Das Landgericht Freiburg hat heute das ehemalige NPD-Mitglied Florian Stech (Foto) vom Vorwurf des dreifachen versuchten Totschlags freigesprochen. Stech war letztes Jahr auf einem Parkplatz von einer Gruppe vermummter Linksextremisten attackiert worden und mit seinem Auto auf die Angreifer zugefahren. (PI berichtete). Nach Auffassung der Kammer war sein Handeln dabei vom Notwehrrecht gedeckt.

Die „Badische Zeitung“ berichtet:

Der Prozess gegen den 29-Jährigen hatte am 18. Juni vor dem Landgericht Freiburg begonnen. Dem Ortenauer Neonazi wurde vorgeworfen, am 1. Oktober 2011 auf einem Parkplatz bei Riegel mit dem Auto absichtlich in eine Gruppe linker Aktivisten gerast zu sein. Dabei fuhr der 30-Jährige einen 22-Jährigen an und verletzte ihn schwer. Florian S. war an jenem Abend als eine Art Schleuser für auswärtige Teilnehmer einer geheimen Neonazi-Party am Kaiserstuhl auf dem Pendlerparkplatz nahe der Autobahn 5 postiert. Er selbst gab an, sich von der Gruppe von fünf – teilweise vermummten – Aktivisten bedroht gefühlt zu haben. (…)

Die Verantwortung für den Notwehrexzess des Angeklagten sieht das Gericht bei den Angreifern der linken Antifa-Szene, die in eindeutig unfriedlicher Absicht erschienen seien, um, wie es ein Zeuge sagte, „den Schleusungspunkt zuzumachen“. Dem Gericht zufolge hätten die Angreifer dem aus dem Parkplatz herausschießenden Mitsubishi-Colt noch ausweichen können. Auch der beim Aufprall schwer Verletzte hätte dazu noch Zeit gehabt. Stattdessen sei er wohl absichtlich auf das Auto gesprungen, weil er es womöglich stoppen wollte. Damit hätte der Angeklagte nicht rechnen müssen. Alles in allem liege kein Tötungsvorsatz vor. Auch wenn Zweifel blieben, müsse das Gericht für den Angeklagten entscheiden. Es folgt damit dem Plädoyer der Verteidigung, die auf Freispruch wegen Notwehr plädiert hatte.

Die Strafkammer des Landgerichts Freiburg unter Vorsitz von Eva Kleine-Cosack betonte nun vor ihrer von Unmut im Saal begleiteten Urteilsbegründung, dass es in Deutschland „kein Gesinnungsstrafrecht“ gebe. „Justitia ist nicht auf dem rechten Auge blind“, sagte die Richterin. Der Grundsatz „in dubio pro reo“ (lat. „Im Zweifel für den Angeklagten“) gelte auch für Neonazis. Die Kammer sei sich dennoch über den politischen Hintergrund im Klaren gewesen. Wäre der Unglücksfahrer Mitglied der SPD gewesen, den eine Gruppe Vermummter attackiert hätte, wäre wohl kein Staatsanwalt auf die Idee gekommen, ihn anzuklagen.

Da das Recht niemals dem Unrecht weichen darf, ein zu begrüßendes Urteil.

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27 KOMMENTARE

  1. Die Assifanten haben sich wahrscheinlich drauf verlassen, dass der von ihnen bedrohte Fahrer seine Fluchtfahrt abbricht, wenn sie sich ihm vors Auto stellen.
    Eigentlich hat er ja deeskaliert: er ist geflüchtet.
    Werden die Assifanten noch belangt, wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, Nötigung und versuchter Freiheitsberaubung?

    PI: Die Verfahren wegen versuchter Nötigung wurden – zum Teil gegen Geldauflage – eingestellt.

  2. Eine positive Meldung!

    Erschreckend wie viele offenbar den Angeklagten hinter Gittern sehen wollen, nur weil er eine sehr dämliche politische Gesinnung hat. In der Presse wurden die Angreifer „Aktivisten“ genannt. So nannte man wohl auch im 3. Reich Schlägertrupps der SA.

  3. Unabhängig von diesem konkreten Fall kann man jedem nur raten, sich mit der rechtlichen Seite der Notwehr bzw. Nothilfe mal konkret zu beschäftigen.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr

    Es kursieren da immer wieder Ungenauigkeiten, die viele glauben machen, die Grenzen des Erlaubten seien viel enger als sie wirklich sind, z.b. die angeblich geforderte „Verhältnismäßigkeit“.

  4. Jetzt sehen die Linksextremen erstmals, dass ihre Gesinnung nicht jede Aktion oder Strattat abdeckt. War die Rechtsanwältin des Angeklagten nicht auch noch eine Antifa-Grüne?

  5. Wäre der Unglücksfahrer Mitglied der SPD gewesen, den eine Gruppe Vermummter attackiert hätte, wäre wohl kein Staatsanwalt auf die Idee gekommen, ihn anzuklagen.

    Das ist eine schallende Ohrfeige für den Staatsanwalt.

  6. #6 schiddi (12. Jul 2012 17:41)

    Was würde das denn ändern? Nichts. Zumal es dafür keinerlei Anhaltspunkte gibt. Aber Hauptsache was geschrieben…

  7. #7 Rosinenbomber
    na wer weiss, ich denke dass ein wirkliches NPD-Mitglied nicht so ungeschoren davon gekommen wäre. Nicht hier in Dummerland.

  8. Seit wann gelten gewaltbereite Schlägertrupps als „Aktivisten“?

    „Neo-Nazi-Aktivisten“ hab ich zumindest noch nie so gelesen, „Bankraubsaktivisten“, „Entführungsaktivisten“ und „Ehrenmordaktivisten“ auch nicht….

    Ach so, ich vergass…linke Schläger-Aktivisten sind die mit der guten Gewaltbereitschaft.

    Aber wir haben ja weder ein Gesinnungsstrafrecht noch eine Gesinnungsjournaille. 😉

  9. Schade, daß wir uns hier mit so zweifelhaften Personen beschäftigen müssen.
    Allerdings geht es in diesem Beitrag hauptsächlich um die noch zweifelhafteren linksextremistischen Schlägertrupps, von denen heutzutage jeder Nichtlinke bedroht wird.
    Wenigstens darf man sich noch verteidigen! 🙂

  10. Die Berichterstattung der Zeitung ist erste Sahne:

    Schleuser Bezeichnung für Leute, die andere im Auto mitnehmen. Und wohin nehmen sie sie mit? Zu einer geheimen Neonazi Party. Ja, hätten die etwa einen Facebook – Flashmob daraus machen sollen. Das wäre ja auch wieder nicht o. k. gewesen.

    Und dann natürlich die linken Aktivisten, die höfliche Beschreibung für Leute, die Andersdenkenden auflauern, sie verprügeln ihnen die Reisebusse zerstören, die Hauswände beschmieren, offen Nötigungen verüben, Informationsstände zerstören und was sonst eben so linke Aktivisten tun müssen. Wenn der Tag lang ist.

    Und natürlich gibt es keinen Grund, vor linken Aktivisten Angst zu haben. Man muß ihnen nur vernüftig auseinandersetzen, daß man kein Nazi ist, wenn man noch zu Wort kommt.

  11. Wäre der Unglücksfahrer Mitglied der SPD gewesen, den eine Gruppe Vermummter attackiert hätte, wäre wohl kein Staatsanwalt auf die Idee gekommen, ihn anzuklagen.

    Hat die Vorsitzende Richterin das tatsächlich gesagt?
    Hut ab vor soviel Mumm!

    Und in der Tat stellt sich die von #1 Liebes Kind (12. Jul 2012 17:01) aufgeworfene Frage:

    Werden die Assifanten noch belangt, wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, Nötigung und versuchter Freiheitsberaubung?

    PI: Die Verfahren wegen versuchter Nötigung wurden – zum Teil gegen Geldauflage – eingestellt.

  12. Übrigens Gesinnungsjournaille….

    😀 😀 😀

    PI, das wäre doch was.

    Artikel eins zu einer Gewalttat Anfang des Jahres in München:

    Der Ärger begann, als sich ein dunkelhäutiger Mann mit schwarzer Pudelmütze und weißen, fingerlosen Handschuhen um 22.30 Uhr in der Fastfood-Schlange vordrängelte. Es kam zum Streit, bei dem der Schüler massiv bedroht wurde: „Scheiß-Nazi, wir sehen uns an der Tür wieder.“ Er nahm die Drohung nicht so ernst – ein Fehler: Als der Schüler ins Obergeschoss gehen wollte, wurde er abgepasst und aus dem Lokal gezerrt.

    http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen-zentrum/vorgedraengelt-schlaeger-verpuegeln-schueler-18-1557348.html

    In der heutigen Ausgabe nun ein Artikel zu dieser Straftat darüber, dass sich die Polizei nach sieben Monaten dazu herablässt, Täterfotos zu veröffentlichen.

    Aber nun kommt es: Die TZ vertauscht Täter und Opfer.

    Die brutale Prügelei geschah bereits Anfang des Jahres: Nach Polizeiangaben ist der 19-jährige Münchner am 3. Januar im McDonald’s am Karlsplatz von einem afrikanischstämmigen Unbekannten aufgefordert worden, sich nicht vorzudrängeln.

    http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen-zentrum/polizei-sucht-brutale-stachus-schlaeger-2386988.html

    Ist die TZ etwa auf dem schwarzen Auge blind?

  13. Ich bin weiß Gott kein Anhänger der Nazis. Trotzdem ist unsere Justiz auf einen Auge blind.

    Oder wieso wurden gegen die vermummten und bewaffneten Antifa-Schläger kein Vermittlungsverfahren eingeleitet?

    Landfriedensbruch und versuchte Körperverletzung wären da drin gewesen!

    Wieso dürfen sich die roten Antifa-Nazis hier in Deutschland austoben? Sind Antifa-Schläger-Trupps die Hilfstruppen der rotgrünen Gutmenschen?

  14. Der Rechtsstaat hat in diesem Fall funktioniert . Es ist nicht die Frage wie man zur NPD und ihren Mitgliedern steht , sondern was sich militante Linksfaschisten in dieser BRD anmaßen . Diese Leute benehmen sich wie die SA in den 30ern . Das ihnen ein Teil der Staatsmedien noch beispringt , zeigt die ganze Verkommenheit dieses Staates . In den 1990er Jahren wurde in Berlin ein REP – Funktionär erstochen . Die Täter , es waren linksradikale Kurden , wurden freigesprochen . Die Richterin sagte damals , hätte ich das gleiche Urteil gefällt , wenn Rechtsradikale einen Ausländer getötet hätten , wären die Medien und die Politik über mich hergefallen . Das zeigt das wir längst ein Gesinnungsstrafrecht haben . In Berlin wäre dieser NPDler garantiert verurteilt worden . In B-W gibt es offenbar noch konservative Richter , die nicht der Ideologie der politischen Korrektheit verhaftet sind .

  15. Typisch (unbadische) „Schmieren-Badische“:

    „Neo-Nazi“ gegen „Aktivisten“.

    Ja, was sind DIE denn?

  16. Ohne jetzt diesen Florian und seine Gesinnung zu unterstützen, so find ich dieses Urteil mehr als gerecht. Ich hätte mich ebenso verhalten.

  17. Wieso dürfen sich die roten Antifa-Nazis hier in Deutschland austoben? Sind Antifa-Schläger-Trupps die Hilfstruppen der rotgrünen Gutmenschen?

    Das sind sie in der Tat. Vor allem unter den Grünen gibt es zahlreiche Berufspolitiker bis in die höchste Ebene, die offen mit diesen Gruppen sympathisieren und auch keine Scheu zeigen, sich auf Demonstrationen mitten im gewaltbereiten sogen. Schwarzen Block fotografieren zu lassen (z.B. Jürgen Trittin).

    Wirklich als SA (gerade auch wenn man die damalige Funktion der NS Sturmabteilung vergleicht) tritt die Antifa seit dem Zeitpunkt auf, wo sie damit begonnen hat systematisch Wahlkampf-Infostände nicht genehmer Parteien zu überfallen.
    Im so genannten „Kampf gegen Rechts“ werden aus Steuermitteln auch Gruppierungen finanziert, die eindeutig kriminell sind.

    Und dieser „Welpenschutz“ und die Unterstützung aus höchsten Kreisen führt bei vielen dieser Leute inzwischen wirklich zur Überzeugung, dass man über dem Gesetz steht.
    Es ist nicht mehr so das bewusst Gesetze gebrochen werden und es ihnen egal ist – nein, sie denken wirklich das bestimmte Gesetze nicht mehr für sie gelten.

    Darum fallen „Anti“faschisten auch regelmäßig aus allen Wolken wenn sie für normale Straftaten ausnahmsweise auch mal normal bestraft werden – oder, wie in diesem Fall, auch jemandem von der Gegenseite Grundrechte eingeräumt werden.

  18. Wer einmal im Steinhagel von Linksextremisten stand, weiß, dass diese auch Totschlag in Kauf nehmen. Der Mann mußte also um sein Leben fürchten.

  19. Unglaublich! Es gibt tatsächlich noch RichterInnen, die nicht vorauseilend folgsam in eine Hexenjägermentalität verfallen wenn es um politisch unerwünschte Personen geht, sondern unvoreingenommen, nach Recht und Gesetz und dem eigenen Gewissen verpflichtet an einen Fall herangehen.

    Wie lange wird sich das System so etwas noch bieten lassen?

  20. Ich frage mich, wann man in den Geschichtsbüchern lesen wird, dass die SA grundlegend eine friedliche Demonstrationsgruppe von Aktivisten gewesen ist…

  21. Hehe, LOL…springt auf nen fahrendes Auto drauf um es zu stoppen und zeigt dann den Fahrer an wenn er sich dadurch verletzt…dumm dümmer Antifa!

  22. Die Badische Zeitung ist seit Jahren schon ein Linksverseuchtes Käseblatt.
    Und wer sich in Freiburg auskennt weis das dort eine Gutmenschen Hochburg ist.

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