In der „ehemaligen demokratischen Republik Österreich“ wurde im Wiener Oberlandesgericht am 20. Dezember 2011 durch ein unfassbares Skandal-Urteil die Meinungsfreiheit zu Grabe getragen und Justitia bis auf Weiteres schariakonform verschleiert.

(Von Conny A. Meier, BPE)

In zweiter Instanz bestätigte damit das OLG nach kurzer Beratung das Scharia-Urteil aus der Vorinstanz gegen die österreichische Freiheitskämpferin Elisabeth Sabaditsch-Wolff, nach der es verboten ist, eine bestimmte „religiöse Lehre herabzuwürdigen“ (§188), und zwar ausschließlich dann, wenn der betreffende Religionsstifter Mohammed heißt und verurteilte sie zu 90 Peitschenhieben Tagessätzen. Es ist, wie Christian Zeitz vom Wiener Akademikerbund auf der anschließenden Pressekonferenz ausführte, aus den letzten 25 Jahren kein Urteil bekannt geworden, in dem eine andere „religiöse Lehre“, außer dem Islam, diese Vorzugsbehandlung erfahren hätte.

Scheinheiligerweise führte der Vorsitzende der Kammer, Leo Levnaic-Iwanski, aus, dass die beanstandeten Äußerungen von Elisabeth Sabaditsch-Wolff als wahre Tatsachenbehauptungen sehr wohl vom Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt seien, aber wiederum doch nicht, wenn sie dazu geeignet wären, sozusagen die Anhänger Mohammeds in ihrer Eitelkeit zu verletzen und damit „herabzuwürdigen“. Um was ging es? Elisabeth kritisierte in einem Seminar im Jahr 2009 die Vorbildfunktion Mohammeds für seine Anhänger, darauf hinweisend, dass Mohammed auch „gerne was mit Kindern“ gehabt hätte. Als Beweis führte sie an, dass besagter Mohammed Sex mit der neunjährigen Aisha gehabt hätte. „Wie würde man denn das anders bezeichnen können, außer als ‚Pädophilie‘?“, fragte sie rhetorisch.

Levnaic-Iwanski benutzte in seiner mündlichen Urteilsbegründung einen merkwürdigen Vergleich zur Untermauerung seiner Thesen. So sei es ja nach §115 strafbar, sich über Behinderte (z.B. Rollstuhlfahrer) wegen ihrer Behinderung lustig zu machen, obwohl die Behinderung ja eine wahre Tatsache sei. Das wäre analog auch auf den §188 anzuwenden, der auch eine wahre Tatsachenbehauptung unter Strafe stellen würde, wenn sie den Träger des „religiösen Bekenntnisses“ verspotten würde. Elisabeth Sabaditsch-Wolff hätte aber die Tatsache, dass die Mohammedaner glauben, Mohammed hätte Sex mit einem Kind gehabt, nicht wertfrei getätigt, sondern „verbrämt“.

Führt man diese Argumentation konsequent zu Ende, so wäre der mündlichen Urteilsbegründung stringent zu entnehmen, dass der Islam eine körperliche Behinderung ihrer Anhänger darstellt, die eines besonderen Schutzes bedürfte; mithin wären alle Mohammedaner „behindert“. Wenn das mal kein Rassismus ist. In der Tat ist das eine absurde Begründung und man staunt, dass ein OLG sich tatsächlich darauf einlässt und dazu noch dem Fehlurteil gegen Susanne Winter in ähnlicher Sache grundsätzliche Bedeutung zubilligt.

Elisabeth Sabaditsch-Wolff hat in einer erster Erklärung betont, es wäre das erste Mal, dass sie sich „schämt Österreicherin zu sein“. Sie werde dieses Urteil niemals akzeptieren, egal was das juristisch für Auswirkungen hätte. Sie stehe nicht allein vor Gericht, sondern die Meinungsfreiheit und somit der Rechtsstaat insgesamt. Deshalb braucht sie dringend unsere weitere Unterstützung. Wer Elisabeth und den Kampf für Meinungsfreiheit unterstützen möchte kann dies hier tun. Es geht uns alle an.

» Siehe auch: Stellungnahme der BÜRGERBEWEGUNG PAX EUROPA

Like
Beitrag teilen:
 

95 KOMMENTARE

  1. Wenn es noch Rechtsmittel gibt und Frau Sabaditsch-Wolff plant, diesen zu begehen, bitte ich PI ein Konto zu veröffentlichen mit dem man Frau Sabaditsch-Wolff unterstützen kann. Ich werde dann jedenfalls sofort überweisen.

  2. Sie sagt, dass sie nur die Wahrheit gesagt habe, und: „Die Wahrheit zu sagen darf nicht strafbar sein.“

    Wir leben in merkwürdigen Zeiten, wenn man für die Wahrheit bestraft wird.

  3. Das obige Foto bringt mich auf die Idee:

    „Verpassen wir jeder Justitia vor einem Gericht im Lande ein islamisches Kopftuch. Dann sehen alle Leute, wie weit die Justiz in Sachen Islam schon im Sumpf steckt.“

  4. @ #1 felixhenn

    Spenden kann man doch längst. Einfach den Artikel nochmal lesen und den Link anklicken.

    Es gibt ja noch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Eines der Menschrechte ist doch die Meinungsfreiheit oder nicht?

  5. Es geht auch anders:

    Mehrjährige Haftstrafen für Berliner U-Bahn-Schläger

    Das Landgericht Berlin verurteilt vier Jugendliche wegen versuchten Mordes zu mehrjährigen Haftstrafen. Das teilt ein Anwalt am Rande des nicht öffentlichen Prozesses mit. Die vier hatten bei einer brutalen Prügelattacke in einem Berliner U-Bahnhof einen Handwerker schwer verletzt.

  6. Ich habe gespendet, obwohl ich es für unfassbar halte, dass man für das Recht und der Erhaltung der freien Meinungsäußerung bezahlen muss.

    Irgendwie läuft es mir bei diesem Gedanken eiskalt den Rücken runter.

  7. Warum verklagt Frau Sabaditsch-Wolff die Republik Österreich nicht vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburn, und zwar wegen Verletung ihres Bürgerrechts auf freie Meinungsäusserung?

    Die Muslime rennen ja auch für jeden Furz dorthin und bekommen oft, zur allgemeinen Empörung, recht!

  8. OT:

    22-jährige gelernte Industriemechaniker aus Ibbenbüren von vier Türken ermordet!
    http://www.noz.de/lokales/57404169/nachts-mit-dem-kampfmesser-unterwegs

    Bislang noch keine Lichterketten oder Beileidsbekundungen von Roth, Wulff oder den vielen Islamvertretern und -verharmlosern.

    Auch Hatice Akyün hat diese Tat einfach so geschehen lassen, wie sie es den deutschen Polizeibeamten bei den Dönermorden vorwirft:
    http://www.taz.de/Muslime-staerken-Wulff-den-Ruecken/!84135/

  9. Scheinheiligerweise führte der Vorsitzende der Kammer, Leo Levnaic-Iwanski, aus, dass die beanstandeten Äußerungen von Elisabeth Sabaditsch-Wolff als wahre Tatsachenbehauptungen sehr wohl vom Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt seien, aber wiederum doch nicht, wenn sie dazu geeignet wären, sozusagen die Anhänger Mohammeds in ihrer Eitelkeit zu verletzen und damit „herabzuwürdigen“.

    Das heisst, dass sich die Justiz dem Pobel beugt und Gesetze ausser Kraft setzt, wenn der Pöbel nur laut und gewaltbereit genug seiner Beleidigung Ausdruck verleiht.

  10. es geschehen noch Zeichen und Wunder Jhttp://www.n-tv.de/panorama/Taeter-zu-langen-Strafen-verurteilt-article5052776.htmlUGENTLICHE keinen Kulturbonus ???

    U-Bahn-Attacke war Mordversuch
    Täter zu langen Strafen verurteilt
    Die vier Schläger vom Berliner U-Bahnhof Lichtenberg müssen mehrere Jahre hinter Gitter. Das Berliner Landgericht verurteilt sie wegen versuchten Mordes. Die Schüler hatten Tötungsabsichten stets bestritten. Das Opfer lag damals vier Wochen im künstlichen Koma.

  11. Und Leute wie Andreas Stetter dürfen ihrem Internet munter ihren Antisemitismus verbreiten…

  12. #4 absolut recht – wir dürfen nicht mehr die Wahrheit sagen. Das hat die political correctness Zensur schon unterbunden.

    In gewissen Sinne muss man dem Richter recht geben. Der Islam ist aber keine körperliche Behinderung sondern sinngemäß zu den geistigen Behinderungen zuzurechnen.

    Es stellt sich nur die Frage ob der Richter sich seiner Aussage bewußt ist. Während Frau Sabaditsch-Wolff Fakten nicht nennen darf, hat der Richter jene „anti-„Friedensreligion wirklich (und möglicherweise zurecht – man muss nur Mohammeds Krankenakte lesen) in einen üblen Zusammenhang gestellt.

    Die Frage ist es nun, ist es erlaubt sich auf den Richterspruch zu beziehen und sinngemäß zu sagen, dass der Islam eine geistige Behinderung ist?

    Oder müßte nicht der Richter aufgrund dieses ominösen Vergleichs – „Religion“ Islam entspricht geistiger Behinderung – angeklagt werde.

    Es bleibt festzuhalten – der österreichischer Richter sieht den Islam als eine Behinderung.

  13. Urteil wegen versuchten Mordes
    Sechs Jahre Haft für Berliner U-Bahn-Schläger
    zuletzt aktualisiert: 21.12.2011 – 14:05 Berlin (RPO). Nach einer Prügelattacke auf dem Lichtenberger U-Bahnhof sind vier Jugendliche zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt worden.

    Gewalt an deutschen Bahnhöfen
    Gegen die 15- bis 18-Jährigen wurden vom Landgericht Berlin am Mittwoch wegen versuchten Mordes Jugendstrafen von vier bis sechs Jahren Haft verhängt.

    http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/sechs-jahre-haft-fuer-berliner-u-bahn-schlaeger-1.2648716

    GUT SO nun nur noch mögliche Abschiebung für später vorbereiten !!!!

  14. Wo liegt die Grenze zwischen Meinung haben und lustig machen und wer setzt sie fest, ihr Heuchlerpack in Islamrobe!

    UMDREHEN oder GURTE ANSCHNALLEN!
    Das Spiel ist aus!!!
    5vor12!!!
    Ogmios biblical Spirit of Truth- the Living Word of Christ

  15. Das Urteil ist tatsächlich ein Skandal. Betrachtet man den Islam, mit seinen realen Erscheinungen ( Zwangsehen, Ehrenmorde, Genitalverstümmlung von Mädchen, Tanzjungen, Sklaverei im Sudan usw.),ist die öffenlich gemachte Äußerung „hatte was mit Kindern“, und das Daraufhinweisen, dass der Koran, Lebensanweisung für alle Muslime ist, nur Recht und Billig.

  16. Wir muessen sehr gut aufpassen, denndie Justiz ist eine HURE, rund um den Globus und seit es sie gibt ist sie Handlanger der Heuchler Schlaechter und Tyrannen!

    UMDREHEN!!!
    5vor12!!!

  17. Tatsache ist, dass der Prophet ein Kinderschänder war. In allen islamischen Despotien ist er heute Vorbild für alle „Gläubigen“ und die „Ungläubigen“ in diesem Machtbereich werden gezwungen, selbst die unmenschlichsten Auswüchse dieser „Religion“ zu ertragen – bis hin zum Tod!

    Gerade auch im Iran ist dieser von sexueller Gewalt besessene „Prophet“ heute ein absolutes Vorbild, denn dort gilt die „Ehe“ mit einer 9jährigen als möglich, wenn sie vor einem Mullah (nach islamischer Ansicht ein „Geistlicher“) vertraglich geschlossen wurde und dem Kind ein Brautpreis gezahlt wurde.
    Eine solche „Ehe“ muss wenigstens zehn Minuten dauern, bevor das Kind (nach dem Geschlechtsakt) verstoßen werden kann. Diese „Ehe“ kann natürlich auch länger dauern. Maßgeblich für eine Verstoßung der Frau oder des Kindes ist in jedem Falle der Mann, weil im Islam eine Frau zur Sache degradiert ist. Bei uns heißt eine derartige „Genussehe“ Prostitution!

    Diese Diskriminierung der Frau ist fester Bestandteil der Schariagesetzgebung und gehört zum islamischen Alltag, der von Gutmenschen wie solchen Richtern als „Religion“ bezeichnet wird.

    Im sunnitischen Islam gilt ein Mädchen nach der ersten Menstruation als Frau und kann dann ebenfalls verheiratet werden. Dies geschieht dann häufig durch die eigene Familie und wird in unserem Kulturkreis als „Zwangsehe“ bezeichnet. In Deutschland(!) wird die Zahl der Zwangsehen mit Minderjährigen auf ca. 50.000 jährlich geschätzt. Sie ist ungesetzlich, wird aber von unseren gutmenschlichen Behörden und Gerichten stillschweigend geduldet. Diese strafbaren Verstöße gelten aber im Sinne unserer Gutmenschen – wie so viele andere auch – ebenfalls als zur „Religion des Friedens“ gehörig.

    Deshalb die Frage: Wie können strafbare Handlungen – dazu zählen außerdem auch die Blutrache, der „Ehrenmord“, der Kampf gegen Juden und Christen, das Töten von „Ungläubigen“, der Kampf gegen Demokratie und Rechtsstaat – zu einer „Religion“ gehören, nur weil der „heilige“ Koran das alles und noch mehr fordert???? Unbegreiflich!

    Übertragen auf das Zwickauer „NSU-Netz“ würde das auch bedeuten, dass der Nationalsozialismus eine Religion ist, weil diese sich mit Fug und Recht auf das im Orient noch immer weit verbreitete Buch „Mein Kampf“ beruft. Im Gegensatz zum braunen Faschismus hat die Ideologie des Islam in unserem Land und weltweit jedoch wesentlich mehr Anhänger, die bereit sind, sogar für ihren „Führer“ gegen die „Ungläubigen“ (Juden und Christen)zu kämpfen, „bis alles an Allah glaubt“ (Sure 8,39). Und das ist allerdings sehr ernst gemeint!

  18. Habe gestern schon per PayPal gespendet!

    Vieleicht kommt man ja selbst bald in so eine Lage.Dann ist man über jede Unterstützung froh.

    Was muss denn noch alles passieren, bis die Bevölkerung wach wird, oder ist aus Schlaf schon Narkose geworden? Wir haben die Möglichkeit Petitionen einzureichen oder zu unterschreiben und in eine Partei einzutreten, wie z.B. der hier bei PI beworbenen BB. Es gibt ein paar Möglichkeiten, aber das reine Bloggen bringt nicht viel, nur die Vermehrung des täglichen Unbehagens und Unmutes.Mir reicht es nicht, meinen Kindern sagen zu können: hier und da habe ich mal einen Kommentar abgegeben.
    Ich kann es nicht begreifen, dass hier bei PI, bei ca.45.000 Besucher, nichts zustande kommt, was sich diesem Vaterlandsverrat entgegenstellt.Es kann doch nicht sein, dass man täglich nur Horrornachrichten konsumiert, ohne etwas zu unternehmen.Hat PI vielleicht gar kein Interesse an einer Bündelung der Kräfte ,oder sind die Kräfte selbst so verschieden, dass das unmöglich ist?Mir scheint es jedenfalls so.
    https://epetitionen.bundestag.de/

  19. #15 panther1965 (21. Dez 2011 14:47)

    Interessanter Ansatz.

    Der Richter verbietet Frau Sabbaditsch-Wolf den Islam bzw. Mohammed zu werten, aber der Richter selbst wertet den Islam bzw. Mohammed sehr wohl.

  20. Ist doch ganz klar:
    Wenn ich sage:
    Herr Richter sie sind ein A….l….
    dann ist das die Wahrheit und erlaubt.
    Sage ich dasselbe aber mit einem Augenzwinkern, dann ist das verbrämt und strafbar…

  21. Also wenn der Vergleich zwischen Behinderten und Moslems mal kein versteckter Sarkasmus vom Richter war. Ist denn nicht jeder Moslemterrorist gemäß der Schmierpresse ein geistig verwirrter Einzeltäter?

  22. Gerüchte wollen nicht verstummen, dass gewichtige Mitglieder der OPEC (Saudi Arabien) den Standort Wien zur Disposition stellen würden, wenn nicht ein gewisses Entgegenkommen von Politik, Verwaltung, Gerichtsbarkeit gegenüber Projekten und Interessen der Umma garantiert werden können.

  23. #27 Ogmios

    „prinzipienlose Hure“

    welch eine Diskriminierung der schönsten Dienstleistung, pfui

  24. Also das Urteil ist wirklich unfassbar. Vergleichbare Äußerungen gibt es tausendfach von Atheisten gegen den Gott der Bibel.

    Die Scharia ist in Österreich angekommen. Man darf also die abstoßende Wahrheit nicht mehr abstoßend finden. In welcher Weise darf man denn nun die Tatsache, dass Mohammed höchswahrscheinlich pädophil war, noch äußern? Wenn man danach Allahu akbar ruft oder danach Gottes Segen über diesen Handlungen Mohammeds ausspricht?? Ist es nicht sogar unmoralisch, so Etwas NICHT mit Abscheu zu erwähnen?

    Das Urteil ist nicht nur ein Verbrechen gegen die Meinungsfreiheit, es ist sogar ein Verbot ein moralisch richtiges Empfinden zu äußern, es ist ein Verbot des Guten!

  25. So ein feiger, hinterhältiger Mord – hat aber natürlich nichts mit dem Islam zu tun, nicht im Geringstem…

    t-online berichtet :

    Ein 32-jähriger Mann, der seine getrennt lebende Ehefrau aus Eifersucht erstochen haben soll, muss sich seit Dienstag wegen Mordes vor dem Landgericht Koblenz verantworten. Laut Anklage soll der türkische Staatsbürger seine wesentlich ältere deutsche Ehefrau in Andernach mit einem Küchenmesser ermordet haben. Als Moslem habe er nicht akzeptieren können, dass sie sich von ihm scheiden lassen wollte und eine Beziehung zu einem anderen Mann eingegangen sei, sagte Staatsanwältin Ute Adam-Backes.

    Die 51-Jährige hatte sich kurz zuvor von dem 32-Jährigen getrennt und ihn der Wohnung verwiesen. Nach mehrmaligem Streit und tätlichen Übergriffen habe die Frau das Schloss der gemeinsamen Wohnung ausgetauscht und sich jeden weiteren Kontakt verbeten. Der 32-Jährige schlief nach Erkenntnis der Staatsanwaltschaft zu dieser Zeit in seinem Auto.

    Allerdings sei der Mann mehrmals in die ehemals gemeinsame Wohnung eingedrungen, wenn die Frau nicht da war. Zu diesem Zweck habe er durch eine Katzenklappe gegriffen und so ein Fester geöffnet. Beim letzten dieser Einbrüche kam es dann laut Anklage zu der Gewalttat.

    Demnach kam die Frau gemeinsam mit einer ihrer beiden erwachsenen Töchter zurück in die Wohnung, als der Angeklagte noch dort war. Er habe sich allerdings im Wohnzimmer hinter dem Sofa versteckt, wo er auch dann unentdeckt blieb, als später die Polizei in die Wohnung kam. Die beiden Frauen hatten die Beamten gerufen, um die Zerstörungen anzuzeigen, die der Eindringling zuvor angerichtet hatte. So habe der Mann die Motorradkleidung seiner Frau zerschnitten und ihr Motorrad beschädigt.

    Nachdem die Beamten die Wohnung wieder verlassen hatten, habe der hinter dem Sofa versteckte Ehemann mit angehört, wie die 51-Jährige ihrer Tochter auf der Terrasse erzählte, dass sie seit Monaten Kontakt zu einem anderen Mann habe. Der Angeklagte soll daraufhin rasend vor Eifersucht sein mitgebrachtes Messer genommen und die Frau mit sechs Stichen in den Oberkörper getötet haben.

    Tochter musste Mord an ihrer Mutter mit ansehen

    Die Tochter, die einen Teil der Tat mit angesehen hatte, konnte entkommen. Für die Frau kam aber jede Hilfe zu spät. Der 32-Jährige wurde einen Tag nach der Tat in seinem Auto von der Polizei festgenommen und sitzt seitdem in Koblenz in Untersuchungshaft.

    Im Prozess treten die beiden Töchter der Getöteten als Nebenklägerinnen auf. Der Angeklagte äußerte sich beim Prozessauftakt zunächst nicht. Die Verhandlung wurde deshalb nach Verlesung der Anklage auf 9. Januar vertagt. Dann soll es unter anderem um ein vom Gericht beauftragtes psychologisches Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit des 32-Jährigen gehen.

    Laut MoKo Koblenz ereignete sich der Mord am 01.07.2011. Im Bericht heißt es ….

    Offensichtlich Opfer eines Familiendramas wurde heute, am frühen Abend, eine 51 Jahre alte Frau aus Andernach. Die Polizei wurde gegen 18.00 Uhr von einem Nachbarn verständigt, dass die 51-Jährige schwer verletzt in ihrer Wohnung liegen würde. Vor Ort konnten die Beamten und der verständigte Notarzt die Frau nur noch tot auffinden. Die an ihr vorgefundenen Stichverletzungen deuteten darauf hin, dass sie Opfer eines Gewaltverbrechens wurde. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand ist der 32 Jahre alte Ehemann verdächtig, seine von ihm getrennt lebende Ehefrau getötet zu haben. Anschließend flüchtete er mit seinem PKW, einem schwarzen Renault Twingo. Die Ermittlungen dauern an.

    Am 02.07.2011 gegen 16:15 wurde der Killer von den Fahndern geschnappt. Am 03.07.2011 gab der Killer den Mord aus religiösen Gründen zu. Vorführung vor den Haftrichter und Einweisung in U-Haft erfolgte am 04.07.2011. Der tödliche Stich war ein Stich ins Herz sowie ein Stich in die Hauptschlagader.

    Hier noch die Zeitschiene, wie der Killer den Mord plante :

    16. Juni:

    Sie fährt zur Arbeit, er fährt ihr nach. An ihrer ersten Arbeitsstelle brüllt er: „Ich werde dich in den nächsten drei Tagen umbringen!“ Später, als sie an ihrer zweiten Arbeitsstelle ist, taucht er erneut auf. Er brüllt: „Hört auf meine Frau anzubaggern! Sonst wird hier Blut fließen!“ Zehn Tage später zieht er bei ihr aus. Sie lässt sofort die Türschlösser auswechseln.

    30. Juni:

    Abends fährt er zu ihrer Wohnung. Er greift durch die Katzenklappe, kann so ein Fenster öffnen. Er steigt ein. Er zerschneidet ihre Motorradkleidung, hämmert mit einem Stein gegen ihr Motorrad.

    1. Juli:

    Er kauft im Supermarkt ein Küchenmesser, steigt wieder in die Wohnung ein und versteckt sich. Als die Frau und ihre Tochter (26) nachmittags nach Hause kommen, entdecken sie das demolierte Motorrad. Sie rufen die Polizei. Beamte nehmen den Schaden auf – der Angeklagte kauert im Wohnzimmer hinter der Couch. Als die Polizei weg ist, setzen sich Mutter und Tochter auf die Terrasse. Er belauscht sie und erfährt, dass seine Frau Kontakt zu einem anderen Mann hat. Als sie in die Küche kommt, sticht er zu.

    Der Prozess geht am 9. Januar weiter.

  26. Beim Prozess gegen die Berliner U-Bahn-Schläger spricht der Spiegel offiziell von „Deutschenhass“ als Tatmotiv

    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,805124,00.html

    Man höre und staune…

    Das Kartell des politisch correcten Neusprech scheint angesichts der tagtäglichen handgreiflichen „kulturellen Bereicherung“ durch die Anhänger des Islam und andere Deutschenhasser langsam zu wanken!

  27. Jetzt wird das arme Österreich schon wieder „heim ins Reich“ geholt. Diesesmal aber von den Muslimen.

  28. Elisabeth Sabaditsch-Wolff hat in einer erster Erklärung betont, es wäre das erste Mal, dass sie sich „schämt Österreicherin zu sein“.

    Nein, Frau Sabaditsch-Wolff, tun sie das nicht, dazu besteht kein Grund. Schämen sie sich nicht für mein Österreich und mein Wien. Dort wurde ich schließlich geboren!

    Österreich hat der Welt so viel Kultur geschenkt, dass man auf dieses Land und diese Menschen, welche hervorragendes auf allen Gebieten der Wissenschaft und Kunst geschaffen haben, mit Recht stolz sein kann. Die Zeit des „Deutschen Reiches“ ändert daran nichts.

    Die Richter, welche Ihnen zu DEREN Schande so mies und feige zusetzen, stellen eine Minderheit, wenn auch eine derzeit noch mächtige, dar. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Mehrheit des österreichischen Volkes hinter Ihnen steht. Im Gegensatz zu Deutschland hat Österreich eine kräftige konservative Bewegung. Es besteht die Hoffnung, dass diese bald in der Lage ist, den Spuk demokratisch und rechtsstaatlich zu beenden.
    Deutschland wartet auf Holland und Österreich um sich, wenns dort funktioniert, anzuhängen. Hier dauert es etwas länger, weil Hitler ein Deutscher war, oder etwa nicht? Dafür geißelt sich das Deutsche Volk voller Selbsthass seit Jahren selbst und ist wie alle Masochisten freudig erregt, wenn auch andere (unsere Bereicherer), mittlerweile immer häufiger, die Rute in die Hand nehmen.
    Das anständige Österreich dankt Ihnen für ihr Engagement, wenn dem auch derzeit noch die Hände gebunden sind. Das wird sich ändern. Unser bayrisches Urgestein, Franz Josef Strauss: „Es muss noch schlechter werden, damit es besser wird.“

  29. Die Dame mit der Augenbinde befindet sich in Wien an mehreren Orten ua. dem Ö-Parlament und dem Justizpalast.
    Nach dem Urteil sollten sich die Österreicher damit abfinden Justitia nicht mit Augenbinde sondern Burka vor zu finden.
    Eine SCHANDE dieses Urteil.
    Mein Mann sagte mir:
    „Jetzt ist es genug! Wir suchen uns sofort ein anderes Land! (wir leben immer wieder mal in Österreich)“

  30. As a joker put it, „Austria is the country that convinced itself that Hitler was German, while Beethoven was Viennese.

  31. #12 moppel (21. Dez 2011 14:46)
    Das war im September, nur als Ergänzung.

    Die Iburger Straße in OS hat sich offenbar zu einem no go für deutsche Promenadenmischungen entwickelt.

  32. Fast-OT

    Gibts eigentlich wieder die Wahl des Dhimmis bzw. Anti-Dhimmis des Jahres?

    Dhimmi: Christian Ben Wulff

    Anti-Dhimmi: Elisabeth Sabaditsch-Wolff

  33. Der Wahnsinn! Unfassbar! Das Ende der Meinungsfreiheit in Österreich.

    Nennt man solch einen Abschaum in Österreich immer noch „Richter“ oder bereits „Friedensrichter“? Was muss denn noch passieren, bis unsere Nachbarn auf die Barrikaden gehen und sich gegen solche Schandurteile zur Wehr setzen?

  34. Ein Mann, der die Wahrheit spricht, braucht ein schnelles Pferd. (Konfuzius)

    Einen Staat beurteilt man nach seiner Urteilssprechung.
    (Stanislaw Jerzy Lec)

    Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die Menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher.
    (Albert Einstein)

  35. Migratiosfreundliches Grundgesetz in der BRD:

    Artikel 1

    (1) Die Würde des Mannes ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    (2) Der Deutsche Mann bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Mannesrechten als Grundlage jeder männlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Manneskraft in der Welt.

    (3) Die nachfolgenden Mannesrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

    Artikel 2

    (1) Jeder Mann hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Männlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer Männer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

    (2) Jeder Mann hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit des Mannes ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

    Artikel 3

    (1) Alle Männer sind vor dem Gesetz gleich.

    (2) Männer und Frauen sind auf keinen Fall gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Ungleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf bestehender Nachteile hin.

    (3) Jeder soll wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt werden, es sei, er ist islamischen Glaubens.

  36. @#37 Yanqing (21. Dez 2011 15:28)
    „Hier dauert es etwas länger, weil Hitler ein Deutscher war, oder etwa nicht?“

    Nein, ganz und gar nicht! Hitler stammte aus Österreich.

  37. hmm ist das tatsächlich der korrekte Spendenlink oben? Bei mir linkt der Paypal Button zu einem Notariat Gurk?? Ich will nur sicher wissen das mein Geld da ankommt wo es gebraucht wird…

  38. Urteil Elisabeth Sabaditsch-Wolff:

    Man hat Meinungsfreiheit, keine Frage, entscheidend ist aber nicht, ob man die Wahrheit oder die Unwahrheit sagt. Es kommt darauf an, welche Absicht – und welche Wirkung damit erreicht werden soll bzw. erreicht wird.

    Und Beleidigung der Religion des Friedens findet schon dann statt, wenn „Religion des Friedens“ in Anführungszeichen gesetzt wird.

  39. #46 nicht die mama (21. Dez 2011 15:43)
    Fast-OT

    Dhimmi des Jahres

    Türken-Wuffi (ceausescu) , der Taquiya-(Lügenbeutel)- Spezialist würde die Wahl Haushoch vor Kraftilanti, Gabriel, Prantl, Rohde, Schiffer, edathy , Kolat oder Mutlu gewinnen

  40. Artikel 4

    (1) Die Freiheit des islamischen Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des islamischen Bekenntnisses sind unverletzlich.

    (2) Die ungestörte islamische Religionsausübung wird gewährleistet.

    (3) Jeder darf, auch gegen sein Gewissen, zum Dschihad mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

    Artikel 5

    (1) Jeder hat das Recht, seine schariakonforme Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen, imamgestützten Quellen ungehindert zu unterrichten. Die islamische Pressefreiheit und die Freiheit der schariakonformen Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet auf jeden Fall statt.

    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze der Scharia, den schariakonformen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen EHRE (komisch, musste ich gar nicht anpassen).

    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind auf keinen Fall frei. Die Freiheit der islamischen Lehre entbindet immer von der Treue zur Verfassung.

  41. ESW: …dass sie sich „schämt Österreicherin zu sein“.
    ——————————
    Liebe Elisabeth, ich bin nur einen Steinwurf vom Theater An Der Wien geboren worden und ich schäme mich inzwischen auch, ein Wiener zu sein!!!

  42. Ich hingegen BEHAUPTE, dass der falsche Prophet, der den Koran vom Erzengel Luzifer im Zustand geistiger Umnachtung* soufliert bekam, sehr wohl ein Pädophiler der ersten Stunde war!

    Und seine Surensöhne fröhnen ihm nach bis in alle Ewigkeit, wenn sie nicht von der Zivilisation gestoppt werden.

    * wahrscheinlich litt der falsche Prophet an einer bipolaren schizoaffektiven Psychose, die man früher auch als manische Depression bezeichnete. Eine Erkrankung, die Größenwahn (megalomanes Denken und Handeln), Halluzinationen (in den siebenten Himmel entführt!) und Wahnvorstellungen psychoticher und paranoider Art, auch Mischzustände von beiden, gehörten zur Leidensgeschichte dieses armen IRREN!

    Heutzutage würde man solche Kreaturen in weiße Jacken packen, in schallisolierte Zellen, ans Bett gefesselt, und zwangsernährt und medikamentiert behandeln.

  43. Über diesen Leo Levnaic-Iwanski darf man sich nicht wundern. Mitglied des BSA, ein in der Wolle gefärbter Marxist. Andere kommen in der Justiz nicht auf diese Posten!

  44. #52 .. wäre doch was für Stürzenberger … Den Dhimmi-Preis ins Schloss Bellevue zu überbringen …
    muss aber schnell gewählt werden .. der Ceausescu wird nicht lange mehr im Amt sein …

  45. #53 Ligatus

    Mann,mann,mann, mußt du das so genau vorformulieren?
    Jetzt hast du dem Kalifat auch noch Arbeit abgenommen.
    Wie lange wird das wohl noch dauern, bis aus dieser Fiktion Wirklichkeit wird.

  46. Es ist leider hier dieses islamistische, rotgrüne Netzwerk in der wiener Stadtregierung
    besonders arg, nachdem dem roten Salatkopf nun grüne Triebe gewachsen sind.
    Die GrünInnen unterstützen nun diese roten Islamisten (Islam+Sozialisten=Islamisten) damit diese Wahlverlierer durch koalieren wiederum mehrheitsfähig geworden sind und organisieren täglich FPÖ-Bashingaktionen. Auch die mittels Steuergeld gekauften Gratiszeitungen werden für diese Aktionen genutzt. DerIslam sitzt nun nicht nur in den von Österreichern erbauten Gemeindewohnungen, sondern auch mit deren Vertreter in der Stadtregierung und werden allgemein von diesem politischen Netzwerk unterstützt, so wie dies auch zu diesem Skandalurteil gereicht hat. Um diese rote Tyrannei zu finanzieren haben die RotGrünInnen eine biszu
    65% erhöhte Abgabenquote beschlossen.
    Das wiener Bauamt hat kürzlich auch einen
    Moscheebau gegen den Willen der Nachbarn genehmigt und die Menshen dort können bestenfalls sich eine neue Wohnung suchen, wenn man weiß wie es andernorts mit dem Moschebau sich für Anrainer entwickelt hat.
    Vergleichbar dazu ist die SItuation im roten Wiener Neustadt, wo aber eine lautstarke
    Gegenbewegung entstanden ist und auf deren
    Website „Gartengallier“ sind die dortigen Geschehnisse aufgelistet.
    Meine Meinung zu diesem Skandalurteil habe ich bereits auf sosheimat.wordpress.com geäußert

  47. #50 pompom (21. Dez 2011 15:58)
    zitat
    hmm ist das tatsächlich der korrekte Spendenlink oben? Bei mir linkt der Paypal Button zu einem Notariat Gurk?? Ich will nur sicher wissen das mein Geld da ankommt wo es gebraucht wird…
    zitatende
    war schon vor ein paar monaten so. hoffe es ist alles korrekt, sonst wäre meine spende damals auch vergebens.

  48. #51 pompom (21. Dez 2011 15:58)
    hmm ist das tatsächlich der korrekte Spendenlink oben?

    Ja, dass ist der richtige Link, auf der savespeech-Seite wird ausdrücklich auf das Notariat hingewiesen.

  49. #34 Kaiserschmarrn (21. Dez 2011 15:16)

    Herzallerliebster, hochverehrter Kaisermschmarrn (mit Sahne oder Zucker?), bitte sei so nett und gib das nächste Mal wenigstens die Quelle an wo Du den Artikel her hast. Es kostet nicht nur Zeit sondern auch Geld gründlich zu recherchieren. Unser Lohn sind dafür steigende Besucherzahlen und eine weitere Verbreitung unseres Projekts http://www.einzelfaelle.net

    Im voraus vielen Dank für Dein Verständnis.

  50. #59 Foggediewes:

    War selber ein wenig erstaunt. Am meisten jedoch darüber, wie genau diese kleinen Änderungen am Originaltext des Grundgesetzes den aktuellen Zustand so nah beschreiben.

    Und das macht mich dann richtig sauer.

  51. #51 pompom (21. Dez 2011 15:58)
    hmm ist das tatsächlich der korrekte Spendenlink oben? Bei mir linkt der Paypal Button zu einem Notariat Gurk?? Ich will nur sicher wissen das mein Geld da ankommt wo es gebraucht wird…

    Ja, aber auch den Namen von Sabaditsch-Wolff angeben damit die Spende zugeordnet werden kann. Sie hat wohl diesen Weg gewählt, um nicht in den Ruch zu kommen, Gelder veruntreut zu haben.

  52. Ist es also auch „Herabwürdigung religiöser Lehren“, wenn man einem Priester, der Kinderschänder ist, unterstellt, er sei Kinderschänder?
    Antwort: Nein, 2+2=5

  53. Kinderficken mit Rollstuhlfahren zu vergleichen, das bedeutet doch die größte Diskriminierung für Behinderte, die man sich vorstellen kann. In Österreich darf man offensichtlich ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht als solches benennen, wenn es vom selbsternannten Propheten begangen wurde. Der hatte vom Mondgötzen Allahu fuckbar! die Generalerlaubnis Untaten jedweder Art zu begehen.
    Die Österreicher haben schon 1912 ein beknacktes Gesetz verabschiedet, das den Islam als gleichwertige Religion anerkennt, großer Irrtum! Man sollte dieses dümmliche Gesetz abschaffen und Elisabeth in Ruhe lassen.

  54. Artikel 6

    (1) Islamische Ehen und Familien stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

    (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die islamische Gemeinschaft.

    (3) Gegen den Willen der islamischen Gemeinschaft dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen nicht islamisch erzogen werden.

    (4) Keine Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

    (5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung auf keinen Fall die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der islamischen Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

    Artikel 7

    (1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des islamischen Staates.

    (2) Die Erziehungsberechtigten haben das Pflicht, ihr Kind am islamischen Religionsunterricht teilhaben zu lassen.

    (3) Der islamische Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des islamischen Aufsichtsrechtes wird der islamische Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der
    Scharia erfüllt. Jeder Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, islamischen Religionsunterricht zu erteilen.

    (4) Das Recht zur Errichtung von privaten Islam-Schulen wird gewährleistet. Private Islam-Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen ebenfalls der Scharia. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Islam-Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der Ausbildung im Koran ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nach islamischen Recht nicht genügend gesichert ist.

    (5) Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes islamisches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als Koran-Schule errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht.

    (6) Islamische Vorschulen sind Pflicht.

  55. „…Sabaditsch-Wolff hätte aber die Tatsache, dass die Mohammedaner glauben, Mohammed hätte Sex mit einem Kind gehabt, nicht wertfrei getätigt, sondern „verbrämt“.….“

    Seit wann bin ich verpflichtet Tatsachen wertfrei festzustellen?

    Wenn man den Dingen die sich einem offenbaren keine Bewertung mehr geben darf, wie soll man sie dann einordnen und beurteilen ?

    Warum keine Religionsstifter „verbrämen“?
    Was soll der Unfug, ist ein Religionsstifter per se unantastbar, sind das höhere Wesen, Übermenschen, fern von jeder Kritik ?

    Nur weil sich jemand beleidigt fühlt, schmeißen wir unsere freie Rede über Bord.

    Oh Gott, oh Gott!

  56. Aisha war nicht die einzige Kindsfrau, die Mohammed „geehelicht“ hatte. Da gab es noch die Hafza bint Umar Ibn Al-Khattab (die Tochter eines der gefähi lichsten Kämpfer Mohammeds).Sie soll 12 Jahre alt gewesen sein, alks er sie „heiratete“.

    Insofern stimmt die Aussage von ESW, dass Mohammed gerne was mit kleinen Mädchen hatte. Wurde dieses Argument nicht ins Feld geführt?

    Wie schändlich Mohammed gehandelt hat ist an folgender Begebunbg festzumachen:
    Safiya, die jüdische Schönheit
    Im Jahre 7 n. H. hatte Mohammed bereits die meisten Juden aus Arabien vertrieben. Übrig war nur noch ein Dorf – Khaybar. Eines Nachts umzingelten Mohammed und seine Armee das Dorf und griffen es an, während die Leute noch schliefen. Sie töteten die meisten der jungen Männer und Erwachsenen, während die Frauen und Kinder gefangen genommen wurden.
    Eine der Gefangenen, ein schönes Mädchen namens Safiya, fiel Mohammed auf. Ihr Vater war der Vorsteher von Khaybar gewesen, und sie hatte erst vor kurzem geheiratet.

    Sowohl ihr Mann als auch ihr Vater waren an jenem Tag von den Muslimen getötet worden.

    Mohammed fragte seine Männer: „Wessen Gefangene ist diese Frau?“ Sie
    antworteten: „Sie gehört Qais bin Thabet Al-Shammas.“

    Mohammed gab diesem Mann zwei Kusinen Safiyas und nahm Safiya für sich selbst. Sie ging mit Mohammed zurück nach Medina.

    Noch während der Reise, nachdem ihre Menstruation vorüber war, heiratete Mohammed sie.

    In der Nacht, als Mohammed seine Ehe mit Safiya vollzog, blieb einer von Mohammeds Anhängern die ganze Nacht über auf und ging mit dem Schwert an seiner Seite um das Zelt herum. Am Morgen fragte ihn Mohammed nach dem Grund. Der Mann erwiderte:

    „Ich hatte Angst um dich mit dieser Frau, denn du hast ihren Vater, ihren Mann und ihr Volk getötet, und bis vor kurzem war sie noch ungläubig, und darum hatte ich ihretwegen Angst um dich.“

    🙁

  57. Hier noch die Nmen der weiteren Frauen dieses „Edelmannes“.

    1. Chadidja bint Chuwalid (mit ihr war er in Mekka fünfund zwanzig Jahre lang verheiratet, bis sie starb).
    2. Aischa bint Abu Bakr (sie war )und eifersüchtig und macht viele Schwierigkeiten, aber sie war seine Lieblingsfrau, die Toch- ter des engsten Freundes Mohammeds und seines ersten Nachfolgers als Führer des Islams).
    3. Hafza bint Umar Ibn Al-Khattab (die Tochter eines der gefährlichsten Kämpfer Mohammeds).
    4. Umm-Habib Rumleh bint Abi Sufyan (die Tochter des Anfürrers der Quraisch in Mekka, die sich zum Islam bekehrt hatte kurz bevor Mohammed die Stadt eroberte).
    5. Zainab bint Jahsh (sie war zuvor mit Mohammeds Adoptivsohn verheiratet. Mohammed heiratete sie, nachdem diese Ehe von Allah persönlich geschieden wurde.)
    6. Umm Slama Hend bint Abi Ummayah.
    7. Mymuma bint el-Hanth al Hillehah.
    8. Sauda bint Zema’a el Amawiya.
    9. Juwayriya bint al-Harith (ein jüdisches Mädchen, das bei dei Angriff auf die Beni Mustaliq gefangen genommen wurde dies war derselbe Feldzug, während dessen Aischa des Ehebruchs beschuldigt wurde).
    10. Safiya bint Ho-yay (ein jüdisches Mädchen, das während dt Angriffs auf Khaybar gefangen genommen wurde).
    11. Rahana bint Shumahon.
    12. Maria bint Shumahon.
    13. Umm Sharik.

  58. #30 X-rayevice 15:07
    Die OPEC hat ihren Standort in Wien. Ist das dann so wichtig für die Rechtsprechung in Österreich? Auch Brüssel schleimt sich verdächtig bei den Saudis ein. Sind wir schon auf Gedeih und Verderb diesen Kameltreibern ausgeliefert?

  59. Also man darf einen bestimmten religiösen Glauben -nicht herabwürdigen????
    Warum, wieso ist dann der Islam im Westen, in demokratischen Ländern erlaubt – der im Koran, immerhin die „Verfassung“ aller Muslime, auf beinahe jeder Seite Andersgläubige, Anerdenkende, aber NAMENTLICH – besonders Christen und Juden – schmähen und bedrohen darf.
    Wieso haben wir Anhänger einer feindlichen Hass& Gewaltreligion einwandern lassen, durften tausende Moscheen gebaut werden, in denen ungehindert z.B. Sure 25/44- das Gastgebervolk beleidigt werden darf, als „Sie sind wie das Vieh, weil sie nicht an Allah glauben!“
    Ich lebe halt nicht gerne mit Feinden, die in mir ein „Vieh“ sehen. Warum wird da – nichts dagegen unternommen.
    Und ist nicht Sure 9/52 „Eines der beiden schönsten Dinge – ist Sieg oder Märtyrertum!“
    Wenn das nicht ein Aufruf zum Kampf gegen „Nichtmuslime“ ist – was dann!
    Ich kann noch mit Hunderten solcher Bedrohungen, Schmähungen von Muslimen, von Koransuren an die wsestl. demokratische Gesellschaft – dienen.
    Wieso ? Ist solch eine Hass&Gewaltreligion in demokrat. Ländern – erlaubt?
    Muslime können austeilen – und wie!!!
    Aber bei berechtigter Kritik – müssen Nichtmuslime den Mund halten, oder wie sehe ich das bei österr. Gerichten (bei deutschen sowieso- da dürfte es sich um Weisung von oben handeln!)
    Also die Executive mischt sich in den Legislative!
    Schöne Demokratie – im Schatten des Islams!
    Allahu Akbar! muss man da schon sagen! Oder wie?

  60. @ #24 Foggediewes (21. Dez 2011 14:58)

    Dass Du nicht alle Besucher hier auf jeder Petition unterschreiben siehst, liegt hauptsächlich an der Deckung, aus der ein jeder dann heraustreten muss. Und schau‘ doch mal den heutigen Artikel aus Erlangen an, als kleines Beispiel was einem so alles passieren kann.

    Weiter: im Gegensatz zu den meisten linksversifften (schöner Ausdruck) Gegnern, liest und beteiligt sich hier die „Stütze“ des Staates mit Kindern und Vollzeit-Job…keine Zeit zum Molli schmeißen und nur wenig Zeit zum Demonstrieren – und jede Menge zu verlieren….

    Übrigens, bis 100 Euro könnt Ihr Eure Spende mit dem PayPal-Beleg / Überweisungsquittung von der Steuer absetzen, ohne Belege des Empfängers zu bekommen. Also los, Ihr Schreibtischtäter 😉

  61. Dieses Urteil eines angeblichen Rechtsstaates ist unfassbar.
    Und die Begründung ist fast noch haarsträubender:

    Levnaic-Iwanski benutzte in seiner mündlichen Urteilsbegründung einen merkwürdigen Vergleich zur Untermauerung seiner Thesen. So sei es ja nach §115 strafbar, sich über Behinderte (z.B. Rollstuhlfahrer) wegen ihrer Behinderung lustig zu machen, obwohl die Behinderung ja eine wahre Tatsache sei.

    Islam ist also mit einem Behinderten zu vergleichen? Die Behinderten sollten dagegen Einspruch einlegen. Es ist eine Beleidigung für jeden Behinderten.

    Gibt es denn Grund sich über Behinderte „lustig“ zu machen? Welches Weltbild hat dieser Richter?

    Oder fehlt es dem Richter einfach an Schulbildung um zu erkennen, welchen Unsinn er verzapft hat?

    Könnte es in Deutschland auch zu solche einem Urteil kommen?

  62. Kriegen alle Journalisten etc., die pädophile Priester verbrämt als pädophil gebrandmarkt und damit die christliche Religion herabgesetzt haben, auch eine Geldstrafe aufgebrummt?

    Mit der Berufung auf dieses Urteil müsste doch eine entsprechende Klage zum Erfolg führen.

  63. Levnaic-Iwanski benutzte in seiner mündlichen Urteilsbegründung einen merkwürdigen Vergleich zur Untermauerung seiner Thesen. So sei es ja nach §115 strafbar, sich über Behinderte (z.B. Rollstuhlfahrer) wegen ihrer Behinderung lustig zu machen, obwohl die Behinderung ja eine wahre Tatsache sei.

    Im Rollstuhl zu fahren ist das Gleiche wie ein Kind sexuell zu missbrauchen?

    Ist das österreichische Juristenlogik?

  64. Wie stellen sich Moslems eigentlich vor, dass Mohammed den Tag des jüngsten Gerichts erlebt? Bzw. wie hat Mohammed sich das selbst zu seinen Lebzeiten wohl vorgestellt?

    Steht Mohammed dann vor Allah, und Allah sagt zu Mohammed: „Wie du Überfälle auf Karawanen angeführt hast – alle Achtung. Wie du deine Anhänger zum Mord an deinen Kritikern angestiftet hast – Hut ab! Wie du die männlichen Juden von Banu Qurayza hast massakrieren lassen und deren Frauen und Kinder in die Sklaverei hast verkaufen lassen – klasse. Wie du regelmäßig deine vielen Frauen und Sklavinnen beschlafen hast – top.
    Aaaber: Wie du’s der kleinen, 9-jährigen Aischa so richtig besorgt hast – das war wirklich unübertrefflich. Damit hast du dir das Paradies redlich verdient.“

    So etwa?

  65. Justitia ist eine Hure!

    Zwar jetzt eine kopftuchtragende moslemische Hure, aber immerhin eine Hure.

    Islamisten würden schariagerecht sagen:

    Justitia ist eine Ehefrau auf Zeit. Und nach Scharia-Recht langt ein dreifaches „Ich verstoße dich!“ und Justitia war einmal. Dann gilt nur noch das moslemische Steinzeitrecht in Österreich.

  66. Das Skandal-Urteil der österreichischen Justiz war kein Rückschritt in das moslemische Mittelalter. Das war ein Sprung in die islamistische Steinzeit. Mit diesem Urteil haben die österreichischen Richter die Scharia als gleichwertiges Recht in Österreich etabliert.

    Man muss sich unbedingt die Namen dieser Richter gut merken. Ich gebe die Hoffnung nicht auf dass man diese Befürworter der Islamisierung in ein paar Jahren vor einem ordentlichen Gericht zur Rechenschaft ziehen kann!

  67. Wie kann denn Mohammed pädiphil gewesen sein?
    Bis heute ist ja noch nicht einmal bewiesen, dass er tatsächlich gelebt hat.
    Der ganze Koran ist doch nur eine Erfindung kranker Patriarchaten.

  68. Ganz bitterer Tag für die Meinungsfreiheit!

    Am meisten ärgert mich die lächerliche Begründung, die vor allem nicht einmal in sich schlüssig ist, da der angestellte Vergleich völlig hinkt.

    Denn richtigerweise wäre die Situation umgemünzt auf Menschen mit Behinderung, daß man diese als „behindert“ oder „Menschen mit Behinderung“ bezeichnen würde. Dies allein ist aber an sich weder Beleidigung noch Spott sondern kann selbstverständlich auch als eine Beschreibung von existenten Begebenheiten verstanden werden. Ähnlich verhält es sich in diesem Fall. Anders wäre es z.b. bei der Aussage „Mohammed war ein Kinderficker!“ gewesen, welche im Gegensatz zur getätigten Aussage mit „Kinderficker“ eine Bezeichnung beeinhaltet, die ausschließlich als Beleidigung verwendet wird.

  69. Die Logik dieses österreichischen Richters ist wirklich klasse.

    Wenn morgen jemand die „Grüne-Männchen-in-Ufos-lassen-bald-fettarme-Milch-über-dem-Wald-abregnen-damit-wir-erlöst-sind“-Religion gründet, mache ich mich strafbar, wenn ich darüber lache?

    Dieser „Herr“ (mich erinnert er allerdings eher an die Extrem-Emanzen, die, um rauszuholen was nur geht, immer dann aufs „subjektive Empfinden der armen Frau“ ausweichen, wenn die objektive Faktenlage einfach kein rationales Argument mehr hergibt) setzt einfach unterstellte (!) subjektive Empfindungen der vermeintlichen Opfer an Stelle von objektivem Tathergang.

    Seit wann bestimmt denn im Rechtsstaat das Opferempfinden Verurteilung und Strafhöhe, und nicht die reale Tat und das Gesetz?

    Darf der Bürger vielleicht in Zukunft wieder lynchen, wenn er nur genug „subjektiv beleidigt“ ist?

    Ich kann gar nicht so viel fressen wie ich kotzen möchte vor so viel widerlichem Zeitgeistgekrieche und Rechtslogiksabotage.

  70. Alle Mohammedaner sind „behindert“? Und dann wird die Angeklagte Verurteilt?
    Noch dümmer geht’s wohl nicht mehr. Mit seinen Anmaßungen, Rechtsverdrehungen und rassistischen Äußerungen erinnert er mit ganz stark an einen gewissen R.Freisler. 🙁

    Aber das Mohammed Geschlechtsverkehr mit seiner 9 Jährigen Frau Aischa hatte ist eine Lüge (Aussage eines „guten Moslems“), mit dem ich neulich eine Unterhaltung hatte!
    Erklärung des guten Moslems (mit dem Begriff „gut“ grenzen sich alle rechtgläubigen ja von den „verwestlichten“ und den weniger religiösen Moslems ab):
    (Zitat)
    Er wartete schließlich bis Aischa
    geschlechtsreif war! Laut den islamischen Lehren gilt die Geschlechtsreife ab 12 Jahren. Somit hat Mohammed nicht mit einem 9 jährigen, sondern mit einem 12 jährigen Geschlechtsverkehr (einvernehmlich) gehabt. Von Pädophilie kann daher überhaupt keine Rede sein, wenn man bedenkt, dass heutzutage im frühesten Fall 9 jährige Kinder ihre ersten sexuellen Selbsterfahrungen – bis hin zum ersten Geschlechtsverkehr – mit Altersgenossen machen/haben.
    (Zitat Ende)

    Jetzt wissen wir’s endlich! Mohammed hatte kein Pädo-sexuelle Störung und ist demnach nicht behindert gewesen!

    Die Erklärung dieses Richters ist demzufolge völlig falsch und daher das Urteil falsch…
    😉

  71. Diesem poltisch-korrekten Richter scheint jegliche Logik abhanden gekommen zu sein:

    Es ist also strafbar, wenn eine Tatsachenbehauptung geeignet ist, dadurch jemanden zu verspotten, ihn herabzuwürdigen.
    Macht man sich über einen Behinderten lustig (weil er behindert ist), so ist das strafbar.
    Macht man sich durch Tatsachenbehauptungen über den „großen Propheten“ lustig (nein, man prangert die Tatsache an, dass er ein Kind vergewaltigt hat), so verspottet man den Träger des „religiösen Bekenntnisses“ und macht sich gleichermaßen strafbar.

    Hier werden also Behinderte und Moslems auf eine Stufe gestellt. Ein Behinderter, der durch einen tragischen Unfall o.ä. Einschränkungen seiner körperlichen Leistungsfähigkeit und Lebensqualität erfahren hat und deshalb verspottet wird (eine Perversität in sich!), steht auf einer Ebene mit einem (gesunden) Moslem, der „verspottet“ wird, weil sein „Prophet“ ein Kind (und auch unzählige Frauen) vergewaltigt hat.

    Folglich ist es gleichermaßen eine strafbare Herabwürdigung, wenn man einen Moslem „verspottet“, weil sein Prophet, das große Vorbild aller Moslems, ein Kinderschänder ist (Tatsachenbehauptung), oder wenn man einen Behinderten herabwürdigt, weil er durch ein tragisches Ereignis behindert ist (Tatsachenbehauptung).

    Dieser Vergleich ist pietätlos, er ist niederträchtig, denn die Gründe, die zu diesen „Herabwürdigungen“ führen, sind auf ganz verschiedenen (moralischen) Ebenen angesiedelt, da ich niemanden niemals verspotten kann, weil er einen Unfall erlitten hat – das ist absurd – oder unter einer Krankheit litt, die zu einer Behinderung führte, und da ich sehr wohl jemanden verspotten und anklagen kann, der glaubt, dass ein Kinderschänder sein großes Vorbild ist, der damit glaubt – anders ausgedrückt, dass die Schändung eines Kindes vorbildlich ist.

    Das ist moralische Verkommenheit, die immer mehr Einzug hält: Kindesschändung darf nicht angeklagt werden, denn sie steht auf einer Ebene mit tragischem Leid – als Gründe für „herabwürdigende Tatsachenbehauptungen“, das zur Einschränkung der Leistungsfähigkeit und Lebensqualität eines Menschen führte.

    Herabwürdigend ist allenfalls, dass Kindesschändung quasi gutgeheissen wird, da sie nicht angeklagt werden darf (das ist ja strafbare Tatsachenbehauptung), weil ein großer Moslem der Kinderschänder war (und viele seiner Anhänger tun es ihm gleich), und dass das Leid vieler Behinderter dem gleichgesetzt wird.

    Mit anderen Worten: Der Täter, Mohammed, und die, die ihm huldigen, werden verschont, und die Opfer werden verhöhnt, und zwar 1. das vergewaltigte Kind/die vergewaltigten Kinder [Mohammed war ja der große Religionsstifter und die heutigen Vergewaltigungen (und auch Ehrenmorde) seiner Anhänger finden im Namen der Religionsfreiheit sowie unter „göttlicher“ Legitimierung statt], 2. die Ankläger – in diesem Fall die Anklägerin – des Kinderschänders sowie 3. der Behinderte, der durch Spott lt. Aussagen des Richters schließlich genauso herabgewürdigt wird wie ein Kinderschänder und die, die ihm und damit seiner Tat huldigen und es ihm sogar gleichtun. Das ist Perversität in Vollendung!

    Ich frage mich, wer hier eigentlich wen herabwürdigt, aber wie schon mal gesagt: Die meisten Schandtaten geschehen im Namen der Menschenwürde und niemals sind so viele Menschen über die Klinge gesprungen wie im Namen der Menschenwürde. So auch dieses Urteil: Es wurde gefällt im Namen der Menschenwürde… , die ja unantastbar ist….. jedenfalls dann, wenn es sich um die Menschenwürde von Moslems handelt. Religionsfreiheit ohne Grenzen und auf Kosten der Menschenwürde derer, die durchaus Grenzen sehen.

  72. So sehr uns dieses Urteil auch aufregt, in Deutschland dürfte es nicht viel anders sein.

    So ist es eine strafbare Beleidigung, einen verurteilten Betrüger, öffentlich als Solchen zu bezeichnen. Dann hat der Betrüger, Anspruch auf Schmerzensgeld und kann mit dem Geld auch gleich, die von ihm Betrogenen befrieden. Wenn er denn will. Denn Schmerzensgeld ist nicht pfändbar.

    Da kann man doch nur mit dem Kopf schütteln und muß noch aufpassen, dass das Kopfschütteln nicht zum Tick wird.

  73. „In der „ehemaligen demokratischen Republik Österreich“ wurde im Wiener Oberlandesgericht am 20. Dezember 2011 durch ein unfassbares Skandal-Urteil die Meinungsfreiheit zu Grabe getragen

    Ach, was war das noch schön vor dem 20. Dezember 2011, als man seine Meinung noch frei äußern durfte. Dann kam der Tag und alles wurde anders 😆

  74. ich dachte nur in Deutschland gibt es diese Rechtsverdreher. Anscheinend ist gaz Europa islamhörig. Ich frage mich wie kommen wir aus dieser Situation ohne Eskalation raus.

Comments are closed.