Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den „EU-Befehl“ umgesetzt und die Sicherungsverwahrung von gefährlichen Straftätern für verfassungswidrig erklärt. Sie „verletze das Grundrecht auf Freiheit“, heißt es.
Die WELT berichtet:
Das Bundesverfassungsgericht hat alle bestehenden Regelungen zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt. Extrem gefährliche Straftäter dürfen aber zum Schutz der Bevölkerung bis zu einer Neuregelung weiter eingesperrt bleiben, entschied das Gericht. In sogenannten Altfällen muss die besondere Gefährlichkeit der Betroffenen bis Jahresende geprüft werden.
Laut Urteil verstoßen die früheren Regelungen zur rückwirkenden Verlängerung der zuvor auf zehn Jahre befristeten Sicherungsverwahrung sowie zu ihrer nachträglichen Anordnung ebenso gegen das Freiheitsrecht der Betroffenen wie die Gesetzesreform vom Dezember 2010.
Das Gericht begründete dies damit, dass sich die Sicherungsverwahrung, die nur dem Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tätern dient, nicht deutlich genug von einer Strafhaft unterscheidet. Dieses sogenannte Abstandsgebot hatte bereits der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg im Dezember 2009 eingefordert.
Der Gesetzgeber wurde mit weitreichenden Vorgaben verpflichtet, die Sicherungsverwahrung bis Mai 2013 grundlegend zu reformieren und ein „freiheitsorientiertes und therapiegerichtetes Gesamtkonzept“ zu entwickeln. Die Betroffenen müssen demnach etwa durch qualifizierte Fachkräfte so intensiv therapeutisch betreut werden, dass sie „eine realistische Entlassungsperspektive“ haben. Ihr Leben in Verwahrung muss zudem so weit wie möglich „den allgemeinen Lebensverhältnissen angepasst“ und ihnen familiäre und soziale Außenkontakte ermöglicht werden.
Von den verbliebenen rund 70 Altfällen, die sich nach früheren Regelungen derzeit noch in Sicherungsverwahrung befinden, dürften nun viele bis Jahresende auf freien Fuß kommen. Laut Urteil können nur noch die Täter weiter festgehalten werden, von denen eine „hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten“ ausgeht und die zudem an einer „zuverlässig nachgewiesenen psychischen Störung“ leiden.
Die Richter verwiesen in diesem Zusammenhang darauf, dass auch nach Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention eine nachträglich verlängerte oder angeordnete Sicherungsverwahrung nur unter der Voraussetzung einer psychischen Störung zulässig ist. Das seit Januar geltende Therapieunterbringungsgesetz greift diesen Gedanken den Richtern zufolge bereits auf.
Auf dessen Grundlage könnten dann psychisch gestörte und weiterhin gefährliche Rückfalltäter in therapeutischen Einrichtungen verwahrt werden.
Koalition prüft mögliche Neuregelungen
Union und Grüne haben das Urteil begrüßt. Die Regierungskoalition werde prüfen, ob und inwieweit gesetzgeberisch gehandelt werden müsse, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU). Die Sicherheit der Bürger müsse weiterhin bestmöglich gewährleistet werden. Der Grünen-Abgeordnete Volker Beck forderte die Bundesregierung auf, „endlich ihre Hausaufgaben zu machen“.
Krings zufolge muss jetzt geprüft werden, ob die Unterscheidung zwischen Strafhaft und Sicherungsverwahrung und die nachträgliche Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht neu geregelt werden müssen. Das neue Therapie-Unterbringungsgesetz für Täter, die bereits in Sicherungsverwahrung sitzen, verstoße Karlsruhe zufolge nicht gegen die Verfassung, betonte Krings. Die Koalition werde dennoch prüfen, ob dieses Gesetz kurzfristig weiterentwickelt werden müsse.
Der Fraktionsvize begrüßte es, dass das Verfassungsgericht für die noch in Sicherungsverwahrung untergebrachten gefährlichen Straftäter keine Freilassung angeordnet habe.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Beck, äußerte Respekt für die Entscheidung des Gerichts. Es ermahne den Gesetzgeber, auch beim Umgang mit gefährlichsten Straftätern „die Prinzipien des Rechtsstaats ohne jegliche Abstriche zu wahren“. Es sei gut, dass Karlsruhe ein freiheitsorientiertes und therapiegerichtetes Gesamtkonzept fordere.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) forderte den Gesetzgeber auf, ein schlüssiges Gesamtkonzept vorzulegen. Es müsse einen Abschied vom reinen Verwahrvollzug geben, sagte DAV-Präsident Wolfgang Ewer. Ein vernünftiger, resozialisierungsfreundlicher Vollzug könne die Anordnung von Sicherungsverwahrung entbehrlich machen. Das Therapie-Unterbringungsgesetz sei verfassungs- und menschenrechtswidrig.
Dieses Urteil war zu erwarten. Die EU befiehlt – und die weitgehend entmachteten Staaten haben zu gehorchen. Was umgesetzt bedeutet, dass demnächst an die 70 Gewalt- und Sexualstraftäter in die Freiheit gelangen…
(Michael Böthel)
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Die EUdSSR pfeift und das offensichtlich
unabhängige Bundesverfassungsgericht macht Männchen.Langsam wird immer deutlicher, dass “unsere” neue, uns aufgezwungene und damit illegitime, “Verfassung” wirklich “EU-Reform-Vertrag” heisst.
OT
Bremen: Erneute Panne bei Briefwahlunterlagen
http://www.weser-kurier.de/Artikel/Bremen/Politik/Wahl/371274/Erneute-Panne-mit-Briefwahlunterlagen.html
Meine Meinung: Klingt schräg, ich weiß, aber aus eigener Wahlhelfererfahrung weiß ich, dass sich die üblichen Verdächtigen als Wahlhelfer berufen lassen und bei der Auszählung falsch zählen.
Selber erlebt!
Täter- vor Opferschutz, Heil Dir EU! (Daher kommt ja die Drecksanweisung, das Bundesverfassungsgericht hat einfach nur keine Eier und sagt brav Ja und Amen)
Die Sache mit der Sicherungsverwahrung ist zugegebenermaßen aber eh ein verkorkstes Konstrukt, welches irgendwann kassiert worden wäre. Lasst uns über den großen Teich schauen und es wie die Amerikaner machen: dort gibt es für Mord auch gern mal 90 Jahre oder ähnlich lange Hafstrafen, erste Bewährungsanhörung nach 65 Jahren.
Damit hätte sich dieser Mist mit der Sicherungsverwahrung einfach schon durch die biologische Uhr erledigt. Im Gegensatz dazu ist unser „lebenslänglich“ ein Witz, weil es im Prinzip ja stets nur 15 Jahre sind. Der Begriff ist hier dementsprechend eine Verhöhnung der Opfer und deren Angehörigen.
Die EUdSSR hat diesmal nichts mit der Sache zu tun. Die Causa Sicherungsverwahrung wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ins Rollen gebracht und das ist ein Organ des Europarates.
Und wieder wurde uns vorgeführt, dass die brd nicht souverän ist:
Es sollen die massenverbrecher wie kinderschänder oder räuber oder sonstige unverbesserliche freigelassen werden.
Das verfassungsgericht (ohne verfassung), fremden mächten unterworfen, erklärte, dass es sich um eine völkerrechtsfreundliche auslegung handelt.
Aufgedrückt vom gericht fremder mächte!
So souverän ist die BRD und so unabhängig ihre richterschaft….!
LENIN:
Die justiz ist die hure der politik!
Die EU ist Faschismus.
Die politische Korrektheit ist Faschismus.
Das Bundesverfassungsgericht ist ein Kollegium von Halunken. Aber okay: Souveränität ist eh Geschichte.
Der Sozialismus – sprich Faschismus – kriminalisiert den Feind – sprich Nazikeule – und schützt die Kriminellen. So ähnlich formulierte es… Ich habe es vergessen, will mich aber nicht mit den Federn anderen Schmücken.
NSDAP=National Sozialistische Deutsche Arbeiter Partei. SOZIALISTISCHE… Ich verweise auf Aussagen von Dr. Goebbels und Co. Die NSDAP war links, nicht rechts!!!
Wer schützt nun unsere Familien vor Mördern und Vergewaltigen? Die Antwort bekommt man in Texas.
Aber wehe, jemand trinkt 2 Flaschen Bier und fährt Auto, da trifft einen die volle Härte des Gesetzes.
Wenn man jemanden zum Krüppel schlägt, Steine auf die Polizei schmeißt, Terrorist, zumindest Unterstützer ist oder Kinder f*ckt, das ist minderschwer.
Ist ja auch von Fischer, Cohn-Bandit und Ströbele sanktioniert.
Für mich steht immer noch das GG über dem was der EuGH sagt. Es kann nicht sein das wir und nicht wehren dürfen aber die als gefährlich einstuften Typen kommen einfach so frei.
Einen Pass der entsprechenden Nation beantragen und dann Amok laufen. Warscheinlich hat man dann ausgesorgt und bekommt eine lebenslange Rente da man ja „wahnsinnig“ ist und nach Deutschland „migrierte“.
@#7 Martin Schmitt:
In den Staaten wurden bis 2005 (wenn ich mich nicht irre bis 2005) auch Minderjährige hingerichtet. Die verstehen keinen Spaß…
#2 muezzina (04. Mai 2011 16:59)
Google sagt:
spd wahlfälschung
37.800.000 Ergebnisse
npd wahlfälschung
963.000 Ergebnisse
Nur mal zum krassen Vergleich 😉
„freiheitsorientiertes und therapiegerichtetes Gesamtkonzept“
Hier wurde etwas falsch wiedergegeben!
Es muss, ganz im Sinne der Eurodeppen, heißen:
„freizeitorientiertes und therapieverzichtendes Gesamtkonzept“
Wo kämen wir denn hin, wenn Straftäter auch noch nach der eigentlichen Strafe an der Ausübung ihrer freitlichen Grundrechte gehindert würden?
Der Ermordete bleibt für den Rest seines Lebens eine Leiche, aber der arme Mörder kann doch nicht ewiglich Gefangener bleiben.
Frauen, die vergewaltigt wurden, sollten zum Islam konvertieren und nen Fusselbart heiraten, dann empfinden sie die erste Vergewaltigung – von vielen, die nach islamischem Recht noch folgen – u.U. sogar als Wohltat.
Dafür kann man doch einen armen Vergewaltiger, der garantiert ne schwere Kindheit hatte, doch nicht von seinem Hobby fernhalten, indem man ihn einsperrt.
Quasi eine richterliche Aufforderung zur Begehung neuer Straftaten!
#4 Arminius (04. Mai 2011 17:06)
Alle 3 Konstrukte haben den selben Vater !!!!
Wie lange wird es wohl noch dauern, bis endlich wieder Urteile zum Wohle des deutschen Volkes gesprochen werden?
Täterschutz vor Opferschutz.
OT, diesesmal aus München:
http://www.gmx.net/themen/nachrichten/panorama/667km3e-wieder-schlaegerei-in-u-bahn
U-Bahn Treterei scheint ein neuer Trend in Deutschland zu sein, das meine ich keinesfalls zynisch. Die Welt kann man nie zynisch beschreiben, man hat keine Chance; sie ist tatsächlich schlimm, ungerecht und hoffnungslos.
@ #14 Huizilipochtli (04. Mai 2011 17:23)
Leider wird sich nichts ändern solange in Deutschland weiterhin Grün und Rot gewählt wird.
„Die weibliche Sexualität wird in der arabischen Welt stark eingeschränkt. Klagen verändern nichts, die Frauen müssen Verantwortung übernehmen“
http://www.welt.de/debatte/kolumnen/article13337409/Sex-ist-nicht-eklig-eklig-sind-die-sexistischen-Werte.html
Und nicht nur das Sie in die Freiheit gelangen Sie haben wahrscheinlich auch noch Anspruch auf Entschädigung.
http://www.welt.de/politik/deutschland/article13340611/Schwerverbrecher-koennen-mit-Entschaedigung-rechnen.html
Andreas
Neuer Fall in München, in dem man schon wieder schnell Täterschutz betrieben hat: schnelle Freilassung der Täter.
http://web.de/magazine/nachrichten/panorama/12719066-student-in-muenchner-u-bahn-zusammengeschlagen.html#.A1000107
Da fällt mir ganz spontan ein altes Zitat ein:
„Einst hatten wir die Freiheit,
einst hatten wir das Recht.
Heute steht Freiheit nur geschrieben
und du bist nur der Knecht.“
http://demokratischrechts.wordpress.com/2008/06/23/kindersex-ist-menschenrecht-volker-beck-grune/
@#21 Fireball:
Feuerball hat Recht, und ich ess jetzt meinen Speck.
Ohne Freiheit können wa net leben, aber das werden wir noch erleben.
Die Argumentation ist zum Kotzen.
Natürlich kann man Grundrechte gegeneinander aufrechnen, denn sonst gäbe es kein Recht auf Notwehr. Wenn der Mörder dasselbe Recht auf Leben hat wie der zu ermordende, dann hat das Opfer somit keinerlei Möglichkeiten, sich zu wehren, ausser den Mörder anzubetteln, doch von seinem Tun abzulassen.
Lächerlich.
Und ich glaube, dass es das ist, um was es eigentlich geht: Man will ein wehrloses Volk.
Wenn der Triebtäter das Recht auf Freiheit hat, dann haben unschuldige Kinder kein Recht mehr auf körperliche Unversehrtheit.
Das ist es, was uns der Gerichtshof sagen will.
Und ich sage dem Gerichtshof: Wir kennen eure Namen. Millionen Menschen werden nicht vergessen. Es erwischt schon sehr bald den Falschen.
Und einige werden begreifen, dass die moslems zwar das Symptom sind, die Krankheit jedoch woanders liegt.
Wer ist moralisch verwerflicher?
100.000 Türken, die vor den Wiener Toren stehen und die Stadt schleifen und seine Bewohner bestialisch töten wollen
oder
Diejenigen, die all das wissen und die Tore aufmachen, weil die 100.000 Türken ja ein „Recht auf Freiheit“ haben?
Gewiss, die meisten sehen nur das akute Symptom, in diesem Fall z.B. den frei herumlaufenden Triebtäter.
Aber es gibt genug Menschen, die sehen, wer sie freigelassen hat.
Dafür werde ich sorgen.
Wer Täter schützt, ist gleichfalls Täter.
Das künftige Deutschland wird die Täter packen und der Justiz zuführen.
Ich habe mich schon heute morgen drüber aufgeregt. Es leben die armen Opferkinder wie bspw. Jürgen Bartsch, der Gott sei Dank an seiner eigenen OP verstarb.
Vielen Dank an Brüssel und an das Wahren der Menschenrechte für Sadisten und Kindermörder!
http://www.donaufalter-zeitung.de/friends/parser.php?artikel=318
Wir wisse alle, nach dem Berliner Innensenator Körting, wie man deeskalierend gegen bereichernde (U-Bahn-) Schläger vorgeht, sich in Fötusstellung zusammenrollen und singen.
Die deutsche (linksgrüne) Rechtssprechung entwaffnet ja PC die autochtonen Deutschen und stellt an sich straffreie Notwehr pro forma unter Strafe (aber nur wenn man sich gegen Migrantengewalt zur Wehr setzt), drangsaliert Polizisten, Sicherheitsdienste, Sportschützen, Jäger und Waffensammler und stellt selbige besser erst mal unter Generalverdacht, obwohl keiner dieser Klientel vorbestraft sein darf (was auch richtig ist), mittlerweile ist ja schon einfaches Pfefferspray schon von den wassermelonisierten Gutmenschen als waffengesetzbedroht inkl. Sanktionen, nur vergessen die Gutmenschen, das sich unsere Schätzchen sich an bestehende Gesetze nicht halten werden.
Was nur merkwürdig und konträr der Gutmenschenlogik ist, das es kaum gewalttätige Übergriffe auf Bürger gibt, die bekannter, verteufelter Klientel, die über Waffen oder andere Verteidigungsmittel verfügt, angehören.
Den kriminellen Schätzchen soll ja der Broterwerb mittels gewohnheitsmäßiger Gewalt möglichst ohne Gegenwehr ermöglicht werden, falls sies zu bunt treiben, winkt immer noch ein Karibikurlaub.
Offensichtlich ist das Grundrecht auf Freiheit von Straftätern in Deutschland mittlerweile höherwertiger als das Grundrecht auf körperliche und seelische Unversehrtheit.
Eine der wichtigsten Aufgaben eines Staate ist jedenfalls, seine Bürger zu schützen. Warum fällt mir dazu nur der alte Spruch ein: „Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“?
„verfassungswidrig“ – soll das ein Scherz sein?
WIR HABEN KEINE VERFASSUNG!
Wir haben ein provisorisches Grundgesetz FÜR die BRD-GmbH.
@31 Peter Gedoens
Deine Wut auf die „Linksgrünen“ in allen Ehren, aber soweit ich weiß, werden wir gerade von einer CDU/CSU/FDP Koalition regiert.
Das Inneministerium untersteht der CDU, das Justizministerium der FDP.
Es besteht also kein Grund, die „Linksgrünen“ verantwortlich zu machen- weil sie es nicht sind.
Es ist zwar durchaus befreiend, die Schuld auf denjenigen zu schieben, den man am wenigsten leiden kann, aber zielführender ist es, die Verantwortlichkeiten festzustellen.
Vielleicht möchtest du auch einfach nicht wahrhaben, dass der Verrat überall ist und dir durch das Schimpfen auf „die Linksgrünen“ einreden, dass die CDU alles besser machen würde, wenn sie regiert?
Nun denn: sie regiert gerade.
Was das für dich impliziert, weißt du selber.
Ich kenne nicht einen einzigen EU-Beschluß, der Vorteilhaft für die deutschen Bürger ist.
Nur Schrottentscheidungen und Geldtransfers, vor allem für die europäischen Negerländer (PIIGS)!
Das Chaos kotähnlicher EU-Beschlüsse läßt sich nur noch mit einer EU-Mitgliedschaft der Türken steigern. 🙁
Man kann sich nun auch ausmalen, wie die Entscheidung über die Klagen gegen die EU-Rettungsaktionen ausgehen wird. „Im Namen des Volkes“ urteilt dieses Gericht jedenfalls nicht.
Im übrigen könnte man das Thema Sicherungsverwahrung mit der Einführung der Todesstrafe locker zu den Akten legen. Dazu wäre natürlich eine Grundgesetzänderung … sorry, eine vom Volk legitimierte Verfassung notwendig. Aber darauf kann Deutschland wohl noch lange warten.
#39 demokratie2.0 (04. Mai 2011 18:46)
Wer hat uns verraten?
Das waren die Sozial-Demokraten! 🙂 🙂
bischen heftig, spielsüchtige in sicherungsverwarhrung. guckt euch mal diese doku an: Wegsperren für immer – Sicherungsverwahrung in Deutschlands grösstem Knast.
Ich finde das Urteil gut und richtig, einfach weil ich für klare Verhältnisse bin.
Oder kann unser Rechtsstaat auf den Vertrauensschutz verzichten? Es geht hier um den schwersten Eingriff, den unser Staat in die Freiheitsrecte seiner Bürger nehmen kann.
Um es klar zu sagen: Das Bundesverfassungsgericht ist der letzte Lichtblick, wenn unsere Abgeordneten ihre Arbeit nicht richtig machen und Murks-Gesetze verabschieden.
Ich wurde in dem Glauben erzogen, dass das Unrecht dem Recht weichen muß, und nicht anders herum….
@#42 Zange:
Deine Kommentare sind immer gut, aber ich glaube Du übersiehst, dass es das notwendige Ziel der EU ist, die einzelnen Staaten zu zerstören.
Die Souveränität muss wech, das Gesicht der Staaten muss wech, ethnische Schwächungen für die Staaten muss her usw.
@#47 Yahweh:
Das ist ein und dasselbe, gehört praktisch zusammen.
Auf Details kommt es hier nicht an.
#39 demokratie2.0
Teilweise richtig, nur ist „konservativ“ mittlerweile von linksgrüner Ideologie unterwandert, weichgespült und hat Angst vor dem Aufjaulen und PC-Diktatur durch Wassermelonen keine „Cojones“ mehr, Machterhalt um jeden Preis notfalls auf Kosten der eigenen Wählerschaft, frei nach Adenauer: „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.“
Vor allem gehts um viel Kohle, Bimbes und Pöstchen.
#17 Lady Bess meint:
„Leider wird sich nichts ändern solange in Deutschland weiterhin Grün und Rot gewählt wird.“
Das ist keine Frage von rot- oder grün-kommunsistisch, sondern Programm sein jahrzehnten, eingeläutet durch die CDU unter Kohl!
Seit über 20 Jahren wird das TV-Programm nach „Sex und Krimi“ gestaltet. Und ich meine nicht mal Privat-TV mit Huren-Angeboten, das jedem nur Brechreiz erzeugen kann. Kaum noch auf einem ö.-r. Sender das „normale Leben“, im Gegenteil. Es wird nur herumgebrüllt, geschlagen, vergewaltigt, betrogen usw.
Wen wunderts, daß sich immer mehr Menschen so verhalten – bis hin zu brutaler Gewalt. Besonders Kinder. Mein Enkel redet mit 4 Jahren von Verbrechern, Räubern, Gefängnis…Geschichten, die er aus dem Kindergarten mitbringt.
Fast alle Filme sind Psycho-, Krimi- und Schockerfilme, schon am Vormittag.
(Erst am Montagvormittag ein übler rassistischer Film über die mordenden Indianer auf ARD. Es begann gleich mit einer brutalen Schlägerei.)
Wer abends nach getaner Arbeit Entspannung sucht, wird aufgeputscht. Die Menschen werden jeden Tag tröpfchenweise widerwärtig gemacht, denn Millionen sehen TV statt zu lesen.
Und erst die Kinderprogramme: Am 2.4.11 ( 9 Uhr) schalte ich MDR ein und muß mit Entsetzen ansehen, wie widerliche häßliche Frauen Jagd auf einen kleinen Jungen machten. Der entging um Haaresbreite einem Mordanschlag durch seine eigenen Tanten, die mit einer Axt nach ihm warfen, um ihn zu ermorden. Die Axt landete glücklicherweise in einem Auto und blieb dort tief im Blech stecken.
Mein Receiver zeigte mir die Rubrik Kinder- und Jugendprogramm an.
Internetangaben zum Film „James + der Riesenpfirsich“: Fantasievoller Kinderfilm nach dem Roman von Roald Dahl, aus den USA!
Wie krank muß die Fantasie des Filmemachers sein, der eher in eine Anstalt, aber nicht in ein Filmstudio gehört?! Was hat sich der MDR gedacht, mit derartigen seelischen Grausamkeiten Kinder nicht nur zu verstören, sondern zugleich Anleitung zum handeln zu geben, den Axtwurf ausprobieren zu wollen.
Da ist die Diskussion über Kinder- und
Jugendgewalt enttarnt als das, was sie ist. Scheinheilig und verlogen!
Man ist nicht nur nicht daran interessiert, dass die Abartigkeiten geahndet werden, nein, man leistet ihnen täglich durch die seelische Medien-Verschmutzung Vorschub.
Man muss das so sehen:
für Linke und Grüne sind Sexualstraftäter (und sonstige Straftäter) Opfer dee kapitalfaschistischen Ausbeutersystems.
Die wahren Kriminellen sind Leute so wie Thilo Sarrazin und die PI Gefolgschaft.
@PI: Ihr wisst aber schon, dass der EGMR nichts mit der EU zu tun hat?
@#54 iorumisosis:
Ich überlege gerade, ob ich hier eine umfassende Erläuterung diesbezüglich schreiben soll…
Jetzt läuft Fußball.
#55 marooned84
Ja, ist ja kein Detail in dieser Frage. Peinlich.
Diebe und Trickbetrüger und ähnliches Volk gehört nicht in Sicherungsverwahrung, sondern ausschließlich Leute, die extrem gewalttätig sind und rückfällige Sexualstraftäter.
Wenn es für solche Leute keine Sicherungsverwahrung mehr geben darf, bleibt nur die Todesstrafe.
#49 marooned84 (04. Mai 2011 20:03)
<blockquote@#42 Zange:
Deine Kommentare sind immer gut, aber ich glaube Du übersiehst, dass es das notwendige Ziel der EU ist, die einzelnen Staaten zu zerstören.
Warum dann dieser Aufwand?
Das könnten wir – vor allem als Deutsche – viel kostengünstiger haben.
Ich glaube eher, dass die EU-Negerstaaten (PIIGS) es auf eine Vermischung des Lebensstandardes mit den Leistungsfähigen EU-Staaten abgesehen hat.
So sollen wir für alle Zigeuner in Europa, die Ziegenhirten, für griechische Rentner, EU-Politiker und was da noch alles an arbeitsscheuem Gesindel kreucht und fleucht, bezahlen! 🙁
#58 Zange
Ich glaube eher, dass die EU-Negerstaaten (PIIGS) es auf eine Vermischung des Lebensstandardes mit den Leistungsfähigen EU-Staaten abgesehen hat.
Das ist ein Zwischenziel: EU-Lebensstandard auf rumänischem Level.
Nix gegen Rumänien: Dort wurden SECURITATE-Geheimakten aufgearbeitet, während BND-STASI-Geheimakten „spurlos“ aus dem BMI „verschwinden“, insb. solche, die Erpressung „hochgadiger“ Politmafiosi mit Kinderporno und Kindesmißbrauch dokumentieren. SACHSENSUMPF: Die Spitze des Eisbergs.
Immer voll dabei: Der de Maizière-Clan.
#54 iorumisosis
@PI: Ihr wisst aber schon, dass der EGMR nichts mit der EU zu tun hat?
Sitzen da keine ROTARY-Sektierer drin?
Gegen irgendeine Partei zu stänkern, ist nicht ziehlführend. Die hochgradigeen Korruptionsnetzwerke sind „überparteilich“.
Literatur:
http://www.amazon.de/Korruption-Netzwerke-Politik-%C3%84mtern-Wirtschaft/dp/3426776839
Die vielen konkreten Fälle sind ein Rundumschlag quer durch die Republik und erfassen viele namhafte Persönlichkeiten. Die Stufen sind:
1) Einzelfälle wie Zahlungen für einzelne Entscheidungen wie Baugenehmigungen, Auftragsvergaben
2) Netzwerke, wenn viele Personen dauerhaft zusammenarbeiten wie bei Trienekens-Köln
3) Ämterpatronage, wenn minderqualifizierte, aber gut beeinflussbare Personen/Freunde von den Netzwerken in Entscheidungspositionen gesetzt werden und damit Korruption institutionalisiert wird. Dadurch entstehen letztendlich organisierte, Mafia-ähnliche Strukturen, die schwer zu zerschlagen sind (bspw. in der Kombination Bankenlobby, abhängige Parlamentarier, weisungsgebundene Justiz/Staatsanwaltschaft). …
(Leserrezension, Auszug)
DIE SPDCDUFDPSEDGRÜNE gibt’s nicht!
Es gibt die korrupten und vernetzten „Spitzen“ und die verarschten Parteisoldaten und „profanes“ Fußvolk.
Nur ein Beispiel: SPD-Basis bejubelt Thilo Sarrazin wg. überfälligem Klartext, SPDCDUFDPSED-Spitze will ihn gemeinsam steinigen.
Es sind doch nur Wortspielerein. man darf es eben nicht Gefängnis nennen. Irgend ein Euphemismus muss geschaffen werden. Unterbringungseinrichtung. Sonderbetreuung.etc.
Hauptsache die Kerle laufen nicht auf der Strasse herum und können neue Opfer suchen.
Ist es denn so schwer, ein altes Hotel auf dem Lande zu kaufen? Oder ab nach Australien? Ne griechische Insel fällt mir auch noch ein, kann der deutsche Staat bestimmt bald geschenkt bekommen…Nur weg.
#2 muezzina
Klingt keineswegs schräg, sondern absolut glaubwürdig.
aus eigener Wahlhelfererfahrung weiß ich, dass sich die üblichen Verdächtigen als Wahlhelfer berufen lassen und bei der Auszählung falsch zählen.
Bei der nächsten Wahl zähle ich mit!
Jeder kann sich bewerben, es gibt sogar eine Handvoll Dollars Aufwandsentschädigung.
Bei youtube gibt’s einen Videomitschnitt von einer Siegener DGB-gegen-Recht-Veranstaltung, bei der ein Linksfaschist offen zugibt, mit „antifaschistischen“ Genossen Hakenkreuze auf alle Ortsschilder gesprüht zu haben, leider ohne Zeitangabe.
Mit solchen Kriminellen als „Wahlhelfer“ (Wahlfälscher) erzielen die Linksfaschisten Rekordergebnisse, und freiheitliche Parteien kommen NIE über 4,9%.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH), amtlich nur Gerichtshof genannt, mit Sitz in Luxemburg ist das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union (EU). Er bildet damit zusammen mit dem Gericht der Europäischen Union und dem Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union das Gerichtssystem der Europäischen Union, das im politischen System der Europäischen Union die Rolle der Judikative einnimmt. (entnommen von Wikipedia)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR, gelegentlich auch EuGHMR) ist ein auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) eingerichteter Gerichtshof mit Sitz im französischen Straßburg, der Akte der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung in Bezug auf die Verletzung der Konvention in allen Unterzeichnerstaaten überprüft. Der EMRK sind alle 47 Mitglieder des Europarats beigetreten. Daher unterstehen mit Ausnahme von Weißrussland und dem Vatikanstaat sämtliche europäische Länder einschließlich Russland, der Türkei, Zypern und der drei Kaukasusrepubliken Armenien, Aserbaidschan und Georgien der Jurisdiktion des EGMR. Jeder kann mit der Behauptung, von einem dieser Staaten in einem Recht aus der Konvention verletzt worden zu sein, den EGMR anrufen. Präsident des Gerichtshofs ist seit 2007 der Franzose Jean-Paul Costa.
Während der EGMR nach seiner Gründung im Jahre 1959 nur mit eingeschränkten Befugnissen im Rahmen des Schutzsystems der EMRK ausgestattet war und seine Bedeutung deshalb vergleichsweise gering blieb, hat er spätestens seit seiner grundlegenden Reform im Jahre 1998 enorm an Einfluss gewonnen. Gerade in den letzten Jahren hat der EGMR zahlreiche Urteile erlassen, die nicht unerheblich in die Rechtsordnung einzelner Staaten eingegriffen und in der Öffentlichkeit ein breites Echo gefunden haben. Gleichzeitig sieht er sich mit einer ständig steigenden Zahl von Beschwerden konfrontiert, die zu einer chronischen Überlastung geführt haben. In jüngster Zeit wurden verschiedene Maßnahmen getroffen, um diesem Problem Herr zu werden, etwa die Verabschiedung des 14. Zusatzprotokolls zur EMRK. (entnommen von Wikipedia)
„Was umgesetzt bedeutet, dass demnächst an die 70 Gewalt- und Sexualstraftäter in die Freiheit gelangen…“
Wenn es in diesem Land solch idiotische Gesetze gibt, dann müssen sie eben schnellstmöglich geändert werden! Das gilt natürlich auch für Österreich.
Könnten wir nicht ein paar Navy Seals einladen?
Eine nicht ganz so schlimme, aber auch völlig abstruse und leider alltägliche Meldung:
Ein „am Sonntag an einer Amokfahrt in Dornbirn beteiligter Mann [ist] ein mehrfach angezeigter und rechtskräftig verurteilter Türke. Er wurde bereits zweimal abgeschoben und hat nun erneut um Asyl angesucht…“
Was wetten wir, dass er es durch grüne Hilfe auch bekommt?
EU-Negerstaaten sind Großbritannien Irland Belgien …
Die USA können von griechischen Verhältnissen nur treuen .
4 Arminius: Richtig, aber wenn es um die EU geht, scheinen Fakten nicht zu interessieren und sogar hinderlich zu sein. Wir sollten froh darüber sein, in einem Rechtstaat leben zu dürfen und wie Europa ohne EU ausgesehen hat, weiß jeder, der einen Blick in die Geschichtsbücher wirft. Die Herrschaft des Rechts ist eine Errungenschaft von unschätzbarem Wert.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Täter alle zu unrecht in Sicherheitsverwahrung genommen wurden. Es ist schließlich die Pflicht des Staates für die körperliche Unversehrtheit seiner Bürger zu sorgen, notfalls durch Sicherheitsverwahrung, wenn man erkennen kann das von dem verurteilten weiter Gefahr für die Gesellschaft ausgeht. Wenn man sich die Justiz insbesondere in Berlin anschaut kann man erkennen, dass nicht nur die EU die Bevölkerung Europas bzw. Deutschlands mürbe machen will, sondern auch die hiesige Justiz durch Urteile, die am gesunden Menschenverstand und am Rechtsempfinden zweifeln lassen, im Namen des Volkes, welches man offensichtlich so zu verachten scheint.
In diesem Fall ist das Urteil des Verfassungsgerichtes absolut korrekt und unbedingt Notwendig.
Angesagt war, die Sicherungsverwahrung sollte für Gewaltverbrecher, Kindermörder und ähnliche gelten.
Nach und Nach wurde die „Zielgruppe“ erweitert. Klammheimlich ohne weitere Beachtung.
Inzwischen sitzen bereits Diebe und Trickbetrüger in Verwahrung. Für den Frieden und die Sicherheit der Gesellschaft gefährliche Personen in Verwahrung zu nehmen, war bereits angedacht.
Jetzt dürfen alle mal raten wer das ist?
Politische!
Erstens wurde zum ersten mal seit dem Dritten Reich eine Haftstrafe nachträglich verlängert.
Zweitens war nur die mögliche Gefahr allein bereits ein Grund zur Verwahrung.
Fragt Euch mal warum es für eine dreckige perverse mörderische Tat nicht einfach Lebenslänglich gibt?
Kurz mal ganz genau nachgedacht!
Warum nicht ganz einfach „echtes Lebenslänglich“ als Strafmaß beschließen? Warum so ein kompliziertes Konstrukt?
Was bedeutet – Zukünftig eine für die Gesellschaft gefährliche Person?
Warum nicht einfach Knast?
Warum der schon begonnene Versuch die Personengruppe auszuweiten?
Ein Dieb oder Trickbetrüger ist nun wirklich keine Bereicherung für die Gesellschaft.
Aber wo soll die vorsorgliche Verwahrung Enden?
Warum nicht wie in allen anderen Ländern der Welt auch – Knast, Gefängnis, Haft!
Warum nicht?????
Warum ein Gesetz mit dem absolut jede Person die gewissen Leuten gefährlich werden kann, weggesperrt werden kann?
Wann hätte der erste Nazi gesessen „dauerhafte Wiederholungsgefahr“?
Wann der erste „fast beinahe so gut wie schon Nazi“
Wann der erste „na eigentlich schon doch Nazi“
Wann der erste „zu weit Rechts und darum gefährlich“?
Leute denkt mal nach. Ganz dringend.
Wann haben diese „Täter sind doch auch nur Menschen Medien“ diese Kuscheljustizreporter jemals nach wirklich harten Strafen gerufen?
Kindermörder, Vergewaltiger und ähnliche waren der angebliche Grund für dieses seltsame Gesetz.
Lebenslänglich ist Lebenslänglich – Basta
Meinetwegen kann nach 20 oder 30 Jahren geprüft werden ob so einer noch eine Gefahr ist.
Wo ist da das Problem?
Dem Berliner U-Bahnkopftreter für versuchten Mord 30 Jahre verpassen und nach 15 Jahren prüfen ob er noch eine Gefahr ist. Falls ja bleibt er sitzen, wenn nicht kommt er unter Auflagen frei.
Nöööööö, etwas Jugendarrest und Freizeitantiagrotherapie in einem Urlaubssonnenland ist das Schlimmste was ihn erwartet. Wäre er noch ein Migrant dann ist er am ende sogar selbst noch ein Opfer der Gesellschaft und muss bedauert werden.
Es gibt bei diesem Gesetz einen zweiten Tabubruch.
Jemand begeht eine Straftat. Wird verurteilt. Während der Haft wird eine neues Gesetz geschaffen welches seine Haft auf unbestimmte Zeit verlängert.
Wir alle bewegen uns hier in einer Grauzone. So manch einer schreibt Dinge die ihn mit Gesetzen in Konflikt bringen können.
Vergewaltiger und Mörder gab es schon seit es Menschen gibt. Entweder Knast oder nicht.
Warum also ein seltsames, fragwürdiges Gesetz mit dem auch alle anderen die vielleicht eventuell möglicherweise zukünftig eine Gefahr für die Gesellschaft werden könnten weggesperrt werden können?
.
ALLES WIRD GUT
Keine Panik !
ALLAH sei Dank , und ALLAH sei von mir hier mal ausnahmsweise gepriesen , nur ein noch sehr kurzes und zeitlich sehr begrenztes Problem !
Wenn wir weiter so viele Muslime ins Land (Europa)holen und diese sich im Gegensatz zu uns Europäern sich weiter hier so vermehren ,haben diese hier in spätestens 80 Jahren die absolute Bevölkerungsmehrheit(( 66,6,% )hier in Europa und werden mit dieser Mehrheit hier solche Gesetze und Urteile abschaffen und die Sharia und Fatwas
einführen !
http://www.islaminstitut.de/Fatawa-Gutachten.10.0.html
Dann gibt auch hier Körperstrafen und den Lusttätern werden die Eier abgeschnitten , auf daß Ihnen die Lust zur Tat fehle , die
Arme abgeschnitten , auf daß sie ihr potentielles Opfer nicht mehr packen können oder ein Bein , auf daß sie das potentielle Opfer nicht mehr verfolgen können ,oder die Augen ausgestochen , auf daßsie ihr potentielles Opfer erst gar nicht sichten und zur Lust kommen und schlimmstenfalls werden sie gesteinigt ,dann hat sich das Problem !
Wenn die europäischen und deutschen Gerichte aber so weitermachen ,geht das noch schneller
mit der Einführung der Sharia ,denn dann werden auch christliche und atheisteische aufgeklärte Bürger der autochtonen europäischen Bevölkerung , denen das Hemd näher wie der Rock ist , im Interesse ihrer eigenen Kinder und Enkel sich nicht länger vor unsere geliebten Menschenrechte und Grundrechte stellen und diese bis zum letzten Blutstropfen verteidigen , sondern einer vorzeitigen Einführung der Sharia hier zustimmen !
Also keine Panik auf der Titanic….
Alles regelt sich …!
. ..ALLES WIRD GUT !!…???????!?????????
.
In der EU steht halt der Täterschutz über dem Opferschutz – das gilt natürlich auch für potentielle Täter und Opfer.
Wieviel EU-Mist müssen wir noch ertragen????
#69 EinSuchender (05. Mai 2011 04:31)
Fragwürdiges Gesetz?
Ich meine, der notwendige Schutz der Allgemeinheit gegen notorische Straftäter kippt viele Deiner Argumente!
Wichtig ist natürlich, dass kein Mißbrauch mit der Sicherheitsverwahrung betieben werden kann!
#66 myotis (05. Mai 2011 00:59)
Großbritannien und Belgien nicht!
P = Portugal
I = Irland
I = Italien
G = Griechenland
S = Spanien
D’accord, die USA sind auch ein Negerland, haben schließlich auch am meisten von denen.
Parallelen zu Deutschland sind jedoch vorhanden.
Wir haben die Anatolier und Islamisten, die USA haben die Neger und Latinos.
Diese Migrantengruppen leben weitgehend von Sozialhilfe.
P. S.,
mit den Benelux-Ländern, Skandinavien, Österreich, Schweiz und mit Großbritannien zusammen könnte ich mir eine €uro-Zone vorstellen.
Die übrigen EU-Negerstaaten sollten vielleicht eine Lira-Zone einführen.
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