In knapp einer Woche ist es wieder so weit, am 23. Mai jährt sich der Tag, an dem unser Grundgesetz 1949 verkündet wurde. Die meisten hier bekennen sich eindeutig zu den Grundrechten dieser Verfassung und zum Staatsaufbau der Bundesrepublik. Wenn ein deutscher Innenminister nun wichtige Rechte einzuschränken versucht, dann spricht dies nicht gegen unsere Verfassung. Es zeigt, dass sie überzeugter Demokraten bedarf und dass, wenn diese fehlen, die Verfassung aus sich heraus nicht bestehen kann.

(Von rotgold)

Diese Verfassung, würde sie ernst genommen, böte die Chance, die Probleme unseres Landes zu lösen, auf zivilisierte Weise. Wir würden diskutieren. Denn das Grundgesetz baut auf der Auseinandersetzung der Gedanken, der Worte, der Bilder auf. Würde es gelten, dann hätten wir die Chance, für ein patriotisches, gerechtes und friedliches Deutschland zu werben. Wir könnten viele überzeugen.

Wir sehen täglich, dass es nicht so ist.

Wir müssen uns nicht nur mit den Problemen unseres Landes befassen, wir müssen auch die Mittel zur Auseinandersetzung neu gewinnen, da wir bereits annähernd Verhältnisse wie in der DDR haben. Wir dürfen nicht sagen, was wir meinen. Will jemand seine Meinung im Bild ausdrücken, was sein verbrieftes Recht ist, so hat er mit einem aggressiven Mob zu rechnen, dessen abgrundtiefe Primitivität von einem deutschen Innenminister damit erklärt wird, dass der Mob „provoziert“ worden sei.

Aber trotz all dieser Missstände und trotz allen Unrechts: Wir werden langsam mehr und wir setzen unsere Themen. Tapfere, wie die Demonstranten von PRO NRW, insbesondere Polizeihauptkommissar Wolfgang Palm, bereiten den Boden für zahlreiche Diskussionen in den Medien.

Damit wir uns Mut zusprechen, damit wir sehen, dass wir nicht allein sind, bitte ich erneut alle Demokraten, am 23. Mai die Deutschlandflagge aus dem Fenster zu hängen oder sie im Autofenster zu fixieren.

Wir werden noch vereinzelt sein, aber wenn wir das beharrlich pflegen, so wird irgendwann auffallen, dass wir mehr werden, dass Verfassungsfreunde in unserer Nähe wohnen.

Also, hängt die Deutschlandfahne auf. Es wird unser Zeichen für Freiheit. Niemand kann es uns ankreiden, niemand. Wir zeigen damit unsere Verbundenheit mit dem demokratischen Deutschland und mit den anderen Islamkritikern.

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34 KOMMENTARE

  1. Die Bezeichnung „Verfassung“ in dem obigen Artikel ist faktisch falsch, denn wir haben keine selbstgewählte!

    (…ja…ich weiß, bla…bla….blub)

    Alleine der Artikel 1 des GG beweist, daß eine Überarbeitung durchaus denkbar wäre, da viele Punkte unerfüllbar sind .

    I. Die Grundrechte (Art. 1 – 19)
    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

    (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

  2. Dazu gabs vor kurzem mal eine schöne Kolumne im Focus (11.05.2012; Fietz am Freitag):

    […]
    Gewalttätige Salafisten kämpfen nicht für Religionsfreiheit, sondern für ein Glaubensdiktat. Das muss sich der Rechtsstaat nicht bieten lassen. Und die christlich-abendländische Kultur darf ihre Werte offensiver vertreten.
    […]
    […]

    Die Glaubensfreiheit ist eben NICHT der wichtige Paragraph im Grundgesetz!

    Wenn man also Art.1 (Würde des Menschen ist unantastbar) gegen Art.4 (Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich) abwägen muss,
    dann wiegt Art.1 immer noch schwerer als Art.4!

  3. @ WSD

    <genauso siehts aus! Aber was nützt uns dieses Wissen, was wir im Vergleich zu anderen haben? … 🙁

  4. @#4 WahrerSozialDemokrat

    Aber aber, werter Herr ;), dies ist ja rechtspopulistische bis rechtsradikale Propaganda…

  5. Interesant ist auch:

    Art.8:

    Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

    Art.9:

    Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.

    Diese Artikel im GG sagen explizit: „alle Deutschen“ – das heißt: jede Versammlung und jeder Kulturverein von „Nichtdeutschen“ stehen nicht unter dem Schutz des GG.
    (gilt auch für Art. 11 (Reisefreiheit) und Art. 12 (freie Berufswahl))

  6. @#6 Denker

    Art.8:

    Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

    Da wir uns der EMRK unterworfen haben, gilt dazu der erweiterte Passus durch die EMRK


    Artikel 11
    Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit.

    (1) Jede Person hat das Recht, sich frei und friedlich mit anderen zu versammeln und sich frei mit anderen zusammenzuschließen; dazu gehört auch das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu gründen und Gewerkschaften beizutreten.

  7. Ich wünschte, das Grundgesetz würde endlich zu seinem Ziel kommen und abgelöst werden. Das GG ist vielleicht faktisch, aber juristisch gesehen keine Verfassung. Artikel 146 GG besagt: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“. Das Grundgesetz war von vorneherein nur als Übergangslösung gedacht; und ich hoffe, dass, sollte es zum genannten Tag kommen, das deutsche Volk nicht so dumm sein wird, das gescheiterte republikanische Staatssystem zu verlängern, sondern seine traditionelle, monarchische Staatsform in einem demokratischen Rahmen reinstalliert.

    Mehr zur Monarchie in Deutschland unter
    http://www.monarchie.de.vu

  8. #6 Denker

    Diese Artikel im GG sagen explizit: “alle Deutschen”…

    Ansonsten ist von „Menschen“ und zb. expizit „Ehen“, „Familien“, „Erziehungsberechtigten“ und „Müttern“ die Rede, zb.:

    Artikel 6:

    (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

    (4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

    Gehe ich recht in der Annahme, dass wenn nicht explizit von „Deutschen“ oder „dem deutschen Volk“ die Rede ist, dann der Rest der Menschheit gemeint ist?

    Also alle Mütter der Welt, alle Ehen der Welt, alle Familien der Welt, etc…?

    Blöde Frage eigentlich, wir sehen ja dass es eigentlich genauso gehandhabt wird – insofern finde ich unsere GG schonmal nicht so dolle!

    Ich finds auch sehr chaotisch zusammengesetzt (erinnert fast ein wenig an den stümperhaften Koran!)

  9. Ein interessanter Kommentar auch von Gideon Böss:
    http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/darauf_einen_jaeger/

    Wenn ein Haufen religiöser Irrer die Meinungs- und Kunstfreiheit frontal attackiert, verteidigt Jäger nicht etwa diese Werte, sondern bezeichnet sie als „Provokation“. Gut, wenn das so ist, kann man nur jeder Bewegung empfehlen, künftig keine Zeit mehr mit Dialogarbeit zu verschwenden. In einem Jäger-Deutschland erreicht man viel mehr, wenn man anstatt Flyer zu verteilen, mit Messern auf andere Menschen einsticht. Auf dem nächsten Kirchentag sollten ein paar Diakone mit Eisenstangen auf Papstkritiker losgehen, dann ist endlich Ruhe mit diesen Provokationen gegen den Stellvertreter Gottes auf Erden.

  10. #6 Denker (17. Mai 2012 19:12)

    Das GG ist die Verfassung der Deutschen und daher auch explizit an das Volk der Deutschen gerichtet und für das Volk der Deutschen gültig.

    Wenn das GG Ausländer berücksichtigt, und das tut es in einigen Artikeln, dann ist auch das aus dem jeweiligen Artikel klar ersichtlich.

    Wenn unsere Verfassung von gleichberechtigungsgeilen Kaspern absichtlich missgedeutet und damit missbraucht wird, ist das nicht die Schuld der Väter der Grundgesetzes.
    Das Böde ist, dass die Justiz bei uns von der Politik eingesetzt wird und damit von der Politik abhängig ist, die Gesetze politikkonform interpretiert und gesinnungsgefällig urteilt, anstatt unabhängig und nur Recht und Gesetz verpflichtet zu sein.

    Tja, die DDR hat sich auch als Demokratie bezeichnet.

  11. Nachdem der 3. Oktober inzwischen der „Tag der offenen Moschee“ geworden ist, könnten irgendwelche Zentralräder demnächst auf die Idee kommen, aus dem 23. Mai in Zukunft den „Tag des Korans“ zu machen, weil ja nur im Minderheitenstatus der Koran unter dem Grundgesetz steht (Maischberger, 15. Mai 2012) und die Mehrheitsverhältnisse durch Zuwanderung in Hartz IV-Doitschelan bald kippen werden, dann steht der Koran über dem Grundgesetz….

    2050 – Kölner Dom wird Claudia-Fatima-Roth-Moschee

  12. Eigentlich diskreditiert sich der Verfasser selbst, wenn er einleitend richtig vom Grundgesetz schreibt, anschließend wohl indoktriniert den (falschen) Begriff „Verfassung“ verwendet.

    Absurdistan hat keine Verfassung, die Begründung dazu kann man in den Frankfurter Dokumenten nachlesen oder sich die Bestätigung durch Art. 146 GG liefern lassen.

    Oder hier das, was diese sog. Verfassungskommission zu dem Thema absonderte:

    Die Gemeinsame Verfassungskommission hat die Problematik des Artikels 146 GG in ihrer 20. Sitzung am 22. April 1993 diskutiert. Anträge – etwa auf Streichung des Artikel 146 GG oder zur Ermöglichung eines Volksentscheides nach der Beschlußverfassung über die Verfassungsänderungen – sind nicht gestellt worden. Die Thematik ist weder in einem Berichterstattergespräch noch – wie ursprünglich vorgesehen – in einer weiteren Plenardebatte der Gemeinsamen Verfassungskommission vertieft worden.

    III. Begründung

    Folgende Themen wurden – zumeist kontrovers – angesprochen:

    Es wurde vorgetragen, daß – nach den Materialien des Parlamentarischen Rates – Artikel 146 GG (alt) auch für den Fall Orientierung geben sollte, daß die Einheit nach Artikel 23 GG (alt) zustande komme. Von anderer Seite wurde hervorgehoben, daß Art. 146 GG (neu) zunächst einmal die Aussage enthalte, daß nach Vollendung der Einheit das Grundgesetz Geltung für das wiedervereinigte Deutschland habe. Hinzu trete die zweite Aussage, daß dieses Grundgesetz dann außer Kraft trete, wenn das deutsche Volk in freier Entscheidung eine neue Verfassung beschließen sollte. Diese Aussage habe lediglich deklaratorische Bedeutung, da sie auf den staatsrechtlichen Grundsatz hinweise, daß der Erlaß einer neuen Verfassung in der freien Entscheidung des Volks- und Verfassungssouveräns liege und Verfassungen der verfassungsgebenden Gewalt keine Vorgaben zu machen haben.

    Zu der Frage eines eventuellen Legitimationsmangels des Grundgesetzes wurde vorgetragen, daß ein demokratisches Legitimationsdefizit des Grundgesetzes nicht bestehe. Das Grundgesetz sei bereits jetzt uneingeschränkt demokratisch legitimiert. Durch die Beschlüsse der Volkskammer und des Bundestages und Bundesrates, die mit verfassungsändernder Mehrheit getroffen worden seien, sei eindeutig zum Ausdruck gebracht worden, daß das Grundgesetz die gesamtdeutsche Verfassung sei. Eine Volksabstimmung könne der Legitimation des Grundgesetzes mithin nichts wesentliches mehr hinzufügen. Das Argument, das Grundgesetz leide an dem „Geburtsfehler“, daß es nie förmlich vom Volk beschlossen wurde, entbehre der rechtlichen Grundlage. Ein demokratisches Naturgesetz, daß das Volk seine verfassungsgebende Gewalt jeweils in der Form des Referendums ausüben müsse, gebe es nicht. So sei auch die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika von 1787 oder aber die Weimarer Reichsverfassung keinem Volksentscheid unterworfen worden. Das Grundgesetz sei bei seiner Entstehung im Wege der Annahme durch die Volksvertretungen der beteiligten deutschen Länder demokratisch legitimiert worden (Art. 144 Abs. 1 GG). Selbst wenn einer dem Grundgesetz bis zum 3. Oktober 1990 fehlenden gesamtdeutschen Legitimation auszugehen wäre, sei diese jedenfalls durch das freie Votum der Deutschen in der früheren DDR, dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beizutreten, geschaffen worden. Damit sei das Grundgesetz auch als gesamtdeutsche Verfassung zweifelsfrei legitimiert. Es wurde in diesem Zusammenhang aber auch auf die integrierende Wirkung eines Volksentscheides hingewiesen.

    Zur Frage einer eventuellen Verfassungspflicht zur Ablösung des Grundgesetzes wurde dargelegt, daß Artikel 146 GG weder das Recht noch gar die Verpflichtung, das Grundgesetz durch eine neue Verfassung abzulösen, begründe. Eine solche Regelung könne wegen der Ewigkeitsgarantie des Artikels 79 Abs. 3 GG auch gar nicht durch die gesetzgebenden Körperschaften in den Verfassungstext eingefügt werden. Den Gesetzgebungsorganen komme lediglich die verfassungsändernde Gewalt zu. Als Verfassungsorgane könnten sie nur innerhalb der vorgegebenen Verfassungsordnung wirken, sie könnten sie aber nicht zur Disposition stellen. Artikel 146 GG in seiner jetzigen Fassung sei aber das Ergebnis eines verfassungsändernden Gesetzes, nämlich des Einigungsvertragsgesetzes. Seine Bedeutung reduziere sich darauf, deklaratorisch auf den staatsrechtlichen Grundsatz hinzuweisen, daß die Ablösung und Neuerrichtung einer Verfassung in den Händen der verfassungsgebenden Gewalt, also des Volkes liege. Das schließe aber – so wurde auch vorgetragen – eine Verfassungsergänzung des Inhalts nicht aus, daß die beschlossenen Änderungen in diesem Fall durch das Volk in Kraft gesetzt und das Grundgesetz auf diesem Wege zur Bundesverfassung werde. Eine Rechtspflicht bestehe insoweit nicht. Artikel 146 GG tendiere aber in Richtung einer Volksbeteiligung.

    Abweichend vom Vorstehenden wurde von einem Mitglied der Gemeinsamen Verfassungskommission die Auffassung vertreten, daß Artikel 146 GG eine neue Verfassung oder eine Generalrevision in Aussicht stelle und dieser Auftrag nach wie vor bestehe. Zum anderen wurde erklärt, daß Artikel 146 GG weder das Recht noch die Verpflichtung begründe, das Grundgesetz durch eine neue Verfassung abzulösen.

    Zur Anwendbarkeit des Artikel 146 GG auf Verfassungsänderungen wurde vorgetragen, daß dieser nach seinem insoweit eindeutigen Wortlaut ausschließlich den Fall einer Verfassungsablösung betreffe. Verfassungsänderungen unterlägen dagegen allein Artikel 79 GG. Verfassungsänderungen bzw. -ergänzungen – auch auf der Grundlage des Prüfauftrages aus Artikel 5 des Einigungsvertrages – bedürften also auch weiterhin in jedem Fall einer Zweidrittelmehrheit in den gesetzgebenden Körperschaften.

    Zur Frage des verfassungspolitischen Sinns eines Verfassungsreferendums wurde dargelegt, daß ein geeignetes Thema für eine im Zusammenhang mit Artikel 146 GG erwogene Volksabstimmung allein die Frage wäre, ob Verfassungsänderungen die Zustimmung des Volkes finden. Über die Geltung oder Nichtgeltung des Grundgesetzes selbst könne wegen Artikel 79 Abs. 3 GG nicht abgestimmt werden. Im Rahmen der laufenden Verfassungsdiskussion müsse dann aber die Frage gestellt werden, ob das Gewicht der jetzt in Aussicht genommenen Verfassungsänderungen überhaupt ein Verfassungsreferendum lohne. Zwar werde das Grundgesetz etwa durch den Europa-Artikel substantiell verändert, allein dieser Artikel sei inzwischen bereits in geltendes Verfassungsrecht umgesetzt, mithin nicht mehr tauglicher Gegenstand für ein Verfassungsreferendum. Im Hinblick auf die im übrigen in Aussicht genommenen Verfassungsänderungen wurden erhebliche Zweifel geäußert, ob sich insoweit ein Verfassungsplebiszit verfassungspolitisch lohne. Im Ergebnis führten diese Zweifel dazu, daß sich in der Gemeinsamen Verfassungskommission die Auffassung durchsetzte, die Frage einer Anwendung des Artikels 146 GG im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht weiter zu verfolgen.

  13. #12 unrein (17. Mai 2012 19:28)

    Das Grundgesetz gilt für alle diejenigen, die sich in seinem Geltungsbereich befinden.

    Es unterscheidet zwischen Bürger- und Menschenrechten. Bürger sind Teil des Souveräns, also Staatsangehörige. Sie beginnen mit „jeder Deutsche“, die Menschenrechte erkennt man an Wendungen wie „Die Würde des Menschen“ (Art. 1 I. 1 GG) oder „Jeder hat das Recht“ (Art. 2 I. 1 GG) oder etwa „Alle Menschen sind gleich“ (Art. 3 I. GG).

  14. #18 WahrerSozialDemokrat (17. Mai 2012 19:49)

    #Von rotgold ich respektiere deinen Wunsch und denke drüber nach,

    Danke!

    #2 Sebastian (17. Mai 2012 19:06)
    #17 Ausgewanderter (17. Mai 2012 19:48)

    Eigentlich diskreditiert sich der Verfasser selbst, wenn er einleitend richtig vom Grundgesetz schreibt, anschließend wohl indoktriniert den (falschen) Begriff “Verfassung” verwendet.

    Das ist sprachlich ungenau, zugegeben. Ich denke, Sebastian hat erkannt, dass es mir zuerst um die Werte geht, die unser GG verkörpert, unsere „Quasi-Verfassung“, ok?

    Und es geht mir darum, praktisch etwas zu tun. Viel ist heutzutage nicht mehr möglich, wenn man die „falsche“ Meinung vertritt.

    Aber eine Flagge heraushängen, das kann jeder, ohne ein persönliches Risiko einzugehen.
    Was soll passieren? Dass jemand fragt: „Hast du die Flagge jetzt gehisst, weil das auf PI stand?“
    Dann sagen wir: „Nein, nein. Ich tue das, weil ich an das Inkrafttreten des GG erinnern will (bitte keine Diskussion über das Datum!!)“.

    Wir müssen die wenigen Möglichkeiten, die wir haben, fantasievoll nutzen. Also:

    Tut was. Heraus mit den Flaggen zum 23. Mai!

    Für die Freiheit!

  15. Die Überschrift ist völlig falsch.

    Es gibt nicht „unser Grundgesetz“ und es gibt nicht „das Grundgesetz“ der Bunderepublik Deutschland. Es gibt lediglich ein Grundgesetz „für“ die Bundesrepublik Deutschland, welches den Alliierten zur Genehmigung vorgelegt werden mußte.
    (siehe Prof. Carlo Schmidt bei der Verkündung)

    Das GG ist wie bereits an anderer Stelle von Usern beschrieben mitnichten eine Verfassung, denn in Artikel 146 heißt es wörtlich:

    „..verliert seine Gültigkeit (das GG) an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist“.
    Habe ich da etwa vesäumt abzustimmen?

    Auch der gestrichene Artikel 23 macht aus dem GG keine Verfassung.

    Trotzdem wäre es schon ein gewaltiger Fortschritt, wenn sich die Regierenden an dieses GG halten würden.

  16. Würde es gelten, …
    … Wir sehen täglich, dass es nicht so ist.

    Unser GG enthält eine Menge einklagbarer Grundrechtsgarantien, die „der Staat“ seinen Bürgern gewährt.

    –> NRW-Innenminister Ralf Jäger ist erst kürzlich vor Gericht mit seinem Versuch gescheitert, Art. 5 GG teilweise auszuhebeln.

    –> Pro-NRW (bin kein Freund von denen) ist hingegen das Recht auf freie Meinungsäußerung in Wort, Schrift und Bild (Zeigen einer Karikatur, die angeblich einen Propheten darstellt — woran auch immer man den erkennen mag) zugesprochen worden.
    Das nur als ein Beispiel.

  17. Ich bin Ossi, lebe aber seit 28 Jahren in Bayern und muss zu meinem Schrecken konstatieren, dass sich inzwischen echt DDR-Verhältnisse eingestellt haben: Als ich meiner Mutter kürzlich erzählte, dass ich wegen meiner Islamkritik, obwohl ich mich dabei hsl. auf türk. Autorinnen stütze, aus drei städtischen Gremien geworfen worden sei, bbemerkte sie: „Das ist ja wie in der DDR!“ Deshalb werde ich ab 23.5. mehrere Tage lang eine Quadratmeter-große D-Flagge aus dem Fenster hängen und meinen Wagen mit D-Fähnchen versehen.

  18. Die meisten hier bekennen sich eindeutig zu den Grundrechten dieser Verfassung

    Das tun übrigens die Mohammedaner auch. Es kommt nicht darauf an, sich zu den Rechten zu bekennen, sondern zu den Pflichten.

  19. Ich persönlich habe ein Problem damit, daß das Grundgesetz nicht vom deutschen Volk durch Abstimmung legitimiert wurde, sondern nur von einem kleinen Gremium unter der Aufsicht fremder Besatzungsmächte ausgearbeitet wurde.

    Ein viel größeres Problem hätte ich aber mit einer Verfassung, die von den heutigen Politikern der etablierten Parteien erarbeitet werden würde. Man stelle sich mal vor, die Grünen würden an der Ausarbeitung einer deutschen Verfassung beteiligt sein!

    Solch eine Verfassung wäre garantiert deutlich schlechter für Deutschland als das Grundgesetz.

  20. Servus rotgold…

    Ich besitze sogar eine Reclamausgabe des Grundgesetzes, das ist die Reclams Universal-Bibiliothek Nummer 7785. Darin enthalten ist auch eine sehr gute Einleitung, aus der ich zitieren möchte:

    Der demokratische Rechtsstaat ist darauf angewiesen, daß seine Bürger sich mit seiner Verfassung identifizieren. Bleibt diese Identifizierung aus, greifen die Vorschriften des Grundgesetzes zum Teil ins Leere und können ihre Funktion nicht erfüllen.

    Wenn die Mehrheit der in Deutschland lebenden Menschen lieber unter anderen Gesetzen leben wollen, dann wird unser Grundgesetz zu einem Stück Text auf einem Stück Papier.

  21. #21 Ausgewanderter (17. Mai 2012 19:57)

    Das Grundgesetz gilt für alle diejenigen, die sich in seinem Geltungsbereich befinden.

    aha, danke für die kleine Unterweisung und bestätigt dann meine Befürchtungen bzgl. Art.6, dem wir ja bekanntlich diese wunderbaren, nicht enden wollenden Familienzusammenführungen™ zu verdanken haben, deren Folgen wir hier so oft beklagen.

    Bin ich ich jetzt eigentlich ein Verfassungsfeind, wenn ich Art.6 für dringend veränderungswürdig halte?

    Und warum hat nicht auch jeder Vater Anspruch auf „den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft“?

    Und warum stehen nur glücklich Verheiratete (seit neusten also auch Homoverehelichte) „unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“ und nicht auch Deutsche, die Pech in der Liebe hatten und erstrecht nicht wenn sie auch noch total verwitwet & verwaist sind?

    Also für mich ist das GG weit davon entfernt als hl. Schrift angebetet & abgefeiert zu werden ! 😉

  22. @ #32 Niflheim (17. Mai 2012 22:15)

    Das ist sicher ein Kommentar von dem Verfasser des Buches. Die offizielle Präambel unseres Grundgesetzes ist näcmlih das hier:

    Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
    von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
    Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

    http://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html

    Man beachte die von mir hervorgehobenen Stellen:
    1. das deutsche Volk verplichtet sich in einem vereinten Europa aufzugehen
    2. das deutsche Volk verpflichtet sich, der Welt zu dienen
    3. das Grundgesetz gilt nur für das deutsche Volk (alle ohne deutschen Pass sind damit de facto nicht an das Grundgesetz gebunden auch wenn sie hier leben)

    Diese mögliche Lesart unserer Quasi-Verfassung bereitet mir Bauchschmerzen …

  23. hihi – die Primaten jammern gerade in ihrem Blog, vonwegen die Frankfurter Behörden würden die „Versammlungsfreiheit aussetzen“.

    Tja, das hat man nun davon, wenn man Diskussionen darüber führt, wem die Meinungsfreiheit zusteht.

  24. Was unsere Politiker vom Grundgesetz halten, sollte man nicht aus den Augen verlieren:

    Bosbach zu Pofalla:
    „Ronald, guck bitte mal ins Grundgesetz, das ist für mich eine Gewissensfrage.“ Pofalla antwortete:
    „Lass mich mit so einer Scheiße
    in Ruhe.“

  25. Wenn dieses Grundgesetz auch nur irgendjemand von Beginn an ernstgenommen hätte, dann gäbe es heute keine Probleme mit menschenrechtsverachtenden Kulturen, die wir angeblich tolerieren müssen, wie Religionen, die ihre Kinder beschneiden, Tiere quälen und Frauen wie solche behandeln. Wenn man nur erst mal zu den eigenen Werten laut diesem Bekenntnis namens Grundgesetz stehen würde und ihnen auf unserem eigenen Boden wirksam und nachhaltig zur Geltung zu verhelfen bereit wäre, dann wäre das ein riesiger Fortschritt.

  26. Carlo Schmid – SPD – Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen!

    Und das BVG hat das 1973 nochmals bekräftigt.
    Die gesamte Carlo Schmid Rede gibts auch als PDF im Netz.
    Damit ist auch alles bzgl. des GG als „unsere Verfassung“ gesagt. Restzweifel beseitigt ein Blick in die eigenen Ausweispapiere.

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