Innenminister Ralf JägerVor ein paar Tagen berichtete PI, wie Islamkritik vor Gericht stigmatisiert wird. Jetzt musste der von der SPD in NRW instrumentalisierte Verfassungsschutz nicht zuletzt aufgrund des öffentlichen Drucks vor Gericht eine herbe Niederlage einstecken. Das Düsseldorfer Innenministerium muss diverse Passagen im Verfassungsschutzbericht 2010 über Pro NRW streichen, da diese offensichtlich rechtswidrig waren.

(Von Étienne Noir)

Es ist schön zu sehen, dass (noch) nicht alles in der kunterbunten Republik vom linksliberalen Ungeist durchsiebt ist und auch die Meinung aufrechter Patrioten ihre Berechtigung hat. Was die Anhänger der Blockparteien nicht hören wollen und deshalb vom Verfassungsschutz mit allen Mitteln sabotiert wird, hat zumindest in der Gerichtsverhandlung am Montag in Düsseldorf beim Verwaltungsgericht einen Teilerfolg erzielt.

In einer Stellungnahme sagte Pro NRW-Chef Markus Beisicht:

Nach dem Austausch umfangreicher Schriftsätze sowie einer fast dreistündigen mündlichen Verhandlung konnten wir gestern in unserer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem nordrhein-westfälischen Innenministerium einen ersten wichtigen Teilerfolg erzielen. Wesentliche Teile des Verfassungsschutzberichtes für das Jahr 2010 unsere Bürgerbewegung betreffend waren rechtswidrig und müssen nunmehr berichtigt werden. Wir lassen uns durch das SPD geführte Innenministerium nicht in eine Ecke hineindrängen, in die wir nachweislich nicht gehören. Wir bleiben die nordrhein-westfälische Grundgesetzpartei, die letztendlich nur in einem Punkt radikal ist und zwar in der Abwehr jedweder Form des Extremismus. Nach diesem ersten Teilerfolg gehen wir optimistisch in die weiteren Instanzen. Der Rechtskampf wird solange fortgesetzt, bis die stigmatisierende Erwähnung von PRO NRW in den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzberichten für beendet erklärt wird.

Als Konsequenz müssen nun etliche falsche Passagen in den Verfassungsschutzberichten 2009 und 2010 korrigiert werden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf stellte fest, dass auch diese stigmatisierende Behauptung des SPD geführten Innenministeriums bezüglich Pro NRW falsch und daher rechtswidrig ist. Eine vollständige Streichung der nonkonformen Partei aus den Berichten erfolgt jedoch nicht. Die freiheitlich orientierte Bürgerbewegung möchte aber weiterhin um ihre Rechte kämpfen und klagen.

Viele Islamkritiker dürften die Entscheidung mit Wohlwollen aufnehmen und sich nun in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung – insoweit dieses in der kunterbunten Republik namens Deutschland überhaupt noch möglich ist – bestärkt fühlen. Auch zeigt Pro NRW mit diesem Teilerfolg, dass sich der Kampf um die eigenen Rechte lohnt und die Solidarität im bürgerlich-konservativen-freiheitlichen Lager noch mehr gestärkt werden muss. Hier mangelt es leider oftmals noch nach wie vor.

» PI: „Wie Islamkritik vor Gericht stigmatisiert wird

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47 KOMMENTARE

  1. Dann bin ich mal gespannt, ob davon was in den Medien darüber erscheint.
    Ich fresse einen Besen, gebe eine Kiste Champagner aus, dazu eine halbe Sau und ein Fass Bier, wenn in mehr als drei großen Printmedien darüber berichtet wird.

    Sempre PI

  2. … und weil das so ist, haben die Kölner Medien bisher geschwiegen wie ein Massengrab.

  3. PRO NRW sind nicht meine Freunde, da man in Parteien nicht Personen aufnehmen sollte welche zuvor auch – in diesem Fall kurzfristig und nur in einer Jugendorganisation – in rechts- bzw. bei anderen Partein linksextremen Parteien waren. Trotzdem, herzlichen Gückwunsch an PRO für das Gerichtsurteil und ihr gehört nicht in einen Verfassungsschutzbericht da ihr die Demokratie verteidigt, im Gegensatz zu schwarz/rot/grün.

  4. Leider wird es nichts nützen, das es keiner erfährt (Ausser PI Leser) oder hat schon eine Zeitung auch nur ein Satz darüber Berichtet?

    Na also!!!

  5. Das ist ja eine erfreuliche Nachricht.
    Ich hoffe, dass die Gutmenschen bald einsehen, dass Islamkritik nichts zu tun hat mit Nazi, rechtsradikal und menschenfeindlich, sondern dass Islamkritik das Gebot der jetzigen Zeit ist.

  6. Jemand der nachweislich so nachhaltig gegen die Rechtsordnung verstößt, andere ständig in deren Grundrechten beschneiden will und die freiheitlich demokratische Grundordnung so dermaßen auf den Kopf stellt, der gehört zu allererst selber in den Verfassungsschutzbericht. Da er außerdem einem Ministerium vorsteht und einen ganzen Apparat unter sich versammelt, mit dem er seine Ziele systematisch und organisiert verfolgt, ist außerdem zu hinterfragen, ob er eine kriminelle Vereinigung anstrebt bzw. sein Ministerium amtsmissbräuchlich zu einer solchen umfunktionieren will.

  7. #1 golgatha (29. Mai 2013 18:30)

    Dann bin ich mal gespannt, ob davon was in den Medien darüber erscheint.

    Die Wette gewinnen Sie spielend 🙂 Abgesehen davon: so schlecht sind manche Medien auch wieder nicht. RTL News hat gerade mal 10 Sekunden auf den Solinger Brandanschlag versch…. verwendet.

  8. #3 GrundGesetzWatch: Sie können ja mal scharf darüber nachdenken, ob Sie die Teilnahme als reger PI-Kommentator nicht auch zur „Unperson“ qualifiziert!…

  9. #6 menschenfreund 10 (29. Mai 2013 18:43)

    Die Tabletten die Sie nehmen möchte ich auch gerne

  10. OT: Hat eigentlich jemand die letzte Folge der ZDF-Krimiserie „Der Kriminalist“ gesehen? Da wird u.a. die RAF verharmlost, ab Minute 8:30; Staatsanwalt: „Der rechte Terror hat den linken längst überholt, dagegen war die RAF ein Kindergarten“ Kommissar: „Naja, die RAF hat ja auch die Bosse weggebombt“. Na, dann ist’s ja gut. Hauptsache, keiner bombt die zwangsalimentierten ZDF-Bosse weg, gelle? Sehr schön auch die Passage bei Minute 30:00!
    http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1874274/Vergeltung?setTime=1517.62

  11. Kann man den Jäger jetzt wegen Volksverhetzung anzeigen? Oh ich vergesse ja, er ist ja immun!

  12. Das freut mich für PRO. Auch wenn außer PI Lesern kaum jemand was darüber erfährt ist die Signalwirkung sicherlich gerade bei dem Verfassungsschutz enorm. So leichtfertig wird man nicht mehr schreiben was einem gerade persönlich über Islamkritiker einfällt.

  13. #8 byrdland: Das sich Schauspieler für so etwas hergeben. Richtig eklig und beschämend!

  14. Dem wird noch anderes einfallen werte Pro´ler.Passt bei den nächsten Sitzungen auf eure Taschen auf-nicht dass man hier noch Klopapierrollen verstaut….

    Freut mich natürlich das man diesem undemokratischen Gesocks die Kante zeigt.

  15. Dieses Ergebnis erfreut ich ungemein. Herzl. Glückwunsch. Jetzt wäre es schön, wenn man noch genau erfahren könnte, was gestrichen werden muss.

  16. Ich werde jedenfalls dafür sorgen dass alle meine Bekannten, die ich in ganz Deutschland und in der Welt habe, davon erfahren.

  17. So mal eben aus dem Verfassungsschutzbericht 2008 NRW zitiert, was da so zusammenfabuliert wurde:

    Die uneingeschränkten, nicht relativierten Aussagen (Pauschalisierung)
    ließen nur den Schluss zu, ‚pro Köln‘ wolle Ausländer generell sowie Personen bestimmter
    Volks- oder Religionsgruppen bewusst als unerwünschte, nicht integrierbare Menschen zweiter Klasse darstellen und in der Bevölkerung Ablehnung und Hass gegenüber diesen Personen schüren.
    Die nahezu vollständige Ausblendung positiver oder zumindest neutraler Berichte über Ausländer trage schließlich auch zur Herabsetzung bei.

    Aktuelle Anhaltspunkte für den Verdacht rechtsextremistischer Bestrebungen

    Beispiele für das Schüren von Ressentiments gegen die muslimische Bevölkerung und für fremdenfeindliche Agitation fanden sich auch im Jahre 2008 in Aussagen und Publikationen von ‚pro Köln‘. Im ‚pro Köln-Info-Blatt‘ (Nr. 20, 1. Quartal 2008) hieß es zu einer Bazar-Veranstaltung, die seit Jahren an
    Ostern im Umfeld einer Moschee in einem Kölner Stadtteil stattfindet: „Höchste christliche Feiertage werden einfach mal eben zur Bedeutungslosigkeit degradiert, damit der Moslem mitten auf der Hauptstraße in Vingst seinen Hammel grillen kann!“

    Auf einem ‚Jugend pro Köln‘-Flyer (Titel: „KÖLN ist UNSERE HEIMAT“) war die Forderung zu lesen:
    „Maximal 30% Kinder ausländischer Herkunft in den Schulklassen“. Eine weitere Forderung auf einem Flugblatt von ‚pro Köln‘ lautete: „Muslimische Gebetsräume sollen baurechtlich nur in Außenbezirken
    zugelassen werden und darüber hinaus intensiv von unseren Sicherheitsbehörden überwacht werden.“

  18. #7 Heimat (29. Mai 2013 18:55)
    das sehe ich genau so. Jäger gehört vor Gericht.

  19. #19 Bundesfinanzminister
    Wenn das im Verfassungsschutzbericht stand, oder steht? dann ist es erstens eine Lüge und zweitens kein Indiz für Rechtsradikalismus.

  20. # 3 GrundGesetzWatch

    Was ist dann mit früheren Mitgliedern in
    kommunistischen, oder MAOISTISCHEN Parteien,
    oder Organisationen? Ich hoffe, Sie wissen
    wen ich meine.

    Warum werden ALLEN LINKEN ihre Jugendsünden
    vergeben?

  21. Wenn der Jäger nach Qualität bezahlt werden würde, müsste der noch Geld mitbringen.

    Jetzt bin ich mal gespannt, was denn die MSM schreiben werden, wo die doch den guten Journalismus gepachtet haben.

  22. Der Jäger hat aber auch kein Glück bei PRO.
    Schon bei den Mohammedkarikaturen scheiterte er kläglich.
    Er sollte es besser lassen und sich lieber um die Salatfaschisten in NRW kümmern. Da hat er ausreichend genug zu tun.

    @3 GrundGesetzWatch

    Ich finde deine Einstellung falsch.
    Überlege doch mal was du vor 20 Jahren für Ansichten hattest.
    Heute würdest du über diese Ansichten bestimmt lachen.
    Vor 20 Jahren glaubte ich z.B. , dass Mohammed ein Wanderprediger gewesen ist und Islam Frieden bedeutet.
    Menschen verändern und entwickeln sich.

    Und man kann nicht besser lernen, als aus Fehlern.

    RAF-Ströbele, Steinewerfer-Fischer, RAF/Horst Mahler-Verteidiger Schröder wirft auch niemand ihre Vergangenheit vor.

  23. #10 Bunteskanzlerin (29. Mai 2013 19:00)
    Tabletten gibt es bei mir nicht.
    Mir ist noch eine Spur Optimismus geblieben, was mir niemand nehmen kann.

  24. Heute abend um 22:45 Uhr bei Anne Will:

    Allahs Krieger im Westen – wie gefährlich sind radikale Muslime?

  25. #26 Let’s Rock (29. Mai 2013 20:14) :
    Wenn die Sendung nicht wegen Jahrestag Solingen abgesetzt wird.

  26. Ich gratuliere den Pro’lern! Jäger soll sich lieber einmal um seine hochverschuldeten NRW-Kommunen kümmern.

  27. Was ist los?
    Lesen hier Leute vom Landgericht bei PI mit die auf einmal merken, dass in unserer Republik gewaltig was schief läuft?
    Jäger sollte sich das ebenfalls zu Nutze machen, denn lesen gefährdet seine Dummheit!

  28. Glückwunsch, das ist endlich wieder ein positives Zeichen. Als bürgerlicher Sympathisant der demokratischen Partei die Freiheit freue ich mich sehr darüber.
    Ich wünsche euch weiterhin viel Kraft und Geduld bei euren Aktivitäten.

    Grüße vom dudlsack

  29. Was passiert denn mit den Verfassern des verlogenen Berichtes und mit den Dienstherren, die diesen Wisch in Auftrag gegeben haben?

    Ist das nicht Amtsmissbrauch für politische Belange????????????????

    Diese Leute sollten den Rest ihres Berufslebens an eine Müllsortieranlage gestellt werden.

  30. Einer der fanatischsten und widerlichsten SPD Bonzen, die ihr Amt missbrauchen, um sich auf Verherrlichung aller Muslime und deren Beschuetzer auszuarbeiten,

    gleichzeitig in jeder (berechtigten) Kritik an der Musleminvasion sofort Nazis, Islamophole, Rassisten identifizieren,

  31. 2 x 3 macht 4
    Widdewiddewitt und Drei macht Neune !!
    Ich mach‘ mir die Welt
    Widdewidde wie sie mir gefällt …

    In der ZEIT macht sich Tilman Bünz die Welt, wie sie ihm gefällt und erzählt Märchen über Husby, sogar ein diskriminierter Brasilianer (!) wird aufgefahren:

    …..Schweden ist eine gespaltene Gesellschaft. Hier die neuen – dort die alten Schweden. Sie sitzen in der gleichen U-Bahn, aber sie fahren unterschiedliche Strecken. In Vororten wie Husby und Rinkeby in Stockholm sind die Einwanderer unter sich. „Der falsche Name, der falsche Vorort, ein anderer Zungenschlag – und du wirst drinnen in Stockholm schief angeguckt“, sagt Jamerson. Jamerson ist Brasilianer, lebt in einem dieser Vororte, studiert Philosophie und ist ein Freund meiner Tochter. Er beschimpft die weiße Mittelklasse als Rassisten. Das ist starker Tobak. Dachten wir nicht immer, dass Schweden eine Art großes Bullerbü ist, gerecht und frei?….

    http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2013-05/schweden-gesellschaft

  32. Wenn NRW in absehbarer Zeit mehrheitlich islamisch wird sich Jaeger bestimmt um einen Posten im neuen Kalifat bewerben!

  33. Diejenigen, die mit Fleiß täglich dafür sorgen, daß die veröffentlichte Meinung „wie die öffentliche“ aussieht, werden auch dafür Sorge tragen, daß wohl die gesetzwidrigen Einträge in den VS-Berichten weiterhin erwähnt, deren nun anstehende Korrektur aber auch weiterhin unterschlagen wird. Um das festzustellen, muß man gewiß kein Freund von Pro-NRW sein; es reicht völlig aus, für eine Gleichheit aller unterm Gesetz einzustehen.

  34. Es wäre naiv, die Einschränkung des Urteils gegen PRO NRW für mehr als kosmetisch zu halten. Der Verfassungsschutz muß nun lediglich auf die Behauptung verzichten, PRO NRW wolle die Religionsfreiheit der Muslime aufheben und diese Zuwanderer nur akzeptieren, wenn sie sich zum Christentum bekehrten.

    Damit ist der Hydra nicht einer ihrer neun Köpfe abgeschlagen, sondern höchstens ein Zahn zum Wackeln gebracht worden, der aber schnell wieder festwächst.

    Die Vorsitzende Richterin war grundsätzlich nicht bereit, von ihrer vorgefaßten politische Einstellung abzugehen. Während sie den Vertretern des Verfassungsschutzes wohlwollend, fast schwesterlich ins Gesicht schaute und zuhörte, schweifte ihr Blick beim Vortrag von Beisicht immer wieder ausweichend und uninteressiert zur Decke. Mit dieser Geste verriet sie deutlich ihren Unwillen, die Argumente von PRO neutral und auf gleicher Ebene zur Kenntnis zu nehmen wie die der Beklagten.

    Bei SPIEGEL online erschien am Montag ein Artikel unter dem Titel: “ Sprachtest für Jurastudenten: ‚Das Ergebnis war teils verheerend'“. Im dazugehörigen Diskussionsthread werden etliche sehr kritische Meinungen nicht nur über die Sprachkompetenz von Juristen geäußert, sondern auch über das intellektuelle Niveau dieser Berufsgruppe im allgemeinen. Die Verhandlung in Düsseldorf kann man nur als Bestätigung ansehen.

  35. Recht und Gesetz für alle in Deutschland lebenden Menschen gleichbleibend gültig?
    Vermummungsverbot
    Tierschutzgesetz
    Jugendschutz
    Schariaregelungen
    Diskriminierung autochthoner sowie zugewanderter Bevölkerungsgruppen in Deutschland durch eine menschenverachtende lebenslang gültige Koranlehre mit Berufung auf Religionsfreiheit kann weder in der Art der Religionsrituale noch der Lehraussage Vorrang haben – Recht und Gesetz ist in Deutschland geregelt – Vorrang einer um Aufenthalt bittenden Glaubensüberzeugungsminderheit vor Recht und Gesetz ist strafrechtlich zu beurteilen.
    Gesetzesänderungen zugunsten einer Glaubensüberzeugung und deren gesetzeswidrigen Forderungen in einem Einwanderungsland, „parlamentarisch“ erreicht, sind als das zu werten, was sie sind: Verrat an der deutschen Bevölkerung. Wir haben ein GG.
    Weder an einem Tierschutzgesetz oder an dem Recht der schützenswerten Unversehrtheit unmündiger Kinder (was die physische sowie die psychische betrifft ) ist den staatlichen Behörden erlaubt vorrangig zugunsten einer unberechenbaren Glaubensüberzeugung zu ändern. Das Gesetz hat Vorrang vor dem Glauben. Wer sich daran nicht halten darf, sollte nicht in ein Land mit GG einwandern und darf sich nicht wundern wenn jegliche Anerkennung für korangeprägte Glaubensüberzeugungen auf juristischem Weg in nächster Zeit unerreichbar bleiben und wieder zugunsten der Herstellung gültigen Rechts korrigiert werden.
    Eine Bevorzugung durch Änderungen der Rechtsvorstellungen für eine Minderheit und Bewillung der glaubensgeprägten Gesetzesregelungsforderungen kann es in diesem Staat nicht geben. Eine Ungleichbehandlung ist Missbrauch durch staatliche Behörden, die nicht hingenommen werden dürfen.
    Wenn Frau Leutheusser-Schnarrenberger z.B. den Koran für die Erziehung unmündiger Kinder in Deutschland freigibt, hat sie sich sicher juristisch abgesichert. Lernen dürfen sie alles, nur zur Ausführung darf es nicht kommen? Lernen das die Kinder seit Jahren in den Moscheen? Sind wir im Irrenhaus?

  36. Die Vertreter der in NRW staatlich installierten Diskriminierungsbehörde Verfassungsschutz haben bei der Verhandlung schallende Ohrfeigen eingesteckt. Es ist schon vielsagend, wenn bereits in der ersten Instanz festgestellt wird, dass ganze Passagen mit wenig Sorgfalt, schlampig, unseriös und fehlerhaft- falsch in den Verfassungsschutzbericht 2010 eingebracht wurden. Vorgetragene Behauptungen zu Pro Köln/ Pro NRW waren zudem nicht zulässig und R-E-C-H-T-S-W-i-D-R-I-G- !!
    Es bröckelt gewaltig. Wir dürfen auf den Verfassungsschutz-Bericht 2012 gespannt sein.
    In diesem wird auf die Rechtswidrigkeit im Bericht 2010 hingewiesen werden müssen. Und es würde nicht verwundern, wenn trotz der richterlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit erneut die gleichen amtlichen Unterstellungen ggü. Pro Köln/ Pro NRW wiederholt würden. Hier wird durch eine staatliche Landesbehörde im vollen Unrechtsbewußtsein Rechtswidrigkeit und Unrecht praktiziert. Neue Verfahren werden folgen und der Verfolgungsdruck ggü. den Pro- Aktivisten wird sich erhöhen.
    Voltaire hat bereits festgestellt: “ Es ist gefährlich, Recht zu haben, wenn die Regierung Unrecht hat!! “
    Es wird sicherlich noch Jahre dauern: Das Recht und die Wahrheit werden siegen!
    Denn wer die Wahrheit bekämpft, hat schon verloren.

  37. @ #45 Pro Aachen: Bei allem Respekt, von „schallenden Ohrfeigen“ war weder etwas zu sehen noch zu hören. Da ist der Wunsch der Vater des Gedankens.

    Die Richterin hat zwei Details (kurze Abschnitte nur) im VS-Bericht bemängelt, von denen das erste völlig belanglos war und die Korrektur des zweiten an der diffamierenden Einordnung von PRO NRW nichts wesentliches ändert. Im ersten Fall ging es darum, daß eine gerichtliche Presseerklärung so zitiert wurde, als sei die Feststellung dem Urteil selbst entnommen – eine Formalie also ohne inhaltliches Gewicht. Im zweiten Fall war es die unbelegte und natürlich absurde Behauptung, PRO NRW wolle den Moslems sogar die Religionsfreiheit nehmen. Diese darf der Verfassungsschutz nicht weiter aufstellen und muß sie in bezug auf frühere Berichte widerrufen. Die Einschätzung aber, daß PRO NRW den Muslimen grundsätzlich die Menschenwürde streitig mache (oder was der VS-Bericht sonst zusammenphantasiert) und überhaupt verfassungsfeindliche Tendenzen zeige, wurde von der Richterin voll bestätigt. Gegenargumente wie etwa der Hinweis, daß jedes Mitglied sich schriftlich auf das Grundgesetz zu verpflichten hat, perlten an ihr ab wie Wasser an der Gans.

    Da bröckelte nichts, und von einer Trendwende kann keine Rede sein. Leider!

  38. In der Pressesuchmaschine finden sich Berichterstattungen, die sprechen von „Pro NRW scheitert vor Gericht“….

    http://www.derwesten.de/politik/pro-nrw-scheitert-erneut-mit-klage-gegen-verfassungsschutz-id8004733.html

    http://www.rp-online.de/politik/nrw/pro-nrw-verliert-prozess-gegen-land-1.3430674

    Beziehungsweise „Klage überwiegend erfolglos“:

    http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-duesseldorf-urteil-22-k-2532-11-pro-nrw-verfassungsschutzbericht-klage-erfolglos/

    Wie so oft, kann sich wohl jede Seite als Sieger fühlen, weil irgendwo erfolgreich, aber nicht komplett.

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