Gerade gefunden: Das im Scheidungsrecht längst aufgegebene Verursacherprinzip lebt bei nach türkischem Recht geschlossenen Ehen in Deutschland fort. Das geht aus einem am Donnerstag, 26. April 2012, veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hervor (Az.: 17 UF 352/121). Danach ist in türkischen Ehen derjenige „den das alleinige oder überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trägt, nicht berechtigt, einen Scheidungsantrag zu stellen“. Wörtlich dazu die Richter: „Nach der türkischen Rechtswirklichkeit genießt eine noch verheiratete Frau gegenüber einer geschiedenen Ehefrau ein wesentlich höheres Ansehen. Es ist nicht rechtsmissbräuchlich, wenn die Ehefrau nicht das ‚Stigma’ der geschiedenen Ehefrau auf sich nehmen will, ihre soziale Stellung ist damit weitaus gefestigter.“ Das verstoße nicht gegen unseren deutschen ordre public. Und das, nachdem die Türken schon seit Jahrzehnten hier wohnen!

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40 KOMMENTARE

  1. Ich laass mir einen Schnurbart wachsen, stammele nur noch rum und der Rosenkrieg hat ein Ende 🙂

  2. Was hat die türkische Rechtswirklichkeit in Deutschland verloren? Wenn hier nach türkischer Rechtswirklichkeit geurtewilt wird, kommt das einer Diskriminierung deutscher Frauen gleich, und das wäre – nein, es wäre nicht rassistisch, denn Rassismus gegen Deutsche gibt es nicht.

  3. Dies Urteil war mir bekannt, hatte nur keine Zeit um einen Artikel zu schreiben.

  4. Der naechste Schritt waere dann
    „Im dt. Parlament in Berlin herrscht tuerkisches Recht“.

  5. Von der deutschen Schand-Justiz kann man eigentlich kaum mehr überrascht werden.

    Man sollte aber autochthonen Deutschen wenigstens das Wahlrecht einräumen, sich auch nach diesem osmanischen Recht scheiden lassen zu können – sozusagen als Dank für die entgegegenkommende Integration der Deutschen in die türkische Kültür.

  6. Welchen Sinn hat die deutsche Rechtsprechung noch in Deutschland, wenn jede importierte Bananenrepublik-Rechtsprechung ihre Anwendung hier findet?

  7. Wenn man sich an echter türkischer Rechtsprechung orientieren will, dann sollte man sich mal folgenden Fall als Beispiel vornehmen. Es ist aus dem neuen Buch des ehem. Münchner Chef-Mordermittlers, Josef Wilfling, erschienen 2012 bei Heyne, S. 149/150.

    >> Noch heute erinnere ich mich in allen Einzelheiten an die blutige rituelle Ermordung einer 16-jährigen türkischen Schülerin in München durch ihren 30-jährigen Freund in der Wohnung seiner Mutter. Nachdem er das Mädchen durch mehr als 40 Messerstiche hingerichtet hatte, drapierte er das Tatmesser auf einem Blumenstock und umrahmte es mit der Halskette des Opfers: eine Art Altar, der als Zeichen des Sieges über das Böse gedacht war, wie er später vor einem türkischen Gericht erklärte. Nach den Ermittlungen der Münchner Mordkommission handelte es sich bei dem als „böse“ bezeichneten Verhalten um die Weigerung des Mädchens , ihm ohne Benachrichtigung und Erlaubnis der Eltern augenblicklich in die Türkei zu folgen, wohin er als gesuchter Drogendealer flüchten wollte. Da sie ihm nicht gehorchte und angeblich sogar mit der PKK sympathisierte, musste sie in seinen Augen mit dem Tod bestraft werden. Tatsächlich kam das türkische Gericht zu dem Ergebnis, es sei nicht besonders verurteilenswert, eine Frau zu töten, die ungehorsam war und auch noch mit Kurden sympathisierte. Wobei Letzteres zweifelsohne frei erfunden war, da sich das Mädchen definitiv nie für politische Themen begeistert, geschweige denn engagiert hatte. Leider interessierte sich die türkische Gerichtsbarkeit nicht für unsere detaillierten, aufschlussreichen Ermittlungen, obwohl deren Einbringen mehrfach angeboten und von den Angehörigen des Mordopfers immer wieder vergeblich gefordert worden war. Das Gericht verurteilte den Mörder wegen eines „minderschweren Falles des Totschlags“ zu vier Jahren Freiheitsstrafe. Abgesessen hat er davon keinen einzigen Tag, weil er zum Strafantritt unauffindbar war und auch niemand nach ihm suchte – zum Leidwesen der Familie des Mädchens, die an dieser tiefen Ungerechtigkeit zerbrach. Der Vater nahm sich nach zweijährigem vergeblichem Kampf um Gerechtigkeit das Leben. <<

  8. Ach Kewil, ich bin ansonsten ein 100%iger Fan von Dir, aber in diesem Punkt ist es wirklich Quatsch. Wenn 2 – sagen wir mal – Engländer in England nach englischen Recht geheiratet haben, dann gilt auch für die Scheidung englisches Recht. Das gilt für jedes andere Land entsprechend, also auch für die Türkei. Das ist auch gut und richtig so. Es wird dann allerdings noch geprüft („ordre public“), ob die konkrete anzuwendende Rechtsfolge so sehr gegen unsere Maßstäbe verstößt, dass wir das nicht akzeptieren. Das würde also für Hand abhacken und solche Sachen gelten. Aber das Verursacherprinzip hat ja bei uns selbst bis in die 70er Jahre gegolten, das ist also nicht so furchtbar, dass es komplett gegen unser Anstandsgefühl verstößt. Also eine durch und durch richtige Entscheidung.

    Und nur mal ne Frage: Wie stehst Du eigentlich selbst zu unserem „modernen“ Scheidungsrecht? Findest Du es etwa gut, dass das bei uns nicht mehr gilt und wir jetzt so viele Scheidungen und kaputte Familien haben?

  9. @ #11 Mata Hari

    Aber das Verursacherprinzip hat ja bei uns selbst bis in die 70er Jahre gegolten, das ist also nicht so furchtbar, dass es komplett gegen unser Anstandsgefühl verstößt.

    Warum gegen unser Anstandsgefühl? Zumindest gegen meines verstößt das Schuldprinzip bei einer Scheidung. Nicht von ungefähr wurde es bei uns abgeschafft.

  10. Schön das ihr wieder Online seit, auch wenn ich nicht mit allem übereinstimme ist es wichtig eine Stimme gegen den Islam im Europa zu hören.

    Wir werden in ein paar Jahren hier die Scharia
    light haben, Gott sei Dank habe ich ein Standbein in Idaho.

  11. @ #14 ats3788 (14. Mai 2012 19:52)

    Da sollten Sie sich aber mal den heutigen Beitrag (unten) von Glenn Beck anschauen.

  12. (entnommen von Legal Tribune – Zitat)

    Immerhin stützen sie ja ihre Entscheidung auch nicht auf den Koran, sondern auf das deutsche und türkische Internationale Privatrecht (IPR), das türkische Zivilgesetzbuch und die „türkische Rechtswirklichkeit“.

    (Zitat Ende)

    Wie verkommen die deutsche Kuscheljustiz ist, ist nicht in Worte zu fassen. Da kann man nur noch den Kopf schütteln!
    Wieso stützen deutsche Richter ihr Urteil nicht nur auf deutsches Gesetzgebung sondern (in diesem Fall) auch auf das türkische internationale Privatrecht, das türkische Zivilrecht UND die türkische „Rechtswirklichkeit“????

    Es ist ja bereits allgemein üblich, dass sich Anwälte und Richter Gesetze so zerlegen, dass sie ihnen in den Kram passen. Aber dazu noch zusätzlich ausländische Gesetzgebung mit in ihr Urteil einbinden u. dann auch noch so dreist formulieren ist mir schleierhaft?
    Was Rauchen/Schnupfen/Spritzen/Schlucken diese Leute eigentlich???
    Man kann gar nicht so viel Essen wie man K….. möchte.
    Einfach nur Unfassbar!
    Wer trägt eigentlich die Schuld daran, dass solche Leute handeln/agieren können?
    Die Gesellschaft? Weil sie jene Wählt, die solche Typen in ihr Amt berufen? Oder die Politiker, weil sie die Bevölkerung derart Belügt u. Betrügt?

    Wohl was von beidem?
    Wie lange soll man sich das noch gefallen lassen?
    Und was kann man dagegen tun? Wenn sich den Bürgern eine Alternative zur Wahl anbietet (u. diese Gewählt wird), fangen die da an wo ihre Vorgänger aufgehört haben!

    A verbis legis non est recedendum
    Abyssus abyssum invocat
    Acta, non verba
    Actio recta non erit, nisi recta fuerit voluntas
    Age, quod agis
    uva.

  13. Nachtrag

    Wie die türkische „Rechtswirklichkeit“ aussieht ist ja hinlänglich bekannt [sic!].

  14. Bemerkenswert daran ist dass das türkische Privatrecht hier im Widerspruch zum islamischen Recht steht. Nach letzterem kann der Mann einfach 3mal sagen „ich verstoße dich“ und das wars. Nach ersterem muss er hingegen nachweisen dass die Frau schuld am Scheitern der Ehe ist. Ansonsten ist es halt so, sie sind beide Türken, also gilt türkisches Recht, so sind die internationalen Gepflogenheiten (es sei denn, das Paar entscheidet sich für deutsches Recht). Da muss sich der Mann halt was einfallen lassen, vielleicht einen Liebhaber für seine Frau suchen.

  15. Deutschland hat sich abgeschafft.
    Dachte immer vor dem Gesetz sind ALLE gleich.
    Es ist zum kotzen immer und immer wieder zu lesen das fuer die Mohammedaner extra Suppen gekocht werden.

  16. #10 Pedo Muhammad (14. Mai 2012 19:42)

    Das war Filiz Gelowicz, die vollverschleierte türkische Ehefrau des zum Islam konvertierten „Sauerlandbombers“ Fritz Gelowitz. Als sie im April 2012 vorzeitig aus der Haft entlassen wurde, wurde lautstark, heftig und vehement verneint, daß es irgendeinen Erpressungsdeal gegeben hat. Sie wurde natürlich nur wegen ganz supertoller Führung vorzeitig entlassen. Ihr Anwalt ist übrigens Mutlu Günal, der auch Abou Nagie vertritt – dessen Verfahren jetzt ebenfalls ganz mirakulös vom Amtsgericht Köln (öffentlicher Aufruf zu Straftaten) wegen fehlender Beweise eingestellt wurde.

  17. Auf deutschem Boden gilt unmissverständlich deutsches Recht!
    Und es kann keine Ausnahme gestattet werden, weil sie geeignet wäre, unsere gesamte Rechtskultur, unsere Jurisprudenz auszuhöhlen und ad absurdum zu stellen. Das behaupte ich als dummer Architekt (dazu muss man keine rechtswissenschaftlichen Studien betreiben)!

  18. Der Text, der von # 10 Pedo Mohammed verlinkt ist, ist es wert, übersetzt zu werden. Sollte es stimmen, zeigt es, daß Mohammedaner mit dem Entführen von Deutschen und Freipressen von Moslems in Deutschland fett im Geschäft sind – trotz pausenloser Dementis von allen Seiten:

    Wie der Daily Trust erführ, hat Deutschland eine moslemische Frau freigelassen, die für ihre Unterstützung von Terroristen im Gefängnis saß. Damit erfüllt Deutschland eine der Bedingungen der Entführer eines deutschen Ingenieurs, der in Kano gekidnappt wurde (Fritz Raupach, entführt im Januar, ed.).

    Die Frau namens Filiz Gelowicz, die zum Islam konvertierte und jetzt den Namen Uma Saifullah Al-Ansariya trägt, wurde laut einer Anzeige im Daily Trust vom Freitag (= 11.5., ed.), deren Auftraggeber nicht erkennbar war, vor zwei Wochen freigelassen.

    Eine Quelle sagte, die Anzeige sei von der Deutschen Botschaft in Abuja autorisiert worden. Al-Qaeda im Islamischen Maghreb hatte im März ein Video veröffentlicht, in dem sie den Tausch von Raupach gegen Gelowitz verlangte. Die Anzeige, die die Freilassung der inhaftierten Gelowicz bekanntgab, lautete:

    “100 Tage vermißt. Eure Schwester Uma Saifullah Al-Ansariya (Filiz Gelowicz) ist seit zwei Wochen frei. Wann laßt ihr unseren Bruder Edgar frei? Seine Freunde warten auf ihn…“

    Neben dem Text der Anzeige steht ein Bild von Edgar und eine Wiederholung des Anzeigentextes auf arabisch – offensichtlich, um die Entführer über die Freilassung von Gelowicz zu informieren.

    Die Deutsche Botschaft konnte gestern nicht für einen Kommentar erreicht werden. (…)

    http://www.dailytrust.com.ng/index.php?option=com_content&view=article&id=162265%3Akano-kidnap-germany-frees-jailed-muslim-woman&catid=1%3Anews&Itemid=2

  19. Währenddessen in Istanbul:

    „Die türkische Regierung will mehr deutsche Unternehmen für Investitionen in ihrem Land gewinnen. Die staatliche Agentur für Investitions- und Wirtschaftsförderung stellte dazu in Istanbul Hamburgs ehemaligen Ersten Bürgermeister Ole von Beust und den früheren Grünen-Fraktionschef Rezzo Schlauch als ihre Deutschland-Repräsentanten vor. (…)

    http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/schlaglichter_nt/article106311637/Tuerkei-verstaerkt-Werben-um-deutsche-Investoren.html

    Wohlgemerkt – die beiden unsäglichen Heinis arbeiten für eine staatliche türkische Gesellschaft, die Ispat. Hier ihre HP:

    http://www.invest.gov.tr/de-DE/theagency/Pages/OurServices.aspx

  20. Wieso wundert Euch das ?
    Das ist doch schon längst Normalität in deutschen Gerichten, zumindest im Zivil-/Privatrecht (z.B. bei Familiensachen).

    Die Scharia hat doch auch in Deutschland, dank fleißiger Befürworter in Politiker- und Juristenkreisen, schon längst Einzug gehalten und ihr wird auch zukünftig immer mehr Raum eingeräumt werden.

    Prof. Dr. Georg Barfuß FDP, Prof. Mathias Rohe Uni-Erlangen, Juristische Fakultät der Uni-Trier u.v.a.
    Einfach mal googeln, was die in dieser Richtung so von sich geben.

  21. Ich bin zwar ein Befürworter des Schuldprinzips, aber solange es hier nicht wieder eingeführt ist, können Richter das nicht einfach eigenmächtig anwenden.

  22. Richtig lustig wird es, wenn man die Frage stellt, welches „Recht“ wohl zur Anwendung kommt, wenn einer der Kontrahenten aus Deutschland und der Andere aus der Türkei stammt…
    …Und den „Migranten“bonus und die Kuschelurteile der deutschen Justiz als Antwort auf diese Frage betrachtet.

  23. OT

    Es geschehen noch Zeichen und Wunder: Ausländer dürfen nicht deutsche Namen annehmen

    Göttingen (JF) – Zugezogene Ausländer dürften sich keine deutsch klingenden Vor- und Nachnamen zulegen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Göttingen und wies damit die Klage einer Familie aus Aserbaidschan zurück. Die als Asylanten anerkannten Eltern hatten für sich und ihre drei Kinder geltend gemacht, deutsch klingende Namen würde sie vor Diskriminierung schützen.

    http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M57636d5c087.0.html

  24. #30 Wilhelmine (14. Mai 2012 22:35)

    Den Vornamen „Adolf“ könnte man ihnen aber zubilligen.

  25. Man kann die Sache ja drehen und wenden wie man will, aber ich werde den Verdacht nicht los dass die Justiz eben nicht unabhängig ist, sondern – wie es so schön heisst – die Hure der Politik ist.

  26. Eine nach türkischem Recht geschlossene Ehe von zwei nicht-deutschen Türken sollte in der Türkei und nicht in Deutschland geschieden werden. Ist aber einer von beiden deutscher Staatsbürger müsste bei einer Scheidung in Deutschland uneingeschränkt deutsches Recht angewendet werden, in der Türkei türkisches Recht.
    Die Anzahl der Scheidungen ist nicht Folge des Scheidungsrechtes, sondern Folge unserer Einstellung zur Ehe, zum Leben. Diese Einstellung hat sich radikal geändert. Auch hier dominiert immer mehr der gesellschaftlich geförderte Egoismus oder neudeutsch die Selbstverwirklichung.

  27. Nachtrag:
    Das war sie immer schon gewesen, aber heute in der modernen Zeit, in der ja der Anspruch herrscht, nicht nur einfach seinen Job zu machen, sondern auch ethisch und moralisch total tippi-toppi im grünen Bereich zu sein, da sollte das nach den eigenen Massstäben der ja „liberalen“ Gutmenschen nicht mehr so sein.

  28. Kewil, das sind Ausländer, die zumindest formal nur vorübergehend im Land leben. Würdest Du das genauso sehen bei Deutschen, die von der Firma für Jahrzehnte zur Auslandsvertretung versetzt werden? In manchen Ländern gelten im Familien- und Erbrecht Regeln, die ich als Deutscher gelinde gesagt als seltsam empfinde.

    @13 GrundGesetzWatch
    Das Zerrüttungsprinzig als solches mag seine Meriten haben aber dazu gehört in Logik und Gesetz die Regel des status quo ante. Unsere Gerichte behandeln aber oft den, der die Scheidung weder verursachte noch wollte genau wie vor der Änderung den Schuldigen und lassen der anderen alle Privilegien und Vorteile der Ehe ohne jede Pflicht. Das paßt und geht so nicht.

  29. Hier stimme ich zum ersten mal nicht mit der Meinung des Autoren überein. Erstens ist es doch völlig egal nach welchem Recht türkische Ehen geschieden werden…und zweitens ist die deutsche Rechtsprechung, was Scheidung anbelangt, meiner Meinung nach eindeutig falsch. Geschuldet einer links/grünen Feministinnen Politik…zum Nachteil der zahlenden männlichen Bevölkerung…wie sonst erklärt man sich die Abschaffung des Verursacher-Prinzips. Scheidungen zwischen Türken gehen mir sonst wo ab…!

  30. Nur weil die Türkei nicht jede dt. „Änderung“ übernommen hat, muß es ja nicht schlecht sein. Wer von seiner Frau betrogen wurde und dafür trotzdem Unterhalt zahlen darf, wird eher dem türkischen Scheidungsrecht oder dem dt. Schuldprinzip vor 1977 zugeneigt sein.
    In manchen Dingen kann man durchaus von der Türkei lernen oder gibt´s in der Türkei eine Partei, deren Jugend mal so einfach auf die Flagge pisst?Dort benimmt man sich in vielen Dingen besser.

  31. Vor dem Gesetz sind alle gleich ? Vergiss es ! Hier werden Gesetze aus anderen Ländern einfach so, ja ich sage: reingeschmuggelt. Was sind das für Richter ? Pappnasen. Wir habe hier Gesetze, die müssen eingehalten werden. Wenn nach Jahrzehnten, in den bereits Türken hier leben, immer noch nach ihren Heimatgesetzen behandelt werden wollen, und sei es bei der Scheidung, dann sind sie nicht angekommen, dann nenn ich das nicht integriert. Ja wo leben wir denn ?

  32. Die soziale Stellung mancher deutschen Frau und vor allem manches deutschen Mannes wäre auch gefestigter, wäre da ein anständiges Scheidungsrecht vor..!

    Abgesehen davon: Paralleljustiz, zum Kotzen.

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