Nach den Nebenklägern hat nun auch die Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Freiburger Landgerichts Revision eingelegt. Dieses hatte das ehemalige NPD-Mitglied Florian Stech (Foto) wegen Notwehr vom Vorwurf des dreifachen versuchten Totschlags freigesprochen (PI berichte hier und hier). Die Kammervorsitzende hatte die Anklageerhebung in ihrer Urteilsbegründung als politisch motiviert bezeichnet. Wäre der Angeklagte SPD-Mitglied gewesen, hätte die Staatsanwaltschaft die Sache wohl auf sich beruhen lassen. Stech war auf einem Autobahnparkplatz von einer Gruppe maskierter Linksextremisten angegriffen worden und daraufhin in diese hineingefahren.
Die „WELT“ berichtet:
Im Fall eines vom versuchten Totschlag freigesprochenen Neonazis hat die Staatsanwaltschaft Freiburg Revision eingelegt. Es müsse geklärt werden, ob bei einer Überschreitung der Grenzen von Notwehr jede Form von Verwirrung, Furcht oder Schrecken für einen Freispruch ausreiche, sagte Staatsanwalt Florian Rink der Nachrichtenagentur dapd am Donnerstag. Er hatte für eine dreijährige Gefängnisstrafe wegen versuchten Totschlags und Körperverletzung in drei Fällen plädiert.
Das Freiburger Landgericht hatte eine Fehlreaktion des 29-jährigen Rechtsradikalen aufgrund von Panik nicht ausschließen können. Der Mann war in eine Gruppe maskierter Linksgerichteter gefahren, die sich auf einem Parkplatz maskiert und mit Reizgas bewaffnet seinem Auto genähert hatten. Dabei wurde ein 21-Jähriger schwer verletzt. Über die Revision entscheidet der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Entschieden wird in Karlsruhe über nicht weniger als die Aushöhlung des Notwehrrechts durch Gesinnungsrecht…
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Pech, da hat sich der Stech leider nicht durch die ANTIFA richten lassen.
Das ist unverzeihlich im Gesinnungsstaat GDR plus der Gutmenschen.
Maskiert bedeutet immer, bei einer Stzraftat nicht erkannt werden zu wollen. Das hat Bankräuberniveau. Sie haben geerntet, was sie selbst bestellt haben.
Wenn eine Gruppe, maskiert und bewaffnet, auf einen Bürger zustürmt, muß sie mit Gegenwehr rechnen.
Rechstradikalismus kann nur durch mehr MigrantInnen im öffentlichen Dienst vorgebeugt werden:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article108389096/Mutmasslicher-Terrorist-wollte-Polizist-werden.html
Was erwartet eine Kammervorsitzende von der Staatsanwaltschaft wenn sie die Anklage als „politisch motiviert“ bezeichnet? Das ist doch genauso als hätte sie in der Urteilsbegründung eine Wiederaufnahme gefordert.
Welche Massnahmen wurden eigtl seitens des Staates gegen die Gruppierungen und ihre Unterstützer unternommen die maskiert und bewaffnet Jagd auf Andersdenkende machen?
PI: Die Verfahren wegen versuchter Nötigung wurden gegen Geldauflage – beim dem Verletzten ohne diese – eingestellt.
Sind eigentlich die drei maskierten Linksradikalen wegen der Bildung eines Terrornetzwerkes bzw einer terroristischen Vereinigung angeklagt worden?
Wir haben längst eine politisch abhängige Justiz, die sich z.B. auch zur Förderung der Zuwanderung benutzen läßt!
#7 HarryM (26. Jul 2012 14:41)
Wir haben längst eine politisch abhängige Justiz
Seh ich ähnlich. Vor allem, weil von „unserer“ Justiz immer wieder Opfer, die sich gegen eine angreifende Übermacht zur Wehr setzen, zu Tätern gemacht werden (sollen).
Mit dem richtigen Migrationshintergrund wohl auch.
Vor dem Gesetz sind alle gleich…
…nur manche sind etwas gleicher.
Also im Ernst.
Ich wäre auch nicht rechts abgebogen.
Wenn er wirklich Panik hatte, dann war es Notwehr (Exzessive Notwehr).
Panik bedeutet aber auch das er nicht rational handeln konnte.
Somit wäre Herr Stech schuldunfähig.
Aber auf Indymedia haben die roten Faschos ja schon angekündigt, das sie sich an die Anwältin und den Richter machen wollen.
Wenn ich die Quelle finde reiche ich sie nach.
„Er hatte für eine dreijährige Gefängnisstrafe wegen versuchten Totschlags und Körperverletzung in drei Fällen plädiert.“
Versuchter Totschlag…
In Frankfurt wurde vor zwei Jahren ein 14-jähriger in einer 30-er Zone von einem Mercedes mit überhöhter Geschwindigkeit überfahren. Der Fahrer flüchtete, der Junge starb. Der türkische Fahrer (der vermutlich unter Drogeneinfluss fuhr) bekam 1,5 Jahre auf BEWÄHRUNG!!! Kein Tag im Knast für ein Menschenleben…
Aber bei Notwehr ohne Tote gleich 3 Jahre fordern…Kranke Justiz, krankes Land.
„wer sich maskiert weis das seine folgenden handlungen nicht mit seiner person in verbindung gebracht werden sollen und damit eine strafvervollgung erschwert wird…..“
und dann ist doch eine „putativnotwehr“ nur rechtens.
Seit wann ist in Deutschland möglich, einen bereits Freigesprochenen wegen dem gleichen Tatvorwurf wieder vor Gericht zu bringen?
Freispruch ist Freispruch! Alles andere ist Rechtsbeugung.
Was wäre passiert, wenn der Sachverhalt gelautet hätte „Stech war auf einem Autobahnparkplatz von einer Gruppe maskierter Neo-Nazis angegriffen worden und daraufhin in diese hineingefahren“?
Wahrscheinlich wäre die Revision nicht zugelassen worden.
Stech erleidet das Gleiche Schicksal wir der Rentner, der die albanische Fachkraft in Sittensen final gelocht hat.
Was für eine erbärmliche Gesinnungsjustiz !
In jedem Fall greift heir die putative Notwehr. Sie bedeutet, daß es nur darauf ankommt, ob man sich subjektiv in einer Notwehrsituation glaubt, in einer Situation also, in der rationales Handeln durch emotionales Handeln ersetzt wird, weil nur mehr der angeborene Selbsterhaltungstrieb das Handeln bestimmt. Ob man objekitv anders hätte handeln können, um der Gefahr zu entgehen, ist dabei unwesentlich.
Die Schuld liegt bei dem und den Tätern, die durch ihr Verhalten diese Reaktion ausgelöst haben.
Soviel wie ich weiss, wäre es nicht zur Revision gekommen, wenn die braune Dumpfbacke nicht diesen Spruch auf seinem Facebook- oder Twitterprofil eingetragen hätte, mit dem er quasi diese Tat prophezeite.
Nur mal so: Gibt es irgendeinen Krimi im deutschen Fernsehen, wo Moslems die Gangster sind?
Da gab es mal einen im frühen Abendprogramm, es wurde ein Jugendlicher verdächtigt, aber der „arme“ Halbstarke war dann doch nur ein ganz normaler Rüpel, aber nicht der große Bösewicht.
Wie oft sind (kath.) Italiener die Bösen im deutschen TV? Oft!
Wollen sie uns dafür köpfen? Gibt es Straßenkrawalle und Plünderungen? Verbrennen sie Lutherbibeln?
#13 Anti-Europaeer (26. Jul 2012 17:55)
Aua!
Berufung, Revision, alles möglich – für die Anklage und für den Angeschuldigten, je nach Instanz und in einem gewissen Rahmen.
Hat mit einer zweiten Verurteilung nichts zu tun! Ein Verurteilter kann eine Instanz höher freigesprochen werden. Manchmal gehen Anklage und Verteidigung beide in Berufung bzw. in Revision!
Ich bitte Euch, man darf in unserem Rechtsstaat zu Nahssis Erklärten doch keine Rechte gewähren.
Wo kämen wir denn hin, wenn Recht und Gesetz für alle gleich gelten würden?
#17 Schweinsbraten (26. Jul 2012 22:38)
—Nur mal so: Gibt es irgendeinen Krimi im deutschen Fernsehen, wo Moslems die Gangster sind?—
Genau! Es sind alle Gangster, alle außer Moslems, die spielen höchstens den Retter, Opfer oder einen Studenten.
180 Grad Realitäts-Verdrehung !!!
Kopf in den Sand stecken und fertig, was man nicht sehen oder hören kann/will, wird unserem (dabei in die Höhe gestreckten) Arsch, doch wohl nichts antun…Oder? Die Gefahr kann uns nichts, wenn wir sie einfach ver-weg-leugnen Basta!
Unterhalten sich 2 Zebra beim Grass fressen:
Zebra 1: „Nein, die Löwen wollen uns überhaupt nicht jagen oder gar fressen, die sind nämlich genau wie wir Vegetarier, du hast doch Wahnvorstellungen“, komm leg dich neben mir hin!
Zebra 2: Was!? Die fressen kein Grünzeug, die haben erst gestern meinen Cousin gejagt und gefressen und das gleiche würden sie mit mir oder dir auch machen, ich bleibe lieber stehen, so kann ich besser sehen und schneller weg sein!
Zebra 1: Ach! Du hast doch nur was gegen Löwen, weil du ein Nazi bist…!
Auf einmal springt ein Löwe auf beide zu, Zebra 2 macht die Hufe, Zebra 1 bleibt liegen, kaut weiter und ruft dem Löwen zu „Da rennt der Nazi, das ist er, schnapp ihn dir, der hat nämlich was gegen euch“! Der Löwe brüllt zurück „Grrroar, angerichtetes Fleisch mit Salatfüllung, Leeecker“!…
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