(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen mit Ausnahme rechtspopulistischer Blogs ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden nach Freigabe durch die Bundesspruchkammer gewährleistet. Eine Islamkritik findet nicht statt.

(Von Eurabier)

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre von MohammedanerInnen auch außerhalb des Geltungsbereichs des GG.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zum Koran.

(4) Meinungen und Aktionen, die zur Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung führen können, werden mit Haftstrafen nicht unter 5 Jahren geahndet.


» Friedrich: “Islamfeindliche Provokateure” stoppen

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39 KOMMENTARE

  1. Lieber Eurabier,

    das ist gar nicht komisch. Du bringst unsere Leichtmatrosen auf dumme Gedanken.

    Hast Du dafür Honorar von HaPe Friedrich erhalten? 😉

  2. Sollte es dann nicht auch langsam mal GS heissen – GrundSharia?
    Alles andere wäre ja schließlich islamfeindlich..

  3. Unsere rotgrünen Realitätsverweigerer und selbst CSU-Innenminister haben es noch immer nicht kapiert.

    Wenn man Moslems nachgibt auf unsere Freiheitsrechte, unsere Meinungsfreiheit, auf unsere Werte und auf unsere Kultur zu verzichten steigern die Forderungen ins Unermessliche.

    Hätten zum Beispiel die europäischen Mächte nicht immer und immer wieder den Forderungen von Adolf Hitler nachgegeben und Stärke gezeigt, dann wäre es nie zum Zweiten Weltkrieg gekommen und 50 Millionen Menschen wären nicht getötet worden.

    Herr Friedrich sie werden es nie verstehen. Entweder unser liberales und weltoffenes Grundgesetz oder die Scharia aus dem Vormittelalter. Beides geht nicht!

    Anscheinend haben Sie sich für das Vormittelalter und gegen unser Grundgesetz entschieden!

  4. @ Powerboy

    Das Signal an die Moslems: Betätigt euch international als Lynchmob, zum Dank werden selbst die führenden Nationen der Welt ihren Islamkritikern einen Maulkorb verpassen. Widerlich!

  5. Die wehrhafte Demokratie wehrt sich erbittert gegen ihre Bürger. Ihre Todfeinde unterstützt und ermuntert sie.

  6. Ich geh dann jetzt mal ne Burka für mich kaufen.
    Oder reicht ein Niqab?
    Und was kosten die Dinger?
    Muß ich jemanden zu meiner Begleitung mitnehmen, oder darf ich auch alleine einkaufen gehen?

  7. Das ist keine Satire.

    Ich habe die aktuellen Ereignisse benutzt um die Berichterstaatung angelsächsischer Sender wie BBC World und CNN mit der deutschen zu vergleichen.

    Kein Vergleich möglich!
    Auf der einen Seite neutraler, wertfreier Journalismus und auf der anderen Seite DDR1, DDR2, WDDR, NDDR, Koran-Journal, Islam-Themen… in Prinzip genau das was Eurabier gerade satirisch beschrieben hat.

  8. Aber auf die FAZ-Leser ist mal wieder Verlass, die ziehen gegen den Islam vom Leder wie nie zuvor, Thomas Ackermann:

    „,Demonstranten‘? Terroristen. Das ist der richtige Begriff für diesen Mob. Eins dürfte klar sein: Dieser Islam ist mit Demokratie und damit mit unserem Grundverständnis nicht vereinbar. Und wird es nie sein. Da können Claudia Roth und ihr Grüner Freundeskreis noch so viel Migranten-Süßholz raspeln. …

    Frau Roth ist wieder ein stückweit ,traurig‘, Herr Westerwelle findet den Islam-kritischen Film ,abscheulich‘. Gut. Aber fanden Roth und Westerwelle bisher auch so deutliche Worte bei den üblichen widerwärtigen Beleidigungen der katholischen Kirche? Nein. Offenbar sind Christen zu wenig terroristisch. Und das zeigt das ganze Dilemma: Indem Westerwelle wieder windelweiches Diplomaten-Geschwätz absondert, verteidigt Roth auch noch den islamischen Terror… Diese Politiker sind eine Schande für unsere Demokratie.“

    http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/sudan-deutsche-botschaft-angegriffen-11890671.html

  9. FAZ-Herausgeber Günther Nonnenmacher schreibt: „Die antiwestlichen Übergriffe in muslimischen Ländern sind geprägt von religiösem Eiferertum.“ Leser Hubertus Pawlik meint dazu:

    „Diese Meinung wäre bei der SZ zensiert worden. Gut dass es die FAZ gibt! Im Forum der SZ hat es zu einem ähnlichen Artikel massenweise Zensur der Mediatoren gegeben und alle haben sich dagegen gewendet. So ist es schon in Deutschland: vorauseilender Gehorsam wegen eindeutig verfehltem Verhalten religiöser Eiferer. Wenn wir in der BRD den Art 5 GG so auslegen, dass kritische Meinungen zum Verhalten von Muslimen nicht mehr abgedruckt werden, dann sieht es um unsere Freiheit düster aus. Ich denke, dass der Zensor der SZ nicht weiß, dass Gewalt zu kritisieren ist und nicht die Meinungsfreiheit.“

    http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/antiwestliche-uebergriffe-religion-und-freiheit-11890285.html

  10. Artikel 1 bis 19 GG, die Grundrechte, sind individuelle Abwehrrechte gegen den Staat. Sie wurden von den Vätern des GG als so wichtig erachtet, daß sie an erster Stelle stehen, noch vor der Verfasstheit dieses Staates. Sie werden aber zunehmend als Eingriffsrechte des Staates in die individuelle Freiheit betrachtet, indem den Grundrechten immer engere Grenzen gesetzt werden. Mohammedaner mit deutschem Paß sind selbstverständlich ausgenommen.

    Hier kommt dann langsam der berühmte 20.4 (Widerstandsrecht) ins Spiel, worüber es tonnenweise Verfassungsrechts-Literatur gibt, die unisono das „wenn keine andere Abhilfe möglich ist“ betont. Das heißt: Wenn trotz des endlosen Ganges vor Gerichte, wenn trotz Verfassungsklagen, trotz parteipolitischer Alternativen das Deutschland des Grundgesetzes schleichend und leise abgeschafft wird.

    Aber: Dazu müssen diese Alternativen ausgeschöpft werden. Und solange der Wahlmichel trotz Alternativen weiterhin die Volksfront wählt, die dann ganz demokratisch Deutschland zugunsten der EUdSSR abschafft, geht über 20.4 gar nichts.

    Es wird also weitergehen wie bisher – in der Hoffnung, daß es schon nicht so schlimm wird – und irgendwann gibt es den großen Knall, mit dem uns EU und Gewaltmohammedaner um die Ohren fliegen. Aber das wissen hier ja alle. Und dann ist der 20.4 auch egal…. 😉

  11. Unsere herrschenden Gutmenschen, die verantwortlichen Politkasten und die rotgrünen Realitätsverweigerer werden immer schizophrener.

    Erst fordern sie von der einheimischen Bevölkerung Toleranz gegenüber Einwanderer die absolut intolerant, gewaltbereit und noch im Kopf in der Steinzeit wohnen und dann sollen unsere Freiheitsrechte die über Jahrhunderte hart erkämpft wurden über Bord geschmissen werden um islamitische Religionsfanatiker zu befriedigen.

    So ist jetzt schon im Vorschaira-Staat Deutschland 2012 das Verbrennen einer Bibel absolut straffrei und das Verbrennen eines Korans mit alle seinen Hasssuren und Tötungsbefehle Ungläubige umzubringen unter Strafe gestellt. Die dutzende von Mordaufrufe gegen uns im Koran werden anscheinend von den Gutmenschen geduldet!

    Wieso meinen diese Islamversteher, dass sich das die Bevölkerung das auf Dauer gefallen lassen wird?

  12. „Das wird immer einer der besten Witze der Demokratie bleiben, dass sie ihren Todfeinden die Mittel selbst stellte, durch die sie vernichtet wurde.“ (Joseph Goebbels)

  13. Hallo Eurabier;
    erst regt das zum Lachen an – dann sofort zum Weinen. Denn leider scheint unser Land schon so zu sein, auch wenns noch nicht auf dem Papier steht. In der Gesinnung vieler Menschen an Schaltstellen ist es aber so.

  14. #19 Powerboy

    Die Islamversteher erwarten keine Gegenwehr in der deutschen Bevölkerung, weil diese jahrzehntelang von ihnen mit der Nazi-Keule verhauen wurde und mit Schimpfwörtern wie „fremdenfeindlich“ traktiert. Außerdem betreiben nahezu alle deutschen Massenmedien Hirnwäsche pro Islam, sodass ein Entrinnen vor der Gedankenpolizei kaum möglich ist.

    Das duckmäuserische Verhalten westlicher Länder bestätigt was im Koran steht, dass Ungläubige/Andersgläubige schwach sind, keine Ehre haben, dass sie sich gegenseitig verraten, was Moslems niemals tun würden.

  15. Eurabier hat es wie immer auf den Punkt gebracht:
    Dies ist keine Satire sondern das geheime Zusatzprotokoll, welches wie ín China als „unausgesprochenes Gesetz“ bei uns praktiziert wird.
    Nur dumm, dass diejenigen, die sich tagtäglich der absurden Wahrheit stellen müssen, als Polizist, Lehrer, Arbeitskollege oder Sachbearbeiter einer Behörde, sich mehr und mehr diesem Paradoxon verweigern und anfangen, sich zu wehren….

  16. Das ist aber nur die erste Änderung des GG von 2012. Hier ist noch nicht die Scharia eingeflossen. In der Fassung von 2022 wird es selbstverständlich heißen:

    (1) Sämtliche Paragraphen gelten nur so weit als sie nicht im Widerspruch zur Scharia stehen.

    Und folgerichtig heiß es dann in der Fassung des GGs im Jahre 2032:

    Das Grundgesetz wird durch die Scharia abgelöst. Somit entfallen die weiteren Paragraphen.

  17. @ Powerboy  
    „Unsere rotgrünen Realitätsverweigerer und selbst CSU-Innenminister haben es noch immer nicht kapiert.“
    —-
    Die haben es kapiert! Sie nutzten die Gunst der Stunde. Es läuft in der EU-Diktatur derzeit alles nach Plan!

  18. April 2015: Größere Veranstaltungsorte werden zur Zeit zu Sammelstellen umgebaut. Frühere Gedenkstätten wie Sachsenhausen, Dachau, Hohenschönhausen werden in ihrer alten bestimmung wiedereröffnet. Die Insel Helgoland wird als Hochsicherheitsgefängnis eröffnet, bei der Zeremonie spricht Innenministerin Claudia Roth: „Was der Regisseur John Carpenter einst in seinem visionären Film ‚Escape from New York‘ grandios inszenierte haben wir nun verwirklicht, um die feindlich negativen Elemente, die der friedlichen Gemeinde der Muslime, die nun 40 Prozent der deutschen Bevölkerung ausmacht, unerhörter Kritik aussetzten ihrer gerechten Strafe zuzuführen.“

  19. Hier die Originalversion des Films:

    Veröffentlicht am 14.09.2012 von AndreWardChadDawson

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  20. In Zukunft wird es wohl erste Bürgerpflicht sein den Mohammedaner zu ehren.

    Wer den Mohammedaner nicht ehrt ist das Grundgesetz nicht wert

  21. Dann kommt wohl bald ein neuer Paragraph ins Strafgesetzbuch. Der neu eingefügte § 90c StGB könnte so lauten: „Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften den Islam verunglimpft wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

  22. Was hätten wir, wenn sich während WK2 alle anderen Länder entschlossen hätten, den Regeln des NS zu folgen, um Adolf und seine Spiessgesellen nicht „zu verärgern“?

    Den Welt-NS.

    Und was haben wir, wenn sich alle Länder der Welt entschliessen, nach den koranischen Regeln des Islam zu leben, um Mohammedaner nicht „zu verärgern“?

    Das Kalifat.

    Und nein, dieser Vergleich hinkt nicht.

    Laut den Rassegesetzen im NS war die „arische Rasse“ zum Führen der „Minderwertigen“ auserwählt und im Islam ist die Ummah zum Führen der „schlechtesten aller Geschöpfe“ auserwählt.

    Unsere Regierungen knicken hier vor dem NS der Neuzeit ein.

  23. (Iran , übersetzt Heimat der Arier)

    #35 nicht die mama

    Laut den Rassegesetzen im NS war die “arische Rasse” zum Führen der “Minderwertigen” auserwählt und im Islam ist die Ummah zum Führen der “schlechtesten aller Geschöpfe” auserwählt.

    Ja, ist das denn verkehrt, wenn die Innenminister Schäfer und Friedrich (nebst Ministerpräsidentin Kraft (mit Kraft in die Scharia) ) alles in ihrer Macht und in ihrem Verstand stehende unternehmen, damit sämtliche islamfeindlichen Provokateure, die dies kritisieren unterbunden werden ? 🙄

  24. (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten ….

    —-
    ….jeder sollte sich aber überlegen, ob, wann, wo und in welcher Form er dies auch tun will. Für körperliche Unversehrtheit kann bei Inanspruchnahme dieses Artikels in der DDR 2.0 nicht garantiert werden.

  25. #32 Smithers

    “Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften den Islam verunglimpft wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”

    —–
    Um der Freiheitsstrafe zu entgehen, können entweder auch 100 Peitschenhiebe oder Abhacken der rechten Hand gewählt werden.

    Hierbei handelt es sich um Sharia light, da es ansonsten bei Körperstrafen keine Wahlmöglichkeit gibt.

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