türkische PolizeiBekanntlich soll die Türkei in die EU. Beliebte und türkei-erfahrene Politiker_innen wie Claudia Roth oder Ruprecht Polenz, werben immer wieder dafür. Wir hatten uns schon fast an den Gedanken gewöhnt, da wurden wir hellhörig! Ein türkischer Junge mit Namen Deniz (16) ließ über die Bildzeitung mitteilen, er wolle lieber wieder zu Mama nach Hamburg. Die deutsche Botschaft solle ihn bittebitte aus einem türkischen Gefängnis befreien! Sind türkische Gefängnisse wirklich so schlimm? Wir können uns das bei einem so modernen, aufgeklärten Rechtsstaat wie der Türkei gar nicht vorstellen! Bei dem folgenden Bericht der Welt kann es sich zwangsläufig nur um eine völlige Fehlinterpretation handeln… Überschrieben ist der provokante Artikel mit: Häftling verklagt türkische Justiz wegen „Dummheit“

Drei Jahre lang fahndete die türkische Polizei landesweit nach einem Mann, den sie bereits gefasst hatte, und der nach einem Gerichtsverfahren von mehreren Instanzen rechtskräftig verurteilt worden war. Die Justiz fand ihn schließlich genau dort, wo sie selbst ihn hingesteckt hatte: im Gefängnis. (…)

Es begann mit einem Versäumnis der zuständigen Richter und Staatsanwälte: Nachdem der 23-jährige R.D. zu strengen sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden war, wegen Körperverletzung, versäumten es die Robenträger, den nunmehr gegenstandslosen Haft- und Fahndungsbefehl gegen den Mann aufzuheben. Das führte zu langjährigen Bemühungen der Polizei, ihn zu finden.

Nach dreijähriger Suche fanden sie den „Flüchtigen“ in einem Gefängnis der Provinz Cankiri. Und verhafteten, wie es ihnen befohlen war, den Inhaftierten.

Einen in einer Gefängniszelle Versteckten aufzuspüren, muss man erst mal nachmachen – von daher: Hut ab vor der türkischen Polizei, die sich überdies in sehr moderner Kluft präsentiert (siehe Bilder)!

Hier kam es zum zweiten Versäumnis: In der seit Jahren als „modernisiert“ geltenden türkischen Polizei hätte eigentlich nichts und niemand die Beamten daran gehindert, selbstständig nachzudenken. Ihre Verwunderung, R.D. im Gefängnis und nicht auf der Flucht zu finden, hätten sie so in einen Denkanstoß ummünzen und nachfragen können, warum er denn eigentlich in Haft saß.

Dabei hätten sie dann festgestellt, dass das Ganze ein peinliches Versehen war, und dem nächsten Richter eine Blamage erspart.

Denn auch der Richter, der den Fall nun abhandeln sollte, prüfte die Akten nicht sorgfältig genug, um zu erkennen, das R.D. in der Sache, wegen der er nun erneut vor Gericht kam, bereits verurteilt war.

Hier sieht man, wie ernst es der Türkei mit der Gewaltenteilung ist! Die Exekutive hat sich nicht in die Angelegenheiten der Judikative einzumischen und umgekehrt. Daran sollten sich andere Länder ein Beispiel nehmen!

Erst der Häftling selbst musste den Richter über den Inhalt seiner Akte belehren. Woraufhin besagter Richter, immerhin, eine Überprüfung der Angelegenheit anordnete, und R.D. ins Gefängnis zurückschickte. Seine Strafe läuft 2016 ab. Um sich bis dahin die Zeit zu vertreiben und vielleicht einen saftigen „Schadensersatz“ zu kassieren, hat er nun den Spieß umgedreht – und die Richter und Staatsanwälte, die es damals versäumt hatten, seinen Haftbefehl aufzuheben, wegen Fahrlässigkeit verklagt.

Wir solidarisieren uns lieber mit der Polizeigewerkschaft NRW und fordern den Einsatz türkischer Beamter – Beamter, die sich noch geflissentlich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren!

türkische Polizei begleitet eine Demonstration

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12 KOMMENTARE

  1. Aus vertraulichen und gut informierten Kreisen ist bekannt, dass Herr Westerwelle, Frau Roth, Herr Özdemir, Herr Gabriel und Herr Gauck bereits mit einem Milliardenscheck unterwegs sind, um diesen armen, in D diskriminierten Jungen (sicherlich ohne jegliche Akte bei der Polizei)in die, von ihm zutiefst verachtete Heimat der Ungläubigen, zurück zu holen.

  2. Jeden Tag belöffelt uns das Staats-TV in irgendwelchen Europa-Magazinen damit:

    Die Türkei ist immer dabei!

    Also:
    Die Türkei gehört zu Europa!

  3. Nachdem der 23-jährige R.D. zu strengen sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden war, wegen Körperverletzung,

    Was? Sieben Jahre Gefängnis wegen einer „Rangelei“? Also – das geht ja gar nicht.

  4. #2 Stoerenfried (28. Aug 2012 00:52)

    Jeden Tag belöffelt uns das Staats-TV in irgendwelchen Europa-Magazinen damit:

    Die Türkei ist immer dabei!

    Und so entsteht „Ausländerfeindlichkeit“ bei Jugendlichen aus den aktuellen „Tälern der Ahnungslosen“. Die Kids haben einfach noch nie etwas davon gehört, dass es neben Türken auch noch andere Ausländer – wie man munkelt – geben soll!

  5. Das hört sich aber sehr nach einer Fachkraft an, vielleicht sollten wir ihn zu uns herholen. Am Besten wäre es natürlich, wenn wir Deutschen hierfür ihm auch einen Schadensersatz für den Gefängnisaufenthalt bezahlen, den er sowieso einsizen muss. Egal ob wir etwas damit zu tun haben oder nicht, wir sind immer schuld….

  6. In der Türkei prahlt die AKP lautstark, daß sie jetzt die Macht (und den Willen) hat, alle staatlichen Schulen in Koranschulen (Imam-Hateb-Schulen) umzuwandeln. Das sei möglich, weil man in den vergangenen Jahren die dafür notwendigen Gesetze geschaffen hat. Also legalistischer Jihad.

    Diese Türkei hat über die islamische Staatsorganisation Ditib de facto inzwischen ungehemmten Einfluß auf deutsche Schulen. Dreimal dürfen wir raten: Was möchte die Türkei wohl aus deutschen öffentlichen Schulen machen?

    http://www.hurriyetdailynews.com/we-now-have-the-chance-to-turn-all-schools-into-religious-schools-says-akp-deputy-.aspx?pageID=238&nid=28501

  7. Nachdem der 23-jährige R.D. zu strengen sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden war, wegen Körperverletzung…

    Strammes Strafmaß, sofern WO nicht geschlampt hat. In Absurdistan gibt es für Körperverletzung maximalfünf Jahre (§ 223 StGB: „bis zu…“).

    Im Übrigen weiß ich nicht, wo dem Lümmel ein Nachteil widerfagren sein soll. Verhaftung im Knast mit anschließdendem Knast…

    Besser wäre gewesen, so ein Früchtchen nach Strafverbüßung neu zu verhaften und zu vergessen. Das prägt…

  8. Die Gewaltenteilung in der Türkei funktioniert eben anders als bei uns: Muslime üben Gewalt aus, alle anderen müssen sie erdulden. Oder doch so wie bei uns?

  9. Bei Socken ist das so, wenn man sie anziehen will braucht man zwei, einer alleine ist nicht hilfreich.

    Strafbefehle sind da ein bischen anderst: Wenn man einen hat ist das völlig ausreichend, ein zweiter ist nicht so toll.

    Wenn man Socken sucht, schaut man zu allererst einmal in den Schrank, bei Verbrechern in die Liste der bereits Inhaftierten. Klingt komisch, ist aber so!

    So liebe Türken, bis zum nächsten Mal wenn es wieder heißt:

    „Peter erklärt die Polizeiarbeit!

    😉

  10. Bei uns hätte man den sicher nicht im Knast gefunden, eher irgendwo im freien Leben.
    Da stellt sich mir nicht die Frage was einem lieber sein sollte.
    Und wieso bitte sollte man einem Richter die Blamage ersparen?

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