Wir erinnern uns: Der alkoholisierte Erdinc K. (18) hatte dem ebenfalls alkoholisierten Kevin Schwandt (21) am 8. Mai diesen Jahres grundlos einen wuchtigen Schlag ins Gesicht versetzt. Das Opfer stürzte infolgedessen mit dem Kopf auf den Boden und erlitt bleibende Gehirnschäden. Kevin wird wohl nie mehr sehen, sprechen oder laufen können – ein lebenslanger Pflegefall. Amtsrichter Friedrich Korf (Foto) verhängte gegen Erdinc K. vergangene Woche dennoch nur eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und 120 Sozialstunden.
(Gastbeitrag von Rosinenbomber, PI-Münster)
Aufgrund dieses skandalösen Urteils, das einem faktischen Freispruch gleichkommt, wird der Autor in diesen Tagen Strafanzeige wegen des Verdachts der Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB gegen Richter Korf stellen. Wer ebenfalls zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen möchte, kann hier einen entsprechenden Mustertext herunterladen. Darin müssen dann noch Adressen und Datumszeile angepasst werden. Als Beweismaterial sollte man der örtlichen Staatsanwaltschaft zudem die in der Anzeige angegebenen Zeitungsartikel zukommen lassen.
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Bravo, das ist der richtige Weg.
Nachdem ich immer und immer wieder zur Kenntnis nehmen muß, dass die Justiz besondere Milde bei Straftätern mit Migrationshintergrund walten läßt, zwängt sich mir mittlerweile die Vermutung auf, dass die Richter und Staatsanwälte in diesem Land die Hosen bis zum Bund vor lauter Angst voll haben. Man stelle sich mal vor, der Familienclan eines Verurteilten macht mal so richtig auf ‚isch mach dich Messser, du Arsch!‘
Da geht dann auch einem Richter und einem Staatsanwalt der Arsch auf Grundeis.
So nimmt man dann Einfluß auf die Rechtsprechung in der ‚Bananenrepublik Deutschland‘.
Super !!!
Ich hoffe, diesem feigen Dimmi-Richter wird dadurch eine Lektion erteilt!
Zusätzlich sollte man mit einem Transparent und dem Sachverhalt vor dem Haus des Richters aufwarten und die Nachbarn auf das Skandalurteil aufmerksam machen – was haltet Ihr davon? Ulfkotte hatte den Vorschlag mal publiziert. Hier kann man handeln.
Öffentlichkeit herstellen, wie es die Linken auch machen !!!
Dieser Schritt ist ein wichtiges Zeichen. Seit mehreren Jahren mehren sich entsprechende untragbare Urteile in Deutschland.
Endlich!
Ich wünsche Ihnen viel Kraft und Durchhaltevermögen.
Bringt absolut nichts.
Eine Krähe hackt die andere nicht. Und dass Einheimische bei der unglaublichen Migrantengewalt schlechte Karten haben ist von der herrschenden Gutmenschen-Clique gewollt.
Wäre der Fall anders herum, also ein Deutscher hätte ein Moslem zum Krüppel geschlagen, dann würde sich sogar der Bundestag damit beschäftigen und in unseren Systemmedien würden Sondersendungen über Sondersendungen kommen.
Und natürlich würde ein Gutmenschen-Richter ein extrem harte Urteil sprechen.
Auch von mir ein Bravo und Danke.
Das nenne ich engagiert couragiert!
Politiker genießen leider Immunität, aber
ansonsten muss mal alle, die Deutschland durch Rechtsbeugung etc. abschaffen, zur Rechenschaft ziehen.
Selbst wenn man nicht erfolgreich ist, setzt man doch ein Signal. Wir schauen den skandalösen Verrätern auf die Finger!
Auch kann man sich in öffentliche Verhandlungen setzen.
Habe selbst schon gesehen, wie ein dauerklauender Gerichtsstammgast vom Richter die zichste Bewährungsstrafe bekommen hat. Solche Miniverfahren dauern vielleicht 5 Minuten. Wie kann das sein? Die lachen sich tot.
So, ausgefüllt, gedruckt und eingetütet. Geht Montag via Einschreiben mit Rückschein an die Staatsanwaltschaft Bochum!
An solchen eklatanten Fehlurteilen erkennt man, was unser sog. „Rechtsstaat“ wert ist. Und wenn diese krankhaften Auswüchse des sog. „Rechtsstaats“ vom Grundgesetz gedeckt werden, dann ist auch dieses – zumindest in diesem Punkt – zu hinterfragen.
It’s the threat against our existence, stupid! And not ambiguous laws written on paper.
Wer sich als Deutscher jetzt noch, nach diesem Gerichts-Urteil, von linken Gutmenschen und Politikern für heuchlerische Demonstrationen gegen „Ausländerfeindlichkeit“ oder Lichterketten mißbrauchen läßt, dem kann man nicht mehr helfen! Höchstens noch mit einer Psychotherapie, damit es sein krankhaftes Fremdschämen endlich in den Griff bekommt.
#12 Karl Martell
ich glaube nicht, dass dies Fehlurteile sind, dazu gibt es zu viele von solchen Urteilen. Das ganze hat System, und wird mit Sicherheit von ganz weit Oben gedeckt und befürwortet. 🙁
#14 Dragonslayer
man oh Mann ;-), das tuts du dir an? Schau dir lieber das an (s.Link), der „Curiosity rover“ wurde erfolgreich gestartet, das einzig positive heute.
http://www.nasa.gov/multimedia/nasatv/index.html
MiHigru Krüppelschläger 120 Sozialstunden auf dem Ponnyhof?
REchter DVD Produzent 8 Jahre Hochsicherheitstrakt?
Ich habe viel Optimismus verloren. Hoffentlich bringt das was: http://dejure.org/gesetze/StGB/339.html
Die Strafe ist an Lächerlichkeit kaum zu überbieten, und bestraft das Opfer ein zweites Mal. Familie und Freundeskreis wird ebenfalls verletzt. Unfassbar! Die Saat der 68er ist zu vernehmen, denn die Strafrechtsreform sah vor, die Resozialisierung in den Vordergrund zu stellen – nicht die Strafe. Der Täter ist selber das Opfer, so sehen es jedenfalls die marxistischen Psychopathen.
Alle Daumen hoch! Super Sache! Respekt!
Wie so oft, fehlt leider im Anzeigentext das wesentliche Argument: Der Richter hat auf eine günstige Sozialprognose abgestellt, was in diesem Falle auch unbedingt Verzicht auf Alkohol bedeuten müsste. Der Täter hat aber bereits wieder öffentlich (Facebook) mit neuen Alkoholexzessen geprahlt. Müsste unbedingt mit rein, weil das dem Richter hätte bekannt sein müssen.
Was hier vor Gerichten abgeht ist juristisch legitimiert. Es fällt unter den Superparagrafen 666 Positive Diskriminierung, Grünes Gesetzbuch.
@#20 Andy2:
Recht Du haben.
@#21 mettnau:
Das sagst Du was… Unwissenheit macht bekanntlich glücklich.
Der Trick ist eben das Jugendstrafrecht. Damit werden dann lasche Strafen gesprochen. So war es auch in diesem Fall. Es wurde entschieden: „Trotz Volljährigkeit wird bei dem Angeklagten wegen der Reifeverzögerung das Jugendstrafrecht angewendet.“
DAS ist das magische Wort: Reifeverzögerung (eine genaue Definition gibts dafür nicht) und schon muss der Täter keine ernste Strafe mehr befürchten.
Respekt! Jedoch, ohne das Urteil im Volltext zu kennen, wage ich keine Prognose, ob ein Fehlverhalten des Korf im Amt nach § 339 StGB vorliegt, obwohl das Strafmaß augenscheinlich skandalös niedrig ausfällt.
Ist das Urteil/der dokumentierte Verfahrensverlauf inkl. Zeugenaussagen online verfügbar?
Offensichtlich ist die Justiz eine Latrine in die jeder reinsche..en kann soviel er will.
Anders kann ich mir solche Drechsurteile nicht erkären.
P.S. Ach ich werde mich an der Anzeige beteiligen und eine Kopie geht an die Justizministerin.
Niemand wird später sagen können, er habe nichts gewußt.
Daumen hoch für diese Aktion!!!
Warum nicht gegen den Staatsanwalt der diese „Strafe“ gefordert hat?
Null Chance
In Nachkriegs-Deutschland ist noch nie (!) ein Richter wegen Rechtsbeugung verknackt worden. Weder die Ex-Braunen, noch die Ex-Roten, die neudeutschen Streichel-Richter schon mal gar nicht. Und wegen zu milder Urteile schon mal nie nicht. Ok, wenn jetzt einem Angeklagten der Arme-Sau-Bonus verweigert wird, vielleicht… nein, auch nicht.
Ist eben ein typischer Operetten-Paragraph. So wie die Dienstaufsichts-Beschwerde, da wird auch nie jemand belangt.
Völlig naiv!
1. Den Paragraphen auch ein mal lesen!
2. Falls nicht verstanden, Anwalt fragen!
Auch weil das Ganze zum Bumerang werden kann!
3. Den Anwalt mal fragen, wie viele erfolgreiche
Verurteilungen wegen Rechstbeugung es in den letzten
20(!) Jahren gegeben hat.
4. Den Anwalt fragen was F F F bedeutet.
(Auch gern gehört im Zusammenhang mit
Dienstaufsichtsbeschwerden)
F ormlos F ristlos F ruchtlos relativiert sich aber, wenn da 5000 Strafanzeigen kämen, was sie nicht tun, nicht mal eine.
Das Rote Netzwerk hat eine kostenlose Rechtsberatung, Anwälte pauken die Autoanzünder pro bono gleich wieder raus. Warum gibt es das nicht bei uns? Es hat mit Sicherheit mindestens 10 Anwälte bei 50’000 Lesern. Aber es traut sich keiner, weil wir alle nur Sesselfurzer sind.
Meine Strafanzeige gegen diesen „Richter“ geht auch am Montag raus!
Wenn in dieser BRDDR es schon nichts bringt, wenn Stafanzeigen für die jährlich über 100.000 Morde an ungeborenen Kindern gemacht würden, weil diese zwar nach § 218 StGB strafbedroht sind,
aber – wenn sie denn rechtzeitig auf Verlangen und einvernehmlich geschehen – nach § 218a StGB doch straffrei bleiben ………..
da erwarte ich auch in diesem Fall nichts Anderes, selbst wenn 100.000 Anzeigen gegen Korf erstattet würden.
Was lehrt uns das: Wir haben keinen Rechts- sondern einen Linksstaat.
Wenn Richter kein „Recht“ mehr sprechen, nur noch fragwürdige Urteile fällen, alsbald ist es vorbei mit der Demokratie!
Sorry, aber die Erfolgsaussicht liegt bei ca. 0%, da die richterliche Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit in D extrem hoch gewertet wird. Gegen solche „Skandalurteile“ müsste eigentlich die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegen, was auch ein Nebenkläger (falls es hier einen gab) tun kann (§ 401 StPO). Aber dass ein Richter auf diese Weise verurteilt worden wäre, einen solchen Fall hat es in der BRD soweit ich weiß nicht gegeben. Wenigstens ist die Anzeige kostenlos…
#26 Erwin Mahnke (26. Nov 2011 20:08)
„F ormlos F ristlos F ruchtlos relativiert sich aber, wenn da 5000 Strafanzeigen kämen, was sie nicht tun, nicht mal eine.“
Wieder ein Irrtum. Die Anzahl der Strafanzeigen ist völlig unerheblich. Das wäre ja auch ein merkwürdiges Rechtsverständnis.
„Aber es traut sich keiner, weil wir alle nur Sesselfurzer sind.“
Nein, selbst linke Idealisten-Anwälte würden weder Zeit noch Geld für eine aussichtslose Anzeige wegen Rechtsbeugung vergeuden.
Es geht doch nicht darum, sich aktionistisch zu „trauen“, sondern seinen „Mut“ sinnvoll und effektiv einzusetzen.
@#26: Ruhig Blut Erwin, Prozessquerulantentum bringt doch nichts; sind wir doch mal realistisch: wenn man als Einzelner nicht-Milliardär etwas tun will, was auch nur annäherend effektiv ist, landet man zwangsweise im Gefängnis oder wird gar getötet. Es muss zwangsläufig die Masse mobilisiert werden, und hier haben die Medien die Gesellschaft derzeit fest im Griff, da wird jeder Ansatz entweder erstickt oder totgeschwiegen. Es muss also erst der Zusammenbruch kommen, die Kriese, den Leuten muss es richtig schlecht gehen. Und dann gehts ganz schnell und wie von selbst.
Drastische Veränderung gibts in dynamische Situationen hinein und nicht in starre, wie derzeit. An den jetzigen noch relativ stabilen Verhältnissen sägt das Links-Multikulti-Euroland-Pack aber schon ganz kräftig, vielleicht dauert es nicht mehr allzulange.
#31 Aaron (26. Nov 2011 20:40)
„Wieder ein Irrtum. Die Anzahl der Strafanzeigen ist völlig unerheblich. Das wäre ja auch ein merkwürdiges Rechtsverständnis.“
Da sehe ich völlig anders, denn ersten schützt eine so grosse Zahl den einzelnen sehr wohl vor dem Boomerang und zweitens würde Richter Korf schwerlich Oberrichter Korf, wenn seine Vorgesetzen sich dauernd mit seinem Schandurteil befassen müssten. Steter Tropfen höhlt den Stein. Die Wirkung muss ja nicht unbedingt darin bestehen, dass das Urteil widerrufen wird. Es würde schon reichen, wenn derselbe Richter oder seine Kollegen so ein Urteil nicht wieder träfen
@#30 Voldemort
Das hat keinen Sinn der Richter ist dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt.
Viel Erfolg bei diesem Schritt!
Welchen „Boomerang“ kann es da denn geben, solange man nicht selbst staatlich Bediensteter ist?
Kommt man da in eine Querulantenliste?
Schaut die Polizei zukünftig noch genauer, ob man vor dem Haus falsch parkt?
Prüft das Finanzamt noch genauer, ob man nicht geschummelt hat? Usw.?
Hallo RB,
da mache ich doch auch mit.
Werde jetzt die FB Ausdrucke noch hinzu zufügen.
Ich hoffe das noch viele hier den Mut finden und sich daran beteiligen
und es nicht nur beim reden belassen.
Gruss vom Westgermanen
#36 Stolze Kartoffel (26. Nov 2011 21:20)
„Welchen “Boomerang” kann es da denn geben?“
Das sollten dir die anscheinend juristisch gebildeten Bedenkenträger beantworten, aber je nachdem wie die Anzeige gestaltet ist, können da falsche Anschuldigung und Beleidigung draus gemacht werden.
Ich weiss nicht, ob man daraus „Behinderung der Justiz“ oder so etwas ableiten kann, aber ich hab schon davon gehört, dass Staatsanwälte einen zumindest verbal zur Sau machen und zusammenstauchen, wenn man ihnen ans Bein pinkelt oder sich gar erdreistet, als Nichtjurist juristische Bewertungen vorzunehmen.
So etwas müste öfters gestartet werden,bei solchen krassen Fehlurteilen!
Damit diese verblödetten kuschel (Richter)nicht noch mehr Opfer verhöhnen.
Wir brauchen mehr Richter wie die Heisig aus Berlin war!
Eine ganz tapfere und mutige Idee. Ich werde mich dem aktiv anschließen!! Nur SO kann man etwas erreichen.
Gut so, gebt ihnen Feuer.
Nur ob das was bringt, glaube ich nicht. Weil eine Justiz oder so etwas in der Art haben wir hier schon lange nicht mehr. Das ist alles dem Selbstlauf überlassen.
RESPEKT!
#25 Aaron
.. Naiv ist es nur, schon im Vorfeld zu meinen nichts bewegen zu können.
Deine Argumentation zeigt, dass Dir Erfahrungen mit dieser Art von Auseinandersetzungen fehlen. Es gibt in diesem Zusmmenhang immer Überraschungen, die auf der subjektiven Wahrnehmung von Menschen basieren. Darin liegt eine Chance. Diese Chance liegen zu lassen ist bezeichnend für den deutschen Michel. Wo stehst Du in diesem Zusammenhang !?
Klar ist, der Vorgang befindet sich deutlichst in einer Grauzone. Die Annahme einer Rechtsbeugung ist realistisch.
Das ggf. in den letzten 20 Jahren noch kein Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt worden ist, ist so gut wie unwichtig, da kaum Anzeigen in dieser Richtung gelaufen sind. Hinzu kommt, dass die Urteile sich immer mehr in Richtung Rechtsbeugung bewegen als es früher der Fall war.
So eine Anzeige ist richtig, wichtig und wird intern vielen zu denken geben. Ich Stimme dem 100 % und werde das unterstützen.
@15
„Die Saat der 68er ist zu vernehmen, denn die Strafrechtsreform sah vor, die Resozialisierung in den Vordergrund zu stellen – nicht die Strafe. Der Täter ist selber das Opfer..“
da hast Du den Linken aber nicht komplett gelesen.
Der Satz gilt selbstredend nicht, wenn der Täter Biodeutscher und das Opfer ein Kulturbereicherer ist….
#7 Dragonslayer
Der Krähenclub wird sich dann zunächst gemeinsam umschauen. Aufscheuchen aber, ist schon mal ein sehr guter Anfang. Der weitere Weg, der entsteht beim Gehen.
Sehr schöne Aktion und bitte am Thema dranbleiben!
Gab/Gibt es nicht auch eine Facebook Gruppe für Kevin ?
#30 Voldemort (26. Nov 2011 20:30) Sorry, aber die Erfolgsaussicht liegt bei ca. 0%, da die richterliche Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit in D extrem hoch gewertet wird.
Jaja, immer schön alles kleinreden oder abblocken. Wenn niemand damit anfängt, passiert nie etwas. Ich finde es eine klasse Sache!
#4 Hoffmann v. Fallersleben hat den besten Vorschlag:
„Öffentlichkeit herstellen, wie es die Linken auch machen !!!“
Das zieht bestimmt, wenn im elitären Umfeld bekannt wird, was für Urteile dieser deutschfeindliche Beamte fällt. Die anderen haben auch Kinder, die es treffen könnte.
#30 Voldemort meint:
„.. da die richterliche Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit in D extrem hoch gewertet wird.“
Ganz so ist das nicht, denn der oberste Dienstherr der Richter ist der jeweilige Justizminister. Und der ist Politiker.
Es ist kein
Reiner Zufall,
daß per Erlaß jedem Richter die Richtung gewiesen werden kann und auch wird!
Wenn wir Aufrechten hier in Zukunft verlieren,
so liegt es daran,daß die meisten von uns
schon längst eingeschüchterte Leute sind.
Da ist die Angst um den Arbeitsplatz,die
Angst,allein dazustehen u.es ist die Angst vor
der eigenen Courage.
Die meisten von uns sehen sich um beim
Freundeskreis,Bekannten usw.Und was sehen wir?
Medienhörigkeit,allgemeine Verblödung, allge-
meine Angst,Desinterresse.
Wie schon öfters geschrieben wurde,so ist es
leider so,es muß erst allen ganz schlecht
gehen.Und wenn ich sage leider, so meinen
doch vielleicht wir alle,es könnte doch jetzt
geändert werden.Wer will denn unbedingt ein
großes Blutvergießen?
Ich sage hier zum x-tenmal:Redet mit Allen,
klärt sie auf u. dann kommt die nächste Wahl.
Dieses wäre eine demokratische Lösung.
Tretet doch einer Rechtspartei bei,werdet
aktiv u. jammert nicht in der Anonymität rum.
Der Mensch ist das dümmste Tier,trotz all
seiner überragenden Eigenschaften.
Bei den Wölfen ist das anders,wenn einer sich
nicht zum Vorteil des Rudels verhält,so wird
er ausgegrenzt oder gar getötet.
Noch was zur Angst:Die ANGST ist eines der
stärksten Emotionen eines jeden Lebewesens.
Sie dient der Erhaltung der Art.
Man kann sie aber überwinden, mit Charakter!
Gruß: der Schnitter!
#49 der schnitter
Genau so ist es! Und die jenigen welche mit preußischen Tugenden nach vorne preschen werden von den eingeschüchterten auch noch beschimpft. Weil es einfacher ist und das Gewissen beruhigt. Unsere Gesellschaft ist z. Zt. völlig unfähig einen Fight zu führen, oder gar „Leitplanken“ für den Islam aufzustellen.
Du verwechselst hier wohl Richter mit Staatsanwälten. Bei Staatsanwälten ist es tatsächlich so, da können Weisungen vom Vorgesetzten erfolgen bis hoch zum Justizminister, die Staatsanwaltschaft funktioniert diesbezüglich wie eine Behörde. Bei Richtern ist das definitiv nicht so, keiner kann dem Richter irgendwelche fachlichen Weisungen erteilen (also hier muss man zwischen Dienstaufsicht und Fachaufsicht unterscheiden), oder in irgendwelche Richtungen weisen. Er darf noch nicht mal vom Dienst-Vorgesetzten wegen seiner Urteile kritisiert werden, weil man darin bereits eine Einflussnahme sehen könnte.
Die Unabhängigkeit ergibt sich direkt aus der Verfassung, der Richter ist alleine dem Gesetz unterworfen (siehe Art. 97 Abs. 1 GG).
Noch kleiner Nachtrag zur Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit des Richters: Nachzulesen z.B. im DRiG §§ 25 ff. : http://www.gesetze-im-internet.de/drig/BJNR016650961.html#BJNR016650961BJNG000500666
#49 der schnitter
…einer Rechtspartei. Welcher denn? Mit dem Parteibuch der NPD wirst Du gleich in die Ecke mit den Ewig-Gestrigen und Glatzen gestellt, abgesehen davon, dass durch das „Engagement“ des VS u.U. der eigene Job in Gefahr gerät…, BIW ist nur im Norden/Bremen tatsächlich vorhanden, die Freiheit…? Was bringen lauter kleine? Eine VERNÜNFTIGE Alternative für uns alle muss her! Und dann aufklären, werben und den Mund aufmachen! Wenn der Druck aus dieser Richtung größer wäre, würden sich auch solche Richter überlegen, ob sie so ein (Skandal)-„Urteil“ wirklich fällen sollen. Aber im Moment muss man als Staatsbediensteter auch schon ziemlich aufpassen, was man sagt – dank der aufgebauschten NSU-Geschichte.
danke für diese aktion! ich wünsche ihnen viel kraft und werde weiter werbung für ihre sache machen! ich hoffe ich gewinne noch mehr kläger!
solch urteile sind unbeschreibbar!
aber rechte videoproduzenten werden von spezialkräften festgenommen….
Der Richter hat einen Schaden in der Trommel
in anderen Ländern wird man nur Richter , wenn man MEHRERE Jahre bei der Fahndung , danach mehrere Jahre in der Staatsanwaltschaft gewesen ist
Bei uns ist das ganz ganz anders
Was für VOLLIDIOTEN doch Richter werden können ..
Papa Bankdirektor Mutter Sozialpädagogik Einzelkind im stinkfaulen Links Milieu großgeworden und bis 35 Jahre “29 Semester studiert”.
Nichts zu schulden kommen lassen ausser 1 x schwarz gefahren und 1 x im Puff gewesen und 10 x bei Demos vemummt dabei gewesen .. so wird man anscheinend Richter !
In anderen Ländern müssen Richter jahrelang bei der Fahndung und dann als Staatsanwalt gedient haben
Vielleicht überlegt sich der Freiherr von und zu Guttenberg es sich und gründet eine neue Partei um unsere Interessen zu vertreten. Ich würde ihm dann sofort seine kleinen Schummeleien (man beachte die Wortwahl!) verzeihen.
Herr Stürzenberger bitte übernehme Sie sprechen Sie mit dem Kanditaten!!!
armes Deutschland
Beim Freiherrn, so schätze ich, würde dieser Richter sofort suspendiert werden.
armes Deutschland
29 Semester studiert und dann Richter geworden ? Das möchte ich mal sehen ! Und von wegen Vollidiot, das 2. juristische Staatsexamen gilt als eine der schwersten Prüfungen der Welt. Um Richter zu werden, müsste man das schon mit Prädikat bestanden haben – und das ist nicht ganz ohne. Man kann doch nicht wegen ein paar Fehlurteilen den ganzen Richterstand angreifen. Und wenn es stimmt, dass der Richter in diesem Fall nur dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt ist, warum arbeitet ihr euch dann nicht an dem Staatsanwalt ab ? Ein Richter geht nur selten über das vom Staatsanwalt geforderte Strafmaß hinaus. Regelmäßig wird irgendwo in der Mitte verurteilt, zwischen den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung.
Also wenn ich hier über meine Erkenntnisse aus jahrelanger Polizeiarbeit schreiben würde, lande ich sofort wieder unter Moderation…
Daher mal soviel zu meiner Privatmeinung:
Das Richteramt ist in D ein sehr heikles Thema! Glaubte man Experten auf dem Gebiet wie dem von mir hochgeschätzten RA Rolf Bossi, dann werden bis zu 80% der Richterstellen durch Beziehungen vergeben!
Qualifikation, soziale Herkunft, etc. spielen dabei eher KEINE Rolle. Wer nicht DIE RICHTIGEN Beziehungen / Kontakte hat wird einfach nicht weiter gefördert und diese „Selektion“ fängt bereits VOR dem Studium der Rechtswissenschaft und dem ersten Staatsexamen an!
Die „richtige Gesinnung“ und die entsprechenden gesellschaftlichen Verbindungen führen die auserwählten Probanden direkt ins Richteramt…
Ich persönlich habe als Polizist nachts Bereitschaftrichter erlebt, die festgenommene und ED-behandelte Schwerststraftäter gleich wieder laufen ließen…! Nanu? Was geht denn hier ab, fragt sich der geschundene Poizist.
Es scheint fast so, als wenn gerade nachts eine Art „zweite Garnitur“ von Richtern aktiv ist, welche für den Tagesdienst (intern) als eher weniger qualifiziert eingestuft wird.
Über das, was Bereitschaftsrichter zur Feststellung eines Haftgrundes in Berlin abliefern, schütteln erfahren Polizeibeamte nur noch den Kopf… Kollegen hinterfragen dezidiert den eigentlichen Sinn ihrer Arbeit, wenn Richter festgesetzte Straftäter puppenlustig gleich wieder laufen lassen…
Zum hier beschrieben Thema Richter Korf:
Ich kenne den Tathergang und die Strafsache natürlich nicht näher. Sollte es sich aber tatsächlich so zugetragen haben, wie es hier geschildert wurde, dann ist das für mich ein handfester Skandal!
Derartige Rechtssprechung empfinde ich als zutiefst widerlich und ich kann dem Opfer sowie den Angehörigen des Gewaltopfers nur raten, sämtliche Rechtsmittel umfänglich auszuschöpfen, um möglichst in einem Revisionsverfahren zu einer Verurteilung des Täters mit höherem Strafmaß zu gelangen.
Der Gang in die nächst höhere Instanz ist möglich, solange nicht das zuletzt ergangene Urteil als letztinstanzlich klassifiziert wurde!
Hier scheint mir noch Handlungsspielraum, welcher genutzt werden sollte!
Den Betroffenen wünsche ich dabei viel Erfolg!
Sehr gut.
Danke.
Dem Richter Korf und dem Staatsanwalt wünsche ich außerdem vom ganzen Herzen, dass sie das gleiche Schicksal erleiden wie Kevin Schwandt.
Schande über Friedrich Korf…und so einer will Recht sprechen….
Unglaublich!
Das es in unserem Land solche Richter und deren Urteile gibt, es ist geradezu pervers und unfassbar …
Es erinnert an die Zeit des tiefsten Mittelalters.
Super, die Laiendarsteller sind wieder unterwegs.
Zunächst wird die Strafanzeige falsch eingeleitet.
Dann vermisse ich Ausführungen darüber, wer den Streit begonnen hat, was nämlich nicht unerheblich ist.
Was ist mit dem Verurteilten? Ist der bereits einschlägig in Erscheinung getreten?
Was soll der Spruch mit der unzulässigen Vermischung von Straf- und Zivilrecht? Die StPO sieht soetwas ganz im Gegenteil ausdrücklich vor, einfach mal nach Adhäsionsverfahren suchen (§ 403 StPO).
Ach ja, in welche Stadt soll der Schmus denn gehen?
Hier will sich jemand offenkundig lächerlich machen.
Übrigens: Ich habe hier ein dickes Buch über Strafzumessung im Strafprozeß. Hast Du das auch, daß Du Dir anmaßt, jemanden mit einem Ermittlungsverfahren zu überziehen?
Der Staat darf sich nicht wundern, wenn Rechtextreme Zulauf erhalten.
Mit seinem Handeln fordert er das geradezu heraus.
Ich fordere die Politik auf, eine 180Grad Kehrtwende zu vollziehen und das Recht so wie in unserer Verfassung niedergeschrieben anzuwenden.
Wenn dann das Vetrauen in den Staat wieder hergestellt ist, verschwinden die Auswüchse von selbst, weil ihnen kein Nährboden bereitet wird.
Es wäre so einfach.
#53 Helene
Ich muß hier ein wenig Abbitte tun,für Euch,
die im Staatsdienst beschäftigt sind,für
Leute,die nicht ohne schwere Folgen an die
Öffentlichkeit treten können,ohne größere
persönliche Einschnitte.
Klar muß immer sein,daß jeder von etwas leben
muß.Vor Allem beruflich.Das große Problem
sehe Ich in der eigentümlich großen Zurückhaltung intelligenter u. relativ unab-
hängigen Personen.Kommen die vielleicht erst
dann wieder zum Vorschein,wenn man ihnen den
Weg geebnet hat?
Gruß:der Schnitter!
#63 Ausgewanderter
Hast Recht, Ausgewanderter, hier macht sich jemand regelmäßig lächerlich.
Nämlich du, du Klugscheißer, mit deiner notorischen Besserwisserei!
Das einzige was an der ausgarbeiteten Anzeige fehlt, ist die Angabe der Staatsanwaltschaft Essen als Adressat.
Gerade hatte ich im Stürzenberger-Thread darauf hingewiesen, dass dieser bereits im Vorverfahren nach § 141 StPO einen Pflichtverteidiger erhalten kann. Dann pöbelst du in üblich beleidigender Mr. Wichtig-Art herum, dies sei nach § 140 StPO völlig ausgeschlossen.
Hättest du den Paragraphen richtig gelesen, wärst du auf die „schwierige Rechtslage“ gestoßen, welche bei § 130 StGB immer gegeben ist, Schlaumeier.
Ein interessanten Projekt, dass m.E. auf jeden Fall weiterverfolgt werden sollte. Dass Autochtone weniger Schutz seitens der Gerichte erfahren als Zugewanderte ist eine Vermutung, die ich bereits längerem hege. Dazu kommt noch die systematische Kriminalisierung von Notwehr gegen Angriffe im öffentlichen Raum. Wenn in diesem Zusammenhang Richtern Rechtsbeugung nachgewiesen werden kann, ist das auf jeden Fall eine bedeutsame Entwicklung.
Zu diesem Thema gibt es zwei klasse Artikel, die einem die Augen öffnen und zeigen, dass doch was zu machen ist:
http://michael-mannheimer.info/2011/08/16/richterwillkur-richter-verstosen-regelmasig-gegen-das-grundgesetz-es-wird-zeit-politisch-massiv-dagegen-vorzugehen/
http://michael-mannheimer.info/2011/07/30/zunehmende-scharia-urteile-durch-richter-der-kalte-staatsstreich-durch-deutsche-justiz/
#69 einerwieduundich.
Das wird leider nichts mit dem Nachweis der Rechtsbeugung.
Nach zwei Wochen haben alle Anzeigeerstatter die Verfahrenseinstellung nach § 170 II StPO.
Richter Korf ist Jugendrichter (und übrigens Direktor) des Amtsgerichts Gladbeck.
Der 19jährige wurde nach Jugendrecht verurteilt. Da gilt nicht der Straf-, sondern der Erziehungsgedanke, und noch so milde Urteile sind kaum anfechtbar.
Dass vorliegend dieselbe Staatsanwaltschaft Essen, die dieses Urteil beantragt hat, auf eine Strafanzeige hin die eigene Rechtsbeugung feststellen würde, ist super-illusorisch.
#67 La ola (27. Nov 2011 12:59)
Ja, ich weiß, auch einer von den Laiendarstellern. Wo, bitteschön, steht geschrieben, daß im Falle von Volksverhetzung grundsätzlich eine schwierige Rechtslage vorliegt?
Wie ich abschließend in meinem Beitrag vortrug, ist Revision grundsätzlich ein Fall der notwendigen Verteidigung § 140 II. StPO).
Bist Du überhaupt vom Fach? Mitnichten! Also liegt klar auf der Hand, wer hier Klugscheißer und Besserwisser ist.
Ach ja, woher willst Du eigentlich wissen, daß die StA Essen zuständig sein soll? Nur weil sie Tatort-StA ist? Du kennst Dich also nicht einmal mit den örtlichen Zuständigkeiten aus. Aber dicke Lippe riskieren.
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