2208989284„Salafist zu 18 Monaten Haft verurteilt“ – so titelt heute die Rheinische Post. Erst im Kleingedruckten findet sich die Information, dass auch diese Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ungewöhnlich ist jedoch, dass der Salafist 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und dem von ihm verletzten Polizisten ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro in Raten zahlen muss. In den letzten Monaten stand das Solinger Amtsgericht in der Kritik, weil es Strafen für Salafisten, die am 1. Mai 2012 in Solingen Polizisten brutal angegriffen haben (Foto), pauschal zur Bewährung ausgesetzt hat (PI berichtete hier, hier und hier). Die Kritik an den Solinger Kuschelrichtern dürfte nach dem heutigen Urteil weitergehen. (ph)

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43 KOMMENTARE

  1. Würde man den Salafisten durch einen Nazi oder auch nur Rechtskonservativen ersetzen, gäbe es minestens zehn Jahre mit optionaler Zwangseinweiseung.

    Vor dem Gutmenschengesetz sind eben nicht alle gleich. Wem das nicht passt, der ist offiziell ein Rassist sowie Feind von Demokratie und „Rechtsstaat“…

  2. Ein Islamist muss 100 Stunden für ungläubige „Schweine und Affen“ sozial arbeiten? Da wird er aber abkotzen…

    :o))))

  3. Ich habe es schon x mal hier erwähnt! Die seit Juni 2012 geschlossene Millatu Ibrahim Moschee in Solingen ist vom Hinterhof (Rückseite , Cronenberger Straße) her immer noch gut besucht und lang Gewandete Häkelkappen gehen dort ein und aus! die Lokalzeitung ST weiß davon, unternimmt aber auch nichts

  4. Das sind keine Richter mehr, sondern Verbrecher, die andere Verbrecher decken.

    Diese Urteile sind Förderung des Terrorismus – das werden wir noch zu spüren bekommen.

  5. Wie ich in den GEZ-Medien gelernt habe, geht es doch bis 2 Jahre auf Bewährung.
    Also Ihr Superrichter! 1,99 Jahre, damit die deutschen Ureinwohner noch mehr verhöhnt werden.

    Ach ja, da muß man ja umrechnen – wie war das noch? Basis 10, nach Basis 12….. egal, deutsche Richter schätzen einfach. Die Hauptsache ist, für Ausländer IMMER weniger als für die, die das Richtergehalt, und später die üppige Pension bezahlen.

    22.09, hoffentlich.

    guude
    ts

  6. 500,- Euro Schmerzensgeld für nen angestochenen Polizisten? Für einen Repräsentanten der Staatsautorität? Hahahahahahaha

    Sozialstunden? Prust, Hahahaha

    Gut, auf zum Bullenstechen!
    Hahahahaha

    Halt, Stopp, wenn ich hier Bulle sage oder gar zur Gewalt aufrufe muss ich vielleicht noch 10000,- Euro Strafe bezahlen und komme 10 Jahre ins Gefängnis. Das ist dann gar nicht mehr so lustig.

  7. Für micht es, da ich so viel Dummheit selbst Richtern nicht zutraue, nur zwei Möglichkeiten.

    Richter haben Angst.
    Richter haben die politische Order so zu urteilen.

    Beides Zeichen, das sie eine Fehlbesetzung sind.

  8. Solche gewollten Fehlurteile gegen diese kulturbereichernden Fachkräfte werden unsere Polizei sehr motivieren bei’m nächsten Straßenkampf.

  9. Womit beginnt ein deutsches Urteil?

    Mit

    Im Namen des Volkes!

    Welches Volk ist da eigentlich gemeint?

  10. Salafistelstich inkl. Folgen=500€
    Leck mich am Arsch inkl.Fehldeutung=800€
    ???????????????????????????????????????????

  11. Je mehr die Regierung im Unrecht ist
    desto gefährlicher wird es, wenn der Bürger im Recht ist.

  12. Das die Elite ihre Helfer aus dem Ausland holt, um dass deutsche Volk zu drangsalieren, kann offensichtlicher nicht mehr sein.
    Wer sich auflehnt gilt als Nazi.
    Und das nicht durch die Hand der Linken sondern der guten, alten, christlichen Union und der asozialen Partei Deutschlands.

  13. OT
    Eine reizende Familien die wir da importiert haben.

    Der Kioskbetreiber, nach dem die Polizei nach einer Schießerei in Monheim-Baumberg fahndet, ist der Vater des 23-Jährigen, der einen Säureanschlag auf ein Mädchen aus Hilden in Auftrag gegeben haben soll.

    Mutmaßlicher Schütze von Monheim: Sein Sohn ist der mutmaßliche Säureanschlag-Auftraggeber – Lesen Sie mehr auf:
    http://www.rp-online.de/region-duesseldorf/langenfeld/nachrichten/sein-sohn-ist-der-mutmassliche-saeureanschlag-auftraggeber-1.3548405#1585802188

  14. Gefängnisstrafe für Beil-Attentäter
    Hamburg Journal – 18.07.2013 19:30 Uhr Autor/in: Carl-Georg Salzwedel

    Ein 27-Jähriger fühlte sich bei einem Schäferstündchen von Passanten bedroht(einer der „Passanten“ war immerhin der LKW-Besitzer und befürchtete Spritklau). Daraufhin verletzte er sie schwer mit einem Beil. Ein Gericht verurteilte ihn zu einer knapp dreijährigen Haftstrafe.
    Das ist dem einschlägig vorberstraften Fachmann aus der Wachschutzbranche noch zu viel.

    Täter-Anwalt geht in Berufung. Nach den Bildern, die ich sah, könnte der Täter ein Türke oder anderer Moslem sein:
    http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hamburg_journal/media/hamj28409.html

    Ganz schwer was in den islamophilen MSM zu finden. NDR hat sogar der Gerichtszeichnung einen schwarzen Balken verpaßt!!!

  15. Naja, man will´s auch mit der Bestrafung nicht übertreiben…,
    Man Gericht will ja auch nicht den Resaozialisierungs- und Integrations-Gedanken ausser Acht lassen. Gut nur, dass die 100 Sozialstunden von dem Islam-Terroristen in Scharia-Kraftland Nordrheinwestfalen abgeleistet werden müssen und der nicht noch in unschuldigen Bundesländern weiter an Menschen rummurkst.
    Noch gerechter wäre es, wenn der Angeklagte seine 100 Sozialstunden direkt in der Richterfamilie ableisten müsste.

    Und überhaupt…war doch auch nur nur gut gemeint von MOhammedanerIN, Mohammedaner_IN, MOhammedaner-IN und MOhammedaner/IN. Das war kein Messern aus bösen, niederen Absichten sondern Messern aus höheren Beweggründen.

  16. Das „Solinger Tageblatt“ ist etwas ausführlicher.

    URTEIL 29-jähriger Mann aus Schleswig-Holstein muss nach dem Urteil von Donnerstagmorgen nicht ins Gefängnis. Richter: Gewalt ist am 1. Mai 2012 durch Pro NRW provoziert worden.

    Wegen Körperverletzung an Polizisten und schwerem Landfriedensburch bei einer Demonstration am 1. Mai 2012 hat das Amtsgericht Solingen am Donnerstagmorgen einen 29-jährigen gelernten Industrieelektriker aus Schleswig-Holstein zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Der Angeklagte gab zu, ausgerüstet mit Schlagschutz zu einer Gegendemonstration gegen die rechtspopulistische Partei „Pro NRW“ an der Konrad-Adenauer-Straße in der Innenstadt angereist zu sein. Die Vorwürfe seien richtig: Er habe Polizisten mit Stangen geschlagen. Dazu habe er sich, so der Angeklagte, „hinreißen lassen“, weil Teilnehmer der rechten Demo wie angekündigt umstrittene Mohammed-Karrikaturen gezeigt hätten. Er sei praktizierender Moslem, aber gehöre nicht zum früheren Verein Millatu Ibrahim, vor dessen Moschee die „Pro NRW“-Kundgebung aufgezogen war.

    Das Gericht setzte die Strafe zur Bewährung aus: Der Angeklagte habe seit der Geburt seines acht Monate alten Sohnes sein Leben geändert. Die Gewalt der Gegendemonstration sei provoziert gewesen. Das rechtfertige nicht die Ausschreitungen, wirke aber strafmildernd. „Dass Pro-NRW da die Meinungsfreiheit verteidigt hätte, kann mir niemand verkaufen“, erklärte der Strafrichter. dilo

  17. #20 Wueterich

    der Freiheitler , in München, war doch auch provoziert worden, hat nicht nach Stangen gegriffen sondern hat sich zu einer verbalen Entgleisung hinreißen lassen.
    DASS war wirklich eine Straftat, die unentschuldbar ist.

    Man kann doch nicht bei den kleinsten Integrationsfehlern bestrafen, da wird man doch als Mikrantiger sofort um Jahre zurückgeworfen.

  18. #21 Wueterich

    Ah,
    wenn also Frau Zschäpe ein Geständnis ablegen ,
    und in Haft, irgendwie schwanger werden würde, bestände doch auch, aufgrund von einer Lebensänderung die Möglichkeit einer Bewährungsstrafe, oder?

    sie wird aber vermutlich eher eine Bewehrungsstrafe bekommen, indem ihre Fenster eine kräftige Bewehrung haben.

  19. #3 Zoni (18. Jul 2013 21:40)

    >>Ein Islamist muss 100 Stunden für ungläubige “Schweine und Affen” sozial arbeiten? Da wird er aber abkotzen…

    😮 ))))<<
    …eher der zuständige "Bewährungshelfer". Wenn der nämlich nicht spurt und die "die Scheine nicht unterschreibt", weiß man ja, wo Sozialarbeiterfuzzi wohnt 🙂

  20. #21 Wueterich (18. Jul 2013 23:21)
    Die Gewalt der Gegendemonstration sei provoziert gewesen. Das rechtfertige nicht die Ausschreitungen, wirke aber strafmildernd. “Dass Pro-NRW da die Meinungsfreiheit verteidigt hätte, kann mir niemand verkaufen”, erklärte der Strafrichter.

    Diesem kleinen Detail am Rande sollte etwas mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden:

    Der Richter argumentiert doch tatsächlich so, dass es strafmildernd wirkt, wenn man bei „rechten“ Demonstrationen POLIZISTEN attackiert.

    Er gibt damit den Polizisten eine Mitschuld an der Attacke, da sie ja bei einer „rechten“ Demonstration anwesend waren, und den Angreifer durch ihre Anwesenheit „provoziert“ hätten und stellt damit indirekt den Polizeischutz von „rechten“ Demonstrationen unter Strafe!!!!

  21. Update in der RP

    Dass es die von Pro NRW bewusst provozierte Gewalt war, die zu den Ausschreitungen vor dem Rathaus führte, berücksichtigte der Einzelrichter wie auch schon in den vorausgegangenen Verfahren als strafmildernd. Und er erinnerte: Pro NRW ging es beim Zeigen der Mohammed-Karikaturen nicht um Ausüben der Meinungsfreiheit, die Gruppierung hat damit ebenfalls eine Straftat begangen, auch wenn dies in keiner Weise die Gewalttaten des Angeklagten rechtfertige

    Solingen: Salafist zeigt sich vor Gericht reumütig – Lesen Sie mehr auf:
    http://www.rp-online.de/bergisches-land/solingen/nachrichten/salafist-zeigt-sich-vor-gericht-reumuetig-1.3547544#649418732

    Ich habe gedacht mich könnte so schnell nichts mehr überraschen.
    Dieser Richter schafft es doch.
    Welche Straftat soll denn Pro NRW begangen haben? Wenn es so ist, wer wurde dafür angeklagt? Gibt es Urteile?

    UNFASSBAR!

  22. Das ist echt der Hammer. Das gibt hoffentlich noch viel und gerechtfertigte Kritik. Die Bärtigen feiern nun wohl…

  23. Erst wollte ich ja schreiben, daß nunjeder Nazi einen „Storch-Heinar“-Träger angreifen dürfe, aber diese Analogie trifft es nicht ganz, denn Salafismus sind ja nicht gewalttätige Ideologen wie die Nazis, sondern fehlgeleitete Religiöse, die nur noch auf den rechten, ähm, richtigen, Pfad geführt werden müssen.
    Aber ist dieses Urteil nicht quasi ein Freibrief für Ausschreitungen beim nächsten „Marsch für das Leben“? Immerhin wurden die Teilnehmer da auch gewaltig provoziert und sogar angegriffen.

  24. Es ist die pure Angst. Die Islamisierung ist praktisch abgeschlossen. Jetzt geht es nur noch um Mehrheitsverhältnisse. Komisch, es gibt also einen rechtlich gültigen Grund, Polizisten mit Waffen zu verprügeln, nämlich, wenn man provoziert wurde. Wurde eigentlich auch Joschka Fischer provoziert, als er Polizisten verprügelte? Wurden die 9/11-Attentäter provoziert, als sie 3000 Menschen ermordeten?

  25. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren,

    unsere Justiz hat ANGST, Angst vor brutalen Islam-Anhängern, die vor NICHTS zurückschrecken!

  26. #21 Wueterich (18. Jul 2013 23:21) zu

    “Solinger Tageblatt”:

    URTEIL 29-jähriger Mann aus Schleswig-Holstein muss nach dem Urteil von Donnerstagmorgen nicht ins Gefängnis. Richter: Gewalt ist am 1. Mai 2012 durch Pro NRW provoziert worden.

    Wegen Körperverletzung an Polizisten und schwerem Landfriedensbruch bei einer Demonstration am 1. Mai 2012 hat das Amtsgericht Solingen am Donnerstagmorgen einen 29-jährigen gelernten Industrieelektriker aus Schleswig-Holstein zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Der Angeklagte gab zu, ausgerüstet mit Schlagschutz zu einer Gegendemonstration gegen die rechtspopulistische Partei “Pro NRW” an der Konrad-Adenauer-Straße in der Innenstadt angereist zu sein. Die Vorwürfe seien richtig: Er habe Polizisten mit Stangen geschlagen. Dazu habe er sich, so der Angeklagte, “hinreißen lassen”, weil Teilnehmer der rechten Demo wie angekündigt umstrittene Mohammed-Karrikaturen gezeigt hätten. Er sei praktizierender Moslem (…)

    Das Urteil ist schon von der Begründung her völlig unhaltbar und schreit geradezu nach der nächsten Instanz. Selbst wenn die Einlassung des Gerichts hinsichtlich einer „Gewaltprovokation“ richtig wäre, gibt es erstens keinerlei Grund dafür, diese an einem Polizisten auszulassen, wie es überhaupt keine Rechtfertigung für Gewalt gibt. Das wäre den Moslem hier einmal klar und deutlich „ins Buch“ zu schreiben gewesen.

    Zweitens ist das Mitführen von Stangen und anderen Gegenständen auf einer Demonstration an sich Beweis genug dafür, daß es sich hier um vorbereitete und damit vorsätzlich herbeigeführte Gewalt handelt. Das Argument des Angeklagten, er „habe sich hinreißen lassen“, muß von hier aus anders beurteilt werden; es ist im Grunde eine reine Schutzbehauptung; ebenso einer Schutzbehauptung entspricht die vom Gericht leider aufgenommene Definition der mitgeführten Schlagwerkzeuge etc. als der eines vorgeblichen „Schlagschutzes“. Diese Leute wissen im Grunde, daß seitens Pro NRW nie Gewalt ausgegangen ist.

    Die die Demonstration abhaltende Gruppierung „Pro NRW“ agierte dagegen zwar sicherlich provokant (man kann das kritisieren, weil sie haben wissen müssen, was dann losgeht), dabei jedoch immer völlig gewaltlos; ein Argument kann immer nur Anlaß für ein Gegen-Argument sein, aber nie Anlaß von Gewalt. Durch diesen Spruch ist Gewalt (so sie denn nur von der „richtigen“ Seite ausgeht), damit faktisch zwar mit einem gerichtlichen „Dudu“ belegt, im Nachhinein aber noch gerechtfertigt worden. (Nebenher ergibt weiterhin die Frage, inwiefern es überhaupt möglich war, auf einer von der Polizei begleiteten Demonstration mit Schlag- oder anderen Waffen zu erscheinen.)

    Drittens ist nicht nur die „Strafe“ sondern auch das dem Polizisten zugesprochene Schmerzensgeld ein Hohn. Offensichtlich hält das Gericht das Leben und die körperliche Unversehrtheit eines Polizisten für nicht mehr wert.

    Der letzte von mir nochmals zitierte Satz, der Angeklagte „sei praktizierender Muslim“, hat es i. d. Zusammenhang in sich und scheint wohl auch die eigentliche Begründung für die schier unerklärliche Milde des Gerichts gewesen zu sein. Offensichtlich hält das Gericht ein solches „Praktizieren“ für strafmildernd oder gar strafverhindernd, wenn es dabei zu Straftaten kommt. Nicht auszudenken, hätte ein Aktivist von „Pro“ dagegen zur Stange gegriffen und erklärt, er habe sich wegen des martialischen Auftretens der Moslems „provoziert“ gefühlt…

  27. Zu: oben; Update in der RP

    (…) der Einzelrichter (…) erinnerte: Pro NRW ging es beim Zeigen der Mohammed-Karikaturen nicht um Ausüben der Meinungsfreiheit, die Gruppierung hat damit ebenfalls eine Straftat begangen(…)

    Das ist rechtlich gesehen völlig absurd.

  28. Wo hat er denn die 100 Stunden gemeinnützige Arbeit abzuleisten? Bitte nichts mit Kindern, Alten, Behinderten etc.

    Lieber Straßenschilder saubermachen und Parkflächen, die zum Grillen zugelassen sind, von Müll befreien lassen. Damit hat er dann sowieso genug zu tun.

  29. #36 Tom62 (19. Jul 2013 09:00)

    Leider kann man solche (Hin-) Richter nicht zur Verantwortung ziehen.
    Ggfs. muss die Staatsanwaltschaft in Berufung gehen, aber ob die das macht, bleibt fraglich.
    Ich bin sicher, daß da in Hinterzimmern gemauschelt wird was das Zeug hält, unter Beteiligung politischer Vertreter.
    Wer immer noch meint, in Deutschland würde ein demokratisches System herrschen dem ist nicht mehr zu helfen.

  30. Alle Prozessen und alle Urteile werden von demselben Richter (Einzelrichter)geführt und gesprochen: Markus Asperger, Richter und gleichzeitig Direktor des Amtsgerichts Solingen. Er ist fest entschlossen, alle Mohammedaner auf Bewährung laufenzulassen; er sieht die wahre Schuld bei denen, die Mohammedaner „mit Karikaturen provozieren“. Der gute Mann wird sich noch wundern: Für Mohammedaner ist schon die bloße Anwesenheit von Deutschen eine Provokation.

    Da der Herr Richter vermutlich massiv von Mohammedanern bedroht wird, kann er nicht mehr unbefangen Recht sprechen. Ansonsten gehen seine Urteile in genau die Richtung, an der Mohammedaner seit langem beharrlich arbeiten: Mit ihrer abartigen Gewalt erzwingen sie ein einknicken vor all ihren Befindlichkeiten. Wer als Bürger die FDGO oder Meinungsfreiheit vertritt, wird mit „gefährdet den Landfrieden“ und „provoziert“ als der wahre Täter dargestellt.

    Kein Richter traut sich mehr, die Mohammedaner auf den Pott zu setzen und denen zu erklären, daß es hierzulande wurstegal ist, ob sie sich beleidigt fühlen oder nicht.

    Übrigens gibt es in dem Artikel über den Gewalttunesier, der plötzlich zum „Pinneberger Familienvater“ (*Brech*) mutiert, noch ein interessantes Detail: Der Mohammedaner bekennt sich frank und frei zur Gewalt. Aber Richter Asperger ist zu blöd, das zu bemerken:

    Ich empfinde Salafist als Schimpfwort“, sagte der 28-Jährige … Er sehe sich als sehr konservativer Ur-Moslem. Für ihn sei es „pure Blasphemie“, wenn Mohammed in Karikaturen verunglimpft werde.

    Das Problem heißt Islam.

  31. Wie soll der schlichte „Messerkünstler“, das ihm widerfahrene milde Urteil, als etwas anderes als die Folge der Größe, Macht und des Einflußes Allahs interpretieren?!
    Eine indirekte Nötigung zu weiteren Blutrauschtaten ist dieses Urteil!

  32. Bewährung für einen schweren Angriff auf einen Polizisten, der dabei auch hätte sterben können??? Es ist unglaublich! Das ist keine Rechtssprechnung, das ist der totale Kotau vor islamischer Gewalt!

    Wenn ich Polizist wäre, wüsste ich spätestens nach diesem „Urteil“, wie ich in Zukunft bei solchen „Demonstrationen“ handeln würde: Hände weg! Soll sich doch diese durch und durch kranke Gesellschaft von langbärtigen Steinzeitfaschisten auf der Nase herumtanzen lassen – die Mehrheit will es ganz offensichtlich nicht anders!

  33. 19.07.13
    EU rechnet Ökostrom angeblich künstlich teuer.

    Laut einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung rechnet die EU in einer Zukunftsstudie mit unrealistischen Zahlen. Die Kosten für konventionelle Energieerzeugung würden künstlich niedrig, die für Ökostrom aber künstlich hoch gerechnet. Laut dem Institut müsse die EU „umgehend“ aktuelle Rechnungen präsentieren…
    Berlin (AFP/red) – Die EU verschleiert in ihren Zukunftsplänen für Europas Energieversorgung laut einer Studie die wahren Kosten von Atomstrom und benachteiligt dadurch die ökologische Stromerzeugung. Die Kosten für Atomstrom würden „systematisch“ unterschätzt, jene für alternative Energieerzeugung überschätzt…

    http://www.stromseite.de/strom-nachrichten/eu-rechnet-oekostrom-angeblich-kuenstlich-teuer_33478.html?wt_mc=ss.nl.kw29_2013&utm_source=nl_stromseite&utm_medium=emailmarketing&utm_campaign=2013-07-18

  34. Ich lach mir einen Ast. Ein Bekannter von mir hat mal jemand den Finger gezeigt. Nur zufälligerweise war ein Polizist in der Nähe und hat das auf sich bezogen. Urteil : 700 (in Worten Siebenhundert Euro) Geldstrafe.

    Dieser Salafist begeht KÖRPERVERLETZUNG und wird von der Justiz noch belohnt dafür. Mir fallen gleich die letzten Haare aus.

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