Von DR. VIKTOR HEESE | Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit öffnete Russland am 1. Juli des Vorjahres die Grenze in seine Ostsee-Exklave Kaliningrad (früher Königsberg/Hauptstadt Ostpreußens). Bürger aus 53 Ländern – darunter aus allen EU- und anderen Schengen-Ländern, nicht aber aus den USA – erhalten auf Antrag innerhalb von vier Tagen kostenlos ein acht Tage gültiges Touristenvisum (E-Visum). Eine ähnliche Lösung gibt es ab 2017 schon für 18 asiatische Länder am anderen Ende des Ostreiches für die Einreise nach Wladiwostok.

Geste des guten Willens in einer russlandfeindlichen Umgebung

Wenngleich die Visafreiheit zunächst nur für das Königsberger Gebiet – und nicht für das gesamte Land – gilt, so hat sie doch Symbolcharakter. Ab 2021 ist ein kostenloses E-Visum für ganz Russland geplant. Inwiefern die Belebung der regionalen Touristik in der Exklave der wahre Grund ist, ist Ansichtssache. Dennoch: Umgekehrt benötigen russische Staatsbürger immer noch ein Visum für die Einreise in den Schengen-Raum. Vielleicht ein Glück für unser Deutschland, wenn damit die Infiltration islamistischer Tschetschenen verhindert wird? Oder ist das schon ein „rassistischer“ Gedanke?

Neuauflage des kleinen Grenzverkehrs Polen – Russland von 2012–2016?

Was für Russland ein Test sein mag wird für die Polen ein gutes Geschäft werden. Denn die größten Profiteure des russischen Goodwills werden die Bewohner polnischer Grenzregionen sein, die 2012-2016 vom lebhaften Handel (Kleinschmuggel?) des kleinen Grenzverkehrs profitierten. Den hat die PIS-Regierung 2016 einseitig abgeschafft.

In den Osten flossen damals vor allem Verbrauchsgüter, nach Polen kamen Tabak und  Alkohol. Allein 2015 passierten fünf Millionen Menschen (davon 70% Polen) die Grenze in beide Richtungen. Ob die „alten guten Zeiten“ wiederkommen, bleibt abzuwarten. Polnische Grenzer und Zöllner in den Masuren wagen es auf jeden Fall nicht ihre Landsleute bei den Grenzgängen „zu stark zu kontrollieren“. Auch nach 2016 blieb der Einreisestrom der Russen aus Kaliningrad, die sich oft problemlos ein Schengen-Visum in der französischen oder italienischen Botschaft besorgten – ungebrochen.

Was haben die Deutschen von der Visaerleichterung?

Außer Freude über den kleinen Entspannungsschritt, werden sich vielleicht einige noch lebende Alt-Königsberger und andere „normale“ deutsche Touristen freuen, die früher vom kleinen Grenzverkehr ausgeschlossen waren. Idealerweise lässt sich ein solcher Königsberg-Trip mit einer Ostpreußen-Reise verbinden. Von Danzig (Allenstein) nach Königsberg sind es gerade 150 (130) km, oder etwa zwei Autostunden. Auch die Grenzabfertigung an den vier Übergängen verläuft nicht so penibel wie in das Freundesland USA. Interessierte Liebhaber bekommen jetzt einfacher die Chance ganz Ostpreußen – und nicht nur seinen südlichen Teil, die Masuren  –  bei einem Ausflug besser kennenzulernen. Die Entwicklung bleibt abzuwarten.

Moskaus Bedrohung hin, NATO-Manöver als Abschreckung her, nach der Grenzöffnung Weißrusslands für Westbesucher ist das eine sichtbare Entspannungsgeste des Ostens.

Baltische Apartheid für russische „Nichtbürger“ in Estland und Lettland besteht immer noch

Von der Visaerleichterung profitieren EU-Bürger aus den russlandfeindlichen baltischen Staaten Litauen, Lettland und Estland. Nirgendwo in der EU gibt es den Status eines „Nichtbürgers“, wie für die russischen Minderheiten in Estland (28% der Gesamtbevölkerung) und Lettland (35%). Das bemerkt sogar unser demokratieliebender Spiegel. Na ja, die russische Bedrohung!

Grenzzäune gibt es außerdem nicht nur an Ungarns Grenzen, sondern auch im fernen Baltikum. Wer diese gebaut hatte ist dokumentarisch festgehalten (hier und hier).

Alles nur russisch-putinische Propaganda?


Dr. Viktor Heese.

Dr. Viktor Heese ist Dozent und Fachbuchautor. Spezialisiert hat er sich auf dem Gebiet der Börsen und Banken. Für Börsenanfänger hat er das Buch „Fundamental- versus Charttheorie. Methoden der Aktienbewertung im Vergleich“ (Springer 2015) verfasst. Er betreibt die Blogs prawda24.com und finanzer.eu und gibt den Börsenbrief „Der Zinsdetektiv“ heraus. Heese kommt aus Masuren und lebt seit über 40 Jahren in Köln. Kontakt: heese1@t-online.de

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38 KOMMENTARE

  1. Auf ARD-Alpha läuft was über Wikinger, 8. Jh., 9.Jh.,
    als Händler bis nach Konstantinopel gekommen.
    Dort in einer alten Schrift als von schöner großer
    Gestalt mit Kopfhaar wie Flammen u. mit grüner
    Körpertätowierung(Pflanzen, Bäume) beschrieben.
    Rußland hat den Namen von den Wikingern, die
    in Konstantinopel mit Rus: Ruderer bezeichnet wurden.
    https://www.br.de/fernsehen/ard-alpha/programmkalender/ausstrahlung-2005064.html
    In der Hagia Sophia Konstantinopel hat ein normannischer
    Besucher Runen in einen Stein geritzt…, die Übersetzung habe
    ich schon wieder vergessen, da ich gerade „Omas
    Sonntagskuchen“ backte.

  2. Man vergleiche mal die Vollversager Putin und Trump …

    …. mit den unaufwiegbaren Goldperlen Merkel und von der Leyen …

    Da weeßte, was wir an den Amseln haben …

  3. Habe ich nicht gewusst ! Es wird langsam Zeit, dass es auch unter den Bürgern zwischen Russland und Deutschland zu einem Austausch kommt , ähnlich wie mit Frankreich ! Ich bin bereit für einen Besuch in Kalingrad .

  4. ‚russlandfeindlichen baltischen Staaten Litauen, Lettland und Estland‘
    Warum sind die eigentlich Russlandfeindlich? Sind sie den Friedensbemühungen Russlands im Krim und Ostukraine skeptisch?

  5. Warum brauchen wir ein Visum für unser Land Ostpreußen? Das ist völkerrechtlich immer noch deutsch und die Hauptstadt heißt Königsberg und gerade hier auf PI sollte nicht der Name von Stalins Schoßhündchen verwendet werden. Das ist Ostpreußen und gehört zu Deutschland. Wenn wir nach München reisen wollen, brauchen wir doch auch kein Visum.

  6. Gestern kam man bei Akif Pirincci nicht weiter,
    als auf die Startseite,
    heute bei Deutschland-Kurier nicht mal auf
    die Startseite.

  7. Im letzten Jahr haben wir unseren Urlaub in der Nähe von Danzig (Kaschubien) verbracht und die nähere und weitere Umgebung erkundet . Abgesehen davon, dass es eine wunderschöne Gegend ist, wären wir über die Regelung damals sicher erfreut gewesen. Auch Ermland / Masuren ist zu empfehlen. Wir haben für die Zukunft geplant, auch die baltischen Länder zu bereisen; das aber mit einem Zwischenstopp in Ostpreußen. Ansonsten wäre es für einen Ritt doch sehr ambitioniert. Die neue Regel würde vieles erleichtern.

  8. Mein (berühmter) Vorfahr, so er es denn ist, ist in Ostpreußen geboren und hat in Königsberg studiert, wo er vermutlich außerehelich unsere Linie produziert hat. 😀 Ich muss da unbedingt mal hin. Masuren und Schlesien, das Land meiner Väter, stehen auch auf der Liste.

  9. @Christ95
    Ich versuche, es Ihnen einmal vorsichtig beizubringen: Die Stadt Königsberg heißt seit 1946 Kaliningrad und gehört nicht mehr zum Deutschen Reich. Letzteres gibt es seit der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht im Jahr 1945 nicht mehr. Inzwischen haben wir auch keinen Führer mehr, sondern eine Bundesrepublik Deutschland. Es hat sich also einiges geändert in den letzten 75 Jahren.

  10. Ich finde Heeses Artikel / Ansichten immer ganz interessant und auch seine Biographie ist bemerkenswert.

    In Sachen Königsberg: Ich würde irgendwann mit Russland einen Deal machen; entweder durch die Zahlung von Geld oder aber, was sicher auch die Russen als vorteilhaft empfinden würden, durch den Austritt aus der NATO könnten wir diesen nördlichen Landstrichs Ostpreußens wieder an Deutschland angliedern. Möglich wäre vielleicht auch ein Abkommen, dass Deutschland keine Sanktionen im Zuge eventueller globaler Konflikte gegen Russland erheben darf oder bestimmte Großinvestitionen zur langfristigen Sicherung der russischen Wirtschaft tätigt. Gorbatschow und später sogar Jelzin wollten das nördliche Ostpreußen doch für ca. 40 Mrd. DM an Kohl verkaufen, wobei der Feigling Genscher das dann ablehnte. Er wolle Königsberg nicht einmal geschenkt haben.

    Klar, die Russen könnten dann, wie die Amis hier ihre frei zugänglichen Militärstützpunkte, in diesem Falle bestimmte Teile einiger Ostseehäfen, behalten und darüber frei verfügen. Sozusagen wie Rammstein und andere „Basen“ in Westdeutschland.

    Und es würde ja völlig ausreichen, wenn dort dann in Zukunft 300.000 oder 400.000 Deutsche, vornehmlich Personen und Familien mit Wurzeln in Ostpreußen, lebten. Denn die russische Demografie wird sich in den nächsten Jahren so dramatisch zum Negativen entwickeln, da könnte es völlig ausreichen wenn wir für viele der Bewohner im russischen Mutterland großzügige Eigenheim-Siedlungen bauen (als weitere Gegenleistung), während viele Ältere dann dort in Ostpreußen bleiben – so um die 500.000 Einwohner. Die Deutschen und ihre Familien wüchsen sozusagen von unten in die neue Bevölkerung hinein.

    Ich halte das für ein durchaus realistisches Szenario, und für jedes Land sind Gebietserweiterungen von Vorteil! Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Zeit dafür irgendwann reif sein wird, womöglich in 20 – 25 Jahren. Mit Beteiligung einer AfD-Regierung könnten solche Pläne, da sie ja im Sinne einer rechtskonservativen Politik ein nationales Interesse widerspiegeln, durchaus entwickelt und langfristig umgesetzt werden. Ich meine, ich könnte mir gut vorstellen, dass 1989/90 die Mehrheit der CDU-Mitglieder dem zugestimmt hätte, weil es eben noch deutsche Patrioten vom alten Schlag waren, denen das wohl ihres Landes am Herzen lag.

    Also, man sollte so einen Deal in Zukunft wirklich „riskieren“. Was hat man als Konservativer schon zu verlieren, wenn man durch Zeiten wie diese jetzt gegangen ist! Und mehr als nein sagen können die Russen auch nicht.

  11. Faktenchecker 19. Januar 2020 at 01:29

    Das Deutsche Reich gibt es noch. Das wurde höchstrichterlich bestätigt.

    Ostpreußen steht unter russischer und polnischer Verwaltung.

  12. @ Faktenchecker 19. Januar 2020 at 01:29
    „Die Stadt Königsberg heißt seit 1946 Kaliningrad …“

    wann waren sie zuletzt in koenigsberg, neulinker ?

    wenn jemals, neulinker, haetten ihnen die heute russischen koenigsberger
    daselbst stolz erzaehlt, dass sie aus koenigsberg kommen, ,
    und die danziger erzaehlen ihnen von danzig, die gdinger von gdingen,
    die allensteiner von allenstein, die bromberger nicht von bydgosz,
    die memeler nicht von klaideda, die in windau oder liebau oder …
    und sie korrigieren mich, wenn ich wie gewohnt gdansk sage !

    ich weiss das, weil ich selbst dawa, per fahrrad, ganz nah da.
    also, wann waren sie als neulink zuletzt selbst vor ort ?

  13. @Adjutant
    Zu Ihrer Aussage, dass das Deutsche Reich noch existiert, gibt es einen ganz guten Artikel:
    https://www.welt.de/geschichte/article158909304/Doch-das-Deutsche-Reich-ist-wirklich-untergegangen.html

    @LEUKOZYT
    Es spielt keine Rolle, ob es Menschen in Kaliningrad gibt, die erzählen, dass sie aus Königsberg kommen. Es wird vielleicht auch noch Menschen aus Chemnitz geben, die stolz erzählen aus Karl-Marx-Stadt zu kommen. Fakt ist nun einmal, dass Königsberg heute Kaliningrad heißt und zu Russland und nicht der Bundesrepublik Deutschland gehört. Ich nehme auch nicht an, dass sich das jemals noch einmal ändern wird. Oder glauben Sie auch, dass Ostpolen irgendwann wieder deutsch ist. Waren S?ubice und Stettin nicht auch einmal deutsch?

  14. Sehr geehrter sich so nennender

    „Faktenchecker“ 19. Januar 2020 at 01:29,

    Inzwischen haben wir auch keinen Führer mehr, sondern eine Bundesrepublik Deutschland.

    Sie sollten Ihr Framing nicht als Darstellung von Fakten verkaufen. Anders, als Sie mit dem oben sorgsam plazierten „Einwand“ suggerieren, hat der Vorposter nirgends behauptet, daß seine Auffassung über das Fortbestehen des Deutschen Reiches mit dem Befürworten eines (nationalsozialistischen) „Führers“ oder „Führerstaates“ einhergehe.

    Das Deutsche Reich hat als solches – vom völkerrechtlichen Bestand her – auch nicht zwingend etwas mit der NS-Zeit zu tun.

    Mit Ende des Krieges haben die deutschen Streitkräfte in mehreren „Teilkapitulationen“ kapituliert, aber nicht das Deutsche Reich an sich, dessen letzte Regierung (Dönitz) nach dem Ende fortbestand, jedoch von den Alliierten festgenommen worden ist. Richtig ist ebenfalls, daß die Ostgebiete „unter Verwaltung“ gestellt worden sind. Was „bunt-deutsche“ Politiker mit oder nach dem Anschluß der DDR daraus gemacht haben, wozu sie meiner Ansicht nach keinerlei Mandat besaßen, ist eine andere Sache.

    Sie sollten schon erst lesen, bevor Sie Dinge unterstellen, die so nie gesagt worden sind. Auch das fälschliche Unterstellen einer Lüge ist eine Lüge.

    Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“

    Auswärtiges/Antwort – 30.06.2015 (hib 340/2015)

    Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). (…)

    Quelle: Presseerklärung
    Deutscher Bundestag, Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“

    https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/380964-380964

    Die These, daß das Deutsche Reich untergegangen sei, stammt von den Kommunisten, wie sie im Ostblock sowie unter ihren von der SED ausgehaltenen Vasallen (DKP etc.) im Westen auch vertreten worden ist. Die These ist verfassungswidrig, das Grundgesetz selbst vom Fortbestehen des DR ausgegangen ist, das jedoch nicht handlungsfähig ist. Das BVerfG hat dies 1973 bestätigt. Dumm gelaufen, Linksbrauner.

  15. eine erfreuliche Entwicklung insbesondere für Deutsche, die sich alte deutsche Stätten ansehen wollen.
    In Königsberg den Gefechtsstand des letzten Stadtkommandanten, mehrere Forts und Festungsanlagen aus Friderizianischer Zeit, die Börse und den wieder errichteten Dom mit dem Grab Immanuel Kants …

    Ausflüge an die Ostseeküste, ins Ostpreußische Inland oder nach Tilsit, wo sich die Monarchen 1807 trafen

    Ich war zwei mal dort, zuletzt 2012, sogar mit dem eigenen PKW

    Ich finde Grenzkontrollen nicht schlecht. Erschweren sie doch echten Kriminellen und Abenteuersuchenden das Eindringen. Visafreiheit – insbesondere e-Visa heisst ja auch nicht, dass die Leute unkontrolliert / unregistriert einreisen dürfen, wie es bei uns Usus ist

  16. @Faktenchecker

    Ich versuche, Ihnen/dir ganz freundlich folgenden Hinweis zu geben:

    1.) Die seinerzeitige „Bedingungslose Kapitulation“ vom 8.5.1945 war ausgesprochen von Vertretern der Wehrmacht und NICHT von einer Regierung. Völkerrechtlich wirksame Erklärungen können nur von Regierungen abgegeben werden aber NIEMALS von Militaristen.

    2.) Die BRD ist nie ein Staat gewesen, sondern nur ein sog. „Vereinigtes Wirtschaftsgebiet“ unter Vormacht der 3 Siegermächte (wozu Frankreich nicht gehört).

    3.) Wäre BRD ein Staat, hätte BRD auch eine Verfassung, die sich die deutschen Völker (Bayern, Sachsen, Preußen usw…) selbst gegeben hätten; so wie zuletzt 1871.

    4.) PERSONALausweise besitzen Personen, die in einem besetzten Land leben und staatenlos sind. (Ist Dir die juristische Untscheidung bekannt zwischen ‚Person‘ und ‚Mensch‘?)

    Es gäbe weitere diesbezüglich relevante Punkte, aber hier und heute mag es genügen.
    Falls Sie offen für echte Fakten sind, besorgen Sie sich ggf. das Buch von Thorsten Schulte – „120 Jahre fremdbestimmt“ oder das von Thomas Jung – „1918 – Die Tore zur Hölle“.

    Mit solidarischen Grüßen,

  17. Vielleicht ein Glück für unser Deutschland, wenn damit die Infiltration islamistischer Tschetschenen verhindert wird? Oder ist das schon ein „rassistischer“ Gedanke?

    Das würde ja nur funktionieren, wenn bei der Visavergabe auch tatsächlich hingeschaut würde, wer da kommt. Aber man läßt ja lieber wilde Tiere kleine Mädchen fressen und hüllt dann den Mantel des Schweigens darüber.

  18. @thomas regelien
    Es gab keine Regierung am 8. Mai 1945 mehr, die hätte kapitulieren können. Keine Regierung heißt auch keine Staatsgewalt.
    Unsere Verfassung nennt sich Grundgesetz. Und ein Staat ist die Bundesrepublik Deutschland auch. Anerkannt von alle Ländern auf diesem Planeten.
    Und ob das Ausweisdokument nun Personalausweis oder anders heißt, spielt keine Rolle.

  19. @Der mit dem Wolf tanzt
    Auch Politker können sich irren. Lesen Sie sich ruhig mal den Link durch, den ich gepostet habe.

  20. @ Faktenchecker 19. Januar 2020 at 12:26

    Es gab keine Regierung am 8. Mai 1945 mehr, die hätte kapitulieren können. Keine Regierung heißt auch keine Staatsgewalt.

    FALSCH. Die Regierung Dönitz, in deren Amtszeit die in mehreren Erklärungen erfolgte Kapitulation der Wehrmacht fällt, bestand vom 2. bis zum 23. Mai 1945. Sie ist durch Verhaftung m. E. rechtswidrig, gewaltsam und auf entwürdigende Weise aufgelöst worden.

    Die Staatsgewalt ist damit innerhalb des Besatzungsrechtes auf die Alliierten übergegangen. Wie weiter oben anhand der auch in der Bundesrepublik als unstrittig anerkannten Fakten erörtert worden ist, ist das Deutsche Reich nicht untergegangen, sondern besteht fort, ist mangels Apparat aber handlungsunfähig. Die BRD wird in der gängigen Rechtsprechung des BVerfG mit dem Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ als identisch, zumindest aber als teilidentisch betrachtet.

  21. Rechtsprechung BVerfG, 31.07.1973 – 2 BvF 1/73 sowie BVerfGE 36, 1 – Grundlagenvertrag

    Absatz III, Ziffern 78 -79

    1. Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das DeutBVerfGE 36, 1 (15)BVerfGE 36, 1 (16)sche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert“ (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“ tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).

    Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates – StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts „Deutschland“ (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet „Deutschland“ (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“ (vgl. BVerfGE 3, 288 [319 f.]; 6, 309 [338, 363]), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes).

    Diese Verantwortung für das ganze Deutsche Reich ist seinerzeit auch von bundesdeutschen Politikern immer auch nicht nur auf das Gebiet der DDR, sondern auch auf die Ostgebiete bezogen worden.

    Nachfolgend „eine (vmtl.) aus den 80zigern stammende Sequenz der Tagesschau, in der der damalige CSU-Vorsitzende Theo Waigel auf einem der s.g. „Schlesier-Treffen den Fortbestand des Deutschen Reiches unmissverständlich ausspricht und somit bestätigt.“

    https://www.youtube.com/watch?v=9V1Gdu_5L4E

  22. @ Faktenchecker 19. Januar 2020 at 15:43 | Der mit dem Wolf tanzt 19. Januar 2020 at 14:53

    Auch Politker können sich irren. Lesen Sie sich ruhig mal den Link durch, den ich gepostet habe.

    Der Mann – selbstredend der einschlägig übel beleumdete, dafür aber mit reichlich Arroganz behaftete Kellerhoff – wirbelt auch in diesem Pamphlet Richtiges und Falsches durcheinander, um allen, die anderer Auffassung sind als er, als „Reichsbürger“ zu etikettieren und ihnen durchweg verquere Auffassungen zu unterstellen, und schreibt, wie leider auch Sie, Unfug. Ich denke nicht, daß derartig halbseidene Propaganda-Erzeugnisse diverser zeitgeistkonformer „Journalisten“, die Ihnen gefallen mögen und entsprechend erwünscht sind, für die Rechtsprechung oder gar das Völkerrecht relevant oder gar irrtumsresistent sind. Dorther haben Sie ihre „Fakten“? „Faktenchecker“? Armselig und nicht mal im Traum.

    Schauen Sie Sich ruhig mal das von dem o. a. Vorposter angeführte Video an, und lesen Sie dazu auch den unterhalb dessen stehenden Text. Ihr verlinkter Kellerhoff-Artikel aus der inzwischen weit nach links gedrifteten WELT ist jedenfalls krachend durchgefallen.

  23. Königsberg wird zwar derzeit von Russland verwaltet, gehört aber völkerrechtlich nicht dazu. Dieser Aspekt wird im ansonsten informativen Artikel verschleiert.

  24. Sehr geehrter Herr @Faktenchecker, Sie erzählen Unsinn!

    Ein Grundgesetz ist ein verfassungsähnliches Rechtsdokument, mit welchem die Innen- und Außenangelegenheiten eines zu verwaltenden Besatzungskonstruktes für eine Übergangszeit auf Veranlassung eines Besatzers bzw. besetzenden Staates geregelt werden.
    (siehe auch Art. 146 GG)

    Das Bundesverfassungsgericht hat am 31. Juli 1973 bei der Überprüfung des Grundlagenvertrags mit der DDR folgendes festgestellt (2 BvF 1/73):
    Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert“ (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“ tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).

    Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates – StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts „Deutschland“ (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet „Deutschland“ (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“ (vgl. BVerfGE 3, 288 [319 f.]; 6, 309 [338, 363]), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin
    der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte (BVerfGE 7, 1 [7 ff.]; 19, 377 [388]; 20, 257 [266]).
    (Mehr dazu auch unter http://www.terra-kurier.de/Souveraenitaet.htm)

    Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland mußte vor seinem Inkrafttreten am 23. Mai 1949 den westlichen Besatzungsmächten zur Genehmigung vorgelegt werden. Es versteht sich selbst als zeitlich begrenztes Ordnungsgesetz (Art. 146) und Besatzungsstatut und kann laut einem Beschluß des „Bundesverfassungsgerichts“ vom 4. November 2009 (1 BvR 2150/08) als Gegenentwurf zum Nationalsozialismus gedeutet werden.

    Carlo Schmid war an der Erstellung des Grundgesetzes der BRD mitbeteiligt. Die BRD-Bundesregierung postuliert, daß das Grundgesetz mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 zur gesamtdeutschen Verfassung geworden sei. Dies ist staatsrechtlich aus mehreren Gründen nicht nachvollziehbar. Insbesondere gab es keine Volksabstimmung über das Grundgesetz[3], so daß dieses zur Verfassung hätte mutieren können. Des weiteren handelte es sich 1990 keinesfalls um eine vollständige Wiedervereinigung aller deutschen Reichsgebiete, so daß es sich schon gar nicht um eine „gesamtdeutsche Verfassung“ handeln kann.
    Darüber hinaus ist die Fremdherrschaft über das Deutsche Volk in Art. 139 GG nachzulesen. Ein Novum der nachvollziehbaren Menschheitsgeschichte stellt allerdings Artikel 140 dar, der ohne Volksabstimmung Bestimmungen einer Verfassung eines anderen Staates in die angebliche Verfassung des angeblichen Staates BRD aufnimmt.

    (Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 139
    Die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.
    Art 140
    Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.)

  25. @ Tom62 19. Januar 2020 at 18:07

    Zu den sogenannten Reichsbürgern lohnt es sich, diesen Text zu lesen (Reichsbürger sind durch Beschluß einer Reichsregierung eingebürgerte Ausländer. Eine Reichsregierung gibt es offensichtlich nicht mehr, da das letzte Mitglied 1987 in der Haft „gestorben wurde“. Deutsche Angehörige des Deutschen Reiches heißen Reichsdeutsche, welche derzeit Bundesbürger genannt werden und sich meist mittels eines Personalausweises oder Reisepasses ausweisen, welche die Vermutung nahelegen, daß der Inhaber Deutscher ist. Rechtssicherheit zur deutschen Staatsbürgerschaft gibt lediglich der Staatsbügerschaftsausweis, der beim Ordnungsamt beantragt werden kann.
    http://www.terra-kurier.de/RD.htm

  26. @ Tolkewitzer 19. Januar 2020 at 18:17 /18:39

    Danke für ihre bereichernden Einlassungen. Immer wieder schön, von ihnen zu lesen.

    Aus den zugrundeliegenden Gesetzestexten habe ich weiter oben bereits zitiert, aber leider die Quelle nicht angegeben. Quelle: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv036001.html (identisch mit den deutschen offiziellen Seiten, die die betreffenden Rechtstexte zum Inhalt haben).

  27. @ Faktenchecker

    Die Stadt heißt Königsberg auf deutsch, genauso wie Mailand, Brüssel, Danzig oder Lüttich!

    Oder sagen Sie zu anderen Menschen auch: „Die Stadt heißt Liège, nicht mehr Lüttich wie zwischen 1940 und ’44“?

  28. Ich verwende auch konsequent die gebräuchlichen deutschen Namen, insbesondere natürlich in ehemals deutschen Gebieten. Man fährt ja auch nicht nach Wroclaw, sondern nach Breslau, nicht nach Krakow, sondern nach Krakau, nicht nach Gdansk, sondern nach Danzig. Das sind, auch wenn mittlerweile von Polen bewohnt, im Kern urdeutsche Städte, da der Kern dieser Städte von Deutschen erbaut und bewohnt wurde. Insbesondere wenn große Teile davon wieder aufgebaut wurden. Natürlich gab es schon immer einen polnischen Bevölkerungsteil, den gibt es hier aber auch und wie viele Polen sind als Spätaussiedler oder auch als reine Polen mittlerweile Deutsche geworden? Wahrscheinlich Millionen.

  29. Achja, die Russen scheinen ja im Zuge der Wiedervereinigung sogar eine Rückgabe Ostpreußens ins Spiel gebracht zu haben. Dass man das nicht weiterverfolgt hat die Gebiete zurückzukaufen, ist ein absoluter Skandal. Angeblich soll Gorbatschow für das Gebiet 70 Mrd. DM verlangt haben. Wenn man bedenkt, dass das viel weniger als ein Jahr Migrantenalimentierung ist, ein absoluter Witz von Kohl.

  30. Faktenchecker !!!! „Es gab „keine“ Regierung am 8. Mai 1945 „mehr“, die hätte kapitulieren können. Keine Regierung heißt auch keine Staatsgewalt.
    Unsere Verfassung nennt sich Grundgesetz. Und ein Staat ist die Bundesrepublik Deutschland auch. Anerkannt von alle Ländern auf diesem Planeten.
    Und ob das Ausweisdokument nun Personalausweis oder anders heißt, spielt keine Rolle.“

    Eine doppelte Verneinung am Satzanfang !! Wo bist Du zur Schule gegangen ? Mach erst die Schule richtig zu Ende bevor Du hier checken möchtest !

  31. Russland will Dokumente zum Zweiten Weltkrieg veröffentlichen

    Wladimir Putin wünscht sich ein Informationszentrum zum Zweiten Weltkrieg. Damit will der Präsident „jenen das Maul stopfen, die versuchen, die Geschichte umzuschreiben“.

    Der russische Präsident Wladimir Putin hat angekündigt, Archivdokumente zum Zweiten Weltkrieg einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Ein offenes Zentrum sowie eine Internetseite sollten künftig gegen Versuche einer Geschichtsfälschung wirken, sagte Putin in St. Petersburg.

    https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-01/wladimir-putin-russland-veroeffentlichung-dokumente-zweiter-weltkrieg

    Auf den Dialog kann man gespannt sein.

  32. @ Bedenke 20. Januar 2020 at 09:03

    Russland will Dokumente zum Zweiten Weltkrieg veröffentlichen

    Wladimir Putin wünscht sich ein Informationszentrum zum Zweiten Weltkrieg. Damit will der Präsident „jenen das Maul stopfen, die versuchen, die Geschichte umzuschreiben“. (…)

    Auf den Dialog kann man gespannt sein.

    Das kann man nur begrüßen. Eine ähnliche, aus erbeuteten Wehrmachtsdokumenten bestehende Veröffentlichung, besteht – weithin unbemerkt – allerdings bereits seit Jahren:

    DEUTSCH-RUSSISCHES PROJEKT ZUR DIGITALISIERUNG DEUTSCHER DOKUMENTE IN ARCHIVEN DER RUSSISCHEN FÖDERATION

    *http://wwii.germandocsinrussia.org/de/nodes/1-bestand-500

    Es gibt sogar eine Veröffentlichung von Dokumente zu den stalinschen Verbrechen in Katyn, die man zunächst den Deutschen untergeschoben hatte:

    Bibliothek – Forscher im Fall Katyn

    *http://www.katyn-books.ru/ (russisch)

    Amtliches Material digitalisiert aus deutschen Beständen:

    *http://www.katyn-books.ru/archive/amtliches/amtliches_material.html (deutsch) (1943f)

    Gegen einen Dialog mit Rußland, auch wenn die Putinsche Darstellung m. E. ebenfalls „dunkle Stellen“ offen läßt, habe ich nichts einzuwenden. Alle anderen Beteiligten, wie Polen und die Bunte Regierung in Berlin, führen eher Monologe, für die sie Zustimmung fordern und alle die, die nicht zustimmen, ausschließen und sanktionieren. Das bezeichnen sie dann als Dialog – oder nennen es Kommunikation.

    Das vor Jahren schon aufgestoßene Fenster ist noch offen. Es wird über kurz oder lang sich schließen, sollte man es nicht nutzen. Die Kriegstreiber in NATO und vor allem in Polen, das sich wieder einmal sehr, sehr stark fühlt, stehen an der russischen Grenze.

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