imageAm Montagmorgen überfielen zwei maskierte Einbrecher einen Juwelier in Moers bei Duisburg. Dabei erschoss der 69 Jahre alte Inhaber des Juweliergeschäfts einen der Gangster, der andere konnte fliehen. Und was war für Polizei und Justiz dann wichtig? Erstens forschte man nach der Herkunft der Waffe und ob der Juwelier auch einen Waffenschein hatte. Als nächstes machte man sich Sorgen, ob der zweite Einbrecher vielleicht auch verletzt war. Und was folgt nun? Wir vermuten mal, der überfallene Juwelier kommt bald vor Gericht, weil er „einen Menschen“ erschossen hat, und er muß nachweisen, daß es Notwehr war und die zwei Einbrecher auch tatsächlich Einbrecher waren und nicht etwa verirrte Spaziergänger oder Jogger, die ein paar Juwelen anschauen wollten!

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81 KOMMENTARE

  1. In solchen Fällen kann man nur raten, zunächst keine Aussagen zu machen, nur Angaben zur Person, da man sich selbst in dieser emotionalen Ausnahmesituation belasten könnte. Erst nach Beratung mit einem Anwalt sollte man zur Sache Stellung nehmen.

  2. Es fehlt leider eine weitere Alternative in der Überlegung.
    Ich kenn mich da jetzt vor Ort leider nicht aus aber bei „Juwelier“ muss ich inzwischen leider an irgendwelche Türkenläden denken.
    Das macht schon einen grossen Unterschied ob es sich um ein kulturübliches Accessoire oder einen Gegenstand der letztendlich verboten wurde um die Einheimische Bevölkerung klein zu halten.
    Weil nur eine wehrhafte Demokratie ist auch eine echte Demokratie und da zu gehört auch ein wehrhafter Bürger der diese Demokratie auch im kleinen Verteidigen kann.
    Etwas was jede totalitäre Regierung natürlich direkt im Keim erstickt.

  3. #1 Richtig

    Es reicht, wenn er eine Waffenbesitzkarte hat.
    Einen Waffenschein benötigt man zum Führen einer Waffe, nicht aber auf seinem eigenen Grund und Besitz.

  4. In den Niederlanden gab es neulich einen ähnlichen Fall.
    Die Anklage wurde allerdings fallengelassen……

  5. @3: In Notwehr darf man zu jedem Mittel greifen, auch zu einer „unerlaubten“ Waffe, wenn man keine Waffenbesitzkarte/keinen Waffenschein hat.

    Natürlich muss man sich dann wegen unerlaubten Waffenbesitzes verantworten.

  6. Juwelier Gebhard heißt der Laden und ist ein Deutsches Juweliergeschäft.Der 67 oder69 Inhaber war Besitzer eines Waffenscheins!
    Moers ist zwar richtig,genauer ist es aber
    Repelen,da würde ich als Juwelier auch eine Waffe unter dem Ladentisch haben!
    Der Täter ist nach ersten Ermittlungen Rumäne,ein 2.Täter ist (vielleicht angeschossen)auf der Flucht.Es wird zurzeit geklärt,ob das Opfer von hinten oder vorne erschossen wurde(das ist wichtig bei der Urteilsverkundung),ob der Täter auf der Flucht von hinten oder von vorne kann es als Notwehr durchgehen.Repelen ist bekannt als Klein-Istanbul ist sicher froh,das kein Moslem erschossen wurde,das geplärre würde
    grauenhaft.

  7. Der Juwelier hätte sich, neu-juristisch korrekt, nur leise schimpfend von den Räubern überwältigen lassen müssen.
    Danach hätte er richtigerweise Folter und Schläge über sich ergehen lassen und den Räubern sein Eigentum samt und sonders übergeben müssen (keine Gegenwehr – Täter nicht reizen!).
    Anschließend, wenn noch am Leben, hätte der Räuber politkorrekt einen möglichen Akzent der Täter verschweigen sollen.
    Als armer, ausgeraubter Krüppel hätte der Juwelier der Presse dann einen Hinweis auf schwierige soziale Verhältnisse der Räuber geben können und dass jetzt, kurz vor Weihnachten, auch Randgruppen-Bräute ein Anrecht auf Juwelen unterm Weihnachtsbaum haben.

    Menschlichkeit ist so einfach!

  8. Ein weiterer Fall, der uns zeigt, was Politik und Justiz beabsichtigt: Egal (in Worten: EGAL) was passiert, es wird immer die Tat von Mirgranten vertuscht oder relativiert oder gerechtfertigt werden, während bürgerliche Existenzen gnadenlos verteufelt werden. Nach dem Motto: Der arme Räuber hatte noch nie eine Goldkette in seinem Leben besessen und der Juwelier besaß Hunderte! Und kein Bürger soll bemerken, dass diese Art von Kriminalität zunimmt. Anarchie ist das Wort dafür, wo das alles hinführt.

    Und letztlich: Was zählt schon ein Raubüberfall im Zuge der großen Multikulturalisierung!

  9. #6 Polomarco (23. Dez 2014 08:48)
    […]
    Repelen ist bekannt als Klein-Istanbul ist sicher froh,das kein Moslem erschossen wurde,das Geplärre würde grauenhaft.

    Ich denke, es gibt, kaum eine westdeutsche Stadt, in der sich keine Türken breitgemacht haben, denen vor allem Gas-Gerd™ als Dankeschön für die Stimmen von Doppelpass-Türken, mit denen er illegal zum Kanzler gewählt wurde, erlaubte, ihre Verwandten nach Deutschland zu holen und die deutsche Staatsangehörigkeit schenkte.
    Insoweit muss man dem RTL-Reporter von Dresden Recht geben, wenn er das von Türken dominierte Strassenbild vieler westdeutscher Städte ansprach, von denen ich lieber nicht wissen will, wie viele es sich auf Kosten des Sozialstaates gut gehen lassen.

  10. Falsch !

    Nicht er muß nachweisen, daß es Notwehr war, der Staat muß ihm nachweisen, daß es keine war.

    Dieser Grundsatz gilt im deutschen Strafrecht und Recht IMMER !

    Mit einer Ausnahme :

    Steuerangelegenheiten !

    Und das ist Fakt.

  11. #7 loherian (23. Dez 2014 08:50)
    Der Juwelier hätte sich, neu-juristisch korrekt, nur leise schimpfend von den Räubern überwältigen lassen müssen.
    Danach hätte er richtigerweise Folter und Schläge über sich ergehen lassen und den Räubern sein Eigentum samt und sonders übergeben müssen (keine Gegenwehr – Täter nicht reizen!).
    Anschließend, wenn noch am Leben, hätte der Räuber politkorrekt einen möglichen Akzent der Täter verschweigen sollen.
    Als armer, ausgeraubter Krüppel hätte der Juwelier der Presse dann einen Hinweis auf schwierige soziale Verhältnisse der Räuber geben können und dass jetzt, kurz vor Weihnachten, auch Randgruppen-Bräute ein Anrecht auf Juwelen unterm Weihnachtsbaum haben.

    Menschlichkeit ist so einfach!

    Hätte er sein letztes Geld dem Kampf-gegen-Rechts™ und einer Integrations-Organisation gespendet – alles wäre gut, der Bürgermeister wäre persönlich ans Krankenbett gekommen und der WDR, sowie die WAZ, Express und was da alles noch an Dumont-Kampfblättern kreucht und fleucht, hätten einen großen Aufmacher über ihn gebracht.
    Aber einen Kriminellen erschießen, der ihm ans Leder will, geht gar nicht.

  12. Ich finde das durchaus nachvollziehbar, dass es eine staatliche Untersuchung gibt, wenn ein Mensch durch unnatürliche Umstände zu Tode kommt.
    Allerdings sind die meisten Staatsanwälte auch nicht blöd und stellen das Verfahren ein, es sei denn der Kosovo-Clan des Toten fängt an, auf die oberste staatliche Tränendrüse zu drücken.

    Das wegen der Waffe würde mir persönlich keine Schmerzen machen, lieber habe ich jemanden abgeknallt, als dass ich mit eingetretenem Kopf auf der Intensivstation vor mich hin dämmere…

    Hoffentlich wurde der andere Täter verletzt und hoffentlich wird er von dem Arzt, der ihn heimlich zusammenflickt bis auf den letzten Cent abgezockt.

  13. So wie jetzt in Amerika Gesetz zu werden scheint, hätte der Juwelier den Täter erstmal fragen müssen ob er Türke ist; denn Türken dürfen Alles!!
    Verneint der Täter dies, ist die nächste Frage ob der Täter Mohammedaner ist. Als Mohammedaner darf er schon etwas weniger als ein Türke.

    Wird auch dieses vom Täter vernenit, darf sich das Opfer wehren und sein Eigentum schützen.

  14. @Buck110

    „Es reicht, wenn er eine Waffenbesitzkarte hat.
    Einen Waffenschein benötigt man zum Führen einer Waffe, nicht aber auf seinem eigenen Grund und Besitz.“

    Die bekommt er aber nur, wenn er ein „Bedürfnis“ nachweisen kann. Taxifahrer bekommen z.B. keine Waffenbesitzkarte aus ihrer latenten Bedrohung heraus.

  15. Es ist für die Staatsanwaltschaft sehr schwer in einem solchen Fall von Überfall nachzuweisen, daß keine Notwehr vorlag.
    Selbst bei einem Schuß in den Rücken kann sich der „Verdächtige“ immer darauf berufen ANGST davor gehabt zu haben, daß der Täter ihm dennoch an der Tür angekommen einen Schuß auf ihn oder was auch immer abgegeben haben könnte. Oder auch wenn der „Verdächtige“ aus Angst um Leib und Leben verhältnismäßig überreagiert, so ist das vom Notwehrparagraphen AUSDRÜCKLICH abgedeckt. Da kommt kein Staatsanwalt oder Richter dran vorbei !
    Und bei einem Überfall muß man mit allem rechnen als Geschädigter !
    Er darf aber keine andere Aussage machen, als die sich bedroht gefühlt zu haben.
    Sonst kann es gehen wie bei dem Rentner, der zu Hause überfallen und als Jäger jemanden in den Rücken Schoß.

    Und selbst wenn die Waffe illegal wäre, so tut das der Notwehr keinen Abbruch!

    Allerdings bekäme er ein separates Verfahren wegen unerlaubtem Waffenbesitz.

  16. wundert mich, das der Juwelier nicht nachweisen muß, nicht mit Beate Zschäpe verwandt zu sein

  17. #13 schrottmacher (23. Dez 2014 09:03)

    Ich finde das durchaus nachvollziehbar, dass es eine staatliche Untersuchung gibt, wenn ein Mensch durch unnatürliche Umstände zu Tode kommt.

    Für einen rumänischen Räuber läuft das unter natürliche Todesursache.

  18. #6 Polomarco

    Der Täter ist nach ersten Ermittlungen Rumäne,

    Repelen ist bekannt als Klein-Istanbul ist sicher froh,das kein Moslem erschossen wurde
    ++++++++++++++++++++++++

    Da scheint es sich um einen Zigeuner zu handeln.

  19. Das Risiko, wenn etwas Extremes passiert, sollte immer beim Täter liegen. Der Juwelier hat sich nämlich nicht aus einer z.B. momentanen Langeweile heraus entschlossen: ich glaube, ich lasse mich jetzt mal ein wenig überfallen.

  20. #16 Sodbrenner

    Ich weiß, was Du meinst.
    Aber damit kommt kein Staatsanwalt durch.
    Wenn sich der Geschädigte einzig und allein darauf beruft allein.nur deshalb geschossen zu haben, weil er Angst um Leib und Leben hatte, dann wird eine noch so tiefrote Justiz es nicht hinbekommen ihn zu verurteilen.
    Das hängt allerdings von seiner ersten Aussage ab.
    Ohne Anwalt würde ich mich zur Sache nicht äußern, denn der Staatsanwalt kann einen in eine Falle locken und vermeintliche „Brücken“ bauen, die gar keine sind.

  21. @17
    Wo steht denn geschrieben (außer bei Ihnen), dass ich keine schussbereite Waffe zuhause haben darf?

  22. #18 what be must must be (23. Dez 2014 09:07)
    @Buck110
    “Es reicht, wenn er eine Waffenbesitzkarte hat.
    Einen Waffenschein benötigt man zum Führen einer Waffe, nicht aber auf seinem eigenen Grund und Besitz.”
    Die bekommt er aber nur, wenn er ein “Bedürfnis” nachweisen kann. Taxifahrer bekommen z.B. keine Waffenbesitzkarte aus ihrer latenten Bedrohung heraus.
    ++++
    Wenn das so ist, hat aufgrund der vielen kriminellen Multi-Kultis hier jeder rechtschaffene Bio-Deutsche ein „Bedürfnis“ für eine Waffe!


  23. ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

    Das war ein Meisterschuss!:-)

    Dieser Juwelier sollte das Bundesverdienstkreuz für Zivilcourage bekommen.. Klasse Typ!

    So und nur so… sollten wir uns gegen Ausländergewalt wehren!

    ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

  24. #22 martin67 (23. Dez 2014 09:21)
    #6 Polomarco

    Der Täter ist nach ersten Ermittlungen Rumäne,

    Repelen ist bekannt als Klein-Istanbul ist sicher froh,das kein Moslem erschossen wurde
    ++++++++++++++++++++++++

    Da scheint es sich um einen Zigeuner zu handeln.

    Nach dem Zusammenbruch des Ostblocks schlossen sich die ehemaligen Mitglieder von Ceausescus Geheimdienst „Securitate“ zu Verbrecherorganisationen zusammen, die sich auf Hightech-Kriminalität wie Kreditkartendatenklau, Manipulation von Geldautomaten oder Cybercrime spezialisiert haben.
    Die etwas grobschlächtigeren und meistens dilettantisch ausgeübten Sachen wie bewaffnete Raubüberfälle gehen idR auf die Konten von Zigeunern mir rumänischen Pässen.

  25. #17 falsch, man kann durchaus eine schussbereite Waffe zu Hause haben. Nur wer Familie hat, muss sie im Tresor eingeschloßen haben, es sei denn sie wird gerade geputzt. Auch der Partner darf den Zugang zum Tresor nicht kennen. Ein Jäger, der Angst hatte vor einem Einbruch schlief mit der geladenen Waffe unter dem Kopfkissen. Jagdschein weg, wegen Unzuverlässigkeit,da auch seine Frau an die Pistole hätte kommen können.

  26. Gut, dass der Juwelier sich nicht mit einer ?eská oder einem Lebkuchenmesser gewehrt hat.
    Da wären erst einmal 5 Jahre U-Haft, natürlich in Einzelhaft, fällig geworden.

  27. „Notwehrexzess“, das juristische Mittel der Wahl um effektives Handeln im Rahmen von Verteidigungssituationen wieder einzukassieren.

    Was anderes ist es natürlich, wenn der Notwehrende ein Plusdeutscher ist:
    Oder wie war das vor 2-3 Jahren, als eine Türkenoma in ihrem Juweliersgeschäft mit einer illegalen Waffe (Geht doch eigentlich gar nicht: „Keine Schußwaffe ist illegal!“ 😉 den Räuber an-/erschoß…?

  28. #28 FreieMeinung1

    #17 falsch, man kann durchaus eine schussbereite Waffe zu Hause haben.

    Das trifft nicht zu, In § 36 Abs. 1 Waffengesetz heißt es:

    Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) entspricht.

    Unter dem im Gesetz genannten „Sicherheitsbehältnis“ ist ein Waffenschrank bzw. ein Waffentresor zu verstehen. Eine schußbereite Pistole unter dem Kopfkissen ist also nicht zulässig.

  29. Erinnert mich stark an den „Garagenfall“ in den USA.
    Dort wurde erst kürzlich das Garagenhopping zum harmlosen schützenswerten Volkssport erklärt und der Schütze schuldig gesprochen, weil er angeblich mit Vorsatz tötete.
    Ich denke, der Juwelier hat schlechte Karten!

  30. #32 Jackson

    Also eine geladene Pistole im Waffenschrank ist zulässig.

    Befindet sie sich außerhalb, so müssen sie und Munition getrennt sein und an verschiedenen Orten aufbewahrt werden ?

    Wenn das so ist, dann mal ab in den Schützenverein und schon ist die Pistole geladen und bereit im Waffenschrank daheim…..

  31. #19 sportjunkie (23. Dez 2014 09:16)
    Und selbst wenn die Waffe illegal wäre, so tut das der Notwehr keinen Abbruch!
    ———————————-

    Wenn
    – wenn es sich nicht um einen Angehörigen einer MiHiGru Familie ist, die für sich in einem rechtlosen Raum lebt und diesen zu verteidigen weiß
    – der Richter nicht die Hosen voll hat
    – der Juwelier gute Anwälte hat
    – die Polizei gute Arbeit geleistet hat
    – keine falschen Zeugen auftreten

    Ja wenn noch alles in der Justiz mit rechten Dingen zuging.
    Die den Überfall begingen haben für sich alle Entschuldigungsgründe.
    Der den Überfall abwehrte werden i.d.R alle Rechtefertigungsgründe abgesprochen.

  32. Da gibt es keine zwei Meinungen:

    Berufsrisiko!

    Sollen die Finger von fremden Eigentum lassen.

    Richter: „Warum haben sie denn geschossen?“

    Juwelier: „Hatte gerade keine andere Waffe zur Hand“.

  33. Er handelte falsch! Er hätte sich bereitwillig erschiessen lassen müssen, denn nichts in diesem Land ist schlimmer wie Ausländerfeindlichkeit. Dann lieber den Tod! Wenn das noch etwa Mulime waren, dann handelte er doppelt falsch, denn ein Ungläubiger darf sich nicht wehren. Er muß hart bestraft werden! Todestrafe wäre angebracht!

  34. so wie ich das aus meiner arbeit kenne wir der juwelier dafür ärger bekommen !

    wir hatten mal einen kunden der hat über seinen juwelier gewohnt und hat mitbekommen das einbrecher in seinem laden waren.

    er hat dann versucht blumentöpfe aus dem 2 stock auf die einbrecher zu werfen.
    dafür hat er dann eine anzeige bekommen wegen versuchten totschlags !

    tja das ist deutschland… wenn jemand kommt und dein hab und gut rauben will muss du das gefälligst über dich ergehen lassen !

  35. # 35 Frankfurter Schüler

    Welche gesetzliche Grundlage soll denn für eine Verurteilung infrage kommen?

    Bitte nicht falsch verstehen, aber ich lasse einfach mal alle Emotionen raus und versetze mich in die Lage des Staatsanwaltes.
    Ich habe die Aussage, daß der Juwelier einzig und allein aus Angst um Leib und Leben Schoß.

    Und das WÄHREND eines Überfalls.

    Er sagte zudem, daß er des Öfteren gelesen hätte, daß Überfallene noch nach Herausgabe der Beute zu Schaden durch den/die Täter gekommen seien und er sich massiv gefürchtet und bedroht gefühlt hätte.

    Da die Ermittlungsbehörden keine Anhaltspunkte am Tatort fanden, die seine Aussage in Zweifel zieht (Und biieschön, was sollte das sein ?), wird das Verfahren eingestellt.

    Sollten aber Zeugen gehört haben „Du Kanacke, ich plätte dich!“ sieht es anders aus…

  36. Ich sage nur : Respekt, das ist die Sprache die verstanden wird.
    Ungesundes Berufsrisiko !

    Über die deutsche Gerichtsbarkeit will ich mich gar nicht auslassen.

    Wenn die Typen Mihus sind und der Mann bei den Pimpfen war, dann hat er noch viel Spaß.

    Dem Juwelier und seiner Familie ein Frohes Fest !!

  37. Oha! VORSICHT!

    Eventuell waren das ja Austausch-Schüler
    aus den U.S.A. … ?

    Dann müssen wir höchstwahrscheinlich unverzüglich mit Sölidaritätskündgebüngen in den USA rechnen.

  38. Da gibt es nur eins zu sagen: “ Bravo.“

    Gutes Weihnachtsgeschäft wünsche ich dem Juwelier! Wobei ihm ja zwei Tage fehlen…
    Gibt es da egentlich Schadenersatz?

  39. Fazit für mich:

    Im Falle eines Einbruchs halte ich mich an folgende alte Weisheit: Schießen, Graben, Schweigen.

    Denn dieses Gesindel vermisst gewiss niemand.

  40. Was ist eigentlich aus dem Rentner geworden, der den armen Labino S. erschossen hat. Die Situation war ähnlich.

  41. Schade, mit einer besseren Pistole hätte er vielleicht beide getroffen.
    So aber müssen vermutlich andere Juweliere bald mit weiteren Überfällen durch den Flüchtigen rechnen.

  42. Der Rentner, der den Kosovaren Labino S. von hinten erschossen hat, hat eine Bewährungsstrafe bekommen. Und klar doch, kriegt er eine dicke Rechnung vom Gericht… und von den Hinterbliebenen etc.

    Aber trotzdem: besser der Verbrecher liegt im Sarg oder Krankenhaus, als wenn man selbst mit eingetretenem Schädel dort seinem Ende entgegen dämmert.
    Und Labino S. wird sicher niemanden mehr überfallen und seine Kumpane werden evtl. auch davon Abstand nehmen.

  43. #10 sportjunkie; Schön wärs ja, stimmt aber leider nicht. In diesem unsinnigen Antidiskriminalisierungsgesetz muss der Beschuldigte nachweisen, dass der Vorwurf falsch ist. Auch wenns um Gewährleistung geht, musst du als Kunde nachweisen, dass der Schaden schon bei Kauf vorhanden war, wenn er länger als 1/2 Jahr nach Kauf auftrat.

    #14 schrottmacher; Ich hoffe, auch bei uns gibts ein Gesetz, dass jemand mit einer Schusswunde den Behörden gemeldet werden muss.

    #17 horst; Das hätten zwar die Grünen und Roten gern, aber soweit sind wir noch nicht.
    Dann ist die Forderung nicht mehr weit, dass wenn 2 Polizisten auf Streife sind, einer die 2 Pistolen und der andere die Patronen im Schachterl bei sich trägt. Im Falle eines Falles müssen die dann erst geladen werden.
    Selbstverständlich ist es erlaubt, wenn jemand einer besonders gefährdeten Tätigkeit nachgeht, dass er eine Waffe griffbereit hat.
    Es darf nur keine Waffe schussbereit offen gelagert werden.

    #32 gegendenstrom; Da in Amerika mit dem armen unterdrückten Türken tauchte ja angeblich eine Tonbandaufnahme auf, die besagte, dass der „Mörder“ dem armen „Opfer“ regelrecht aufgelauert und es hingerichtet hat. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das in 2.Instanz Bestand hat, aber wurde da überhaupt schon eine Strafe verhängt?

    Irgendwie ist die Geschichte genauso glaubwürdig wie die Ceska und die DVD die einen Brand mit deutlich über 1000°C völlig unbeschadet überstanden haben. Das WTC ist bei einem Brand mit ähnlichen Temperaturen jedoch eingestürzt.

  44. #42 vollekanne; In dem Fall verständlich, er war weder direkt noch mittelbar bedroht. Da greift weder Notwehr noch Nothilfe. Wenn er gesehen hätte, dass ein Passant niedergeschlagen wird und dann den Blumentopf geschmissen hätte, sähe die Sache ganz anders aus. Zumindest nach dem, was im Gesetz steht.
    Wies der Richter auslegt, ist eine andere Sache.

  45. Einige hier scheinen sich mit dem WaffGes nicht ganz so gut auszukennen:
    Zur Notwehr gibt es auch untersch. Aussagen.
    —>
    Meine Aussagen beziehen sich auf ERLAUBNISPFLICHTIGE Schusswaffen, also nicht auf PTB/SRS oder/bzw. Luftdruckwaffen.
    —>

    #6 Polomarco (23. Dez 2014 08:48)
    Juwelier Gebhard heißt der Laden und ist ein Deutsches Juweliergeschäft.Der 67 oder69 Inha
    ber war Besitzer eines Waffenscheins!
    –> der war ganz sicher nicht Inhaber eines Waffenscheins, den bekommen nicht einmal Diamantenhändler.
    WBK(Waffenbesitzkarte) ist richtig.

    #10 sportjunkie (23. Dez 2014 08:57)
    Falsch !
    Nicht er muß nachweisen, daß es Notwehr war, der Staat muß ihm nachweisen, daß es keine war.
    –> korrekt

    #17 horst (23. Dez 2014 09:07)
    @Multikultigegner: Man darf keine schussbereite Waffe zu Hause haben! WBK oder nicht!
    –> Das ist nicht richtig. Beim Putzen kann ich eine Waffe jederzeit mit scharfer Munition laden und damit den Repetiervorgang oder den Auswurf prüfen.
    Schießen darf ich nicht damit.(auch zu Hause nicht, z.b. in eine Sandkiste)

    #28 FreieMeinung1 (23. Dez 2014 09:45)
    #17 falsch, man kann durchaus eine schussbereite Waffe zu Hause haben.
    –> korrekt

    Nur wer Familie hat, muss sie im Tresor eingeschloßen haben, es sei denn sie wird gerade geputzt.
    –> die Aufbewahrungsvorschriften haben nichts mit Familie zu tun.
    Eine erlaubnispflichtige Schusswaffe muss grds. IMMER im Tresor gelagert werden, so lange ich nicht die tatsächliche Gewalt darüber ausübe.
    D.h. ich darf mir z.B. die Schusswaffe GELADEN in ein Holster stecken und damit zu Hause oder innerhalb meines befriedeten Besitztums rumlaufen wie ich möchte.

    Auch der Partner darf den Zugang zum Tresor nicht kennen.
    –> richtig, wenn er selbst keine WBK hat.
    Auch mit WBK des Partners gibt es Ausnahmen, das wird aber jetzt zu komplex.

    #31 Jackson (23. Dez 2014 10:10)
    #28 FreieMeinung1
    #17 falsch, man kann durchaus eine schussbereite Waffe zu Hause haben.
    Das trifft nicht zu, In § 36 Abs. 1 Waffengesetz heißt es:
    ………
    –> das ist eben nicht falsch, die Aufbewahrungsvorschriften sind zu beachten, aber s. meine Ausführung oben.
    In einem Tresor ab Klasse 0 muss ich Waffe und Munition nicht mehr trennen, d.h. konkret, dass ich die Waffe GELADEN im Tresor aufbewahren dürfte.

    ——-
    Ich hoffe ich habe ein wenig zur Aufklärung beigetragen.

  46. #43 sportjunkie (23. Dez 2014 10:35)

    Welche gesetzliche Grundlage soll denn für eine Verurteilung infrage kommen?
    ———————————–
    Vom Tatbestand haben wir auf jeden Fall einen Totschlag, da gibt es keinen Zweifel.
    Entschuldigungsgründe dürften für den Schützen nicht vorliegen, ausser der Mann war zugedröhnt, was wir nicht wisssen.
    Rechtfertigungsgründe aber schon: Notwehr.

    Die Staatsanwaltschaft muss ein Verfahren einleiten und objektiv belastendes und entlastendes Material zusammentragen.
    Der mögliche Verstoß gegen das Waffengesetz bleibt hierbei unberücksichtigt.

    Die Geschichte bleibt für den Juwelier auf jeden Fall sehr heikel, auch dann, wenn alles mit rechten Dingen zugeht, was wir hoffen wollen.

    Ansonsten stimme ich Ihnen voll zu, dass man die Emotionen rauslassen soll.

  47. Der Autor kann nur juristischer Laie sein, anders ist die Unwissenheit nicht zu erklären.

    Der Staat ist verpflichtet, bei Todesfällen die offensichtlich nicht natürlicher Art sind zu ermitteln.

    Wenn ein Polizist jemanden im Dienst erschiesst, gibt es immer eine Untersuchung (ja auch in Staaten wie den USA) und in 99,999% aller Fälle wird diese dann eingestellt.

    Ergo ist es richtig, dass dieser Fall ersteinmal untersucht wird. Wenn der Inhaber dann tatsächlich verurteilt wird, obwohl er Notwehr nachweisen kann, dann können wir uns gerne aufregen. Vorher nicht.

  48. Die waffenrechtliche Unbedarftheit schlägt dem Holzfass den Boden aus.
    #17
    – man darf eine schussbereite Waffe zu Hause haben. Es muss ausgeschlossen sein, dass ein Unberechtigter die tatsächliche Gewalt über die Waffe erlangt. Dieses ist z.B. ausgeschlossen wenn der Besitzer die Waffe am Körper trägt.
    Wenn er will kann er die Waffe den ganzen Tag geladen am Körper tragen und auf dem eigenen Grund und Boden „Streife“ laufen.
    Als eigener Grund und Boden gilt auch gemietet/gepachtet.
    Zitat: „Im Sinne des deutschen Waffengesetzes (WaffG) führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt.“
    Btw.: Laden dauert ca. 1 Sekunde.

    #18 Was soll ein Taxifahrer mit einer WBK?
    Diese erlaubt es ihm nicht die Waffe zu führen!

    #31 Ein Waffe die vor dir auf dem Tisch liegt, oder die im Holster steckt gilt nicht als aufbewahrt.

    Die schadenträchtigsten Waffen sind Polizeiwaffen; von Selbstmord über Mord bis zu „hat sich aus unbekannter Ursache ein Schuss gelöst“.
    Ein Schuss löst sich nicht versehentlich. Es hängt unmittelbar mit dem kleinen Hebelchen innerhalb des Abzugsbügels zusammen!

    Die mit Abstand am schlechtesten ausgebildeten legalen „Waffenbesitzer“ sind Polizisten. Würde die private Aufbewahrung von Polizeiwaffen unangekündigt überprüft, die Mehrzahl der Beamten hätte ein Problem.

    Waffenbesitzer, ob behördlich oder privat, sollten sich der Verantwortung bewusst sein.
    Wer mit einer Kreissäge nicht umgehen kann sollte die Finger davon lassen, mit Schusswaffen verhält es sich ähnlich.

  49. Der Erschossene wird niemanden mehr überfallen. Sein Komplize wird es sich in Zukunft genauer überlegen. Der Juwelier hat der Gesellschaft einen großen Dienst erwiesen. Unsere Justiz kann das leider nicht mehr leisten.

  50. #55 enshiep

    –> das ist eben nicht falsch, die Aufbewahrungsvorschriften sind zu beachten, aber s. meine Ausführung oben.
    In einem Tresor ab Klasse 0 muss ich Waffe und Munition nicht mehr trennen, d.h. konkret, dass ich die Waffe GELADEN im Tresor aufbewahren dürfte.

    Richtig, deshalb schrieb ich in meinem Kommentar ja auch „Eine schußbereite Pistole unter dem Kopfkissen ist also nicht zulässig.“ Im Tresor kann die Waffen in der Tat schußbereit aufbewahrt werden, das ergibt sich auch aus dem Wortlaut des von mir zitierten § 36 Abs. 1 WaffenG.

  51. Typisch auch, daß der Mann schon 69 Jahre alt ist. Das dürfte die letzte Generation sein, die sich noch selbst wehren kann. Ein Jüngerer hätte die Täter vermutlich in ein Gespräch verwickelt und zum Aufgeben überredet.

  52. #62 hiroshima

    Ein Jüngerer hätte die Täter vermutlich in ein Gespräch verwickelt und zum Aufgeben überredet.

    Ich befürchte mal, dieses Bemühen wäre im konkreten Fall schon an den fehlenden Deutschkenntnissen der Täter gescheitert. 😉

  53. #7 loherian (23. Dez 2014 08:50)

    Der Juwelier hätte sich, neu-juristisch korrekt, nur leise schimpfend von den Räubern überwältigen lassen müssen.
    Danach hätte er richtigerweise Folter und Schläge über sich ergehen lassen und den Räubern sein Eigentum samt und sonders übergeben müssen (keine Gegenwehr – Täter nicht reizen!).
    Anschließend, wenn noch am Leben, hätte der Räuber politkorrekt einen möglichen Akzent der Täter verschweigen sollen.
    Als armer, ausgeraubter Krüppel hätte der Juwelier der Presse dann einen Hinweis auf schwierige soziale Verhältnisse der Räuber geben können und dass jetzt, kurz vor Weihnachten, auch Randgruppen-Bräute ein Anrecht auf Juwelen unterm Weihnachtsbaum haben.

    Kinderkacke, was die kranken Hirne uns da einflüstern wollen. Wenn Du nicht schnell genug bist, hast Du schon verloren. Die Polizei hilft Dir nicht und die Staatsanwaltschaft ist auf Seiten der „Bereicherer“. Lieber ein jahrelanges Gezerre vor Gericht als ein leben lang Krüppel sein.

  54. Natürlich hat der Juwelier maßlos überzogen. Es wäre völlig ausreichend gewesen, wenn er dem Räuber mit erhobenem Zeigefinger gedroht und du,du,du zugerufen hätte. Der Räuber wäre so perplex gewesen, dass er vor Schreck die Beute fallen gelassen hätte und dann geflüchtet wäre.

  55. In Wahrheit war es doch so: Ein rumänischer Facharbeiter mit posttraumatischem Einreisesyndrom hat sich auf etwas ungeschickte Weise bei einem deutschen Juwelier nach einem Praktikumsplatz erkundigen wollen und wurde von diesem (rechtsradikalen?) Geschäftsmann abgewiesen. Diesen werden nun strafrechtliche Konsequenzen erwarten.

  56. Der Juwelier tut mir leid. Er wird jetzt von der unsäglichen deutschen „Justiz“ noch ein zweites Mal überfallen und in seiner Menschenwürde und seinem Rechtsanspruch von linken ideologisch deformierten Paragraphenschindern vergewaltigt.
    Er hat meine volle Sympathie und meinen vollen Respekt.

  57. #59 hiroshima (23. Dez 2014 13:06)
    Der Erschossene wird niemanden mehr überfallen. Sein Komplize wird es sich in Zukunft genauer überlegen. Der Juwelier hat der Gesellschaft einen großen Dienst erwiesen. Unsere Justiz kann das leider nicht mehr leisten.

    Unter in der bunten Republik herrschenden Umständen ist es nicht nur Notwehr, sondern ein klarer Fall der ZIVILCOURAGE.
    Vom bunten System werden aber die Kriminellen geehrt (Buschido – Integrationspreis).

    Respekt und alles Gute für den Juwelier.

    #61 hiroshima (23. Dez 2014 13:19)
    Typisch auch, daß der Mann schon 69 Jahre alt ist. Das dürfte die letzte Generation sein, die sich noch selbst wehren kann. Ein Jüngerer hätte die Täter vermutlich in ein Gespräch verwickelt und zum Aufgeben überredet.

    Wir brauchen mehr von aufrichtigen Leuten, leider wird es immer weniger.
    Die altersbedingte Degeneration der Ethnie schreitet leider voran.

    Deshalb wird Deutschland weitgehend widerstandslos ausgeraubt.

  58. #3 Buck110 (23. Dez 2014 08:39)

    Halb richtig. Im Ladengeschäft benötigt er eine Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe, da es sich nicht um private Räumlichkeiten handelt.
    Andernfalls könnte jeder Sportschütze mit ner Knarre in seinem Laden herumlaufen.

  59. #17 horst (23. Dez 2014 09:07)

    Aber sicher darf man eine schussbereite Waffe zu Hause haben. Mit WBK.
    Wieso sind sie anderer Meinung? Kennen sie die Gesetze?

  60. Wieso soll der Mann einen Waffenschein brauchen? Er hat seine Knarre nicht in der Öffentlichkeit mit sich geführt, sondern nur in seinen Geschäftsräumen. Und selbst wenn er nicht mal eine Waffenbesitzkarte hat, dürfte er zum Zwecke der Notwehr selbst ein Sturmgewehr benutzen, wenn das gerade zur Hand ist.

  61. Echt? Das soll jetzt Journalismus sein? Eine hahnebüchene Vermutung über die weitere Entwicklung dieses Falls, die jeder Grundlage entbehrt, und das dann als Beispiel für die Verkommenheit von EUdSSR und deutscher Justiz benutzen? Es kann ja gar nicht so schlecht um unsere Behörden stehen, wenn schon aus den Fingern gesaugte Fälle als Argumente herhalten müssen.

  62. Wenn „normale“ Bürger zuhause Schußwaffen haben dürften, ginge die Zahl der Einbrüche drastisch nach unten. Kein Einbrecher kann so blöd sein für ein Paar Kröten sein Leben zu riskieren.
    Heute wird nur das Leben und die Gesundheit der Bürger von der Politik aufs Spiel gesetzt. Sie nennen es dann „Willkommenskultur“ oder „Bereicherung“…

  63. Warum so zimperlich, so denken wir
    doch alle Kewil
    Auge um Auge.
    Bin selbst türkischer Herkunft( Alevite)

  64. Richtig so !

    Das Recht darf dem Unrecht nicht weichen.
    Wer es drauf anlegt jemanden um dessen Besitz zu erleichtern, muß letztendlich auch damit leben / sterben können, wenn sich dieser verständnishalber zur Wehr setzt !

    Mich würde nur noch interessieren, woher denn der Räuber stammte.
    Bestimmt war es eine Bereicherung…

  65. Gab es nicht letztens einen Bericht auf PI da hat ein 81 jähriger einen einbrechenden Facharbeiter erschossen und wurde dafür verurteilt mit Gefängnis?
    Bin mir nicht so sicher ob hier geltendes Recht nicht gebeugt wird so wie´s grade passt seitens der linken Justiz.
    Wenn ich richtig informiert bin benötigt man für eine Gaspistole eine Waffenbesitzkarte, für alles andere einen Waffenschein. Der Juwelier hat mit Sicherheit richtig gehandelt, aber ob er auch recht bekommt?

  66. #77 Freigeist (24. Dez 2014 03:49)
    Gab es nicht letztens einen Bericht auf PI da hat ein 81 jähriger einen einbrechenden Facharbeiter erschossen und wurde dafür verurteilt mit Gefängnis?
    —–

    Nein, er hat einen der aufgrund einer Alarmanlage bereits fliehenden Einbrecher erschossen und wurde wegen Totschlags verurteilt.
    Eine Rechtsbeugung wäre es gewesen, auf Notwehr zu entscheiden, da der Angriff gegen seine Person bereits beendet war.

  67. Dazu kann ich nur sagen: Ein Mann mit Zivilcourage!!! So wie Tugce ………….
    Gibt es einen Unterschied ???????????????????
    Oder dichtet man ihm jetzt wieder „rechtes Gedankengut“ an?? Könnte sein, unseren Medien traue ich alles zu …..

  68. Zitat…
    #37 sportjunkie (23. Dez 2014 10:17)

    #32 Jackson

    Also eine geladene Pistole im Waffenschrank ist zulässig.

    Befindet sie sich außerhalb, so müssen sie und Munition getrennt sein und an verschiedenen Orten aufbewahrt werden ?

    Wenn das so ist, dann mal ab in den Schützenverein und schon ist die Pistole geladen und bereit im Waffenschrank daheim…..
    ____________________________________________

    Eben nicht… die Waffe muss von der Munition
    getrennt sein, ansonsten könnte man bei einer
    Kontrolle der Aufbewahrung etlichen Ärger hin-
    sichtlich der Zuverlässigkeit bekommen.
    ABSOLUT BEKLOPPT…

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