Michael Stürzenberger stellte in seiner Rede bei der "Merkel muss weg"-Demo am 7. November 2018 in Hamburg ausschließlich Fakten zum Islam dar. Trotzdem klagt ihn die Staatsanwaltschaft nun wegen "Volksverhetzung" an

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Als ich am Montag vom fünfjährigen Pegida-Jubiläum aus Dresden zurück nach München kam, erwartete mich in meinem Briefkasten ein gelber Umschlag vom Amtsgericht Hamburg. Darin eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, die mir wegen einer rein faktischen Aussage über die Scharia bei der „Merkel muss weg“-Demo am 7. November 2018 allen Ernstes „Volksverhetzung“ vorwirft. Mir wird nun eine Woche Zeit gegeben, mich dazu zu äußern.

Eine bisher mir unbekannte Person hatte damals vier Passagen aus meiner Rede angezeigt. Bei der Kripo München hatte ich im März dieses Jahres alle meine Aussagen faktisch begründet, so dass ich die Sache als erledigt betrachtete. Aber nun das. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat sich an einem Absatz festgebissen, um mich vor Gericht zerren zu können.

Es wird immer offensichtlicher, dass sich gewisse Kreise massiv an der fundamentalen Islam-Aufklärung stören und mich mundtot machen wollen. Am gestrigen Dienstag Abend kam beim Zweiten Deutschen Staatsfernsehen im Dunkelrot-Magazin „Frontal 21“ wieder ein Bericht, in dem ich als „mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilt“ gebrandmarkt wurde (hier ab Minute 23:45).

Es stört diese linken Propagandafunker in keinster Weise, dass ich in Deutschland noch nie rechtskräftig wegen Volksverhetzung verurteilt wurde, sondern alle Verfahren in Berufung sind.

Meine einzige Verurteilung wegen „Verhetzung“ erfolgte in Österreich, da dort der Islam seit 1912 eine anerkannte Religionsgemeinschaft ist und daher besonderen Schutz genießt. Ich hatte im Jahre 2015 bei einer Rede bei Pegida Graz den Ex-Moslem Nassim Ben Iman, den ich persönlich kenne und mit dem ich mich immer wieder austausche, aus seinem Buch „Der wahre Feind“ zitiert, was mir als „nicht ausreichende Differenzierung“ angelastet wurde. Über den Ausstieg Nassims aus dem Islam berichtete ich in meiner Hamburger Rede wörtlich (im Video meiner Rede ab Minute 4:30):

„Die Story ist den meisten von Euch bekannt. Da habe ich einen Ex-Moslem zitiert, den Nassim Ben Iman. Das war ein überzeugter Moslem, als er nach Deutschland kam. Als 16-jähriger war er geschockt, als er hier die ganzen leichtbekleideten Mädchen gesehen hat. Er wollte Terrorist werden. Und dann ist er – das war sein Glück – mit dem Christentum in Kontakt gekommen, hat die Bibel gelesen, dann ist er ausgestiegen in einem mehrjährigen Prozess und ist Christ geworden. Wir brauchen nicht darüber reden, dass seine Familie ihn jetzt töten möchte. Das ist der Standard: ‚Wer die Religion verlässt, den tötet‘.

Es ist eine faschistische Ideologie, aus der man nicht austreten darf. Und er hat gesagt, er als Ex- Moslem, der Bescheid weiß: ‚Jeder Moslem, der den Koran als Befehl Gottes akzeptiert, ist ein potentieller Terrorist‘.“

Dass der Islam im Rahmen der Meinungsfreiheit als faschistische Ideologie bezeichnet werden darf, hat bereits das Landgericht München im Dezember 2017 festgestellt. Zudem ist es ein Faktum, dass der Abfall vom Islam in der Scharia mit dem Tod bestraft wird. Der Befehl „Wer die Religion verlässt, den tötet“ ist vom Propheten Mohammed, stellt einen elementaren Bestandteil im islamischen Rechtssystem dar und wird seit 1400 Jahren angewendet. Auch in Deutschland. Die bisher über 200 „Ehrenmorde“ in Deutschland berufen sich genau darauf. Trotzdem wirft mir „einschlägig Vorbestraftem“ die Staatsanwaltschaft Hamburg wörtlich vor,

„öffentlich den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft zu haben, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, indem er sich gegen 19.10 Uhr als Redner bei einer Kundgebung mit dem Tenor „Merkel muss weg“ im Bereich Dammtorbahnhof am Dag-Hammerskjöld-Platz abfällig über den Islam äußerte und im Zusammenhang mit einem zum Christentum konvertierten Moslem sagte:

‚Wir brauchen nicht darüber reden, dass seine Familie ihn jetzt töten möchte. Das ist ein Standard. Wer die Religion verlässt, den tötet. Es ist eine faschistische Ideologie, aus der man nicht austreten darf‘,

und so das friedliche Zusammenleben von Bevölkerungsteilen mit unterschiedlichen Bekenntnissen gefährdete, da derartige Äußerungen die muslimische Bevölkerungsgruppe der Gefahr aussetzt, Objekt intoleranten und aggressiven Verhaltens anderer zu werden.“

Wenn die Beschreibung der islamischen Gesetzgebung jetzt als „Volksverhetzung“ gelten sollte, dann ist die Scharia wohl schon im deutschen Rechtssystem implantiert. Wenn man die Todesstrafe bei Apostasie nicht mehr beschreiben darf, da dadurch „das friedliche Zusammenleben von Bevölkerungsteilen mit unterschiedlichen Bekenntnissen“ gefährdet sei und Moslems dadurch auch der Gefahr ausgesetzt wären, „Objekt intoleranten und aggressiven Verhaltens anderer zu werden“, dann steht der Rechtsstaat völlig Kopf.

Künftig wird vielleicht aus den genau gleichen Gründen die Islamkritik ganz verboten, wer weiß. Die Deutschland-Tour der Bürgerbewegung Pax Europa, bei der die brandgefährlichen verfassungsfeindlichen Bestandteile des Islams – unter dem Begriff „Politischer Islam“ zusammengefasst – dargestellt werden, stört ganz offensichtlich die linken Islamverharmloser in diesem Land zusehends, wie auch dieser aktuelle Artikel „Pax Europa auf Provokationstour“ von „blick nach rechts“ zeigt.

Ich werde seit Jahren durch deutsche Gerichtssäle gejagt und musste das Recht auf fundamentale Islamkritik durch viele Instanzen erstreiten. Auch dieses Verfahren droht nun zu einem Gang durch mehrere Instanzen zu werden, bis sich am Ende des dunklen juristischen Tunnels das Recht vielleicht durchsetzt. Und es kostet wieder jede Menge Zeit und Geld.

Ich bin allerdings nicht mehr bereit, diese ständigen Attacken hinzunehmen, ohne juristisch zum Gegenschlag auszuholen. Falls diese bodenlose Anklage zu einer Gerichtsverhandlung führen sollte, werde ich den für diese lachhafte Anklageschrift verantwortlichen Staatsanwalt und den Richter, der das Verfahren zulässt, wegen Falscher Verdächtigung § 164 StGB anzeigen. Zudem die Person, die mich wegen meiner Rede umfassend angeschwärzt hatte.

Wir Islamkritiker dürfen kein wehrloser Spielball eines vor allem in Bezug auf den Islam völlig aus dem Ruder gelaufenen Justizsystems werden. Wir sind zwar noch nicht in komplett totalitären Strukturen angelangt, in denen ein Mitglied der Weißen Rose vom Richter mit den Worten „Sie sind ja ein schäbiger Lump“ angeschrieen und zum Tode verurteilt wurde. Aber Susanne Zeller-Hirzel, mit der wir die Weiße Rose wiedergegründet haben und die sich genau vor diesem Richter Freisler verantworten musste, sagte schon im Jahre 2009 auf die Frage, ob sie den Widerstand gegen den Islam als heutige Analogie zum Kampf der „Weißen Rose“ gegen den National-Sozialismus betrachte, voraus:

„Noch nicht ganz. Kritiker der NS-Ideologie wurden damals gleich eingesperrt. Noch sind wir noch nicht an diesem Punkt angelangt. Aber wenn wir nichts unternehmen, wird es wieder dazu kommen. Dann sperren sie die Islamkritiker ein.“

Bei Tommy Robinson war es in England schon so weit, und bei mir ist es auf dem Weg dazu. In meiner Rede bei Pegida Dresden habe ich auf meine kommende Gerichtsverhandlung am 27. November in München vor dem Landgericht hingewiesen, zu dem die Staatsanwaltschaft selbst gegen die unsägliche Verurteilung zu acht Monaten Haft auf Bewährung aus der ersten Instanz noch Einspruch einlegte, da die mich wohl am liebsten gleich ganz im Knast sehen würden:

Unser Kampf geht solange weiter, bis wir am Ziel sind. Und dabei lassen wir uns von nichts und niemandem aufhalten. Heute von 15-21 Uhr auf dem Münchner Marienplatz, am Freitag von 12-19 Uhr in Offenbach auf dem Aliceplatz und am Samstag in Frankfurt von 11-18 Uhr in der Fußgängerzone vor My Zeil.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Islamkritik muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN: CZ5406000000000216176056, BIC: AGBACZPP. Oder bei Patreon.

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122 KOMMENTARE

  1. Was für ein Schwachsinn! Erst ist der Islam ein Volk jetzt die Scharia! Denen haben sie doch in das nichtvorhanden Gehirn gek…..! Michi, mach weiter, wir glauben an Dich und wir beten für Dich, und wir sehen uns im Norden wieder!

  2. …respekt herr schürzenberger, respekt
    …ihnen ergeht es so, wie den demokraten im drutten reich
    …und auch mir und meiner familie als christen in der ddr
    …für ein deutschland, wie es heute unter einer informellen mitarbeiterin der ddr-staatssicherheit (angela dorothe kasner, von der stasi geführt als „im erika“, heutige bezeichnung angela merkel) existieren muss, sind wir 1989 in der ddr nicht auf die straße gegangen
    …die bilder gleichen sich: eine gleichgeschaltete medienlandschaft und eine gefolgschaft charakterloser lumpen in partei, koalition, verbänden und vereinigungen
    …die ddr 2.0 existiert, das haben das ausland und intelligente deutsche schon längst begriffen
    …nach dem nationalen sozialismus, dem ddr-sozialismus haben wir nunmehr den merkel-sozialismus als dritte version auf deutschem boden

  3. Ich stimme ihm zu. Diese sog. Richter und Staatsanwälte in DE, die derartiges dulden, derartiges möglich machen, die Skandalurteile fällen wie sehr vielen bekannt sein dürfte, die gehören vor Gericht gestellt, aber nicht in DE, nicht in Europa. Diese sog. Justiz einschl. der Polizei in DE sind eine Schande für den Berufsstand, ihr Gebaren illegal.

  4. Was ist schon „öffentlicher Friede“? Das ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, den man nach Belieben biegen und dehnen kann.

  5. Lieber Herr Stürzenberger,

    die Beharrlichkeit ihres Wirkens ist bewundernswert. Dazu gehört auch das Fragen stellen.

    Wenn die Frankfurter Rundschau folgendes verlautbaren lässt :

    “ Heute, zum fünften Geburtstag, marschieren sie wieder durch Dresden, schwingen Deutschland-Flaggen und skandieren menschenfeindliche Parolen. Das sind keine besorgten Bürger, denen man Verständnis entgegenbringen sollte. Das sind die Abgründe Deutschlands, die sich da auftun. „Man kann und darf mit diesen Leuten gar nicht mehr reden, es sollte nur noch darum gehen, ihnen das Handwerk zu legen“, rappt die Antilopen Gang in ihrem Song „Beate Zschäpe hört U2“. Vielleicht ist das alles, was man dazu noch sagen kann.“

    Dann ist das nur ein Zeichen die gleichen Fragen wieder zu stellen.

    Tun sie es. Danke!

  6. Wer in Rhein-Main lebt, kann Stürzenberger durch seine Anwesenheit bei den Veranstaltungen der BPE am Freitag in Offenbach und am Samstag in Frankfurt (Zeil) unterstützen. Das ist gerade an diesen Orten unheimlich wichtig.

    Im Kampf gegen die AfD ähnelt die Presse immer mehr dem „Stürmer“ und seinen Hetzartikeln:

    Die Berliner AfD kann keinen Raum für ihren Parteitag anmieten, weil alle Vermieter aus Angst vor der Antifa absagen. Deshalb muß sie den laut Parteiengesetz vorgeschriebenen Parteitag mit den Vorstandswahlen verschieben und einen „Notvorstand“ einsetzen. Der Berliner Tagesspiegel überschreibt den Artikel dazu: „AfD versinkt im Chaos“

    https://www.tagesspiegel.de/berlin/partei-versinkt-im-chaos-berliner-afd-muss-landesparteitag-erneut-verschieben/25143760.html

    https://www.antifa-berlin.info/news/1574-wer-die-afd-bewirtet-muss-mit-glasbruch-rechnen

  7. Wir brauchen intelligente Jugendliche, die Jura studieren. Wenn die Justiz von den Gretas und Ihren androgynen Waschlappen besetzt ist, dann wird es dunkel. Herr Stürzenberger wirft sich wirklich in die Schlacht. Mit etwas anderen Formulierungen und Raffinesse kann man sich aber Zeit und Nerven sparen.

  8. …tja lieber Michael… jetzt rächt es sich das du mir vorgeworfen hast das man nur „sachlich argumentieren“ sollte als ich in KOBLENZ zu 11 Monaten Haft wg. Volksverhetzung verurteilt wurde.

    Jetzt rächt es sich das PI kein Interesse an einer Berichterstattung über meinen Prozess hatte… man muß sich die Aufklärer (aus der Sicht des Staates und der linksextremen „Justiz“) eben nur EINZELN zur Brust nehmen und alle Kritik verstummt…

    Sorry für meine Schadenfreude lieber Michael… ich schreibe dir das gleich noch auf WhattsApp…

  9. Ein leider mühseliger Weg scheint mir nunmehr unumgänglich. ALLE Opponenten, bei denen das denkmöglich scheint, zivilrechtlich klagen und/oder strafrechtlich anzeigen. Auch JEDE Verwaltungs-
    übertretung (z.B. falschparken…) eines Antifanten soll den Behörden Gelegenheit geben, unparteiisch zu handeln.

    Polizisten, Staatsanwälten, Richtern und Politikern NICHTS, aber schon gar nichts (!)durchgehen lassen.
    Sie entscheiden, welche Äußerung und welches Verhalten Sie kränkt , beleidigt oder verhöhnt!

    Selbst wenn nichts herauskommen sollte, ist die Arbeitsbeschaffung für Antifanten, Behörden und Gerichte schon ein Wert für sich! Und dient der seelischen Hygiene!

  10. „Ich werde seit Jahren durch deutsche Gerichtssäle gezerrt und musste das Recht auf fundamentale Islamkritik durch viele Instanzen erstreiten. Auch dieses Verfahren droht nun zu einem Gang durch mehrere Instanzen zu werden, bis sich am Ende des dunklen juristischen Tunnels das Recht vielleicht durchsetzt. Und es kostet wieder jede Menge Zeit und Geld….“

    ————-
    Genau so machen die das, um ihre Gegner mürbe zu machen, finanziell auszubluten, ihre Kräfte zu rauben, ihnen den Erfolg ihrer erfolgreichen Missionen abzusprechen, sie öffentlich zu diffamieren, in der Hoffnung der „Widersacher“ gibt ENDLICH auf. Der Phantasie der Torturen sind keine Grenzen gesetzt! Der Erfinderischste der Bande bekommt noch den größten Applaus!

    Aber selbst wenn zuletzt solch ein Skandalurteil aufgehoben werden muss, so haben die doch einiges erreicht. Zumindest den Ruf des „Angeklagten“ beschädigt oder gar zerstört, seiner Gesundheit und seinem Wohlbefinden zugesetzt, die einzige Genugtuung, die sie möglicherweise verbuchen können, um ihrem „Ärgernis“ zuzusetzen.

    ALLE gegen EINEN! Da rotten sie sich alle zusammen!
    So kennen wir sie! So sind sie stark!

    Fairness, Anstand, Moral und Rückgrat sind bei diesen Leuten vergeblich zu suchen.
    Der Zweck heiligt dort die Mittel!
    In diesem Milieu da hackt die eine Krähe der anderen notfalls auch ein Auge aus!

    Da können Sie keinen Anstand erwarten!
    Da zählen die Gesetze des Stärkeren!

  11. Der Islam beruft sich auf Gewalt, um Macht zu bekommen bzw. zu behalten. Im Koran steht sehr viel mit Hass und Gewalt drin. Darum ist es eine faschistische Ideologie.

  12. Das tut mir sehr leid. Erschütternde Entwicklungen sind das im Land. Ein weiterer Beweis wie die Islamophobie-Keule die Meinungsfreiheit und Wahrheit untergräbt. Der ISLAM ist eine politische Front, religiös getarnt und geschützt, mit dem weltweiten islamistischen Terror als taktischem Instrument. Sobald die Bevölkerungsmehrheiten der Mohammedaner steigen, wird es eng für die „Ungläubigen“, wie man jetzt schon gut erkennen kann. Es gibt KEINEN Toleranzbegriff im Islam, maximal Kopfsteuer.

  13. Ich würde von der vom erz-links-grünen Senator durchsetzten, weisungsgebundenen Hamburger Staatsanwaltschaft nicht zu viel erwarten. Da hilft nur ein bestimmter Hamburger Promi-Anwalt, welcher sich auf Verfahrensfehler spezialisiert hat.
    Siehe die G20-Prozesse und deren dürftige „Ergebnisse“. Die haben halt Angst vor der allmächtigen, bis in die höchsten politischen und intellektuellen Kreisen durchsetzen AntiFa. Damit meine ich nicht nur die Klima-Hüpfer mit Zottelbart und Pudelmütze. Keiner von denen will es versemmeln bzw. Schwarzfahrer oder Autodiebe verurteilen müssen, d.h. unten in der Hierarchie sein wenn bei der Bürgerschaftswahl im Februar die Grünen an die Macht kommen.

  14. Weshalb gibt es so viele Vielfachintensivtäter ? Weil sie nicht verfolgt werden. Es sind Rechtgläubige und denen tut man nichts. Damit Polizei und J. aber etwas zu tun bekommen, stürzt man sich auf Unschuldige. Wir kennen das, der Kriminelle wird seit Jahren nicht verfolgt, uns hat man bisher fast dreißig Verfahren aufgebrummt. Alles zur Unterstützung des kriminellen T.

  15. Die islamisierungs/um- und wegvolkungsNazis der organisierten Staatskriminalität
    schießen aus allen Rohren.
    Invasion, Kollaboration, ExundHop.
    Was für widerliche, verbrecherische Angriffe.

  16. In so einem Staat mit so einer Justiz pf— Te…., na ja wenn man dem Unrecht nicht passt, wird Unrecht zu Recht und umgekehrt. Wer hier verurteilt gehört liegt eindeutig auf der Hand, auf jeden Fall nicht Herr Stürzenberger.

  17. @ HarryM 23. Oktober 2019 at 13:23

    “Ein marxistisches System erkennt man daran, daß es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert.”

    Alexander Solschenizyn

  18. Anders als in anderen EU-Ländern dürfen Deutsche Staatsanwaltschaften nach einem Urteil des höchsten EU-Gerichts keine Europäischen Haftbefehle ausstellen. Denn in Deutschland sei gesetzlich nicht ausgeschlossen, dass ein Europäischer Haftbefehl auf Weisung des Justizministers des jeweiligen Bundeslandes ausgestellt werden. Fazit: Deutschland ist ein Schurkenstaat.

  19. Es soll hierzulande bekanntlich Leute geben – z. B. Lügenbaron Mazyek, der allen Ernstes beim LügenStaatsfunk neulich behaupten dürfte, imKoran sei nichts Judnfeindliches zu finden, „Teile der Scharia“ in unsere Graetzgebung einzuführen! Fragt sich natürlich, welche das sind! Ist es die Steinigung von Frauen beim Ehebruch oder siezt schlagen bei „Widetsoenstigkeit“? Oder die Tötung von Apostaten aus dem ISlam? Oder ist es vielleicht das Handababhacken bei Diebstahl oder das kreuzweise Hamd- und Fußabscglagen bei Kuffar – also uns? Man weiß es nicht, da das sein Geheimnis bleibt,
    Jedenfalls gehört dieser „feine Herr“ endlich wegen Volksverhetzung angeklagt, was deutsche Staatsanwälte natürlich als treue SYstembüttel nie tun werden – schließlich gehört er zu den „Guten“! Sarc

  20. Litauens Ex-Staatschef Landsbergis: „Deutschland gleitet ein drittes Mal in den Sozialismus ab“

    Es ist sehr traurig, dass die Deutschen ihre Lektion nicht gelernt haben – aus der Geschichte, aus dem nationalen Sozialismus, aus dem DDR-Sozialismus – und dass sie jetzt offenbar ein drittes Mal in den Sozialismus abgleiten.

    https://www.tichyseinblick.de/meinungen/litauens-ex-staatschef-landsbergis-deutschland-gleitet-ein-drittes-mal-in-den-sozialismus-ab/

  21. Schade, keine Anschrift für dieses „Amtsgericht“ in Hamburg? Denen möchte man gern seine Meinung sagen!
    Die rote deutsche Justiz hat ja schon lange an Autorität verloren, nähert sich immer mehr dem Niveau von Entwicklungsländern.

  22. OT

    Mehrkills Sprecher Speibert hat soeben die tiefe Anteilnahme der GotteskanzlerIn ausgesprochen:
    In England wurde ein bulgarischer Lkw mit 39 Leichen gefunden.
    Der Fahrer ist ein „Ire“.
    Ob der wußte, was im Container war, wisse man noch nicht. (n-tv)

    Aus der Merkillschen Schnellstreaktion (vergleiche bitte mit Breitscheidplatz: Reaktionszeit 1 Jahr, und nur nach Aufforderung) bin ich geneigt zu schließen, dass die Mother of all Africans weiß, um was für eine Ladung es sich handelt.

  23. Wir haben es nicht nur mit dem ISLAM in Deutschland zu tun, sondern nunmehr auch mit islamischen STAMMESKRIEGEN mitten in Deutschland!

    Heute zündete sich ein SYRISCHER KURDE irgendwo in Deutschland mitten auf dem Platz mit Benzin an. Er kommt natürlich in ein Deutsches Krankenhaus, nicht etwa in ein kurdisches oder syrisches Krankenhaus in Syrien oder in seiner kurdisch besetzten Zone im Orient!

    Und wer bezahlt die kostspielige Brandbehandlungen, später plastische Wiederherstellungs Chirurgie?

    Natürlich der deutsche Steuerzahler!

  24. Herford (WB): Nach der Bluttat vom Sonntagabend erholen sich die beiden Frauen von ihren schweren Verletzungen im Krankenhaus. »Ihnen geht es etwas besser. Es besteht konkret keine Lebensgefahr«

    Polizisten konnten den mutmaßlichen Täter – einen Imbissbetreiber deutscher Staatsangehörigkeit mit türkischen Wurzeln – in dem Familienhaus festnehmen, in dem es zu der gewaltsamen Auseinandersetzung gekommen war.

    https://www.westfalen-blatt.de/OWL/Kreis-Herford/Herford/4006556-Staatsanwalt-Opfern-geht-es-etwas-besser-Herforder-in-Bielefeld-in-U-Haft-Nach-Messerangriff-Verdaechtiger-schweigt

  25. Naja, dann würde ich mit dieser Begründung mal eben das Verbot von Scharia und Koran in D beantragen.

  26. Oft sind es auch die Gutachter, die Schuld an den Fehlurteilen sind.

    Acht Jahre lang saß Donald Stellwag im Gefängnis. Weil er einem Bankräuber ähnlich sah. Schuld an dem Urteil war Dr. Cornelius Schott, Experte für Falschgutachten. Nach Schotts Überzeugung war Stellwag der Täter, der während eines Banküberfalls am 19. Dezember 1991 in Nürnberg von einer Überwachungskamera gefilmt worden war. Das Gericht glaubte damals dem Gutachter. Erst nach Stellwags Haftentlassung am 14. Februar 2001 ermittelte die Polizei den wahren Täter: Frank Michael G. aus Stuttgart.
    Cornelius Schott wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt wegen dieses grob fahrlässig falschen Gutachtens zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 150.000 € an Donald Stellwag verurteilt. Er wurde im Verlauf seiner Tätigkeit mehrmals wegen Falschaussagen verurteilt

    Bitte unbedingt lesen!

    https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-19337159.html

    Der SPIEGEL 23/2001 fragt auf der Titelseite: „Wer war Mohammed? Das Geheimnis des Islam

    Zu Cornelius Schott bitte googlen

  27. Lieber MICHAEL STÜRZENBERGER,
    er deutsche Staat schützt doch zahlreiche Moslems, die u.a. wegen des Apostasievorwurfes Personenschutz bekommen mußten.

    Da es diesen Vorwurf mit seinen Konsequenzen (Morddrohungen) also sogar im Bewußtsein des Staates faktisch gibt, was soll dann die Beschuldigung, etwas falsches Behauptet zu haben?

    Sollte es zum Prozeß kommen, dann müßten ein paar der mit dem Tode bedrohten samt ihren Personenschützern als Zeugen benannt werden und vor Gericht auftreten. Da möchte ich gerne die Gesichter von Staatsanwaltschaft und Richter sehen.

    Anscheinend hat die Staatsanwaltschaft nicht genug Zeit zum Googeln gehabt: „Auf Grundlage von Hadithen und Idschm?? ist die Apostasie islamrechtlich mit der Todesstrafe zu ahnden, obwohl der Koran selbst keine Strafe im Diesseits vorsieht.
    In Ländern, deren staatliche Rechtsordnung sich an der Scharia orientiert, die aber keine islamischen Gerichtshöfe mehr haben, kann der bekundete „Abfall vom islamischen Glauben“ zivilrechtliche (Erbrecht, Eherecht) und strafrechtliche Konsequenzen haben.“

    Das sagt die Azhar in Ägypten dazu: „Hiermit erteilen wir Auskunft: Da er vom Islam abgefallen ist, wird er zur Reue aufgefordert. Zeigt er keine Reue, wird er islamrechtlich getötet.“
    https://de.wikipedia.org/wiki/Apostasie_im_Islam

    Vielleicht greift die Staatsanwaltschaft auch diesen Satz an: „Das ist der Standard: ‚Wer die Religion verlässt, den tötet‘.“ und behauptet, daß sei nicht der Normalfall (Standard).

    Mal sehen, wie es weitergeht.

  28. GEZ-Fernsehen = ANTIFA-Fernsehen!
    Mitarbeiter dürfen dort ja fürs Publikum sichtbare ANTIFA-Shirts tragen!

  29. @ ridgleylisp 23. Oktober 2019 at 13:41

    Pfaffen, Juristen und Beamte waren schon immer die eifrigten Helfer von Diktatoren. Das haben wir 2x in Deutschland erlebt.

  30. Naja, wenn Zitate aus dem Koran volksverhetzend wirken und Anwendungsbeispiele der Scharia verfassungswidrig sind, dann darf man nicht den Überbringer dieser Nachricht ächten, sondern Koran und Scharia.

    Aber keine keine Herrschaft des Unrechts Diktatur kommt auf Dauer ohne eine linientreue, politische Justiz aus.

    q.e.d.

  31. Es ist alles so unfassbar. Gott sei Dank gibt es Medien wie PI-NEWS die uns den Spiegel der Gesellschaft vorhalten. Wie verrottet unser System ist und wie geistig verschwommen unsere Justitz unterwegs ist. Da ist ja überhaupt nichts mehr was „zum Wohle des Deutschen Volkes“ in den Köpfen. Richtig müsste es ironischer weise heissen: Sie agieren zum wohle der deutschen Deutschlandzerstörern. Anders kann man es nicht mehr fassen.

  32. Mühsamer Auftakt im Mordprozess um die tödliche Attacke auf eine junge Frau in Worms: Der angeklagte Tunesier schildert seine Version in teils schwer nachvollziehbarer Form. Die Mutter der Toten sitzt kopfschüttelnd im Gerichtssaal, einmal bricht sie in Tränen aus.

    In der Beziehung mit der 21-Jährigen habe es immer mal wieder Probleme gegeben, erzählt der Angeklagte. Er habe nach Italien zu seinem Kind mit einer anderen Frau gewollt, sie habe ihn gebeten, zu bleiben. Einmal sei er schon auf dem Weg nach Italien gewesen und wegen fehlender Papiere in der Schweiz inhaftiert worden. Die 21-Jährige habe ihn angerufen und überredet, zurückzukommen.

    Das spätere Opfer soll ihn eines Nachts betäubt und vergewaltigt haben. Das habe die 21-Jährige gefilmt und ihm in der Tatnacht davon erzählt. Er sei wütend geworden, regelrecht in einem Fieber gewesen, habe nach einem Messer gegriffen und sie von hinten angegriffen. «Sie hat mich zerstört, ich bin ein Mann», erklärt der 28-Jährige. Sie habe ihn in seiner Männlichkeit verletzt. Aber nein, konkret mit dem Video gedroht habe sie nicht, auch habe er es sich nicht zeigen lassen. Auf die Frage, ob er wirklich wisse, dass er vergewaltigt worden sei, sagt er, das spüre man.

    https://www.rheinpfalz.de/nachrichten/rheinland-pfalz/artikel/angeklagter-schildert-toedliche-attacke-auf-21-jaehrige-in-worms/

  33. zu VE at 13:46

    Leichen im Laster
    Mekrkillsche Schnellstreaktion:

    Bundesregierung sichert Unterstützung zu

    Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zeigte sich angesichts der Tragödie tief erschüttert. Ihr tiefes Mitgefühl gelte den Angehörigen, versicherte Regierungssprecher Steffen Seibert. Gleichzeitig sagte er den britischen Behörden alle notwendige Unterstützung bei der Suche nach den Schuldigen und Hintermännern zu. „Unsere Entschlossenheit muss sich gegen diejenigen richten, die solche Transporte organisieren und durchführen.“

    Der schreckliche Fund erinnert an die Flüchtlings-Tragödie von Österreich: Im August 2015 waren in Parndorf 71 Leichen in einem abgestellten Kühllaster entdeckt worden. Die Menschen aus dem Irak, Afghanistan, Syrien und dem Iran waren von ungarischen Schleppern über die Grenze gebracht worden.

    https://www.bild.de/news/2019/news/england-39-leichen-in-lastwagen-in-essex-entdeckt-65535216.bild.html

  34. Man muss doch nur mal die Urfassung des §130 von 1871 mit der Fassung von 2019 vergleichen um zum Kapieren, warum $130 zu so einem „Gummiparagraphenmonster“ wurde.

    Meiner Meinung nach verfolgen die BRD-Alt-Politiker mit diesem dehnbaren §130 einzig die Absicht ihre politische Agenda der Masseneinwanderung, Multikulti, bunte Gesellschaft, offene Grenzen/Gesellschaft usw. gegen jede Kritik abzusichern.

    §. 130. StGB (von 1871)

    Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewaltthätigkeiten gegen einander öffentlich anreizt, wird mit Geldstrafe bis zu zweihundert Thalern oder mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft.

    https://de.wikisource.org/wiki/Strafgesetzbuch_f%C3%BCr_das_Deutsche_Reich_(1871)#%C2%A7._130.

    Hier die Fassung 2019:

    § 130 StGB (von 2019)
    Volksverhetzung

    (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
    1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

    wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren eine Schrift (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, die
    a) zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
    b) zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
    c) die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
    2. einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
    3. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalts herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.
    (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
    (4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
    (5) 1Absatz 2 Nummer 1 und 3 gilt auch für eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts. 2Nach Absatz 2 Nummer 2 wird auch bestraft, wer einen in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht.
    (6) In den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1 und 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, ist der Versuch strafbar.
    (7) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.

    ——————————————

    Frage an die Juristen hier , wie lautet die Urfassung §130 StGB der BRD. Die konnte ich nicht finden. Der §130 wurde so oft geändert, da steigen nur noch Juristen durch. Gibt es eine Internetseite wo man die früheren Fassungen nachlesen kann?

  35. Einmal selbst den Koran in die Hand nehmen, nachlesen was wirklich drinsteht.
    Hass und Gewaltaufrufe gegen die „Ungläubigen“!

    Koran-Sure 5,51 : Oh ihr Gläubigen! Nehmt euch nicht die Juden und die Christen zu Freunden! Sie sind untereinander Freunde und wer von euch sie zu Freunden nimmt, der gehört fürwahr zu ihnen. Wahrlich, Allah leitet das Volk der Frevler nicht recht.

  36. Der Weg zum Willkür- und Unrechtsstaat hat schwindelerregendes Tempo aufgenommen.
    Es ist schon längst nicht mehr die Frage, ob sondern nur noch wann die herrschenden Gesinnungsschergen einnen totalitären Überwachungsstaat errichtet haben werden.
    Wenn ich mich recht entsinne, ist unserer rotgrünschwarzen Pöbelherrschaft vor allem Schweden immer noch eine Nasenlänge voraus. Dort ist es, wie bei uns verpönt, sowohl den Islam als auch die praktizierte Einwanderungspolitik zu kritisieren.
    Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis aus dem stetigen Rückschnitt der vielgerühmten europäischen Meinungsrechts in Freiheit und Vielfalt ganz handfeste Paragraphen zur Sanktionierung erblühen, um die „wilden rechten Triebe“ abzubinden.
    Das perfektionistische Deutschland wird Schweden dann übertrumpfen, wenn es entsprechende „Entwächshäuser“ baut.
    Gab es in Deutschlands Geschichte auch schon, man nannte es früher „Gefängnisse für Politische“.

  37. @ BePe 23. Oktober 2019 at 13:55

    Aber gegen Deutsche ist nichts Volksverhetzung. Selbst Köterrasse usw. geht da nicht durch. Komischerweise dürfen Migranten andere angehen. Bestraft werden nur Deutsche wegen § 130.

  38. @Stürzenberger

    Mir wird nun eine Woche Zeit gegeben, mich dazu zu äußern.

    Was spricht dagegen, die entsprechenden Passagen im Koran zu kopieren, markieren und als sinngemäße Wiedergabe zu argumentieren?

    tsweller

  39. Strafgesetzbuch § 80 – § 92b Erster Abschnitt Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates

    http://stgb-online.de/verrat.html

    Und jetzt bitte den Koran lesen, insbesondere hinsichtlich der Einführung der Scharia (göttliche Gesetze), und sich überlegen, dass dieser Text in deutschen Moscheen gelehrt wird.

  40. Haremhab 23. Oktober 2019 at 13:59

    So ist es! Wie ich schon sagte, es geht nur noch darum die politische Agenda der BRD-Alt-Politiker gegen Kritik von deutscher Seite abzusichern. Da immer noch gut 80-90% der Wähler aus Ur-Deutschen besteht müssen sie auch nur die Ur-Deutschen unter Kontrolle bringen. Ich halte jede Wette, sollte eine bestimmte Gruppe eine bestimmte Masse erreichen werden im §130 etliche Passagen ersatzlos gestrichen.

  41. Witzig ist ja, dass letztlich in der Super-Tagesschau berichtet wurde, dass so und so viele Leute in der Türkei wegen Volksverhetzung belangt wurden, sie sie die „Aktion“ von Erdogan in Syrien als Krieg bezeichnet haben.
    Die merken noch nicht mal den Zusammenhang zum besten Deutschland, das wir je hatten. Denn sonst würden sie nicht die Übersetzung „Volksverhetzung“ verwenden, denn so könnte mancher auf die Idee kommen:
    „In der Türkei wird die Anklage Volksverhetzung verwendet, damit die Wahrheit nicht mehr gesagt werden darf. Könnte vielleicht auch ein anderes Land ganz genau das Gleiche aus den gleichen Motiven machen?“

  42. Die machen vor FRANKFURT und OFFENBACH jetzt noch einmal richtigen Wind gegen M. Stürzenberger auch gestern im ZDF Frontal 21, was für eine Frechheit.

    Wie das am Samstag werden soll in der kommunistischen Hochburg Frankfurt das fragt man sich!
    In dieser „Studenten- und Migrantenstadt“ wo einer schon bei Ankunft im Frankfurter Hauptbahnhof direkt noch auf dem Gleis, den anderen Fuß noch im Zug, seine Drogen angeboten bekommt. Ein paar Schritte weiter, sitzen und liegen dann schon die Konsumenten herum, die die Drogen offenbar noch an Ort und Stelle konsumierten, es nicht mehr aus dem Bahnhof herausgeschafft haben. Draußen vor dem Bahnhof in einiger Entfernung sind dann die dort Ansässigen Drogenkonsumenten in Horden anzutreffen, von Ordnungshütern so toleriert wie ein Elefant seinen Parasiten auf dem Rücken nichts entgegensetzt. Also wer im Bahnhof vergessen hat seine Drogen zu kaufen, der kann das auch draußen tun direkt vor den Drogeriemärkten, nicht zu übersehen!
    Gestern haben wir ja in der Glotze gelernt harte DROGEN sind nicht so schlimm, ein alkoholisches Gläschen Wein, viel schlimmer!

    Dieses Jahr verlief die Buchmesse vollkommen ruhig! Wo waren alle diese aufgebrachten „Kritiker“, die vor zwei Jahren Tumulte dort veranstaltet haben vor den kritischen Buchverlagen? Keiner war zu sehen, nirgends. Da kommt man doch leicht zu der Überzeugung, diese Horde Leute vor zwei Jahren waren alles GELADENE GÄSTE! Nur wer hatte sie eingeladen? (Wer hat denen die Eintrittskarten bezahlt? So kommt man vielleicht weiter, denn umsonst kommt da keiner so schnell rein!)

    So werden ständig GÄSTE irgendwo hinbestellt wo „Not am (oder gegen) Mann“ ist!

    Viel Glück am Wochenende!

  43. Nicht Herr STÜRZENBERGER gehört angeklagt, es wären wohl die, die unschuldige Menschen die Existenz kaputt machen möchten. Widerliche Menschen.

  44. @BePe 23. Oktober 2019 at 14:08
    Sie müssen nur ein paar kleine Passagen ändern und das Gesetz hat einen komplett anderen Sinn.
    Soweit ich weiß stammt dieses Gesetz noch aus dem deutschen Kaiserreich. Damals war „Hetze gegen Reiche“ verboten und wurde streng bestraft. Das Gesetz war also gegen die Sozialisten gerichtet.
    Ich glaube es war in den 1960iger Jahren als der Sinn des Gesetzes geändert wurde und „Hetze“ gegen andere Gruppen unter Strafe stand. Gegen Reiche darf seitdem gehetzt werden.
    Daran sieht man auch wie lange diese Umerziehung bereits zurückreicht. Auch wenn man es selbst damals natürlich überhaupt nicht merkte.

  45. @ Haremhab 23. Oktober 2019 at 13:59

    BePe 23. Oktober 2019 at 13:55

    Aber gegen Deutsche ist nichts Volksverhetzung.

    ____

    Doch wenn es sich zum Islam konvertierte Deutsche handelt… da wird die Justiz auch ganz spitzfindig.

  46. Herr Stürzenberger könnte mal ein Buch vorbereiten und vor diesem Hintergrund Begegnungen und Erlebnisse (davon gibt es gerade sicher unglaublich viele) notieren.

  47. Vielleicht wäre es wirklich an der Zeit etwas kürzer zu treten und mal jemandem anderen die publizistische Aufklärungsarbeit zu überlassen. Es ist niemandem geholfen, wenn die Stürzenberger zur halböffentlichen Exekution in einen Muselknast stecken. Deutsche überleben in deutschen Knästen nicht lange.

  48. Wer vor diesem Justiz-Pack noch Respekt hat,
    gehört ins Irrenhaus !!!
    Stürzi, bekämpfe diese Schw…. und stelle Sie
    als Links-Faschisten und Volksverräter an den Pranger.
    Solche schmierigen Lügner dürften in einem
    Rechtsstaat, schon lange nicht mehr Ihren Beruf ausüben !
    Die drei Schweinestädte Berlin, Hamburg und Bremen,
    werden heute schon sozialistisch geführt.

  49. Als ich am Montag vom fünfjährigen Pegida-Jubiläum aus Dresden zurück nach München kam, erwartete mich in meinem Briefkasten ein gelber Umschlag vom Amtsgericht Hamburg. Darin eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, die mir wegen einer rein faktischen Aussage über die Scharia bei der „Merkel muss weg“-Demo am 7. November 2018 allen Ernstes „Volksverhetzung“ vorwirft. Mir wird nun eine Woche Zeit gegeben, mich dazu zu äußern. (s.o.)

    Typisch. Der Justiz-Terror fängt schon bei der Terminierung an.

    (…)werde ich den für diese lachhafte Anklageschrift verantwortlichen Staatsanwalt und den Richter, der das Verfahren zulässt*, wegen Falscher Verdächtigung § 164 StGB anzeigen. (s.o.)

    * Die lassen das nicht zu, die müssen.
    Die Justiz ist weisungsgebunden.

  50. Trump: Großer Erfolg an der türkisch-syrischen Grenze. Sichere Zone wurde erstellt! Waffenstillstand hat gehalten und Kampfeinsätze sind beendet. Kurden sind in Sicherheit und haben sehr gut mit uns zusammengearbeitet. Gefangene ISIS-Gefangene gesichert. Ich werde um 11:00 Uhr (Washington Zeit) eine Erklärung aus dem Weißen Haus abgeben. Danke!

    https://twitter.com/realDonaldTrump/status/1186985455058898945

  51. @BePe:
    Nimmt man den Wortlaut des Gesetzes in Pkt. 2 ernst, dann müsste die Verbreiritng des Koran wegen seiner Herabminderung von Juden und Ungläubigen (Affen und Schweine: geringer als das Vieh) und seiner Mordbefehle (Tötet die Ungläubigen, wo immer ihr sie trefft) verboten werden! Dazu gehört das Ausstellen in Moscheen, der öffentliche Verkauf sowie das Anbieten in Lesesälen! Welcher Staatsanwalt wird endlich seiner gesetzlichen Pflicht gerecht? (Rein rhetorische Frage, weil Gesetze nur gegen missliebige Perso en wie Muchael zur Anwendung kommen) Das ist unser „Rechtsstaat“ im Zeichen der Vorbwreitung einer linken Diktatur!

  52. StopMerkelregime 23. Oktober 2019 at 14:36

    Uni Hamburg: AfD-Mitbegründer Bernd Lucke muss zweite Vorlesung an Uni Hamburg abbrechen

    Prof. Lucke hat nur noch die Option auszuwandern oder in den Ruhestand zu gehen.
    Ich wünsche ihm alles Gute! In seinem Fachgebiet war er großartig.
    Vielleicht kommt er ja bei Prof. Sinn unter obwohl der auch resigniert hat.
    https://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg-aktuell/trotz-einlasskontrolle-in-hamburg-afd-lucke-muss-zweite-vorlesung-an-uni-abbrech-65540166.bild.html

  53. jeanette 23. Oktober 2019 at 13:48

    Wir haben es nicht nur mit dem ISLAM in Deutschland zu tun, sondern nunmehr auch mit islamischen STAMMESKRIEGEN mitten in Deutschland!

    Heute zündete sich ein SYRISCHER KURDE irgendwo in Deutschland mitten auf dem Platz mit Benzin an. Er kommt natürlich in ein Deutsches Krankenhaus, nicht etwa in ein kurdisches oder syrisches Krankenhaus in Syrien oder in seiner kurdisch besetzten Zone im Orient!

    Und wer bezahlt die kostspielige Brandbehandlungen, später plastische Wiederherstellungs Chirurgie?

    Natürlich der deutsche Steuerzahler!
    ——————————————

    Korrektur: Das war ein SYRISCHER KURDE aus DEUTSCHLAND, der sich in GENF anzündete und dann in ein Schweizer Krankenhaus kommt.

    Bei allen Nationalitäten und Örtlichkeiten kann man in Eile schon etwas die Übersicht verlieren.
    Sorry für die FAKE NEWS von oben!

  54. Anklage in Jena, Thüringen: 87-jährige Frau von Mohammad A. aus Afghanistan brutal ermordet. Sie half ihm finanziell, bevor der Flüchtling sie tötete. Das Narrativ, im Osten gibt es weniger Flüchtlinge, daher sind ihre Sorgen noch lächerlicher, ist perfide.

    FOCUS-Online-Reporter Göran Schattauer (Gera)

    Montag, 21.10.2019, 21:03

    Prozessauftakt um den Mord an Ursula P. aus Jena: Polizisten schildern gespenstische Szenen vom Tatort und beschreiben, wie sie den Beschuldigten mit Hilfe von WhatsApp aufspürten. Der Angeklagte aus Afghanistan gibt sich völlig ungerührt. Laut Ermittlern hat er seinem Opfer nach der Gewalttat die Sparschweine gestohlen.

    Die Tochter der Ermordeten nimmt ihre Brille ab und weint bitterlich. Immer wieder drückt sich Martina P. Taschentücher auf die rotgeränderten Augen. Die 59-Jährige erträgt es kaum, wenn der Staatsanwalt berichtet, wie ihre geliebte Mutter gestorben ist.
    Die Tochter weint, schluchzt, schlägt Hände vors Gesicht

    Sie schluchzt, wenn Polizisten schildern, unter welchen Umständen sie die 87 Jahre alte Frau gefunden haben – eingepfercht in einen Koffer, der im Keller versteckt war, ausgebeult vom Körper des Opfers, mit aufgeplatzter Textilhülle.

    Sie schlägt die Hände vor das Gesicht, wenn zur Sprache kommt, welche Verletzungen Rechtsmediziner an ihrer Mutter festgestellt haben. Kopf, Hals, Brust, Bauch, Arme, Rücken, Schulter – es gibt praktisch keine Stelle, die frei von Gewaltspuren war.

    Sie schüttelt traurig den Kopf, wenn sie hört, dass der Täter zwei Sparschweine der Rentnerin gestohlen und das dritte leer gemacht hat.

    All das wird an diesem Montag zum Prozessauftakt im Landgericht Gera bekannt.
    Letzter Sommerurlaub in Italien: Foto ihrer Mutter im Gericht

    Auf ihrem Platz im Saal 101 hat die Tochter ein Foto der grauhaarigen, bis zuletzt agilen und lebenslustigen Ursula P. aufgestellt, eingefasst in einen ovalen weißen Rahmen. Ein Urlaubsfoto aus dem Sommer 2018, wie sie FOCUS Online am Rand des Prozesses erzählt. „Wir waren in Italien, am Gardasee.“ Dann brechen wieder Tränen aus ihr heraus. Es war der letzte gemeinsame Urlaub mit ihrer Mutter.
    Der Angeklagte Mohammad A. aus Afghanistan könnte, wenn er nur wollte, auf das Foto schauen. Er sitzt direkt gegenüber, nur wenige Meter entfernt. Doch sein leerer, nichtssagender Blick geht nach unten, zur Seite, nach oben. Aber nicht auf das Bild.

    Offenkundig will der bullige Mann mit den schwarzen Haaren und den dichten Augenbrauen nicht sehen, was er laut Anklage verbrochen haben soll. Der Beschuldigte, der sein Gesicht hinter einem gelben Aktendeckel vor den Fotografen versteckt, will auch nichts zu den Vorwürfen sagen.

    Opfer-Anwalt appelliert an den Angeklagten – vergeblich

    Er schweigt selbst dann, als ihn Nebenklage-Anwalt Stephan Rochlitz eindringlich bittet, den Opferangehörigen weiteres Leid zu ersparen und zu erklären, wie es zu der „schrecklichen Tat“ kommen konnte. Keine Regung beim Angeklagten. Kurz darauf lächelt er seiner Verteidigerin zu.

    Den Ermittlungen zufolge soll der 24-Jährige seine Nachbarin Ursula P. am 10. Januar 2019 in deren Jenaer Wohnung mit „massiver Gewalt“ getötet haben, um „ungehindert auf ihr Vermögen zugreifen zu können“, wie der Staatsanwalt erklärt. Mord aus Habgier also.
    Es wühlt einen auf, wenn man den Polizeibeamten zuhört, die zunächst nach der als vermisst gemeldeten Ursula P. gesucht haben und sie dann tot in ihrer Kellerbox fanden.

    Kriminalhauptkommissar Ulf S. etwa schildert im Prozess, wie er am 12. Januar gegen 1.30 Uhr in den Keller ging, ein kleiner „Holzverschlag ohne Sichtschutz“. Durch die Latten konnte er „mehrere Möbelstücke“ erkennen. Zumindest ein Schrank schien ihm groß genug, dass man darin einen menschlichen Körper verstecken könnte.

    Polizist im Keller: „Dann konnte ich Finger einer Hand sehen“

    Der Polizist zog sich einen Einweganzug an und streifte Handschuhe über. Schritt für Schritt bahnte er sich den Weg in den hinteren Teil des Kellers, räumte Farbeimer weg, Beutel und ein kleines Möbelstück. Dann stand er vor dem größeren Schrank, dessen Türen einen spaltweit offen waren.

    „Ich konnte sehen, dass in dem Schrank ein Rollkoffer stand“, so Polizist S. Es habe sich um einen Koffer aus schwarzem Textil gehandelt. An einer Stelle sei der Stoff „aufgerissen gewesen“, außerdem habe er „rundliche Ausbeulungen“ erkannt. Der Polizist rüttelte am Griff des Koffers, der „sehr schwer war“. Schließlich öffnete er vorsichtig den Deckel. Zum Vorschein kamen ein grün-weiß-karierter Bettbezug sowie Unterwäsche. „Dann konnte ich Finger einer Hand sehen.“

    Schweigen als Verteidigung: Angeklagter zeigt keinerlei Regung

    Während Tochter und Sohn des Opfers die Ausführungen sichtlich erschüttert verfolgen, sitzt der Angeklagte regungslos auf seinem Stuhl. Er wirkt wie ein Schüler, der seinem Lehrer scheinbar interessiert zuhört, ohne wirklich etwas zu verstehen.

    Im wahren Leben hat er weder einen Schul- noch einen Berufsabschluss. Seit seiner Ankunft in Deutschland 2011 lebte er überwiegend von Hartz IV. Um an Geld zu kommen, suchte er den Kontakt zu älteren Damen, meistens zu seinen Mitbewohnerinnen in einem Jenaer Mehrfamilienhaus. Mit rührseligen Geschichten erschlich er sich das Vertrauen der Frauen.
    Gefälschter Überweisungsbeleg: Mohammad A. unter Verdacht

    Nachdem er einer Nachbarin mehrere Tausend Euro aus dem Kreuz geleiert haben soll, wandte er sich 2016 an Ursula P., die ihn tatsächlich mit kleineren Beträgen unterstützte. Als er sie um 7000 Euro – angeblich für einen Flug in seine afghanische Heimat – bat, habe sie empört abgelehnt, so die Staatsanwaltschaft.

    Bezeichnenderweise soll Mohammad A. wenige Stunden nach dem Mord versucht haben, genau diese 7000 Euro von ihrem Konto auf sein eigenes zu überweisen. Doch einer Bankmitarbeiterin war die gefälschte Unterschrift von „Ursula P.“ auf dem Formular sofort aufgefallen. Außerdem war gar nicht so viel Geld auf dem Konto, das im Übrigen auch nicht der Seniorin gehörte, sondern ihrem Enkelkind.
    (……)

    https://www.focus.de/politik/gerichte-in-deutschland/angeklagter-bleibt-voellig-kuehl-bittere-traenen-im-gericht-mohammad-a-ignoriert-foto-der-ermordeten-rentnerin-87_id_11257230.html

  55. Zusammenleben täglich neu aushandeln in der Praxis:

    Mittwoch, 23.10.2019, 12:37

    Die Ausschreitungen zwischen Kurden und Türken am Montagabend in Herne waren dramatischer als bisher bekannt. FOCUS Online konnte ein Handyvideo eines Augenzeugen einsehen, bei dem ein Polizeibeamter mit gezogener Schusswaffe Gäste eines türkischen Cafés in Schach hielt. Laut und deutlich drohte der Beamte auf dem Video: „Keinen Schritt weiter, sonst knalle ich euch alle ab.“

    Handyvideo, 22.07 Uhr am Montagabend in Herne. Die Kamera filmt eine bedrohliche Szene. Ein Polizist zielt nach FOCUS Online-Recherchen mit seiner Waffe auf eine Gruppe Männer, die vor dem türkischen Café „Bizim Konak“ (Unsere Hütte) an der Viktor-Reuter-Straße stehen. Der Beamte ist sichtlich angespannt. Laut droht er den Gästen der Teestube: „Keinen Schritt näher, sonst knalle ich euch alle ab.“ Es ist der dramatische Höhepunkt einer Straßenschlacht zwischen Kurden und Türken, an der sich auf beiden Seiten 60 Personen beteiligen. Dramatischer, als das offizielle polizeiliche Bulletin die Ereignisse später schildern wird. (….)

    https://www.focus.de/politik/kurden-gegen-tuerken-polizist-bedroht-bei-ausschreitungen-in-herne-tuerkische-schlaeger-mit-der-schusswaffe_id_11263902.html

  56. @StopMerkelRegime:
    Prof. Lucke muss nun einsehen, dass die ganze Anvuederubg an den Zeitgeist nichts nützte! Schade ist nun natürlich, dass sein Anaatz der Sanierubg des Euro den Studierenden nicht vermittetelt werden kann! Freiheit der Lehre? Für Linksfaschistwb, die leider nicht mittels Polizeigewalt entfernt wurden, gibt es das nicht! Das würde Lenin freuen, wenn er noch lebte!

  57. Ich wurde 1986 von der Bundesregierung freigekauft.
    Ich konnte die Stasi-Diktatur verlassen.
    Ich kam in ein freies Land.
    Meinungsfreiheit, Redefreiheit, ungelenktes Denken.
    Islam mit allen Facetten nicht aktuell.
    Es kam das Jahr 2006, der Anfang einer neuen Diktatur.
    Eine ehemalige FDJ-Sekretärin konnte unter Billigung
    das Symbol für Deutschland angewidert „entsorgen“.
    Und eine hochdotierte rothgrüne Bundestagswarze stand vor
    Abwertern : „Deutschland du mieses Stück Scheiße“.
    Es ist das Jahr 2019.
    Ich bin wieder in einer Diktatur gelandet.
    Eine von der FDJ-Sekretärin „gelenkte“ schwarzrothgrüne
    Diktatur. Mit gelenktem Denken, Redeverbot und Systemmeinung.
    Unterschied zu 1986 ?
    Wer kauft mich jetzt frei ?
    Stürzi, pass sehr auf.

  58. Zweierlei Maas, zweierlei Justiz:

    „Kuscheljustiz “ für die Terroristen*

    Terrorjustiz gegen den deutschen Köter, das Pack

    *Raub, Körperverletzung, Vergewaltigung und Mord & Totschlag ist auch Terror.

  59. Ein Hamburger Staatsanwalt! Uahahaha! Der kennt vielleicht „Das Kapital“ von Marx oder Schriften von Lenin, aber vom Islam hat der so viel Ahnung wie die Kuh von einer Beethoven-Partitur. Man sollte ihn als erstes zwingen, den Koran zu lesen. Wenn er dann nicht begreift, dass das keine Religion sondern ein faschistisches, rassistisches Staatssystem ist, dann sollte man ihm als Jurist Berufsverbot erteilen. Einstein hatte recht: Die Dummheit der Menschen und das Weltall sind grenzenlos, aber beim Weltall weiß man es noch nicht so genau.

  60. Es gibt in der BRD keine unabhängige Justiz mehr, das sollte man zwischenzeitlich verinnerlicht haben. Systemkritiker werden gnadenlos verfolgt und irgendwann werden Staatsanwälte und Richter alle Skrupel über Bord werden.

  61. @ obelix57 23. Oktober 2019 at 15:46
    Ein Hamburger Staatsanwalt! Uahahaha! Der kennt vielleicht „Das Kapital“ von Marx oder Schriften von Lenin, aber vom Islam hat der so viel Ahnung wie die Kuh von einer Beethoven-Partitur. Man sollte ihn als erstes zwingen, den Koran zu lesen.
    ————————————————————————————
    Eigentlich haben Sie recht, aber der Koran ist sehr schwer zu lesen und dann wird immer wieder behauptet, man müsse den Koran auf arabisch lesen.
    Viel einfacher: Biographie von Mohammed lesen, dem – nach islamischer Meinung – besten aller Menschen. Biographie von Jesus oder Mohammed vergleichen.
    Jetzt selber denken (Kant).

  62. In seiner Haut möchte ich nicht gerader stecken, so was nervt und koste.

    Aber: darin liegt ne Chance:

    a) zur Vorbereitung den Richter die Scharia zusenden
    b) die Gründerin der freien islamischen Moschee in Berlin als Zeuge auflaufen lassen
    c) ausgestiegene Mohammedaner auflaufen lassen, da war doch kürzlich so ein Treffen; je mehr desto besser
    d) ehrliche Imame aus dem Ausland auflaufen lassen , auf Kosten der Anklage.
    e) Youtube aus dem Netz als Beweis hinlegen, je jünger, desto besser
    f) die Richter fragen ob die Kairoer Erklärung der Menschenrechte für sie ok ist und falls ja, warum sie keinen Widerspruch zu den Menschenrechten nach Art der Auslegung der Christen sehen und abschließend, wozu sie dann noch Richter sind wenn der OIC Beschluß mit unserem GG von ihnen vereinbar gehalten wird
    g) den Richter das Wort Ridda erläutern, die Blasphemiegesetze in Pakistan u.a. Ländern anziehen und das dann mit dem Austritt eines Christen aus der Kirche beim Standesamt vergleichen
    etcetc

  63. @Ewald: Für einen denkenden Menschen mit Verstand sind Ihre Vorschläge richtig. Aber hier haben wir es mit linksgrün versifften Juristen in Hamburg zu tun. In ihrer Allwissenheit und Gottgleichheit benötigen die all diese Beweise nicht. Sie wissen vorher schon, wie das Urteil aussieht und mit Geredchtigkeit wird das absolut nichts zu tun haben. Das Beste ist, einfach durch alle Instanzen gehen. Die Erfahrung lehrt, dass bei Juristen das Hirn mit den Instanzen zunimmt!

  64. Wenn islamfromme Moslems demnächst
    Kuffarköpfe abschlagen u. Frauen steinigen
    u. man dies öffentlich verurteilt, dann störe
    man den öffentl. Frieden oder was???

    DER EKLIGE KLORAN
    5,33 Diejenigen, die gegen Allah und Seinen Gesandten kämpfen und auf Erden Unruhe/Unordnung stiften, sollen wegen Mordes getötet, wegen Raubmordes gekreuzigt werden. Wegen Wegelagerei und Raub ohne Mord soll man ihnen Arm und Bein wechselseitig abschneiden, und wegen Verbreitung von Panik soll man sie des Landes verweisen. Das ist für sie eine schmachvolle Erniedrigung auf Erden, und im Jenseits erwartet sie eine überaus qualvolle Strafe.
    5,34 Ausgenommen davon sind jene, die bereuen, noch ehe ihr sie in eurer Gewalt habt.
    http://www.ewige-religion.info/koran/

  65. Das ist so ein bisschen wie Inquisition, Fakten sind irrelevant nur das Dogma zählt. Noch wird keiner verbrannt. Halleluja

  66. Diesem seltsamen Staatsanwalt würde ich mitteilen, dass keine Meinung kundgetan wurde, sondern auf die gegenwärtige Faktenlage (Sharia), also auf ein vorhandener, nachprüfbarer Sachverhalt benannt wurde. Wenn also diesen Fakten Volksverhetzung sein sollten, man doch zuerst die Sharia in Deutschland verbieten müsste und jene die dieser folgen als die eigentlich Täter juristisch verfolgen, aber nicht jene, welche darauf aufmerksam machen! Zudem muss bei Volksverhetzung ein Diffamierung/Lüge vorhanden sein, oder ist jetzt bereits die Nennung der nachprüfbaren Wahrheit diffamierend strafbar?
    Mit der Argumentation der Staatsanwaltschaft könnte man ja auch jeden Zeugen vor Gericht verklagen, wenn dieser über Täter die Wahrheit sagen, in dem man es als Voreingenommenheit gegen die Volksgruppe des Täters bewertet, wenn eine Zeuge in einem Hinweis das afrikanische, oder arabische Aussehen beschreibt.

  67. Hallo Michael,
    nicht Anzeigen wegen Falscher Verdächtigung, sondern wegen Verfolgung Unschuldiger gem . § 344 StGB. Das ist der spezialisierte Tatbestand für Amtsträger. Dort ist die Strafandrohung bzw. Rechtsfolge auch höher.
    Gruß Michael

  68. …wenn der „koran“ von mohamed eine legitime literatur ist, dann ist es „mein kampf“ von adolf hitler auch
    …beide machwerke sind identisch und vermitteln denselben geist
    …schürzenberger ist einer der letzten aufklärer deutschlands und leider nur „ein rufer in der wüste“
    … die geschichte wird ihn zu würdigen wissen

  69. Der Unterschied zwischen

    – unbekannte Person,
    – Amtsgericht Hamburg,
    – Staatsanwaltschaft,
    – Zweiten Deutschen Staatsfernsehen im Dunkelrot-Magazin „Frontal 21“

    und

    – Stürzi

    ist:

    RESPEKT muß man sich erst verdienen, „bevor“ man ihn einfordert.

    Danke für deine unermüdliche Arbeit Michael.

  70. …eine bitte an pi:
    …ich mache aktiv werbung für euch
    …das hauptargument von menschen, die „pi“ dann mal testen und dann ablehnen ist nicht ein sachliches argument sondern der berechtigte hinweis auf die überfrachtete werbung schwachsinnigen und teilweise pornografischen inhalts, der noch unter „rtl-level“ liegt (o-ton)
    …habt ihr sowas nötig?

  71. …was ein aufklärer wie schürzenberger mit den schwachsinnigen äusserungen einer lena meyer-landshut oder so ähnlich zu tun hat, entzieht sich auch meinem verständnis
    …muss eine solche schmuddelwerbung ssin?
    …sie schadet

  72. Ich habe den größten Respekt vor dem Mut und den Durchhaltewillen von Herrn Stürzenberger. Er wird doch täglich nur angefeindet bis hin zur Justiz. Er setzt sich auch für uns ein , in der Hoffnung, die Zustände hier zu ändern, indem er die Leute aufrüttelt. Alles friedlich und trotzdem wird er behandelt wie ein Verbrecher. Danke lieber Michael Stürzenberger für ihr Engagement.

  73. Man sollte mal hinterfragen, ob, der, der das entschieden hat,
    nicht vielleicht fanatischer Moslem ist.
    Aber Spaß beseite.
    Es beschleicht einem langsam das unheimliche Gefühl, als
    seien Teile unserer Justiz vom Islam bereits vereinnahmt oder
    sonstwie beeinflußt.
    Statt die Warnungen vor dem Islam und seiner Kopf-ab-Scharia
    zu verteufeln und zu verfolgen, sollten die Staatsanwaltschaften
    sich erst einmal mit dem Inhalt des Korans und seiner 204 Aufrufe zum
    Kampf und Töten der Ungläubigen, damit sind wir gemeint, beschäftigen.
    Im Koran wird vielfach zum Töten aller Ungläubigen, die nicht an
    den Mördergott Allah glauben, aufgerufen. Wir, die sogenannten Un-
    gläubigen, werden als „schlimmer als das Vieh“ bezeichnet.

    Damit erfüllt der Koran und sein Inhalt vielfach die Tatbestände der
    Paragraphen 130 u. 131 StGB ( Volksverhetzung, Gewaltdarstel-
    lung, Aufstachelung zum Rassenhaß und Mord. )
    Kleine Kostprobe: Sure 2, Vers 191 –„und tötet sie, wo immer ihr
    auf sie stoßt….“ oder Sure 38, Vers 55: „Dies ist für die Ungläubigen.
    Mögen sie es denn kosten, siedendes Wasser und eine Trankmischung
    aus Blut und Eiter …. !
    Schlimmer gehts wohl nicht.
    Wenn der o.a. Koraninhalt nicht glasklar als Hetze gegen Andersdenkende
    und als Mordaufrufe im Sinne des StGB zu verstehen ist, was dann ?????

  74. Großer Dank und riesige Anerkennung für Sie, Herr Stürzenberger. Wenn Geld fehlt, bitte Bescheid sagen.

  75. BePe 23. Oktober 2019 at 13:55

    Eine Ur-Fassung kenne ich jetzt nicht, aber es stimmt, bezeichnenderweise („ein Schelm, wer Böses…“) ist der § 130 StGB in den letzten Jahren recht häufig verändert und erweitert worden.

    Hier kann man noch die Fassung lesen, die VOR dem 22.03.2011 galt sowie die, die vom 22.03. 2011 – 27.01.2015 Bestand hatte:

    https://www.buzer.de/gesetz/6165/al27333-0.htm

    Änderung § 130 StGB vom 27.01.2015:

    https://www.buzer.de/gesetz/6165/al46712-0.htm

  76. Tatsächlich ist die „Begründung“ dieses Juristen für seine geradezu abenteuerliche Unterstellung der Volksverhetzung wegen eines faktischen Zitats Dritter (!) derart hanebüchen, daß mich dessen Erguß (soweit mir ersichtlich) nicht nur an eine Straftat wie falsche Verdächtigung, sondern auch an gezielte und damit vorsätzliche Rechtsbeugung denken läßt. Offensichtlich ist im ideologisch längst „schlagseitigen“ Hamburg die Erkenntnis abhanden gekommen, daß Moslems durchaus nicht nur Opfer, sondern auch Täter sein können, deren Taten etwas mit diversen Inhalten ihres Glaubens zu tun haben könnten. Was Stürzenberger getan hat, ist lediglich, Fakten herauszustellen.

    Wenn die Hamburger Robenträger allerdings nach Szenarien suchen, die mit Haßproganda längst zu offener Gewalt bis hin zu schweren Brand- und Bombenanschlägen geführt haben, die Leib und Leben nicht nur von Politikern oder politisch Aktiven, sondern mitunter selbst das ihrer Familien mit Kindern beeinträchtigt haben, werden sie bei denen, für die sie diese Show (mit unabhängiger Rechtsprechung hat das für mich längst nichts mehr zu tun) letztlich abziehen, sicherlich sehr schnell fündig werden.

    Daß sie das nicht interessiert, glaube ich gerne. Darum glaube ich auch, daß nicht nur die in Hamburg residierende „Justitia“ nicht mehr so blind ist, wie sie es, einem Rechtsstaat entsprechend, eigentlich sein müßte.

  77. Nach einer Geburtstagsfeier (80.) ging’s nach Mitternacht in der Unterkunft heiß her

    Mein Schwager ist als ehemaliger Schulrektor (Handlanger der Bollidigger)
    natürlich dunkelgrün (BaWü)

    Ich hab bei der Diskussion auch festgestellt, dass ihm Fakten und Tatsachen
    in keinster Weise interessieren …

    Ob ich als Christ in der DeDeErr Nachteile gehabt habe (Studium verweigert) …

    Völlig wurscht !

    Es geht ihm nur um Unterwürfigkeit (der Obrigkeit gegenüber); und sonst gar nichts

    Der möntschenverachtende Islam ist mit dem Christentum (nach seiner Ansicht) gleichzusetzen …

    Und wenn er nicht mehr weiter wusste, dann stritt er eben alles ab !

    So sind unsere Dummstudierten !

    Genau, wie auch meine beiden Dr.-Kinder, die durch das links-grüne Bildungssystem völlig bekloppt wurden …

    Ja, ja …

    Das ist alles … ein Geschmeiß …

    Aber immerhin …

    Zwei Jugendliche waren Zeuge des Streitgesprächs (bis etwa 3 Uhr)

    Wobei der eine (ein Preuße), sogar ansatzmäßig verstanden hat, was ich meinte …

    Hut ab …

    Und trotzdem: Was ist nur (durch die Satansbraut) aus unserem schönen Land geworden ?

  78. @ Eistee 23. Oktober 2019 at 16:16

    speziell zur Frage der „Apostasie im Islam“ hat der wissenschaftliche Dienst des Bundestages schon mal eine Ausarbeitung erstellt:
    https://www.bundestag.de/blob/413722/7e5b4cf1052bd6cdba9ddefb9708ba57/wd-1-076-06-pdf-data.pdf

    Ich bin erst auf S.7 / 24 von dem aus 2006 stammenden Dokument, aber habe schon diverse Anmerkungen hinenzuschreiben gehabt. Stürzenberger wird die Mängel von sich aus erkennen, aber für Ungeübte ist das Dokument bis zu S 7 nicht zu empfehlen.

  79. Und nicht zu vergessen …

    Bei pi news gibt es einige Stasi-Kommentierer, denen ich (im Auftrag der ERIKA)

    zurufen möchte: Rotfront Kamerad … der Wald ist grün !

  80. Kommerzielle Firmengerichte mit Eintrag in Firmenregistern aus dem deutschen Leben entfernen!

  81. Freiheit1821 23. Oktober 2019 at 18:33 . Herr Stürzenberger, bitte bitte bitte: Für die Veranstaltungen Offenbach und Frankfurt am Main unbedingt Personenschutz beantragen! Diese Islamhochburgen sind Ihnen nicht wohlgesonnen! Fragen Sie mal Heidi Mund:

    https://www.youtube.com/watch?v=imqMnaLpZek
    ____________

    Vielen Dank für die Info ( Video) über den wirklich erschütternden Vortrag von Frau Heidi Mund . Ernüchternd die weitgehende Teilnahmslosigkeit der meisten vorbeigehenden Leute .

    Ich stimme Frau Mund in allen Punkten zu . Die Schuld der Verantwortlichen bzgl der unkontrollierten Zuwanderung Hochkrimineller seit dem Jahre 2015 ist wirklich ist so ungeheuerlich , dass man den Glauben an diesen Staat und seinen Vertretern verliert .

    Ich habe für diesen Staat lange Jahre gegen seine Feinde gekämpft und verteidigt . Ich werde es solange nicht mehr tun, bis wieder Recht und Gesetz auch für das eigene deutsche Volk gelten !

    PS: Herr Stürzenberger , bitte geben Sie Ihre Kto-Nr. an, zwecks Unterstützung .

    MOD: Am besten direkt an die Bürgerbewegung Pax Europa, hier unter „Mitmachen“:
    https://paxeuropa.de/

  82. Lassen Sie sich nicht unterkriegen, Herr Stürzenberger. Aber auch die Schilderung eines wahren Sachverhaltes kann Volksverhetzung sein, das ist ja das Perfide.

  83. Hoffentlich ist in Offenbach die Polizei vor Ort, da Offenbach mittlerweile ein Islamisches Shithole geworden ist!

  84. Volksverhetzung ist, wenn irgendeine Weltanschauung egal welcher Herkunft Angehörige anderer verfassungsgemäßer „Weltanschauungen“ herabsetzt, beleidigt oder zur GEWALT gegen die Angehörigen dieser Gruppen aufruft. Zur Zeit fällt mir in Deutschland nur eine größere Gruppe ein, die das in ihrer Satzung verkündet“. Kritik daran ist keine Gefährdung des inneren Friedens, sondern sogar als Versuch anzusehen, diesen Frieden zu erthalten oder wieder herzustellen. Dabei spielt es in einer Demokratie keine Rolle, ob die „Schweiger“ in der Mehrheit sind, denn das ist das Recht eines jeden Menschen. Zu Unrecht schweigen kann nie wahren Frieden bringen.

  85. …….in den hamburger amtstuben der gerichte sitzen zu aller größten Teil
    kleine Freislers !!!!! eben Shithole !!!!!

  86. Die Todesstrafe bei Verlassen des Islams regelt 9;84. Das kann man auch bei Kelek in SÖHNE nachlesen. Und über die Feststellung „potenzieller Terrorist“ gab ´s etwa 2015 in mdr-Info einen kleinen Betrag eines Islamwissenschaftlers, der das Zutreffen dieser Feststellung bestätigte.

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