Der 25-jährige islamische Terrorhelfer Hussam S. 2011 vor dem Oberlandesgericht KoblenzSonderrechte sollte es natürlich nicht nur für „normale“ Menschen mit dunkler Hautfarbe, sondern auch für radikal-islamische Terrorhelfer geben. So titelt die ap heute: „Urteil gegen Terrorhelfer kassiert – Bundesgerichtshof kritisiert Vorinstanz“.

(Von Verena B. aus Bonn)

Und weiter:

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines Mannes wegen der Unterstützung islamistischer terroristischer Vereinigungen teilweise aufgehoben. Das Verfahren gegen einen als islamistischen Terrorhelfer verurteilten Mann aus Montabaur wurde zurück an das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) verwiesen. Das OLG hatte den heute 27-Jährigen im März 2012 zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der in Deutschland aufgewachsene Palästinenser soll unter anderem dschihadistische Videobeiträge im Internet verbreitet haben. Das Gericht sprach ihn schuldig, in mehr als 40 Fällen um Unterstützung für Al-Kaida und weitere islamistische Vereinigungen geworben zu haben.

Der BGH beanstandet die rechtliche Bewertung von sieben Taten. Unter anderem sei es nicht ohne Weiteres eine Unterstützungshandlung für eine Terrororganisation, das Video einer Enthauptung im Internet zu verbreiten. In dem Film, der bei der Verhandlung vor dem OLG im Gerichtssaal gezeigt wurde, wird ein im Irak entführter US-Amerikaner vor laufender Kamera mit einem Messer getötet. Die Verbreitung dieses Videos hatte das OLG in seinem Urteil als besonders schwerwiegend gewertet.

Der Anwalt des Verurteilten sagte, er plane eine Haftbeschwerde und könne sich vorstellen, dass sein Mandant bald auf freien Fuß komme. Dieser sitzt seit Sommer 2010 in Haft.

So lange schon in Haft? Das ist unmenschlich. Mitbürgern aus anderen Kulturkreisen muss geholfen werden, ihnen gilt unser ganzes Mitgefühl. Statt Gefängnis böte sich doch hier wieder mal ein Erlebnis- und Erholungsurlaub mit Gesprächen, Sport, Spiel und Basteln in der Werkstatt an. Liebevolle pädagogische Betreuung garantiert. Der deutsche Michel zahlt das alles gerne.

(Foto oben: Der 25-jährige islamische Terrorhelfer Hussam S. 2011 vor dem Oberlandesgericht Koblenz)

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36 KOMMENTARE

  1. Die Menschenschächter im Film waren wohl eher Gutmenschen, in deren Messer sich das Opfer aus Unachtsamkeit gestürzt hat. Da hat der BGH wohl recht, daß das nicht als Unterstützungshandlung für Terroristen gewertet werden kann. Wie konnte das OLG über den sicher gut integrierten Deutsch-Palästinenser nur so fehlurteilen, wo er doch sowieso halal ist, also untadelig in jeder Weise?
    Integriert ist bei uns jeder, der sich hier zu bewegen weiß, auch wenn er sich nicht unbedingt in der wünschenswerten Weise bei uns bewegt und z.B. zu Attentaten aufruft. Da bin ich lieber ein Verbrecher gegen die Menschlichkeit und wünsche mir Assimilation.

  2. OT

    Das Gericht sprach ihn schuldig, in mehr als 40 Fällen um Unterstützung für Al-Kaida und weitere islamistische Vereinigungen geworben zu haben.
    Der BGH beanstandet die rechtliche Bewertung von sieben Taten.!!! …. ???

    Das Arme Opfer , sollte schnellst möglich vom Steuerzahler, „Großzügig“ entschädigt werden….

  3. Darf man hier von „Rechtsbeugung“ sprechen?

    Weil er sich durch einen Nutzer des Onlineforums auf der Homepage der »Augsburger Allgemeinen Zeitung« beleidigt fühlte, hat der Ordnungsreferent der Stadt, Volker Ullrich (CSU) die Polizei alarmiert und die Redaktionsräume durchsuchen lassen, um an den Klarnamen des Users zu kommen. Dieser hatte im vergangenen Jahr in einer Diskussion um Pläne der Stadtverwaltung, gegen den Strassenstrich vorzugehen, Ullrich offenbar »Rechtsbeugung« vorgeworfen. Der erstattete daraufhin Anzeige wegen Beleidigung und übler Nachrede – genug für den zuständigen Richter, einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl gegen die Zeitung zu erlassen.

    http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Daten-in-Redaktion-beschlagnahmt-Ordnungsreferent-rudert-zurueck-id23751781.html

  4. Dieser Vorgang hat was gewöhnliches.

    Würde der Knabe für 15 jahre in den Bau geschickt,wäre es ein regelrechter Schock.

  5. Ergänzung zu #8 Al-Harbi

    Es wäre übrigens sinnvoll, wenn die Parteien die Freiheit und Pro Deutschland in ihr Programm aufnehmen würden, die Terrorgesetzgebung zu verbessern und zur alten Regelung des §129 StGB zurückzukehren.

    Schwarz-Gelb hat sich in all den Regierungsjahren nämlich nicht darum gekümmert, ist also für die Terrorwerbung im Internet genauso verantwortllich wie Rot-Grün. Der einzige, der etwas daran ändern wollte, war Uwe Schünemann aus Niedersachsen.

  6. OT:

    They had wide kitchen knives and other knives and they jumped on him like a pack of dogs. He was shouting ‘‘don’t do it’’ but they just went ahead.
    Sie hatten große Küchenmesser und andere Messer dabei, und sie sprangen auf ihn drauf wie ein Rudel Hunde. Er schrie “Tut das nicht“, aber sie machten einfach weiter.

    http://www.dailymail.co.uk/news/article-2269341/Pimlico-stabbing-Teenager-16-heard-screaming-life-killed-sword-wielding-gang.html

  7. klasse!

    aber wehe du zahlst nicht rechtzeitig deine steuer oder parkst falsch.

    immer weiter so, Deutschland schafft sich ab

  8. Und wieso haben die bei dieser „Rechtsauffassung“ den Macher des „Pink-Panther-Videos“ von Uwe und Uwe überhaupt verhaftet ???????

  9. Sind die alle bescheuert? Terrorhilfe ist Mordversuch und für Erwachsene kann es für Mordversuch Lebenslänglich geben. Keiner hat ihn gezwungen, Mörder zu unterstützen.

  10. #18 Al-Harbi (29. Jan 2013 11:54)

    Herford – Bande überfällt Landtagsabgeordneten – milde Strafen

    Da fällt mir nur noch „Sorge bereitet mir auch“ ein.

  11. #9 Al-Harbi (29. Jan 2013 11:35)
    In Deutschland wurde 2002 die Werbung für den Terror ganz bewußt straffrei gestellt. Verantwortlich ist die rot-grüne Regierung unter dem Gespann Schröder und Fischer.

    § 129a Abs.3 StBG vor 2002

    Geänderte rot-grüne Fassung von 2002

    Sehr aufschlussreiches BGH-Grundsatzurteil von 2007

    Der oben erwähnte Terrorhelfer wäre nicht der erste, der auf freien Fuß kommt.

    Dagegen darf jeder, der Kritik am Islam äußert nach Belieben beleidigt, angespuckt, mit Lärmterreor überzogen und meial existenziell vernichtet werden! Dageen ist der aufruf zu Gewalttaten ja geradezu harmlos (lol!!

  12. Ich sage nur: Deutsche Affen-Justiz!

    Man stelle sich mal vor wenn der Täter blond gewesen wäre und in dem Videos ein rosaroter Panter aufgetaucht wäre!

    Fünf mal Lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung mit Isolationshaft und die Aberkennung aller Menschenrechte wären da drin gewesen. Aber Moslems haben da irgendwie einen Freischein bei den rotgrünen Gutmenschen-Spinnern!

    Wie mich diese Zwei-Klassen-Rechtssprechung der deutschen Gutmenschen-Affen-Justiz ankotzt! Mir fehlen die Worte!

  13. #16 Al-Harbi (29. Jan 2013 11:49)

    Ergänzung zu #8 Al-Harbi

    Es wäre übrigens sinnvoll, wenn die Parteien die Freiheit und Pro Deutschland in ihr Programm aufnehmen würden, die Terrorgesetzgebung zu verbessern und zur alten Regelung des §129 StGB zurückzukehren.

    Schwarz-Gelb hat sich in all den Regierungsjahren nämlich nicht darum gekümmert, ist also für die Terrorwerbung im Internet genauso verantwortllich wie Rot-Grün. Der einzige, der etwas daran ändern wollte, war Uwe Schünemann aus Niedersachsen.
    **********************************************

    und Dank meiner Stimme und ein paar tausend andere für DF wird es Herrn Schünemann demnächst nicht mehr als Nds. Innenminister geben.Da kommt dann ein grüner Islamversteher und „gegen Rächss“ Kämpfer auf seinen Platz

  14. „Terror“ ist Djihad und Djihad ist nur die Ausübung des Wahren Islam und fällt damit unter die Religionsfreiheit.

    Langsam scheint sich diese Erkenntnis – Djihad = Islam – auch in den Köpfen von Richtern zu manifestieren, aber leider ist denen die Heilige Kuh „Religionsfreiheit“ wichtiger als alle anderen Gesetze und Rechte.

  15. Beate wird dafür das Dreifache des Normalen bekommen. Da es Erschießen nicht mehr gibt, steht Sicherheitsverwahrung im Raum.

  16. Ein Kampf gegen Windmühlen, denn jede weitere (Schein)asylanten-Schwemme bringt neue Terrorhelfer nach Deutschland und dies wird solange anhalten, bis wir das Asylgesetz reformieren und endlich den Mut fassen, uns von Kriminellen und Wirtschaftsflüchtlingen loszusagen.
    Mit jedem weiteren politischen Ruck nach links schwindet diese Möglichkeit weiter. Dazu ein paar Fakten zur bisherigen „Zuwanderungspolitik“: Die Arbeitslosenhilfebezugsquote unter Zuwanderern ist dreimal so hoch wie unter Deutschen, die Sozialhilfequote ebenfalls. In Bremen und Berlin sind 30% der Jugendlichen nicht ausbildungsreif, in 34254 Berliner Familien mit Vorschulkindern wird kein Deutsch gesprochen, also in jeder vierten Familie. All dies ließe sich hier fast beliebig fortsetzen ohne Hoffnung auf Besserung. Vergeßt eure Zukunftspläne, denn dieses Land hat keine mehr unter diesen Umständen.

  17. #32 Mufti Dufti (29. Jan 2013 15:56)

    Nur zur Ergänzung: Glaubt ihr, daß von diesen syrischen Schleusern und syrischen Geschleusten auch nur einer je wieder Deutschland verläßt?

    Laatzen, Bremen, Wardenburg (Kreis Oldenburg), Barßel (Kreis Cloppenburg), Oldenburg, Geesthacht (Schleswig-Holstein). Sie sind inzwischen in der tiefsten Provinz angekommen und gedenken, da auch zu bleiben.

    http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/regiolinegeo/niedersachsen/article113219817/Syrische-Schleuser-kassierten-Landsleute-ab.html

  18. #33 Babieca (29. Jan 2013 16:56)

    Freiwillig ganz sicher nicht! Durch konsequentes Anwenden Deutscher Gesetze wäre diese Problematik innerhalb kürzester Zeit im Griff. Aber solange wir von Blockparteien regiert werden, dürfen wir zwar hoffen bis wir schwarz werden, unternehmen werden sie trotzdem nichts.

    Ganz allgemein, unsere Probleme sind meistens trivial, sie könnten innerhalb von Jahren gelöst werden, wenn wir geschlossen den etablierten Parteien unsere Gefolgschaft verwehren würden und trotzdem zur Wahl gehen.

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