Von HINNERK GROTE | „Gruppenvergewaltigung in Freiburg: Täter zu harten Strafen verurteilt“. So oder so ähnlich liest man es in den Mainstreammedien, soweit sie es überhaupt erwähnen. Fakt ist: Nach immerhin fast zwei Jahren hat es die Jugendkammer des Landgerichts Freiburg zustande gebracht, die Täter der abscheulichen Gruppenvergewaltigung einer 18-jährigen Frau in Freiburg in der Nacht vom 13. auf den 14. Oktober 2018 (PI-NEWS berichtete hier und hier) zu ahnden.
Und hier für diejenigen, die die damalige Berichterstattung nicht verfolgt oder bei denen der Fall in Vergessenheit geraten ist: Der jungen Frau war nach Feststellungen des Gerichts in einer Disco in Freiburg eine Ecstasy-Tablette angeboten worden, vermutlich von einem der Täter. Über Tattoos wären sie damals auf der Tanzfläche ins Gespräch gekommen. Anschließend sei ihr eine unbekannte Substanz – offenbar K.O.-Tropfen – ins Getränk gemischt worden. Als sie gemeinsam mit dem Hauptangeklagten Majd H. die Disco verließ, soll er sie in ein Gebüsch gezerrt, ihr die Kleider vom Leib gerissen und sie vergewaltigt haben, so Staatsanwalt Rainer Schmid zum Prozessauftakt. Dann soll der 22-Jährige zurück in die Disko gegangen und die anderen Männer zu sexuellen Handlungen an ihr motiviert haben. Draußen liege eine Frau, „die man ficken könne“, soll H. gesagt haben. Teilweise hätten sich die Täter zeitgleich und ungeschützt an der jungen Frau vergangen, so der Staatsanwalt. Sie sei auch oral missbraucht worden. Mit ihren Fingernägeln und einem Stock versuchte sie sich gegen die Angreifer zu wehren – vergeblich.
Zunächst eine Auflistung der verhängten Strafen für alle Täter:
Majd H.: Verurteilt wegen Vergewaltigung, Haftstrafe: 5 Jahre und 6 Monate
Alaa A.: Verurteilt wegen Vergewaltigung, Haftstrafe: 4 Jahre und 3 Monate
Timo P.: Verurteilt wegen Vergewaltigung, Haftstrafe: 4 Jahre Haft
Ahmed A.: Verurteilt wegen Vergewaltigung und Handels mit Betäubungsmitteln, Jugendstrafe: 3 Jahre
Mustafa I.: Verurteilt wegen Vergewaltigung, Haftstrafe: 3 Jahre und 6 Monate
Jekar D.: Verurteilt wegen Vergewaltigung, Haftstrafe: 3 Jahre und 6 Monate
Mohamed H.: Verurteilt wegen Vergewaltigung, Haftstrafe: 3 Jahre Haft
Yahia H.: Verurteilt wegen Vergewaltigung, Jugendstrafe: 1 Jahr und 2 Monate
Muhanad M.: 11 Monate Jugendstrafe für Betäubungsmittelbesitz
Kosay A.: Verurteilt wegen Unterlassener Hilfeleistung, Haftstrafe: 4 Monate
Ayham A.: Verurteilt wegen unterlassener Hilfeleistung, 6 Monate Jugendstrafe zur Bewährung
Wie schon unschwer an den Vornamen erkennbar, handelt es sich bei so gut wie allen Verurteilten, bis auf einen, um Angehörige eines bestimmten, uns hinlänglich für gewalttätige Übergriffe auf Frauen bekannten Kulturkreises. Die meisten der zur Tatzeit zwischen 18 und 30 Jahre alten und zum Teil mehrfach vorbestraften Männer sind sog. „Geflüchtete“: Acht Syrer, zwei aus dem Irak und aus Algerien stammende Männer sowie ein Deutscher ohne Migrationshintergrund. Es liegt die Vermutung nahe, dass sie auch in ihren Heimatländern nicht gerade zivilisiertes Verhalten an den Tag gelegt haben und deshalb durchaus als „Geflüchtete“ oder vielleicht doch eher als „sich auf der Flucht Befindende“ bezeichnet werden dürfen. Auf der Flucht vor Strafverfolgung.
Dem Autor, selbst erfahrener Strafrechtler, sind nun weder die Prozessakten bekannt, noch hat er den Verhandlungen beigewohnt. Er geht jedoch davon aus, dass das Verfahren strafprozessual korrekt abgelaufen ist. Selbst die Verhandlung vor einer Jugendkammer, auch für deutlich dem Jugendalter entwachsene Angeklagte, ist in diesem Fall nach geltendem Recht nicht zu beanstanden, zumal auch die Jugendkammer normales Strafrecht, also das für Erwachsene, anwenden kann und es auch getan hat. Das Strafmaß für eine Vergewaltigung einer Deutschen durch einen Deutschen bewegt sich so um die vier Jahre bei einem Ersttäter. Es bleibt wenig Raum für Urteilsschelte.
Zu schelten ist jedoch die Äußerung des Richters, mit der er die Straftäter warnte und sagte, dass wenn sie ihr Leben nicht ändern würden, sie einen Großteil ihrer Zeit in Deutschland im Gefängnis verbringen werden. Da geht er offenbar und wohl in Kenntnis der derzeitigen politischen Situation davon aus, die Täter würden in Deutschland bleiben dürfen. Doch für derartige Straftäter kann und darf es keinerlei Zukunft in Deutschland geben, nicht im Knast und schon gar nicht in Freiheit. Wer unser Gastrecht missbraucht, hat sein Gastrecht verwirkt. Wirklich? So heißt es in § 53 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes:
Ein Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, wird ausgewiesen, wenn die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmende Abwägung der Interessen an der Ausreise mit den Interessen an einem weiteren Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt.
Vermeintlich konkretisiert wird das dann in § 54 des Aufenthaltsgesetzes, wonach das Ausweisungsinteresse besonders schwer wiegt, wenn ein Ausländer wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt worden ist …, rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten … gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach den §§ 174, 176 bis 178, 181a, 184b, 184d und 184e jeweils in Verbindung mit § 184b des Strafgesetzbuches,
Schließlich gibt es noch die sogenannte Ermessensausweisung gemäß § 55 Aufenthaltsgesetz. Insbesondere jede Straftat eines Ausländers eröffnet das Ermessen der Ausländerbehörde im Hinblick auf eine Ausweisung, soweit diese nicht nur einen vereinzelten oder geringfügigen Verstoß darstellt (§ 55 Abs. 2 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz).
Derart schwammige Vorschriften bedeuten nur eins: Wir werden die nie wieder los.
Und sie werden natürlich auch noch „ihr gutes Recht“ wahrnehmen und Revision einlegen, der der BGH stattgeben und das Verfahren an eine andere Kammer des LG Freiburg zurück verweisen wird, die dann zu dem gewünschten Ergebnis gelangt.
Und selbst wenn das nicht geschehen sollte: Unter Anrechnung der Untersuchungshaft dürften die Täter heute schon fast alle auf freiem Fuß sein.
Das ist Gerechtigkeit in Deutschland im Jahre 2020. Wie bestellt, so geliefert.
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Seit wann wird die von Schäuble so sehnlichst erwartete Gen-Pool Auffrischung überhaupt strafrechtlich verfolgt?
.“ Wer unser Gastrecht missbraucht, hat sein Gastrecht verwirkt. Wirklich?“
Diesen Satzz sollten die grünen Schlepper den Eingeschleppten lieber in die Hand drücken.
Statt dessen erhalten sie Informationen zur Asyl Erschleichung bzw zum Klageweg.
Aber mit dem Migrationspakt ist sowieso alles umsonst, weil wir ALLES aufnehmen und auch noch positiv in der Zeitung darstellen müssen.
Deutschland ist zu einem abartigen, geisteskranken Linksstaat mutiert, in dem Verstand, Moral und Menschlichkeit gleich als Erstes über Bord geworfen wurden! Drogensüchtige US-Kriminelle, muslimische Terroristen, arabische Vergewaltiger, Kinderficker, Opportunisten, Duckmäuse, Schaumschläger, Charakterschweine, alles nachblökende Mitläufer, rote Terrormilizen, Kommunisten etc. All das mag der neue Deutsche und setzt sich auch mit peinlichster Vehemenz für diese Subjekte ein! Es ist nur noch zum Fremdschämen!!!
„Kosay A., einer der an der grausamen Gruppenvergewaltigung beteiligten Bereicherungen verlässt nach dem Urteil das Gericht mit einer Siegergeste.“
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Klar. Ist es ihm doch gelungen eine Ungläubige zu fxxxxx. Und sein Lager im Knast wird mit einer Extraportion Watte ausgelegt, damit niemand dem deutschen Staat Rasssismus vorwerfen kann.
Und dann gibt es da noch einen Verteidiger(mit deutschen Wurzeln), der will in Revision gehen.
Die „Ermahnung“ durch den Richter hatte mich auch sehr gewundert. Wieso werden die Mistkerle nicht ausgewiesen? Wer betreibt solch ein Verfahren, die zuständige Ausländerbehörde? Auf auf, marsch marsch!
Weiß man eigentlich etwas vom Opfer? Das wird doch sicher großzügiges Schmerzensgeld von den finanziell gut gestellten Bestien erhalten? Geht nur noch um eine höhere Summe. Deswegen geht ja der Anwalt in Revision. (Sark. aus)
Was wäre in diesem Land los wenn Thorben-Elias, Malte-Benedikt und Julius-Sören die bekopftuchte Aische beleidigt und belästigt hätten ❓
Danke an Hinnerk Grote für den Artikel.
Deutschland, ein Land in dem mit zweierlei Maß gemessen wird.
Hat sich der Trainer des FC Freiburg, Christian Streich schon schützend vor die Vergewaltiger gestellt ❓
Bei Mördern macht er dies ja sehr gerne (Maria Ladenburger).
Die einzig richtige Bestrafung würde eine Ausschaffung überflüssig machen. Einfach mal zuende denken, wie man diesen Saustall je wieder ausmisten will….da sind wir schnell bei vielen kleinen Heuchlern, die deswegen in die Politik eingetreten sind. Diese Syrer nehmen hier vermutlich billige Rache an vermeintlich Verbündeten des Verursachers ihres Krieges. So kann man sich auch an Auslandseinsätzen beteiligen lassen.
Grundsätzlich sollten ohne Ausnahmen alle Vergewaltiger sofort kastriert werden.
OT:
Pforzheim – Die halbzerfallene Kommune ist fast schon ein Paradebeispiel dessen, was Multikulti für krankhaft verblödete, boshafte, asoziale und grün-faschistische Menschen generiert! Dennoch wird man nicht müde, eine Gutmenschenstory nach der anderen zu stricken – hier kommt auch schon die Nächste..!
(Artikel aufgrund der Abo-Funktion leider nicht ganz lesbar)
https://www.pz-news.de/wirtschaft_artikel,-Wir-dulden-keinen-Rassismus-Chef-von-Firma-GRau-geht-in-die-Offensive-_arid,1462117.html
„Kosay A., einer der an der grausamen Gruppenvergewaltigung beteiligten Bereicherungen verlässt nach dem Urteil das Gericht mit einer Siegergeste.“
Leider ist das Bild sehr unscharf. Für mich sieht es aber weniger nach „Victory“ als nach „Fuck Off“ aus (Hand anders herum gedreht).
Im Video der BILD deutlich zu sehen: „Fuck Off“, nicht „Victory“.
Alles halb so schlimm, man stelle sich vor, die Racker hätten einen Polenböller oder Schweinskopf vor einer Moschee abgelegt oder
die Tochter der ersten Kopftuch-Richter_In zer*ickt.Vielleicht haben die Buben ja doch einen Bonus bekommen, weil sie den Indigenen so vorbildlich in ihre Gewaltunkultur integriert haben?
Und das mit der Kultursensibilität müssten unsere Richter_Innen auch noch lernen.
Kultursensibilität heisst nicht, Barbaren wegen ihrer mangelnden Ethik und fehlender Schuldeinsicht milder zu bestrafen, Kultursensibilität bedeutet, Barbaren barbarisch zu bestrafen.
Harte Urteile? So ein Quatsch. Das Fragezeichen am Ende der Artikelüberschrift oben ist goldrichtig gesetzt. Das Einzige, was hart ist, sind die speziellen Teile der Goldschätze – alsbald – wenn die schnell wieder draußen sind. Einige sind überhaupt nicht eingefahren. Für diejenigen, die mit lächerlichen Urteilen vorübergehend aus dem Verkehr gezogen werden, wird sich ein Sozialpsychologe finden, der eine prima Sozialprognose stellt. Es geht um den Ruf nach Liebe und um Integration Wie konnte es die deutsche Gesellschaft zulassen, die Bedürfnislage der Schutzsuchenden zu ignorieren? Der Fall ist klar. Vorzeitige Entlassung aus der kurzen Zeit im Justizhotel. Harte Urteile? Wohl eher harte Teile! Bald wieder!
Alle steigen im Social Scoring ihres Umfelds deutlich auf. Vielleicht wird sogar ein Clan-Chef auf den einen oder anderen aufmerksam.
Fachkräfte werden überall gesucht.
ihr piefke WOLLT das doch so.
GENAU so.
ihr habt schließlich zum x-ten mal muddi gewählt.
also lebt gefälligst damit!
Es wird sich um echte „Geflüchtete“ handeln. „Geflüchtete“ vor der Justiz ihres Heimatlandes wegen anderer Verbrechen in der kriminellen Laufbahn.
In den Herkunftsstaaten hätte das nächste Scharia-Gericht die Band zu je 100 Peitschenhieben verurteilt, angesichts der hygienischen Umstände dort wohl ein Todesurteil.
Dieses Urteil erschreckt! Für den Stinkefingermann und Spanner, Mittäter Kosay nur vier Monate Haft, diese sicher doch auch noch auf Bewährung! Für die beiden Stinkefinger sollte man ihm gleich zwei Jahre dazu geben. Warum überhaupt Jugendgericht?
Ganz anders erging es gestern, auch vor einem deutschen Gericht, dem damals 17-Jährigen (Kind), dem Wachmann vom Holocaust.
Dieser wurde nach 75 Jahren!! als 93 Jähriger für 2.5 Jahre Haft verurteilt. Der war wirklich ein 17 Jähriges Kind, der eigentlich nur „dagehockt“ hatte, dem Unrecht zugesehen hatte. Man warf dem 17 Jährigen Kind vor, im Hitlerregime nicht „eingegriffen“ zu haben, sein Leben nicht verspielt zu haben.
In einem Land, in dem die Pädophilen überall aus dem Boden wachsen, verurteilt man ein Kind, das nicht eingegriffen hat?
Demnach müssten alle 800 Opernplatztäter genauso verurteilt werden, weil sie nicht einschritten, ihre „Brüder“ nicht aufhielten.
Die ganze Rechtsprechung ist kein Recht!
Heisst das alle diese 11 dreckigen „Flüchtlinge“ sind über das junge Mädchen, eine 18-Jährige fast selbst noch ein Kind, hergefallen, haben sie vergewaltigt?
11 brutale sadistische und perverse Kinderfixxer bekommen wieder einmal Rabatt:
Majd H.:
Alaa A.:
Timo P.:
Ahmed A.:
Mustafa I.:
Jekar D.:
Mohamed H.:
Yahia H.:
Muhanad M.:
Kosay A.:
Ayham A.:
Das ist ja wie in Jugoslawien im Bürgerkrieg.
Dort wurde der Slobodan Milosewic (auch zuständig für Massenvergewaltigungen) wenigsten nach Den Haag als Kriegsverbrecher gebracht und angeklagt, er starb jedoch vor der Verurteilung.
Diese vergewaltigenden Flüchtlinge sind auch Kriegsverbrecher, sie kommen ja aus dem Krieg!
Warum kommen diese Kerle vor ein Jugendgericht?
Warum nicht vor ein Kriegsgericht mit diesen brutalen Dreckschweinen?
In der taz findet ein Leser die Urteile ebenfalls milde, worauf sogar der Artikelververfasser höchstselbst dem Leser antwortet:
TazTiz
gestern, 20:24
Doch ein recht überschaubares Strafmaß. Meetoo und „Nein heißt nein“ zum Trotz.
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Benno Stieber
taz-Korrespondent BaWü, Autor des Artikels
gestern, 22:14
@TazTiz Was veranlasst sie zu dieser juristischen Einschätzung? Ein Teil der Angeklagten wurde nach jugendstrafrecht verurteilt.
https://taz.de/Prozess-um-Vergewaltigung-in-Freiburg/!5695385/
afd-sympathisant 24. Juli 2020 at 11:07
Es wird sich um echte „Geflüchtete“ handeln. „Geflüchtete“ vor der Justiz ihres Heimatlandes wegen anderer Verbrechen in der kriminellen Laufbahn.
In den Herkunftsstaaten hätte das nächste Scharia-Gericht die Band zu je 100 Peitschenhieben verurteilt, angesichts der hygienischen Umstände dort wohl ein Todesurteil.
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…doch wohl eher Rübe runter. Hat Hackfresse Stegner
und Essigfresse Esken schon einen Stuhlkreis gegründet
um diesen verwirrten Einzeltätern ein ruhiges Leben zu bescheren ?
Hat KGE die netten Jungs schon in ihre Privatwohnung
eingeladen um zukünftig von ihrem Gehalt zu leben , gern
auch in ihrem Garten.?
Deutschland:
Jugendrabatt für Vergewaltiger
Migrantenrabatt für Fahnenflüchtige & Kriegsverbrecher aller Art
Heim für Kindersoldaten
Resort & Erholungsheim für Terroristen
Bordelle als Touristenmagnet
Pädophilen Paradies
Drogen an allen Hauptbahnhöfen
Kostenloser Geldautomat für die ganze Welt
@jeanette 24. Juli 2020 at 11:09
„Dieses Urteil erschreckt! Für den Stinkefingermann und Spanner, Mittäter Kosay nur vier Monate Haft, diese sicher doch auch noch auf Bewährung! Für die beiden Stinkefinger sollte man ihm gleich zwei Jahre dazu geben. Warum überhaupt Jugendgericht?
Ganz anders erging es gestern, auch vor einem deutschen Gericht, dem damals 17-Jährigen (Kind), dem Wachmann vom Holocaust.
Dieser wurde nach 75 Jahren!! als 93 Jähriger für 2.5 Jahre Haft verurteilt. Der war wirklich ein 17 Jähriges Kind, der eigentlich nur „dagehockt“ hatte, dem Unrecht zugesehen hatte. Man warf dem 17 Jährigen Kind vor, im Hitlerregime nicht „eingegriffen“ zu haben, sein Leben nicht verspielt zu haben.“
Der Wurde aber auch vom Jugendgericht verurteilt, letztlich hat das nur symbolischen Wert ist ja zur Bewährung!
Was wäre den die alternative zu sargen Mord verjährt nach x Jahren?
In Frankreich wird die Ausweisung solcher Straftäter von Linken als „doppelte Strafe“ angeprangert. Der Straftäter wird nicht nur durch Gefängnis, sondern auch durch Ausweisung bestraft, und das geht gar nicht. Demonstrationen vor dem Justizgebäude, Abfackeln von Autos und Mülleimern und Schlimmeres wird befürchtet, und so ist von anschließender Ausweisung gar nicht erst die Rede.
Dieser Abschaum hat nichts in unserem Land verloren.
Leute die um die halbe Welt reisen um am Ende ihrer Reise in Deutschland anzukommen sind weder Flüchtlinge noch Asylbewerber.
Es sind sehr oft Mörder, Diebe, Taugenichtse und Vergewaltiger.
Wer diesen Abschaum ins Land gelassen hat, hat sich ebenfalls Schuldig gemacht.
@ ich2 24. Juli 2020 at 11:48
@ jeanette 24. Juli 2020 at 11:09
„Dieses Urteil erschreckt! Für den Stinkefingermann und Spanner, Mittäter Kosay nur vier Monate Haft, diese sicher doch auch noch auf Bewährung! Für die beiden Stinkefinger sollte man ihm gleich zwei Jahre dazu geben. Warum überhaupt Jugendgericht?
Ganz anders erging es gestern, auch vor einem deutschen Gericht, dem damals 17-Jährigen (Kind), dem Wachmann vom Holocaust.
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Eigentlich eher ein Kinder-Soldat als ein Verbrecher.
Sorge bereitet uns auch die Vergewaltigungen: vor Discos und auf Straßen, wo Frauen auch deshalb angegriffen werden, weil sie blonde Haare und eine helle Haut haben und kein Kopftuch oder Hijab tragen.
[ Zitat frei nach dem Bundeshampel, Xmas 2012]
noHijabLivesMatter
KafirLivesMatter
Wenn edle Gläubige in das Land von minderwertigen Ungläubigen kommen, besteht automatisch Krieg (siehe wiki/Dar_al-Harb). Es gilt also Kriegsrecht.
Auszug aus http://derprophet.info/inhalt/anhang26-htm/ :
Frauen … sind Kriegsbeute, welche sie sich einfach aneignen können, genauso wie das Land der Ungläubigen – so glauben sie – dereinst in ihre Hände fallen wird. Dies sind nicht simple, sondern ideologisch gerechtfertigte Verbrechen
…
Ein 21 jähriger Mann welcher vor 2 Jahren nach Schweden kam gab zu, daß er eine niedrige Meinung von Schwedinnen hätte – oder Huren wie er sie nennt. Er wird jetzt straffrechtlich verfolgt weil er unter Verdacht steht, acht Mädchen in verschiedenen Kneipen mit einem Messer verletzt zu haben. Zudem wird ihm angelastet, er habe ein Mädchen an einer privaten Party vergewaltigt sowie ein anderes in einer Wohnung sexuell belästigt. Es gibt einige Zeugenaussagen wonach dieser junge Mann gesagt habe, er hasse Schwedinnen.
…
Ein Mufti in Kopenhagen .. daß Frauen die kein Kopftuch tragen, „zu Vergewaltigung einladen würden“.
Offensichtlich ist er nicht der einzige der so denkt: „Es ist weniger verwerflich ein schwedisches Mädchen als ein arabisches zu vergewaltigen“, sagt Hamid
—
Diese Verehrer vom Ehren-Vergewaltiger Mohammed haben ihren Führer offensichtlich richtig verstanden.
C.Pfeife politisch korrekt: Eine Koinzidenz von Faktoren bedeutet nämlich noch keinen Zusammenhang im Sinne von Ursache und Wirkung.
B.v.Storch: hat sicher nix mit nix.
Angellahu MehrKill: „Vergewaltigung von Ungläubigen und Frauen ohne Kopftuch gehört zu Deutschland“
Nähere Info überVergewaltigungsDschihad und den Ehren-Vergewaltiger Mohammed:
http://derprophet.info/inhalt/anhang24-htm/
ich2 24. Juli 2020 at 11:48
@jeanette 24. Juli 2020 at 11:09
„Dieses Urteil erschreckt! Für den Stinkefingermann und Spanner, Mittäter Kosay nur vier Monate Haft, diese sicher doch auch noch auf Bewährung! Für die beiden Stinkefinger sollte man ihm gleich zwei Jahre dazu geben. Warum überhaupt Jugendgericht?
Ganz anders erging es gestern, auch vor einem deutschen Gericht, dem damals 17-Jährigen (Kind), dem Wachmann vom Holocaust.
Dieser wurde nach 75 Jahren!! als 93 Jähriger für 2.5 Jahre Haft verurteilt. Der war wirklich ein 17 Jähriges Kind, der eigentlich nur „dagehockt“ hatte, dem Unrecht zugesehen hatte. Man warf dem 17 Jährigen Kind vor, im Hitlerregime nicht „eingegriffen“ zu haben, sein Leben nicht verspielt zu haben.“
Der Wurde aber auch vom Jugendgericht verurteilt, letztlich hat das nur symbolischen Wert ist ja zur Bewährung!
Was wäre den die alternative zu sargen Mord verjährt nach x Jahren?
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Ja, ich verstehe Ihre Einstellung.
Aber unter Mord verstehe ich, dass jemand wirklich jemanden ermordet hat.
Ein 17 Jähriger, der dort hingesetzt wurde, was weiß der schon.
Was hätte er machen sollen? Abhauen? Dann wäre er erschossen worden.
Die hatten doch alle Angst. Der 17 Jährige sicher auch. Der hat doch gar nichts zu melden gehabt.
ich2 24. Juli 2020 at 11:48
@jeanette 24. Juli 2020 at 11:09
„Dieses Urteil erschreckt! Für den Stinkefingermann und Spanner, Mittäter Kosay nur vier Monate Haft, diese sicher doch auch noch auf Bewährung! Für die beiden Stinkefinger sollte man ihm gleich zwei Jahre dazu geben. Warum überhaupt Jugendgericht?
Ganz anders erging es gestern, auch vor einem deutschen Gericht, dem damals 17-Jährigen (Kind), dem Wachmann vom Holocaust.
Dieser wurde nach 75 Jahren!! als 93 Jähriger für 2.5 Jahre Haft verurteilt. Der war wirklich ein 17 Jähriges Kind, der eigentlich nur „dagehockt“ hatte, dem Unrecht zugesehen hatte. Man warf dem 17 Jährigen Kind vor, im Hitlerregime nicht „eingegriffen“ zu haben, sein Leben nicht verspielt zu haben.“
Der Wurde aber auch vom Jugendgericht verurteilt, letztlich hat das nur symbolischen Wert ist ja zur Bewährung!
Was wäre den die alternative zu sargen Mord verjährt nach x Jahren?
——–
SS-Wächter Bruno D., 93 Jahre alt, hat es bis auf die internationale Seite eines Dorfblattes in Frankreich gebracht. Überschrift der sechs Zeilen: „Ein alter Nazi verurteilt“. Da kann man einmal mehr sehen, mit wem man es bei Deutschen zu tun hat: Mit Mördern! Sie kommen jahrzehntelang davon mit ihren Schandtaten! Zwei Jahre auf Bewährung! Er wäre zwischen August 1944 und April 1945 beteiligt gewesen an der Ermordung von 5 232 Gefangenen, die meisten von ihnen „jüdisch“.
Vielleicht sind ja von den ermordeten Juden einige direkt geliefert worden aus Drancy, von willigen Helfern der Polizei Frankreichs, nach dem Rafle du Vélodrome d’Hiver?
VERGEWALTIGER SIND MENSCHEN WIE WIR 🙁
Diktatorin Merkel:
„Lernt einfach mal einen Flüchtling persönlich kennen“
Jedem, der Angst verspüre, empfehle sie, „wenn sich dazu irgendwie Gelegenheit bietet, einen Menschen, der zu uns geflohen ist, einfach mal persönlich kennenzulernen. Es sind Menschen, die vieles erlebt und erlitten haben und genauso wie wir ihre Sorgen und Hoffnungen haben.“
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-06/angela-merkel-fluechtlingspolitik-verteidigung-bunte-interview
.. 3-5 Jahre Gefängnis
—
Der Richter ist ja voll Islamfeindlich, fremdenfeindlich und rassistisch!
Außerdem missachtet der Richter offensichtlich das Grundgesetz (Religionsfreiheit), weil er die jungen gläubigen Aktivisten bei der Ausübung ihrer Religion behindert.
Pfui!
Um die Ehre wieder herzustellen, muss der Richter nach dem geltenden Gesetz gesteinigt werden.
Merkel: Die Scharia gehört zu Deutschland.
http://derprophet.info/inhalt/anhang24-htm/ :
Nach einem erfolgreichen Feldzug teilte der Ehrenvergewaltiger Mohammed seinen Getreuen mit: “Gehet hin und nehmet euch etwelche Sklavenmädchen.“
Der edle und in allem vorbildliche Ehrenvergewaltiger Mohammed nahm auch eines für sich.
Wie schon unschwer an den Vornamen erkennbar, handelt es sich bei so gut wie allen Verurteilten, bis auf einen
dieser eine ist vielleicht noch ein bio-deutscher, hat aber schon längst ausländische /archaische verhaltensweisen
Barackler 24. Juli 2020 at 12:01
@ ich2 24. Juli 2020 at 11:48
@ jeanette 24. Juli 2020 at 11:09
„Dieses Urteil erschreckt! Für den Stinkefingermann und Spanner, Mittäter Kosay nur vier Monate Haft, diese sicher doch auch noch auf Bewährung! Für die beiden Stinkefinger sollte man ihm gleich zwei Jahre dazu geben. Warum überhaupt Jugendgericht?
Ganz anders erging es gestern, auch vor einem deutschen Gericht, dem damals 17-Jährigen (Kind), dem Wachmann vom Holocaust.
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Eigentlich eher ein Kinder-Soldat als ein Verbrecher.
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Es hieß ein Wachmann.
Schwer zu sagen, was man darunter verstehen soll.
Unsere befreundeten Nachbarn. Auf der anderen Seite Polen, seit Visegrad hier hochgejubelt, davor noch Ziel unterirdisch rassistischer Witze. Irgendwann wird es vielleicht doch noch eine französisch-polnische Grenze geben.
Um nicht missverstanden zu werden: ich befürworte sehr die Annäherung an alle unsere Nachbarn. Ich habe auch weder gegen Polen noch gegen Franzosen Vorbehalte. Ich fürchte nur, dass die auf wachsendem Wohlstand aufgebauten Freundschaften sehr schnell zu Ende sein könnten, wenn die wirtschaftlichen Umstände sich wesentlich verändern sollten.
Goldfischteich 12:12
ich2 24. Juli 2020 at 11:48
@jeanette 24. Juli 2020 at 11:09
„Dieses Urteil erschreckt! Für den Stinkefingermann und Spanner, Mittäter Kosay nur vier Monate Haft, diese sicher doch auch noch auf Bewährung! Für die beiden Stinkefinger sollte man ihm gleich zwei Jahre dazu geben. Warum überhaupt Jugendgericht?
Ganz anders erging es gestern, auch vor einem deutschen Gericht, dem damals 17-Jährigen (Kind), dem Wachmann vom Holocaust.
Dieser wurde nach 75 Jahren!! als 93 Jähriger für 2.5 Jahre Haft verurteilt. Der war wirklich ein 17 Jähriges Kind, der eigentlich nur „dagehockt“ hatte, dem Unrecht zugesehen hatte. Man warf dem 17 Jährigen Kind vor, im Hitlerregime nicht „eingegriffen“ zu haben, sein Leben nicht verspielt zu haben.“
Der Wurde aber auch vom Jugendgericht verurteilt, letztlich hat das nur symbolischen Wert ist ja zur Bewährung!
Was wäre den die alternative zu sargen Mord verjährt nach x Jahren?
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SS-Wächter Bruno D., 93 Jahre alt, hat es bis auf die internationale Seite eines Dorfblattes in Frankreich gebracht. Überschrift der sechs Zeilen: „Ein alter Nazi verurteilt“. Da kann man einmal mehr sehen, mit wem man es bei Deutschen zu tun hat: Mit Mördern! Sie kommen jahrzehntelang davon mit ihren Schandtaten! Zwei Jahre auf Bewährung! Er wäre zwischen August 1944 und April 1945 beteiligt gewesen an der Ermordung von 5 232 Gefangenen, die meisten von ihnen „jüdisch“.
Vielleicht sind ja von den ermordeten Juden einige direkt geliefert worden aus Drancy, von willigen Helfern der Polizei Frankreichs, nach dem Rafle du Vélodrome d’Hiver?
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Diese Pauschalisierungen Die Deutschen, Die Juden etc. das führt zu nichts.
Es gab bestimmt auch viele Deutsche, die den Juden geholfen haben, sich damit selbst in Gefahr brachten.
Das ist jetzt fast 100 Jahre her, die Zeugen sind alle tot.
Wie soll da ein gerechtes Urteil zustande kommen?
Es gibt viele Juden die haben die schrecklichen Verbrechen „vergeben“, denn die Täter sind ohnehin alle tot. Diese Leute tragen großzügig zu einem Frieden, einem Neuanfang bei. Ohne Vergeben gibt es keinen Frieden. Wo immer noch die Rache gefordert wird nach so langer Zeit (bald 100 Jahre), das führt nicht zum Frieden, sondern zu erneutem Hass zu neuen Hasstaten.
Im Vergleich zu diesen Urteil, wären 15 Jahre Mindestens angebracht!
Afghanistan: Fünf Männer wegen Gruppenvergewaltigung hingerichtet
https://twitter.com/TheRealJoe_1958/status/1286520347756568576
Ein Opfer hat ein ganzes Leben lang darunter zu leiden, die Täter ein par Jährchen
jeanette 24. Juli 2020 at 12:41
Diese Pauschalisierungen Die Deutschen, Die Juden etc. das führt zu nichts.
Es gab bestimmt auch viele Deutsche, die den Juden geholfen haben, sich damit selbst in Gefahr brachten.
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Ich habe das zitiert, wie es in Frankreich wahrgenommen wird. Da steht groß drüber ALLEMAGNE, dann Un ancien Nazi condamné. „Ein alter Nazi verurteilt“.
Diese Pauschalisierung habe ich vermittelt. Es müßte aus dem Text hervorgehen, daß ich es nicht so sehe. Faustregel ist: Je abhängiger Frankreich von Deutschland, jetzt z.B. durch das Abkommen in der EU, desto mehr pauschale Meldungen über Schandtaten und angebliche Schandtaten der Deutschen werden hervor gekramt. Und Machwerke wie das von Jonathan Littell über den erfundenen SS-Offizier Max Aue und seine Verbrechen, die werden Bestseller und heimsen Preise ein, während sie in Deutschland zurecht als Plunder verrissen werden.
Es gab auch viele Franzosen, die Juden geholfen haben.
Deutsche die mit einem Besenstiel bewaffnet, angeblich einen Umbruch vor hatten, werden härter bestraft.
Finde den Fehler.
Kostenexplosion im Flüchtlingsheim
https://www.volksstimme.de/lokal/stendal/soziales-kostenexplosion-im-fluechtlingsheim
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6 millionen € weniger für Deutsche.
Die nächste Tranche der „kranken alleinreisenden Mädchen“ ist schon gelandet
Was bedeutet hier die Definition „krank“? Genügt Husten oder Heiserkeit bereits?
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Dutzende kranke Minderjährige und Mitglieder ihrer Familien sind am Freitagmorgen aus Athen nach Kassel abgeflogen.
https://www.rtl.de/cms/athen-dutzende-junge-fluechtlinge-nach-kassel-abgeflogen-4583627.html
@Goldfischteich 24. Juli 2020 at 12:51
Viele Juden waren Deutsche. Manch einer war davon im 1. Weltkrieg als Offizier oder Arzt beschäftigt.
Abschieben statt Kuschelknast – ganz meine Meinung. Raus mit dem Gesindel, umgehend, auf Nimmerwiedersehen.
Man kann nur hoffen, daß möglichst viele Frauen aus der Sache eine Lehre ziehen: Mit solchen Leuten abhängen ist nie eine gute Idee.
Wer als muslimischer „Flüchtling“ durch Massenvergewaltigung einer „ungläubigen“ Frau (die dürfen das nach Mohammed/Koran) gegen die Regeln unserer Gesellschaft verstößt, sollte per Gesetz sofort ausgewiesen werden, ohne wenn und aber. Im Übrigen sollte eine Massenvergewaltigung für jeden einzelnen Vergewaltiger schwerer bestraft werden. Das ist nämlich so ungeheuerlich, dass es gegen jegliche menschliche Sittlichkeit ist.
Wer sich wie ein Tier benimmt, sollte auch so behandelt werden. Oder, sehr geehrte Politiker, sind dies nur Kavaliersdelikte, dass man eine Frau ein Leben lang so psychisch und körperlich zerstört!????
Für einen solchen Dreck von „Menschen“ brauchen wir ein knallhartes Gesetz und keine Boni für Männer, die so einen Brutalismus an den Tag legen.
5 Jahre gegen ein gänzlich zerstörtes Leben? Geht´s noch!!!!?????????????????????? Das hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun!
Sonne- 24. Juli 2020 at 13:04
Die nächste Tranche der „kranken alleinreisenden Mädchen“ ist schon gelandet
Was bedeutet hier die Definition „krank“? Genügt Husten oder Heiserkeit bereits?
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Dutzende kranke Minderjährige und Mitglieder ihrer Familien sind am Freitagmorgen aus Athen nach Kassel abgeflogen.
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Man beachte: Mit Familien! Und die haben ganz viel Familie… Typische Ankerkinder und „Flüchtlinge“ im Sinne von Asyl sind sie ja auch nicht sondern die reisen natürlich mir einem Visum ein.
„Jede Vergewaltigung ist ein Hilferuf für die der Vergewaltiger eine 2. Chance „verdient“ hat.. „oder so ähnlich werden wir es sicher bald von den Grünen oder einem begabten Soziologieprofesso hören.
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Goldfischteich 24. Juli 2020 at 11:59
In Frankreich wird die Ausweisung solcher Straftäter von Linken als „doppelte Strafe“ angeprangert. “
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Gibt es bei uns auch: Führerscheinentzug plus Bußgeld, Eintrag in Flensburg. .
T.Acheles 24. Juli 2020 at 12:06
Sorge bereitet uns auch die Vergewaltigungen: vor Discos und auf Straßen, wo Frauen auch deshalb angegriffen werden, weil sie blonde Haare und eine helle Haut haben und kein Kopftuch oder Hijab tragen.“
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Das ist der Disco Jihad oder Disco Rasssismus. Immer Jagd auf Slavinnen. Die dürfen auch wenn sie Ungläubige sind als Saatfeld benutzt werden.
Auch diese Vergewaltiger sind Komplicen des Mehrkill-Regimes im Kampf gegen das Deutsche Volk!
Schnipp, schnapp, Schniedel ab !
fichte8 24. Juli 2020 at 14:41
Schnipp, schnapp, Schniedel ab !
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🙂
In der Politik sind schnelle Lösungen verpönt!
@jeanette 24. Juli 2020 at 12:28
„Eigentlich eher ein Kinder-Soldat als ein Verbrecher.
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Es hieß ein Wachmann.
Schwer zu sagen, was man darunter verstehen soll.“
Eigendlich werden Kinder-Soldat zum Dienst gezwungen, aber er war bei der SS die haben nur Freiwilige genommen.
“ Barackler 24. Juli 2020 at 10:24
Im Video der BILD deutlich zu sehen: „Fuck Off“, nicht „Victory“. “
-.-.-.-.-
Macht das im Endeffekt einen Unterschied aus???
Ehrlich gesagt wundert es mich, dass diese islamischen Rassisten-Flüchtlinge überhaupt schuldig gesprochen und verurteilt wurden. Die Höhe des Strafmaßes ist nicht zu beanstanden, ein deutscher Täter würde auch nicht mehr bekommen wenn das Opfer die Tortur überlebt, sofern das Opfer keine Schwarze ist und der Richter daraus irgendwas mit der Nazi-Keule verhandelt….
Zudem sollte ein neuer Paragraph erstellt werden, der dieses affige Possen dieser islamischen Gewaltverbrecher nach der Gerichtsverhandlung/Schuldspruch unter Strafe stellt, ebenso wie das Verhöhnen des Opfers, wegen fehlenden Respekt vor dem Gericht und des Opfers (= fehlende Reue
)..
Ed dem – bed dem:
Talionsprinzip
Auge um Auge, Zahn um Zahn, Blut um Blut.
Anwendung der Scharia – Verstoß gegen die Menschenwürde?
Aber wo bleibt die Menschenwürde des Opfers?
Und Berlin hat passiv mitgewirkt!!!
Maria-Bernhardine 24. Juli 2020 at 12:15
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-06/angela-merkel-fluechtlingspolitik-verteidigung-bunte-interview
„Lernt einfach mal einen Flüchtling persönlich kennen“
Maria-Bernhardine 24. Juli 2020 at 12:15
ah, Mist, falsch. DAS sollte es sein 😉
https://www.spiegel.de/familie/hamburg-warum-ein-ehepaar-die-patenschaft-fuer-eine-syrische-grossfamilie-uebernimmt-a-00000000-0002-0001-0000-000169338944
Der Forscher sagt auch: Wer direkt mit Fremden zu tun hat, baue Vorurteile ab.
Was wollt ihr, Plünderungen und Vergewaltigungen waren immer der Lohn für den Sieg über ein Land und ein Volk. Auch der Versuch, diesmal mit lebenslanger Versorgung die Eroberer davon abzuhalten, hat überhaupt nichts genutzt. Im Gegenteil, jetzt genießt man beides. „The winner takes it all“ ! Durch die fast deckungsgleiche Wiederholung der Geschichte fühlt man sich in den Mai 1945 zurück versetzt, als die Sieger 3 Tage lang bspw. in Berlin in gleicher Weise hausen konnten, danach wurden sie aber in ihre Kasernen zurück beordert und haben sich strikt daran gehalten. Letzteres ist leider nicht deckungsgleich.
Junge gewalttätige Männer aus ebensolchen Ländern mit einer ebensolchen Religion sollen in Deutschland angesiedelt werden, damit man die kriegsmüden Deutschen wieder auf Trab bringt.
Die müssen sich wohlfühlen und sollten nicht zu sehr bestraft werden.
Die Gerichte stehen bei Fuß und fällen passende Urteile.
Frauen mit Verstand würden einen Riesenbogen um diese Kulturbereicherer machen. Aber bei den jungen Frauen scheint es heutzutage mit der Menschenkenntnis nicht mehr weit her zu sein.
„In den Herkunftsstaaten hätte das nächste Scharia-Gericht die Band zu je 100 Peitschenhieben verurteilt, angesichts der hygienischen Umstände dort wohl ein Todesurteil.“
Eher nicht.
Wäre es eine Muselfrau gewesen, hätte die Strafe darin bestanden, daß sie die Wahl gehabt hätte, den Chef-Vergewaltiger zu heiraten und damit die Ääre ihrer Familie wiederherzustellen, oder gesteinigt zu werden.
Wäre es eine Kuffar-Nutte gewesen, wäre sie wohl tatsächlich zu 5 Jahren Haft und 100 Peitschenhieben verurteilt worden.
Kosay A., einer der an der grausamen Gruppenvergewaltigung beteiligten Bereicherungen verlässt nach dem Urteil das Gericht mit einer Siegergeste.
Es darf bezweifelt werden, dass das die „Siegergeste“ war; jedoch ist wegen der Maske die Zunge nicht zu sehen.
@ Barackler 24. Juli 2020 at 12:01
Eigentlich eher ein Kinder-Soldat als ein Verbrecher.
Ist so, ich weiß es live von meinen gleichaltrigen Vater. Alle „Männer“ von 16-60 mussten in den Krieg ziehen. Man hatte keinerlei Auswahl und wurde irgendwo reingesteckt. Bei Zuwiderhandlung gab’s die Kugel.
„ Das ist der Disco Jihad oder Disco Rasssismus. Immer Jagd auf Slavinnen. Die dürfen auch wenn sie Ungläubige sind als Saatfeld benutzt werden.“
So wie der Bauer bestimmt, was mit der Ernte seiner Felder geschieht, darf auch der Muselmann bestimmen, was mit der Frucht geschieht, deren Samen er in seinen Acker gesät hat. Egal ob Der Acker gläubig oder ungläubig – die Frucht gehört dem Manne und wird Teil der Umma.
„ Eigendlich werden Kinder-Soldat zum Dienst gezwungen, aber er war bei der SS die haben nur Freiwilige genommen.“
Falsch. Anfangs war das so. Später würde auch zur Waffen-SS eingezogen (NICHT zur SS).
Was feiert er mit seinem Viktoryzeichen.
Er verhält sch in der Art wie es sein Führer Mohammed ihm vorgibt.
In dem er eine Frau, der zu erobernden Gesellschaft demütigt, dominiert und erniedrigen kann.
Wer in der Weise sein kriminelles Vehalten feiert, ist zu mindest der Missachtung des Gerichts schuldig. Wenn keinen Reue zeigt, dem ist eine eventuell Bewehrung zu verwehren.
In seiner Gesellschaft würde noch, für sein Verhalten, die Frau verantwortlich gemacht, da sie der Ansicht ist das die Frau den Vergewaltiger durch Ihre Reize dazu provoziert hat.
In Dortmund sind die Zugeständnisse der Mohammednachfolger so weit, dass man die höchst Anzahl von Kinderprostitution hat. Ein Zugeständnis an den moahmmedanischen Mann, mit einer Grünen Politikerin, die für die Kinder zuständig ist, als Steigbügelhalterin.
Er Feiert die Missachtung der Frau und letztendlich die Erniedrigung, einer ungläubigen Gesellschaft.
In deren Heimatländern hätte es das Schwert, den Strick oder den Genickschuss gegeben für Vergewaltigung. Diese Idioten sollen die Haftstrafen in Einzelhaft absitzen und dann raus. Die können vom Flugzeug über den Heimatländern direkt abgesetzt werden. Aber nein, da versucht jetzt ein Robenträger noch die Revision des Urteils. Natürlich auf Staatskosten. Noch sicherer können die Einnahmen doch nicht sein. Was haben wir für ein krankes System. Für Politiker gelten Gesetze nicht mehr, Drogendealer kriegen Stellplätze zugeteilt für die schmutzigen Geschäfte, Illegale werden monatlich gepampert, aus ILLEGALEN werden LEGALE gemacht, No-Go Areas gibt es offiziell nicht obwohl diese eindeutig existieren, Abschiebungen werden nicht abgewickelt, die Asylindustrie verdient sich eine goldene Nase etc.etc. Wir werden von einem Teil der Zwangsgäste wie auch von Kontakten im Ausland süffisant belächelt. Mehrfach gemachte Aussage: So blöde könnt auch nur IHR DEUTSCHEN sein!!
Helmut Schmidt sagte vor langer Zeit: Man soll die Dummheit einer Regierung nie unterschätzen.
Recht hatte er. Bei den Blitzbirnen in der Besetzung / Besatzung der Parlamente stimmt das. Die weitere angesagte Entwicklung durch die LINKEN im Establishment und der UNO bringt vielen das Blut in Wallung.
Willkommen im Sozialismus wird dann posaunt.
Na gut … dem „Timo B.“ hätten diese „Richter“ bestimmt 5 Jährchen mehr geben können …
Schließlich scheint dieses missratene Kind männlichen Geschlechts die „falschen Freunde zu haben“. Oder?
Wer sind nun „falsche Freunde“?
Deutsche, die eine „schlechte Kindheit hatten“, oder?
Nee!!!!
Im Gegenteil:
„Deutsche“, die das Macho- Gehabe der Araber „cool finden“. Dazugehören wollen. Die jeden Einfluss des Elternhauses ablehnen; schulisch auf niedrigstem Niveau sind; kurz: Verrecker der deutschen Gesellschaft!
Aber heftig!
Könnte als „Insider“ zu derartigen „Problemen“ noch weiter ausholen- tu‘ ich aber jetzt nicht.
Nur soviel dazu:
Ein Volk und eine Ethnie bringt sich selbst um. In der Fachsprache „Freitod“….
Wie pervers!!!!
Shabbat Shalom!
Z.A.
(Bratwurst hat geschmeckt!)
@haupo 24. Juli 2020 at 18:51
Sehr gut!!!!!
Ein lautes „STIMMT“ aus Israel! Respekt!
Der Unterschied zwischen „SS“ (Schutzstaffel) und „Waffen- SS“ war genau der, welchen Sie ansprechen!!!!
„Waffen- SS- Angehörige“ waren „Eingezogene“. Man „fand“ diese NIE (!) in Wachmannschaften von KZ/KL.
Sie waren „Kanonenfutter“.
Meine Mutter (Jahrgang 1923) hatte 1945 drei Jungs der „Waffen- SS“ für Tage versteckt, in der Scheune!
Es waren, so ihre Schilderungen, Jungs von 18 Jahren. Einer Panzerbesatzung.
Heute:
Denkt man darüber nach, dann drängen sich Ideen und Gedanken darüber auf, was aus denen geworden ist.
Haben sie überlebt? Wie denken sie heute darüber, das es in unserer Familie „Juden“ gab?
Konnten sie DAS wissen? Vielleicht: Nicht.
Diese sogenannten „Flüchtlinge“ bei Euch heute haben mit diesen Jungs von damals nicht das Geringste gemein!!!! Nicht mal ansatzweise …
„Anstand“, „Disziplin“, „Achtung“, „Gehorsam“ (Ken!)… sind diesen Araberhorden von heute fremd.
Weil?
Gehört zu ihrem heruntergeplapperten Koranversen!
Obiges gibt es aber in anderen „Religionen“. Auch der „Jüdischen“- und nicht nur der!
Es hat etwas mit „Elternhaus“, „Erziehung“ und „IQ“ zu tun. Davon bin ich überzeugt.
Und- gerade ich sollte es wissen!
Shalom Shabbat! L‘ Chaim!
Z.A.
@obelix57 24. Juli 2020 at 17:53
„Frauen mit Verstand würden einen Riesenbogen um diese Kulturbereicherer machen. Aber bei den jungen Frauen scheint es heutzutage mit der Menschenkenntnis nicht mehr weit her zu sein.“
Lustig und treffend!:
Wo soll DIE auch herkommen?
Vom Elternhaus?
Aus der Schule?
Aus dem „Freitags- Hüpfkurs“?
Aus dem „Teddybär- werfen“?
Vom „SPD- Papa“?
Von der „DGB- Mama“?
Nee, nee… das ist „Hirneleere“ (NICHT „…. Lehre“!)!
L‘ Chaim!
Z.A.
@ jeanette 24. Juli 2020 at 11:09
Dieses Urteil erschreckt! Für den Stinkefingermann und Spanner, Mittäter Kosay nur vier Monate Haft, diese sicher doch auch noch auf Bewährung! Für die beiden Stinkefinger sollte man ihm gleich zwei Jahre dazu geben. Warum überhaupt Jugendgericht?
Ganz anders erging es gestern, auch vor einem deutschen Gericht, dem damals 17-Jährigen (Kind), dem Wachmann vom Holocaust.
Dieser wurde nach 75 Jahren!! als 93 Jähriger für 2.5 Jahre Haft verurteilt. Der war wirklich ein 17 Jähriges Kind, der eigentlich nur „dagehockt“ hatte, dem Unrecht zugesehen hatte. Man warf dem 17 Jährigen Kind vor, im Hitlerregime nicht „eingegriffen“ zu haben, sein Leben nicht verspielt zu haben.
In einem Land, in dem die Pädophilen überall aus dem Boden wachsen, verurteilt man ein Kind, das nicht eingegriffen hat? …
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Stimmt alles, aber die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Ich weiß, der Vergleich stimmt nicht ganz, aber trotzden macht es einen Unterschied.
Nicht falsch verstehen: wir sind auf der gleichen Linie!!!
Zuri Ariel 24. Juli 2020 at 21:16
@obelix57 24. Juli 2020 at 17:53
„Frauen mit Verstand würden einen Riesenbogen um diese Kulturbereicherer machen. Aber bei den jungen Frauen scheint es heutzutage mit der Menschenkenntnis nicht mehr weit her zu sein.“
Lustig und treffend!:
Wo soll DIE auch herkommen?
Vom Elternhaus?
Aus der Schule?
Aus dem „Freitags- Hüpfkurs“?
Aus dem „Teddybär- werfen“?
Vom „SPD- Papa“?
Von der „DGB- Mama“?
Nee, nee… das ist „Hirneleere“ (NICHT „…. Lehre“!)!
L‘ Chaim!
Z.A.
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einfach nur mal umschauen in den Städten .. viele Girlies, 14, 15 jährige rennen mit den Kulturbereicherern rum hängen mit denen ab .. mit Syrern, Afghan , Nxxxx …. … das ist so widerlich …
kein Mitleid mit diesen Girlies … Mutti und Vati werden sich umsehen, wenn ALi Wumba oder Kemal mit nahc Hause kommen … und unbezahlbar .. ein Balg von einem
lorbas 24. Juli 2020 at 11:59
Dieser Abschaum hat nichts in unserem Land verloren.
Leute die um die halbe Welt reisen um am Ende ihrer Reise in Deutschland anzukommen sind weder Flüchtlinge noch Asylbewerber.
Es sind sehr oft Mörder, Diebe, Taugenichtse und Vergewaltiger.
Wer diesen Abschaum ins Land gelassen hat, hat sich ebenfalls Schuldig gemacht.
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richtig, diese Dreck hat in Deutschland und Europa nichts zu suchen .. zum Arbeiten kommt dieser Abschaum erst recht nicht her …; und das Widerwärtigste ist, die Anwälte gehen in Revision .. wie kann man so ein Dreck verteidigen ?? was sind das für Menschen die die verteidigen ??? denen und ihren Familien wünsche ich genau solche Vergewaltigungen
das Problem mit diesen Nexxx uind Araber Horden ist nur noch mit Gegengewalt zu lösen … ein andere Sprache verstehen die nicht !!!!! aber viele Deutsche sind noch in ihrer Wohlfühloase, es geht vielen noch viel zu gut
(Aner)Kennen diese Moslems überhaupt die christlich geprägte Gesetzestradition in Europa?
Für die gilt doch die Sharia, oder nicht?
Zwei grooooße Kieselsteine – uuuuuuuuund „KLACK“
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