Vor kurzem berichtete PI über die Vergewaltigung einer 13-Jährigen in einer hannoverschen Tiefgarage. Vorgestern, am 11. Mai, war nun die Urteilsverkündung vorm Landgericht Hannover. Der inzwischen mehrfach vorbestrafte Ismail E., damals 16 Jahre alt, erhält acht Jahre Haft. Vor dem Landgericht fand eine kleine Mahnwache statt (Foto), an der sich auch Mitglieder der Partei „Wir für Hannover“ (WfH) beteiligten.

Die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ) schreibt:

In die von der Dritten Jugendkammer des Landgerichts verhängte Strafe flossen vorherige Verurteilungen mit ein. Der heute 19-Jährige hatte schon wegen Raubes und Körperverletzung sowie wegen versuchten Totschlags vor Gericht gestanden: Weil er am Schünemannplatz in Ricklingen einen Mann mit einem Baseballschläger fast zu Tode geprügelt hatte, war er zu viereinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt worden.

Die Tat, für die E. am Dienstag verurteilt wurde, war nicht weniger grausam. Im Dezember 2007, kurz vor Weihnachten, hatten der 16-Jährige und sein ein Jahr jüngerer Freund das 13-jährige Mädchen mit einem Anruf in die Tiefgarage des Finanzamtes an der Göttinger Chaussee gelockt, wo sie sich häufiger trafen. Dort füllten die Jugendlichen das Mädchen mit Wodka ab und vergingen sich an ihr. Die 13-Jährige wurde mit dem Kopf gegen eine Wand geschlagen und mehrmals vergewaltigt. Schließlich ließen die Täter die Verletzte auf dem Boden liegen und verschwanden. Eineinhalb Stunden lag das Mädchen dort bei Minusgraden, bis es von einem Bekannten der Täter gefunden wurde.

Rechtsmediziner stellten an ihrem Körper schwere Verletzungen fest, die auf Vergewaltigung hinwiesen. Weil Ismail E. zum Tatzeitpunkt noch nicht volljährig war, wurde das Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehalten. Prozessbeteiligte äußerten sich im Anschluss erschrocken über gänzlich fehlendes Schuldbewusstsein des Angeklagten, der selbst den Urteilsspruch locker aufgenommen habe. Der türkischstämmige Hannoveraner hatte zwar zugegeben, mit der 13-Jährigen Geschlechtverkehr gehabt zu haben, aber behauptet, dieser hätte im gegenseitigen Einvernehmen stattgefunden. Was sein Freund dann getan habe, sei ihm egal gewesen. Der Mittäter war bereits zu zwei Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Richterin Beatrix Homann, so war zu erfahren, hielt dem Angeklagten vor, dass er das Vertrauen des Mädchens schwer missbraucht und dem Opfer vor Gericht nicht die Belastung der Aussage erspart habe. Die Jugendliche war in einem geschützten Raum per Videoübertragung vernommen worden. Dabei hatte sie erklärt, in den Angeklagten verliebt gewesen zu sein – deshalb habe sie sich zum Treffen in der Tiefgarage überreden lassen. Aufgrund des Alkoholkonsums soll sich das Opfer allerdings kaum noch an die Tat erinnert haben können.

E.s Verteidiger Manfred Döbel zeigte sich überrascht von der Härte des Urteils und kündigte Revision an: „Die Sache war heftig, keine Frage, aber acht Jahre Gefängnis sind zu viel für einen unreifen Menschen, der bei der Tat erst 16 Jahre alt war.“ Nach dem Gesetz gilt für Jugendliche ein Höchststrafmaß von zehn Jahren, auch wenn es um mehrfachen Mord geht. Die Höchststrafe forderten am Dienstag Mitglieder der Partei WfH – allerdings wurde ihre angekündigte Mahnwache eher zur Farce. Zunächst hatten die WfH Probleme, überhaupt eine Handvoll Mitglieder für die Aktion zusammenzubekommen. Dann vermummten sich zwei Frauen mit Verweis auf ihren Beamtenstatus. Ein Richter wurde bei ihrem Anblick ärgerlich: „Eine Mahnwache mit Sonnenbrillen und Kapuzen – und sie stehen hier für Meinungsfreiheit? Das ist grotesk.“

Wenige, die etwas tun, sind allemal besser als viele, die nichts tun. Die HAZ hat die Kommentarfunktion zu ihrem Artikel inzwischen deaktiviert.

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84 KOMMENTARE

  1. Eine Mahnwache mit Sonnenbrillen und Kaputzen:

    Ja Herr Richter, so viel Vertrauen haben die Bürger dieses Landes noch in Ihre Grundrechte!

  2. @#1 myland

    Zurzeit sieht die Umfrage ja noch nicht so gut aus … also alle ran abstimmen!

  3. wie viele Jahre würde er denn in seinem Ismael-Land bekommen?
    Oder doch eher einen Klapps auf die Schultern, weil er sich das Recht zu eigen machte? Aus dieser Warte betrachtet kann man nur stolz sein auf unseren jugendlichen Rechtsbrecher.

  4. In wenigen Jahren wird er wegen guter Führung wieder frei sein und uns dann von seinem ganzen Potential als Mörder und Vergewaltiger überzeugen.

    Denn wir können auf kein Talent -wie Ismael- verzichten.

  5. Wann ist es soweit,das man diese ganze Drecksbrut samt Anhang ausweist.
    Die Eltern des Bereicherers sollten gleich mitangeklagt werden wenn sie ihrem Nachwuchs nicht beibringen können das man sich als Gast zu benehmen hat!

  6. Acht Jahre. Draussen wird er sein nach vier. Vielleicht schon früher, denn da kommt garantiert wieder ein schlauer Anwalt mit einer Armee Psycholügner und dem alten „Argument“ er hatte ja eine so schwere Kindheit! Plus Migrantenbonus.

    Es gab erst kürzlich einen Fall in Japan, wo ein 44-jähriger Grundschullehrer mehrere Mädchen vergewaltigt hatte. Er erhielt auch die Höchststrafe. In Japan sind das 30 Jahre in einem ganz normalen Knast, wo die ganzen schweren Jungs (sprich Yakuza etc) sitzen. Der Lehrer kann froh sein, wenn er die 30 Jahre überlebt.

  7. In diesem Zusamenhang ein wenig Situationskomik aus dem ach so cleveren Think Tank.

    Ganz so, als wären die Deutschen und Europäer noch unter sich, solche Schätzchen wie das oben nicht existent, werden künftig viele Alte und wenige Junge in Europa leben. Die Demographie droht anders.

    Und natürlich nehmen die Arbeitslosenzahlen ab – wegen des Mangels an Jungen. Was für Schwachmaten werden da aus den Geldern der Steuerquetschkartoffeln finanziert?!

    Europas Bedeutung schwindet

    Befindet sich Europa auf dem Holzweg? In Teilen, sagt Ann Mettler. Die Chefin der Denkfabrik Lisbon Council spricht im Interview über große Herausforderungen und schwindenden Einfluss.

    FOCUS Online: Frau Mettler, Europa im Jahr 2030 – was wird sich am stärksten verändert haben?

    Ann Mettler: Die Altersverteilung in unserer Gesellschaft. Es werden viele alte und wenige junge Menschen in unseren Nationen leben. Darüber machen sich die Verantwortlichen heute noch immer zu wenige Gedanken. Man müsste mehr tun, um hierauf aufmerksam zu machen.

    FOCUS Online: Was genau wird die Demographie denn am Leben der Menschen verändern?

    Mettler: Wir werden länger arbeiten, weil wir ja auch länger leben. Das hat wirtschaftliche Folgen. Im Schnitt wird das Wirtschaftswachstum in der EU bis 2030 bei etwa 1,7 Prozent liegen. Davon können Sie keinen Sozialstaat finanzieren, wie wir ihn heute genießen. Wir werden unter einem massivem Mangel an fähigen Arbeitern leiden. Auch deshalb werden die Menschen länger arbeiten müssen. Gleichzeitig könnten dem Wirtschaftsstandort Europa wegen der vielen Alten die Dynamik und der Antrieb fehlen. Ältere Gesellschaften sind konservativer und gehen weniger Risiken ein. Die Innovationskraft wird leiden. Immerhin: die Arbeitslosenzahl wird abnehmen, weil jeder kompetente Arbeiter gebraucht wird. Das hat uns übrigens auch in der aktuellen Krise vor der Massenarbeitslosigkeit bewahrt. Die Firmen hatten Angst, im Aufschwung dann nicht mehr an ihre qualifizierten Arbeiter zu kommen. Diese Situation wird sich noch verschärfen.

    http://www.focus.de/politik/ausland/tid-18255/ann-mettler-europas-bedeutung-schwindet_aid_507725.html

  8. Zur Burkaumfrage: „Sollte die Burka auch in Deutschland verboten werden?“ 70% NEIN

    Das ist doch ein abgekartertes Spiel wie bei der WELT

  9. Wie Verteidiger Manfred Döbels wohl empfinden und Recht sprechen würde, wäre seine Tochter das Opfer gewesen.

  10. „Eine Mahnwache mit Sonnenbrillen und Kapuzen – und sie stehen hier für Meinungsfreiheit? Das ist grotesk.“

    Das nächste Mal Burka oder Niquab überziehen – dann gibt’s keine Probleme mehr mit dummschwätzenden Richtern.

  11. #9 JSF (13. Mai 2010 09:41)

    Acht Jahre. Draussen wird er sein nach vier. Vielleicht schon früher…

    Wo hast Du denn den Schwachsinn abgeschrieben? Wieso nach vier oder weniger Jahren draußen? Dann mal Butter bei die Fische und nicht solche dummen Sprüche kloppen!

    Eine Entlassung nach Verbüßung der Hälfte der Strafe ist gesetzlich zwar möglich, aber hier nicht einschlägig.

    Und eine Entlassung nach weniger als der Hälfte der Strafe sieht das Gesetz schlicht nicht vor.

    Und in keinem der Fälle bedarf es eines psychologischen Gutachtens: Bei erstens zählen ausschließlich rechtliche Gründe, und eine Norm, die es nicht gibt, setzt auch kein Gutachten voraus.

  12. Die deutsche Politik erlaubt seit Jahrzehnten eine Zuwanderung von Berufsverbrechern und Psychopathen. Deren Nachwuchs wird häufig noch schlimmer als die Eltern, weil Gut(Schlecht)menschen und tolerante Justiz diese Verbrecher schützen. Außerdem ist offensichtlich, dass solchen Jungmachos der Frauenhass schon in die Wiege gelegt wird, zu Verbrechen ist es dann nicht weit. Der Fall liest sich ähnlich wie die kürzliche pervers-sadistische Vergewaltigung der Schülerin in London.
    Bei welt-online bleiben einige interessante Kommentare stehen:
    http://www.welt.de/politik/lachmann/article7601793/Schwerer-Rueckschlag-fuer-den-Islamin Deutschland.html?page=13#article_readcomments

  13. #10 Um_lei_Tung (13. Mai 2010 09:44)

    „Ältere Gesellschaften sind konservativer und gehen weniger Risiken ein. Die Innovationskraft wird leiden.“

    Deshalb importieren wir ja ein Millionenheer junger, innovationsfreudiger Mohammedaner, die vor Kreativität, Entwicklungsfreude und Arbeitseifer nur so überschäumen…

  14. Uups, noch’n Versuch

    #10 Um_lei_Tung (13. Mai 2010 09:44)

    “Ältere Gesellschaften sind konservativer und gehen weniger Risiken ein. Die Innovationskraft wird leiden.”

    Deshalb importieren wir ja ein Millionenheer junger, innovationsfreudiger Mohammedaner, die vor Kreativität, Entwicklungsfreude und Arbeitseifer nur so überschäumen…

  15. OT?
    Istanbuls Muezzine bekommen Gesangsunterricht.
    Weil sich viele Bürger über das Geschrei von den 3000 Moscheen beschwert haben, sollen die Muezzine nun Gesangsunterricht bekommen.
    Hier kann man das Geschrei VOR und den „Gesang“ DANACH hören.
    Letzteres klingt dann wie bei DSDS:
    http://news.bbc.co.uk/2/hi/europe/8665977.stm

  16. #19 KyraS (13. Mai 2010 09:57)

    Ja, innovativ sind die zweifelsfrei. Haben Jobs eingeführt, die vorher keiner kannte. Messern, Abziehen, Mütter ficken usw.

  17. O.T.

    Staff Seargent Hauser präsentiert „Around the Services“, Neuigkeiten von den US-Streitkräften.

    Unter anderem ein Bericht vom Washington-Besuch des Afghanen Karzai, der unlängst wegen Drogenmißbrauchsvorwürfen ins Zwielicht geriet.

    http://www.pentagonchannel.mil/

  18. Wäre das meine Tochter, würde ich dafür sorgen, daß dieses Stück Dreck keinem Menschen mehr ein Leid zufügen könnte. Garantiert !

  19. Die Schuldigen an diesem Verbrechen sind diejenigen, die den Vergewaltiger in der Vergangenheit immer wieder auf die Menschen losgelassen haben.

    Der heute 19-Jährige hatte schon wegen Raubes und Körperverletzung sowie wegen versuchten Totschlags vor Gericht gestanden: Weil er am Schünemannplatz in Ricklingen einen Mann mit einem Baseballschläger fast zu Tode geprügelt hatte, war er zu viereinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt worden.

    Dass ein Mensch, der keine Skrupel hat jemanden mit einem Baseballschläger fast zu Tode zu prügeln, auch vor einer Vergewaltigung nicht zurückschreckt, dürfte sogar einem 10 jährigen klar sein.

    Unser Problem: die Richter haben nicht einmal mehr den Verstand von 10 jährigen.

    Und noch etwas:

    Prozessbeteiligte äußerten sich im Anschluss erschrocken über gänzlich fehlendes Schuldbewusstsein des Angeklagten, der selbst den Urteilsspruch locker aufgenommen habe.

    Deutlicher kann man nicht zeigen, dass man vor der Strafe keine Angst hat und bei nächster Gelegenheit wieder so handeln wird. Für so jemanden kommt nur lebenslängliche Sicherheitsverwahrung in Betracht.

    Resozialisieren kann nur unter der Bedingung Erfolg haben, dass der Täter entweder einsichtig ist oder der Staat ihm durch eine empfindliche Strafe klar gemacht hat, dass er es in Zukunft lassen soll.

    In diesem Fall ist weder Einsicht noch eine Abschreckung erfolgt. Das nächste Opfer wird folgen und der Täter ist nicht Ismail. Der Täter ist Frau Beatrix Homann.

    Frau Homann sollte ab jetzt jeden Tag beten, dass meiner Tochter nicht etwas ähnliches passiert.

  20. #17 Sauron

    Den fand ich nicht schlecht:

    „Die Vermischung von Kulturen war noch nie ein Problem
    Gibt der Welt die rechte Farbe, macht sie bunt und schön
    Jedoch mancher Duselmane – um die and?ren geht es nicht –
    Der hört nur auf die Banane, die aus seiner Hose spricht

    Sei ein Mann, sei ein Mann – Mann oh Mann

    Sei ein Mann, sei ein Rapper, dein Zuhause ist die Gang
    Aggromäßig, scharf wie Pepper, die Strasse ist eng
    Tiefgelegter als sein Schlitten ist nur sein Respekt-Niveau
    Frauen bestehen für ihn aus Titten, einer Muschi und dem Po

    Denkst du anders bist du schwul – in Klein-Istanbul

    Guckst du hier, guckst du da
    Blondes Mädel, alles klar?
    Yo Mann, krass – wie denn, was –
    Willst du nicht ein bißchen Spaß?
    Jetzt geht?s ab – nicht zu knapp
    Mach dich bereit
    Für einen kleinen Gang-Bang
    Der Sultan hätte Zeit

    Du bist gern bei jeder Talkshow, mit viel Gel in der Frisur
    Zeigst du uns den Kohlen-Keller deiner Macho-Frohnatur
    Alle Frauen sind Schlampen, die mit dir zu Bette gehen
    Die kein Kopftuch brav und artig rund um ihre Rübe drehen

    Doch wenn eine junge Türkin ihre Unschuld verliert
    Wird in Frankfurt und Berlin die Scharia eingeführt
    Zuhause wartet deine Schwester, wie eine graue Maus
    Und die Liebe ihres Lebens sucht der Vater aus

    Denkst du anders bist du schwul – in Klein-Istanbul

    Die Vermischung von Kulturen kann viel besser funktionieren
    Wenn die Gäste eines Landes sich ein wenig integrieren
    Die Frau geht nicht hinten und der Mann geht nicht vorn
    Beide gehen Hand in Hand, denn sonst nahet Allahs Zorn „

  21. @Petra Walters

    Das „Stück Dreck“ ist nicht Ismail.

    Das „Stück Dreck“ ist derjenige, der Ismail trotz seiner offensichtlich kriminellen Veranlagung wieder auf uns losgelassen hat.

    Nehmen wir an, du bestrafst Ismail.
    Was passiert? Du gehst lange in den Knast, Ismail ist tot, aber bei der nächsten Vergewaltigung von Sergej/Ali/Mohammed wird Richterin Beatrix Homann wieder Gnade vor Recht ergehen lassen und so weitere Opfer in Kauf nehmen.

    Das Problem (weitere Vergewaltigungsopfer) bleibt bestehen, nur die Namen der Täter haben sich geändert.

    Statt also Selbstjustiz an allen Verbrechern vorzunehmen, wäre es effektiver und logischer, wenn man die Richterin Beatrix Homann ihres Amtes enthebt und durch jemanden ersetzt, der ein normales Rechtsverständnis hat und die Gesellschaft wirklich schützen möchte.

    Ist keine Absetzung von Beatrix Homann möglich, muss man die Konsequenzen ziehen.

  22. #12 kleinerMukk; Wieso, ich bin auch für Nein, ich würde die verpflichtend machen, für alle Moslemfrauen + Männer. Dann würden unsere Gutmenschen endlich mal sehen wieviel von der Brut schon bei uns rumläuft. Gleichzeitig kann man dann beginnen, zuerst mal die Gauner rauszuwerfen. Der Rest sollte dann peu a peu folgen. Die Türkei ist doch mittlerweile eh unterbevölkert, hab ich neulich mal wo gelesen. Verglichen mit Deutschland sind sie das auch, wenn Deutschland türkenfrei wär und alle Türken aus der ganzen Welt, wieder in der Türkei.

    #24 killerbee; Erstes Zitat, irgendwie kann das doch nicht stimmen. Unter 14 ist man strafunmündig + 4,5 Jahre sind auf jeden Fall über 18. Wie kanns dann sein, dass er zum Tatzeitpunkt noch unter 18 gewesen sein soll.

    Ich habs schon mal geschrieben, solches Gesindel gehört für die gesamte Strafzeit zum Steinekloppen in die Sahara. Der handgeschlagene Sand ist sicher gut für die Neubauten bei unseren Guties geeignet. Vielleicht noch handsortiert, je nach Korngrösse. Und nach Verbüssung der Strafe dann sofort in die Türkei.

  23. Ein junger Mohammedaner, der schon eine stolze „Karriere“ als Berufskrimineller hinter sich hat, wir sind stolz auf unsere durch rotzgrün ins Hartz IV-Paradies eingeladenen NeubürgerInnen aus dem archaischen „Kultur“kreis des Orients, Claudia Fatima Roth (Dhimmi-Award 2009) und Umvolker Beck-Beck sind sicher stolz auf ihr Zerstörungswerk.

    Dass eine 13jährige brutal vergewaltigt wurde, freut sicher auch den pädophilen Hochverräter Daniel Hohn-Bandit, der sicher noch besoffen den Abschuss von Bischoff Mixa feiert.

    Diese Vergewaltigung ist politisch gewollt, glauben Sie nicht, liebe Leser?

    Hierzu Daniel Hohn-Bandit:

    “Die multikulturelle Gesellschaft ist hart, schnell, grausam und wenig solidarisch, sie ist von beträchtlichen sozialen Ungleichgewichten geprägt und kennt Modernisierungsgewinner ebenso wie Modernisierungsverlierer, sie hat die Tendenz, in eine Vielzahl von Gruppen und Gemeinschaften auseinanderzustreben sowie die Verbindlichkeit ihrer Werte einzubüßen.”

    Daniel Cohn-Bendit/Thomas Schmid: Wenn der Westen unwiderstehlich wird. Die multikulturelle Gesellschaft muß als Wirklichkeit anerkannt werden, in: Die Zeit vom 22.11. 1991, S.5

    „Verbindlichkeit der Werte“: Im Okzident sind Vergewaltigungen verpönt, im Orient mittel zum Terror gegen „Ungläubige“, der mohammedanische Berufsverbrecher hat Koran konform gehandelt, der Hannoversche Oberbürgermeister sollte das bedenken, wenn er nächstes Jahr wieder beim Geburtstag des „Propheten“ der mohammedanischen Respect Community seinen unterwürfigen Respekt erweist!

    Im betrunken machen des Opfers zur Vergewaltigung des Opfers sehe ich übrigens Parallelen zum Fall in London, ausgeübt durch zwei „deutsche Abiturienten“!

    Multikulturalismus ist Völkermord wie der Holocaust, nur subtiler und (zumindest am Anfang) langsamer!

    2050 – Kölner Dom wird Claudia-Fatima-Roth-Moschee

  24. „E.s Verteidiger Manfred Döbel zeigte sich überrascht von der Härte des Urteils und kündigte Revision an: „Die Sache war heftig, keine Frage, aber acht Jahre Gefängnis sind zu viel für einen unreifen Menschen, der bei der Tat erst 16 Jahre alt …“
    Hatte er mit Freispruch gerechnet oder mit Bewährung, damit er es noch einmal versuchen kann, wie das inzwischen schon fast üblich ist für unsere Entreicherer…?
    Wer das mit 16 nicht weiß, daß man so etwas nicht tut, der lernt es nie. Die hinterhältige Art, mit der hier vorgegangen worden ist, zeigt die Infamie dieser Täter. Außerdem hatte er ja noch mehr Dreck am Stecken… der „nette“ Junge. Hier hilft nur ein grober Keil auf einen groben Klotz, damit er ‚was ‚draus lernt!
    Jeder, der seine Schwester so behandelt hätte, wäre jetzt höchstwahrscheinlich tot und da jammert der „Herr Anwalt“ wegen dieses viel zu milden Urteils für den uneinsichtigen Täter. Übrigens Einsicht scheinen diese „Bereicherer“ nie zu haben. Ein deutlicher Hinweis auf ihre Ideologie.
    Scheinbar hoffte er auf den Migrantenbonus, der hier wohl nicht so recht griff. Aber er geht ja in Berufung… Hoffentlich trifft er auf einen der inzwischen seltenen Richter, der noch Recht spricht und dem Verbrecher noch ein paar Jahre mehr spendiert. Aber da ist ja wer anders davor… Bei deutschen Straftätern wäre man weniger rücksichtsvoll. Wir haben ja offensichtlich zweierlei Recht…
    „Verbotsirrtum“, offenbar muß jemand erst 100 Jahr in D. leben, damit er voll verantwortlich ist für seine Handlungen. Bei einer bestimmten Abstammung entfällt das ganz. Wo bleibt hier die „Rechtsstaatlichkeit“? Die ist scheinbar schon lange abhanden gekommen. Die viel zitierten Väter und Mütter des GG wären sicher sehr empört über die heutige Auslegung ihres epochalen Werkes. Es ist zwar nicht vom deutschen Volk beschlossen, findet aber darin trotzdem breite Zustimmung.

    Solche Verbrechen passieren immer wieder. Eine der Ursachen dafür ist die Art und Weise ihrer Behandlung. Würden sie alle öffentlich gemacht, entstünde Druck über die öffentliche Meinung und so manche Straftat fände nicht statt. Richter und Staatsanwälte müßten mehr auf Gleichbehandlung achten. Aufgrund des Verschweigens und der Verharmlosung werden viele solcher Übergriffe erst ermöglicht. Es sind damit auch andere an solchen Verbrechen schuldig. Es bleibt zu hoffen, daß sich die Opfer eines Tages dafür bei den Schuldigen „bedanken“ können.

  25. Wer immer noch mehr ungezügelte Einwanderung von MohammedanerInnen in das Hartz IV-Paradies fordert, der sollte bedenken, dass er Bürgerkrieg aufgrund kultureller Inkompatibiltäten importiert, da hilft auch keine Diffamierung von Islamkritikern als „Nazis“!

    http://www.derwesten.de/staedte/werdohl/Erfolgreiche-Integrationsarbeit-faengt-in-der-Nachbarschaft-an-id2975747.html

    Werdohl. Auf der Ebene der Nachbarschaften, in Vereinen und Gruppen, fängt für Mürvet Yüksel-Karakoc erfolgreiche Integrationsarbeit an. Aufgezwungene Sprachkurse, findet die Diplom-Sozialpädagogin, führten eher zu Frust bei Migranten. 20 junge Frauen betreut sie im Werdohler Integrationsprojekt.

    Im Ütterlingser Schrottkeller hatten sich in der vergangenen Woche rund 20 junge Frauen zu einer weiteren „Elternzeit“ im Rahmen des Werdohler Integrationsprojektes versammelt – allesamt türkischer Herkunft. Mürvet Yüksel-Karakoc referierte zum Thema „Leben zwischen den Kulturen“. Im Gespräch mit der WR machte sie deutlich, worauf es nach ihren langjährigen Erfahrungen bei der Integration ankommt.
    Unsicherheiten bei der Kindererziehung

    Große Unsicherheiten der jungen Mütter spüre sie bei der Kindererziehung. Das Betreuen bei den Hausaufgaben, Vorlesen, gemeinsame Freizeitgestaltung: „Da ist Mangel“, sagt Yüksel-Karakoc, die auch als Paar- und Familientherapeutin arbeitet. Das habe nichts mit mangelndem Fürsorgewillen zu tun. Viele Türkinnen – „Import-Bräute“ sagt sie auch – kämen in jungen Jahren ohne Deutschkenntnisse nach Deutschland, fänden feste Familienstrukturen vor, in denen etwa die Schwiegereltern die Erziehung beeinflussen. Was die jungen Mütter frustriere und verunsichere. „Dann ziehen sie sich zurück“, so Yüksel-Karakoc, die vor vier Jahren aus Hamburg nach Lüdenscheid kam. Das Problem stelle sie besonders auch „im Werdohler Raum“ fest.

    Überhaupt sei es „ein kulturelles Problem“, wenn gerade türkischen Kindern von ihren Erziehungsberechtigten keine Grenzen gesetzt würden: Während es in deutschen Familien die Regel sei, Kinder am frühen Abend zu Bett zu bringen, weil ein anstrengender Schultag wartet, gebe es in türkischen Familien eine zu große Großzügigkeit. „Warum haben türkische Kinder häufiger Konzentrationsschwierigkeiten?“, fragt die Sozialpädagogin rhetorisch.

  26. Besonders bezeichnend ist auch, daß „ein Richter“ sich über die Form der Mahnwache erregt. Sind es doch genau deren Urteile, die die Menschen dazu bringen, zur Wache und zur Vermummung.

    Hielt er das Verhalten der Täter für entschuldbar?
    Hierüber hätte er sich empören müssen!
    Kann man so abgebrüht sein?

  27. @uli12us

    Ja, mich verwirrt das Zitat auch.

    Was jedoch an Fakten bleibt, ist:

    Erst kam Körperverletzung, dann Raub, dann versuchter Totschlag (warum eigentlich nicht Mord?), dann die Vergewaltigung.

    Einen deutlicheren Beweis für die Wirkungslosigkeit unseres jetzigen Strafrechts kann es nicht geben. Es funktioniert vielleicht bei den Björn-Thorbens. Aber doch nicht bei Ismails. Das einzige, womit man solche Primitivlinge beeindrucken kann, ist körperliche Stärke und sofort erfolgende, irreversible Strafmassnahmen.

    Gestohlen: Hand ab
    Ehebruch: Eingraben und steinigen
    Mord: Kopf ab

    Das ist klar. Das versteht man. Darum hat die Sharia in solchen Ländern wohl auch ihre Berechtigung, um den Umgang der moslems untereinander einigermassen zivilisiert zu gestalten.

    Aber hier? Ich nehme einen Baseballschläger und schlage jemanden fast tot.
    Strafe: Klimatisiertes Zimmer, Bodybuilding, Gespräche mit irgendwelchen Laberheinis…..

  28. So eine Presseschau am Morgen ist immer recht aufschlussreich:

    Während es der Politik egal ist, ob unsere Kinder von MohammedanerInnen verprügelt und vergewaltigt werden, sorgt man sich um die GroßelterInnen der kleinen mohammedanischen StraßenterroristInnen, Friede den TäterInnen, Krieg den Opfern!

    http://www.derwesten.de/staedte/werdohl/Pflegelotsen-sollen-in-Werdohl-Migranten-Senioren-betreuen-id2975992.html

    Werdohl. Es gibt ein Dickicht, das häufig undurchdringlich ist, selbst wenn man der deutschen Sprache mächtig ist: die Pflege und die Pflegeversicherung. Mit der Qualifizierung von interkulturellen Pflegelotsen sollen künftig in Werdohl ehrenamtliche Helfer ausländischen Familien Pflegeangebote bekanntmachen und durch die Bürokratie helfen.

    Es passiert gar nicht so selten, dass Mona Baschlau Anrufe erhält von fünf- oder sechsjährigen Kindern. Sie soll irgendwie helfen, die gebrechliche Oma braucht nämlich ein Geländer zum Festhalten im Badezimmer. Das können die Kinder, die deutsch sprechen und verstehen, alles noch gut erklären. Was aber eine Pflegestufe und ein Medizinischer Dienst ist – das wissen die Steppke natürlich nicht. „Kinder können keine Fachbegriffe übersetzen“, weiß Mona Baschlau vom Integrationsdienst des Caritasverbandes Iserlohn. Mit der Schulung von erwachsenen Ehrenamtlichen soll die Lücke geschlossen werden.

    Zahl der über 80 Jahre Alten verdoppelt sich

    So sollen die Pflegelotsen nicht nur sprachlich unterstützen, sondern auch die richtigen Anlaufstellen kennen und dorthin begleiten. „Wir möchten einen längeren Verbleib von Migranten zuhause gewährleisten“, nennt Baschlau ein Ziel. Dazu müssen die Senioren mit Migrationshintergrund Pflegeangebote vor Ort aber kennen. Dass es einen wachsenden Bedarf an ambulanten Hilfen gerade auch bei Migranten geben wird, weiß Gudrun Siebert von der Stadtverwaltung. „In den nächsten zehn Jahren wird sich die Zahl der über 80-Jährigen verdoppeln.“

    Im September wird der Qualifizierungslehrgang in Ütterlingsen beginnen. Vorgesehen sind zehn Teilnehmerplätze. Vom 1. Juni bis zu den Sommerferien bereits wird Mona Baschlau jeden Dienstag von 9 bis 12 Uhr im Pflege-Info-Center Breslauer Straße 35 (Ladenlokal neben Mähler) Sprechstunden zum Thema abhalten. Anmeldungen für das Seminar sind hier auch möglich. Die Qualifizierung läuft ab September einmal wöchentlich an zehn Terminen im Pflege-Info-Center. Erfahrung hat Mona Baschlau bereits in Iserlohn gesammelt: Dort nehmen Ehrenamtliche mit sechs verschiedenen Nationalitäten an der Qualifizierung zu Pflegelotsen teil.

  29. So eine Presseschau am Morgen ist immer recht aufschlussreich:

    Während es der Politik egal ist, ob unsere Kinder von MohammedanerInnen verprügelt und vergewaltigt werden, sorgt man sich um die GroßelterInnen der kleinen mohammedanischen StraßenterroristInnen, Friede den TäterInnen, Krieg den Opfern!

    http://www.derwesten.de/staedte/werdohl/Pflegelotsen-sollen-in-Werdohl-Migranten-Senioren-betreuen-id2975992.html

    Werdohl. Es gibt ein Dickicht, das häufig undurchdringlich ist, selbst wenn man der deutschen Sprache mächtig ist: die Pflege und die Pflegeversicherung. Mit der Qualifizierung von interkulturellen Pflegelotsen sollen künftig in Werdohl ehrenamtliche Helfer ausländischen Familien Pflegeangebote bekanntmachen und durch die Bürokratie helfen.

    Es passiert gar nicht so selten, dass Mona Baschlau Anrufe erhält von fünf- oder sechsjährigen Kindern. Sie soll irgendwie helfen, die gebrechliche Oma braucht nämlich ein Geländer zum Festhalten im Badezimmer. Das können die Kinder, die deutsch sprechen und verstehen, alles noch gut erklären. Was aber eine Pflegestufe und ein Medizinischer Dienst ist – das wissen die Stepp ke natürlich nicht. „Kinder können keine Fachbegriffe übersetzen“, weiß Mona Baschlau vom Integrationsdienst des Caritasverbandes Iserlohn. Mit der Schulung von erwachsenen Ehrenamtlichen soll die Lücke geschlossen werden.

    Zahl der über 80 Jahre Alten verdoppelt sich

    So sollen die Pflegelotsen nicht nur sprachlich unterstützen, sondern auch die richtigen Anlaufstellen kennen und dorthin begleiten. „Wir möchten einen längeren Verbleib von Migranten zuhause gewährleisten“, nennt Baschlau ein Ziel. Dazu müssen die Senioren mit Migrationshintergrund Pflegeangebote vor Ort aber kennen. Dass es einen wachsenden Bedarf an ambulanten Hilfen gerade auch bei Migranten geben wird, weiß Gudrun Siebert von der Stadtverwaltung. „In den nächsten zehn Jahren wird sich die Zahl der über 80-Jährigen verdoppeln.“

    Im September wird der Qualifizierungslehrgang in Ütterlingsen beginnen. Vorgesehen sind zehn Teilnehmerplätze. Vom 1. Juni bis zu den Sommerferien bereits wird Mona Baschlau jeden Dienstag von 9 bis 12 Uhr im Pflege-Info-Center Breslauer Straße 35 (Ladenlokal neben Mähler) Sprechstunden zum Thema abhalten. Anmeldungen für das Seminar sind hier auch möglich. Die Qualifizierung läuft ab September einmal wöchentlich an zehn Terminen im Pflege-Info-Center. Erfahrung hat Mona Baschlau bereits in Iserlohn gesammelt: Dort nehmen Ehrenamtliche mit sechs verschiedenen Nationalitäten an der Qualifizierung zu Pflegelotsen teil.

  30. UMFRAGE****BURKA****UMFRAGE B U R K A

    http://www.n-tv.de/umfragen/

    # 4 zerbus # 12 kleinerMukk

    seit Tagen verweise ich darauf..Umfrage ist verlinkt von P. Vogel ezp-news.de –na–so kommt das Ergebnis zustande- außerdem für die Internetrechtkenner: ezp-news hat m. E. kein gültiges Impressum!!!!!

  31. #32 killerbee (13. Mai 2010 10:48)

    Nicht ohne Grund sind mohammedanische Staaten nur regierbar, wenn die Regierung das staatliche Gewaltmonopol ohne wenn und aber aufrecht erhält, sei es in Ägypten, in der Türkei, in Syrien. Zerbricht dieses, geht es Richtung Talibanistan.

    Selbst der moderne Stadtstaat Singapur kann seine mohammedanische Minderheit nur mit einem strengen Regiment zügeln.

    Bei uns hingegen gibt es durch die rotzgrünen HochverräterInnen offensichtlich ein Grundrecht auf mohammedanische Gewaltkriminalität zu Lasten der biodeutschen SteuerzahlerInnen!

    Multikulturalismus ist Völkermord wie der Holocaust, nur subtiler und (zumindest am Anfang) langsamer!

    2050 – Kölner Dom wird Claudia-Fatima-Roth-Moschee

  32. Mit der Qualifizierung von interkulturellen Pflegelotsen sollen künftig in Werdohl ehrenamtliche Helfer ausländischen Familien Pflegeangebote bekanntmachen und durch die Bürokratie helfen.

    Soso, wenn man Türke und Rentner in Deutschland ist, bekommt man ehrenamtliche Helfer zugeteilt, die extra dafür ausgebildet wurden.

    Wenn man deutscher Rentner in Deutschland ist, wer hilft einem da kostenlos bei Behördengängen?

    Achso, niemand.

    Deutschland ist das was passiert, wenn ein Volk jahrzehntelang erzogen wurde, sich selber zu hassen. Wenn Erdogan NRW annektiert, werden die Deutschen Türkei-Fähnchen schwenken und die einrollenden Panzer mit Blumen behängen.

  33. Acht Jahre sind O.K. Dann ist das Opfer ja noch frisch und knackig, wenn der Täter entlassen wird.

    Da hat er ja noch was, worauf er sich für später freuen kann.

  34. #25 Uthred
    Ekelhaft, pervers und sadistisch!
    …“Mach dich bereit
    Für einen kleinen Gang-Bang
    Der Sultan hätte Zeit“

    Warum werden Texte, die eindeutig zu Schwerstverbrechen auffordern, nicht verboten?
    Tolerante Behörden und zu Gewaltverbrechen neigende zugewanderte Primitivos gehen eine brandgefährliche Allianz ein.

  35. Hamburg
    „Mann, der eine 20-Jährige vergewaltigt hat,
    stellt sich nach Öffentlichkeitsfahndung.“

    Er hatte bereits 2007 eine Frau vergewaltigt
    und „verbüßt“ deshalb noch eine Bewährungsstrafe.
    Bewährungsstrafe für Vergewaltigung?
    Ach so Migrationshintergrund.
    Ja dann.

  36. #29 HarryM (13. Mai 2010 10:31) „E.s Verteidiger Manfred Döbel zeigte sich überrascht von der Härte des Urteils und kündigte Revision an: „Die Sache war heftig, keine Frage, aber acht Jahre Gefängnis sind zu viel für einen unreifen Menschen, der bei der Tat erst 16 Jahre alt …“

    In englan d geht man anders mit um

    5 Jahre für 11 Jährige
    http://www.yorkshirepost.co.uk/news/Torture-brothers-may-get-longer.6018668.jp

    3 Jahre für 13 jährigen !!!

    http://www.thisisstaffordshire.co.uk/news/BOY-13-RAPED-WOMAN/article-1754991-detail/article.html

  37. @ #38 Markus Oliver

    Acht Jahre sind O.K. Dann ist das Opfer ja noch frisch und knackig, wenn der Täter entlassen wird.

    Da hat er ja noch was, worauf er sich für später freuen kann.

    Da hat das Mädchen noch was, wovon es acht Jahre lang – wenn wirklich so lang – träumen kann! Unsere Justiz ist so warmherzig!


  38. Dann vermummten sich zwei Frauen mit Verweis auf ihren Beamtenstatus. Ein Richter wurde bei ihrem Anblick ärgerlich: „Eine Mahnwache mit Sonnenbrillen und Kapuzen – und sie stehen hier für Meinungsfreiheit? Das ist grotesk.“

    Tja, auch wenn man einen krisenfesten Job hat (Beamter) garantiert das noch nicht die Meinungsfreiheit. Man (frau) kann ja schließlich schön gemobt und im wahrsten Sinne des Wortes in eine Abstellkammer gesteckt werden. Dann trage ich auch lieber eine Sonnenbrille und Kapuze. Political Correctness sei Dank wird eben die Meinungsfreiheit so ausgehebelt.
    Aber davon muss ein Richter in Deutschland ja nix verstehen, nicht wahr?

  39. Meinungsfreiheit für Selbstständige oder Angestellt kann man total vergessen – hier droht bei freier Meinungsäußerung über die Mißstände in Deutschland die Armutskeule – Jobverlust und dann Hartz4.

    So hält man seine Schäfchen schön ruhig.

  40. #30 Eurabier (13. Mai 2010 10:44)

    Aufgezwungene Sprachkurse, findet die Diplom-Sozialpädagogin, führten eher zu Frust bei Migranten.

    Wer hindert sie, die Sprachkurse freiwillig zu belegen, wie meine Frau weiland auch, weil sie kommunizieren wollte?

    Etwas ganz anderes ist es aber, ungebeten in ein fremdes Land zu kommen, sich dort ali-mentieren und den fetten Arsch abwischen zu lassen, und dann von den Einheimischen auch noch zu verlangen, Türkisch als Zweit- oder Erstsprache einzuführen.

    Typischer Fall von muselackischem Fordern. Wer Anspruch auf Forderungen hat, sind wir, und wir fordern: Lernt Deutsch oder geht hin wo der Pfeffer wächst!

    #24 killerbee (13. Mai 2010 10:05)

    Resozialisieren kann nur unter der Bedingung Erfolg haben, dass der Täter entweder einsichtig ist oder der Staat ihm durch eine empfindliche Strafe klar gemacht hat, dass er es in Zukunft lassen soll.

    In diesem Fall ist weder Einsicht noch eine Abschreckung erfolgt. Das nächste Opfer wird folgen und der Täter ist nicht Ismail. Der Täter ist Frau Beatrix Homann.

    Das Problem ist nicht die Richterin, sondern das Gesetz.

    1. Hier wurde nach Jugendrecht geurteilt, das als Höchststrafe zehn Jahre vorsieht.

    2. Wir haben ein Kummulationsverbot, wonach eine Strafe nicht unverhältnismäßig hoch ausfallen darf (wie in den USA, woh jetzt ein Banker zu 130 Jahren Haft verurteilt wurde). Das ist bei uns grundgesetzwidrig.

    Hier sind alle begangenen Straftaten in die achtjährige Freiheitsstrafe mit eingeflossen und zu einer Gesamtstrafe verbunden worden. Was bedeutet: Zwei Jahre unterhalb der möglichen Höchststrafe.

    Mit der Abschaffung des Jugendstrafrechts wäre schon vieles erreicht, das wird in jüngster Zeit auch zunehmend diskutiert.

    Ansonsten kann man sich nur wünschen, daß die Ausländerbehörde ihrer Ausweisungspflicht nachkommt, damit wäre dann unserer Bevölkerung mehr gedient, als den im Lande zu halten.

  41. Tja, aber heutzutage kann NIEMAND nachvollziehen wieso die Menschen in der Nazi-Diktatur und der DDR geschwiegen haben, die sogennanten „Mitläufer“. Sie wollten wahrscheinlich nur (über-)leben.

  42. E.s Verteidiger Manfred Döbel zeigte sich überrascht von der Härte des Urteils und kündigte Revision an: „Die Sache war heftig, keine Frage, aber acht Jahre Gefängnis sind zu viel für einen unreifen Menschen, der bei der Tat erst 16 Jahre alt war.“

    Verteidiger kann man wohl nicht lernen, dazu muß man geboren sein. Wer so einen Schwachsinn nach dem Motto „Er hat doch nichts Böses getan, er wollte nur spielen“ abgibt, dem ist nicht mehr zu helfen.

    Vielleicht sollte mal das Alter im Jugendstrafrecht wegen der immensen Zunahme von Straftaten (besonders durch die Bereicherer) von 18 Jahre auf 16 Jahre! gesenkt werden. Hat darüber eigentlich schon jemand in der Politik nachgedacht?

  43. § 53 Zwingende Ausweisung
    Ein Ausländer wird ausgewiesen, wenn er

    wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist oder wegen vorsätzlicher Straftaten innerhalb von fünf Jahren zu mehreren Freiheits- oder Jugendstrafen von zusammen mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt oder bei der letzten rechtskräftigen Verurteilung Sicherungsverwahrung angeordnet worden ist,
    wegen einer vorsätzlichen Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz, wegen Landfriedensbruches unter den in § 125a Satz 2 des Strafgesetzbuches genannten Voraussetzungen oder wegen eines im Rahmen einer verbotenen öffentlichen Versammlung oder eines verbotenen Aufzugs begangenen Landfriedensbruches gemäß § 125 des Strafgesetzbuches rechtskräftig zu einer Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist oder
    wegen Einschleusens von Ausländern gemäß § 96 oder § 97 rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

    So steht es im Aufenthaltsgesetz, aber Papier ist bekanntlich geduldig.

  44. @Umleitung

    Wenn du mal weiter oben genauer liest, so wird dem Täter neben der Vergewaltigung auch ein versuchter Totschlag zur Last gelegt.

    Wie kann es sein, dass so jemand noch eine Vergewaltigung begehen kann? Allein der Totschlag hätte dafür sorgen müssen, dass er im Knast verwahrt wird und keine Dummheiten mehr anstellen kann.

    Und „es wird diskutiert dieses und jenes zu ändern“ ist pures Gewäsch. In Deutschland wird über alles gelabert, aber nie kommt es zu Konsequenzen.

    Die Australier wollten striktere Einwanderungsregeln: Bäm! 1 Jahr später hatten sie sie.

    Die Deutschen wollen striktere Einwanderungsregeln: sie werden auch in 100 Jahren noch darüber diskutieren.

  45. Dass es einen wachsenden Bedarf an ambulanten Hilfen gerade auch bei Migranten geben wird, weiß Gudrun Siebert von der Stadtverwaltung.

    Ich frag mich warum. Wenn jemand zeitlebens gearbeitet hat, krank und gebrechlich ist und niemand da ist um ihn zu unterstützen keine Frage.

    Ich bezweifele aber sehr, dass der grösste Teil der heute 80 jährigen „Migranten“, welche gemeint sind dürfte klar sein, mehr als höchstens mal 10 Jahre gearbeitet hat.
    Anfang der 70er wurde ja schon das Ende der „Gastarbeiteranwerbung“ beschlossen. Alle die seither hierherkamen sind strenggenommen illegale. Und gearbeitet haben davon die allerwenigsten. Ausserdem, meine Mutter, selber damals schon über 60 hat ihre Mutter bis kurz vor ihrem Tod betreut. Gut, irgendwann, so knapp 1 Jahr bevor die Oma gestorben ist, gings einfach nicht mehr, einfach wegen den körperlichen Fähigkeiten meiner Mutter. Bei unseren Migranten sind in der Regel 8 Kinder da und wenn mans weiter spinnt 64 Enkel. Die leben allesamt in unmittelbarer Nähe. Aber für die BEtreuung ihrer Eltern und Grosseltern sind die nicht fähig. Dafür darf wieder der blöde Deutsche herhalten, der eh für alles und jedes zahlt.
    Mir tun die Altenpfleger und pflegerinnen leid, die zu solchen Leuten gehen müssen.

  46. Das Problem ist nicht die Richterin, sondern das Gesetz.

    Wenn das meine Tochter wäre, könnte die Richterin das jetzt ihrem Schöpfer erzählen.

    Ich bin dieses fatalistische „Wir haben eine untragbare Rechtsprechung, aber niemand ist dran schuld“ irgendwie leid.

    Bei „Florida-Rolf“ wurden die Gesetze ja auch geändert- da ging es schließlich um Geld.
    Bei Vergewaltigungsopfern bleiben die Gesetze bestehen-schließlich geht es nur um einen Menschen.

    Es ist mir mittlerweile egal, ob jemand „nur Gesetze ausführt“ oder ursächlich dafür verantwortlich ist.

    Sprich: Wenn ein SS-Mann einen Juden ins KZ transportiert, erschiesse ich den SS-Mann und rette den Juden. Dass der SS-Mann nur die Nürnberger Gesetze befolgt hat und eigentlich gar nicht daran Schuld ist, ist für mich zweitrangig. Sich hinter Gesetzen verstecken und amoralisch handeln- widerlich.

  47. Ein Richter wurde bei ihrem Anblick ärgerlich: „Eine Mahnwache mit Sonnenbrillen und Kapuzen – und sie stehen hier für Meinungsfreiheit? Das ist grotesk.“

    Der Richter hat wohl unbewußt die ganze Perversion der aktuellen Entwicklung richtig erkannt.
    Aber nicht die notgedrungene Vermummung bei einer Mahnwache ist grotesk, da man ansonsten erhebliche private und berufliche Nachteile zu erwarten hätte.
    Es ist allerdings mehr als „grotesk“, dass angeblich die Burka (u. ä.) als „religiöses Symbol“ praktisch qua Verfassung geschützt sein soll und überall getragen werden darf (s. Bosbach etc..). Die Kritik daran ist bereits heute als „islamfeindlich“=“rechts“=“rassistisch“ politisch korrekt einzuordnen.

  48. Super Aktion!
    Die Vermummung vor dem Gericht ist neben der Präsenz nur der zweite Schlag ins Gesicht der Richter!
    Kein Wunder, das denen das nicht schmeckt.

    Das sollten wir viel öfter machen!!!
    Das verdeutlicht allen, was hier läuft!

    Die Richterrethorik gegen die Demonstration und die Vermummung ist jedoch „verbesserungswürdig“, den „grotesk“ sind ausschließlich die Urteile und die Rechtssituation der Demonstranten, aber gewiss nicht das Verhalten der Demonstranten!

  49. übrigens,die abstimmung zum burka-verbot bei n-tv ist ne fälschung.habe vor ein paar tagen laufend abgestimmt,insgesamt wohl 100 mal.da hat sich nix geändert.

  50. #40 Le Saint Thomas (13. Mai 2010 11:10)

    Genial! Die Wetterheinis schaffen es nicht mal, eine zuverlässige Prognose für die aktuelle Jahreszeit herauszugeben, behaupten aber, das Klima in ein paar hundert Jahren vorhersagen zu können.

    Mein Lieblingsverein, der Deutsche Wetterdienst, gibt den monatlich aktualisierten „Jahreszeitentrend“ heraus. Der sagt seit Jahren konstant voraus, daß alles zu warm sein wird. Sommer, Herbst, der letzte Winter, auch dieses Frühjahr – alles sollte zu warm werden bzw. sein. Und während wir Mitte Mai bei einstelligen Temperaturen zittern und uns fragen, wo der Frühling bleibt, der meteorologisch gesehen in 2 Wochen um sein wird, veröffentlicht der DWD den Trend für Sommer. Fast 60% Wahrscheinlichkeit, daß es ein „warmer“ Sommer wird. Ein Trost für alle, deren Heizkostenabrechnung mal wieder durch die Decke gegangen ist. Nach 8 Monaten Heizperiode wird ab Juni alles besser.

    Also, das sind die gleichen Leute, die mit ihren Computermodellen „errechnen“, wie die Temperaturen in 10, 50 oder 100 Jahren sein werden! So viel zur Seriosität der Klimaprognosen.

  51. Vergleicht doch bitte mal diese Situation mit der aktuellen Euro-Situation!
    Überall müssen wir uns selbst opfern.
    Nirgends werden unsere Interessgen gewahrt!
    Überall dürfen wir für den Rest der Welt, der uns dafür weder dankt, noch anerkennt, noch mag, büßen und die Backe hinhalten.

    Dahinter stecken meiner Einschätzung nach noch die Weltkriegssieger, die seit 100 Jahren auf uns herumtrampeln und uns ausnutzen.
    Warum sonst beschweigen Medien unisono mit der Politik diese ganzen haarsträubenden Entscheidungen gegen Deutsche???!

    Dieses Land wird abgewickelt. Weltpolitisch von ganz oben.
    Die aktuelle Junge Freiheit enthält dazu sehr aufschlussreiche Artikel.
    Z.B. Warum war der Hosenanzug in Moskau aber weder Obama, Sarkozy,Brown und Berlusconi???!
    Was fand zeitgleich statt? Wo war Sarkozy?

  52. #50 killerbee (13. Mai 2010 12:03) @Umleitung

    Wenn du mal weiter oben genauer liest, so wird dem Täter neben der Vergewaltigung auch ein versuchter Totschlag zur Last gelegt.

    Wie kann es sein, dass so jemand noch eine Vergewaltigung begehen kann? Allein der Totschlag hätte dafür sorgen müssen, dass er im Knast verwahrt wird und keine Dummheiten mehr anstellen kann.

    Ich habe genau gelesen, bleibe aber terminologisch sauber, was ich bei Dir vermisse. Erst sprichst Du zutreffend von einem versuchten Totschlag, dann von Totschlag (was eine vollendete Tat voraussetzt). Der Versuch einer Straftat wird eben geringer bestraft als eine Vollendung, was auch logisch ist.

    All das ändert auch nichts an der Tatsache des Kummulationsverbots.

    Für den versuchten Totschlag hat er viereinhalb Jahre eingefahren.

    Warum er deshalb nicht im Knast saß? Da bei versuchten und vollendeten Tötungsdelikten U-Haft obligatorisch ist, nehme ich als Außenstehender mal an, daß das Urteil angefochten wurde und er so lange auf freien Fuß gesetzt wurde. Zweifellos ein Fehler, wie man im Nachhinein sehen muß. Aber: Da bei dem Strafmaß eine Bewährung nicht in Betracht kommt, wurde natürlich auch keine Sozialprognose erstellt.

    Wäre ohnehin unerheblich gewesen. Wer genau hinsieht, erkennt, daß jede einzelne Straftat sich gegen unterschiedliche Rechtsgüter wandte: Raub gegen das Vermögen, versuchter Totschlag gegen das Leben, jetzt gegen die sexuelle Selbstbestimmung.

    Wie ich oben bereits schrieb: Regen wir uns nicht über die Höhe der verhängten Strafe auf, sondern sehen zu, daß er nach vier Jahren ins Osmanische Reich abgeschoben wird. Dann kostet er den deutschen Steuerzahler keinen Pfennig mehr und weitere Gefahr geht von ihm auch nicht aus. Außer im Osmanischen Reich, und dort würde er sch dann die richtige Kelle einfangen.

    Übrigens kenne ich Manfred Döbel und staune über die oben niedergeschriebenen Worte. Bislang war er mir als objektiver Geist aufgefallen. Vielleicht lag das daran, daß er damals für RAe Willig & Partner arbeitete, eine Kanzlei, die sich ihre Mandate aussuchen konnte. Jetzt ist er Einzelkämpfer, da muß man scheinbar ein wenig Schaumschlagen, um an Mandate zu kommen.

  53. Ein Richter: „Eine Mahnwache mit Sonnenbrillen und Kapuzen – und sie stehen hier für Meinungsfreiheit? Das ist grotesk.“

    Aber als die vermummten Moslems in Dresden demonstriert und gebetet haben, haben so Leute wie der Richter Beifall geklatscht!!

  54. Dieser Nebenmensch wurde mit 14 strafmündig, zu einem mir nicht bekannten Zeitpunkt wegen versuchten Totschlags zu 4,5 Jahren verurteilt, und konnte mit 16 ein Mädchen vergewaltigen.
    Zwei Möglichkeiten:
    – Die Verurteilung zu 4,5 Jahren erfolgte zwischen seinem 14. und 16. Lebensjahr. Dann ist völlig unverständlich, warum er mit 16 in Freiheit war.
    – Die Verurteilung wg. Totschlags erfolgte erst nach der Vergewaltigung. Dann ist völlig unverständlich, warum es für die Vergewaltigung nur noch 3,5 Jahre oben drauf gibt – und überdies sein Linksanwalt das auch noch übertrieben findet.

    IMHO sollte man diesem Schädling wg. des (versuchten) Totschlags die Pfoten mit einem Baseballschläger flachklopfen, und ihn wg. der Vergewaltigung ebenfalls vergewaltigen. Am besten mit einem stumpfen Holzpfahl, Durchmesser 4 cm, Länge 250 cm. Ort der Handlung: Marktplatz.

    Das Ganze ließe sich im Rahmen von Anschauungsunterricht mit einem Schulausflug für „Jugendliche aus sozialen Brennpunkten“ kombinieren, süßer Tee wird gereicht.

  55. Die Straftaten von Ismail E. reichen für lebenslänglich (d.h. 20 Jahre Haft). 8 Jahre bekommt man in Deutschland für Steuerhinterziehung. Ach so, ich habe vergessen, das Leben eines Kindes in Deutschland ist weniger Wert als ein paar Euros

  56. § 53 Zwingende Ausweisung
    Ein Ausländer wird ausgewiesen, wenn er

    wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist

    Ausweisung nur des Täters reicht bei dieser Sorte von „Kulturbereichern“ nicht. Was wir brauchen, ist die zwingende Familienausweisung. Die Familie und die Eltern sind schuldig, weil sie ihren Bengel nicht richtig erzogen haben. Ohne zwingende Ausweisung der gesamten Familie wird man das Problem der kriminellen Migranten nicht in den Griff bekommen.

  57. @ #30 Eurabier
    Nicht umsonst heisst Werdohl im deutschen Volksmund WERDÜHL!! 😉

  58. Der Versuch einer Straftat wird eben geringer bestraft als eine Vollendung, was auch logisch ist.

    Nein, das ist eben nicht logisch.

    Angenommen ich bringe eine Bombe mit Zeitzünder an einem Auto an, die um 8.30 losgeht, weil mein Opfer zu diesem Zeitpunkt normalerweise auf dem Weg zur Arbeit ist.

    Zufälligerweise ist das Opfer an diesem Tag krank, die Bombe geht in der Garage hoch und tötet oder verletzt niemanden.

    Straffreiheit, weil das Opfer noch lebt? Anklage wegen Sachbeschädigung? Wird meine Tat irgendwie moralisch besser oder ich weniger gefährlich, nur weil das Opfer durch pures Glück überlebt hat?

    Ich glaube nicht.

    Des weiteren ist es lächerlich, dass er für das „fast Totschlagen mit einem Baseballschläger“ wegen versuchten Totschlags verurteilt wurde. Es liegt eindeutig Mord vor.

    Voraussetzungen für Mord sind „heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln“

    Über heimtückisch kann ich nichts sagen, aber jemandem immer wieder mit dem Baseballschläger vor den Kopf zu schlagen ist mit Sicherheit „grausam“, der Basey ist mit Sicherheit „gemeingefährlich“. Da bereits das Vorliegen eines der Kriterien ausreicht, um von einem Mord zu sprechen, handelt es sich um ein Fehlurteil. Wegen Migrantenbonus.

  59. IMHO sollte man diesem Schädling wg. des (versuchten) Totschlags die Pfoten mit einem Baseballschläger flachklopfen, und ihn wg. der Vergewaltigung ebenfalls vergewaltigen. Am besten mit einem stumpfen Holzpfahl, Durchmesser 4 cm, Länge 250 cm. Ort der Handlung: Marktplatz.

    Der Schädling trägt eine Robe.

    Ismael hat nur deswegen so gehandelt, weil man ihm durch die Rechtsprechung klar gemacht hat, dass er nichts zu befürchten hat. Die Vergewaltigung und der versuchte Totschlag geht auf das Konto der Richter, die ihn von Anfang an dazu ermuntert haben.

    Erst Körperverletzung, dann Raub, dann vers. Totschlag, dann die Vergewaltigung.

    Die Steigerung in seinen Verbrechen lässt eindeutig darauf schließen, dass er gelernt hat: „Mir passiert nichts.“

  60. Also nur 3,5 Jahre Haft für die brutale Vergewaltigung, wenn die vorherigen Stafen mit einflossen 8- 4,5 = 3,5 Jahre.

  61. #64 killerbee (13. Mai 2010 12:51)

    Nein, das ist eben nicht logisch.

    Angenommen ich bringe eine Bombe mit Zeitzünder an einem Auto an, die um 8.30 losgeht, weil mein Opfer zu diesem Zeitpunkt normalerweise auf dem Weg zur Arbeit ist.

    Zufälligerweise ist das Opfer an diesem Tag krank, die Bombe geht in der Garage hoch und tötet oder verletzt niemanden.

    Warum das nichtlogisch sein soll, kannst Du mir sicher erklären.

    Aber nicht in der obigen Art. Denn auch in dem von Dir geschilderten Fall gibt es keinen Freispruch, sondern Verurteilung wegen Versuchs.

    Es ist immer wieder interessant festzustellen, wie jemand, unbeleckt von Rechts- oder Aktenkenntnis die Urteile derart scharf angehen kann.

    Ein Mord muß z. B. geplant sein, beim Totschlag hat sich eine Dynamik ergeben. Und ein Baseballschläger ist mit Sicherheit keine gemeingefährliche Waffe, sondern eine Waffe. Gemeingefährlich handelt ein Täter, der z. B. sinnlos auf einer belebten Straße auf seine Verfolger schießt und dabei billigend in Kauf nimmt, Unbeteiligte zu treffen. Übrigens: Als flüchtiger Straftäter auf einen Verfolger zu schießen, wird generell als Mord (oder Versuch) gewertet, um sich der Strafverfolgung zu entziehen (der typische Fall vom erwischten Einbrecher, der auf seine Verfolger schießt).

    Trotz allem, wir liegen gar nicht so weit auseinander, was den künftigen Umgang mit den Volkszertretern anbelangt. Wie las ich jüngst? Ein Standgericht sucht keine Beweise, ein Standgericht sucht eine Wand.

  62. #66 GutenAbendMorgenland (13. Mai 2010 13:05)

    Also nur 3,5 Jahre Haft für die brutale Vergewaltigung, wenn die vorherigen Stafen mit einflossen 8- 4,5 = 3,5 Jahre.

    Darin ist ein „Mengenrabatt“ enthalten!

  63. Mal was anderes als Antiaggressionstherapie. Abgesehen vom Gewäsch des Anwalts finde ich den Bericht positiv.

  64. Ausgerechnet die Tiefgarage des Finanzamts (!) hat der getürkte Deutsche für seine Straftat ausgewählt. Welchem Einheimischen, und sei er noch so verkommen, würde diese Ortswahl für eine Vergewaltigung einfallen?! Daran sieht man, dass in Mugrantenkreisen das Unbehagen gegenüber dem Fiskus nicht sehr tief sitzen kann. Woran das wohl liegen mag? *kopfkratz*. Oder hat der zukünftige Bildungsbürger da vielleicht was durcheinandergebracht von wegen Straffreiheit bei Selbstanzeige und so?

  65. #51 uli12us
    Zum Thema pflegebedürftige Moslems in Deutschland gab es vor einiger Zeit einen Fernsehbericht (weiss leider nicht mehr wo). Der Inhaber eines Pflegedienstes für Moslems sagte sinngemäss, den muslimischen Mitbürgern sei eine häusliche Pflege UNTER ZEITDRUCK nicht zuzumuten. Er könne nicht einfach dabeibleiben, wenn sich der Patient auszieht, sondern müsse aus Respekt für das besondere Schamgefühl der Muslime das Badezimmer verlassen. Dafür brauche er eben mehr Zeit, als sie einem deutschen Pflegbedürftigen zugestanden wird.

  66. @ #71 Wirtswechsel #51 uli12us

    Der Inhaber eines Pflegedienstes für Moslems sagte sinngemäss, den muslimischen Mitbürgern sei eine häusliche Pflege UNTER ZEITDRUCK nicht zuzumuten. … Dafür brauche er eben mehr Zeit, als sie einem deutschen Pflegbedürftigen zugestanden wird.

    Ich dachte, diese edlen Menschen würden hauptsächlich unsere Rente sichern? Stellt sich das etwa auch als ein Missverständnis heraus wie die lange gepriesene Friedfertigkeit der Mohammedaner?

  67. „#47 Bernd_das_Brot (13. Mai 2010 11:39) Tja, aber heutzutage kann NIEMAND nachvollziehen wieso die Menschen in der Nazi-Diktatur und der DDR geschwiegen haben, die sogennanten “Mitläufer”. Sie wollten wahrscheinlich nur (über-)leben.“

    Ja, es ist einfach, hinterher große Reden zu schwingen, wenn man selbst nie in dieser Situation war.

    Wer nicht nachweisen kann, daß er in dieser Situation trotzdem nicht angepaßt gehandelt hat, sollte ganz einfach dazu nur die Klappe halten.

    Es kommt eine wahrscheinlich ähnliche Situation auf uns zu. Noch haben wir keine vergleichbaren Zustände.
    Jetzt könnten sich die vielen mutigen Bürger äußern und etwas tun gegen Überfremdung, relativ straffrei… aber da schweigen viele der ansonst so „Mutigen Kämpfer“ lieber.
    Eine Empfehlung an unsere „Helden“: Man kommt immer besser weg, wenn man mit den Wölfen mitheult. Auch heute ist das so und viele beherzigen es bereits.
    Auch die „vierte Gewalt“ gibt an und… hält sich zurück.

    Man kann ja nie wissen.
    es ist zum K.!

  68. „#67 Um_lei_Tung (13. Mai 2010 13:32) #64 killerbee (13. Mai 2010 12:51)

    Es ist immer wieder interessant festzustellen, wie jemand, unbeleckt von Rechts- oder Aktenkenntnis die Urteile derart scharf angehen kann.“

    Woher weiß man so sicher, daß die Leute keine Ahnung haben? Wer betroffen ist, weiß sehr wohl, daß im „Rechtsstaat“ vieles schief läuft bis hin zur Strafvereitelung und Rechtsbeugung!

  69. Ein Richter wurde bei ihrem Anblick ärgerlich: „Eine Mahnwache mit Sonnenbrillen und Kapuzen…“
    Er würde sicher lieber Burkas, schwarze Kapuzenjacken und Turbane sehen….

  70. Kommentare werden mehr und mehr deaktiviert. Die Stimme des Volkes droht zur Gefahr für das linke System zu werden. NOCH lassen sich die Menschen einschüchtern, wenn drohend die Nazikeule geschwungen wird und wie ein Damoklesschwert über jeden noch rational und klar denkenden Demokraten hängt.

    Aber es MUSS ein Aufstand geben. Ansonsten sind Deutschland und Europa verloren.

  71. E.s Verteidiger Manfred Döbel zeigte sich überrascht von der Härte des Urteils und kündigte Revision an:

    Ein weiteres Exemplar des skrupellosen Winkleladvokatentums.

    Ein Richter wurde bei ihrem Anblick ärgerlich: „Eine Mahnwache mit Sonnenbrillen und Kapuzen – und sie stehen hier für Meinungsfreiheit? Das ist grotesk.“

    Depp. Die standen nicht für Meinungsfreiheit dort, sondern für ein angemessenes Urteil.
    Weil leider keine Meinungsfreiheit herrscht, sondern Gesinnungsdiktatur, waren sie vermummt.

  72. Nur mal so am Rande:
    Man beachte mal, wann die Tat begangen wurde und wann sie verurteilt wurde – Tat im Dezember 2007, Verurteilung jetzt erst nach fast 2,5 Jahren. Da denke ich dann immer gleich an den Osteuropäer, der vor Gericht eine Muslimin erstochen hat und wie schnell dieser verurteilt wurde – ich glaube, das hat nicht mal ein halbes Jahr gedauert…

  73. #55 charly martell

    wenn du 100x in den letzten tagen abgestimmt hast, hast du dabei auch jedes mal vorher deine internetverbindung getrennt und neu verbunden, damit du von deinem internet-provider eine neue ip-adresse zugewiesen bekommen hast…? wenn nicht, kann es durchaus sein, dass deine ip nach einer erfolgten abstimmung für einige zeit vom pollsystem gesperrt wurde, gerade um missbrauch zu verhindern…

  74. Todesstrafe für Vergewaltiger und Kinderschänder – damits hat es sich – dann gibts keine Diskussionen wann der Vogel wieder draussen ist – der macht das dann bestimmt nie wieder

  75. #74 HarryM (13. Mai 2010 15:29) “#67 Um_lei_Tung (13. Mai 2010 13:32)

    Woher weiß man so sicher, daß die Leute keine Ahnung haben?

    Das erschließt sich einem aus den Beiträgen, woraus sonst?

    Wer vermutet, ein Sprengstoffattentäter, dessen Attentat sein Opfer wegen Krankheit verfehlt, würde freigesprochen oder erst gar nicht angeklagt, zeigt eigentlich in nicht mehr zu überbietender Weise, von der Materie keine Ahnung zu haben.

    Daß hier bei PI keiner von uns Aktenkenntnis hat, sollte wohl unstreitig sein. Aber Aktenkenntnis ist die Voraussetzung überhaupt, einen Fall objektiv bewerten zu können. Das übersehen viele hier und erinnern mich an Schäuble, der Fitna zerriß ohne den Film je gesehen zu haben. Wollen wir uns ernsthaft auf das Niveau unserer Gegner herablassen?

    Wer betroffen ist, weiß sehr wohl, daß im “Rechtsstaat” vieles schief läuft bis hin zur Strafvereitelung und Rechtsbeugung!

    Beweisen! Gerade Betroffene sehen eine Sache nicht objektiv. Selbst hier, alles Nichtbetroffene, wird der Skalp des Täters gefordert. Sieht so Objektivität aus?

    Zum guten Schluß: Das Gebäude oben auf dem Bild war mal eine meiner Spielwiesen.

  76. solche Typen sind nicht gesellschaftsfähig- nach entsprechender Knastzeit könnte man sie als Sklaven nach Muselmanien verhökern. vorher noch ein fettes Zeichen in Leuchtfarbe auf die Stirn tätowieren, damit man sie gleich erkennt, wenn sie es schaffen sollten zurück zu kommen…

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