In knapp einer Woche ist es wieder so weit, am 23. Mai jährt sich der Tag, an dem unser Grundgesetz 1949 verkündet wurde. Die meisten hier bekennen sich eindeutig zu den Grundrechten dieser Verfassung und zum Staatsaufbau der Bundesrepublik. Wenn ein deutscher Innenminister nun wichtige Rechte einzuschränken versucht, dann spricht dies nicht gegen unsere Verfassung. Es zeigt, dass sie überzeugter Demokraten bedarf und dass, wenn diese fehlen, die Verfassung aus sich heraus nicht bestehen kann.
(Von rotgold)
Diese Verfassung, würde sie ernst genommen, böte die Chance, die Probleme unseres Landes zu lösen, auf zivilisierte Weise. Wir würden diskutieren. Denn das Grundgesetz baut auf der Auseinandersetzung der Gedanken, der Worte, der Bilder auf. Würde es gelten, dann hätten wir die Chance, für ein patriotisches, gerechtes und friedliches Deutschland zu werben. Wir könnten viele überzeugen.
Wir sehen täglich, dass es nicht so ist.
Wir müssen uns nicht nur mit den Problemen unseres Landes befassen, wir müssen auch die Mittel zur Auseinandersetzung neu gewinnen, da wir bereits annähernd Verhältnisse wie in der DDR haben. Wir dürfen nicht sagen, was wir meinen. Will jemand seine Meinung im Bild ausdrücken, was sein verbrieftes Recht ist, so hat er mit einem aggressiven Mob zu rechnen, dessen abgrundtiefe Primitivität von einem deutschen Innenminister damit erklärt wird, dass der Mob „provoziert“ worden sei.
Aber trotz all dieser Missstände und trotz allen Unrechts: Wir werden langsam mehr und wir setzen unsere Themen. Tapfere, wie die Demonstranten von PRO NRW, insbesondere Polizeihauptkommissar Wolfgang Palm, bereiten den Boden für zahlreiche Diskussionen in den Medien.
Damit wir uns Mut zusprechen, damit wir sehen, dass wir nicht allein sind, bitte ich erneut alle Demokraten, am 23. Mai die Deutschlandflagge aus dem Fenster zu hängen oder sie im Autofenster zu fixieren.
Wir werden noch vereinzelt sein, aber wenn wir das beharrlich pflegen, so wird irgendwann auffallen, dass wir mehr werden, dass Verfassungsfreunde in unserer Nähe wohnen.
Also, hängt die Deutschlandfahne auf. Es wird unser Zeichen für Freiheit. Niemand kann es uns ankreiden, niemand. Wir zeigen damit unsere Verbundenheit mit dem demokratischen Deutschland und mit den anderen Islamkritikern.
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In diesen Tagen ist eine Rückbesinnung auf die Werte des Grundgesetzes nötiger denn je.
Wahrheit ! Freiheit ! Demokratie !
Die Bezeichnung „Verfassung“ in dem obigen Artikel ist faktisch falsch, denn wir haben keine selbstgewählte!
(…ja…ich weiß, bla…bla….blub)
Alleine der Artikel 1 des GG beweist, daß eine Überarbeitung durchaus denkbar wäre, da viele Punkte unerfüllbar sind .
Dazu gabs vor kurzem mal eine schöne Kolumne im Focus (11.05.2012; Fietz am Freitag):
Die Glaubensfreiheit ist eben NICHT der wichtige Paragraph im Grundgesetz!
Wenn man also Art.1 (Würde des Menschen ist unantastbar) gegen Art.4 (Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich) abwägen muss,
dann wiegt Art.1 immer noch schwerer als Art.4!
@ WSD
<genauso siehts aus! Aber was nützt uns dieses Wissen, was wir im Vergleich zu anderen haben? … 🙁
@#4 WahrerSozialDemokrat
Aber aber, werter Herr ;), dies ist ja rechtspopulistische bis rechtsradikale Propaganda…
Interesant ist auch:
Art.8:
Art.9:
Diese Artikel im GG sagen explizit: „alle Deutschen“ – das heißt: jede Versammlung und jeder Kulturverein von „Nichtdeutschen“ stehen nicht unter dem Schutz des GG.
(gilt auch für Art. 11 (Reisefreiheit) und Art. 12 (freie Berufswahl))
… und der Innenminister Dr. Jäger tritt das Grundgesetz „mit Füßen“
http://newstime.co.nz/freedom-of-speech-also-for-wackos.html
Qur’an 5:73 Allah hates freedom of speech & “Trinitarian” i.e. Christians
@#6 Denker
Da wir uns der EMRK unterworfen haben, gilt dazu der erweiterte Passus durch die EMRK
Artikel 11
Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit.
(1) Jede Person hat das Recht, sich frei und friedlich mit anderen zu versammeln und sich frei mit anderen zusammenzuschließen; dazu gehört auch das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu gründen und Gewerkschaften beizutreten.
Ich wünschte, das Grundgesetz würde endlich zu seinem Ziel kommen und abgelöst werden. Das GG ist vielleicht faktisch, aber juristisch gesehen keine Verfassung. Artikel 146 GG besagt: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“. Das Grundgesetz war von vorneherein nur als Übergangslösung gedacht; und ich hoffe, dass, sollte es zum genannten Tag kommen, das deutsche Volk nicht so dumm sein wird, das gescheiterte republikanische Staatssystem zu verlängern, sondern seine traditionelle, monarchische Staatsform in einem demokratischen Rahmen reinstalliert.
Mehr zur Monarchie in Deutschland unter
http://www.monarchie.de.vu
Die Blockupy-Aktivisten berufen sich auf das Grundgesetz – Versammlungsfreiheit…
Wie kann man von Versammlungsfreiheit sprechen, wenn die einzige Intension ist zu blockieren und zu stören und das über 4 Tage
OT
Schlägerei von Blockupy-Aktivisten auf dem Römerberg
http://hessen.diefreiheit.info/home/2012/05/17/2-tag-blockupy-in-frankfurt-aktion-vor-hbf/
#6 Denker
Ansonsten ist von „Menschen“ und zb. expizit „Ehen“, „Familien“, „Erziehungsberechtigten“ und „Müttern“ die Rede, zb.:
Gehe ich recht in der Annahme, dass wenn nicht explizit von „Deutschen“ oder „dem deutschen Volk“ die Rede ist, dann der Rest der Menschheit gemeint ist?
Also alle Mütter der Welt, alle Ehen der Welt, alle Familien der Welt, etc…?
Blöde Frage eigentlich, wir sehen ja dass es eigentlich genauso gehandhabt wird – insofern finde ich unsere GG schonmal nicht so dolle!
Ich finds auch sehr chaotisch zusammengesetzt (erinnert fast ein wenig an den stümperhaften Koran!)
Ein interessanter Kommentar auch von Gideon Böss:
http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/darauf_einen_jaeger/
#6 Denker (17. Mai 2012 19:12)
Das GG ist die Verfassung der Deutschen und daher auch explizit an das Volk der Deutschen gerichtet und für das Volk der Deutschen gültig.
Wenn das GG Ausländer berücksichtigt, und das tut es in einigen Artikeln, dann ist auch das aus dem jeweiligen Artikel klar ersichtlich.
Wenn unsere Verfassung von gleichberechtigungsgeilen Kaspern absichtlich missgedeutet und damit missbraucht wird, ist das nicht die Schuld der Väter der Grundgesetzes.
Das Böde ist, dass die Justiz bei uns von der Politik eingesetzt wird und damit von der Politik abhängig ist, die Gesetze politikkonform interpretiert und gesinnungsgefällig urteilt, anstatt unabhängig und nur Recht und Gesetz verpflichtet zu sein.
Tja, die DDR hat sich auch als Demokratie bezeichnet.
Nachdem der 3. Oktober inzwischen der „Tag der offenen Moschee“ geworden ist, könnten irgendwelche Zentralräder demnächst auf die Idee kommen, aus dem 23. Mai in Zukunft den „Tag des Korans“ zu machen, weil ja nur im Minderheitenstatus der Koran unter dem Grundgesetz steht (Maischberger, 15. Mai 2012) und die Mehrheitsverhältnisse durch Zuwanderung in Hartz IV-Doitschelan bald kippen werden, dann steht der Koran über dem Grundgesetz….
2050 – Kölner Dom wird Claudia-Fatima-Roth-Moschee
Eigentlich diskreditiert sich der Verfasser selbst, wenn er einleitend richtig vom Grundgesetz schreibt, anschließend wohl indoktriniert den (falschen) Begriff „Verfassung“ verwendet.
Absurdistan hat keine Verfassung, die Begründung dazu kann man in den Frankfurter Dokumenten nachlesen oder sich die Bestätigung durch Art. 146 GG liefern lassen.
Oder hier das, was diese sog. Verfassungskommission zu dem Thema absonderte:
OT
Die linke Polit-Schickaria beweist mal wieder, das sie mit Vernunft und Logik rein gar nichts am Hut hat:
Sabine Schiffer und Susann Witt-Stahl:
Die Wut der `politischen´ Vernunft
http://www.haolam.de/index.php?site=artikeldetail&id=8967
#12 unrein (17. Mai 2012 19:28)
Das Grundgesetz gilt für alle diejenigen, die sich in seinem Geltungsbereich befinden.
Es unterscheidet zwischen Bürger- und Menschenrechten. Bürger sind Teil des Souveräns, also Staatsangehörige. Sie beginnen mit „jeder Deutsche“, die Menschenrechte erkennt man an Wendungen wie „Die Würde des Menschen“ (Art. 1 I. 1 GG) oder „Jeder hat das Recht“ (Art. 2 I. 1 GG) oder etwa „Alle Menschen sind gleich“ (Art. 3 I. GG).
Danke!
Das ist sprachlich ungenau, zugegeben. Ich denke, Sebastian hat erkannt, dass es mir zuerst um die Werte geht, die unser GG verkörpert, unsere „Quasi-Verfassung“, ok?
Und es geht mir darum, praktisch etwas zu tun. Viel ist heutzutage nicht mehr möglich, wenn man die „falsche“ Meinung vertritt.
Aber eine Flagge heraushängen, das kann jeder, ohne ein persönliches Risiko einzugehen.
Was soll passieren? Dass jemand fragt: „Hast du die Flagge jetzt gehisst, weil das auf PI stand?“
Dann sagen wir: „Nein, nein. Ich tue das, weil ich an das Inkrafttreten des GG erinnern will (bitte keine Diskussion über das Datum!!)“.
Wir müssen die wenigen Möglichkeiten, die wir haben, fantasievoll nutzen. Also:
Tut was. Heraus mit den Flaggen zum 23. Mai!
Für die Freiheit!
Die Überschrift ist völlig falsch.
Es gibt nicht „unser Grundgesetz“ und es gibt nicht „das Grundgesetz“ der Bunderepublik Deutschland. Es gibt lediglich ein Grundgesetz „für“ die Bundesrepublik Deutschland, welches den Alliierten zur Genehmigung vorgelegt werden mußte.
(siehe Prof. Carlo Schmidt bei der Verkündung)
Das GG ist wie bereits an anderer Stelle von Usern beschrieben mitnichten eine Verfassung, denn in Artikel 146 heißt es wörtlich:
„..verliert seine Gültigkeit (das GG) an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist“.
Habe ich da etwa vesäumt abzustimmen?
Auch der gestrichene Artikel 23 macht aus dem GG keine Verfassung.
Trotzdem wäre es schon ein gewaltiger Fortschritt, wenn sich die Regierenden an dieses GG halten würden.
Unser GG enthält eine Menge einklagbarer Grundrechtsgarantien, die „der Staat“ seinen Bürgern gewährt.
–> NRW-Innenminister Ralf Jäger ist erst kürzlich vor Gericht mit seinem Versuch gescheitert, Art. 5 GG teilweise auszuhebeln.
–> Pro-NRW (bin kein Freund von denen) ist hingegen das Recht auf freie Meinungsäußerung in Wort, Schrift und Bild (Zeigen einer Karikatur, die angeblich einen Propheten darstellt — woran auch immer man den erkennen mag) zugesprochen worden.
Das nur als ein Beispiel.
Ich bin Ossi, lebe aber seit 28 Jahren in Bayern und muss zu meinem Schrecken konstatieren, dass sich inzwischen echt DDR-Verhältnisse eingestellt haben: Als ich meiner Mutter kürzlich erzählte, dass ich wegen meiner Islamkritik, obwohl ich mich dabei hsl. auf türk. Autorinnen stütze, aus drei städtischen Gremien geworfen worden sei, bbemerkte sie: „Das ist ja wie in der DDR!“ Deshalb werde ich ab 23.5. mehrere Tage lang eine Quadratmeter-große D-Flagge aus dem Fenster hängen und meinen Wagen mit D-Fähnchen versehen.
OT
>> Ehemaliger Ministerpräsident Edmund Stoiber über Papst und Christentum:
„Kirchen können gegenüber Islam offensiver auftreten“ <<
http://www.focus.de/politik/deutschland/tid-25825/ehemaliger-ministerpraesident-edmund-stoiber-ueber-papst-und-christentum-kirchen-koennen-gegenueber-islam-offensiver-auftreten_aid_753678.html
Das tun übrigens die Mohammedaner auch. Es kommt nicht darauf an, sich zu den Rechten zu bekennen, sondern zu den Pflichten.
Ich persönlich habe ein Problem damit, daß das Grundgesetz nicht vom deutschen Volk durch Abstimmung legitimiert wurde, sondern nur von einem kleinen Gremium unter der Aufsicht fremder Besatzungsmächte ausgearbeitet wurde.
Ein viel größeres Problem hätte ich aber mit einer Verfassung, die von den heutigen Politikern der etablierten Parteien erarbeitet werden würde. Man stelle sich mal vor, die Grünen würden an der Ausarbeitung einer deutschen Verfassung beteiligt sein!
Solch eine Verfassung wäre garantiert deutlich schlechter für Deutschland als das Grundgesetz.
Servus rotgold…
Ich besitze sogar eine Reclamausgabe des Grundgesetzes, das ist die Reclams Universal-Bibiliothek Nummer 7785. Darin enthalten ist auch eine sehr gute Einleitung, aus der ich zitieren möchte:
Wenn die Mehrheit der in Deutschland lebenden Menschen lieber unter anderen Gesetzen leben wollen, dann wird unser Grundgesetz zu einem Stück Text auf einem Stück Papier.
Wenn die Mehrheit… leben will,…
#21 Ausgewanderter (17. Mai 2012 19:57)
aha, danke für die kleine Unterweisung und bestätigt dann meine Befürchtungen bzgl. Art.6, dem wir ja bekanntlich diese wunderbaren, nicht enden wollenden Familienzusammenführungen™ zu verdanken haben, deren Folgen wir hier so oft beklagen.
Bin ich ich jetzt eigentlich ein Verfassungsfeind, wenn ich Art.6 für dringend veränderungswürdig halte?
Und warum hat nicht auch jeder Vater Anspruch auf „den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft“?
Und warum stehen nur glücklich Verheiratete (seit neusten also auch Homoverehelichte) „unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“ und nicht auch Deutsche, die Pech in der Liebe hatten und erstrecht nicht wenn sie auch noch total verwitwet & verwaist sind?
Also für mich ist das GG weit davon entfernt als hl. Schrift angebetet & abgefeiert zu werden ! 😉
Nach der Bibel handelt kaum ein verantwortlicher Politiker, warum soll er sich dann an das Grundgesetz halten? Das Gewaltmonopol des Staates und die unabhängige Rechtsprechung ist bereits der Denunuziation gewichen. Grundgesetz hin oder her, die Biedermeierzeit ist zurück, wie die hier feststellen.
http://rundertischdgf.wordpress.com/2012/05/06/niederbayern-2012-und-niederosterreich-1839/
Das NDR-„Medienmagazin“ Zapp über den Kopp-Verlag, auch auf PI wird in dem Beitrag gegen Ende kurz eingegangen:
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/media/zapp5417.html
@ #32 Niflheim (17. Mai 2012 22:15)
Das ist sicher ein Kommentar von dem Verfasser des Buches. Die offizielle Präambel unseres Grundgesetzes ist näcmlih das hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html
Man beachte die von mir hervorgehobenen Stellen:
1. das deutsche Volk verplichtet sich in einem vereinten Europa aufzugehen
2. das deutsche Volk verpflichtet sich, der Welt zu dienen
3. das Grundgesetz gilt nur für das deutsche Volk (alle ohne deutschen Pass sind damit de facto nicht an das Grundgesetz gebunden auch wenn sie hier leben)
Diese mögliche Lesart unserer Quasi-Verfassung bereitet mir Bauchschmerzen …
hihi – die Primaten jammern gerade in ihrem Blog, vonwegen die Frankfurter Behörden würden die „Versammlungsfreiheit aussetzen“.
Tja, das hat man nun davon, wenn man Diskussionen darüber führt, wem die Meinungsfreiheit zusteht.
Was unsere Politiker vom Grundgesetz halten, sollte man nicht aus den Augen verlieren:
Bosbach zu Pofalla:
„Ronald, guck bitte mal ins Grundgesetz, das ist für mich eine Gewissensfrage.“ Pofalla antwortete:
„Lass mich mit so einer Scheiße
in Ruhe.“
Wenn dieses Grundgesetz auch nur irgendjemand von Beginn an ernstgenommen hätte, dann gäbe es heute keine Probleme mit menschenrechtsverachtenden Kulturen, die wir angeblich tolerieren müssen, wie Religionen, die ihre Kinder beschneiden, Tiere quälen und Frauen wie solche behandeln. Wenn man nur erst mal zu den eigenen Werten laut diesem Bekenntnis namens Grundgesetz stehen würde und ihnen auf unserem eigenen Boden wirksam und nachhaltig zur Geltung zu verhelfen bereit wäre, dann wäre das ein riesiger Fortschritt.
Und das BVG hat das 1973 nochmals bekräftigt.
Die gesamte Carlo Schmid Rede gibts auch als PDF im Netz.
Damit ist auch alles bzgl. des GG als „unsere Verfassung“ gesagt. Restzweifel beseitigt ein Blick in die eigenen Ausweispapiere.
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