Mohammed (50) lebt seit mehr als 20 Jahren in Deutschland, kann aber immer noch kaum Deutsch. Sein nach islamischem Recht weibliches Eigentum hütet er eifersüchtig. Als die Mutter seiner vier Kinder, die mit ihrer Arbeit die Familie ernährt, im Herbst 2015 plötzlich beginnt selbstständig zu denken, ihrer Körperfülle den Kampf ansagt, dreht der wegen angeblicher Krankheit nicht arbeitsfähige Afghane durch. Er erhitzte drei Liter Öl und übergießt die in der Dusche stehende 46-jährige Holma. Die Frau erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Der Moslem wird im April 2016 vom Landgericht Hamburg wegen versuchten Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt. Unsere besonders bei Moslems sehr täteraffine Justiz hob dieses Urteil nun auf. Der Bundesgerichtshof entschied auf „Formfehler“.

44 Prozent der Haut der Frau waren verbrannt, das Opfer kämpfte tagelang um sein Leben und wird nun für immer entstellt sein. Nach der Tat erklärte der Moslem der Polizei: „Frau totgemacht.“

Die Frau sagte aus, ihr Mann habe an diesem Morgen eigentlich mit ihr schlafen wollen. Das sei ihre Pflicht als Ehefrau. Doch er leide an Potenzproblemen und daran gab er ihr die Schuld, weil er krank vor Eifersucht war, seit sie sich westlich kleidete.

Die MOPO berichtet:

Begründung der höchsten Richter: Die Hamburger Kollegen haben einen Formfehler begangen, als sie die Öffentlichkeit für die Plädoyers zuließen. Tatsächlich muss die Öffentlichkeit bei Plädoyers zwingend ausgeschlossen werden, wenn Teile der Hauptverhandlung nicht-öffentlich waren. So schreibt es das Gerichtsverfassungsgesetz vor.

Das Landgericht nahm damals zwei Mordmerkmale an: Heimtücke und niedere Beweggründe. Der BGH monierte nun, dass der Angeklagte ohne Öffentlichkeit sein Tun möglicherweise so plausibel erklärt hätte, dass das Mordmerkmal „niedere Beweggründe“ weggefallen wäre – und er eine mildere Strafe bekommen hätte.

Nun wird neuerlich verhandelt und mit ein bisschen Glück findet Mohammed einen verständnisvolleren Richter, als beim letzten Mal und darf sich weiter im Recht fühlen, mit seinem Eigentum verfahren zu dürfen, wie es der Islam ihm gestattet. Deutsches Recht ist ja schließlich ohnehin für Moslems nicht bindend.

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123 KOMMENTARE

  1. Klar doch, der Formfehler bestand darin, dass der Typ überhaupt verurteilt wurde. Er hat nichts Unrechtes getan. Er hat der Scharia gemäß sein Eigentum so behandelt, wie das Eigentum das verdient hat.

    Und wie können es die deutschen Richter wagen, ihn statt nach der Scharia nach deutschem Recht zu verurteilen.

    Der Formfehler wird behoben und der Musel wird freigesprochen, wie sich das gehört!

  2. Unfassbar! Was ist mit dem Richter los?? Das kann doch wohl nicht wahr sein!!!

    10 Jahre wäre das Mindeste was er verdient! Typisch heimtückischer Charakter wie es diesen Leuten eigen ist! Hinterhältig und immer unverhofft von hinten! Dem Gegenüber keine Chance zur Gegenwehr zu geben.
    Jetzt haben Frau und Kinder diesen Kerl wieder am Hals! Großartig gemacht Herr Richter weiter so! Dann werden die Frauen ihre Kerle bald alle selbst unschädlich machen müssen!

  3. Für jeden Tag, den dieses korangetreue Scheusal zu wenig bekam müssen 100 Korane verbrannt werden!!!

  4. Das ist eben deren Kultur!
    Wieviel haette er gerne im Monat von uns…. 1000 Euro… 3000 Euro….

  5. FLIEGER NACH KABUL halb leer Flüchtlinge tauchten unter!

    Nur 18 Afghanen waren an Bord!!! 68 Polizisten waren zur Stelle, aber die anderen von den 50 abgelehnten Asylanten waren einfach untergetaucht! Flugzeug gechartert und muss bezahlt werden vom deutschen Steuerzahler! Sie konnten untertauchen, weil sie vorher gewarnt wurden von sog. Menschrechtlern!

    Nächster Streich: Ein gefährlicher Gewaltintensivtäter (der sich einst mit einer Pistole vor einer KITA verschanzte) haute ab in Hamburg auf dem Weg vom Knast zu seinem Therapeuten!

  6. Kampfsport ist alles was diese nutzlosen Kerle noch brauchen, damit sie Frauen noch besser treten können. Man sollte ihnen besser einen Putzlappen in die Hand drücken und sie ans Putzen gewöhnen! Das wäre die einzige Therapie, die sie integrieren könnte und ihnen die Flausen austreiben würde!!!

  7. Dazu “ Tatsächlich muss die Öffentlichkeit bei Plädoyers zwingend ausgeschlossen werden, wenn Teile der Hauptverhandlung nicht-öffentlich waren. “
    Das hätte nicht passieren dürfen bei einem Landgericht.
    Aber dazu angemerkt ! Richter haben bis heute keine eigene Ausbildung. Einzige Voraussetzung ist (natürlich), dass sie Volljuristen sind.
    Doch ein Volljurist ist noch lange kein guter Richter.

    Doch die Begründung, dass einem nicht öffentlichen Plädoyer die Strafe eventuell niedriger ausgefallen wäre…… ? Moment mal ! Dann müssten rein nach der Logik alle Plädoyers nicht öffentlich sein, weil sich alle Straftäter dann plausibler erklären könnten.

  8. #12 Dichter (24. Feb 2017 19:41)
    Moslems haben eben eine etwas andere Vorstellung von der letzten Ölung.
    ——————————————-

    Ja offensichtlich. In der Regel verwenden Christen nicht 3 Liter und kochen das Öl auch nicht.

    Aber das ist nicht so einfach zu verstehen für Muselmanen.

  9. Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Händen! 🙁
    —————————————————
    Es ist einfach nicht zu fassen, was solche Juso-Blödchen so von sich geben. Die Juso-Vorsitzende Uekermann wünscht sich, dass
    A L L E A S Y L B E T R Ü G E R bleiben dürfen….

    Aus Bild-Online:

    Migranten sollen Rentenansprüche aus Deutschland behalten
    Die Juso-Vorsitzende Uekermann sagt: Wenn Zuwanderer lange in Deutschland gearbeitet haben, sollen sie Rentenansprüche mit in die Heimat nehmen. Und sie wünscht sich, dass alle Asylsuchenden bleiben dürfen.

  10. JEDER Afghane ist eine Bestie, die nur auf eine Gelegenheit zur Bestialität wartet. Vor allem, wenn sie Frauen totschlagen, foltern, disziplinieren können. Generalverdacht gegen diese Scheusale rettet Leben. Afghanen RAUS!

    Die bloße Anschuldigung des Mullahs reichte, um den Mob zu entfesseln. Dutzende herbeigelaufene Männer traten plötzlich wie von Sinnen auf Farkhunda ein. Sie schlugen sie mit Brettern und Eisenstangen. Sie steinigten sie und zogen sie durch die Straße. Mehrere hundert Schaulustige rotteten sich zusammen, während viele Polizisten tatenlos rumstanden. Am Ende der grausamen Folter brannte Farkhundas Körper im trockenen Bett des Kabul-Flusses in der Nähe der Moschee. Täter und Schaulustige filmten den Mord mit ihren Handys und stellten die Clips ins Netz. Einige riefen Allah-u-akbar – „Gott ist groß“.

    Die Täter waren „normale“ Bürger, keine Taliban
    Die Tat war nicht geplant. Es war ein spontaner Gewaltausbruch, den offenbar viele guthießen. Die Mörder waren junge und alte Männer. Männer in moderner westlicher Kleidung und Männer in traditioneller afghanischer Kleidung. Es waren Bürger der afghanischen Hauptstadt Kabul.

    http://www.deutschlandradiokultur.de/afghanistan-was-ist-ein-frauenleben-wert.2165.de.html?dram:article_id=340759

    „Ehrenmorde“ wie diese sind in Afghanistan an der Tagesordnung, gelten doch auch die Opfer einer Vergewaltigung als „Schande“ – und als nicht mehr „verheiratbar“. Offiziell bekannt werden etwa 150 Fälle im Jahr. „Die Dunkelziffer liegt deutlich höher“, sagt Amnesty-Chefin Selmin Caliskan.
    Häufig würden Frauen angezündet und verbrannt, da dieses leicht als Selbstmord getarnt werden könne. In der absoluten Mehrzahl der Fälle bleiben die Täter völlig unbestraft.

    http://www.bild.de/politik/ausland/menschenrechte/zehnjaehrige-von-ehrenmord-bedroht-38327142.bild.html

    *http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/4973294/Sexualdelikte_Ueberhang-bei-afghanischen-Taetern

  11. Strafmildernd wirkt es sich aus, dass er die Frau nicht auch noch an die Abhängerkuppkung gebunden und durch die Straßen gezogen hat.

  12. Solange sie es unter sich machen, naja. Jeder sollte eine 2 Chance bekommen.
    Er nimmt halt 6 Liter Körperöl.

  13. Na ein Hoch auf den BGH!Urteilt er doch in seiner grenzenlosen Weisheit und Güte ausgesprochen kultursensibel,Wie sich das bei Rechtgläubigen gehört.
    Es ist doch schon eine Schande der Justiz,diesen armen,die deutschen Umgangsformen nicht beherrschenden und edlen Menschen überhaupt wegen einer solchen Lappalie vor Gericht zu stellen.Ich plädiere für Einstellung des Verfahrens wegen Unverhältnismäßigkeit und Haftentschädigung!

  14. Was nun?
    Ist die Sharia nun mit dem Grundgesetz vereinbar oder nicht?
    Gehört der Islam nun zu Deutschland oder nicht?
    Wenn auch nur eines mit ja beantwortet wird, ist der Mann sofort frei zu lassen

  15. Auch noch DER BUNDESGERICHTSHOF! lässt das Scheusal wieder auf die Menschheit los! Wenn wir einen TRUMP hätten, dann würden diese Richter (wer weiß wovor sie Angst haben!) vom Bundesgerichtshof auf dem schnellsten Wege ausgetauscht werden!

    Wo ist der Kerl denn jetzt? Wieder zuhause oder wo??

  16. #18 Viper

    War die Frau jetzt eine Erlebende?

    Ja, und aber auch so was von! Darüber könnte sie einen Erlebnisaufsatz schreiben, wenn sie denn schreiben könnte.

  17. das Opfer kämpfte tagelang um sein Leben und wird nun für immer entstellt sein

    heißt der Terminus neuerdings nicht,

    … die mit drei Liter siedend heißem Öl übergossene „ Erlebende “ ….u.s.w.

  18. #15 Babieca (24. Feb 2017 19:48)
    ———————————————–
    Ekelhaftes, wiederliches Dreckspack! Tut mir leid, aber solche Barbaren kann man unmöglich als Menschen bezeichnen. Selbst in der Tierwelt werden wir einen derartigen Pogrom und Exzess nirgendwo vorfinden.

    Sie MÜSSEN RAUS aus unserem schönen Land, bitte sofort!!!

  19. Überhaupt finde ich diese unsinnigen Zusätze (Formfehler, Beweisausschluß usw.) total daneben. Die werden nur von irgendwelchen Winkeladvokaten genutzt.

  20. OT

    DEFINITIV KEIN FERNSEH-TIPP

    Wer seine Nerven schonen will sollte sich folgendes heute abend auf jeden Fall ersparen. Man lese einmal das vorgesehen Programm durch!

    heute · Fr, 24. Feb · 20:15-00:10 · Das Erste (ARD)

    Mainz bleibt Mainz, wie es singt und lacht

    Sitzungspräsident: Andreas Schmitt – Übertragung aus dem Kurfürstlichen Schloss in Mainz

    Mit viel Spannung erwartet wurde die Besetzungsliste der Fernsehfastnachtssendung „Mainz bleibt Mainz, wie es singt und lacht“. Jetzt hat die Redaktion des in diesem Jahr federführenden SWR die Beteiligten bekanntgegeben, die am 24. Februar, 20:15 Uhr live im Ersten auf der Bühne des Kurfürstlichen Schlosses zu Mainz stehen werden.

    Bereits zuvor schon gesetzt war Andreas Schmitt als Sitzungspräsident. Der Blick auf die Besetzungsliste zeigt:

    Mit Hans-Peter Betz (Guddi Gutenberg), Erhard Grom (Protokoll) und Lars Reichow (Anchorman der Fastnachtsthemen im Elften) legt die SWR-Redaktion viel Gewicht auf die politisch-literarische Fastnacht – zumal Andreas Schmitt als „Obermessdiener“ neben seinen Kokolores-Einlagen ebenfalls für manch klares Wort Richtung Politik gut ist.

    Thomas Becker und Frank Brunswig, Alexander Leber, Martin Heininger und Christian Schier, Detlev Schönauer sowie Jürgen Wiesmann sorgen für den typischen Meenzer Kokolores. Den musikalischen Reigen eröffnet Thorsten Ranzenberger, Andy Ost wird als „Fastnachtssänger“ aktuelle Hits der Charts persiflieren.

    Und die Mainzer Hofsänger setzen mit ihrem „Potpourri“ und dem „Finale“ wieder das ab-schließende Highlight. Die Kapelle stellt der GCV mit den „Synkopers“. Die Tanzeinlagen kommen vom MCV, der das Ballett des TSV Schott entsendet. „Kokolores, Tanz, Musik und politisch-literarischer Vortrag – aus jeder Sparte die Besten“, freuen sich die beiden verantwortlichen SWR-Redakteure Günther Dudek und Norbert Christ über die Auswahl an Aktiven aus den vier beteiligten

    Fastnachtskorporationen Mainzer Carneval-Verein (MCV), Mainzer Carneval-Club (MCC), Gonsenheimer Carneval-Verein (GCV) und Karneval-Club Kastel (KCK). Trotzdem habe man noch lange an der Dramaturgie der rund dreieinhalbstündigen Livesendung gefeilt.

    „In jedem Fall geht am Freitag ein Programm über die Bühne, das man so noch nicht gesehen hat.“ Ihr Ziel sei es, so die beiden Redakteure, die Tradition der Mainzer Saalfastnacht mit modernen Elementen zu kombinieren. Dazu gehörten auf der einen Seite „Zutaten“ wie das Komitee, das Ballett und die Büttenredner.

    Auf der anderen Seite setze man auf Beiträge, die sich an Präsentationsformen der Comedy orientieren. Wie gewohnt wird es auch wieder den einen oder anderen Programmpunkt geben, der so nur in der Fernsehsitzung zu sehen ist. „Wir erhalten so einen Mehrwert, den auch der Zuschauer am Bildschirm in jedem Falle mitnimmt.“ Mitwirkendenliste „Mainz bleibt Mainz, wie es singt und lacht“ (in alphabetischer Reihenfolge)

    Sitzungspräsident: Andreas Schmitt

    Kapelle: Synkopers (Leitung: Wolfgang Becker)

    Politikvortrag: Hans-Peter Betz („Guddi Gutenberg“)
    / Erhard Grom („Protokoller“) / Lars Reichow („Anchorman der Fastnachtsthemen im Elften“)

    Kokolores: Thomas Becker und Frank Brunswig („Der Bruder von Trump“) / Martin Heininger und Christian Schier („Fastnachtsposse“) / Alexander Leber („Der Polizist“) / Andreas Schmitt („Obermessdiener“) / Detlev Schönauer („Ein Mainzer Lehrer“) / Jürgen Wiesmann („Ernst Lustig“)

    Politisch gleichgeschaltete Merkel-Fassnacht. Soviel Wein, Bier und Schnaps kann man ja gar nicht trinken um soviel k*tzen zu müssen.

  21. Wo bleibt das Entsetzen der linken Frauenrechtlerinnen?
    Wieso werden diese weissen Männer (Richter) nicht wegen Frauenfeindlichkeit öffentlich denunziert, bei dieser abscheulich geringen Strafe?

    Linksgrüne Spinnerinnen schauen hier genauso zu wie beim Schächten, FeiglingInnen vor dem Herren!

  22. @ #8 jeanette (24. Feb 2017 19:38)
    FLIEGER NACH KABUL halb leer Flüchtlinge tauchten unter!

    Nur 18 Afghanen waren an Bord!!! 68 Polizisten waren zur Stelle, aber die anderen von den 50 abgelehnten Asylanten waren einfach untergetaucht! Flugzeug gechartert und muss bezahlt werden vom deutschen Steuerzahler! Sie konnten untertauchen, weil sie vorher gewarnt wurden von sog. Menschrechtlern!
    ————–
    Hier kann man nachfragen, warum das gemacht wird:

    Weinzierl Matthias,
    Friedenstraße 10, 81671 München
    mobil: 0151-178 617 72 (mo – fr)
    fix: 089-745 646 64 (mi-fr)

    Bellevue di Monaco eG Gemeinnützige Sozialgenossenschaft
    Müllerstraße 2, 80469 München
    Email: info @ bellevuedimonaco.de
    Tel: 089-18930945

    Der Vorstand:
    Till Hofmann, 46, Konzertveranstalter und Betreiber vom Lustspielhaus, Lach & Schieß & Co.
    Angela Bauer
    Matthias Weinzierl

    Angela Bauer, Thomas Nahmer
    von heilpädagogisch-psychotherapeutische Kinder- und Jugendhilfe e.V.
    Saarstr. 5, 80797 München
    Telefon: 089-28 89 07 0

    Anne Wild, c/o neueformate, Friedrichstraße 33
    80801 München, 0175-7866351

    Irmgard Friederike Deschler
    Herzogstandstr. 26, 81539 München
    Telefon: 089-52389359
    Fax: 089 / 52 31 45 56
    i.deschler @ t-online.de

  23. In dem Moment, in dem ein Flüchtling mitgeteilt bekommt, dass sein Asylantrag abgelehnt ist müsste man ihn direkt an Ort und Stelle verhaften und in eine ASYLABSCHIEBEHAFT verfrachten. Von dort in den Flieger kann es ja nicht so schwer sein. Das werden 68 Polizisten noch schaffen!

    Warum teilt man den Asylanten mit sie können nicht bleiben und lässt sie dann aus der Tür spazieren?? Verrückt ist das!!! – Was macht der Asylant dann? Rucksack packen? Ganz bestimmt nicht, er rennt zu Pro Asyl heult dort herum und hetzt die Leute auf mit seinen Lügen- und Jammergeschichten, die dann ihre Demonstranten anschleppen!

  24. Dieser afghanische Asylbetrüger hätte gar nicht in Deutschland sein dürfen, von Anfang an nicht.

    Im Nachbarland Iran wären die Afghanen, wenn sie denn tatsächlich politisch verfolgt wären, bereits in Sicherheit gewesen.

    So aber sind sie in Deutschland illegale Eindringlinge und Asylbetrüger.

    Andreas Lipsch und Günter Burkhardt von PRO ASYL e.V. müssten das eigentlich wissen.

    Unter Mißachtung des wahren Inhalts der GFK und der Menschenrechte, unter Mißachtung von Art. 16a GG, §14 AufentHG und zahlreicher weitere geltender Gesetze wird auf Kosten des deutschen Steuerzahlers
    mitgeholfen, illegal ins Land Eingedrungene zu versorgen.
    Die illegale Einreise ist eine schwere Straftat nach §§ 95 ff. AufenthG).

    Andreas Lipsch und Günter Burkhardt handeln also offensichtlich vorsätzlich.

    Der Iran hat die Genfer Flüchtlingskonvention und auch die Menschenrechtskonvention mit unterzeichnet.

    Menschenrechtskonvention:
    Artikel 30 – Auslegungsvorschrift

    Keine Bestimmung der vorliegenden Erklärung darf so ausgelegt werden, dass sich daraus für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht ergibt, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, welche auf die Vernichtung der in dieser Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten abzielen.

    Auch die deutschen Medien verweigern den Bürgern Deutschlands die Menschenrechte:

    …. Jede Person und jeder Staat ist aufgerufen, sich die Erklärung gegenwärtig zu halten und die Menschenrechte zu fördern und ständig weiterzuentwickeln, etwa durch Unterricht und Erziehung sowie durch Massnahmen im nationalen und internationalen Bereich. Damit sollen die Menschenrechte tatsächlich verwirklicht werden.

    Wo konkret fördern die Medien die Menschenrechte, etwa durch Information und Aufklärung?

    Warum verstoßen die Medien gegen Artikel 2 der Menschenrechte (Verbot der Diskriminierung)?

    Auch verstoßen sie gegen Artikel 19 (Meinungs- und Informationsfreiheit)

    Vielleicht sollten wir mal anfangen, das Treten unsere Menschenrechte mit den Füßen durch die Medien abstellen zu lassen.

    Menschenrechtskonvention:
    Artikel 3 (Recht auf Leben und Freiheit)
    Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

  25. Der „Formfehler“ wurde m.E.“gemacht“.
    Dumm nur daß das Opfa eine Muslima ist.

    Ein weiterer Justizskandal unter dem erz-grünen Justizsenator „Till“, den ich persönlich für den gefährlichsten Politiker Hamburgs halte aber noch hält der Bürgermeister und seine dicke Vize-Bürgermeisterin seine schützende Hand über ihn. Man kennt ihn auch wegen seiner Aufgeschlossenheit gegenüber Drogenkonsumenten bei Kiffer-Kongressen. Freundlich formuliert.
    ..und bereits 2 Tage später kommt der nächste Justizskandal ans Tageslicht, auch wenn’s ein Deutscher war:

    https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Justizausschuss-Steffen-unter-Beschuss,steffen382.html
    Ein Knacki geht in Hamburgs Nobelmeile zum Psychiater und haut einfach ab. Na sowas…
    Das darf der doch nicht…

  26. 10 Jahre abzgl U-Haft, 2 Drittel was die Norm ist ausser bei „Schwere der Schuld“ bleiben 6 Jahre 8 Monate.
    Lockerung also Ausgang, Hafturlaub nach 4 Jahren.

    Das ist normale Handhabung in jedem Bundesland !
    Unter anderem aus Kosten und Platzgründen.

    Deshalb gab es bei dem Fall von dem Brandsatzwerfer auf unbewohnte Unterkunft auch den Zusatz mit der Schwere der Schuld. Nur dann geht es bis Endstrafe in voller Höhe. Ungewöhnlich dabei war, das verhängt wurde, ohne das ein Personenschaden entstanden ist. Normal kenne ich das nur von extrem blutigen Tötungsdelikten.
    Ich vermute mal, dass Verurteilungen von Antifa- Brandsatzwerfern beim gleichen Vorsitzenden ganz anders ausgefallen, sofern überhaupt eine Hauptverhandlung eröffnet wird. Strafbefehl 40 Tagssätze a 10€ – so in etwa.

  27. Das sind so die Momente, in denen ich richtig wütend werde. Man stelle sich das vor, dass dieses Dreckschwein, für das lebenslänglich viel zu milde wäre, wegen dieses angeblichen Formfehlers auf freien Fuß käme – wahrscheinlich würde der Neandertaler dann seine Ex-Gattin verbrennen oder mit Salzsäure übergießen. Dass der größte Menschenmüll – und was ist eine solche Kreatur denn sonst! – hier auch noch mit Samthandschuhen angepackt wird, ist ein Verbrechen. Der Richter sollte sich mit diesem Primaten auf absehbare Zeit die Zelle teilen.

  28. #35 Wuehlmaus (24. Feb 2017 20:07)

    Der Richter sollte sich mit diesem Primaten auf absehbare Zeit die Zelle teilen.

    Sorry, sollte heißen: auf unbestimmte Zeit

  29. #32 jeanette (24. Feb 2017 20:03)

    In dem Moment, in dem ein Flüchtling mitgeteilt bekommt, dass sein Asylantrag abgelehnt ist müsste man ihn direkt an Ort und Stelle verhaften und in eine ASYLABSCHIEBEHAFT verfrachten. Von dort in den Flieger kann es ja nicht so schwer sein. Das werden 68 Polizisten noch schaffen!

    Warum teilt man den Asylanten mit sie können nicht bleiben und lässt sie dann aus der Tür spazieren??
    —————————————
    Weil 5 rot-grün regierte Bundesländer dies ausdrücklich nicht wünschen. SH/THR/HB/B z.B.
    Da kann Miesere und der Bundestag beschließen was sie wollen.
    Ausweisung ist Ländersache!
    Die kriegen dann eben eine Duldung solange bis sie endgültig hierbleiben dürfen.
    In der Zwischenzeit machen sie das, was sie am besten können: Kinder. Und dann dürfen sie 100%ig hierbleiben.
    Fi…ist schließlich angenehmer als immer „krank“ spielen müssen 😉

  30. Es war alles ganz anders: Der Ehemann , als Diplom-Chemiker, wusste natürlich das sich beim Duschen nicht alle Schmutzpartikel lösen würden. Seine Frau wusste das als Frau selbstverständlich nicht. Um auch noch den letzten Schmutz zu entfernen, übergoss er seine Frau mit Öl. Logischerweise beschleunigt Wärme jede chemische Reaktion. Er erhitzte also das Öl, ging ins Badezimmer und begoss seine Ehefrau mit dem heissen Öl. Leider hatte er nicht bedacht, das Ungläubige den Herd gebaut hatten. In seiner Heimat gibt es so heisse Öfen schließlich nicht. Ein weiterer Fall kultureleller Diskrepanzen. Also brauchen wir mehr Kultur . Und genau das macht unsere Regierung doch. Da uns hier Kultur
    fehlt, brauchen wir welche aus dem Ausland. Und welche Länder haben die besten Kulturen? Natürlich die Länder mit dem Islam als Religion! Wer denn sonst? Die Moslems werden uns schon noch beibringen wie das mit der Kultur so läuft. Die haben doch schon mal Deutschland wieder aufgebaut. Die wissen wie der Hase läuft! Und schließlich sind wir ja auch weltoffen und tolerant. Wir dürfen uns nicht abschotten. Hoffentlich berücksichtigen die Richter das auch beim kommenden Urteil. Nur weil man seine Frau mit heissem Öl überschüttet wird man doch noch lange nicht kriminell! Wo kommen wir denn da hin! In den Knast sollten nur Leute die ihre GEZ Gebühr nicht zahlen. Das ist wirklich schlimm! Tss Tss Tss…..immer diese Nazis hier………

  31. Am besten gleich freilassen und den Prozeß nicht wieder aufnehmen! Kann ja nicht sein… so ein Formfehler!

  32. Trump hatte schon recht, mit seinem Ausdruck „sogenannte Richter“.

    Das sind keine Gesetzeshüter, sondern Mörderbeihelfer.

    Trump, wir brauchen dich. Auch hier in Deutschland.

  33. 1. 10 Blinkmann04 (24. Feb 2017 19:39)
    Dazu ” Tatsächlich muss die Öffentlichkeit bei Plädoyers zwingend ausgeschlossen werden, wenn Teile der Hauptverhandlung nicht-öffentlich waren. ”
    Das hätte nicht passieren dürfen bei einem Landgericht.
    Aber dazu angemerkt ! Richter haben bis heute keine eigene Ausbildung. Einzige Voraussetzung ist (natürlich), dass sie Volljuristen sind.
    Doch ein Volljurist ist noch lange kein guter Richter.
    Doch die Begründung, dass einem nicht öffentlichen Plädoyer die Strafe eventuell niedriger ausgefallen wäre…… ? Moment mal ! Dann müssten rein nach der Logik alle Plädoyers nicht öffentlich sein, weil sich alle Straftäter dann plausibler erklären könnten.
    ———————–

    Was gäbe es für den Mistkerl noch zu erklären nach dieser Tat? Will er erklären, dass die ÖLKUR in seiner Familie Tradition ist seit 500 Jahren, man dafür Verständnis aufbringen muss!

    Vielleicht haben manche Richter noch Mitgefühl weil des Chaoten IMPOTENZ thematisiert wurde vor allen (ungläubigen) Zuschauern!! Vielleicht wird das als Art unzulässige Teilfolter angesehen!

  34. #41 Lebertran

    Wer seine Frau mit heißem Öl übergießt, weil er keinen mehr hochkriegt, der ist ein Formfehler!

  35. Die zunehemenden Gesetzesbbrüche von Merkels Gästen sollten mitlerweile nicht nur nur die faselnden Presse-Nichtsnütze, sondern auch den Eiern von Justus Maas nahegehen. Lange nichts mehr von dem Deutschen Justizminister gehört. Schraubt dieser immer noch an der Möse seine Edelhure rum?

  36. #29 Babieca (24. Feb 2017 19:55)

    „Seit der Islam zu Deutschland gehört, ist Deutschland definitiv ein unsicheres Herkunftsland.“

    Gewagte Aussage, würde ich behaupten wollen.

    Sicherlich ein lustiger Kommentar im Sinne der üblichen Kamellen – hier.

    Ein Land, daß als unsicheres Herkunftsland bezeichnet wird ist auch immer ein Land, daß sich die wahren Feinde zur Lebensphilosophie auserkoren hat.

    Aber ich will nicht all zu doll auf die Spaßbremse treten, es ist ja alles so jeck dieserzeit.

    Hau rein!

  37. Bei solchen Kreaturen bin ich für „Auge um Auge, Zahn um Zahn“. Der Kerl wird immer eine Gefahr für die Allgemeinheit bleiben, ich will vor ihm geschützt sein. Und wenn man ihm das antut, was er seiner Frau angetan hat, ist das eine höhere Gerechtigkeit. Dieser Mann soll auch nicht die selbe Luft atmen wie meine Familie. Er hat in Deutschland überhaupt nichts verloren. Ich war nie ein Freund von Selbstjustiz, doch Kuschelurteile gegen solchen Abschaum führen dazu, dass die Zeit kommen wird, in der mache Bürger das Recht selbst in die Hand nehmen werden. Und dann sollen sie nicht herumjammern von wegen Zivilgesellschaft und arme Traumatisierte – traumatisiert sind nur diejenigen, die den Weg dieses Moslem-Scheusals kreuzen. Ich könnte kotzen!

  38. #52 Wuehlmaus (24. Feb 2017 20:20)

    … doch Kuschelurteile gegen solchen Abschaum führen dazu, dass die Zeit kommen wird, in der mache Bürger das Recht selbst in die Hand nehmen werden.

    Sorry: manche Bürger

  39. #52 Wuehlmaus   (24. Feb 2017 20:20)  
    […]Ich war nie ein Freund von Selbstjustiz, […]

    Es werden Zeiten kommen, in denen in vielen Gegenden Anarchie herrschen wird – da sollte man sich besser nicht mehr auf den sogenannten Rechtsstaat verlassen.

  40. Lauter „fromme“ Männer wollen da auf der Anklagebank sitzen. Niemand will die Frau zu Silvester 2015 in Wien mehrfach vergewaltigt haben . Und sollte es doch sexuelle Handlungen gegeben haben, dann des Alkohols wegen und weil die Frau es ja eh wollte, erklären die Iraker.

    Die irren Ausreden hier weiter lesen, aber vorher Batterie K-Eimer aufstellen:

    http://www.krone.at/oesterreich/hatte-noch-nie-sex-wollte-es-ausprobieren-prozess-gegen-iraker-story-555659

  41. Derlei „Vorfälle“ gegenüber „ihren“ Ehefrauen, blutige Beziehungstaten und Ehrenmorde, Kinder- und Zwangsverheiratungen, Vielehen und andere ekelhafte Praktiken gehören zur Folklore „unserer“ ISlamischen Kulturbereichererer wie Gewalt und Kriminalität – und die Warze zur Claudia Roth!

    Und „unsere“ politisch-korrekte Justiz findet immer wieder „Gründe“ der muslimischen Zumutung milde Urteile bis hin zu Freisprüchen oder lächerlichen Bewährungsstrafen zu gewähren, während „Bio-Deutsche“ wegen Steuerhinterziehung, Schwarzfahrens mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder rechtsradikalen Propagandadelikten in den Bau einfahren.
    Die verlogene „Argumentation“ zugunsten der muslimischen Besatzer ist dabei immer wieder dieselbe, die sollen nämlich nicht „diskriminiert“ werden, obwohl sie unter der Verbreitung einer perversen Gleichbehandlungsdemagogie und deren politischen Umsetzung überall Privilegien, Sonderrechte und Extrawürschte erfahren, die sie nicht einmal mehr kackfrech einfordern müssen!

    Im besten Fall muss man den politisch-korrekten „Richtern“ unterstellen, dass sie – leider nur zu berechtigte – Angst vor der Rache muslimisch-orientalischer Clans haben; zumeist gehören sie tatsächlich inzwischen wie die meisten Tendenzjournalisten dem versifften links-grün-„liberalen“ Milieu an, das auch mit der doppelten Staatsbürgerschaft für Muselmänner und -frauen deren Privilegien noch mehr ausweitet. Dies alles im Rahmen einer sozialistisch-totalitären Gleichheitsideologie, deren Wirken man auch in Nordkorea und auf Kuba sehen kann…

    Insofern ist es für unser Land äußerst bedrohlich, wenn die SPD derzeit in Umfragewerten „aufholt“ und dadurch ein rot-grün-rotes Volksfront-Regime ins Haus steht, das u. a. mit der angedrohten massenhaften Einbürgerung der ISlamischen Problemzuwanderung nur die Vorstufe eines ISlamischen Staats darstellt!

  42. #3 bentrup (24. Feb 2017 19:32)
    Leider müssen wir diese Drecksau mit durchfüttern!
    ES BEDARF KEINES ANDEREN KURZEN KOMMENTARS.
    ES IST SO UND NICHT ANDERS. – – – – – –

  43. #32 Cendrillon (24. Feb 2017 19:58)
    OT

    DEFINITIV KEIN FERNSEH-TIPP

    Wer seine Nerven schonen will sollte sich folgendes heute abend auf jeden Fall ersparen. Man lese einmal das vorgesehen Programm durch!

    heute · Fr, 24. Feb · 20:15-00:10 · Das Erste (ARD)

    Mainz bleibt Mainz, wie es singt und lacht

    Karnevalssorgen

    Hassmails und Sicherheitsbedenken

    Weil sie Rechtspopulisten satirisch aufs Korn nehmen, werden Mainzer Büttenredner bedroht und mit Hassmails und Massenfaxen bedacht.

    http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/karneval-mainzer-buettenredner-kriegen-hassmails-von-afd-sympathisanten-a-1135725.html

    http://www.swr.de/swraktuell/drohungen-gegen-mainzer-buettenredner-es-geht-um-die-freiheit-des-wortes/-/id=396/did=19068734/nid=396/1pos1gh/

  44. OT

    Die nagelneue Invasorenstadt mit kleinen Schwedenhäusern, die heute in HH abfackelte, wurde von einer Negerfrau aus dem Kongo angezündet.

    Eine 31-Jährige Kongolesin wurde festgenommen, sie ist wegen Brandstiftung bei der Polizei schon bekannt.

    http://www.bild.de/regional/hamburg/brand/feuer-in-fluechtlingsunterkunft-50590142.bild.html

    Die Mopo unterschlägt die Herkunft:

    Wie die Polizei bestätigte, wurde noch während der Löscharbeiten eine 31-jährige Bewohnerin festgenommen. Sie steht in Verdacht den Brand gelegt zu haben. Man war ihr auf die Schliche gekommen, weil sie schon mehrfach in Flüchtlingsunterkünften gezündelt haben soll. Sie gilt zudem als psychisch auffällig.

    http://www.mopo.de/hamburg/polizei/grossbrand-in-fluechtlingsheim-bewohnerin-festgenommen–legte-sie-das-feuer–25804376

    Warum nochmal müssen wir diese gemeingefährlichen Kreaturen aus Kongoland in Deutschland durchfüttern?

  45. Der Feminismus hat die europäischen Frauen ans Messer geliefert

    „Zwischen Mann und Frau scheint von Natur aus ein Verhältnis der Freundschaft oder der Liebe zu bestehen. Denn der Mensch ist von Natur noch mehr zur ehelichen als zur bürgerlichen Gemeinschaft bestimmt, da die Familie früher und notwendiger ist als der Staat und die Fortpflanzung allen Sinneswesen gemeinsam ist.“ Sagt Aristoteles und daran kann man auch sehen wie verfehlt der Feminismus schon an sich angelegt war, indem er eine Feindschaft zwischen Männern und Frauen künstlich erzeugen wollte und leider zum Teil auch erzeugt hat. Ferner gehörte zu seinen Zielen, den Frauen die Mutterschaft auszureden und nun haben die europäischen Frauen den Salat. Weil sie viel zu wenig Kinder bekommen, wird Europa nun von Afrikanern und Morgenländern überrannt und wie diese ihre Frauen zu behandeln pflegen, sollte ja bekannt sein. Und so werden die europäischen Frauen auf ihre alten Tage tiefer fallen als ihre Vorfahrinnen jemals in der europäischen Geschichte gestanden haben.

    Im Übrigen bin ich dafür, daß der Euro zerstört werden muß!

  46. #58 VivaEspaña (24. Feb 2017 20:24)

    Lauter “fromme” Männer wollen da auf der Anklagebank sitzen. Niemand will die Frau zu Silvester 2015 in Wien mehrfach vergewaltigt haben . Und sollte es doch sexuelle Handlungen gegeben haben, dann des Alkohols wegen und weil die Frau es ja eh wollte, erklären die Iraker.

    Die irren Ausreden hier weiter lesen, aber vorher Batterie K-Eimer aufstellen:

    http://www.krone.at/oesterreich/hatte-noch-nie-sex-wollte-es-ausprobieren-prozess-gegen-iraker-story-555659
    ————————————————-
    Die „Bewertungsdaumen“ der Kommentarspalte wurden deaktiviert.

  47. Praktisch sind alle in der BRD verhängten Urteile gegen Moslems wegen Formfehler ungültig da die Richter vergaßen bei der Urteilsverkündung „Allahu Akbar“ zu sagen.

  48. #65 VivaEspaña (24. Feb 2017 20:42)

    #32 Cendrillon (24. Feb 2017 19:58)
    OT

    “Wolle mer se eroilosse?”

    Falls jemand diesen Meeenzer Käse sich gerade antut: falls das I-Wort erwähnt wird bitte eine Feuerwerksrakete starten!

    Ich wette, dass das I-Wort kein einziges Mal erwähnt wird. Und über Flüchtulanten darf man ja eh keine Witze machen. (syrische Ärzte, Diplom-Ingenieure, MUFLS etc.)

  49. Tatsächlich muss die Öffentlichkeit bei Plädoyers zwingend ausgeschlossen werden, wenn Teile der Hauptverhandlung nicht-öffentlich waren. So schreibt es das Gerichtsverfassungsgesetz vor.

    Wo steht denn das? Kann eine solche Vorschrift im GVG nicht finden.

    Bitte auch die darüber hinausgehende Tragweite beachten: Hier wird versucht, das Öffentlichkeitsprinzip einzuschränken und eine Geheimjustiz zu etablieren.

  50. OT

    Er kommt aus dem EU-Parlament und will nun gegen Angela Merkel antreten. Martin Schulz (SPD) will Kanzler werden. Doch wenn Sie die folgenden Zeilen lesen, werden Sie sich zurecht fragen, ob so etwas noch Kanzler werden darf.

    Martin Schulz hat eine beeindruckende Karriere hinter sich.

    Nach 9 Jahren fliegt er ohne Abschluss von der Schule.

    Er beginnt eine Buchhändlerlehre, die er nur mit Mühe und Not abschließt.

    Mit nur 24 Jahren beginnt er seine Alkoholiker-Karriere. Ohne Frau und ohne Job, den er auch durch den Fusel verloren hatte, ist sein einziger treuer Freund der Alkohol.

    Martin Schulz will 2017 Kanzler der BRD werden. Und obwohl er im „Kampf gegen Rechts“ offensichtlich einer der Vorreiter ist, ist es doch seltsam, welcher Familie er entstammt.

    Sein Vater nämlich, Karl Schulz, war SS-Hauptsturmführer und Chef des Konzentrationslagers Mauthausen…

    Der ganze und recht aufschlussreiche und lesenswerte Artikel ist hier nachzulesen :

    https://brd-schwindel.org/aufgedeckt-vater-von-spd-kanzlerkandidat-martin-schulz-liquidierte-im-kz-mauthausen/

    ——————————————–

    …es heißt ja landläufig, dass der Apfel meist auch immer nicht weit vom Stamm fällt (und wenn es auch nur der „Apfel im Geiste“ ist…)…

  51. #3 bentrup (24. Feb 2017 19:32)

    Leider müssen wir diese Drecksau mit durchfüttern!

    Der Satz könnte von mir sein…

    Wer einen Menschen mit 3 Liter heißem Öl übergiest, ist kein fühlendes Wesen mehr, kein Mensch mehr, sondern das ist dann ein barbarisches, perverses und unmenschliches Monster, und dem gehört die Todesstrafe, für dIoe womöglich lebenslange Qualen und Schmerzen des Opfers.

    Dieser scheinbar ebenso gefühllose Richter gehört stattdessen 10 Jahre weggesperrt, ist er doch unfähig, die Qualen des Opfers auch nur ansatzweise nachvollziehen, um ein gerechtes Urteil fällen zu können.

  52. #63 Babieca   (24. Feb 2017 20:38)  
    OT
    Die nagelneue Invasorenstadt mit kleinen Schwedenhäusern, die heute in HH abfackelte, wurde von einer Negerfrau aus dem Kongo angezündet.
    Eine 31-Jährige Kongolesin wurde festgenommen, sie ist wegen Brandstiftung bei der Polizei schon bekannt.
    http://www.bild.de/regional/hamburg/brand/feuer-in-fluechtlingsunterkunft-50590142.bild.html
    Die Mopo unterschlägt die Herkunft:
    Wie die Polizei bestätigte, wurde noch während der Löscharbeiten eine 31-jährige Bewohnerin festgenommen. Sie steht in Verdacht den Brand gelegt zu haben. Man war ihr auf die Schliche gekommen, weil sie schon mehrfach in Flüchtlingsunterkünften gezündelt haben soll. Sie gilt zudem als psychisch auffällig.
    http://www.mopo.de/hamburg/polizei/grossbrand-in-fluechtlingsheim-bewohnerin-festgenommen–legte-sie-das-feuer–25804376
    Warum nochmal müssen wir diese gemeingefährlichen Kreaturen aus Kongoland in Deutschland durchfüttern?

    Die essentielle Frage ist für mich eher die, welcher deutsche Arbeiter sich solche (äußerlich) hübschen Bleiben leisten kann.

  53. Der BGH monierte nun, dass der Angeklagte ohne Öffentlichkeit sein Tun möglicherweise so plausibel erklärt hätte, dass das Mordmerkmal „niedere Beweggründe“ weggefallen wäre – und er eine mildere Strafe bekommen hätte.

    Als Hobby-Jurist frage ich mich:

    Die Zulassung der Öffentlichkeit hat den Täter also gehindert, zu seinen Gunsten Einlassungen zu tätigen, um eine mildere Strafe zu bekommen?
    Verstehe ich nicht. GRADE vor der Öffentlichkeit (aber auch ohne) würde der Täter ALLES aussagen, um nicht vor der Öffentlichkeit so dazustehen, als habe er „niedere Beweggründe“ gehabt. Kann mir ein Richter mal näher erklären, wieso dieser Täter WEGEN der Öffentlichkeit scharf darauf gewesen sein soll, „niedere Beweggründe“ bescheinigt zu bekommen.

    Die gute Nachricht:

    Wie man’s auch dreht, die hohen Richter haben lediglich formaljuristisch evtl. recht; aber keine Angst, das nächste Urteil fällt nicht anders aus! Also ruhig: der kommt aus der Mühle nicht raus!!

  54. Ich finde das Urteil auch zu hart. Er war schließlich gleich nach der Tat geständig. Außerdem sollten kulturelle Hintergründe beachten.

  55. Nicht nur viele Moslems sind kriminell und gewalttätig, auch manchmal Italiener:

    Freiburg
    Ermittlungserfolg
    Zwei Männer nach vier Raubüberfällen in Haft

    Im Zusammenhang mit zwei Überfallen auf Taxifahrer in Gutach und Denzlingen sowie zwei Rauben in Gaststätten in Kollnau und Waldkirch nahm die Polizei jetzt in Freiburg zwei Männer fest.

    Wie die Polizei berichtet, hatte am 6. Februar einer der beiden Taxifahrer einen der Täter in einer städtischen Einrichtung in Freiburg erkannt und die Polizei informiert. Daraufhin konnte der Mann direkt in einem der Büros durch Beamte des Polizeireviers Freiburg-Süd ergriffen werden. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen durch die Kriminalpolizeidirektion Freiburg seien dem Festgenommenen im Alter von 50 Jahren weitere drei Raub-Straftaten zugeordnet sowie ein mutmaßlicher Mittäter im Alter von 26 Jahren identifiziert worden. Beide Personen seien italienischer Staatsangehörigkeit und bereits im Vorfeld wiederholt durch Gewalt- und Eigentumskriminalität polizeilich in Erscheinung getreten. Nach Erlass von Haftbefehlen befinden sich beide Männer im Freiheitsentzug.

    Überfall am 7. Mai 2016 in Gutach

    Der erste Überfall hatte sich am 7. Mai 2016 im Gewerbegebiet „Stollen“ in Gutach ereignet. Die beiden Räuber waren zuvor an der Gaststätte „Kagan“ in Freiburg ins Taxi eingestiegen und ließen sich nach Gutach chauffieren. Dort packte einer der Täter gegen 5 Uhr morgens den Taxifahrer am Hals. Dieser wehrte sich und setzte Pfefferspray ein. Die beiden Unbekannten flüchteten ohne Beute.

    Überfall am 5. August in Denzlingen

    Der zweite Überfall ereignete sich, ebenfalls gegen 5 Uhr, am 5. August in Denzlingen. Auch dieser Taxifahrer hatte zwei Männer in Freiburg als Fahrgäste aufgenommen, ebenfalls nahe Hauptbahnhof. Im Industriegebiet Denzlingen angekommen, wurde der Taxifahrer plötzlich während der Fahrt von einem der Männer tätlich angegriffen. Das Taxi kam zum Stehen, der Taxifahrer konnte leicht verletzt zu Fuß flüchten. Geraubt wurden zwei Handys und ein Navigerät.

    Überfälle am 21. Dezember im Elztal

    Die Polizei hält die zwei Festgenommenen außerdem tatverdächtig für zwei Straftaten in der Nacht zum 21. Dezember in zwei Gaststätten in Kollnau und Waldkirch. In beiden Fällen warteten die Täter das Verlassen der Gaststätten durch die Gäste ab, schlugen die Wirte in einem Fall mit einer Tasse, im anderen Fall mit einer Bierflasche auf den Kopf und erbeuteten so Bargeld aus der Kasse und dem Bediengeldbeutel.

    http://www.badische-zeitung.de/freiburg/zwei-maenner-nach-vier-raubueberfaellen-in-haft

  56. Ich finde das Urteil auch zu hart. Er war schließlich gleich nach der Tat geständig. Außerdem sollten kulturelle Hintergründe beachten.

  57. OT

    Liebe politisch korrekten Närr*/_Innen, anbei ein kleiner Leitfaden für die diesjährige Kostüm-Wahl. Leider kommt kein gnädiger Sturm, der den Verursachern in die Hände spielt und dass närrische Treiben verhindert, also muss dieses Jahr besonders auf die Gefühle derer, die noch nicht so lange hier leben, Rücksicht genommen werden.
    Folgende Kostüme sind, so weit bekannt, von der selbsternannten Ethik-Kommission verboten:

    Indianer : Diskriminierung einer Minderheit, rassistisch

    Cowboy : Diskriminierung einer Minderheit, hier Indianer

    Ölscheich : Verletzung religiöser Befindlichkeiten

    Burkeuse : siehe Ölscheich

    Soldat : Gewaltverherrlichend, traumatisierend

    Polizist : siehe Soldat

    Neger : siehe Indianer

    Fakir oder Inder : siehe Neger

    Mann als Frau : sexistisch, diskriminierend

    Frau als Mann : so lala

    Mann als Mann : homophop, maskulistisch

    Clown : traumatisierend wegen Horror-Clowns

    Politiker : Beleidigend

    Priester oder Mönch : siehe Ölscheich

    Politisch korrekt sind Kostüme, die Donald Trump, Präsident Putin sowie Frauke Petry im Lächerlichen zeigen, da man diesen Menschen keine Gefühle zusteht.
    Auch Tierkostüme sollten vermieden werden, um Veganer nicht zu beleidigen.
    Ich hoffe, ich konnte euch bei der Wahl eures politisch korrekten Kostüms etwas Hilfe verschaffen. Helau und Alaaf

  58. #68 Cendrillon (24. Feb 2017 20:47)

    Falls jemand diesen Meeenzer Käse sich gerade antut: falls das I-Wort erwähnt wird bitte eine Feuerwerksrakete starten!

    Ich wette, dass das I-Wort kein einziges Mal erwähnt wird.

    Was ist denn das I-Wort?
    Info bitte.

  59. #63 Babieca (24. Feb 2017 20:38)
    OT
    Die nagelneue Invasorenstadt mit kleinen Schwedenhäusern, die heute in HH abfackelte, wurde von einer Negerfrau aus dem Kongo angezündet.
    Eine 31-Jährige Kongolesin wurde festgenommen, sie ist wegen Brandstiftung bei der Polizei schon bekannt.

    Die meisten Brandstiftungen auf Flüchtlingsunterkünfte werden von den dort wohnenden Flüchtlingen selbst verübt. Dies sind auch meist die schwersten Brände, da sie innerhalb der Unterkunft bzw. Wohnräume gelegt werden, und der Brandherd schnell auf das komplette Gebäude übergreifen kann.

  60. Die Aufhebung des Urteils war vollkommen richtig; die Begründung der Aufhebung wegen „Formfehler“ ist es allerdings nicht!
    Was ist passiert?

    1.Ein Afghane ist mit dem Verhalten einer seiner Frauen nicht einverstanden.
    2.Die Frau arbeitet für die Kufar.
    3.Besagte Frau beginnt ihren Bodyindex zu verändern.
    4.Alles dieses tut sie ohne die Zustimmung ihres Besitzers!
    5. Die Frau ist mit 46 Jahren schon uralt und wagt sich als Urgroßmutter sich gegen alle Traditionen aufzulehnen.
    Mohamed (50) hatte gar keine andere Möglichkeit als diese Frau zu bestrafen. Die „Ehre“ seiner ganzen Familie, ja des ganzen Clans war höchstgefährdet!
    Es war sehr menschlich und mild von ihm diese Sklavin nur mit heißem Öl zu „kennzeichnen“!

    In ihrer Heimat Afghanistan wäre die Sache ein Dorfgespräch, mehr aber auch nicht wert.

    In Anpassung an die in der Bunten Republik gültigen Sharia (für Neue: gilt nur unter Muselmanen)sollten die beteiligten Familien diese „dumme Angelegenheit“ unter sich ausmachen.

    Hier besteht KEINERLEI Bedarf mit diesem Ereignis die deutsche Justiz zu belästigen!

    Ironie off

    O.T. soo sorry, aber dringend!
    Lorbas, wenn Sie morgen mitlesen, Sie haben eine E-Mail. Wegen Flugausfall leider mit einem Tag Verspätung. Sorry
    Dharma@Uri

  61. Dieses afghanische Schwein, dieser faule Halbmann, der sich von seiner Sklavin durchfüttern lässt, der nicht selber arbeiten will, der nichtmal bei einer Sklavin, (deren „Pflicht“ es nach afghanischen Drecksrecht für Analphabeten ist, jederzeit sexuell zur Verfügung zu stehen wie ein Ziege), der keinen hochkriegt und der die in der Dusche stehende nackte Frau mit heißem Öl übergießt, hat NICHT aus niederen Beweggründen gehandelt? Aha. Aus welchen hohen Beweggründen dann bitte? Wo waren die 4 Kinder der armen Frau? Diese Milde ist nicht nur dem Einsickern der Scharia in unser Rechtssystem geschuldet. Da lugt mal wieder die häßliche Fratze der Männerjustiz hervor. Haben die Herren im Saal auch gemeinschaftlich onaniert? Auf das Opfer? So die völlige Macht über einen rechtlosen Frauenkörper zu haben, dass macht die Typen in Wirklichkeit doch an! Opi hatte fast ähnliche Herrenrechte wie Ali! Nur mal zur Erinnerung: Bis 1997 war die Vergewaltigung der Ehefrau auch in Deutschland noch völlig legal! Und die Schweine von der CDU haben sich schamlos dagegen gewehrt, als sich das ändern sollte.
    Tschuldigung für den Audsdruck „Schwein“, wollte die Tiere nicht beleidigen. Die machen sowas nicht.

  62. #40 Babieca (24. Feb 2017 20:07)

    Gegen den Anwalt ist nichts zu sagen. Das ist ein guter Anwalt. Aber der Richter bzw. in HH Richter_X, das ist ein Vollidiot!

  63. Der richter muss vor gericht!!!!Oder in die klapse .

    Schluss mit diesem system wählt AFD!!!!

  64. Ich denke, was ich jetzt sage, ist
    noch erlaubt. Es ist ja auch kein direkter
    Gewaltaufruf und gilt nur für den
    Fall „wenn..“.

    (Siehe auch den Thread nebenan: Kampfsport für
    Bereicherer.)

    WENN wir hier wirklich Bürgerkrieg bekommen,
    wenn die Hochverräter in Politik und Justiz
    das Volk wirklich ausgeliefert haben, dann
    ist es PFLICHT, Staatsanwälte, Richter, Polizei-
    präsidenten und Politker fertig zu machen.
    Fix und fertig ! Ich würde es gern anders
    formulieren, aber dann würde mein Beitrag gelöscht.

    Die Nachfolger dieser Mischpoke brauchen Erziehung !
    Sozusagen im Vorraus.

    Aus ihren Elfenbeintürmen sollen diese unzivilisierten
    und hoch asozialen Schwerstkriminellen gezerrt werden
    und dann …

    So oft schon erwiesen sich Richter und Staatsanwälte
    als psychopathologische Sonder(ab)fälle.

    Kann hier mal ein Jurist sagen, was da so beim Jurastudium
    alles falsch läuft ? IQ ist nicht mehr gefragt ?
    SAUDUMMES ARSCHLOCH zu sein, reicht völlig aus ?

  65. #13 Placker (24. Feb 2017 19:44)

    Hoffen wir auf die verbrannte Frau und das sie auch ein paar BRÜDA hat…
    ———————————————-
    Ja, aber sie ist doch nach der Eheshließung „Eigentum“ des Ehemannes und der draf doch mit ihr machen, was will er dann. 🙁
    Ist sie dann nicht aus der Verantwortung der Ursprungsfamilie und den Brüdan raus???

  66. #90 ich_fasse_es_nicht (24. Feb 2017 21:31)
    Kann hier mal ein Jurist sagen, was da so beim Jurastudium
    alles falsch läuft ?

    Ziemlich viel läuft da falsch: habe von 1970 – 1976 Jura studiert und nach dem 1. Staatsexamen 2 1/2 Jahre Referendardienst geleistet. 1979 habe ich dann das 2. Staatsexamen gemacht.

    Auf der Uni (Bonn) trieben sich schon genug linksversiffte Typen herum, es war gerade 2 Jahre nach 1968. Dennoch waren noch genug ältere Professoren da, die nicht links spannen. Bezüglich der Ausbildung an der Uni kann ich eigentlich nichts Schlechtes sagen. Ich war in der CDU und im RCDS.
    Schlimm wurde es dann in der Referendarzeit. In meiner Referendars-AG waren überwiegend Linke, die sich vorgenommen hatten – und jetzt Kommt es – den „Weg durch die Institutionen anzutreten“. Das war das Schlagwort und danach haben viele gehandelt. Heute sitzen sie in den angestrebten Positionen und verbreiten ihr linksradikales Gift, wie geplant. Die meisten sind zwar schon nahe dem Pensionsalter, aber was nachkommt, ist ebenfalls meist linksversifft, vor allem durch ebensolche Profs und Ausbilder, die auch den „Weg durch die Institutionen! gegangen sind und nun die Jungjuristen mit ihrem Dreck verseuchen.
    So kommen solche Skandalurteile zustande und ein Ende ist nicht abzusehen. Man brauchte einen Trump, um diesen Augiasstall auszumisten!

  67. Die Frau hat das Geld für die Familie verdient, während der Alte vor Langeweile nur auf blöde Gedanken kam!
    Seine Frau konnte wohl auch fließend deutsch..
    Egal, sie ist nichts wert..
    Steckt den Drecksack in ein Arbeitslager, so 16 Stunden täglich, da hat er ungefähr das Pensum, das seine Frau jeden Tag mit Arbeit und Hausarbeit leisten mußte!!

  68. Ich habe genug.
    Wir alle wissen was gegen Morlocks getan werden müßte,
    aber nichts geschieht außer daß unsere Vernichtung wie geplant weiter geht.

  69. Das zeichnet die Meisten angeblichen Flüchtlingen aus ,krank sein und somit Abzocker des Sozialsystem zu sein, von Integration keine Spur.

  70. Die Unterwanderung und Bereicherung der Deutschen Politik und Justiz ist nicht mehr weg zu leugnen.

    Nur noch ein Weilchen, dann wird für Mord und Totschlag von Ungläubigen nur noch ein 25Euro Knöllchen fällig.

  71. Der BGH hat gar nichts über die höhe des Urteils gesagt. Der BGH hat nur das Urteil auf Verfahrensfehler überprüft. Die Verhandlung war nicht öffentlich und man hatte zu den Plädoyes die Öffentlichkeit zugelassen. Mit der Höhe der Strafe hat das nichts zu tun, auch nicht das der Verurteilte ein Moslem ist. Neben dem Strafgesesetzbuch gibt es noch die Strafprozeßordnung.
    Weil das Gericht einen Fehler gemacht hat wird das ganze noch einmal incl. Plädoyes unter Ausschluß der Öffentlichkeit neu verhandelt. Da der BGH keine evetuellen Milderungsgründe, Zb. Zeugenaussagen falsch bewertet. gefunden hat bleibt es bei 10 Jahren Haft,

  72. Merkwürdig. Die meisten Verfahren werden gar nicht zur Revision zugelassen. Natürlich gilt das für normale Verfahren. Bei so einem Schwerverbrecher wird natürlich weder was gefunden. Wundert mich nicht. Hier sind wir bei den Schildbürgern. Nur weiter so……Die Ölaugen werden bald mit Kamelmilch auf unsere Dummheit anstossen. Nach ihrer feindlichen Übernahme. Es ist Zeit zu gehen……

  73. Bei solchen Meldungen stelle ich mir dann vor, dass Elmar Thevessen auch mit im Abteil sitzt………. :

    „Allahu Akbar“-Gebrüll löst Panik im Hauptbahnhof Dortmund aus – 7 Polizisten müssen 18 Jährigen aus Werne bändigen

    Er fuhr schwarz, daher sollten die Personalien überprüft werden. Es folgten lautstarkes „Allahu Akbar“-Gebrüll, Chaos und Panikreaktionen von Reisenden im Dortmunder Hauptbahnhof. Am Ende wurde der renitente 18 jährige Syrer mit einigen Schwierigkeiten überwältigt und zur Bundespolizeiwache gebracht. Er ist zurzeit in Werne gemeldet..

    Heute Abend (Freitag, 24. Februar), 18:50 Uhr, Hauptbahnhof Dortmund. Einsatzkräfte der Bundespolizei werden zu einer Personalienfeststellung an einen Zug gerufen. Schon während der Überprüfung des 18-jährigen Schwarzfahrers verhält dieser sich aggressiv und unkooperativ gegenüber den Bundespolizisten. Als er plötzlich versucht zu flüchten, rennt ein Beamter hinterher, holt ihn an und bringt ihn zu Boden. Dort soll er gefesselt werden. Doch plötzlich schreit der syrische Staatsangehörige aus Leibeskräften „Allahu Akbar!!“ – Reisende geraten in Panik und rennen fluchtartig vom Bahnsteig.

    Weil sich der 18-Jährige erheblich gegen seine Festnahme durch Schläge und Tritte wehrt, wird Verstärkung angefordert. Unter tatkräftiger Unterstützung einer weiteren Streife kann der junge Mann vom Bahnsteig geführt werden. Dort wehrt er sich erneut, lässt sich fallen und bringt so auch die begleitenden Beamten zu Fall. „Auf dem Boden liegend brüllt der Mann daraufhin erneut und aus Leibeskraft „Allahu Akbar““, schildert die Bundespolizei, was erneut zu fluchtartigen Reaktionen unter den Reisenden im Personentunnel führte.

    Insgesamt 7 Bundespolizisten müssen den 18-Jährigen anschließend unter großer Gegenwehr zur Wache tragen.

    Da er sich auch in der Gewahrsamszelle nicht beruhigt und auch dort anfängt zu randalieren, wird er später ins Dortmunder Polizeigewahrsam eingeliefert.

    Die Bundespolizei leitet gegen den bislang nicht polizeilich in Erscheinung getretenen Syrer ein Strafverfahren wegen Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung, Körperverletzung und Widerstands ein. Dieser wohnt derzeit in Werne. Die Meldung schließt mit dem Satz: „Eine tatsächliche Gefahr ging zu keinem Zeitpunkt von dem 18-Jährigen aus.“

    http://rundblick-unna.de/allahu-akbar-gebruell-loest-panik-im-hauptbahnhof-do-aus-7-polizisten-muessen-18jaehrigen-aus-werne-baendigen/

  74. #31 Viper; Vor allem kein Publikum erlaubt, aber trotzdem eins vorhanden. Gut, es soll Leute geben, denen es Spass macht, sich in einen Gerichtssaal zu setzen und den Richtern und Anwälten zuzuhören.
    Ich find sowas hochgradig krnak, unabhängig davon, angenommen es wären deutsche gewesen, hätten die da wohl herzlich wenig verstanden, und wenns Moslems waren, hätten die wohl kaum zu einer auch nur Spurenelemente anderen Ausage geführt.

    Dafür hätte dem Richter ein ordentlicher Rüffel gebührt, aber nicht mehr.

    #35 jeanette; Richtig, so müsste das zugehen. Bei Leuten die ihre Fernsehgebühren oder auch Krakenkasse nicht bezahlen können, da wird nicht soviel Federlensens gemacht. Da steht dann der Gerichtsvollzieher mit der Polizei und nem Schlosser vor der Tür, und nimmt mit was irgendwie pfändbar ist. Sollte der Bewohner daheim sein, wird der auch gleich einkassiert.
    Wo liegt das Problem, wenn so ein Brief vom Gerichtsvollzieher übergeben wird und die Polizei gleich dabei ist um den Delinquenten gleich mitzunehmen.

    #62 gonger; Das verwechselst du, das sind laut Koran doch Juden, keine Nazis, die gabs damals noch nicht.

    #64 Babieca; Wenn demnächst ein Gefängnis brennt, wissen wir, wo die hinkam.

  75. Das Landgericht nahm damals zwei Mordmerkmale an: Heimtücke und niedere Beweggründe. Der BGH monierte nun, dass der Angeklagte ohne Öffentlichkeit sein Tun möglicherweise so plausibel erklärt hätte, dass das Mordmerkmal „niedere Beweggründe“ weggefallen wäre – und er eine mildere Strafe bekommen hätte.

    Also kann es für die teuflische Tat, seine Ehefrau mit kochendem Öl zu übergießen, ihr so unfassbare Schmerzen und lebenslange Entstellung und Behinderung zuzufügen, nach Ansicht der Richter am Bundesgerichtshof also auch höhere, moralisch wertvolle, geradezu edle Beweggründe geben. Ich fasse soviel abgrundtiefe Dummheit und eklige Perfidie nicht mehr.

  76. Ja. Doch. Zehn Jahre sind definitiv viel zu viel. Schariakonform sollte es ausreichen, ihn für etwa 10 Minuten hinter Gitter zu bringen. Solange es die Gitter eines ausreichend großen Frittierkorbes sind…

    Aber mal ernsthaft, weil das hier angezweifelt wurde: GVG §171b Abs. 4 Satz 2:

    Für die Schlussanträge in Verfahren wegen der in Absatz 2 genannten Straftaten ist die Öffentlichkeit auszuschließen, ohne dass es eines hierauf gerichteten Antrags bedarf, wenn die Verhandlung unter den Voraussetzungen der Absätze 1 oder 2 oder des § 172 Nummer 4 ganz oder zum Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden hat.

    Der Hambuger Richter hat also – da bin ich mir sicher – definitiv einen Formfehler gemacht. Wobei ich mir nicht sicher bin, ist die Frage, wo der sein Jurastudium gewonnen hat. Denn tatsächlich sollte man von einem Richter erwarten können, das zu wissen.

    #82 lorbas (24. Feb 2017 20:57)

    Folgende Kostüme sind, so weit bekannt, von der selbsternannten Ethik-Kommission verboten:

    Ich vermisse in der Auflistung:

    Pirat: Verletzung religiöser Befindlichkeiten

    Nudeln/jede Form von Pasta: Verletzung religiöser Befindlichkeiten

    Piraten: Siehe Politiker

    Prinz: monarchistisch / kaisertreu / rechtsradikal

    Prinzessin: dto.

    Käsebrot: weltanschaulich beleidigend (Veganer)

    Rabbi: Verletzungsgefahr durch religiöse Befindlichkeiten

    Kolrabi: siehe Politiker + Rabbi, Stichwort einfache Sprache.

    Burka: Gefährdungspotential durch Müllabfuhr

    bestimmte Tierarten wie Ziege, Esel, Kamel: sexuell übermäßig aufreizend (gilt nur in Teilen von NRW, bitte Sperrzonenbeschilderung der NoGo-Areas beachten)

    Die hohe Närrigkeit, DumpfbackIn Reker die Erste vom Affenstall weist ausserdem darauf hin, dass jegliche Störung der Karnevalstätigkeit durch Absingen von Liedern, Schunkeln, Vermummungen, Teilnahme an organisierten Lustigkeitsveranstaltungen sowie den unmotivierten Aufenthalt im Freien unbedingt zu unterlassen ist.

    #83 VivaEspaña (24. Feb 2017 21:01)

    Was ist denn das I-Wort?
    Info bitte.

    Is hät älles nix mit nix ze do

  77. #101 Dortmunder1

    Der BGH hat gar nichts über die Höhe des Urteils gesagt. Der BGH hat nur das Urteil auf Verfahrensfehler überprüft. Die Verhandlung war nichtöffentlich [offenbar nur teilweise!], und man hatte zu den Plädoyers die Öffentlichkeit zugelassen. Mit der Höhe der Strafe hat das nichts zu tun, auch nicht, dass der Verurteilte ein Moslem ist. Neben dem Strafgesesetzbuch gibt es noch die Strafprozeßordnung.

    Weil das Gericht einen Fehler gemacht hat, wird das Ganze noch einmal inkl. Plädoyers unter Ausschluß der Öffentlichkeit neuverhandelt.

    Da der BGH keine eventuellen Milderungsgründe, z.B. Zeugenaussagen, falsch bewertet gefunden hat [hier irren Sie sich], bleibt es bei 10 Jahren Haft.

    Nett, dass sie die Richter am Bundesgerichtshof hier so tapfer verteidigen (wegen Solidarität unter Juristen?). Aber durch dieses Urteil wird der Verteidiger Gelegenheit erhalten, mit dem Angeklagten (dass er Moslem ist, spielt durchaus eine entscheidende Rolle!) das Plädoyer noch einmal sorgfältig einzuüben und unter Zuhilfenahme der juristischen Literatur zu Gerichtsurteilen allerlei höhere Beweggründe für seine teuflische Tat zu erfinden, die ihm einen kräftigen Strafnachlass gewähren werden.

    Ist also nichts damit, dass es beim gleichen Urteil bleiben wird.

  78. Die hiesigen Gesetze sind eindeutig Schrott da sie erlauben, dass solche Kreaturen einfach in unser Land herein spazieren können und dann auch noch alimentiert werden.

    Ein Gesetz aus feinstem Gold würde das verhindern.

    Es würde lauten:

    „Kultur-Inkompatible und insbesondere Moslems, dürfen sich nicht in unserem Staatsgebiet aufhalten“.

    „Auf Beihilfe zur Einschleusung steht lebenslängliche Freiheitsstrafe“.

  79. Zunächst tut mir seine Frau leid, die ja offensichtlich den Wille zur Integration besaß. Man kann sich, glaube ich, nicht vorstellen, was das für Schmerzen waren.

    Zum Bastard selbst sage ich nicht viel: Wieder ein bekloppter Moslem, der sich auf Kosten des Steuerzahlers durch alle Instanzen klagt, bis er einen „vernünftigen“ Richter findet.

    AFD wählen, damit Richter nicht mehr nach dem Parteibuch eingestellt werden.

  80. Besteht auch die Chance, dass diese Kakerlake im zweiten Verfahren gerechterweise eine höhere Strafe als 10 Jahre erhält?

    (Man wird ja wohl zumindest noch träumen dürfen…)

  81. Unsere besonders bei Moslems sehr täteraffine Justiz hob dieses Urteil nun auf. Der Bundesgerichtshof entschied auf „Formfehler“.

    Das Strafmaß (10 Jahre bei Versuch) spricht gegen ein „täteraffines“ Gericht. Der BGH zählt garantiert nicht zu denen, selbst bei Mohammedanern. Der „Formfehler“ war, wie schon der StPO zu entnehmen, ein „absoluter“ Revisionsgrund nach § 338 VI. StPO. Der BGH konnte nicht anders. Und einmal festgestellte Mordmerkmale beiseite zu wischen, grenzt an Hexerei, zumal dann, wenn der Angeklagte der deutschen Sprache nicht mächtig und auch sonst mit mangelhaftem IQ ausgestattet ist. Fazit: Der Verteidiger war sein Geld wert.

    Ob man das auch vom Staatsanwalt sagen kann, weiß ich nicht, darüber sagt der zitierte Artikel nichts. Hat er auch Revision eingelegt? Der Artikel schweigt dazu. Der Staatsanwalt kann selbst dann seinerseits in Revision gehen, wenn das beantragte Strafmaß verhängt wurde. Hier drängte sich auf, daß auch die StA in Revision geht, um das Verschlechterungsverbot zu umgehen (die Strafe darf nicht höher ausfallen, wenn nur der Angeklagte Revision eingelegt hat). In Bayern, das habe ich bei Sarstedt („Die Revision in Strafsachen“, Pflichtlektüre für jeden Revisionsrechtler) gelernt, geht die Staatsanwaltschaft immer dann in Revision, wenn auch der Angeklagte das tut. Um das zu vermeiden, hatte ich mir in der Praxis angewöhnt, Revisionen in Strafsachen immer so zugehen zu lassen, daß die StA nicht mitziehen kann (nach Büroschluß am Tag des Fristauslaufs).

    Also, die Chancen, daß das Strafmaß zumindest erhalten bleibt, stehen gut. War der StA pfiffig, kann auch darüber hinausgegangen werden.

    Der BGH konnte nicht anders!

    Der Zeitungsartikel ist, wie schon die aufgezeigten Mängel zeigen, saumäßig. Daß beginnt schon mit der Verwendung des Begriffs „Kollegen“ für die Richter beim Landgericht. Sie sind keine „Kollegen“ des Senats beim BGH, es handelt sich um unter- und übergeordnete Instanzen. Punkt.

  82. #4 jeanette (24. Feb 2017 19:33)

    Unfassbar! Was ist mit dem Richter los?? Das kann doch wohl nicht wahr sein!!!

    „Unfaßbar“ wäre das Gegenteil gewesen. Was mit den Richtern los war? Nun, die haben sich, siehe oben, an Recht und Gesetz gehalten. Der Verteidiger beherrschte, was die wenigsten beherrschen: Das Revisionsrecht. Er hat, das ist seine Aufgabe, eine Schlacht gewonnen – nicht den Krieg!

  83. #24 jeanette (24. Feb 2017 19:51)

    Auch noch DER BUNDESGERICHTSHOF! lässt das Scheusal wieder auf die Menschheit los!

    Wo steht das? Habe ich etwas übersehen?

    Wo ist der Kerl denn jetzt? Wieder zuhause oder wo??

    Immer noch im Knast, U-Haft. Wäre die Revision abgelehnt worden, wäre es Strafhaft geworden.

  84. Einen Rechtsstaat gibt es nicht und hat es hier nie gegeben. Wer Gerichtsverhandlungen kennt, weiß wie es abläuft: Wer am besten lügt und die meisten Zeigen bringt (gekauft…) gewinnt jeden Prozess. Bei Ausländern ist das Strafmass völlig anders wie bei Deutschen. Diese werden kaum bestraft, können also machen was sie wollen, weil sie den „Staat“ nicht für voll nehmen.

  85. Einfach nur erbärmlich die deutsche LUMPENJUSTIZ!
    Der kranke Dreck (Islam) wird hofiert, gefördert und schön gelogen.
    Die katastrophalen „Begleiterscheinungen“ der mittelalterlichen Mordsekte sind wohl nach Ansicht dieser „Richter“ kulturspezielle Folklore, oder was?!
    Ich hoffe, daß die weiblichen Angehörigen der furchtbaren Juristen ebenfalls auf solche Weise „bereichert“ werden!

  86. #116 td280558 (25. Feb 2017 08:01)

    Einfach nur erbärmlich die deutsche LUMPENJUSTIZ!
    Der kranke Dreck (Islam) wird hofiert, gefördert und schön gelogen.

    Erbärmlich sind allenfalls solche lumpigen, von Sachkenntnis befreite Klecksereien!

    Gegenstand der Verhandlung war ein versuchter Mord (§ 211 StGB), festgestellt wurden zwei Mordmerkmale. Gegen das Urteil ist die Revision zulässig, wenn „das Urteil auf einer Verletzung des Rechts beruht“ (§ 337 I. StPO). Das Urteil beruhte nicht nur einfach auf der Verletzung des Rechts, sondern, wie schon oben ausgeführt, auf einem „absoluten“ Revisionsgrund (§ 338 VI. StPO), also einer „absoluten“ Verletzung des Rechts.

    Wo kommt dort also Islam gefördert oder gar „schöngelogen“? Hier wird, wie im Fall Höcke von der Lügenpresse, etwas in die Entscheidung hineinphantasiert, was nicht darin steht. Und: Wo steht angesichts der Sachlage, daß die erneut mit der Sache befaßte Kammer zu einem geringeren Strafmaß kommt? Wenn der StA halbwegs helle war, kann das Strafmaß sogar erhöht werden – das nennt man dann einen Pyrrussieg!

  87. #104 johann   (24. Feb 2017 23:58)  

    Bei solchen Meldungen stelle ich mir dann vor, dass Elmar Thevessen auch mit im Abteil sitzt………. :
    „Allahu Akbar“-Gebrüll löst Panik im Hauptbahnhof Dortmund aus – 7 Polizisten müssen 18 Jährigen aus Werne bändigen
    Er fuhr schwarz, daher sollten die Personalien überprüft werden. Es folgten lautstarkes „Allahu Akbar“-Gebrüll, Chaos und Panikreaktionen von Reisenden im Dortmunder Hauptbahnhof. Am Ende wurde der renitente 18 jährige Syrer mit einigen Schwierigkeiten überwältigt und zur Bundespolizeiwache gebracht. Er ist zurzeit in Werne gemeldet..
    Heute Abend (Freitag, 24. Februar), 18:50 Uhr, Hauptbahnhof Dortmund. Einsatzkräfte der Bundespolizei werden zu einer Personalienfeststellung an einen Zug gerufen. Schon während der Überprüfung des 18-jährigen Schwarzfahrers verhält dieser sich aggressiv und unkooperativ gegenüber den Bundespolizisten. Als er plötzlich versucht zu flüchten, rennt ein Beamter hinterher, holt ihn an und bringt ihn zu Boden. Dort soll er gefesselt werden. Doch plötzlich schreit der syrische Staatsangehörige aus Leibeskräften „Allahu Akbar!!“ – Reisende geraten in Panik und rennen fluchtartig vom Bahnsteig.
    Weil sich der 18-Jährige erheblich gegen seine Festnahme durch Schläge und Tritte wehrt, wird Verstärkung angefordert. Unter tatkräftiger Unterstützung einer weiteren Streife kann der junge Mann vom Bahnsteig geführt werden. Dort wehrt er sich erneut, lässt sich fallen und bringt so auch die begleitenden Beamten zu Fall. „Auf dem Boden liegend brüllt der Mann daraufhin erneut und aus Leibeskraft „Allahu Akbar““, schildert die Bundespolizei, was erneut zu fluchtartigen Reaktionen unter den Reisenden im Personentunnel führte.
    Insgesamt 7 Bundespolizisten müssen den 18-Jährigen anschließend unter großer Gegenwehr zur Wache tragen.
    Da er sich auch in der Gewahrsamszelle nicht beruhigt und auch dort anfängt zu randalieren, wird er später ins Dortmunder Polizeigewahrsam eingeliefert.
    Die Bundespolizei leitet gegen den bislang nicht polizeilich in Erscheinung getretenen Syrer ein Strafverfahren wegen Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung, Körperverletzung und Widerstands ein. Dieser wohnt derzeit in Werne. Die Meldung schließt mit dem Satz: „Eine tatsächliche Gefahr ging zu keinem Zeitpunkt von dem 18-Jährigen aus.“
    http://rundblick-unna.de/allahu-akbar-gebruell-loest-panik-im-hauptbahnhof-do-aus-7-polizisten-muessen-18jaehrigen-aus-werne-baendigen/

    Das ist das was ich auch immer sage,
    die Anständigen Syrer, die sind in Syrien geblieben bzw. bauen dort jetzt schon wieder auf. Was hier von Angela Merkel, der CDU und SPD nach Deutschland hinein gelassen wurde, ist der aller primitivste islamische Abschaum, das sind die Leute die den Syrien Krieg als IS Rebellen gegen Assad angezettelt haben, die sich jetzt auf unsere Kosten in Deutschland durchfressen. Dank Merkel.

  88. #105 Roadking   (25. Feb 2017 00:11)  

    In schweden brennen die ersten Hassreaktoren:
    https://www.youtube.com/watch?v=y8simnEbAxE

    Im Video ist zu hören, dass es eine
    Petrol-Bomb gewesen sei.

    Aber worüber ich bis heute nur mutmaßen kann ist, warum es Moslems ausgerechnet nach Schweden zieht, und das in solchen Heerscharen.
    Und weshalb sind die Schweden genau so dumm wie die Deutschen und lassen diese Illegalen islamischen Siedler alle rein. Liegt wohl an der Sozialdemokratischlinks/grünen Regierung bei denen.

    Oder, gibt es in Schweden noch mehr Sozialleistungen als in Deutschland die die dort schmarotzen können?

    Ich meine das können ja keine Flüchtlinge sein, die müssen ja nicht nur übers Mittelmeer, sondern auch noch um, bzw. über die Ostsee.

    Was wollen die Moslems mit der Invasion des weißen Skandinaviens bezwecken?

    Scheinbar geht es darum, auch den letzten Winkel Europas unter die Knute des Islams zu bringen.

    Das es nur die vielen blonden Frauen alleine sind die es in Schweden gibt, die sie unter sexuelle Kontrolle bringen wollen, glaube ich nicht, allerdings, so kann ich mir vorstellen werden viele von diesen Habenichtsen darauf spekulieren.

    Das geht schon bei den ab 13-15jährigen auf den Schulhöfen los, deutsche Mädchen, je blonder um so höher-wertig, gelten sie sind für viele dieser Lumpen, Trophäen.

    Die Türken, Araber und Neger nennen es Knacken, wenn sie es schaffen Sex mit blonden bzw., deutschen Mädchen generell, zu haben. Um dieses Ziel zu erreichen, eine bzw. möglichst viele geknackt zu haben, setzen sie oftmals auch Gewalt ein, wie man ja tagtäglich anhand einer Vielzahl von Polizeiberichten entnehmen kann.

    Flüchtlinge sind solche Leute jedenfalls so wenig, wie ein Hundehaufen eine Sahnetorte ist.

  89. Übrigens – wenn es um schwere Straftaten bis hin zum Mord gegen Frauen und Kinder geht, ist die Justiz mehr als milde.

    Wer aber eine leere Turnhalle ansteckt, geht für acht Jahre hinter Gitter, ist aber ein Deutscher!

  90. Der arbeitslose und alkoholisierte Hartz-IV Messerstecher von Köln, der die „Armlängen“-Reker nieder stach, aber nicht lebensgefährlich verletzte, bekam 14 Jahre …

  91. Kindergarten. Unsere Gerichte sind nicht einmal den Namen noch wert.
    Eigentum, der soll mal die Augen zumachen, das was er dann sieht ist sein Eigentum !

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