Nachdem ihr Prozess am 18. Januar vertagt wurde (PI berichtete), steht Elisabeth Sabaditsch-Wolff heute morgen erneut in Wien vor Gericht, weil sie von ihrer Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht und sich kritisch über den Islam geäußert hat. PI ist live vor Ort und wird Sie in Zusammenarbeit mit befreundeten Blogs mit Neuigkeiten auf dem Laufenden halten. Der geplante Beginn der Anhörung war um 9 Uhr, wurde aber auf 10.30 Uhr verschoben.
Sabaditsch-Wolff spricht über ihren Fall auf Russia Today:
Der Prozess hat begonnen
Elisabeths Fall wird aufgerufen. Die Richterin befragt zu ihren persönlichen Verhältnissen und ob es ihre Absicht wäre, Ärger hervorzurufen.
Der Anwalt befragt Elisabeth nach den Aussagen, die sie im FPÖ-Seminar gemacht hatte.
Elisabeth erklärt, dass sich während des Seminars niemand über ihre Aussagen beschwert hatte, auch die Journalistin nicht, die sie später verklagt hatte. Sie wollte mit ihren Aussagen lediglich die Wahrheit berichten.
Auf Nachfrage des Anwalts hin, ob Sie ein Ärgernis auslösen wollte, entgegnet Elisabeth mit nein. Sie habe auch nie behauptet, der Islam sei scheiße, sie habe nur gesagt: „Wer von Ihnen würde hinausgehen und sagen, „Der Islam ist scheiße“ und habe Anführungszeichen mit den Fingern gemacht.“
Der Rechtsanwalt macht seine Eingabe:
Zu dem in der Hauptverhandlung am 18.01.2011 seitens des Gerichtes bekannt gegebenen Umstandes, dass hinsichtlich der Passagen Nr. 7) und 8 ) des Handouts (Beilage ./A zum Protokoll der Hauptverhandlung vom 23.11.2010, ON 17) im Falle eines Schuldspruches auch die Verwirklichung des Tatbestandes der Herabwürdigung religiöser Lehren (§ 188 StGB) in Betracht gezogen werde, wird ergänzt:
I. Zu 7) und 8 )
1. Eindeutig belegt ist, dass Mohammed eine seiner Frauen, Aischa, heiratete, als sie sechs Jahre alt war, und mit ihr Geschlechtsverkehr hatte, als sie neun Jahre alt war. Ebenso eindeutig ist, dass der Koran Mohammed als den idealen, perfekten Mann sieht und jeder Muslim danach zu streben hat, wie Mohammed zu sein.Weiters wurde in diesem Verfahren nachgewiesen, dass die Zwangsverheiratung von Kindern in islamischen Gesellschaften üblich ist. Beweis: Eingabe vom 27.04.2010 (Seiten 14 ff), Beilage ./13, Beilagen ./14, ./15, ./16, ./17, ./18; Anträge vom 22.11.2010 (ON 16, III.3.7.), Beilagen ./57, ./58; Eingabe vom 29.12.2010 (ON 23) Beilagen ./85, ./90; Zeuge Dr. Robert Spencer, 373 South Willow St. #109, Manchester, NH 03103, USA (sämtliche Beweismittel dienen zum Beweis dafür, dass Mohammed eine Sechsjährige heiratete und mit dieser Geschlechtsverkehr hatte, als sie neun Jahre alt war.)
In den islamischen Schriften finden sich keine Vorschriften, die den Vollzug der Ehe (Geschlechtsverkehr) mit Kindern verbieten würden. Lediglich einzelne Länder regeln, ab welchem Alter Geschlechtsverkehr mit einem Mädchen zulässig ist.
Quellennachweis Google-Suche (Beilage ./101)
2. Die Aussagen der Angeklagten sind daher wahr.
II. Rechtliches
1. Das Recht auf freie Meinungsäußerung, das die Kunst- und Pressefreiheit umfasst, steht der Religionsfreiheit des Art 9 MRK gleichberechtigt gegenüber (Bachner-Foregger, WK-StGB² [2009] § 188 Rz 15). Art 9 MRK schützt einen Bereich menschlicher Überzeugungen und Verhaltensweisen (Grabenwarter, Europäische Menschenrechtskonvention³ [2008] § 22 Rz 82). Die Garantie des Art 9 MRK darf nicht als Schutzschild vor Kritik und Propagierung anders gearteter Auffassungen verstanden werden, die sich ihrerseits auf verfassungsgesetzliche Garantien berufen – zum Beispiel Art 10 MRK (OGH 10 Os 36/70 = SSt 41/43 = EvBl 1970/383 = JBl 1970, 629; Bachner-Foregger, WK-StGB²[2009] § 188 Rz 15).2. Das durch § 188 StGB geschützte Rechtsgut ist der religiöse Friede (Triffterer in Triffterer/Rosbaud/Hinterhofer [Hrsg], SbgK-StGB [2009] §188 Rz 1).
3. Verächtlichmachung umfasst alle Kundgebungen, die das Schutzobjekt als der Achtung der Menschen unwürdig hinstellen; die Kundgebung muss geeignet sein, Verachtung, das ist eine entschiedene und weitgehende
Ablehnung, hervorzurufen (Bachner-Foregger, WK-StGB²[2009] § 188 Rz 10).
4. Ärgernis ist eine über Erstaunen oder Befremden hinausgehende „tiefgreifende Empfindung“, die sich gegen die Art der verletzenden „Handlung oder ihren Urheber richtet“ (Triffterer, SbgK-StGB § 188 Rz 27 mwN).
5. Mit dem Tatbestandsmerkmal „berechtigt“ wollte der Gesetzgeber eine dynamische Anpassung an die Wertvorstellungen der Gesellschaft vornehmen, weil der religiöse Friede nicht durch eine übersensible Reaktion, etwa aufgrund extrem strenger religiöser Gefühle in einer Weise beeinträchtigt werden kann, die mit den Mitteln des Strafrechts sanktioniert werden sollte (Triffterer, SbgK-StGB § 188 Rz 28 mwN). Bei der Beurteilung der Berechtigung eines entsprechenden Ärgernisses, kommt es darauf an, ob die Öffentlichkeit in einer Weise begrenzt worden ist, die zwar nicht die Wahrnehmbarkeit und damit nicht die Eignung, wohl aber die Berechtigung der für diese Wahrnehmung in Betracht kommenden Personen, Ärgernis zu erregen, ausschließen kann. Eine angekündigte Veranstaltung kann einen größeren rechtlichen Freiraum beanspruchen als Verhaltensweisen in der allgemeinen Öffentlichkeit. Das Merkmal der „Eignung zur Erregung berechtigten Ärgernisses“ ist insofern als Folge der Kunst- und Meinungsfreiheit – ebenso wie die Tatbestandsmerkmale „herabwürdigen“ und „Verächtlichmachung“ – restriktiv auszulegen. Wer sich in eine als solche angekündigte Veranstaltung begibt, muss also mit Darbietungen rechnen, die in der allgemeinen Öffentlichkeit vielleicht geeignet wären, berechtigtes Ärgernis zu erregen (Triffterer/Schmoller, Die Freiheit der Kunst und die Grenzen des Strafrechts, ÖJZ 1993, 547, 573 [579]; Triffterer, SbgK-StGB § 188 Rz 28).
6.1. Keine Tatbildlichkeit auf Grund Art 10 MRK
Die Angeklagte verbreitete die inkriminierten Äußerungen im Zuge einer Seminarreihe des Freiheitlichen Bildungsinstitutes zum Thema „Islam“. Die Intention der Angeklagten war es, die Seminarteilnehmer über den Islam zu informieren und sie vor den Gefahren einer steigenden Islamisierung Europas zu warnen. Dazu hatte die Angeklagte besonders jene Bereiche des Islam referiert, die aufsehenerregend und mit den Werten der Gesellschaften der westlich-kultivierten Welt nicht in Einklang zu bringen sind, wie zum Beispiel die Scharia, die Zwangsverheiratung von Frauen, das Berufsverbot von Frauen und vor allem auch der Umstand, dass, weil Mohammed als der perfekte Mann gilt, der von jedem Muslim nachgeahmt werden soll, mit einem Kind verheiratet wurde und mit ihm Geschlechtsverkehr hatte, als es neun Jahre alt war. Diese Kritik ist zulässig (siehe auch oben II.1.).Die Freiheit der Meinungsäußerung findet nicht nur Anwendung auf „Nachrichten“ oder „Ideen“, die günstig aufgenommen oder als nicht offensiv oder als indifferent angesehen werden, sondern auch auf solche, die verletzen, schockieren oder verstören (26.02.2002, 28525/95, Unabhängige Initiative Informationsvielfalt/Österreich = MR 2002, 149 [Ennöckl/Windhager und Zöchbauer] = ÖJZ 2002, 468 [Z 34] uva).
6.2. Die „Begehungsweisen“ des § 188 StGB sind nicht erfüllt Die Äußerungen der Angeklagten, Mohammed hätte „gerne mit Kindern ein bisschen was“ gehabt, in den islamischen Schriften wäre etwas über den „Kindersex“ geschrieben und wie das sonst zu bezeichnen wäre „wenn’s nicht Pädophilie ist?“, sind nicht nur wahr und zulässige Kritik im Sinne des Art 10 MRK, sondern auch nicht geeignet, Mohammed verächtlich zu machen, da die Angeklagte das in Rede stehende Schutzobjekt nicht als unwürdig darstellte, sondern lediglich Tatsachen berichtete. Als unwürdig kann nur jemand hingestellt werden, der, objektiv beurteilt, keinen Anlass gab, verachtet zu werden, von jemandem aber in einer Art und Weise dargestellt wird, die Verachtung auslöst. Es ist daher bereits der objektive Tatbestand – die Begehungsweisen – des § 188 StGB nicht erfüllt, weil der bei der Auslegung zu berücksichtigende Achtungsanspruch nicht verletzt werden kann, wenn Wahres berichtet wird. Dies ergibt sich auch aus der Anwendung des Art 10 MRK, der bereits bei Auslegung der Tatbestandsmerkmale heranzuziehen ist. Dabei sind die dynamischen Wertvorstellungen der Gesellschaft zu berücksichtigen, die es in der jüngeren Vergangenheit möglich machten, die Schöpfer von gotteslästernden Karikaturen strafrechtlich nicht zu verurteilen (Deix, Haderer, etc.). Siehe dazu den folgenden Artikel im
Standard: Gotteslästerung ist individuell messbar 22. Juli 2009, 13:02
„Das Strafausmaß bei Blasphemie liegt bei einer Freiheitsstrafe mit bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen. Steht in Österreich auf Blasphemie Gefängnis? – derStandard.at hat nachgefragt
User Freyjatru * hat uns folgende Frage geschickt: „Kann man in Österreich wirklich wegen Blasphemie in den Häf’n
gehen?“ – derStandard.at hat nachgefragt.Am 2. November 2004 wurde der niederländische Filmregisseur Theo van Gogh von einem islamischen Fundamentalisten erschossen. Der Grund: Die Dokumentation „Submission“ über die Unterdrückung der Frau durch den Islam. Dieser Mord rückte erneut in das Licht der Öffentlichkeit, was seit Jahrhunderten gilt: Das Thema Religion ist emotional und kontrovers und seine Geschichte – angefangen bei den Kreuzzügen zwischen 1000 und 1300 bis hin zum religiös motivierten Terrorismus des 21. Jahrhunderts – ist geprägt davon, Andersgläubigen die eigene Religion aufzwingen zu wollen. Um den Glauben eines Menschen vor Angriffen zu schützen und die möglichen Ahndungen derselben nicht fanatischen Glaubenskriegern zu überlassen, haben viele Staaten Gesetze beschlossen, die einzelne Religionen vor einer möglichen Herabwürdigung schützen sollen.
Achter Abschnitt StGB Paragraf 188 bis 191
Doch wo liegt die Grenze zwischen Kritik an Religion und Blasphemie? Wer zieht sie? Und wie wird „Gotteslästerung“ in Österreich bestraft? In Österreich laufen Ahndungen gegen mögliche Blasphemie unter dem achten Abschnitt des StGB, Paragraf 188 bis 191:
Strafbare Handlungen gegen den religiösen Frieden und die Ruhe der Toten. Am häufigsten kommt Paragraf 188 – Herabwürdigung religiöser Lehren zur Anwendung. Das Strafausmaß liegt bei einer Freiheitsstrafe mit bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen. „Es ist jedoch sehr unwahrscheinlich, dass jemand tatsächlich eine Gefängnisstrafe absitzen muss“, sagt Klaus Schwaighofer, Professor für Strafrecht an der Universität Innsbruck, im Gespräch mit derStandard.at.
Winter muss 24.000 Euro zahlen
Verfahren gab es bisher etwa gegen den Film „Das Gespenst“ (1982) von Herbert Achternbusch, der in Österreich immer noch unter Aufführungsverbot steht oder 1994 gegen Manfred Deix, der in erster Instanz verurteilt und in zweiter frei gesprochen wurde. Der Karikaturist Gerhard Haderer wurde wegen seines Jesus-Buches in Griechenland zu sieben Monaten Haft verurteilt, später dann frei gesprochen. Die Nationalratsabgeordnete der FPÖ, Susanne Winter wurde Anfang 2009 wegen Verhetzung (Paragraf 283 StGB) und Herabwürdigung und Verspottung religiöser Lehren (Paragraf 188 StGB) zu einer Geldstrafe von 24.000 Euro und einer bedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Das Gesetz lässt bei der Verhängung der Strafen einen großen Spielraum zu.
Großer Ermessensspielraum des Richters
Tatsächlich sei es etwas schwammig formuliert, sagt Schwaighofer. So trieft der Text nur so von Verallgemeinerungen: von „Herabwürdigung und Verspottung“ ist hier die Rede, oder auch davon „berechtigtes Ärgernis“ zu erregen. Wo „Herabwürdigung“ beginnt oder was genau ein „berechtigtes Ärgernis“ darstellt, kann nur individuell gemessen werden. Der Ermessensspielraum des Richters sei deshalb bei diesem Gesetz ein größerer als bei vielen anderen, so Schwaighofer. Es verhalte sich dabei ähnlich wie bei dem Gesetz gegen Beleidigung. „Wenn ich ein Glaubenssymbol anspucke oder sage ‚Leck mich am Arsch‘ fühlt sich der eine beleidigt, dem anderen ist es egal“, sagt Schwaighofer.
Eine große Rolle bei der Herabwürdigung religiöser Lehren spielen auch die Gesetze, die dabei im Hintergrund stehen. Das wären unter anderem das Recht auf freie Meinungsäußerung oder das Recht auf Kunstfreiheit. Es ist Entscheidung des Richters, was noch als Kunst zu werten ist und was nicht. Bei dem Begriff des „berechtigten Ärgernisses“ gehe der Richter jedoch nicht von einem übersensiblen, sehr religiösen Menschen aus, so Schwaighofer, sondern als Paradefall werde ein „toleranter, der Kunst gegenüber aufgeschlossener Durchschnittsmensch“ genommen. Wenn diesem der umstrittene Tatbestand sauer aufstößt, handelt es sich um ein „berechtigtes Ärgernis.“ (saju, derStandard.at, 22.7.2009) Beweis: Artikel auf http://derstandard.at (Beilage ./102)“
Die Ansichten von fanatischen Gläubigen, aber auch von politischen Gegnern – wie der Anzeigerin, der Illustrierten NEWS – deren Ziel die Emotionalisierung von Personen ist, um daraus politische Vorteile zu erzielen und den politischen Gegner zu diskreditieren, müssen bei der korrekten rechtlichen, an der Meinungsfreiheit orientierten, Auslegung außer Betracht bleiben.
6.3. Kein „berechtigtes Ärgernis“
Schon durch die Abhaltung der Seminarreihe durch das Bildungsinstitut der Freiheitlichen Partei Österreichs war jedem am Besuch dieser Seminarreihe Interessierten klar, dass kein Blatt vor den Mund genommen werden wird und mit Seminarinhalten zu rechnen war, die den Islam als Bedrohung darstellen würden. Gerade aus diesem Grund hatte die Journalistin der Anzeigerin, der Illustrierten NEWS, Veronika Dolna, an dem Seminar teilgenommen. Diese musste nicht nur mit Aussagen rechnen, die geeignet sein konnten, Ärgernis zu erregen, sie erwartete sie vielmehr, wollte sie ja darüber einen Artikel verfassen, der anschließend auch veröffentlicht wurde. Es war daher von vornherein klar, dass dieses Seminar Ärgernis erregende Inhalte haben konnte.An diesem Seminar nahmen ausschließlich Personen teil, die durch Kritik an Mohammed nicht im Entferntesten Ärgernis empfunden haben. Daher erregte nicht die Angeklagte berechtigtes Ärgernis der Öffentlichkeit, sondern Veronika Dolna und die Anzeigerin, die Illustrierte NEWS, waren es doch erst diese (und nicht die Angeklagte), die einen für die allgemeine Öffentlichkeit zugänglichen Artikel veröffentlichten.
6.4. Die subjektive Tatseite ist nicht erfüllt
Ebenfalls nicht erfüllt ist die subjektive Tatseite, da die Angeklagte es nicht ernstlich für möglich hielt und sich damit auch nicht abfand, dass durch ihre Aussage berechtigtes Ärgernis ausgelöst werden könnte, da sie einerseits nur wahre Tatsachen wiedergab und davon ausging, dass dies in einer demokratischen Gesellschaft zulässig ist, und andererseits die Seminarteilnehmer weder aus dem islamischen Glaubenskreis stammten noch aus politischen Gegnern der FPÖ, die naturgemäß alles vom politischen Gegner Geäußerte zu skandalisieren versuchen.
Elisabeth erklärt, sie habe nur den Koran zitiert. Die hetzerischen Aussagen stehen bereits in dem Buch. Der Anwalt erläutert das Recht auf Meinungsfreiheit als Grundlage der Demokratie.
Die Richterin erklärt, die Integration von Muslimen, sei tatsächlich eine Frage von besonderem öffentlichen Interesse. Man darf sich auch kritisch dazu äußern. Elisabeth wird vom Vorwurf der Verhetzung freigesprochen. Dennoch wird sie der „Herabwürdigung religiöser Lehren“ schuldig befunden und zu 120 Tagessätzen verurteilt, das sind beim Mindestansatz 480 Euro.
Verurteilt wurde Elisabeth insbesondere wegen des Vorwurfs der Pädophile: Mohammed hat Aisha zwar mit sechs Jahren geheiratet und mit neun Jahren die Ehe vollzogen. Pädophile sei aber jedoch die sexuelle Orientierung ganz oder überwiegend hin zu minderjährigen Kindern. Das trifft auf Mohammed nicht zu, weil er mit Aisha noch verheiratet war, als sie 18 war. Mohammed sei deswegen nicht pädophil und der Vorwurf herabwürdigend.
Die Verhandlung ist geschlossen. Im Saal bricht Unruhe aus. Elisabeths Anwalt hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Elisabeth bittet alle Leser um Mithilfe, sie über weitere Forschungsergebnisse zu Mohammed und Aischa zu informieren, um bei der Berufung erfolgreich zu sein: admin@savefreespeech.org
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Wer denkt und nicht redet, der träumt.
….weil sie von ihrer Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht….
Meinungsfreiheit???
Entschuldigung.
Was ist es, Meinungsfreiheit???
@ #2 havel
Lass mich raten: Du bist ein Rotfaschist, der sich hierher verirrt hat und naturgemäß mit dem Begriff „Meinungsfreiheit“ nichts anfangen kann oder?
Korrigiere mich!
Frau S.-W. hat lediglich den Koran zitiert und ihn beurteilt. Sofern das objektiv geschieht, kommt jeder halbwegs vernunftbegabte Mensch zu dem Schluss, dass dieser „Koran“ eine Snuff-Porno-Anleitung für intellektuell entkernte ist.
Sorry, OT
Wieder ein Einzelfall:
http://www.express.de/regional/duesseldorf/ich-habe-schreckliche-angst-um-meine-kinder/-/2858/7194120/-/index.html
Wer nicht hören will, muss fühlen!
Und jetzt sollen wir noch spenden. – Mal wieder.
Auch Österreich befindet sich im Würgegriff der linksfaschistischen PC.
Mal sehen,wie die linken Freislers richten….
@#2 havel (15. Feb 2011 09:17)
Wie würdest du es denn nennen?
Märchenstunde auch beim Spiegel: „Wegen der starken Kritik(!!!) am Gast aus Deutschland sagte die Hochschulleitung die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen kurzfristig ab.
http://www.spiegel.de/panorama/leute/0,1518,745569,00.html
Selbst im Ausland kann Thilo Sarrazin den Kritikern nicht entkommen: Sein Auftritt an einer Londoner Universität musste wegen großer Proteste in ein Hotel verlegt werden. Während der Diskussion kam es zu hitzigen Wortgefechten unter den Teilnehmern.
London – Wo er auftaucht, eckt er an: Thilo Sarrazins Auftritte laufen selten wie geplant. Selbst nach London verfolgt ihn sein Ruf als Polit-Provokateur. An der London School of Economics (LSE) sollte er an einer Diskussionsrunde teilnehmen. Dabei stieß der Ex-Bundesbanker und Bestsellerautor auf massiven Widerstand.
Wegen der starken Kritik am Gast aus Deutschland sagte die Hochschulleitung die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen kurzfristig ab. Zuvor hatten Studenten gegen den Ex-Bundesbanker protestiert. Aus ihrer Sicht passen Sarrazins umstrittene Thesen zur Integration nicht zum Geist der Hochschule. Zudem hatte der britische „Independent“ über den „antisemitischen Banker“ berichtet, der alle Muslime als „Schwachköpfe“ bezeichnet habe.
Sarrazin und die anderen Diskutanten mussten kurzfristig in ein Hotel ausweichen. An der Diskussion mit Sarrazin nahmen auf Einladung der Deutschen Studentenvereinigung an der London School of Economics unter anderem die Publizisten Henryk M. Broder und Hellmuth Karasek teil. Die Runde fand als Teil einer Veranstaltungsreihe in der „German Week“ unter dem Motto „Europas Zukunft – ,Untergang des Abendlandes?'“ statt.
Noch bevor Thilo Sarrazin auftrat, näherte sich ein junger Mann der Bühne mit der Bitte, im Namen einiger Studenten ein Statement vorlesen zu dürfen. Er warf den geladenen Gästen vor, keine gemäßigten Positionen zu vertreten, woraufhin es zu einem hitzigen Schlagabtausch mit Henryk M. Broder kam.
Broder kommentierte auf der Homepage „Achse des Guten“ den Vorfall mit den Worten „LSE kneift“. Aus Sicherheitsgründen habe die Universität im letzten Moment die Veranstaltung abgesagt. Mit einem Video-Auftritt des libyschen Revolutionsführer Ghaddafi am 2. Dezember 2010 habe die Hochschule dagegen keine Probleme gehabt. „Erstaunlich, dass die Briten die Schlacht von El-Alamein gewonnen haben. Heute würden sie ihre Teilnahme absagen, aus Angst, die Gefühle der Moslems zu verletzen.“
Anmerkung der Redaktion: In einer ersten Version dieses Textes hieß es, ein Student sei während der Veranstaltung auf die Bühne gestürzt und habe sich ein heftiges Wortgefecht mit Thilo Sarrazin geliefert. Das ist nicht richtig. Vielmehr wurde der junge Mann zur Bühne geleitet und lieferte sich dann einen verbalen Schlagabtausch mit dem Diskussionsteilnehmer Henryk M. Broder. Demnach wandte sich der Student mit seinem Ausruf „Ihr seid alle Faschisten“ auch nicht explizit an Sarrazin, sondern an alle Anwesenden. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.
Christlich-sozialer Politiker in Österreich fordert einen eigenen ORF-Türken-Kanal:
http://sosheimat.wordpress.com/2011/02/14/ein-orf-programm-fur-turken/
Ich verstehe gar nicht, was ihr alle habt…
Der Sehrgroßdeutsche Rundfunk (MSM) strotzt doch nur so vor Meinungsfreihet…
So FREI von jeglicher eigener, reflektierter MEINUNG, das einem doch schon schlecht wird…
Wie war das noch…
Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing….
Na dann, Mahlzeit…
Die österr. Staatsanwaltschaft tut sich offenbar schwer mit diesem Prozess, sonst würde der sich nicht derart in die Länge ziehen. Man scheint bislang offenbar noch keine angemessen plausibel tönenden Verurteilungsgründe gefunden zu haben. Ein Urteil zugunsten der Meinungsfreiheit ist in Oesterreich wohl kaum zu erwarten. In Austrias Justiz herrscht ein enormes Dhimmitum, der Justizapparat ist ausgeprägt linksrot beherrscht, durch die Sozialisten dominiert, welche auch die Futtertröge verteilen und auf ihre eigenen Richter in solchen Sachen für die Urteilfindung massiv Einfluss nehmen. Selbst der blutrot gefärbte Bundespräsident Fischer, seines Zeichens Nordkorea-Bewunderer, nimmt Einfluss, wenn es um den Islam geht, den man ja nicht eindeutig kritisieren darf. Für österr. Justiz ist es bezeichnend, dass Türken, welche einen Oesterreicher halbtot geschlagen haben, nicht einmal in Verwahrung genommen wurden, anderseits Kritik am Islam verfolgt und wohl auch verurteilt wird. Das Justizsystem Oesterreichs ist leider politisch stark korrumpiert, von Unabhängigkeit kann keine grosse Rede sein, die einte Hand wäscht die andere bzw frisst von der anderen. Eine gewisse Balkanmentalität, man ist ja auch nicht weit vom Balkan entfernt. Tradition seit hunderten von Jahren. Eine Aenderung in Oesterreich ist nur möglich über eine Aenderung der politischen Kräfte und wenigstens hier besteht durchaus eine Chance, dass in den nächsten Jahren etwas geschieht.
Die Richter fragt ESW ob sie weiß wann Mohammed gelebt hätte! Natürlich wusste ESW es!!!!
http://sosheimat.wordpress.com/2011/02/15/3-prozesstag-von-elisabeth-sabaditsch-wolff/
#4 Hoffmann v. Fallersleben (15. Feb 2011 09:33)
Habs eben gelesen und vermisse dort die Kommentarfunktion, ist die eventuell gesperrt?
Naja auf jedenfall bin ich der Meinung, dieses Gericht hat in diesem Fall recht. Bei solchen Menschen ist einfach Hopfen und Malz verloren, wer lässt sich bitte mit Löwen ein und erwartet das sie immer brave Hauskatzen bleiben?
Vor 6 Jahren war Sie sicherlich eine Verfechterin und kämpferin für Multikulti und wird es in Zukunft auch noch sein. Solche Menschen sind einfach unverbesserlich und verdienen ihr selbst ausgewähltes Schicksal.
Wer alles was er hört in Bezug auf den Islam ignoriert, es für erstunken und erlogen hält, aber sobald es ihm selbst geschieht heulend zurück kommt und sich ahnungslos stellt ja sogar als Opfer präsentiert, muss das einfach ertragen.
Also zurück mit ihr in Ihr gelobtes Land.
Das mag hart und überzogen klingen aber aus Erfahrung in meinem Verwandenkreis kann ich nur Sagen das ich es Leid bin die Leute 100 mal zu warnen, ignoriert zu werden aber dann um Hilfe angefleht werden, nur um den eben gerade noch so hingebogenen Fehler ne Woche später wieder zu machen.
„Mohammed hat Aisha zwar mit sechs Jahren geheiratet und mit neun Jahren die Ehe vollzogen. Pädophile sei aber jedoch die sexuelle Orientierung ganz oder überwiegend hin zu minderjährigen Kindern. Das trifft auf Mohammed nicht zu, weil er mit Aisha noch verheiratet war, als sie 18 war. Mohammed sei deswegen nicht pädophil und der Vorwurf herabwürdigend.“
Ich kann mir nicht vorstellen, dass so eine Argumentation hält. Ist ja abenteuerlich.
Im übrigen ist Gesetzgebung gegen Herabwürdigung religiöser Lehren nicht haltbar, weil sie die Meinungsfreiheit verletzt.
Wir brauchen ein 1st Amendment.
„Mohammed hat Aisha zwar mit sechs Jahren geheiratet und mit neun Jahren die Ehe vollzogen……blabla
Und in Deutschland denkt man darüber nach die Verjährung für Sexualdelikte aufzuheben.
Die Begründung der Richter in Austria ist obszön!
Wir halten fest: „Verurteilt wurde Elisabeth insbesondere wegen des Vorwurfs der Pädophile: Mohammed hat Aisha zwar mit sechs Jahren geheiratet und mit neun Jahren die Ehe vollzogen. Pädophile sei aber jedoch die sexuelle Orientierung ganz oder überwiegend hin zu minderjährigen Kindern. Das trifft auf Mohammed nicht zu, weil er mit Aisha noch verheiratet war, als sie 18 war. Mohammed sei deswegen nicht pädophil und der Vorwurf herabwürdigend.“
Das heißt also laut Richterin, wenn man mit einer 9-jährigen Geschlechtsverkehr ausübt, aber mit 18 Jahren noch immer eine Beziehung mit ihr führt, dann ist man nicht pädophil !!!
Somit darf ich einen Priklopil nicht als Pädophilen bezeichnen, welcher die 10jährige Natascha Kampusch entführte und in ein Verlies sperrte und auch noch mit 18 mit ihr zusammen lebte!
Österreichische Justiz im Jahre 2011 endgültig in der Steinzeit angelangt!
Zum Thema Legalisierung von Pädophilie siehe auch:
http://religionsbehoerde.wordpress.com/kulturbereicherung/
##16 Bob66 (15. Feb 2011 11:52)
Dann hätte der Prikopil keinen Selbstmord verüben brauchen, sondern nur das Gericht davon überzeugen müssen wie lieb er seine Natascha auch noch in ihrem 18.Lebensjahr hatte.
Und auch der Stiefvater, der mit seiner kleinen Schwiegertochter in der Genußehe lebte und viele liebe Kinder zeugte…
Ach, das ist ja eine ganz neue Rechtsprechung!
#zu 16 Bob66
sehr guter Kommentar, trifft genau ins Schwarze. Ich erwarte, dass sich eine Vielzahl als Pädophile angeklagter und verurteilter sich aufgrund dieser richterlichen Sichtweise wieder freiklagen können – und hoffentlich geht dann mal ein großer Aufschrei durch die Bevölkerung – weil das wollte man garantiert nicht erreichen, wäre aber die logische Konsequenz.
Das ist eine sehr sehr sehr interessante Urteilsbegründung:
Nach heutigem Verständnis kann aber eine Straftat nicht rückwirkend legal werden.
Laut dieser Urteilsbegründung geht das aber schon!
wäre Mohammend als pädophil zu bezeichnen, wenn seine Aisha mit 17 Jahren gestorben wäre? Oder wenn er sich hätte scheiden lassen?
Nach Auffassung des Gerichts wird Sex mit Kindern legal, wenn man mit ihnen bis zu ihrer Volljährigkeit verheiratet bleibt – also wird „rückwirkend legal“.
Dies ist ein Beschwerde- und Anfechtungsgrund für eine Revisionsverhandlung
#16 Bob66
Das ist ein absoluter Skandal, die österreichische Justiz relativiert damit Kindesmissbrauch.
Pädophile Sexmonster, kommt nach Österreich!
Dort dürft ihr Kinder missbrauchen, solange ihr diese in irgendeinem islamischen Land geehelicht habt und bis zum 18. Lebensjahr verheiratet bleibt.
Die Richterin gehört sofort vor gesellschaftlich geächtet.
„Verurteilt wurde Elisabeth insbesondere wegen des Vorwurfs der Pädophile: Mohammed hat Aisha zwar mit sechs Jahren geheiratet und mit neun Jahren die Ehe vollzogen. Pädophile sei aber jedoch die sexuelle Orientierung ganz oder überwiegend hin zu minderjährigen Kindern. Das trifft auf Mohammed nicht zu, weil er mit Aisha noch verheiratet war, als sie 18 war. Mohammed sei deswegen nicht pädophil und der Vorwurf herabwürdigend.“
was ist das für eine kranke „argumentation“?
dieser richterdarsteller hätte unter den nazis sofort karriere gemacht.
Vielleicht ist das hier für eine Revision noch hilfreich?
Ayatollah Khomeini:
„Ein Mann kann sexuelles Vergnügen von einem Kind haben, das so jung ist wie ein Baby. Jedoch sollte er nicht eindringen; das Kind für Sexspiele zu gebrauchen ist möglich ! Wenn der Mann eindringt und es verletzt dann sollte er für sie sorgen ihr ganzes Leben lang. Dieses Mädchen jedoch gilt nicht als eine seiner vier dauerhaften Frauen. Der Mann ist nicht geeignet, die Schwester des Mädchens zu heiraten Es ist besser für ein Mädchen, zu einem Zeitpunkt heiraten, dass sie die erste Menstruation im Haus ihres Ehemanns anstatt ihres Vaters bekommt. Jeder Vater, der seine Tochter so verbindet, hat einen dauerhaften Platz im Himmel.“
Ayatollah Khomeini, aus seinem Buch
„Tahrirolvasyleh“, fourth volume, Darol Elm, Gom, Iran, 1990
#20 AufrechterDemokrat (15. Feb 2011 12:24)
Es ist ein Eigentor wie aus dem Bilderbuch.
Nach Ansicht des Gerichts, war Mohammed zwar ein „Kinderschänder“ aber nicht „pädophil“
Also im Umkehrschluss: ein Kinderschänder, der ein 8 1/2 Jahre altes Kind pimpert bleibt in Zukunft straffrei, solange er nicht pädophil ist?????????????????????????????
Laut klassischer Lehre ist normalerweise ehemündig, wer die Geschlechtsreife erlangt hat, frühestens jedoch nach vollendetem 9. Lebensjahr! (s. z.B. Sachau: „Muhammedanisches Recht…“, 1897, S.26). Wird das Kind jedoch schon früher geschwängert, wird seine Mündigkeit von der Geburt um sechs (Mond-)Monate vordatiert (loc.cit.)!
#4 Hoffmann v. Fallersleben
Mein Mitleid hält sich doch sehr in Grenzen!
Die müssen doch wissen, worauf sie sich einlassen. Und solche Frauen bescheren diesen Typen ja auch noch den deutschen Paß!
Ne, ich spende an eine Tierschutzorganisation!
Das Urteil ist ein Freibrief für Pädophile. Eine Analyse mit dem wahren Hintergrund – Subventionsstreichungen für das Freiheitliche Bildungsinstitut – findet man hier:
http://redegefahr.com/2011/02/15/elisabeth-sabaditsch-wolff-verurteilt-freibrief-fur-padophile/
@ #24 hundertsechzigmilliarden (15. Feb 2011 13:28)
Das Gericht konstruiert mit dieser Urteilsbegründung einen Unterschied zwischen A)Pädophilie; und
B)Sex mit Minderjährigen;
Da Mohammed nachweislich nur Merkmal B) erfüllt, aber nicht Merkmal A),
so ist die Behauptung „M. hat Merkmal A)“ falsch und somit beleidigend.
___________________
Sooooooo – diese richterliche Argumentation wenden wir jetzt mal auf Elton John an, der gesagt hat: „Jesus war schwul.“
Bitte Herr Elton John, besuchen Sie doch mal Wien …
Vorsicht ist empfohlen. Wenn man über den Islam diskutieren will, insbesondere über das Leben Mohammeds, kann man folgenden juristischen Trick verwenden: Man kleide jeden Vorwurf in eine Frage oder eine indirekte Behauptung. Etwa: War Mohammed wirklich pädophil? Oder: Atatürk hat Mohammed als pädophil bezeichnet. Wie kommt er zu diesem Vorwurf? Dann die Story mit Aisha.
eine schande, ein schmach, ich bin so zornig, ich kann es gar nicht sagen.
wenn jemand einen mord begeht und wird verurteilt und man nennt in mörder, wird man dann auch wegen herabwürigung verurteilt?
sch…. gekaufte, bestochene justiz in österreich, schmach über diese richterin, ich wünsche es der von herzen, dass, wenn sie kinder hat, diese unter der scharia leben müssen.
wenn das erste mal ihre tochter von einem „bereicherer“ vergewaltigt wird, dann soll sie der tochter als trost ein paar koransuren vorlesen.
im leben gleicht sich vieles aus.
in österreich gibt es eine verwünschung: es soll ihr heimkommen.
und genau das wünsche ich ihr und ihren kindern, vielleicht denkt sie dann nach, ob es sich ausgezahlt hat, elisabeth zu verurteilen.
@PI: Wie sieht es denn mit der Spendensituation aus. Hat sie denn die Anwaltskosten schon gedeckelt bekommen? Die Berufung wird ja auch noch was kosten.
Da sollte jeder mal 5 Euro spenden. Das kann jeder verschmerzen.
Und wer mehr kann, sollte das tun.
Uns fehlt ein Unterstützungfond, wie es die Roten haben.
Hallo,
nicht nur in Östereich hat die Justiz den Bezug zur Realität völlig verloren. Von Unabhängigkeit oder gar Gerechtigkeit hat man sich schon lange entfernt. Bestes Beispiel,
auch unter dem „seligen Adolf“ fing es klein an um dann aber so richtig ab zu gehen.
Auch damals hatte kaum einer dieser Mittäter nach dem „Endsieg“ probleme weiter als Justitz
dem Gemeinwesen seine Dienste zur Verfühgung zu stellen. Die Justiz hat sich dem Zeitgeist angpasst und schwimmt so sanft mit dem Strom der Zeit. Aber es soll auch Stauwerke geben, da kommt dann das sanfte Schwimmen schnell zum Stillstand und das sollte dann ein böses Erwachen für diese unsäglichen Juristen werden.
etwas OT oder auch nicht
ich habe heute einer bekannten von dem wahl-o-mat im internet erzählt. wo, wenn man gegen den bau von neuen moscheen in deutschland ist, nur noch von der npd unterstützt wird. die bekannte fragte mich dann, welche haltung ich einnehme. es stellt sich dann heraus, dass ich, weil ich weiteren moscheebau nicht so toll prickelnd fand eben „rechts bin“.
und sie hat angeblich den koran gelesen. auf meine frage, was sie am koran nun gut findet, kommt wie aus der pistole geschossen: „alles!“
was soll man da noch sagen. höchstens noch, dass sie mit ihrer mir schon länger bekannten esoterischen meise da natürlich ein leichtes opfer für allah & co ist.
ach so, in den moscheen wird nach ihrem verständnis natürlich nur gebetet.
Ist das Verurteilen( Herabwürdigen) von Bräuchen, wie der des rituellen Verzehrs von Menschenfleisch, vielleicht auch ein Straftatbestand nach dem Grundgesetz?
Haben wir in Zukunft wieder Proteste gegen die Evolutionstheorie und deren Aussagen, oder gegen die Relativitätstheorie, weil Religionen und Religionsangehörige, die in ihrer Individualentwicklung in der Vormoderne steckengeblieben sind, sich dagegen auflehnen und sich herabgewürdigt sehen und eine Justiz , die sich über ihre eigenen Gesetze hinwegsetzt, ihre eigenen Gesetze scheinbar nicht mehr versteht und sie deshalb auch nicht mehr umsetzen kann , will oder darf?????
#31 zuzanna.bahlsen
#32 20.Juli 1944
Wie sieht es denn mit der Spendensituation aus. Hat sie denn die Anwaltskosten schon gedeckelt bekommen? Die Berufung wird ja auch noch was kosten.
—-
Hier gehts:
http://savefreespeech.org/unterstutzen-sie-elisabeth-sabaditsch-wolff/
Ab sofort den Propheten bitte nicht mehr als pädophil bezeichnen. Die offizielle Sprachregelung sieht „Kinderschänder“ vor.
Solche Richter sind Schw…ne. Ich kann das Wort ja nicht ausschreiben aus Ruecksicht auf PI. Andererseits moechte ich auch die Schw..ne nicht beleidigen.
Ich sage nur mehr eines.
Wenn es um den Schutz der Kinder geht kennt der Himmel keinen Kompromiss. Entweder einer ist auf der Seite unserer Kinder oder auf der Seite des Kinderschaenders.
DA GIBT ES NICHTS DAZWISCHEN !!!
Es handelt sich bei diesem Rechtsprecher ganz offensichtlich selbst um eine kingergeile S..u!
PFUI TAIVEL NOCH NOCHMAL IST DAS ZUM KOTZEN.
Wenn es nicht Pedophilie ist mit einer 6jaehrigen Sexspielchen zu treiben und sie mit 8 1/2 Jahren zu voegeln, was ist es dann?
WAS IST ES DANN???
LIEBE ?????
Da ist uns die feine Richterherrschaft die Antwort schuldig geblieben !!!
RAUS MIT DER SPRACHE !!!
Aisha (Hadith sources even say she was allowed to bring her dolls [Book 008, Number 3311] to her 53 year old husbands house because being an infant she didnt have to follow the Islamic prohibition on dolls), and he had the right to sexually molest her [Bukhari 6:298]but not penetrate her until she got her first period which the Hadith sources say was between the ages of 8 and 9 years old
Hat irgendein MSM über das Urteil berichtet? Habe bislang nirgends etwas finden können. Werde gleich mal das Staatsfernsehen anmachen.
Elisabeth: Ich weiß von einer Anweisung Mohammeds in welcher der Befehl an seine Räuberhorde erging, daß alle Kinder mit Schambeharrung zu ermorden seien (Ich bitte um Verzeihung nach Paragraph soundso, dass ich dies zum Ärgernis der Mörder aus der Sicht der Ermordeten beschrieb) und einzig am Leben zu lassen sind, die noch keine Schambeharrung haben.
Da dies für „normale“ Versklavung (die Sklaven mögen mir verzeihen) eigentlich eine völlig irrsinnige Anweisung ist, da nur die kleinsten und schwächsten nach Mohammed leben durften ist die Schlußfolgerung naheliegend, dass auch welche aus seiner Räubertruppe ähnliche Gelüste hatten wie Mohammed und Mohammed diese zu „be““friedigen“““ dachte (man wird nach solchen juristischen „Feinfindigkeiten“ über die Worte FRIEDE und ÄRGER wohl hoffentlich nachvollziehen können, wieso ich dies Wort in obigen Zusammenhang unter soviele Anführungszeichen geschrieben habe.)………
….wo steht eine „Justiz“ die der Friede der Mörder interessiert ?
Und PS.: Elisabeth ich guck mal ob ich die Hadith finde ….. vielleicht ist aber auch wer von den Mitlesern schneller.
http://www.thereligionofpeace.com/Quran/025-Muhammads-sex-life.htm
Das wird dir sicher helfen können, auch wenn ich den Hadith noch nicht gefunden habe…..
DASS DÜRFTE VON BESONDEREM INTERESSE SEIN FÜR DEN PROZESS und ist ein Zitat vom vorigen Link.
Und hier haben wir`s mit noch mehr zu tun wie mit einer Hadith, denn das unten angeschriebene steht so im KORAN !
On the other hand, Muhammad passed down revelations from Allah that clearly condoned sleeping with underage girls, even by the standard of puberty. Qur’an (65:4) lays down rules for divorce, one of them being that a waiting period of three months is established to determine that the woman is not pregnant. But the same rule applies to „those too who have not had their courses,“ meaning girls who have not begun to menstruate. (In our opinion, this would have been a great time for Allah to have said something else instead like, „a real man is one who marries a real woman“… but that’s just us).
Zum Link: Zuerst wurde eine Beweisführung in Zusammenhang mit Aischa gemacht in welcher Mohammed vom Vorwurf der Pädophilie freigesprochen wurde. Doch wie bekanntlich zum Thema Alkohol (und noch zumindest eines weiteren, welches ich vergaß…sorry) Mohammed ist nicht gefeit gewesen seine MEINUNG zu ändern und deswegen wurde dieser Text im Anschluß an die Aischa Thematisierung so weitergeschrieben …
Übersetzung von mir:
ANDERERSEITS, schickte Mohammed eine Offenbarung herunter von Allah, die klar den Beischlaf mit „minderjährigen“ Mädchen (englischer Text und dementsprechend diese Standards) duldete und dies gemessen an der Pubertät. Muhammad Qur’an (65:4) legt Regeln für Scheidung fest, eine davon ist drei Monate zuwarten zu müssen damit sicher bestimmt werden kann, dass die Frau nicht schwanger ist (schwanger geschieden wird). Und diese selbe Regel gilt auch für Mädchen, „die noch nie ihre „Zeiten““, gemeint ist, die noch nicht zu menstruieren begonnen haben. (…!)
Den Rest übersetze ich nicht, weil das Wichtigste bereits geschrieben ist.
ALSO-DIESE ZEILEN LASSEN EINDEUTIG DEN RÜCKSCHLUSS ZIEHEN, DASS MOhammed irgendwann auch bereit wurde die Grenze zur Pubertät nicht länger zu respektieren, denn so steht dies im KORAN !
……..ich mein: Ich seh bereits wie die Richterin vor Schamesröte zu versinken beginnt !
Liebe Frau Richter vielleicht schicken sie mal Frau Leutheusser-Schnarrenberger auch einige Details ——– sie wüßte sicher gern Näheres wieso der große Khomeini eine sexuelle Revolution im Iran wiedereinzuführen vorpraktiziert hat.
Irgendwie meinten auch viele Hitler für einen großen Deutschenfreund und Würdenträger halten zu müssen ……..
#39 Ogmios (15. Feb 2011 18:24)
So ist`s !
Wie alt ist die Tochter der Richterin?
Und klar: Koran Sure 65/Vers 4(oder bei manchen Übersetzungen auch 5) ist in Richtung Pädophilie viel massgeblicher wie die von mir noch nicht gefundene Hadith bezüglich der Ermordung aller mit Schambehaarung und dem „Am Leben lassen“, der Kinder ohne Schambehaarung.
Wenn auch der Hadith zweifellos schliessen läßt, dass diese Weisung einzig aus einem Grund entstand, nämlich der Förderung der Pädophilie: 1) Weniger schwangere Frauen im Troß der Räubertruppe.
2) Weniger mitzunehmende Nahrung.
3) Leichtere Unterdrückung und „Führung“ der Kindmädchen.
4) Weniger Mühe beim Grabschaufeln ……
Vielleicht noch Sure 24/ Ende des 33 Verses, welche in einigen Übersetzungen nach Mohammeds Allah die Straffreiheit bei Vergewaltigung nach Mohammed schuf, in einigen Übersetzungen wurde versucht dies als Straffreiheit bei Zwangsverheiratung (schliesslich auch eine Vergewaltigung) etwas ins „günstigere“ zu drehen indem der Vergewaltigung ein allgemein bekanntes Ritual vorangestellt wird ……. schliesslich dürfte die 24 Sure auch zeitlich nur eine Vorstufe zur 65/4oder5 gewesen sein, denn der pädophile Ansatz fehlte dort meines rudimentären Wissens nach noch !
Zitat aus dem Vorspann:
„5. Mit dem Tatbestandsmerkmal „berechtigt“ wollte der Gesetzgeber eine dynamische Anpassung an die Wertvorstellungen der Gesellschaft vornehmen, weil der religiöse Friede nicht durch eine übersensible Reaktion, ……“
Ende des Zitatsauszugs
Guckst du mal wie weit die „dynamische Anpassung an die Wertvorstellung der Gesellschaft“ durch Unwissenheit, Feigheit und Arroganz zur Dekadenz verkommen konnte ……
Und während im Iran hektoliterweise Blut und Tränen vergossen wurden um wieder frei werden zu können von den dynamischen Anpassungen an die Wertevorstellungen der GesellENschaft des Mohammed durch die Person Khomeini, Achmadinedschad,…. kriechen hier in Europa welche durch die dunkelsten missbrauchs-juristischen Gassen die Lüge vor der Wahrheit schützen zu wollen.
……..und blenden irgendwie immer noch völlig aus, dass einer der damals während WK 2 massgeblichsten Muslime laut muslimischer Weisung der Mitschuld schuldig zu sprechen ist – mutmasslich sogar die Hauptlast zu tragen hat – weswegen die Konzentrationslager in Massenvernichtungslager umgebaut worden sind.
Wer für die Muslime (definiert als Koran- und Sunna- und somit Hadithgläubige) ist hat auch eine beträchtliche Schnittmenge mit der Ideologie Adolf Hitlers !
Übrigens auch was Behinderungen betrifft sind sich Mohammed und Hitler nahe gewesen …… und Mohammed sind etwa Taubstumme so ziemlich, die von seinem Allah meistgehassten Wesen ….
Übrigens schaute ich gestern auf 3 SAT einen Dialog mit einem Regisseur der im Jemen eine Doku über Taube drehen wollte —– Filmverbot !
Und dem Regisseur ist mutmasslich nicht mal bewußt wieso er dies bekommen hat !
Für die zu Bedächtigen: Weil die Anwesenheit von Tauben/Taubstummen in einem muslimischen Land zumindest nach muslimischer „Gefühlsindokrination“ als beschämend empfunden wird ………
…dynamische Anpassung an die Wertvorstellung der Gesellschaft ——-
Von wegen: Ihr werdet durch die Erzengel Tritte in die Hintern bekommen die euch grenzwertig schmerzen werden !
Im übrigen empfehle ich Elisabeth sich in das Thema: Beleidigungen gegen Jeschua durch Mohammed einzuarbeiten !
#3 #6
Mit meinem kurzen Kommentar wollte ich nur ausdrücken, dass wir in Deutschland keine Meinungsfreiheit haben und daher ist mir der Begriff Meinungsfreiheit unbekannt.
Wenn ich das hier erklären muss, kommt es mir vor, als ob ich die poente eines Witzes erklären muss. Das nächstesmal mache ich hinter meinem Kommentar ;-), damit Sie das verstehen.
Ist aber egal. Dann bin ich halt in euren Augen ein roter Faschist.
http://www.thereligionofpeace.com/index.html
40 Ogmios (15. Feb 2011 18:26) Es handelt sich bei diesem Rechtsprecher ganz offensichtlich selbst um eine kingergeile S..u!
PFUI TAIVEL NOCH NOCHMAL IST DAS ZUM KOTZEN.
—————-
es war eine richterin.
#49 king david (15. Feb 2011 22:00) Wie alt ist die Tochter der Richterin?
———————
ich weiss nicht, ob sie eine tochter hat. ich habe diese verwünschung bebend vor erstem zorn geschrieben.
T. Wehsely (vielleicht auch Wessely): SPÖ, also eine Sozialistin.
Der Koran enthält Hassvorschriften gegen:
ALLE JUDEN —– ist also hassisch rassistisch.
fordert die Auslöschung allen „Christentums“ – ist also hassisch religionsfeindlich
fordert die Vernichtung aller früherer arabischer Kulte — ist also kultfeindlich gegen Alles was nicht islamisch ist
-degradiert alle Frauen unter eine Sicht die kein liebender Mensch Frauen zumuten wollte
– ist für Sklavenhaltung
– …….. und und und und und und und und und
—- brachte von allen Überfällen und Plünderungen Mohammed immerhin 20 Prozent.
—- brachte von allen Überfällen und Plünderungen Mohammed immerhin 20 Prozent.
————————————————–
Vielleicht ist das die geheime Schnittmenge die so viele Westeuropäer mit Mohammed mithalten lassen will ?
Um wen zu berauben braucht dieser auch nicht unbedingt erschlagen zu werden ……… auch diesbezüglich zeigte Mohammed Wege auf.
….!
#13 Dr. T (15. Feb 2011 11:36)
Offenbar definiert die Richterin Pädophilie nach Art der Wikipedia über das Merkmal „Das sexuelle Interesse ist dabei primär, das heißt ausschließlich bzw. überwiegend und ursprünglich auf Kinder ausgerichtet.“
( http://de.wikipedia.org/wiki/P%C3%A4dosexualit%C3%A4t )
Mit ihrem Urteil beanstandet die Richterin also lediglich, dass das Sexualvergehen Mohammeds an Aischa mit dem Ausdruck „Pädophilie“ nicht genau genug beschrieben wird und deshalb eine unwahre Tatsachenbehauptung über den Propheten darstellt, die zu ahnden ist, während die wahre Tatsachenbehauptung, dass der Prophet durch den Geschlechtsverkehr mit der neunjährigen Aischa Kindesmissbrauch betrieben hat, wegen des Grundrechts der Meinungs- und Redefreiheit zulässig ist.
So what ? Ich selbst bevorzuge es, die Wahrheit auszusprechen, dass Mohammed ein heimtückischer Massenmörder war, also genau das, was man von einem vorbildlichen Religionsstifter erwarten sollte.
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