Es sollte die große Liebe werden: Die aus einfachen Verhältnissen stammende Lolita Brieger war im 4. oder 5. Monat vom Sohn eines wohlhabenden Bauern schwanger, wollte diesen heiraten. Doch dessen Vater störte sich an der Herkunft der 18-Jährigen. Sohn Josef K. versuchte sie daher zur vorgeburtlichen Tötung ihres Kindes zu bewegen. Vergeblich. Schließlich brachte K. die Schwangere in einem Schuppen um. Am Montag wurde er vom Landgericht Trier dennoch freigesprochen – weil Totschlag nach zwei Jahrzehnten verjährt und Mord nicht nachweisbar war.
Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet:
Josef K. hat Lolita Brieger am 4. November 1982 umgebracht. Das steht laut Urteil des Landgerichts Trier zweifelsfrei fest. Dennoch bleibt die über 29 Jahre zurückliegende Gewalttat ungesühnt.
Die Vorsitzende der 1. Strafkammer, Richterin Petra Schmitz, verkündete am Montag kurz nach 15.30 Uhr einen Freispruch vom Vorwurf des Mordes. Nachzuweisen sei dem 51-jährigen Angeklagten, einen Totschlag an der damals 18-jährigen Lolita begangen zu haben. Doch dieses Delikt verjähre nach 20 Jahren. Daher könne das Urteil in dem Mordprozess nur auf Freispruch lauten. Eine Entschädigung für die Untersuchungshaft, in der Josef K. seit Herbst 2011 saß, werde dem Angeklagten aber versagt. (…)
Rechtsanwalt Hans-Josef Ewertz, der die Nebenklägerin vertrat, sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“, dass er Revision gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof einlegen werde. (…)
Lolita Brieger wurde vom Vater des Angeklagten als nicht standesgemäß empfunden, der heute 51-jährige Angeklagte habe unter dem ständigen Druck des Vaters gestanden, die Beziehung zu beenden, die ihn ansonsten das Erbe kosten könne. (…)
Lolita wurde laut Gerichtsurteil Geld für Trennung und Abtreibung geboten, sie lehnte ab. (…)
Vielleicht wäre es angesichts derartiger Fälle angezeigt, auch die Verjährungsfrist für Totschlag abzuschaffen. In keinem einzigen Pressebericht wird übrigens der vollständige Name von Totschläger Josef K. oder dessen unverpixeltes Gesicht gezeigt. Könnte schließlich dessen Resozialisierung gefährden…
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Tja, im Gegensatz zu diesem Frauen und Kindermörder bekam Frau Zschäpe die volle Härte der deutschen „Justiz“ zu spüren. Ihre „Resozialisierung“ wurde schon auf einen bloßen Verdacht auf Mittäterschaft durch Klarnamen + Foto in allen Nachrichten verhindert.
Bin ich froh, dass bei Gott nichts verjährt. Der bekommt noch seine Strafe.
Darf man auf unser Rechtssystem spucken,ohne rauszufliegen?
Falls ja……chrrrrrrrrscchh volle Nase…….Fenster auf und ab in den Garten.
Einen Menschen bringt man nicht so einfach um. Da muss man sich schon richtig Mühe geben.
Sie ist tot. Die Gesetze sehen eine Verjährung vor.
Man müsste sich fragen, warum Mord und Totschlag überhaupt verjähren können.
Aber das sind nunmal unsere Gesetze. Im Namen des Volkes.
Ein ganzes Dorf wusste , dass er der Mörder von Lolita Brieger war !!!
Man hat ihn überführt , weil man monatelang sein Telefon abgehört hatte !!!
Der Täter rief dann seinen? Mittäter an, als die letzte Aktenzeichen XY Sendung lief .
Genutzt hat es dennoch nix, unsere Justiz lässt Mörder laufen, weil das Verbrechen verjährt ist, auch wenn die Beweislast erdrückend ist…
Unglaublich???
Denn MORD verjährt NIE.
Hätte der Typ vor 30 Jahren Steuerhinterziehung begangen, wäre er zu 100% verurteilt worden!
Mörder und Kinderschänder lässt man laufen oder gibt ihnen 3000 € Schmerzensgeld weil man ihm bei der Vernehmung ein bisserl Angst gemacht? hat!!
Ich glaube nicht, dass man das im Internetzeitalter wirklich geheimhalten kann.
Mich wundert aber, wieso hier auch „Totschlag“ in Betracht kommt.
Weil sie sich vielleicht vorher gestritten haben und er sie dann im Streit erschlagen hat?
Ein solches „Urteil“ hat einfach eine ganz üble Signalwirkung!
Die Gesetzeslage muss schleunigst geändert werden.
Eine Tötung/ein Mord ist nunmal das Äußerste/Schlimmste, was ein Mensch einem anderen Menschen antun kann.
Da macht es keinen Sinn um „Mordmerkmale“ zu feilschen.
Der Totschlag darf genauso wie der Mord in Zukunft nicht mehr verjähren!
Das ist ein Ding der Unmöglichkeit!
Ich bin gespannt, ob es darüber eine Bundestagsdebatte geben wird. Ich fordere eine Aufgrund dieses Skandal-Urteils.
Dieses Urteil ist eine Bestätigung für alle, die das Recht gern selbst in die Hand nehmen würden (Stichwort Lynchjustiz).
In die Revision lege ich keine großen erwartungen, da im Rahmen der Revision keine neuen Zeugen etc. gehört und auch sonst keine Beweise erhoben werden.
Hier der wichtige Paragraph, der in den Berichten mit keinem einzigen Wort erwähnt wird:
§ 212 StGB – Totschlag: http://dejure.org/gesetze/StGB/212.html
Wohlgemerkt: Totschlag nach § 212 Abs. 2 StGB verjährt erst nach 30 Jahren und es sind erst 29 (!!!)Jahre seit der Tat vergangen.
Verjährt ist nur der einfache Totschlag nach § 212 Abs. 1 StGB.
Die Tat geschah zufolge am 4. November 1982 und wäre daher (sofern Totschlag in einem besonders schweren Fall ) erst am 3. oder 4. November 2012 nach meiner Berechnung verjährt.
#3 Bundes_Feministerin
Mord verjährt nie! Aber Totschlag schon!
Für mich war es ein Tötungsdelikt aus niederen Bewegsgründe,weil Josef K. sein scheiß Erbe wegfliegen sah!
Für mich ganz klar Mord!!!
Entschädigung für die Untersuchungshaft
Weiss jemand, wie hoch die ist? Also wieviel man da pro Tag bekommt?
Moment mal ! Wenn die Frau schwanger war, dann war das ein nachweislicher Mord. Die werdende Mutter erlag einem Totschlag, aber das Kind wurde von seinem Vater ermordet.
Er ist nach Gesetz freigesprochen worden und es gilt immer noch, im Zweifel für den Angeklagten! Ich kann denken, was ich will, aber wenn das Gesetz so funktioniert, dann muss ich es respektieren.
Der Mann ist so oder so für sein Leben gestraft. Erst 30 Jahre mit der Angst, entdeckt zu werden rumlaufen, dann die öffentliche Missachtung in seinem kleinen Dorf und jetzt? Ich glaube, dessen Leben ist schon jetzt zerstörter, als das mancher unsrer Luxus-Knastologen. Gottes Mühlen mahlen langsam aber gerecht, und der Kerl tritt gerade seine Strafe im Dorf an.
@ #7 Wilhelmine (12. Jun 2012 19:05)
Die Verjährungsfrist stimmt leider .
Ergibt sich aus §78(3) Nr.1 StGB
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/03/5-395-03.php3
#9 Hokkaido
Die Entschädigung erfüllt die Funktion eines Schadensersatzes oder Schmerzensgeldes. Sie ist in Deutschland im Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) geregelt und beträgt in der Regel 25 € für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung (§ 7 Abs. 3 StrEG). Zusätzlich kann Entschädigung für Vermögensschaden geleistet werden, wenn der nachgewiesene Schaden den Betrag von 25 € übersteigt und der Schaden nicht ohne die Strafverfolgungsmaßnahme eingetreten wäre (§ 7 Abs. 1 StrEG).
Ohne Rechtsgrundlage werden allerdings von der Entschädigung die Kosten für Betreuung und Verpflegung während der Haftzeit, ca. 6 € pro Tag,[1] abgezogen, sodass die reale Entschädigung noch erheblich gemindert wird.
Fälle in der DDR
Der „Zeuge“ Klaus-Michael S. weiß auf jeden Fall auch mehr als er ausgesagt hat.
Er trägt als Mitwisser in den letzten 30 Jahren einen großen Teil der Schuld, dass dieser Mord von Herrn Josef K. aus Scheid nicht schon früher vor Gericht verurteilt werden konnte !
#4 Wilhelmine (12. Jun 2012 18:49)
Jaja, ein „bisschen Angst bei der Vernehmung machen“ ist also okay? Sie wissen aber schon, wo das hinführt, wenn man diese Büchse öffnet?
Sie würden auch so manches am Ende gestehen, wenn man diese Methoden der „Wahrheitsfindung“ wieder einführt.
#6 Wilhelmine (12. Jun 2012 18:59)
Justiz hat meiner Meinung nach korrekt zu arbeiten und sich nicht um die Signalwirkung zu scheren. Sonst gäbe es am Ende Strafmaß nicht nach Gesetz sondern nach Medieninteresse.
Ich sehe einen großen Unterschied zwischen einem Szenario, in dem jemand einen Monat lang plant jemanden zu töten, sich die optimale Tatwaffe ausdenkt, sich ein Alibi zurechtlegt und dann eine Leiche versucht beiseite zu schaffen…
oder z.B. zwei Besoffenen die sich gegenseitig herumschubsen, wobei einer irgendwann hinfällt und sich den Hals bricht.
Wollen Sie das wirklich gleich behandeln? Meiner Meinung nach gibt es den Unterschied zwischen Mord und Totschlag zurecht.
Ganz unabhängig davon frage ich mich allerdings bei diesem Fall, wie man zu der Einstufung als „Totschlag“ kam?!?
Das was ich jetzt dazu las klingt eher nach einer Mordanklage, die nötig wäre.
Man verstehe mich jetzt nicht falsch, ich finde die Sache genauso schlimm. Aber jetzt mal unabhängig davon, kann die Justiz einfach so frei entscheiden, ob ihm Haftentschädigung zusteht oder nicht? Entweder ist es ein Freispruch, oder es ist keiner. Kann das Gericht einfach sagen, naja, wir haben’s nicht geschafft ihn zu verurteilen, aber aus Frust darüber und weil wir alle so moralisch entrüstet sind, sagen wir einfach mal, das was er gesessen hat war sowieso verdient und basta? Wenn das so ist, dann wäre das ja praktisch vollkommen beliebig. Ich glaube ja schon an so einiges was in diesem Lande abläuft, aber so… Kann mir jemand erklären, auf welcher Rechtsgrundlage man ihn freisprechen, aber dennoch die Haftentschädigung verweigern kann? Ich möchte es einfach nur kapieren.
#13 Devil May Cry
Find ich schon geil! Komme unschuldig in den Knast und muß von den 25 Euro pro tag 6 Euro pro Tag für Essen und Zelle abdrücken!
Ist genauso wenn man mich entführt und im Berliner Adlon einen Monat festhält und ich danach die Zeche blechen muß!!!
Josef K. kann es relativ egal sein was wir und andere über ihn denken!
Er besitzt einen gewissen Wohlstand mit einem schönen Eigenheim und kann von seiner Frührente und den Einnahmen aus der Verpachtung der Landwirtschaft sorgenfrei leben, ohne arbeiten zu müssen.
Darüber hinaus ist er meiner Ansicht nach ohnehin völlig schmerzfrei!
Auch eine (ggf. im Lauf der Zeit regelmäßig wechselnde…) Partnerin mit „Helfersyndrom“ wird sich wieder finden. Kein Problem.
Vielleicht begegnet er uns ja bald schon wieder als verfolgte Unschuld vom Lande und Quotenbringer bei Bauer sucht Frau auf RTL?
Er half, Lolita zu vergraben
Der jetzige Hauptbelastungszeuge war einst Helfer auf dem Hof.
Allerdings entpuppte sich der 51-jährige gelernte Dachdecker, der jetzt bei einem großen Unternehmen der Lebensmittelbranche arbeitet, als ausgesprochen schweigsamer Mann.
http://www.ksta.de/servlet/OriginalContentServer?pagename=ksta/ksArtikel/Druckfassung&aid=1332436859003
@ #15 Agora (12. Jun 2012 19:31)
Mir bietet der juristische Unterschied zwischen Mord und Totschlag einfach zu viele Schlupflöcher, wie man als Mörder noch den Kopf aus der Schlinge bekommt und mit Totschlag durchkommt.
Ein Totschlag im Affekt oder Körperverletzung mit Todesfolge ist da ja noch was Anderes!
Aber seine schwangere Freundin zu erdrosseln, die Leiche verschwinden zu lassen und 30 Jahre keinerlei Reue zu zeigen und nichts, das ist schon harter Tobak.
#19 Wilhelmine (12. Jun 2012 19:54)
Deswegen ja mein letzter Absatz. Ich sehe das Problem eher darin, dass manchmal für mich unverständlich als Totschlag eingestuft wird, wie in diesem Fall.
Die grundsätzliche Unterscheidung in zwei verschieden zu bestrafende Tötungsdelikte ist meiner Ansicht nach jedoch sehr wichtig.
Aller Wahrscheinlichkeit nach heißt er Josef Klein. Googeln findet folgenden Text von apimages.com:
„Der wegen Mordes angeklagte Josef Klein (l.) aus Scheid in der Eifel haelt sich am Dienstag (27.03.12) im Gerichtssaal des … Im Fall der vor 30 Jahren getoeteten Lolita Brieger ist am Dienstag der wichtigste Zeuge vor dem …“
Trier
Keine Haftentschädigung im Fall Lolita Brieger
http://www.swr.de/nachrichten/rp/-/id=1682/nid=1682/did=9809968/ze2rxp/index.html
@ Daniel W
Scheid in der Eifel hat nur 119 Einwohner. Es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, daß der genannte Name der des tatsächlich bislang Angeklagten ist, zumal die Person mit dem genannten Namen Landwirtschaftsmeister ist.
@ #21 Daniel W (12. Jun 2012 19:58)
Ja, das ist der Name.
In Deutschland muß man es erstmal schaffen einen juristisch einwandfreien Mord hinzulegen. Das ist wirklich nicht einfach, obwohl man mit klarer Absicht einen Menschen umgebracht hat.
„Rechtsprechung“ geleitet durch den spiritus rector. Wer wird das wohl sein?
Und so haben wir eine Täterversteherjustiz, die Mördern alle Segnungen des Sozialstaates bereitstellt, wie auch alle Menschenrechte, die Verbrecher ihren Opfern verweigern. So werden die Opfer zusätzlich verhöhnt.
Wie es hier schon geschrieben wurde: Auch ich bin froh, daß es einen gerechten Gott gibt, der ein Rächer alles bösen ist, der alle Menschen gerecht richten wird und gnädig denen ist, sie umkehren. Der dem Bösen auf der Erde mit seiner (nicht fernen) Wiederkehr ein Ende bereiten wird.
Jesus Christus ist und wird für jeden Menschen Retter oder Richter sein.
#13 Devil May Cry (12. Jun 2012 19:25)
Wow. Die Entschädigung für einen Unschuldigen wäre somit ÄUSSERST jämmerlich…
Der Fall hat mich mehr als schockiert. Falls ich nicht längst den Glauben an eine gerechte Justiz in diesem Lande verloren hätte, wäre es jetzt soweit. Ausspucken möchte man vor den Verantwortlichen einer solchen Rechtssprechung, und selbst das wäre noch geschmeichelt.
Fälle wie dieser – nur ein Einzelfall von zahllosen Einzelfällen. Aktuell: Da werden nach einem(!) Jahr die Fotos einer Überwachungskamera veröffentlicht. Drei Migranten, die in Berlin eine Frau vergewaltigt haben.
Auch kein Einzelfall. Das ist ein Skandal sondergleichen. Aber wen juckt das in D?
Deutschland schützt „seine“ Verbrecher.
Einfach ekelerregend, wie verkommen dieses gottlose Land mittlerweile ist.
Und unsere verlogenen Politiker treten in der ganzen Welt als Moralapostel auf.
Hat Gott Sodom und Gomorrha nicht verschont, vielmehr als Beispiel gesetzt, wird er auch dieses Land nicht verschonen.
WK2, samt dem Holocaust an den Juden und das Strafgericht Gottes, der dieses Land in Schutt und Asche gelegt hat (bzw. hat legen lassen) ist offensichtlich längst vergessen.
Nach dem gottlosen Hitlersystem folgte das ebenso gottlose BRD-System. Das dem entsprechende Ende zeichnet sich bereits am Horizont ab.
Nichts, aber auch gar nichts dazugelernt.
#27 Wintersonne (12. Jun 2012 21:07)
Ich stimme voll zu, allerdings mit einer Ausnahme. Mit Rechtsprechung hat das, was hier passiert rein gar nichts mehr zu tun.
Ich habe manchmal wirklich das Gefühl, das diese BRD-Hofschranzen von Richtern ausprobieren wollen, wie weit sie gehen können, ohne einen Aufstand zu provozieren.
UNGLAUBLICH. EINFACH UNGLAUBLICH!
Justitia hat ihre Augenbinde abgenommen, die Wagge weggeworfen und macht mit ihrem Schwert nun Jagd auf die Opfer von Verbrechen.
Hoffe gerade wieder, dass es doch eine göttliche Gerechtigkeit gibt…
Er hat ja einen Doppelmord begangen. Sein eigenes Kind hat er mit umgebracht.
Und kommt davon.
Ein Schandurteil! Nicht das einzige in Rh.-Pf.
In Koblenz wurde Anfang 2012 ein Lehrer nach Sex mit 14jähriger Schülerin freigesprochen.
#30 Stoerenfried
Ein Schandurteil!
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Es ist immer wieder bemerkenswert, wenn linke Politik in Homodingens Ausnahme – Beispiele aus der Natur bringt.
Wenn wir schon dabei sind, eine Elefantenkuh wird immer versuchen, den möchtegernKindsTöter ( z.B Löwe) entweder zu vertreiben, oder aber auch zu Töten.
Wenn schon Naturbeispiele, dann niemals Rosinengepickt, sondern ständig, oder eben gar nicht.
Und dennoch bleibt er auf Lebenszeit ein Mörder.
Das Problem sind nicht die Paragraphen, es sind die Richter und Staatsanwälte dieser verdammten 68er Generation.
Ich hoffe, es ist keiner überrascht:
Egal welches Ergebnis in Griechenland am Sonntag rauskommt – Brüssel will den Griechen „bessere Konditionen“ machen.
Nach dem FTD-Bericht ist wohl ein „Verzicht“ auf Rückzahlung von EU-Krediten zur „Ablösung“ von IWF-Geldern an Griechenland angedacht, damit der IWF bei dem deal mitmacht. Dazu soll noch ein bißchen an der Zeitschiene (Verlängerung von Fristen) gedreht werden……..
Vor dem Hintergrund ist es geradezu bizarr, dass man in Brüssel gleichzeitig eine „Bankenunion“ mit Komplett-Haftung basteln will……
http://www.ftd.de/politik/europa/:euro-krise-eu-will-athens-fesseln-lockern/70049686.html
Täterschutz vor Opferschutz: Immer die gleiche Leier in dieser BRD.
ARD-Brisant hat für heute einen Bericht aus dem Dorf des MÖrders angekündigt; ab 17.15 Uhr.
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