glimpflich davon. Van der Graaf hat 12 Jahre bekommen, nur 8 abgesessen und laeuft jetzt wieder Marathons in alle Oefentlichkeit und bereut gar nichts!
Fortuyn hat immer Berlusconi bewundert und liegt jetzt in einem grossen Grab in Nord-Italien. Habe das Grab selber vor 3 Jahren besucht nach ein Venedigaufenthalt.
Ob die Tat einen politischen Hintergrund gehabt hat, ist noch lange nicht erwiesen. Dass das von den Medien so dargestellt wird ist klar, aber muss das deshalb stimmen) WIe wir aus langjähriger Erfahrung wissen, nein.
Es hiess, der Typ wär ganz dick in der Windmafia verstrickt gewesen. Gut möglich, dass er deswegen umgebracht wurde.
In diesem Gerichtssaal werden zwei Elefanten stehen, der eine Elefant heisst „Siedlungspolitik“ und der andere Elefant trägt den Namen „Grundgesetz“, speziell Artikel 20, Absatz 4.
Aus Lübcke sprach die Arroganz des Mächtigen, der sich sicher war, keinerlei persönliche Konsequenzen für sein rechtswidriges Mithandeln tragen zu müssen.
Ein Irrtum, wie es sich erwies.
Und in diesem Glauben handelt die gesamte Mischpoke in unserem Parlament und alleine schon deswegen wird an diesem Mörder ein massives Exempel statuiert werden.
Der zuständige Richter wird die Hintergründe nicht beleuchten, um die Tat zu werten, er wird, im Gegensatz zu anderen Gerichtsverfahren, nicht versuchen, den Mörder zu verstehen, zu begreifen, was diesen Mann zum Mord an Lübcke bewegt hat und er wird stattdessen peinlichst genau darauf achten, dass die Zuseherschaft das auch nicht tut.
Es wird ein Schauprozess, in dem ein schäbiger Lump seiner ihm zugedachten Strafe zugeführt wird, mehr nicht.
Als Vergleich ziehe ich hier einen anderen Attentäter, Georg Elser, heran.
Damals in den Augen der Regierung ein schäbiger Lump, ein Mordbube, ein Verbrecher, weil er den damals Mächtigen die Konsequenzen nahegebracht hatte.
Und nein, ich nehme den Mörder nicht in Schutz und glorifiziere ihn mit dem Elser-Vergleich nicht. Ich zeige die Sicht der Mächtigen.
Mord ist immer nur die Ultima Ratio.
Aber ich nehme auch die Politikerriege, die Lübckes dieses Landes, nicht in Schutz.
Diese Leute verderben gerade das Leben von Generationen!
Natürlich hat Handeln auch Konsequenzen und ich schätze, dass diese Konsequenzen künftig nicht mehr von fehlgeleiteten – und daher zwingend erfolglosen – einsamen Wölfen aufgezeigt werden.
Immer frecher, immer dreister, immer unanständiger usw.
Ich kann das folgende nicht verifizieren, da ich auf der Plattform, von der das im Video vom 03.08.2020 bei ca. Minute 1.30 eingeblendete Bildschirmfoto ist, nicht „unterwegs“ bin.
Aber wenn das authentisch ist, zeigt auch das, daß die Politiker mittlerweile jegliche/n Hemmungen und Anstand verloren haben und mehr und mehr die Masken fallen lassen:
nächste Stufe:
Quelle:
„Beleidigung, Diffamierung und Panikmache! Nach der großen Demo geht das Medien-Framing wieder los“
P. Weber
#https://youtu.be/UIZzzU3hZiY
03.08.2020 veröffentlicht, 5.05 min
Aus meiner Sicht ist die sog. Flüchtlingspolitik keineswegs moralisch strittig. Die Folgen sind offensichtlich Völkermord. Darüber kann es moralisch keine zwei Meinungen geben.
„dem rechtsextremen Anschlag auf das Münchner Oktoberfest“
Für mich bleibt es ein linksextremer Anschlag.
Daß es plötzlich Rechtsextreme gewesen sein
sollen, klingt mehr nach Anpassung an den
sozialistischem Zeitgeist…
https://www.welt.de/geschichte/article135268432/Wiesn-Attentat-wird-neu-aufgerollt.html
Die Würde des Menschen ist unantastbar, so stehts im deutschen
Grundgesetz, aber nicht Jeder ist gleicher als gleich, das beste Beispiel dafür, wenn ein deutscher Bürger von einen Moslem auf offener Strasse aus reinen Hass gegen Ungläubige abgschlachtet wird, dann ist die mediale und politische Empörung auf ein Minnimum reduziert und man Attestiert noch solchen Tätern
„Geistige Verwirrtheit“, ot psychische Probleme, was aber bei einen
„rechten“ Attentäter aus politischen Gründen niemals Attestiert wird, dieser Prozess ist ein rein politischer Schauprozess gegen Rechts, während alle mulimischen Morde niemals politisch oder religös eingeordnet werden, diese BRD hat aus den Ausland moralisch fertig
.
Betrifft: „Walter-Lübcke-Gesamtschule“
.
1.) Es wäre wohl im Sinne des Ermordeten, Namenspate für Kasseler Schule zu werden
2.) Gesamtschule wirkt doppelt integrativ: viele Nationalitäten und Leistungsniveaus.
3.) Dazu noch Leitbild: „Schule OHNE Rassismus / Schule MIT Courage.“
.
PS: In diesem Sinne würde auch eine deutsche „George-Floyd-Gesamtschule“
zur gesellschaftlichen Befriedung beitragen.
.
Kryosantheme 6. August 2020 at 11:45
Deportation des indigenen Volkes – darin hat ein Bozkurt-Türke ja Erfahrung.
Man kann diesen Mord verteufeln, oder auch nicht. Ob der Grund dafür Lübckes Aussage zur Auswanderung Deutscher war, steht in den Sternen. Nichtsdestotrotz ist es hier in diesem Land inzwischen usus, daß solche Aussagen führender Repräsentanten Deutschlandsmit einer unerhörten Arroganz gemacht werden, in dem Wissen, das Volk kann sich nicht wehren.
Vor diesem Hintergrund: Demokratie ist, wenn 2 Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf bewaffnet ist….
Das, bzw. einen Versuch gab es bereits, als der ehemalige deutsche Aussenministerdarsteller von Schröders Gnaden vorgeladen wurde, um über seine offensichtlichen Verstrickungen in die internationale Terroristenszene aus seinen Strassenkämpferzeiten auszusagen.
Passiert ist ihm: Nichts – im Gegenteil.
Hallo –
danke an C. Jahn für diesen mutigen und durchaus auch mit sehr viel Tiefgang aufbereiteten nachdenklich stimmenden Artikel.
Ich sage deshalb „mutig“, weil Tatsachenvermittlung und das „auf den Punkt bringen“ heute vielfach verpönt zu sein scheinen. In solchen Sachen wird meist in anderen öffentlich zugänglichen Medien maßlos rumgeschwafelt.
Ohne auf diesen konkreten Kriminalfall weiter einzugehen, möchte ich aber Folgendes anmerken:
1. Wenn staatlicherseits einem einheimischen Menschen, der aufgrund beweisbarer Verbrechen durch einen Teil der „Gäste“ „nur“ um seine Sicherheit fürchtet, geraten wird, „er könne ja auswandern“, ist dies für mich verabscheuungswürdig und ein gravierender Verstoß gegen das Grundgesetz und die Menschenwürde. Inländer-Hass ist inzwischen nach meinen Beobachtungen ein vermehrt links-grünes Gedanken- und Handlungsgut geworden?
2. Wohin soll denn der einheimische Dissident auswandern? Wenn Deutschland international als Unrechtsstaat eingestuft würde, dann hätte der zum Auswandern aufgeforderte Mensch wenigstens noch die Möglichkeit, irgendwo Asyl zu beantragen. Aber das ist z. Zt. gar nicht möglich.
3. Als fiktives Denkgebäude könnte man sich vorstellen, dass die damalige DDR 1989 als (neuer) selbstständiger demokratischer deutscher Staat bestehen geblieben wäre – und die Eingliederung in die BRD nicht stattgefunden hätte. Dann hätte heute (rein fiktiv gesehen!) ein Westdeutscher vermutlich die Chance, dort in den zweiten deutschen Staat überzusiedeln. Ein solches System aber – wie wir es seit Jahren und immer noch aktuell in D. erleben – hätte in der ehemaligen DDR gar keine Chance gehabt, sich mit Mehrheit demokratisch zu entwickeln.
Aber bitte, das sind Gedankenspielereien – doch das Träumen ist noch nicht verboten.
Ein schwieriges Thema, was schnell aufs Glatteis führen kann.
Da hat sich m.M.n. ein einfach gestricktes Gemüt über Jahre in etwas hineingesteigert und die Rede in Lohfelden war dann der endgültige Auslöser. Die Meisten stecken das weg, andere ärgern sich still, vielen ist das egal, wieder andere fangen das Saufen an. Jeder geht anders damit um.
Auswandern – und das galt auch schon in der Vor-Vorona-Zeit – ist ein mühsames Unterfangen.
„Wer in Thailand ein kleines Vermögen machen will sollte ein großes mitbringen“. Alter Expat-Spruch.
Man muss in einem Bedarfsberuf sehr gut ausgebildet sein und muss sich damit abfinden im Ausland das zu sein was wir im Inland bereits teilweise sind: Ausländer.
Gut ist ein Partner/Partnerin, die mitziehen.
Die entsprechende Serie in „Vox“ ist gar nicht so schlecht für diejenigen, die das mal vorhaben sollten und nicht jeder ist ein Juan Carlos…
Ein sehr klarer, sachlicher Artikel. Danke dafür! Zwei Kritiken aber trotzdem:
Der Attentäter hieß Herschel Grynszpan, mit „n“.
Zweitens:
Angela Merkel sitzt heute bereits mit auf der Anklagebank, durch den Mord an ihrem Stellvertreter Walter Lübcke für alle Zeit untrennbar mit dem Attentäter verbunden, auf dem Platz genau neben Stephan Ernst.
Dort ist nicht ihr Platz, der Logik halber. Neben Stephan Ernst säße ein Attentäter auf Angela Merkel, was deren Schuld noch verschlimmert; denn Walter Lübcke wurde stellvertretend für sie ermordet. Es war wie so oft schon in der Geschichte: Es trifft die unteren Chargen, die Nachplapperer, die devoten Ar$chkriecher, diejenigen, auch solche, die zur Zeit der Tat zu jung waren, irgend einen Widerstand zu wagen, selbst wenn sie wollten, und die dann mit 93 Jahren zur zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt werden.
Angela Merkel jedenfalls trifft’s nicht, die stirbt mal im Bett! 🙂
@ uli12us
Ich habs schon so oft geschrieben, Das mit diesem Lübcke war kein Mord, Wenn jemand durch einen Nahschuss auf seiner Terasse erschossen wird, erfüllt das kein einziges Mordmerkmal.
Und eine Pistole sehen Sie nicht als gemeingefährliches Mittel an. Warum keine Heimtücke? Ernst schilderte gestern, dass er hinter ihm Stand und schoss, als Lübcke sich aufrichten wollte, weil H. ihm irgendetwas zugerufen hatte.
Nun ja, aber damit hat der Autor genau das im selben Satz, im selben Atemzug getan. Auch das bedeutet nicht, daß es falsch ist, aber ist ein Lapsus, der ein wenig an der Integrität dieses hervorragenden Artikels kratzt.
Die Richter sind nicht neutral, bei diesen Medien mit der einseitigen Berichterstattung. Schaut genau hin, wer Rechtswissenschaft studiert und die Urteile werden dementsprechend ausfallen.
Wieder ein Schauprozess, der wahrscheinlich wieder politisch ausgeschlachtet wird.
Es dürfte von vorn herein klar sein, dass sich dieser Prozess nicht nur gegen den Einzeltäter richtet, dessen Tat natürlich verwerflich ist, sondern dass er dafür instrumentalisiert werden wird, die böse rechte AfD und deren Anhänger mit an den Pranger zu stellen.
Der Richter muss den zeitlichen Verhandlungsrahmen nur lange genug ausdehnen, damit Medien und Presse ausreichend Zeit dafür haben, den systemkritischen Bürger ins Bockshorn zu jagen.
Giftzwerg 6. August 2020 at 10:48
Was soll hier der ganze Scheiß der ultraklugen Klugscheißer nicht einmal im Traum wissen, das es in Deutschland gar keine Rechtsprechung mehr gibt. …
————
Giftzwerg, das sehen die Bundeskanzlerin und ihre Regierung ebenso. Darum heißt das dafür verantwortliche Ministerium „Bundesministerium für Verbraucherschutz“! 🙂
Ermittlungen gegen Prepper-Netzwerk in Nordsachsen eingeleitet
https://www.mdr.de/sachsen/leipzig/delitzsch-eilenburg-torgau/ermittlungen-prepper-netzwerk-100.html
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Wiedermal sind Rechtsextremismusexperten völlige Linksextreme.
.
Betrifft: evtl. Freispruch;
Betrifft: Strategie rechtsanwaltlicher Verteidigung des Angeklagten
.
1.) Interessant wird die Sache, wenn Verteidigung auf Freispruch plädiert:
2.) Wegen Art. 20 GG: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html
3.) Zusammenfassend heißt es dort: Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus;
4.) Regierung ist an Recht / Gesetz gebunden.
5.) Ist dieses alles in Gefahr, hat jeder Deutsche das Recht auf
6.) (sinngemäß) jede Art von Widerstand.
.
7.) Wir erleben aktuell die größte Staatskrise seit 1100 Jahren (= Beginn Deutschlands),
8.) rechtsstaatliche Ordnung in wichtigen Teilbereichen dauerhaft außer Kraft (OLG Koblenz, Feb. 2017).
9.) Staatlicher Zerfall auf praktisch allen Ebenen.
.
@Andre56 6. August 2020 at 11:13
Merkel wird ins Ausland verschwinden. So wie grade Juan Carlos. Der frühere König aus Spanien wird wegen Korruption angeklagt.
Hat unser „bester Kanzler“ Helmut Schmidt nicht mal
gesagt:
„Bei noch mehr Ausländern gäbe es Mord und Totschlag“.
Da haben wir es !
Es müßte doch jedem klar sein, daß bei ungebremster Flutung
Deutschlands mit vorwiegend gewaltaffinen Fremdethnien irgend-
wann einmal jemand mit schwachem Charakter durchdreht.
Die Tat ist zu verwerfen, aber wunden tut es nicht !
@Maria-Bernhardine 6. August 2020 at 11:50
„„dem rechtsextremen Anschlag auf das Münchner Oktoberfest“
Für mich bleibt es ein linksextremer Anschlag.
Daß es plötzlich Rechtsextreme gewesen sein
sollen, klingt mehr nach Anpassung an den
sozialistischem Zeitgeist…“
Da hat sich aber in den Letzten 40 Jahren nichts wesentliches am Zeitgeist geändert auch 1980 galt die Wehrsportgruppe Hoffmann nicht als links!
Grüne Logik: Schwule und Zahnarztpatienten werden diskriminiert!
https://www.youtube.com/watch?v=UYmic9skYIs
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Mit Logik hat es die Partei nicht.
Rcihtig Tomaat
Und unsere x koningin Beatrix hat ihr pferd den namen gegegen „“Volkert““ den namen des morders Fortuyn.
Auch ist Nie eine untersuchung gestartet nach der herkubft schusswaffe, (der selbe waffe wie bei mord an vd Werken.
Ist schon lange wieder auf freien fuss, auch wenn er seine auflagen nicht erfuhlt hat
Hat sogar geld um ein haus zu kaufen, woher kommt das geld ??!!
Goldfischteich 6. August 2020 at 12:19 „Angela Merkel jedenfalls trifft’s nicht, die stirbt mal im Bett! ?“
Wahrscheinlich eher in Santiago de Chile:
https://media0.faz.net/ppmedia/aktuell/1490527284/1.1656474/width610x580/das-ehepaar-honecker-1993-im.jpg
Sie koennte schon naechstes Jahr da landen, wenn passieren wird was ich denke das passieren wird: der Zusammenbruch der USA, schon bald nach 4 November.
Ich habe dafuer ein Gespuer. In den Siebzigern habe ich gekauft (auf Niederlaendisch):
Andrej Amalrik – Haalt de Sovjetunie 1984? (1969) („Kann die Sowjetunion das Jahr 1984 erleben?“)
Sovjet-Dissident Amalrik kam mit der Theorie das es unwahrscheinlich war das die UdSSR es bis 1984 schaffen wuerde (Anspielung auf George Orwell „1984“). Im Wahrheit lag er nur 5-7 Jahren daneben.
In 1984 habe ich gelesen das Buch der deutschen Schriftsteller Peter Bender (1981):
https://www.amazon.de/dp/3886800016/ref=sr_1_1
„Das Ende des ideologischen Zeitalters. Die Europäisierung Europas“
Darin behauptet Bender das es sehr wohl moeglich sei das die UdSSR Ost-Europa schon bald demokratisieren lassen koennte. Und er bekam Recht.
Fuer mich kam „1989“ nicht ganz ueberrasschend.
Schon seit 20 Jahren verbringe ich viel Zeit auf amerikanische Foren und fuer mich ist es klar das der zweite amerikanische Buergerkrieg unmittelbar bevor steht und das dieses Ereigniss mehr bewerkstelligen wird als 10 AfD’s-Pegidas zusammen.
Höchst interessant,
was für Räuberpistolen man sich im Laufe
von ein paar Jahren ausdenken kann.
Und dann auch noch vor einem
ordentlichen Gericht verhandelt wird!
Tomaat 6. August 2020 at 13:30
Goldfischteich 6. August 2020 at 12:19 „Angela Merkel jedenfalls trifft’s nicht, die stirbt mal im Bett! ?“
Wahrscheinlich eher in Santiago de Chile:
https://media0.faz.net/ppmedia/aktuell/1490527284/1.1656474/width610x580/das-ehepaar-honecker-1993-im.jpg
…
Andrej Amalrik – Haalt de Sovjetunie 1984? (1969) („Kann die Sowjetunion das Jahr 1984 erleben?“)
————
Ich hatte in Berlin beruflich mal mit einem hochrangigen Beamten des BMI, Bonn, zu tun. Es war im Jahr 1986 (!), wir kamen auf die DDR, und ich meinte, daß die ja nun wohl daran gingen, etwas liberaler zu werden, was den Bürgern zugute käme. Darauf machte er eine abwertende Handbewegung, von oben nach unten, und sagte, wörtlich: „Ach, da sind ganz andere Entwicklungen vorgesehen!“
Joppop 6. August 2020 at 13:14
Rcihtig Tomaat
Und unsere x koningin Beatrix hat ihr pferd den namen gegegen „“Volkert““ den namen des morders Fortuyn.
Auch ist Nie eine untersuchung gestartet nach der herkubft schusswaffe, (der selbe waffe wie bei mord an vd Werken.
Ist schon lange wieder auf freien fuss, auch wenn er seine auflagen nicht erfuhlt hat
Hat sogar geld um ein haus zu kaufen, woher kommt das geld ??!!
Jemig, das wusste ich nicht, bedankt!
https://www.story.nl/artikel/royalty/beatrix-geeft-paard-naam-van-pim-fortuyns-moordenaar
https://revu.nl/artikel/1341/beatrix-gaat-in-galop-naar-de-goede-kant-van-de-geschiedenis
Jemandem wegen unliebsamer öffentlicher Meinungsäußerungen das Autos anzuzünden oder ihn in Tötungsabsicht niederzuschlagen wie im Fall Magnitz halte ich für Terrorismus. Und umgekehrt ebenso.
Vor Gericht steht Merkels Siedlungspolitik, wenn über sie ein Unwerturteil ausgesprochen wird. Das wird hier jedoch nicht der Fall sein, im Gegenteil.
Ganz von der Tragik des Morde abgesehen muss konstatiert werden, dass das was Herr Lübcke da verbal ausgeschissen hat, nur zum Toilette runterspülen ist.
Er hätte sich vorher über folgendes klar sein müssen:
Es gibt KEIN RECHT auf bedingungslose weltweite Freizügigkeit bzgl. der dauerhaften Niederlassung!
Wie Merkel eine Diktatur aufbaut | Bestsellerautor Schubert im Gespräch mit Flesch | Teil 1
https://www.youtube.com/watch?v=5nwfqNvsCyQ
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Wir sind bereits in einer Diktatur. Merkel hat Corona zur Machtausweitung benutzt.
Georg Elser: Ein Patriot? ein Mörder? ein Attentäter? ein Held? ein Terrorist ????? fünf Fragezeichen
Stefan Ernst:?????
Es kommt darauf an wie sich die Geschichte entwickelt.
Zitate aus dem obigen Artikel: (…)Da es sich beim Mordanschlag auf Walter Lübcke ganz unverkennbar um einen politischen Anschlag auf eine gezielt ausgewählte Einzelperson handelt, ist dieser Mord, rein sprachlich betrachtet, also eindeutig ein „Attentat“. Dieses Attentat wiederum richtete sich nach derzeitigem Kenntnisstand des Geschehens ganz offensichtlich nicht gegen eine private politische Meinung Lübckes. Der Mord an Lübcke unterscheidet sich in dieser Hinsicht von einer ganzen Reihe anderer Attentate der jüngeren Zeitgeschichte(…) / (…)In der Diskussion um den Mord an Walter Lübcke sind einige Grundsätzlichkeiten zu berücksichtigen, die vorab im folgenden kurz skizziert seien. Zunächst einmal geht es in diesem Fall um ein ganz klassisches politisches Attentat. Diese Feststellung erfolgt hier ohne Wertung: der Mord soll dadurch weder gerechtfertigt oder entschuldigt, er soll nur sachlich eingeordnet werden. Stephan Ernst richtete seine Waffe nicht gegen unbeteiligte Zufallsopfer, sondern gegen eine konkrete Einzelperson. Nach Ansicht des Autors dieses Beitrags ist der in den Medien gelegentlich zu lesende Begriff „Terrorist“ daher auf Stephan Ernst nicht anwendbar: Es ging bei Tat und Opfer nicht darum, im Interesse einer politischen Zielsetzung allgemeinen „Schrecken“ zu verbreiten.(…)
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Meine Meinung dazu: Korrekt herausgearbeitet. Kein Terror sondern ein politisches Attentat. Als ein solches gilt es dieses in den allgemeinen Sprachgebrauch zu überführen und in allen medialen Veröffentlichungen auch als solches zu benennen. Das gilt besonders für die Widerrede mit dem politischen Gegner. Unser aller Interessenvertretung in den Parlamenten sollte das zudem ebenfalls aufnehmen. Das erwarte ich ganz einfach durch meinen Wählerauftrag. Sieht das hier jemand anders? Dazu bitte ich ausdrücklich um Rückmeldung und zwar dalli-dalli.
Euer
Hans.Rosenthal
Hiroshima gedenkt der Atombomben-Opfer
https://www.tagesschau.de/ausland/gedenken-hiroshima-103.html
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Vor 75 Jahren geschah das unbeschreibliche. Amerika bombte Hiroshima weg. Kein anderes Land hat jemals Atomwaffen eingesetzt.
@KeinFreiwild 6. August 2020 at 10:57
Ich frage mich bloß immer, warum wird Stauffenberg für die gleiche Tat (oder den Versuch) gefeiert?
…………..
DAS hat lange gedauert , bis er „gefeiert“ wurde, vorher war er ein Vaterlandsverräter , wie so viele andere.
Todesurteile wegen damaligen NS-Widerstand, die nicht vollzogen worden sind, wurden erst sehr spät wieder aufgehoben. Ein Rechtsurteil kann aufgeschoben werden, aber nicht einfach mal eben so aufgehoben werden.
Noch 1997 waren zwei Drittel der vom Kieler Sondergericht zu hohen Freiheitsstrafen Verurteilten nicht rehabilitiert.
https://de.wikipedia.org/wiki/Aufhebung_von_NS-Unrechtsurteilen
Das bedeutete für die Betroffenen , keine Arbeit, keine Rente, keine Wiedergutmachung usw. , selbst die Angehörigen mussten darunter leiden. deren Kinder waren dann die „Kinder der Vaterlandsverräter“ und wurden geächtet.
Dann vergeht Markus H. das Lachen. Stephan Ernst lässt seinen Verteidiger schildern, wie Markus H. zu Schießübungen eine Zielscheibe mit dem Konterfei Angela Merkels mitgebracht habe. Er habe angekündigt, auch eine Zielscheibe mit Lübckes Profil anzufertigen. Markus H. läuft rot an, er schüttelt den Kopf, schreibt eilig mit.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-walter-luebcke-das-neue-gestaendnis-des-stephan-ernst-a-13f87585-1897-4c8e-ac24-32e49cb486d0
Fragen zum ehemaligen Verteidiger
Fast war die Verhandlung schon zu Ende, da hatte der Vorsitzende Richter noch eine Frage. Sie betraf E.’s früheren Verteidiger Frank Hannig, der jüngst vom Gericht wegen eines gestörten Vertrauensverhältnisses zum Mandanten entpflichtet worden war. „Was Sie hier heute erzählt haben, Herr E., haben Sie das auch Rechtsanwalt Hannig erzählt? E. bejaht. Und ergänzt auf Nachfrage: Es sei die Idee des Anwalts gewesen, in Version zwei des Geständnisses Markus H. als Schützen zu nennen. „Das ist interessant“, sagt der Vorsitzende. „Sie haben das notiert?“, fragt er den Vertreter der Bundesanwaltschaft. Der nickt. Am Freitag wird das Gericht Stephan E. erneut befragen. Das „wir“ dürfte dabei weiter eine große Rolle spielen.
@ ich2 6. August 2020 at 13:03 | Maria-Bernhardine 6. August 2020 at 11:50
Sozialisten, gleich welcher Einfärbung, stehen politisch links. Daß das nicht nur in der DDR, sondern von den in der BRD schon damals tonangebenden grünen und roten Sozialisten gerne anders „gesehen“ und verbreitet worden ist, weil die kein Interesse daran hatten als sozusagen konkurrierende Mitglieder derselben „Familie“ aufzufliegen, ändert daran herzlich wenig, zumal die NSDAP sich stets als politisch links stehend verortet hat.
Daß die „Wehrsportgruppe Hoffmann“ als solche insgesamt den Anschlag verübt hat, kann man heute beim besten Willen noch als spekulativ bezeichnen. Zwar war der Täter lange Zeit vor dem Anschlag noch Mitglied der Vereinigung gewesen; die aber war am Tag des Attentats, dem 26. Sept. 1980 längst verboten und aufgelöst, und zwar bereits seit dem 30. Jan. 1980.
Daß kommunistische Geschichtsklitterer das gerne anders hätten, ändert nichts an der Sachlage.
Dunkelsachse 6. August 2020 at 14:04
„Vielleicht verraten Sie mir doch einmal, welche Möglichkeit der Gegenwehr mir als Bürger bleibt. Hier wurde bereits im Ansatz Recht gebrochen, ohne das eine Gegenwehr möglich war. Ich sagte bereits, Terror ist der Krieg des kleinen Mannes. Ich bin sicher kein Freund von Gewalt, das können Sie mir glauben. Nichtsdestotrotz wurde kein Bürger gefragt, ob er die Massenmigration zu seinen Lasten oder den EU-Moloch oder die „Superwährung“ € haben möchte. Der Rechtsstaat wurde längst ausgehebelt.“
Interessante Sätze.
Lübcke war für mich ein Verräter am eigenen Volk, der -ob im eigenen Interesse oder im Auftrage von Leuten im Hintergund- alles tat, die Invasion durchzupeitschen.
Auf der Bürgerversammlung in Lohfelden „nur“ verbal- aber es ist anzunehmen, daß er die Invasion in allen Belangen unterstützte.
Und da drängt sich schon der Vergleich mit Stauffenberg auf.
Leute wie Stefan E. machen mir keine Angst, auch nicht die „Rechten“ in dem kleinen Mecklenburger Dorf, auch nicht NPDer oder „Republikaner“.
Der absolute Abschaum aus Arabien, Afrika und sonstigen Drecklöchern dieses Planeten schon.
Leute wie Lübcke, und natürlich erst recht Merkel und ihre Konsorten, holen diesen Abschaum in Millionenzahlen her. Die wissen ganz genau, was daraus folgt.
Jedes abgestochene Mädchen, jedes „Ehrenmord“- Opfer, jedes Opfer von Treppentretern, Kopftretern oder Messerhelden, jedes Opfer vom Breitscheidplatz und anderen Anschlägen geht auf das Konto dieser Verbrecher.
Die WOLLEN das, und ziehen das gnadenlos durch.
Wir haben Dr. Curios Anklagen gegen Merkel im Bundestag gesehen- Merkel antwortet da schon gar nicht mahr- ihr geht jeder Vorwurf am Arm vorbei.
Lübcke, Merkel und Kondsorten sind… die mieseste Sorte von Verrätern.
Was die tun, bedroht meine Kinder und Enkel… uns alle.
Normal wäre dafür die absolute Maximalstrafe.
Und das ist meine Meinung: Bei mir wäre Stefan E. … frei.
Der Grundtenor der hiesigen Beiträge läuft darauf hinaus: die MONARCHIN M. ist das Grundübel der verqueren rechtwidrigen Politik.
Nur, was nützt da ständiges Rum-Jammern – da doch das GG den tadellosen Weg „zur Errettung“ weist:
Zitat: https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/K/konst_misstrau-245482
„Konstruktives Misstrauen
Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder (zurzeit 355) eine/n Nachfolger/in wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muss diesem Ersuchen entsprechen. Zwischen dem Antrag und der Wahl müssen 48 Stunden liegen (Artikel 67 des Grundgesetzes).
Das ist der korrekte und saubere Weg – ohne Ausregungen, ohne ewige Diskussionen – oder gar Attentat, was total verwerflich ist.
Frage: warum konzentriert man sich nicht auf diese LÖSUNG ?
Denken wir an Helmut Kohl, der damals Helmut Schmidt „ablöste“…. Es gab etwas Geschrei – aber es war und ist alles LEGAL verlaufen. Und wer will schon behaupten, KOHL wäre ein Fehlbesetzung gewesen… Er hatte die Chuzpe der friedlichen WIEDERVEREINIGUNG.
Und was hat bisher die MONARCHIN M. Gutes für unser Land geleistet…. Wer schreit jetzt am lautesten ?
Man könnte die „Mütterrente“ IHR gutschreiben … aber was ist das schon bei IHREN vielen Verfehlungen ?
Jüngster Raub aus Deutscher Staatskasse: Die „Corona-Rettungs-Aktion“, wo reformunwillige Südstaaten mit unserem Geld dort die Rentner und Pensionäre mit Ende 50 / Anfang 60 frühverrenten – und damit weiter „gepampert“ werden… aber die Deutschen – bis an die 70 malocht… um dann noch einer Alters-Armut entgegen blicken: um 50 % Rente – jene jedoch bis an die 90 % des Nettolohns kassieren.
Das ist Verrat an unseren Senioren-Bürgern ! (und die werden wir ja am Ende alle sein…)
Und hier mein Appell – recht schön formuliert auf WIKIPEDIA:
„Misstrauensvotum
Als Misstrauensvotum wird in einem parlamentarischen Regierungssystem ein mehrheitlicher Parlamentsbeschluss bezeichnet, der die Regierung, den Regierungschef oder einen bestimmten Minister absetzt, wenn die Verfassung diese Möglichkeit vorsieht. Ein Misstrauensvotum enthebt denjenigen, gegen den es gerichtet ist, seines Amtes.
…also: enthebt natürlich auch DIEJENIGE… des AMTES…. – Also kein Gender-Missverständnis !
„Wenn es nicht mit der gleichzeitigen Benennung eines Nachfolgers verbunden ist, wird es als destruktives Misstrauensvotum bezeichnet. Bei einem konstruktiven Misstrauensvotum wird hingegen gleichzeitig ein neuer Kandidat gewählt.
Dadurch übernimmt das Parlament die Verantwortung, eine Regierungskrise zu entschärfen, indem es im Moment des Vertrauensentzuges auch neues Vertrauen ausspricht, also die exekutive Macht gleichzeitig neu ausrichtet und gestaltet, statt lediglich seine Ablehnung der bisherigen Regierung zu demonstrieren. Ist ein konstruktives Misstrauensvotum rechtlich festgelegt, schließt dies typischerweise die Möglichkeit eines destruktiven Misstrauensvotums aus.
Wo sind die TAPFEREN RECKEN, die die MONARCHIN aus dem THRON verjagen ?
„Dem Votum geht der Misstrauensantrag voraus. In den Verfassungen der meisten Staaten muss er von einer Mindestanzahl Abgeordneter unterstützt werden (etwa einem Viertel) und die Abstimmung innerhalb einer bestimmten Frist stattfinden.
Also: … wo ist das VIERTEL der ABGEORDNETEN ?…
die den MUT haben den Antrag schon mal einzubringen ?
FAZIT:
Briefen wir die Abgeordneten… packen wir SIE bei der EHRE … damit das leidige Kapitel der „Mme. M.“ sauber beendet wird !
„Das lohnt sich, in unserem Land zu leben!“
Wer – insbesondere von den importierten Goldstücken – wollte da widersprechen?
„Und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen.
Was für eine unfassbar arrogante, zynische, ja mindestens proto-totalitäre Aussage. In den Anfangsjahren des NS-Regimes hat man deutschen Staatsbürgern jüdischen Glaubens, darunter viele Patrioten und verdiente WK1-Veteranen, „nahegelegt“, nach Palästina, Madagaskar o.ä. auszuwandern, ihnen somit das Aufenthaltsrecht innerhalb Deutschlands abzusprechen – nicht ohne sie vorher enteignet zu haben.
Erinnert sei auch an die DDR-Rentner, die als „Unproduktive“ und „Kostentreiber“ gerne in die BRD ausreisen durften.
„Wir haben eine Quote zu erfüllen!“
Auch diese (im obigen Video nicht hörbare), Lübcke zugeschriebene Äußerung hat, im Zusammenhang mit irgendwelchen Geheimkonferenzen, in deren Hinterzimmern Quoten ausbaldowert werden, einen widerlichen Beigeschmack.
Nichsdestotrotz sollte aber dem Angeklagten Stephan E. nicht von Berufsempörten und „Empathen“, sondern kühl und nüchtern nach Recht und Gesetz der Prozess gemacht werden.
.
@ Haremhab 6. August 2020 at 15:06 h
Der größte singuläre Bomben-Holocaust war Dresden (Feb. 45): 300.000 Tote,
mehr als beide japanischen Atombomben-Tote zusammen.
Für die hunderttausenden Toten ist es unerheblich, ob sie durch Nuklear-Explosion oder konventionelle Bomben sterben.
Ich gedenke zuallererst den deutschen Toten, dann den ausländischen.
Bei dem Spielchen, die deutschen Opferzahlen künstlich runterzurechnen (eine Null am Ende weglassen), mache ich nicht mit.
Dresden war ein Kriegsverbrechen, die Alliierten waren speziell 44/45 nicht die moralisch besseren Kombattanten (Churchill, 45: „Die Deutschen grillen“).
(Hiroshima gedenkt der Atombomben-Opfer
https://www.tagesschau.de/ausland/gedenken-hiroshima-103.html
—————————————————————————————————————
Vor 75 Jahren geschah das unbeschreibliche. Amerika bombte Hiroshima weg. Kein anderes Land hat jemals Atomwaffen eingesetzt.)
In diesem Kontext drängt sich mir die Frage auf , welche Bedeutung hat eigentlich Artikel 20 GG ?
Denn dieser Amtsträger fordert uns zum Verlassen des Heimatlandes auf , damit das GG – Widrige Handeln von Merkel umgesetzt werden kann . Ist das nicht die sogenannte putative Notwehr ?
Hallo –
man kann alles gedanklich so drehen und wenden – wie man es subjektiv für richtig hält.
Aber:
In einem Rechtsstaat sind primär die Strafgesetze grundsätzlich von allen zu beachten.
Und der wahre „Rechte“ hält sich an die Strafgesetze – der Täter ist und war kein Rechter!
Folge:
Hier steht ein Attentäter vor Gericht, der die Tat gestanden hat. Der Attentäter war nach meinem Rechtsgefühl und auch nach geltendem Recht nicht befugt, quasi in Selbstjustiz den Regierungspräsidenten zu töten.
Der Täter ist durch ein unabhängiges Gericht zu bestrafen –
nicht mehr und nicht weniger kann man zu diesem Attentatsfall sagen.
Japan war nd ist KRIEGSVERBRECHER !
Historie am heutigen 6.Aug. 1945: Abwurf der 1. Atombombe auf Hiroshima…. ja Kriege haben ihre eigenen Gesetze: die Amies wollten ihre Soldaten-Verluste „schonen“…somit war die Atombombe das „Mittel der Wahl“. Nur was hat NAZI-Japan alles auf dem Kerbholz ?
Es sind immer die Falschen, die der Krieg malträtiert… dennoch:
JAPAN war VERBÜNDETER des NAZI-REICHES. Und in Asien wütete die japanische Soldateska schlimmer als die russische in Europa. Millionen Chinesen wurden ermordet; die Philippinern besetzt – bis hin nach Vietnam galt se die Volker zu unterjochen.
OT: @ Haremhab 6. August 2020 at 15:06 h
Der größte singuläre Bomben-Holocaust war Dresden (Feb. 45): 300.000 Tote,
mehr als beide japanischen Atombomben-Tote zusammen.
Für die hunderttausenden Toten ist es unerheblich, ob sie durch Nuklear-Explosion oder konventionelle Bomben sterben. Ich gedenke zuallererst den deutschen Toten, dann den ausländischen…..“
Und KOREA … als quasi Landbrücke nach CHINA wurde 34 Jahre lang besetzt. Es sollte und wurde „japanisiert“; die Identität des koreanischen Volkes sollte ganz vernichtet werden… die Frauen wurden versklavt in japanischen Bordells. Koreanisch in der Schule war verboten. Das KOREA war besetzt !
Dazu das melancholische Volkslied… wird in Süd wie Nord inbrünstig gesungen:
https://www.youtube.com/watch?v=bNbNcx0PHAw
Wer spricht heute darüber ? Japan läßt sich bemitleiden – wegen der Atombomben-Katastrophe.
Das heutige JAPAN hat von seinem Nazismus nichts und wieder nichts abgelegt. Es gab nur eine dürftige Entschuldigung… geschweige denn Wiedergutmachung. Korea hat es dennoch geschafft: Samsung, Kia, Hyndai … und die größten Werften in Busan / Pusan.
Interessant: Japan nimmt heute noch NICHT einen Flüchtling auf… und Muslime stehen unter besonderem „Schutz“, sofern sie ein Arbeitsvisum haben. Alles restriktiv.
p.s.: 6. und 8. August waren das FINALE für die Kapitulation Japans. Und Korea feiert heute noch SEINE Befreiung mit dem Nationalfeiertag am 15. August. Gut so.
Dazu unser Respekt (und diesen auch an meine Frau):
https://www.youtube.com/watch?v=tuuF4GyU4zc
Das pikante an diesem Gerichtsprozess finde ich, dass Stephan Ernst durch den Rechtsanwalt Mustafa Kaplan vertreten wird. Kaplan vertrat bislang unter anderem Opfer des sogenannten NSU, und auch den türkischen Präsidenten Erdogan. Nun also vertritt er einen mutmaßlich „Rechtsextremen“. Die Kanzlei des Anwalts befindet sich übrigens in Köln Ehrenfeld, in derselben Straße (kaum 900m entfernt) von der berühmt-berüchtigten DITIB-Zentralmoschee.
Sehr guter und fälliger Artikel. Ich wünschte mir trotz der notwendigen Distanzierung des Autors zur Tat, dass der Autor zu einem echten Verteidigungsteam für den Angeklagten Ernst gehörte.
Weiter bleibt anzumerken, dass Lübcke auch als Staatsrepräsentant eine persönliche Komponente in den Fall gebracht hat. Er hat in der Veranstaltung – die letztendlich zu seinem Tode beitrug – den Souverän unseres Staates, nämlich das Staatsvolk, auf unerträgliche Weise provoziert und ihm zu verstehen gegeben, dass er nicht an einer abweichenden Meinung interessiert ist und er nicht Politik für das Staatsvolk macht sondern für eine Idee seiner Kanzlerin.
„Und wer diese (christlichen) Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er will.“
Ich persönlich halte es daher beim Attentat gerade an Herrn Lübcke so, wie es Trittin über Buback formuliert hat.
nicht die mama 6. August 2020 at 11:43
In diesem Gerichtssaal werden zwei Elefanten stehen
Dazu passend die Anzeige von flinkfeed…
@ Hammelpilaw 6. August 2020 at 16:36
rattenralle 6. August 2020 at 14:29
Ein für und wider über die Flüchtlingspolitik geht hier völlig am Thema vorbei.
Ohne Flüchtlingskrise wäre Lübcke vermutlich noch am Leben, ja. Und hätte man nach dem Krieg in der BRD Sozialismus implementiert und keine ehemaligen Nazis in den Ämtern behalten, hätte es auch die RAF-Morde nie gegeben. Letztlich liegt die Verantwortung für so eine Tat immer beim Täter selbst.
Wenngleich Gewalt in jeglicher Form verurteilt werden muß, und in der Politik nichts zu suchen hat, darf man dabei um der Gerechtigkeit willen nicht vergessen, daß der Haß, der Lübcke seitens der Bevölkerung entgegenschlug, von diesem, infolge seiner stink-arroganten Art und Weise, den Gegnern seiner nur vorgeblich so „christlichen“ Pläne das Verlassen seines eigenen Heimatlandes nahezulegen, selbst entfacht worden ist. Damit hat er im Grunde noch Öl in das bereits brennende Feuer gegossen.
Zwar ist das keine Rechtfertigung für einen Mord. Aber es erklärt den Werdegang. Zumal auch andere Versionen herumgeistern, die Lübcke als offenbar korrupten, mit Windgeneratoren handelnden Geschäftsmann beschreiben, dem seine eigenen Korruptheit zum Verhängnis geworden sein könnte. Letztlich werden wir’s nicht erfahren. Die offiziöse Version eignet sich gar zu sehr für die Instrumentalisierung im so genannten „Kampf gegen rechts“.
Der treibt bereits seine Blüten. Eine der neuesten ist die kürzlich vom MDR in die Welt gesetzte Mär, wonach der Todesschütze sich erst in Chemnitz „radikalisiert“ haben soll, als man wegen eines von iranischer Hand ermordeten Einheimischen 2018 auf die Straßen ging, um gegen die Politik zu protestieren, die dafür letztlich die Verantwortung trägt. Und schwuppdiwupp – schon hat man wieder die „richtigen“ Leute gefunden, denen man alles das in die Schuhe schieben kann, um das Volk immer weiter aufhetzen zu können.
Die AfD war es, im Verein mit den bösen Sachsen – so der Tenor – nun haut doch endlich mal alle so richtig drauf! Genau so funktioniert Volksverhetzung.
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Betrifft: „Tyrannenmord“ in Literatur
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1.) Friedrich von Schiller: „Die Bürgschaft“ und „Wilhelm Tell“.
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Er starb als Märtyrer für seine Mutti …
Auf Hitler gab es 42 Attentate, alle werden heutzutage in einem positiven Licht gesehen, da es sich um versuchten Tyrannenmord handelte.
Wenn von der Regierung versucht das Land in eine Tyrannei (EU&NWO) zu führen und dafür sämtliche Gesetze bricht, ist dann der Tyrannenmord an den Vollstreckern dieser Gesetzwidrigkeit nicht dasGG 20/4 anwendbar? Zumal alle legalen Bestrebungen blockiert werden? Dank Corona hat der Staat jetzt eine Superwaffe in der Hand um jeden Widerstand zu unterbinden.
Link vergessen.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Attentate_auf_Adolf_Hitler
„Es ging bei Tat und Opfer nicht darum, im Interesse einer politischen Zielsetzung allgemeinen ‚Schrecken‘ zu verbreiten. Der Mord an Lübcke lässt sich somit auch nicht mit Terrortaten im engeren Sinn vergleichen, wie wir sie von islamischen Selbstmordattentätern, vom ‚Großen Terror‘ Stalins, dem rechtsextremen Anschlag auf das Münchner Oktoberfest oder den Kaufhausbränden der RAF kennen.“
Schreibt C. JAHN.
Dem kann ich nicht zustimmen, besonders in seiner weiteren Unterscheidung zwischen Terrorismus und Attentaten.
Richtig ist allerdings, der zeitgenössische Terrorismus richtet sich nicht mehr gegen „Systemvertreter“ (zurück zu Anschlägen gegen Zaren und Minister in Russland, dem Mord an Sisi [durch einen italienischen Anarchisten], dem Mord an Lincoln oder dem österreichischen Thronfolger), sondern gegen eine schutzlose Zivilbevölkerung, was übrigens linke „Palästinenser“ einführten, die wahllos Israelis ermordeten, und zwar schon seit den 60er-, 70er-Jahren, was Linke als „Befreiungskampf“ feierten.
Selbst jetzt bei den ISlamfaschistischen Judenhassern von Hamas und Hisbollah!
Um politische Zustände zuzuspitzen, haben vor allem Rechtsextremisten in Italien (manche nannten sich „Nazi-Maoisten“!) und protestantische Rechtsextremisten in Nordirland recht früh zivile Ziele ins Visier genommen: Zum Beispiel beim Bombenanschlag auf der Piazza Fontana in Mailand (1969) und regelmäßig bei protestantischen Morden in Nordirland gegen „Verräter“, die die religiösen Grenzen aufbrachen, zum Beispiel, wenn Ulsterprotestanten mit „Katholiken“ befreundet waren oder gar heirateten …
Das rechtsextremistische Oktoberfestattentat, dessen Hintergründe bis heute unklar sind, sollte sich wohl gegen Politiker (der CSU) richten, und der Sprengsatz detonierte zu früh und war vom Gundolf Köhler irgendwo abgelegt worden.
Köhler war übrigens Mitglied der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ bei Nürnberg, die sich schließlich in den Libanon zur PLO absetzte …
Der Terrorismus der RAF allerdings bestand vornehmlich aus Attentaten gegen Vertreter von Staat und Wirtschaft, auch wenn Zivilisten zu Schaden kamen, zum Beispiel beim Anschlag auf den Springerverlag in Hamburg.
Die Entführung der „Landshut“ durch „palästinensische Genossen“ wiederum fand nicht das Wohlwollen der inhaftierten RAF-Spitze in ihrer Stammheimer Wolfsschanze, auch wenn sie bis zum Schluss hofften.
Zu den politischen, staatlichen und wirtschaftlichen Führungskräften, die die RAF ermordete – Buback, Ponto, Schleyer -, äußerte sich Joschka Fischer als ehemaliger (?) Terrorsympathisant und schließlich GRÜNER, wie folgt, „bei den drei hohen Herren mag mir keine rechte Trauer aufkommen, das sage ich ganz offen für mich“, was ihn nicht davon abhielt selber zum „hohen Herren“ aufzusteigen, als nämlich die Bundesrepublik unter ihm und Schröder zum bunten Nach-68er-Staat wurde, den schließlich die Raute beerbte!
Sich ähnlich, wie sich Fischer zu Ponto, Buback und Schleyer äußerte, zu Walter Lübcke zu äußern, der immerhin dem unbotmäßigen „Staatsvolk“ riet, sich aus seinem Heimatland zu verpissen, wenn ihm die Richtung nicht passt, möchte ich im neo-totalitären Buntschland niemandem raten!
Interessant ist immer wieder, wie mehr oder weniger „rechtsextremistische“ Täter, die nun im besten klassischen Sinn vereinsamte, isolierte „Einzeltäter“ sind, zudem mit massiven psychischen Störungen, zu Mitgliedern eines internationalen „rechten Netzwerks“ erklärt werden, zu „Anhängern von Verschwörungstheorien“, ein politisch-mediales „Narrativ“, das selber alles Zeug zur Verschwörungstheorie hat!
Gilt auch für den Amokläufer von Christchurch/NZ, der zwei Moscheen attackierte und haargenau so agierte, wie die muslimische „Kültürbereicherung“, die nicht nur in ihren heimatlichen Shitholes jeden Tag solche Aktionen durchführt (auch gegen andere Muslime und ihre Moscheen), sondern auch immer wieder in unserer Mitte.
Muslime sind dann jedesmal „psychisch gestörte Einzeltäter“, die – „natürlich“ – „nichts mit Islam zu tun haben“ (obwohl sie den wie ein Brett vorm Kopf auf ihrer Stirn stehen haben), und die durch „Diskriminierungserfahrungen schwer traumatisiert worden sind“, wie auch jetzt die MigraAntifa, die jedes WochenendeunsereInnenstädte verwüstet.
„Traumatische Diskriminierungserfahrungen“ könnte allerdings auch der vermutliche Lübcke-Attentäter Stephan Ernst geltend machen; nicht nur als „Rechtsextremist“, sondern auch als „Bio-Deutscher“!
Wie ich der Unterscheidung C. JAHNs zwischen Terror und Attentaten nicht ganz folgen mag, so wenig teile ich dessen Beurteilung des nunmehrigen Prozesses gegen den „vermutlichen Lübcke-Attentäter“: „Dieses Urteil aber wird kommen.
Auch wenn bislang niemand darüber zu sprechen und noch weniger zu schreiben wagt: Angela Merkel sitzt heute bereits mit auf der Anklagebank, durch den Mord an ihrem Stellvertreter Walter Lübcke für alle Zeit untrennbar mit dem Attentäter verbunden, auf dem Platz genau neben Stephan Ernst.“
Genau das wird nicht der Fall sein!
Entlastende Umstände, die nicht nur früher, sondern heute erst recht, beim Linksterrorismus ins Feld geführt werden (auch nachträglich bei RAF und Co.) – bis hin zu regelrechten Sympathiebekundungen durch manche „Qualitätsmedien“, Rechtsanwälte, linke Organisationen usw. -, und die wir im Falle des ISlamterrors allenthalben zu hören bekommen, wird es bei diesem Prozess nicht geben!
Das Urteil steht im Prinzip auch schon fest: ich tippe auf irgendwie verschärft lebenslänglich (> 15 Jahre), und irgendwelche „politischen Rahmenbedingungen“ werden zielsicher ausgeklammert und komplett verdrängt werden.
Wie oben gesagt,Muslime sind … jedesmal „psychisch gestörte Einzeltäter“, die – „natürlich“ – „nichts mit Islam zu tun haben“ (obwohl sie den wie ein Brett vorm Kopf auf ihrer Stirn stehen haben), und die durch „Diskriminierungserfahrungen schwer traumatisiert worden sind“, wie auch jetzt die MigraAntifa, die jedes Wochenende unsere Innenstädte verwüstet.
„Traumatische Diskriminierungserfahrungen“ könnte allerdings auch der vermutliche Lübcke-Attentäter Stephan Ernst geltend machen; nicht nur als „Rechtsextremist“, sondern auch als „Bio-Deutscher“!
Als „Biodeutscher“ mögliche „traumatische Diskriminierungserfahrungen“ anzuführen, wird dem Angeklagten trotzdem nichts nützen, selbst, wenn er oder seine Familie beispielweise Opfer von Migrantengewalt geworden sein sollten, denn das „Staatsvolk“ hat sich der verordneten „Willkommemskultur“ für kulturfremde Landnehmer zu beugen – wenn es sie nicht sogar selber in totalitärer Selbstaufgabe „begrüßt“ -, und jede Abweichung und Kritik davon gilt schon als „rechtsextremistisch“, und nicht erst seit der von den USA übernommenen „Antirassismus“-Kampagne als „rassistisch“ – und als „Vorstufe zum Terror“.
Insofern landen neben dem Angeklagten nicht etwa Merkill und Co. auf der Anklagebank, sondern jede Art von intellektueller Selbständigkeit, die zurecht im von oben durchgesetzten und verordneten Multikult eine Gefahr (oder einen Feind) sieht, genauso wie bei anderen gegen die Immer-Noch-Mehrheitsbevölkerung gerichteten kulturrevolutionären Transformationsmaßnahmen wie sozialistische Euro- und Nullzins“politik“, Bundeswehr- und Polizeiabrüstung („Rechtsextremismus“, „Rassismus“), De-Industrialisierung (Autos, Energieerzeugung, chemische Industrien usw.) sowie eine restriktive“Verkehrspolitik“, die sich gegen Erwerbstätige (Pendler) richtet.
Die Botschaft dieses Prozesses an die Steuer- und Leistungs-Normalos einer erwerbstätigen Immer-Noch-Mehrheitsgesellschaft lautet, arbeiten, Steuern und Abgaben zahlen – und Maul halten bei der eigenen Abwicklung und Abschaffung (denn wer das nicht tut, ist bereits Terrorunterstützer und „Rechtsextremist“).
Hallo –
wenn ich hier so manchen Beitrag lese, kommen mir Zweifel, ob dieser Attentatsfall wirklich von allen konsequent durchdacht wurde.
Es steht aktuell ein möglicherweise partiell geistig verwirrter Attentäter vor Gericht, der k e i n e n sog. Tyrannenmord (oben wurde in dem Zusammenhang SCHILLER erwähnt) beging, sondern der aus eigener Entscheidung Selbstjustiz übte, weil ihm (sicherlich zu beanstandende) Äußerungen des Opfers missfielen.
Er handelte nicht – wie beispielsweise die linke RAF – in einem Gruppenauftrag aus niederer politischer Gesinnung, sondern aus eigenen diffusen Beweggründen.
Er war kein Rechter – und diese Feststellung sollte sich jeder zu eigen machen. Es gibt keine rechte Gruppierung, die etwa hinter dieser Tat stünde.
Das Attentatsopfer hätte vor ein ordentliches Gericht gehört. Selbst die Israelis haben Adolf Eichmann, den Organisator des Massenmordes an den Juden, in einem ordentlichen Gerichtsverfahren verurteilt.
Alle „aufrechten“ Rechten sollten sich an Prinzipien halten.
HINWEIS!
Da ist oben in meinem Beitrag zeilenmäßig das „k“ abgetrennt worden.
Es muss heißen:
……der k e i n e n sog. Tyrannenmord….
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