Im Jahr 2002 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Sondergenehmigungen für betäubungsloses Schlachten aus religiösen Gründen („Schächten“) möglich sind. Erstritten hatte das Urteil der muslimische Metzger Rüstem Altinküpe. Weil der Lahn-Dill-Kreise ihm keine Verlängerung seiner Erlaubnis gewährte, zog Altinküpe erneut vor Gericht – und gewann.

Die „Frankfurter Rundschau“ berichtet:

Gestern hat Rüstem Altinküpe 15 Schafe ohne Betäubung geschlachtet. Das erste Mal in diesem Jahr, wie der streitbare muslimische Metzger aus dem mittelhessischen Aßlar sagt. Ein Fleischbeschauer war dabei, auch ein Veterinär, so wie es die Behörden verlangen. „Jetzt ist das rechtmäßig, jetzt müssen die das dulden“, sagt Altinküpe, der in den vergangenen Monaten Halal-Fleisch aus Belgien oder Frankreich importieren musste.

Das sieht Reinhard Strack-Schmalor anders. Der Leiter der Ordnungsbehörde des Lahn-Dill-Kreises und Jurist ist der Gegenspieler des Metzgers in einem bundesweit einmaligen Kampf. Begonnen hatte der Konflikt Mitte der 90er Jahre, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in einer Grundsatzentscheidung eine Schächterlaubnis für muslimische Metzger ablehnte.

Noch am Freitag schickte Strack-Schmalor eine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen auf den Weg, wonach Altinküpe „einen grundsätzlichen Anspruch“ auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung hat. Die Behörde, so die Richter, hätte den im November 2011 gestellten Antrag „ohne sachlichen Grund nicht entschieden“. Dies soll jetzt der Verwaltungsgerichtshof in Kassel prüfen. Bis dahin darf der Metzger pro Woche 30 Schafe schächten.

Beim Schächten wird einem Tier ohne Betäubung der Hals aufgeschnitten und der Tod durch Verbluten abgewartet.

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60 KOMMENTARE

  1. Peta, die Grünen und andere Tierschutzorganistionen protestieren schon laut gegen diese Unsitte. Zu Tausenden gehen die menschen auf die Straße und demonstrieren für die Einhaltung des Tierschutzgesetztes. Oder macht man das nur bei Juchtenkäfern?

  2. Wo ist der Aufstand der Grünen?
    Die ducken sich lieber feige weg!

    Was wäre, wenn meine Religion mir das Töten Andersgläubiger vorschriebe, wie zum Beispiel:
    „Tötet die Andersgläubigen wo immer Ihr sie antrefft.“

    Muss das Gericht mir dann erlauben Andergläubige zu töten?

    Was wäre wenn mir meine Religion vorschreibt bei Andersgläubigen Beute zu machen?

    Das Grundgesetz wurde übelst ausgehöhlt, denn

    „Die Staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religion bedingt noch beschränkt.“

    So das Grundgesetz. Auch wegen diesem Artikel im GG entstand das Beschneidungsurteil in Köln.

  3. Neutral gesehen ist die Sache ein Handwerk, die entweder ein Profi nach den Regeln der Kunst (und da gibt es so einige, mal nachgelesen?) geübt ausführt, oder eben der Laie in der Badewanne. .. gehört jetzt nun mal zu Deutschland^^

  4. @2 Dichter.

    gluabwürdig wird das linksreaktionäre Grünenpack erst, wenn es gegen den ismalischen, reaktionären Aberglauben demonstriert. Aber das linksreaktionäre Grünenpack kann das garnicht, weil es auf die Wähler_innen des linksreaktionären Grünenpacks setzt. Ansonsten wählt das linksreaktionäre Grünenpack doch niemand mehr, dessen IQ > 80 ist!

  5. Und wo bleiben unsere Tierschutzorganisationen ?
    Sie schweigen.
    Wo bleiben die Mahnwachen vor diesem und anderen Tierquälern vor deren Metzgereien ?

    Wo bleibt der Aufschrei sämtlicher Tierfreunde, wo bleiben die Aktionen gegen diese Barbarei ?

    Ich höre nix, ich sehe nix, wo sind die Duckmäuser, die ansonsten immer vorne weg dabei sind, alten Frauen die Pelzmäntel mit Farbe zu besprühen ?
    Wenn´s um den Islam geht ziehen sie alle den Schwanz ein, sind still und leise, und sagen nix und tun nix, man will sich ja mit den faschistischen Islamkritikern nicht auf eine Stufe stellen, will nicht ausländerfeindlich sein.

  6. Wo sind denn unsere tierliebenden GRÜNEN, die sich ansonsten um das Wohlergehen jeder Feldmaus sorgen ?

  7. Offenbar würgen die sterbenden Tiere beim Schächten Teile des Darm- und Mageninhalts hoch, der oft ins Fleisch gelangt.

    Das ist natürlich nicht nur unappetitlich, sondern in hohem Masse gesundheitsgefährdend.

    Halal-Fleisch dürfte deshalb wohl eigentlich aus Gründen der Lebensmittelhygiene erst gar nicht in den Verkauf gelangen. Wenn überhaupt, dann dürfte Halal-Fleisch nur nach gründlichem Kochen konsumiert werden.

    Da verwundert es nicht mehr, dass immer mehr Deutsche Arztpraxen aussehen wie türkische Heerlager.

  8. #7 Franco de Silva Wo bleibt der Aufschrei sämtlicher Tierfreunde, wo bleiben die Aktionen gegen diese Barbarei ?

    Tierschutz? Alle reden vom Tierschutz. Schauen Sie sich aber den Karton mit Bio-Eiern im Supermarkt und die Palete mit Eiern aus der Massentierhaltung, die daneben steht.

    Reden – damit sind wir Weltmeister.

  9. #11 Das meine ich mit Handwerk. Wenn ein Newbie oder unfähiger Nichtskönner schächtet, kommt es genau dazu. Muss es aber nicht, was mich beim 1. Mal lesen auch überrascht hat. Schau dir z.B. ein paar dieser Clips mit versteckter Kamera im Schächthof an (oder noch besser, lies wissenschaftl. Beiträge darüber), gibt Unterschiede wie Tag und Nacht. (Und „Nacht“ wird nicht entlassen, das ist wirklich ein Problem)

  10. Ich kann mir vorstellen, dass diess ekelhalfte Schächten und die damit verbundene Tierquälerei der breiten Öffentlichkeit nicht bekannt ist oder schlichtweg egal ist.

    Vom Bahnhofsbau gestresste Juchtenkäfer sind da wohl wirklich wichtiger.

    Ich kann mich erinnern, dass es in den 1970er und 80er jahren solche furchtbaren Filme im Staatsfernsehen gab, wo gezeigt wurde wie in der Arktis Robbenbabys wegen ihres Fells grausam erschlagen wurden. Das war für mich als Kind damals nicht zu ertragen, auch viele Erwachsene konnten den Anblick nicht aushalten.

    Vielleicht müsste man mal so einen Film produzieren und einer breiten Öffentlichkeit zeigen, der die ganze Grausamkeit des Schächtens zeigt. Das könnte eventuell wirken, auch wenn es kaum auszuhalten ist.

    BTW: Im Moment werde ich fast jeden Tag von solchen Gutmenschen vom BUND angeschnackt, ob ich bei denen nich Fördermitglied werden will, um mich selber als Gutmensch zu fühlen.

    Beim nächsten Mal werde ich diese Mädchen vom BUND mal nach deren Meinung über das Schächten fragen. Auf die fassungslosen Gesichter und Kommentare von denen freue ich mich.

    Das wird ein Spaß, ist mein neuer Lieblingssport nach so einen stressigen Tag im Büro 🙂

  11. und der Tod durch Verbluten abgewartet.

    Leider ist das für das islamische Schächten so nicht richtig bzw. unvollständig.

    Der Hals des Tieres wird vorn komlett durchgeschnitten, beim Todeskampf gelangen so erbrochener Mageninhalt und die dort vorhandenen Bakterien in Lunge und Blutbahn – das Fleisch ist also BAKTERIELL VERSEUCHT.
    Außerdem ist es durch den bis über 10 Minuten dauernden Todeskampf bei vollem Bewußtsein völlig mit Adrenalin überfrachtet.
    Guten Appetit!

  12. Die Tierschützer sind sofort zur Stelle, wenn Tiere nicht artgerecht gehalten werden, und wenn ein kleiner Hund überfahren wird oder eine Katze im Gully steckt, bringt die Qualitätspresse seitenweise Sonderberichte.
    Daß diese abartige kulturbereichernde Verfahrensweise hingegen höchstrichterlich abgenickt wird, ist an Perversion kaum zu überbieten.
    Die Tolerierung der widerwärtigen Islambräuche erzeugt wiederum das tägliche Gefühl, das wir alle kennen: Abscheu und Ekel.

  13. #8 Franco de Silva (10. Jul 2012 19:40)

    Wo bleibt der Aufschrei sämtlicher Tierfreunde, wo bleiben die Aktionen gegen diese Barbarei ?

    Ich höre nix, ich sehe nix, wo sind die Duckmäuser, die ansonsten immer vorne weg dabei sind,

    Der Aufschrei bleibt aus, weil alle so sind wie du. Oder anders gesagt:

    Du selbst bist gefragt: Kopiere den Artikel aus der FR, setze die Quelle darunter.

    Lege ihn dort aus, wo es legal ist. Ich habe schon solche Artikel in der Bahn auf dem Sitzplatz gesehen, als ich ausstieg

    oder als ich im Eiscafe saß,legte mir ein Vorbeigehender so etwas auf den Tisch und ich konnte ihn gar nicht mehr fragen, weil so viel los war.

    Tu selbst was, damit auch andere etwas tun.

  14. @ #8 Eduard (10. Jul 2012 19:41)

    Wo sind denn unsere tierliebenden GRÜNEN, die sich ansonsten um das Wohlergehen jeder Feldmaus sorgen ?

    Dieselbe Frage ergibt sich bei diesen Vogel- und Fledermaushäckslern, auch als Windenergieanlagen bekannt. Da erntet man von Seiten der der Ökofaschisten auch nur beklommenes Schweigen. Die Grünen sind einfach nur widerlich.

    Zum Thema bspw. hier:

    http://www.pi-news.net/2012/07/beckum-windrad-brennt-super/

  15. @ #12, havel

    und selbst der (Karton mit BIO- Eiern) ist noch zuviel, es sei denn, Du magst Doxine. Für mich ist der Schriftzug „BIO“ der Hinweis, das Zeug nicht zu kaufen. Beste Auskunft über die „BIO“qualität gibt der blog „AHO“ oder Pollmers EULE.
    Und dann staunen!!
    http://www.animal-health-online.de/lme/
    Rechte Seite: TOP STORY. Und dann nochmal über den BIO- Dreck ganz lange nachdenken!!!

  16. Plöd für die Schafe, dass sie keine Juchtenkäfer, Schönschrecken oder Gelbbauchunken sind.

    Noch plöder, dass in Deutschland das Fremde, insbesondere der Mohammedaner-Migrant und sein Islam, höher geschätzt wird als das Eigene und Sonderrecht über Sonderrecht bekommt.

  17. #16 PI-User_HAM (10. Jul 2012 20:03)
    Beim nächsten Mal werde ich diese Mädchen vom BUND mal nach deren Meinung über das Schächten fragen. Auf die fassungslosen Gesichter und Kommentare von denen freue ich mich.

    Das wird ein Spaß, ist mein neuer Lieblingssport nach so einen stressigen Tag im Büro

    Gute Idee. Dabei muss man dann ein möglichst doofes Gesicht machen und auch sonst ahnungslos tun:

    „Ich habe gehört, dass bei Muslimen Tiere geschlachtet werden, indem …. Wisst ihr was darüber?
    Das fände ich ja dann fast noch schlimmer als unsere Schlachthöfe. Kannst du da mal nachfragen, ob das stimmt?“ [doofes Gesicht machen]

    😀

  18. 1.Stufe: Beschneiden aus religiösen Gründen
    2.Stufe: Schächten aus religiösen Gründen
    3.Stufe: Steinigen aus religiösen Gründen
    🙁

  19. #23 nicht die mama:
    „Noch plöder, dass in Deutschland das Fremde, insbesondere der Mohammedaner-Migrant und sein Islam, höher geschätzt wird als das Eigene und Sonderrecht über Sonderrecht bekommt.“

    Und warum wehrt sich keiner?
    Ach ja, das wäre bestimmt ein Natzih gewesen.

  20. #27 rotgold:
    „Wo bleibst du?“

    Aussergerechnet ein alter, kranker Rentner?

    Ich habe meinen Widerstand geleistet. Das ging unter den Kommunisten nicht mit einem erhobenen Zeigefinger ab.

  21. Gibt es eine Möglichkeit, den aufrechten Herrn Reinhard Strack-Schmalor irgendwie zu unterstützen?

  22. Herr Strack-Schmalor mußte bei seinem aufrechten Kampf gegen diese barbarischen Schlachtmethoden des Rüstem Altinküpe so manch deprimierende Niederlage vor Gerichten verkraften, dazu mal das schändliche Schächturteil des BVerwG Leipzig gugeln. Die richterliche Begründung strotzt vor Arroganz und Fakten auslassender Begründung…

    Folgender Protestbrief an ein Bayerisches Obergericht thematisiert die extremst grausamen Qualen eines geschächteten Tieres.

    1
    Dr. Gerhard Heybrock (Diplom-Biologe)
    Am Himmelfeld 35 56410 Montabaur
    E-Mail: gerhard.heybrock@online.de
    Dr. Gerhard Heybrock · Am Himmelfeld 35 · 56410 Montabaur
    Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
    z.Hdn.:
    Herrn Präsident Stephan Kersten sowie
    Herrn Vizepräsident Dr. Erwin Allesch
    Ludwigstr. 23
    80539 München
    31.07.2011
    Erlaubnis betäubungslosen Schächtens durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
    Sehr geehrter Herr Kersten,
    sehr geehrter Herr Dr. Allesch,
    sehr geehrte Damen und Herren,
    mit Entsetzen und Empörung habe ich die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs
    zur Kenntnis genommen, dass der Klage eines muslimischen Metzgers entsprochen wurde, die
    betäubungslose Form des Schächtens als vermeintlich zwingende religiöse Handlung eines streng
    Gläubigen anzuerkennen und somit fortan für rechtens zu erklären. Dies ist umso verwunderlicher,
    als es seit dem Schächturteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15.01.2002 trotz anhaltender
    öffentlicher Diskussion und intensiver Nachforschung von Seiten der Schächt-Befürworter keiner
    einzigen mosaischen Religionsgruppe gelungen ist, den juristisch erforderlichen Nachweis einer
    zwingenden religiösen Vorschrift der Betäubungsfreiheit des Schächtvorgangs zu erbringen. Im
    Gegenteil, es fand ein intensiver Kontakt von Tierrechtlern mit führenden Religionsvertretern
    beider großen muslimischen Glaubensrichtungen (Sunniten und Schiiten) sowie des Jüdischen
    Glaubens statt, der zum Ergebnis hatte, dass keine Bedenken oder Religionskonflikte bestehen,
    wenn der Schächtvorgang unter einer sogen. reversiblen Betäubung (v. a. Elektrobetäubung)
    stattfindet (siehe bei http://www.paktev.de). In Konsequenz dieser Tatsache und im Zuge der
    Annäherung der Türkei an die EU hat selbst eine muslimisch konservative türkische Regierung die
    unbetäubte Form des Schächtens ab Dez. 2011 verboten.
    Geradezu grotesk mutet vor diesem Hintergrund das hier aktuelle Urteil des Bayerischen
    Verwaltungsgerichtshofs in Sachen Schächten an. Es erklärt eine Handlung für rechtens, die nach
    deutschem Recht grundsätzlich als Straftat gilt und in Kürze auch im Heimatland des – vermutlich
    türkischen – Metzgers verboten sein wird. Einen Volksaufstand gläubiger oder gar „streng
    gläubiger“ Türken oder Missfallenserklärungen von Seiten anderer moslemischer Länder gegen
    die neue türkische Schlachtvorschrift hat es meines Wissen bisher nicht gegeben, obwohl das
    Gesetzesvorhaben einer breiten internationalen Öffentlichkeit seit vielen Monaten bekannt ist. Die
    „streng-gläubigen“ Vorgaben des klagenden Metzgers sind demnach offenkundig nicht durch
    zwingende Vorschriften der Religion, der er angehört bzw. deren Führungspersönlichkeiten
    abgesegnet, also nicht substanziell und nachvollziehbar, wie es das BVerfG 2002 als zulässig
    voraussetzt. Es basiert bestenfalls auf dem persönlichen Glaubens-Irrtum des Klägers, der die
    althergebrachte Form des Schächtens ohne Betäubung aus purer Gewohnheit als notwendig für
    korrektes religiöses Handeln ansieht oder als solche vorgibt. Spätestens im Zuge des Prozesses
    hätten sowohl er wie auch das Gericht von den o. g. Tatsachen Kenntnis nehmen und die Klage
    zurückziehen bzw. zurückweisen können. Dass dies nicht geschehen ist lässt dringend vermuten,
    dass der Kläger wider besseres Wissen einen religiösen Anspruch erhebt bzw. diesen vortäuscht.
    2
    Merkwürdig ist immerhin, dass in Deutschland meines Wissens noch kein religiöser Würdenträger
    für seine Glaubensgemeinschaft den Anspruch der Betäubungslosigkeit beim Schächten
    eingeklagt hat, sondern dass es immer Metzger wie etwa ein Herr Altinküpe aus Hessen waren,
    die sich für besondere religiöse Strenge beim Schlachten einsetzten. Vertreter dieser Branche
    zeichnen sich gemeinhin weder durch besondere Spiritualität noch hoch entwickelte Empathie mit
    den ihnen ausgelieferten Schlachttieren aus. Dies legt den Schluss nahe, dass es ihnen vielmehr
    um die Gewinnung eines Marktvorteils im Wettbewerb gegen die nach hierzulande geltenden
    Gesetzen unter korrekter Betäubung schächtenden muslimischen Metzger geht. Dies wäre gerade
    auch im Zusammenhang mit dem künftigen Betäubungsverbot in der Türkei ein interessanter
    wirtschaftlicher Aspekt, bei dem man sich die Unwissenheit oder auch Unbelehrbarkeit zahlreicher
    ultra-konservativer Muslime in Sachen religiöser Normen zunutze machen könnte, und zwar mit
    „echt streng“ traditionell erzeugtem Schächtfleisch deutscher Herkunft. Andererseits oder
    womöglich auch gleichzeitig wäre eine quasi sadistische Freude des Klägers am besonders
    grausamen Tod der ihm ausgelieferten Tiere als Triebfeder des von ihm angestrengten
    Gerichtsverfahrens denkbar. Merkwürdig ist jedenfalls, dass sich wie im vorliegenden Fall
    ausgerechnet Metzger als Gralshüter einer als religiös deklarierten Tradition profilieren, die man
    nach reiflicher Beschäftigung mit der Thematik zweifellos als hochgradig tierquälerisch einstufen
    muss. Gezielte Tierquälereien sind nicht von ungefähr gerade aus Schlachthöfen wiederholt
    belegt, und ein gewisser Prozentsatz der Bevölkerung tendiert leider generell zu sadistischer
    Freude. Bekanntermaßen sind aus diesem Grund Tierquälereien leider auch Inhalt zahlreicher
    Unterhaltungs-Traditionen in verschiedensten Ländern.
    Dass Schächtmetzger sanftmütig mit ihren Schlachtopfern umgehen, wie es etwa der Koran
    explizit vorschreibt ist, ist eine Illusion. Wäre zu Lebzeiten Mohammeds eine Schlachtbetäubung
    möglich gewesen oder hätte sie auch nur zur Debatte gestanden, hätte sie der große Prophet, der
    explizit einen schonendem Umgang mit Schlachttieren forderte, mit Sicherheit gefordert. Das vom
    Bayerischen Verfassungsgericht leider anerkannte Argument des vermeintlichen Versengens von
    Haaren mit der Elektrozange im Zuge einer Betäubung des Tieres hätte der Religionsstifter sicher
    nicht als Körperverletzung sondern vermutlich übles Täuschungsmanöver zum starren Festhalten
    an der rückständigen Tierquälerei betäubungslosen Schlachtens gewertet. Was in heutigen
    Schächt-Schlachthöfen (von weniger wie auch „streng“ gläubigen [die Begrifflichkeit ist in ihrer
    Dimension nirgendwo definiert und damit auch m. E. juristisch nicht prüfbar] Muslimen
    unwidersprochen geduldet) u. a. auch bereits im Umgang mit den Tieren vor deren Schächten
    abgeht, ist vielmehr der blanke Horror, den Menschen mit mindestens durchschnittlicher
    empathischer Ausstattung i. d. R. nicht mit ansehen können. Sicherlich hat auch kein
    Verfassungsrichter im Zusammenhang mit dem hier erörterten Urteil einer Schächtung je
    unangemeldet beigewohnt.
    Was Schächten eigentlich ist, ist der breiten westlichen Bevölkerungsmehrheit, ebenso wie den
    Informations-Medien, den meisten Tierschützern und offenbar auch dem deutschen Gesetzgeber
    nicht hinreichend bekannt, denn Schächten wird in Gesetzestexten lapidar als „Schlachten ohne
    Betäubung“ definiert. Dies ist in derart simplifizierter Form falsch. Es könnte damit umgekehrt jedes
    Schlachten ohne Betäubung, wie es beispielsweise in „normalen“ westlichen Schlachthöfen
    überaus schändlicherweise und zudem gesetzwidrig häufig vorkommt, als Schächten bezeichnet
    werden. Andererseits ist ein echtes Schächten sehr wohl auch mit Betäubung möglich und wird
    deshalb von der breiten Mehrheit der in Deutschland lebenden Muslime selbst im Zusammenhang
    mit dem Kurban-Bayrami-Opferfest unbeanstandet als glaubenskonform toleriert. Wesentlicher
    Unterschied des Schächtens zum „normalen“ Schlachten ist die Schnittführung. Sie erfolgt beim
    Schächten dicht unterhalb des Kopfes mit einer Schnittführung durch die gesamte Kehle bis zur
    Wirbelsäule. Luft- und Speiseröhre, einschließlich verschiedener bedeutender Nerven werden
    hierbei durchtrennt. Schächten sollte man daher, um Missverständnisse zu vermeiden, besser als
    Kehlschlachten bezeichnen. Beim hierzulande üblichen Schlachten erfolgt die Schnittführung
    hingegen nicht durch die Kehle, sondern zielt ausschließlich auf ein vollständiges durchtrennen
    beider großer Halsschlagadern beiderseits des Halses, und zwar vor deren weiterer Verzweigung,
    d. h. in vergleichweise Kopf ferner Form ab, um den Ausblutungsvorgang zu beschleunigen. Auch
    dieses Vorgehen ist in unbetäubter Form sehr schmerzhaft. Es werden dabei allerdings im
    Gegensatz zum Schächten keine, für das das Entbluten völlig unwesentlichen und zudem extrem
    Schmerz empfindlichen Organe wie Luft und Speiseröhre durchtrennt. Auch panische
    Erstickungsanfälle, die dadurch ausgelöst werden, erübrigen sich.
    3
    Da im kehlnahen Halsbereich die Halsschlagadern bereits in mehrfacher Verzweigung vorliegen
    und die Verwundung physiologisch mit lokaler Blutdrucksenkung zugunsten des noch intakten
    Kopfschlagaderpaares innerhalb des Spinalkanals der Wirbelsäule beantwortet wird, tendiert die
    Kehlschnittwunde zum schnellen Nachlassen der Blutung. Dies macht oft ein Nachschneiden mit
    entsprechender Neueinwirkung von Extremschmerzen wie auch ein Überstrecken des Kopfes des
    Tieres erforderlich. Der Schnittvorgang selber wird durch die starke Verknorpelung von Kehlkopf
    bzw. Luft und Speiseröhre bedeutend erschwert und erfolgt oft unzureichend, so dass – unbetäubt
    extrem schmerzhaft – hin und her gesäbelt werden muss. Bereits die Manipulationen am Tier zur
    unmittelbaren Vorbereitung des Schächtschnittes sind, je nach Tierart (zunehmend mit der Größe
    des Tieres bzw. dessen Fixierungsbedarfs in ungewohnter Haltung) eine nur mit brutalster
    Gewalteinwirkung, extremer Todesangst und entsprechendem Leidensdruck verbundene Tortur.
    Schächten ist damit nach modernem veterinärmedizinischen und schlachttechnischen
    Kenntnisstand eine unabdingbar mit zahlreichen Mängeln behaftete und zum Entbluten (=
    Schlachten per definitionem, siehe Fleischhygienegesetz) denkbar schlecht geeignete Methode,
    die sich in nahezu unveränderter Form (abgesehen von einigen schlachttechnischen Hilfsmitteln)
    bis ins antike Ägypten, d. h. mehrere Tausend Jahre zurückverfolgen lässt.
    Angesichts veterinärmedizinisch-anatomischer und physiologischer Kenntnisse, die seit geraumer
    Zeit unleugbar auch Muslimen vorliegen und der nach intensiven Recherchen des letzten
    Jahrzehntes erlangten Erkenntnis, dass Betäubungsmethoden zur Verfügung stehen, die von
    höchsten Würdenträgern jedweder mosaischen Glaubensrichtung als religionskonform eingestuft
    werden, ist der Ausnahmeparagraph 4a (Tier-SchG) obsolet und muss der Anspruch auf das
    Kehlschlachten ohne Betäubung folgerichtig als eine bes. schwere Form vorsätzlicher Tierquälerei
    und entsprechende Straftat nach geltendem Gesetz eingestuft werden. Unbetäubtes Schächten
    einer unbelehrbaren Personengruppe unter dem Vorwand persönlicher Strenggläubigkeit als
    Sonderrecht und quasi Gastgeschenk am eigenen Strafrecht vorbei einzuräumen, empfinde ich
    wie sicherlich die Mehrheit der deutschen Mitbürger als einen nicht hinnehmbaren juristischen
    Fehlgriff.
    Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich mich mit diesem Urteil angesichts der unabsehbaren
    Tragweite und des immensen Leides unschuldiger Wesen, die ein derartiges Ausnahmerecht nach
    sich zieht – andere Bundesländer werden vermutlich nachziehen –, in meiner Menschenwürde
    verletzt fühle. Begründung:
    Gemäß Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Resolution 217 A [III] der
    Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948) sind Menschen „mit
    Vernunft und Gewissen begabt…“. Die vorsätzliche Gräueltat des unbetäubten Kehlschlachtens
    halte ich für eine eklatante Handlung gegen Vernunft und Gewissen. Sie als essentielle religiöse
    Handlung zu bezeichnen, empfinde ich als Betrugsversuch. Sie auch nach reiflicher
    Prozessführung tatsächlich als Recht anzuerkennen, halte ich für skandalös. Der nicht
    nachlassende Gedanke an die Gräueltaten, die damit verbunden sind, rufen bei mir dauerhafte
    Übelkeit hervor, beeinträchtigen mein Gewissen, meine Gesundheit und untergraben nachhaltig
    mein Vertrauen in deutsches Recht und eine Demokratie, in der die Rechtsansprüche der eigenen
    Bevölkerungsmehrheit zugunsten zweifelhafter Minderheiten ignoriert werden.
    Ich bin sicher, dass dieses Schächturteil des Bayerischern Gerichtshofes von 2011, wenn es dann
    tatsächlich Rechtskraft erlangt, als ein skandalöser Meilenstein in die deutsche Geschichte
    eingehen wird. Es wird zu Unmut und breitem Widerstand und teilweise Resignation in der
    Bevölkerung führen. Dies schadet dem Rechtsstaat und der Demokratie, wird blinden
    Ausländerhass schüren und zu Unrecht auch nicht wenige derjenigen Muslime oder auch anderer
    Ausländer in Misskredit bringen, die sich in korrekter Form innerhalb bestehender deutscher
    Rechtsnormen bewegen.
    Hochachtungsvoll

  23. Wie nennt man das nochmal…schleichende Islamisierung einer überalterten und wehrlosen Gesellschaft?

  24. Da muß man sich doch sehr wundern. Wo sind denn hier die aggressiven linksgrünen Kämpfer für Tierrechte, die sich, mit Kunstblut bemalt, in die Fußgängerzonen legen, um damit ihren Unmut gegen Pelze zu zeigen, die wegen jedem nicht artgerecht gehaltenen Huhn in Tränen ausbrechen und Prozesse anstreben, weil im Zirkus nach wie vor Elefanten auftreten? Sind ihnen die grausamst dahingemetzelten Schlachttiere nicht einmal eine Erwähnung auf ihren ach so kämpferischen Anti-Rechts-Seiten wert, mit Hinweisen auf gesellige Abende und selbstverständlich veganer Küche? Diese Menschen sind Heuchler, vor denen man nicht einmal ausspucken sollte, denn selbst das wäre zuviel der Ehre. Ich hoffe, einige von diesen verirrten Geistern lesen hier mit und erfahren zumindest dadurch, wie verabscheuungswürdig sie mit ihren verlogenen Lippenbekenntnissen zum Wohle von Tier und Umwelt sind.

  25. Wo die LinksgrünInnen sind, diese HeuchlerInnen?

    Die LinksgrünInnen fordern nicht nur brutale Beschneidung bei wehrlosen Mohammedanerknaben, sie sind auch ausdrücklich für den brutalen Schächtmassenmord:

    http://www.gruene-bundestag.de/themen/tierschutz/25-antworten-auf-25-fragen-zum-gruenen-tierschutzgesetz.html

    25 Antworten auf 25 Fragen zum Grünen Tierschutzgesetz

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat ein neues Tierschutzgesetz erarbeitet. Der Entwurf stößt auf lebhaftes öffentliches Interesse. Hier finden sie Antworten auf die meistgestellten Fragen zum grünen Tierschutzgesetz.
    1. Warum haben die Grünen ein neues Tierschutzgesetz erarbeitet?

    Zehn Jahre nach der Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (1.8.2002) war es unserer Meinung nach höchste Zeit, die rechtlichen Grundlagen für den Schutz der Tiere komplett zu überarbeiten. Die Bestimmungen des geltenden Tierschutzgesetzes stammen zum ganz überwiegenden Teil noch aus der Zeit, als der Tierschutz noch kein Rechtsgut mit Verfassungsrang war. Deshalb war eine grundsätzliche Überarbeitung wirklich notwendig.

    Schön, dass es den Tieren unter den linksgrünen Khmer nun besser geht! Naja, bis auf eine kleine “Ausnahme”:

    20. Welche Regelung trifft das grüne Tierschutzgesetz zum religiösen Schlachten (Schächten)?

    Das betäubungslose Schlachten darf in Deutschland grundsätzlich nicht durchgeführt werden. Es bedarf einer Ausnahmegenehmigung, die nur für religiöses Schlachten erteilt wird. Verfassungskonform ausgeglichen werden müssen dabei das Grundrecht auf ungestörte Religionsausübung und der im Grundgesetz als Staatsziel verankerte Tierschutz.

    Wir sehen erstmalig die Möglichkeit einer genehmigungsfreien, unter einer reversiblen Betäubung (Wiederaufwachen des Tieres aus der Betäubung ist theoretisch möglich) stattfindenden Schlachtung für jene Religionsgemeinschaften vor, die zwar nicht auf einer betäubungslosen Schlachtung bestehen, aber eine irreversible Betäubung ablehnen. Für jene Religionsgemeinschaften, denen nur eine betäubungslose Schlachtung erlaubt ist, sehen wir – in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht – wie bisher die Möglichkeit vor, eine Ausnahmegenehmigung vom Betäubungsgebot unter bestimmten Bedingungen zu erreichen.

    Aha, grausamer Massenmord durch brutales Ausbluten von Tieren wird von den linksgrünen Khmer dann doch geduldet, wir sind schließlich bunt!

  26. Als Nächstes wird Schächten auf der Straße erlaubt, wie es in Orient üblich ist.
    Mit richterlichem Segen – in die Steinzeit.

    #9 Eduard (10. Jul 2012 19:41)

    Wo sind denn unsere tierliebenden GRÜNEN, die sich ansonsten um das Wohlergehen jeder Feldmaus sorgen?

    Die grünen Maoisten meinen, der edle Wilde darf es – das ist sein Naturrecht, sich überall so zu benehmen wie in Dschungel / Wüste.

  27. Für das Archiv:
    Der kinderlose StudienabbrecherIn ohne eigene Lebensleistung, Umvolker Beck (Khmer Vert 90), ist für die brutale Genitalverstümmelung wehrloser Mohammedanerknaben:

    http://www.gruene-bundestag.de/themen/religion/das-ist-keine-straftat.html

    Beschneidung | 09.07.2012

    Das ist keine Straftat

    Juden und Muslime in Deutschland brauchen Rechtssicherheit. Ein Zwischenruf von Renate Künast und Volker Beck (erschienen in der Frankfurter Rundschau und in der Berliner Zeitung am 9. Juli 2012).
    In den letzten Tagen erreichten uns viele Reaktionen auf unsere kritische Haltung zum Urteil einer kleinen Strafkammer des Kölner Landgerichts. Dieses sieht in der Beschneidung der Penisvorhaut (medizinisch: Zirkumzision) bei minderjährigen Jungen eine strafbare Körperverletzung, auch wenn die Einwilligung der Eltern religiös motiviert ist. Damit wurde eine Debatte befeuert, die Millionen von Menschen in Deutschland und weit darüber hinaus bestürzt und verunsichert.
    Diese – soweit uns bekannt – einmalige gerichtliche Entscheidung ist für andere Gerichte und die Staatsanwaltschaften in Deutschland nicht bindend. Sie schafft keine verbindlichen Verhaltensregeln in der Gesellschaft. Mit einem juristischen Kunstkniff (Freispruch für den angeklagten Arzt trotz angeblicher Strafbarkeit wegen eines zu entschuldigenden Verbotsirrtums) wurde eine höchstrichterliche Klärung verhindert.
    Gründe für die Beschneidung
    In der Diskussion müssen die Auswirkungen rechtlicher Diskurse auf unsere multikulturelle Gesellschaft, in der wir Muslimas und Muslime willkommen heißen und uns über die Wiederkehr jüdischen Lebens nach Deutschland freuen, beachtet werden. Wir möchten für eine differenzierte Betrachtung der grundrechtlichen Kollisionslage zwischen dem Schutz körperlicher Unversehrtheit der minderjährigen Jungen, dem Erziehungsrecht der Eltern und der Religionsfreiheit werben. Diese verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgüter müssen in der Problemlösung einander so zugeordnet werden, dass jedes von ihnen Wirklichkeit gewinnt. Ihnen müssen Grenzen gesetzt werden, damit alle drei zu optimaler Wirksamkeit gelangen können.
    Die teilweise oder vollständige Entfernung der Penisvorhaut greift zweifelsohne in die körperliche Integrität des zu Beschneidenden ein. Rechtswidrig wird sie jedoch nur, wenn bei minderjährigen Jungen keine Einwilligung der Eltern vorliegt oder diese gegen die guten Sitten verstößt. Grundsätzlich üben die Eltern die elterliche Sorge für ihre Kinder eigenverantwortlich und einvernehmlich aus. Damit ist die freie Entscheidung der Eltern die Regel. Für jede staatliche Regelung dagegen muss es durchschlagende Gründe geben und bleibt deshalb die Ausnahme. Deshalb sind zum Beispiel Eltern, die vielfach auch auf Wunsch der Minderjährigen das Stechen der Ohrläppchen genehmigen wollen, nicht mit Strafverfolgung überzogen, weil es sich um einen zwar nicht schmerzfreien, aber doch geringfügigen Eingriff handelt.

  28. #32 Mastro Cecco (10. Jul 2012 20:51)

    Geil, stimmt.

    FuKu-Kretschmann streicht Leererstellen, weil kein Geld da ist, aber seine „grüne“ Partei ist dafür, dass das Geld nach Ausländ umverteilt wird.
    Oder hat „Grün“ etwa gegen die „Eurorettung“ gestimmt?
    Nein?
    Na sowas….

    Ergo: Für „Grüne“ ist Ausland wichtiger als Deutschland.

    Nun triffts wenigstens mal die Richtigen, die linksgrünen Leerer-Gutmenschen aus dem Speckgürtel.

    Apropos „Grüne“ und „Rassismus“…Ist es denn nicht ganz besonders rassistisch, den Beben-Wütendberger Migrantenkindern die Bildung vorzuenthalten?

    Gymnasialleerer, die die Brut der Linksgrünen beschulen, dürften eher nicht zu den „überschüssigen“ Lehrern zählen….

  29. Die Links-Grünen haben sich meines Wissens auch noch nie gegen die grausame rituelle Schächtung von „Ungläubigen“ im Herrschaftsbereich der „Friedensreligion“ gewandt.

    Immerhin hat Allah ja dieses Schächten u.a. in der Sure 8:12 angeordnet.

  30. #41 nicht die mama (10. Jul 2012 22:46)

    Joschka Goebbels wäre heute PressesprecherIn bei den LinksgrünInnen:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Joseph_Goebbels

    Der junge Goebbels verstand sich als Sozialist. Er verherrlichte den Arbeiter und wollte sich innerlich mit ihm verbunden fühlen. Sein Abscheu galt dem „Bourgeois“: Dies war nicht nur der Kapitalist, sondern auch der Kleinbürger. An Kommunisten gefiel ihm ihr revolutionärer Eifer und der Hass auf das Bürgertum. Sozialdemokratie und Liberalismus waren die gemeinsamen Gegner. Trennend war für ihn die internationale Ausrichtung des Kommunismus, während er selbst einen „nationalen Sozialismus“ zu errichten gedachte.

  31. Wie wäre es mal mit einer Karikatur auf der Titanic: Schaf schächtet den islamischen Schlachter?

  32. Ausnahmegenehmigungen können erteilt werden. Da gibt es keinen Zweifel.
    Ausnahmeregelungen regeln eben die Ausnahme.

    Ob für die derzeit stattfindende industrielle Schächtung eine „Ausnahmegenehmigung“ rechtlich genügt, das sollte ernsthaft geprüft werden.
    Ich verstehe auch die vielen Tierschutzvereine nicht, die sich für artgerechte Haltung von Vieh einsetzen, die qualvolle Schächtung selbigen Viehs aber unkommentiert lassen.

  33. @44 – Nachtrag

    – selbiges gilt / sollte gelten für Gläubige. Aber diese werden aktuell zB in Nigeria, Mali, Sudan, Ägypten, Syrien usw durch die ungläubigen Mohammedaner niedergemetzelt -> geschächtet.
    Haben die Mohammedaner die Ausnahmegenehmigung dafür bei der EU oder der UN beantragt?

  34. AN PI:
    Bitte gebt genau bei solchen Beiträgen an, wo man sich beschweren kann. E-Mail-Adressen, Post-Adressen, Telefon-Nummern, Kontaktpersonen – all das wäre sehr wichtig für ins, um uns zu beschweren!!!! Je mehr Leute eben „LAUT“ sind, desto besser. „Laut“ sein ist das Rezept der Linken, und das müssen wir uns zu eigen machen! Wir müssen auch LAUT sein und rufen und mailen und Briefe schreiben und KOTZEN, und, und, und ! ! !
    Es ist extrem wichtig!

  35. Es darf für das Schächten keine Ausnahmebewilligungen geben. KEINE Ausnahme für das Schächten, KEINE Ausnahme für Linksextremismus, KEINE Ausnahme für Islamismus! Wenn jemand schreiben würde: „KEINE Ausnahme für Rechtsextremismus“, dann würde das ganze Land JAAAAA schreien. Zu recht. Aber das ganze Land schläft, wenn es um Linksextremismus, Islamismus, Schächten, und so weiter und so fort geht. Die armseligen PENNER sollen mal aufwachen!

  36. Nachtrag: Es ist ja scheissegal, ob nun Juden oder Moslems schächten. Es ist einfach eine unglaubliche Schweinerei, so etwas zu tun. Das Gleiche gilt natürlich für die Beschneidung von kleinen Jungen! Verdammte Schweinerei! Und erst noch primitiv bis zum geht nicht mehr. Immer auf die Genitalien, was? Steinzeit Senior!
    Und bevor nun einer von den Mädchen anfängt: Lass stecken! Schreib mal Deinem Polit-Willie, dass er was tun soll! Und wähl nicht mehr CDU-CSU-FDP-SPD-LINKE-USW-USF!

  37. #49: Das Jüdische Schächten ist weitaus humaner als das Islamische (gab hier auch einen Artikel dazu auf PI). Unlängst gab es auch eine Studie, die besagte, daß Tiere bei korrekter Schächtung weniger leiden als in modernen Schlachtfabriken, wo es auch nicht unbedingt „sauber“ zugeht.

    Ich würde sagen die perfekte Schlachtmethode ist noch nicht gefunden.

    Was das Beschneiden angeht: 90% der Amis werden beschnitten. Probleme gibts dabei nicht. Auch in Deutschland werden Jungen von Nichtjuden manchmal aus medizinischen Gründen beschnitten (Vorhautverengung).

    Ich persönlich wurde nicht beschnitten und bin auch ganz froh darum, aber es ist nicht so barbarisch, wie es immer dargestellt wird.

  38. Wer verkauft eigentlich dem Schächter die Schafe, Ziegen und Rinder, die er schächtet?

    Welcher Schäfer oder Bauer verkauft dem Schächter das arme Vieh?

    Wo sind sie denn, die militanten Tierschützer, die dieses arme Vieh befreien?

    Ich bin gegen Pharma-Tierversuche UND auch gegen das Schächten! Ich habe keine enges Herz und nur Mitleid mit Juchtenkäfern und geborenen Kindern, auch die Ungeborenen haben ein Lebensrecht. Es gibt für mich keine Auslese. Entweder für Lebensschutz von Mensch, Tier und Pflanze oder nicht.

    Grüne, militante Tierschützer, Antifa teilen aber den Menschen-, Umwelt- und Tierschutz: wir müssen, Moslems nicht.

  39. So ist das eben: Muslime dürfen in diesem Land, was sonst keiner darf.

    Aber mit dem Beschneidungsverbot ist schon ein guter Anfang gemacht, jetzt fehlt nur noch ein klares Schächtverbot. Vielleicht kommen wir ja dann mal im zivilisierten
    21. Jahrhundert an!

  40. Leute, kommt mal wieder runter. wir sind dekadent, verweichlicht und haben anscheinend keine echten Probleme mehr, wenn wir aus jeder Minimuecke (Schaechten, Beschneidung) einen Elefanten machen muessen.
    Und wenn dann wegen so einer laecherlichen Pillepalle Gerichte jahrelang lanhgelegt werden, dann ist auch klar, warum keine Zeit mehr bleibt, sich mit echten Kriminellen zu befassen.

  41. Der Staat verrät seine Bürger.

    Heute Halal – morgen Muezzingeschrei – übermorgen Steinigung.

    Die Dämme brechen.

  42. Schächten, meiner Meinung ein Schritt zurück ins Mittelalter und kein zivilisiertes Handeln.
    Barbaren halt.

  43. Solange Menschen sich die Döners reinschieben, sind sie mitschuldig.

    Ich habe diesbezüglich ein reines Gewissen, ich esse nicht türkisch, bzw. arabisch.

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