Die Gerichtsreporterin der ZEIT, Sabine Rückert (Foto), die in Sachen Kachelmann selber schwer angegriffen worden ist, vermutet in einem aktuellen Artikel, daß in Deutschland ungefähr ein Viertel aller Gerichtsurteile Fehlurteile sind, weil bestimmten Lügen gerne geglaubt wird. Nur ein ganz geringer Teil davon wird später korrigiert.

Rückert glaubt, daß die Lügen der vermeintlichen Opfer in den Anzeigen und Zeugenaussagen ihre Wirkung umso durchschlagender“ entfalten, je präziser sie sich den Erwartungen der belogenen Richter, Staatsanwälte und Schöffen anpassen, wobei das Presseecho nicht fehlen darf. Und dabei nennt sie ein paar interessante Themenfelder.

Rückert erinnert als erstes an die Geschichte des kleinen Joseph aus Sebnitz, der angeblich von Neonazis ertränkt worden war. Die ganze Republik wurde damals hysterisch bis hoch zum Bundeskanzler Schröder. Dabei war alles ein Hirngespinst der Mutter, hochgepuscht von einer hysterischen Presse. Ein ähnlicher Fall spielte sich unter anderem in Mittweida ab! Neonazis und Ex-DDR ist jedenfalls ein gängiges Klischee, das vor Gericht gern geglaubt wird.

Als zweite Gruppe nennt Rückert vermeintliche Opfer von NS-Verbrechen. Die politische Korrektheit verbiete es, an solchen Zeugenaussagen zu zweifeln, auch wenn es falsche seien.

Und die dritte Gruppe schließlich sind angeblich vergewaltigte Frauen, denen auch wegen politischer Korrektheit eher geglaubt wird als dem angeklagten Mann. Hier könnten die Zahlen sogar recht hoch liegen. Manche sprechen von 33% falscher Anzeigen, ja sogar von nur 40% echter Opfer, was im Umkehrschluß bedeuten würde, 60% der Anzeigen wegen Vergewaltigung sind unsauber.

Vielleicht sollten die Gerichte sich endlich wieder nach dem alten und bewährten römischen Rechtsgrundsatz „In dubio pro reo“ richten. Besonders in Fällen, wo Aussage gegen Aussage steht und keine weiteren Beweise vorliegen, wäre das eigentlich zwingend.

Like
Beitrag teilen:
 

42 KOMMENTARE

  1. Stimmt so nicht ganz!
    Die Strafverfolgung hängt in erster Linie von der Herkunft des Täters ab!
    Der Fall Kachelmann mit Moslemischen Hinterfrund hätte wahrscheinlich innerhalb kürzester Zeit zu einer Bagatellstrafe geführt! wie das bei Vergewaltigungen mit Islamischen Kulturhintegrund üblich ist!
    Sebnitz hat auch nur so einen Aufriss gemacht weil der Vater des jungen Moslemisch libanesischer Herkunft war!
    Deutlich verfolgen kann man es auch bei Fällen mit Brutalster Gewalt mit Schwerer Körperverletzung gegen nicht moslemische Deutsche von Muslems begangen die meist mit Antigewalttraining und Vewährungsstrafen geahndet werden! Während selbst Meinungstaten und Nazischmierereien wo man von rechts wegen einen Indigenen Hintergrund annimmt (Was oft nicht stimmt) mit ganu großem Aufwand verfolgt und bestraft werden!

    Hier mal wieder was krasses zum Entspannen über unsere Moslemfreunde:
    http://www.reconquista-europa.com/showthread.php?63433-Allah-Dinosaurier-Heringe-Mondwandler-und-Mumien

    Gruß Andre
    __________________
    Patriotisch, Antiislamisch, Proisraelisch

  2. och menno, und dabei sind wir doch soooo stolz auf unser rechtssystem, auf unsere 604562308756205 gesetztesbücher in denen man sogar das recht von bienen und bienenschwärmen geregelt hat 🙂

  3. …. und die Vierte Gruppe sind Muslime, für die inzwischen selbst die Verfassung außer Kraft gesetzt wird.

    Da wird von der Steuerhinterziehung bis zum Mord alles zum kulturell schützenwerten Gut, als handle es sich um ein vom Ausserben bedrohten Naturvolk irgendwo im Dschungel.

    Wenn ein Muslim sich in Deutschland nicht ans Gesetz halten will, braucht er das auch nicht.

  4. Vor einigen Jahren wurden türkische Mitbürger Opfer eines rassistischen Brandanschlags in LU. Sogar der Türkenföhrer Erdogan kam nach Deutschland, um nach dem Rechten zu sehen – und mit ihm türkische „Brandsachverständige“, die hier die Ermittlungen in eigener Sache anstellen sollten.

    Bis sich dann herausstellte, dass der Brand auf Stromklau der türkischen Hausbewohner zurückzuführen war ……… 🙁

  5. Nur im Land der Untertanen wird „political correctness“ von Unterwürfigen wie von Gegnern wie ein Grundgesetz behandelt.

  6. Die Frau Rückert wird sicherlich bald ihren Job bei der ZEIT verlieren.

    Denn mit solchen Äußerungen erfüllt sie auch nicht präzise den Erwartungen des Verlegers der linken Postille DIE ZEIT.

  7. Bei mir in der Stadt gab es auch einen Brandanschlag auf eine Wohnung einer Irakerin.

    Die Empörung der Lokal-Politik-Fuzzies, vor allem der rot/grünen Fraktion war überbordend.

    Mit entsprechenden Statements in der Lokalpresse usw..

    Eine Woche später stellte sich heraus, dass der Neffe der Irakerin zusammen mit ihr einen Versicherungsbetrug machen wollte.
    Beide natürlich Stützeempfänger!

    Zum Reporter der Lokalzeitung sagte eine grüne Politiker-Tante dann:

    „Das Allerschlimmste finde ich daran ist, dass es so hätte gewesen sein können (ein von Rechten verübter Anschlag)“.

    Da sind bei mir die Schnürsenkel spontan von selbst aufgegangen.
    Seit dem trage ich nur noch Slipper!

  8. Der Sebnitz-Fall taugt hier sicher nicht als Beispiel, denn es gab keinen Richter, der der Mutter geglaubt hat. Das ist eher ein Beispiel für die Sensationsgier und Leichtgläubigkeit von Frau Rückerts Kollegen. Schlöndorff und Schröder wollen natürlich so einen Fall instrumentalisieren, um daraus politisch Kapital zu schlagen. Dieser Fall spricht für die Ermittler und Richter, dass sie hier dem von den Linken erzeugten Druck, eine Hexenjagd gegen die Sebnitzer zu veranstalten, standgehalten haben.

  9. Ich denke – die Frau Rückert ist als Gerichtsreporterin der ZEIT „sozialistisch nicht mehr tragbar“.

    Tja, die dt. Sozialismen waren halt die best-durchdachten der Welt. Die Justiz und die Journalisten hatten immer ganz große Aufgabe.

    Wir sind wieder so weit. Der Michel mag es so. 🙁

  10. Ein wenig Differenzierung ist angebracht.

    Fehlurteile in Höhe von 25% halte ich für den täglichen Wahnsinn der „normalen“ Kriminalität (bis hin zu Mord) für nicht haltbar! Bestenfalls im Sinne des zu geringen Strafmaßes.

    Bzgl. „Neonazis und Ex-DDR“, „Opfer von NS-Verbrechen“ ist meist sogar der vorab Rufmord, da reicht es schon als „Rechter“ identifiziert zu werden, schlimm genug und da braucht es noch nicht einmal eine Klageerhebung zur existenziellen Vernichtung von Menschen oder Gruppen!

    Allerdings wäre mir lieber, das Thema „Vergewaltigung“ gesondert dabei zu betrachten! Auch wegen hoher Dunkelziffer! Ich kenne im Bekanntenkreis den Fall der ungerechten Behauptung, bis hin zur Ächtung desjenigen, bis sich dann herausstellte, dass es einfach nur ein Gerücht war. Allerdings kenne ich auch Frauen denen es passiert ist und die es nicht zur Anzeige gebracht haben. Auch sind hier meist persönliche, zwischenmenschliche Beziehungen vorhanden. Der „Fremdtäter“ ist da eher die Ausnahme…

  11. #12 WahrerSozialDemokrat schreibt teilweise zu recht:

    “Fehlurteile in Höhe von 25% halte ich für den täglichen Wahnsinn der “normalen” Kriminalität (bis hin zu Mord) für nicht haltbar! Bestenfalls im Sinne des zu geringen Strafmaßes.
    Bzgl. „Neonazis und Ex-DDR“, „Opfer von NS-Verbrechen“ ist meist sogar der vorab Rufmord, da reicht es schon als „Rechter“ identifiziert zu werden, schlimm genug und da braucht es noch nicht einmal eine Klageerhebung zur existenziellen Vernichtung von Menschen oder Gruppen!”

    Denn es geht ja nicht nur bei Gericht um Kriminalität.
    Da sehe ich ebenfalls die Strafen für ausländische Täter für lächerlich an. (In Berlin neulich für 31 tödliche Stiche nur 4 Jahre!)

    Bzgl. der sogen. Neonazis handelt es sich um eine Art von “VOR-“Verurteilung, die jedes Maß an Rechtsstaatlichkeit sprengt. Da kommt die zweite Hure neben der Justiz, nämlich die Medien, ins üble Spiel der Vernichtung, des sozialen Verachtungstodes.

    Bzgl. Vergewaltigung ist mit Sicherheit die Verurteilung zahlenmässig sehr gering und bei Kindesmißbrauch geradezu erbärmlich.
    Da kommen die Täter reihenweise davon, meistens mit Bewährung.

    Es ist jedoch in solchen Fällen kein
    Reiner Zufall,
    denn oft sind die Kinderschänder gerade in den Bereichen der Polizei und Justiz zu finden.
    Ein mickriger Hartz-Vierler kann sich das nicht leisten.

  12. Dumm formuliert:

    „Denn es geht ja nicht nur bei Gericht um Kriminalität.“

    Und nicht weiter ausgeführt.

    Kein
    Reiner Zufall,
    dass bei den zivilrechtlichen und besonders verwaltungsrechtlichen Verfahren massenhaft Schandurteile gefällt werden. Wenn es sich um Interessen von Promis oder des Staates handelt, hat der normale Bürger oft das Nachsehen.

    Man sehe sich mal Urteile an, nach denen nach Jahrzehnten noch Strassenausbaubeiträge von zigtausend Euro erhoben werden können.
    Das hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun, erst recht nicht mit „Im Namen des Volkes“

  13. Freunde, es muss ja nicht jeder Bericht aus unserer gemeinsamen antiislamischen Sicht, für welche wir gute Gründe haben, kommentiert werden. Nachdem im vorliegenden Bericht von einer besonders „verständnisvollen“ Behandlung von Muslimen, welche ja durchaus bekannt geworden ist, einmal nicht die Rede ist, sind diesbezügliche Kommentare klare Themenverfehlungen, welche, wie euch bekannt, mit der Note 6 bewertet werden.
    Wollen wir uns beispielsweise nicht mehr um die beschriebenen „Vergewaltigungsopfer“ kümmern, und zwar um die wirklichen, als auch um die vielen unschuldigen Männer, welche aus eifersüchtigem Hass oder reiner Geldgier zum Opfer von falschen Anschuldigungen wurden? Das fängt beim Oberstufenlehrer an und zieht sich über Prominente und Reiche bis zu den Fällen Teyson, Kachelmann und Strauss-Kahn.
    Die Problematik der Gerichte liegt in der Tatsache. dass es so gut wie nie Dritte, d. h. Zeugen gibt, welche die vorgeworfene Tat selbst beobachtet haben.
    In all diesen Fällen, müsste bei strenger Beachtung des in einer zivilisierten Rechtsprechung seit den alten Römern geltendem Grundsatzes „in dubio pro reo“, für den Angeklagten „mangels Beweisen“ entschieden werden.
    Damit wäre natürlich potentiellen Vergewaltigern Tür und Tor zu ihren wirklichen Opfern geöffnet. Die Aussage des, in diesen Fällen tatsächlichen Opfers wäre weitgehend wertlos. Kleidung könnte sie sich selbst zerissen, Verletzungen sich selbst beigebracht haben. Spermaspuren beweisen nichts anderes als den vollzogenen GV, welcher für beide Seiten genussreich gewesen sein mag, eben bis zu dem Zeitpunkt, wo Frau auf die Idee kam, daraus ein Bombengeschäft zu machen. Die Dunkelziffer von diesbezüglichen lukrativen Erpressungen, welche nie an die Öffentlichkeit gelangen, ist uns ja nicht bekannt.
    Wie sehen wir im Umkehrschluss den Fall „Boris Becker“? Ist es nicht eine kriminelle Tat, dem mittels entsprechender Avancen sexuell erhitzten „Opfer“ sein Sperma, wie auch immer abzuzapfen, um sich selbst schwanger zu machen und damit auf Lebenszeit luxoriös versorgt zu wissen? Wie könnte man dieses Delikt denn nennen? Ist dies nicht eine besondere verwerfliche Art von Betrug?
    Es wird also dabei bleiben müssen, dass die Aussage des angeblichen Vergewaltungsopfers gewertet wird. In keinster Weise ist es jedoch zu rechtfertigen, das ohne eindeutige Beweise Existenzen zerstört werden. Zu den genannten Fällen hat man manchmal den Eindruck, dass sich Allianzen zwischen Staatsanwaltschaft/Gerichten und senstionslüsternen Medien entwickelt haben. Beide Seiten kommen damit in die begehrte öffentliche Wahrnehmung. Der Beschuldigte geht über einen unakzeptabel lange in aller Öffentlichkeit ausgetragenen Interessenkampf vor die Hunde! Was nützt ihm dann noch ein später halbherziger Freispruch „mangels Beweisen“?

  14. Frau Rückert hat mich mit ihren klaren und ungeschminkten Worten in der Doku auf 3sat, ausgestrahlt VOR dem Kachelmann Urteil, sehr beeindruckt!

    Der Fall Kachelmann erinnerte mich an eine selbst erlebte kleine Geschichte… schon einige Jahre her: meine damalige Freundin erzählte von einem Gespräch mit einer auch mir bekannten jungen Frau. Diese habe ihr gegenüber zugegeben, dass eine Vergewaltigung (an ihr…) nicht stattgefunden hat.

    Der „Vergewaltiger“ wurde jedoch zu einer Haftstrafe (Gericht: Koblenz) verurteilt.

    Selbstanklage: ich habe damals der Geschichte viel zu wenig Bedeutung zugemessen…

  15. #18 Yanqing (12. Jul 2011 10:25)

    Und wenn (deutsche) Männer mehr mit dem Hirn als mit dem Schwanz denken und fühlen und den GV im Bereich der Paarsamkeit exklusiv einordnen, dann haben Frauen ein Druckmittel weniger. Evtl. sollte man auch einfach vor dem abstrakten Fremd-GV oder Vagina-Hopping die Frau erstmal kennen lernen. Und da Frauen auch sexuelle Menschen sind, müssten diese dem dann auch Rechnung tragen oder sich Fremdkulturen öffnen…

    Nur mal laut gedacht, ist natürlich Hoffnungslos bzgl. medialer und schulischer Sexualüberbetonung und Entfamilisierung…

  16. #5 Antonius (12. Jul 2011 08:49)

    Und dann wurde es auf einmal unheimlich Still…….

  17. Schon der Einsatz eines Polygraphen würde in vielen Fällen etwas Licht in die Sache bringen, ich sage dabei noch nicht einmal das es dabei dann eine absolute Wahrheitsfindung gibt (bzw: geht), aber schon das permanente Lügen von „Zeugen“ aus gewissen Minoritäten Kreisen, welches von gutmenschlichen Alt68 ger Richtern gerne für bare Münze genommen wird, würde dann vielleicht mal eher in dem Lichte erscheinen wie es sich abgespielt hat und nicht wie es sich Lügenkorrupte Richter und Staatsanwältinnen es sich gerne zurechtbiegen.

    Aber wenn schon das oberste Gericht kein Interesse an der Wahrheitsfindung hat…….

    denn Zitat:

    Der Lügendetektor vor Gericht

    In einigen Staaten der USA ist der Kontrollfragentest vor Gericht als Beweismittel zugelassen. Außerdem wird er dort auch bei Bewerbungsgesprächen zum Beispiel in der Sicherheitsdienst-Branche eingesetzt. In Deutschland sieht die Situation anders aus: hier ist dieser Test höchst umstritten. Ein im Auftrag des deutschen Bundesgerichtshofs erstelltes Gutachten führte dazu, dass der BGH im Dezember 1998 den Kontrollfragentest als Beweismittel in Strafprozessen abgelehnt hat. Im Sommer 2003 folgte auch das Einsatzverbot für Zivilprozesse.

    Quelle:
    http://www.wdr.de/tv/quarks/sendungsbeitraege/2004/1207/005_luegen.jsp

    D-LAND WAR UND IST TAKIYA LAND EGAL OB UNTER ADDI ERICH GEED ODER ANGIE.

  18. Wußte ich garnicht, daß Sabine Rückert schwer angegriffen wurde. Beeindruckende Persönlichkeit.

    Fehlurteile: klar gibt es Fehlurteile, und klar auch, daß Menschen darauf hinwirken, Fehlurteile herbeizuführen. Ebenso klar, daß dies nicht nur anläßlich eines einzelnen Prozesses auf der Tagesordnung sein dürfte, sondern Versuche unternommen werden, ganze Bereiche der Gesellschaft unter ein subjektives Licht zu stellen. Mit dem Ergebnis, daß es dadurch zu massenhaften Fehlurteilen kommen kann.

    Der ganze Gender-Kram geht in diese Richtung. Wer der Meinung ist, bei der Genderisierung unserer Gesellschaft könne man sich auf rational begründbare Überlegung einer Gleichheit der Geschlechter berufen, der hat nicht alle Tassen im Schrank.

    Das wissen wir doch alle.

    Also ist die Installierung der Gender- Bewegung ein Unterfangen, das letztlich zu Unrecht vor deutschen Gerichten zwangsläufig führen muß, und wohl auch soll.

    Dynamik der Gesellschaft.

    Die Grünen wollten die Päderastie gesellschaftsfähig machen. Im Moment verfolgen die Grünen gerne die katholische Kirche, deren Funktionäre dergleichen praktizierten.

    Wer fragt da nach den Rechten von Opfern? Die unter den Grünen jedoch niemals als Opfer gesehen worden wären?

    Recht kann zur Waffe, zur Durchsetzung von Unrecht werden.

    Auf jeden Fall schränkt Recht die Freiheit ein.

    Je mehr Recht, desto weniger Freiheit.

    Ist auch klar, oder?

  19. @#24 WahrerSozialDemokrat (12. Jul 2011 11:15)

    hi hi das wäre dann wohl Homer Ben Ali Simpson he he he oder aber P.Vogel da würde die Kiste wohl auch sofort explodieren…. ohje explodieren mal sehen wie lange das jetzt dauert, bis bei dem auf seiner salatFISTEN Seite was auftaucht.

    Zum Beispiel:
    „Grossnazi“ Comeback plant Explosionsattentat auf P.V
    so das wars für heute 🙂

  20. „Rock gegen rechts“ – Ein Satz in der WAZ rückt die Dinge zurecht.

    … während die letzte Band noch spielte, sorgten plötzlich ein bis zwei Dutzend Krawallmacher, die offensichtlich nur zu diesem Zweck gekommen waren, unter dem bis dahin friedlichen und bunt gemischten Publikum für Unruhen und einige kleinere und größere Prügeleien. Unschönes Ende eines durch und durch gelungenen Tages. „Ich verstehe nicht, warum die sowas machen! Für genau die veranstalten wir ‚Rock gegen Rechts‘-Konzerte“, war angesichts des Migrationshintergrund der meisten Randalierer leider am Ende eine häufig gehörte Aussage.

    http://www.derwesten.de/staedte/kamen/Trauriges-Ende-einer-Musik-Party-id4861368.html

  21. Das Problem liegt darin, das Richter eher Zeugen als dem Angeklagten glauben. Der Angeklagte hat ein Grund zu lügen, der Zeuge hingegen nicht. Allerdings ist die letztere Annahme oft falsch. Wer sich gute Anwälte und Detektive leisten kann, hat dann eher eine Chance die Motive der Zeugen aufzudecken, als dies jemand kann, der nicht über derartige finanzielle Mittel verfügt.
    Allerdings kehrt man zu der Auffassung zurück, dass bei Aussage gegen Aussage der Angeklagte immer frei kommt, wäre kaum eine Vergewaltigung nachweisbar.

  22. Wie soll ein Richter auch ein objektives urteil fällen, wenn die Presse den Täter schon vorverurteilt mit ihren Berichten. Wenn der öffentliche Druck dadurch so groß ist hat der Richter doch gar keine andere Wahl als ein falsches Urteil zu fällen, weil er sonst von der Presse in stücke gerissen wird und selber von der öffentlichen Meinung unter Beschuss genommen wird.

  23. Die andere Seite der Wahrheit

    Es mag sein, daß bei einem Teil der Fehlurteile diese Beobachtung von Frau Rückert simmt.

    Es gibt aber auch Fehlurteile die stinken zum Himmel. Da werden die Richter belogen und erkennen diese Lügen, denn wenn sie sie nicht erkennen würden, … dann sollten sie lieber die Straße fegen.
    Es gibt Fehlurteile, bei deren Vorbereitung haben Richter und Staatsanwälte aktiv mitgemacht. Anders sind die gar nicht vorstellbar!

  24. Was habt Ihr denn mit dem Fall Kachelmann?
    Erstens ist Kachelmann doch freigesprochen worden, zweitens ist doch mitnichten seine Unschuld bewiesen, und drittens war doch gerade der Fall Kachelmann ein Paradebeispiel dafür, wie mutmaßliche Opfer von sexueller Gewalt in kürzester Zeit vernichtet und vorverurteilt werden.
    Das Recht der Frauen, sich gegen sexuelle Gewalt zu wehren, ist eins der höchsten Güter unserer freiheitlichen Grundordnung, und diese zu verteidigen, habt doch auch Ihr Euch auf die Fahne geschrieben.

  25. Was den Fall Sebnitz anbelangt:

    Nicht unerwähnt bleiben sollte, dass seinerzeit die BILD-Zeitung federführend eine Kampagne gegen Rechtsradikale initiierte und der sächsische Ministerpräsident Biedenkopf (CDU) meinte, die Mutter des vermeintlichen Opfers einladen und ihr sein Beileid aussprechen zu müssen.

  26. Es wird immer Fehlurteile geben. Aussage-gegen Aussage-Fälle sind dafür natürlich besonders anfällig. Man könnte natürlich in diesen Fällen immer ganz konsequent in dubio pro reo anwenden. Das wird in Deutschland meines Wissen auch gemacht. Das reduziert die Fehlurteile aber auch nicht, da sollte man sich keine Illusionen machen.

    Die Ethnie, das Milieu und politische Ansichten spielen natürlich auch immer eine gewaltige Rolle.

  27. #32 Antibrote (12. Jul 2011 13:26)

    zweitens ist doch mitnichten seine Unschuld bewiesen

    das wäre auch noch schöner, wenn man seine unschuld beweisen müsste. wie willst du denn beweisen, dass du etwas nicht getan hast? die beweislast liegt aus gutem grund beim kläger.

    und drittens war doch gerade der Fall Kachelmann ein Paradebeispiel dafür, wie mutmaßliche Opfer von sexueller Gewalt in kürzester Zeit vernichtet und vorverurteilt werden.

    meinst du nicht kachelmann?! in wie weit wurde denn die zeugin vernichtet und vorverurteilt? wer saß denn monatelang in u-haft und hat seinen job verloren? wer wurde angeklagt und über wenn wurde ein urteil gesprochen? ich sympathisiere nicht mit kachelmann, habe auch kein mitleid mit ihm, aber man sollte auch nicht anfangen dinge zu verdrehen.

  28. #16 weber, oder so theo, oder so (12. Jul 2011 10:20)

    im letzt genannten fällen ist die struktur leicht zu erkennen:
    mann = täter
    frau= opfer
    trifft grundsätzlich zu

    Ja, leider!

    Ich wünschte mir es auch einmal umgekehrt.
    Aber bislang ist leider nichts passiert!
    Vielleicht kommt es ja noch, – bin ja noch nicht so alt! 😉

  29. @hayek: niemand redet davon, dass der Angeklagte seine Unschuld beweisen will, aber mein post war darauf abgezielt, warum ausgerechnet der Fall Kachelmann immer wieder dafür herhalten muss, wie schnell man als Mann unschuldig wegen Vergewaltigungsvorwürfen angeklagt werden kann, wenn doch seine Unschuld nicht mal ansatzweise bewiesen ist.
    Der Fall dient nämlich mindestens genauso gut dafür, zu veranschaulichen, dass Frauen, die vergewaltigt werden, besser keine Anklage erheben sollten, denn wenn der Vorwurf zutrifft im Fall Kachelmann, dann wurde die Frau durch die stundenlangen Verhöre nicht nur ein zweites Mal, durch den Freispruch nicht nur ein drittes Mal, sondern durch die medialen Kampagnen gegen die rachsüchtige gehörnte Geliebte auch noch ein viertes Mal vergewaltigt. Und das ist beschämend für einen Rechtsstaat. Auch darüber solltest Du mal nachdenken. Vielleicht hast Du ja Frau oder Tochter, ne Mutter mit Sicherheit

  30. ihre Wirkung umso durchschlagender” entfalten, je präziser sie sich den Erwartungen der belogenen Richter, Staatsanwälte und Schöffen anpassen, wobei das Presseecho nicht fehlen darf.

    Das heisst, dass wir auch in der Justiz Leute auf verantwortungsvollen Posten sitzen haben, die im Geiste vorverurteilen und dem pavlov`schen Sabberreflex unterliegen.

    Toll, wie soll es in Deutschland nun vorurteilsfrei, nüchtern und faktenorientiert begründete Urteile geben, wenn die Verurteilenden anerzogenen Reflexhandlungen unterliegen?

    Es bleibt dabei: Gerade Richter dürfen nicht ideologisch vorbelastet sein, keiner Partei angehören und sie dürfen auch nicht von der politik eingesetzt werden sondern gehören vom Volk gewählt und sie müssen sich auch vorm Volk verantworten.

  31. @#39 nicht die mama:

    Es bleibt dabei: Gerade Richter dürfen nicht ideologisch vorbelastet sein, keiner Partei angehören und sie dürfen auch nicht von der politik eingesetzt werden sondern gehören vom Volk gewählt und sie müssen sich auch vorm Volk verantworten.

    Recht hast. Jeder Richter muss unabhängig sein und nur dem Recht dienen. Wertneutral ist kein Mensch, aber Richter müssen das zumindest im Prozess so gut wie möglich sein.

    Unsere Politik wird durch die Justiz und die Öffentlichkeit, insbesondere der Medien kontrolliert. Die Medien wiederum durch die Justiz und Politik. Aber wer kontrolliert eigentlich die Justiz? … Beugt ein Richter das Recht, so entscheiden andere Richter, ob er es vorsätzlich getan hat; es gibt also keine Kontrolle von außen. Und die Medien berichten wenn dann eh nur von den spektakulären Rechtsirrtümern, man erinnert sich an diese Scharia-Richterin, die den Koran wichtiger fand als unsere Strafgesetzbuch.

    Unabhängig davon würden die Medien durch ihre manipulierte (marxistische) Berichterstattung ohnehin selber den Nährboden für Fehlurteile darstellen. Die „Dritte Gewalt“ wird also nicht wirklich kontrolliert, auch herrscht keine veritable Gewaltenteilung.
    So ist die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden, was freilich nicht heißt, dass sie das Legalitätsprinzip missachten kann, indes bei Opportunitätsentscheidungen ist keine Weisungsfreiheit vorhanden.

    Es ist die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, ob sie ein Verfahren wegen geringer Schuld gegen Geldauflage einstellt und dies ist auch – mit Zustimmung des Gerichtes – bei Wirtschaftsverfahren der Fall. Hier kann sich die Politik einmischen…

  32. Die größten Lumpen sitzen auch in der DDR 2 in der Presse.

    Der Journalist Karl Marx (neue rheinische Zeitung) lässt grüßen.

    Zusammen mit einer linken Gesinnungsjustitz führt sie ihr Schmierentheater auch öffentlich auf.

    Ganz großes Kino, aber halt nur eine Mega-Verarsche der Bevölkerung.

  33. #38 Antibrote

    Ach ja, der/die/das Antibrote mit der (typisch) linken Note…. .

    Da paßt einem/einer die Wirklichkeit nicht und schon wird was zusammenerfunden und daher gelabert von angeblichen Medienkampagnen gegen angebliche Vergewaltigungsopfer.

    Und da der Propaganda- / Missionierungstrieb auch noch ausgelebt werden muß, darf ich mich dann hier auf PI an solchem antibrotistischem Blafaselerfindzusammenlügquatsch Krempel erfreuen.

    In diesem Sinne: Antibrote verp** dich, keiner verm***t dich!

  34. Folgender Artikel passt dann auch dazu. Ich habe mich letzt Woche- zufällig- mit dhttp://blaulicht-blog.net/?p=2876
    em Thema Videoaufzeichnungen befasst.

  35. Vielleicht sollten die Gerichte sich endlich wieder nach dem alten und bewährten römischen Rechtsgrundsatz “In dubio pro reo” richten. Besonders in Fällen, wo Aussage gegen Aussage steht und keine weiteren Beweise vorliegen, wäre das eigentlich zwingend.

    Dem stimme ich durchaus zu. Ich frage mich aber, was hier los wäre, wenn ein mohammedanischer Vergewaltiger in dubio frei gesprochen wird, da man ihm die Tat einfach nicht sauber nachweisen kann…

Comments are closed.