Milde Strafe für Frankfurter U-Bahn-SchubserDer in Frankfurt-Sossenheim lebende Pakistani Hossein H. stieß im Mai letzten Jahres an einer U-Bahnstation die 20-jährige Anna P. auf die Gleise, kurz bevor ein Zug einfuhr. Nur dem schnellen Handeln zweier U-Bahn-Wachmänner verdankt die Deutsche ihr Leben. Jetzt wurde das Urteil für den polizeibekannten Schläger und Fast-Mörder gefällt: 100 Arbeitsstunden und Anti-Gewalt-Training.

Die BILD berichtet:

Die unfassbare Tat erschütterte Frankfurt letzten Mai. Morgens wartet Anna P. (20) auf die U 5. Ein junger Mann schreit sie an, schlägt ihr 2 Mal die Faust ins Gesicht – und wirft die zierliche 20-Jährige ins Gleisbett!

In letzter Sekunde ziehen die U-Bahn-Wachmänner Grigori Reutmann (52) und Serhij Pataschko (41) die Verletzte raus. Tagelang jagt die Kripo den feigen Schubser – erfolglos! Als BILD Überwachungsfotos veröffentlicht, stellt sich Pakistani Hossein H. (18).

Jetzt Prozess! Der Sossenheimer ist nur wegen Körperverletzung dran! Staatsanwältin Nadja Niesen: „Eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags scheitert am Vorsatz, den man ihm nicht nachweisen kann.“
Unglaublich: Der polizeibekannte Schläger und Arbeitslose stellt sich vor Gericht selbst als Opfer dar – obwohl auf dem Überwachungsvideo klar zu sehen ist, wie er Anna P. grundlos traktiert: „Sie hat mich und meine Oma beleidigt!“

Da platzt der resoluten Jugendrichterin Christ der Kragen: „Sie haben ihr richtig voll eins in die Fresse gehauen! Diese Tat hätte gravierende Folgen haben können!“ Opfer Anna ruft: „Ich hätte sterben können…“

Da Hossein H. kein Tötungsvorsatz nachzuweisen ist, kommt er mit 1 Jahr Jugendstrafe (auf Bewährung), 100 Arbeitsstunden und Anti-Gewalt-Training davon.

Sowas nennt man dann wohl Migrantenbonus…

» verwaltung@lg-frankfurt.justiz.hessen.de

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128 KOMMENTARE

  1. Doch so viel ?
    3 Stunden Fernsehverbot hätten es doch auch getan !

    Pack widerwärtiges !!

  2. Warum nicht Freispruch, er wollte doch nur eine Ungläubige (niederer als das Vieh) entsorgen, so wie Mohammed im Koran es befiehlt!!!!!!

  3. Diese Menschen mit ihrer vielfältigen Kultur, ihrer Herzlichkeit und ihrer Lebensfreude sind eine Bereicherung für uns alle!“ (Maria Böhmer Bundesintegrationsbeauftragte CDU)

  4. Yup. So isses – und das ist auch gut so.
    Waehlt schwarz – rot – rotrot – gelb – gruen, und Ihr sollt es bekommen!

  5. Ein ganz klarer Fall:

    Lebenslänglich und danach Ausschaffung. AUCH wenn ihn im Pakistan die Todesstrafe drohen sollte. Die ist dann sein Problem. Das Aufenthaltsrecht ist lebenslang verwirkt.
    Fertig.

    Mit so einem G`schwerl darf man net lang fackeln.

    Endlich Opferschutz statt Täterschutz.

    Kein Bonus für Mohammedaner.

    MilitesChristi

  6. Diese Richter und Staatsanwälte sind wirklich Volksfeinde. Meines Erachtens hätte man ihn wegen versuchten Mordes anklagen müssen, aber dann nicht ins Gefängnis sondern in das nächste Flugzeug nach Karatschi bringen sollen.

  7. U-Bahn-Schubser muss in Haft

    Artikel vom 21.01.2009

    Der so genannte U-Bahn-Schubser aus München muss für 33 Monate ins Gefängnis. Er hatte eine Schülerin vor einen fahrenden Zug gestoßen, weil er sich von den spielenden Kindern auf dem Bahnhof provoziert fühlte.

    Der Rentner hatte die Tat glaubhaft bereut, sich entschuldigt und bereits freiwillig Schmerzensgeld an das Opfer gezahlt. Er wurde abweichend von der Anklage des Mordversuchs nur wegen gefährlicher Körperverletzung bestraft, mit zwei Jahren und neun Monaten Haft.

    Der 70-Jährige hatte am 2. Juni 2008 eine damals 13-jährige Schülerin auf einem Schwabinger U-Bahnhof gegen einen einfahrenden Zug gestoßen.

    http://www.news.de/gesellschaft/758243261/u-bahn-schubser-muss-in-haft/1/

    Der Rentner hatte wohl keinen Migrationshintergrund.

  8. An sich hat das Urteil Potential. Mit 100 Arbeitsstunden kann man einiges anstellen:
    100 Arbeitsstunden (Steinezerkleinern in einem Granitsteinbruch) innerhalb von einer Woche bei Wasser und Brot. Das ganze kombiniert mit Anti-Gewalt-Training nach jedem Arbeitstag.

  9. 100 Arbeitsstunden und Anti-Gewalt-Training davon.

    Kick-Boxen auf Steuerzahlerkosten !

    Finde ich jetzt richtig umenschlich, dass sind ja Urteile wie im 3. Reich.
    Da müssen die Gutmenschen noch mal ran.
    Diese rassitischen Richter verbauen unseren Talenten die ganze Zukunft.

  10. Das hat ja nichts mit dem berüchtigten Migrantenbonus zu tun. Neeeeiiiiiiiiin… Alles Hetze auf PI.

    Artikel 3,1 GG: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Aber Migranten aus dem islamischen Kulturkreis sind gleicher als Nichtmuslime. Verfassungswidrig, aber grün findet das toll.

    Noch einmal: Wer eine Frau auf Bahngleise schubst während ein Zug angefahren kommt, der handelt in purer Mordlust. Ein Deutscher sitzt für so was im Knast, ein Muslim bekommt 100 Stunden plus Anti-Gewalt-Training, damit er beim nächsten Mal erfolgreicher zuschlagen kann. Ihr Grünen, habt Dank hierfür.

  11. Hier kann man sich bedanken:

    Landgericht Frankfurt am Main
    Gerichtsstraße 2
    Telefon:069/1367-01
    Verwaltung@lg-frankfurt.justiz.hessen.de

    Solche RichterInnen gehören wegen Rechtsbeugung und vielleicht wegen Beihilfe zu einer Straftat angezeigt, verurteilt und die Lizenz entzogen!

    Aber – angenommen – nur mal angenommen, die Richterin wäre sehr pfiffig, dann könnte das politisches Kalkül sein vor der Wahl in Frankfurt morgen. Dass das hohe Wellen schlagen würde, war klar und wird den „Freien Wählern“ zusätzliche Stimmen geben.

    Ich hoffe allerdings zutiefst, die Staatsanwaltschaft legt Berufung ein.

    Glück auf!!

  12. #8 MilitesChristi (26. Mrz 2011 19:19)
    zitat
    Ein ganz klarer Fall:

    Lebenslänglich und danach Ausschaffung. AUCH wenn ihn im Pakistan die Todesstrafe drohen sollte. Die ist dann sein Problem. Das Aufenthaltsrecht ist lebenslang verwirkt.
    Fertig.

    Mit so einem G`schwerl darf man net lang fackeln.

    Endlich Opferschutz statt Täterschutz.

    Kein Bonus für Mohammedaner.

    MilitesChristi
    zitatende
    du hast die richterin vergessen. die sollte man als erstes ausschaffen. widerwärtig solche kuschelfo…

  13. Nach diesen massenhaften skandalösen Gerichtsurteilen habe ich keine Hemmungen mehr. Migrantenbonus hin oder her.

  14. …..die Deutschen haben nicht nur den Krieg verloren,nein sie haben auch ihren Verstand verloren,( Zitat)das sieht man besonders an den sogenannten Eliten,. Die Volksverräter,—die Mörder sind unter uns.

  15. das war nicht der erste Streich dieser Frau Richterin Christ:

    Nach der Disko
    ————–
    Polizisten zum Krüppel geschlagen
    =================================

    Von KLAUS REIMANN

    Ein *Marokkaner* (19) vorm Jugendgericht. Er grinst. „Ist Ihnen denn
    überhaupt klar, was Sie angerichtet haben?“ fragt Richterin Christ.
    Der junge Mann schweigt.

    Abdeslam B. (19) hat den Frankurter Kripobeamten Frank S. (40) so
    schlimm mißhandelt, daß er an den Folgen der Verletzungen noch immer
    leidet, auf Dauer dienstunfähig ist.

    Mit seinem Kollegen Klaus F. (48) hatte der Kriminalhauptmeister in
    einem Flughafen-Lokal zu Abend gegessen. Auf dem Nachhauseweg kam
    ihnen Abdeslam B. aus der Disko „Dorian Gray“ entgegen. Ausgelassen
    rollte er auf einem Gepäckwagen durch den Gang.

    Dabei fuhr er Frank S. über den Fuß. Der Kripobeamte schrie vor Schmer-
    zen auf: Der Fuß war gebrochen. Sein Kollege stellte den Marokkaner
    zur Rede. Der schlug und trat wie wild auf Klaus F. ein: Gebrochenes
    Nasenbein, Jochbeinbruch. Dann boxte der Marokkaner auch Frank S. zu
    Boden.

    Der erlitt eine Gehirnblutung. „War 15 Minuten lang klinisch tot.“
    Daß er überlebte – ein Wunder. Doch die schlimmen Verletzungen haben
    gravierende Spuren hinterlassen: „Ich kann nicht mehr riechen,
    schmecken. Und beim Lesen oder Fernsehen kann ich mich höchstens noch
    20 Minuten konzentrieren“, sagt Frank S. vor Gericht – ein gebrochener
    Mann.

    Staatsanwalt Bender beantragte 3 Jahre Jugendstrafe für Abdeslam B.
    Verteidiger Baumann plädierte auf 2 Jahre mit Bewährung: „Er macht
    seit einem halben Jahr eine Ausbildung zum Hotelfachmann.“ Urteil am
    15. Januar.

    Bild Ffm, 05.01.01, S. 6
    ———————————————————————-
    Das Schand-Urteil
    —————–
    Polizist halb tot geschlagen
    ============================
    Bewährung für den Täter
    =======================

    Von MAX SCHNEIDER und KLAUS REIMANN

    Dieses Urteil bringt nicht nur Polizisten zum Schäumen: Ein Schläger,
    der einen Kripo-Fahnder halb tot prügelte, dessen Kollegen schwer
    verletzte, einen Ladendetektiv mit einer Bierflasche ins Gesicht schlug
    und sogar noch einen Überfall beginn, kommt mit Bewährung davon. Dank
    den „erziehrischen Gründen“ einer Richterin.

    *Marokkaner* Abdessalam B. aus Heddernheim. 19 Jahre alt. Über 30
    Festnahmen – Körperverletzungen, Überfälle, Erpressungen, Diebstähle,
    Nötigungen.

    Jetzt mal wieder auf der Anklagebank. Vorwurf: Er soll Kriminalhaupt-
    meister Frank S. (40) zum Krüppel geschlagen haben. Der war mit seinem
    Kollegen Klaus F. am Flughafen unterwegs, als ihnen B. entgegenkam.

    Der sucht Stunk, bricht dem Hauptmeister mit einem Gepäckwagen den Fuß.
    Wie von Sinnen tritt er auf den Beamten ein – Gehirnblutungen, Nasen-
    und Jochbeinbruch, 15 Minuten klinischer Tod. Auch Klaus F. wird
    niedergeboxt (BILD berichtete).

    Frank S. – ein gebrochener Mann. Für immer dienstunfähig, kein
    Geschmackssinn mehr, schwere Sprach- und Koordinationsprobleme.

    Und der Schläger? Er nahm gestern strahlend das Urteil von Richterin
    Sigrid Christ entgegen: 18 Monate auf Bewährung, 360 Stunden
    Sozialarbeit – verteilt über drei Jahre.

    Sogar der Verteidiger hatte mehr gefordert: 24 Monate „mit“, der
    Staatsanwalt drei Jahre „ohne“ Bewährung.

    Wieso ein so mildes Urteil? Aus „erzieherischen Gründen“ bildete Frau
    Christ keine Gesamtstrafe aus einer früheren Verurteilung (18 Monate)
    und der Flughafen-Bluttat, sondern verhängte noch mal ein Einzelurteil
    – wieder 18 Monate „mit“. Schließlich wolle man den 19-Jährigen ja
    nicht auch noch aus seiner Ausbildung herausreißen.

    Opfer Frank S. – „dank“ der Frühpensiopnierung muß der Beamte mit Frau
    und drei Kleinkindern jetzt mit 2000 Mark monatlich auskommen.

    Fassungslose Kollegen: „Was muß noch alles passieren? Der Täter wird
    belohnt und an das Opfer denkt niemand. Sein Leben ist für immer zer-
    stört.“ Auch Staatsanwalt Rösler schüttelt nur den Kopf, legt sofort
    Berufung ein.

    Schärftste Kritik auch vom Bund deutscher Kriminalbeamter. Chef
    Hubertus Harras: „Ein Skandal! Dieses Urteil ist ein Schlag ins
    Gesicht im Kampf gegen Gewalttätigkeit. Für den Täter ist das wie
    ein Freispruch – zum wiederholten Mal.“

    Richterin Sigrid Christ war gestern nicht für eine Stellungnahme zu
    erreichen.

    Bild Ffm, 16.01.00, S. 3

  16. Unter dem Eindruck der ersten Empörung über die skandalöse Gerichtsverhandlung habe ich bereits am 25.03.11 unter dem Bericht über die Republikaner zur BaWü-LTW (dort 109) und dem Interview mit Theophil Pfister (dort 34) den Artikel aus der Frankfurter Rundschau vom selben Datum über den Vorgang kopiert. Wer will, kann ihn dort lesen, deshalb möchte ich ihn an dieser Stelle nicht noch einmal kopieren, auch um mich nicht dem Vorwurf überflüssiger Wiederholungen auzusetzen.

    Nur soviel:

    In der FR wird das Opfer als eine Art „wüste“
    Schlampe hingestellt (mit viel zu dick aufgetragener Schminke und viel zu engen Hosen), die kaum des Deutschen mächtig sei und andere wie ein „Fuhrknecht“ beschimpfe.

    Demgegenüber wird der Täter als sympathischer junger Mann in „fröhlich-buntem Ringelpulli“ dargestellt, der sich, bevor er sein Opfer auf die Gleise stieß, auch sorgsam „vergewissert“ habe, dass in den nächsten Minuten kein Zug einfahre.

    Angeichts soviel tenenziös-verzerrter Schönfärberei eines feigen und hinterhältigen versuchten Totschlags kann man nur wehmütig zur Kenntnis nehmen, wie diese von Karl Gerold begründete Zeitung heute heruntergekommen ist.

  17. Hmm—-Realsatire ein
    Vielleicht sollte der Hr.Kachelmann mal schnell zum Islam konvertieren, er würde blitzschnell freigesprochen und Stattsanwalt nebst Richter werden sich entschuldigen. Die Betroffene wird sofort festgesetzt und wegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu 100 Stunden nächtlichem spaziergehens in Bremens
    Multikulti Landschaft verurteilt. Als Bewährung werden die friedliebenden Talente gebeten keine Flaschen zu benutzen.

  18. Gut zu wissen: In Deutschland ist es kein Tötungsvorsatz, wenn man jemanden vor einen einfahrenden Zug schubst.
    Da entstehen gleich mehrere Rechtsfragen:
    Gilt das immer, oder nur, wenn man Deutsche vor den Zug schubst?
    Was war die Tat denn dann? Ein Hilferuf, um Aufmerksamkeit zu erregen?
    Eien Aufforderung zum Spielen? Ein Liebesbeweis? (Was weiß man denn, welche Balzspiele Musels so treiben in der Brunft?)

    Das Lustigste daran: Die Mehrheit der Schland-Bewohner findet das ganz in Ordnung. Und das seit Jahrzehnten! Besserung nicht in Sicht, man wählt sich noch mehr von der selben Medizin! Leute, euch ist nicht mehr zu helfen!

  19. Da lob ich mir die Justiz im Musterländle, sobald der 1. Landesbeamte im Landkreis Lumpenburg gegen einen Bürger ein Urteil wünscht, bekommt der (auch nach Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft) ein Urteil über 90 Tagessätze, wegen versuchter Körperverletzung obwohl niemand verletzt wurde und eindeutig nachgewiesen wurde, dass eine Körperverletzung nicht beabsichtigt war.
    Glücklicherweise herrschen im Musterländle ehliche, lybische Verhältnisse!

  20. Email an dese Verteidigerin von Tätern
    http://www.bild.de/regional/frankfurt/freispruch/jammerte-vor-gericht-und-muss-nicht-ins-gefaengnis-17073408.bild.html

    UNGLAUBLICH !! Eine Deutsche Kartoffel hätte 5 Jahre ( wie auch richtig) erhalten

    Was sind DAS für Richter ??
    Die fern dem Recht richten ??

    Solche RichterInnen gehören wegen Rechtsbeugung und vielleicht wegen Beihilfe zu einer Straftat angezeigt, verurteilt und die Lizenz entzogen!

    Jugendrichterin Christ der Kragen: „Sie haben ihr richtig voll eins in die Fresse gehauen! Diese Tat hätte gravierende Folgen haben können!“ Opfer Anna ruft: „Ich hätte sterben können…“
    Da Hossein H. kein Tötungsvorsatz nachzuweisen ist,

    Wieso ? ist die Tat an sich , sichtbar im Video KEINE Tötungsabsicht ?? jemand willentlich auf die Gleise schubsen IST TÖTUNGSABSICHT

    kommt er mit 1 Jahr Jugendstrafe (auf Bewährung), 100 Arbeitsstunden und Anti-Gewalt-Training davon.

    Unglaublich wie Richterinnen stets die besten Verteidiger von Opfern sind… Opfer sind Richterinnen so was von egal !!!

    Sollte der Täter wieder straffällig werden, so ist die Richterin sofort wegen Beihilfe anzuklagen !!

    Ich glaube eher an die Unschuld einer Strassenhure in Frankurt , als an die GERECHTIGKEIT der Justiz

  21. Falls es in Frankfurt noch Autochtone gibt (sind nach 17.30h nicht mehr viele wenn die Lohnsklaven der Finanzindustrie das Bankenviertel verlassen haben), sollten sie sich mal ein Beispiel an den Österreichern nehmen: Gerechte Strafen für die Täter von St. Johann
    http://www.facebook.com/topic.php?uid=143285239064615&topic=67#!/pages/Gerechte-Strafe-f%C3%BCr-die-T%C3%A4ter-von-St-Johann/143285239064615
    Das wäre in diesem Fall genauso möglich. Bin gespannt, ob die WEB 2.0 Generation einen gewaltsam herbeigeführten Sturz auf die S-Bahngleise genauso als „nicht nachgewiesene Tötungsabsicht“ interpretiert wie die deutsche Justiz.
    Vielleicht eröffnet auch mal einer eine Webside mit der Adresse wwww.migrantenbonus.net auf der man dann schön die entsprechenden Urteile, Sachverhalte und Richter erfassen kann.
    Wäre toll für den Tag wenn die Republik den Bach runtergeht…

  22. @Rationalist64
    hast du einen link zu dem FR Artikel. würde den gerne lesen…

    wieso stehen meine Kommentare unter moderation?

  23. #16 DerBoeseWolf (26. Mrz 2011 19:28)
    zitat

    Solche RichterInnen gehören wegen Rechtsbeugung und vielleicht wegen Beihilfe zu einer Straftat angezeigt, verurteilt und die Lizenz entzogen!
    Aber – angenommen – nur mal angenommen, die Richterin wäre sehr pfiffig, dann könnte das politisches Kalkül sein vor der Wahl in Frankfurt morgen. Dass das hohe Wellen schlagen würde, war klar und wird den “Freien Wählern” zusätzliche Stimmen geben.
    zitatende
    glaube nicht, dass die schl…pe die „freien wähler“ überhaupt kennt. wahrscheinlicher ist, dass sie gegen sarrazin und heisig gegeifert hat. anders kann ich mir so ein urteil nicht vorstellen. 🙁

  24. Man kann fast nur noch raten.
    Fahndet garnicht mehr nach Talenten. Lasst sie einfach laufen und erspart uns Peinlichkeiten der deutschen Justiz.

  25. Die „deutsche“ Justiz mal wieder…

    „Keine Tötungsabsicht“?!?

    Na ja, wer aus einem rückständigen Land stammt, in dem Eselfuhrwerke Haupttransportmittel sind, kann sich wahrscheinlich die Wirkung einer fahrenden U-Bahn auf den menschlichen Körper nicht erklären, muss sich wohl die Richterin gedacht haben.

    Migrantenbonus vom Feinsten mal wieder!

    Und dann immer noch die gespielte Empörung der Richter vor der Verkündung der Pille-Palle-Urteile, genau wie in dem Vergewaltigungsfall in Bremen, irgendwie schizophren diese Juristen…

    http://www.pi-news.net/2011/03/skandaloses-freiwild-urteil-in-bremen/

    Der Rentner in München hat bedauert und Schmerzengeld gezahlt, kommt aber (zu Recht) dennoch in den Knast und hier gibt’s für einen 20-Jährigen (!) mal wieder mildernde Umstände nach Jugendstrafrecht, obwohl er sein Opfer noch beschuldigt und vor Gericht offensichtlich die Tatsachen verdreht, um sich selbst als Opfer darzustellen…

    Unglaublich!!!

  26. Wird eigentlich heutzutage ein Urteilssprch noch mit der Phrase „Im Namen des Volkes“ gesprochen? Wenn ja, ist das ein Hohn!

  27. lasst uns doch mal eine eigene richter rubrik gründen, wo alle „skandal“ urteile rein kommen….mit namen, bild und anschrift dieser großartigen Richter…

  28. 100 Arbeitsstunden müssen für den Täter etwas sehr außergewöhnliches sein, wenn das eine Strafe sein soll.

    Also wenn ich nach meinem normalen Arbeitspensum rückwärts schließe, dann wäre ich ein regelrechter Massenmörder.

  29. Warum hat die zierliche junge Frau nicht auf die herrliche Dezernentin für Integration der Stadt Frankfurt, Frau Eskandari-Grünberg, gehört:

    „Migration ist in Frankfurt eine Tatsache. Wenn Ihnen das nicht passt, müssen Sie woanders hinziehen.

    Wenn die Menschen nur einmal zuhören wollten! Morgen werden die verkommenen Grün-Wähler in den besseren Vierteln uns zeigen, wie sehr sie uns verachten und wünschen, wir würden verschwinden und türkischen Muftis oder arabischen Heldenmenschen Platz machen.

  30. wäre ich dieser drecksacktäter, würde ich die 100 stunden nicht ableisten. dem sozialarbeiterfuzzi würde ich von meinen „brüdan“ erzählen, die wissen, wo sozialarbeitersfuzzi haus wohnt 🙂
    und zack, habe ich meine stundenscheinchen im sack und die dämlichen deutschen können mich mal …

  31. Ihr müsst die Richter doch auch verstehen. Würden alle nach Recht und Gesetz verurteilt, hätten wir mehr Migras im Gefängnis als in Freiheit. So schnell kann man Knäste garnicht bauen, wie die Richter sie füllen könnten.

  32. „a Hossein H. kein Tötungsvorsatz nachzuweisen ist, kommt er mit 1 Jahr Jugendstrafe (auf Bewährung), 100 Arbeitsstunden und Anti-Gewalt-Training davon.“

    Ein Klassiker…..

  33. #37 Fensterzu

    Glaub‘ mir, die Grün-Wähler in den besseren Vierteln verachten uns sicher nicht und wollen uns auch garantiert nicht gegegen „arabische Heldenmenschen“ ersetzen.Ich weiß es, denn ich war selbst viele Jahre Grünen-Wähler (Schande über mich!) und habe viele Bildungsbürger in meinem Bekanntenkreis, die die Grünen immer noch wählen. Nee, das ist pure Unkenntnis (oder Verdrängung) der Gefahren die durch den Islam ausgehen, gepaart mit krankhafter Gutmenschitis. Aber wehe, in einem der besseren Wohnviertel soll plötzlich eine Moschee gebaut werden …

  34. Jetzt hört aber mal auf: 100 Arbeitsstunden sind für Hossein eine ganz schön heftige Straße! Das ist nämlich ein Vielfaches von dem, was er in seinem Leben bisher gearbeitet hat – das ist der junge Mann doch überhaupt nicht gewohnt!

  35. Wie wohl das Urteil gewesen wäre, wenn ein Bio-Deutscher eine M*uselina mit dem klangvollen Namen Marwa auf die Gleise gestoßen hätte?

  36. „Na, bei der „Strafe“ gehn wir mal Muselmädchen Schubsen“

    …würde ich als junger Indigener mal sagen.

    Der Aufschrei wäre unvorstellbar!

    Unser Buntespräser hätte morgen einen neuen Frack aus Sackleinwand und Aschenfutter.

  37. Bevor jemand ankommt und behauptet, Knast mache die Täter nur noch schlimmer…

    Bei einer anderen „gefährlichen“ Straftat, gibt es in Deutschland kein Mitleid:
    1 x Holocaust relativieren: 1-2 Jahre Haftstrafe
    Keine Bewährung. Kein Relativierungsabsichtnachweis notwendig.

  38. Staatsanwältin Nadja Niesen, jetzt kennen wir deinen Namen!
    Wenn ich einen Menschen vor die einlaufende
    U-Bahn stoße ist das keine Tötungsabsicht?
    Aber Zivilisten sind ja diesem Staat scheißegal!
    Hätte der Mitbürger das mit einem Polizisten oder Politiker gemacht hätte er MINDESTENS 15 Jahre mit Sicherheitsverwahrung gekriegt.

  39. #45 Azarius (26. Mrz 2011 20:12)

    Jetzt hört aber mal auf: 100 Arbeitsstunden sind für Hossein eine ganz schön heftige Straße! Das ist nämlich ein Vielfaches von dem, was er in seinem Leben bisher gearbeitet hat – das ist der junge Mann doch überhaupt nicht gewohnt!

    Ich bitte dich !

    Bring die Grünen und Moslems nicht auf dumme Ideen.

    Nacher wird noch von Zwangsarbeit
    gesprochen.
    Ich sehe schon die Talente Hand in Hand mit den grünen vorm europäischen Grichthof für Menschenrechte 😉

  40. Staatsanwältin Nadja Niesen!
    Wenn ich einen Menschen vor die einlaufende
    U-Bahn stoße ist das keine Tötungsabsicht?
    Aber normale Bürger sind ja diesem Staat scheißegal! Die müssen das aushalten!
    Hätte der K-an-a-cke das mit einem Polizisten oder Politiker gemacht hätte er MINDESTENS 15 Jahre mit Sicherheitsverwahrung gekriegt.

  41. #47 kabelkanal (26. Mrz 2011 20:14)

    Ich habe das Gefühl, bei dem Artikel fehlt noch was.

    „…
    Die Polizei nahm vier tatverdächtige Jugendliche fest.“

    Da könnte es gut so weiter gehen:
    „Kurz darauf entließ sie die vier Südländer wieder und die Beamten bekamen einen Anschiss von Wowereit.“

  42. Selbst wenn die PI-Initiative „Sicherheit schaffen“ durchkäme und Pakistan versprechen würde diesen Täter aufzunehmen, würde er bei solchen Richtern nicht ausgewiesen werden.

    Da gibt es noch so viele Baustellen, die unser Justizapparat überarbeiten muss, dass das Gekreische von den Ausschaffungsgegnern klingt als würden die auf einem anderen Stern leben.

  43. ich kann es immer noch nicht glaube! so eine milde strafe! was sagt das denen, naja wen mir mal nich so ist schups ich einfach jemanden vor den zug???

  44. Man wandelt die Straßen der Kuffar, sucht sich, seiner vermeintlichen Überlegenheit bewusst, das schwächste Glied aus und schubst es vor einen heraneilenden Zug. Versuchter Mord? – Natürlich nicht.

  45. Das Mädel ist doch aus Sicht der Mosleme und des Islams nur ein unwertes Leben das man jederzeit vor die U-Bahn rempeln kann. Schlimm nur das die deutsche Justiz auch diese Ansichten vertritt, wie kommt sie sonst auf so ein Schandurteil bei dem versuchtem Mordanschlag?? Was muss in dem Opfer vor sich gehen??

  46. So gehts na nun nicht: 100 Stunden Kickbox Training, nicht kommen geht nur, wenn er wirklich mal keine Lust hat!!!

    Wobei, laßt uns nicht zu hart mit ihm sein, dem Grundguten, die Oma wurde beleidigt, außerdem ist er bisher noch kaum polizeilich in Erschienung getreten, lediglich 3 x Raub, 5 x Körperverletzung (Alles nur Kartoffeln, also ganz easy) 10 x Vergewaltigung, lediglich 3 x Ladendiebstahl.

    Eine positive Sozialprognose ist wahrscheinlich, außerdem hat er einen festen Wohnsitz und ist an und für sich auch ein recht netter Kerl. Nur halt Oma beleidigen, ankucken, vor ihm gehen, keine Zigarette geben, bessere Jacke als er haben, usw geht mal gar nicht, da macht er dann halt schon mal Gebrauch von seinem Recht als Über-Kanacke!!!

  47. Auch in Berlin hält die Gewalt an U-Bahnhöfen unvermindert an. Heute berichtet die Berliner Polizei:

    Bei einem Raub ist heute früh ein Mann in Wilmersdorf schwer verletzt worden. Nach seinen Angaben hatten ihn sieben Personen gegen 5 Uhr 30 auf dem U-Bahnhof Kurfürstendamm angesprochen und nach Zigaretten gefragt. Als er verneinte wurde er von einem aus der Gruppe zunächst durchsucht und nach einem kurzen Wortgefecht von einem anderen mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Im weiteren Verlauf schlugen, würgten und traten die Täter ihr Opfer. Bevor sie ihm sein Geld aus der Hosentasche wegnahmen, wurde ihm mit einem Schlagstock gegen die Stirn geschlagen. Er konnte danach vor seinen Angreifern aus dem Bahnhof flüchten. Auf der Straße hielt er ein Taxi an und ließ sich in ein Krankenhaus fahren, wo er stationär blieb. Von dort alarmierte der 23-Jährige die Polizei. Alle sieben Täter konnten unerkannt entkommen.

    http://www.haolam.de/index.php?site=artikeldetail&id=4882

  48. 100 Arbeitsstunden… das ist hart!
    Aber ich bin sicher, auch wenn er dazu nicht erscheint, bekommt er keinerlei Probleme damit.

    Und auch nicht beim nächsten oder übernächsten Mal, oder beim 100. Mal…

  49. „Keine Tötungsabsicht.“

    Die Begründung sagt aus, dass der Pakistani mit seiner verwandtenehe-bedingt geschädigten Gehirnzelle der Zusammenhang zwischen ins Gleisbett schubsen, einfahrender U-Bahn und Tötung nicht herstellen konnte.

    Danke an die Richteuse für das rassistische Urteil über die Debilität von Pakistanis.

  50. @ #74 Schmitty

    PS: das Mädchen soll ihn rassistisch peleidigt haben!

    Wenn er nicht all die Jahre hier völlig verschlafen hat, muss ihm klar sein, dass diese herausgestoßenen Wörter in Verbindung mit seinem exotischen Aussehen jedes Verbrechen in Deutschland entschuldigen werden. Er wäre dumm, sich diesen geschäftlichen Vorteil entgehen zu lassen!

  51. Wenn es noch mehr StaatsanwältInnen in Deutschland gibt wie Nadja Niesen, dann sollte man das Waffenrecht ändern und freien Bürgern ohne Vorstrafe das Mitführen von Schusswaffen gestatten. Denn StaatsanwältInnen wie Nadja Niesen verwässern die Abschreckwirkung des Straafrecht und machen das Justizwesen lächerlich. Dadurch können Gewalttäter frei und ungehemmt ihre Agressivität ausleben, ohne Angst vor nennenswerter Strafe. Gegen willkürliche Gewaltexzesse muss man sich schützen dürfen !!!

  52. „Da platzt der resoluten Jugendrichterin Christ der Kragen: „Sie haben ihr richtig voll eins in die Fresse gehauen! Diese Tat hätte gravierende Folgen haben können!“ Opfer Anna ruft: „Ich hätte sterben können…““

    Was ist das überhaupt für eine Ausducksweise für eine deutsche Richterin, „voll eins in die Fresse“?! Wollte die den Kameltreiber beeindrucken oder wie?!
    Ein bisschen Form darf ja ruhig ab und an mal sein, auch bei emanzipierten Lespen im Richteramt.

  53. Die unfassbare Tat erschütterte Frankfurt letzten Mai. Morgens wartet Anna P. (20) auf die U 5. Ein junger Mann schreit sie an, schlägt ihr 2 Mal die Faust ins Gesicht – und wirft die zierliche 20-Jährige ins Gleisbett!

    Unfassbar ist das schandurteil!

    Was bei dieser justizschande resolut an der Jugendrichterin Christ sein soll, weiss nur die blöd-zeitung allein.

  54. Zwei gleiche Fälle:
    1.
    „Der 70-jährige Ludwig D. gestand vor dem Landgericht München unter Tränen, im Juni vergangenen Jahres eine 13-Jährige gegen eine einfahrende U-Bahn geschubst zu haben.
    Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten versuchten Mord vor.“

    2.
    „Der in Frankfurt-Sossenheim lebende Pakistani Hossein H. stieß im Mai letzten Jahres an einer U-Bahnstation die 20-jährige Anna P. auf die Gleise, kurz bevor ein Zug einfuhr. Der Sossenheimer ist nur wegen Körperverletzung dran! Staatsanwältin Nadja Niesen: „Eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags scheitert am Vorsatz, den man ihm nicht nachweisen kann.“

    Aber 2 unterschiedliche Beurteilungen unserer „unabhängigen“ Justiz: der deutsche Rentner macht einen Mordversuch.
    Der pakistanische Migrant eine Körperverletzung.

    Nur noch zum Kotzen!

  55. Man stelle sich einmal den umgekehrten Fall vor: Ein Deutscher stößt auf einem pakistanischen Bahnhof eine Einheimische ohne jeden Anlass auf die Gleise. Man kann davon ausgehen, dass der „ungläubige“ Täter sofort von den Umstehenden gelyncht worden wäre.

    Bei dieser Gelegenheit soll an den Vorfall vom 15.08.2010 im Nordosten Pakistans erinnert werden, bei dem 2 Jugendliche (15 und 17 Jahre) auf Grund des bloßen Verdachts des Diebstahls von der Menge bestialisch zu Tode geknüppelt wurden. (Hierüber gibt es ein Video unter http://www.plapperstorch.de.)

    PI berichtete seinerzeit:

    “ Der Mann in Weiß ist besonders gnadenlos. Immer wieder schlägt er zu, mit einem langen Holzknüppel, die umstehenden Menschen treiben ihn an. Auf einer staubigen Straße von Sialkot im Nordosten Pakistans liegen zwei Brüder, 15 und 17 Jahre alt, sie rühren sich längst nicht mehr. Doch ihre Peiniger prügeln weiter. Kinder schauen zu, manche von ihnen nicht viel größer als die Mordwaffe, und auch ein Mann in Uniform steht tatenlos ganz vorne. Ein Polizist.

    Hintergrund war ein bloßer Verdacht: Der Mob hatte die Jungen für Diebe gehalten – zu Unrecht, wie sich später herausstellen sollte. Doch das interessierte in der Menge offensichtlich niemanden. Die Brüder starben unter den erbarmungslosen Schlägen ihrer Peiniger. Die Leichen hängte der Mob an den Füßen auf. Zu Tode geprügelt und zur Schau gestellt.
    Doch woher kommt der Hass? Diese kaum vorstellbare Wut, die exzessive Gewalt? “

    Der pakistanische U-Bahn-Schubser kommt aus einem Kulutrkreis, in dem ein Menchenleben nichts zählt – und das einer „ungläubigen“ Frau schon gar nichts.

    Hossein H., der pakistanische Täter, weiß gar nicht, wie gut er es hier im zivilisierten Deutschland hat.

  56. bereicherer scheinen auf heimtückische straftaten zu stehen, ob sie frauen säure ins gesicht schütten oder vor einen zug schubsen. männlichkeit pur!

    so etwas gab es doch schon vor ca. 10 jahren. da haben soweit ich weiß auch 1 oder 2 moslems eine frau vor die u-bahn gestoßen, die konnte in letzter sekunde durch ihre freundin gerettet werden.

  57. das opfer anna kann einem leid tun , erst muss sie sowas durchmachen, incl gerichtsstress, dann kommt der moslemtäter mit einem witzurteil davon

  58. Hossein H., der pakistanische Täter, weiß gar nicht, wie gut er es hier im zivilisierten Deutschland hat.

    Doch, das weiss er, darum ist der Bunte Bereicherer ja hier und will nie wieder weg.

    Und weil sein Buntsein nach der Meinung unserer Linksgrünen als Bleibequalifikation ausreicht, darf er auch hier bleiben und Verbrechen gegen die Aufnahmegesellschaft begehen anstatt dankbar sein zu müssen.

  59. Staatsanwältin Nadja Niesen: „Eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags scheitert am Vorsatz, den man ihm nicht nachweisen kann.“

    Seltsam: Mir ist eine Verurteilung wegen versuchten Mordes bekannt, bei der die „billigende Absicht“ zu töten genügte. Und die ist hier doch offenkundig ebenfalls gegeben!?

    #56 kt (26. Mrz 2011 20:16)

    Bei einer anderen “gefährlichen” Straftat, gibt es in Deutschland kein Mitleid:
    1 x Holocaust relativieren: 1-2 Jahre Haftstrafe
    Keine Bewährung.

    Sie suggerieren, dass es für das Bestreiten des Holocaust in Deutschland keine Bewährungsstrafen geben und die Haftzeit hierfür mindestens ein Jahr betragen würde. Beide Behauptungen sind falsch. So leugnete der Rechtsextremist Dirk Zimmermann durch Versenden eines entsprechenden Buches an Person des öffentlichen Lebens den Holocaust. Konsequenz:

    (…) Aufgrund dieses Schreibens, welches er auch an drei weitere Personen schickte, immer mit dem verbotenen Buch als Beilage, kam von der Staatsanwaltschaft ein Strafbefehl. Darin teilte man ihm mit, das er 9 Monate, ausgesetzt zur Bewährung für diese Aktion bekommen soll. Außerdem muss er 126 Euro Gerichtskosten zahlen. Zimmermann nahm den Strafbefehl nicht an und legte Einspruch ein. (…)

    Also reden Sie keinen Unsinn!

  60. @ #51 KDL #37 Fensterzu

    Glaub’ mir, die Grün-Wähler in den besseren Vierteln verachten uns sicher nicht und wollen uns auch garantiert nicht gegegen “arabische Heldenmenschen” ersetzen.

    Das war mir schon klar, aber ein wenig Romantizismus gibt es vielleicht schon – diese edlen Menschen völlig frei von Konsumdenken, die ihre herrliche Landschaft (die Wüste!) so wunderbar reinhalten?

    Hätte ich jemals einen Funken Bewunderung für die Sklaven des Propheten empfunden, wäre dieser endgültig erloschen, als ich im Fernsehen einen afghanischen Freiheitskämpfer seinen Turban ein Stück abwickeln, sich herzhaft hineinschneuzen und das edle Stück Stoff dann wieder um seinen erleuchteten Kopf wickeln sah. Jetzt weiß ich wenigstens, warum die zukünftigen Herren der Welt so resistent gegen neue Gedanken sind.

    Zum Ende dieses Tages könntest du mir gerne einmal deinen Namen KDL erklären, nachdem ich ihn langsam mindestens fünf Jahre kenne. Ich muss immer an ZDL denken, die es bald auch nicht mehr gibt. 🙂

  61. @Fensterzu
    Ja, das ist ein guter Trick und er wirkt. Als der Malergeselle in Berlin von hinten die Treppe runter ins Koma gekickt wurde, gab es entsprechende diskussionen bei Zeit-online. Die Behauptung wurde von irgendwem in den Raum gestellt, und dann gabs natürlich sofort irgendwelche Zeit lesenden SozialarbeiterInnen die Amelie usw heißen, die dann sofort drauf gegangen sind, also weg vom eigentlichen Thema und es ging dann seitenlang nur darum, ob der Maler denn nun eine „rechtsradikale Vergangenheit“ hätte und ob das nicht eine echte Sauerei wäre usw, und man wolle die Tat ja nicht rechtfertigen, aber Rassismus geht mal gar nicht, usw usf.

  62. @ #90 nicht die mama

    Und weil sein Buntsein nach der Meinung unserer Linksgrünen als Bleibequalifikation ausreicht, darf er auch hier bleiben und Verbrechen gegen die Aufnahmegesellschaft begehen anstatt dankbar sein zu müssen.

    In der Arte-Dokumentation heute über den Gewalt-Moscheebau in Köln-Ehrenfeld standen Grüne, Rote und Moslems einmütig vor den Protestierenden gegen die Moschee und schrien:

    „Frankfurt ist bunt, nicht braun, Frankfurt ist bunt, nicht braun!“

    Was müssen die Herzen der Einheimischen höher geschlagen haben bei ihrem lebensgefährlichen Widerstand gegen das seit 70 Jahren vergangene Dritte Reich! Und was müssen die Mohammedaner krampfhaft gegen das Lachen angekämpft haben angesichts dieser Deppen, die ihre zukünftigen Kranführer gegen die einzigen verteidigten, die ihnen noch Widerstand geboten haben.

    2050: Alle Moslems haben Deutschland beleidigt verlassen. Die Grünen fragen sich bei 0,5 Prozent verdutzt, warum sie nicht für die vollkommene Unabhängigkeit vom Öl gefeiert werden.

  63. #91 Columbin (26. Mrz 2011 21:45)

    Richtig muss es heißen:

    Mir ist eine Verurteilung wegen versuchten Mordes bekannt, bei der die “billigende Inkaufnahme” zu töten genügte.

  64. @ #95 Columbin #91 Columbin

    Richtig muss es heißen:

    Mir ist eine Verurteilung wegen versuchten Mordes bekannt, bei der die “billigende Inkaufnahme” [statt Absicht] zu töten genügte.

    Die Inkaufnahme – was für ein Juristenwort! – würde auch besser zu diesem Fall passen, und immer noch, wie du schreibst, zu einer Verurteilung wegen Mordes reichen. Aber wie schreibt #37 swoff ganz richtig:

    Na ja, wer aus einem rückständigen Land stammt, in dem Eselfuhrwerke Haupttransportmittel sind, kann sich wahrscheinlich die Wirkung einer fahrenden U-Bahn auf den menschlichen Körper nicht erklären, muss sich wohl die Richterin gedacht haben.

    Wir nehmen sie auf, zu Millionen – Nordafrika wartet schon ganz ungeduldig – und wofür wir unsere Landsleute juristisch verurteilen und gesellschaftlich hängen, entschuldigen wir bei ihnen mit der Religion eines halbirren Mörders und wegen ihrer romantischen Düfte und Umhänge.

  65. Das ist noch garnix. Vorausschickend: Ich, zwei deutsche Eltern, 60 Kg, 20 Jahre in USA gelebt, keine Vorstrafen, damals 46 Jahre alt.
    Mein Frustschläger (95 Kg) hat mich innerhalb von 20 Std. bereits durch 3 Übergriffe wehrlos geschlagen. Beim 4. Angriff, nachts an dem Hoftor meines Wohnplatzes, habe ich mich instinktiv und reflexartig gewehrt.
    Der 24 x vorbestrafte, hatte damals 2 offene Verfahren wg. gef. KV (was eigentl. vers. Mord sein hätte sollen). Heute ist der Intensivtäter o.k. Hat seither einmal 10 und 11 Monate wg. Gewalttaten abgesessen und ist derzeit auf Bewährung, wg. einer erneuten Gewalttat draußen. Gute Sozialprognose (!).
    Der Hammer:
    Schon im Strafverfahren wurden die Zentralregister und die Pol. Führungsauszüge vertauscht. Jetzt bei der Schmerzensgeldklage des Intensivtäters, gg. MICH (!) wurden die med. Vorgeschichtsakten, ebenfalls vertauscht. Das ist kein Aprilscherz! Ich müsste also Schmerzensgeld, für meine EIGENEN Verletzungen, durch den Frustschläger beigebracht, zahlen.
    mehr: http://www.helmutkarsten.de Aktuell klicke auf: >> Gutachten der Uni-Erlangen. Klicke auch auf den LINK im Text. der Brüller!

  66. diese dreckige, korrupte teutonische dhimmi-„justiz“ soll der teufel holen. und er wird sie holen, samt ihren korrupten, dreckigen insassen. ekel habe ich vor diesen typInnen, und verachtung! pfui deibel! aber falschparker mit der ganzen palette staatlicher gewalt terrorisieren! pfui deibel!

  67. @#32 Jennerwein: Daß in Österreich die Skandalstaatsanwaltschaft Salzburg (bis hinauf zum Landesgerichtspräsidenten in der Wolle gefärbte Marxisten) trotz Rückendeckung durch die nicht minder verlotterte Polizei (die versuchte den Fall vor der Öffentlichkeit zu vertuschen!) nun doch ermitteln muss ist nur möglich, weil es in diesem Land eine rechte Opposition gibt, die diesen Namen auch verdient.
    Da kommt sowas schnell in’s Parlament, die Ministerin bekommt ganz öffentlich SEHR unangenehme Fragen gestellt und muss nun – um das korrupte und täterverliebte Pack in Salzburg auszuhebeln – über die Staatsanwaltschaft eines anderen Bundeslandes (!) das Verfahren wiederaufnehmen lassen. Das Gegenteil hätte sie politisch nämlich nicht überlebt.

    Dem Opfer und dessen Eltern hat es also schon genützt, daß es eine FPÖ gibt, die 25% der Wähler hinter sich hat.
    Hätten in Deutschland irgendwelche Rechten (egal ob REP’s oder andere) auch diese Stärke, würde der Justizapparat auch sehr schnell auf Linie kommen, denn die Herrschaften in der Justiz wissen ganz genau, wie unangenehm es für sie ist, wenn ihre Machenschaften plötzlich quer durch’s Land breitgetreten werden.

  68. Aha – kein Tötungsvorsatz erkennbar ? Mal wieder ein Urteil, das ganz sicher nicht im „Namen des Volkes“ von gebeugten deutschen Richtern gesprochen wurde.
    Im Endeffekt bedeutet das, jeder Migrant kann Deutsche angreifen, malträtieren oder, absichtlich in tödliche Gefahr bringen – er sollte bloss sein Opfer nicht schlachten- und es gibt allenfalls ne Bewährungsstrafe und ein bisschen Soziopathen-Training mit Frau Dr. Schniefelwütz-Meisensteiner…
    Sollte der Moslemmigrant sein deutsches Opfer gemäss Koran dennoch schlachten wollen, so kann er dies mit ein paar Gesinnungsgenossen im Rudel tun; er muss nur schauen, dass man ihm den tödlichen Hieb/Stich/Stoss nicht 500% nachweisen kann – und kann auch dann mit einem Freispruch oder mildem Urteil rechnen.
    Wirklich merkwürdige „Rechtsauffassung“… Immerhin hat die Lumpenrichterin den Moslem ein wenig ausgeschimpft, vielleicht schubst er das nächste Mal das deutsche Opfer nicht mehr in aller Öffentlichkeit vor den Zug, sondern erledigt es unauffällig – dann gibts vielleicht gleich Freispruch ohne das ganze massenmediale TamTam.

  69. Der kann nicht in den Bau gehen…er muss doch weiter unsere Renten erarbeiten… als Fachkraft ..daran und nur daran dachte Frau Anwältin.

  70. Es ist erst wenige Wochen her, dass von dem allseits bekannten „Verbotsirrtum“-Migrantenbonusvertreter Prof. Dr. iur. Winfried Hassemer in einem Interview zu lesen war, dass „Juristen besonders gut geschult darin“ seien, von einer Tat auf den dahinterliegenden Vorsatz zu schließen.
    In vorliegendem Fall haben hierbei offenbar sowohl die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft, Frau Nadja Niesen, als auch die erkennende Richterin am Amtsgericht, Frau Sigrid Christ, versagt.
    Die Justizverwaltung, deren E-Mail-Adresse unter dem Artikel angegeben ist, ist allerdings keine geeignete Adressatin für kritische Stellungnahmen. Diese sind besser zu richten an das Justizministerium des Landes Hessen bezüglich der Richterin, die wohl besser im Zivil- oder Verwaltungsrecht eingesetzt werden sollte und bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Frankfurt am Main bezüglich der Staatsanwältin. Die Staatsanwaltschaft – der Oberstaatsanwalt – könnte nämlich (anstelle der hierzu nach ihren „Vorsatz-Zweifeln“ wohl kaum bereiten Staatsanwältin Nadja Niesen)noch Berufung gegen dieses Schandurteil einlegen. Dies scheint wohl der einzige Weg zu sein, diesen Freibrief, den die beiden vorgenannten Juristinnen für solche Gewalttaten allen Nachahmern von Hossein H. ausgestellt haben, noch zu korrigieren.

    In der Berufungsinstanz könnte zudem noch geprüft werden, ob der Angeklagte nicht in eine geschlossene psychiatrischen Klinik einzuweisen ist, denn er hat gezeigt, dass er äußerst gewalttätig darauf reagiert, wenn er wähnt, seine Großmutter – die ja erwiesenermaßen nicht auf dem Bahnsteig anwesend war – werde (trotz Abwesenheit!) beleidigt. Abwesende kann man schmähen oder verleumden, aber nicht beleidigen. Die Wahnvorstellung, die Großmutter fühle sich beleidigt, obwohl sie von den angeblichen Äußerungen des Opfers der Gewalttätigkeiten des H. naturgesetzlich gar nichts mitbekommen haben konnte, bedarf sicherlich näherer forensisch-psychiatrischer Abklärung.

  71. #92 Fensterzu

    Danke für das Interesse, aber da steckt nicht viel dahinter – einfach meine Initialen. Hätte ich damals gewusst, dass ich Pi so lange treu sein werde, hätte ich mir einen sprechenderen Nick ausgedacht 😉

  72. Na, da kommen die Wahlen zur richtigen Zeit.
    Der Wähler wird sich das alles nicht mehr gefallen lassen, er ist ja nicht blöd…

  73. Du meine Fresse : Was für ein mildes Urteil.

    Wäre der Täter ein Skinhead und das Opfer schwarz.

    Wäre das Urteil Lebenslänglich mit anschliessender Sicherungsverwahrung gewesen.

  74. #107 schmibrn

    Doch das ist der Grossteil der Wähler leider immernoch. ( siehe heute BaWü !!! )

    Es muss noch VIEL VIEL mehr passieren, eine Art MULTIKULTI-SUPERGAU, bevor die Restbevölkerung vom Dornröschenschlaf erwacht.

  75. Ich bin fassungslos. Wieder einmal.
    Wie ein Jurist hier nicht zwingend einen bedingten Toetungsvorsatz zu sehen vermag, ist schlicht unbegruendbar. Hier vermag hoffentlich die Revision noch zu korrigieren, und dem Recht zu dessen Durchsetzung verhelfen.

    Praedikatsexamensjuristen ohne jedwede Beruehrung zur und Kenntnis von Lebensrealitaeten. Das ist deutschlands Gerichtsrealitaet!

  76. Das perfide an diesme Urteil ist, daß dies ein zeichen für alle anderen gewaltbereiten Ausländer setzt.

    Wer als belohnung für versuchten Mord eine staatlich verordnete Therapie bekommt, der verliert dann im Umgang mit seinen Mitmenschen ALLE Hemmungen.

    Diese Richter machen ihre Hände blutig …. MIT deutschem Blut !!!

    Damit ist die Jagdsaison gegen „Ungläubige“ eröffnet.

  77. „Tagelang jagt die Kripo den feigen Schubser – erfolglos! Als BILD Überwachungsfotos veröffentlicht, stellt sich Pakistani Hossein H. (18).“

    Aha, mit Bildern von Überwachungskameras kann man anscheinend doch besser fahnden als mit „Er hatte zwei arme und trug eine blaue Hose“ 😉

  78. Tja,
    mit umgekehrten Ethnien hätte der Staatsschutz ihn mit dem Helikopter nach Karlsruhe geflogen. Rein rechtlich gesehen: Wie kann man überhaupt eine Tötungsabsicht nachweisen?

    Ist jemanden vor einen Zug werfen keine Tötungsabsicht?
    Wie ist es mit Erstechen?
    Und mit Vergasen?

    Vielleicht wollte Hitler seine Opfer nur verletzen. Schon vor 10 Jahren schrie in einem Spot der Comedian Bastian Pastewka eine Gutmenschentussi an:

    Wenn es noch irgendwie ginge, würden sie versuchen, Hitler im freien Vollzug zu resozialisieren.

  79. @ #12 Nelson

    Dieser Kommentar sollte von PI ganz oben hin gesetzt werden:
    Ein Migrant und ein Nicht-Migrant begehen das selbe Verbrechen aus den gleichen Gründen: Nicht Migrant muss 33 Monate in Haft, Migrant bekommt Anti-Agressionstraining:

  80. Mittlerweile finde ich es nur noch peinlich, in diesem Staat zu leben. Eine solche Verachtung der eigenen Bürger findet man weltweit nicht oft.

  81. WENN die junge Frau von der U-Bahn überfahren worden wäre, hätte das Urteil auch nicht anders ausgesehen und die Schuld wäre den tatenlos herumstehenden Passanten in die Schuhe geschoben worden!

    Bei DIESEN Tätern sind doch immer andere (die Gesellschaft) diejenigen, die sich falsch verhalten haben.

  82. Wow, 100 Stunden. Meine Regalarbeitszeit beträgt 160 Stunden pro Monat. Aber schon klar: Für Musels ist Arbeit strafe.

  83. Könnte ja sein das hier ein Polizeibeamter oder ein Verfassungsschützer mitliest:

    Auch dieser Mann kam aus FfM Sossenheim!

    (Genau wie der Flughafenattentäter) Die räumliche Nähe und das ähnliche Alter könnte auf eine zumindest waage Verbindung hindeuten. Wo treffen sich junge Moslems in Sossenheim?

    Sollte man bei zwei derart gefährlichen Gewaltverbrechen nicht versuchen ein drittes zu vermeiden?

  84. Da war die Justiz mal wieder auf dem linken Migrantenauge blind…

    Geht die Staatsanwaltschaft in Berufung? Wenigstens?

    Gar nicht auszudenken, wäre der Täter ein Deutscher, womöglich szenetypisch gekleidet, gewesen!Und das Schubladengutmenschendenken wäre durch ein ausländisches Opfer komplettiert worden!

    Das Rechtsystem der Bundesrepublik wäre in seinen Grundmauern erschüttert gewesen!! Lichterketten und das ganze Programm!

    Ich frage mich, und sicherlich auch viele andere, was man noch unternehmen muß, wie grausam eine Tat sein muß, um Tötungsabsicht nachzuweisen?

  85. Der Sinn dieser Strafen ist, dem Bleiberecht und der Einbürgerung nicht entgegenzuwirken.
    Man will auf aufs Verderben die Strafen klein halten.

  86. Man kann nur hoffen, daß sich aus der Wut über diese Vorgänge auch irgendwann einmal ein politischer Wille entwickelt.

    So langsam, sollte es doch jeder außerhalb der sozialwissenschaftlichen Fakultät der Uni Bielefeld gemerkt haben.

  87. Eine Sache, die ich an Amerika wirklich liebe, ist die Law-and-Order Mentalität. Ich hätte ihm 30-40 Jahre Haft sehr gegönnt! Wenn ich das Opfer gewesen wäre, hätte ich ihm in ein, zwei Jahren auf jeden Fall einen Schägertrupp vorbeigeschickt. Damit er nie mehr Schubsen kann, denn ohne Kniescheiben geht das nicht ohne Weiteres. Armes Deutschland …

  88. #56 kt:

    „Bei einer anderen “gefährlichen” Straftat, gibt es in Deutschland kein Mitleid:
    1 x Holocaust relativieren: 1-2 Jahre Haftstrafe
    Keine Bewährung.“

    Das wäre ja noch „human“…aber am 11.3.2009 – 16:10 Uhr schrieb der
    http://www.tagesspiegel.de/berlin/Horst-Mahler;art270,2749371

    Horst Mahler zu Gefängnisstrafe verurteilt
    „Horst Mahler, ehemaliger NPD-Anwalt, wurde zu einer Haftstrafe verurteilt. Das Landgericht Potsdam verurteilte den 73-Jährigen wegen Volksverhetzung zu fünf Jahren Gefängnis und zwei Monaten.

    Mahler wird damit zum zweiten Mal innerhalb von zwei Wochen zu einer hohen Haftstrafe verurteilt. Erst am 25. Februar war er am Landgericht München ebenfalls wegen Volksverhetzung zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt worden.“

    Wieviele mordversuche hätte der eigentlich offen gehabt?

    73 jahre alt und dann über 11 jahre haft – das ist lebenslänglich.

    Bei aller offenkundigkeit – das hatte nicht mal die ddr in ihrem § 106 „Staatsfeindliche Hetze“ vorgesehen, die kamen „nur“ auf max. 10 jahre.

  89. Grigori Reutmann (52) und Serhij Pataschko (41)

    Ein russischer Jude und ein Ukrainer (mit großer wahrscheinlichkeit auch jüdisch) sind die Retter. Und es gibt nach wie vor Leute die ALLE Migranten pauschal ablehnen.

  90. Mal angenommen die Deutsche Kartoffelsch**** wäre von der U-Bahn getötet worden (merkt man die Satrie im letzen Satz) hätte das unverzüüüchtbare Kulturtalent dann die ganze Härte des Deutschen (Actung Witz, nichts essen oder trinken) Rechtsstaates zu spüren bekommen?

    Anti Agressionstraining auf Aruba – wahlweise díe Reingläubige Malediven, fünf persönliche SozialFuzis die 24h am Tag für das schwer verstörte Talent da sind und vielleicht zehn Stunden Gruppenkuscheln mit anschließendem Rhoibuschtee aus fairem Handel.

    Man stelle sich das Szenario andersrum vor:

    Brennende Deutschlandflaggen in allen mulimischen Ländern

    Sondersendungen von ARD bis Freier Kanal Furzhausen

    BErichte in allen Medien

    Seite eins Schlagzeilen von BILD bis STERN

    Im Staub kriechende Politiker

    Nach dem armen Opfer umbenannte U-Bahn Strecke

    Todesstrafe für den Horror Nazi aus Hilters Giftküche

    Ich schäme mich ein DEUTSCHER zu sein! Ich schäme mich für dieses verkommende System von Huren und Geldgeilen Zombies bar jeder Ethik und Moral. PFUI DEIBEL

  91. Vekommenes Idiotenland, verpennertes Sch…gericht!
    Keine Tötungsabsicht, da fällt einem der Zacken aus der Krone.

    Aber tröstet Euch, die Leute werden n i c h t wach werden, weil dieses Urteil höchstens in gaaanz klein auf Seite schnurzig in der Frankfurter Lokalpresse steht und selbst wenn`s die Bildzeitung auf der Titelseite brächte, die Masse ist viel zu doof, um irgendwelche Konsequenzen zu ziehen.

    Ist es wirklich erst 22 Jahre her als man in Leipzig und anderswo um die Innenstadt zog:

    „Wir sind das Volk?“

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