Da man in Deutschland keinerlei Kontrolle über das Tun und Handeln moslemischer Hartz-IV-Empfänger auf dem Boden deren Stammländer hat (diese Staaten verweigern sich ja bekanntlich Anfragen von Job-Centern, Sozial- und Ausländerämtern – bisweilen mit dem Hinweis auf Besserung, sollten sie denn in die EU aufgenommen werden), können etwaige „erweiterten Eigentumsverhältnisse“ der zu Fördernden in der Regel nicht erhoben werden, und daher auch keine Rolle spielen. Müßig über diese Ungleichbehandlung zu lamentieren, schließlich wollen die Wähler von CDU/CSU/FDP/SPD/LINKE/GRÜNE in Deutschland es so.
(Von luxlimbus)
Ob solcherlei Schonung auch für den geschiedenen Mann von Frau Arslan, dem eine halbe Kölner Eigentumswohnung (Deutschland!) in guter Lage gehörig ist, widerfahren kann, ist man nach folgenden verfügbaren Informationen geneigt anzunehmen.
Stellte doch, laut WDR, Herr Arslan nach Scheidung und seinem Auszug einen Hartz-IV-Antrag. Seitdem residiert Frau Arslan mit gemeinsamen Kind in dieser Wohnung.
Wer jetzt erfährt, daß der beschriebene Sachverhalt einem Fernsehbeitrag innerhalb der WDR-Sendung ‚MEIN GUTES RECHT‘ vom letzten Montag um 20:15 Uhr geschuldet ist, wird womöglich im Wissen um die Bedürftigkeit bei Besitz von nicht selbst genutztem Wohneigentum, erwarten, letzteres erst „verfrühstücken“ zu müssen, bevor die Solidargemeinschaft einspringt.
Weit gefehlt! Aufhänger des Beitrages „Rosenkrieg um eine Immobilie“ ist doch allen Ernstes die mangelnde Vorsorge durch nicht vorhandene Eheverträge. Man erfährt als Zuschauer: Ein fälliger Bausparvertrag, der zur Tilgung der aufgenommenen Schulden der Immobilie verwendet werden soll, kann wegen einer berechnenden Verweigerungshaltung des Herren Arslan nicht zur Auszahlung kommen. Der Ex-Ehemann will erst Geld für „seine“ Hälfte der Wohnung von der, in Lohn und Brot stehenden, Ex-Frau sehen. Frau Arslan ebenso keck, will für diesen Verkauf, eine stattliche Summe aus mittlerweile nicht geleisteten Unterhaltszahlungen von ihm (bei seinem Hartz-IV-Bezug praktisch unmöglich zu leisten) von dieser Kaufsumme X abgezogen sehen. Dann würde Herrn Arslan aber zu wenig übrig bleiben.
Rekapitulieren wir mit gebotenem Abstand, ohne den einschränkenden WDR-Gesichtskreis:
Herr Arslan verfügt über Vermögen. Er ist im Grundbuch einer Innenstadtimmobilie in Köln mit 50% als Eigentümer eingetragen, und verfügt ebenso über 50% an einem fälligen Bausparvertrag. Seit 2006 steht er im solidarischen Leistungsbezug von Hartz-IV. Er bewohnt seinen Wohnungsanteil nicht. Möglicherweise bekommt er seither sogar anderweitigen Wohnraum finanziert.
Mitarbeiter und Juristen beim WDR verdienen, dank fragwürdiger GEZ-Abgaben, gutes Geld. Sachbearbeiter im Job-Center, bzw. im Sozialamt sind gehalten sich an Recht und Gesetz, unbenommen des begünstigten Personenkreises, zu halten.
Die Unverfrorenheit der „Rosenkrieger“, sich die Verluste ihres geplatzten Lebenstraumes via SGB-II schmälern zu lassen, sich ja sogar ausschließlich als Opfer zivilrechtlicher zu bewertender Umstände bzw. Versäumnisse darzustellen, zeugt nicht nur von kulturell erkennbar mangelnder Selbstreflexion, es demonstriert auch das Ausmaß von Naivität der Menschen, die sich uninteressiert am eigenen Gemeinschaftsinteresse, nur noch als willfährig und gutmütige Handlanger fähig zu verstehen sind.
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Die juristische Sachlage lässt nicht umsonst derartiges zu. Allerdings gibt es andere Möglichkeiten, Herrn Arslan zum Arbeiten oder Ausreisen zu bewegen. Man muss diese nur konsequent anwenden.
tja, so was gibt es immer wieder. Mit dem Islam und Scharia hat es nichts zu tun, sondern mit den üblichen Rechtsverhältnissen bei uns.
Wenn die Frau weiterhin seinen Anteil nicht immer wertvoller machen will, hat sie die einfache möglichkeit, die Immobilie versteigern zu lassen.
Danach löst sich das Thema.
Nachsatz: Sie kann natürlich auch selbst ersteigern.
…und was gedenkt der Autor des Artikels sagen zu wollen?
Diese MOSLEMS nutzen nur die „Gängigkeit“ diese Staates….und???
OT: Appeaser (Q.9:29) & Verräter ev. Kirche veröffentlichen auch den Taqiyyah (Q.3:28, 16:106) Artikel von Moderne Koranauslegung: »Islam ist Barmherzigkeit« Islamprofessor Mouhanad Khorchide
vs.
Pat Condell video, 4:07
„To explain or to interpret the Quran is surely an attempt to undermine the pure word of God. To adulterate it with a human perspective …“
http://schnellmann.org/graphic-video-8-12-allah-will-cast-terror-into-the-hearts-of-those-who-disbelieve.html
Ausnahmsweise OT:
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/13248/2345825/pol-d-nach-mord-in-neusser-jobcenter-verfahren-wegen-beleidigungen-bedrohungen-und-verwendung-von
@#2 kludelflitz
Die aufgeführte Posse hier ist doch, daß der Herr schon längst seit 6 Jahren straffällig geworden ist, da er über Vermögen verfügt und trotzdem Hartz-IV einstreicht, währenddessen die mit diesem Fall befassten Redakteure und Justitiare diesen Umstand nicht einmal bemerken.
Die einfachste und für alle Parteien sinnvollste Lösung:
Auszug der anatolischen Bereicherer, Kernsanierung der Immobilie und Versteigerung an den Meistbietenden.
Allein durch den Auszug der Mohammedaner wird eine beachtliche Wertsteigerung erzielt.
#6 WahrerSozialDemokrat (18. Okt 2012 22:41)
YMMD! Schön, dass das auch mal ein Autor von PI so sieht, ich habe ja schon öfter mal hier auf deutschsprachige Bücher, die die Sharia abhandeln, verlinkt.
Es ist aber kein blöder Witz, dass bereits heute an deutschen Gerichten im Namen des Volkes Urteile auf Basis der Sharia gesprochen werden – Stichwort: Internationales Privatrecht.
Das wohl skurrilste Beispiel:
http://www.berliner-kurier.de/archiv/deutsche-richterin-erlaubt–zuechtigung-der-ehefrau–begruendung–gewalt-gegen-deutsch-marokkanerin-sei-kein-haertefall–weil-es-der-koran-erlaubt-skandal-urteil-empoert-die-nation,8259702,3998130.html
Bevor mir die Frauen hier an den Hals springen: Die Entscheidung der Amtsrichterin war unter Berücksichtigung des internationalen Privatrechts formal juristisch korrekt.
IANAL.
Ich bin jetzt schon beinahe scheintot und habe in der Hauptschule noch einen relativ guten Deutschunterricht genossen. Um eine mögliche Intention des Autoren zu verstehen, mußte ich den Beitrag allerdings Satz für Satz 3-4 x lesen, mir die Fehler wegdenken und weiß immer noch nicht, worauf er hinaus will…
OT:
Morgen ist das Urteil gegen Murat K. fällig. Ich bete zu Gott, dass die Richter eine Strafe verhängen, die sich der Strafe, die er nach der Sharia zu erwarten hätte, annähert.
@ #12 Abu Iblis (19. Okt 2012 00:30)
Die Staatsanwaltschaft hatte 5 Jahre und 9 Monate gefordert.
Der Bonner Richter wird mMn deutlich darunter bleiben.
Das Strafmaß wird aber kaum eine Rolle spielen, für die Ummah ist er ein Held und er wird im Knast als solcher entsprechende Privilegien geniessen dürfen und kann evtl sogar zum „Imam“ aufsteigen.
#12 Abu Iblis (19. Okt 2012 00:30)
Äh, sicher?
Schätze mal, in Sharia-Land würde er nur eine Ermahnung zu hören bekommen…
denn schliesslich hat er ja versagt: Drecks-Kuffar leben ja noch!
Aber ersguterjunge!
#14 quarksilber (19. Okt 2012 00:56)
Ich mach jetzt mal die Ingrid:
unter #54 Abu Iblis (16. Okt 2012 22:38) in
http://www.pi-news.net/2012/10/salafisten-messerstecher-urteil-freitag/#comments
hatte ich schon die Einschränkungen für meine Hoffnungen genannt.
Trotz allem,
Semper PI!
#10 Abu Iblis (19. Okt 2012 00:15)
Internationales Privatrecht war der erste Flügel des Scheunentores, den der Islam und sein Rechtssystem in zur Invasion in die Zivilisation aufstießen. Im Moment hat übrigens Kanada ein ganz handfestes Problem: In Kanada ist Polygamie illegal, aber in der kanadischen Botschaft in Saudi stellen pausenlos Mohammedaner mit ihren Zuchtstutenherden Visaanträge für Kanada (Besuchervisa). Beamte ratlos:
http://www.cireport.ca/2012/10/canadian-embassy-in-saudi-arabia-flooded-by-multiple-wife-visa-requests-from-saudi-men.html
http://cnews.canoe.ca/CNEWS/Politics/2012/10/15/20283706.html („Polygamous Saudi immigrants not welcome, say officials“)
@10 Abu Iblis
Man möge es mir nachsehen, aber ehrlich gesagt konnte ich bei diesem Urteil eine leichte Schadenfreude nicht verbergen. Denn hier richtete sich die „Friedfertigkeit“ des Islam mal ausnahmsweise gegen den „Verursacher“.
Den Aufschrei der Empörung der „Nation“ (mich ausgeschlossen) darf man wohl getrost als heuchlerisch betrachten, angesichts von Ehrenmorden, Zwangsheiraten & Co.
#16 Babieca (19. Okt 2012 01:14)
Danke, interessante Links.
Ich habe nur gesagt, wie die Realität in D aussieht. Mein Beispiel war nur eines von vielen, hat aber im Gegensatz zu vielen anderen einen Aufschrei ausgelöst.
Ein weiteres Beispiel für Anwendung der Sharia auf Grundlage des internationalen Privatrechts, das aber keinen Aufschrei ausgelöst hat:
http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen-sued/muenchner-witwe-verliert-erbe-iran-tz-1041055.html
#17 Abu Iblis (19. Okt 2012 01:34
Ja, für die verheeerenden Auswirkungen gibt es unzählige Beispiele: Ehestatus (Imamehe, Polygamie); Erbe; ganz wichtig: Sorgerecht für das Kind (Islam: immer der Mann); Brautgabe (oft Goldschmuck) und und und… samt allem, was da in unserem Staat dranhängt. Sprich: Wenn das abartige islamische Recht Menschen ins Unglück stürzt, kommt unser Recht, das das islamische Recht akzeptiert, für alle Kosten und alle Verheerungen der Scharia auf.
Solche Tatbestände werden in Zukunft per islamischen Ehrenrichtern geklärt,unter konsequenter Anwendung der Scharia .
Auch bei dem Thema bedarf es wohl noch eines PI Faktenchecks:
http://www.derwesten.de/politik/warum-die-roma-in-den-westen-fluechten-id7208145.html
„Warum die Roma in den Westen flüchten“
Dafür werden die indigenen alten Deutschen noch mit 60 Jahren von den Jobcentern traktiert, in Maßnahmen gesteckt, ggf. mit Strafen, also Geldabzug, belegt, zum Psychiater geschickt…
Ist doch super gerecht, gell!
@ #11 zuhause
Ja, es war bestimmt gute Absicht, aber das Ganze ist leider sprachlich sehr verkünstelt und umständlich geraten. Lass dich von uns zwei Nörglern nicht entmutigen, luxlimbus, aber mach es beim nächsten Mal einfach einfacher. 🙂
Das ist mir aus „meiner Firma“ bekannt. Viel Osmanen haben Häuser – daheim-, kennen auch viel die hier staatliche Zuschüsse in Anspruch nehmen, nach dem Motto, ich bin doch nicht blöd…
Das kann ich nur bestätigen. Deswegen bin ich ja hier bei euch, ich könnte nur noch kotzen…
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