Still und leise, wie es sich für die Adventszeit gehört, wurde am 16. Dezember der Volksverhetzungsparagraph 130 StGB mit den Stimmen der Regierungskoalition und der Grünen neu gefasst. Die Änderungen zielen darauf ab, „rassistische und fremdenfeindliche Handlungen“, insbesondere im Internet, zu kriminalisieren. Sie könnten eine Welle von Strafverfahren auslösen und ein Klima der Einschüchterung und des Denunziantentums schaffen.
Was wurde geändert? Im Wesentlichen der Punkt, dass man nun auch Volksverhetzung begehen kann, indem man eine einzelne Person beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet und dadurch ihre Menschenwürde angreift, oder indem man gegen einen Einzelnen zum Hass aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen ihn auffordert. Voraussetzung ist immer, dass dabei Bezug auf die nationale, rassische, religiöse oder ethnische Herkunft der Person genommen wird.
Die alte Fassung in Auszügen:
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Die neue Fassung in Auszügen:
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Man folgte damit den Vorgaben eines Rahmenbeschlusses des Europarats aus dem Jahr 2008, welcher seinerseits auf ein Zusatzprotokoll aus dem Jahr 2003 zurückgeht. Dieses wiederum war eine Ergänzung zum „Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art“.
In der alten Fassung des § 130 StGB musste sich die Hetze gegen „Teile der Bevölkerung“ (womit nicht unerhebliche Teile gemeint sind) richten. Eine weitere Bestimmung war und bleibt der einleitende Satz: „Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören…“ Ob man den öffentlichen Frieden überhaupt stören kann, wenn man gegen einen Einzelnen hetzt? Schon bei der alten Fassung konnte man sich fragen, warum eine Äußerung, und sei sie noch so hetzerisch und gegen eine bestimmte Gruppe gerichtet, den öffentlichen Frieden stören sollte. Gewichtet wird eine Äußerung schließlich erst von denen, die sie vernehmen, und das sind Bürger mit eigener Urteilskraft.
Die ebenfalls strafbewehrte Verbreitung und Öffentlichmachung volksverhetzender Schriften – wozu auch „Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen“ zählen – wurde entsprechend angepasst und gilt nun ebenfalls bei Hetze gegen Einzelne. Unter „Abbildungen“ fallen zum Beispiel auch die Mohammed-Karikaturen.
Die Basis für Volksverhetzungstatbestände wurde also enorm verbreitert. Was bisher unter den Straftatbestand einer Beleidigung oder Bedrohung fiel, könnte künftig Volksverhetzung sein. Worauf das alles abzielt, kann man sich denken. Ob es in letzter Konsequenz durchdacht ist, darf bezweifelt werden. Den Papst wird jedenfalls so schnell kein Grüner mehr beleidigen, ohne dass es Strafanzeigen hagelt, und die „deutsche Schlampe“ sollte jetzt ruhig auch mal die Volksverhetzungskeule schwingen. Polizei, Staatsanwälte und Gerichte werden viel Arbeit bekommen, denn Spitzel und Denunzianten haben wir ja genug im Lande. Das Erstaunlichste aber ist das tosende Schweigen der Medien zu diesem Gesetz, das die freie Meinungsäußerung stark beeinflussen wird, weil ab sofort jeder jeden täglich drankriegen kann. Wie früher.
» PI: EU regelt Strafen für unliebsame Gedanken
(Text: Schalk Golodkowski)
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OT
http://www.focus.de/panorama/welt/missbrauchsskandal/katholische-kirche-wir-haben-an-einen-neuanfang-geglaubt_aid_582862.html
Die Angst vor einer Islamisierung Deutschlands teile der Bischof nicht. Muslime seien Teil der Gesellschaft. Weil vieles an dieser Religion fremd ist, gebe es Ängste. „Das Christentum ist stark genug, dass es auch künftig unsere Gesellschaft in Deutschland prägen wird.“ Er setze sich dafür ein, dass Muslime in Deutschland Moscheen bauen dürfen. „Wenn ich für Religionsfreiheit bin, darf ich das nicht nur für Christen in der Türkei einfordern.“
Totaler Realitätsverlust und ein für die verfolgten Christen in der Türkei etc., ein Schlag ins Gesicht.
Das ist ja wieder einmal sehr nett, was hinter unserem Rücken so beschlossen wird.
Aber ist ja egal, wir hetzen nicht, wir äußern Tatsachen.
OT:
Palästinenserin köpft ihr Töchterchen!!!
Die Staatsanwältin:
http://www.bild.de/BILD/regional/duesseldorf/aktuell/2010/12/18/schreckliche-bluttat/mutter-koepft-im-wahn-ihr-toechterchen.html
OT aber wichtig!
NRW stoppt Abschiebung von Roma. Kleiner Vorgeschmack auf den nächsten Regierungswechsel!:
http://www.bild.de/BILD/news/telegramm/news-ticker,rendertext=15116118.html
„zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt“ – dann wird also jemand, der „deutsche Kartoffel“ sagt, demnächst bestraft? Ist ja längst überfällig! 😉
Das wird den Internetdiensten, die „privacy protection“ anbieten, einen enormen Zulauf verschaffen. Mir soll’s Recht sein 😉
Ist heute wieder die OT-Pest ausgebrochen??
Etwas Respekt bitte, nicht gleich immer der erste Kommentar OT.
Außerdem gibt es ja noch „PI wants you!“
„Wenn ich für Religionsfreiheit bin, darf ich das nicht nur für Christen in der Türkei einfordern.“
Kommt mir so vor wie ein Witz aus den 70er Jahren:
treffen sich ein Ami und ein Russe. Sagt der Ami „wir sind ein freies Land, ich darf mich vor das weisse Haus stellen und rufen „der amerikanische Präsident ist ein Arschloch“! Sagt der Russe „so frei sind wir auch, ich kann mich auch vor den Kreml stellen und rufen „der amerikanische Präsident ist ein Arschloch“
Heißt das dass die Hasstiraden der Imame gegen die Wirtsgesellschaft in Zukunft strafbar sind?
Immerhin sind wir (die Autochthonen) ja auch ein „Teil der Bevölkerung“ – oder etwa nicht?
Das wäre doch ein Schritt in die richtige Richtung. 🙂
Mir schwant nichts gutes. Fällt jetzt reine Kritik womöglich auch unter „verleumden“?
Das ist doch toll. Dann kann man ja sofort den Koran verbieten, die Imame ausweisen und die gläubigen Mohammeds bestrafen.
Im Koran wird gegen Christen, Juden und nicht-Mohammedaner gehetzt, sie werden beschimpft, gegen sie werden zahlreiche Verletzungs- und Tötungsaufrufe ausgesprochen.
Na da freuen wir uns doch! Viel zu tun und sichere Arbeitsplätze für Polizei und Justiz.
Bin nur gespannt, ob Anzeigen für „Deutsche Schlampe“ oder „Scheißdeutscher“ oder „Nazi“ auch tatsächlich verfolgt und entsprechend geahndet werden. Glauben kann ich das nicht. Siehe dem M‘-Bonus bisher. („Musel“ darf man dann ja wohl auch nicht mehr sagen.)
Die können mich „nachhaltig“ am Arsch lecken !
Am 16. Dezember 2010 haben wir eine Zeitreise ins Jahr 1936 gemacht…. AH lässt grüßen !! Der Blockwart wartet schon, wann werden die Gauleiter bestimmt??
Angeblich werden derzeit schon spezielle Volksgerichtshöfe geplant für die Masse der Volksverhetzer. Mann will die Prozesse so kurz machen wie unter Freisler…
Waaaaaaaaaaaaaaas??? Sie wagen es hier Wahrheiten auszusprechen??? Sie sind ein Defaitist!!!
Dann dürften die Anbieter/Hoster einiger Linksfaschisten und Grünen einiges zu tun bekommen mit Schließung und Löschung von Volksverhetzenden Webseiten. 🙂
Das wird interessant werden, wieviele Linke Seiten dann aus dem Netz verschwinden.
#5 Schmierwurst (18. Dez 2010 10:32)
“ “zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt” – dann wird also jemand, der “deutsche Kartoffel” sagt, demnächst bestraft? Ist ja längst überfällig!“
„Deutsche Kartoffel“ ist erlaubt, das bezieht sich ja auf die Bevölkerung und nicht auf Teile dieser.
Ein klarer Punktsieg für den Langzeitstudenten Sebastian Edathy!
Wird ein Satz wie
„2050 – Einstein-Gymnasium Potsdam wird Aiman-Mazyek-Gesamtschule“
demnächst strafbar sein?
Es gibt aber auch GutmenschInnen, die sich nicht ausreichend durch die Neufassung des Stasi-Paragraphen gewürdigt fühlen:
http://www.volkerbeck.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=2219&Itemid=1
Der Gummiparagraf 130 StGB ist eine Einschränkung der Meinungsfreiheit und gehört daher abgeschafft.
Verfluchte Klingonen!
Den Paragraph 130 StGB gibt es seit ca. 140 Jahren. Angewendet wurde er immer entsprechend der gegebenen politischen Opportunitäten.
Mal gegen linke Agitation, mal gegen rechte…mal als Schutzklausel der Nazi-Opfer.
Der Paragraph hatte übrigens auch im Dritten Reich bestand und erfreute sich lebhafter Anwendung…allerdings nicht gegen Nazihetzte, versteht sich.
Die Problematik des Paragraphen ist die Willkür, mit der er angewendet werden kann. Denn der Text des Parapgraphen ist fast völlig frei zu interpretieren, je nachdem, was dem Staat und der Justiz gerade passt….
Ich wüßte wirklich gerne mal, nach welchen Gesichtspunkten PI jemanden (in diesem Falle mich) unter Moderation stellt. Ist reihum jeder mal dran, oder wie?
Tip, da sich kein Hoster erlauben wird, sich mit diesem Paragraphen anzulegen linke Seiten aufsuchen, volksverhetzende Stelle oder Bilder finden, Screenshot und ab die Post mit dem Hinweis dass parallel ein Schreiben an den VS geht. Und schwubs, ist die Seite dunkel 🙂
… und die „deutsche Schlampe“ sollte jetzt ruhig auch mal die Volksverhetzungskeule schwingen.“
Nein, denn „deutsch“ ist die Bevölkerung. Es geht um Teile davon. „Blöde Türkin“ hingegen wäre Volksverhetzung. „Scheiß Deutsche“, „deutsche Hure“ usw. ist völlig in Ordnung.
Mit Islam-Kritik ist das dann auch so eine Sache. Es geht dann halt nicht mehr, Fakten zu nennen, weil das beleidigend sein könnte.
#5 Schmierwurst
Leider falsch gedacht. Die Bevölkerung als Ganzes, nämlich „Deutsche“ ist damit nicht erfasst. bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen .
Ob zur Bevölkerung auch Ausländer gehören? Würde mich wundern, wenns einem Rechtsverdreher nicht gelänge, dies so umzuschwurbeln.
Ich vermute, „Deutsche Schlampe“ ist im Sinne der orwell’schen Meinungsdiktatoren keine Volksverhetzung.
Könnte in Zukunft auch der Syrer Aiman Mazyek (FDP) wegen Anstachelung zur Volksverhetzung angeklagt werden?
http://www.welt.de/kultur/article2283221/Darf-man-mit-Mohammed-Witze-reissen.html
Das Problem ist nur dass dies KEIN Richter-, keine Polizei und KEINE Staatsanwaltschaften kümmern wird wenn wir Deutsche beschimpft werden oder wenn Papst und Christen beschimpft werden…werden ALLE Anzeigen wegen Volksverhetzung wenn sie überhaupt gestellt würden wieder abgeblockt…da dies dann unter TOLERANZ fallen würde und wir Tolerant sein müssten.
DIES Gesetz nützt nur den Moslems in Deutschland denn diese können nun sehr viel besser die Deutschen verklagen und Recht bekommen.
Was vielleicht helfen könnte wäre ein Volksentscheid GEGEN das neue Gesetz…am besten auch einen Volksentscheid GEGEN die Regierung 😉
Wie zu besten DDR-Zeiten werden Wissenschaftler aus Jena bald wieder im Knast landen, §130 als Stasi 2.0:
http://www.welt.de/vermischtes/partnerschaft/article11690986/Der-Akzent-verraet-mehr-als-das-Aussehen.html
Warum installiert PI keine Shoutbox, dann könnten die ganzen OT Beiträge dort abgelassen werden ohne den Kommentarbereich zu überfluten.
Christen diese nun in Deutschland die Wahrheit sagen und vor dem Islam warnen können also eingesperrt werden…“schön“…dann haben wir nun auch offiziell Christenverfolgung in Deutschland
Und was Hass ist, das bestimmen …
Heise titelt:
Interessant ist auch:
#15 Rechtspopulist (18. Dez 2010 10:42)
“Deutsche Kartoffel” ist erlaubt, das bezieht sich ja auf die Bevölkerung und nicht auf Teile dieser.
Die Bevölkerung setzt sich aus Deutschen und Nichtdeutschen zusammen. Folglich sind Deutsche Teil der Bevölkerung und derartige Äußerungen nach § 130 StGB strafbar – siehe dort. Aber finde mal einen Staatsanwalt, der sich freiwillig auf diesen politisch inkorrekten Hochseilakt begibt …
Umvolker Beck (Bürgerkrieg90/LinksgrünInnen) hetzt gegen ein ausländisches Staatsoberhaupt, wird er durch seine Abgeordnetenimmunität geschützt?
http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,735405,00.html
Klasse!!!
Damit landet jeder, der dem Koran folgt, automatisch im Knast, denn der Koran ist eine Aneinanderreihung solcher strafbewehrter Verunglimpfungen!!!
Solche verschärften Gesetze bedeuten nur ein weiteres Bimmeln des Sterbeglöckchen am offenen Grab der Meinungs- und Gewissensfreiheit.
Die Meinungsfreiheit gehört mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigt. Dahinter hat alles andere zurückzustehen. Es ist das höchste Gut einer freiheitlichen Demokratie!
Erst stirbt die Wahrheit, dann die Demokratie
Ich habe soeben gehört, dass bereits IM für dieses Gesetz gesucht werden. Es soll eine Webseite geschaltet werden, da kann man sich melden.
Den IM Namen kann man sich selbst aussuchen, sollte er noch nicht vergeben sein. „IM Erika“ soll bereits vergeben sein….
500.000 IM werden gesucht, davon 200.000 sind reserviert, für die Anhänger des Islam.
#20 Dwalin (18. Dez 2010 10:46)
Nein, nur bei Verstößen gegen §130! 🙂
Moderation gibt es z.B. bei mehr als 3 Links als Spamfilter oder wenn man die Buchstaben p und k ohne Leerzeichen hintereinander eintippt.
Das Muslimische Glaubensbekenntnis (Allah ist größer als eure Götter)ist eine Verunglimpfung und Beleidigung der Glaubensgemeinschaften der Christen und Juden.
Zumindest der Muezzinruf und alle öffentlichen Muslimischen Gebete sind damit in Deuschland ab heute ganz klar und eindeutig rechtswidrig.
Was würde wohl passieren, wenn man Strafanzeige wegen
Volksverhetzung gegen einen Prediger der Friedensreligion stellt, weil er zum Töten von
Ungläubigen aufgerufen hat.
Fällt das dann in den neuerdings straffreien Bereich
des „Aufrufen zum Jihad“???
#22 Rechtspopulist (18. Dez 2010 10:47)
Nein, denn “deutsch” ist die Bevölkerung.
Nein. Das Volk ist deutsch, nicht die Bevölkerung. Zur Bevölkerung gehören neben deutschen auch ausländische Staatsangehörige.
#32 Eurabier:
Umvolker Beck (Bürgerkrieg90/LinksgrünInnen) hetzt gegen ein ausländisches Staatsoberhaupt, wird er durch seine Abgeordnetenimmunität geschützt?
Wer hier gegen wen hetzt/gehetzt hat, ist in diesem Falle ja wohl eindeutig klar.
DEUTSCHLAND SCHAFFT SiCH AB !
… noch Fragen?
Es kann nicht schaden, sich schon mal nach einer neutralen Botschaft in seiner Nähe umzuschauen.
Schon alleine der Anfang…
„Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören…“
Wer entscheidet das den, der Beleidigte?
Also wenn ich sage „Jesus ist ein …“ dann ist das ok, weil sich nur ein paar Leute verbal aufregen. Aber wenn ich sage „Mohamed ist ein …“ dann ist es verboten, da es gleich Aufrufe zum Terror/Mord (siehe Mohamed Karikaturen) gibt. Oder was? Oder wie?
die Antwort muss lauten:
Eintreten in DIE FREIHEIT !!
Regierungsübernahme und die ganzen unsinnigen Gesetze der letzten Jahre abschaffen !!
aber das ist doch super nun können wir alle islamisten sofort anzeigen da sie alle gegen die ungläubigen hetzen…..
Wir, die Deutschen, sind nicht Teil der Bevölkerung, sondern das Volk. Tiraden gegen Deutsche in Deutschland sind inländerfeindliche Äusserungen, die einer Volksverhetzung gleichkommen, aber sie werden lt. § 130 StGB – im Gegensatz zu ausländerfeindlichen Äusserungen – nicht als Straftatbestand der Volksverhetzung bewertet, allenfalls als Verleumdung oder Beleidigung.
Haben die türkischen und arabischen Moslems jetzt absolute Narrenfreiheit?
Denn sie wissen was sie tun.
Wählen wir die Freiheit.
#38 WissenistMacht (18. Dez 2010 11:13)
Wer hier gegen wen hetzt/gehetzt hat, ist in diesem Falle ja wohl eindeutig klar.
Sicher, dass Sie bei PI richtig sind?
Eigentlich müsste es Lex PC heißen.
Meine Empfehlung:
1) Jeden Buchladen, der den Koran im Angebot hat, wegen Verbreitung volksverhetzender Schriften anzeigen!
2) Jedes Islamistenformum wegen Volksverhetzung anzeigen.
Ich bin jetzt etwas verwirrt.
Meines Wissens nach darf man doch inzwischen straffrei zum „jihad“ gegen die “ Ungläubigen “ aufrufen.
Gilt der neue Volksverhetzungsparagraph in diesem Fall nicht,oder wie verhält sich das ?
Kann mich da mal jemand schlau machen?
Kennt jemand ein Buch, in dem
zu Hass und Gewalt aufgerufen
wird?
Ja geanu, ich auch. Dann wird
es jetzt also verboten sein,
daraus zu rezitieren. Da sehe
ich einen Konflikt mit der
grundgesetzlich garantierten
Religionsfreiheit. Oder habe
ich jetzt alles falsch verstan-
den?
Hab ich das richtig verstanden:
Ein unbedachtes Wort gegen Mohammed (der seit Jahrhunderten unterm Wüstensand liegt) ist „Volksverhetzung“ –
aber zum Tod Israels darf ungestraft aufgerufen werden (weil das ja kein „Teil der Bevölkerung“ ist)
??????????????????????????????????????????????
@#46 Centurio65
Ja das wäre auf jeden Fall mal sehr interessant.
Habe mich auch schon gefragt ob dem so ist.
Ein Klima der Angst und des Denunziantzentums ist ja gerade das, was unsere sogenannten Volksvertreter und der EU-Apparat wollen. So wird es ihnen ermöglicht, ihre Vision von einer multikulturellen Gesellschaft und eines EU-Superstaates umzusetzten. Zudem soll der deutsche Bürger die ihm bevorstehende Verarmung und immer höhere Steuerlasten zugunsten der EU klag- und widerstandslos hinnehmen.
Diese Angst wird durch die Nazikeule (die in der vergangenen Zeit wieder besonders häufig eingesetzt wurde), die Angst vor dem Weltuntergang (Klimalüge) und jetzt auch noch durch Gesetztesverschärfungen (ich glaube nicht, dass das die letzte Verschärfung war) geschürt. Die Leute werden manipuliert wie im dritten Reich, leider mit relativem Erfolg. Selbst das Regime in der DDR hat es nicht geschafft, das Denken der Bevölkerung so zu verbiegen.
Man kann nur hoffen, dass es noch nicht zu spät ist und es einen Revolution gibt, wie in Frankreich 1789. Das ganze Pack gehört zum Teufel gejagt. Mit Demokratie hat das hier nichts mehr zu tun.
#12 frau kanzelbunzler
Mich ebenfalls.
Darauf lasse ich es gerne ankommen!!!
Ich verstehe die Aufregung nicht!
Es bleibt doch letztlich festzustellen:
Die Eingeborenen (Deutsche) haben sich gefälligst den kulturbereicherern anzupassen und ihre Meinung für sich zu behalten. werden Deutsche beleidigt, dann ist das eine „kulturelle Besonderheit“ und wird aus Gründen der pc sogar noch gefördert.
Ich selbst wurde wegen Volksverhetzung zu 2000 € verurteilt, weil ich beim Fussballspiel Deutschland vs. Türkei im Juni 2008 NICHT für die Türkei sondern für Deutschland vom Balkon gerufen habe!
Deutschland schafft sich ab!
Letzteres (beides) trifft auf mich nicht zu. Dann war’s wohl §130. Hatte u.a. gemeint „M*usel dürfe man dann wohl auch nicht mehr sagen, und hab doch tatsächlich das Sternchen vergessen. Ganz klar ein Verstoß!
Ich beuge mich demütig der Zensur. 🙂
#44 Columbin:
Sicher, dass Sie bei PI richtig sind?
Solange mir hier das Recht auf freie Meinungsäusserung nicht beschnitten wird – in der Tat!
Wehret den Anfängen!
Und schon geht es los:
http://www.presseportal.de/pm/65487/1736800/neue_westfaelische_bielefeld
#55 Eurabier (18. Dez 2010 11:25)
„“fette Qualle” und “widerliches Etwas” „, sowas ist allerdings nicht die feine Art. Jemanden auf Äußerlichkeiten zu reduzieren ist dämlich, und „fette Qualle“ ist eine allgemeine Beleidigung von Übergewichtigen. Ich denke, so ein Kindergarten-Theater sollte eine seriöse Zeitung nicht nötig haben. Zumal es gerade bei CFR genügend anderen „Zündstoff“ gibt.
Dazu gibt es auch schon einen „Wächterpreis“:
Herr Jansen vom „Berliner Tagesspiegel“ ist so ein (Meinungs)Wächter
http://www.tagesspiegel.de/medien/frank-jansen-erhaelt-waechterpreis/1182360.html
http://www.tagesspiegel.de/meinung/danke-npd/3630506.html
#55 Dwalin (18. Dez 2010 11:30)
Diese, in der Tat nicht feinen Ausdrücke, sind doch nur der Vorwand, um Kritiker als „rechtsextrem“ darzustellen und mundtot zu machen.
Die LinksgrünInnen haben nun sogar schon den Begriff „Klimawandelleugner“ kreiert und stellen damit Skeptiker an der anthropogenen Erderwärmung mit Holocaustleugnern gleich!
Darum geht es, um die Ausschaltung jeglicher Opposition wider den linksgrünen Mianstream, dem sich inzwischen auch die anderen sozialistischen Blockparteien im ehem. deutschen Bundestag unterworfen haben!
Diese Diskussion zeigt mal wieder, dass nur weinige die Situation so begreifen, dass wir jetzt einen (koordinierten oder individuellen) Plan ergreifen sollten, mit dem wie die Grünen, Linken und Unrechtgläubigen gestützt auf dieses Gesetz in die Knie zwingen können.
Im Grunde sollten wir von nun an (bzw. ab Inkrafttreten) jede Art der Äusserung besagter Kreise darauf abklopfen, ob sie unter die Bestimmungen dieses Gesetzes fallen und UNVERZÜGLICH Anzeige erstatten.
Jemanden einen Nazi oder Rechten zu nennen ist bereits eine Verächtlichmachung nach
„die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er … Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu … einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
…“
Antideutsche, Anarchisten und dergleichen können nun noch leichter auf rechtlichem Wege bekämpft werden. Wir sollten nun Anzeigen hageln lassen über die, die den Staat bekämpfen und dies unterstützen: Websites, Zeitungen, Politiker.
Selbst richterliche Entscheidungen, Linke nicht zu bestrafen, können unseren eigenen Freiraum erweitern. Je mehr davon, desto besser auch für uns.
Die sollen schon sehen, was sie davon haben, solche Gesetze gegen die Bevölkerung zu verabschieden!
Da wird sich nicht viel verändern. Nur: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird eventuell viel zu tun bekommen, da bei verhängten Strafen alle Instanzen abgeklappert werden und am Ende das BvG entscheiden wird, ob diese Norm überhaupt mit dem GG vereinbar ist. Ist sie nicht, aber diese scheiß EU…
„beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,“
Beschimpfen ist beleidigen (die Würde abschneiden);
kritisieren ist nicht böswillig verächten (fällt also unter Artikel 5 GG);
verleumden ist wider besseres Wissens Fakten behaupten, die gar keine Fakten sind. Sprich Lügen, um zu diskreditieen.
Tatsache ist, dass PI dies nicht tut.
da wäre noch der Passus „wenn der öffentliche Frieden gestört wird“,d.h. der deutschen Schlampe fehlen die Cousins und die Cousins der Cousins!
Das Ministerum für Wahrheit hat gesprochen. Wer das für doppelplusungut hält, wird unverzüglich dem Ministerium für Liebe übergeben. Freiheit ist Sklaverei!
Zeit für den Zwei-Minuten-Hass.
D.h also, das ab heute alle vorsichtig schreiben MÜSSEN!
Dann sollten wir jetzt schon einmal Klage gegen den Islam einreichen. Obwohl der Strafbestand der Volksverhetzung schon vorher galt.
#12 Frau Kanzelbunzler
…mich auch!
Bester Kommentar hierzu 🙂
gepriesen sei der herr!
endlich eine rechtliche handhabe gegen die islamische hassprediger.
advokat, übernehmen sie.
Sind eigentlich auch Anhänger rechtsradikaler Parteien „Teile der Bevölkerung“ ?
Wir werden die herrschenden Gutmenschen für ihre Taten zur Rechenschaft ziehen.
Bald!
Diddi und Sebbi und Niggi freuen sich !
„“Claudia R.” unter anderem als “fette Qualle” und “widerliches Etwas” beschimpft. “
sicherlich kann frau roth beweisen, daß sie schlank und sympathisch ist… 🙂
#67 crimecitywestend (18. Dez 2010 11:51)
Bei Alter.media ist sicher noch ein Plätzchen für dich frei – hier nicht.
Dem in Sittensen erschossenen jugendlichen Schwerverbrecher ist ja ein Youtube Video mit passendem Rap-Song gewidmet worden (PI berichtete). Und zwar von seinen Freunden. (Die übrigens wegliefen, als er zusammenbrach)
Wir wollen jetzt auch einen Rap-Song produzieren, und zwar einen, der die Geschehnisse ins rechte Licht rückt. Die neue Gesetzeslage steht dem nicht entgegen,
Hey, Rentner Ernst
Hey, Rentner Ernst
Du bist unser Held
denn Du bist ein Kämpfer
der schiesst und einer fällt
sie waren zu fünft
und Du allein
Hey, Rentner Ernst
wie kann das sein
Du hast gekämpft
da liefen sie weg
nur auf der Terrasse
da blieb noch etwas Dreck
Hey Rentner Ernst
aus fünfen machst Du vier
Hey Rentner Ernst
wir danken Dir
Respekt des Islam gegenüber anderen Religionen sieht so aus:
https://www.islambruederschaft.com/blog/?s=(Sch)weinachtsgeschenke
Ihr habt es alle nicht verstanden!
Volksverhetzung ist es nur wenn man gegen Teile der Bevölkerung hetzt.
Wenn aber der Imam sagt dass alle Deutsche Schweine sind die man als gläubiger Moslem umzubringen hat, dann tut der moslemische Hassprediger ja nicht gegen Teile der Bevölkerung hetzen, sondern gegen die deutsche Bevölkerung als Ganzes.
Und so sind moslemsiche Hassprediger von der Volksverhetzung ausgenommen. Bestraft wird nur der Biodeutsche, der auf die den moslemischen Hassprediger hinweißt!
Weil Moslems ja nur ein Teil der Bevölkerung sind.
Alles klar?
#58 Erwin Mahnke (18. Dez 2010 11:37)
Jemanden einen Nazi oder Rechten zu nennen ist bereits eine Verächtlichmachung nach
“die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er … Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu … einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
…”
Jemanden einen „Rechten“ zu nennen ist eine Verächtlichmachung? Mich können sie auf diese Art gerne „verächtlich machen“. 😉
Also, ich habe am 28.11 eine Anzeige in Gelsenkirchen(übers Internet) gestellt.
Grund : Die Diskriminiereung als Christ durch die Predigt des Imans in der Gelsenkirchener Moschee. Das Duplikat dazu habe ich an die PI-KOntaktmailadresse gesendet am selben Abend.
Am Montag wurde ich vom NRW-Staatsschutz angerufen. In diesem Anruf gab man sich verständlich bezügl. meiner Ängste, aber man habe gemeinsam mit 2 Mitarbeitern des LKA das Video des Imans( aus PI) betrachtet und es wäre auch hart an der Grenze, dennoch genüge es nicht. Erfreulich für mich aber,es lagen bereits gleichlautende Anzeigen vor.
Es wurde ein 10min. Telefongespräch und ich verstand den Beamten so das das ,was geschieht in Deutschland sehr wohl beobachtet würde, aber die Hände gebunden seien weil von oben angeordnet würde. Das ist jetzt meine persönliche Interpretation des Gespräches .Ich jedenfalls werde nun jede Gelegenheit vereinnahmen dieses frei interpretierbare Gesetz zu nutzen.Egal ob für Diskrimninierende Aussagen der Linken, der ganz Rechten, der Grünen,dem Herrn Edathy insbesondere und für die anderstgläubigen Gastarbeiter sofern sie sich nicht an die Gesetze halten. Das bin ich meinen Kindern und meinen Enkelkindern schudig.
Dieser Artikel 130 bleibt weiter ein echter Gummiartikel, der denjenigen, die gerade an den Schalthebeln der Macht sitzen, viele Möglichkeiten bietet, Andersdenkende zu diskriminieren. Es ist ein Skandal, daß unbequemes Denken also unter Strafe steht, jetzt vielleicht noch stärker.
Aber wenn es sowas schon mal gibt, dann fehlt mir dabei eindeutig der Tatbestand der Volksverdummung, unter den die Mehrheit der Qualitätsjournalisten und Mehrheitspolitiker fallen würde.
Dietrich Bonhoeffer schreibt in der extrem lesenswerten Schrift „Nach zehn Jahren“ (1943), Dietrich Bonhoeffer Auswahl Band 4, S.212ff,:
„Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit…Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden- in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch- und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseitegeschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich zufrieden; ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. … So zum willenlosen Instrument geworden, wird der Dumme auch zu allem Bösen fähig sein und zugleich unfähig, dies als Böses zu erkennen.“
Soviel für heute. Es ist so als würde Bonhoeffer direkt über unsere heutige Lage schreiben. Auch der Artikel 130 kann ein Instrument der boshaften Dummheit sein.
Das Gesetz hat immerhin einen Vorteil: Wenn ich wieder einmal von einem türkischen oder afrikanischen Kulturbereicherer angegriffen und als „Scheißdeutscher“ beschimpft werde, kann ich anstelle des Beleidigungsparagraphen jetzt die Volksverhetzung ins Spiel bringen. Mal sehen, was die Juristenkaste dazu zu sagen hat.
Oh Gott, oh Gott,
Früher hieß es mal Freiheit, solange man keinem anderen schadet. Heute kann man schon durch atmen die Würde anderer verletzen!
Gelebte moslemische Toleranz:
http://de.wikipedia.org/wiki/Buddha-Statuen_von_Bamiyan
Wir müssen unsere strunzdoofen grünen Naivgutmenschen und islamverstehenden weltfremden Toleranzromantiker diese Bilder jeden Tag vor die Nase halten.
Der entscheidende Punkt ist die folgende Bestimmung:
in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören
Damit schützt der Vehetzungs-Paragraph (in der alten wie in der neuen Form) ausschließlich unzivilierte Gruppen von Personen, bei denen aufgrund der bisherigen Erfahrung anzunehmen ist, daß sie auf Kritik mit einer Störung des öffentlichen Friedens reagieren werden. Die einzigen, die dieses Kriterium erfüllen, sind die Moslems.
Wenn jemand also gegen Deutsche, Christen, Juden etc, Gift und Galle spuckt, kann er dafür nicht verurteilt werden, weil dieses Verhalten nicht geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Dafür ist jede noch so sanfte Kritik an den Moslems strafbar, weil die, wie jeder weiß, wahrscheinlich randalieren werden.
Der Verhetzungs-Paragraph sollte (in Analogie zum früheren Gotteslästerungs-Paragraphen) ehrlicherweise Moslemlästerungs-Paragraph heißen. Dann wüßte gleich jeder, wie es gemeint ist.
Ok, das war polemisch,
Atmen, arbeiten und steuern zahlen dürfen wir natürlich noch. Eine eigene Meinung nicht. Das wird überbewertet.
Übrigens kommen diese Änderungen direkt aus den USA, wo sie jetzt schon nach hinten losgehen, weil Linke viel häufiger die Würde ihre Kontrahenten verletzen.
Ich bin auf den ersten Prozess gespannt, der auf der Basis des neugefassten Paragraphen stattfindet.
Das wird ein Spass mit vielen Weiterungen (Instanzen) 🙂
dieser Staat ist am Ende und er weiß sich nur noch durch solche Gesetze und Aktionen zu helfen.In diesem Land haben irgendwelche linken Zeitungsfritzen und Politiker mehr zu sagen, als das gesamte Volk.Ihr könnt euch nur wehren, in dem ihr nie wieder die etablierten Parteien wählt.
#79 Argutus:
Der Blasphemie-Paragraph ist ja – wenn auch in etwas gummihafter Form – als §166 StGB noch immer aktiv.
Die betroffenen Religionen bemühen sich auch hier um eine Wiedereinsetzung der ursprünglichen Fassung (wie immer „unziviliert“ die auch sein mag 😉 )
#70 Salahadin
Köstlich.:-) 🙂
Wenn jetzt noch jemand in der Lage wäre die Zeilen zu vertonen könnte das echt ne klasse nummer werden.:-)
Und das ist und bleibt der Knackpunkt – und war es seit Existenz des 130er. Den öffentlichen Frieden stört stets, wer duch seine Äußerungen irgendeinen Mob ausflippen läßt. Das ist dann nicht die Schuld des unbeherrschten Mobs (den man auch nicht so gut verklagen und verurteilen kann, sondern die des Einzelnen, den man immer greifen kann. Deshalb jetzt im Angesicht der permanent gewaltbereiten Mohammedaner die Erweiterung des 130.
Das war das Ziel der Moslems seit der inszenierten Cartoon-Randale: Sie haben damals entdeckt, daß ihr unbeherrschtes Ausflippen ihnen bisher unvorstellbare Narrenfreiheit in Demokratien einräumt. Sie müssen nur einen einzelnen identifizieren, über den sie sich empören können, und schon geht die konzertierte Bambule los.
Seit fünf Jahren hat es die gesammte Dressurelite verinnerlicht: „Mohammedaner sind ein leicht reizbares Völkchen, also muß jeder einzelne (nur ihnen gegenüber) aufpassen, was er sagen. Am besten keinerlei Kritik am Islam.“
Diese Fuzzies haben damit vollkommen freiwillig die islamischen Blasphemiegesetze eingeführt. Volksverhetzung = Fitna.
Und Fitna ist im Islam alles, was den Mohammedaner erzürnt, am Islam zweifeln läßt oder ihn glauben läßt, der Islam werde irgendwie und irgendwo kritisiert. Strafrechtlich stehen darauf per Scharia Tod, Kreuzigung oder Kreuzamputation.
Gilt das Gesetz auch, wenn Tatsachen publiziert werden, welche nicht zum Hass aufrufen, aber beim Leser während der Reflexion zu Hassgefühlen führen?
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#86 Verytas (18. Dez 2010 12:22)
E
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Somit ist die künftige Verwendung von E, F und L auschließlich mir vorbehalten 🙂
#87 Argutus:
Wenn Du einmal etwas wirklich „Tief“sinniges von unseren Templerzwillingen lesen möchtest, dann hier:
http://recognoscere.wordpress.com/
Du wirst umgehend überzeugt sein 🙂
#74 DemVolkeDeutschlands (18. Dez 2010 12:00)
Ich finde es immer wieder toll zu hören, wie andere sich engagieren! Danke!
Du hast auch nix begriffen!
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Im Klartext kann das Sarrazin-Buch nun verboten werden und Sarrazin für bis zu 5 Jahre ins Gefängnis kommen ?
The Government is not dead, it just smells funny
Na dann: Imame, Moslems, Vogel und Konsorten, zieht euch warm an…
Jetzt ist vorbei gegen das Christentum, gegen Juden und Ungläubig zu hetzen. Das gibt Knast bis zum Abwinken. 🙂
#90 Verytas (18. Dez 2010 12:36)
Du hast auch nix begriffen!
Noch ein Satz, der ab jetzt außerhalb von PI nie wieder verwendet werden darf. So ein Jammer! 🙂
#67 crimecitywestend (18. Dez 2010 11:51)
„Auch wenn es P I nicht passt, aber die Freiheit kann nicht mit Politik oder Kommentare erkämpft werden.
Das linke System und der M u s e l muss mit Gewalt bekämpft werden. Für Politik und Demos ist es zu spät.
Macht die kaputt die euch kaputt machen.“
Solche Kommentare erklären – wenn auch unfreiwillig – wie es zu so etwas wie dem Massenmord an europäischen Juden kommen konnte.
PI tut sich mit derartigem Schwachsinn keinen gefallen.
Nach einem halben Jahrhundert europäischer Integration hat Deutschland gänzlich andere politische Strukturen, als sie das Grundgesetz verfasst hat.
Die Republik ist keine Demokratie im freiheitlichen Sinne mehr. Sie ist kein Rechtsstaat mehr, in dem durch Gewaltenteilung und Rechtsschutz die Grundrechte gesichert sind. Sie ist kein Sozialstaat mehr, sondern unselbstständiger Teil einer Region des globalen Kapitalismus.
Sie ist auch kein Bundesstaat mehr, weil Bund und Länder ihre existenzielle Staatlichkeit eingebüßt haben. Die Strukturprinzipien des Grundgesetzes, welche die Integration in die Europäische Union nach dessen Artikel 23 Absatz 1 respektieren muss, sind entwertet.
In einer solchen Union darf Deutschland nach seiner Verfassung nicht Mitglied sein.
Macht kaputt was Euch kaputt macht !
#20 Dwalin (18. Dez 2010 10:46)
Ich wüßte wirklich gerne mal, nach welchen Gesichtspunkten PI jemanden (in diesem Falle mich) unter Moderation stellt. Ist reihum jeder mal dran, oder wie?
———————————————
würde mich auch mal interessieren..denn es gibt auf ganz PI keine „ACTUNGDUSTEHSTUNTERMODERATIONSREGEL“
aufklärungtut not
#79 Argutus rerum existimator (18. Dez 2010 12:08)
„Der entscheidende Punkt ist die folgende Bestimmung:
in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören
Damit schützt der Vehetzungs-Paragraph (in der alten wie in der neuen Form) ausschließlich unzivilierte Gruppen von Personen, bei denen aufgrund der bisherigen Erfahrung anzunehmen ist, daß sie auf Kritik mit einer Störung des öffentlichen Friedens reagieren werden. Die einzigen, die dieses Kriterium erfüllen, sind die Moslems.“
In letzter Konsequenz sind dann selbst David-Sterne und Israel-Flaggen ein „Problem“, wie wir ja schon feststellen durften.
Und da soll einer noch sagen, Geschichte wiederholt sich nicht:
http://de.academic.ru/pictures/dewiki/75/Karikatur_Denkerclub.jpg
Wir sollten uns ein Beispiel an den Franzosen nehmen, die die Meinungsfreiheit erheblich vehementer verteidigen als wir. Immerhin können sie sich dabei auf Voltaire berufen, was dem Ganzen auch Autorität verleiht:
Nous sommes au pays de Voltaire, à qui on a attribué cette phrase magnifique : „Je ne suis pas d’accord avec ce que vous dîtes, mais je me battrai jusqu’au bout pour que vous ayez le droit de le dire“
„Wir sind im Lande Voltaires, dem er diesen grossartigen Satz gewidmet hat: Ich bin nicht einverstanden mit dem, was Sie sagen, aber ich werde mit allen Mitteln dafür kämpfen, dass Sie das Recht haben, es zu sagen“
Sie kämpfen damit gegen ähnliche Beschränkunge, wie sie die EU unter Druck des Islam allen vorschreiben will.
Nachzulesen heute auf:
http://www.ripostelaique.com/
Jaja wenn die Argumente ausgehen.kennen wir schon lange in CH mit unserem Georg Kreis und seiner Truppe.Paar ad dohre dänä Lümmel.
# Centurio65
na die Musik ist so anspruchsvoll nicht – Hauptsache man hält den Takt. Ich habe ein Computerprogramm womit man so was improvisieren kann.
Im Moment suchen wir noch die passenden Bilder oder Filmsequenzen dazu aus. Mal sehen, was draus wird.
Wer ist der HASS-Prediger des Jahres ?
Udo Ulfkotte-, Tilo Sarrazin oder Piere Vogel ???
Hier gehts zur Abstimmung:
http://www.worktogether.net/tk.php?I=wtg01.net:1292673467IEEH
Man muß das Gutmenschentum mit seinen eigenen Waffen schlagen, es ad absurdum führen.
Die rotzgrünlinke Pest muß mit ihrem eigenen Virus infiziert werden.
Hier der richtige Link zur Abstimmung:
http://www.wtg01.net/sv.php?I=U5H92M1VT7FO:1292671218
re:
#54 Eurabier (18. Dez 2010 11:25)
Und schon geht es los:
———————————————–
jeder normale mann würde claudia als
“fette Qualle” und “widerliches Etwas” bezeichnen..das ist doch sein gutes recht
Es geht um den Kommentar nicht um den Text (oder die Buchstaben).
Es gibt immer wieder PI-Feindliche Webseiten, welche dort Kommentare, völlig aus dem Zusammenhang gerissen, abdrucken.
Ich kann ja nicht das Recht auf einzelne Sätze, oder Buchstaben für mich einfordern, das wäre ja noch schöner!
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Dieser Kommentar ist urheberrechtlich geschützt und darf ausserhalb von http://www.pi-news.net nicht publiziert werden, auch nicht auszugsweise.
Dieser Gummiparagraph ist ne eigene Wissenschaft, aber die Intention dahinter ist, Islamkritiker mundtot zu machen.
Also ist der Koran eindeutig Volksverhetzung, er bezeichnet alle Andersgläubige als Ungläubige. Die Beschimpfung Christenschwein durch Moslems ist dann auch Volksverhetzung. Man sollte diese Gesetz dann sofort zu unseren Gunsten wahrnehmen und den Moslems eine Klage nach dem anderen anhängen.
Als Bayer macht mir eins natürlich Sorgen, ist das Kosewort Saupreis auch Volksverhetzung. Sind Österreicherwitze auch Volksverhetzung?
Volksverhetzung hin oder her, unsere Politiker in Europa und Deutschland sind geistige Tiefflieger.
Also muss man bei welt.de jetzt noch besser aufpassen, wenn man sich gegen kriminelle Migranten und fanatische Moslems wendet, dass die IP nicht an den Staatsschutz weiter gegeben wird und man härter als Komaschläger bestraft wird?
Der ganze Koran ist doch Religions- und Volksverhetzend.
Können wir nun endlich eine Klage einbringen? Oder gilt dieser Paragraph nur für die Hetze von uns Kuffar gegen die neuen Herrenmenschen?
Der Tag wird kommen wo wir diesen Balg aus den Städten jagen werden!
Und! Juckt uns das?
Dan fangen wir halt an große Loblieder auf die Schlächtereien der Islami zu singen.
Jeder wird wissen was für ein Dämon dahinter steckt.
Kann man jetzt die ganzen Türken bei Youtube belangen, die schreiben „Ich hasse ich deutsche Hurensöhne, ich ficke eure Schlampenmütter und vergase euch Hunde, ihr dreckigen Kartoffeln…“?
Man muss mal googlen: siteyoutube.com hurensohn und findet über 30.000 Treffer.
#109 Verytas (18. Dez 2010 13:03)
Es gibt immer wieder PI-Feindliche Webseiten, welche dort Kommentare, völlig aus dem Zusammenhang gerissen, abdrucken.
Ja, und das werden sie auch weiterhin tun. Ich bin zwar kein Jurist (vielleicht gibt es hier einen, der sich dazu äußern mag), aber soviel ich weiß, ist das Recht kleine Textmengen zu zitieren stets gegeben und kann mit Hinweisen auf das Copyright auch nicht verwehrt werden.
@ 67 crimecitywestend (18. Dez 2010 11:51):
„Auch wenn es P I nicht passt, aber die Freiheit kann nicht mit Politik oder Kommentare erkämpft werden.
Das linke System und der M u s e l muss mit Gewalt bekämpft werden. Für Politik und Demos ist es zu spät.
Macht die kaputt die euch kaputt machen.“
Vreschwinde.
Löscht bitte diesen Troll.
Wozu sollte man sich die Mühe eines Wiederaufbaus dieser Statuen machen?
Die machen doch sowieso wieder alles kaputt!
#54 Eurabier
Der Artikel zu der fetten Qualle ist bei blauenarzisse.de nicht mehr zu finden. Im Google-Cache gab es ihn aber noch:
http://fact-fiction.net/?p=5547#comment-250654
Das gilt aber nur für neue Kommentare ab dem das Gesetz gilt, richtig? Meine alten Hasskommentare bei Youtube zu kriminellen Ausländern sind noch rechtskonform?!
Es wird Zeit, diese linke Diktatur zu beseitigen!
Ja, das ist DDR 2.0 live!
Es gab mal eine Zeit, in der die Bürger die verbotene Kritik in Fabeln zum Ausdruck brachten. Kritik ist nie tot zu bekommen!
Wie sollten die wohl klingen? *grübel*
„Das braune Gesocks, der rechte Abschaum“ darf dann von Journalisten und Politikern auch nicht mehr als Beschreibung genutzt werden?
Das Problem hierbei sehe ich in der Erweiterung der Macht der Justiz.
Jeder Richter hatte jetzt im Prinzip schon fast unbegrenzte Macht gegenüber dem Normalbürger.
Er hatte jetzt schon fast jegliche Möglichkeiten diesen „fertig zu machen“, auch wenn er an den Fäden der Politiker hängen mag.
Der Anwalt ist doch schon fast hörig und kuscht, weil angewiesen auf das Amtsgericht.
Nun erweitert man noch die Möglichkeitspalette der Vorwürfe.
Aber auch da war die Justiz bisher schon erstaunlich frei und erfinderisch …
„#67 crimecitywestend (18. Dez 2010 11:51)
Auch wenn es P I nicht passt, aber die Freiheit kann nicht mit Politik oder Kommentare erkämpft werden.
Das linke System und der M u s e l muss mit Gewalt bekämpft werden. Für Politik und Demos ist es zu spät.
Macht die kaputt die euch kaputt machen.
“
Also Sie fallen schon einmal unter das Gesetz mit Haft nicht unter 3 Monaten, da sie zur Gewalt gegen Teile der Bevölkerung aus religiösen Gründen aufrufen. Am besten schon einmal für den Anwalt sparen.
IM Basti oder Sebastian ist auch nicht mehr frei.
In der Tabelle „IM 68er“ sind alle die
Gäste für ein Jimmy Hendrix Revival-Konzert
aufgelistet, die nebenbei noch gerne verrätern.
Druck erzeugt Gegendruck. Irgendwann wird ein Erkenntnistsunami durch dieses Land gehen. Und dann werden wir Wissen wer für was verantwortlich ist. Und vielleicht gelingt es ein einziges mal in der Geschichte Menschheit Gerechtigkeit walten zu lassen. Wutbürger wurde nicht umsonst Wort des Jahres. Leider ist allen beteiligten nicht klar, wie groß die Wut mittlerweile ist. Und bei vielen, da bin ich mir sicher, fehlt nicht mehr viel, dann wird Wut in Hass umschlagen.
OT: Ich versuche gerade aufzuhören zu kotzen, wie unfassbar ist das denn?
„Wehr dich nicht, gleich macht es dir Spaß –
In der Türkei läuft eine Fernsehserie, die aus einer Vergewaltigung Unterhaltung macht. Nicht die Täter, das Opfer erscheint als schuldig. Das bekommt die Schauspielerin am eigenen Leib zu spüren.“
http://www.faz.net/s/Rub510A2EDA82CA4A8482E6C38BC79C4911/Doc~EBB746FB0D32D4A87B1EE3723BD820FB0~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Unliebsame Gedanken und Äußerungen ?
Schon früh begann die Linke, dem zu wehren und Fachkräfte und Einsatzkräfte zu werben, die den deutschen Michl auch packen werden…
http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article1130819/Mehr-Tuerken-in-die-Polizei.html
Reportagen über weitere Einsätze von Fachkräften hier…
http://www.akte-islam.de/3.html
#126 Stolze Kartoffel
Am besten schon einmal für den Anwalt sparen.
Ich glaub das können wir alle. Wahrscheinlich werden Sie sammeln und in einer groß angelegten Aktion Hunderte von Islamkritikern auf einmal festnehmen. Aber dann liebe Freunde…
German Defence League
ha ha. ich habe die ganzen Kommentare kopiert und werde sie an meinen Grün-Gestapo-Verbindungsoffizier schicken müssen, als aufrichtiger Untertan. Es seid denn, man zahlt mir ein Schweigegeld, so in höhe der Liechtensteiner-Steuer-CD, hätt ich mir vorgestellt. Sonst schick ich Ihnen die grün-grünislamischen Schlapphüte, bzw. Kopftuchagenten vorbei…
Piep piep piep, wir haben uns alle lieb…
Echt interessanter Gedanke….
Siehs ganz locker! Ist eben eine andere Gesellschaft! Mit dem Eindringen dieser Gesellschaft in die unsrige stieg auch die Opferzahl dieser Gesellschaft in unseren Frauenhäusern, so, daß man mancherorten meinen könnte, die Frauenhäuser seien nur zu dem Zweck konzipiert worden, um diese Frauen vor den Auswirkungen ihrer eigenen Kultur zu schützen.
Die Trennung Morgen- und Abendland, Orient und Okzident soll es nach dem Willen unserer Politiker nicht mehr geben!
#122 Rabe
So ist es. Wasser sucht sicht letztendlich auch immer seinen eigenen Weg. Es läst sich nicht ewig aufhalten
#123 Dwalin
Warte mal ab! 😉
Hinterher wird es geklungen haben. 🙁
Hallo Pi
Das ist doch eine schöne Weihnachtsstory von #129 ceterumcenseo,
Das sollten wir auch mal der Empörungsorange und ihrem Äffchen schicken. Diese Leute gehören in die Eu.
Dann bricht endlich wieder die Zeit an, in der Männer noch Männer sind.
Einfach mal einen beliebigen Online-Auftritt eines Qualitätsmediums öffnen, erstbesten Artikel öffnen, Autor und seine Hasstiraden gegen alles nicht Linksextremistische notieren und ab zur Staatssicherheit, äh, Staatsschutz!
DO IT NOW!!!
Interessant
http://www.welt.de/vermischtes/prominente/article11708074/Diebe-stehlen-Bus-von-Altkanzler-Schroeder.html
Vom eigentlichen Umstand mal abgesehen fand ich die kleine aber feine Nebeninformation interessant:
„Mit dem Auto kamen die Diebe allerdings nicht weit. Sie hatten die Polizisten übersehen, die das Haus der Schröders rund um die Uhr bewachen.“
Wieso wird diese Pfeiffe immer noch auf Kosten des Steuerzahlers bewacht wo er doch so fett im Vorstand der Gasprom sitzt?
Und wieso scheut sich so jemand nicht Aussagen der Betroffenen zu Migrantenkriminalität zu negieren?
Abseits der Realwelt ist eben gut fantasieren wenn man es sich finanziell leisten kann, aber wenn der eigene Tellerrand aufgrund Fußballplatzartiger Ausmaße in weiter Ferne ist lässt sich verständlicherweise schwer drüber schauen.
Wenn tausend Mohammedaner durch die Straßen laufen und rufen „Hamas, Hamas, Juden in das Gas!“, gilt das doch weiterhin als Folklore, oder?
An 79, 85 und 100:
Das ist der Knackpunkt, nicht die Aktion, sondern die Reaktion ist strafwürdig!
Na endlich wird doch Zeit. Nur wann wird der Koran denn dann Verboten? Und wenn ich schreibe:
SCHEISS ISLAM!!!
Fält das jetzt auch unter §130? Ist doch garkeine Religion, oder doch? und wenn ich Schreibe:
Scheiss Islamisten?
Na gut dann ist dies Beleidigend aber die sind doch nicht Religiös oder? Werden die dann mehr Geschützt als ich?
Ne aber mal im ernst!
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Dann müssen wir ja mindestens die Hälfe der Imame aus Deutschland rausscheissen weil die Verletzten den §130 ja Täglich aber das interessiert die Linken ja nicht.Nach dem Motte der Fein von meinem Feind ist mein Freund.
und…
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
uach hiergegen verstoßen die imame Täglich.
Wobei mir hier ja noch die Politische Weltanschauung fehlt.Ob dies so gewollt ist?quasi vorrausschau der Linken?
Meine letzte Frage wäre dann:Sind Imame eigentlich auch Islamisten?und was so Religiöses Predigen die denn in ihrer Freitagspredigt?
Fragen über Fragen…
DIE ZEIT schmeißt uns mal wieder in einen Topf mit der neofaschistisch-antisemitischen NPD! 👿
http://www.zeit.de/meinung/2010-12/rechtsextremismus-npd-wilders
„Qualitätsjournalismus“? 😆
Loblieder kann man doch immer singen und dabei ihre Taten rühmend erwähnen. Die sind schließlich in Geschichtsbüchern festgehalten oder in Koran und Sunna!
Ein Gesetz ist nur aneinander gereihte Worte, die mehr oder weniger Sinn ergeben können!
Die Frage ist nur, mit welchem Geist die Worte beseelt sind und welche Geister den Worten Taten folgen lassen!
Und da bekomme ich ein ungutes Gefühl… 🙁
Der erste der diesem Gesetz zum Opfer falls muesste waere der KORAN.
Stattdessen unterzeichnen dieselben Scharlatane die dieses Gesetz zeichnen gleichzeitig die Baugenehmigungen fuer weitere islamische Volksverhetzungsdenkmaeler=Moscheen.
WAS FUER EINE SINISTRE VERLOGENE POLITKASTE.
Eines steht jedenfalls fest.
SO kann das nicht gut gehen.
#15 Rechtspopulist (18. Dez 2010 10:42)
Dann wäre Scheiß Deutsche/r auch nicht Strafbar?
Aber Scheiß Türke schon?
Na dann kann man damit doch vors verfassungsgericht gehen. Weil Angeblich ist doch jeder vor dem Gesetz gleich.
Kann man mal wieder sehen wie unfähig unsere Politiker sind. Ich wette die Islamisten lachen sich schon wieder schlapp…Traurig aber leider Wahr.
Also, wenn ich zu jemandem „Du Affenarsch“ sage, dann ist das Volksverhetzung.
Und wieder ein Grund Deutschland zu meiden.
„Es darf keine Hierarchisierung von diskriminierten Gruppen geben“ sagt Herr Beck, meint aber nur seine Gruppe.
Als NPD-Voigt des Hotels verwiesen wurde klatschen viele Beifall. Dabei kündigt sich eine „Laufmasche“ an. Die dem System nicht genehmen Bürger werden demnächst aus dem Bäckerladen gewiesen, dürfen am Ende nicht mal ihr Gesicht auf der Straße zeigen. Wer glaubt, dass beträfe nur die anderen, irrt. Nur die, die der einflussreichen Triade oder Cosa nostra angehören werden sich noch auf die „gesetzlichen Rechte“ berufen berufen können.
Auch „Jesus, das kleine Arschloch“ wird in diesem Staat nie „rehabilitiert“ werden. Ihr, die ihr eintretet (in die schöne neue Republik), lasst alle Hoffnung fahren. So steht es über dem Eingang zu Dantes Hölle.
Fuer die Unterzeichner diese sinistren Schund-Gesetzes
gilt:
http://www.herbertpedron.com/ogmios/Collective_responsibility.html
Die Volksverräter sind Friedensmüde.
Anders kann man das nicht mehr erklären…
Dann ist die Bezeichnung „Schweinefleischfresser“ auch
verächtlichmachend.
Oder Christenschwein.
Oder Ungläubiger.
Oder Nichtmuslim.
Ich mache so weiter wie bisher. Sollen
die doch kommen. Lachhaft.
#117 Argutus rerum existimator (18. Dez 2010 13:10)
So ist es. Andererseits wäre zu prüfen, ob etwa durch die Verkürzung des wiedergegebenen Textinhalts oder das Hineinstellen dessen in einen ganz anderen Kontext in unzulässiger Weise der Text pervertiert würde o. dergl. und als solches Konstrukt dem ursprünglichen Autor untergeschoben würde. Das gäbe u.U. bei Veröffentlichung Klagemöglichkeiten.
Ansonsten ist der – von vielen Juristen beanstandete – Knackpunkt des neuen wie alten §130 natürlich der einleitende Satz mit der von Ihnen wie auch von #40 ljugen oder #60 Rabe angegebenen Konsequenz. Da zudem die autochthonen Bürger nur ein Teil der Bevölkerung der BRD sind, ergäben sich m.E.n. sehr wohl auch für Deutsche Klagemöglichkeiten nach §130, man müßte sie nur entsprechend formulieren – wie ich schon in früheren Postings angemerkt habe.
#150 mettnau (18. Dez 2010 14:00)
Die dem System nicht genehmen Bürger werden demnächst aus dem Bäckerladen gewiesen, (…)
Noch ein Kandidat für Alter.media …
Ihr Kinderlein kommet, oh kommet doch all.
Zur Krippe her kommet, in den Berliner Stall.
Es geht um deutsche Vertretungen in Afrika, Südamerika und Osteuropa: Nach Informationen des SPIEGEL sollen dort Botschaftsmitarbeiter systematisch gegen Zahlung von Schmiergeld Visa ausgestellt haben. Auftraggeber waren offenbar internationale Schleuserringe.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,735435,00.html
„Boykotthetze“ hieß die Universalverurteilungsmöglichkeit in der DDR der fünfziger Jahre.
Hier ein Beitrag aus de.meinews.de vom 24.09.08:
[Boykotthetze] Art. 6 Verf. vs Art. 143 GG
——————————————————————————–
Auch in dafd ist die „Boykotthetze“ gem. Art. 6 unserer Verfassung a.F.
weitgehend einträchtig verurteilt und als stalinistisches Unrecht gegeißelt
worden. Nur mit etwas Mühe wurde mir klar, daß nicht nur die Besatzungsmacht
auf diesen Artikel drang, sondern er – als unmittelbares Strafrecht –
notwendig war, da 1945 durch die Sieger alle Staatsschutzvorschriften des
StGB erst einmal gestrichen wurden. Nach Staatsgründung 1949 wurden solche
Vorschriften aber gebraucht, da das StGB noch nicht reformiert war.
Nun falle ich fast „tot“ um und ärgere mich ob meiner Blödheit, natürlich
hatte die BRD auch so einen schicken Artikel im GG, was als Verfassung gilt:
Art. 143 GG a.F. Mit Reformierung des StGB und Einführung des politischen
Strafrechts wurde dieser 1951 gestrichen. Alles eben „normal“.
Nun gibt es die „umfassende“ Anklagemöglichkeit „Volksverhetzung“.
Das alles nach den Medienmaulkörben durch die Bemühungen der „Damen“ Özkan und Merkel!
Da darf man doch schon ‚mal ahnen, was die Herrschaften umtreibt und wohin die Reise gehen soll!
129 ceterumcenseo (18. Dez 2010 13:25)
OT: Ich versuche gerade aufzuhören zu kotzen, wie unfassbar ist das denn?
“Wehr dich nicht, gleich macht es dir Spaß –
In der Türkei läuft eine Fernsehserie, die aus einer Vergewaltigung Unterhaltung macht. Nicht die Täter, das Opfer erscheint als schuldig. Das bekommt die Schauspielerin am eigenen Leib zu spüren.”
Hier mal der Link auf You Tube wo die Vergewaltigung gezeigt wird!!!
http://www.youtube.com/watch?v=eGeSeRUqxhc&feature=fvst
Pi sollte das als eigenständigen Artikel bringen…
Bei Youtube einfach mal
Fatmagülün Suçu Ne 1.Bölüm 7.K?s?m SON
Eingeben.Dann kann man diese Mutigen Männer sehen.
Höchstens mit dem Weingeist irgendwelcher Politikerkaschemmen im Berlin der Berliner Republik!
#152 Feuersturm (18. Dez 2010 14:12)
Auf Gesamt.rechts haben Sie geschrieben, dass Sie NPD-Mitglied seien. Da wir hier auf PI jedoch keine Links- und Rechtsextremisten haben wollen, beschränken Sie Ihre Aktivität doch bitte auf derartige Portale.
#145 Rabe
So ist das Rabe!
So kann das sogar noch viel, viel übler für die werden! Alleine hier im Kommentarbereich hat sich schon eine ganze Reihe eingefunden deren Polemik scharf ist wie eine Samuraiklinge.
Will mal sehen was die Regierung dagegen unternehmen will, etwa die Diktatur einführen? Das wäre dann bald das Einzigste was denen noch zur Verfügung steht um uns dem Islam, diesem hündischsten aller Dreckskulte zu Willen zu machen und selbst dann wird das diesen Würmern nicht gelingen.
Wir verkommen immer mehr zur DDR2.0!
Es wird wirklich Zeit den Widerstand auf die Strasse zu tragen.
Trotz diskriminierender islamischer Gesetzgebung: Iranerinnen wollen sich nicht mehr länger der steinzeitlichen mohammedanischen Machokultur unterwerfen!
http://www.welt.de/politik/ausland/article11689806/Iranerinnen-wagen-immer-oefter-die-Scheidung.html
Der Kommentarbereich zu diesem Artikel ist noch offen!
Was hier viele übersehen:
Es muss nicht nur möglicherweise der öffentliche Friede gestört werden, sondern eine Hetze gegen politisch Andersdenkende wird von diesem Gesetz nicht erfasst.
##gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe,##
Die Diffamierung von „Rechten“ wird durch dieses Gesetz nicht erfasst.
Was für ein weltweites Zeichen von Freiheit und Demokratie der deutschen, sozialistischen Maulkorbgesellschaft!
Wenn sich diese Polit-Vögel da mal nicht verrechnet haben…
Wird Zeit für eine europäische oder deutsche Wikileaks-Seite, die sich mit unseren Polit-und Denk-Diktatoren mal beschäftigen.
#41 Niketas von Byzanz
die Antwort muss lauten:
Eintreten in DIE FREIHEIT !!
Regierungsübernahme und die ganzen unsinnigen Gesetze der letzten Jahre abschaffen !!
Auf welchem Mond lebst Du denn ??
1. DIE FREIHEIT ist an solchem Schwachsinn und denen, die sie verbreiten gar nicht interessiert.
2. Es wird nicht mehr lange dauern, dann disstanziert sich DIE FREIHEIT von PI.
und zum Schluß: Dein Demokratieverständnis
und Kenntnis der Gesetz und Verfassungslage ist unter aller …
DIE FREIHEIT könnte 100% aller Stimmen bekommen und kommt trotzdem nicht an die Macht. Veränderungen des Sytems sind nicht erlaubt ( Ewigkeitsklausel).
Eine der beiden großen Volksparteien ( CDU , SPD ) muß in Regierungsverantwortung bleiben, sonst…………….
1) Die können mich mal. Dieser Staat, diese EUdSSR pfeit eh aus allen Löchern und unsere sogenannten Eliten sind eh bald Vergangenheit. Was kann man eigentlich noch so machen außer Politiker – als Studienabbrecher, Frau Roth?
2) Wenn dieser Paragraph konsequent angewendet wird, dürfte es auch etlichen Hass-Predigern an die Wäsche gehen. Dann sollten wir alles, was wir an Hetztreden über „Ungläubige“ recherchieren können, zur Anzeige bringen. Feuer mit Feuer bekämpfen.
Das ist doch die Ergänzung zum JMSTV (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag), wonach geschätzt 70% aller Internetblogs hätten geschlossen werden müssen.
Denn das Internet ist noch nicht auf „kultursensible Sprache“ gebracht worden.
So stoppt man auch die Absatzkrise der MSM
Zorn… Wut… ist selten ein guter Ratgeber, weil er den kühlen, strategischen (Sach-)Verstand eintrübt..aber es drängt sich mir immer wieder der eine Gedanke auf: GG Art. 20 (Abs.4)… MIT ALLEN MITTELN!! 🙂
Und ergänzend dazu ….
…. sollte es in eimer Demokratie nicht so sein, daß gewählte Regierungen das sie tragende Volk auflösen. Genau das aber tun diese Parteien, so wie sie in abwechselnder Regierungserantwortung stehen.
Fünf Parteien, die bis auf einige Kleinigkeiten was die wirtschaftlichen Zusammenhänge betrifft, eine einzige große Schnittmenge haben: SIE LÖSEN DIE VÖLKISCHE EXKLUSIVITÄT – UND DAMIT DAS VOLK auf.
Was mit dem Begriff Volk gemeint ist, das kann jeder aus der holländischen Hymne beziehen. Der ist wesentlich älter als die dummen oder gar frechen Deutungsversuche einiger Interessengerichteter Lobbyisten hier.
Durch den Verhetzungsparagraphen werden vor allem Kritiker an diesem infarmen Verbrechen, der entrechtung des Souveräns, weiter eingeschüchtert und in ihrer Argumentation eingeschränkt.
Wer, wie in einem Leserbeitrag zu lesen war, meint mit der Wahl des kleineren Übels sein Nötigstes dagegen getan zu haben, der irrt. An der Spitze dieses unsres Staates steht nur Abschaum. Wer sich ein Umlenken aus diesen politischen Gruppierungen heraus erträumt, der wird aus dem währenden Alptraum kein Erwachen erleben. Die Feinde des freien und unterschiedlichen Europa sind eiskalt in ihrem Handeln. Dagegen hilft nur eine radikale Wende mit Politikern, die nicht die geringste pc anerkennen, denn nur die sind frei von der Lüge, die bei uns das Tagesgeschäft bestimmt. Aber dazu brauchts erst einmal den Mut der Wähler. Es kann nicht mehr gewartet werden.
Zwei weitere Beispiele des Lügengebäudes:
Euro
Terrorismus
Terrorismus, darauf muß ich kurz eingehen.
Was uns vorgegauckelt wird, nämlich daß die europäischen Nationalstaaten den Krieg in sich tragen und deswegen abgeschafft werden müssen, stimmt so nicht.
Immerhin sind Nationalstaaten die erfolgreichste Oganisationsgemeinschaft, die die Welt kennt. Auch in anderen Teilen der Welt sind sie erfolgreich. Je homogener, umso friedfertiger sind sie. Und umso erfolgreicher sind sie zudem, weil die Reibungsverluste im Innern der Gesellschaft gering sind.
Anders ist es bei heterogenen Gesellschaften die eine Vielzahle von unterschiedlichen Kulturen, Traditionen und Ansprüchen in sich beherbergen. Sie neigen zu Instabilitäten und müssen deshalb mit enger gesteckten Freiheiten (wie z.B. dem Verhetzungsparagraphen) stabilisiert werden. Unterschiedliche Leistungsbilanzen der einzelnen Kulturen bergen, wenn sie in gemeinsame Systeme gepfercht werden die Gefahr, daß Unstimmigkeiten entstehen. Unstimmigkeiten, die mit Gesetzen nieder gedrückt werden müssen, lassen Dampf im Kessel entstehen, was zu Terrorismusführt.
Genau das wissen die verantwortlichen politischen Akteure, die in internationaler Einstimmigkeit versuchen ihre Völker in ein Ein-Zimmergefängnis hineinzulügen.
DESHALB – UND NUR DESHALB – werden wir im Zuge des Kampfes gegen den Terror, der in Zukunft, den Krieg zwischen den Staaten ersetzen wird. Die oben angesprochenen Reibungen zwischen den unterschiedlichsten Bevölkerungen und oder gegen die Regierungen werden sich über Jahrhunderte hinziehne, bie sich irgend eine Kultur als die dominante herausstellt und eine Ordnung erzwingt.. Überwachung und Engerziehen von Gesetzesrahmen sind Zeichen des totalitären Eine-Welt-Staates. Sie sind wohlweislich DAS Instrument unserer Politiker auf die von ihnen selber verursachten Probleme.
Es gibt keinen Ausweg mehr, wenn man mit dem Lebensmodell, das nach dem Motto Eines für Alle vorgegeben wird, nicht zufrieden ist, kann man niergendwo hin mehr auswandern..Dieses Europa wird auch eine freie Schweitz nicht mehr kennen, wie wir in diesen Tagen durch Junker schon mal hören mußten.Es war nur mal ein vorsichtiges Hintasten, aber es wird sicher immer wieder Druck aufgebaut um dies ins Gespräch zu bringen. Europa ist nicht mehr Europa, es wird durch die aktuelle Politik zum Gefängnis.
Die einzige Möglichkeit ist die radikale Beseitigung – und angemessene Bestrafung der politischen Akteure, die uns unsere Freiheit beschneiden wollen.
Es ist fünf vor Zwölf. Die politischen Akteure haben den Yukon längst überschritten und wissen:
Wenn sie es nicht schaffen, uns genügend zu heterogenisieren bevor ihr Tun von der Massse erkannt wird, dann sind sie drann – dann bezahlen sie den höchsten Preis.
Orden werden sie in einer in Freiheit überlebenden Gesellschaft nicht bekommen. Ihre sterblichen Überreste werden in ihren Hweimatländern als Problemmüll gesehen werden.
DAMIT SIE WISSEN; WIE SIE GELIEBT WERDEN !!!
@#179 Renitenz 1.10
„GG Art. 20 (Abs.4)… MIT ALLEN MITTELN!!“
Und genau aus diesem Grund wollen unsere Herrschaften ja so gerne den legalen Waffenbesitz einschränken sowie den Einstaz der Bundeswehr im Inneren forcieren.
Es geht niemals um den Schutz des Bürgers und wenn wie bisher die mediale Knute nicht mehr zieht, zieht man eben andere Seiten auf.
Die letzten die das Waffenrecht in Deutschland massiv einschränken wollten waren die beiden Herren A.H. und E.H. aus dem Sozialistenkader.
ISO-Norm für Journalisten, Volksverhetzungsparagraph zurechtgebogen,
zum Schluß bleibt nur der Liedtext von “ Die Gedanken sind frei“
Ein wacher Blogger hier auf PI hat es (in Zusammenhang mit einem anderen Artikel) schon einmal sehr treffend auf den Punkt gebracht: Es sind die 3E’s!! ENTNATIONALISIERUNG-ENTTRADITIONALISIERUNG-ENTSOLIDARISIERUNG.. deren Zeuge wir sind!! D.h.,die (Zwangs-)Islamisierung Deutschlands ist somit nur EIN Problem in diesem Sinne! Die Zerstörung nationaler Gebilde und derer Selbstverständnisse ist nur die Grundlage, auf der eine Einebnung (dort) bestehender Traditionen und Werte möglich wurde… sind diese erst einmal zerstört… kann das Schema des hemmungslosen ökonomischen Aussaugens ganzer Volkswirtschaften umso erfolgreicher funktionieren. Wer sich immer mehr wie ein Hamster im Rad krumm machen muss, um unter diesen Bedingungen weiterleben (genauer existieren) zu können, der ist umso anfälliger für all diese unseligen Entsolidarisierungs- und Vereinzelungsstrategien (aus keinem anderen Grund wird ja das Internet v.a. auch behördlicherseits gradezu vom Bürger verlangt, gefordert- siehe auch ELSTER etc.) Also folgt die in dem hier vorliegenden Artikel angesprochene Gefahr von Bespitzelungs-, Wächter- und Denunziantenmentalität konsequenterweise nur dem Dreiklang dieser 3 E’S… nämlich dem letzten dieser 3 E’S.. Entsolidarisierung… Etwaige reste von gemeinschaftsempfinden müssen nach diesem Konzept ausgetilgt werden!! Brave new World
#184 Johnson:
Da geht es um christlichen Terrorismus. ich nehme einmal an, dass wohl kaum von PI stammt.
Die Hälfte der Leser hier ist doch weitgehend aufgeklärt – und das Team löst sich ja gerade von der engen Bindung an Pro.
Solcher Humbuh könnte eher von T L stammen oder von dem abgespaltenen Blog quoten queen, mit dem Zweck, PI zu schaden.
dass man nun auch Volksverhetzung begehen kann, indem man eine einzelne Person beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet und dadurch ihre Menschenwürde angreift,
Ich hab die Problematik schon woanders gelesen und es wird eine sehr große Gefahr für die Meinungsfreiheit kommen. Mit dieser Waffe können Internetseiten gesperrt werden. Allerdings sollte man mal versuchen den Spieß einfach umzudrehen. Jede Presseveröffentlichung – egal ob privat oder Öffentlich-Rechtlich – in der Wilders permanent mit dem Attribut „Rechtspopulist“ Wilders diffamiert wird, sollte verklagt werden mit eben dem Paragraphen von oben. Entweder kommt dann eine offizielle Zweiklassenrechtssprechung oder das Gesetz war ein Schuss in den Ofen. Gerade letzteres glaube ich nicht, sondern an eine Zweiklassenrechtssprechung.
Frau schlachtet vierjährige Tochter und hört Koran-Verse mit MP3-Player. Ob Mutti wieder den Koran falsch verstanden hat?
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,735465,00.html
Gut, dann darf man sich jetzt bald eben nicht mehr frei äußern – war ja schon mal so…
Nur ist es falsch, zu denken, der Haß der Leute würde dadurch abnehmen. Der staut sich nur noch mehr auf und, wenn man sich eben nicht mehr durch die freie Rede Luft machen kann, sucht sich dieser Zorn neue Ventile. (Dann wird halt nicht mehr vor den Gefahren des Islam gewarnt, sondern vielleicht gleich eine Moschee angezündet.)
Betreibt PI eine Knebelzensur gegen sachlich vorgebrachte, aber unerwünschte Kommentare ?
DAS (wie auch andere Foristen bereits zutreffend bemerkt haben) ist der Knackpunkt.
Es gab seinerzeit, als der Karikaturenstreit eskalierte, einen mir bis heute unvergeßlichen Beitrag einer „Jule2005“ im SPON-Forum, der kurz und kanpp lautete:
Den öffentlichen Frieden stört nicht, wer etwas äußert, sondern der, der herumkrakeelt.
Eigentlich müßte jeder Staatsanwalt und jeder Richter diesen Straftatbestand überhaupt für unanwendbar halten, denn damit würden ja gewisse mündige und erwachsene Mitglieder nicht unerheblicher Bevölkerungskreise der Schwäche geziehen, sich mit unliebsamen Äußerungen nicht sachlich und rational (und möglicherweise selbstverständlich auch zivilrechtlich mittels entsprechender Unterlassungsklagen) auseinandersetzen zu können, sondern eben nur auf unfriedliche Weise.
Für eine solche Ansicht müßten sich Juristen und Demokraten ja schämen.
Und außerdem könnte es doch vielleicht sogar volksverhetzend sein, gewisse Teile der Bevölkerung in öffentlicher Gerichtsverhandlung als latent unfriedlich oder gar gewaltbereit zu bezeichnen?
Offenbar sperrt PI Kommentare bzgl. der Zusammenhänge von Vergangenheitsbewältigung, Umerziehung und Überfremdung.
Welche Kultur wollt Ihr denn hier nun eigentlich verteidigen ?
Wollt Ihr nun mit der Reeducation und PC weitermachen oder nicht ?
Entscheidet Euch mal !
Ich weiß ja nicht, ob ihr es schon wusstet, aber Allah will Humor. Sagt jedenfalls Generalsekretär Aiman Mazyek vom Zentralrat der Muslime – und erzählt auf Welt.de (verlinkt im Beitrag #26 von Eurabier) einen Gag. Achtung, festhalten:
„Einmal fragte eine alte Frau den Propheten, ob sie in den Himmel komme. Da entgegnete er: „Nein, alte Menschen kommen nicht in den Himmel.“ Die arme Frau war entsetzt – aber dann sagte der Prophet: „Wenn du im Himmel bist, wirst du nicht mehr alt sein, sondern wieder jung und hübsch!“
(ohne Kommentar)
#191 B. Frank (18. Dez 2010 16:54)
Netter Versuch. Welche Kultur willst DU denn verteidigen?
Wird jetzt die Scharia endlich verboten?Nein leider offenbar nicht. Die Meinungs-und Redefreiheit wird für unsere islamhörige Politik-und Justizoligarchie weggekürzt.
#193 Inter
Säkulare Verfassungen bzw. unsere Menschenrechte sind nicht ‚westlich‘, sondern universell. Wir verteidigen das für alle geltende einheitliche (und gleich behandelnde) Recht gegen das ‚himmlische‘ Mehrstufenrecht der Scharia.
„Nein!“ zur Politreligion und zur religiös begründeten Rechtsspaltung.
—–
Pierre Vogel, Konstanz und der Schnee
—–
Stadt: Keine Handhabe gegen radikalen Islamisten
16. Dezember 2010
Laut Bürgermeister Claus Boldt (CDU) gibt es keine rechtlichen Möglichkeiten, die Veranstaltung des radikalen Islamisten Pierre Vogel in Konstanz zu verbieten. …
Elke Cybulla, Integrationsbeauftragte der Stadt Konstanz, bedauert das und erklärte gegenüber SeeMoZ: “Wir dürfen solchen Leuten keine Plattform bieten”.
http://www.seemoz.de/2010/12/16/stadt-keine-handhabe-gegen-radikalen-islamisten/
Schnee stoppt umstrittenen Islam-Prediger
18.12.2010
Die Stadt ließ die Halle, in der der prominente muslimische Missionar sprechen sollte, wegen der möglichen Bruchgefahr durch die Schneelasten gestern sperren. Davor hatte sie vergeblich nach rechtlichen Mitteln gesucht, dem Prediger den Auftritt in den städtischen Räumen zu verwehren. …
Er rufe nicht zur Gewalt auf und distanziere sich vom Terrorismus. Die Kreis-SPD hält Vogel dennoch für gefährlich: Im Kontext der radikalen Äußerungen Vogels sei die Ablehnung von Gewalt nur ein Lippenbekenntnis. „Er schürt Vorurteile und hetzt auf. Seine Botschaft ist Hass“, heißt es in dem Aufruf der Sozialdemokraten. Sie plädieren für eine kritische Auseinandersetzung mit den Lehren Pierre Vogels.
http://www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/konstanz/Schnee-stoppt-umstrittenen-Islam-Prediger;art372448,4636543
Warum zeigen wir nicht den Koran bzw dessen
Gläubige an. Stellt euch mal vor die Staatsanwaltschaft bekommt bundesweit täglich 100 Anzeigen.
Ein anderes aufschlussreiches Zitat von Aiman Mazyek (möglicherweise OT):
Das hat er ja eindrucksvoll bewiesen, wie prima das funzt. 🙂
Natürlich ist richtig, dass jeder seine Tabus und Empfindlichkeiten hat. Der eine diese, der andere jene. Aber wohin kämen wir wohl, wenn auf all diese Tabus Rücksicht genommen würde? Die hieraus resultierende und geförderte Mentalität des ständigen Beleidigtseins ist letztlich mittelfristig wesentlich bedrohlicher für den gesellschaftlichen Frieden, als es eine Karikatur oder ein Witz je sein dürfte.
(Andererseits ist diese „scheißegal“-Partymentalität von Teilen der deutschen Bevölkerung ebenso gefährlich, denn sie ist mitverantwortlich für vieles, was hierzulande so schiefläuft)
193 Inter
Ist das eine rhetorische Frage ?
#195 Aigoual (18. Dez 2010 17:18)
Wann habe ich denn behauptet, dass sie „westlich“ seien?
Im übrigen ist bei Dir meiner Meinung nach ein Stück weit der Wunsch Vater des Gedankens. Mithin wäre es gut, wenn es sich so verhielte.
Das Ganze bleibt weiterhin eine einseitige und schwammige Angelegenheit.
Wer entscheidet denn, wo die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und Hetze liegt?
Die deutschen Richter können – oder wollen -in der Mehrheit noch nicht mal nach klar definierten Gesetzen urteilen.
#198 B. Frank (18. Dez 2010 17:45)
Sicher. Ob PI eine „Knebelzensur“ betreibt, ob Deine Kommentare sachlich vorgebracht waren oder möglicherweise berechtigterweise zensiert wurden, können wir Dir wohl kaum beantworten.
Allerdings kann es auch eine Weile dauern, bis Deine Beiträge freigegeben werden, wenn Du unter Moderation stehst.
#145 Rabe
bist du sicher, dass man den islam in naher zukunft öffentlich noch „dreckskult“ nennen darf? ich nicht und deshalb meine ich auch, der meinungsfaschismus ist in deutschland angekommen.
#200 Inter
Nein, diese rhetorische Frage kann das Forum natürlich nicht beantworten.
Allerdings sieht man ja, ob ein Kommentar noch unter Moderation steht, oder ob er gelöscht wurde.
Also: 5 Jahre Knast gegen jemanden, der mich als „Scheißdeutscher“ beschimpft?
Wer entscheidet aber, was verhetzend, ein bißchen verhetzend, nicht wirklich verhetzend oder vermutlich nicht verhetzend ist?
Kann ich mich verhetzt fühlen, wenn mich jemand lobt, wenn ich Ironie spüre?
Zum Hass aufrufen machen die Islamisten jeden Tag………..Hass auf Andersgläubige, Hass auf Ungläubige, Hass auf Deutsche, Hass auf Westler
Hass auf Frauen, Hass auf….auf, …auf……..
P E T I T I O N
Nehmt Eure noch exitierenden demokratischen Rechte in anspruch und unterzeichnet die Petitionen im noch sogennten Bundestag so lange es in der BRDDR noch möglich ist!!!
#196 wildbaer58 (18. Dez 2010 17:21) und viele andere, die hier vorschlugen „warum zeigen wir den Koran nicht an“?
Keine Chance, schon längst mehrfach passiert. Ergebnis: Der politisch-justiziable Wille
kannwill nicht dagegen vorgehen. Lahme Begründung: Koran ist vorkonstitiunelle Schrift, die sich nie explizit gegen Deutschland gerichtet hat.Achtung lang, eine Antwort von vielen, Staatsanwaltschaft HH 2006:
Staatsanwaltschaft Hamburg
Postfach 30 52 61, 20316 Hamburg
Geschäftsstelle 7101
Gorch-Fock-Wall 15-17
20355 Hamburg
Telefon 040 – 42843 – 1791
Betr.: Ihre Anzeige vom
Sehr geehrte Frau…
Der von Ihnen angezeigte Sachverhalt wurde insbesondere unter Heranziehung der Ihrem Schreiben beigefügten Schriftstücke überprüft.
Von der Einleitung eines Ermittlungs- bzw. Einziehungsverfahrens ist gemäß § 152 Abs. 2 i.V.m. § 170 Abs. 2 StPO abgesehen worden, weil sich Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat nicht ergeben haben.
Die Staatsanwaltschaft ist daher zum Einschreiten weder berechtigt noch verpflichtet.
Der KORAN stellt zwar eine Schrift im Sinne der §§ 130 Abs. 2, 166 Abs. 1 StGB dar, deren Verbreitung – unabhängig vom Inhalt und seiner jeweiligen Interpretation ( – jedoch nicht strafbar ist.
Zweifelhaft ist schon, ob der Inhalt des KORAN überhaupt an den vorgenannten Normen gemessen werden kann. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass seine Entstehung und schriftliche Konkretisierung in etwa auf das 7. Jahrhundert datiert wird und es sich mithin beim KORAN um eine vorkonstitutionelle Schrift handelt.
Der BGH hat in anderem Zusmmenhang festgestellt, dass es nicht Wille des Gesetzgebers gewesen sein kann, Schriften oder andere Darstellungen aus vorkonstitutioneller Zeit, deren Inhalt teilweise- nach den heute gültigen Wertmaßstäben- nicht mit den Grundsätzen der Verfassung in Einklang zu bringen ist, allein schon deswegen der Einziehung zu unterwerfen, weil sie früher- unter der Herrschaft anderer Verfassungsgrundsätze- hergestellt worden sind (vgl. BGH NJM 1963, 2034 (2035)). Zum Zeitpunkt der Entstehung des KORAN galten jedoch andere Werte, Auffassungen und Gebräuche.
Zwar können grundsätzlich auch vorkonstitutionelle Schriften strafrechtlich relevant sein und der Einziehung unterliegen, wenn sie die Verfassungsordnung bekämpfen, mithin mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren sind.
Dies gilt jedoch nicht für solche vorkonstitutionellen Schriften die sich – möglicherweise- gegen Grundwerte einer freiheitlichen Demokratie wenden, ohne sich dabei aber gegen deren Verwirklichung gerade in der Bundesrepublik Deutschland zu richten ( vgl. BGHSt 29, 73 (77 f.)). der Inhalt des KORAN wendet sich jedoch nicht- zielgerichtet- gegen die Verfassungsordnung der BRD.
Letztlich muss die Frage, ob die vorgenannten von der Rechtsprechung für das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen entwickelten Grundsätze auch im vorliegenden Fall Anwendung finden, nicht entschieden werden.
Die Verbreitung des KORAN, der Grundlage der islamischen Religion ist, ist in jedem Fall von der in Artikel 4 des Grundgesetzes verbürgten Religionsfreiheit gedeckt.
Artikel 4 Absatz 1 und Absatz 2 GG gewährleisten mit der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit und mit der Freiheit der ungestörten Religionsausübung einen von staatlicher Einflussnahme freien Rechtsraum, in dem jeder sein Leben gestalten kann, wie es seiner religiösen und weltanschaulichen Überzeugung entspricht (BVerfG NJW 1971, 931).
Insofern ist die Glaubensfreiheit mehr als religiöse Toleranz, d,h. bloße Duldung religiöser Bekenntnisse oder irreligiöser Überzeugungen. Sie umfasst daher nicht nur die innere Freiheit zu glauben oder nicht zu glauben, sondern auch die äußere Freiheit, den Glauben zu manifestieren, zu bekennen und zu verbreiten (BVerfGE 24, 236, 245; BVerfG NJW 1972, 327 (329)). (Wer schützt unsere Verfassung? Unser Gott steh´ uns bei)
Beschränkungen erfährt die Glaubenfreiheit vor allem durch kollidierendes Verfassungsrecht, die Glaubensfreiheit wird “vorbehaltlos”, aber nicht “schrankenlos” gewährleistet (BVerfGE 32, 98 (107)).
Für die Glaubensfreiheit existieren demnach die Schranken, die sich aus dem System der Grundsatzentscheidungen des Grundgesetzes ergeben (BVerfGE 12, 1 (4 f.)). Aus der Glaubensfreiheit anderer Personen sowie der Würde des Menschen folgt insoweit das verfassungsrechtliche Toleranzgebot (BVerfGE 32, 98 (107 f.); BVerfGE 41, 29 (50 f.)).
Artikel 4 GG schützt den einzelnen somit zwar gegen die Intoleranz seiner Mitmenschen, verpflichtet ihn aber gleichzeitig, gegenüber anderen dieselbe Duldsamkeit aufzubringen, die er für sich und seine eigenen Überzeugungen in Anspruch nimmt (BVerfGE NJW 1963, 1170 (1171)).
Da die Glaubensfreiheit keinen Vorbehalt für den einfachen Gesetzgeber enthält, darf sie mithin weder durch die allgemeine Rechtsordnung noch durch eine unbestimmte Klausel relativiert werden, welche ohne verfassungsrechtlichen Ansatzpunkt und ohne ausreichende rechtsstaatliche Sicherung eine Gefährdung der für den Bestand der staatlichen Gemeinschaft notwendigen Güter genügen lässt.
Vielmehr ist ein im Rahmen der Garantie der Glaubensfreiheit zu berücksichtigender Konflikt nach Maßgabe der grundgesetzlichen Werteordnung und unter Berücksichtigung der Einheit dieses grundlegenden Wertesystems zu lösen.
Das Bundesverfassungsgericht hat vor diesem Hintergrund festgestellt, dass Betätigungen und Verhaltungsweisen, die aus einer bestimmten Glaubenshaltung fließen, nicht ohne weiteres den Sanktionen unterworfen werden können, die der Staat für ein solches Verhalten – unabhängig von seiner glaubensmäßigen Motivation – vorsieht.
Die Ausstrahlungswirkung des Grundrechts aus Artikel 4 Abs. 1 GG kommt danach in solchen Fällen in der Weise zur Geltung, dass sie Art und Maß der zulässigen staatlichen Sanktionen beeinflussen kann.
Wer sich in einer konkreten Situation durch seine Glaubensüberzeugung zu einem Tun oder Unterlassen bestimmen lässt, kann mit den in der Gesellschaft herrschenden sittlichen Anschauungen und den auf sie gegründeten Rechtspflichten in Konflikt geraten. Verwirklicht er durch dieses Verhalten nach herkömmlicher Auslegung einen Straftatbestand, so ist im Lichte des Artikel 4 Abs. 1 GG zu fragen, ob unter den besonderen Umständen des Falles eine Bestrafung den Sinn staatlichen Strafens überhaupt noch erfüllen würde. Ein solcher Täter lehnt sich nicht aus mangelnder Rechtsgesinnung gegen die staatliche Rechtsordnung auf.
Er sieht sich vielmehr in eine Grenzsituation gestellt, in der die allgemeine Rechtsordnung mit dem persönlichen Glaubensgebot in Widerstreit tritt und er fühlt die Verpflichtung, hier dem höheren Gebot des Glaubens zu folgen.
Die sich aus Artikel 4 Abs. 1 GG ergebende Pflicht aller öffentlichen Gewalt, die ernste Glaubensüberzeugung in weitesten Grenzen zu respektieren, muss immer dann zu einem Zurückweichen des Strafrechts führen, wenn der konkrete Konflikt zwischen einer nach allgemeinen Anschauungen bestehenden Rechtspflicht und einem Glaubensgebot den Täter in eine seelische Bedrängnis bringt, der gegenüber sich die kriminelle Bestrafung als eine übermäßige und daher seine Menschenwürde verletzende soziale Reaktion darstellen würde (vgl. BverfG NJW 1972, 327 (328,329)).
Jetzt kann ich mich nicht mehr beherrschen: In dem Moment, indem der Islam (totalitäre Glaubenspflicht, gesichert und aufrechterhalten durch die islamische Rechtsordnung Scharia) mit unserer Rechtsordnung kollidiert, hat unsere Rechtsordnung zu weichen.
Genau das sagt der Islam: „Die von Allah herabgesandten Gestze sind den menschgemachten Gesetzen überlegen. Aus Toleranz stellen wir die Scharia (=Zwang zum Einhalten des Islam) per „religiöser Toleranz“ über unsere Gesetze des säkularen Staates.
Vor dem Hintergrund dieser durch das Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätze und unter Berücksichtigung der zentralen Bedeutung des KORAN für den islamischen Glauben sowie seiner Entstehungsgeschichte kommt eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung und/oder Beschimpfen von Bekenntnissen gemäß §§ 130, 166 StGB durch Verbreiten des Koran nicht in betracht.
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der KORAN nur in der von Ihnen dargestellten Form oder wie es von vielen Reformern in der islamischen Welt bereits getan wird, in Übereinstimmung mit den Menschenrechten ausgelegt werden kann.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Kühne
Staatsanwältin
Was ist, wenn sich eine Gruppe leichter verhetzt fühlt als eine andere? Sitzen dann die anderen, die ein dickeres Fell haben, häufiger im Knast als die mit einem dünneren Fell?
Oder ist die Gesetzesinitiative eine Vorbereitung des Koranverbots, schließlich wird dort ja nicht nur gegen Gruppen gehetzt, sondern oft auch zu gezieltem Töten aufgerufen.
Vielleicht ist Hetzen schlimmer, kann natürlich sein. Aber ich finde, zum Töten aufrufen ist auch nicht nett.
#203 bush
neee, dass Gesetz schützt ja nur islamisten das die sich nicht beleidigt fühlen, und keine Deutschen Kartoffe, Michels, Nazis oder böse Gutmenschen
Absurdistan Alemanistan……….
Man sagt ja auch, dieses Hetzen sei in Wirklichkeit eine Friedenswerbung. Aber was für den einen Frieden ist, ist für den anderen in gleichem Zusammenhang vielleicht Mord.
@ 60 Eurabier
Wie kann Claudia Roth denn eine Anzeige erstatten, wenn der Schreiber doch nur von einer „Claudia R.“ spricht?
An Paxi 209: wo steht das, dass nur Islamisten geschützt werden, in diesem Gesetz?
An 206 Babieca:
Gibt es noch andere „vorkonstitutionelle Schriften“, die man zum Hetzen verwenden darf?
An 206 Babieca:
„Koran eine Schrift … die sich nie gegen Deutschland gerichtet hat.“
Im Paragraph steht aber was von „Gruppen“ und nicht von Deutschland.
Das wird spannend.
# 211
Da erstattet meine schon Frau Anzeige, da sie Claudia R. heisst….
Deutsche sind eine Gruppe, aber nicht Deutschland….! In meinem Stadtteil sind wir Deutschen eine Minderheit, 60% Ausländer/Zuwanderer….!!
Wenn zu meiner Frau eine Türkin/Türke sagt, „Deutsche Schlampe“ wird sofort Anzeige wegen Volksverhetzung erstattet…
In dem Wohnblock in dem wir leben, sind 90% Ausländer, davon wiederum 80% Moslems. Wir christliche Minderheiten müssen geschützt werden….
# 206
aber der Koran richtet sich gegen Christen und oder Juden, ganz explizit….!
Im neuen Gesetz ist ja die Religion ganz explizit erwähnt!! Und Christentum ist eine anerkannte Religion, während der Islam nicht als Religion anerkannt ist. Der Koran ist eine totalitäre Hetzschrift, die ihre Anhänger auffordert, „Ungläubige“ zu töten!! Sein Niederschreiber nach heutigen Massstäben ein Kinderschänder…!!
Einer von massenhaften befehlen aus brüssel, die hier vollzogen werden und als demokratische gesetzgebung vorgegaukelt wird.
Aber die massenverbrechen der kommunisten mit über 100 millionen ermordeten im gulag, in der kulturrevolution, von pol pot und in allen anderen kommunistischen staaten, dürfen weiter geleugnet werden.
Im gegenteil, die damaligen kommunisten heissen heute LINKE und kriegen noch millionen für ihre volksverhetzung und terrortruppen der antifa.
Es hätte dem bundestag gut zu gesicht gestanden, wenn sie folgendes beherzigt hätten:
In Zukunft gibts dann für moslemische Totschläger oder Messermörder eine geringe Geldstrafe, wie bereits gehabt, für eine Beleidigung eines Moslems 5 Jahre Knast??
Ich sags ja, die politische Kaste hat nicht mehr alle beisammen….
@bush
Ja, könnte spannend weden. Aus dem Gewinde und Gewürge der deutschen Justiz wird aber in der Regel geschmeidig wie ein Miswak folgendes: „Wir können – ungeachtet der Religion – ausschließlich gegen diejenigen Mitglieder unserer Gesellschaft vorgehen, die ausschließlich und allein auf ihreren Namen (nicht auf den der Mutter, des Vaters, der Cousine, des Cousins, des Onkels, der Tante, des Neffen, des Opas, der Oma, des Großneffen, des Schwippschwagers) angemeldet sind, ein Konto haben, eine feste Adresse haben, eine Steuernummer, einen PKW auf ihren Namen, sozialversicherungs- + krankenversichert angemeldet sind, die einenen festen Arbeitgeber haben, ein Girokonto, evtl. Grundsteuern zahlen, alles auf ihren eigenen Namen.
#200 Inter
Eine Frage kann mir das PI-Forum aber vielleicht doch beantworten. Gibt es in der jüdischen Kultur eine Art Abrogationsprinzip, das bestimmt, daß durch einen großen prozentualer Anteil an jüdischen Nobelpreisträgern gewisse, sagen wir mal ,,unvorteilhafte‘‘ Aussagen des Talmud aufgehoben werden können ?
#206 Babieca
Nicht zu glauben.
Deutschland hat sich dem Islam, Koran und der Scharia unterworfen…..
Na das kann ja noch was werden wenn das den Massen der Deutschen bewust wird.
Wir kommen zu neuen Religionskriege da wir dem Islam Tür und Tor geöffnet haben.
#221 B. Frank (18. Dez 2010 18:35) #200 Inter
Ich bin nicht Inter. Aber was sollen solche islamisch inspirierten Fragen, die islamische Prinzipien (Abrogation, Barbarei) spiegeln Klartext: Sie projizieren), wo es auf israelischer Seite keinen Spiegel gibt? „Unvorteilhafte Fragen des Talmud“ – was immer sie darunter verstehen – waren nie Bestandteil israelischer Rechtsprechung.
„Unvorteilhafte Aussagen“ des Talmud – ich nehme an, Sie meinen Steinigungen – sind kein Bestandteil des isrealischen Strafrechts. Wohl aber des Strafrechts diverser islamischer Republiken, u. a. Iran, Irak, Pakistan, Somalia, Afghanistan, Mali, Mauretanien, Sudan.
Tief im Müll gegraben:
http://www.youtube.com/aggroTV#p/u/4/ux86MyfqKmU
Sprechgesang mit „deutschem“ Text, Aussagen eindeutig, fallen aber sicher noch unter Brauchtum und freie Meinungsentfaltung, wird sicher noch durch die Kulturförderung unterstützt und bereichert unsere Welt ungemein. Nur die Zugriffszahlen auf diesen
Dreck machen mir Sorgen…
Diese wahnsinnigen Politiker sofort abwählen und eine Änderung des Grundgesetztes herbeiführen.
OT
Denkt an die PETITIONEN im noch deutschen Bundestag.
Nehmt Eure noch bestehenden demokratischen Rechte in Anspruch.
Keine 8,-€ Zuzahlungspflicht für jedes GKV ersichtes Mitglied…
damit die in Anatolien lebenden Familienangehörigen der hier lebender MIGRUS
nicht mit finanziert werden
Juristen, aller freiheitsliebenden Länder vereinig Euch und geht gegen den Islamischen und Politischen Wahnsinn vor………..
In Indien – dem Land, das rund 80 Millionen Tote durch islamische Eroberungen in Zeiten von Pfeil und Bogen zu verzeichnen hat – versuchen aufgewachte Menschen seit 1984, den Koran zu verbieten.
Das Netz ist voll: Calcutta Quran Petition. Sie scheitert seit 26 Jahren. Auf der ganzen Welt ist bisher niemand der Demokratien und Halbdemokratien und selbst der Diktaturen explizit bereit, dem Islam „Halt“ zu gebieten.
#212 bush
u.a.
beziehe mich nur auf islamisten weil es die hauptsächlichen Konflikte mit islamisten in Deutschland gibt.
Auch die Millionen sympatisanten sind islamisten!!
War auch etwas ironisch gemeint………..
Neue antislamische Gesetze müßen her.
ADE
@bush
Ja, könnte spannend weden. Aus dem Gewinde und Gewürge der deutschen Justiz wird aber in der Regel geschmeidig wie ein Miswak folgendes: “Wir können – ungeachtet der Religion – ausschließlich gegen diejenigen Mitglieder unserer Gesellschaft vorgehen, die ausschließlich und allein auf ihreren Namen (nicht auf den der Mutter, des Vaters, der Cousine, des Cousins, des Onkels, der Tante, des Neffen, des Opas, der Oma, des Großneffen, des Schwippschwagers) angemeldet sind, ein Konto haben, eine feste Adresse haben, eine Steuernummer, einen PKW auf ihren Namen, sozialversicherungs- + krankenversichert angemeldet sind, die einenen festen Arbeitgeber haben, ein Girokonto, evtl. Grundsteuern zahlen, alles auf ihren eigenen Namen.
#9 repetierer
Heißt das dass die Hasstiraden der Imame gegen die Wirtsgesellschaft in Zukunft strafbar sind?
Immerhin sind wir (die Autochthonen) ja auch ein “Teil der Bevölkerung” – oder etwa nicht?
Das wäre doch ein Schritt in die richtige Richtung. 🙂
Denke ja steht ja so geschrieben.
Also dann los Anzeigen erstatte, gegen Deutschenfeindlichkeit, Menschenfeindlichkeit usw…
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
Deutlicher kann die EUdSSR-angeleitete Regierung nicht verständlich machen, dass die derzeitige BRD kein Rechtsstaat und die Justiz keine unanbhängige Instituton ist.
„Haut den Ungläubigen auf die Nacken, tötet sie, wo immer ihr sie trefft..“
Der Koran ist voll von Hass- und Gewaltaufrufen gegen Ungläubige, welche ganz klar eine Gruppe innerhalb der Bevölkerung darstellen.
Hierzu ist es unwichtig, ob mit Ungläubigen nun Christen, Juden oder Atheisten gemeint sind.
Jede dieser Gruppen für sich stellt eine Gruppe im Sinne der Definition des 130ers dar.
Genauso verhält es sich mit dem Absatz 2.
Im Koran wird mehrfach und deutlich eine Gruppe böswillig verächtlich gemacht und beschimpft.
„Und siehe die Leute der Schrift; Sie sind die schlimmsten aller Geschöpfe“
Auch hier trifft die Definition der Gruppe.
That’s Eurabia!
„Sie könnten eine Welle von Strafverfahren auslösen und ein Klima der Einschüchterung und des Denunziantentums schaffen“
Könnten? KÖNNTEN? Es ist doch schon längst so! Wie viele miese Blogwarte wollten PI schon ans Leder? Sei es unser wohlbekannter Denunziant und Sektenführer Didi mitsamt seiner Bagage, sein Abkömmling, das antisemitische A*schloch „Fareus“ (ich weiss endlich, wofür das Wort steht, ist ne Abkürzung: Faschistischer Antisemitscher Randdebiler Eingebildeter Unysmpathischer Scheis*bloger) oder die dicke Berta, die alle zu ihrem Onkel Edathy, Umvolker Beck oder anderen „Meistern“ kriechen und ihnen die Beute präsentieren- Ja, euch meine ich, ihr Versager, und ich bin mir sicher, dass dieser Kommentar hier von mir wieder auf euren erbärmlichen verw*xten Seiten landet und ihr euch darüber einen runterlümmelt, aber so soll es sein- ZUR HÖLLE mit euch! Der größte Lump im ganzen Land, ist und bleibt der DENUNZIANT!
Im Gegensatz zu den meisten PI-Lesern begrüße ich das neue Gesetz.
Meine Begründung ist ganz einfach:
Schon immer in der Menschheitgeschichte wurden Kriege geführt – mit all den bekannten Folgen:
Ganze Landstriche wurden verwüstet, Soldaten (vorwiegend Männer) wurden abgeschlachtet, Frauen wurden vergewaltigt und Kinder mussten ohne Eltern oder sonstige sozialpädagogisch kompetente Betreuung aufwachsen.
Brandschatzungen führten zu erhöhten CO2-Ausstoss und zur Erwärmung des Weltklimas.
Wir Europäer sollten aus unseren Fehlern daraus lernen und die güldene Regel des Christentums beherzigen:
Wenn dir einer sein Messer in die linke Niere stößt, dann halte ihm die rechte hin!
Einfach ausgedrückt:
Kriege könnten sehr viel humaner ablaufen, wenn man einfach die Bevölkerung des überfallen Landes dazu überreden könnte, auf jeden Widerstand zu verzichten!
Es ist gut, wenn die Angegriffenen ihren Hass und ihre Aggression gegenüber den Invasoren selbstkritisch erkennen und konsequent einstellen.
Der Volksverhetzungsparagraph 130 StGB ist ein richtiger und ein wichtiger Schritt in diese Richtung.
PS: Claudia Roth, du FETTE QUALLE! DU WIDERLICHES ETWAS! Los, verklag mich! Muhahaha!
eine frechheit aber warum hat dies spd dagen gestimmt?
# 232
Du magst ja dein restliches Leben als Sklave leben wollen, andere aber nicht!!
Nach dem WK II hat man uns beigebracht, Widerstand zu leisten, wenn man uns wieder unterdrücken will. Die Geschwister Scholl, Stauffenberg und andere sind dafür gestorben.
Jetzt willst du, dass uns der Islam einfach soll übernimmt und wir in Zukunft so leben sollen wie die Christen in der Türkei, die Christen in Ägypten, die Christen im Irak?? Da ist Widerstand geradezu Pflicht!
Du kannst ja zum Islam übertreten, wenn du nicht gerade schon ein Islamist bist.
Ich will und werde nicht in Unfreiheit leben. Eher werde ich in den USA um Asyl bitten….
#3 Koblenzer (18. Dez 2010 10:29)
Palästinenserin köpft ihr Töchterchen!!!
————————————————
Das ist das Resultat einer Mischung aus Inzucht und Koransuren.
#232 Dirty Harry (18. Dez 2010 19:38)
Muuaahahaa…
Sarkastische Meisterleistung.
😉
Noch einfacher wäre es aber, wenn die pazifistische Regierung des eroberungszustimmenden Landes seinen Untertanen gleich Gift ins Wasser mischt.
Das Endergebnis wäre dasselbe.
habe gerade einen interessanten Kommentar eines angesehenen Rechtsanwalts zum §130 StGB gelesen:
„Die Äußerungen, dass Täter einer Straftat eine bestimmte Staatsbürgerschaft besitzen, sind alleine grundsätzlich nicht nach § 130 StGB strafbar. So liegt darin weder eine Diskriminierung, noch ein Aufstacheln zum Hass oder eine Aufforderung zu Gewalt oder Willkührmaßnahmen.
Grundsätzlich können alle zahlenmäßig nicht unerheblichen Gruppen, die aufgrund gemeinsamer Merkmale von der Gesamtheit der in Deutschland lebenden Personen abgrenzbar sind (und damit auch „Deutsche“, „Bayern“ oder „Schwaben“) Objekt einer Volksverhetzung sein.“
ist natürlich glasklar, dass die linksgrüne Politmafia daran drehen will!!
(leider nützt es nix mehr, zu sagen: „wehret den Anfängen“, das Ding ist gelaufen!)
hier noch die aktuellen Änderungen zum §130:
http://tinyurl.com/3aml6av
nichts wirklich Neues, aber wesentlich „ausbaufähiger“, als die alte Version
(bin gespannt, wann die nächste Änderung ins Haus steht!)
@#232 Dirty Harry (18. Dez 2010 19:38)
LOL!!!!
wer aufgibt, der ist schon tot.
Komisch: Nur lügen darf man weiter ungestraft – sofern die Lüge in die Welt der linken Gesinnungsdiktatur passt… 🙁
Nicht nur wenn Recht zu Unrecht – auch wenn die Lüge zur angeblichen Wahrheit wird – wird Widerstand zur Pflicht!
#232 Dirty Harry:
Gute Satire!
Haben aber offenbar nicht alle geschnallt 🙂
Klar in welche Richtung das Ganze abzielt.
Vermutlich wird es wieder „fast nur“ Einheimische treffen, während Moslems auf den europäischen Straßen hassvolle Parolen straffrei schmettern dürfen und dabei sogar noch von der Polizei beschützt werden.
Einfach nur der „kulturelle“ Wahnsinn.
#79 Hellgate
Widerspruch:
Inzwischen sind auch autochthone Deutsche nur „Teile der Bevölkerung“ ebenso wie Passdeutsche.
Es sollte also möglich sein, in jede nur gewünschte Richtung Anklagen zu erheben.
Allerdings werden wohl die Dhimmi-Gerichte dafür sorgen, dass eine Klage gegen Musel-Deutsche ins Leere läuft.
@#232 Dirty Harry:
So sieht es aus. Wir haben die Schnauze zu halten. Das ist ein eindeutiger Maulkorb in unsere Richtung. Oder will hier ernsthaft jemand annehmen, dass z.B. Christen vor Verhetzung geschützt werden sollen? Oder Buddhisten? Oder (richtige) Deutsche? Nein, das geht nur in Richtung Schutz der Musels. Oh, bin ich jetzt schon ein 130 er?
„Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“ (Bertolt Brecht)
@61 Dwalin
Du übersiehst, daß er Frl. Roth damit doch noch geschmeichelt hat; aber scherzo aparte, der Mann sagt doch die Wahrheit oder?
Außerdem sollte man den Artikel in Gänze lesen; u.a. wirft er Roth und ihren Gesinnungsgenossen vor, daß sie dialogunfähig sind und vergilt ausnahmsweise mal Gleiches mit Gleichem und siehe da, schon fühlt sich das Geschwabber getroffen.
Hat Helmut Kohl irgendjemanden verklagt, der ihn als „Birne“ gezeichnet oder tituliert hat – nein, weil er um seine Qualitäten wußte.
Wenn man der Schwabbel-Roth die Wahrheit sagt, ist sie sofort auf ihren Kern reduziert.
Das ist der traurige Unterschied.
Sensationell!! Dieses Gesetz europaweit konsequent angewendet auf die grundlegenden Schriften des Islam: Koran; Sunna; Sira und Fatwas … und der Islam war nur ein flüchtiger Hauch, der mal durch Europa wehte. Die erfolgreichen Schlachten vor Wien (1529; 1683) und die Schlacht bei Tours und Poitiers 732 wären dann eine Petitesse. Jo, ist denn schoo Weihnachten?
Reine Angstmacherei.
Genau wie das Gesetz „Tötung von Menschen“ also Mord……wir wissen doch was es in dieser höchsten Kategorie für Strafen gibt.
Bei Türken Freispruch und für Einheimische 3 Jahre auf Bewährung.
Guten Anwalt vorausgesetzt.
Daher: einfach ignorieren. Es interessiert mich einen Schei..dreck!
#222 Babieca
ich verstehe nur nicht so ganz wie man in Diskussionen über ethische Fragen bzgl. ethnisch-religiös definierter Gruppen und den Botschaften ihrer jeweiligen Religionen ständig mit Nobelpreisen argumentiert.
Die Frage wollte ich mal loswerden.
Kann man eigentlich mit jüdischen Nobelpreisen, erworben durch wissenschaftliche Arbeit in den entsprechend kulturell entwickelten Herkunftsländern, das Existenzrecht Israels rechtfertigen ?
Wieviele israelische Nobelpreisträger gibt es eigentlich ?
Kann man eigentlich mit deutschen Nobelpreisen und deutscher Kultur das Streben nach Lebensraum im Osten rechtfertigen ?
schöner trick, damit faschistische und gewalttätige ideologien wie der islam nicht mehr angreifbar ist.
Wer gg sowas sich wehrt wird zeilscheibe des gesetztes
Da gibts bei unseren Gerichten sicher bald Urlaubssperre, wenn jede „Sch… Kartoffel“, jeder „Sch… Christ“ und jeder „Schweine-Fresser“ künftig zur Anzeige gebracht wird!
Auch die Statistik-Fälscher vom ‚Bundesamt für Statistik‘ haben dann wieder viel zu tun, wenn es gilt die vielen Migrationshintergründler als Deutsche aus der Kriminalistatistik heraus zu manipulieren.
Fazit: Ein unüberlegter Schnellschuß unserer sog. Volksvertreter, der nur die Polizei und die ohnehin unfähigen Gerichte überlasten wird!
P.S. Eigentlich sollten unseren Beitrag leisten, damit diese tolle Gesetzesänderung möglichst bald nach hinten losgeht…
#235 hundertsechzigmilliarden
Bitte nicht die Geschwister Scholl und Stauffenberg in einem Satz und Tenor nennen.
Die Scholls waren Juden – von Faschisten ermordet. Stauffenberg war ein Faschist !
test
Aber Hauptsache immer auf die EU schieben. Ich bin es langsam leid. Wenn alles angeblich nur geschieht, um irgendwelche EU-Vorgaben umzusetzen und die Mehrheit der Bevölkerung zu jeder Zeit gegen die EU-isierung war … leben wir dann noch in einer Demokratie ?
Nun — diese Textänderung ist ein juristisches Verbot des Islam in Deutschland.
Sehr viel expliziter und konkreter gehts kaum noch.
Und, dass „Religion“ nicht ein Freibrief für speziellen und allgemeinen Missbrauch ist mußten bereits die Scientologen zur Kenntnis nehmen.
Zitat…
176 A.Tell (18. Dez 2010 14:34) #41 Niketas von Byzanz
die Antwort muss lauten:
Eintreten in DIE FREIHEIT !!
Regierungsübernahme und die ganzen unsinnigen Gesetze der letzten Jahre abschaffen !!
Auf welchem Mond lebst Du denn ??
1. DIE FREIHEIT ist an solchem Schwachsinn und denen, die sie verbreiten gar nicht interessiert.
2. Es wird nicht mehr lange dauern, dann disstanziert sich DIE FREIHEIT von PI.
und zum Schluß: Dein Demokratieverständnis
und Kenntnis der Gesetz und Verfassungslage ist unter aller …
DIE FREIHEIT könnte 100% aller Stimmen bekommen und kommt trotzdem nicht an die Macht. Veränderungen des Sytems sind nicht erlaubt ( Ewigkeitsklausel).
Eine der beiden großen Volksparteien ( CDU , SPD ) muß in Regierungsverantwortung bleiben, sonst
___________________________________________
Änderungen im System gäbe es nur bei einer
3/4 Mehrheit, aber auch vorher kann es zu
SYstemrelevanten Veränderungen kommmen…
sprich Verlust an Staatssekretärs Posten!
Das tut JEDER FRAKTION UND PARTEI WEH, hier
geht es um eine Melange von Geld und Macht!
Im kommenden Jahr stehen 7 Landtagswahlen an,
und das wird das System verändern!
#229 nicht die mama (18. Dez 2010 19:23)
Exakt deswegen und wegen solcherlei in der Art mehr ist das Bekennen zum Koran unter diesem Paragraphen strafrechtlich zu ahnden.
#252 A.Tell (18. Dez 2010 22:55)
„Bitte nicht die Geschwister Scholl und Stauffenberg in einem Satz und Tenor nennen.
Die Scholls waren Juden – von Faschisten ermordet. Stauffenberg war ein Faschist !“
A.Tell weiss wahrscheinlich genau, das dies eine Lüge ist!
keiner der von Stauffenbergs hatte jemals etwas mit Faschismus, genauer: Nationalsozialismus am Hut!
wer etwas Anderes behauptet, ist ein Lügner (gewollt oder ungewollt)
Udo, wir hatten das Thema bereits in ählicher Form vor einiger Zeit in einem anderen Forum und waren uns doch eigendlich einig, dass Parteien rechts von der CDU keine Chance haben, nicht geduldet werden und notfalls mit Hilfe von Notstandsgesetzen verboten werden. Schließlich handelt es sich hierbei um klare Vorgaben aus den 2+4 Verträgen und weiteren Verpflichtungen Deutschlands im Zusammenhang mit der Grundgesetzgebung. ( absichtlich ist gebung – nicht Wahl oder Abstimmung durch das Volk gemeint). Die Siegermächte des 2 WK haben Deutschland weiterhin an der Kandarre. Entscheidungen zu einer Veränderung des politischen Systems liegt nicht in der Hand des deutschen (Wahl)volks.
hahaha, mit dem Attentat auf Hitler ist aus Stauffenberg ganz plötzlich ein Widerstandskämpfer und Demokrat geworden.
Sowas könnt Ihr am Holocaustgedenktag zu Euer Beweihreucherung erzählen , Euch selbst bemitleiden und Euern Kindern weiterhin das Märchen, nicht die Deutschen als Volk waren schuldig, sondern nur die Faschisten, die Großaktionäre und der Hitler. Glaubts nur weiter!
In Israel sind jedenfalls ca. 70% nicht bereit den Deutschen zu verzeihen.
Daher kommt auch die wohl absichtlich falsche Übersetzung des jüdischen Gebetes zum Gedenken an die Opfer der Shoah, die Ihr so gern in Stein meißelt:
„Ermordet von der Hand der Faschisten“ kann ich da immer auf Euren Mahnmalen lesen.
Richtig übersetzt heißt es aber “ Ermordet durch die Hand der Deutschen „
Die haben echt nichts besseres zu tun als auf UNSERE KOSTEN MIT UNSEREM GELD sich so eine gequirlte SCHEISSE auszudenken!
#65 marooned84
Die Umbesetzung des Verfassungsgerichts ist bereits in vollem Gang, inzwischen ist schon eine Grüne (Baer) drin!
#6 WissenistMacht (18. Dez 2010 10:32)
————
Hi, Du allwissender Whiskytrinker :o) Was kannst Du mir denn hierzu empfehlen?
Grüße aus dem verschneiten NRW
Nee ehrlich, sollte vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden! Das ist ganz klar ein politisches Gesetz.
Und dann wäre noch die Frage, ob Deutschenfeindlichkeit und Schimpfwörter wie „Kartoffel“, „Schweinefleichfresser“ etc. nicht auch den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen – schließlich wird so etwas von Türken und Arabern gegen Angehörige des deutschen Volks geäußert!!! Und so etwas soll straflos sein?
„Linker wird man aus Selbsthass“ sage ich dazu nur.
Ich kenne genug Verfahren die mangels „öffentlichen Intresse “ eingestellt worden sind , nun darf jeder raten um was es sich da handelt 🙂
Test Test Test Test
Islam ist Scheiße.
Test Test Test Test
#268 sapsusi:
Eine unbehandelte Erkältung währt etwa sieben Tage.
Behandelt man sie mit Medikamenten (z. B. Whiskey) hält sie sich eine Woche 🙂
@#1 Manowar (18. Dez 2010 10:26)
Sehr guter Kommentar, der belegt, dass die Christen an Israels Seite gehören, schon aufgrund deer Bibelworte.
G´TT lotse alle Christen an Israels Seite. Denn dein Wort, in der Bibel festgehalten, beweist, dass sie zu Israel stehen müssen. Amen.
@#85 Hellgate (18. Dez 2010 12:08)
100%ige Zustimmung!
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