Immer wieder die Justiz, die uns bereichert! Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, daß eine Auslieferung keine Ausreise ist und daß ein Ausländer im Besitz eines Aufenthaltstitels wieder nach Deutschland zurückkehren darf. Interessant wird es, wenn wir uns den ausgelieferten Ausländer genauer anschauen.
Der Entscheidung lag der Fall eines kosovarischen Staatsangehörigen zugrunde, der 1996 eine Deutsche heiratete. 2002 erhielt er eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (jetzt: Niederlassungserlaubnis). 2005 wurde er aufgrund eines Europäischen Haftbefehls wegen Mordverdachts an die Niederlande ausgeliefert und dort in Untersuchungshaft genommen. Nachdem er 2008 freigesprochen und aus der Haft entlassen worden war, verweigerte die beklagte Ausländerbehörde dem zwischenzeitlich geschiedenen Kläger die Rückkehr nach Deutschland, da sein Aufenthaltstitel erloschen sei. Daraufhin kehrte er in den Kosovo zurück, wo er sich seither aufhält.
2009 erhob der Mann Klage auf Feststellung, dass seine Niederlassungserlaubnis nicht erloschen sei. Sowohl das Verwaltungsgericht als auch der Verwaltungsgerichtshof (VGH) haben der Klage stattgegeben. Der VGH hat dies im Wesentlichen damit begründet, dass die maßgeblichen Erlöschenstatbestände des § 51 Abs. 1 Nr. 6 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) schon deshalb nicht vorlägen, weil es an einer freiwilligen Ausreise fehle.
Ohne auf die juristischen Spitzfindigkeiten einzugehen, wenn also ein Verbrecher Deutschland nicht freiwillig verläßt, hat der Staat kein Recht, einen einmal verliehenen Aufenthaltstitel wieder wegzunehmen. Wer hat denn diesem Asylbetrüger den Aufenthaltstitel gegeben, wenn nicht der Staat? Auch hier dasselbe Muster! Die Justiz entscheidet im Namen des Volkes gegen das eigene Volk, und der Steuerzahler darf diese Bereicherung, die schon annähernd zwei Jahrzehnte dauert, weiter bis zum Tod dieses Kosovaren per Sozialhilfe begleichen. Welchen Job soll denn dieser Mann schon kriegen? Dies ist deutsche Einwanderungspraxis!
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Appell an Kroatien und all unsere kroatischen Freunde – bitte weiterleiten:
WOLLT IHR DAS???
http://sosheimat.wordpress.com/2012/01/18/kroatien-wollt-ihr-das/
Die Gerichte sind gegen uns:
http://ausserdem.info/2011/Europaeischer_Gerichtshof_fuer_Menschenrechte_Grossbritannien_darf_Vergewalt
In dem Fall glaube ich sogar, dass er extra da bleiben darf, weil er ein Vergewaltiger ist – ist anscheinend gut für die „Integration“.
Man sollte sich überlegen, dass die Fälle, wie der des Kosovaren, nur die Fälle sind, die es überhaupt bis in die Öffentlichkeit schaffen.
Davon passieren Hunderte, wenn nicht Tausende pro Woche, wenn nicht pro Tag.
Das ist ja mal wieder völlig absurd. Ich frage mich, ob unsere Richter vor Dienstantritt darauf vereidigt werden, gegen das eigene Volk und den eigenen Staat zu kämpfen? Oder fördert ein Jurastudium irgendwie Hirnerweichung? Brennt da nach zuvielen Paragraphen irgendwann die Sicherung durch?
Wirklich…wenn man sich das Gesamtbild Justiz-Politik-Medien ansieht, dann fällt es schwer, nicht an eine Verschwörung zu glauben. Und wenn es nur eine unausgesprochene Verschwörung ist, eine Verschwörung der Dummheit, der Selbstzerstörung und der Ignoranz! Denn wer sollte von der Destabilisierung profitieren? Letztendlich haben wir in den Richterstühlen und in der hohen Politik leider Menschen sitzen, die uns offenbar schaden möchten. Die EU ist ein Fehler und sie wird diese Probleme nur noch verschlimmern, unkontrollierbar machen und die Möglichkeiten verringern, dagegegen über demokratische Wege vorzugehen. Mehr Nation, mehr Volksbestimmung und NEIN zur EU! Der EU-Austritt ist ein wesentlicher Punkt, wenn es um die Verhinderung der schleichenden Vernichtung unseres Landes geht. Die islamische Migration ist da nur ein Nebenaspekt. Euro und Lissbon-Vertrag, sozialistische Strukturen und die Kontrolle durch die undemokratische EU-Kommission, Schengen und die Migration der Kriminalität sind andere!
Entweder haben die die Quelle geändert oder PI hat einiges nicht gelesen oder verstanden:
Punkt 1
Der Kosovare wurde wegen Mordverdacht nach Holland überwiesen, wo sich aber seine Unschuld herausstellte, deshalb Freispruch
Punkt 2
Der Kosovare lebt nicht bis zum lebensende in Deutschland, weil: „Daraufhin kehrte er in den Kosovo zurück, wo er sich seither aufhält.“
Nun klagte der Albaner, ob er Deutschland überhaupt wieder betreten darf und bekam Recht, da kein Grund vorliegt, ihm das zu verbieten.
Ist das Borat auf dem Passfoto?
Von der Türkei lernen:
„Das türkische Außenministerium teilte im Juli 2002 neue Durchführungsbestimmungen für Deutsche als Teil einer bevorzugten Staatengruppe mit:
Erteilung zunächst für 2 Jahre (Voraussetzung gültiger Reisepass und Nachweis des Unterhalts),
Verlängerung um jeweils 5 Jahre,
bei Immobilienbesitz in der Türkei ist Ersterteilung von 5 Jahren möglich.
Die Aussicht auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis gibt es nach wie vor nicht.
Die „langfristige Aufenthaltsgenehmigung“ eines Ausländers kann allerdings nur dann aufgehoben oder nicht verlängert werden, wenn eine Gefährdung der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung oder Moral vorliegt.
Die Anwendung der Ermessensvorschriften (für die Erteilung ) (u.a. bzgl. Konjunkturvorbehalt und möglichen Vorrang von türkischen Arbeitnehmern als Versagungsgrund in den ersten Jahren, Auslegung der Kriterien für Genehmigung der Arbeitserlaubnis für selbständige Tätigkeit durch das Arbeits- und Sozialministerium bleibt abzuwarten.“
So so, da das ja nun im Fall der Türkei EU kompatibel ist, warum nicht auch bei uns?
Man stelle sich nur vor, wir würden deutschen Staatsbürgern bei der Verteilung der Harz IV goodies Vorrang einräumen.
Man kann davon ausgehen, dass grundsätzlih jeder Bürger auf diesem Planeten das Recht hat, in Deutschland zu leben und Hartz IV zu beziehen.
Wenn Bundesgerichte derartig weitreichende Entscheidungen gegen das Interesse der Bevölkerung am Fließband fällen, dann hat das System…
Fachkräftemangel in der organisierten Kriminalität?
Der BDK (Bund deutscher Krimineller) hat darauf hingewiesen das wir jährlich mindestens circa 200-300 Tausend weitere Fachleute der Bereiche Drogen, Raub, Schutzgeld, und Prostitution benötigen um den Untergang der bundesdeutschen Zivilordnung herbeizuführen.
(Ironie off)
Liebe linksgrün_Innen Richter_innen:
Dieser Mann könnte Ihnen demnächst auf einem schlechtbeleuchteten Supermarktparkplatz begegnen!
Leider haben es unsere Politiker_Innen versäumt die Einwanderungspolitik derart zu gestalten, das wir für Fachkräfte für Industrie, Handwerk und Handel mit leistungsorientierten Standortvorteilen interessant wurden.
Daher könnte es passieren das die – Dank hoher Transferleistungen überschuldete – öffentliche Hand genau den Streifenwagen wegrationalisiert hat den Sie dann benötigen.
Sollten Sie dann zu den abertausend Namenlosen gehören die in den Genuß der lebensfreude und der vielfältigen Kultur der Bereicherer gekommen sind schweigen Sie besser!
Reden wäre politisch Inkorrekt und könnte im Rotweingürtel unangenehm auffallen…..
semper PI!
Unsere Gesetze sind nur zu der Niederhaltung der Indigenen Deutschen (Europäer)
nicht zur Verhinderung der Umvolkung!
Eine kurze Chronik des transatlantischen Counterjihad, Teil 1 + 2
Gruß Andre
__________________
Patriotisch, Antiislamisch, Proisraelisch
Ich verstehe die Aufregung nicht! Er ist freigesprochen worden, das allein zählt.
Des weiteren könnte zu prüfen sein, ob ihm der Aufenthaltstitel entzogen werden kann, weil er nicht selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann. Aber diese beiden Tatbestände sind fein säuberlich zu trennen.
Kann der denn mehr als sechs Monate außer Landes sein, ohne den Titel zu verlieren?
#4 michel3 (18. Jan 2012 11:07)
Ein Jurastudium fördert Rechtskenntnisse, die ein nicht-Jurist eben nicht hat. Deswegen brennen ihm die Sicherungen durch, weil nicht überall der Stempel „hängt ihn an den Eiern auf“ draufgedrückt wird.
#14 felixhenn (18. Jan 2012 11:47)
Ja, unter gewissen Umständen.
„Kein Mensch ist illegal!“
Dieser unselige, evangelisch-grüne Spruch zeigt mittlerweile Wirkung.
OT
Diskussion zu „Scharia und Menschenrechte“ gewaltsam beendet
Eine Diskussion der Queen Mary Gesellschaft für Atheismus, Säkularismus und Humanismus über „Das Gesetz der Scharia und die Menschenrechte“, die am Montag an der Universität in London stattfinden sollte, musste nach gewalttätigen Angriffen beendet werden.
Der Präsident der Gesellschaft schildert die Ereignisse.
Fünf Minuten, bevor die Diskussion beginnen sollte, stürmte ein Mann in den Raum und filmte mit einer Handykamera die Gesichter der Anwesenden. Dabei schrie er: „Hört ihr alle zu: Ich zeichne das jetzt auf, ich habe eure Gesichter hier auf dem Film und ich weiß, wo einige von euch wohnen.“ Dann stieß er einem der Anwesenden aggressiv das Handy ins Gesicht und sagte: „Falls ich höre, dass irgendjemand etwas gegen den heiligen Propheten Mohammed sagt, werde ich ihn zur Strecke bringen.“ Damit verließ er den Raum.
Das gleiche wiederholte sich im Foyer und der Mann drohte allen, die etwas gegen den Propheten Mohammed sagen würden, dass er sie und ihre Familien töten werde. Am Ausgang gesellte er sich zu einer größeren Gruppe von Männern, die ihn offensichtlich unterstützten. Uns wurde gesagt, dass wir zu unserer eigenen Sicherheit im Vortragssaal bleiben sollten. Als etwas später mehrere Männer in den Raum kamen, war klar, dass wir die Sicherheit nicht gewährleisten konnten und die Diskussion nicht beginnen konnte.
Andrew Copson, der Geschäftsführer der British Humanist Association, erklärte seine Unterstützung für die Nationale Föderation der studentischen Gesellschaften von Atheisten, Humanisten und Säkularen.
http://hpd.de/node/12706
Also, was ich da so lese: der Mann ist weder ein Asylbetrüger, denn er kam per Heirat her, noch ist er ein rechtskräftig verurteilter Verbrecher, denn er wurde freigesprochen. Warum also die Unterstellungen?
Aber, in der Tat: Dieselbe Rechtsprechung würde auch für einen asylbetrügenden Rechtsbrecher gelten, ohne Frage.
es ist alles so vorhersehbar.
bei den ersten zeilen habe ich mir schon gedacht, der hat eine einheimische geheiratet.
die kosovaren sind ja bekanntlich eine aussterbende ethnie, arm, unterdrückt, unter naturschutz.
wenn man sich an das theater, dass die arigonafamilie – zogaj – mohammedaner natürlich mit dem österr. staat und der österr. bevölkerung, unterstützt von der nationalratspräsidentin, die offen einen massiven rechtsbruch!!! + tränendrüsen-orf, selbstmorddrohung + mama, die ja sooooo an depressionen gelitten hat, aufgeführt hat, dann kann man wirklich nur mehr sagen,
wie mein alter prüfer in der krankenpflegeschule gesagt hat, nach einer leisen beschwerde meinerseits, dass ausländern die noten geschenkt worden sind: sie, also ich, haben die falsche staatsbürgerschaft.
das war 1990!
für interessierte, dass nicht nur deutschland mit der nazischiene alles hinnehmen muss, wir österreicher mit der gleichen unterstellung, und noch dazu die habsburger, präkolonialisten.
die engländer, franzosen, spanier, italiener, holländer, von mir aus auch nie skandinavier (wikinger!), iren (der heilige brendan soll nach amerika ausgewandert sein ;), ausserdem haben sie europa indoktriniert, früher in nicht linksideologischen zeiten hat man missionieren gesagt, pfuipfuipfui, die russen, keine ahnung wofür, wird sich schon was finden, also diese völker wegen imperialismus uswuswusw.
schuld an allem übel dieser welt waren und sind die europäer.
dass sich die indianer, nur um ein beispiel zu nennen, gegenseitig versucht haben auszurotten, das lernt man nicht in der schule, da waren die pösen auswanderer ja noch nicht da und denen kann man es nicht anhängen.
langer rede kurzer sinn:
http://de.wikipedia.org/wiki/Zogaj
Ziemlicher Quatsch!
Der Mann wurde FREIGESPROCHEN…
mit solchen Artikeln erweist ihr Gegnern einen Bärendienst!
Dann rechnen wir mal nach, 7,01 Milliarden Weltbevölkerung momentan auf 357.111,91 km², das machen also 19.630 Personen pro km². Und jetzt stellen wir uns mal einen km² vor, das sind 1.000 mal 1.000 Meter, da kommt bestimmt Freude aus. Naja, die Amis werden wohl nicht alle kommen.
Ich muß mich einigen hier anschließen, die den Bericht „schlecht“ finden. Der Mann ist freigesprochen worden und er lebt derzeit nicht hier. Vermutlich werden unsere Behörden versagen, wenn es um einen Aufenthalt geht und er die wirtschaftliche Situation angeben soll. Dann macht er es wie alle und droht damit, mit seiner anstehenden Selbstständigkeit mindestens 5 Arbeitsplätze zu schaffen.
Und wehe, wenn ein Richter eine auch nur leicht anfechtbare Auslieferung in ein Islamisches Land geurteilt hat. Denn dann sind die Kerlen gleich zurück mit der Klage, dass sie dort gefoltert wurden und fordern horrende Entschädigungszahlungen:
Schweiz an einen Kurden, der an die Türkei ausgeliefert wurde 70.000-80.000 CHF
Kanada an einem Syrer, der nach Syrien ausgeliefert wurde: 9 Mio Dollar
GB wiederholt (einmal etwa 40 Mio Pfund an Guantanamofrüchtchen)
Schweden
Und ich glaube, dass ich auch schon mal ein Australienfall gelesen habe.
Ob der Kurnaz damals von der deutschen Regierunge was gekriegt hat, erinnere ich mich nicht mehr
Und der Libanese El Masri, der Dauerpöbler aus Neu-Ulm wird auch was kassiert haben…
Wie die Legal Tribune schreibt, wurde er 2008 freigesprochen, d.h., er ist
U N S C H U L D I G ! ! !
Damit endet alle rechliche Verfolgung und auch alle Maßnahmen, die gegen ihn ergriffen wurden, sind einzustellen.
Eigentlich ist das doch ganz einfach und ein elemetarer Teil unseres Rechts.
Das Toben hier gegen eine selbstverständliche Entscheidung ist nur wieder Wasser auf die Mühlen unserer Gegner.
#4 michel3 (18. Jan 2012 11:07) Das ist ja mal wieder völlig absurd. Ich frage mich, ob unsere Richter vor Dienstantritt darauf vereidigt werden, gegen das eigene Volk und den eigenen Staat zu kämpfen? Oder fördert ein Jurastudium irgendwie Hirnerweichung? Brennt da nach zuvielen Paragraphen irgendwann die Sicherung durch?
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ich glaube, manche sind echte gesinnungstäter, denen die zerstörung der bürgerlichen gesellschaft oberste maxime ist, manche sind opportunisten, also mitläufer, manche sind schlicht und einfach ängstlich, haben familie und fürchten sich vor gewalttätigen repressalien der angeklagten bzw. deren familien oder clans.
wer möchte schon, wir erinnern uns an die mordserie in italien an staatsanwälten, unter polizeischutz leben oder gar umgebracht werden oder noch schlimmer seine familie.
Diesen Artikel finde ich sehr unglücklich, man muß „unseren“ Gegner nicht auch noch die Knochen hinwerfen.
Freispruch oder nicht, Millionär oder nicht, egal was er oder was mit ihm ist, er hat keinen gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland. Und wenn das Gericht will, dass er wieder einreist, muss ihm das diesen Titel besorgen. Und selbst dann hat er noch kein Visa für die Ersteinreise.
#6 HBS (18. Jan 2012 11:10)
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ich kenne mich mit dem deutschen recht nicht aus. bekommt nicht ein ehemann einer deutschen eine aufenthaltsbewilligung?
siehe 1001 nacht – bezness.
Der EGMR beachtet eindeutig die bestehende Rechtslage. Wieso diese Kritik?
Faktisch wurde Nazideutschland von weniger als einem Prozent echter Nazis in Schach gehalten.
Wenn 11 Leute auf einer einsamen Insel stranden, wird sich sofort herauskristallisieren: Der Führer, der Oppositionelle, der Tüchtige und der Beliebte. sieben werden immer Mitläufer bleiben. Es kann passieren, dass der Oppositionelle den Füher mal ablöst, weniger wahrscheinlich ist das für den Tüchtigen oder den Beliebten, aber unmöglich für die Mitläufer.
Und wenn wir ein Volk von nahezu 80 Millionen betrachten, sind mehr als 99% Mitläufer.
Man muss da immer unterscheiden zwischen Aufenthaltserlaubnis, einer freiwilligen Leistung die immer wieder entzogen werden kann und Aufenthaltsrecht, einem Recht das man hat, sich hier aufzuhalten.
#31 felixhenn (18. Jan 2012 12:31)
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siehe herr der fliegen z.b.
#32 felixhenn (18. Jan 2012 12:34)
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danke, doch wie stehts mit dem ehemann einer deutschen?
Irgendwie hat sich hier wohl niemand mal die Mühe gemacht in das Aufenthaltsgesetz zu schauen.Der Artikel ist reine Stimmungsmache und damit schädlich.
# 31 stimmt so auch nicht.
Ein Aufenthaltsrecht ist ein rechlicher Anspruch auf Erteilung eines Aufenthalstitel. Wenn dieser auch tatsächlich verwirklicht werden kann (keine Ausschlussgründe), wird eine Aufenthaltserlaubnis (befristet) oder Niederlassenserlaubnis (unbefristet) erteilt.
zum Startartikel:
Ein Ausländer,der mehrere Jahre mit einem deutschen Ehegatten verheiratet ist und zusammenlebt, kann eine Niederlassenserlaubnis erhalten, so hier geschehen, nix besonderes.
Er wurde in den NL freigesprochen, hat also straf- oder ausländerechtlich nichts falsch gemacht. Sein Aufenthalt in den NL war nicht freiwillig, gilt daher nicht als Ausreise (führt zum Erlöschen eines Titels) und kann daher nicht nachteilig ausgelegt werden, basta.
Ich kenne den Fall nicht aber woher kommen die ganzen Fehlinfos / Unterstellungen? sind die belegbar oder nur reine Vermutung?
Asylbetrüger? Im Artikel steht, er ist deutsch-verheiratet, wo ist der Asylbetrug oder auch nur das Asylverfahren?
Leitungsbezug? oder hat er evt doch bis zur Festnahme gearbeitet oder war selbstständig.
Wenn ein Ausländer, der eine Niederlassenserlaubnis besitzt, wegen Straftaten verurteilt wurde, so wird u.U. eine Ausländerbehörde tätig, denn das Gesetz schafft Möglichkeiten, diesen Aufenthaltstitel aufzuheben, wenn straf- oder ausländerrechtliche verstöße begangen werden. Hier aber eindeutig nicht.
Leider ein Artikel, der ins Kröpfchen gehört. Der Autor scheint nicht in der Lage, das Zeugs, was er kopiert, vorher zu lesen.
Deutschland wird immer mehr zu einem links-faschistischen Land, wie auch die gesamte EU.
Jetzt macht auch noch die Kath. Kirche mit, die Ev. Kirche ist ja schon lange dabei. Wir dürfen uns das nicht länger gefallen lassen. Außerdem sollte man die Mainstream-Medien meiden. Auch unser Fernsehen, das von den Bürgern bezahlt wird gehört zu dieser Gruppe, selbstverständlich auch der Hörfunk. Hier tritt besonders der Deutschlandfunk hervor, der peitscht nur noch „links“ – ekelhaft.
Grundschüler trauen sich in unserer Stadt nicht mehr auf den Pausenhof, weil sie permanent von den türkischen Mitschülern attakiert werden. Für mich steht fest, dass ich keine der etablierten Parteien mehr wählen werde!
Es gibt viele Urteile, über die PI berichtet hat, die man schlicht als aberwitzig bezeichnen muss. Dieses gehört m.E. aber nicht in diese Kategorie: Wenn er erwiesenermaßen unschuldig ist, besteht kein Grund, ihm nur aufgrund der Auslieferung, deren Grundlage sich als nicht existent erwiesen hat, die Wiedereinreise zu verweigern.
Der Punkt ist ein ganz anderer: Wieso kann ein Kosovare überhaupt 1996 nach Deutschland einreisen. Und wieso findet er eine einheimische Frau? M.E. muss man das Heiratsverhalten vieler Frauen inzwischen auch als Ausfluss der jahrzehntelagen multikulturellen Gehirnwäsche sehen, derzufolge alle Ausländer gut, edel und schön sind.
Das alles kann ja auch daran liegen , dass niemand mehr wirklich was versteht!
Heute morgen um 1/2 10 auf ntv im unten vorbeigezogenen Infobalken:
„Justiz ermittelt nicht gegen BW-Bank“
Das sind sie, die Schlaumeier in unseren MSM! Keine Ahnung, aber Meinung verbreiten wollen. ERMITTELN tut die Staatsanwaltschaft mit ihren Erfüllunggehilfen von der Polizei!
Die JUSTIZ ist dazu da, „Recht zu sprechen“,
im Namen des Deutschen Volkes!
Fällt gar nicht sehr auf, wenn man schnell drüber liest, ist aber staatstragend wichtig, es zu durchschauen!
Ich würde sagen, insgesamt gesehen ist es gut, dass dieser Artikel hier erschienen ist.
Zwar liegt kewil mit der Beurteilung des Sachverhaltes m.E. diesmal ganz schön daneben, aber wenn man sich die vielen, ihm widersprechenden Kommentare durchliest sieht man, dass viele der User alles andere als blindwütige Ausländerhasser sind – gut zu verwenden, wenn mal wieder die Nazikeule gegen PI geschwungen wird.
Auch bei der Mehrzahl der Kommentare, die kewil zustimmen, vermute ich eher, dass das kleine Wörtchen „Freispruch“ beim schnellen Durchlesen übersehen wurde/nicht richtig ins Bewusstsein kam (so ging es mir jedenfalls).
#40 michi49 … Auch bei der Mehrzahl der Kommentare, die kewil zustimmen, vermute ich eher, dass das kleine Wörtchen “Freispruch” beim schnellen Durchlesen übersehen wurde…
——————
Da steht aber auch etwas von „dem zwischenzeitlich geschiedenen Kläger“…
in dem Satz von Kewil. Vielleicht ist das ja der wichtigere Grund für den negativen Bescheid der „beklagten Ausländerbehörde“.
#41 weanabua1683
…
Wäre natürlich denkbar, aber um das zu beurteilen fehlen mir zur Zeit die Kenntnisse der entsprechenden Gesetze.
Bitte, liebe Politiker, schafft endlich das Asylrecht ab!
Da sowieso jeder kommen und bleiben darf, können wir uns die ganzen Beamten, Sachbearbeiter, Sozialarbeiter, Dolmetscher, Psychologen, Richter usw. sparen.
Das gesparte Geld kann man besser für das Anwerben weiterer Fachkräfte verwenden!
Merke: je mehr Migranten aus dem islamischen Kulturkreis, desto besser geht es uns!
Sorry Kewil, ich bin ein echter Fan von Dir, aber der Artikel ist echt kein Glanzstück. Der Mann ist weder ein Verbrecher, denn er wurde freigesprochen, noch ein Asylbetrüger, denn von Asyl ist in dem ganzen Text gar keine Rede und erst recht gibt es keine Anhaltspunkte für Betrug, noch ist die Entscheidung falsch, denn es wird lediglich der Erlöschensgrund der Ausreise geprüft und verneint, denn eine Auslieferung ist nun einmal keine Ausreise. Ob möglicherweise andere Gründe bestehen könnten, die Niederlassungserlaubnis aufzuheben, war offensichtlich gar nicht Gegenstand der Entscheidung.
Im so genannten III. Reich war unsere Justiz auf dem rechten Auge blind – heute ist sie es auf dem linken! Gleiches gilt leider auch für die meisten Kirchenführer.
Richter entscheiden anhand der Gesetze. Alees Andere wäre (strafbare) Rechtsbeugung, und würde von einem höherem Gericht kassiert.
Die in dieser Hinsicht laschen Gesetze sind es!
@ #45 john3.16 (18. Jan 2012 20:10):
„Denn also hat Gott die Welt geliebt, daß er seinen eingeborenen Sohn gab, damit alle, die an ihn glauben, nicht verloren werden, sondern das ewige Leben haben.“
(Johannes 3 Vers 16)
Dein nic ist sowas von Super!
Deine Aussage ebenso, oder um es ganz genau zu formulieren:
Die EKD ist eine Versorgungseinrichtung für ehemalige Theologiestudent_Innen jedes Glaubens oder Unglaubens. Für die Pfarrer_Innen dieses Müssiggängerclubs könnte die Welt so schön sein, wenn es da nicht diesen lästigen Gottessohn gegeben hätte…
Die katholische Kirche ist ein globales Unternehmen der postmortalen Vorsorge mit dem Anspruch auf Weltmarktführerschaft. Hierbei achtet sie insbesondere darauf, die aggressive Nr. 2 -Jünger eines visionären Wüstenräubers und Reiseführers- nicht zu verärgern. Koste es soviele Seelen wie es wolle.
Nein, es ist nicht leicht in der heutigen Welt gläubiger Christ zu sein, und auch noch einen Gottesdiest besuchen zu können der diesen Namen verdient…..
semper PI!
Respektiert mal den Freihspruch!
Jeder kann schließlich von irgend einem Irren eines beliebigen Deliktes beschuldigt werden. Dafür haben wir zum Glück die Justiz, die herausfindet
das man unschuldig ist…und der Kontrahent irre ist.
Lieber Kewil,
Hast Du eigentlich gelesen, was du da zitierst? Offensichtlich nicht. Hier ein kleiner Hinweis:
Freigesprochen. Also kein Verbrecher.
Wie wäre es, wenn man Dich mal in die Türkei ausliefert, wegen Verdachts ein Nazi-Terrorist zu sein und einen Anschlag in der Türkei ausgeführt zu haben. Und wenn Du dann nach 3 Jahren Untersuchungshaft in irgeneinem Loch nach Deutshcland zurückwillst, ist Dein Haus ist gepfändet, deine Frau/Freundin ist weg, der Job auch. Und eigentlich will man dich hier auch gar nicht mehr, schließlich könntest Du ja doch ein Terrorist sein…
Die Voßkuhles und Hassemers bestimmen an den Universitäten immer wieder, wer letztlich ein neuer Voßkuhle und ein neuer Hassemer wird. So gebiert der Wahnsinn der gegen das Volk gerichteten …sprechung sich immer wieder neu.
Deswegen wird an der …sprechung sich auch nichts ändern. Es sei denn, die Knechte bekommen eine neue Order von ihren politisch eingesetzten („gewählten“) Vorgesetzten.
Es ist nach dem Fall des Dritten Reiches keine Berufs -und zu der Zeit eindeutig lokalisierte Verbrechergruppe- so geschont worden, wie die Justiz. Eine Aufarbeitung fand nicht statt und hat sich lediglich auf einige Gestalten, wie Freisler, reduziert.
Die deutsche Justiz hat einen fatalen Ruf, den man gestern und heute wieder mit Tabus belegt.
#49 mabank (18. Jan 2012 21:58)
Sorry, was Sie hier loslassen, ist juristisch überhaupt nicht haltbar.
Bei einem Auslieferungsersuchen wird -wie bei einem Rechtshilfeersuchen- erst einmal ein deutsches Prüfungsverfahren durchgeführt. Dabei wird geprüft, ob der Straftatbestand nach hiesigem Recht strafbar ist. Wenn dies zutrifft, wird geprüft, ob die vorliegenden Beweismittel einen dringenden Tatverdacht für eine U-Haft nach deutschen Recht zulässt. Ein zeitlich und personell nicht unerheblicher Aufwand, den ich sogar befürworte.
Ist dieses Verfahren für den Beschuldigten/Auszuliefernden negativ verlaufen (mit allen Rechtsmitteln, die ihm zustehen)ist er auszuliefern, wenn mit dem Antragsstaat ein Abkommen besteht.
Woraus sich nach solch einer Feststellung die Aufrechterhaltung eines Aufenthaltstitels ergeben soll, leuchtet mir leider nicht ein und ist m.E. Rechtsbeugung! Wenn er hier wegen einer Straftat, die auch in der BRD strafbar wäre, ausgeliefert wird, warum soll er nicht (er muss es m.E. sogar) seinen Status verlieren?
Mal ganz provokativ:
Was wäre, wenn er vielleicht zwei Jahre in Haft gesessen hätte? Wäre der Titel dann immer noch gültig? Und wenn nein, warum nicht?
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