Eine dpa-Kurzmeldung offenbart, wie weit unser Land von gesunder Rechtsprechung entfernt ist. Der gewalttätige U-Bahn-Schläger, der damals einen 29-Jährigen Handwerker im U-Bahnhof Friedrichstraße niedergeschlagen und den reglos am Boden liegenden Mann fast zu Tode geprügelt hat, soll jetzt drei Promille Alkohol (!) im Blut gehabt haben. Ferner empfahl die Gutachterin, wegen einer verzögerten Reife das Jugendrecht anzuwenden.
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Nun habt doch mal endlich Mitleid mit dem Täter, er konnte nicht anders, das arme Kind. Ein Segeltörn in die Karibik wird ihn wieder auf den rechten Weg bringen.
Das Opfer war ein wichtiger Meilenstein im Reifeprozess des Täters.
Das war doch vorherzusehen.Hat hier wirklich jemand was anderes erwartet?
Ach so.Wir haben übrigens nicht fünf vor zwölf sondern mindestens zehn nach drei.
Kann mir hier jemand erklären, ob das mit drei Promille überhaupt möglich ist, einen Menschen mit solcher Kraft in Todesnähe zu bringen?
da passt ja Po-Bereit gut dazu !!!
Knallharte Worte an Wovereit der WELT
Die meisten dummen Schüler und die schmutzigste Stadt der Republik: Das ist die Berliner Realität 2011
Berliner Realität 2011: die meisten dummen Schüler in Deutschland, dritthöchste Verbrechensrate, schmutzigste Stadt der Republik, 60 Milliarden Euro Schulden, Schulausfälle wie nirgendwo, sinnlose Straßensperrungen zuhauf, Demos für und gegen was auch immer am laufenden Band, 500 Autos abgefackelt
http://politik.forumieren.com/t337-wowereit-und-die-berliner-haengematten-mentalitaet#1611
Ist zwar nur eine kleine, aber dafür gute Nachricht: Ein Waldbauer, der von ein paar Ökofaschisten eine Strafanzeige bekam, weil er in seinem eigenen Wald seinen eigenen Baum, der zudem eine Gefahr darstellte, gefällt hatte, wurde freigesprochen.
http://www.westfalen-blatt.de/nachricht/2011-09-06-freispruch-im-fledermaus-prozess/?cHash=db4ed405b053c51fca26c86120d4f479
Drittes Stadium:
Narkose (Blutalkoholkonzentration zwischen 2,5 und 4 Promille):
Bewusstlosigkeit
Schockzustand
erweiterte Pupillen.
Viertes Stadium: Koma.
Deshalb auch Koma-Treter 🙂
hatte es bis heute früh nicht geheissen , das die Polizei KEIN Alkohol festgestellt hatte ???
Die angenommenen Blutwerte von mehr als drei Promille „sprechen für eine deutliche Intoxikation“, stellte die Expertin fest. Für eine Persönlichkeitsstörung zur Tatzeit fand sie keine Anhaltspunkte. Die Gutachterin empfahl wegen Reifeverzögerungen das Jugendrecht anzuwenden.
Der 18-jährige Gymnasiast hatte den brutalen Angriff vom Ostersamstag auf sein zufälliges Opfer gestanden. Der Schüler hatte den damals 29-jährigen Gas-Wasser-Installateur im U-Bahnhof Friedrichstraße mit einer Flasche niedergeschlagen. Dann misshandelte er sein reglos am Boden liegendes Opfer mit vier Fußtritten gegen den Kopf. Ihm wird versuchter Totschlag vorgeworfen. Seine Tat hatte er selbst als „Schweinerei“ bezeichnet, für die es keine Entschuldigung gebe.
Eigenen Angaben nach hatte der Berliner vor der Tat so viel Alkohol wie noch nie zuvor im Leben getrunken. Eine Blutprobe liegt nicht vor, weil der Schüler sich erst einen Tag später stellte. Die Anklage geht von 3,11 Promille aus. Eine deutlich durch Alkohol bedingte Enthemmung sieht die Gutachterin im Verhalten des 18-Jährigen bestätigt.
Eine gekaufte Gutachterin , die sich auf angenommene Werte bezieht!!!
Und wen hat die „Gutachterin“ sonst noch auf dem Gewissen?
Wiki: „Die Bezeichnung Gutachter ist in Deutschland nicht geschützt und kann grundsätzlich von jedermann verwendet werden.“
Und warum werden diese Labertaschen vor Gericht gehört? Damit der Richter Fehlurteile auf „Gutachten“ schieben kann?
http://www.morgenpost.de/berlin/article1755492/U-Bahn-Schlaeger-vermindert-schuldfaehig.html
Meine Meinung:
der Täter ist doch der Sohn eines bekannten Berliner Rechtsanwaltes. Die Polizei konnte keinen Alkoholpegel feststellen jedoch ein „guter Bekannter“ des Rechtanwaltes dürfte jedoch in der Lage sein es so aussehen zu lassen als ob…
…ein Schelm wer böses dabei denkt… 😯
OT
Nach nur einer kurzen Unterbrechung läuft die Mordmaschinerie in der Islamischen Republik Iran wieder lückenlos:
Iran: Mullahs lassen wieder drei Schwule hinrichten
http://www.haolam.de/index.php?site=artikeldetail&id=6368
Und wer nimmt ihm wegen unreife das Wahlrecht weg? Keiner. Das geht natürlich nicht.
Gutachtengehören zum Prozess eben dazu. Alkohol kann im Vollrausch entlastend wirken- was für das Opfer egal ist, aber nicht wenn es um die Schuldfähigkeit des Täters geht. Im Vollrausch wäre die Tat „entschuldigt“, weil man mit 3Promille schuldunfähig ist. .ich wäre wohl tot.
Was bleibt ist eine Anklage wegen Vollrausches. Da kann die Tat bis zur Höhe des versuchten Totschlags trotzdem verurteilt werden!
-Über das Gutachten zu Reife kann man sich ja streiten, oder Gegengutachten erstellen lassen.
http://www.blaulicht-blog.net
ähh seh ich jetzt erst: Wenn er sich einen Tag später stellt und 0,1 Promille pro Stunde etwa abbaut, dann hätte er immernoch etwa 0,7 haben müssen.
Der Typ ist doch Sohn eines Richters oder Anwalts, oder? Da wird Papa schon gewusst haben, was man sagen muss, damit bestimme Häkchen gemacht werden. War ja klar, dass der frei kommen wird.
War halt nur ein „Ausrutscher“ eines guten Jungen, der das bestimmt nie wieder macht.
Man kann nur hoffen, dass das Urteil noch vor der Wahl kommt, das könnte noch Stimmung für Pro und Freiheit machen. Wobei die rotroten Justizheinis wahrscheinlich genau darauf achten werden, dass es nicht so kommt..
Jugendrecht gehört einfach abgeschafft!
Wer ab sieben Jahre straffällig wird gehört bestraft, ohne wenn und aber.
Wer alt genug ist, sich nachts herumzutreiben und Alkohol zu trinken und was weiß ich noch alles, muss die Konsequenzen tragen.
Warum soll man weniger schuldfähig sein wenn man Drogen nimmt oder Alkohol trink. Eigentlich weiß jeder was da passieren kann. Und wenn es passiert muss man halt dafür geradestehen.
Alles andere sind nur Ausreden und Hintertürchen.
So wie formuliert wird “ soll jetzt drei Promille Alkohol (!) im Blut gehabt haben “ heißt es gibt überhaupt keine Messung. Da sieht man, daß Psychiater
keine Naturwissenschaftler sind.
Wenn ein Mensch 3 Promille intus hat, liegt er komatös
in irgendeiner Ecke, aber ist sicher nicht in der Lage
einen anderen Menschen su zielgerichtet zusammen zu schlagen. Ausnahme polnische oder russische excessive Wodkatrinker,die haben aber jahrelang trainiert.
…übrigens Rechtsanwälte und Gutachter sind häufig gute Bekannte…
😆
Ich finde es ziemlich ungerecht, dass ein Täter nur Vorteile durch seinen Drogenkonsum hat. Wenn ich mich gegen ihn wehren würde, müsste ich wegen seines Rausches besondere Nachsicht gegen ihn walten lassen (während er volllkommen enthemmt mit großer Kraft zuschlägt) und falls er bestraft würde statt mir (!), dann käme er extra milde davon. ich….Pustekuchen.
Kann man seriös nicht eindeutig sagen. Wenn man die Wirkungen von Promillewerten tabellarisch nachschlägt, sind das Modellannahmen.
Individuell kann die Ausprägung total unterschiedlich sein. Gewohnheitsalkoholiker können oft sehr gut mit hohen Promillewerten klarkommen und relativ nüchtern wirken, wo ich schon einen Filmriss hätte bzw. taumeln immer noch herum, wenn mich bereits der Bestatter ausmisst.
Wie und wann diese Blutprobe abgenommen wurde, würde mich sehr interessieren.
also kann ich dann meinen Feind umbringen , wenn ich danach 4 Pro millle mir ansaufe ???
Überhaupt nicht .. es handelt sich um ANGENOMMENE Blutwerte , basierend auf die Story die der Schläger tage danach angegeben hat
wieso kann man eine Studie erstellen , die auf ANNAHMEN , basierend auf Grimms Märchenstunde des Täters , erstellen ??
Eigenen Angaben nach hatte der Berliner vor der Tat so viel Alkohol wie noch nie zuvor im Leben getrunken. Eine Blutprobe liegt nicht vor, weil der Schüler sich erst einen Tag später stellte. Die Anklage geht von 3,11 Promille aus.
http://www.morgenpost.de/berlin/article1755492/U-Bahn-Schlaeger-vermindert-schuldfaehig.html
Blödsinn!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Mein Freund heißt Whiskey und bei drei Promille verlierst Du Deine Motorik. Wir erkennen auf den Bildern eindeutig, wie filigran und genau er vorgegangen ist. Der hatte nie und nimmer drei Promille intus, was für ein Blödsinn.
Im aktuellen SPARGEL ist der Fall auf Seite 35-36 zu finden:
Also halten wir fest:
– Der Täter soll drei Promille intus gehabt haben, kann sich aber an alles erinnern außer der eigentlichen Tat.
– Die Motorik des Täters war tip-top und deuten mitnichten auf drei Promille hin.
– Der Täter soll nach Jugendstrafrecht beurteilt werden, wird aber gesitzt. Wer gesitzt wird, ist für mich erwachsen. Basta! Die brauchen alle nicht so tun, als ob das eine 15-jährige Rotznase wäre. In Sexkino darfst Du mit 18 auch schon.
– Der Täter hat einen mehr als deutlichen Vernichtungswunsch an den Tag gelegt und muss die volle Härte des Gesetzes spüren.
– Wir können uns keine Kuscheljustiz mehr leisten. Ein gewisses Klientel kriegt diesen Kurs mit und hat ohnehin schon kein Respekt vor Justiz und Polizei. Wie soll das je besser werden?
Mit 3 Promille führt er so einen sicheren „Siegestanz“ auf (Video)? Tolles Gutachten, auf welcher Grundlage eigentlich?
Wollten nicht die Gutmensch Politiker das Wahlrecht auf 16 runter setzen( da die jungen Bürger dafür ja schon reif genug sind)?
ups, sry dafür braucht es ja auch keine „Reife“ mehr, Häkchen gesetzt und gut ist.
Aber bei Straftaten sieht das natürlich anders aus, entweder ist der Alkohol schuld, die Eltern oder die Anti-soziale Gesellschaft.
WIR alle sollten uns denn auch fragen: warum musste dieser arme Junge denn soviel Alkohol trinken, haben wir da nicht auch unsere Mit-Schuld.
2 Wochen DomRep all inclusive hätte der arme Junge verdient.
3 Promille, aber mit jedem Tritt exakt getroffen? Verzögerte Reife? Das Jugendstrafrecht wird fast ohnehin immer angewendet. Der Typ wird 3 Promille haben, er nach einer harmlosen Bewährungsstrafe zum Feiern richtig einen Trinken geht.
Ich muss gerade kotzen, obwohl ich noch bei 0,0 Promille bin.
Eine Studie rehabilitiert Salafisten: Sie hatten eine schwere Kindheit…
http://www.zukunftskinder.org/?p=10428
in vino veritas
@#27 FreeSpeech:
Ich piss mich weg, der kam jetzt gut!
Mir scheiß egal wieviel Alkohol er getrunken hat! Als er anfing war er nüchtern und niemand hat ihn zum trinken gezwungen, folglich ist man auch für sein Handeln bewusst oder unbewusst verantwortlich!
Solche Strafmilderungen gehören abgeschafft! Schluss und Punkt! Wer Angst hat, das es ihn auch treffen könnte, der soll halt nicht trinken!
Ich kann diese Leute nicht mehr ernst nehmen. Ein Hohn für die Opfer!
ich schätze er bekommt 6 Monate auf Bewährung und einen Anti-Aggressionskurs in Arizona. Die kath. Kirche hat ihm ja sofort einen Schulplatz angeboten, damit der arme Junge mit dieser traumatischen Erfahrung nicht alleine bleibt. Ich wünsche dem armen Jungen alles Gute. Hoffentlich kann er das Erlebnis verarbeiten und wird nicht durch Albträume gequält. Dem provokanten Handwerker sollte aber die volle Härte des Gesetzes treffen. Ich hoffe auch, dass seine Krankenkasse die Kosten seiner Behandlung einklagt.
Haste ´nen vernünftiges Umfels -> wirste rahabilitiert
Kommste aus ´ner Assi-Familie -> konnteste auch nichts dafür
Und wer verschafft dem Geschädigten Genugtuung?
Ja, wenn Vati Staatsanwalt ist, dann kennt man alle Tricks.
@#29 WahrerSozialDemokrat:
Sehe ich ähnlich. Ich werde nicht aggressiv und kann es mir erlauben, drei Promille zu saufen. Unabhängig davon, dass der nie und nimmer drei intus hatte, ist in der Tat jeder Mensch für sein Handeln verantwortlich.
Er wurde nicht gezwungen, also darf das nicht so stark ins Gewicht fallen. Viele wissen auch, dass sie aggressiv werden und hatten schon Trouble. Insbesondere bei diesen Leuten darf nicht gekuschelt werden.
Täterschutz vor Opferschutz, man kennt es ja.
Nachtrag zu meinem Kommentar 26, wieder DER SPIEGEL (5. September 2011, Seite 36):
Gezittert und geweint hat Torben aber während des Tanzes nicht. Zur Polizistin: Seine Reue wirkte echt, aber das kann auch gespielt sein, um sich vor einer harten Strafe zu schützen. Eventuell ist das ein Borderliner, würde mich nicht wundern.
Ihr Merkmal: Sie sind begnadete Schauspieler…
Selbstverständlich gibt es gute Gründe für das Jugendrecht und strafmildernde für Taten unter Alkoholeinfluss. Wenn er bislang nicht auffiel, könnte am Emde eine Bewährungsstrafe ausgesprochen werden, zumal der Beginn des Konfliktes nicht eindeutig ist. Wenn mit dem (Bewährungs)Urteil eine Reihe von begleitenden Maßnahmen verbunden sind, könnte dies in der Tat ausreichen. Es scheint doch so sein, dass er die Tat wirklich bereut und wenn er sie „wiedergutmacht“, so kann man doch bei einer entsprechend guten Sozialprognose von einer Haftstrafe absehen. Er ist doch kein herumlungernder oder notorisch gewaltätiger Russe oder Balkanese, der zudem nicht in unser Land gehört und er scheint doch über sich selbst erschrocken zu sein, brüstet sich also nicht der Tat, feixt nicht herum usw.. Das alles muss Berücksichtigung finden.
@#41 TanjaK:
Sie haben viel Verständnis für ein durch und durch inhumane Tat, muss ich sagen.
ZUM KOTZEN.
Was derartige Jugendliche daraus lernen.
Saufen vor, bei, nach dem Begehen einer Straftat wirken sich strafmindernd aus.
Prost.
Es gibt keine Gerechtigkeit in diesem Land.
Verbrecher regieren es und Gutachter liefern den Richtern die Möglichkeit das Recht zu beugen.
Dieses System ist dem Untergang geweiht.
Alles wiederholt sich.
Leider.
Bloggy
Mann muss sich nicht wundern, denn:
Torben P. kommt aus „guten Haus“, sein Vater ist Akademiker
http://www.bild.de/news/inland/u-bahn/barbaren-treter-verhoehnt-sein-opfer-18750722.bild.html
Torben P. kommt aus guten Haus, sein Vater ist Akademiker, auch die Mutter arbeitet. Er besuchte ein Elite-Gymnasium und beging aus scheinbar heiterem Himmel das abscheuliche Verbrechen.
Die RBB-Abendschau am 23.8.11 nennt ihn jedoch einen …. “18jährigen aus kleinen Verhältnissen”…..
Aber so sehen die kleinen Verhältnisse aus:
Rechtsanwalt und Notar Axel Paul
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Kontaktdaten
http://anwaltauskunft.de/anwaltsuche+837bc87e8ef7988f4e15324e60cfaa4a
Da ist es kein
Reiner Zufall,
dass die Halbgötter in Schwarz ihren Kumpel von der freiberuflichen Fakultät behilflich sind.
Was den Alkohol angeht, gab es mal eine Zeit, in der der Suff strafverschärfend gewertet wurde, weil JEDER weiss, dass er enthemmt!
Und das war sehr gut so!
Der Arme, schicken wir ihn doch gleich zum Segeltörn in die Karibik und sparen uns die Gerichtskosten.
@#8 Honest:
Er ist ja erst später vernommen worden, da war er wieder nüchtern. Und nüchtern war er recht schnell wieder, weil er ja nicht drei Promille intus hatte.
Wenn das kein Werk des Herrn Papa — der „Rechts“anwalt sein soll — ist…
In diesem verkommenen Land ist alles möglich. Jetzt wird der bekiffte oder besoffene (auf je den Fall offenbar emotional verwahrloste und total unterentwickelte)Bengel bald als Opfer dargestellt. Opfer seiner Eltern, vermutlich.
Das darf ihn aber vor GERECHTER Strafe nicht schützen!
@Tanjak,
wieso ist es etwas anderes wenn ein „arischer deutscher oder ein evt schwarzhaariger Balkanese einen anderen halbtot schlägt? Wir reden nicht über eine Strassenprügelei ( die es mal zu meiner zeit gegeben hätte /ohne waffen und nachtreten am Boden auf den Kopf)
riecht mir ein wenig nach rassismus.
Aber natürlich klar: Schläger kommt aus gutem haus, na dann darf der auch mal seinen Frust rauslassen, egal wenn dabei das Opfer totgetreten wird.
Überlegung: wäre der Täter ( sry der arme Junge) ohne Überwachungsvideo zur Polizei gekommen und hätte sich gestellt?
ja sicher doch!!!!!! kommt ja aus gutem haus.
Kann doch alles wieder „gutmachen“ ( paar Scheinchen locker gemacht von papi und alles ist bestens)
sehe schon die Schlagzeilen Täter und Opfer zusammen beim Oktoberfest , noch paar schöne Bildchen…und gut ist.
nein nein @Tanjak. entweder sie sind naiv oder eben erstes wie oben beschrieben..
#41 TanjaK (06. Sep 2011 18:17)
Was verstehen Sie unter „wiedergegutmacht“? Sobald das Opfer weder körperliche, noch psychische Schäden mehr hat und ohne Angst wieder zukünftig rumlaufen kann? Oder ab wann ist für Sie „wiedergutgemacht“ eingetreten? Wie wäre es, wenn er bis zu dem „wiedergutgemacht“ er seine günstige Sozialprognose im Arrest seine Tat bereut?
Wir reden hier nicht von ne kleinen Prügelei, Rauferei oder ner Ohrfeige.
Wie geht es überhaupt dem Opfer?
#43 Reiner-Zufall (06. Sep 2011 18:25)
Rechtsanwalt und Notar Axel Paul
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Kontaktdaten
Da wird RA Vater Paul aber alle seine Verbindungen spielen lassen .. Geld spielt keine Rolle… Da kann er sich JEDES Gutachten für sein Früchtchen erkaufen
Bin ja gespannt , ob sich die Justiz sich auch kaufen lässt
Es muss endlich Schluss sein mit harten Vorgehen gegen Täter. Der arme Junge wird sicher seine Gründe gehabt haben.
Die Staatsanwaltschaft sollte lieber das Opfer im Auge haben und schauen ob es nicht doch erheblich an seiner Prügel selbst Schuld war. Man weiß wie provozierend Jammern und Flehen sein kann.
Ich wünsche den Richtern und vor allem der Gutachterin….der Rest wurde von der Forenaufsicht gesperrt !!
Genau das wünsche ich denen…..
Nachtrag zu Kommentar 26 und 40:
Gleiche Quelle, Seite 36:
Auch das riecht nach Borderline, zumal er ein Drogen- bzw. Alkoholproblem hat. Guter Schauspieler ist er offensichtlich auch. Würde mich nicht wundern, wenn er ein Borderliner ist. Die sind brandgefährlich!!!
Wie bitte ?
Er hat einen MENSCHEN verstümmelt , fast totgeschlagen und für das ganze Leben gezeichnet
Da wimmern SIE was von Strafverschonung ??
Sind SIE ein U-Boot des Vater-RA ?
Hoffentlich geniessen SIE auch mal den Genuss einer äussersten brutalen Bereicherung
@#48 Honest:
Deshalb habe ich auch hierauf aufmerksam gemacht:
Quelle: Der aktuelle SPARGEL, Seite 35-36.
#51
PS .. meine Kinder haben solche Bereicherungen schon hinter sich .. sie leben auch noch …
Unter http://mobil.morgenpost.de/berlin-aktuell/article1748348/Mitschuelerin-widerspricht-Aussagen-von-Torben-P.html?cid=Startseite
vom 30.8.11 kann man lesen:
Reiner Zufall,
wenn heute die Alk-Karte stechen soll?
Hm, seltsamerweise ist mir ganz am Anfang der ganzen Geschichte zu Ohren gekommen, dass der Vater von dem Prügler ein Anwalt ist und eine relativ wichtige Position einnimmt (wo auch immer). Das kam direkt in den ersten Nachrichten, wahrscheinlich um direkt klarzustellen, dass es kein gewalttätiger, asozialer, nicht integrierter wer auch immer war, sonder ein Junge aus `nem guten Hause. Später kam es allerdings nicht mehr. Warum?
Ich ahnte, dass man sich an der Floskel „wiedergutgemacht“ reibt. Dies ist aber eine Umschreibung, die auch in anderen Bereichen angewandt wird und nicht im Wortsinn die Tat „wieder gut macht“, sondern meint, dass eine Strafe als angemessen erscheint, die das Verbrechen – sozusagen – abgeltet. Ich habe lediglich widersprochen, weil ich meine, dass man nicht so tun kann, es gäbe es keine strafmildernde Umstände und dieser junge Mann – dessen Vater übrigens KEIN Jurist ist – müsste zwangsläufig als voll straffälliger Erwachsener behandelt werden. Die Frage, ob Vorstrafen vorliegen (er ist KEIN Intensivtäter) und ob er ehrlich bereut(das scheint der Fall zu sein), muss eine Rolle spielen. Außerdem ist er ein Landsmann mit Perspektive. Wie es dem Opfer geht weiß ich nicht, aber es ist nicht meine Schuld, wenn die Presse nicht berichtet. Zuletzt: es scheint eine Art Prügelei gewesen zu sein, die jedoch ausartete. Dieses Ausarten ist nicht wirklich zu entschuldigen, muss aber wohl in diesem Falle auch nicht verschärft gewertet werden.
Kein Einzelfall – leider :
Im Strafgesetzbuch ist klar geregelt: Wenn ein Angeklagter zur Tatzeit nicht in der Lage war, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, kann die Strafe gemildert werden. Bei einer Tat im Vollrausch – also wenn jemand eine Tat, egal ob Körperverletzung oder Mord, begeht und mit mehr als drei Promille Alkohol als schuldunfähig gilt – beträgt die Höchststrafe nach Paragraf 323a gar nur fünf Jahre. Aufsehen erregte etwa ein Fall vor zehn Jahren: 1996 wurde ein 34-jähriger Polizist in Marzahn bei einer Verkehrskontrolle von einem betrunkenen Autofahrer erschossen. Der Täter erhielt wegen Vollrauschs und unerlaubten Waffenbesitzes eine Gesamtstrafe von nur sieben Jahren Haft. Danach startete Berlin eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Vollrausch-Paragrafen. Diese verlief aber im Sande.
Quelle :
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2006/1230/berlinberlin/0024/index.html
Aber, es geht auch anders :
Haftstrafen für Neonazi-Schläger
Königs Wusterhausen. Zu Haftstrafen ohne Bewährung hat gestern das Amtsgericht Königs Wusterhausen (Brandenburg) zwei Neonazi-Schläger aus dem Raum Berlin verurteilt. Beide sind bereits seit Jahren trotz schwerer Gewalttaten immer wieder zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Im Urteil wurde eine „rechte Gesinnung“ als Tatmotiv betont; der Vollrausch eines Angeklagten wurde ausdrücklich nicht als Grund zur Schuldunfähigkeit und Strafminderung bewertet. ?
Quelle :
http://www.redok.de/index2.php?option=com_content&do_pdf=1&id=734
Ferner empfahl die Gutachterin, wegen einer verzögerten Reife das Jugendrecht anzuwenden.
Und genau das ist das Problem: Verblendete Sozpäds und sog. Gerichtspsychiologen, die immer wieder auftauchen und beachtet werden.
Ob der Täter besoffen, zugedröhnt, von Aliens oder „Gott“ gesteuert war, ist irrelevant , er gehört maximal bestraft.
Und das ohne Ansehen der Person!
#41 TanjaK
Sie sind mit Ihrer Meinung ein Zuhälter dieses Systems! ERBÄRMLICH!
Verzögerte Reife?
Aber wenn es um das Schicksal eines Landes geht, dann würden sie sogar 14jährigen gern das Wahlrecht geben.
#42 UeberzeugterAntisozialist
sehe ich genauso
@#55 TanjaK:
Sie würden das erste Semester nicht überleben. Und der Verweis auf seine Nationalität ist per se schon nicht relevant für das Strafmaß: Artikel 3 GG.
Und Reue kann man auch spielen. Lesen Sie doch mal die ganzen Kommentare. Er hat dem Opfer mehrfach auf den Kopf getreten und danach getanzt. Er zeigte nur später Reue… Im Übrigen ist das auch keine Notwehrsituation gewesen, er wurde – wenn überhaupt – lediglich provoziert. Das kann nicht großartig als strafmildernd gewertet werden.
Der Mann lag schon am Boden, vergessen???
Er ist möglicherweise ein Borderliner, auf jeden Fall aber nicht dumm und schauspielerisch begabt.
#56 Sebastian (06. Sep 2011 18:57)
Dann saufe ich mir einen an, bevor ich am Stichtrag nach Kreuzberg fahre.
@#56 Sebastian:
Richtig, aber wusste sehr wohl, was er Tat und hatte keine drei Promille intus.
#55 TanjaK (06. Sep 2011 18:55)
Und ich bin für objektive Strafverschärfung und gegen subjektive Strafmilderung!
Dabei glaube ich nicht an „Wiedergutmachung“, sondern lediglich an nachvollziehbarer, angemessener Sühne und bevorzuge eine staatliche Ersatzrache, als eine private Rache.
Zumindest das habe ich bei über 6 Jahren als Jugendschöffe gelernt und wurde während dessen aller ihrer Illusionen beraubt. Und meine Fälle waren noch nicht die Schlimmsten…
Und bei so einer Tat sehe ich kein Entschuldigungsgrund bzgl. weißer Weste. Sind sie bei der 1. Vergewaltigung auch so gnädig?
Aber da werden wir uns nicht einigen…
„Im Urteil wurde eine “rechte Gesinnung” als Tatmotiv betont; der Vollrausch eines Angeklagten wurde ausdrücklich nicht als Grund zur Schuldunfähigkeit und Strafminderung bewertet.“
Da wird also ganz ungeniert von
GESINNUNGSJUSTIZ gesprochen!
Reiner Zufall,
dass soetwas in einem RECHTSSTAAT möglich sein soll?
@#66 Reiner-Zufall:
Nein.
Haltst Maul, Jaette´, du ursächlich pöbelnder Dreckslappen! Es ist NICHT irrevant unter welchen Umständen eine Tat geschieht, wer die Person ist und wie ihr Hintergrund ausschaut und ob sie vorbestraft oder ein 20facher Täter ist, ob sie aus einem Land (in das sie abgeschoben werden kann) oder ein sonst unauffälliger, sich verzögernd entwickelter Jugendlicher mit Perspektive ist. Alles andere ist Polemik, inkluisive der Bemerkung, ob ich über der 1. Vergewaltigung auch so denken würde, was nichts anderes unterstellt, als die Behauptung, ich würde dies beinahe billigen. Unlauter ist das. Warten wir auf weitere Fakten, wie sind nicht dabeigewesen und können uns kein sbschließendes Bild machen.
Mein alleiniges Mitgefühl geht an das Opfer – diesem wünsche ich herzlich das Allerbeste!
Der Täter kümmert mich nicht, er verdient eine genauso harte Strafe wie er zugetreten hatte.
Der Täter hat keinen Kaugummi geklaut. Der Alko-Assi hat aus niedrigsten Motiven bewusst den Tod eines unschuldigen Menschen in Kauf genommen.
@#70 Markus Fischer:
So kann man es auch ausdrücken.
Was wäre gewesen, wenn zufälligerweise ein Muslim das Opfer gewesen wäre?
#52 UeberzeugterAntisozialist (06. Sep 2011 18:36)
Fairerweise sollte man sagen, dass Borderliner normalerweise vorallem eine Gefahr für sich selbst sind und eher nicht für andere.
@ TanjaK
Ihre Überlegungen in allen Ehren. Allerdings schmecken mir einige Dinge an Ihrer Argumentation nicht (unterschiedliches Behandeln von Tätern je nach Background oder Sozialstatus).
Zudem muss man bedenken, dass es seltsam anmutet, bei einem Mordversuch (wenn ich das am Boden zertreten jetzt mal als niedere Beweggründe oder Mordlust oder als besonders verwerfliche Begehungsweise bezeichnen darf, ich bin kein Jurist, würde das aber spontan so einordnen) von einer Haftstrafe abzusehen. Das finde ich sogar bizarr.
@#72 Agora:
Borderliner sind jedoch auch dafür bekannt, schnell aggressiv zu werden und sich dann nicht mehr beherrschen zu können. Außerdem top Schauspieler, dazu seine Ritzvergangenheit und Liebe zum Alkohol.
Ich bleibe dabei: Das riecht gewaltig, wenn man sich alle Fakten mal vor Augen hält. Und dies würde dann auch bedeuten, dass er schauspielert.
Erst ein paar Gläschen trinken und schon kann man eine Schlechtachterin überlisten.
Wieso den Täter überhaupt nach Jugendstrafrecht richten?
Kann man den nicht für strafunmündig erklären, weil er das Niveau eines Sechsjährigen hat?
Also bei 3 Promille war jeder Tritt ein Treffer ? Nicht schlecht. Darüberhinaus gibt es ja scheinbar keine Blutprobe weil er sich erst so spät gestellt hat. Wie kann ein Gutachter da allen Ernstes auf einen so hohen Wert kommen? Nur weil eine Freundin sagt, der Täter habe soviel getrunken wie noch nie ? Einfach lächerlich. Ich weiß man soll so was nicht tun, aber an Stelle des Opfers würd ich einfach warten, einfach warten bis seine Zeit kommt.
#69 TanjaK (06. Sep 2011 19:12)
Ich halte es aber auch für unrelevant! Weil es zuviele subjektive Bewertungsmöglichkeiten gibt, den Richtern zuviel Handlungsfreiraum bzgl. Strafzumessung einräumt und genau deswegen bekommt der eine für die gleiche Tat ne Bewährung und der andere sitzt 4 Jahre im Knast!
Das hat dann nichts mehr mit Gerechtigkeit zu tun, auch nicht gegenüber dem Opfer, für den die Hintergründe des Täters unrelevant sind und für die das Opfer selbst nichts kann. Kann das Opfer was dafür, dann ist es natürlich zu berücksichtigen!
Weiterhin gehen Sie davon aus, dass ein Täter nur böse gemacht wird und selber Opfer seiner Sozialisation ist und somit nur begrenzt schuldfähig sein kann, das wage ich zu bezweifeln, da auch trotz identischer Sozialisation, die Menschen wesentlich individueller agieren!
Niemand, der von vornherein nicht gewalttätig veranlagt ist, schlägt jemanden unter Einfluss von Alkohol zusammen. Es sei denn, sein Leben wird bedroht, aber ich nehme an, es war hier nicht der Fall. Wenn das Bewußtsein absolut geblendet ist (durch starke Drogen oder Unmengen von Alkohol), könnte es theoretisch passieren, jedoch ist derjenige dann nicht dazu in der Lage jemanden gezielt, mit mehreren exakten, treffsicheren Schlägen/Tritten Verletzungen zuzufügen. Aber ich bin ja kein Experte..
#73 UeberzeugterAntisozialist (06. Sep 2011 19:16)
Das stimmt. Gesicherte Zahlen kenne ich dazu aber nur bezüglich Sucht und Sexualität. Bedeutet natürlich nicht, dass es nicht trotzdem so sein kann.
Ich hatte auch einfach sehr stark die vielen verbreiteten Vorurteile bzgl. vieler psychischer „Geschichten“ im Hinterkopf. Beispielsweise bei der paranoiden Schizophrenie, die keine höhere Gewalttätigkeit als die Normalbevölkerung aufweisen, oft aber als besonders gefährlich angesehen werden.
Da gehe ich absolut konform. Die ganze Sache stinkt auf jeden Fall gewaltig!
Aber bislang ist es nach meinem Verständnis auch nur eine dahergelaufene Gutachterin. Das heißt noch lange nicht, dass diese damit durchkommt.
Noch ist hier kein Wein verschüttet. Abwarten, was passiert.
DAS ist genau die Justiz, die sich die Mehrheit der Bundesdeutschen gewählt hat.
Bloß nicht Rechts wählen, sonst könnte sich das ja ändern!
#64 TheNormalbuerger (06. Sep 2011 19:04)
… in diesem Sinne Prost !!!
#65 UeberzeugterAntisozialist (06. Sep 2011 19:04)
Ich bin mir nicht sicher, was Du meinst, aber ich denke Deine Antwort bezieht sich auf den unteren Artikel .
Mit diesem, wollte ich aufzeigen, daß man durchaus auch anders urteilen könnte, wenn man es denn wollte .
Das Strafrecht sagt :
Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 – 358)
28. Abschnitt – Gemeingefährliche Straftaten (§§ 306 – 323c)
§ 323a
Vollrausch
(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.
(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die Strafe, die für die im Rausch begangene Tat angedroht ist.
(3) Die Tat wird nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt, wenn die Rauschtat nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt werden könnte.
Also, könnt man ihm wegen vorsätzlichem Vollrausch durchaus eine angemessene Strafe geben !
@#77 Agora:
Richtig. Das Gutachten wird auf den Angaben basieren, ist aber normalerweise nichts wert, weil alleine die Bilder drei Promille widerlegen. Wer hier widerspricht, was selber noch nie besoffen.
Ich habe vorhin bewusst aus dem SPIEGEL zitiert, weil dort ein paar interessante Fakten drin stehen. Der Vorsitzende Richter scheint ihm auch nicht aus der Hand zu fressen. Er kann sich an alles erinnern – nur nicht an die Tat. Ich wette, dass er spielt. Auch seine Freundin hat er instrumentalisiert und ihr was vorgemacht.
Dementsprechend sagt sie dann auch aus…
Brandgefährlicher Typ, würde ich mich fast schon festlegen.
@#69 TanjaK
Ich denke, unser aller höchstes Gut ist und bleibt doch unsere körperliche und seelische Unversehrtheit. Wenn ein Täter einen Scheckbetrug oder meinetwegen eine Steuerhinterziehung begeht, also einen gewiss verachtenswerten, aber rein materiell wieder gut zumachenden Schaden begeht, dann kann über Milde aufgrund irgendwelcher Motivationen nachgedacht werden. Doch wer das höchste Gut bedroht, das sollte eigentlich jedermann bereits das Gewissen klarmachen, der verdient dieselbe „Milde“, die er auch seinem vor Schmerzen stöhnenden Opfer angedeihen liess. Wenn wir das Opfer schon nicht vor diesem Angriff beschützen konnten, lassen wir ihm wenigstens die Genugtuung, dass sein unvergessliches Leiden nicht noch durch die Justiz verhöhnt wird.
Ich würde dieses Früchtchen zum Maximum verdonnern, und nicht Einzelzelle mit Fernseher, sondern jeden Tag zwölf Stunden harte Arbeit. Danach wüßte er, was Resozialisierung heißt.
Es ist nicht falsches dran, Entschuldigendes für einen Täter zu suchen. Die Austrieber der Justiz schießen dabei jedoch regelmäßig über Ziel hinaus.
Alkohol entschuldigt alles… offenbar. Dabei sollte Alkohol straferschwerend wirken. Aus Prinzip!
actiones vel omissiones liberae in causa sive ad libertatem relatae …
Zu Deutsch: Handlungen oder Unterlassungen, deren Ursache frei gesetzt wurde oder die auf Freiheit zurückgeführt werden könne.
Die actio libera in causa besagt im deutschen Strafrecht, dass der Täter „in actu“, also bei der Tatausführung selbst, nicht freiverantwortlich handeln muss wenn er sich vor Begehung der Tat vorätzlich in einen Zustand der Schuldunfähigkeit gem. § 20 StGB begeben hat.
Jetzt wäre nur noch fraglich, ob der Täter sich mit dem Ziel in den Bereich der Schuldunfähigkeit „gesoffen“ hat, im Verlaufe dieser Phase Verbrechen zu begehen.
Ich habe mir die Mühe gemacht mein juristisches Fachwissen mit dem psyschologischen Fachwissen eines Bekannten zu kombinieren und dieser ist der Auffassung, dass bei Alkoholkonzentrationen jenseits der 2 Promille Grenze dieser Tatentschluss nicht gefasst werden konnte, da ab dieser Konzentration die körperlichen Bedürfnisse nach Schlaf, Ruhe etc. das Aggressionspotential deutlich herabgefahren haben. Mithin müsste der Tatentschluss zeitlich in den nüchternen Bereich vorverlagert gewesen sein.
Aber so ist das in Deutschland …
@#85 thorsteinar89:
Guter Beitrag, aber bedenke: Er pöbelte vorher schon rum und verließ die Party recht schnell. Außerdem interessiert er sich für Jura.
Ich sage und bleibe dabei: Der hat das Inszeniert.
Die Richter werden schon milde sein mit dem Nachwuchsakademiker,ist ja schlieslich einer von ihnen.Wenn man die Rollen tauschen würde bei der Tat würde die Sache anders ausehen.Den Dreckigen und Stinkenden kleinen Handwerker würden die ohne mit der Wimper zu zucken für 15 Jahre für versuchten Mord wegsperren. So etwas wie vor dem Gesetz sind alle gleich gibt es in Deutschland nicht.
Mit 3 Promille läuft dieses Rechtsanwaltsöhnchen keinen Meter mehr, geschweige denn tritt zielgerichtet zu. Papa sollte das wissen. Für wie blöd halten die ihre Umwelt?
#85 thorsteinar89 (06. Sep 2011 19:58)
Das ehrt sie, und das meine ich ernst. Aber Sie sollten vielleicht noch einen Mediziner einbeziehen. Denn der Schluss ist zu kurz gedacht. 2 Promille sind nicht 2 Promille. Man kann und darf nicht einfach tabellenmäßig die Wirkung des Alkoholes einstufen! Das stimmt einfach nicht.
Die individuelle Toleranz und das „Training“ ggü. Alkohol muss dabei betrachtet werden, will man eine zutreffende Aussage treffen.
Warum verfährt man nicht wie England und statuiert ein Exempel, damit Nachahmungstäter ein für alle Mal wissen, was ihnen blüht.
Mit einem solchen Kuschelkurs ggenüber dem Täter kann man sich nach wie vor auf deutschen U-Bahnstationen nicht sicher fühlen.
@#89 Agora:
Ist nicht verkehrt, aber dieses blöde Gutachten geht von drei Promille aus und dies hatte er definitiv nicht.
Im Übrigen sind auch zwei sehr ordentlich und bei seiner Körpergröße kann die im Video gesehene Motorik nicht erzielt werden. Das ist Hokuspokus. Nicht mehr, nicht weniger. Der war angetrunken, mehr nicht.
@#90 MaxMoritz:
Geht in Deutschland nicht bei Jugendstrafrecht. Und dieses wird wohl angewendet.
Es darf also keine Rolle spielen, ob das Urteil andere abschreckt.
@#71 UeberzeugterAntisozialist
Niemand möchte sich doch an einem Muslim die Hände schmutzig machen. Sollten die Muslims möglichst bald alle ruhig in ihre Ursprungsländer zurückkehren, aufgrund unseres Entzugs der Aufenthaltserlaubnis hier, dann wär‘ ja schon ‚mal einiges geschafft. Sollten sie allerdings deswegen ausfällig oder gar gewalttätig werden, dann sieht das natürlich wieder anders aus. Das nennt sich dann allerdings staatliche Gewalt und ist rechtmässig. Zunächst haben wir allerdings die Politik davon zu überzeugen, dass wir uns von den nicht integrierbaren Islamisten und Kaffern verabschieden wollen. Meinetwegen dürfen sie die Gebetshäuser und Minarette auch gleich mitnehmen.
@91 UeberzeugterAntisozialist
Ohne mit medizinischem Fachwissen aufwarten zu können möchte ich ihre These doch absolut unterschreiben. Bei 3 Promille macht man viele Dinge, aber man ist mit Sicherheit nicht zu solchen koordinatorischen „Höchstleistungen“, wie man leider sagen muss, im Stande.
#91 UeberzeugterAntisozialist (06. Sep 2011 20:11)
Um es nochmal klarzustellen:
Ich bin auch selber der Meinung wie Sie, dass er nicht so betrunken war wie diese Gutachterin herbeiorakelt.
Ich verwehre mich nur dagegen, viel zu simple Zusammenhänge zwischen Promille und dadurch ausgelöster Beeinträcjhtigung zu ziehen.
Man muss sich einfach mal anschauen, was ein Gewohnheitstrinker mit welchem Pegel so alles kann! Da sind welche mit 2 Promille, die vollkommen normal gehen und reden, die man dann nur wegen dem alkoholischen Atem testet und sich dann wundert. Da würde bereits mein Gedächtnis aussetzen.
Auch werden Werte toleriert, die beim Normalmenschen (schon laaaange!) den Tod zur Folge hätten.
Diese überall googlebaren Tabellen stimmen nur unter starkem Vorbehalt. Genauso ist ein Mensch nach BMI mit einem Wert von 30 übergewichtig. Es kann aber genauso sein, dass er extrem athletisch und sportlich ist. Trotzdem gilt er nach BMI als krank.
@#93 Markus Fischer:
Bald ist eh vorbei, alles deutet daraufhin, dass Gerald Celente (wieder) recht behalten wird. Ansonsten sind wir d’accord.
Taqiyya Aiman klärt uns auf: 9/11: „Es gibt keinen „Kampf der Kulturen“, nur einen Kampf menschenverachtender, weltverneinender Ideologen“
http://www.islam.de/18914
@#95 Agora:
Ich bin bekennender Hobbyalkoholiker und weiß, wovon ich spreche ;-). Allerdings werde ich nur gesprächig und nie aggressiv.
Ich verstehe aber Ihren Einwand, ist ja nicht verkehrt.
OT:
Prof. Wilhelm Hankel in der „Münchener Runde“
zum Thema „Eurokrise“, Bayrisches Fernsehen, JETZT.
OT Ende.
#97 UeberzeugterAntisozialist (06. Sep 2011 20:23)
..Allerdings werde ich nur gesprächig und nie aggressiv..
Und ich werde immer müde 😉
#97 UeberzeugterAntisozialist (06. Sep 2011 20:23)
Achso, wieder ein Amateur der sich über wahre Profi-Alkoholiker erheben will 😉
Nein, nur Spaß. Ich meine wahrscheinlich Leute, die den spirituellen Getränken schon mehr huldigen, als es jeder Amateur tut. Die man zu Recht als „krank“ bezeichnet und die ihren Körper dadurch zu Grunde richten.
Die Gutachterin ist mutmaßlich eine sehr unseriöse Trulla. Denn gerade die geht ja so vor, dass sie aus den geschilderten (evtl. gelogenen) Symptomen nach Tabelle auf einen bestimmten Promillewert schließt. Das das total Banane und unglaubwürdig ist, wird auch dem Gericht klar sein.
Gutachter benehmen sich wie Mittäter.
Wieder so ein Strafvereitelungsprozess.
In Berlin unter ROTROT ja nichts Neues.
@#99 stm:
Ich auch, manchmal. Und einmal habe ich die Chance meines Lebens verschlafen. Sie hieß Carina und war einfach nur heiß…
Also Freunde: Lasst die Finger vom Alkohol, es führt zu nichts.
Ein mildes Urteil, weil der Kerl besoffen war?
Warum nimmt man besoffenen Autofahrern den Führerschein ab?
Warum soll der Täter hier für seinen Alkoholkonsum, ohne den es die Tat vielleicht nicht gegeben hätte, mit einem milden Urteil belohnt werden?
Das wäre sicher ein falsches Signal.
#102 UeberzeugterAntisozialist (06. Sep 2011 20:46)
Schade für Dich, allerdings: Wer weiß, wozu es gut war. Ich bin mir nicht sicher, ob man es wirklich am Alkohol festmachen kann. Sicherlich, der macht locker bzw. „enthemmt“, danach kommt eine Weile nichts und irgenwann ist man dicht. Ich vermute aber, das Aggressionspotential ist vorher schon vorhanden.
hatte die „gutachterin“ beim verfassen ihres „gutachtens“ feuchte schenkel? hach, ein richtiger mann, einer der auch mal zutreten kann. nicht so ein alternatives weichei wie sonst in meinem bekanntenkreis, wo die männer nur noch total eingeschüchert sind.
hi..hi..
Na klar der Herr Papa kann sich so ein Gutachten mit Links leisten um seinen Verbrechersohn rauszuboxen ist jedes Mittel recht auch wenn er nüchtern war
Hallo,
drei Pomille?? da muss der aber gut im Training sein! Bei drei Promille kann ein gübter Säufer nicht mehr auf einem Bein stehen, geschweige auf den Beinen tanzend einem Menschen gezielt gegen den Kopf treten.
Ich würde da einen Ortstermin verlangen an dem der Herr sich auf kosten des Haus seine drei Promille ansaufen darf und dann den Tretetanz vorfüren muss. Bin gespannt was da wohl rauskäme.
#69 TanjaK
Haltst Maul, Jaette´, du ursächlich pöbelnder Dreckslappen!
Wie ich Ihnen schon einmal zukommen lies: Wäre ich Ihnen gleich, könnte ich Ihre Beleidigungen in ein durch rechtskräftiges Urteil festegestelltes steuerfreies Einkommen umwandeln.
Aber dann wäre der Spaß, den Sie mir bereiten, beendet und mit dem Geld wüsste ich auch nichts anzufangen. 😆
Es ist NICHT irrevant unter welchen Umständen eine Tat geschieht, wer die Person ist und wie ihr Hintergrund ausschaut…
Anm: Das „l“ schenke ich Ihnen. 😆
Ja, sicher. Schwere Kindheit, Liebesentzug, Mihigru etc. pp. Das kennen wir… Danach Sozialstunden und eine Therapie, weil eine Psychotante/onkel das Gute gaaanz tief im Inneren gefunden hat. Was für ein sozpädpsycho Bullshit, den Sie hier ablassen. Manche behaupten, Menschen wie Sie wären dümmer/nutzloser als 1000m Feldweg,doch das bestreite ich vehement! Auf 1000m Feldweg kann ich wenigstens noch gepflegt mit dem Geländewagen langbrettern. Somit würde man den Feldweg durch den Vergleich mit Ihnen ungerechtfertigt beleidigen, da er nützlich ist.
#44 Reiner-Zufall (06. Sep 2011 18:25) Mann muss sich nicht wundern, denn:
Torben P. kommt aus “guten Haus”, sein Vater ist Akademiker………..
Aber so sehen die kleinen Verhältnisse aus:
Rechtsanwalt und Notar Axel Paul
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Kontaktdaten
http://anwaltauskunft.de/anwaltsuche+837bc87e8ef7988f4e15324e60cfaa4a
—————-
Damit man nicht die falsche Familie verdächtigt. Das hier habe ich gefunden. Vater soll Axel Petzeke sein, nicht Axel Paul.
http://pastebay.com/121610
ups ….Petzke….
Danke #109 Rheinlaenderin!
Tut mir leid, war aber so anfangs genannt worden.
War
Reiner Zufall,
keineswegs absichtlich so in die Welt gesetzt.
Stimmt jedoch, dass es sich nicht um kleine verhältnisse handelt.
Ein Moderator kann ja den Namen aus-xxxx-en.
Vitamin B. ist in Bananenrepubliken der beste Anwalt.
Das Bananenrepublikentum ist auch in Deutschland angekommen.
Es ist ja auch viel bunter, so ein individuelles Strafrecht, das Verbrechern viele Rechte und den Unbescholtenen viele Pflichen zuweist, als ein verknöchertes, in engen Rahmenbedingungen urteilendes Strafrecht zu pflegen, welches die Selbstverantwortung des Bürgers fordert.
Wer keinen Alk verträgt, darf eben keinen Alk trinken. Soviel Selbsteinschätzung muss man einem mündigen Bürger mit Wahlrecht zutrauen können.
Säuft er trotzdem zuviel, ist der Suff strafverschärfend zu werten, immerhin hat der mündige Bürger Zeit und Möglichkeit gehabt, seine Erfahrungen mit Alk zu machen.
Wer mit 3 Promille noch stehen kann, ist ein geübter Trinker und weiss darum, wie er unter Alk reagiert.
Ach, dazu fällt mir übrigens die neue Kampagne der BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) ein:
http://www.bvg.de/zivilcourage
Achso, dann ist ja alles klar. War alles gar nicht so schlimm, wieso auch jemanden bestrafen wenn er betrunken war?
… diese Gutachterin brauch mal eine Begegnung …
Hallo,
mal wieder dummes Zeug, hauptsächlich von der Gutachterin.
Wer (ANGEBLICH) 3 Promille hatte kann sich nicht so kontrolliert bewegen es sei denn er ist ein Gewohnheitsalkoholiker. Das ist bei einem Jugendlichen in dem Alter der regelmäßig zu Schule ght kaum anzunehmen.
Ich denke das der junge Mann spätestens über das Zivilgerichtsverfahren gepackt wird.
Irgendwo in der Gegend um 5000 €.
Und diese Summe kann m. W. nicht mit einer Privatinsolvenz getilgt werden und gilt 30 Jahre (excl. Zinsen).
Wenn er wirklich bereut hätte er persönlich (Angesicht zu Angesicht) mit dem Opfer Kontakt aufnehmen sollen und hätte ihm (meinetwegen) 20.000 € als Sühne anbieten können.
Das würde sich strafmildernd auswirken und er könnte sich das Zivilgerichtsverfahren sparen.
Eine weitere Sache wo man den jungen Mann an den Eiern packen kann ist die Krankenkasse die Kosten einfordert. Tag im Krankenhaus kostet mindestens 300 ohne jegliche Behandlung. Bei schweren Verletzungen und teuren Behandlungen kommen ganz schnell mal tausend Euro zusammen.
Am Tag.
Gruß
Z1
# 112
„stehen kann mit 3 Promille“ das geht vielleicht, aber tanzen und auf einem Bein stehen bestimmt nicht, nicht mal für einen geübten Trinker….
Gehen wir mal davon aus, dass der um 24 Uhr 3,1 Promillie hatte. 16 Stunden später hat er sich der Polizei gestellt, die sofort eine Blutprobe veranlasst hat. Restalkohol über 1,5 Promille mindestens! Restalkohol 0 hätte der nicht mal nach 30 Stunden!!!!
Der arme Kerl!
Im Ernst: Wer sowas anderen Menschen antut, hat kein Alkohol- sondern ein grundlegendes Charakterproblem, das ihn zur Gefahr für Andere macht.
Mit drei Promille ist man abgesehen davon wohl kaum in der Lage überhaupt verleichbare Aktionen durchzuführen.
Was soll dieses kranke Gemurkse, das aus Tätern premanent Opfer macht?
Dabei besaß der Täter in diesem Fall noch nicht mal den islamischen Migrationshintergrund, der in den Augen dieser Sorte Rechtsverdreher sonst gern mal bei Gewalttaten die Schuld mindert.
3 Promille Alkohol im Blut …?? Müsste man mal einen Arzt fragen. Eine solche Konzentration liegt wohl bei Alkoholkranken und Abhängigen vor, die dann auch durchaus noch grade stehen und Auto fahren können.
Es geht in dem Prozeß weniger um die 3 Promille als darum, den Täter schuldunfähig zu machen und somit das Strafmaß auf das minimum zu senken. Auch den Anklagepunkt kann man so abmildern.
Gutachter werden heute gekauft. Ich habe es selber erleben können. Entweder sie werden gut bezahlt oder aber man besticht sie. Kann man beides nicht, entscheiden sie immer gegen einen. Vor allem wenn es, wie mir scheint, sich bei den Gutachten um Deutsche handelt. Sorry wenn ich das mal so krass sage ähem schreibe.
Erg. zu (07. Sep 2011 01:31)
Bei der Gewalttat an dem Handwerker war doch auch Deutschenfeindlichkeit im Spiel.
Also doch schuldmindernde Migrantengewalt?
Ich hatte zuerst an einen anderen Fall gedacht, wo ein „Nichtmigrant“ der Täter war.
Hatte mich vertan.
Ach so. Ein betrunkener Debil darf jeden schlagen – das habe ich nicht gewusst.
Tja, man lernt immer etwas dazu.
WILLKOMMEN IN ABSURDISTAN.
Also, immer eine Flasche Wodka mit sich tragen. Wenn was nicht passt, prügeln (die Flasche benutzen), danach schnell Wodka austrinken. Bis die Polizei kommt (das dauert immer), hat man seine Promille, und nicht vergessen, so unreif (blöd) wie möglich auszusehen – so wollen es die Gerichte. Dann kann nichts schief gehen.
#41 TanjaK
Ein „notorisch gewaltätiger Russe“ ist für mich neu. Ja die Russen trinken viel, aber „notorisch gewaltätig“? Und wer ist Balkanese? Auf Balkan leben christliche Serben und muslimische Albaner usw. Also wer ist das?
Ach so. Dann darf er pöbeln und prügeln. Welche Perspektive ist es denn?
Ich wünsche Ihnen ein Paar Begegnungen mit solchen Landsleuten.
Wenn Sie danach noch am Leben sind, denken Sie vielleicht um.
„Jaette“, wahrscheinlich keine Frau, nur zu, ich freue ich auf einen Prozess, denn dann habe ich deine Daten und kann zudem MEINE Akte ummünzen. Wer hier URSÄCHLICH pöbelt ist doch klar, aber vielleicht hast du deshalb soviel Verständnis für Pöbler, die später unterliegen oder auch körperlich ihre Grenzen aufgezeigt bekamen. Wer auf meine absolut ausgewogenen, völlig im Rahmen bleibenden Ausführungen so reagiert, hat einen Schaden. Deine Taktik, ausgerechnet meine stets breitangelegten, nachvollziehbaren und immer als reale Person dargelegte Meinungen zu skandalsieren, gehört zu jenen, die man immer im Hinterkopf habe muss, wenn man über Gewalt und Gegengewalt redet. Wir brauchen einen Klarnamenzwang, dann haben Gestalten wie du ausgeschissen!
WahrerSozialDemokrat – Die Menschen sind nicht gleich vor Gericht. Die Hintergründe und Befindlichkeiten spielen eine entscheideme Rolle. Und wer es nicht begreift, dass es nunmal ein nicht vorbestrafter Landsmanns ist, bei dem es keine Alternative zur Strafverhängung gibt, in anderen Fällen aber einfach abgeschoben werden könnte, dem ist auch nicht zu helfen. Auf Leute, die eine derartige „Gleichheit“ herbeireden, kann ich im Kampf um Recht und Ordnung verzichten.
Nochmal: Ich rede mit keinem Wort einer Larifari-Justiz das Wort, sondern hasse Vorverurteilungen, solange die Dinge nicht eindeutig klar sind und der Täter noch das große Wort führt. Das scheint hier nicht der Fall zu sein. Die Ursache des Konfliktes, der Zustand des Täters und die Gesamtzusammenhänge werden erst noch ergründet. Ich lasse mir im Übrigen von Leuten, die zu 95% nicht erkannten, dass Strauss-Kahn unschuldig war, nichts erzählen. ICH erfasse die Zusammenhänge meist sehr gut, was nun mal u.a. an meiner guten pädagogischen Ausbildung liegt.
yyy123 – Ich behandele jene die vom Balkan kommen gleich. Prinzipiell sind es Ausländer und die sind hier in erdrückender Weise zuviel und schleppen Verhaltensweisen ein, die ich nicht sehen will. Dazu gehört der ganze Stil, Körperhaltung, Kleidungstil, Sozialverhalten, Sprache, Konfliktverhalten usw.. Auch unterscheide ich zwischen Menschen, die auf dem Gebiet des ehemaligen Ostblocks geboren wurde und als Spätaussiedler herüberkamen (und ihren direkten Nachkommen) und jenen, die nur auf Tickett reisen und Russen und nichts als Russen sind. Ich sprach vor einer Woche noch mit Berlinern, die aus der Stadt wegwollen, wegen der „Russifizierung“. Die Moslemfrage kam hinterdran. Fakt ist, dass man die Probleme mit dieser Gruppe nicht leugnen kann.
„Außerdem ist er ein Landsmann mit Perspektive.“
Wollen Sie ihn rausschmeißen? Hat er sein Leben verwirkt? Stellen Sie erst einmal auf den Boden unserer Rechtsordnung! Kriminelle Ausländer raus! Deutsche, die wegen Gewalt auffallen gehören bestraft und wieder in die Gesellschaft eingegliedert. Mit Ausnahme von Mördern, die heimtückisch, geplant und aus niederigen Beweggründen handelten, gilt für mich das Prinzip der Resozialisierung. Nur bei Gäfgens und Co wäre für mich die Todesstrafe oder ein echtes Lebenslänglich angebracht.
Bereichert die Bereicherer!
Kann mal wer die Gutachterin bereichern?
Wenn es so ist, wie es ist und die GutachterIN eine quasi entlastende Äußerung macht, dann ist es Problem mit der GutachterIN!
Es zeigt sich, leider allzu häufig und in Studien festgestellt, dass Berufe mit einem hohen Frauen- bzw. wachsenden Frauenanteil, fachlich und in ihrer gesellschaftlichen Relevanz abnehmen.
Man bedenke auch, ein Autofahrer mit so viel Alkohohl im Blut würde die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen und der Alkoholgenuß würde noch negativ on top gewertet.
Es ist nur noch pervers, was in diesem Land passiert und wieviel Unbildung heute akademisch geadelt und möglich ist.
Die Gutachterin ist sicher eine allzu „Gute“, das sehe ich auch so. Und doch gilt auch dies: „Die Eltern sind beide Frührentner, sie leiden unter schwerer Diabetes, der Vater auch unter Parkinson – er saß zeitweilig im Rollstuhl – die Mutter unter Depressionen.“ Dass sich ein Kind unter diesen Umständen nur mit Defiziten entwickelt liegt nahe. Wir sind schließlich AUCH das Produkt unserer Erziehung, bzw. der Lebensumstände.
@ #12 Jan van Werth
Wissen Sie das genau oder haben Sie das vor längerer Zeit mal gelesen (so wie ich auch)?
Habe die Geschichte im Tagesspiegel verfolgt und bis heute hat sich da einiges getan oder auch verdreht:
Mittlerweile, genauer gesagt „seit Torben denken kann“, ist aus dem Juristen nämlich ein Frührentner geworden, der Diabetes und Parkinson hat und sogar zeitweise im Rollstuhl saß….auch die Mama ist auf einmal nicht mehr berufstätig sondern ebenfalls Frührentnerin und depressiv und die Oma ist dement und die Wohnverhältnisse sind beengt und…und…und
http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/gutachterin-er-hat-leiden-muessen/4580950.html?p4580950=2
@#57 Mary the First
Die Taktik wurde scheinbar geändert
@#24 Honest
Gute Frage, zumal in der BZ folgendes steht:
http://www.bz-berlin.de/aktuell/berlin/torben-p-sah-sich-immer-als-opfer-article1265866.html
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