„Eltern haften für ihre Kinder“ lautet ein beliebter Zusatz auf Verbotsschildern an Baustellen. Das scheint aber nicht zu gelten, wenn kriminelle Migrantenclans immer wieder noch nicht strafmündige Kinder oder, im Vertrauen auf das milde Jugendrecht, Jugendliche für Straftaten einsetzen.

Die Bandbreite reicht vom Diebstahl bis zum Ehrenmord. Und auch bei Intensivtätern mit dreistelligen Vorstrafen aus Gewaltkriminalität ist es offenbar nicht möglich, die Erziehungsberechtigten wenigstens zur Begleichung des materiellen Schadens heran zu ziehen.

Ganz anders liegt der Fall, wenn es um Straftaten geht, die typischerweise – oft aus Unwissenheit – von Kindern aus deutschen bürgerlichen Familien begangen werden. Ein falscher Klick im Internet kann dank windiger Anwälte die gesamte Familie in den wirtschaftlichen Ruin treiben. Die ZEIT berichtet:

Ein Song von Lady Gaga: 1200 Euro. Ein unbedachter Klick in der Internettauschbörse: 450 Euro. Alle Anwalts-, Gerichts- und Mahngebühren zusammen: unbezahlbar. Weil ihr Sohn im Netz illegal Musik geladen hat, ist die Zehlendorferin Irina Wolter (Name geändert) ins Visier von Musikindustrie und Justiz geraten. Was als vermeintliche Bagatelle mit ein paar Klicks im Internet begann, könnte ihre Familie ruinieren. Die Forderungen der Rechteinhaber belaufen sich auf etwa eine Viertelmillion Euro.

Jeden Morgen geht Irina Wolter mit einem mulmigen Gefühl zum Briefkasten. Denn dort begann im Juli ihr ganz persönlicher Albtraum, der sie seitdem keine Nacht ruhig schlafen lässt. „Der erste Brief hat uns völlig überrascht“, sagt Wolter. Die Familie kam gerade aus dem Urlaub, als sie das Schreiben der Kanzlei Rasch aus Hamburg erreichte. In einer Internettauschbörse soll von ihrem Computer ein Lied illegal heruntergeladen worden sein, so der Vorwurf.

Wolter kennt weder den Interpreten noch hat sie je in ihrem Leben Musik im Internet getauscht. Dennoch soll sie einen vierstelligen Betrag als Mahngebühr bezahlen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Wie sich erst später herausstellt, war es ihr 12-jähriger Sohn Tim, der das Lied geladen hatte. Der Junge war sich keiner Schuld bewusst. „Es stand ja dabei: free Downloads.“

Jetzt weiß auch Sohn Tim, dass man sich darauf weder verlassen noch berufen kann. Also zahlte Wolter. „Wir dachten, damit wäre es vorbei.“ Doch seitdem kamen täglich neue Mahnungen. Recherchen auf dem Computer ihres Sohnes ergaben, dass Tim sich insgesamt 295 Titel aus dem Netz geholt hat. Einer nach dem anderen wird nun abgemahnt. Mal mit 500, mal mit 800 Euro. Als Wolter die Gesamtsumme überschlägt, wird ihr schwarz vor Augen.

Für die Wolters dürfte es kaum ein Trost sein, doch: Sie sind nicht allein. Viele Kollegen und Freunde haben ihr seitdem von ähnlichen Vorfällen berichtet. Eine Kollegin beispielsweise hatte gerade eine Rechnung über 3000 Euro begleichen müssen – ihre Tochter hatte sich ein Hörbuch der Kinderkrimireihe „Die drei Fragezeichen“ vermeintlich gratis im Internet besorgt. Günstig kam ein Vater davon, dessen Tochter sich ein Rezept für alkoholfreie Cocktails heruntergeladen hatte. Kostenpunkt für diesen Klick: 90 Euro.

Es gibt keine Zahlen darüber, wie viele Familien durch die Netzausflüge ihrer Kinder in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Juristisch haben die Familien kaum eine Chance. Dass nicht die Eltern selbst, sondern ihre minderjährigen und damit nicht strafmündigen Kinder die Dateien geladen haben, wirkt nicht etwa strafmildernd. Als Inhaber eines Internetanschlusses sind sie allein verantwortlich und hätten besser die Kinder aufpassen müssen, so die gängige Rechtsprechung, die erst kürzlich vom Bundesgerichtshof bestätigt wurde. Irina Wolter findet das absurd. „Ich kann meinen Sohn nicht pausenlos beaufsichtigen.“

Zwar hat der Gesetzgeber die Abmahnungen in solchen Fällen seit 2008 eigentlich auf 100 Euro gedeckelt. Doch offenbar kommt der entsprechende Paragraph 97a des Urhebergesetzes in der Praxis fast nie zu Anwendung. Michaela Zinke vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) kritisiert, die Rechtsbegriffe seien zu schwammig. Denn damit die Deckelung wirksam ist, muss es sich um eine erstmalige Abmahnung in einem „einfach gelagerten Fall“ wegen einer „unerheblichen Urheberrechtsverletzung“ handeln. (…)

Die Hemmschwelle zur Straftat ist beim illegalen Musikdownload niedrig. Die Betreiber der Plattformen werben mit kostenloser Musik und „free Downloads“. Dass dabei die Urheberrechte unzähliger Künstler mit Füßen getreten werden, steht dort freilich nicht.

Die Musikindustrie setzt deshalb auf „Aufklärung durch Abschreckung“, wie Daniel Knöll, Sprecher des Bundesverbandes der Musikindustrie (BVMI) erklärt. „Wir wollten, dass jeder jemanden kennt, der schon einmal erwischt wurde“, sagt Knöll. Dabei seien Minderjährige nicht einmal das Hauptproblem. Knöll vermutet, dass häufig die Kinder nur von Erwachsenen vorgeschoben würden. „Wenn wir auf einem Computer Lieder von Helene Fischer finden, entspricht das nicht dem Geschmack eines 13-Jährigen.“

Besonders eifrig beim Aufspüren der Missetäter ist die Kanzlei Rasch aus Hamburg. Sie vertritt die vier großen deutschen Musiklabels Sony, BMG, Warner und Universal. Die Rasch-Anwälte haben, was man in Juristenkreisen als „Kaperbrief“ bezeichnet: ein Generalmandat, das es ihnen erlaubt, selbstständig Jagd auf Urheberrechtsverletzer zu machen. Wer von ihnen erwischt wird, hat kaum eine andere Möglichkeit, als zu zahlen.

Der Berliner Rechtsanwalt Hauke Scheffler versucht trotzdem zu retten, was zu retten ist. Das Geschäft läuft gut. Auf seiner 24-Stunden Notrufnummer melden sich nach eigenen Angaben täglich Familien, die Post von Rasch und anderen Kanzleien erhalten haben. Einige zu spät. Ihnen blieb nur der Gang zum Schuldnerberater, sagt Scheffler. „Wir raten von einem Prozess ab. Wenn es zu einem Urteil kommt, wird es teuer.“ Der Trend gehe zu höheren Strafen.

„Aufklärung durch Abschreckung“ – das wäre doch auch einmal ein Konzept, um der wachsenden Gewaltkriminalität besonders von muslimischen Jugendlichen entgegen zu treten, deren Taten nicht selten das Leben anderer dauerhaft schädigen oder gar auslöschen. Dass solche Taten zur wirtschaftlichen Vernichtung des Familienclans führen würden, hat man jedoch nie gehört, obwohl gerade der hohe Stellenwert der Familienehre in diesem Milieu hier gute Ansatzpunkte bieten würde. Aber welche Anwaltskanzlei würde sich schon darauf spezialisieren, mit einem „Kaperbrief“ zivilrechtliche Jagd auf kriminelle Araberclans zu machen? Und mit welchen Folgen hätten diese Anwälte wohl zu rechnen?

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44 KOMMENTARE

  1. Es ist ein „Rechtsirrtum“ daß Eltern für ihre Kinder haften. Das stimmt so nicht. Zerstören Kinder z.B. auf einer Baustelle etwas, dann werden die Eltern hierfür nicht in Regress genommen.

    Im Falle des Internetanschlusses haften sie nur deswegen dafür, weil der Internetanschluß auf den Namen der Eltern angemeldet ist. Das begründet, wie in dem Artikel erwähnt, eine Aufsichtspflicht.

  2. Unsere Justiz setzt klare Prioritäten!
    Urheberrechtsschutz ist wichtiger als Menschenleben!

    ___________

    @ #3 Dr.Weizenkeim (25. Okt 2010 13:03)

    Kann man dies umgehen, indem man den Internetanschluss auf sein Kind anmeldet?

    Dann fällt die Aufsichtspflicht weg und die Kanzlei hat keine Chance mehr. – oder?

  3. In der Neusprech-Regelung der Ökologismusextremisten und 68’er Dozenten, wird natürlich der Spruch „Eltern haften für ihre Kinder“ ausschließlich sowie überaus rassistisch und diskriminierend mit „Ausschließlich biodeutsche Eltern haften für ihre biodeutschen Kinder“ übersetzt und verstanden.

    Übrigens OT – Bundesverfassungsrichter Masing lehnt sich gegen Denk- und Meinungsverbote auf. Dafür gebührt im mindestens ein Preis für Vernunft:

    http://www.faz.net/s/RubD5CB2DA481C04D05AA471FA88471AEF0/Doc~E7589552636A9442099A4E3F2CB32B021~ATpl~Ecommon~Scontent.html

    Bundesverfassungsrichter Masing

    Meinungsfreiheit ist keine Frage der Meinung
    „Die Vorstellung, illegale Meinungen müssten verboten werden, greift um sich“, sagt Bundesverfassungsrichter Johannes Masing. Und wendet sich gegen die Annahme, hier könne abgewogen werden:

    Es sei keine gute Tat, rechtsradikale Demonstrationen zu verhindern.

  4. Die kriminellen Familienclans arabischer oder türkischer Herkunft, Moslems mithin, sind eines der drängendsten Probleme im Gefolge der Ein- und Unterwanderung unserer Gesellschaft durch Muslime.

    Aus der Politik kommt da so gut wie nichts.

  5. Lasst es noch 10 Jahre sein. Dann flüchten Deutsche aus Deutschland nach Amerika und beantragen Asyll. Weil sie in Europa nicht mehr in Sicherheit sind….

    Und in den Medien sieht man dann nur Politiker, die dass überhaupt nicht verstehen können……

  6. #5 Denker (25. Okt 2010 13:07)

    Die Anmeldung eines Internetanschlusses begründet ein Dauerschuldverhältnis. 12 jährige Kinder sind nicht geschäftsfähig und dürfen deshalb solche Verträge nicht abschließen, auch nicht mit Genehmigung der Eltern. Entsprechende Verträge wären nichtig und werden deshalb von den Anbietern erst gar nicht abgeschlossen/angenommen.

    Zudem ist es so, das für solche Haftungsfragen, ( Zerstörungen auf Baustellen) sofern sie bei Gericht aktenkundig gemacht worden sind, eine Verjährungsfrist von 30 Jahren für die Vollstreckung besteht. Sind die Kinder dann mal irgendwann geschäftsfähig und verdienen Geld, dann können sie zur Kasse gebeten werden. Das gilt dann (materiellrechtlich) auch für Zerstörungen auf Baustellen etc. Von daher kann das Problem nicht grundsätzlich umgangen werden. Irgendwann befriedigen sich die Gläubiger dann doch bei den Verursachern, den ehemaligen Kindern nämlich.
    Das bringt also alles nix, eigentlich. 😉

    Die Frage ist lediglich, wie hartnäckig die Gläubiger sind. Materiellrechtlich müssen die Kinder irgendwann bezahlen, wenn die Klage seitens der Gläubiger durchgedrückt und die Vollstreckung beantragt wurde.

  7. Es wäre von Interesse, ob der Kollege Rasch auch so rigoros mit seinem Kaperbrief vorgehen würde, wenn der Download-Übertäter ein M’usel und dessen Sippe wäre.

    Er läuft dann Gefahr, intensiv bereichert zu werden (Isch mach disch Messa, Alda! Isch figga deine Mudda, du Paragraphenkartoffelopfa!).

    Im Hamburg hat schon einmal ein gewisser Klaus Störtebeker, auch Inhaber eines Kaperbriefs den Kopf verloren, auch wenn das schon über 600 Jahre her ist.

  8. Was für ein gnadenloses, unbarmherziges Rechtssystem inkl. williger (oder unwilliger?) Vollstrecker, das Familien einfach so in den Boden stampfen lässt.
    Das ist ein Moloch, der die Menschen frisst.
    Wie viele Selbstmorde, Scheidungen und Racheakte hat es deswegen schon gegeben? Welcher wirtschaftliche Schaden wird dadurch am Staat angerichtet, der die Familie möglicherweise auf Jahre finanziell auffangen muss?

    Und die Geiz-ist-geil-Mentalität hilft den Künstlern (und deren Verwertern) auch nicht gerade.

    Ebensowenig die allgemeine Faulheit, selbst gute Musik zu machen und kostenlos rauszugeben, oder eben NUR solche vom Autor als „frei“ deklarierte Musik herunterzuladen, wie es ja auch schon bei freier Software ganz legal möglich ist.

  9. @ #11 Confluctor (25. Okt 2010 13:45)

    vor der Sache mit dem Urheberrecht war es ganz einfach:

    Der Musiker verdient sein Geld, indem er Musik selbst spielt und die Zuhörer bezahlen.
    Nur durch eigenes Spielen wurde Geld verdient – nicht aber wenn andere Musiker seine Lieder spielen.

    Seitdem es Automaten gibt, die Musik OHNE Musiker spielen können (Schallplatten), hat sich das ein bischen geändert.

    Jetzt verdienen Musiker auch dann, wenn sie NICHT selber spielen.

  10. selbst wenn einer von unseren muslimischen „Freunden“ erwischt wird, wie er wieder ein Handy abzieht, kommt der wesentlich milder davon als ein deutsches Kind was sich mal n Titel runter läd….wo bitteschön leben wir hier eigentlich…..

  11. Irgendwer muß die S… doch bezahlen. Und wo die Gleichbehandlung fehlt, ist das immer nur einer, der Deutsche. Egal um welche Kosten es sich handelt. Hoffentlich schlägt das ja ‚mal zurück auf die Verursacher …
    Damit kann man den Bereicherer toll entlasten. Bei jeder Gelegenheit im Schlaraffenland Alemaniya.

    Toller Rechtsstaat!

  12. Leider glauben die Deutschen diesen Quatsch mit „Eltern haften für ihre Kinder“.

    Ein Besuch beim Rechtsanwalt belehrt sie aber schnell eines besseren.

    Aus Prinzip gilt für Kinder und Jugendliche, daß sie bis zum Alter von sieben Jahren nicht deliktfähig sind, sie selbst also nicht für Schäden haften.
    Bis zu zehn Jahren können sie auch nicht im Straßenverkehr haftbar gemacht werden, solange kein vorsätzlicher Verstoß vorliegt. Zwischen sieben beziehungsweise zehn Jahren bis zur Volljährigkeit mit achtzehn Jahren sind Kinder und Jugendliche nur bedingt deliktfähig.

    Wenn die siebenjährige Tochter beim spielen den Metallic-Lack beim PKW des Nachbarn verkratzt, haftet weder die Tochter noch die Eltern. Der PKW-Besitzer kann nur über seine Vollkasko den Schaden regulieren.

    DAS ist in Deutschland SO.

    Eine Ausnahme ergibt sich nur, wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht grob verletzen. Und das muß einer erst einmal nachweisen!

  13. Wer bei diesen Downloadsachen Geld an die Abmahnmafia zahlt, begeht den schlimmsten Fehler.
    Er zeigt damit nämlich, dass bei ihm was zu holen ist. Das ist ein lukratives Geschäft für die Anwälte. Es braucht nur einen einschüchternden Serienbrief, hundertfach verschickt.
    Wenn auch nur jeder zehnte darauf hereinfällt und aus Angst (die Fristen sind dort absichtlich sehr kurz) lohnt sich das mehr als nur ein bisschen.
    Das Einzige, was zu tun ist, ist eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und danach nicht mehr auf weitere Zahlungsaufforderungen zu reagieren.

    Hatte solche Anwälte selbst schon am Hals. Nach der mod. Unterlassungserklärung meinten sie dann, mich telefonisch einschüchtern zu können. Habe sie dann darüber informiert, dass die Gespräche aufgezeichnet werden und dass sie, wenn sie mir was zu sagen haben, das ausschließlich auf dem Postweg zu tun hätten, ansonsten gäbe es eine Anzeige wegen Belästigung.
    Hab nun seit 2 Jahren nichts mehr von denen gehört.

    Vor Gericht wird so etwas NIE gehen, niemals. Das Geschäft mit den Abmahnungen ist dafür viel zu lukrativ – die trauen sich gar nicht vor Gericht. Sobald die da nämlich auch nur einmal ’ne Klatsche kassieren gibts nen Präzedenzfall und das Abmahngeschäft hat sich für alle Zeiten gegessen.

  14. Mal eine Frage an die wissenden hier :

    In welches Land kann man auswandern wo Deutsche gern gesehen sind, der Islam weit weg ist und die Regierung einigermaßen sauber tickt ?
    In der man als Einwanderer (der die Gesetze des Landes achtet, die Sprache von sich aus, so gut es geht, erlernt, fleißig ist, und man dennoch Sozialsysteme hat, falls man krank oder arbeitslos wird man eben nicht direkt abstürzt, was aber nicht heißt das man es sich da auf Kosten anderer gutgehen lassen kann, das funktioniert nicht) gern gesehen ist und auch ein wenig Unterstützung bekommen kann ?
    Ich habe mittlerweile von Deutschland die Nase voll. Politiker die einem ständig in den Rücken fallen, aber echte Verbrecher noch hofieren, ein Land indem die autochtone Bevölkerung drangsaliert, erpresst, ausgebeutet wird noch und nöcher und man sich nicht wehren kann außer das man einige Leute bei ihrem Ableben behilflich ist, was allerdings ja ebenfalls verboten ist.
    Ich könnte einfach nur noch kotzen.

    Hat jemand nen Tipp ?

    Kanada würde mir zusagen. Was gibts noch ?

  15. War hier nicht letztens noch ein Artikel über son Rotz“rocker“ der 117 Vortrafen hatte ? oO
    Das Volk stirbt , weil es wehrlos ist .

  16. Ach so, zu der ANGEBLICHEN Kampagne der Linksmedien gegen die USA:

    Die Veröffentlichung der Berichte durch Wikileaks finde ich in Ordnung.

    JEDES Kriegsverbrechen gehört geahndet, nicht nur die Verbrechen der Nationalsozialisten. Sonst können wir den Begriff der Gerechtigkeit gleich in der Pfeife rauchen.

    JEDES schließt auch die Verbrechen der roten Armee ein, die bis heute in Deutschland verharmlost werden.

    Was den Irak angeht: Den hätte man nicht angreifen sollen.

    Ich kenne da ein Nachbarland, welches eine VIEL, VIEL größere Gefahr darstellt und als wirklich allererstes hätte angegriffen werden müssen.

    Ihr brauch nur einen Buchstaben zu ändern, dann wißt ihr es.

  17. An sich dachte ich immer, dass ich mich ein bisschen mit PC ud Internet aus. Aber kann mir einer sagen, wo die die Adressen der „Downloader“ herbekommen? Geben die Kinder da alle Namen und Adresse an?
    Oder forschen die RAs den IPs hinterher?

    PI: Laut Artikel werden die über die IP ermittelt.

  18. Die haben es doch alle gewusst. Die Medien und die Politiker haben dafür gesorgt, dass unser Land den Bach runter geht. Deshalb gehören diese auch zuerst ausgewiesen. Migranten haben eigentlich nur die Gunst der Stunde genutzt. Ursache siehe oben.

    Spiegel 1973

    Die Türken kommen – rette sich, wer kann
    http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41955159.html

  19. Eine Frage an Herrn Dr. Weizenkeim, oder einen anderen Fachkundigen:

    Wie verhält es sich wenn sich ein fremder Dritter über mein W-Lan einnetzt und dann über meinen Anschluss Dateien herunterläd?

    Danke Vorab für die Antwort!

  20. Für einen gebrochenen Kiefer und doppelten Schädelbruch müssen schon mal 400 Euro Schmerzensgeld bezahlt werden. Bei einer Abmahnung von 800 Euro kann ich mir gut vorstellen einen Termin bei dem RA wahrzunehmen und eine arabische Aussprechung zu dem Fall vorzunehmen. Anschließend würde ich gerne die Zusammengerechneten 1200 Euro bezahlen. Dann weiß ich wenigstens daß das Geld gut angelegt war.
    Bei der nächsten Abmahnung wirft der das doch lieber in den Papierkorb.
    Ja Leute, von den Musels könnt ihr auch was lernen.

  21. @18 Mason

    Südamerikanische Länder.
    Da gibt es für ein Appel und ein Ei ein Haus, das Leben ist dort günstig und das BESTE…dort leben -noch- keine Mohammedaner.

  22. OT

    hätte da auch eine juristische Frage:

    Kann eine widerrufene Aussage aus einer Beschuldigtenvernehmung, die durch den Widerruf als Personenbeweis gemäß STPO ausscheidet, in einem anderen Verfahren als Beweismittel wieder aufleben, oder ist sie damit auch für andere Verfahren, beispielsweise in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren, als Beweismittel tot?

  23. Das ist wirklich sehr komisch.
    Wenn ein bürgerliches Kind ein fremdes Auto zerkratzt, dann haften die Eltern bei mangelnder Aufsicht.
    Wenn Zigeuner ihre Kinder klauen schicken, dann belohnt die Polizei das auch noch mit kostenlosem Fahrdienst nach Hause.
    Warum werden schädliche Clans nicht schonungslos ausgewiesen?
    Alles andere ist Verrat am eigenen Opfervolk durch Politik und Juristerei.

  24. @ #24
    Wenn sie ihe W-Lan nicht nicht ausreichend verschlüsseln (WPA, WPA2) und mit Passwort schützen sind sie auch dran, wenn sich ein fremder Datein runterlädt.

  25. #8 Patriot 002

    So weit kommt es nicht – in 10 Jahren sind ganz Andere (Du weisst schon, wen ich meine) bereits aus Europa geflohen. 😆

  26. Weiß = Kriminell
    Grün = Immer unschuldig

    OT:Haftet die PISA Studie auch für die Grünen und Gesamtschule ?

  27. man muss eben zwischen straf- und zivilrecht unterscheiden.
    man kann über unsere justiz ja streiten, aber ein vergleich zwischen klaukids und internetanschlüssen ist da nicht hilfreich.

    grundsätzlich haftet jeder nur für eigenes verschulden. dass eltern NICHT für ihre kinder haften, wurde hier ja schon erörtert.
    wenn eltern ihre aufsichtspflicht verletzen, haften sie für ihr eigenes verschulden, nämlich weil sie ihre aufsichtspflicht verletzt haben.

    diese tatsache hat schon manche haftpflichtversicherung von einer zahlungspflicht befreit: „der kleine jonas hat omas vase umgeworfen, obwohl wir so gut aufgepasst haben. es ist einfach passiert.“ dann zahlt die versicherung auch nicht, weil die eltern kein verschulden trifft. klein jonas ist noch nicht deliktsfähig, also kriegt oma für ihre vase von keinem geld und geht leer aus. so ist das eben.

    die aufsichtspflicht der eltern ist von vielen faktoren des kindes abhängig: alter des kindes, vorverhalten, einsichtsfähigkeit, kenntnis der eltern über das vorverhalten des kindes (kind neigte schon vorher zum spielen mit streichhölzern – verschärfte aufsichtspflicht; kind half schon lange und unfallfrei auf dem bauernhof mit – gelockerte aufsichtspflicht) uvm.

    man kann für eine vernünftige, selbsständige und mündige entwicklung des kindes nicht erwarten, dass eltern ihren sechzehnjährigen sohn beim spielen im park auf schritt und tritt überwachen sollen. soweit die theorie.

    wenn klein kevin beim bolzen also eine scheibe einschießt, müssen die eltern keinen cent bezahlen. der eigentümer muss sich also an kevin halten, und dafür hat er 30 jahre zeit. strafrechtlich ist da gar nix zu machen, weil fahrlässige sachbeschädigung nicht strafbar ist.

    man kann hier noch ellenlange über die ZIVILrechtliche haftung des internetanschlussinhabers als zustandsstörer diskutieren,oder was von den absurd hohen abmahnsummen und modifizierten unterlassungserklärungen zu halten ist.

    aber das doch recht wenig bis nichts mit dem thema gemeinsam, dass manche intensivSTRAFtäter mit 150 einträgen lustig frei durch die gegend laufen. dass sich ein intensivstraftäter grds. auch bei jeder seiner missetaten ZIVILrechtlich schadensersatzpflichtig macht, sei nur am rande erwähnt.

    dass darüber so wenig berichtet wird, liegt an der tatsache, dass bei den kerlen in den meisten fällen einfach nichts zu holen ist.

    das schönste zivilurteil ist für den kläger wertlos, wenn der verurteilte mittellos ist und auch nicht absehbar ist, dass er je zu geld kommen wird. da kann man nicht einfach in das vermögen seiner eltern vollstrecken, denn diese haften ja nicht für ihre kinder!

    also nie, nie, nie bspw. einen obdachlosen verklagen, der einem in die autotür reinfällt und eine delle verursacht. denn für den ist man zb im prozess drittschuldner für die entstandenen kosten. ein schöner trost! hat man doch 30 jahre zeit, sich auch dieses geld von dem verurteilten zurückzuholen. und seine eigenen anwalts- und gerichtskosten natürlich auch…

    man zahlt, obwohl man recht bekommen hat. aber eine andere lösung gibt es nicht.

  28. Mir hat man das einmal so erklärt, daß die Gesellschaft mit dem „normalen“ Risiko aufgrund von Kinderhandlungen leben muß; d.h. jede Beaufsichtigung muß nur altersgemäß erfolgen, siehe das obige Beispiel vom kleinen Mädchen, das den Ball gegen Nachbars Wagen kickt.
    Wenn das Kind das allerdings immer wieder macht, dann sind die Eltern gewarnt und dürfen sie nicht mehr mit dem Ball in Richtung Nachbar entschwinden lassen, weil sie nun um das erhöhte Risiko wissen und im erneuten Schadensfalle wegen Unterlassung haften.

    Das Herunterladen ist ein schwieriger Fall, ich bin kein PC-Spezialist; kann man eventuell ins Programm eine Download-Sperre einbauen, die sich nur mit Paßwort überwinden läßt? Das Problem besteht ja darin, daß die „gekaufte Ware“ sofort verfügbar und nutzbar ist; wenn meine Kinder über mein Amazon-Konto eikaufen würden, so könnte ich die Sachen einfach wieder zurückschicken, aber die heruntergeladenen Musiktitel sind wie ein angebissenes Brötchen, das der Bäcker ja auch nicht wiederhaben will.

  29. Es ist immer sehr fraglich ob der Musikindustrie durch herunterladen von Musiksongs wirklich ein so hoher Schaden entsteht, ich jedenfalls würde eine solche Abmahnung erstmal aussitzen.

  30. Tja, so ist das mit Gerechtigkeit und „Recht“.

    Im Vorab: Nichts gegen die Rechte der Musiker an ihren Werken.

    Aber ich habe etwas gegen die Rechtsprechung und die Methoden, deren sich das „Recht“ hier bedient.

    Die Abmahnanwälte müssen die Staatsanwaltschaft einspannen, um an die Identität der Download-Kiddies zu kommen.
    Bei der Staatsanwaltschaft werden so die Kapazitäten gebunden, die dann logischerweise andere, wichtige Straffälle mit echtem öffentlichem Interesse vernächlässigen müssen.
    Eine Strafverfolgung seitens der Staatsanwaltschaft gegen die Kinder findet aber so gut wie nie statt, das sind reine Zivilverfahren.
    Die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft aber bezahlen wir.

    Das „Öffentliche Interesse“ an solchen Verfahren beschränkt sich also darauf, staatliche Kapazitäten zu benutzen, um den Abmahnanwälten und der Musikindustrie Geld zu verschaffen.
    Ich hasse linke Kampfbegriffe, aber mit dem Spruch: „Gewinne privatisieren, Verluste/Kosten sozialisieren“ haben die Linken ausnahmsweise recht.

    Mit der Einführung der Neufassung des Urheberrechts hat sich der Staat an dieser Einnahmequelle allerdings beteiligt.
    Die Strafe geht in die Staatskasse und die Umsatzsteuer der Abmahnanwälte auch.
    Also besteht hier auch von Seiten des Staates ein „Abzockinteresse“, was erklärt, dass diesen Kindern in diesem Fall keine lehrsamen Sozialstunden sondern hohe Geldstrafen und Anwaltskosten aufgebrummt werden.

    Für Sozialstunden muss man Mitmenschen verprügeln, ausrauben und verletzen.

    Für empfindliche Geldstrafen hingegen reicht es, „dem Staat“ und seinen „Freunden“ materiellen „Schaden“ zuzufügen.

  31. @Mrdefcar

    ich gebe dir grds recht. bei den meisten fällen von illegalen downloads stellt sich nämlich der downloader nicht die frage: „lade ich es jetzt illegal runter oder kaufe ich die cd?“ sondern: „lade ich es illegal runter oder mache gar nichts?“.

    der wahre opernfan mit bose-boxen und deluxe geräten würde sich wohl kaum mit einer 192kb/s version von emule und co zufrieden stellen. der kauft die eh im laden auf cd.

    oder die sogenannten „charts-container“ in manchen tauschbörsen (alle top 10 hits der letzten 40 jahre, the best of unplugged, the ultimate hiphop collection, tausend lieder von tausend musikern etc.):
    1000 songs in einer zip-datei von 4 gigabyte größe. hätte sich der downloader, gäbe es keine tauschbörsen, diese 1000 lieder jeweils als single zu 9 euro stattdessen gekauft???

    letzteres mal als beispiel, auch wenn es übertrieben ist:

    unser oben erwähnte downloader erhält von 1000 kanzleien (mit der wahrnehmung ihrer interessen von 1000 verschiedenen künstlern beauftragt) je eine abmahnung über 500 euro (in der praxis ein realistischer geldbetrag).

    500.000 euro abmahnsumme für einen doppelklick. wow! und auf dem dvd rohling für 80 cent und 4,7 gb kapazität ist noch platz.

    der downloader kann einpacken! allein die verzugszinsen betragen nach der aktuellen verzugszinsenberechnung (25. 10. 2010) 70,14 euro pro tag! er müsste also 2244 euro im monat abdrücken, damit die schulden +/- null gleich bleiben. und bei „unerlaubten handlungen“ gibt es keine privatinsolvenz, also keine restschuldbefreiung nach 6 jahren.

    auch wenn das hier ein extremes beispiel ist, so ist es dennoch rechtlich möglich: ein doppelklick, 30 jahre bis zur verjährung pleite sein.

    die musikindustrie geht bei ihren abmahnungen einen anderen argumentationsweg als ich. und der ist, zugegeben, auch theoretisch möglich:
    der download über tauschbörsen ist bei fast allen programmen, die ich beruflich kenne, nur möglich, wenn man eine datei gleichzeitig auch zum upload (hochladen) zur verfügung stellt. das ist das henne-ei-prinzip. wenn es keiner zum hochladen zur verfügung stellt, sondern alle nur runterladen wollen, ist das logisch unmöglich. die tauschbörse würde nicht funktionieren.

    hier also die rechnung der musikindustrie:
    downloader x klickt bei einer tauschbörse auf das neuste album der bekannten musikerin y. während der download so langsam über 3 tage voranschreitet, haben tatsächlich 4000 andere tauschbörsenbenutzer datenanteile, die downloader x währenddessen bereits von dem album der künstlerin y erhalten hat, ebenfalls bekommen.

    die argumentation hört sich da ganz anders an: „er hat das album der musikerin y 4000 anderen illegal zur verfügung gestellt (technisch gesehen ist das teilweise sogar richtig)! diese cd kostet im handel ca 18 euro. 18 euro mal 4000! da soll er doch über 500 euro abmahnung plus unterlassungserklärung froh sein!!! sei uns gefälligst dankbar!“

  32. Auch türkische und arabische Eltern haften für ihre Kinder. Wenn nicht, hat es Sanktionen zu setzen.

  33. Das Netz wird in diesem Staat immer enger. Bald kann man überhaupt nichts mehr tun, bevor man vorher alles gründlich gecheckt hat:

    Werden extra Steuern fällig, verletzt man irgendwelche Urheberrechte oder gar die religiösen Gefühle eines Kulturbereichers, steht am nächsten Tag eventuell ein halbes Dutzend finsterer Vetter eines beleidigten Jungtürken oder ein paar Spezies einer Schutzgeldmafia auf der Matte, kann man die Notwehr auch beweisen, zu der man gezwungen wurde, … ??

  34. Was für ein Glück darf man in der Schweiz Musik runterladen soviel man will. Ohne das man dafür bestraft wird.

  35. @Raucher
    warum nicht? gegen höfliche kritik habe ich nichts einzuwenden. sie ist sogar sehr sinnvoll.

  36. Mehr und mehr setzt sich in unser verrohenden Gesellschaft das pure Recht des Stärkeren durch. Existenzen werden mit fadenscheinigen Begründungen vernichtet – schiessende, messerstechende, raubende und plündernde Clans übernehmen das Land. Anstatt gemeinsam gegen die Bedrohung anzukämpfen versucht sich der Steuermichel auch noch gegenseit ins Boxhorn zu jagen.
    Ich prophezeie den Untergang Deutschlands bis spätestens 2050.

  37. @24 Peter Blum
    Das ist doch ganz einfach: Warum soll man sich die Mühe machen, einen Täter zu ermitteln, wenn man einen zahlungsfähigen Bürger schon gefunden hat? Siehe auch: http://www.welt.de/welt_print/article2687033/Das-roemische-Prinzip.html

    @16 Hokkaido
    Ein ganz wichtiger Punkt, den ich vor Jahren in einer Jugendleiterschulung lernte. Ohne Aufsichtsverletzung keine Haftpflicht, also keine Zahlung der Haftpflichtversicherung. Wenn man zugunsten guter Nachbarschaft trotzdem zahlt, dann bleibt man auf den Kosten sitzen. Also nie lügen „ich stand direkt daneben, das ging so schnell …“ sondern ehrlich sagen: „ich bin ganz kurz ins Haus gegangen, um etwas zu holen.“ Letzteres ist leichte Fahrlässigkeit und genau für die zahlt man seine Haftpflichtprämien ja. Nein, ich entschuldige Versicherungsbetrug nicht, im Gegenteil, aber echte Schäden sind echte Schäden.

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