nagel_lazarDass Grüne und Linke über dem Gesetz stehen, ist nichts Neues. Sie nehmen für sich in Anspruch, genehmigte Demonstrationen zu stören, zu behindern oder aufzulösen. Sie maßen sich sozusagen die Staatsgewalten persönlich an, sind Legislative, Exekutive und Judikative häufig in einer Person oder in einem Grüppchen von Personen. Sie bestimmen, ob die Demo legal ist (sie sagen: „legitim“), ob sie dementsprechend starten darf und sie vollstrecken ihr Verbot dann unmittelbar vor Ort. Ganz nach Gutsherren- und Junkerart, und ganz in der totalitären antidemokratischen deutschen Tradition von Wilhelm II über Hitler bis hin zu Ulbricht und Ulbricht-Light.

(Von rotgold)

Soweit der grundsätzliche Aspekt. Es gibt aber auch einen unmittelbaren, konkreten Aspekt. Formal ist unser Recht ja noch nicht außer Kraft gesetzt. Auch wenn ein ehemaliger Bundestagsvizepräsident seine wohlgenährte Körperfülle unter den Augen (und dem Schutz) der Polizei „mutig“ einer Demo in den Weg setzte, bleibt das Nötigung oder Sprengung einer Demonstration, beides strafbar. Eigentlich hätte die Polizei ihn gleich festnehmen müssen, eigentlich. Der Staat kuscht aber vor den Linken und Grünen, meistens.

Mit entsprechender Empörung wird es dann aufgenommen, wenn Recht und Gesetz einmal durchgesetzt werden. So geschehen jetzt bei der Staatsanwaltschaft Leipzig:

Nach Blockade-Aufrufen gegen Legida-Demonstrationen geht die Staatsanwaltschaft Leipzig gegen die beiden Abgeordneten Monika Lazar von den Grünen und Juliane Nagel von der Linken vor. Den beiden Politikerinnen wird laut Mitteilungen der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, bei einer Pressekonferenz zur Verhinderung der Legida-Demo aufgefordert zu haben. Das erfülle den Straftatbestand der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten. Die Mitteilungen der Staatsanwaltschaft an Lazar und Nagel liegen dem MDR vor. […]

Die Antwort von Nagel und Lazar entspricht links-grünen Argumentationsmustern, eine Mischung aus Aufheulen, Relativieren und Betonung ihres rechtsfreien Status: Sie würden also „kriminalisiert“ und „mit Strafverfahren überzogen“. Außerdem wäre eine Verfolgung nicht in Ordnung (nicht legitim, nicht legal), weil es bei einer früheren Legida-Demonstration zu einem Angriff auf einen Pressevertreter gekommen wäre…

Beide Politikerinnen wiesen die Vorwürfe auf MDR-Nachfrage zurück. Linke-Landtagsabgeordnete Nagel sagte: „Während Legida-Anhänger unbehelligt auf Journalisten losgehen können, werden Sprecher breiter Protestbündnisse mit Strafverfahren überzogen.“ Das sei die bittere sächsische Realität.

Die grüne Bundestagsabgeordnete Lazar sprach von einem erneuten Versuch einer sächsischen Staatsanwaltschaft, Widerstand gegen Rechts zu kriminalisieren. Sie habe während der Pressekonferenz ein friedliches Vorgehen angemahnt, das sei leicht nachzuprüfen. Nagel wird laut dem Schreiben der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, sie habe am 19. Januar in Leipzig während einer Pressekonferenz des Aktionsnetzwerkes „Leipzig nimmt Platz“ gesagt: „Legida läuft nicht. Wir rufen zu Aktionen des zivilen Ungehorsams – manche sagen Sitzblockaden – auf und wollen erreichen, dass Legida seinen Spaziergang nicht durchführen kann.“ Lazar habe bei derselben Veranstaltung gesagt: „Wir haben die Hoffnung, dass wir viele Menschen auf die Straße bringen, die friedlich dazu beitragen, dass Legida nicht laufen kann.“

Und wir geben unserer Hoffnung Ausdruck, dass Gesetze nicht auf der Straße, sondern im Parlament entschieden werden, dass eine unabhängige Gerichtsbarkeit über ihre Verletzung entscheidet und die Durchsetzung durch die Polizei vorgenommen wird. Dazu haben weder paramilitärische Schlägerbanden noch „friedliche Blockierer“ ein Recht.

(Foto oben v.l.n.r.: Besagte Pressekonferenz v. 19.1. mit Monika Lazar, Grüne, Johnny Butzmann von „Legida Läuft nicht“ und Juliane Nagel, SED)

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69 KOMMENTARE

  1. das Grüne Pack in Leipzig erinnert mich stark an das in Baden-Württemberg wo die Grüne Jugend = Grüne SA jeden auf Linie Prügelt der es wagt gegen Kretschmanns Volksbeglückungspolitik ( Nationalpark, Nordschwarzwald, abholzung ganzer Waldgebiete für die Windradmafia)zu Demonstrieren!

  2. Endlich passiert mal was und lässt auch hoffen das es irgendwann mal eine Pegida Veranstaltung „ohne“ Gegendemonstranten geben kann.

    Oder fange Ich jetzt an zu Träumen?

    Glauben Über den Grundgesetz zu stehen!!
    Die Grünen scheinen wohl an Wahnvorstellungen zu leiden.

  3. Als Strafe würde ich vorschlagen sechs Stunden mit Kippa durch Neukölln oder Duisburg-Marxloh zu laufen. Aber wahrscheinlich läuft’s auf ’ne lächerliche Geldbuße hinaus, wenn überhaupt.

  4. @PI
    Da tut ihr Wilhelm II unrecht, ihn in einem Atemzug mit Hitler und Ulbricht zu nennen!
    Wilhelm war mit Sicherheit kein brillanter Staatsmann, aber das, was die beiden Diktatoren ‚auszeichnete‘, fehlte ihm doch völlig. Nicht umsonst verweigerte er sich im niederländischen Exil einer Vereinnahmung durch die NationalSOZIALISTEN!

  5. Auch wenn ein ehemaliger Bundestagsvizepräsident seine wohlgenährte Körperfülle unter den Augen (und dem Schutz) der Polizei „mutig“ einer Demo in den Weg setzte, bleibt das Nötigung oder Sprengung einer Demonstration, beides strafbar.

    rotgold sieht das offenbar anders als das BVerfG:

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) erfüllen Sitzblockaden nicht den Tatbestand der Nötigung nach § 240 StGB, da die bloße körperliche Anwesenheit an einer Stelle, die ein anderer passieren möchte, nicht als Gewalt im Sinne dieser Vorschrift einzustufen ist.

    http://www.dpolg-berlin.de/positionen/22_sitzblockaden.htm

  6. Jawoll!Man sieht hier eine Querfront für die Islamisierung und Abschaffung Deutschlands.Und die Antifanten sind die Schläger der Oligarchie.

  7. Sehr gut ausgedrückt:

    Die Linken und Grünen maßen sich sozusagen die Staatsgewalten persönlich an, sind Legislative, Exekutive und Judikative häufig in einer Person.

    Dazu noch alleinige ethische Instanz, die auf selbst definierten ewig gültigen, göttlichen Prinzipien beruht z.B. die
    Definition, was Rassist, Nazi, etc. ist
    die Verurteilung (Judikaitve)
    und deren Exekution …

    Grüße vom Gulag.

  8. #2 Demokrat007

    Glauben über dem Grundgesetz zu stehen!!

    Das GG interessiert Bündnis 33/Die Degenerierten doch überhaupt nicht, das geht denen am Allerw… vorbei. Wenn selbst das Merkel-Schoßhündchen a.D. Pofalla seinen Parteifreund Bosbach mit Bezug auf das GG mit „Lass mich mit dem Scheiß in Ruhe“ anbrüllt, weiß man spätestens dann, dass es für unsere Nomenklatura keine allgemeingültige verbindliche Grundordnung mehr gibt.

  9. Sollten diese Demokratie- und Deutschlandfeinde tatsächlich wegen Aufruf zu Straftaten verurteilt werden, ziehe ich meine pauschale Mißachtung gegenüber der deutschen Justiz zurück. Dann folgen sicher weitere Anklagen gegen diverse Politdarsteller wegen des gleichen Delikts. Auch für Minister oder Parteiführer darf es keine rechtsfreien Räume geben.

  10. Ich würde es begrüßen, wenn auch hier die Kontaktdaten der erwähnten Personen geanannt werden würden. Kann man es noch nachholen?

  11. Der Artikelverfasser sollte etwas genauer Geschichte studieren und nicht die linke Propaganda nachplappern.
    Wilhelm II. in eine „totalitäre, antidemokratische Tradition“ mit Hitler zu stellen, zeugt von bodenloser Unkenntnis. Oder blickt da ein NRW-Gemeinschaftskundeunterricht eines linksgrünen Gammel-Pädagogen durch?

    Für Unkundige:

    Das Kaiserreich war erstens ein Rechtsstaat. Viele Gesetze von damals gelten noch heute.

    Der Reichstag wurde nach dem weltweit einmaligen demokratischen Wahlrecht gewählt: frei, allgemein und geheim. Das gab es damals weder in England noch USA oder sonstwo.
    (Unkundige argumentieren hier gerne mit dem preußischen Dreiklassenwahlrecht; das galt aber nicht für das Reich!)

    Dieser vom Volk gewählte Reichstag machte die Gesetze und den Haushalt.

    Die Regierung war zwar allein dem Kaiser verantwortlich, aber ohne Reichstag (Geld u. Gesetze) konnte sie nichts ausrichten. Außerdem war die Regierung auch Recht und Gesetz unterworfen, eben Rechtsstaat.

    Gewiß hat der Kaiser und seine Regierung mitunter eine unkluge Außenpolitik betrieben, doch die unterschied sich in den Zielen und Methoden nicht von der anderer europäischer Mächte.

    Es gab Pressefreiheit und Redefreiheit im Reichstag! Der Kaiser und seine Regierung mußte sich viel Kritik gefallen lassen.

    Unter den rund 300 Reden, die der Kaiser landauf, landab im Jahr hielt – oft spontan und ohne Konzept – war gewiß die eine oder andere undiplomatische dabei. In dreißig Jahren Regierungszeit kam da schon etwas zusammen, doch die Leute stürzen sich immer nur auf die gleichen drei, vier Reden, von denen die meisten verfälscht wiedergeben werden (sog. „Hunnenrede“).

    Fazit: Naürlich war das Kaiserreich keine parlamentarische Demokratie heutigen Zuschnitts, aber ein „totalitäres“ Gebilde erst recht nicht.

  12. #5 HKS   (20. Feb 2015 11:49)  

    Vielen Dank! Wollte ich auch gerade schreiben. Der Mann hat unglücklich agiert, er hat sich aber nichts zuschulden kommen lassen. Er war ein aufrechter Deutscher und das vorletzte legitime deutsche Staatsoberhaupt.

  13. Um Missverständnissen von Seiten Geschichtsunkundiger vorzubeugen: Hindenburg ist der, der danach noch kam.

  14. #6 oromon
    xxxgida könnte ja mal einen Lackmustest machen und selbst eine Sitzblockade (mit dem Hinweis auf das BVerfG-Urteil!) gegen die selbsternannten ‚breiten Bündnisse‘ veranstalten. Wäre interessant zu beobachten, wie Exekutive und Judikative reagieren würden.

  15. Ermittlungen solcher Art führen zu rotgrünversifften und verständnisvollen Richtern,als zu nix!

  16. Diese Gesichter mal wieder…warum sind die Frauen bei den Linken und Grünen so unglaublich unattraktiv? Es wäre mir neu, wenn der Geisteszustand etwas mit dem äußeren Erscheinungsbild zu tun hat. Kein Wunder, dass diese Gesichtselfmeter sich so fanatisch für „Flüchtlinge“ einsetzen. Aus dem neuen Männerpool findet sich vielleicht ja doch jemand, der über sie drüber rutscht 😉

  17. würd mich wundern, wenn dabei was rauskommt. Staatsanwälte sind weisungsgebunden, der Justizminister kann die Einstellung des Verfahrens anordnen. Die rotzgrünen Schlägerhorden werden politisch gelenkt und aus öffentlichen Kassen finanziert. Die BRD ist eine Demokratur, kein Rechsstaat.

  18. Das Verfahren wird gegen Zahlung einer lächerlichen Geldbuße eingestellt.
    In solchen Fällen will das System keine Verfahren und schon gar keine Urteile.

  19. OT

    VORM GESETZ SIND DIE LINKEN BONZEN SIEGER

    EINE KRÄHE HACKT DER ANDEREN KEIN AUGE AUS!

    Die Staatsanwaltschaft ermittelt und ermittelt und ermittelt – vermutl. längst listig eingestellt, doch das Medienkartell schweigt:

    1.) Grüner Franz Schulz, Vorgänger der lesbischen Kifferin Monika Herrmann, Bezirksbürgermeister von Friedrichshain-Kreuzberg

    „“Im Juli 2011 eröffnete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren gegen Schulz wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz. Anlass war seine Teilnahme an der Blockade einer Pro-Deutschland-Wahlkundgebung im ehemaligen Kreuzberger Rathaus.““
    (Wikipedia)

    2.) Taqiyya-Meister, palästinensischer Araber, Israelhasser Raed Saleh, SPD, scharf auf´s Amt des Regierenden Bürgermeisters von Berlin.

    Buhl der islamischen Großsippen und Intensivtäter Berlins.

    2013 ließ er den führerscheinlosen Verbrecher(mind. 100 Delikte), seinen Freund Yahya Al-Ahmad(Yehya el-Ahmed) mit seinem Dienstwagen kutschieren. Saleh nimmt solche Verbrecher mit zu sich nach Hause, besucht deren Sippen, lädt sie in Gasthäuser und Fitneßstudio gemeinsam, alles unterm Deckmantel Integration. Vermutl. bezahlt deren sozialistisch-islamische Spaßorgien auch noch der deutsche Steuermichel.
    10.11.2013
    „“Vor zwei Wochen bekam der SPD-Fraktionschef Raed Saleh Post von der Staatsanwaltschaft. Darin wurde ihm mitgeteilt, dass geprüft werde, ob er sich strafbar gemacht habe. Saleh soll im letzten Sommer einen jungen Mann an das Steuer seines Dienstwagens gelassen haben, um den Audi A6 rückwärts einzuparken. Der Mann hat keinen Führerschein, Saleh wusste das nicht. Beide Männer waren zusammen unterwegs. So erzählen es Genossen…““
    http://www.berliner-zeitung.de/berlin/wirbel-um-spd-fraktionschef-raed-saleh-der-falsche-chauffeur,10809148,24991312.html

  20. Uncharmant, unerotisch und unsympathisch, so hocken sie da oben auf dem Foto mit ihren Wasserflaschen vor der Nase, …. ganz so, als ob sie gleich die Revolution ausrufen würden 🙂

  21. Wenigstens einmal eine Staatsanwaltschaft mit „Cochones“ (Eiern)! Man kann nur hoffen, dass das Schule macht in Buntschland, da die Staatsanwaltschaften offenbar weisungsgebunden je nach Gutdünken ihrer parteipolitischen Vorgesetzten handeln! Eine „unabhängige“ Justiz? Das war (vielleicht) einmal! Die 68-er haben „ganze Arbeit“ geleistet und bestimmen inzwischen weitgehend darüber, was an Gesetzesverstößen in diesem Land geahndet werden soll und was nicht!
    Beides ist uns hier Lesenden zur Genüge bekannt!
    – „Juden ins Gas“ – nicht strafbar, wenn „Sprenggläubige“ das sagen!
    – „Scheibenwischer“ eines Rollstuhlfahrers gegen einen Verleumder, der ihm vorhält, die Anhänger der Freiheit würden Leute wie ihn (wegen seiner Behinderung) vergasen, wenn sie n die Macht kämen – hohe Geldstrafe!
    Das nenne ich „freie, unabhängige, an das Gesetz gebundene Justiz!“ Eine Lachnummer, wenn es nicht zum Würgen wäre!

  22. Zumutung! das man den Herrn Bachmann von der PEGIDA als kriminellen abstempeln will, schön, das man den linken Genossen deutlich macht, das hier nicht Nordkorea ist

  23. #16 HKS

    xxxgida könnte ja mal einen Lackmustest machen und selbst eine Sitzblockade (mit dem Hinweis auf das BVerfG-Urteil!) gegen die selbsternannten ‘breiten Bündnisse’ veranstalten. Wäre interessant zu beobachten, wie Exekutive und Judikative reagieren würden.

    Das wäre natürlich ihr gutes Recht. Ich wollte darauf hinaus, dass entgegen der Aussage vom Artikel eine Sitzblockade selbst noch keine Nötigung ist, auch dann nicht, wenn sich Thierse hinsetzt.

    #23 ulex2014
    So wie ich den FAZ-Artikel verstehe, hat das BVerfG keine Grundsatzentscheidung getroffen, was im Sinne der Rechtssicherheit zu begrüßen gewesen wäre, sondern grundsätzlich entschieden, dass es Einzelfallentscheidungen sein sollen. Daraus kann man aber auch keinen grundsätzlichen Straftatsbestand ableiten. Wo die Nötigung beginnt, entscheidet ein Richter und nicht der Kläger!

  24. #12 Langenberg (20. Feb 2015 12:07)

    Dank, für die Richtigstellung, und, dieser letzte deutsche Kaiser war sicherlich nicht immer ein „Glücksgriff“ für die Deutschen, aber meilenweit von dem Meinungsterror der alten und neuen (Buntland)Nazis in seiner politischen Einstellung und seinem politischen Handeln entfernt!

  25. #1 Achot (20. Feb 2015 11:44)
    Es wird nichts passieren und Linke wie Grüne werden sich in ihrem Verhalten bestätigt sehen.
    ++++
    Schon deshalb, weil die meisten Richter und Staatsanwälte selber linke Chaoten sind!

  26. Dieser dauer-bekiffte Typ in der Mitte sagt schon alles. Kennt den jemand ? Würde ihn liebend gerne mal bereichern !
    Und diese beiden Germany-Next-Flop-Models gehören selbstverständlich auf meine Liste ( die immer länger wird )!
    Ich warte sehnsüchtig auf den Tag, an dem diese Liste „abgearbeitet“ wird !

  27. #30 Freya-
    Das Hotel Leonardi in Freital hat bei Holidaycheck nur 68% Weiterempfehlung,
    Das grenzt ja schon an menschenunwürdiger Unterbringung !

  28. Die Antwort von Nagel und Lazar entspricht links-grünen Argumentationsmustern, eine Mischung aus Aufheulen, Relativieren und Betonung ihres rechtsfreien Status: Sie würden also „kriminalisiert“ und „mit Strafverfahren überzogen“.
    ##########################################

    Verstehen die sich deshalb so gut mit Moslems?

    Rumheulen, alles verdrehen, Extrawurst….kennen wir doch.

  29. Hotel Leonardo heißt es natürlich !
    Diese Schreibfehler passieren eben, wenn man zwischendurch immer mal wieder kotzen muß.

  30. #23 ulex2014
    Dann wird das BVerfG-Urteil beim nächsten Fall einer linken Sitzblockade eben verallgemeinert. Die richtige Begründung für die Begrenzung des Urteils auf linke Sitzblockaden wird man dann auch noch finden. Alle NICHT-linken Sitzblockaden fallen dann automatisch unter Nötigung. So einfach ist das heutzutage. Mal sehen, wann Lutz Bachmann mit „sie sind ja ein schäbiger Lump“ vom (fiktiven 😉 ) BVerfG-Präsi Heiko M. im Gerichtssaal begrüßt wird…

  31. Das Bild und die beiden Peronen recht erinnern mich an das Buch „Herr der Fliegen“.

    Unschuldige Kinder auf einer einsamen Insel, die das Beste wollen und eine grausame Diktatur errichten.

  32. Liebe Frau Nagel und Frau Lazar, Liebe Deutschlandhasser (ink. der SAntifa)
    Den Krieg gegen das eigene Volk werdet ihr verlieren!
    Ich selber bin gegen Betreutes Denken und mit mir Millionen Deutscher!
    Liebe Frau Nagel und Frau Lazar, Liebe Deutschlandhasser:
    Geht doch nach Griechenland und lasst euch, dort vom Steuerknecht aushalten.
    Die Griechen warten nur auf eure Wahrheit…!!!

  33. #18 White Russian (20. Feb 2015 12:19)

    „… wenn der Geisteszustand etwas mit dem äußeren Erscheinungsbild zu tun hat.“

    Mit was sonst – mit der Gnade Gottes?

  34. #12 Langenberg (20. Feb 2015 12:07)
    … Das Kaiserreich war erstens ein Rechtsstaat. Viele Gesetze von damals gelten noch heute.
    Der Reichstag wurde nach dem weltweit einmaligen demokratischen Wahlrecht gewählt: frei, allgemein und geheim. Das gab es damals weder in England noch USA oder sonstwo.
    Dieser vom Volk gewählte Reichstag machte die Gesetze und den Haushalt……
    ——————————
    So ganz demokratisch war das aber nicht, denn Frauenwahlrecht gab es im Kaiserreich nicht. Und das gab es damals durchaus schon, z.B. in Neuseeland seit 1895 und Finnland seit 1908. Es mag kein totalitärer Staat gewesen sein, aber ein richtiger Rechtsstaat war es auch noch nicht, weil die Hälfte der Bevölkerung außen vorgelassen wurde.

  35. http://leipzignimmtplatz.blogsport.de/2015/02/19/pm-zu-den-ermittlungen-gegen-juliane-nagel-und-monika-lazar-demokratisches-engagement-ist-notwendig/

    Sowohl Bundesverfassungsgericht als auch verschiedene Oberverwaltungsgerichte haben festgehalten, dass auch Sitzblockaden vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt sein können (vgl. BVerfG 1 BvR 388/05). Bei der Beurteilung einer Aufforderung zu einer Sitzblockade können nur solche Vorstellungen Verwendung finden, die in dem öffentlichen Aufruf Ausdruck gefunden haben, weil Absichten und Vorstellungen, die jemand hegt, aber nicht äußert, nicht geeignet sind die Strafbarkeit nach StGB § 111 zu begründen (vgl BVerfG, 1990-04-19, 1 BvR 40/86, BVerfGE 82, 43 ). Daran fehlt es im vorliegenden Fall, da weder der genaue Ort, noch die Dauer der Sitzblockade hinreichend bestimmt sind.

    Ich fände es gut wenn in Artikel auch die Darstellung der Gegenseite erklärt werden würde, nicht das man deren politischen Wahn damit rechtfertigen würde. Immerhin könnte es aber sein das es da eine Gesetzeslücke gibt. Vielleicht ist es z.B. der bessere Ansatz die Polizeiführung zu verklagen, weil sie die Blockade nicht aufgelöst hat. Das Ermittlungsverfahren über das berichtet wird, wäre dann wieder einmal nur eine Ablenkung.

  36. #28 oromon

    So wie ich den FAZ-Artikel verstehe, hat das BVerfG keine Grundsatzentscheidung getroffen, was im Sinne der Rechtssicherheit zu begrüßen gewesen wäre, sondern grundsätzlich entschieden, dass es Einzelfallentscheidungen sein sollen. Daraus kann man aber auch keinen grundsätzlichen Straftatsbestand ableiten. Wo die Nötigung beginnt, entscheidet ein Richter und nicht der Kläger!

    Vielen Dank für die Klarstellung! Als Rechtslaie (nur jur. gemeint!) meinte ich mit verallgemeinertes Urteil natürlich Grundsatzentscheidung!
    Die Entscheidung für Einzelfallentscheidung(en) macht das Ganze ja nicht besser: Je nach Gericht und/oder Richter wird das Urteil nach Gusto (d.h. politischer Neigung) gefällt. Das heißt im Umkehrschluss nichts anderes, als dass das grundgesetzlich garantierte Recht der einen (aller Nichtlinken) zugunsten von anderen (Linken) ausgesetzt wird.
    Daher hatte ich an anderer Stelle bei PI schon mal vorgeschlagen, Demo und Gegen-‚Demo‘ entweder zeitlich (24 h!) oder örtlich so zu trennen, dass ein unmittelbares Aufeinandertreffen nicht möglich ist!

  37. Danke für die kritischen und ergänzenden Hinweise an

    #5 HKS (20. Feb 2015 11:49)
    #6 oromon (20. Feb 2015 11:50)
    #28 oromon (20. Feb 2015 12:40)
    #48 Thorben Arminius (20. Feb 2015 13:42)

    und andere! Zum Teil schließe ich mich an, auf jeden Fall freue ich mich aber über eine muntere und qualifizierte Diskussion.

    Grüße an alle!

    rg

  38. An 47:
    Sie werfen einiges durcheinander.
    Rechtsstaat braucht nicht unbedingt ein demokratischer Staat zu sein. Eine Demokratie sollte aber immer ein Rechtsstaat sein.
    Das Preußen Friedrichs d. Gr. war ein Rechtsstaat, obwohl das Volk nichts zu sagen hatte. Rechtsstaat heißt lediglich, daß alle dem Gesetz unterworfen sind, daß keine Willkür herrscht, sondern jeder Richter allein nach dem Gesetz zu urteilen hat.Die Justiz ist unabhängig, niemand – auch nicht der König – hat sich da hineinzumischen.
    (Die berühmte Anekdote vom Müller von Sanssouci hat wohl nicht stattgefunden, aber sie beschreibt den Zustand eines Rechtsstaates: Der Müller droht dem König mit dem Kammergericht in Berlin, und der König beugt sich.)
    Was das Frauenwahlrecht anbelangt, so gilt auch hier wie beim obengesagten: man darf das nicht mit heutigen bundesdeutschen politisch-korrekten Augen sehen sondern im Kontext der jeweiligen Zeit. Frauenwahlrecht war -fast- überall unüblich. Sein Fehlen wurde nicht als Mangel gesehen. Die Schweiz hat solches bekanntlich erst nach 1970 in allen Kantonen eingeführt; es hat aber niemand den demokratischen Charakter der Schweiz bis dahin in Zweifel gezogen.
    Kurzum: Das Kaiserreich war in seiner Zeit ein vorbildlicher Rechtsstaat und auch Sozialstaat. Bismarcks Sozialgesetzgebung war einmalig in der Welt und gilt im wesentlichen noch heute.
    Nach klassischer Definition von Montesquieu mit den erforderlichen drei Gewalten, hatte es auch die wichtigsten Qualitäten einer Demokratie: Exekutive (kaiserl. Regierung), Legislative (Reichstag und Länderparlamente vom Volk gewählt) und unabhängige Justiz vom Ortsgericht bis hinaus zum obersten Reichsgericht in Leipzig.
    Wie gesagt, heute haben wir an einen demokratischen Rechtsstaat noch mehr Anforderungen, aber wir müssen das Kaiserreich im Umfeld anderer Länder seiner ZHeit beurteilen, und da schneidet es nicht schlecht ab.

  39. #47 daskind…

    So ganz demokratisch war das aber nicht, denn Frauenwahlrecht gab es im Kaiserreich nicht. Und das gab es damals durchaus schon, z.B. in Neuseeland seit 1895 und Finnland seit 1908.

    Das Frauenwahlrecht wurde im Deutschen Reich immerhin bereits Ende November 1918 eingeführt. In der alten Vorzeigedemokratie Schweiz erst im März 1971!

    Es mag kein totalitärer Staat gewesen sein, aber ein richtiger Rechtsstaat war es auch noch nicht, weil die Hälfte der Bevölkerung außen vorgelassen wurde.

    Würden Sie denn fast 90(!) Jahre nach dem Kaiserreich die aktuelle BRD (Abk. despektierlich gemeint!) als richtigen Rechtsstaat bezeichnen. Ich jedenfalls nicht!
    Zum Wahlrecht im Deutschen Reich (bis 1933) lesen Sie bitte hier!

  40. @# 28 & 49

    Genau darauf wollte ich hinweisen, da Nagel & Konsorten es ja so darstellen, als seien Sitzblockaden bzw der Aufruf dazu grundsätzlich straffrei und dies ist eben nicht der Fall.

    Im Leipziger Fall wurde ja bspw ausdrücklich dazu aufgerufen den Spaziergang zu verhindern – und nicht sich diesem symbolisch entgegenzusetzen um 5 Minuten seinen Unmut kundzutun oder diesen zu einem Umweg zu zwingen. Als Konsequenz musste die Polizei dann bei den letzten Legida-Veranstaltungen massive „Zwangmittel“ einsetzen um Blockaden zu räumen.

    Her würde ich – als juristischer Laie – diverse Strattatbestände als erfüllt ansehen.

    Demgegenüber mag eine „Sitzblockade“ wie diese hier bei Cegida in der Tat als „Meinungsäusserung“ oder als süße Folklore durchgehen, die keiner Strafverfolgung bedarf:

    https://www.youtube.com/watch?v=wOiSR_DgCBA

  41. 56 HKS (20. Feb 2015 14:59)

    #47 daskind…
    So ganz demokratisch war das aber nicht, denn Frauenwahlrecht gab es im Kaiserreich nicht. Und das gab es damals durchaus schon, z.B. in Neuseeland seit 1895 und Finnland seit 1908.

    Das Frauenwahlrecht wurde im Deutschen Reich immerhin bereits Ende November 1918 eingeführt. In der alten Vorzeigedemokratie Schweiz erst im März 1971!

    Es mag kein totalitärer Staat gewesen sein, aber ein richtiger Rechtsstaat war es auch noch nicht, weil die Hälfte der Bevölkerung außen vorgelassen wurde.

    Würden Sie denn fast 90(!) Jahre nach dem Kaiserreich die aktuelle BRD (Abk. despektierlich gemeint!) als richtigen Rechtsstaat bezeichnen. Ich jedenfalls nicht!
    Zum Wahlrecht im Deutschen Reich (bis 1933) lesen Sie bitte hier!
    ——————————–

    Ich habe mich nicht auf die Schweiz bezogen. Deren Geschichte des Frauenwahlrechts ist schon traurig, da haben Sie recht.
    Ich habe lediglich ausgeführt, dass es im Kaiserreich kein Frauenwahlrecht gab. Und dann ist es keine allgemeine freie Wahl. 1918, als das Frauenwahlrecht eingeführt wurde, gab es das Kaiserreich schon nicht mehr.

  42. #5 HKS (20. Feb 2015 11:49)
    @PI
    Da tut ihr Wilhelm II unrecht, ihn in einem Atemzug mit Hitler und Ulbricht zu nennen!
    Wilhelm war mit Sicherheit kein brillanter Staatsmann, aber das, was die beiden Diktatoren ‘auszeichnete’, fehlte ihm doch völlig. Nicht umsonst verweigerte er sich im niederländischen Exil einer Vereinnahmung durch die NationalSOZIALISTEN!
    —————————————————-

    Finde ich auch! Lassen wir bitte das Kaiserreich aus dem Diktatorenvergleich raus. Es war doch für die damaligen Verhältnisse im Vergleich eine preußisch-fortschrittliche Demokratie und ausgesprochener Rechtsstaat. Es war Deutschlands beste Zeit in der Moderne, als es von der „Maas bis an die Memel“ reichte.

  43. Dass Grüne und Linke über dem Gesetz stehen, ist nichts Neues. Sie nehmen für sich in Anspruch, genehmigte Demonstrationen zu stören, zu behindern oder aufzulösen.“
    ——————————————————

    Was Wunder? Seit 1968 ist DE ja nur noch als eine „ANTIFA-REPUBLIK“ zu bezeichnen, wo bei der Begriff „Republik“ schon schwer fällt. Denn diese STAATLICHE TERRORMILIZ darf den öffentlichen Raum ja nach Belieben beherrschen. Und wenn die Staatlichkeit ausnahmsweise mal was moniert wie hier, ist der Prozessausgang ja schon ausgemachte Sache, wetten?

  44. Foto:
    So sieht die Wohlfahrtsausschuss 2015 aus.
    de.wikipedia.org/wiki/Wohlfahrtsausschuss

    Die Mentalität ist zwar die gleiche, die Zeichen der sehr fortgeschrittenen Degeneration sind aber nicht zu übersehen.

  45. Die Antwort von Nagel und Lazar entspricht links-grünen Argumentationsmustern, eine Mischung aus Aufheulen, Relativieren und Betonung ihres rechtsfreien Status.

    ————–

    Da fehlt noch: LÜGEN und VERDREHEN.

  46. #59 daskind…

    Ich habe lediglich ausgeführt, dass es im Kaiserreich kein Frauenwahlrecht gab.

    Ja, deshalb hatte ich auch geschrieben „im Deutschen Reich“ 😉
    Meine unmaßgebliche Meinung: Das Deutsche Reich hatte hinsichtlich des Wahlrechts damals im internationalen Vergleich wahrlich kein negatives Alleinstellungsmerkmal.

  47. Und wieder einmal verwechselt man das Recht auf die freie Äußerung der eigenen Meinung, der gerne auch als Protest gegen eine andere Meinung ausgeführt werden darf, mit einem vorgeblichen Recht darauf, die freie Meinungsäußerung des Widerparts durch Blockade- und sonstige Gewaltmaßnahmen angeblich unterbinden zu dürfen.

    Die Antwort von Nagel und Lazar (…) Sie würden also „kriminalisiert“ und „mit Strafverfahren überzogen“.

    Rechtsbrecher verhalten sich nun einmal kriminell und sind von daher als solche auch zu behandeln. Nur bei der Firma „Links und Grün GmbH“ scheint diese einfache Weisheit, die normalerweise ein Kind bereits lernt, auch nach Jahrzehnten noch nicht angekommen zu sein. Man bezeichnet diese Haltung, die sich (wegen der vorgeblich „guten“ Sache) als über dem Gesetz stehend geriert, gemeinhin als Faschismus.

  48. #64 HKS (20. Feb 2015 16:40)

    Meine unmaßgebliche Meinung: Das Deutsche Reich hatte hinsichtlich des Wahlrechts damals im internationalen Vergleich wahrlich kein negatives Alleinstellungsmerkmal
    ———————–
    Das mag stimmen, aber dann müssten wir doch auch darin übereinstimmen, dass „kein negatives Alleinstellungsmerkmal“ nicht dasselbe ist wie positiv. Nur weil andere nicht besser sind, ist etwas nicht gut. Dann müssten wir uns ja auch an den heutigen Verhältnissen hier nicht mehr stören, weil GB, S, DK, F oder B auch nicht besser sind.

  49. wenn man die da sitzen sieht, fragt man sich schon: was für Leute gibt es bei uns, das solche Gestalten überhaupt gewählt werden. Das ist doch schon ein beängstigendes Zeichen. Daß die dann auch als „Abgeordnete“ nicht vernünftig werden ist doch klar.

  50. #59 daskindbeimnamennennen

    56 HKS

    Um ein Kraftfahrzeug führen zu dürfen benötigt man einen Führerschein. Aber wählen darf jeder Depp. Deshalb bin ich für die Einführung eines Wahlführerscheins, den man nur nach abgelegter Prüfung erhält. Einziges Problem dabei: Wer stellt welche Prüfungsfragen?

  51. Die drei „Herrschaften“ am Tisch sind genau so
    Stil- / niveaulos, wie die mit farbigen Isolierband?, beklebte alte Tischdecke?, im Hintergrund.

  52. #47 daskindbeimnamennennen

    So ganz demokratisch war das aber nicht, denn Frauenwahlrecht gab es im Kaiserreich nicht.

    Frauenwahlrecht ist in einer Demokratie nicht notwendig. Die meisten Demokratien der Geschichte hatten kein Frauenwahlrecht.

    Frauenwahlrecht bringt nur Unglück. Es führt dazu, daß Parteien den Frauen die unsinnigsten Versprechungen machen, um Wählerstimmen zu bekommen, wie das Recht, das ungeborene Kind umbringen zu dürfen, oder bevorzugte Einstellung in Männerberufen durch Frauenquote.

    Das Frauenwahlrecht war ein historischer Fehler.

  53. #72 732 (21. Feb 2015 07:57)

    @ #71 Ferrari (21. Feb 2015 06:21)
    ————————-

    Ich kann nur hoffen, dass Sie Ihre Aussagen beide nicht ernst meinen. Bei solchen Ansichten sollte man lieber das komplette Wahlrecht infrage stellen.

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