Einheitsreligion - Moschee-Kirchen-KombiWas die Stadt Hamburg plant, ist in juristischer und theologischer Hinsicht ein ziemliches Gewurschtel. Zunächst der theologische Aspekt: Hamburg begibt sich auf den Weg zur Einheitsreligion und will einen gemeinsamen Religionsunterricht von christlichen und islamischen Kindern! Dazu existieren zwei Ansätze, ein deskriptiver und ein bekenntnisorientierter. Für beschreibende „Religionskunde“ wäre es kein Problem, Schüler aus verschiedenen Glaubensgemeinschaften gemeinsam zu unterrichten, da die Religionen nicht beworben werden. Wenn ein solcher Unterricht auf vernünftigen Informationen basiert (wovon in Hamburg leider nicht auszugehen ist), könnte er sogar eine aufklärende Wirkung entfalten. Favorisiert wird allerdings die andere Variante und das hat Gründe, die nichts mit den Schulkindern zu tun haben.

GrundgesetzWenn man bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht installieren will, geht das nur, wenn die betreffende Glaubensgemeinschaft hierzu eine Erlaubnis hat. Diese Erlaubnis ist normalerweise an einen bestimmten Rechtsstatus gebunden: Die Glaubensgemeinschaft wird „Körperschaft öffentlichen Rechts“ auf einem konkreten Gebiet (Artikel 140 GG) und kann dann mit der zuständigen Exekutive einen Staatsvertrag schließen, mit dem die Erlaubnis zur Erteilung des „ordentlichen“ Religionsunterrichts nach Artikel 7 GG verbunden wird. In NRW umgeht man dies, indem man in grundgesetzwidriger Weise einen frei erfundenen Beirat statt einer Körperschaft öffentlichen Rechts eingesetzt hat. Hamburg will es „besser“ machen und visiert direkt den Staatsvertrag an. In der Folge eines solchen Staatsvertrages darf die betreffende Glaubensgemeinschaft aber nicht nur das Fach Religion inhaltlich bestimmen, Lehrpersonal aussuchen und an staatlichen Schulen unterrichten! Denn weitere „Begleiterscheinungen“ eines solchen Staatsvertrages sind:

– eigene Kindergärten der Glaubensgemeinschaft
– eigene Schulen der Glaubengemeinschaft
– eigene Krankenhäuser der Glaubensgemeinschaft
– eigene Altenheime der Glaubensgemeinschaft
– usw.

Dem islamischen Verein, der es schafft, einen Staatsvertrag für islamischen Bekentnnisunterricht zu ergattern, steht also die gesamte Palette an Möglichkeiten offen, die man aus dem christlichen Sektor kennt. Welchem Zweck solche islamisch geführten Einrichtungen dienen, kann man sich leicht vorstellen. Was man sicherlich als herausragendes „Integrationsprojekt“ verkaufen will, wäre in Wirklichkeit der goldene Schlüssel zu noch mehr Separation zwischen der Halal-Welt des Islam und der Haram-Welt der Kuffar. Denn im Gegensatz zum Christentum, dessen Hauptmaxime der Dienst am Menschen ist, besteht die Hauptmaxime des Islam darin, sich in islamisch reinen Territorien zu verwirklichen. Und die hätte man dann zur Genüge in allen Belangen des Alltags.  Kontakt zur unreinen Haram-Welt der Ungläubigen könnte auf ein Minimum beschränkt werden. Das Ganze natürlich steuerbegünstigt!

Den deutschen Bürgern wird suggeriert, es ginge um die Kinder und um „Gleichberechtigung“. Welt online:

Es ist ein großes Bekenntnis für mehr Gleichberechtigung, an dem Hamburg gerade baut (…)

Wie wir bei PI bereits ausführlich beschrieben haben, ist „Gleichberechtigung“ in unserem fast 100 Jahre alten säkularen Staatskirchenrecht eine zweitrangige Angelegenheit. Wer „Gleichberechtigung“ mit den staatsrechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften wünscht, hat nämlich Voraussetzungen zu erfüllen. Wir haben in erster Linie ein selektierendes und kein gleichbehandelndes Staatskirchenrecht! Anders funktioniert ein säkulares System nämlich gar nicht. Eine strikte „Gleichberechtigung“ aller Glaubensgemeinschaften funktioniert nur in einem laizistischen System, weil es dort auf der anderen Seite keine staatlichen Begünstigungen gibt. Ein säkulares System, das Partnerschaften mit Glaubensgemeinschaften eingeht, muss vor allem in einem Punkt gleichbehandeln: Bei den Selektionskriterien!

Die christlichen Kinder haben Anspruch auf „ordentlichen“ Religionsunterricht an den staatlichen Schulen, weil ihre Glaubensgemeinschaft die Voraussetzungen erfüllt. Offenbar ist die Stadt Hamburg aber nicht mehr willens, den ordentlichen Religionsunterricht der Konfession entsprechend anzubieten, sondern möchte die christlichen Kinder im Religionsunterricht mit islamischen Kindern mixen, um sie als Türöffner für islamische U-Boote benutzen. Wie immer, wenn es progressiv wird, ist die evangelische Kirche ganz vorne mit dabei:

So soll ein gemeinsamer Religionsunterricht für evangelisch-christliche, muslimische und alevitische Kinder wesentlicher Bestandteil des Vertrages sein. Innerhalb von fünf Jahren sollen Protestanten, Muslime und Aleviten ein gemeinsames Konzept für diesen Religionsunterricht entwickeln. (…) Die katholische Kirche beteiligt sich nicht daran.

Die Ökumene zwischen Protestanten und Islam soll in der Praxis so aussehen:

Im Gespräch ist eine „Fenster-Lösung“, bei der sich ein christlicher und ein muslimischer Religionslehrer abwechseln. Mit diesem Konstrukt könnte Hamburg bei Verfassungsrechtlern vielleicht durchkommen.

Die politisierte evangelische Kirche wirft hierzu ihren (ohnehin schon ramponierten) Ruf in die Waagschale, denn durch das Zusammengehen spielt sie den braven Leumundszeugen für den Islam:

In dem Vertrag enthalten ist, soviel ist schon sicher, auch ein Bekenntnis zu den gemeinsamen Wertegrundlagen.

Wer sollen die islamischen Vertragspartner des SPD-Protestanten-Geflechts sein?

Als solche fungieren nun die drei größten muslimischen Verbände, die rund 95 Prozent aller in der Stadt lebenden Muslime repräsentieren. Als notwendig erwies sich die Klärung, ob sie tatsächlich eine Religionsgemeinschaft darstellen und eben nicht nur eine Interessenvertretung und Organisation. Das ist deshalb entscheidend, weil die islamischen Gemeinschaften im Falle eines vertraglichen Zustandekommens staatliche Unterstützung für ihre Sozialarbeit erhalten – etwa um Kitas einrichten und Jugendarbeit zu leisten. Inzwischen hat ein Gutachten geklärt, dass es sich beim Verband der Islamischen Kulturzentren e. V., dem Ditib-Landesverband Hamburg sowie der Schura, dem Rat der islamischen Gemeinschaften in Hamburg e. V., im praktischen Vollzug und „äußeren Erscheinungsbild“ um Religionsgemeinschaften handelt. Schon seit 2007 führt der Senat separate Gespräche mit Schura, Ditib, VIKZ sowie mit der alevitischen und der türkischen Gemeinde. Haupthindernis war anfangs die Einigung auf einen theologischen Konsens. Neben dem Bau von Gotteshäusern und dem Mitspracherecht im Rundfunkrat regeln Staatsverträge auch die Ausbildung von Imamen und Religionslehrern.

Diese Zeilen bergen Sprengstoff! Sie zählen einiges auf, wofür die evangelischen Kinder ihren Anspruch auf einen eigenen Religionsunterricht aufgeben sollen. Das Kinderexperiment soll den Islam durch die Hintertür in Schlüsselpositionen bringen, die vorher unerreichbar waren. Dass die Imamausbildung (die laut Angaben der Diyanet in ihrer rechtmäßigen Form 14 Jahre dauert), auf den Steuerzahler abgewälzt wird, ist noch der harmloseste Punkt. Moslems im Rundfunkrat ist ein Meilenstein für die ewig jammernde Islam-Community, weil sie auf diesem Wege  noch mehr geschönte Darstellungen und noch weniger kritische Beiträge durchsetzen kann.

Für die Kinder und Jugendlichen ist jedoch die Tatsache am schlimmsten, dass sie den Einflüssen der türkischen Verbände ausgesetzt werden. Jeder weiß, dass die Ditib ein verlängerter Arm der integrationsfeindlichen türkischen Regierung ist. Noch gruseliger ist der VIKZ, hier sein Logo:

VIKZ Logo

Dieser Islamverband hat eine Reihe illegaler Schülerwohnheime betrieben, in denen Kinder indoktriniert wurde. Mutige Journalisten, Behörden in Hessen und die Polizei Köln waren dem Verband auf die Schliche gekommen, der auch in kriminellen Fleischhandel und Steuerhinterziehung verwickelt war.

Aus Frontal 21 im Jahr 2005:

Mitten in Deutschland werden in einem ganzen Netz islamischer Wohnheime Koranschüler ausgebildet. Nach außen werden diese Schüler-Wohnheime als integrationsfördernde Einrichtungen zur Hausaufgabenbetreuung und ähnlichem ausgegeben – oder ganz verschleiert und illegal betrieben. (…)

Im Wohnheim des VIKZ in Frankenthal wurden Schüler im November 2003 geschlagen. Beim Sportunterricht entdeckten deutsche Lehrer bei zwei türkischen Schülern Spuren von Misshandlungen. Ein Schüler berichtete von Prügeln mit einem Kleiderbügel. Die Lehrer erstatteten Strafanzeige.

O-Ton Hiltrud Lutz, Leiterin Amtsgericht Frankenthal:
Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet wegen Körperverletzung. Der eine Junge hatte verschiedene Hämatome erlitten, so in der Größe von zwei bis fünf Zentimeter. Der andere Junge hatte striemenförmige Verletzungen am Rücken. Da waren teilweise auch Hautabschürfungen dabei. Aus dem ganzen Verfahren folgte ein Strafverfahren wegen Körperverletzung gegen den Hodscha des Heimes. Im Prozess konnten die Kinder nicht aussagen. Sie hatten Deutschland verlassen. Das Verfahren wurde eingestellt. Der Hodscha musste lediglich 1000 Euro zahlen und sich bei den Eltern entschuldigen. (…)

Auch in Bremen betreibt der Verein offiziell nur eine Moschee. Doch die Sozialbehörden fanden heraus, dass im gleichen Gebäude Jungen in einem nicht genehmigten Internat lebten – abgeschottet von der Außenwelt. Der VIKZ bestreitet die Existenz des Wohnheims. (…)

Am 24. Mai 2005 durchsuchen über 1000 Beamte bundesweit Moscheen und Wohnheime des VIKZ, verhaften den gesamten Vorstand. Der Verein soll auch fragwürdige Geschäfte betrieben haben, unter anderem Fleischhandel an der Steuer vorbei. Die Fahnder sprechen intern von einer Schadenssumme von 40 Millionen Euro.

O-Ton Günther Feld, Staatsanwaltschaft Köln:
Wir ermitteln seit Frühjahr dieses Jahres gegen Verantwortliche des Verbandes der Islamischen Kulturzentren. Es geht um den Verdacht der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. Dieser Verband ist als gemeinnützig anerkannt und es besteht der Verdacht, dass er nebenher sozusagen gewerblich tätig sei durch Betreiben von  Lebensmittelgeschäften etwa. (…)

Die Ermittlungen sollen klären, wie ein Moscheeverein mit knapp über 20.000 Mitgliedern ein Immobilienvermögen von über 118 Millionen Euro anhäufen konnte. Geld, mit dem der VIKZ ein Imperium von 240 Moscheen und Koranschulen aufbaute – ein undurchsichtiges islamisches Netzwerk – bislang auch noch steuerlich gefördert.

Siehe auch Spiegel 2006: „Und nachts der Koran.

2006 begann dann Schäuble mit seinen Islamkonferenzen und bald darauf  setzten die Forderungen „Muslime wollen dieselben Rechte wie Christen“ ein. 2007 bildete sich ein Zusammenschluss von Islamverbänden, die „Gleichstellung mit den christlichen Kirchen“ forderten: Der Koordinierungsrat der Muslime. Mitglieder: Zentralrat der Muslime (ZMD),  Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB), Islamrat (IR) und Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ)!

Damals hieß es übrigens noch: „Politiker von Union, SPD und Grünen lehnen eine rechtliche Gleichstellung des neuen Dachverbands von Muslimen in Deutschland mit den christlichen Kirchen ab.“

Schon zu der Zeit wurde von den Moslems als weiteres Ziel formuliert: „Deutsche Muslime wollen in die Rundfunkräte„! So wie es aussieht, wird Hamburg ihnen diesen Wunsch erfüllen…

Zurück zum VIKZ: Trotz der oben genannten Vorwürfe machte der VIKZ unbeirrt weiter mit Moscheebau und Schülerwohnheimen. 2007 eröffente man eine Großmoschee in Herten. 2008 wurde der VIKZ dann endlich von der Realität eingeholt: „Polizeidossier erhebt schwere Vorwürfe gegen VIKZ – „Antiwestlich, antidemokratisch, antijüdisch„:

„Es muss davon ausgegangen werden, dass der hierarchisch und zentralistisch geführte VIKZ entgegen seiner offiziellen Darstellung eine antiwestliche, antidemokratische und antijüdische Einstellung weiterhin vertritt“, heißt es in einem unveröffentlichten Dossier, das dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegt. Das Kölner Polizeipräsidium veranlasste im Jahr 2005 umfassende, bundesweite Ermittlungen gegen den in Köln ansässigen Verein, nachdem sich bei einer Razzia in Ulm der Verdacht auf Steuerhinterziehung und Wirtschaftskriminalität ergeben hatte. Der Abschlussbericht vom Juni 2006 erhebt eine Fülle von Vorwürfen. So lägen Erkenntnisse vor, wonach Kinder in den Koranschulen des Verbands geschlagen werden. Der „heilige Krieg“ und das Märtyrertum würden in Predigten verherrlicht. Ein „Strategiepapier“ gebe umfassende Anweisungen zur „Verdunkelung“ illegaler Umtriebe. (…) Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ weiter schreibt, versuchen die Landesjugendämter in Nordrhein-Westfalen seit Jahren, die Jugendarbeit des VIKZ einzuschränken. So wurde die internatsähnliche Ausbildung von Kindern in einigen VIKZ-Einrichtungen wegen „formaler Bedenken“ untersagt. Eine grundsätzliche Infragestellung der Verbandsarbeit unterblieb aber bislang. „Wir haben zwar viele schlimme Befürchtungen, aber keine Beweise“, sagte ein Jugendamts-Mitarbeiter der Zeitung. Der VIKZ nimmt an der Islamkonferenz von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) teil.

Siehe auch Kölner Stadtanzeiger hier mit weiteren brisanten Einzelheiten. Wolfgang Bosbach (CDU) forderte eine Überprüfung. Sebastian Edathy (SPD) forderte, den VIKZ von der Islamkonferenz auszuschließen!

Der VIKZ verfuhr zunächst in bewährter Manier weiter, schaffte Fakten und feilte nebenbei ein bisschen am Image: „Islamverein mit zwei Gesichtern

In Duisburg unterhält der Verein ein Vorzeigewohnheim. In Waltrop betrieb er bis Mittwoch ein illegales Internat. (…) Zurzeit plant der Moscheeverein im Duisburger Stadtteil Walsum ein Gebetszentrum. Anfangs ahnte die örtliche Politik nicht, dass aus einem schlichten Gebetsraum im Laufe des Bauantragsverfahrens eine Großmoschee werden würde. Das Zentrum soll nun samt Schülerwohnheim mit 60 Plätzen und Einkaufszentrum stattliche 7500 Quadratmeter einnehmen.

Peter Hoppe, Vorsitzender der Walsumer CDU, ist sich mit allen anderen Parteien in der Bezirksvertretung einig: Der „Moschee-Gigant“ darf nicht kommen. Hoppe: „Wir fühlen uns vergewaltigt.“ Doch die Stadtverwaltung will das Projekt durchsetzen, weil es genehmigungsfähig sei. (…)

Vom Verfassungsschutz wird der VIKZ bislang nicht beobachtet. Es hätten bisher keine Anhaltspunkte vorgelegen, dass der Moscheeverein gezielt politisch aktiv geworden sei, um die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ zu gefährden, so eine Sprecherin. Die mögliche Indoktrination Jugendlicher gilt hier offenbar als unpolitisch – im juristischen Sinn.

Die SPD wurde trotz ihrer ablehnenden Haltung aktiv und münzte den Makel des VIKZ in eine Forderung nach Islamunterricht an den Schulen um:

Dass Kinder in Koranschulen des VIKZ geschlagen würden, sei ein Argument dafür, Islamunterricht an deutschen Schulen anzubieten, so der SPD-Politiker. „Ich möchte wegkommen von Koranschulen“. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“: „Ich werde dem Bundesinnenminister einen Brief schreiben und ihn fragen, wie wir mit solchen Vorgängen umgehen.“ Die Tatsache, dass der VIKZ nicht vom Verfassungsschutz beobachtet werde, bedeute nicht, dass man sich für den Verband nicht interessieren müsse. Der VIKZ sei ein religiös-konservativer Verband, der Bildungsarbeit betreibe. In Verbänden dieser Art sei Antisemitismus weit verbreitet. „Der VIKZ ist öffentlichkeitsscheu. Seine Bildungsarbeit ist integrationshemmend.“

Nebenbei ging das Gerangel um verfassungsrechtliche Beobachtung des VIKZ weiter:

„Der VIKZ propagiert eine streng-konservative Auslegung des Islam, er unterscheidet in schwarz und weiß, gut und böse. Dadurch besteht die Gefahr, dass Jugendliche radikalisiert werden, weil sie nur Gut und Böse kennen“, sagte Holzberg der Zeitung. Es sei „eine radikale Tendenz erkennbar“. Gleichwohl gebe es keine Erkenntnisse, dass der VIKZ den Islam politisch missbraucht, also extremistisch ist, sagte Holzberg weiter.

Der VIKZ baute fleißig weiter an seinem Moscheen-Imperium. Auf dem Höhepunkt des Skandals kaufte sich der VIKZ mit einer Millionensumme von den Steuerbetrugs-Vorwürfen frei, woraufhin die Staatsanwaltschaft Köln den Fall abschloss. Brisant: Es handelt sich dem Namen nach um den Kölner Staatsanwalt, dem 2011 die Beweismittel im Fall Ibrahim Abou Nagie abhanden kamen! Kölner Stadtanzeiger April 2008:

Auch der Kölner Staatsanwaltschaft liegt das Dossier [der Polizei Köln] vor, wie Oberstaatsanwalt Rainer Wolf bestätigte. Die im Dossier erhobenen Vorwürfe hätten allerdings zu keiner strafrechtlichen Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft geführt. „In dem Papier ist die Rede von Hinweisen und nicht von stichhaltigen Beweisen“, betonte Wolf. „Wir können doch nicht einfach, nur weil wir ein schlechtes Gefühl haben, eine Hausdurchsuchung anordnen. Wir haben uns an Recht und Gesetz zu halten.“ Lediglich steuerrelevante Tatbestände konnten verfolgt werden. Ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung gegen den VIKZ wurde gegen Zahlung von 15 Millionen Euro eingestellt.

Was nun noch fehlte, war ein neues Image. Während die taz dem „Vorwurf der Djihad-Verherrlichung“ beim VIKZ nachging, suchte sich der VIKZ eine Gutachterin für die Schülerwohnheime und veranstaltete einen Tag der offenen Tür. Man habe nichts zu verheimlichen. Von dem betreffenden Jahr an veranstalten die VIKZ-Vereine jeweils im Frühjahr bunte bazar-ähnliche Feste, zu denen jeder herzlich eingeladen ist! NRW-Integrationsminister Guntram Schneider, NRW-Innenminister Ralf Jäger und viele andere sind im Laufe der Jahre dieser Einladung gerne gefolgt. Die Vorbehalte schmolzen unter den Beteuerungen des VIKZ dahin, nur Wolfgang Bosbach blieb seiner gesunden Skepsis treu. Das einzig Bunte an solchen VIKZ-Veranstaltung sind die Kopftücher der Frauen und der Kitsch, der an den Ständen angeboten wird:

VIKZ Tag der offenen Tür

Frauen müssen beim VIKZ bunte Kopftücher tragen

Im September 2009 begann die „Migrationsexpertin“ Ursula Boos-Nünning von der Universität Duisburg-Essen mit ihrer Begutachtung der Schülerwohnheime und behauptete später, ein aus Hessen stammendes Gutachten sei haltlos, da unwissenschaftlich. Durch Besichtigung der Zimmer und Interviews mit den jungen Bewohnern und dem Personal kam die Gutmenschin zu dem Ergebnis, dass vielleicht noch das ein oder andere verbessert werden könne, die Kinder dort aber gut aufgehoben seien. Seitdem gilt das Gutachten des hessischen Sozialministeriums als „überholt“. Es stammt aus 2004 von der Marburger Islamwissenschaftlerin Ursula Spuler-Stegemann und besagt:

„Hauptzweck der Wohnheime des VIKZ ist die religiöse Prägung der Schüler im Sinne eines stockkonservativen Scharia-Sufi-Islam“- „Die Wohnheime tragen nicht zur Integration bei, ganz im Gegenteil: Sie isolieren die Kinder in bedrohlichem Maß von der westlichen Welt. Und sie lernen, deren Werte zu verachten.“

Das alles zählt nun nicht mehr. Heute geht es um wichtigere Fragen, wie der eingangs zitierte Welt-Artikel erwähnt: Es muss noch ausdiskutiert werden, ob die Lehrer_innen in Hamburg endlich mit Kopftuch unterrichten dürfen!

Spannend dürfte es jedoch noch werden: Nämlich, wenn es um den Punkt geht, ob und wie man sich in dem Vertrag zum Tragen des Kopftuches bei Staatsbediensteten positioniert. Bei der Frage, ob eine Lehrerin mit Kopftuch unterrichten darf, gehen die Meinungen selbst im liberalen Hamburg auseinander.

Den Ausgang dieser spannenden Frage kann sich jeder ausmalen…

Hier noch eine Ergänzung zum Islamunterricht in NRW, der dort nach den Sommerferien startet. Welt online hat sich bei der zuständigen Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) genauer nach dem Beiratsmodell erkundigt:

Das Schulminsterium von NRW bekräftigte auf Anfrage der „Welt“, dass die vom Ministerium berufenen Mitglieder des Beirats nicht beeinflusst würden. Das Ministerium habe keine Weisungsbefugnisse. Das Beiratsmodell sei äquivalent zu sehen zur Lehrplanerstellung für den katholischen und evangelischen Religionsunterricht.

Das ist schlimmer als bisher angenommen! Bisher ging man davon aus, dass die Grundgesetzwidrigkeit von Löhrmanns Modell darin besteht, dass der Staat über diesen Beirat Einfluss auf die Inhalte des Religionsunterrichts nehmen kann, weil er ja eben nur ein Beirat ist und keine anerkannte Körperschaft des öffentlichen Rechts. Löhrmann gibt hiermit zu, dass sie den türkischen Religionsbossen die selben Rechte zugesteht wie den Kirchen! Das ist grundgesetzwidrig hoch 10, weil diese ja gar nicht die gesetzlich erforderlichen Hürden genommen haben! Wieder ein Fall für Karlsruhe!

Islamunterricht in Hessen: Hans-Jürgern Irmer – der Islamunterrichtskritiker von der CDU – wird von den Grünen angegangen. Die FR interviewt außerdem einen „Islamexperten“ zum Thema Taqiyya

Der VIKZ betreibt nach wie vor als gemeinnützig anerkannte „Integrations- und Bildungsvereine“, die auch Gebäude für Schülerwohnheime anmieten. Hier ein aktuelles Werbeplakat:

VIKZ Integrations- und Bildungsverein e.V.

Nachtrag: Der VIKZ ist übrigens sufistisch ausgerichtet. Es wird ja gerne behauptet, der Sufismus sei gegenüber anderen islamischen Rechtsschulen eine harmlose Variante. Doch der VIKZ fährt auf einer sehr orthodoxen Schiene!

Links zum Thema Islamunterricht:

» Intrigenspinnerin Schavan und der Islam
» Islamunterricht nicht grundgesetzkonform

(Das Bild ganz oben stammt von der „christlich-muslimischen Begegnung Köln“, einer Webseite des evangelischen Kirchenverbands Köln & Region)

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31 KOMMENTARE

  1. #1 Bonn

    Schachtschneider ist doch mit dem ESM ausgebucht…

    Auf jeden Fall sollte jemand in NRW klagen. Die Chancen stehen gut!

  2. Ich erlaube mir den sehr guten Artikel um ein paar Punkte zu ergänzen:

    > Betreff „Körperschaft öffentlichen Rechts“. Auf Tagungen wo ich war, referierten juristische Referenten über diesen Punkt. Christlichen Kirchen wurde bei Staatsgründung der BRD die Form einer Körperschaft öffentlichen Rechts zugewiesen. Mit einer Erweiterung auf andere religiöse Gemeinschaften hat man noch keine Erfahrung. Deshalb scheuen auch Beamte dies auf Muslimische Verbände auszuweiten. Aleviten haben seit längerem eigenen alevitischen Religionsunterricht. Das begrüße ich auch, sind die Aleviten normalerweise problemlos integriert und sie wehren sich erfolgreich und gottseidank, dass sie in Deutschland durch das türkischen Religionsministerium Dyanet vertreten werden. Das Problem der „Körperschaft öffentlichen Rechts “ kann aber durch die Hilfskonstruktion eines SChurarats umgangen werden. Da sitzen aber siehe Hamburg sehr problematische Typen und Vereine drin.

    > Die Imamausbildung an deutschen Universitäten bedeutet nicht, dass die Folge ein grundgesetzkonformer Islam ist. Darauf hat der Staat keinen Enfluss, das schrieben auch mehrere Juristen.

    > VIKZ: Schülerwohnheime haben die jede Menge, auch in meiner Heimatstadt. Nur redet niemand davon. Die Ausrichtung ist streng konservativ. Im Landesverband der VIKZ in deren Bibliothek stehen nur türkischsprachige und arabische Bücher wie ich selbst gesehen habe. Sie betreiben eine konsequente Abschottungspolitik.

  3. @ D.Mark

    Am besten wäre es, wenn sich in NRW einige islamkritische Volljuristen mit guten Kenntnissen in Staatsrecht finden könnten, um diese windschief zurechtgezimmerten Konstruktionen zum Einsturz zu bringen.

  4. #1 Bonn (12. Aug 2012 13:12)

    Nicht nur Scachtschneider – das ganze deutsche Volk soll klagen gegen die Etablierung eines Gegenstaates auf dem deutschen Boden!

  5. #5 Bonn

    Gute Idee!
    Als der rot-grüne Landtag das mit den Stimmen der CDU beschlossen hat, hat der Integrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion – Michael Solf – in seiner Rede geäußert, es bräuchte nur einen einzigen Kläger, um das Konstrukt zu Fall zu bringen… Rede muss im Landtagsarchiv gespeichert sein.

  6. Also auf eine Klage mehr oder weniger kommt es mir bei den täglichen Verstössen unserer Politiker gegen unser Grundgesetz nicht mehr an. Ich bin dabei, auch finanziell, wenns sein muss!

  7. #1 Bonn

    Aus dem Manuskript der Landtagsrede von Michael Solf (CDU) zum Islamunterricht NRW:

    …“Ich habe Frau Ministerin Löhrmann eindringlich gebeten, sich des höchstmöglich
    kompetenten juristischen Sachverstands zu bedienen, denn wenn ein nicht GG-gemäßer Religionsunterricht von irgendeinem Böswilligen beklagt würde, wären wir um Jahre zurückgeworfen. Religionsunterricht ist eine res mixta von Staat und Kirche; Art 7 III GG muss genauestens beachtet werden. Der weltanschaulich neutrale, aber zur Ermöglichung von Religionsunterricht bereite Staat muss einen legitimierten Ansprechpartner
    analog zu den christlichen Kirchen haben. Und wenn nun der Staat den Islam, der keine Binnenstruktur, keine geregelte Repräsentation
    besitzt, aus verschiedenen Gründen auch noch nicht eine anerkannte Religionsgemeinschaft ist, zu einer solchen Selbstorganisation drängt, dann bewegt sich der Staat auf einem sehr schmalen Grat zwischen staatlicher Hilfe zur Grundrechtsverwirklichung und einer sog. überfremdenden Fürsorglichkeit, wie es Prof. Hartmut Kreß formuliert hat.

    Die anderen Problempunkte, die Akzeptanz der Weltlichkeit des Staates und der negativen Religionsfreiheit, die missliche Weisungsgebundenheit der Dachverbände an staatliche und halbstaatliche Stellen außerhalb unseres Staates, die Einbeziehung der vielen säkularisierten Muslime, die
    Rechtsunsicherheiten bei den Kontroll- und Durchgriffsrechten bei der Lehrerausbildung, die unumgängliche Freiheit von Forschung und Lehre und das aufgeklärt-kritische Niveau des Religionsunterrichts hierzulande, dies alles will ich hier nur nennen, aber nicht vertiefen.“ …

    http://wp1157195.wp193.webpack.hosteurope.de/solf/archiv/plenum/rede2011-03-31-unterrichtung-muslimstudie.pdf

    gefunden bei:
    http://eifelginster.wordpress.com/2011/12/05/273/
    …wo man schon jede Menge Material gegen den Islamunterricht gesammelt hat!

  8. ich hoffe das gegen dieses Konzept irgend jemand Klagt, was die Evangelische Kirche da macht ist ja wiederlich, ich möchte das mein Kind christlich erzogen wird und nicht multikulturell.
    Ich würde da mein Kind nicht in den Religionsunterricht schicken.
    Da finde ich die Position der katholischen Kirche schon besser, die sich nicht daran beiteiligen wollen.
    Unster Wurzeln sind das Jundentum und das Christentum.
    Der Islam gehört bestimmt da nicht dazu.
    Mich regen immer mehr diesse Ars..ch kriechende Evangelische Kirche auf.

  9. So wird die linksgrüne Indoktrination perfektioniert

    Erst Journalistin, dann Erzieherin

    http://www.taz.de/Quereinsteiger-in-sozialen-Berufen/!99363/

    Wie sollen Kinder und Jugendliche die Fähigkeit zum kritischen Hinterfragen vermeintlicher Wahrheiten entwickeln, wenn sie die Lügen der roten Systempresse schon im Kindergarten eingetrichtert kriegen?

    Bald haben wir nicht nur eine Gesinnungsjustiz, sondern auch noch eine knallharte Gesinnungserziehung durch Ex-Journalisten, die ihre rote Propaganda ganz direkt in die Köpfe der Kleinsten einimpfen dürfen.

    Massenhafter Nachschub für die gewalttätigen „Antifa“-Milizen ist da auf jeden Fall garantiert 👿

  10. Wenn die Sache doch grundgesetzwidrig ist, wieso klagt dann niemand dagegen?
    Wieso strengt niemand eine Klage an? Ich würde mich gern finanziell daran beteiligen.
    Verstehe ich nicht.

  11. 2. Johannesbrief Kapitel 1, 7 Denn viele Verführer sind in die Welt hinausgegangen, die nicht Jesus Christus, im Fleisch gekommen, bekennen; (so wie der Islam) dies ist der Verführer und der Antichrist. 8 Seht auf euch selbst, damit ihr nicht verliert, was wir erarbeitet haben, sondern vollen Lohn empfangt! 9 Jeder, der weitergeht und nicht in der Lehre des Christus bleibt, hat Gott nicht; wer in der Lehre bleibt, der hat sowohl den Vater als auch den Sohn. 10 Wenn jemand zu euch kommt und diese Lehre nicht bringt, so nehmt ihn nicht ins Haus auf und grüßt ihn nicht! 11 Denn wer ihn grüßt, nimmt teil an seinen bösen Werken.

    Wenn die Hamburger Pfaffen ihre Bibel lesen und kennen würden, dann würde so was nicht passieren.

  12. Hallo, Butter bei die Fische:

    eine Frage, die ich schon bei anderen Artikeln dieses Themas stellen wollte, aber die Kommentarseiten waren geschlossen.

    Wie funktioniert die Sache mit der Verfassungsklage?
    Muß man Betroffener des Bundeslandes sein (Verfassungsgerichte der Länder)
    oder
    muß man da vor das Bundesverfassungsgericht ?gehen?
    Was kostet das ganze?
    Soviel ich weiß, soll Hessen den Islamunterricht ja auch planen, ich allerdings bin Niedersachse…
    Sollte man sich nicht zusammentun für eine Sammelklage, wenn ja, wo?
    Womöglich könnte man Herrn Schachtschneider dafür gewinnen? Falls es Länderintern ausgefochten wird, an wen wendet man sich da?

  13. Das FR Interview ist der Hammer. Erstmal wird klar dargelegt, dass der Islam Politik ist, und am Schluss hat der Islam nichts mit dem Islam zu tun.

    Woher kommt eigentlich dieser seltsame Topos, das es „gut“ war, das dieser miese Ziegen…schächter den Polytheismus durch den Monotheismus ersetzt hat.

    Seit wann und wieso genau ist Monotheismus besser als Polytheismus???

    Das erinnert mich an die Aussage, dass zwar nicht alles beim Hitler gut war, aber immerhin hat er Autobahnen gebaut!

    Mittlerweile frage ich mich eh, ob man Religionen nicht generell sehr viel kritischer sehen soll. Atheisten verhalten sich im Schnitt eher besser als Religiöse, so scheints.

  14. #16 Nickel

    Vor allem wissen Atheisten alles besser als Religiöse, wie es scheint.

    Aber lassen wir die Ironie beiseite.

    Machen Sie eine Liste von atheistischen Krankenhäusern, Waisenhäusern, Behindertenpflege-Einrichtungen, Altenheimen, Kindergärten, Schulen und vergleichen sie diese mit der Liste der christlichen.

    Dann reden wir weiter über Ihre verzerrte Weltsicht.

  15. #16 Nickel (12. Aug 2012 16:47)

    Seit wann und wieso genau ist Monotheismus besser als Polytheismus???

    Das ist eine sehr gute Frage.

    Der grosse Vorteil des Polytheismus ist, dass man sich seinen präferierten Gott in der Götterwelt aussuchen kann. Ist einem Zeus zu jähzornig, Hera zu intrigant und Mars zu kriegerisch, wählt man eben Artemis.

    Oder den Urvater der Materialwissenschaften, Hephaistos.

  16. Eine der Grundvoraussetzungen, um vom Staat die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu bekommen, ist die konkrete Regelung des Austritts aus der Religionsgemeinschaft. Diese muss ab 14 Jahre bei einer amtlichen Stelle möglich sein.

    Für den Islam gar nicht machbar, da Verstoß gegen den Koran !

  17. #14 Theo (12. Aug 2012 15:36)

    Nun, Moslems sagen, daß Jesus nicht gekreuzigt wurde, aber daß er leiblichen existiert hat, streiten sie nicht ab.

    Wohingegen es durchaus andernorts eine Strömung gibt, welche Jesus eher als Vorbild eines bestimmten Umgangs der Menschen mit einander sieht, als reine Symbolfigur.

    Und ja, genau das ist der Antichrist.

    „Alles schön und nett, aber natürlich ist das (Jesus Christus) nur der Ausgangspunkt für die weitere Entwicklung hin zur wahren Humanität.“

    Antichrist bedeutet „Stellvertreter Christi“.

    Da liegt es nahe, den Pabst zu verdächtigen, aber er ist es nicht.

    Der Stellvertreter Christi sind die Menschenrechte. Buchstäblich. Was an seine Stelle getreten IST. Ohne irgendwas zurechtzubiegen.

  18. Es ist doch vollkommen klar, wie das in HH ausgeht:
    die christlichen Schüler werden gezwungen, sich den Islam-Sch… anzuhören; wenn dann der christliche Teil dran ist, bleiben die Mohammedaner zu Hause, weil das schließlich haram ist und jeder dafür Verständnis hat, daß das gegen deren Überzeugung geht!
    Dafür besuchen die dann nachmittags die Koranschule…

  19. Und?
    Haben nichtmohammedanische Eltern ihre Kinder in den VIKZ-Leeranstalten angemeldet, Kultursenibilität und Toleranz angemahnt sowie Sonderrechte für Nichtmohammedaner durchgesetzt?

    Nein?

    Das wird wohl daran liegen, dass wir in unserer Kultur unsere Kinder beschützen anstatt sie zu instrumentalisieren und sich im Kampf missbräuchlich und schändlich hinter den Kindern zu verstecken.

    Im Grossen wie im Kleinen, Ballastinenser-Mohammedaner feuern im Djihad ihre Raketen mit Vorliebe aus Schulen und Kindergärten ab und „unsere“ Mohammedaner missbrauchen ihre Kinder als Kampfmittel im Mikro-Djihad gegen uns und unsere Kultur im öffentlichen Leben.

    Und solche Menschen soll man als Deutscher/Italiener/Engländer/Franzose/Spanier respektieren und achten?

    Das ist für jemanden, der mit den Werten unserer Kultur aufgewachsen ist, schlicht unmöglich, ohne die Werte seiner Gesellschaft und seiner Kultur zu verraten.

  20. #17 Nickel (12. Aug 2012 16:47)

    Seit wann und wieso genau ist Monotheismus besser als Polytheismus???

    Im Prinzip besteht kein grosser Unterschied. 😉

    Im „Polytheismus“ gibts üblicherweise einen Hauptgott oder auch Göttervater für die grossen Arbeiten und zahlreiche Nebengötter (in manchen Religionen auch „Geister“ und „Dämonen“ genannt) für untergeordnete Dinge, es existiert quasi eine theistische Arbeitsteilung.

    Im sogenannten „Mono“Theismus gibts anstatt der Nebengötter halt Heilige, Engel und sonstige „Hilfskräfte“.
    Es existiert also auch diese theistische Arbeitsteilung.

    Warum eine „Religion“ nun „besser“ sein soll, erschloss sich mir auch nie.
    Abgesehen natürlich davon, welches Verhalten der „Gott“ von seinen Gläubigen verlangt, danach, und nur danach, sollte der „Wert“ einer Religion bemessen werden.

    Dass das nur subjektiv geschehen kann und logischerweise bestimmte „Religionen“ damit „diskriminiert“ werden, liegt in der Natur der Sache und sollte nicht stören.
    Immerhin gehört „Diskriminierung“ und „Selektion“ zu den Grundwerten und damit zu den Grundrechten jeder Gesellschaft, auch wenn Blödmenschen behaupten, dass „Diskriminierung und Selektion“ schlecht wären.

    Ohne Bewertung und anschliessende Ungleichbehandlung und Selektion von Ungewolltem ist eine Gesellschaftsbildung unmöglich und logischerweise ist auch der Erhalt einer Gesellschaft ohne diese Massnahmen unmöglich.

    Da „Linke“ und „Grüne“ aber gerne eine andere Gesellschaft möchten, möchten diese Leute natürlich unsere Grundrechte auf Bewerten, Ungleichbehandeln und Aussortieren von Unerwünschtem abschaffen.

  21. #24 nicht die mama (12. Aug 2012 18:48)

    Abgesehen natürlich davon, welches Verhalten der “Gott” von seinen Gläubigen verlangt, danach, und nur danach, sollte der “Wert” einer Religion bemessen werden.

    Nein, das ist vermessen. Dann würde wohl so mancher die Religion wählen, in welcher er selbst als Gott angebetet würde.

    Freilich ist eine Religion auch danach zu beurteilen, welche Moral sie vertritt. Aber nicht nur. Es stellt sich darüber hinaus die Frage nach der Wahrheit, ob sie wahr sein kann, ob sie Sinn ergibt.

  22. Monotheismus ist qua definitionem intoleranter als Polytheismus, und somit eine permanente Gefahrenquelle für die Gesellschaft.

    hier mal eine andere Sicht auf die allzu kitschige christlichen Geschichtsschreibung:

    http://hpd.de/node/12465

  23. Wenn man Religionen „bewerten“ wollte, müsste man wohl die Empathie irgendwie messen. Empathie ist wohl „der“ spirituelle Wert, den man in besonderer Weise bei einem „guten“ Menschen finden wird.

    Die Empathie wird aber im Islam geradezu abtrainiert. Diese Religion hat somit jegliche Existenzberechtigung verloren, von staatlicher Unterstützung ganz zu schweigen.

  24. #25 Ein Fremder aus Elea (12. Aug 2012 19:22)

    Ich finde hier keine Vermessenheit.

    Ich sagte ja, dass diese Bewertung immer subjektiv stattfindet und dass diese Subjektivität durchaus ihre Berechtigung hat.

    Zum Beispiel hat eine Gesellschaft, in der das Leben einen hohen Wert hat, jedes Recht, eine Religion, die Menschenopfer und/oder Gewalt fordert, als schlecht zu bezeichnen, abzulehnen und von ihrem Staatsgebiet zu entfernen.

    Ebenso, wie jeder das Recht hat, sich selbst als „Gott“ anzubeten, solange er damit die Rechte anderer nicht einschränkt und/oder gefährdet und sich an die gesellschaftlichen Regeln, Gesetze und Sitten hält.
    Und hier sind wir beim GG und beim Alten Fritz.

  25. #25 Ein Fremder aus Elea (12. Aug 2012 19:22)

    Wenn man es genau nimmt, haben viele Leute bereits die „Religion der eigenen Göttlichkeit“ gewählt: Den Hedonismus.

    Leider beschränken sich viele Hedonisten nicht darauf, ihre „Religion“ als Privatsache zu sehen sondern sie tragen ihn in die Öffentlichkeit, gehen anderen auf den Sack, beanspruchen Toleranz für sich, obwohl die Rechte der Anderen damit tangiert werden.

    Und das gesamtgesellschaftliche Problem ist es, dass dieser Personenkult und die resultierende übersteigerte Egomanie gefördert und verbreitet wird.

  26. Der Islam-Unterricht ist eindeutig grundgesetzwidrig! Hierzu eine ausführliche Begründung bei http://www.schroeter.wordpress.com!

    Die Mischmasch-Einheits-Religion wurde besonders von dem katholischen „Theologen“ Hans Küng, Tübingen, betrieben, der die „abrahamitischen Religionen“ – also Judentum, Christentum und Islam – zusammenwürfelte und die übrigen dazu tun will („Weltethos“).

    Dieser Mix wurde begierig auch von „evangelischen“ Kirchenführern aufgesogen, „glauben doch alle irgendwie an denselben Gott“!? Besonders der Präses der EKD, Schneider, bezeichnete Kritik am Islam als „unchristlich und krankhaft“. Der Hannover-„Bischof“ Meister führte den Islam-Unterricht sogar eigenmächtig an einer ev. Privatschule ein!

    Und in Hamburg war es die „erste Bischöfin weltweit“, Jepsen, die sich nicht scheute, den Islam in jeder Weise zu fördern. Diese und andere Dhimmis wie Schäubele, Wulff, Schavan, Böhmer u.a. haben mehr als alles andere dazu beigetragen, den Islam hier einzunisten! Gegen unser Grundgesetz, dem sie doch eigentlich verpflichtet sind!

  27. #28 nicht die mama (12. Aug 2012 20:39)

    Nun ja, die Frage danach, ob es eine weitere Relevanz unseres Lebens gibt als den materiellen Austausch mit unserer Umwelt, ist weder eine Privat- noch eine Geschmackssache.

    Gesellschaften brauchen eine Ethik, welcher ihre Mitglieder zustimmen. Das stimmt sicherlich. Aber darin erschöpft sich eine Religion nicht.

    Eine Religion muß darüberhinaus die Menschen zu Gott zurückholen, also zu dem Ursprung ihrer Existenz.

    Es ist ein bißchen wie mit Kleidung. Ohne Kleidung würden wir erfrieren. Und ohne Religion würden wir uns als Gruppe im Laufe der Zeit verirren. Die Weite unseres Intellekts bedarf der Ermahnung an ihren Ausgangspunkt.

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