Bei der Islamkritik kann man sich auf die Religionsfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 Grundgesetz berufen (Foto-Copyright: Metropolico).

Von CHRISTIAN JUNG | Meist wird die Kritik am Islam (oder einer anderen Religion) als unter dem Schutz der Meinungsfreiheit stehend betrachtet (Art. 5 Abs. 1 GG). Dies ist zu einem Gutteil allerdings zu kurz gegriffen. Vielmehr kann man sich bei seiner Kritik und oder Ablehnung einer Religion auf Religionsfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 Grundgesetz berufen.

Dabei ist nicht unerheblich, auf welches Freiheitsrecht man sich bei seinen Äußerungen beruft bzw. berufen könnte. Zunächst die beiden Artikel im direkten Vergleich:

Art. 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Art. 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Der Vergleich macht deutlich, dass Art. 5 unter anderem in Absatz 2 gewisse Einschränkungen unterliegt, während sich bei Art. 4 GG nur grundgesetzimmanente Schranken ergeben. Das heißt, dieses Grundrecht ist nur insoweit einschränkbar, als dies zum Schutz anderer Verfassungswerte notwendig ist. Daher ist der durch Art. 4 gewährte Schutz vor staatlicher Einmischung „hochwertiger“. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Meinungsfreiheit hinter der Religionsfreiheit zurücksteht oder gar, dass ein Anspruch besteht, seine Religion – mit staatlicher Unterstützung – vor Kritik zu schützen.

Hier soll es ausschließlich darum gehen, inwieweit Islamkritik (oder Religionskritik) dem Schutzzweck der Religionsfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 GG unterfällt.

Jedes Freiheitsrecht trägt immanent das Recht in sich, davon in negativer Weise Gebrauch zu machen. Die Berufsfreiheit enthält somit keine Pflicht, einen (bestimmten!) Beruf auszuüben, was aber nicht den Anspruch gewährt, seinen Lebensunterhalt von anderen gewährt zu bekommen.

Ebenso gibt es keine Pflicht, eine Religion zu haben oder sich zu der Religion oder Weltanschauung zu bekennen. Zunächst hat die negative Religionsfreiheit damit das Recht zur Folge, sich einer oder überhaupt jeder Religion zu verweigern. Die negative Religionsfreiheit ist damit nicht (unmittelbar) das Recht zur Kritik an einer Relgion.

Allerdings enthält Art. 4 Abs. 1 GG auch die Weltanschauungsfreiheit. Die negative, also eine Religion ablehnende bzw. eine antireligiöse Haltung geht auf eine Weltanschauung zurück, die wiederum den selben Schutz genießt.

Die Rechte des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG sind als klassische Abwehrrechte subjektive Rechte, die die Freiheit gewährleisten, sich zu einem Glauben oder einer Weltanschauung zu bekennen, dagegen Stellung zu beziehen oder darüber zu schweigen (Starck in: GG Kommentar v. Mangoldt, Hermann/Klein, Friedrich/Starck, Christian (Hrsg.), 5. Aufl. München 2005, RN 21 zu Art. 4).

Es ist daher Ausfluss der eigenen Religion oder der eigenen Weltanschauung, zu bezweifeln oder zu bestreiten, dass Mohammed als Massenmörder von Khaibar der Prophet eines (die Menschen liebenden) Gottes sein kann. Jeder hat aufgrund der Religionsfreiheit das Recht, das Menschenbild, das der jeweiligen Religion zugrunde liegt, aufgrund eigener religiöser oder weltanschaulicher Überzeugungen zutiefst abzulehnen und diese Ablehnung auch zu äußern und andere von der eigenen Sicht überzeugen zu suchen.

Es entspricht somit der Religionsfreiheit, einen Gott abzulehnen, der eine Infragestellung eines brutalen, raubenden und Frauen und Kinder versklavenden „Propheten“ verbietet und der Zweifel als Abfall von seiner Religion betrachtet und darin ein todeswürdiges Vergehen sieht. Diese Ablehnung darf auch geäußert werden.

Die Religionsfreiheit wird nach dem vorgenannten Kommentar zum GG (v. Mangoldt, Hermann/Klein, Friedrich/Starck, Christian (Hrsg.)) in drei Schichten gewährt. Die erste Schicht gewährt die Freiheit, eine eigene Vorstellung zu Religion und/oder Weltanschauung zu entwickeln.

Die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit gewährleistet in ihrer ersten Schicht die elementare Freiheit der inneren Überzeugung, der Gedankenfreiheit in den Fragen des Glaubens, sei er religiös, areligiös oder antireligiös, (Starck in: GG Kommentar v. Mangoldt, Hermann/Klein, Friedrich/Starck, Christian (Hrsg.), 5. Aufl. München 2005, RN 34 zu Art. 4).

Die zweite Ebene ist die Bekenntnisfreiheit, die nach dieser Vorstellung auch das Recht gewährt, seine inneren Vorstellungen nach außen zu tragen.

Anders jedoch Schachtschneider, der die Bekenntnisfreiheit wie folgt versteht:

Schachtschneider entfaltete eine rechtsdogmatische und rechtsphilosophische Fundierung des Grundrechtsbereichs der Religionsfreiheit und legte überzeugend dar, warum die Religionsfreiheit nicht – wie bisher durch das Bundesverfassungsgericht geschehen – als einheitliches Grundrecht mit breiigen Konturen und unabsehbaren Abwägungen begriffen werden sollte, sondern als Mehrheit von Grundrechten, wie dies bereits im Gesetzestext selbst angelegt ist. Art. 4 GG: “Absatz 1: Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Absatz 2: Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.”

In dieser Formulierung liegt eine Unterscheidung begründet: Die Bekenntnisfreiheit ist unverletzlich, d.h. jeder kann und darf ohne jede Einschränkung glauben, was und an was und wie er will. Die Religionsausübungsfreiheit ist jedoch nur innerhalb der von Art. 140 GG in Verbindung mit dem fortgeltenden Art. 136 Abs. 1 Weimarer Reichsverfassung gewährleistet: “Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.”

Hier soll jedoch weiter entlang der bisher (!) durch das Bundesverfassungsgericht angewandten Rechtsdogmatik argumentiert werden. Zumal sich letztlich ohnehin nichts anderes ergäbe. Daher gilt:

In der Bekenntnisfreiheit, die sich auf Religion und Weltanschauung in gleicher Weise bezieht, ist das Recht enthalten, „zu sagen, was man glaubt oder nicht glaubt, und zu verschweigen, dass und was man glaubt, (Starck in: GG Kommentar v. Mangoldt, Hermann/Klein, Friedrich/Starck, Christian (Hrsg.), 5. Aufl. München 2005, RN 36 zu Art. 4).

Somit hat man die Freiheit, eine Religion abzulehnen und die Ablehnung öffentlich zu begründen. Es enthält somit auch das Recht, einen anderen von der eigenen religiösen, areligiösen und antireligiösen Sicht zu überzeugen. Somit hat auch der Atheist ein Recht auf friedliche Mission.

Es gibt keinen Anspruch, von anderen nicht durch Beispiel oder Verkündung in seinem Glauben verunsichert zu werden (Herzog in: Maunz und Dürig, 8. Auflage, München 2009 RN 74 zu Art. 4 GG).

Es kommt dem Staat nicht zu, von seinen Bürgern ein bestimmtes Denken in religiösen oder weltanschaulichen Fragen zu fordern und es ist ihm erst recht versagt, durch Einsatz staatlicher Sanktions- oder auch nur Lenkungsmittel Nachdruck zu verschaffen. Dabei kann es keine Pflicht des Bürgers sein, alle Religionen gleichmäßig negativ zu beurteilen, da dann die Freiheit mit einer Pflicht einherginge, die der Staat nicht verlangen darf. Zwar ist es am Staat, jede Religion und Weltanschauung gleich zu behandeln, dies geht allerdings nicht soweit, vom Bürger eine Nichtdiskriminierung zu verlangen.

Dies bedeutete, die Religions- und Weltanschauungsfreiheit an sich in Frage zu stellen, da es dem einzelnen obliegt, sich für die aus seiner Sicht „bessere“ oder gar „beste“ Religion zu entscheiden.

Allerdings findet der Gleichbehandlungsgrundsatz dort sein Ende, wo die Religion auf die Abschaffung der freiheitlich demokratische Grundordnung abzielt. Die Freiheit beinhaltet nicht das Recht, diese abzuschaffen. Auch hierzu sei auf die Ausführungen Prof. Schachtschneiders verwiesen.

Dabei kann die Ablehnung der Religion sich jedes beliebigen Arguments bedienen. Die Religion abzulehnen, da sie die Vorgabe macht, Tiere betäubungslos ausbluten zu lassen und somit für den Verzehr unnötigerweise aufgrund uralter Vorschriften zu quälen, ist durch die Religionsfreiheit geschützt.

Es mag den einzelnen Gläubigen (verständlicherweise, wie wir finden), in seinem Glauben verunsichern, weil es der ein oder andere als lächerlich empfindet, dass ein Prophet Gottes auf einem geflügelten mit einem Mädchengesicht ausgestatteten Pferd durch die arabische Nacht geflogen sein soll.

Es gilt aber dennoch zu unterscheiden, ob eine Ablehnung eines Glaubensbestandteils dem Recht auf freie Religionsausübung oder der freien Meinungsäußerung unterfällt. Als Beispiel solle hier die Einführung der Scharia betrachtet werden, die unauflöslicher Teil des islamischen Glaubens ist (was z.B. nicht für die alevitischen Muslime gilt, die allerdings von einem nicht unerheblichen Teil der Umma [Gemeinschaft der Gläubigen/Muslime] als Ungläubige betrachtet werden).

Die Vorstellung über das Rechtssystem und der Meinungskampf hierzu würde im Allgemeinen dem Recht, seine Meinung frei äußeren zu dürfen, unterfallen. Allerdings wäre eine Forderung nach Einführung der Scharia der Sphäre des Religiösen zuzuordnen, da sie auf dem durch die Religion vermittelten Weltbildes fußt. Daher könnte man die Überlegung anstellen, inwieweit – so man hinsichtlich des Islam überhaupt davon ausgeht, dass er dem Schutz des Art. 4 GG unterfällt – diese Forderung unter dem Schutz der Religionsfreiheit steht. Oder aber man betrachtet dies als eine politische Forderung und unterstellt sie somit dem Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Dies zu entscheiden ist nicht dem einzelnen überantwortet, sondern muss anhand objektiver Kriterien entschieden werden. Allerdings ist es in unserem Zusammenhang letztlich unerheblich.

Die ablehnende Haltung und die Äußerungen hierzu folgt der Forderung schon aufgrund der Vorüberlegungen „in den Schutzbereich“. Auch deshalb, da das Neutralitätsgebot des Staates es schlichtweg verbietet, die Forderung und politische Vorstellung der einen Seite einem weiterreichenden Schutz zu unterstellen als die Wertvorstellungen der Gegenseite. Es steht dem Staat nicht zu, für eine Seite letztlich dadurch Partei zu ergreifen, als dass er eine Forderung mit einem höherwertigen Schutz versieht als die Ablehnung ebendieser Forderung. Daher ist es insoweit unerheblich, welchem Bereich man eine Forderung und deren Ablehnung zuordnet. Keine verdient einen höheren Schutz als die andere und man begegnet sich damit zunächst auf Augenhöhe.

Es gibt allerdings Bereiche, die eine Unterscheidung nach Schutzbereich notwendig macht. So ist es im Beamtenrecht nicht unerheblich, ob eine Äußerung im Bereich der freien Meinung nach Art. 5 oder der Religionsfreiheit nach Art. 4 GG zuzuordnen ist.

Während der Beamte der dienstlichen Pflicht zur Mäßigung beim politischen (!) Engagement unterliegt, darf seine Religiöse Freiheit keine Einschränkung erfahren, es darf ihm auch kein Nachteil aus der Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit erwachsen, Art. 33 Abs. 3 Satz 1 und 2 GG.

Diese auf den staatlichen Dienst bezogene Bestärkung der Glaubensfreiheit stellt klar, dass der Eintritt in den öffentlichen Dienst und die Tätigkeit in ihm die volle Glaubensfreiheit wahrt (Starck in: GG Kommentar v. Mangoldt, Hermann/Klein, Friedrich/Starck, Christian (Hrsg.), 5. Aufl. München 2005, RN 116 zu Art. 4).

Einschränkungen der Glaubensfreiheit, was das Reden und Handeln anbelangt, lassen sich nur mit der verfassungsrechtlich gebotenen religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates und der für ihn handelnden Beamten begründen. So kann ein Bewerber für eine Beamtenstelle zurückgewiesen werden, der aus religiösen Gründen – welcher Glaubensgemeinschaft er auch immer angehört – nicht bereit ist, sich jederzeit und uneingeschränkt für die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik einzusetzen. Auslöser für die Ablehnung des Bewerbers ist nicht dessen Religion, sondern dessen fehlende Bereitschaft, sich für die Grundordnung einzusetzen (Starck in: GG Kommentar v. Mangoldt, Hermann/Klein, Friedrich/Starck, Christian (Hrsg.), 5. Aufl. München 2005, RN 117 zu Art. 4).

Dem Beamten kann verboten werden im Dienst oder in Uniform zu missionieren. Außerhalb des Dienstes steht dem Beamten die Glaubens(ab)werbung zu und zwar auch dann, wenn er als solcher erkannt wird und wenn sich die Angesprochenen nicht frei fühlen, ihm zu widersprechen oder ihn abzuweisen (Starck in: GG Kommentar v. Mangoldt, Hermann/Klein, Friedrich/Starck, Christian (Hrsg.), 5. Aufl. München 2005, RN 118 zu Art. 4). Soviel zu dem Sonderfall des Staatsdieners.

Zudem darf nicht übersehen werden, dass das christliche Weltbild die Wurzel der Gesellschaftsordnung war und ist (der Autor dieser Zeilen ist im übrigen Atheist mit einer leichten Tendenz zur Agnostik. Es ist somit nicht Sinn und Zweck dieses Beitrages, das Christentum zu propagieren). Das christliche Weltbild als Wurzel ist letztlich auch durch das Bundesverfassungsgericht anerkannt. Aus dem Kruzifix-Urteil:

Auch ein Staat, der die Glaubensfreiheit umfassend gewährleistet und sich damit selber zu religiös-weltanschaulicher Neutralität verpflichtet, kann die kulturell vermittelten und historisch verwurzelten Wertüberzeugungen und Einstellungen nicht abstreifen, auf denen der gesellschaftliche Zusammenhalt beruht und von denen auch die Erfüllung seiner eigenen Aufgaben abhängt. Der christliche Glaube und die christlichen Kirchen sind dabei, wie immer man ihr Erbe heute beurteilen mag, von überragender Prägekraft gewesen. Die darauf zurückgehenden Denktraditionen, Sinnerfahrungen und Verhaltensmuster können dem Staat nicht gleichgültig sein.

Insgesamt bleibt festzuhalten: Wer sich gegen die Kritik am Islam wendet, der greift damit das Recht des einzelnen an, eine Religion abzulehnen und dies auch mitzuteilen. Er wendet sich damit gegen die Religionsfreiheit selbst – oft mit der Behauptung, diese schützen zu wollen.

Like
Beitrag teilen:
 

84 KOMMENTARE

  1. Natürlich gehört die Kritik an einer Religion zur Meinungsfreiheit, nur bestimmte Moslems wollen einen dafür um einen Kopf kürzer machen.

  2. Ja berufen darf man sich….
    Letztendlich entscheidet der Richter, wie er es für richtig hält!

  3. Wenn der Beitrag der Wahrheitsfindung dient, dann hat er sich gelohnt.

    „Danke“ sagt bewundernd ein Justiz-Laie.

  4. Religionsfreiheit beginnt dort wo man Religion kritisieren darf! War das nicht Hegel?

    Den Islam ging es nie um Religionsfreiheit! So wie Nazis, Autonome und PDS alle bürgerlichen Freiheiten nutzen wollen um diese Freiheiten abzuschaffen. Gleiches anliegen hat der Islam, wenn es um die Forderung Religionsfreiheit geht die sie niemals Juden, Christen , Buddisten usw. zusprechen würden. Siehe islamische Länder !

  5. Schöner Artikel. Nur wie kann sich das praktisch auswirken, wie können wir es wirksam nutzen?

  6. Danke Nockerl!
    In hervorragender Weise klargestellt, wo die Crux liegt. Das sollten sich auch alle diejenigen Nutzer hier zu Herzen nehmen, die sofort zur scharfen Klinge greifen, wenn einmal etwas Kritisches zu den etablierten Religionen gesagt wird. Da wird man nämlich schnell zum Opfer der angeblichen Meinungsfreiheit und vor allem der negativen Religionsfreiheit. Nochmal: Danke! So geht es mit PI voran!!

  7. Ist mir ehrlich gesagt piepegal ob meine Religionskritik vom GG „gedeckt“ wird oder nicht. Das GG ist sowieso biegsam wie ein Gummibaum, was auch hemmungslos gemacht wird. Nur nicht zum Vorteil der Freiheit. Denn nach dem was die 68er-Justiz so alles ins GG interpretiert, ist die Meinungsfreiheit in Deutschland stark eingeschränkt. Kein Vergleich zum Bespiel zu den USA.

  8. Gibt es auch konkrete Fälle nach dem Strafgesetzbuch, was erlaubt ist und was nicht, zu dieser verfassungsrechtlichen Theorie?

    Susanne Winter hat in Österreich für Aussagen,die man hier in jedem vierten Kommentar liest, eine Geldstrafe über 24.000 Euronen abgegriffen.
    Hat Österreich eine so völlig andere Religions- und Meinungsfreiheit?

  9. § 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und
    Weltanschauungsvereinigungen
    (1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des
    religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die
    geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei
    Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§
    11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft
    oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise
    beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
    § 167 Störung der Religionsausübung
    (1) Wer
    1. den Gottesdienst oder eine gottesdienstliche Handlung einer im Inland bestehenden
    Kirche oder anderen Religionsgesellschaft absichtlich und in grober Weise stört
    oder
    2. an einem Ort, der dem Gottesdienst einer solchen Religionsgesellschaft gewidmet
    ist, beschimpfenden Unfug verübt,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Dem Gottesdienst stehen entsprechende Feiern einer im Inland bestehenden
    Weltanschauungsvereinigung gleich.

  10. Und noch eins drauf Nockerl:
    Wenn Sie schon so logisch argumentieren, dann müsste auch der nächste Schritt folgen: komplette Abschaffung des sog. Blasphemie-Paragraphen. Wie kann ein Atheist „blasphemisch“ sein, wenn er gegen etwas Bezug nimmt, was schlicht nicht existiert, es sei denn in der Vorstellungswelt einiger Anhänger irgendwelcher abergläubischen Hypothesen, die durch nichts bewiesen sind. Erst wenn wir uns gegen jede Form von Aberglauben wenden (Privatsache ausgenommen!) haben wir eine Chance, die Ausbreitung des Islam wirkungsvoll zu bekämpfen.

  11. Danke fortune_Teller, Sie sind wie immer eine grosse Hilfe, wenn es um die Wahrheit geht.

  12. #10

    Korrekt. Kein Islamunterricht an den Schulen kann man am besten dadurch erreichen wenn man der Religionsunterricht generell abschafft und durch obligatorischen Sittenunterricht ersetzt.

    Sozialverhalten wurde frueher in der Familie vermittelt, heute lernen die Kidner das nicht mehr zu Hause, das muss in der Schule gemacht werden. Am besten vom Tag der Einschulung an, erste Stunde.

    Die ganzen religioesen Maerchengeschichten koennen die Kinder privat in der Freitags-, Samstags-, Sonntagsschule bekommen. Finanziert von denen die wollen dass ihre Kinder religioes erzogen werden.

  13. der is ja gut 😛
    —————–
    Anmerkung: Diesen Gedanken hat der holländische Schriftsteller Leon de Winter schon nach der Ermordung Theo van Goghs sehr schön auf den Punkt gebracht: „Seit den sechziger Jahren machen wir uns selbst weis, alle Kulturen seien gleichwertig. Wenn das so wäre, wäre Kannibalismus nur eine Frage des Geschmacks.“

  14. @fortune_teller et Meggido:

    Gut dass Graue Eminenz und andere Eiferer schlafen, sonst hätten wir schon jetzt wieder unser Fett weg 😉

  15. Ich hab es jetzt 4x abgeschickt, alle ins Nirwana geschickt! 🙁

    Kein Link, Fett oder sonstwas, einfach nur Text, keine Ahnung woran es liegt, ich gebe auf!

    Keine Moderation, einfach weg! Versteh ich nicht, hat ich noch nie sowas, der Rest klappt ja auch….

  16. @WissenIstMacht

    😀

    Dass PI für die Abschaffung des Religionsunterrichts eintritt, darauf werden wir glaube ich noch lange warten.

  17. Die Religionsfreiheit, also Art. 4 GG, wird ganz erheblich eingeschränkt durch Art. 140, der auf die Art. 136-139 und 141 der Weimarer Reichsverfassung verweist.

  18. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

    Und hier beisst die Maus den Faden ab…

    Für die ….
    „in dem Recht der persönlichen Ehre.!!!!“

    Raus mit diesem Pack!!!!!
    Wir brauchen keine dummen Einwanderer, wir brauchen deutsche Kinder!!!

  19. Sorry Leute, ich Versuch es jetzt in mehreren Teilen um zu sehen woran es liegt!

    Grundsätzliches Dankeschön für den Bericht an nockerl!

    Nach 2/3 lesen des Berichts war mir nicht mehr klar, ob sich wiederholt wird oder ob noch neue Erkenntnisse folgen werden! Hab abgebrochen und hoffe, das nicht gerade im letzten Drittel das hüpfende Komma zu trage kommt!

  20. #Wahrer Sozialdemokrat:
    Wahrscheinlich waren Sie zu blasphemisch. Das mögen die Götter nicht 😉

  21. Als Vorschlag zur Güte, solche Berichte und nicht nur bzgl. diesen Themas, auf Kernpunkte, -aussagen, -abschnitte, reduzieren und auf eine PDF-Datei für den ganzen Artikel verlinken!

    Hat zwei Vorteile:

    1. Jeder liest es dann wirklich bis zum Ende durch und hat die zentralen Aussagen mitbekommen.
    2. Wer sich weiter vertiefen möchte, kann es tun und kann ohne große Müh es sich direkt dann abspeichern.

  22. #20 Don.Martin1

    Wir brauchen keine dummen Einwanderer

    Ich bin ein schlauer Einwanderer, darf ich bleiben?

    wir brauchen deutsche Kinder!!!

    Nicht reden, machen ist das Zauberwort.

  23. @Meggido:
    „Graue Eminenz“ ist ein User, der sich durch besonderen Einsatz für alles Abergläubische hervortut. Mit dem Kindermachen: ich bin gerade wieder einmal dabei. Hoffentlich klappt es beim nächsten Versuch. Drei habe ich ja schon.

  24. grad zu Ende in ARD: Abhängigkeit vom Erdöl. Ein Plädoyer dafür, die möglichen Umbrüche der Zukunft ernst zu nehmen. Dies wäre zum Thema Islamisierung und „Verlinkung“ mindestens ebenso dringlich. Aber das will keiner denken, geschweige denn anfassen beim Guti-Bürger, der ARD & Co…

  25. #22 WissenistMacht (15. Jul 2010 00:34)

    #Wahrer Sozialdemokrat:
    Wahrscheinlich waren Sie zu blasphemisch. Das mögen die Götter nicht 😉

    Überhaupt nicht! Ich doch nie! 🙂

  26. #25 Her Meggido (15. Jul 2010 00:35)
    Ich hab kein Problem mit Einwandern oder Migranten, die sich sofort integrieren und sogar mit Arbeit Geld verdienen. Nur denk ich, Sie stellen eine Minderheit dar, leider…
    Der große Rest zieht direkt in unsre Sozialsysteme ein… Und das wird unsre Gesellschaft sprengen!!!!
    Pisa zeigt es doch!!! Genau hingeschaut, sind es die Südländer,die uns runterzuziehen, genauer DIE TÜRKEN… mehr ist nicht zu sagen

  27. Der Bericht war klasse!

    @ 17 WahrerSozialDemokrat (15. Jul 2010 00:30)

    Vielleicht hast Du das böse M-Wort geschrieben? Das wird doch neuerdings zensiert…

  28. Aus christlicher Sicht ist der Islam die Religion Satans, des Widersacher Gottes. Satan versucht mit allen Mitteln die Pläne Gottes zur Rettung der Menschheit, die durch den Tod Jesu Christi am Kreuz vollbracht wurden, zu sabotieren. Deshalb kreierte er eine Religion mit Hilfe des falschen Propheten Mohammed (siehe Offenbarung 16,13 und 19,20)
    „Und ich sah die Frau (die Hure Babylon = der Islam), betrunken von dem Blut der Heiligen und von dem Blut der Zeugen Jesu. Und ich wunderte mich sehr, als ich sie sah.“
    Offenbarung 17.6.

  29. #31 Don.Martin1

    Bei meine Tochter in der Schule kamen damals zwei Rumaenen neu dazu. Wir hatten -im Gegensatz zu anderen Eltern- keinerlei Bedenken was den Unterricht und die Bildung unserer Tochter betrifft. Zu Recht. Der Junge ist heute bei der Stadtverwaltung im Verkehrsamt und das Maedchen macht irgendwas in einer leitenden Position am FraPort. Die Eltern der beiden wollten unbedingt das etwas Gescheites aus ihren Kindern wird, hat geklappt dank deutscher Werte. Harte Arbeit, Fleiss und Anstand. Auch ihr Familienunternehmen (eine Bau- und Architekturfirma mit 100% deutschen Arbeitern) florierte fuer eine Weile, bis…ja bis in 1996 alles drunter und drueber lief in der lokalen Wirtschaft und die Schussel im Stress die Erneuerung fuer ihre Aufenthaltsgenehmigung zwei Wochen zu spaet eingereicht haben. Fazit war das die Eltern mit der Firma nach Rumaenien uebersiedeln mussten, ein Dutzend deutsche Arbeitsplaetze vernichtet wurden und die Kinder alleine in Deutschland bleiben mussten um das Abitur fertig zu machen. Da koennen sie demostrieren wie Sie wollen die deutsche Buerokratie kennt bei zwei Wochen Verspaetung keine Gnade, egal wie schwer ein Dutzend Arbeitslose mehr in unserer laendlichen Gegend wiegen. Gluecklicherweise haben die Schueler und die Lehrer es irgendwie (?) durchgesetzt, dass die Kinder da bleiben durften und die Schule fertig machen konnten.

    Ich glaube ich bin gerade etwas abgeschweift, tut mir leid.

  30. #35 Her Meggido (15. Jul 2010 01:03)

    Das ist dumm gelaufen! Mein ich ehrlich!

    Für Verbrecher hätte man mehr Verständnis gehabt! Warum? Weil ausländische Verbrecher kann man diskriminieren aber fleißige, arbeitstrebsame, anständige Ausländer sind verdächtig! Könnten zu Deutsch sein! 😉 Und solange man die Deutschen nicht ausweisen kann, dann zumindest die „Fast-Deutschen“! Mit aller Härte!

    Willkommen bei der BRDigung!

  31. Seit wann interessiert sich unsere grandiose Justiz denn für irgendwelche blöden Gesetze außer dem „(In dubio) pro Moslem“?
    Scharia light?

  32. Kleine Frage auf den letzten Teil bezogen (kann auch sein das ich es überlesen habe), wenn man als „Rassist“ oder „islamophob“ beschimpft wird, nur deswegen weil man den Islam kritisiert, ist das ein Straftatsbestand? Ich meine könnte ich deswegen theoretisch zum Polizeirevier gehen und jemanden anzeigen? Immerhin wird damit versucht, einem mit der ehrverletzenden und diffamierenden Unterstellung von Geisteskrankheiten (Phobie = Angststörung, Persönlichkeitsstörung = wahnsinnig) und Rassismus das Recht auf Äußerung der (religionskritischen) Weltanschauung zu beschränken. Da wir alle recht viele hasserfüllte Pamphlete von Gutmenschen oder muslimischen Fatwa-Freunden kennen, ob in Schriftform oder als Fernsehsendung in denen so etwas vorkommt, wären Anzeigen gegen diese Unterdrücker vielleicht gar keine schlechte Idee. Es würde etwas bringen, auf eine Grenze hinweisen und so manchen Freiheitsentzieher zur Rechenschaft ziehen. Salman Rushdie wurde zb sehr oft als islamophob verunglimpft. Und die Fundi-Moslems zeigen ja auch jeden an, nur weil man völlig harmlos seine Meinung äußert.

    Also wäre es meiner Meinung nach eine sehr gute Idee dieser Form der unterdrückenden und diffamierenden Gewalt in gleicher Weise zu beantworten und mit dem Agressor zu fechten, anstatt von ihm getrieben zu werden. Man könnte beispielsweise solche Beschimpfungen und Unterdrückungsversuche sammeln und dann gleich eine Reihe von Anzeigen erstatten. Wie gesagt, man muss es den islamischen Unterdrückern und deren wütenden P.C.-Dhimmis mit gleicher Münze heimzahlen und ihnen genau so energisch entgegen halten, sonst hat man im Meinungskampf keine Chance.

  33. Vor Gericht geht es nur um die Auslegung der Gesetze. Jedes Gesetz kann verschiedenartig ausgelegt werden. Wenn der Muselmane mit einem guten Anwalt kommt, und der Richter auch Gutmenschitis hat, ist dieses gesamte Argument sinnlos. Dann ist der Islamkritier trotzdem dran. So einfach ist es.

    Glaubt hier wirklich noch jemand, dass „unsere“ Auslegung der Gesetze für die neue Aristokratie, die Rotfaschisten und die kulturellen Bereicherer irgendwelche Gültigkeit oder gar Bedeutung hat?

    Und Gesetze kann man ändern. Hat man in Japan damals gut gesehen. Dort kam man mit den sog. „Friedenserhaltungsgesetzen“, und damit wurde jegliche Kritik unterbunden. Aufgrund dieser Gesetze sind tausende Bürger für Jahre einfach verschwunden.

    Bewaffnet euch lieber so gut es geht. Denn…

    Make no mistake. War is coming. With all its glory. And all its horror.

  34. immer locker und geschmeidig bleiben. ein gesunder mensch weiss immer was gut und böse ist.
    anstand und echte ehre. den hilflosen helfen. die frauen beschützen. die schwachen verteidigen.
    ritterlichkeit.
    ich lass mir den mund von niemanden verbieten und dafür brauch ich
    keine gesetzte.es gibt etwas was ungeschrieben einfach
    im raum steht. und daran halte ich mich. vertrau deinem herz.

  35. So einfach ist es leider nicht, schau dir an was die feigen Dhimmis in Österreich mit Susanne Winter gemacht haben, weil sie das Verhalten Mohammeds polemisch aber in der Sache begründet kritisierte. Ähnlich wie die Karikaturisten muss auch sie jetzt mit Morddrohungen leben, von Österreich bekommt sie keine Hilfe sondern Gefängnis, während dessen ziehen widerlichste Hassvideos mit Mordaufrufen auf Youtube ungestört ihre Bahnen. Eine Schande. Die Fundi-Moslems und deren unterwürfige Fans dürfen jeden beleidigen, persönlich angreifen, mit Rufmord fertig machen und tätlich werden ohne das etwas passiert. Aber sobald man einmal die Freiheiten der westlichen Werte nutzt, bekommt man Gefängnis. Zustände wie in Afghanistan oder im Iran. Über die politischen Hintergründe von Frau Winter weiss ich nicht viel, ist wie ich meine aber auch egal, denn wir wissen wieviel diffamierende Scheiße einem angedichtet wird, sobald man den Islam öffentlich kritisiert. Es geht darum für was man da in Österreich in den Knast wandert, während Morddrohungen anscheinend erlaubt sind. Von daher ist es gut zu wissen wie man sich in Deutschland im Fall der Fälle juristisch wehren kann, wenn einem die Unterdrücker an die Gurgel packen.

  36. Es gibt aber auch die Edathivierer, die gerne Islamkritik unter harte Bestrafung stellen würden, wie unser Berufsopfer und Taqqyia-GroßmeisterIn Aiman Mazyek (FDP):

    http://www.zeit.de/politik/2010-07/zentralrat-muslime-islamkonferenz

    Mazyek: … haben wir das mit einem Brief ans Ministerium um die Jahreswende angesprochen. Die Reaktion war ernüchternd. Noch enttäuschender war, dass sogar unser Vorschlag abgelehnt wurde, innerhalb der vom Ministerium gesetzten Agenda und Strukturen eine Arbeitsgruppe zur rechtlichen Anerkennung oder Islamophobie einzusetzen. Selbst heute, ein Jahr nach dem Tod von Marwa al-Sherbini in Dresden gibt es keine eindeutige Klarstellung der Bundesregierung, dass dieser Mord islamophob motiviert war und das Thema unbedingt auf die politische Agenda gehört.

    „Arbeitsgruppe zur Islamophobie“?

    Was genau will FDP-Mazyek damit aussagen?

  37. Polizei schnappt zwölfjährigen Grapscher

    Top – Die Wette gilt!!!!

    14. Juli 2010, 12:31 Uhr
    NRW
    Polizei schnappt zwölfjährigen Grapscher

    Er radelte jungen Frauen hinterher und griff ihnen an die Brüste oder den Po: Nun hat die Polizei in Mönchengladbach den Grapscher geschnappt. Der Junge ist erst zwölf.

    Mönchengladbach – Ein erst zwölf Jahre alter Junge soll für eine Serie von sexuellen Übergriffen auf Mädchen und junge Frauen in Mönchengladbach-Rheindahlen verantwortlich sein. Der Junge, der von Größe und Statur her deutlich älter wirke, soll seit Mitte Juni mindestens zehn Frauen unsittlich berührt haben, teilte die Polizei am Mittwoch mit.

    Der Zwölfjährige soll die Frauen laut Polizei mit seinem Fahrrad verfolgt, sie angesprochen und ihnen sexuelle Angebote gemacht haben. Zudem habe er ihnen an das Gesäß oder an die Brust gefasst.

    Die Opfer flohen oder riefen so laut um Hilfe, dass der Täter von ihnen abließ. Nach Angaben der Polizei waren die Betroffenen zwischen 14 und 18 Jahre alt.

    Die Beamten konnten den Jungen aufgrund guter Beschreibungen seitens der Opfer fassen. Da er nicht strafmündig ist, kam er nach einem Gespräch mit der Polizei, in dem er alles zugab, wieder in die Obhut der Eltern. Zudem wurden die zuständigen Behörden informiert, die nun über weitere Maßnahmen entscheiden sollen.

    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,706462,00.html

  38. ich stand mal vor so einem arabertierochsen halb nacken halb mensch. die ganze zeit hatt der mich vollgelabert.was ist aus euch deutschen geworden. ihr
    ward doch so ein starkes volk. und jetzt nur noch schwächlinge. meine antwort: was willst du, wier sind
    dichter und denker! dann war ruhe.
    das hatt selbst der ochse verstanden.

  39. dichter und denker. es gibt einfach eigenschaften die kann einem keiner ausreden. die deutsche seele. gutmütigkeit. der romantismus. schwermut und leichtigkeit. was hat der islam mir zu bieten. nichts.
    eine hohle leere für hohle menschen.
    mal ehrlich der hinduismus und bhudismus hat mehr zu bieten. wenn ich an so einen käse glauben würde. wäre mir einfacher.

  40. @ 42 Eurabier

    Ich ahne, was der FDP-Mann da plant. Er will „Islamophobie“ als Straftatbestand definieren und alle mit Strafandrohung mundtot machen, die in seinem Sinne „islamophob“ sind.

    Jeder, der Kriktik jedweder Art am Islam übet, wird zum Straftäter. Jeder, der Gewalt und Gewaltdrohung im Islam anprangert, wird zum Straftäter.

    Jeder, der die menschenverachtende Sharia anprangert, wird zum Straftäter.

    Jeder, der Kinderschändung und Mißbrauch und Erniedrigung der Frau anprangert, wird zum Straftäter.

    Jeder, der sich empört, als Hund oder Schwein beleidigt zu werden, wie es Juden und Christen im Koran geschieht,wird zum Straftäter.

    Die Chancen zur Realisierung seiner finsteren Pläne stehen gut für den FDP-Mann. Seine Spießgesellen betreiben den raschen Anschluß des Abendlandes an Allahs Diktatur, apanagieren die Taliban fürstlich mit deutschen Hartzmilliarden und Gewohnheitsverbrecher seines Schlages müßen durch Israel mit Gewalt davon abgehalten werden, den sofortigen Schulterschluß mit den Terroristen in Gaza zu suchen.

    Eine Justiz, die bereits jetzt mit juristischen Winkelzügen Rechtgläubige begünstigt und Kritik unerbittlich verfolgt wie in der Causa Winter, in den Fällen Reusch und Kirsten H., wird die Pläne des FDP-Mannes realisieren. Kein Zweifel.
    __________________________
    Ein Tip. Sehr irdisch und geradezu kindlich betrachtet Robert Winston für die BBC die Geschichte der Religionen dieser Welt, mit Schulenglisch ohne weiteres zu verstehen.

    Großartige Bilder erwarten jeden, der ca. drei (!) Stunden Zeit erübrigen möchte. Keine Religionswissenschaft, einfach nur Unterhaltung.

    http://video.google.com/videoplay?docid=4773590301316220374#docid=-8059991273314767024

  41. #47 hypnosebegleiter (15. Jul 2010 07:07)

    FDP-Mazyeks Neufassung:

    Art. 5

    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus vom KRM autorisierten Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet, solange sie den Islam nicht in negativem Licht darstellen. Eine Islamkritik findet nicht statt.

  42. #17 WahrerSozialDemokrat (15. Jul 2010 00:30)
    Ich hab es jetzt 4x abgeschickt, alle ins Nirwana geschickt!

    Hatte ich letzte Woche; ein, zwei Beiträge gingen, danach wurd GAR NICHTS mehr aufgenommen, sprich: ALLES landete im PI-Mülleimer.
    Laut PI war ich auf einer Blacklist gelandet, warum, ist mir allerdings auch unklar.
    Seit der Entsperrung (Kontakt -> Technische Fragen) geht es wieder.

  43. #31 Hokkaido

    Dem muss ich widersprechen. In der Zeit war das Christentum auch noch auf dem „verbrennt-steinigt-und-schlagt-die-Frauen Trip“ Nur ist es so, dass wir Christen irgendwann aus der Steinzeit aufgewacht sind. Der Islam wird jedoch ewig so weiter machen und zwar so lange bis das böse Erwachen bei den Gutmenschen kommt und der einzige wirksame Weg gegen diese Seuche nicht mehr im lesen und verfassen von Blogs und die Veröffentlichung von Wahrheiten liegt.

    bbt
    Für den Stern ist es schon ein Novum, dass die in den Zeiten wie diesen, in denen selbst lustige Zeichnungen für politische und diplomatische Verwicklungen sogen können, mit einem Artikel über den Islam zumindest vorsichtig zum Nachdenken anregt.
    Wenn auch nur ein paar Leser des Beitrags mehr wissen wollen und denen im Zuge ihrer Recherchen die Augen geöffnet werden, dann ist das schon ein voller Erfolg.

  44. Danke für den Artikel.
    Das war mir bisher noch überhaupt nicht klar, dass meine Kritik Religionsfreiheit ist. Aber natürlich äußere ich meine Nicht-Wahl des Islams.
    Gute Argumentation – werde ich übernehmen.

  45. Sehr guter Beitrag – so funktioniert Deutschland und genau so können wir uns effektiv gegen die Islamisierung wehren;

  46. Art.4 GG abschaffen.
    Relegionsfreiheit wird durch Art.5 GG ausreichend geschützt. Denn letztendlich ist Religion nichts als eine Meinung.
    Wenn ich der Meinung bin, an die Dreifaltigkeit Gottes glauben und das ein gewisser Herr Jesus von Nazaretz vor 2000 Jahren am Kreuz gestorben ist, tja dann ist das eine Meinung. Und wenn ich der Meinung bin, das Frauen Menschen 2.Ranges sind oder Schweinefleisch verwerflich, dann kann ich das tun.
    Und wer nicht dieser Meinung ist, so wie ich, und meint das Bibel und Koran nichts weiter ist, als Grimms Märchenbuch vor 2000Jahren, dann sei ihm auch diese Meinung gestattet.

    Wer bestimmt eigentlich, wann eine Meinung zur „Religion“ wird?

  47. Liebe pi Gestalter und pi Kommentatoren,

    hier (m)eine pers. Frage (nahe an einem Hiferuf) in die Runde (d. sicher nicht wenige betrifft):

    Die baldige BT-Neuwahl rueckt -hoffe ich- naeher, und die hier schreibende, sich um Verfassung und Grundrechtsgewaehrungen, wie auch „Heimat“ aengstigende Biokartoffel, weiss nicht mehr weiter.
    Bundes- u.laenderpolitisch, und mit Sicht auf die Parteienlandschaften im Laendle von Nochetwasrumpfdeutschland, fuehle ich mich voellig heimatlos.

    Kurz, ich moechte gerne freiheitlich-demokratisch, grundrechtstreu & -gewaehrend, rechtsdurchsetzungsfordernd sowie (rest-)heimatliebend und S&O-gewaehrend waehlen.

    Versteht mich -jedenfalls- hier einer aus der Runde?

    Nun, wo finde ich eine „pi-Partei“? Ich nehme nur noch ultralinke und braunrechte Spinner, dummschwaetzende Vollidioten, Kulturzertruemmerer und vorsaetzliche Heimatverwahrloser in d. Politik u. im Staatswesen wahr.
    Eine buergerliche Kartoffelpartei ist nicht im Radar.
    Soweit ich schaue, buergerliche Politwuesten, Parteisackgassen und Administrationsstrangulierer.

  48. Können wir nicht die Kirche der religiösen Wahrheit und politischen Inkorrektheit gründen?

    Dann könnten wir jeden der die Nazikeule schwingen will, auch zurücktreffen? Wie ist das mit der Weltanschauung gemeint, die wird ja der Kirche gleichgestellt…

  49. Ginge es doch nur um die Religionsfreiheit.
    Es geht um mehr, es geht um die Freiheit des Denkens und es gibt keine Instanz die prüfen könnte, ob der Mensch noch frei denken und handeln kann, oder ob er schon weitgehend fremdgesteuert ist und für unser Grundgesetz eine Gefahr darstellt.
    Der Deutsche geht nicht mehr zur Wahl und wenn er über Kopftuch und den Glauben redet, hören wir die Süddeutsche, den Fernseher und das Radio aus ihm sprechen.

    Nur eins habe ich an ihm noch nicht entdeckt, den Knopf an dem ich ihn ausschalten kann.

  50. #53 Eurabier (15. Jul 2010 06:25) Eine “Mahnung” der ZEIT-ZensorInnen:

    http://www.zeit.de/politik/2010-07/zentralrat-muslime-islamkonferenz?commentstart=33#comments

    „Wir möchten Sie bitten auf Aussagen zu Verzichten, die historische Ereignisse mit Lebenswelt und Verhalten religiöser Gruppen in der Gegenwart gleichsetzen. Derlei Pauschalisierungen dienen lediglich der Provokation und tragen nicht zu einer konstruktiven Diskussion bei. Danke, die Redaktion/fk.“

    Mit dieser Argumentation könnte z.B. die NSDAP heute auch als ehrenwerte Organisation durchgehen!?????
    Was scheren mich mein Geschwätz und meine Taten von gestern!???
    Für eine „renommierte“ Zeitung, für die ich die „Zeit“ bisher immer gehalten habe, eine erstaunliche Forderung!
    Das kann Helmut S.nicht gutgeheißen haben. Es werden hier zu viele Weißmacher eingebaut!

    Auch hier wieder einmal die totale Unterwerfung unter islamische Forderungen!
    Meinungsfreiheit, historische Wahrheit ade‘.
    Unsere neue „schöne Welt“ des „europäischen Einheitsvolksbreis“.
    Salem Aleikum!

  51. “Wir möchten Sie bitten auf Aussagen zu Verzichten, die historische Ereignisse mit Lebenswelt und Verhalten religiöser Gruppen in der Gegenwart gleichsetzen. Derlei Pauschalisierungen dienen lediglich der Provokation und tragen nicht zu einer konstruktiven Diskussion bei. Danke, die Redaktion/fk.”

    Hat es jemals solche Aufforderungen gegeben, wenn es um das Christentum oder andere (nichtislamische) Religionen geht?

    DIE ZEIT sollte sich umbenennen in DER ZEITGEIST

  52. #64 liberty (15. Jul 2010 08:58)

    Wer bestimmt eigentlich, wann eine Meinung zur “Religion” wird?

    Das Bundesverfassungsgericht.

  53. Kann ich mich als Anhänger von ASATRU auch auf die Religionsfreiheit berufen?
    Falls ja,dann suche ich noch mitstreiter.

  54. Im Islam bedeutet Religionsfreiheit die Freiheit, den Islam anzunehmen!

    Religionsfreiheit oder Toleranz sind sicher gute Werte. Aber diese stoßen an ihre Grenzen, wenn das Gegenüber diese Werte dazu verwendet die Andersdenkenden zu vernichten. Daher muss der Grundsatz sein „Keine Toleranz den Intoleranten“.

  55. Es ist müßig, sich Gedanken über die Auslegung des Grundgesetzes zu machen.
    Susanne Winter wurde verurteilt, Geert Wilders wurde die Einreise nach UK untersagt, in Holland steht er unter Anklage. In UK wurde Harry Taylor zu 6 Monaten auf Bewährung verurteilt, weil er in einem Flughafen Jesus- Papst- und Mohammedkarikaturen ausgelegt hatte.
    In Dänemark, das einst für seine Freizügigkeit berühmt war, wurden schon 40 Menschen verurteilt, die ihre politisch inkorrekte Meinung geäußert hatten.
    Die EU strebt an, in allen Mitgliedsstaaten Blasphemie und Religionskritik als kriminelle Handlungen hart zu bestrafen, da sie als Volksverhetzung zu bewerten seien.
    In der kommenden EUDSSR werden sich höchstens noch ein paar Rentner am Stammtisch flüsternd daran erinnern, dass es einmal ein deutsches Grundgesetz gab und werden wehmütig der alten Zeiten gedenken.

  56. Ich bin der Meinung, Religionen sind ohnehin nur Machtinstrumente und damit Kritik an ihnen durch die Meinungsfreiheit ausreichend gedeckt.
    Die wahre Religion sind für mich als konfessionslosen die Befolgung der zehn Gebote. Mehr ist nicht nötig für ein friedliches Miteinander.
    Dies schließt alle Werte wie (danke mulingo) Ritterlichkeit – meine Lieblingstugend der Deutschen – mit ein.

  57. Es braucht nur einen Roland Freisler und dann kann man auch das logische Verstehen des Grundgesetzes vergessen!

  58. In deutschland ist es nicht so einfach möglich, den Islam, aus der Sicht einere anderen, nicht christlichen Religion, abzulehnen.
    Der Islam muß jedoch, als Verrat und Abkehr von den Werten christlich/jüdischer Ideologie gesehen werden.
    Die Thora und in ihrer Erklärung die Halachah, sagen Eindeutiges dazu aus:
    Hagar und ihr Sohn Ismael wurden vom jüdischen Volk abgetrennt, um die g-ttliche Bestimmung zu erfüllen. Sie wurde nicht nur so einfach weggeschickt; Im Gegenteil ! Sie wurde mit Geschenken überhäuft und die Verheißung versprach Ismael, große Macht und Reichtum, solange er sich an SEIN Gesetz hält.
    Ismael wurde somit nicht aus dem Judentum an sich getilgt, er war weiterhin Jude in jeder Beziehung. Er sollte sich nur einen eigenen Stamm aufbauen. Und es wurde ihm und seinen Nachkommen, ein Stammesgebiet zugewiesen – östlich des Jordan !
    Mit der islamisierung des mittleren Osten wurden aus den Ismaeliten , die, die sich heute PA nennen. Sie konvertierten zum Islam und zeigten, dass die Trennung von Isaak und den aus ihm stammenden 12 Stämmen. in weiser g-ttlicher Vorhersehung geschah. Der Verrat war absehbar. Jetzt fordern Muslime, Land, dass ihnen aus Sicht der Thora nicht zusteht. Sie brufen sich zwar auf Awraham, ihr Profet Mohamed war aber bewiesenermaßen nie Jerusalem.
    Man könnte hier viel weitergehen, abeer ich denke eine Thoraauslegung gehört nicht in dieses Forum.
    Bemerkenswert ist aber, dass ich hier bei PI einen positiven Entwicklungsprozess, von dumpfer Meinungsmache hin zu wirklich freundschaftlicher Hilfe für Israel und das Judentum sehe

  59. #31 fortune_teller

    In „Grimms Märchen“ ist auch viel Gewalt!
    Der Unterschied zwischen Christentum und Islam ist unter anderem, dass letzterer seit 1.400 Jahren bis heute (!) die Grundlage aller Rechtssprechung im Islam ist.
    Dies durch Bibelzitate zu relativieren, ist Unfug!

  60. Tut mir leid, aber wer Islam als Religion bezeichnet ist für mich faktenresistent. Ein gewisser A.H. war wohl nicht clever genug (Taqqiya kannte er wohl nicht) um seine faschistische, kriminelle Vereinigung als Religion zu verpacken. Als „Gott“ hätte ein grüner Gummifrosch oder das fliegende Spaghettimonster (natürlich mit Bilderverbot, höhöhö, ein Schelm, wer Böses dabei denkt) dienen können.

  61. #66 denker1265

    Die Nazikeule kann man doch prima selber schwingen. Die einzigen realexistierenden Nazis sind doch die Korannazis oder Islamnazis mit deren Gauleitern in ihren Kasernen – äh – Möscheen.

  62. #65 Kueltuervertriebener

    Bei der letzten BT habe ich Rep gewählt.

    So, nu mach ich aber Schluss mit kommentieren, sonst komme ich wieder unter moderation.

  63. hört sich nett an der artikel als wir hier noch eine demokratie hatten haben wir auch so leben können aber jetzt eine kanzlerin die in einer diktatur geprägt wurde und genau wie ihre damalige führung gegen das volk ist

  64. #41 Her Meggido

    entweder zu deutsch gesprochen oder kein moslem.
    es ist zurzeit absolut undenkbar das ein moslem nicht das bekommt was er will!

  65. Da sitzt man in seiner Wohnung, lernt für seine Juraklausuren, will sich ein bisschen ablenken und ließt deshalb PI und schon ist man wieder in seinem Prüfungsstoff für Staatsrecht 2 drin…

    Ansonsten sehr interessanter Beitrag. Leider werd ich mich auch mit diesem Beitrag nicht trauen können, argumentativ gegen meinen gutmenschlichen Staatsrechtproffessor und Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Udo Di Fabio zu Felde zu ziehen.

    Zum Schluss noch ein ernsthafter Kommentar. Für nicht Juristen sollte nochmal verdeutlicht werden, dass die Grundrecht grundsätzlich als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat gedacht sind. Somit kann man sich gegenüber einem andern Bürger erstmal nicht auf seine Grundrechte berufen. Dies geht erst mittelbar, wenn das Verhalten des Anderen durch die Zivilgerichte bestätigt wurde.

    Grund zur Hoffnung gibt außerdem, das der einfache Gesetzesvorbehalt als Art. 136 WRV i.V.m Art. 40 GG in der Literatur immer mehr Beführworter findet

    Gruß Pearl

Comments are closed.