Am 23. Oktober 2013 begann vor dem Landgericht Heilbronn die strafrechtliche Berufungsverhandlung gegen den Publizisten Michael Mannheimer. Mannheimer muss sich wegen eines Strafantrags des Rottenburger Kommunalpolitikers Albert Bodenmiller (Fraktionsvorsitzender BfH/DIE LINKE, Foto) des Vorwurfs der Beleidigung und der unbefugten Veröffentlichung eines Bildnisses von Bodenmiller erwehren. In erster Instanz wurde Mannheimer in einer äußerst fragwürdigen Verhandlung vor dem Amtsgericht Heilbronn durch den Richter Thomas Berkner, der Mannheimer eine ordnungsgemäße Verteidigung durch seinen Rechtsanwalt unter Missachtung der Strafprozessordnung nicht ermöglichte, da der Verteidiger nicht geladen wurde, zu einer Geldstrafe verurteilt (PI berichtete hier und hier).

Die 4. kleine Strafkammer des Landgerichts Heilbronn unter dem Vorsitz des erfahrenen Richters Roland Kleinschroth war von Anfang an einem gütlichen Interessenausgleich interessiert und hätte es gerne gesehen, wenn Bodenmiller seinen Strafantrag zurückgenommen hätte und auf das Angebot von Mannheimers Anwalt, eingegangen wäre, dass Mannheimer sich für eine missverständliche Passage in seinem Artikel entschuldigt, insoweit eine Gegendarstellung veröffentlicht und sogar die Gebühren des Rechtsanwaltes von Bodenmiller übernimmt. Mannheimer: „Wenn ich einen Fehler mache, stehe ich dazu. Und auch wenn es in der Sache überhaupt nichts ändert, ob jemand der Partei Die Linke angehört oder sie durch eine Fraktionsgemeinschaft adelt: Ich bin bereit, mich zu entschuldigen und an einer gütlichen Einigung mitzuwirken.“ Es wäre also unter der behutsamen und klugen Verfahrensführung des Vorsitzenden Kleinschroth ein leichtes gewesen, die Vernunft und die menschliche Güte siegen zu lassen. Dies scheiterte nicht ganz überraschend an der notorischen Engstirnigkeit von Bodenmiller, der wohl doch nicht ganz zu Unrecht von einem Rottenburger Stadtratskollegen als „Querulant“ bezeichnet wird und als politisches Sorgenkind der Stadt Rottenburg gilt.

Der Vorsitzende Richter Kleinschroth, der Objektivität, Fairness und schwäbische Gemütlichkeit ineinander vereinte (Orginalzitat: „Lasset Sie mi erscht mol schwätze!“) meinte zur Verbohrtheit Bodenmillers: „Wenn man ums Prinzip streitet, hat man schon verloren“.

Allerdings hatte er auch für den Angeklagten Mannheimer nicht nur gute Worte. Er verstehe, dass es in der politischen Auseinandersetzung hoch her gehe, aber nach vorläufiger Einschätzung der Kammer sei Mannheimer vielleicht zu weit gegangen und könne nicht mit einem Freispruch rechnen.

Die Befragung des Anzeigeerstatters und Nebenklägers Bodenmiller (der durch einen Rechtsanwalt aus der Kanzlei des umstrittenen Heilbronner Insolvenzverwalters Erik Silcher vertreten wird), als Zeuge ergab doch einige neue Erkenntnisse, da die Angaben Bodenmillers von seiner Zeugenbefragung im erstinstanzlichen Verfahren abzuweichen schienen. So gab Bodenmiller nunmehr an, dass er für seine behauptete CDU-Mitgliedschaft schon bis zu siebzehn Jahre keine Mitgliedsbeiträge mehr bezahlt habe und nicht wisse, ob er vielleicht als Karteileiche längst gestrichen sei. Das wäre in der Tat schon seltsam. Mannheimers Verteidiger machte deutlich: „Wir werden das nachprüfen. Wenn hier eine Falschaussage Bodenmillers vorliegen sollte, kann auch er sich möglicherweise bald über ein Strafverfahren freuen – aber dann als Angeklagter.“

Zudem behauptete Bodenmiller, der in Rottenburg ansässige Kopp-Verlag habe die Stoßrichtung, „den Koran herabzuwürdigen“ und „gegen den Islam, Muslime und Ausländer“ zu publizieren. Kenntnisse des Koran, des Islam, der Muslime und der politischen Zusammenhänge verriet Bodenmiller dabei nicht: Man müsse alle Religionen unbedingt respektieren.

Bodenmillers Behauptungen über einen angeblich geplanten Terroranschlag auf den Kopp-Verlag durch C-Waffen mit nachfolgender Trinkwasserverseuchung gegenüber der Lokalpresse erwiesen sich auf Nachfrage der Verteidigung als reine Spekulation und Phantasterei des 75-jährigen Bodenmiller, der auf diese Weise Aufmerksamkeit erwecken wollte, um damit seine politischen Ziele zu verfolgen. Der Kopp-Verlag sollte nicht bauen dürfen, und dafür war anscheinend jede Angstmacherei recht. So stellen sich die Dinge nach der Aussage Bodenmillers in zweiter Instanz dar. Aber Mannheimers Rechtsanwalt zweifelt: „Alles nur heiße Luft? Das glaube ich Bodenmiller nicht. Seine Angaben gegenüber der Presse und in erster Instanz als Zeuge waren viel detaillierter und deuteten auf eine konkrete Anschlagsgefahr hin. Ich habe jetzt den Bürgermeister von Rottenburg und verschiedene andere informierte Personen als Zeugen dafür benannt, dass Bodenmillers erste Darstellung zutrifft und nicht seine zweite. Wenn die Zeugen bestätigen, dass es Terror-Kontakte Bodenmillers gab, wird es für ihn ganz eng: Nichtanzeige geplanter Straftaten und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sind schließlich schwere Straftaten. Aber auch dann, wenn sich das Gegenteil herausstellt, dürfte Bodenmiller nicht glücklich werden. Es gibt Gründe für die Annahme, dass in der 1. Darstellung die rechtswidrige Vortäuschung einer drohenden Straftat gesehen werden kann. So oder so: Bodenmiller hat sich mehr Probleme eingehandelt, als er und sein Rechtsanwalt das heute überblicken.“

Mannheimers Verteidiger lobte sogar Oberstaatsanwalt Schwarz, obwohl beide sich in der mündlichen Verhandlung hart gegeneinander abgrenzten: „Er macht nicht viele Worte, hat aber bei Bodenmiller genau die richtigen Fragen zu seinen Terrorbefürchtungen gestellt. Vielleicht zieht die Staatsanwaltschaft ja die richtigen Konsequenzen aus Bodenmillers Terror-Variationen, ohne dass sie jemand anstoßen muss.“

Erstaunlich für den informierten Bürger, was Albert Bodenmiller zur Geschichte der Partei DIE LINKE, deren Stadtratsfraktion er als Fraktionsvorsitzender BfH/DIE LINKE führt, zum Besten gab: Die SED sei mit dem Ende der DDR und der Wiedervereinigung untergegangen. Mit der PDS sei aber in der Folge etwas „völlig Neues“ entstanden, das nichts mit der SED zu tun habe, sondern das allenfalls „Trümmer der SED“ integriert habe und durch den Zusammenschluss der PDS mit der westdeutschen WASG nun zur Partei DIE LINKE wurde.

Wahrscheinlich ist eine derartig geschichtsklitternde Realitätsverleugnung notwendig, um zu verstehen, warum Bodenmiller als angebliches CDU-Mitglied (wir prüfen das derzeit und freuen uns über jeden Hinweis, auch anonym) einerseits nichts ehrenrühriges darin sieht, die örtliche Fraktionsgemeinschaft der Partei BfH/DIE LINKE anzuführen, andererseits mit der SED aber nichts zu tun zu haben will und die Identifizierung mit seinem Fraktionspartner sogar als beleidigend empfindet.

Dabei ist es doch eben diese Linkspartei, die sogar gerichtlich darum erfolgreich gekämpft hat, sowohl juristisch als auch politisch der Rechtsnachfolger der Partei von Walter Ulbricht und Erich Honecker zu sein. Das Online-Portal der WELT berichtet am 29.04.2009 unter der Überschrift „Die Linke – Wir sind Rechtsnachfolgerin der SED“, dass es dabei auch um viel Geld gehe. Wir werden den weiteren Verlauf des Prozesses verfolgen, um auch darauf Antworten zu erhalten.

Im Wesentlichen gilt es nun festzustellen, ob Bodenmiller sein Recht am eigenen Bild schon dadurch verwirkt hatte, dass er als öffentliche Person der Veröffentlichung seiner Portraitbilder in Tageszeitung, Internet und auf der Webseite der LINKE Rottenburg nicht widersprach. Eine satirische Verfremdung des besagten Bildes durch Mannheimer zur Illustration eines seiner Artikel sollte doch im Rahmen der Freiheit der Kunst möglich sein.

Ferner ist es äußerst fragwürdig, ob die Bezeichnung Bodenmillers als „SED-Mann“ tatsächlich so ehrenrührig für ihn ist, dass hier eine strafbare Beleidigung vorliegt.

Mannheimers Verteidiger hatte 22 Beweisanträge erarbeitet, von denen vier schon am ersten Hauptverhandlungstag abgearbeitet werden konnten, so dass nur 18 Anträge förmlich gestellt wurden und noch zu bescheiden sind. Es handelt sich vor allem um Anträge auf die Vernehmung von Zeugen, über die das Gericht nun bis zur Fortsetzung der Verhandlung am 6. November 2013 um 9.30 Uhr entscheiden wird.

Mannheimers Rechtsanwalt: „Ich bin guter Dinge. Die Beweisanträge sollen zeigen, dass Die Linke und die SED so eng zusammen gehören, auch in Rottenburg, dass der Begriff ‚SED-Mann‘ zwar ein wenig polemisch daher kommt, aber letztlich von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Sie sollen ferner zeigen, dass Bodenmiller näher an den potentiellen Terroristen dran war, als er jetzt einräumt. Dann ist auch der Begriff ‚Feind Deutschlands‘ sicher harter Tobak, aber ebenfalls noch von der Meinungsfreiheit erfasst. Und schließlich wollen wir zeigen, dass Albert Bodenmiller seine verschiedenen Bilder für das Internet freigegeben hatte, so dass in der Weiterverbreitung kein Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz liegt. Werden die Beweise erhoben, dann gut. Dann kann Mannheimer mit einem Freispruch rechnen. Werden die Beweisanträge abgelehnt, auch gut. Ich sage immer: Mariechen sammelt Pilze, ich sammle Revisionsgründe. Und die fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages begründet die erfolgreiche Revision.“

Like
Beitrag teilen:
 

32 KOMMENTARE

  1. 1. Die PDS ist sogar nicht lediglich die RechtsNACHFOLGERIN der SED, sie ist IDENTISCH mit der SED. Die SED hat sich damals ausdrücklich nicht aufgelöst, sondern nur UMBENANNT, um ihr Parteivermögen nicht zu verlieren.
    Es kann also höchstens noch um die Frage gehen, ob die LINKE als Zusammenschluss aus PDS und WASG noch die Fortsetzung der SED ist. Aber auch das ist auf jeden Fall zu bejahen, denn die PDS hat sich ja nicht aufgelöst, sondern sich in diese neue Partei komplett eingebracht (wiederum mit Vermögen). Es gibt dazu auch ein Gerichtsurteil, das das ganz klar so feststellt.

    2. „Feind Deutschlands“ ist eine in der politischen Auseinandersetzung unbedingt zulässige Aussage. Das ist auch schon ohne nachweisbare Verbindung zu Terrorakten so. Wenn man das nicht mehr sagen darf, um die ideologische Haltung eines politischen Kontrahenten zu kennzeichnen, dann ist es mit prägnanter politischer Diskussion vorbei. „Rechte“ müssen sich übrigens noch ganz andere Beschimpfungen gefallen lassen, z. B. sich ständig in die Nähe von Nazis rücken lassen. Das ist doch wohl eine unvergleichlich schlimmere Beleidigung.

  2. Ich gönne Herrn Bodenmiller die Mitgliedschaft bei „Die Linke“!
    Ich habe bisher nur negative Assoziationen mit Linke wie beispielsweise „linke Bazille“, „linke Socke“ oder „linksdrehende Kulturen“. Von und über “Südländer“ habe ich aber auch nie etwas Gutes gelesen!

  3. OT oder auch nicht

    Nach wie vor glaube ich, dass nach der Hochrechnung manipuliert wurde in den Wahllokalen.

    Und vor allem werden KANN !

    Die Hochrechnung ist doch ein Signal, da um 18:00 die Auszählung erst beginnt.

    Die unliebsame AfD war stundenlang bei 4,9% und dann musste manipuliert werden in den Wahllokalen und dann sank sie auf 4,7%, die 4,7 statt 5+ sind den Wahlhelfern allüberall zu danken.

    Mit dieser Art von Prognose ist Wahlmanipulation ab 18:00 Tür und Tor geöffnet.

    Einige Anrufe mit: „macht mal da den Riegel vor“, genügen und schon werden wir massenhaft bedient mit ungültigen Stimmen.

    Wieso taucht dieser Waldschrat Anton Hofreiter eigentlich ständig im ÖR TV auf ?

  4. #5 rasmus (24. Okt 2013 19:07)

    Wieso taucht dieser Waldschrat Anton Hofreiter eigentlich ständig im ÖR TV auf?

    Weil er die Haare fön schön hat.

    😎

  5. Merke!

    gegen das Christentum besonders das kotholishce Christentum darf gehetzt werden (auch Kirchen können ohne öffentliche Proteste abgefackelt werden). Ich habe mehrere öffentlich-rechtliche Fernsehsendungen gesehen, da wurde der Bischof von Limburg so 10 Mal oder öfters als Protz-Bischof betitelt. Von den viele antichristlihcen Aktionen von Künstlern, Froscc ans Kreuz nageln usw. mal ganz abgesehen.

    Der Islam hingegen darf in der BRD nicht einmal mehr sachlich kritisiert werden. Willkommen in der islamischen Republik BRD.

  6. Bodenmiller – sein Name scheint so ziehmlich sinngemaess seine miese Haltung auszudruecken

    er millt am Boden (Gosse) herum um mit seiner Borniertheit andere zu schaden.

    Ein marxistischer Betonkopf, dem die Ziele der SED Nachfolgepartei ins Konzept passen.

    Uebrigends auch ein Verraeter an Deutsclands Interessen, die leider heutzutage zahlreich sind.

  7. # 4 Aktiver Patriot

    ich ergänze noch gern:

    Ganz schön link
    Linkshänder, linkdatsch

    dagegen ist doch „Recht“ viel besser beleumundet.

  8. Na aber es gibt auch gute Nachrichten:
    Ich hab vor ein paar Tagen die BVG wegen ihrem angeblichen „rassistischen“ Busfahrer angeschrieben und meine Sicht der Dinge dargelegt.
    Heute kam eine extrem nette Antwort,das man froh sei das man eine andere Sicht der Dinge darlegt,man habe nun den Vorfall geprüft.Der Busfahrer hat kein Fehler begangen,und wird auch nicht arbeitsrechtlich belangt.

  9. #11 Evidenzler

    Das klingt gut. Allerdings gehe ich davon aus, dass der Busfahrer von seinen Vorgesetzten eine freundliche Ermahnung erhalten wird, das nächste Mal etwas kultursensibler zu sein und im Zweifel, einfach wegsehen sollte.

  10. Kommunisten erkennt man daran, dass ihr Hirn völlig zubetoniert ist. Sie agieren nach andressierten Parolen ihrer Partei und Vorbildern wie Lenin, Stalin oder Marx…
    Sie sind nicht demokratiekompatibel, dafür intolerant und oft aggressiv.
    Genosse Bodenmiller verhält sich nach den Richtlinien seiner Ideologie völlig normal…

  11. OT

    ein Urteil “ Im Namen des Volkes“ ?

    „MISSBRAUCHS-PROZESS
    Erzieher muss fünf Jahre in Haft, darf aber weiter arbeiten

    Stefan H., der mehrere Kinder sexuell missbraucht hat, erhält kein Berufsverbot. Der Richter sagte: „Die Kinder waren Ihnen ausgeliefert.“

    Hamburg. Die Mädchen und Jungen waren klein, sie waren hilflos – und sie haben ihm vertraut. Dieses Vertrauen hat Erzieher Stefan H. auf perfide Weise ausgenutzt und sich an den Kindern vergangen, immer wieder. Jetzt muss der 30-Jährige für seine Verbrechen ins Gefängnis: Das Landgericht verurteilte den Mann zu fünf Jahren und zwei Monaten Haft unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. „Der Angeklagte hat schwer wiegende Taten begangen und schweres Leid über die Kinder und ihre Familien gebracht“, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Das Gericht hoffe, dass die Opfer eines Tages „ihre Unbeschwertheit zurück bekommen“.
    http://mobil.abendblatt.de/hamburg/eimsbuettel/article121143769/Erzieher-muss-fuenf-Jahre-in-Haft-darf-aber-weiter-arbeiten.html?cid=hamburg-polizeimeldungen

  12. #5 rasmus (24. Okt 2013 19:07)

    OT oder auch nicht

    Ganz sicher OT (und das innerhalb der ersten 10 Beiträge), denn die AfD ist in der Welt der politischen Korrektheiten aufgegangen. Insofern hat der vorliegende Artikel aber auch gar nichts mit der AfD zu tun.

  13. #5 rasmus (24. Okt 2013 19:07)

    Wieso taucht dieser Waldschrat Anton Hofreiter eigentlich ständig im ÖR TV auf ?
    ***********************************************

    vor allem ist der wirklich total verblendet und kriegt die Realität überhaupt nicht mehr mit.
    Er will sich für “ mehr Natur “ einsetzen.

    Mehr Natur geht überhaupt nicht mehr als heute.
    Durch die Lüneburer Heide streifen wieder Wölfe, und im Osten Mitteldeutschlands gibt es frei laufende Elche, was will man mehr…..

  14. @ Bei mir öffnet sich der Counter/Zähler oben links nicht. Kann mir ein freundlicher PI`ler den Besucherstand von gestern mitteilen!? Vielen lieben Dank! 😀

  15. #19 lorbas
    Grüß Gott, Michael

    Besucher heute: 14.161
    Besucher gestern: 88.164

    bei mir wird der Counter auch nur Google Chrom angezeigt.

  16. #19 lorbas (24. Okt 2013 20:08)

    @ Bei mir öffnet sich der Counter/Zähler oben links nicht.

    Danke es geht ❗ Wieso haben wir heute erst 14.243 Besucher ❓

  17. OT: Eine Stadt wird bunt. Pforzheim war eigentlich mal eine beschauliche und reiche Stadt bis Multi-Kulti und damit die Islamisierung kam. Heute ist Pforzheim die Hochburg der Salafisten in Süddeutschland und total pleite und heruntergewirtschaftet!

    Junger Pforzheimer bei Kämpfen in Aleppo

    Pforzheim. Der frühere Rapper Denis Cuspert, vor dem das Bundeskriminalamt mit einem „Terrorismus“-Plakat warnt, und der aus Pforzheim stammende 19-jährige Deutsch-Tunesier Munir I. haben eines gemein: Sie sind Hard-Core-Salafisten, waren in vorderster Front bei den Auseinandersetzungen mit Polizisten in Bonn dabei, als zwei Beamte schwer verletzt wurden und kämpfen im Namen Allahs in Syrien.

    http://www.pz-news.de/pforzheim_artikel,-Junger-Pforzheimer-bei-Kaempfen-in-Aleppo-_arid,448334.html

  18. Seufz!

    Der Kampf gegen den klassischen Kommunismus ist vorbei – und der Kommunismus hat ihn verloren.

    Leider hat Bodenmiller mit seinen Statements zur Partei DIE LINKE nicht völlig unrecht. DIE LINKE ist im Prinzip nichts anderes als ein Wahlbündnis unterschiedlicher Gruppierungen (innerhalb der Linken auch als „Plattformen“ bezeichnet), deren wesentliche Gemeinsamkeit darin besteht, dass sie über die 5% kommen wollen.

    DIE LINKE ist NICHT die bruchlose Fortsetzung der SED unter anderem Namen. Insbesondere ist sie KEINE marxistisch-leninistische Kaderpartei alten Schlages.

    Dies erklärt die Widersprüche zwischen den Äusserungen verschiedener linker Politiker.

    Wer DIE LINKE auf die SED-Überreste reduziert, begeht somit einen schweren Fehler: er trübt seine eigene Erkenntnis.

    Im übrigen: das Problem innerhalb der Linken sind NICHT die uralten SED-Kader. Das Problem sind die verrückten Linksradikalen aus dem alten Westdeutschland!

  19. Der oben sehr gut dargestellte Sachverhalt der Verstrickung des in Rottenburg als Prozeßhansl bekannten Bodenmiller in seine Widersprüche bei der angeblichen Bedrohung Rottenburgs durch islamische Terrorbestrebungen bei Nichtfüsilierung des Kopp-Verlags hätte längst staatsanwaltschaftlich untersucht werden müssen.

    Wie kann es sein, dass erst vor Gericht und erst durch den Verteidiger Mannheimers die Frage angesprochen wurde, warum Bodenmiller – wenn er diese Drohung von Muslimen erfahren habe, wie diverse Zeitungen Süddeutschlands damals berichteten – diese Drohung nicht sofort den Behörden meldete, sondern sie zum Thema eines fiesen Erpressungsversuchs im Gemeinderat Rottenburgs machte?

    Diese Nichtmeldung eines drohenden Angriffs auf eine Gemeinde ist eine Straftat nach Art.129(a) StGB (Unterstützung einer terroristischen Organisation), damit ein Offizialdelikt und damit eine Sache, in der die Staatsanwaltschaft VON SICH AUS aktiv werden muss. Tat sie aber nicht. Womit sich die Staatsanwaltschaft Tübingen und Heilbronn ihrerseits strafbar gemacht haben.

    Hier MUSS der Bundesstaatsanwalt aktiv werden – und wenn er das nicht wird, wissen wir, dass wir endültig in keinre Demokratie mehr leben.

    Der Prozess gegen Mannheimer wird damit zu einem Prüfstein unserer Demokratie, deren wichtigstes Merkmal nun einmal die Meinungsfreiheit ist. Wer hier glaubt, dieser Prozess betreffe nur die Privatperson Mannheimer, der irrt gewaltig. Mannheimer fechtet für UNS ALLE einen schweren Kampf, einen Kampf für unser aller Freiheit, dessen Ausgang ungewiss ist.

    Er wird sicherlich Geld brauchen. Ich habe soeben 50 Euro überwiesen. Spendet! Für unser aller Zukunft in Freiheit.</b

    Hier sein Spendenkonto:

    Kontoverbindung:

    Kontoinhaber: Bürgerbewegung Pax Europa
    Kto-Nr.: 4333 020
    bei: Volksbank Main-Tauber
    BLZ: 673 900 00
    Verwendungszweck: Michael Mannheimer

    für Auslandsüberweisungen:

    IBAN: DE83 6739 0000 0004 3330 04
    BIC: GENODE61WTH
    Zweck: Michael Mannheimer

  20. # 16 Mpig

    die Afd lebt und wird kommen, wäre sie nicht nach Plan in den Lokalen vernichtet worden, wäre sie heute als Opposition im BT.

    Die Hochrechnung um 18:00 ist ein Instrument zur Vernichtung von unliebsamen Parteien.

    Man sollte die Hochrechnung beenden, da sie Manipulation nach 18:00 den Weg fördert.

    Nicht nur die AfD, sondern schon andere Kleinparteien werden dieses Schicksal bereits erlitten haben.

    Weil nicht sein konnnte, was nicht sein durfte.

    Glaubt denn jemand hier, dass nur so wenige DF, PRO, REP oder NPD gewählt haben ?

    Die Stimmen verschwanden und gut wars …

  21. Im Wesentlichen gilt es nun festzustellen, ob Bodenmiller sein Recht am eigenen Bild schon dadurch verwirkt hatte, dass er als öffentliche Person der Veröffentlichung seiner Portraitbilder in Tageszeitung, Internet und auf der Webseite der LINKE Rottenburg nicht widersprach. Eine satirische Verfremdung des besagten Bildes durch Mannheimer zur Illustration eines seiner Artikel sollte doch im Rahmen der Freiheit der Kunst möglich sein.

    Bei uns gilt doch noch immer, wer ein öffentliches Amt bekleidet, der muss es sich gefallen lassen, dass Fotos von ihm gemacht und veröffentlicht werden, natürlich nur solche, bei denen er öffentlich zu sehen ist.
    Da haben schon deutlich stärkere Kaliber wie die Carolin von Monaco dagegen zu klagen versucht und sind kläglich gescheitert.

  22. Als SED-Mann kann man aber auch jemanden bezeichnen, der der Partei nicht selber angehört, aber mit ihr eng verbunden ist und in ihrem Sinne Politik macht. Es war in der DDR auch nicht notwendig in der SED Mitglied zu sein, wenn man zum Beispiel Mitglied der Stasi oder Lehrer war und für die SED arbeitete und ihre Macht unterstützte. Viele Mitglieder der Ost-CDU waren somit SED-Männer, da sie für sie geheimdienstliche Arbeit erledigten und mit ihr eng und konspirativ zusammenarbeiteten, obwohl sie in einer anderen Partei Mitglied waren.

    Jemanden als SED-Mann zu bezeichnen bedeutet ja nicht zwingend das man damit aussagt das er Mitglied in der SED wäre („Mann“ und „Mitglied“ ist ja zwei verschiedene Wörter die nicht synonym zueinander gesetzt werden müssen). Man kann damit auch eine Kritik formulieren das er zu der SED gehöre, weil er mit der Nachfolgepartei der SED gemeinsame Sache macht und das lässt die Interpretation der Fakten in diesem Fall meiner Meinung nach durchaus zu.

  23. Ein wirklich sehr guter Beitrag und mein großes Kompliment an den Rechtsanwalt von Herrn Mannheimer.
    Leider ist sein Name nicht zu finden!?
    Besser als er kann es niemand machen und ich finde, er hat Reklame verdient.

  24. Seit Jahren erleben wir Prozesse zur Beugung, damit die Bereicherungsgier eines Migrationshintergrundes befriedigt werden kann.
    Mit zahlreichen Grundrechtsverletzungen, Prozeßbetrug, falschen Urteilsbegründungen, Drohungen, Abkassieren und immer neuen Lügen wird hier gearbeitet.
    Grundgesetz, ZPO u.a. Verordnungen gelten offensichtlich nicht.
    Was ist ein Rechtsstaat? Was sollen Gesetze, die ganz klar nicht gelten!
    Merkel macht Terror wegen ihrer Abhörgeschichte.
    Die Grundrechtsverletzungen in unserem Fall sind wesentlich schwerwiegender. Sie interessieren keine Partei, kein Parlament, keinen Politiker, kein BVerf.Ger., keinen Juristen und keine Menschenrechtsorganisation und auch nicht Frau Merkel!
    Wir sind hier Freiwild und dürfen offenbar straflos terrorisiert werden und die Terroristen erhalten noch die tätige Unterstützung derjenigen, die das unterbinden müßten.
    Kein StA verfolgt klar belegte Anzeigen gegen die kriminellen Aktivitäten der Bevorzugten!
    Und das ist der „Rechtsstaat“?

Comments are closed.