Der neue, heute veröffentlichte Verfassungsschutzbericht unter dem Kapitel „Rechtsextremismus“ zu Islamkritik und Pro-Bewegung:
Das rechtsextremistische Spektrum verbreitet seit geraumer Zeit die These einer „Islamisierung Europas“. Der Islam wird darin zum Feindbild stigmatisiert, indem Islam und islamistische Terrorgefahr gleichgesetzt sowie soziale Probleme und gesellschaftliche Missstände in Europa einseitig auf das Verhalten vermeintlich nicht integrierbarer Muslime reduziert werden. Aus anfänglich eher national ausgerichteten Kampagnen zu diesem Thema haben sich in den vergangenen Jahren auf europäischer Ebene Kooperationsbestrebungen von Rechtsextremisten und Rechtspopulisten entwickelt.
Das 2008 gegründete Bündnis „Städte gegen Islamisierung“ vereint eine Reihe von Partnern, die diesem Spektrum zuzuordnen sind (so z. B. der flämische „Vlaams Belang“ (VB), die „Freiheitliche Partei Österreichs“ (FPÖ), die französische Partei „Mouvement National Républicain“ (MNR) und die spanische „Plataforma per Catalunya“). „Bürgerbewegung pro Köln e.V.“ / „Bürgerbewegung pro NRW“ (Verdachtsfall)
Wichtigste Bündnispartner auf deutscher Seite sind die personell eng verwobenen und ideologisch gleichgerichteten „Bürgerbewegung pro Köln e.V.“ („pro Köln“) / „Bürgerbewegung pro NRW“ („pro NRW“).
Nachdem in den Jahren 2008 und 2009 bereits „Anti-Islamisierungskongresse“ durchgeführt worden waren, hatten „pro Köln“/„pro NRW“ vom 26. bis 28. März 2010 – anknüpfend an das Ergebnis der Schweizer Volksabstimmung über ein Minarettverbot im November 2009 – zu einem „Anti-Minarett-Kongress“ eingeladen. An diesem nahmen auch zahlreiche Gäste aus dem europäischen Ausland teil. Auf dem Kongress wurde beschlossen, eine Studie über die Möglichkeiten der Durchführung eines EU-Bürgerbegehrens für ein europa-weites Minarettverbot zu erarbeiten: Minarette seien Ausdruck aggressiv-islamistischer Machtsymbole.
Kommentare willkommen, obwohl sich diese politkorrekte Magermilch eigentlich von selbst erledigt. Das soll verfassungsfeindlich sein? Der Bericht kann hier angeklickt werden!
» Islam versus Europe: The Verdict of German Intelligence on the Counterjihad Movement
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Und wo ist zu lesen, dass die abgehaltenen Veranstaltungen oder die dort erörterte Thematik verfassungsfeindlich sind? Wird der Bericht nicht umfangreich genug, dass man über solche Selbstverständlichkeiten berichten muss?
Was soll das überhaupt sein der „Verfassungsschutz“?
Eine genial euphemistische Beschreibung für den deutschen Inlandsgeheimdienst?
Ich komme da als Ausländer nicht ganz mit.
Was erwartet ihr vom „Verfassungsschutz“, der ist doch nur ein Kontrollorgan des BRD-Parteienkartels damit keine bürgerliche Opposition mehr hochkommt. Der „Verfassungsschutz“ hat nur die Aufgabe eine Partei der echten Mitte, die die Interessen der Deutschen wahr nimmt, zu verhindern.
Ich muss mich doch ersthaft fragen was die Spanier, Franzosen und Österreicher mit unseren Grundgesetz zu tun haben… Und wieso fehlt die Erwähnung der PVV… Das war echt schlampige Arbeit 😉 Ich hab den Bericht zwar nur auszugsweise gelesen… Aber ich wette nen 12jähriger Schüler hätte das auch nicht schlechter machen können.
Leider fällt eine verfassungsfeindliche Religion nicht unter die Aufgaben des Verfassungsschutzes. Was Extremismus ist, wird nicht definiert, sondern der politischen Beliebigkeit ausgesetzt. Katastrophal!
http://ethischer-realismus-workgroup.blog.de/2011/07/01/islamistische-gefahr-realitaet-11407026/
Ich frage mich dann, was für eine Verfassung schützt ein „Verfassungsschutz“, wenn man die Islamkritiker beobachtet, die sich ja selber für die Verfassung einsetzen, und man dabei verpennt, solche Dinge zu sehen, wo den Bürgern ihre Rechte auf Demonstration einfach so von Linksextremisten vernichtet werden, obwohl es eine genehmigte Demo ist?
Und wenn sie die Muslime jede illegale Tat machen lassen, wenn die nicht einschreiten, wenn die Politiker mit illegalen Linksextremisten zusammenwirken oder wenn die Regierung die Verfassung missachtet und die nationalen Rechte an die EU abgibt?
Was für eine Verfassung schützt noch dieser „Verfassungsschutz dort in der NRW?
Dieses selektieren nach Rechts, Links und Religiöser Extremismus ist obsolent. Aktuell nur wenn, dann als klerikal-ideologischer Extremismus.
Man sollte die Extremisten unterstützen. Alkohol und Äxte gratis verteilen und ihre gegenseitige Bekämpfung in den Arenas als Extremsport ermöglichen.
Ich schätze, dass nach 3 bis 5 Jahren würden sich alle Extremisten-Boys & Girls gegenseitig umbringen und die Nichtextremisten ihrer schaffenden Tätikgeiten störungsfrei nachgehen können.
Minarettverbote gehen mir nicht weit genug!
Generell muss ein Moscheeverbot dringend auf die Agenda, da in Moscheen der Hass gegen die „Ungläubigen“ gepredigt und geschürt wird!
Minarette wird man immer los, zu jeder Zeit. Man kann sie mit einem einfachen Lasso schleifen! Moscheen dagegen sind viel aufwendiger -und entsprechend kostenintensiver- zurückzubauen!
Das rechtsextremistische Spektrum verbreitet seit geraumer Zeit die These einer „Islamisierung Europas“. Der Islam wird darin zum Feindbild stigmatisiert, indem Islam und islamistische Terrorgefahr gleichgesetzt sowie soziale Probleme und gesellschaftliche Missstände in Europa einseitig auf das Verhalten vermeintlich nicht integrierbarer Muslime reduziert werden. Aus anfänglich eher national ausgerichteten Kampagnen zu diesem Thema haben sich in den vergangenen Jahren auf europäischer Ebene Kooperationsbestrebungen von Rechtsextremisten und Rechtspopulisten entwickelt.
Die Schnüffler vom Verfassungsschutz standen 1 mm vor der Wahrheit.
Ja, der Islam ist das Problem.
Ja, die Djihadisten sind gute Muslime.
Ja, es regt sich Widerstand gegen den Islam und die Islamisierung Deutschlands und Europas.
Nein, wir sind keine Rechtsextremisten.
Extremisten seit ihr, weil ihr Islamfaschisten hofiert , lobhudelt und schützt.
Hier noch ein Teil des Verfassungsschutzberichtes 2010:
Verfassungsschutzbericht vorgestellt: Friedrich warnt weiter vor islamistischem Terror Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich warnt auch nach dem Tod von Al-Kaida-Führer Osama bin Laden weiter vor der Bedrohung durch islamistische Terroristen. Diese Bedrohung existiere in großer Vielfalt und konzentriere sich längst nicht mehr auf einen einzigen Anführer, sagte der CSU-Politiker bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2010 in Berlin. „Es gibt daher keinen Grund zur Entwarnung.“Die Zahl der Mitglieder und Anhänger der 29 in Deutschland aktiven islamistischen Organisationen habe im vergangenen Jahr noch einmal deutlich zugenommen, berichtete der Minister. Sie sei 2010 um 1100 auf 37.370 Mitglieder gestiegen. Gestützt auf das Internet missbrauchten vor allem Salafisten die Begeisterungsfähigkeit von Jugendlichen für ihr Ziel, die Bundesrepublik im Sinne der Scharia, des religiösen Gesetzes des Islam, umzugestalten. Mehr gewaltbereite Linksextremisten ! Im linksextremistischen Spektrum stellte der Verfassungsschutz eine erhöhte Zahl gewaltbereiter Linksextremisten fest, besonders der Autonomen. Sie stieg von 6600 im Jahr 2009 auf 6800 im Jahr 2010. „… Betrachtet man … die Straftaten, bei denen tatsächlich Gewalt angewandt wird, stellt man fest: Sie werden mehrheitlich von Linksextremisten verübt“, so Friedrich. Erneut verteidigte der Minister die Beobachtung der Partei „Die Linke“. Dies geschehe „zu Recht“. In ihr sammelten sich Kräfte, die eine Veränderung der bisherigen Staats- und Gesellschaftsform wollten. tagesschau.de 01.07.2011
„Und wo ist zu lesen, dass die abgehaltenen Veranstaltungen oder die dort erörterte Thematik verfassungsfeindlich sind? “
Muß ja auch nicht, denn es reicht doch, wenn die Medien sagen können: XY ist im Verfassungsschutzbericht erwähnt.
Es reicht den Medien als Totschlagargument und man kann kaum dagegen vorgehen, da ja keiner was von Verfassungsfeindlichkeit gesagt hat.
Der deutsche Staat hat sich entlarvt.
Für einen islamischen Staat sind derartige Bestrebungen sehr wohl verfassungsfeindlich.
verfassungsschutz?
deutschland hat weder eine eigene verfassung noch einen friedensvertrag und befindet sich völkerrechtlich nach wie vor im zweiten weltkrieg.
wir sind immer noch besetztes land und ein vasall der alliierten.
Verfassungsschutz?
Hiess das net mal Stasi?
Aus dem Newsletter von zukunft-ch.ch
http://zukunft-ch.ch/themen/islam/?newsid=926
#11 Meister Herrmann (01. Jul 2011 18:00)
Die waren schon Verfassungsfeindlich nur von seiten der Linken.Aber die Machthaber werden doch nicht ihre gehilfen anpissen…
Demnächst wird sicher auch DieFreiheit vom Verfassungsschutz beobachtet.
#2 Hayek (01. Jul 2011 17:42)
Was soll das überhaupt sein der “Verfassungsschutz”?
Genau!
Dann müsste der Verfassungsschutz in Berlin einlaufen, und alle Politiker wegen Hochverrat festnehmen.
Friedrich zieht einen Vergleich mit den Rechtsextremisten: „Es gibt inzwischen zwar mehr gewaltbereite Personen in der rechtsextremistischen Szene, aber Straftaten, bei denen Gewalt ausgeübt wird, gibt es mehrheitlich bei den Linksextremisten.“
Die Logik will ich mal verstehen. Woher weiss er, dass Rechtsextreme Gewaltbereiter sind?Wenn die Straftaten mehrheitlich von Links ausgeht!!!
“Es gibt inzwischen zwar mehr gewaltbereite Personen in der rechtsextremistischen Szene, aber Straftaten, bei denen Gewalt ausgeübt wird, gibt es mehrheitlich bei den Linksextremisten.”
——————————————-
Das bedeutet, dass es in der rechtsextremistischen Szene viele latente -also noch nicht in Erscheinung getretene- Straftäter gibt, während in der linksexkrementen Szene die Straftäter bereits in Erscheinung getreten sind!
Ja, und nachts ist es draußen später als heute!
„……indem Islam und islamistische Terrorgefahr gleichgesetzt werden….“
Immer die gleiche Grütze!
Die Möglichkeiten eines Bürgerbegehrens zu erörtern ist also verfassungsfeindlich -> „(Verdachtsfall)“ (sic)?
Sehr interessante Interpretation unserer Verfassung. Wer beobachtet eigentlich den Verfassungsschutz?
#8 Antonius (01. Jul 2011 17:51)
Minarettverbote gehen mir nicht weit genug!
Generell muss ein Moscheeverbot dringend auf die Agenda, da in Moscheen der Hass gegen die “Ungläubigen” gepredigt und geschürt wird!
Genau solche Forderungen sind verfassungsfeindlich und sollten daher unterlassen werden.
Verfassungsfeindlich: Moscheeneubauten sollten verboten werden (Verstoß gegen Art. 4 GG).
Verfassungskonform: Neue Großmoscheen sollten nicht errichtet werden, so lange in islamischen Ländern keine Kirchen gebaut werden dürfen. Zudem sollte das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob der Islam seine Grundrechte gemäß Artikel 18 GG verwirkt hat.
Verfassungsfeindlich: Moslems sollten nicht nach Deutschland einwandern dürfen (Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 GG).
Verfassungskonform: Neben Asylanten sollten nur Hochqualifizierte einwandern dürfen. Das Aufkommen an Ersteren sollte möglichst gering gehalten werden.
Achtet auf eure Sprache!
Laut Bericht gibt es ca. 25.000 Gewaltbereite Rechte, zig-tausend Gewaltbereite Linke. Aber er verschweigt die tatsächliche Gefahr. Frag einen Rechten oder Linken ob er bereit wäre für seine Sache zu sterben, mit Bombengürtel oder im Nahkampf. Kein Einziger wäre bereit dazu, nicht einer! Frag die 37.000 Gewaltbereiten Islamisten in unserem Land. Jeder schnallt sich für den Islam nen Gürtel um, jeder von denen. Das sollte sich der Verfransungsschutz mal überlegen. 37.000 legen dieses Land von heute auf morgen in Schutt und Asche.Das ist die Gefahr.
Eben im DLF gehört, dass die Rechtsextremisten so furchtbar gewaltbereit sind.
Reiner Zufall,
dass bei denen da oben die vielen Brand-, Bahn- und andere Anschläge der Linksterroristen noch nicht registriet wurden?
Wer ernsthaft annimmt, der Verfassungsschutz würde die deutsche Verfassung schützen, der glaubt sicher auch daran, dass Zitronenfalter Zitronen falten…
Die Funktion ist vergleichbar mit anderen wohlbekannten politischen Institutionen wie Gestapo, Stasi, KGB, FSB, NSA oder diverse Logen und Geheimbünde. Sie sind ideologisch genordet und haben mit dem Schutz des Grundgesetzes nichts am Hut…Sie erspähen und verwalten Andersdenkende und Systemkritiker für zukünftige repressive Zugriffe.
#21 Columbin (01. Jul 2011 18:33)
#8 Antonius (01. Jul 2011 17:51)
Minarettverbote gehen mir nicht weit genug!
Generell muss ein Moscheeverbot dringend auf die Agenda, da in Moscheen der Hass gegen die “Ungläubigen” gepredigt und geschürt wird!
Genau solche Forderungen sind verfassungsfeindlich und sollten daher unterlassen werden.
———————————————-
Nein, solche Forderungen sind durchaus verfassungskonform, denn bisher wurden der Koran, die Hadithen und die Scharia noch nicht daraufhin untersucht, ob sie überhaupt mit den Grundsätzen unseres Rechtsstaates in Einklang zu bringen sind!
Und: Religionsfreiheit bedeutet noch lange nicht Religionsgleichheit (da steht unsere Leitkultur wesentlich höher positioniert, als der faschistische Islam)!
Religionsfreiheit kann nur „Religionen“ zugestanden werden, die diese Freiheit auch anderen Religionen gegenüber gewährt!
Nun kewil der zentrale Punkt: Keine der Bewegungen wird als Verfassungsfeindlich angesehen. Hier wird also keine Falschaussage gemacht über politisch inkorrekte Bewegung, so wie es in einigen Zeitungen offenbar schon gang und gäbe ist.
Etwas undifferenziert mag die Zielvorgabe sein aber wenn man davon ausgeht, dass der Schreiber nicht ins politisch korrekte Lager gehört, dann ist auch die folgende Aussage nicht falsch.
Das Islam und sogenannte islamistische Terrorgefahr unterschiedliche Dinge sind ist nun mal genauso Mainstream wie die Tatsache, dass die sozialen Misstände nicht auf nicht integrierbare Muslime zurückzuführen sind sondern auf die schwere Kindheit, die einige Deutsche hatten.
Von daher ist der Bericht nicht nur korrekt sondern leider auch politisch korrekt verfasst. Allerdings glaube ich nicht, dass der Verfassungsschutz einmal einen Bericht abfassen wird, der nicht nur korrekt ist, sondern darüber hinaus auch politisch inkorrekt formuliert wurde. Von daher ist es das Beste was du erwarten konntest und eher ein gutes Zeugnis.
Und die Aussage „Die politisch korrekte Bewegung ist im Verfassungsschutzbericht erwähnt“ kann man nun beantworten mit „Ja, aber eben nicht als verfassungswidrig sondern nur als Vertreter einer politischen Meinung, die nicht mit der Meinung des Berichtsschreibers des Verfassungsberichtes übereinstimmt!“.
In dem Augenblick in dem ein Moslem seine Moschee verlässt und mich mit Forderungen konfrontiert, die er auf Grund seiner Religion an mich stellt sind meine verfassungsmäßigen Rechte verletzt. So lange der in seiner Moschee bleibt kann er machen was er will. Aber wenn er mir seine Sharia unter die Nase hält, dann kann ich fordern, dass er seine Tätigkeit einstellt.
Der Islam und die islamistische Terrorgefahr sind keine unterschiedlichen Dinge.
Die sogenannten friedlichen Moslems sind der Sumpf, in dem sich Terrorblasen bilden und an die Oberfläche steigen.
#25 Antonius (01. Jul 2011 18:45)
Nein, solche Forderungen sind durchaus verfassungskonform, denn bisher wurden der Koran, die Hadithen und die Scharia noch nicht daraufhin untersucht, ob sie überhaupt mit den Grundsätzen unseres Rechtsstaates in Einklang zu bringen sind!
Grundrechte gelten auch für Extremisten. Jedenfalls dann, wenn das Bundesverfassungsgericht diese nicht gemäß Artikel 18 GG für verwirkt erklärt hat. Und dies hat es im Fall Islam nicht. Und bisher auch noch in keinem anderen Fall …
Sehr geile neue Bundestags-Petition entdeckt zum Thema Zivilcourage im Zusammenhang mit „Einzelfällen“:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=17844
Dass die – meist arbeitslose, arbeitsunwillige linke Meute – viel mehr Schaden anrichtet, und mehr Angst und Schrecken verbreitet keine Rede davon!
Ein einflussreiches Kartell gefördeter „Migrantenforschung“ (bitte was wird da „geforscht?“ unterbindet jede offene Debatte.
Da gibt es einen „Sachverständigenrat“ von 8 deutschen „Stiftungen (Merkator, Bertelsmann, Volkswagenstiftung, etc.), ein stattlicher Apparat, der die Politik auf Bundes- und Landesebene berät und nur GUTES sieht (ja davon lebt man ja!)
Heuer gab es wieder ein besonders günstiges Gutachten von gelungener Integration, das im krassen gegensatz zur Bevölkerungsbefindlichkeit steht!
Das Problem, dass die Muslime in der BRD rasant zunehmen, und das dank der riesigen 44% Familienzusammenführung – wird positiv relativiert!
Als Frau Kelek ihr Buch „Die fremde Braut“ schrieb, brauchte dieser erlauchte Migrationsrat (der offensichtlich nicht einmal den Koran kennt!)von 60 Migrationdsforschern – l ganzes Jahr um ihre Kritik zu formulieren!
Ein Sachverständigenmitglied wollte sogar ihrem Verleger raten, weitere Kelekbücher zu verhindern!
Also Islamisiertung der BRD wird amtlich gefördert!
Jegliche Kritik daran – wird dämonisiert, inkriminiert!
Versager alle! und das auf Steuerkosen. Versager alle!
@#13 Herian (01. Jul 2011 18:05)
Jetzt geht der Müll wieder los. War ja klar, sobald das Wort „Verfassung“ hier irgendwo auftaucht, wird dieser Blödsinn ausgepackt.
Definier erst mal, was das GG von einer Verfassung unterscheidet, außer dem Gerücht mit der angeblichen Volksabstimmung zur Weimarer Verfassung oder irgendeiner Fehlinterpretation von Art. 146.
Die Alliierten haben alle Rechte, die sie über Deutschland hatten, aufgegeben.
#29 Columbin (01. Jul 2011 18:59)
#25 Antonius (01. Jul 2011 18:45)
Nein, solche Forderungen sind durchaus verfassungskonform, denn bisher wurden der Koran, die Hadithen und die Scharia noch nicht daraufhin untersucht, ob sie überhaupt mit den Grundsätzen unseres Rechtsstaates in Einklang zu bringen sind!
Grundrechte gelten auch für Extremisten. Jedenfalls dann, wenn das Bundesverfassungsgericht diese nicht gemäß Artikel 18 GG für verwirkt erklärt hat. Und dies hat es im Fall Islam nicht. Und bisher auch noch in keinem anderen Fall …
——————————————-
Ja, leider!
Dann wird es allerhöchste Zeit, dass endlich in dieser Richtung ermittelt und geurteilt wird!
Diese Behauptung derer, die mit solchen Ergüssen (man verzeihe mir) vorgeben, die Verfassung „schützen“ zu wollen, ist sachlich wie fachlich gesehen blanker Unsinn. Hier werden Zusammenhänge verkürzt und damit falsche Kausalitäten unterstellt.
1. Wer den Islam kritisiert, der setzt Islam nicht 1:1 mit Terrorgefahr gleich. Nicht geleugnet werden kann allerdings, daß Gewalt und Legitimation von Terror (übs. „Schrecken“) im Islam von der Lehre her nicht ausgeschlossen werden können. Es geht jedoch nicht um den Terror an sich, sondern um die drohende Betreibung einer schariatischen Gesellschaft und damit die Aufhebung von Grundrechten. Islam und Toleranz gehen nicht zusammen, zumal, anders als im Christentum (von der Lehre her), in der islamischen Überlieferung, trotz deren Vielfältigkeit der verschiedenen Ausrichtungen, Religion von Politik nicht zu trennen ist. Lt. sog. „Kairoer Erklärung“ sind im Islam die Menschenrechte demselben untergeordnet.
2. Gesellschaftliche Probleme werden in der Islamkritik mitnichten „allein auf nicht integrationsunwillige Moslems reduziert“. Ebenso kann jedoch nicht geleugnet werden, daß viele solcher Probleme sich aus deren Integrationsunwilligkeit ergeben. Mir ist jedoch noch niemand begegnet, der jedes gesellschaftliche Problem den Moslems in die Schuhe schiebt und das dann als seriöse „Islamkritik“ verkaufen will. Ebenso bedeutet die Benennung dieser Probleme nicht, daß damit solches geschähe. Wer soll hier mundtot gemacht werden?
Solche Sätze lesen sich eher wie die eines linken Kampforgans, aber nicht wir die eines sorgfältig ausgearbeiteten Verfassungsschutzberichtes. Setzen, Sechs. Mehr gibt es aus meiner Sicht an dieser Stelle nicht dazu zu sagen.
Der Islam und seine gemeingefährlichen Anhänger stigmatisieren sich jeden Tag selbst zum Feindbild. Keiner kann dieses Pack mehr leiden.
Wer sich überall in der Welt aufführt wie ein Pascha oder Karawanenräuber, obwohl er gerade erst als mickriger Asylant über die Grenze geschlichen kam, der sucht eben nicht unbedingt die Sympathien seiner Mitbürger.
Wie waer’s mit etwas Hirnhygiene und der Entsorgung der mit Islam und anderem religioesem Durchfall vollen Windel. Es stinkt erbaermlich!
Fuer diesen Shit braucht man keine Experten wie beim Atom-Muell.
So das muss jetzt mal raus :
Verfassungsfeindliche Lyrik
Von Berlin bis Rotterdam
weht das Banner des Islam.
Von Spanien bis zum Land der Finnen
wolln Moslems den Djihad gewinnen .
Den Pilzen gleich wachsen Moscheen
so groß dass jeder sie muss sehen.
Im öffentlichen Nahverkehr
macht Ahmed dir das Leben schwer .
Mit Messern nachts in dunklen Gassen
zeigen dir Moslems, wen sie hassen .
Wer noch nicht zum Islam bekehrt
ist als Mensch nicht sehr viel wert .
Im Herzen Hass, zur Hand das Schwert:
so hat es Mohammed gelehrt.
Stechen, schlagen, schießen, treten –
so gefällt es dem „Propheten“ .
Nur wo sie in der Minderheit
sind Moslems kompromissbereit .
Dort müssen sie sich wüst vermehren,
sonst klappt es nicht mit dem Bekehren .
Europas Politikbetrieb
hat den Islam besonders lieb .
Rotgrün, schwarzgelb, das ganze Spektrum
kriecht dem Moslem tief ins Rektum .
Dort ist es warm, da hört man nicht
wenn von Eroberung er spricht :
Der Imam in Köln- Ehrenfeld
gefördert noch mit unserm Geld.
In Ankara der Erdogan
beseelt von schierem Grössenwahn
wird der Kalif von Westeuropa .
Gefällt mir nicht .
Bin Nazi- Opa .
Schönes Wochenende, Fat Freddy
#21 Columbin (01. Jul 2011 18:33)
Verfassungsfeindlich: Moscheeneubauten sollten verboten werden (Verstoß gegen Art. 4 GG).
Stimmt nicht,weil der Islam gar keine Religion ist!!!
#6 Kybeline stellt gute Frage:
Ich frage mich dann, was für eine Verfassung schützt ein “Verfassungsschutz”
Die Verfassungen der Länder?
„Das rechtsextremistische Spektrum verbreitet seit geraumer Zeit die These einer „Islamisierung Europas“. Der Islam wird darin zum Feindbild stigmatisiert, indem Islam und islamistische Terrorgefahr gleichgesetzt sowie soziale Probleme und gesellschaftliche Missstände in Europa einseitig auf das Verhalten vermeintlich nicht integrierbarer Muslime reduziert werden.“
Es gibt nur EINEN Islam (Frauenunterdrückung, Scharia, Vielweiberei) und der ist brandgefährlich, weil er weder mit unserer Demokratie noch mit unserem Grundgesetz vereinbar ist.
Der Grund warum Menschen zum Schweigen gebracht werden sollen, ist nicht weil sie lügen, sondern weil sie die Wahrheit sagen.
(Ist nicht von mir)
http://www.bild.de/news/inland/vergewaltigung/16-jaehrige-opfer-gruppenvergewaltigt-zur-prostitution-gezwungen-18629574.bild.html
Wer den mohammedanischen Islamisierungsauftrag (vgl. Prof. Bassam Tibi: „Die Islamisierung der Welt ist fester Bestandteil der islamischen Weltanschauung“, vgl. universalen Missionsauftrag Jesu Christi) hinterfragt und ernstnimmt, ist also rechtsextremistisch?
Worin unterscheiden sich Islam und Islamismus nun genau? Solange der Islam keiner grundlegenden Aufklärung ausgesetzt wird, bleibt die „islamistische Terrorgefahr“ eine Option, die jederzeit durch subjektiv empfundene Missstände wie verletzte „religiöse Gefühle“ usw. aktiviert werden kann. Es geht nicht darum, „gesellschaftliche Misstände einseitig“ auf den Islam abzuwälzen, es geht vielmehr darum, dass „der Islam“ angeblich für überhaupt keinen negativen Befund innerhalb der Migrantenmilieus verantwortlich sein soll – was freilich auf breite Resonanz bei den „konservativen“ Islamverbänden trifft.
Solange die etablierten Parteien, Kirchen und Medien nicht zumindest die Bereitschaft erkennen lassen, den Islam bei der Bewältigung von Integrationsproblemen bis hin zur „islamistischen Terrorgefahr“ in die Pflicht zu nehmen, werden „rechtspopulistische“ und „rechtsextremistische“ Neuparteien weiter an Zulauf gewinnen – und das finde ich gut.
#17 DK24 @#2 Hayek
– Was soll das überhaupt sein der “Verfassungsschutz”?
Genau!
Dann müsste der Verfassungsschutz in Berlin einlaufen, und alle Politiker wegen Hochverrat festnehmen. –
DIE KLAGE LÄUFT!!>/b>
Ohne Übertreibung: Das ist das Spannendste, daß Ihr / WIR in letzter Zeit gelesen haben:
http://ralfkeser.files.wordpress.com/2011/06/klage-bei-icc-istgh-denhaag-vs-brd.pdf
Feststellungsklage/Strafantrag bei ICC/IStGH – Den Haag versus BRD
Dieser Eintrag wurde veröffentlicht unter PUBLIC INTERNATIONAL LAW – VÖLKERRECHT, RECHT – LEGISLATION.
Jetzt wird’s ernst für die Parteiendiktatur.
Werden eigentlich Prof. Schachtschneider und Hans-Herbert von Arnim vom sog. BRD-GmbH-„Verfassungsschutz“ beobachtet?
Das stelle man sich vor: 53 links/islamische Organisationen agieren in unserem kleinen Deutschland, dazu 3 islamische Nachrichtendienste und man zetert mit mörderischem Geschrei über die winzige, angeblich so rechtsradikale Szene. Da hat doch jemand was zu verbergen.
Der Bericht ist eine echte Katastrophe. Die Pax – Bewegungen werden unter „rechtsextremen“ Spektrum geführt. Damit werden sie z.B. auf die Stufe der NPD gesetzt. Eine Unverschämtheit sondergleichenund ein Beleg dafür, dass der Verfassungschutz nur noch als Handlanger der Regierungsparteien fungiert.
Die Pax – Bewegungen sollten sich hier massiv zur Wehr setzen!
#43 Phylax2000 (01. Jul 2011 19:41):
Wer diesen Antrag gestellt hat, hat überhaupt keinen Dunst, wie die BRD im Verhältnis zum Deutschen Reich steht und was das GG in diesem Zusammenhang bedeutet.
Am gefährlichsten jedoch ist der Islamismus, schwadroniert die WELT (als ob es einen Unterschied zwischen Islam und Islamismus gäbe!):
http://www.welt.de/politik/deutschland/article13462698/Linkspartei-bleibt-im-Visier-der-Verfassungsschuetzer.html
Ich versuche es Dir zu erklären: So wie das „Ministerium für Wahrheit“ (Miniwahr) der Wahrheitsfindung dient, schützt der „Verfassungsschutz“ (VeFaSchu) die Verfassung.
Alles klar?
keiner von denen kennt den Islam bzw. Koran und die Sunna.
Wenn der Verfassungsschutz dies kennen würde, wären die auf unserer Seite.
Wer lesen kann ist eben im Vorteil.
hören wir doch auf mit den Wortklaubereien
alle -ismen verbieten Nationalsozial-ismus
Islam-ismus und alles ohne erlauben z.B.: Nazi, Islam die haben kein ismus im wort und sind ungefährlich ein Nazi tat keinem Juden was, nur einer vom Nazionalismus verdorbener oder habe ich da was falsch verstanden???
#47 Antonius
genau.
Die sogenannten Islamisten sind die jenigen, die den Koran so verstanden haben wollen wie Mohammed ihn in die Welt tragen wollte.
Alle anderen Moslems sind nur Mitläufer.
#13 Herian klärt:
„deutschland hat weder eine eigene verfassung noch einen friedensvertrag und befindet sich völkerrechtlich nach wie vor im zweiten weltkrieg.
wir sind immer noch besetztes land und ein vasall der alliierten.“
Ich denke, daß wir eine Verfassung haben, der das provisorische und VERFASSUNGSFEINDLICHE „Grundgesetz FÜR die BRD“ übergestülpt wurde.
Zitat:
„(…) Gemäß alliierten Vorgaben hat das Deutsche Volk mit der Verfassung von 1949 seinen Willen und Anspruch auf die Staatsherrschaft und das Staatsgebiet des Deutschen Reiches erklärt.
Mit dem Ziel eine handlungsfähige deutsche Repräsentanz zum Abschluss eines Friedensvertrages mit den alliierten Siegermächten her zu stellen, wurde diese Verfassung vom Deutschen Volke erarbeitet und angenommen.
Die BRD wurde installiert um eben dieses zu verhindern. Dieses erschaffene Gebilde ist
illegal, völkerrechtswidrig und verfassungsfeindlich. (…)“
Auszug aus:
Feststellungsklage/Strafantrag bei ICC/IStGH – Den Haag versus BRD
http://ralfkeser.files.wordpress.com/2011/06/klage-bei-icc-istgh-denhaag-vs-brd.pdf
(Download und Weiterverbreitung eindringlich empfohlen)
@#46 Norens-Troll hat Dunst, oder wie? 🙂
Lassen wir den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) entscheiden.
mfg Phylax2000
Natürliche Person nach BGB § 1 und UN Resolution A/Res/56/83
Fundstück: DEUTSCHE HABEN KEINE SCHULDEN,
BRDler (BRD-GmbH-Personal) schon. 2 Billionen oder so (2.000.000.000.000), bei einer Kapitaleinlage von 50.000€.
Bei wem noch gleich??
Banque Supranationale de Bilderberg-GLADIO oder so.
@#51 justice70
Hierzu:
„Der Koran ist die verbale Offenbarung Gottes“
(Islamische Charta, Art. 3, Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V.).
Sure 4,74: „Es sollen für Allah kämpfen diejenigen, die das irdische Leben für das Endzeitliche verkaufen. Und wenn einer um Allahs willen kämpft, und er wird getötet, werden wir ihm gewaltigen Lohn zukommen lassen.“
Sure 54,17: „Der Koran soll leicht verständlich und für jedermann zu begreifen sein.“
@#52 Phylax2000 (01. Jul 2011 20:28)
Mehr als der, der diesen Antrag geschrieben hat. Dieser Antrag ist eine Verdrehung von Tatsachen.
Das BVerfG hat damals z.B. festgestellt, dass die BRD und das Reich identisch sind. Es existiert fort, und zwar in Form der BRD. Dass es „als Gesamtstaat“ handlungsunfähig ist, bezieht sich auf die Tatsache, dass die Alliierten Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“ hatten – und nicht die BRD. Deswegen war „Deutschland als Ganzes“ (das Deutsche Reich als Gesamtstaat) nicht handlungsfähig.
Die Abschaffung von Art. 23 a.F. bedeutet nicht das Erlischen des GG! Dieser Artikel hat den ursprünglichen Geltungsbereich definiert (wenn du dir den Artikel ansiehst, wirst du feststellen, dass da z.B. das Saarland fehlt) und betonte den Anspruch der BRD auf restliche Gebiete des alten Deutschlands.
@#50 no Irenismus
Wir müssen zwischen Terror und Terrorismus unterscheiden! 🙂
Zurück zum Thema.
„Die so genannte BRD ist kein Deutscher Staat sondern eine feindstaatliche Verwaltung.
Sie untersteht den Alliierten, welche die Regierungsgewalt im Deutschen Reich übernommen
haben ( Erklärung zur Dreimächtekonferenz ).
Die so genannte BRD hat die Feindstaatenklausel der UN anerkannt, sie ist somit Mitglied im
Feindstaatenbündnis und vermutlich deren Vollstrecker.
Das so genannte GG der BRD enthält keine basisdemokratischen Elemente, sondern die
Ausschaltung des Willens des Deutschen Volkes, im Gegensatz zur beschlossenen Volksverfassung von 1949.
Urteile der so genannten BRD-Gerichte erfolgen nicht im Namen des Deutschen Volkes.
Bundesbeamte sind keine Deutschen Beamten im Sinne des § 359 StGB, da sie ihren Diensteid
auf eine fremde Macht geleistet haben.
Da deutsches Recht durch den deutschen Staat ( Deutschland nach der Verfassung von 1949 ) an
zu wenden ist, gilt deutsches Strafrecht, also Strafgesetzbuch : Carl Heymanns Verlag Berlin
1948, US- Lizenznummer 76-G.N. 0-47-316/47. Anlage 1″
Zitiert aus:
Begründung zur Klage vor dem IStGH gegen die Verwaltung der BRD-GmbH-NGO.
btw, daß diese BRD-GMBh eine NGO ist, wurde UNTER ANDEREM sogar von Sigmar Gabriel festgestellt, den ich zwar nicht mag, aber: Wo er Recht hat, hat er Recht.
Steht in dem Verfassungsschutzbericht auch etwas über den Tausendfachen Verstoß gegen die körperliche Unversehrtheit von Kindern durch Zwangsamputationen an ihren Geschlechtsorganen?
http://religionsbehoerde.wordpress.com/2011/06/30/beschneidungsritual-bei-jungen-und-die-folgen/
Hallo lieber Onkels, liebe Tanten vom Verfassungsschutz!
Die Islamisierung Europas ist keine These, sie ist ein Ziel, das nicht von „Rechtsextremisten verbreitet“ wurde, dieses Vorhaben wurde nachprüfbar z.B. von einflussreichen Figuren wie dem Türken Erbakan formuliert:
Erbakan ist ideologischer Ziehvater des derzeitigen türkischen Ministerpräsidenten Erdogan:
(Das kennt ihr natürlich schon – aber glaubt ihr wirklich, das hatter nich so gemeint? Falls ihr beim Verfassungsschutz einen Internetanschluss besitzt, klickt doch mal hier drauf und lest nochmal nach, was der Typ sonst noch für recht klare Ziele formuliert hat. Falls ihr keinen Internetanschluss besitzt, könnt ihr auch nochmal in euren eigenen Bericht von 2001 gucken, wo ihr Erbakans Ziel der Islamisierung Europas auf Seite 147 selbst zitiert habt.)
Demnach wird also kein „Feindbild stigmatisiert“, sondern einem klar formulierten Ziel begegnet.
Wenn der Verfassungsschutz Kritik an der Umsetzung dieses Ziels als problematisch ansieht, darf er das „Problem“ der Islam- oder Islamisierungskritik nicht allein unter „Rechtsextremismus“ verbuchen, sondern muss auch einige vernunftbegabte Linke, Frauenrechtlerinnen, reformbereite Moslems und Ex-Moslems unter Beobachtung stellen.
Es wird auch nicht „Islam und islamistische Terrorgefahr gleichgesetzt“, liebe Verfasser!
Terror ist nicht die Methode, Europa zu islamisieren. Terror schafft nur ein Klima der Angst, das es den etablierten europäischen Politikern und Journalisten möglich macht, ihre Zurückhaltung bei Kritik an Islam damit zu rechtfertigen, dass man „nicht provozieren“ möchte, um die Bevölkerung zu schützen.
Die Islamisierer müssen auch nicht alle gewaltbereit sein. Die Gefahr besteht darin, dass die Zeit für sie spielt, wenn unsere freiheitlichen Gesellschaften in Europa ihnen nicht bald klare Grenzen setzen.
Das Problem sind nicht die Menschen, das Problem sind die Islamisierer, ihre nützlichen Idioten aus dem linken Spektrum und die Feiglinge aus dem ehemals rechten oder ehemals konservativen Spektrum.
Menschen sind nämlich gut in freiheitliche Demokratien integrierbar – Islam so nicht.
Grüße
#54 Norens LÜGT:
„Das BVerfG hat damals z.B. festgestellt, dass die BRD und das Reich identisch sind.“
Wo bleibt’s Zitat?
„Verfassungsgericht“ WELCHER Verfassung? Naaa?
BRD-GmbH-GG-Gericht, wa?
Hört, hört: Bilderberger-Genscher, der KRIEGSTREIBER:
„Zu den 2+4 Verhandlungen ließ Hans-Dietrich Genscher namens der Bundesregierung am
17.07.1990 im Dokument Nr. 354 B zu Protokoll geben, „dass ein Friedensvertrag oder eine
Friedensregelung nicht beabsichtigt sind“;
mithin die Bundesregierung an ihrer Rolle fest hielt, weiterhin Kriegs- und Besatzungsrecht gegen das Deutsche Volk im Auftrag feindlicher Mächte auszuüben und somit nicht den Anspruch erheben kann, eine deutsche Regierung zu sein.“
DAS find‘ ich ja echt total fies von diesem hochgradigen Friedensfeind Genscher. Und du?
http://ralfkeser.files.wordpress.com/2011/06/klage-bei-icc-istgh-denhaag-vs-brd.pdf
Die vom deutschen Volk gewählte Verfassung von 1949 wurde bis heute nicht aufgehoben, was
der SED durch den gesamtdeutschen verfassungsgebenden Akt vom 30. Mai 1949 auch nicht
möglich gewesen wäre.
Eduard Schewardnadse, der damalige sowjetische Außenminister, löschte 1990 lediglich die
sozialistische Verfassung von 1968 der Wirtschaftszone DDR, aber niemals die Verfassung vom
30.Mai 1949. Er hielt sich damit korrekt an die völkerrechtlichen Vorgaben.
Wie die Bundesregierung selbst feststellte, war das Bonner Grundgesetz niemals vom deutschen Volk als Verfassung ratifiziert worden, wie es die westlichen Alliierten im Genehmigungsschreiben vom 12. Mai 1949 vorgesehen hatten.
Am 17.07.1990 setzten die USA durch Streichung des Geltungsbereichs Art. 23 in das Grundgesetz, dieses außer Kraft.
Die russische Seite hob im Gegenzug die sozialistische Verfassung der DDR und das sozialistische Staatsangehörigkeitsgesetz von 1967 auf. Mit der Aufhebung des sozialistischen
Staatsangehörigkeitsgesetzes, entließ die Sowjetunion die Bürger von Mitteldeutschland in ihr
automatisch mit der Geburt erworbenes und nie erloschenes Recht, Staatsbürger des Deutschen
Reiches zu sein. …“
(ebd.)
wo bleibt der „Verfassungsschutz“
Was haben die linken assis eigentlich gegen das label…….
hoffentlich kriegen die nie raus ,das Öettinger Pils und Müller Milch die beliebtesten Getränke der Rechten sind…
(hatte mir auch mal im netz die kleidung angesehen und fand sie gut, aber leider mag ich nicht wenn ich noch werbung herumtrage (chiemsee und so)
http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article1688958/Mann-wegen-Thor-Steinar-Shirt-attackiert.html
http://www.bz-berlin.de/tatorte/thor-steinar-laden-polizist-attackiert-article1216501.html
@#54 Norens
Erklär‘ uns mal, warum du so scharf darauf bist, KEIN Deutscher, sondern eine BRD-Personalie zu sein?
Klare Ansage:
„Am 17.07.1990 setzten die USA durch Streichung des Geltungsbereichs Art. 23 in das Grundgesetz, dieses außer Kraft.“
@ 58 ‚Phylax2000:
Wenn das wahr wäre, wäre diese Strreichung verfassungswidrig, siehe Art. 79 GG.
#58 Phylax2000 (01. Jul 2011 20:59):
„Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert“ (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“ tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates – StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts „Deutschland“ (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet „Deutschland“ (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“ (vgl. BVerfGE 3, 288 [319 f.]; 6, 309 [338, 363]), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte (BVerfGE 7, 1 [7 ff.]; 19, 377 [388]; 20, 257 [266]).“
Du hast diesen Artikel niemals gelesen, oder? Ich habe dir sehr genau erklärt, wie dieser Artikel zu verstehen ist. Da steht, „Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“
Die Streichung bewirkt gar nichts! Sie sagt nur, dass die BRD sich als vollständig sieht.
Hast du jemals die Präambel des GG gelesen? Hast du Artikel 146 gelesen (da steht, dass das GG für das gesamte deutsche Volk gilt).
Die Legitimität einer deutschen Identität und „Leitkultur“ wird von Politik und Mainstream-Medien einerseits in Stücke dekonstruiert, die Legitimität islamischer Identität auf deutschem / euopäischen Boden andererseits nachhaltig und mit allerlei Argumenten propagiert.
Ein Bestandteil dieser Taktik ist auch, den Menschen permanent einen Unterschied zwischen „Islam“ und „Islamismus“ in die Köpfe zu hämmern. Die Menschen sollen nicht erkennen, das der Islam weniger Religion als eine Ideologie ist und die Wurzel des islamsichen Allmachtsanspruchs und eben auch des islamsichen Terrorimus ist.
Das Problem mit dem Islam ist, das es niemanden gibt, der den Koran ein für alle mal VERBINDLICH auslegt.
Würde zum Beispiel mal einer von denen sagen: „Das tragen des Kopftuches ist keine Pflicht“, könnte man sie darauf festnageln.
Würde jemand sagen: „Die oberste Pflicht eines jeden Moslems ist es, Europa islamisch zu machen“, hätte man was in der Hand.
Aber nein. Jeder kocht sein eigenes Süppchen, und wenn was schlechtes getan wurde, ist niemand verantwortlich, schon gar nicht der Koran an sich. Es kann auch niemand „Exkommuniziert“ werden, gerade WEIL es keine verbindlichen Regeln gibt. Das ist sehr praktisch. Und darum darf es auch keine Kritik am Islam als ganzem geben.
#57 Selberdenker (01. Jul 2011 20:59)
Prima, dass du auf diesen absurden Widerspruch in dem Text hinweist! Ich habe das erst überlesen, aber wirklich: Auf das Ziel einer „Islamisierung“ hinzuweisen ist nicht „rechtsextrem, sondern wird von vielen kritischen UND informierten Zeitgenossen schon lange gemacht.
Besonders entlarvend sind dann ältere Verfassungsschutzberichte, wo das auch noch gemacht wird (wer eine Übersicht hat, sollte mal hier einige Beispiele bringen).
Wenn Rechtsextreme auch auf die Islamisierung hinweisen, ändert das absolut nichts. Ähnlich wie die Feststellung, dass 1 und 1 zwei ergibt, was ja auch von Rechtsextremisten behauptet werden kann und ebenfalls in der Schule gelehrt wird.
@#64 Norens
Spar‘ dir deinen obsoleten Spam.
Die Präambel ist reine Prosa und hat keinerlei Belang.
Prüf’s nach.
Du hast uns immer noch nicht erklärt, warum du kein Deutscher, keine NATÜRLICHE PERSON, sondern ein BRD-GmbH-Lemming sein willst.
INFORMATION:
Weimarer Verfassung gilt
– IStGH nimmt Ermittlungen gegen Behörden auf
Leipzig. Wie der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Staatlichen Selbstverwaltungen (StaSeVe), Peter Frühwald, vor Journalisten in Leipzig vorstellte, hat der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag seine Ermittlungen gegen die GEZ, die Bauberufsgenossenschaft und zwei Beamte des Finanzamtes Hersbruck bei Nürnberg aktiv aufgenommen.
Die staatliche Selbstverwaltung Roland Herlicska in Person latent, hatte im Oktober Strafantrag und Strafanzeige wegen Anwendung nicht mehr gültiger Rechtsnormen vor dem Internationalen Strafgerichtshof gestellt.
Auf der Basis, der von Hugo Preuß geschaffenen und vom Deutschen Volk ratifizierten gültigen Weimarer Verfassung, hat nunmehr der Internationale Strafgerichtshof den Strafantrag angenommen und die Ermittlungen wegen Verstoßes gegen die römischen Statuten und die Konvention für die Menschenrechte und Grundfreiheiten aufgenommen.
Die genannten Körperschaften des Öffentlichen Rechts und Behörden hatten das seit 2007 nicht mehr gültige Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und die seit 2006 nicht mehr gültige Strafprozessordnung (StPO) weiterhin angewendet.
Frühwald erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass die Alliierten durch Anwendung des vorrangigem Besatzungsrecht im Jahre 2006 und 2007 ohne Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates verfügten, alle wichtigen Normen der Rechtsstaatlichkeit aus dem deutschen Recht durch Verkündung im Bundesdeutschen Gesetzblatt zu streichen.
Es wurden neben den Vorschaltgesetzen zum OWiG, und der StPO damals auch noch die Zivilprozessordnung (ZPO) und bis auf die Artikel 73-75 auch das Grundgesetz aufgehoben.
Obwohl seit diesem Zeitpunkt diese Gesetzesnormen in Deutschland keine Gültigkeit mehr haben, werden diese bis auf den heutigen Tag im Alltagsgebrauch der Behörden aber immer noch zur Anwendung gebracht, so Frühwald weiter.
Da Deutschland seit der Streichung des Artikels 15 des Gerichtsverfassungsgesetzes keine Staatsgerichte mehr hat, stellt die Anwendung dieser Rechtsnormen nach Internationalem Recht einen Verstoß gegen das Völkerrecht und die Menschenrechte dar.
Die staatliche Selbstverwaltung Roland Herlicska hat aus diesem Grund Strafantrag gestellt und der Internationale Strafgerichtshof die Ermittlungen eingeleitet. …“
http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2011/03/29/weimarer-verfassung-gilt-–-istgh-nimmt-ermittlungen-gegen-behorden-auf/
Gute Idee.
Und vielleicht sollten wir gleich damit anfangen, beim Achten auf die Sprache die Begriffe „verfassungskonform“ und „nicht verfassungskonform“ nicht da zu verwenden, wo „passt mir“ oder „passt mir nicht“ angebracht ist.
Davon abgesehen heißt das Ding Grundgesetz und ist weder eine Verfassung noch gut.
Allerdings wäre es ohne weiteres grundgesetzkonform, überhaupt niemanden einwandern zu lassen oder nur in festgelegten Ausnahmefällen. Bis auf gesetzlich anerkannte Asylanten (eine winzige Minderheit unter den Migranten) verpflichtet uns das Grundgestz auch nicht, auch nur einem einzigen Ausländer die Aufenthaltsgenehmigung zu verlängern oder nicht zu widerrufen.
Ich sehe viele Mängel am Grundgesetz, aber ganz so freiheitseinschränkend wie das, was Du ihm mit Deinen Vorschriften, was man fordern darf und was nicht, unterstellst, ist es nun auch wieder nicht.
Und davon abgesehen ist der Text nicht von einer Gottheit in Stein gemeißelt und unantastbar. Wenn ein Artikel stört, kann er mit Zweidrittelmehrheit geändert werden. Eine Änderung fordern darf man auch.
Wir stecken ja nun wirklich in genug gesetzlichen Zwangsjacken und das Grundgesetz ist wahrhaftig kein Dokument der Freiheit (vgl. Amerikanische Verfassung), aber es verblüfft mich immer wieder, dass manche meinen, die Zwangsjacken wären immer noch nicht eng genug.
@phylax: Hat Horst Mahler jetzt Internet in seiner Zelle, oder gibt´s inzwischen mehrere, die diesen reichsdeutschen Nonsens verbreiten?
Ergänzend:
Warum niemand in Deutschland mehr Bussgelder für Ordnungswidrigkeiten zahlen sollte!
Aus meiner schweizerischen Autoren-Perspektive möchte ich Ihnen hier einen folgenschweren Fall schildern. Von einem mir sehr gut bekannten Informanten mit Wohnsitz in der BRD wurde mir folgendes berichtet:
http://mywakenews.wordpress.com/2010/08/24/warum-niemand-in-deutschland-mehr-bussgelder-fur-ordnungswidrigkeiten-zahlen-sollte/
@ #66 Paroline:
Das läuft auf die „Vielschichtigkeit“ des Islam hinaus. Wann immer es etwas am Islam auszusetzen gibt, zerfällt „der Islam“ in seine ominösen „Facetten“, bei denen man solange differenzieren muss, bis jede konkrete Kritik ins Leere läuft. Wenn aber islamische Forderungen seitens islamischer Verbände oder gerade linker Politiker erhoben werden, „den Islam“ als Körperschaft des öffentlichen Rechts anzuerkennen, ja, dann gibt es „den Islam“ plötzlich doch.
Und unabhängig davon, dass „der Islam“ in allen Weltgegenden diverse folkloristische Züge angenommen haben mag, sind seine Ressentiments genäß Koran und Hadith von bemerkenswerter Beständigkeit: die Juden, die Christen, die Heiden, und zuletzt die Ungläubigen.
#70 GW
Den Inernationalen Staatsgerichtshof gibt’s in Den Haag. Du bist offensichtlich unfähig, das national-sozialistische 3.Reich vom Deutschen Reich zu unterscheiden. UNSERE Farben sind Schwarz-Rot-Gold, von den rotbraunen Sozialisten 1933 verboten wg. „Rechtspopulismus.“
Prüf’s nach.
Auf der Basis, der von Hugo Preuß geschaffenen und vom Deutschen Volk ratifizierten gültigen Weimarer Verfassung, hat nunmehr der Internationale Strafgerichtshof den Strafantrag angenommen und die Ermittlungen wegen Verstoßes gegen die römischen Statuten und die Konvention für die Menschenrechte und Grundfreiheiten aufgenommen.
Kapierst du das?
“ … mehrere, die diesen reichsdeutschen Nonsens verbreiten?“
Allerdings. Otto Schily, Sigmar Gabriel, GORBATSCHOW u.v.A.
TAGESSCHAU berichtet:
Theo Waigel: Deutsches Reich NICHT untergegangen!
youtube.com/watch?v=9V1Gdu_5L4E
Sigmar Gabriel (SPD) und das Deutsche Reich Teil 1
youtube.com/watch?v=D3yMgH9vimw
Otto Schily – Wiederveinigung=Deutsches Reich!
http://www.youtube.com/watch?v=hZtxfDsCXMQ
Die BRD-GmbH und das Deutsche Reich von 1937
8 Min. – 21. Apr. 2011
Dieses Video steht auf einer festen juristischen Grundlage. …
http://rutube.ru/tracks/4353940.html?v=beb992cd90e88bab4a6491c409ed4ffa
Pro Deutschland wird nicht erwähnt!
#69 Skuld
Nach meiner Information kann das Grundgesetz zwar geändert werden, es wird jedoch UNGÜLTIG, sobald ein Artikel gestrichen wird. Das ist geschehen.
Gorbi hat seinerzeit Kohl eine VÖLKERRECHTLICH KORREKTE Wiedervereinigung angeboten, und die Polen waren (und sind) bereit, die deutschen Ostgebiete zurückzugeben.* Kohl und Genscher haben daraufhin die Polen bedrängt, die Bilderberger-Linie durchzuziehen. Das nennt man Hochverrat. Der Den Haager Internationale Gerichtshof möge es entscheiden. Der Geist ist aus der Flasche!
Experte:
„Ihr werdet die Wahrheit erkennen und die Wahrheit wird euch frei machen!“
Joh. 8,32
*
http://rutube.ru/tracks/4353940.html?v=beb992cd90e88bab4a6491c409ed4ffa
Das ist die klassische, sozialkreationistische Denke der Marxisten.
Was sowas beim Verfassungsschutz zu suchen hat, ist mir schleierhaft.
#71 Phylax2000 (01. Jul 2011 22:19)
—————————————–
Was ist das denn für eine Linkspropaganda?
Das OWiG ist in Kraft! Nur weil sich jemand angepisst fühlt, weil er seinen eigenen Fehler nicht eingestehen kann, so einen Aufstand zu machen ist unfassbar.
Mit solchen Aktionen beginnt man, für Unruhen in Deutschland zu sorgen. Dafür habe ich kein Verständnis!
#75 Phylax2000
Sorry das ist reiner Revanchismus – mit falschen Fakten und Unterstellungen –
und der Bibelspruch ist an dieser Stelle missbräuchlich.
#75 Phylax2000 – Immer sind hier wieder NPD-Fuzzies, die die Ostgebiete von Polen zurückhaben wollen. Und auch noch behaupten, Polen hätte das in Aussicht gestellt, Kohl wollte diese aber nicht.
Das ist schwachsinniger Unfug und ich finde es zum Kotzen, mit solchen revanchistischen Deutschland-über-alles-Leuten hier immer konfrontiet zu werden.
@Phylax2000:
Sehr schön, wie du dich immer mehr entblößt. Zeig nur, in welche Ecke du wirklich gehörst.
Ja, die Pro-Parteien sind gegen Minarette und gegen Islamismus. Das weiss ich auch ohne den Verfassungsschutzbericht zu lesen. xD
Wunder, oh wunder, auch der VS ist durch Linke unterwandert. Sogar die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung scheint in diesem Punkt weiter zu sein.
#80 Norens-Troll blödelt:
@Phylax2000:
Sehr schön, wie du dich immer mehr entblößt. Zeig nur, in welche Ecke du wirklich gehörst.
Sooo? In welche denn? Rechtspopulistisch-islamofob-verschwörungstheorethische, oder wie?
Geh’weiter, Troll.
„MUT ZUR INTOLERANZ!“
– Prof. Carlo Schmid
#77 Soziophober LÜGT:
Das OWiG ist in Kraft!
Du hast noch mind. 3 weitere Ausrufungszeichen und GROSSSSCHREIBUNG vergessen, um dein „Argument“ überzeugender zu machen. 🙂
EGOWiG
diese Vorschrift wurde aufgehoben und galt bis inkl. 29.11.2007
Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG)
G. v. 24.05.1968 BGBl. I S. 503; aufgehoben durch Artikel 57 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614; Geltung ab 01.10.1968
FNA: 454-2; 4 Zivilrecht und Strafrecht 45 Strafrecht 454 Recht der Ordnungswidrigkeiten
http://www.buzer.de/gesetz/5420/index.htm
“ … Der Hauptkommissar erwiderte interessanterweise, dass die Behörden, die Polizei über diese Rechtssituation informiert sind, häufiger mit dieser Thematik konfrontiert seien, sich von Aussenstehenden dazu ein Gutachten haben ausstellen lassen und offenbar intern beschlossen hätten, einfach davon auszugehen, dass das Ordnungswidrigkeiten-Gesetz dennoch Gültigkeit hätte …
Bei Nachfrage, ob er die Anzahl der Anfragen zur Nichtigkeit des Ordnungswidrigkeiten-Gesetzes bekannt geben könne, sowie das Gutachten, sagte dieser, dass er darüber keine Auskunft gäbe. Daraufhin wurde der Hauptkommissar etwas unsicherer, beendete die Unterhaltung und suchte das Weite. …
Ist die Exekutive inzwischen auch die Legislative? Werden inzwischen von der Legislative Gesetze einfach im kleinen Kreis der Führungskräfte verabschiedet ohne die Öffentlichkeit zu informieren, ohne öffentliche Debatte, ohne die demokratischen Instanzen, die Legislative mit einzubeziehen? Wie war das doch im Grundgesetz?
Stand da nicht „Alle Macht geht vom Volke aus“?
…
Jeder Polizist, jeder Mitarbeiter und Beamte in der Exekutive muss doch feststellen, dass es nicht sein darf, dass die Exekutive auch die Legislative übernehmen kann; denn das wäre ja eine Situation wie in einer Diktatur wie wir sie aus leidvollen Erfahrungen mit dem Dritten Reich in Deutschland bereits kennen gelernt haben.
Also kann hier nur jedem Mitarbeiter und Beamten in der Exekutive der BRD empfohlen werden sich umfassend zu informieren, sich über diese unglaubliche Situation im Klaren zu sein und sich zu entscheiden, welchen Weg sie gehen wollen.
Allen ausländischen und inländischen Bürgern, Besuchern, Touristen, die bei Verstössen erwischt wurden und aufgrund des nichtigen „Ordnungswidrigkeiten-Gesetz“ zur Zahlung von Bussgeldern verpflichtet werden, kann ich nur empfehlen diese nicht zu zahlen, sondern den Rechtsweg einzuschlagen (d. h. sich verklagen zu lassen auf Kosten der BRD) und in der Argumentation auf die Nichtigkeit dieses Ordnungswidrigkeiten-Gesetzes zu verweisen gemäss oben angeführter Quelle.
(Hinweis: dies ist keine Rechtsauskunft und erfolgt ohne Gewähr und Haftung seitens des Verfassers. Anm.: Der o. a. Informant wird diesen Weg gehen!)
…
Natürlich müssen die Grundlagen für ein ordentliches, gesetzeskonformes, Menschenrechts-orientiertes Miteinander eingehalten werden und kriminelles Verhalten und Schädigung von anderen, Leib, Seele, Hab und Gut sind abzulehnen und zu vermeiden, aber alle müssen auf ihr verbrieftes Recht als Bürger, als Teil des Souveräns, pochen und eine solide, demokratisch und eine vom Volk unterstützte Gesetzesgrundlage schaffen, damit in Deutschland bald wieder alles mit rechten Dingen zugeht!
http://mywakenews.wordpress.com/2010/08/24/warum-niemand-in-deutschland-mehr-bussgelder-fur-ordnungswidrigkeiten-zahlen-sollte/
@#79 Obama im Laden
NPD-Fuzzies interessieren mich nicht,interessanter ist die eingestandene Unterwanderung der NPD durch VS-Mitarbeiter.
Du willst uns – nach linksfaschistischer Manier – Revisionismus als „Revanchismus“ verkaufen. War wohl nix.
„Revisionismus“, das heißt Überprüfung und Neuinterpretation eines historischen Sachverhalts, ist eigentlich das täglich Brot der Historiker und so alt wie die Geschichtsschreibung selbst.
Als Kampfbegriff wurde er aber erstmals in den Zwanziger Jahren in den USA benutzt. Damals stellten einige Historiker aufgrund der Aktenpublikationen nach 1918 fest, daß die deutsche Reichsregierung einen viel geringeren Anteil am Ausbruch des Erste Weltkrieges hatte als die Regierungen Frankreichs und Rußlands. Der Kriegsschuldartikel des Versailler Vertrages wurde damit wissenschaftlich völlig unhaltbar. Im übrigen hat sich auch der „Untersuchungsausschuß des Deutschen Reichstags“, wie er offiziell hieß, in den Zwanziger Jahren mit den strittigen Fragen des Weltkriegs in vorbildlicher Weise auseinandergesetzt. Wenn man dieses Material liest, dann weiß man, was „Aufarbeiten von Geschichte“ wirklich heißen kann.“
Der Historiker Walter Post über Pearl Harbor und den Umgang mit der Historie „Roosevelt wollte den Krieg“
http://www.jf-archiv.de/archiv98/358aa06.htm
»Mit der Kapitulation der deutschen Wehrmacht, am 08. Mai 1945, ist das Deutsche Reich nicht untergegangen.
Es gibt keinen völkerrechtlich wirksamen Akt, durch den die östlichen Teile des Deutschen Reiches von diesem abgetrennt worden sind.
Unser politisches Ziel bleibt die Herstellung der staatlichen Einheit des deutschen Volkes in freier Selbstbestimmung.«
– Theo Waigel, CSU
Der Verfassungsschutzbericht offenbart sicher nicht alle Aktivitäten dieser Behörde. Ich bin mir sicher, dass auch der ein oder andere Islamistenfreund aus der CDU (Pohlenz, Laschet, Böhmer) und der FDP (Leutheusser-SB) beobachtet wird. Was mir allerdings schleierhaft ist, dass die Grünen noch kein eigenes Kapitel in dem Bericht haben, zumal sie ja nicht nur pro-islamistisch und generell terroristenfreundlich, sondern auch recht staatsfeindlich unterwegs sind.
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