Gestern Nacht sendete n24 um 23:10 Uhr ein 30-minütiges Special zur Beschneidung mit Michel Friedman, der Moslems, Juden, Nichtbeteiligte und einen Arzt dazu befragte. Es scheint also zu diesem Thema noch längst nicht alles gesagt zu sein. Mitte September kam in dem taz-Artikel „Im Bett mit und ohne“ ein Mann zu Wort, der vorher und nachher gut vergleichen kann. Er wurde als Erwachsener beschnitten, nachdem sich seine damalige jüdische Freundin das gewünscht hatte. Der Bedauernswerte kann von schlimmen Schmerzen und einem entscheidend veränderten Sexualleben berichten.
(Von Michael Stürzenberger)
Die seltsame Politik des Berliner Justizsenators Heilmann, der die Beschneidung von Babys und Kleinkindern erlauben möchte, kommentierte Journalistenwatch-Chefredakteur Thomas Böhm in einem herrlich süffisanten Offenen Brief. Und nun liegt auch eine Petition vor, um klarzumachen, dass in Deutschland das Grundgesetz und die körperliche Unversehrtheit von Kindern Vorrang vor uralten religiösen Bestimmungen haben sollte. Und zwar für alle.
Ziel dieser Petition ist der Beschluß eines Gesetzes des Verbotes der religiösen Beschneidung vor dem Alter der Religionsmündigkeit gemäß § 5 Gesetz über die religiöse Kindererziehung vom 15.07.1921, also mit Vollendung des vierzehnten Lebensjahres, ggf. mit der Feststellung, dass eine Einwilligung der Personensorgeberechtigten (mit jüdischer oder muslimischer religiöser Begründung) dem Kindeswohl gemäß §§ 1631, 1666 BGB wegen Verstoßes gegen Art. 2 Abs. 2 Satz 1/ körperliche Unversehrtheit sowie Art. 2 Abs. 1/ sexuelle Selbstbestimmung Grundgesetz widersprechen würde.
In einem solchen Verbot würde kein Verstoß gegen die Religionsfreiheit gem. Art. 4 Abs. 1 und 2 GG liegen, bzw. dieses Recht muß gegenüber höherrangigen Rechtsgütern des Kindes zurücktreten.
Begründung:
A. Beschneidung als Ausprägung der Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG) incl. Freiheit der Religionsausübung (gem. (h.M.) als ein kombiniertes Recht – forum internum + forum externum):
– ob es Freiheit der Eltern (d.h. incl. Elternrecht auf Erziehung gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG)
– oder (so eine Meinung/ Freeman: A child´s right to circumcision, British Journal of Urology International 83 [1999], 74 ff. m.w.N.) das Recht des Kindes selbst
– oder als Ausprägung der kollektiven Religionsfreiheit ein Recht der jüdischen und muslimischen Gemeinschaft (i.V.m. Art. 19 Abs. 3 GG) gesehen wird – dies zu differenzieren dürfte der Rechtswissenschaft überlassen bleiben – festzustellen sind einige Aspekte:
1. Weder im Judentum noch im Islam ist die Beschneidung religionsbegründend sondern nur religionsbestätigend:
– S. Putzke, FS für Herzberg, 2008, S. 701; hierzu Raack/Doffing/Raack, Religiöse Kinder-erziehung, Recht der religiösen Kindererziehung, 2003, S. 59 und 131; zum Erwerb der Mitgliedschaft in der evangelischen und römisch-katholischen Kirche sowie einer jüdischen Kultusgemeinde List, BB 1997, 17 (19) und auch schon Gideon Becher: Beschneidung der Israeliten, 1845, S. 7 [BSB Jud. 9 d, Volltext im Internet])
– die religiöse Zugehörigkeit zum Judentum ergibt sich aus der jüdischen Religionszugehörigkeit der Mutter
2. Die Grundrechte und Menschenrechte sind primär Individualrechte
Eine Konzeption von Gruppenrechten, die einer Gruppe Rechte an den Angehörigen dieser Religion gibt (so eine Konzeption des Judentums, das sogar der jüdischen Religionsbehörde das Recht gäbe, eine Beschneidung zu erzwingen, wenn sie der Vater nicht ausüben will, s. Brecher Gideon: aaO, S. 10) widerspricht dieser Konzeption.
3. Rechtspolitische Argumente (wie Rücksichtnahme auf einen Jahrtausende alten jüdischen Brauch), welche ein religiöses Sonderrecht rechtfertigen würde, wären juristisch zweifelhaft (so Prof. Reinhard Merkel, Mitglied der Ethikrates, in der Sitzung vom 23.08.2012:
„Hier liegt der eigentliche, der schwierigste normative Konflikt. Und dieser Konflikt zwingt ebenfalls zu einer Abwägung: einer rechtspolitischen. Das Problem allein nach positivrechtlichen Kriterien zu beurteilen, griffe zu kurz..
Nach welchen Kriterien welcher Vernunft ließe sich das politische Gebot der besonderen Sorge um jüdische Belange in Deutschland mit dem verfassungs- und menschenrechtlichen Gebot abwägen, alle Kleinkinder, auch die jüdischer Eltern, vor erheblichen Verletzungen zu schützen, die ihnen vorsätzlich beigebracht werden? Damit erweist sich das Dilemma als eine Art rechtspolitischer „Notstand“.
B. Im Übrigen würde eine Beschneidung im nicht einwilligungsfähigen Alter der negativen Religionsfreiheit des Kindes (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) widersprechen:
– Religionsabzeichen, gar religiöses „Brandmal“, Stigma, das irreparabel wäre (Wiederherstellungsversuche gibt es, jedoch keine totale Rückgängigmachung möglich) und das Kind äußerlich dem Judentum oder Islam ohne freie Entscheidung definitiv zuordnet oder vorprägt. So sogar der vor kurzem nach Deutschland eingereiste jüdische Rabbi Yana Metzger vor der Bundespressekonferenz: Yana Metzger, jüd. Beschneider und Richter, 21.08.2012 – in Berlin vor der Bundespressekonferenz:
„Ein Siegel, von dem man sich nie verabschieden kann“
„Die Brit Mila, die Beschneidung, das ist ein Bund, ein Abkommen, das jeder Jude hat mit seinem Gott“,
„Das ist ein Stempel, ein Siegel auf dem Körper eines Juden. Ein Siegel, von dem man sich nie verabschieden kann.“
„Damit soll der jüdische Mann selbst an dem verlorensten Ort der Welt daran erinnert werden, dass er Jude ist.“
– Der Eintritt der Religionsmündigkeit ist nach deutschem Recht eindeutig beantwortet: mit Beendigung des vierzehnten Lebensjahres (§ 5 RKEG). Damit darf eine solche Entscheidung von den Eltern mit Berufung auf deren eigene Religionsfreiheit vor diesem Alter nicht vorweggenommen werden.
– Das Recht auf Religionsfreiheit ist ein höchstpersönliches Recht des Kindes und nicht eines der Eltern oder einer Religionsgemeinschaft, die Religionszugehörigkeit eines Dritten zu bestimmen
Weitere Quellen:
Czermak G.: Religions- und Weltanschauungsrecht, 2008; Wähler K.: Interreligiöses Kollisionsrecht, Heymann, 1978; Allenspach, Esther: Schutz von Kindern in neuen religiösen Bewegungen, Zürich 2001; Wyttenbach, Judith: Grund- und Menschenrechtskonflikte zwischen Eltern, Kind und Staat, 2006; BVerfGE 99, 145, 156; 75, 201, 218; u.a.; J. v. Staudingers Kommentar zum BGB, Buch 4, Familienrecht, §§ 1626-163; Anh. zu § 1631: RKEG (Gesetz über die religiöse Kindererziehung vom 15.07.1921); §§ 1631a-1633, Elterliche Sorge 1 – Inhaberschaft und Inhalt; u.v.m.
Hier geht es zur Unterzeichnung der Petition.
(Text der Petitionsbegründung: Hajo F.)
Spannend in dem Zusammenhang ist auch das Gesetz über die religiöse Kindererziehung, in dem übrigens auch das Recht des Kindes auf Religionswechsel ab dem 14. Lebensjahr festgelegt ist. Wie das mit dem Islam wohl vereinbar ist?
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Ein sachlicher Artikel. Aber Hannes Stein findet sicher eine antisemitische Stelle. 😉
In Deutschland wird alles hofiert, so lange es nicht christlich ist. Das wird konsequent abgeschafft.
Achja, ist euch schonmal aufgefallen, das die links gequirlten „Journalisten“, gerne die Juden, beim Thema Beschneidung in den Vordergrund stellen und man von Muslimen, so gut wie nichts liest?
Für mich wird hier eindeutig, der Antisemitismus gefördert und ein jüdisches Feindbild erschaffen. „Ja, die Juden, ja Beschneidung, ja können wir nicht verbieten, wäre Autobahn und Holocaust“
Ich bezweifel ernsthaft, das die Beschneidung, wenn es sie nur im Judentum gäbe, ein Thema für die Politik wäre. Es geht um die Muslime in Deutschland.
Da Abschneiden von Körperteilen bei Kleinkindern laut der deutschen Gerichtsbarkeit keine Körperverletzung ist und die Schächtung nicht gegen das Tierschutzgesetz verstößt, darf man sich entspannt zurück lehnen und die Nationalhymne singen. „Einigkeit der Medien und Parteien, Recht für die Lautesten und Freiheit für Messerstecher und Vergewaltiger wegen Verbotsirrtum“.
Dazu habe ich bereits am 28.9. einen Hinweis an info@pi-news.net geschickt, zusammen mit dem Link zur Petition der Deutschen Kinderhilfe und der Bitte um Veröffentlichung, aber keine Reaktion erfolgte. Wertvolle Tage, die für die Werbung um Unterzeichner weniger effizient genutzt wurden als sie es hätten sein können. Da die ganze Zeit über fleißig Artikel erschienen, kann nicht alles den technischen Problemen angelastet werden.
Mit der fadenscheidigen Begründung auf die Religionsfreiheit soll ein weiterer Teil unseres GG (körperliche Unversehrtheit) ausgehebelt, bzw. abgeschafft werden. Wer sich für die körperliche Unversehrtheit von Kindern einsetzt wird als Rassist und Judenfeind gebranntmarkt. Die Meinungsfreiheit (grundgesetzlich garantiert) ist ja de facto schon abgeschafft worden. Was in Deutschland als Meinung akzeptiert wird, entscheidet ja inzwischen die „Antifa“ Siehe vergangenes WE in Göttingen. Und das offensichtlich mit wohlwollender Billigung durch die „Staatsmacht“. Leider sind aber die Führungspersönlichkeiten der Polizei politisch weisungsgebunden. Ich weiss genau, dass sehr viele Polizeibeamte ganz anders denken, als sie gezwungenermaßen nach aussen transportieren. Deshalb sollte jedesmal, wenn ein Infostand von DF oder anderen Patrioten durch den gewaltbereiten Mob der Antifa bedroht wird und seitens der Polizei dann solche Reaktionen wie vergangenes WE in Göttingen erfolgen (Abbau des Infostandes) Beschwerden gegen den verantwortlichen Polizeiführer geschrieben werden. Auch sollten die Verwaltungsgerichte in solchen Fällen eingeschaltet werden. Auch im Nachgang kann eine polizeiliche Maßnahme für unrechtmäßig erklärt werden. Auf solche Urteile kann man sich dann bei vergleichbaren Sachverhalten berufen. Aufgabe der Polizei ist eindeutig, NICHT vor der Gewalt zurückzuweichen sondern die grundgesetzlich verbürgte Wahrnehmung der Rechte der Bürger zu schützen. Hier bedarf es offensichtlich noch einiger Gerichtsurteile.
Ich kann zu dieser vorauseilenden, liebedienerischen Entscheidung, NICHT kleine jüdische Jungs vor der Verstümmelung zu schützen, nur Ekel äußern.
Es wäre nach der Kölner Entscheidung so einfach gewesen zu verfestigen per Gesetz, dass jedes Kind in D ein Recht hat, über seine Religion nebst Beschneidung mit dem Alter 14 selbst zu entscheiden.
Dieses Kölner Gericht hatte einen Kilometerstein gelegt, um archaische Bräuche in D in Frage zu stellen !
Ich bin sehr, sehr wütend ..
# 3 Achot
Ihre Vermutung hat was …
Nämlich den Verdacht, dass die Moslems mit ihren mittlerweile tentakelhaften Netzen in und um D auf der Gewinnerseite sich wähnen und als Sieger über die Juden in D fühlen.
Die Bundesregierung scheint unfähig oder auch unwillig, etwas gegen diese Entwicklung tun zu wollen, Angela Merkel vorneweg …..
ja, es hakt ein wenig …
kommt mir vor, als würde jemand anders meinen Beitrag erst mal lesen.
Mit dem Einloggen gabs am 4. 10. mehrmals Schwierigkeiten.
Ich habe die Petition grad gezeichnet. Allerdings sehe ich die Chancen gleich Null:
Anzahl Online-Mitzeichner derzeit 4.818, es werden aber 50.000 benötigt. Zeit ist noch bis zum 11.10.2012
Herr Stürzenberger kennt sich aus und weiß, wie viel Arbeit hinter der Sammlung von nur 100 Unterschriften stehen kann.
@#3 Achot
guter Beitrag!
@Michael Stürzenberger: wieviele Unterschriften habt ihr gegen das islamische Mega-Projekt ZIEM bisher gesammelt?
Es wird niemals eine Entscheidung gegen den Zentralrat geben.
Dass sich dessen Funktionäre derart gegen solch ein fundamentales Menschenrecht stellen, ist mir ein Rätsel und an Dummheit kaum zu überbieten.
…abgesehen davon, dass sich die herrschende Politklasse wieder einmal gegen den Willen der Bevölkerung stellt und solche eine grausame Forderung einfach durchpeitscht.
Kein Gott der Welt kann ernsthaft verlangen das man einem Kind (im Extremfall Säugling) Teile des Körpers beschneidet!
Wenn es einen Schöpfer geben sollte,dann hat er sich ja auch mit der Schaffung der Vorhaut etwas dabei gedacht!
Die Opfergaben sind durch den unaufgeklärten und unwissenden Menschen in grauer Vorzeit vorgegeben worden.(es gab auch Menschenopfer und dgl.)
Ein einknicken des Staates ist gegen alle Vernunft,politisch motiviert und es wird eindeutig das Recht gebeugt.
Mitgezeichnet! Bin auch noch komplett und fühle mich wohl! 🙂
#13 schmibrn (05. Okt 2012 07:03)
Es wird niemals eine Entscheidung gegen den Zentralrat geben.
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Die Beschnittenen in Deutschland können sich später somit, in indirekter Weise, bei dem „Postkartenmaler“ bedanken.
Vom Recht auf körperliche Unversehrtheit sind also MohammedanerInnen und MännerInnen ausgenommen, was sagen denn nun eigentlich unsere steuerschmarotzenden Integrations-, Gleichstellungs-, Antidiskriminisierungs-, und AntifabeauftragtInnen dazu?
Ist es nicht Rassismus und Geschlechterapartheit, ausgerechnet im Lande des 68erInnen-Unfugs?
Für den kinderlosen StudienabbrecherIn Volker Beck von den Grünen Khmer dient die schmerzhafte Genitalverstümmelung wehrloser Kinder dem „Kindeswohl“, zynischer geht es kaum noch:
http://www.gruene-bundestag.de/parlament/bundestagsreden/2012/juli/beschneidungen-von-minderjaehrigen-jungen_ID_4384743.html
Nun wird Volker Beck als Kölner LinksgrünIn von MohammedanerInnen gewählt, das Recht auf Beschneidung bei Angehörigen des Odin-Kults oder Katholiken würde er unter harte Bestrafung stellen wollen, wetten, dass?
Was für ein Ansinnen steckt eigentlich dahinter, Babies und Kleinkinder, die sich gegen die grausame Erwachsenenwelt nicht wehren können, ohne Betäubung (!) zu operieren?! Wie krank ist das eigentlich!
Das Baby auf dem Foto, vermutlich erst einige Tage alt, hat ja einen feinen Eindruck von der Welt, in die es geraten ist! Das verläuft vermutlich nicht ohne nachhaltige psychische Traumatisierungen.
Was ist das? Ist das eine Folge des Genderismus oder eine latente Neigung des Vaters,oder einfach falch verstandene Vorbildfunktion? :
„Sein fünfjähriger Sohn trage gerne Röcke und Kleider, erzählt der Vater dort, und deshalb mache er das jetzt auch. Er wolle seinem Sohn ein Vorbild sein, ihm zeigen, dass es in Ordnung sei, als Junge Röcke zu tragen. Er möchte ihm damit auch Anfeindungen und Spott ersparen – oder sie zumindest mit ihm ertragen, als Großer, der sowas abkann. Es sei sein Weg, „die Schultern für meinen kleinen Kerl breit zu machen“, schreibt er, „schließlich kann ich ja von einem Kind im Vorschulalter nicht das gleiche Durchsetzungsvermögen erwarten wie von einem Erwachsenen. So ganz ohne Vorbild. Das Vorbild bin jetzt also ich.“
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/nils-pickert-wird-als-mann-im-rock-beruehmt-a-859514.html
Religionsmündigkeit mit 14 Jahren…..?!
Welcher 14 Jährige ist wirklich mündig selbst in diesen Dingen, zumal man in diesem Alter noch recht offen für Indoktrination ist.
Ich glaube nicht, dass sich ein 14 Jähriger einer Beschneidung entziehen kann.
…und sich die Eltern einer gegenteiligen Entscheidung ihres Filius fügen würden.
Wenn doch Allah gewollt hätte dass kleine Jungs keine Vorhaut hätten, wieso in aller Welt kommen dann kleine Jungs mit einer Vorhaut auf die Welt?
Es ist aber verwunderlich wie schnell unsere Politiker bei diesem Thema arbeiten können.
http://rundertischdgf.wordpress.com/2012/10/04/unsere-berufspolitiker-konnen-manchmal-auch-fix-arbeiten/
Was da über die Beschneidung für ein Stumpfsinn verzapft wird, das grenzt an einen vorbereiteten Religionsverbot.
Was ist dann mit der katholischen Säuglingstaufe – meine Herren kann sich denn da ein Kind entscheiden.
Und nun zur Beschneidung: Von Versehrtheit kann man da nicht sprechen. Es gibt da Vor- und Nachteile bei Beschnittenen und Unbeschnittenen. Als erstes möchte ich mal klarstellen, daß eine Bechneidung am 8.Tag nach der Geburt bei sachgemäßer Ausführung zu keinerlei Komplikationen führt, hingegen im Erwachsenenalter größere Beschwerden auftreten können. Vom hygienischen Gesichtspunkt her ist die Beschneidung ein klarer Vorteil und das können sogar die schlimmsten Wahrheitsverdreher nicht leugnen. Von Abschneiden von Körperteilen kann da keine Rede sein. Eine Frage noch, wieviel Komplikationen gibt es bei der Beschneidung von jüdischen Kleinkindern eigentlich?
Ein Schulkamerad von mir ist auch beschnitten, das störte weder ihn noch seiner Frau.
Politiker verstoßen gegen das GG. Körperverletzung wegen Religion darf nicht über Gesetze stehen.
Aus der Kirche kann man austreten. Eine Vorhaut neu anbauen geht nicht.
Schonmal was von Wasser und Seife gehört?
Die Beschneidung der Juden stützt sich auf eine lange Tradition und ist in Deutschland und anderen Staaten Europas üblich. Sie wird durch ausgebildete Fachleute der jüdischen Religionsgemeinschaft durchgeführt. Dies ist bei den Mohammedanern nicht der Fall, deshalb sollten die Beschneidungen nicht in einen Topf geworfen werden.
#27 Haremhab (05. Okt 2012 10:00)
#25 frechdachs1 (05. Okt 2012 09:48)
Austritt aus der katholischen Kirche wird auch nicht mit dem Tode bestraft wie im MohammedanerInnentum!
Und was hat das bitte mit der Kinderbeschneidung zu tun? Es hat schon seine Gründe, dass jüdische Kinder am achten Tag beschnitten werden und nicht als Erwachsene.
Ich lese täglich und gerne PI, aber über die Anti-Beschneidungsartikel ärgere ich mich nach wie vor jedes Mal. Ich kriege jedes Mal dein Eindruck, dass hier auf Paragraphen herumgeritten wird, statt dass man sich sachlich mit der Beschneidung auseinandersetzt.
Wie immer meine Frage: Hat sich jemand Sich-diskriminiert-fühlendes über seine Beschneidung als Kind beschwert? Wenn ja, dann möge man diesen Einzelfall als solchen behandeln. Wenn nein, dann endlich Schluss mit dieser Beschneidungsdebatte. Der Staat muss kein künstliches Problem machen, wo Betroffene kein Problem sehen.
Austritt aus der jüdischen Gemeinde wird auch nicht mit dem Tode bestraft.
Wasser und Seife das kenn ich glaube ich schon.
Dem Paul Maxx kann ich da nur zustimmen.
Und Komentar 30 Q stimme ich ebenfalls zu. Außerdem sollten da schon Vater und Mutter entscheiden können welcher Tradition bzw. Religion ihre Kinder angehören sollen. Wenn sich das Kind bei Erreichen der Volljährigkeit dann entscheidet offiziell aus der Religionsgemeinschaft auszutreten, dann ist das dann sein gutes Recht.
Diese Aussage kann jetzt zwar uminterpretiert werden, aber ich meine dass der Staat nicht über alles steht, denn Bohnhöfer wurde auch ermordet weil er dem Staat ungehorsam war. Es sind halt nicht alle Religionen gleich. Der Grundsatz des jüdischen und christlichen Glaubens ist: liebe Gott von ganzem Herzen und deinen Nächsten wie dich selbst. Ich denke mir das ist das Verhalten nach dem wir trachten sollten.
#28 Paul Maxx (05. Okt 2012 10:02)
Die Beschneidung der Juden stützt sich auf eine lange Tradition
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Wenn es um die lange Tradition geht,dann koennen wir ja froh sein ,dass die Nachfahren der Azteken ihre Lebensumwelt nicht in Deutschland gesucht haben.!!!
(dies soll keine Wertung sein,es geht lediglich um den Sinn oder Unsinn von Tradition(en).
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Götter, denen zb Menschen geopfert wurden
Heute sind mindestens 13 aztekische Gottheiten bekannt, die Menschenopfer forderten. Wie die Krieger, so sollten auch die Geister der Opfer ein Teil der Sonne werden. Nach vier Jahren sollten sie dann als Kolibris wiedergeboren werden und in den Garten des Paradieses eingehen.
Huitzilopochtli
Huitzilopochtli war der Sonnen- und Kriegsgott der Azteken. Damit die Sonne täglich scheint, brachte man täglich Opfer dar. Die Opferung zu Ehren Huitzilopochtlis fand gewöhnlich auf der Plattform vor dem Schrein des Gottes auf dem Tempel statt. Der Templo Mayor (Großer Tempel), die bekannteste aztekische Pyramide, war Huitzilopochtli (und Tlaloc) geweiht. Das Opfer stieg, lediglich mit einem Lendentuch bekleidet und mit roten und weißen Längsstreifen bemalt, auf die Pyramide. Vier Priester hielten das Opfer an den Gliedmaßen fest und streckten ihn auf einen Steinblock aus. Dieser Steinblock (techcatl) war ca. 50 cm hoch und bestand aus (heiligem) Vulkangestein. Ein fünfter Priester nahm ein Steinmesser, führte einen schnellen Schnitt unterhalb des Brustkorbes durch. Mit der Hand griff er unter die Rippen in den Brustkorb hinein und zog das schlagende Herz heraus. Die Adern wurden mit der Klinge durchtrennt und das Herz der Sonne entgegengehalten. In einer Adlerschale wurde es abgelegt. Die Abbilder der Götter wurden anschließend mit dem warmen Blut getränkt. Es wird davon ausgegangen, dass die Körper der Geopferten die Tempeltreppe hinuntergestoßen und anschließend von den Menschen verzehrt wurden. Das Hinunterstoßen der Leichen wurde wohl mit Bezug auf den Mythos der Mondgöttin Coyolxauhqui durchgeführt, die von ihrem Halbbruder Huitzilopochtli erschlagen und den Hang des Berges Coatepec hinuntergestürzt wurde.
Xipe Totec
Xipe Totec war der Kriegs- und Fruchtbarkeitsgott der Azteken. Die Opferung für Xipe Totec sollte einen positiven Einfluss auf die Maisernte haben. Die Opfer, meist Kriegsgefangene, wurden an einen Pfahl gefesselt und von aztekischen Kriegern mit Pfeilen durchbohrt. Danach zog man ihnen die Haut ab, die anschließend 20 Tage vom Priester getragen wurde. Damit sollte das neue, grüne Kleid, das der Frühling der Erde bringt, symbolisiert werden. Die ausgetrocknete Haut wies noch die Noppen der Fettschicht auf und soll knackende Geräusche beim Tragen von sich gegeben haben. Die Gesichtshaut trug der Priester als Maske.
Anfang des 14. Jahrhunderts kamen die Azteken nach Colhuacan, wo der Herrscher Achitometl regierte. Er ließ die Azteken in der Nachbarschaft siedeln; die Azteken leisteten dafür Söldnerdienste und mussten Tribut zahlen. 1323 genehmigte Achitometl die Heirat zwischen seiner Tochter und dem Azteken-Häuptling. Die Azteken hießen die Tochter willkommen und opferten sie dem Xipe Totec. Als Achitometl zur Hochzeit eingeladen wurde, sah er, wie ein Priester die Haut seiner Tochter als Tanzkleid trug. Daraufhin flohen die Azteken vor Achitometls Armee zum Texcoco-See, wo sie zwei Jahre später Tenochtitlán gründeten.
Tlaloc
Tlaloc ist der Regengott der Azteken. Die Opferungen zu Ehren des Tlaloc sollten Regen herbeiführen. Sie fanden meist im Frühling oder bei Dürreperioden statt. Geopfert wurden Kinder, da die Azteken Kindertränen mit Regentropfen verglichen. Die Kinder wurden also, auch durch Folter, zum Weinen gebracht und in Käfige gesperrt. Dort verhungerten sie entweder oder wurden später gepfählt. Viele Tränen bedeuteten dabei viel Regen. Der Große Tempel wurde
Tlaloc geweiht.
Vor einigen Jahren fand man in der Nähe des Tlaloc-Tempels in Tenochtitlán (heute Mexiko-Stadt) über 30 Skelette von Kindern. Man nimmt an, dass sie Tlaloc geopfert wurden. Es ist einer der wenigen Skelettfunde von Opfern überhaupt.
Huehueteotl
Huehueteotl war der Feuergott der Azteken. Die Opfer wurden lebendig im Feuer verbrannt. Man nimmt an, dass man die Opfer vorher mit Drogen betäubte.
Teteoinnan
Teteoinnan (auch Toci) war die Mutter der Götter. Ihr zu Ehren opferte man Frauen, die gehäutet wurden.
Tlazolteotl
Tlazolteotl war die Göttin der Lust und Erdmutter der Azteken. Sie brachte den Menschen aber auch Krankheiten und verursachte Krämpfe. Auch ihr opferte man Frauen, die gehäutet wurden.
#24 Altenburg
Arbeiten???
Dieses Ergebnis stand von Anfang an schon fest.
Man wollte nur den Anschein waren sich damit wirklich auseinandergesetzt zu haben.
In diesem Lande stehen alle großen „Religionen“ über dem GG, manche mehr manche weniger.
Um mit christlichen und gleichwertigen Werten zu leben braucht es keine Religion, das sollte Selbstverständlich sein.
Religion sollte eine private Sache sein und nur aneggen wenn deren Mitglieder gegen geltende Gesetze verstoßen.
Der Staat sollte sich generell aus religiösen Fragen raushalten und geltendes Recht durchsetzen.
Religionsfreiheit ja, aber nur im Rahmen des geltenden unreligiösen Rechts.
Mit anderen Worten, die BRD muss laizistisch werden.
#30 Q (05. Okt 2012 10:07)
Du meintest sicher „Sich-verstümmelt-Fühlender“? Aber folge doch dem Link zum TAZ-Artikel, in dem viele Betroffene von ihren Erfahrungen berichten. Die Meinungen dort gehen extrem auseinander, also ein extremes Argument dafür, die Entscheidung über den Akt der Beschneidung den potentiellen „Kunden“ zu überlassen. Und zwar nicht im „solange-du-deine-Füße-unter-meinen Tisch-stellst-machst-du-das-was-ich-dir-sage“-Alter, also mit 14, sondern als Erwachsener mit 18.
Rein juristisch, hier aber mal deckungsgleich mit dem moralischen Aspekt, ist in 3/B – besonders letzter Absatz – alles gesagt.
Wer das Grundgesetz nicht akzeptiert, besser noch respektiert, der soll in ein anderes Land gehen.
Ich wurde mit 25 beschnitten, ist top. Keine Ahnung wovon der Typ in dem Artikel redet.
Ich finde Herrn Stuerzenberger super, aber seine Obsession mit Beschneidung geht fehl.
Zum Glück braucht sich seit Jesus Christus niemand mehr aus religiösen Gründen beschneiden zu lassen.
2 Fragen bewegen mich doch in diesem Zusammenhang:
Wo sind die Kinderrechtler, wenn Kinder für ihr Leben verheiratet werden und diese Wunde nie heilt???
Wo sind die Kinderrechtler, die sich aufregen, wenn in Deutschland jährlich über 100.000 Kinder umgebracht werden, im Mutterleib, wo doch Kinder Segen, Zukunft und Hoffnung sind?
Was haben 1jährige Kinder ungeborenen Kindern an Wert voraus, weshalb die lebenden, noch nicht geborenen umgebracht werden dürfen?
bitte dringend das Wort „Beschneidung“ streichen, da es verharmlosent wirkt.
Richtig heißt es Amputation !!
#38 Melina2 (05. Okt 2012 11:32)
Ich werde mir jetzt mal die Fingernägel amputieren.
Seltsam, wie schnell ein neues Gesetz „ausgearbeitet“ 😀 und dem Bundesrat zur Verabschiedung vorgelegt werden kann, wenn der Druck auf die Komikerregierung nur gross genug ausfällt.
Das Verstümmelungsgesetz liegt bereits vor und die
Stammtischvereinigung der DackelzüchtervereineZentralräte freuts, dass sie mal wieder Religion vor Verfassung stellen konnten.Ein Schelm, wer nun argumentiert, wir bräuchten einen Zentralrat der Hexenverbrenner, einen Zentralrat der Grundgesetztreuen hingegen könnten wir aber schon brauchen.
Den Vogel schoss allerdings mal wieder unser aller Liebling Eimann Maizeck ab:
http://www.faz.net/aktuell/politik/beschneidung-juden-und-muslime-begruessen-gesetzentwurf-11913337.html
😀 😀 😀
Na, hoffentlich ist dieses Verstümmelungsgestez auch ausnahmsweise durchdacht, damit es der garantiert anstehenden Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht auch standhält.
Nicht, dass Eimann ein Tränenglas braucht…
😉
#36 knitting.for.palestine. (05. Okt 2012 11:17)
Wie oft denn noch… es geht weniger um den Vorgang selbst, sondern darum, daß Kindern die Möglichkeit genommen wird zu entscheiden, ob sie es wollen oder nicht.`Apologeten meinen hier immer, ein Menschenrecht (Religionsfreiheit) gegen ein anderes Menschenrecht (das auf körperliche Unversehrtheit) ausspielen zu können. Das Unglaubliche daran ist, daß manche Gutmenschen-Michel auf diesen billigen Trick auch noch reinfallen. Den Sprechern christlicher Kirchen, die die vorsintflutliche Praxis verteidigen, nehme ich das schon lange nicht mehr ab. Denen gehe es nur um Machterhalt von Religionen an sich, weil eine Einschränkung für andere auch für die eigene Sache als Gesichtsverlust gesehen wird.
Die Argumentation von Mazyek ist das Allerletzte — wenn Kinder wegen ausgebliebener Beschneidung Diskriminierungen ausgesetzt werden, dann ist das Problem die Diskriminierung und nicht der wahrgenommene „Mangel“. An Türken schnippelt man ja auch nicht herum, nur damit sie nicht von der Umgebung als andersartig wahrgenommen werden. Da dreht er sein Argument gerade immer so herum, wie er es braucht. Billig ist das, sonst gar nix. Die jüdische Argumentation mit der „neuen Vertreibung“ ist ebenfalls eine miese Masche, wenn nicht schlichte Erpressung. Wenn DU nicht tust, was ICH will, dann bist DU verantwortlich für MEINE Reaktion — hallo, geht’s noch?
@ #39 Foggediewes
Einstein?
taz jubelt über gut organisierte Asylantenproteste: „jung ung gut vernetzt“……..
http://www.taz.de/Fluechtlingsproteste-in-Deutschland/!102970/
@25
Um nicht in die Gefahr des Schwafelns zu geraten:
da hätte ich denn doch aber schon gerne eine seriöse Quelle-sprich eine Studie eines renommiertes Mediziners.
Danke!
@39
Vorab.
Befürworten sollten hier nur jene dürfen, die selbst das Ganze durchgemacht haben. Anderenfalls lässt sich leicht ein Schmerz ins Lächerliche ziehen, den man(n) selbst die ertragen musste.
Bei mir war es medizinische Notwendigkeit. Es waren die schmerzhaftesten Wochen meine Lebens, die erste Woche war die Hölle.
Und von wegen: „deshalb machen wir es ja bei Babys“….
Schaut euch mal ein Video an, in welchem dieses Gemetzel an einem Baby vollführt wird und hört dieses markdurchdringende Schreien des Kindes.
Wer dann sagt, is halt so, der ist an Zynismus und Grausamkeit nicht zu überbieten.
Gut, bei den Mohammedanern und den Linken ist man dies ja gewöhnt, aber….
#2 Achot (05. Okt 2012 00:57) In Deutschland wird alles hofiert, so lange es nicht christlich ist. Das wird konsequent abgeschafft
In diesem Punkt haben Sie meine volle Zustimmung! Obwohl ich natrülich auch nicht für einen „christlichen Gottesstaat“ bin, kann es m. E. nicht sein, dass eine (oder zwei) Religion(en) Sonderrechte erhalten, weil deutshce Politiker zu feige sind, Grundrechte für Menschen unabhängig von deren Herkunft durchzusetzen! Es ist mies, die Judenverfolgung für die Durchsetzung solcher Ziele anzuführen! Es gibt keine Erbschuld, die uns verpflichtet auf alle Zeiten Sonderrechte bestimmter Gruppen zu dulden! Wir stehen zur Schuld unserer Vorfahren – einige davon leben noch – aber das bedeutet doch nicht, neues Unrecht zulassen zu müssen, um für altes Unrecht „Buße“ zu tun!
Seltsamerweise ist das „Kupieren“ von Ohren und Schwänzen bei Hunden seit einigen Jahren verboten! Ebenso das Anbringen von Brandzeichen! B eides vielleicht zu Recht!
Aber – haben Tiere also bessere Schutzrechte als Menschen? Der Bezug auf das Elternrecht zeiht in diesem Falle ganausso wenig, sonst könnte man sich ja auf das Besitzerrecht des Hunde- oder Pferdehalters bei den genanten Maßnahmen berufen! Soll also in diesem Fall der Eigentümer – des Kindes – höhere Rechte genießen? Wie verhält es sich dann mit der negativen Religionsfreiheit? Sollte ein Kind die Religion verlassen wollen, ist es trotzdem lebenslänglich gekennzechnet! Wie wär’s mit einer zusätzlichen Tätowierung? (Ironie aus).
Bitte, liebe Religonsangehörige aller Relgionen, seht endlcih einmal ein, dass die Entscheidung für oder gegen die eine oder andere Religion – oder keine – von erwachsenen Menschen getroffen werden muss und nicht von deren Eltern!
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Das mag ja alles richtig sein, was Stürzenberger hier doziert. Dabei macht er es sich freilich zu einfach, indem er zwar ein paar Sachargumente auflistet, die tabuisierte Seite des Konflikts aber außer Acht läßt.
Im unstillbarer Sehnsucht nach nie gewährter Versöhnung ist im Tätervolk ja nicht nur die Sicherheit Israels zur Staastsräson geworden, sondern in weit größerem Umfang die Identifikation mit den der Shoa Entronnenen, eine Bewältigungs-Technik, die durch Distanzierung von den Vätergenerationen und durch Selbstviktimisierung einen Mehrfach-Bonus einzustreichen sucht. Wie kann man im Ernst glauben, dass die neurotisch gewordenen Nachkommen der Täter den Nachkommen der Opfer eine deren Identität prägende Selbst-Stigmatisierung – gar unter Strafandrohung – verbieten könnten, jenen Nachkommen, die sie in ihrer tiefster Unterwerfungs- und Erlösungssehnsucht ja eigentlich gerne selbst sein möchten?
Auch die Genderperspektive blieb unerwähnt. Ebenso wie die Beschneidung von Mädchen die für Männer bedrohliche Sexuallust der Frauen einzudämmen sucht, ebenso könnte die symbolische Kastration des Buben ja nicht nur die allzeit eifersüchtig zürnende und vormals gar Menschenopfer verlangende (Patriarchen-) Gottheit besänftigen, sondern metaphorisch auch die nach Gleichmachung dürstenden, ihren Penis-Neid gleichwohl stets empört in Abrede stellenden Feministinnen.
Ob wir Männer da nicht freiwillig auch noch dieses kleine Opfer bringen und die dem Christentum verlorengegangene archaisch-schöne monotheistische Sitte wieder verpflichtend übernehmen könnten?
Übrigens hab‘ ich nocheinen!
Wer sich auf jahrtausende alte Tradition beruft, sollte auch gleich die atronomische Lehre über den Lauf der Erde um die Sonne, die Evolutionstherorie usw. verbieten! Diese widersprechen der jahrtausend alten Tradition der Bibel und der Thora ubnd dürfen somit keine Gültigkeit erlanqen! Oder – wie unsere Eltern schon zu uns sagten, wenn sie verhidnern wollten, dass etwas Neues eingeführt wird: „Das hat man schon immer so gemacht!“
Nein , ich kann diese ideolöogisxch verblendeten Beschneidungsbefüerworter nciht verstehen! Geht es nicht in deren Gehirne, dass wir heute andere Zeiten habven als or tausenden vor Jahren! Den Vergleich mit den Azteken bei
#33 Heinrich Seidelbast (05. Okt 2012 10:35)
finde ich übrigens sehr gut!
Und zum Argument der Kindstaufe:
Ja – auch diese ist, so gesehen, problematisch! Aber – sie stellt eine rein sinnbilcdhafte Handlung dar und hat – im Gegensatz zur Beschneidung – keine lebenslänglichen Folgen!
Keiner hier hjat übrigens verlangt, dass die Kinder nicht – zunächst einmal – die Relgion ihrer Eltern annehmen sollen! Aber – es muss ihre freie Entscheidung bleiben, diese auch wieder zu verlassen – ohne ein lebnslang unveränderliches Kennzeichen zu tragen! Geht das denn nicht in die Gehirne der hier Argumentierenden?
Hiesige Gesetze sollen offenbar nur für Tiere und Unreligiöse gelten! Manche Religionen meinen anscheinend über den Gesetzen zu stehen!
Ich werde diese Pedition nicht unterschreiben.
Ein Beschneidungsverbot würde effektiv nur den Juden schaden, da die Mohammedaner ihre Kinder in der Regel auf Kosten der Beitragszahler der Krankenkassen wegen Phimose behandeln lassen. Selbst wenn die Behandlung wegen Phimose aus dem Leistungskatalog verschwinden würde, würden die Mohammedaner eben im Sommer einen Familienurlaub mit großer Beschneidungsfeier unternehmen.
Versuche mal mit einem unter achttägigen Säugling einen Flug nach Israel zu bekommen, da das Kind ja schon am achten Tag beschnitten werden soll.
Mein letzter Grund ist, dass Mutti bereits entschieden hat, dass in der BRD weiterhin aus religiösen Gründen beschnitten werden darf.
Meine Freundin Nadja hat diese Diskussion bereits mit einem Nachwuchspolitiker der Piraten geführt und dabei alle relevanten Stellen aus dem alten Testament, dem Koran und der Sunna aufgeführt – ebenso ist die Entscheidung von Mutti belegt:
http://renephoenix.de/index.php?bid=2465
Ich habe keine Lust hier Copy&Paste zu machen, wer will kann sich die im Link hinterlegte Diskussion ansehen.
PS: Hier gab es während der Probleme mit dem Zugriff auf den Webserver den Vorschlag sich an die internet-haganah zu wenden. Die Leute sind IMHO wirklich kompetent, wegen der Beschneidungsdebatte und dieser Pedition werden sie uns nicht mit dem Arsch ansehen.
@ #49 Abu Iblis
Sehen Sie sich mal das Bild oben an und dann sagen Sie mir, dass dies gottgewollt wäre.
Es ist und bleibt krank!
Ja es gibt auch Pathologien in den Religionen. Krankmachende der Menschenwürde und dem Menschen entfremdende Rituale die dann immer irgendwie etwas Gutes haben sollen.
Es ist belebend, wenn man den von Gott gegebenen, gesunden Menschenverstand im Zweifel mal einsetzt.
Aber machen Sie sich keine Sorgen.
Diese Figuren in Berlin werden Ihnen den Gefallen tun. Sie werden flitzblitz ein Gesetz gegen den Willen der Bevölkerung durchsetzen, woanch das erste Mal in der Geschichte dieses Landes, wehrlosen Kindern, das Geschlechtsteil verstümmelt werden soll.
Hurra!!!
#50 schmibrn (05. Okt 2012 17:40)
Done.
Case closed.
#49 Abu Iblis (05. Okt 2012 16:39)
Definieren Sie „schaden“.
Dann machen sich alle Beteiligten wegen Beihilfe strafbar.
Auch die Begehung der Straftat im Ausland ist kein Mittel, der Verfolgung in Deutschland zu entgehen. Im Gegenteil, es wirkt sich sogar strafverschärfend aus, da ein Verbotsirrtum von vornherein ausgeschlossen werden kann.
Aber das ist doch erst recht ein Grund, ihr lautstark zu widersprechen. Ich verstehe Ihre Begründung nicht. Natürlich gibt es zu erwartende Defizite bei der Umsetzung, wir haben sie ja schon lange. Mit der Entschuldigung der Nazi-Vergangenheit schauen wir seit Jahrzehnten über diese Verbrechen hinweg und haben immer gehofft, daß es nur ja keinem auffällt, Das konnte nicht ewig funktionieren.
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