Majestätsbeleidigung vor Gericht

Am 12. Januar wird einem Facebook-Nutzer vor der Staatsschutzkammer des Dredener Landgericht wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten (§ 90 StGB) und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) der Prozess gemacht. Der Mann hatte das obenstehende Foto mit den Worten kommentiert, Bettina Wulff fehle nur noch „ein Schiffchen auf dem Kopf“ und schon würde sie wie ein „Blitzmädel im Afrika-Einsatz“ … Majestätsbeleidigung vor Gericht weiterlesen