Über den Fall Florian Stech und dessen politische und juristische Brisanz hat PI bereits mehrfach berichtet (siehe hier, hier und dort). Eine Gruppe bewaffneter und vermummter Linksextremisten war auf einem Autobahnparkplatz nahe Freiburg auf den PKW des damaligen NPD-Mitglieds zugestürmt. Stech gab Gas uns verletzte einen der Angreifer schwer.
Es folgte ein Prozess wegen dreifachen versuchten Totschlags – und ein Freispruch wegen Notwehr. Die Vorsitzende Richterin erklärte in ihrer Urteilsbegründung gar, dass etwa ein SPD-Mitglied bei gleichen Umständen wohl nie angeklagt worden wäre. Auf die Revisionen von Staatsanwaltwatschaft und Nebenklage hat der Bundesgerichtshof den Freispruch nun jedoch aufgehoben und den Fall an eine andere Kammer des Landgerichts Freiburg zur nochmaligen Verhandlung zurücküberwiesen. Grund: Stech soll vor dem Ereignis Gewaltfantasien gegen politische Gegner geäußert haben.
Der Bundesgerichtshof schreibt in einer Pressemitteilung:
Vorwürfe im Zuge einer politisch motivierten Auseinandersetzung auf einem Parkplatz in Südbaden müssen neu verhandelt werden
Das Landgericht Freiburg hat den Angeklagten von dem Vorwurf des versuchten Totschlags in drei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort freigesprochen.
Nach den Feststellungen des Landgerichts fand am 1. Oktober 2011 in Bahlingen/Kaiserstuhl eine „Solidaritätsveranstaltung“ rechtsradikaler Gruppen statt. Zwecks Durchführung dieser Veranstaltung bezog der Angeklagte mit seinem Pkw auf einem als Treffpunkt für auswärtige Teilnehmer angekündigten Parkplatz Position.
Eine dem linken politischen Spektrum zuzuordnende Personengruppe, zu der auch die drei Nebenkläger gehörten, begab sich zu diesem Parkplatz, um eine Weiterleitung von Veranstaltungsteilnehmern zu verhindern. Als der Angeklagte die auf ihn zulaufende, noch 15 Meter entfernte vermummte Gruppe, die Reizgas sowie mit Quarzsand präparierte Handschuhe mitführte und ihn anzugreifen beabsichtigte, sah und ihre Angriffsabsicht erkannte, startete er sein Fahrzeug und fuhr mit Vollgas auf sie zu. Er rechnete damit, dass die Personen rechtzeitig ausweichen können und deshalb lediglich Verletzungen erleiden könnten. Ihren möglichen Tod nahm er nicht billigend in Kauf. Einer der Nebenkläger erlitt durch einen Kontakt mit dem Pkw schwere Verletzungen.
Das Landgericht hat angenommen, dass der Angeklagte durch sein Verhalten die Tatbestände der gefährlichen Körperverletzung, der versuchten gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erfüllt hat. Obgleich der Angeklagte einem rechtswidrigen Angriff der Nebenkläger ausgesetzt gewesen sei, sei er nicht durch Notwehr gerechtfertigt, weil für ihn die Möglichkeit bestanden habe, ohne Eigengefährdung davon zu fahren. Dies sei ihm auch zuzumuten gewesen. Der Angeklagte sei jedoch nach § 33 StGB entschuldigt.
Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil mit den Feststellungen aufgehoben, weil die Begründung des Landgerichts hinsichtlich der Annahme, der Angeklagte habe sich mit dem Zufahren auf die Nebenkläger gegen den Angriff verteidigt, rechtlicher Überprüfung nicht standhält. Aufgrund der Feststellungen zur Tatvorgeschichte hätte eine – rechtsfehlerhaft unterbliebene – Auseinandersetzung mit der Frage erfolgen müssen, ob das Vorgehen des Angeklagten auch von dem erforderlichen Verteidigungswillen getragen war.
Der Strafsenat hat die Sache an das Landgericht Freiburg zurückverwiesen. Die Vorwürfe müssen daher umfassend neu verhandelt werden.
Die nun anstehende Neuverhandlung ist nicht zuletzt ein Testfall für die Unabhängigkeit der deutschen Justiz. Ein Nebenklage-Anwalt forderte nach der BGH-Entscheidung bereits, die politische Einstellung Stechs „miteinzubeziehen“.
Like
Wiedr mal so eine Scharade, die mehr Fragen aufwirft als beantwortet.
Sind die Angreifer denn schon verurteilt worden??? Wohin hätte Stech denn fahren sollen? Nach links oder rechts? Hätten die Angreifer dann nicht versucht, ihn auch dort zu stoppen? Hätte er sich verletzen, evtl.töten, sein Auto demolieren lassen sollen? Welcher Gesinnung sind die Richter des BGH? Sind sie überhaupt noch bei Sinnen?
Wie lautet der Wahlspruch der linken Gewalttäter? „Macht Euch die Menschen untertan, auf daß immer mehr Menschen Eure Sklaven werden“?
Zwar ist es nicht gerade demokratisches Verhalten, mit Vollgas draufzuhalten, doch hätte Stech sicherlich davon ausgehen müssen, dass die Rote SA zumindest in der Vorbeifahrt versucht hätte, ihn im Fahrzeug sitzend, oder das Fahrzeug selbst zu attackieren. Von daher ist Stechs Reaktion nachvollziehbar.
Ich dachte, in einer Demokratie dürften alle Meinungen gehört werden, auch die unliebsamen.
Aber da hab ich mich wohl getäuscht.
Politische Verfolgung für eine Gruppe, die politisch völlig bedeutungslos ist. Praktisch niemand wählt die, aber es soll immer vor den bösen bösen Nazis gewarnt werden.
Selbst die Justiz ist (wie man am Beispiel des Falls Zschäpe sehen kann) zum Showbusiness geworden.
Es kann einfach nicht sein, dass ein „Rechter“ sich nicht einfach abstechen lässt!
Wer prüft eigentlich den Geisteszustand unserer „Richter“?
So weit so speziell…….
Aber was ist den mit einem Verfahren gegen die 3 Täter, jene die den Mann mit Gewalt bedrohten und ihn so erst zu dieser Reaktion bewegten…??
Wurde gegen diese Personen kein Verfahren angestrengt…?
Darf man in Deutschland jemanden in Panik versetzen und bleibt straffrei, gerade auch weil derjenige mit seiner Notwehrhandlung die Straftat dieser Personen erst verunmöglicht hat, sie also nur desswegen nicht mehr sttfinden konnte…???
Oder anders gesgt, wird der Einbrecher in Deutschland nur zur halben oder gar keiner Straffe verurteilt, weil der Hausbesitzer diesen erwischt und ihn mit der Waffe vom ausführen der geplanten Straftat abhält…?
Irrsinn das ganze.
XY
Bananen-Buntland „Deutsch“land.
Ätzend. Aber: Wir bekommen in unserer übergroßen Mehrheit genau das, was wir gewählt und bestellt haben.
Das geht so in Ordnung.
Falls das nächste Urteil wieder nicht im politisch korrekten Rahmen liegt, folgt die nächste Revision. Splange bis es paßt.
Alle sind vor dem Gesetz gleich mit der richtigen Gesinnung gleicher.
Wenn 2 das gleiche Tun ist es in diesem Land immer noch nicht dasselbe. Nun bin ich kein Freund von Neonazis, aber alle sollen in diesem Land gleich behandelt werden.
Vom Outfit her sieht er aus, wie die Störer die wir jedesmal bei den Anti-Ziem-Kundgebungen in München erleben. Immerhin wurde ich jetzt aufgeklärt: der Nazi hat weiße Schnürsenkel für seine Springerstiefel, der Inter-Nazi schwarze. Oder umgekehrt?
@ #5 Gutmensch68
Volle Zustimmung ihrer Meinung, wenn ein vermummter Mob áuf einem zurennt muss man sich ermorden lassen laut Karsruher Richterschaft.
Kewil,
bitte schreib etwas zu der Vielweiberei in
Berlin.
Das ist doch mal etwas für unsere Parteien.
Aber selbst auf diese Vorlage reagieren sie
nicht.
Gruß
#8 Schweigende Mehrheit
Natürlich nicht! Sie dulden und fördern es!
Stech soll vor dem Ereignis Gewaltfantasien gegen politische Gegner geäußert haben.
————————————–
Es gibt nicht nur Gewaltfantasien, sondern Gewaltaufrufe noch und nöcher von den Rot-Front-Schlägern.
Was kam nach einer Anzeige dabei heraus?
NICHTS!
Man muss nur bei den Antifas gurgeln, dann sprudelt es nur so.
zum 3.10.08 in Hamburg folgender Aufruf, der tödlcih enden kann mit den Ketten…
Nach Anzeigen gibts die lapidare Antwort, dass man niemanden ermitteln konnte!
sie gibt also ehrlich zu, es macht nichts aus was jemand getan hat, sondern wer es tat.
alle menschen sind vor dem gesetz gleich?
Bei Gericht bekommt man nicht „Recht“, sondern ein Urteil, das aberoffenbar auch nicht immer etwas mit Rechtsprechung zu tun haben muss.
OT:
Festnahme in NRW: Ermittler fassen mutmaßlichen deutschen Talib in Lünen
Den deutschen Terrorfahndern ist offenbar ein Ex-Mitglied der „Deutschen-Taliban-Mudschahidin“ ins Netz geraten. Josef D. wurde im nordrhein-westfälischen Lünen festgenommen. Er soll sich im Sommer 2009 an der Grenze von Afghanistan und Pakistan an der Waffe ausbilden lassen.
Gegen den Mann lag ein Haftbefehl des Ermittlungsrichters vor – am Dienstag schlugen die Fahnder zu. Die Bundesanwaltschaft hat den 31-jährigen deutschen Staatsangehörigen Josef D. in Lünen in Nordrhein-Westfalen festnehmen lassen. Der Zugriff erfolgte durch Beamte des Landeskriminalamts
D. ist laut einer Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft dringend verdächtig, sich von Ende September 2009 bis Mai 2010 Mitglied der terroristischen Vereinigung „Deutsche Taliban Mudschahidin“ (DTM) gewesen zu sein.
Der konkrete Vorwurf: Der Beschuldigte soll im Juni 2009 von Deutschland aus in das afghanisch-pakistanische Grenzgebiet gereist sein. Die Fahnder vermuten, dass er sich dort Ende September 2009 der DTM angeschlossen hat. Später durchlief er zudem mutmaßlich eine Ausbildung an Schusswaffen für die Teilnahme am terroristischen Dschihad. Nach der Auflösung der DTM soll er sich bis zuletzt in Jordanien aufgehalten haben.Der Beschuldigte wurde dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der den Vollzug der Untersuchungshaft anordnete.
Ziel der Ende September 2009 gegründeten „Deutsche Taliban Mudschahidin“ (DTM) war vor allem die Wiederherstellung des islamischen Rechts, der Scharia, in Afghanistan. Dazu bekämpften ihre Mitglieder Angehörige der internationalen Schutztruppe ISAF sowie afghanische und pakistanische Regierungstruppen. Dabei kam es auch immer wieder zu Selbstmordattentaten.
Ende April 2010 kamen mehrere führende DTM-Mitglieder ums Leben. Dies führte innerhalb weniger Wochen zur faktischen Auflösung der terroristischen Vereinigung.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/ermittler-fassen-mutmasslichen-deutschen-talib-in-luenen-a-897521.html
In Deutschland, einem so zumindest benannten demokratischem Staat sind alle gleich;
bleibt die Frage: warum nur sind so viele gleicher ?
Von Cohn-Kinderschänder über Heiligtum Bayernchef bis…. ( die Bandbreite ist hoch !).. zu den hier ungewollten Unwissenden,
die ja schon wegen eines angeblichen Rechts auf Toleranz unsäglich zu schützen sind.
Kann sich eine Staatsanwaltschaft so hochkotzig benehmen, können Richter so tun, als wären sie Gott?
Haben wir ein GG oder sind wir die Bananenrepublik ?
Jeder entscheidet das für sich. Entweder unter hochkarätiger Manipulation oder nach eigenem aufgebauten Wissen. Und zwar letztlich an der Wahlurne. Nur den wenigsten ist bewusst, welche Macht die einzelne Stimme wirklich hat.
Warum nur siegt allmählich in unserem Land, wo wir die Kinder von Luther, Hegel, Marx, Grimm’s, Mann’s, Freud, Beethoven, Bach, Einstein usw. sind, die DUMMHEIT ?
Haben uns die Unwissenden schon so weit unterwandert ?
Zwei Aussagen sollten unbedingt dafür sorgen, dass Stech nicht verurteilt werden kann.
Einmal die Richterin, die sagt, dass ein SPD-Mitglied wohl kaum angeklagt worden wäre. Zum anderen der Anwalt der Nebenklage, der will dass die politische Einstellung in die Urteilsfindung mit einbezogen wird.
Beide Aussagen würden nämlich bedeuten, dass der Fall mit dem Grundgesetz Artikel 3:
in Konflikt kommen würde. Wenn die politische Anschauung mit in die Urteilsfindung einbezogen wird, wie der Anwalt der Nebenklage fordert, dann MUSS das Urteil vom BVerfG kassiert werden. Irgendwie hat dieser Linksanwalt wohl ein paar Semester im Delirium zugebracht.
OT
http://www.focus.de/politik/deutschland/zugriff-in-luenen-polizei-in-nrw-schnappt-mutmasslichen-taliban_aid_976933.html
——————-
Vermutlich ein gemäßigter Taliban, der sich freiwillig stellte um mit Kurt Beck zu sprechen 😉
Wenn man sich kurz nach dem Vorfall die empörten Reaktionen der linksextremen Szene angeschaut hat, dann merkte man das in der „Anti“fa wirklich die Überzeugung vorherrscht, man habe als roter SA Aktivist ein Grundrecht auf Straffreiheit und körperliche Unversehrtheit, egal welche Drohkulisse man aufbaut oder wie gewalttätig man gegen andere vorgeht (gegen Polizisten nicht selten mit potentiell tötlicher Gewalt).
Schlägt das Gegenüber dann mal zurück, fällt man aus allen Wolken.
Ein weiterer Beweis dafür, wie hirnverschwurbelt die Jungs_Innen und Mädels_Innen sind.
PS: Über die Unabhängigkeit unserer Justiz mache ich mir keine Illusionen mehr.
Unzählige Skandalurteile mit Migrantenbonus gegen Kopftreter und Totschläger und der erst kürzlich hier genannte Linkenbonus bei Landfriedensbruch, Sachbeschädigung u.v.m. lassen diesbezüglich keine Fragen mehr offen.
In der Schweiz wurden im vergangenen Jahr 229 Linksextreme Gewalttaten und 46 Rechtsextreme
Gewalttaten gezaehlt.
Dass die Verhaeltnisse in der Schweiz derart anders sind als in Deutschland ist eher unglaubhaft.
Viel wahrscheinlicher ist, dass dort Rechtsextreme Gewalttaten, anders als in Deutschland, nicht aus politischen Gruenden aufgebauscht werden, um die Linksetremistische Gewalt kuenstlich zu legtimieren.
Auch in Deutschland duerfte die Zahl Linksextremistischer Gewalttaten, bei ehrlicher Arbeit der zustaendigen Behorden, deutlich hoeher sein als die Rechtsextremistischer.
Es ist fuer jeden Beobachter offensichtlich, dass die Zahl der Uebergriffe von Linken Extremisten gegen Polizisten beim „Kampf gegen Rechts“ allein schon hoeher ist, als die von den Behoerden zugegebene Gesamtzahl Linksextremer Gewalttaten.
…ja Kewil, der Bericht gestern 22.15 Uhr auf RTL über islamische steuersubventionierte vielehen, ich hatte einen kloss im hals und hab erst ganz am ende gemerkt das die Story war ist. also echt, dreister gehts nicht. und lassen sich filmen.
#17
Danke felixhenn,
danke, dass Sie einen Teil meiner Gedanken aufwerteten mit der Suche nach den entsprechenden Artikeln GG und ausführlich beleuchteten.
Infolge Alter, Krankheit und Entsetzen darüber, was aus „meinem“ nach dem WK II von mir mit aufgebautem Land, von unserer damals geschworenen Moral und gegenseitigem Anspruch auf Hilfe und Unterstützung noch übrig geblieben ist, fehlt mir inzwischen öfter die Kraft, gründlicher zu sein wie damals, als ich noch fit war.
Ich danke Ihnen nochmals und liebe Grüße
#19 PSI
guck mal hier: #16 Felix Austria
„Dies sei ihm auch zuzumuten gewesen.“
– – –
Diesen Satz liest man doch in solchen Kontexten in den Urteilen „unseres Rechtssystems“ immer am liebsten.
Ah ja. Und WIE soll das festgestellt werden, lieber allwissender BGH? Außer der „Tatvorgeschichte“ scheint es doch dazu gar nichts zu geben.
Kann es eventuell sein, dass der hochwohlgeborene BGH einfach nicht genug Eier in der Hose hatte, um zu sagen, dass das Urteil richtig ist? Hatte er – nach den Erfahrungen im NSU-Prozess – Angst vor dem Medienecho?
Der entscheidende Punkt bzw. die wichtigste Frage wird nicht angesprochen: Gab es in der Bedrohungssituation für Herrn Stech strassenverkehrstechnisch überhaupt einen anderen Weg als den direkt auf die Angreifer zu? Möglicherweise waren die Fahrverhältnisse zu beengt, etwa durch zusätzliche Polizeiabsperrungen aufgrund der Demo etc., um anders davonfahren zu können als auf dem Weg, den die linksextremen Gewalttäter hinunterstürmten.
Konkret: Wenn ich mit meinem Wagen in einer Sackgasse stehe und es stürmen bewaffnete Kriminelle auf mich zu, habe ich keine andere Wahl als mit Motorkraft auf sie zu und auf nur diese Weise davon zu fahren, um mein Leib und Leben zu schützen.
Die selbsternannten linken Weltretter sind zweifelsohne eine Gefahr für die Demokratie. Und es hätte auch jeden von uns hier treffen können.
Das ändert aber nichts daran, dass sich in der NPD allerhand Nazigesocks tummelt, die keineswegs weniger gefährlich sind.
Das der Typ sich in Gewaltphantasien erging, glaube ich dem Gericht auf`s Wort.
Die Nazis sind einfach nur die andere Seite der Totalitarismus-Medaille, die vorne von der „Antifa“ geprägt ist.
Ich wünsche mir ein Deutschland, in dem weder die einen noch die anderen irgendwelche Aufmerksamkeit bekommen.
Für Freiheit, für Demokratie. Nicht für diese Verbrecher.
Grundsätzlich haben hierzulande leider viele Opfer von Gewalttaten, die sich erfolgreich wehren, später ein Ermittlungsverfahren oder einen Strafprozess am Hals, weil ihre Angreifer gegenüber der Polizei lügen und die Tatsachen verdrehen. Mir ist das übrigens auch schon zweimal passiert. Es ist mir jedoch in beiden Fällen zum Glück gelungen, meine Unschuld zu beweisen, sodass die gegen mich laufenden Verfahren eingestellt wurden. In dem einen Fall ärgere ich mich allerdings bis heute, dass ich die Polizei herbeigerufen habe und nicht einfach weggelaufen bin, nachdem ich mich erfolgreich verteidigt hatte. Ich hätte mir dadurch viel Zeit sowie Ärger über die dreisten Lügen meiner Angreifer erspart. Aber damals habe ich mir noch nicht klar gemacht, dass es manchmal selbst dann angebracht sein kann wie ein Dieb zu flüchten, wenn man sich selbst völlig rechtmäßig verhalten hat.
Mal schauen, wie die Bilanz des 1.Mai in Berlin und Hamburg, die öffentlich-rechtliche Berichterstattung und die juristische Aufarbeitung aussehen wird.
#28 Hellhannes (30. Apr 2013 22:32)
Aha. Würden Sie bitte mal erklären, wieso Sie das glauben, ohne den Mann zu kennen?
#1 Let’s Rock
Das sind gute Fragen!
Hier kommt noch eine: Seit wann haben Menschen denen vorgeworfen wird Gewaltfantasien zu haben kein Recht mehr auf Notwehr?
In diesem Sinne: Antifa heißt selber machen!
http://de.indymedia.org/2013/04/343921.shtml
Allein diese Textpassage dokumentiert bereits eine satte Rechtsbeugung. Wer einem rechtswidrigen Angriff ausgesetzt ist, darf sich wehren und muss eben nicht weichen (schimpfliche Flucht, Recht muss nicht dem Unrecht weichen). Eine Verhältnissmäßigleitsabwägung muß vom Abwehrenden ausdrücklich nicht vorgenommen werden. Heißt, auch einen nichttödlichen Angriff (weiß man das bei mehreren Vermummten überhaupt) kann ich mit tödlicher Gewalt beantworten, wenn mir kein milderes RISIKOLOSES Mittel zur Verfügung steht.
Klar und unmißverständlich ausgedrückt: Wenn ich im Auto sitze und Vermummte stürmen in der offensichtlichen Absicht auf mich zu, mich aufzumischen, dann muß ich nicht davonfahren, ich muß nicht aussteigen und versuchen mich mit dem Eiskratzer zu wehren – ICH DARF DEN WAGEN STARTEN UND DRAUFHALTEN. Dabei darf ich auch den Tod von Anreifern billigend in Kauf nehmen. Das ist alles ganz unstrittig durch den Notwehrparagraphen gedeckt.
Hier tritt die deutsche Justiz auf Nazi-Jagd deutsches Recht mit Füßen.
Erinnert einen irgendwie an die Justiz in der Nazi-Zeit. Noch heute kann man aus alten Urteilsbegründungen in Bezug auf jüdisches Handeln spitzfindig herauslesen: Quod liced jovi, non liced bovi. Das hat hier doch alles schon lange nichts mehr mit Gerechtigkeit zu tun. Ein krankes Land, dieses Deutschland.
Nun gut, wenns denn so sein soll, dann bitte doch auch die Facebook- und You-Tube-Accounts und Postings von mohammedanischen Kopftretern und antideutschen Linksextremisten sichten, sichern und bei der Anklageerhebung mit beachten.
Da dürften einige Anklagen auf Mord und Rassismus erweitert werden und man kann endlich auch deren politische Ansichten und die Gewaltmotivation zuordnen und ins Strafmass einfliessen lassen.
Rechtsextreme = Linksextreme = Turk-Nazis = Extremmohammedaner = Verfassungsfeinde = Terrororganisationen = OLG = Mediensitzplätze = GAU für die Sozial- und Migrationsindustrie
😀
Tja, das Dumme an Antidiskriminierungsgesetzen ist, dass man sie auf alle anwenden muss, um als Staat bzw. Regierung und Justiz vom Bürger ernstgenommen zu werden.
Unangenehm wird es, wenn Bürger ihre Regierung und die Justiz nicht mehr ernstnehmen.
Dreist: GEZ-Zwangsabgabe soll erhöht werden.
http://www.focus.de/finanzen/news/wird-die-zwangsabgabe-erhoeht-oeffentlich-rechtliche-sender-brauchen-noch-84-millionen-euro-mehr_aid_976687.html
Gleichschaltung kostet eben…..
@#27 linarlang
Das Gericht hat festgestelt das es in der Bedrohungssituation für Herrn Stech einen anderen Weg gab, dass es aber nicht sicher auszuschließen ist das er sich dermassen gefürchtet hat, das er sie nicht finden konnte.
#22 daddy0
…ja Kewil, der Bericht gestern 22.15 Uhr auf RTL über islamische steuersubventionierte vielehen, ich hatte einen kloss im hals und hab erst ganz am ende gemerkt das die Story war ist…
Wenn die Homoehe durch ist, wird die Vielehe als nächste Forderung zur „Integration und „Kulturbereicherung“ kommen. Anschließend die Mensch/Tier-Ehe und zwischendrin wird die Legalisierung von Sex mit Kindern wieder aufgewärmt. Linke hören nie auf zu fordern.
So ist es in der BRD. Die unteren Gerichtsinstanzen sind noch relativ kompetent und mit gesunden Menschenverstand ausgestattet, wobei es natuerlich auch dort jede Menge Linke gibt wie ganz allgemein in der BRD. Die Revisionsgerichte ab OLG aufwaerts sind allerdings ALLE durch die Blockparteien nach Proporz besetzt. Ausserdem kann sich das Justizministerium einschalten, was dann auch geschieht. Irgendein Haar in der Suppe findet sich dann immer. Die SPD, gerade der linke Fluegel, fuehrt als Symbol die Faust, auch wenn da eine Rose draufgesetzt ist. Urspruenglich war die Faust das Symbol der Kommunisten in Deutschland, wurde dann aber auch von den linken Sozialdemokraten bzw. den Trotzkisten verwendet, da die lediglich einen anderen Weg zum Sozialismus gehen, weniger brachial aber dafuer umso subversiver und sogar totalitaerer in der Ideologie.
Das Urteil lässt begründete Zweifel an der Unparteilichkeit der Justiz aufkommen. Dass weisungsgebundene Staatsanwaltschaften politische Vorgaben umsetzen müssen, ist nichts Neues. Wenn jetzt aber schon unsere obersten Gerichte bis hin zum BGH und Bundesverfassungsgericht mit politisch korrekten „Globalisierungsrichtern“ besetzt werden, wird es langsam eng.
Professor Schachtschneider hat ja bereits ebenfalls den auffälligen Wandel in der Rechtssprechung beklagt.
Halten wir fest: Eine politisch gleichgeschaltete Justiz ist der letzte Schritt in die „DDR 2.0“. Was kommt danach?
Die rechte Gesinnung ist in D legal.
Die offensichtliche Anwendung von Reizgas im Angriffsmodus unter Zuhilfenahme von Quarzhandschuehen nicht. Ebensowenig das Anfahren von Mensschen mit PKWs.
Wenn eine Meute auf mich zugeht mit gezücktem Reizgas in den Quarzern, soll ich dann Samthandschuhe tragen?
Die rechtsextreme Gesinnung ist das eine. Aber Opferlamm? Warum suchen sich die Linken nicht die wahren Feinde? Was wäre, wenn alle Rechten zum Islam konvertieren würden? Sie hätten volle Narrenfreiheit! Irrenhaus Deiutschland!
Freisler läßt grüßen !!
Immer öfter in diesem Land. Tschüs fdGO und GG.
Indymedia gefaellt das Urteil garnicht:
http://de.indymedia.org/2013/04/343921.shtml
Daraus bleibt nur die Konsequenz, den Antifaschismus in die eigenen Hände zu nehmen und den Nazis auf allen Ebenen klar zu machen, dass sie sich weder auf der Straße, in den Parlamenten oder vor Gericht frei bewegen und ihre abscheuliche Ideologie vertreten können, ohne auf antifaschistische Gegenwehr zu stoßen.
In diesem Sinne: Antifa heißt selber machen!
Etliche der Kommentare zu diesem Artikel sind leider sehr unsäglich. Wenn mich jemand angreift und ich einen Baseballschläger dabei habe, wäre auch nicht verhältnismäßig, wenn ich anstatt auf seinen Körper direkt auf seinen Kopf ziele.
mir ist ein Fall bei uns aus der Gegend bekannt. Dort wurde ein „Rechter“, in seinem Auto sitzend, durch einen Pflasterstein am Kopf getroffen und schwer verletzt.
Der „Abgreifer“ war ein linker Antifa Held.
Denen ist ein Menschenleben nichts wert, wie man auch immer wieder bei den Castor Demos sieht, da werden sogar Polizisten mit Molotow Cocktails beworden.
Und anschließend regt sich eine gewisse Claudia R. über „übermäßige Polizeigewalt“ auf.
#31 Das_Sanfte_Lamm (30. Apr 2013 23:02)
Mal schauen, wie die Bilanz des 1.Mai in Berlin und Hamburg, die öffentlich-rechtliche Berichterstattung und die juristische Aufarbeitung aussehen wird.
**********************************************
im NDR Tv wurde gestern abend gezeigt, wie Anwohner selbst das Feuer gelöscht haben, welches die Randalierer entfacht hatten.Bis auf die üblichen Angriffe mit Flaschen und Steinen auf die Polizisten soll es gaaaanz friedlich zugegangen sein.
Comments are closed.