„Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“, lautet ein gern gebrachter Kalauer in Bezug auf unerwartete Gerichtsentscheidungen. Doch als Kritiker von Islamisierung und überbordender Zuwanderung muss man zuweilen vor Gericht eher das Gefühl haben, in „Teufels Hand“ geraten zu sein … Doch zurück zum konkreten Fall: Zum wiederholten Male sitzt am kommenden Dienstag, den 28. Mai 2013, unter dem Vorsitz der Richterin Elisabeth von Szczepanski eine Kammer des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts über die PRO-Bewegung zu Gericht. Es geht erneut um eine Klage von PRO KÖLN gegen die Erwähnung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzbericht.

Doch die Erfolgsaussichten erscheinen bei diesem Gericht und vor allem unter dieser Vorsitzenden mehr als gering. Denn besagte Richterin von Szczepanski hat schon mehrere Male unter grotesken Begründungen Klagen gegen eine VS-Berichterstattung über PRO KÖLN zurückgewiesen. Wie absurd dabei die rechtlichen Begründungen dieser Urteile ausfielen, sei hier am Beispiel eines erst vor kurzem verkündeten Urteils über den VS-Bericht 2009 aufgezeigt.

Die Vorsitzende Richterin von Szczepanski und ihre Kollegen erwiesen sich dabei als wahre Vertreter gutmenschlicher Gesinnungsjustiz: Kernargument für die Ablehnung der PRO-KÖLN-Beschwerde war, dass PRO KÖLN angeblich kontinuierlich die Menschenrechte und Menschenwürde von Muslimen und nichteuropäischen Migranten verletzen würde. Laut der Düsseldorfer Kammer sei es sogar klar,

dass Bestimmungsgrund des (kommunal)politischen Handelns des Klägers nach wie vor der Wille ist, einen Bestandteil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, namentlich die Menschenrechte, konkret die Menschenwürde für bestimmte Personengruppen außer Geltung zu setzen.

Muslime und nichteuropäische Migranten würden von PRO KÖLN de facto zu Menschen zweiter Klasse gestempelt und ihre Menschenrechte streitig gemacht.

Starker Tobak, der aber dann gewiss von solch integren und seriösen Richtern mit eindeutigen Text- oder Rededokumenten von PRO KÖLN bewiesen wird, oder? Mit eindeutigen verhetzenden Aussagen, die die Aufhebung der Grundrechte oder die Nichtgeltung von Menschenrechten und Menschenwürde für diese Personen fordern? Oder vielleicht mit geheimen Abhörprotokollen, die die menschenverachtenden Absichten der PRO Kölner aufdecken? Müsste man eigentlich meinen – doch weit gefehlt bei Juristen vom Schlage einer Frau Szczepanski.

Was zum „Beweis“ folgt, ist lediglich eine harmlose Zitatesammlung aus verschiedenen Reden und Veröffentlichungen der Bürgerbewegung und ihrer Kölner Ratsfraktion, die sich kritisch mit Zuwanderung oder Islamisierung beschäftigen. Mit Thesen, die zu 95 % auch von linken Islamkritikern oder CDU-Leuten wie Wolfgang Bosbach stammen könnten. Und die vom Recht auf Meinungsfreiheit vollumfänglich gedeckt und meilenweit entfernt sind von Beleidigung oder gar Volksverhetzung. Was auch auf die wenigen Passagen zutrifft, die vielleicht etwas polemisch und zuspitzend sind, aber trotzdem mit keiner Silbe (und auch nicht zwischen den Zeilen!) dazu auffordern, die Menschenrechte für Muslime und Nichteuropäer außer Kraft zu setzen.

Aber machen Sie sich einfach selbst ein Bild davon und klicken Sie hier, um eine Kopie der besagten Stellen der nebulösen Urteilsbegründung (S. 13-17) anzusehen:

Bleibt die Frage: Warum tun Richter wie Frau Szczepanski so etwas? Und warum kommen sie bisher einfach durch damit? Weil „eine Krähe der anderen kein Auge aushackt“? Es bleibt zu hoffen, dass das nicht auf immer zutrifft und PRO KÖLN es in den nächsten Jahren schafft, in dieser Frage endlich zu einer grundsätzliche Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht zugelassen zu werden. Denn wenn überhaupt, dann besteht dort noch am ehesten eine Chance auf halbwegs faire Rechtsprechung in Sachen Verfassungsschutzbeobachtung rechter Vereinigungen, wie auch das Beispiel Junge Freiheit zeigt, die zehn Jahre brauchte, um sich im Instanzenweg ihr Recht gegen den NRW-Verfassungsschutz zu erkämpfen.

Wer zuvor schon einmal „Rechtsprechung“ im Stile von Szczepanski erleben will, der kann das am Dienstag, den 28. Mai 2013, um 10 Uhr im Sitzungssaal V, Raum 342 im Gerichtsgebäude des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, Bastionstr. 39, 40213 Düsseldorf, tun.

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38 KOMMENTARE

  1. Finde ich gut, dass man das mal lesen kann. Da können sich die Juristen, die hier lesen mal mit dem Urteil befassen.

  2. „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“….nur geht es auf hoher See gerechter zu.

  3. Eine kleine Verwaltungsrichterin, die sich der (leider) herrschenden Meinung anbiedert. Sicher hofft sie noch auf öffentliche Ämter – da kann es nie schaden im „bunten“ Sozi-NRW mal ordentlich öffentlich für Kulturbereicherung und Musl…äh..Menschenwürde einetreten zu sein.
    Es sei den Sozialisten gesagt: den sogenannten „Marsch durch die Institutionen“ dürften sie selbst (siehe die sog 68er) bestens kennen. Nur – den können auch andere gehen!
    Ich darf noch anmerken: „Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand“ ist ein SPRICHWORT oder eine VOLKSWEISHEIT und kein KALAUER.
    (ein Kalauer wäre z B „Fährt der alte Lord fort, fährt er nur im Ford fort“).

  4. Man schaue sich die Biografie dieser „Richterin“ Szczepanski einmal in Ruhe auf den Netz an, recherchiere den einen oder anderen Punkt ihrer mysteriösen NRW-Karriere. Und sofort versteht man alles. Wirklich alles! Solche kranken, voll lebensuntüchtigen Parteibuch-Bonzen beherrschen diese kaputte Ex-Demokratie auf allen Ebenen und werden für ihre Zerstörungsarbeit auch noch fürstlich bezahlt. Von denen, deren Lebensgrundlage sie zerstören. Grauenhaft! Hoffentlich werden diese Hochverräter eines Tages zur Rechenschaft gezogen und von neutralen, nur ihrem Amtseid folgenden, Juristen dafür verurteilt.

  5. #2 badeofen (24. Mai 2013 17:51)

    „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“….nur geht es auf hoher See gerechter zu.
    ————–

    Naja,
    sagen wir es mal so,der hohen See ist die politische Orientierung,die Gesinnung relativ egal!!!(Das ist der Unterschied zur bundesdeutschen Rechtsprechung)!!!

  6. War eine bis zum Erbrechen wiederholte Maxime der Linken nicht: „Freiheit ist immer auch die Freiheit des Andersdenkenden“?
    Eiganartig, dass das irgendwie nicht für Islamkritik zu gelten scheint.
    Da sind wieder einige „gleicher“ als als andere…

  7. Natürlich gibt es in Deutschland keinen PDS-Minister für Staatssicherheit mehr, der ein Heer von SpitzelInnen im Lande unterhält und „falsche“ Meinungsäußerung mit Zuchthaus in Bautzen oder Brandenburg via „Justiz“ bestrafen lässt. Natürlich können ideologisch wertfreie Diskussionen geführt werden, darf die Regierung kritisiert werden, dürfen Menschen auf der Straße demonstrieren ohne niedergeknüppelt oder erschossen zu werden. Im Prinzip herrschen bei uns wahrhaft demokratische Zustände, im Prinzip!
    Problematisch wird die Sache, wenn eine Person es wagt, vom ungeschriebenen Meinungsmonopol abzuweichen, dann ist er praktisch vogelfrei und wird zivilgesellschaftlich zur Persona non grata abgestempelt. Wer sich dem linksgrünen Mainstream widersetzt, gerät unter Beschuss. Der größte „metapolitische“ Erfolg der „Kämpfer gegen Rechts“ besteht darin, die vage Vorstellung in Umlauf gesetzt zu haben, daß „Rechts“sein per se irgendwie verboten, kriminell, anrüchig, justiziabel sei.

  8. Versteh ich das richtig, das Zitieren einer Kriminalstatistik ist jetzt schon verfassungsfeindlich ?!?

  9. Bleibt die Frage: Warum tun Richter wie Frau Szczepanski so etwas?

    Das hat damit zu tun, dass sie die Realität nicht vollständig oder verzerrt wahrnehmen. Und aus dieser verzerrten Sicht heraus ist das Tun von Pro&Co. irrational, ja bösartig.

    Die Wahrnehmung der Realität geschieht -abgesehen von den wenigen unmittelbaren Erfahrungen- durch mediale Berichterstattung, die im Land herrschende soziale Realität wird durch die Medien vermittelt. Systemleute wie die o.g. Richterin schöpfen ihre Informationen ausschließlich aus den Systemmedien.

    Wie die Medien nun die Migration darstellen, ist den Lesern dieses Blogs hinlänglich bekannt.

    Beispiel: Zigeuner melden in einem Ort in Bremen an die 150 Gewerbe an, um an Kindergeld o.Ä. zu kommen. 150 Altmetallsammelbetriebe unter 1 Wohnadresse. Wie berichten die Lokalmedien darüber ?
    Sinngemäße wiedergabe eines damaligen Artikels: „Die Wirtschaft brummt, die Zahl der Gewerbe steigt. Besonders Migranten gründen viele Unternehmen (-> Verweis auf Statistik), schaffen damit Arbeitsplätze und garantieren unseren Wohlstand.“

    Berichte über Kriminalität erfolgen in der Regel ohne Täterherkunftsbenennung. Die Herkunft wird aber deutlich erwähnt, wenn die Opfer migrantisch sind.

    Es entsteht demnach das folgende Bild: Diese Menschen kommen her, sind friedlich und herzlich, sichern unseren Wohlstand und sind aber vermehrt Opfer der rassistischen Deutschen.

    Dieses Bild prägt sich auf Dauer ein und wird durch die Medien immer wieder bestätigt. Es erwächst zur individuellen Sicht der Realität. Selektive Berichterstattung, Verdrehung von Tatsachen, einseitige Herkunftsbenennung etc. bleiben nicht ohne Wirkung.

    Wenn nun so ein indoktrinierter und geprägter Mensch mit den Aussagen von Pro konfrontiert wird, erscheint ihm die von Pro dargestellte Realität als unwahr, dafür aber hetzerisch, rassistisch und diskriminierend. Das Medienbild im Hinterkopf, geht man nun daran, dieses Böse zu bekämpfen, fühlt sich dabei im Recht und glaubt etwas Gutes zu tun.

  10. Ich war einmal bei einer solchen Gerichtsverhandlung dabei.
    Wie das abläuft, ist ganz und gar unglaublich. Und schwer zu ertragen.

    Wer es möglich machen kann, sollte sich selbst davon überzeugen, denn das überschreitet die Vorstellungskraft.

  11. wir erinnern uns an das urteil gegen elisabeth sabaditsch-wolff wegen „herabwürdigung“ einer religion.

    der des islams.

    wenn man das christentum herabwürdigt, bekommt man staatspreise.

  12. Betrachten wir es mal ganz allgemein von einer ganz anderen Seite – mit Anlehnung an das Broder-Wort von den „Erben der Fa. Freisler“!

    Und einer Bitte, hier ggf. meinen Lücken in Geschichtskenntnissen etwas auf die Sprünge zu helfen 😉

    Im 3. Reich haben ja nun zahlreiche gesellschaftliche Gruppierungen Schuld auf sich geladen – ob und in welchem Umfang und/oder inwieweit durch Tun oder Unterlassen, werden Historiker wohl noch jahrhundertelang diskutieren.

    Aber in fast jeder Gruppierung gab es Menschen, die heute als Vorbilder geehrt werden, weil sie gegen den Strom schwammen (so wie, diese Bemerkung sei hier erlaubt, Stürzenberger aktuell in München und auch -egal ob man sie mag oder nicht-: etliche PRO-ler):
    unter den Studenten gab es die Geschwister Scholl, bei den Unternehmern gab es Schindler, unter den Militärs Stauffenberg und seine Mitstreiter …

    … aber bei den Juristen? Wer kann da genannt werden, der nicht mitmachen wollte?

    Ist es wirklich nur meine Bildungslücke, wenn ich da niemanden kenne?

    Und welche „furchtbaren Juristen“ hat man 1945 ff. für ihr Tun zur Rechenschaft gezogen?

    Wenn mir zu den Stichworten „3. Reich“ und „Juristen“ etwas einfällt, dann neben den „schäbigen Lumpen“ des Freislers (die heute alle eher als Widerstandskämpfer gelten) nur, dass der Verfasser des unsäglich widerlichen Kommentars zu den Nürnberger Rassegesetzen (Globke) statt im Bau oder am Ende eines Strickes zu enden, vielmehr unter Adenauer noch Karriere machen durfte!

    Also habe ich so ein wenig das Gefühl: zur Berufsgruppe, mit denen ich persönlich im privaten Umfeld möglichst keinerlei Berührung haben möchte, gehören Juristen an erster Stelle!

    Hätte ich mir auch schon immer denken können, wenn man sich an der Uni mal so umschaut, was für Typen so im Juridicum rumhängen. Arrogante Schleimspurbenutzer vor dem Herren, von Anfang an! Klar: Nicht alle, nicht immer. Aber immer öfter. Und viel zu viele!

  13. Es hat schon ein „Gschmäckle“, wenn diese Richterin wieder ihr vorgefertiges Standard-Urteil sprechen wird angesichts der jüngsten Ereignisse: die Tat der beiden islamischen Schlachter in Großbritannien, der versuchte Anschlag von Angehörigen der „Religion des Friedens“ auf dem Bonner Hauptbahnhof und die Todesdrohung von den gleichen Leuten gegen Markus Beisicht – der vermutlich selbst den Urteilsspruch von Frau von Szczepanski entgegennehmen wird. Dazu noch ein Hinweis aus der Presse, die Frau von S. sicherlich nicht als rechtsextrem einordnen wird, nämlich ein Auszug aus dem Spiegel:

    „Willkürliche Hinrichtungen, Vergewaltigungen, Abtrennen von Gliedmaßen – die Schilderungen aus dem von Islamisten besetzten Norden Malis sind erschreckend. Die Uno rechnet mit bis zu 700.000 Flüchtlingen in den nächsten Wochen und Monaten.“
    http://www.spiegel.de/politik/ausland/mali-uno-prangert-grausame-verbrechen-der-islamisten-an-a-878394.html

    Das ist der Islam! Nicht überall und zu jeder Zeit, aber keine andere Religion macht es ihm nach, und inzwischen sind islamische Sitten nicht allein in Großbritannien eingeführt.

    Hat die Frau von S. noch ein Schamgefühl?

  14. Zuwanderer, die nach Deutschland kommen, sind weitaus besser qualifiziert als die deutsche Bevölkerung. Das geht aus einer Studie der Bertelsmann Stiftung hervor. Trotzdem fehle hierzulande ein Konzept, um das Land für die Einwanderer attraktiver zu machen, so die Macher der Studie.

    http://www.swr.de/nachrichten/zuwander-bildung-bertelsmann-studie/-/id=396/nid=396/did=11473404/11scesb/index.html

    Ist die Bertelsmann-Studie auf demselben Niveau wie die trotzige Studie des Umweltbundesamtes zum Klima?

    http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/4419.pdf

    Ideologie und Häme sind wieder in Mode:-/

  15. Eine Geschichte über Scharia und westliche Selbstzensur

    Viele Aussagen und Standpunkte, die in diesem Film geäußert werden sind in manchen Ländern der westlichen Welt schon strafbar. Auch werden in diesem Film die Mohammed Karikaturen unverpixelt dargestellt.

    Viel bekannte Künstler, Schriftsteller und Politiker kommen zu Wort. Zum Beispiel Baronin Carline Cox und Lord Pearson Mitglied des britischen Oberhauses.

    http://europenews.dk/de/node/67092

    —————————–

    Schweden bezahlt gerade einen hohen Preis für seine Großzügigkeit gegenüber Migranten und seine Versuche des multikulturellen Entgegenkommens

    http://europenews.dk/de/node/67692

    Mehr als 80 Prozent der Bewohner von Husby sind nicht-europäische Migranten, hauptsächlich Araber und afrikanische Muslime.
    Sie forderten, dass der Staat Moscheen bauen sollte und dass der muslimische Gebetsruf fünf Mal am Tag erschallen soll.

    http://europenews.dk/de/node/67763

    http://www.sezession.de/38881/unruhen-in-stockholm-muster-ethnischer-gewalt.html#more-38881

    Robert Spencer merkt dazu auf seinem Blog Jihad Watch kritisch an, dass in der amerikanischen Presse zwar berichtet, aber sorgfältig vermieden werde, die Jugendlichen als Muslime zu bezeichnen.

    Die Welt:
    Überkochende Wut junger Migranten in Schweden
    http://www.welt.de/politik/ausland/article116463895/Ueberkochende-Wut-junger-Migranten-in-Schweden.html

    deutsch-tuerkische-nachrichten:
    „Shadow CIA“: Unruhen in Schweden sind ein schlechtes Omen für Europa
    http://www.deutsch-tuerkische-nachrichten.de/2013/05/476484/shadow-cia-unruhen-in-schweden-sind-ein-schlechtes-omen-fuer-europa/

    blu-news:
    Integration in Schweden gescheitert
    http://www.blu-news.eu/2013/05/22/integration-in-schweden-gescheitert/

    achgut.com:
    Der Mob ist das Opfer
    http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/der_mob_ist_das_opfer

    ———————

    … und wann erreicht uns das Schicksal in Deutschland?

    Deutschland und EU auf dem Weg zu Militärdiktatur und Bürgerkrieg? Halbzeitbetrachtungen.
    http://www.nachrichtenspiegel.de/2012/08/18/deutschland-und-eu-auf-dem-weg-zu-militardiktatur-und-burgerkrieg-halbzeitbetrachtungen/

    Die Wahrheit? Vorbereitungen für den Bürgerkrieg
    Udo Ulfkotte
    http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/udo-ulfkotte/die-wahrheit-vorbereitungen-auf-den-buergerkrieg.html

  16. Über Verwaltungsrichter und die Vorgänge an den Verwaltungsgerichten sollte man folgendes wissen:

    1. Verwaltungsrichter sind in überwältigender Mehrheit darauf aus, Klagen abzuweisen. Es herrscht ein enormer Strukturkonservatismus vor, dabei sind sie allerdings selten „parteilich“, wenn man mal von dem Grundsatz absieht, dass die Behörde immer gewinnt, vor allem bei älteren Richtern. Eine solche Klageabweisung kann jede nicht etablierte politische Partei treffen, egal ob links oder rechts. Selbst klagende Beamte, die gegen Beurteilungen, Versetzungen oder auf Zahlungen nach Dienstunfällen klagen (Unfallausgleich, Pensionszahlungen), erleiden vor den Verwaltungsgerichten häufig Niederlagen, wobei die Verwaltungsgerichte teilweise haarsträubende Beweiswürdigungen vornehmen. Da wird zum Beispiel einem Amtsarzt (Internist) mehr Glauben geschenkt als einem niedergelassenen Arzt (Neurologe), bei Fragen zu Nervenschäden. Der Amtsarzt ist schließlich ein Amtsarzt, deshalb wird seiner Einschätzung gefolgt.

    2. Verwaltungsrichter – und ich kenne einige wirklich sehr gut – weisen Klagen häufig aus reinem Machtwillen heraus ab. Weil sie es können. Einige lieben auch das intellektuelle Spiel, den Gesetzeswortlaut über alle Maßen zum Nachteil des Kläger zu interpretieren, bis an die Wortlautgrenze und häufig auch darüber hinaus. Sie wollen sehen, ob sie wirklich vom OVG oder einer höheren Instanz aufgehoben werden oder ob ihr Urteil gerade noch so durchgeht.

    Ein meiner Meinung nach krasses Beispiel richterlicher Machtausübung sind die Entscheidungen in Studienplatzklagen. Die Verwaltungsgerichte nehmen an, dass die Studienplatzbewerber im Widerspruchsverfahren einen sog. „Überkapazitätsantrag“ stellen müssen, um im Klageverfahren überhaupt noch eine Chance zu haben. Das ist an den Haaren herbeigezogener Blödsinn, der nur darauf abzielt, möglichst viele Klagen abweisen zu können, aber dieser Blödsinn ist ständige Rechtsprechung.

    3. Anders verhalten sich Verwaltungsrichter nur, wenn sie selbst betroffen sein könnten, beispielsweise durch Ungerechtigkeiten bei Beurteilungen. Krasses Beispiel: Die Vorgänge um den Richter am BGH Fischer, der gerade darauf klagt zum Vorsitzenden ernannt zu werden. Der Präsident des BGH, Herr Tolksdorf, will das nicht. Der Streit ist allgemein bekannt und in der Presse (FAZ und andere) leicht nachzuvollziehen. Das Bundesverwaltungsgericht ist (böse Zungen behaupten extra für Herrn Fischer) von seinem Grundsatz der „Ämterstabilität“ abgerückt, um gegen Herrn Fischer getroffene Fakten rückgängig machen zu können.

    4. Das Problem mit dem „Recht haben und Recht bekommen“ ist vor Verwaltungsgerichten, dass die Tatsachenwertungen den Richtern vorbehalten sind. Will man die Verwaltungsgerichte reformieren, dann müsste man Geschworene einführen, die den Richtern die Macht nehmen darüber zu entscheiden, ob Lebenssachverhalte einem gesetzlichen Tatbestand entsprechen oder nicht. Außerdem sollte man der Justiz die Macht nehmen selbst darüber zu entscheiden, wer Richter wird und wer nicht. Die Personalauswahl ist nämlich so etwas wie die Heilige Kuh, über die Personalauswahl wird sichergestellt, dass sich auch ja nichts an den Zuständen ändert.

  17. zum sprachgebrauch:
    anstelle -islamkritik- halte ich -korankritik- für die bessere wortwahl.
    erstere schließt den gläubigen mit ein. -korankritik- befasst sich mit der ideologie und zwingt den gegenüber sich damit auseinander zu setzen.

  18. Da der Islam selbst islamistisch ist, kann man nicht darin, dass nicht zwischen Islam und Islamismus unterschieden wird, ein Indiz für Verfassungsfeindlichkeit sehen. Andersherum wird ein Schuh draus: wer durch die künstliche Unterscheidung zwischen Islam und Islamismus, den Islam zu einer mit unserer Verfassung kompatibeln Ideologie umlügt, setzt sich nicht nur dem Verdacht aus, verfassungsfeindlich zu sein, sondern macht sich verfassungsfeindlicher Umtriebe schuldig. Er wirkt aktiv daran mit, unsere freiheitlich demokratische Grundordnung durch eine der Scharia zu ersetzen.
    Es ist wichtig, dass man die Beobachtung der Pro-Partei durch den Verfassungsschutz gerichtlich erfolgreich anfechtet. Aber ebenso wichtig ist es, dass der Verfassungsschutz Parteien, die die Islamisierung unterstützen, als verfassungsfeindlich einstuft.

  19. Wenn RichterInnen die Gesetze so handhaben würden wie sie im Buche stehen, dann würden sie schneller weg vom Fenster sein, als sie husten können. Ich glaube, dass die Richter keine andere Wahl haben, sie müssen so arbeiten, wie es die Obrigkeit will.
    Nicht nur durch die Neo-Linke Politik sehen sie sich in Gefahr, nein sie sind auch der Gefahr ausgesetzt, von unseren Bereichern ins Visier genommen zuwerden. Hörigkeit durch Angst!

  20. ein justizminister soll einmal gesagt haben, -lass die richter nur an ihre unabhängigkeit glauben, solange ich über ihre beförderung entscheide-.

  21. Leider muss ich auch hierbei feststellen, das bei diesem Schmierentheater sich die Kläger nur auf die Verteidigung beschränken. Es steht doch schon lange fest, das die Gerichte in Sachen Migranten, wie auch die Medien, die Freiheitliche Grundordnung eher dem damaligen Nazisystem oder auch dem sowjetischen Besatzungsbereich Deutschland angepasst haben, und die hier gültige Grundordnung nur noch auf dem Papier belassen, wenn das den Gerichten genehm ist. Wer in diesem Verfahren die Freiheitliche Grundordnung nicht nur in Frage stellt, ist diese Richterin, man sollte ihr Fragen, ob sie bereits zum Islam übergetreten ist und sich in der 6te Jahrhundert zurück entwickeln will und hier sich der Sharia angepasst habe. Es ist auch hier was ersichtlich ist, nicht in der Lage gewesen, zum Gegenangriff über zu gehen und die Richterin, das Außerkraftsetzen der Freiheitlichen Grundordnung und den Schutz Deutscher Bürger zu entziehen, anzuklagen, ja sogar Strafantrag gegen diese Richterin zu stellen. Wer sich nur auf Verteidigung beschränkt, hat gleich von vornherein verloren. Ich wurde schon mehrfach der Beleidigung angeklagt, meistens wurden die Verfahren eingestellt oder erst gar nicht eröffnet, denn schon mein Name alleine ist ein Graus, diesen im Gericht zu hören, so sehr bin ich bei den Richtern „Beliebt“. Durch Zufall habe ich das zur Kenntnis erhalten. Mein Sohn hatte es damit zu tun, das er mit mir verwechselt wurde, als er eine eigene Sache am Gericht klären wollte. Keine einzige Anklage wegen Beleidigung ist zum Urteilsspruch gegen mich gekommen. Einmal hat mich sogar eine Richterin aus den Verhandlungsraum „geschmissen“ und ziemlich laut geworden.

  22. ein richter sieht sein erfolgserlebnis darin, dass sein urteil vor der übergeordnten instanz nicht aufgehoben wird.

  23. #21 Markus Oliver

    Das kann ich bestätigen.
    Gerade im Prüfungsrecht verschanzen sich Verwaltungsrichter hinter einem sog. „Beurteilungsspielraum“, d.h. sie schaffen die Gewaltenteilung faktisch ab.

    Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1991 wird meist ignoriert, oder bewußt mißinterpretiert.

    Das Verfassungsgericht hat es versäumt, den Begriff der „prüfungsspezifischen Wertung“ näher zu definieren, sodaß die Verwaltungsgerichte ihn auf alles mögliche ausdehnen.

    Dies hat zur Folge, daß es im Prüfungsrecht faktisch keinen Rechtsschutz gibt. Das macht sich besonders in den Lehrämtern bemerkbar, denn die linksgrün unterwanderten Studienseminare können ihren Gesinnungsgenossen ungehindert die guten Noten zuschanzen.

  24. 1933:

    „Ihre Klage gegen die NSDAP wird abgewiesen, da Ihre Klage der Weimarer demokratischen Grundordnung widerspricht und außerdem gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen verstösst….!“

    Ohne Worte.

  25. Programmtip

    Heute, Deutschlandfunk
    11:05 Uhr

    Gesichter Europas

    Stadt der Königsgräber und
    Mekka des französischen Islam
    Saint-Denis als Spiegel des alten und neuen Frankreich
    Eine Sendung mit Reportagen von Bettina Kaps
    Am Mikrofon: Jeanette Seiffert

    http://www.dradio.de/dlf/vorschau/

  26. #11 Leserin

    Ich war einmal bei einer solchen Gerichtsverhandlung dabei.
    Wie das abläuft, ist ganz und gar unglaublich. Und schwer zu ertragen.

    Habe sowas auch schon mal miterlebt.
    Es ging um einen Prüfungsrechtstreit. Man hat jemanden, der nicht ganz so politisch korrekt war wie man ihn gern hätte, durch die Prüfung fallen lassen.
    In der Verhandlung wurden einfach die Gutachten verlesen und schnell abgebügelt. Keine Überprüfung in der Sache.

    Wer es möglich machen kann, sollte sich selbst davon überzeugen, denn das überschreitet die Vorstellungskraft.

    Das würde ich jedem empfehlen! Und dann hier auf PI davon berichten. Die Richter sollen ruhig merken, daß die Öffentlichkeit wieder genauer hinschaut.

    Im vorliegenden Fall des VG Düsseldorf wurde wieder einmal der Begriff der Menschenwürde mißbraucht. Er wurde unzulässig ausgedehnt.
    Das Aufenthaltsrecht ist kein Bestandteil der Menschenwürde.
    Aufenthalt in einem fremden Staat ist kein Menschenrecht.

    Die Forderung nach Ausweisung bestimmter Gruppierungen ist weder menschenrechts- noch grundgesetzwidrig.

    Es ist allerhöchste Alarmstufe!!!

    PRO hatte Glück, im Karikaturenstreit noch auf normale Richter zu stoßen.

    Jetzt sind die Linken dabei – was sie in Schulen und Hochschulen bereits geschafft haben – die Gerichte zu unterwandern.

    Man stelle sich einmal vor, diese Richterin säße in einem Strafgericht!

    Am Bundesverfassungsgericht sitzt bereits eine (Baer).
    Hat PI eigentlich schon mal darüber berichtet?

  27. Man beachte die Verhältnismäßigkeit:

    jungendliche Randalierer in Stockholm (5 Nächte, 70 Brände, Festnahmen, 2 Schulen angezündet und ein Polizeirevier brennt, Verletze…)
    erneut Attacke auf linke Einrichtung (4 Glasscheiben zerstört – Täter unbekannt!!!)

    Ich will niemanden in Schutz nehmen, aber, wenn ich den rechts Deutschen und überhaupt allen Deutschen schaden wolle und Linker wäre, da würde ich aber auf genau so eine Idee kommen….

    Erst sollte man die Täter feststellen, dann Thesen aufstellen. Und dann müssten die Reporter bitte einen Artikel schreiben, dass bei mir im Heimatort an einer hübschen teuren Wand „Germany has to die“ (Deutschland muss sterben) angesprüht ist. Täter vermutlich…. na…na…???

  28. Tja, wenns um die Menschenrechte von Ungläubigen geht, gehen die UN-Menschenrechte von Mohammedanern eben vor.

    Interessant dürfte es werden, wenn man als Ungläubiger die Menschenrechte von ungläubigen Richtern beschneiden will.

    Sure 9, Vers 5:

    „Sind aber die heiligen Monate verflossen, so erschlaget die Götzendiener Verwaltungsrichter, wo ihr sie findet, und packet sie und belagert sie und lauert ihnen in jedem Hinterhalt auf. So sie jedoch bereuen und das Gebet verrichten und die Armensteuer zahlen, so lasst sie ihres Weges ziehen. Siehe, Allah ist verzeihend und barmherzig.“

    Upps… 😀 😀 😀

  29. Leider muss ich vergeblich damit rechnen, das jemand diese Szczepanski wegen Rechtsbeugung anzeigt und wenn, dann wird das eingestellt. Diese „Dame“ hat jeden Deutschen Bürger auf das niederträchtigste beleiding und angegriffen mit Ihrem Urteil, nach Art der damaligen DDR-Justiz, vielleicht stammt sie sogar aus deren Bereich. Eine Justizangestellte Person hatte mich einmal informiert, das in der Zeit, als Schröder Bundeskanzler war und die DDR-Staatsverbrechen an ihre Bürger in Verjährung gebracht hatte, wurden die Ostjuristen, Richter und Staatsanwälte von unserer Justiz fast zu 100% übernommen und die eingeleiteten Verfahren eingestellt, sowie das ZERV aufgelöst. Würde mir nicht wundern das Die Richterin auch ihre Ausbildung in einer Stasihochschule absolviert hatte. Ihre Urteilsbegründung sieht ja damach aus. Ein Richter hatte sich sogar bei mir entschuldigt und gesagt wo er sein Examen gemacht hatte, den ich statt mich zu verteidigen, angegriffen hatte. Bekannte die gerade im „Justizpalast“ waren, waren gleich als Zuschauer mitgekommen, weil sie dachten, das ich nur flotte Sprüche machen würde. Nach der Verhandlung hatte man gesagt, das mein Auftriit Filmreif gewesen sei. Das hätten sie nicht erwartet, zumal man mir vor der Verhandlung noch gute Ratschläge für meine Verteidigung gegeben hatten, die ich allerdings in den Wind geschlagen hatte. Die Einstellung des Verfahrens wegen Beleidigung war da schon „Vorprogramiert“.

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