Während unsere Politiker sich an Forderungen überbieten, Angriffe auf Polizisten härter zu bestrafen, fährt die Justiz munter fort, skandalöse Kuschelurteile zu fällen. Obwohl er einen Polizisten fast umbrachte, dieser nur durch ärztliche Kunst gerettet werden konnte, wurde ein 31-jähriger Hooligan jetzt in Bremen zu einer lächerlichen Geldstrafe verurteilt.

die BILD schreibt empört:

Was ist das nur für eine beschämende Justiz? Vor über zwei Jahren trat Hooligan Jens N. (31) einen Bremer Polizisten fast zu Tode. Doch den brutalen Schläger erwartet jetzt nur eine läppische Geldstrafe.

as Opfer, Zivilfahnder Norbert Behnken (51, Name geändert) erinnert sich: „Es passierte beim Werderspiel im Mai 2007. Ich ging in die Schmidtstraße, stand plötzlich einer Horde Hooligans gegenüber. Sofort bekam ich einen Fußtritt an mein linkes Ohr. Am Boden liegend wurde weiter auf mich eingetreten. Irgendwann verlor ich das Bewusstsein.“

Schwer verletzt kommt der Polizist auf die Intensivstation. Ärzte stellen diverse Knochenbrüche, Hirnblutungen und eine schwere Schädelverletzung fest, kämpfen um sein Leben. Er kommt durch, ist drei Monate krankgeschrieben. Die Polizei fahndet mit einem Foto nach dem brutalen Schläger, schnappt ihn einige Tage später. Hooligan Jens N. aus Münster.

Gegen ihn wurde wegen versuchten Mordes ermittelt. Jetzt, fast drei Jahre später, die beschämende Entscheidung. Horst Göbel (53), Chef der Polizeigewerkschaft GdP: „Nach unseren Informationen hat die Staatsanwaltschaft zusammen mit dem Gericht entschieden, dass ein Strafbefehl ausreichend ist. Der Schläger bekommt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Ich halte das für einen schlimmen Justiz-Skandal.“

Polizist Norbert Behnken ist enttäuscht: „Ich hätte dem Täter gerne beim Prozess ins Gesicht geschaut. Er hat mir einen Brief geschrieben, dass er eine Kerze für mich angezündet hat. Davon habe ich nichts.“

Gewerkschafter Göbel resigniert: „Das milde Urteil ist ein Signal, dass prügelnde Hooligans ermutigt, weiter zu machen. Der Beschuldigte hat es so verstanden. Er ist in diesem Jahr erneut als Schläger in Erscheinung getreten.“ Bremens Richter sollten sich was schämen!

Hauptache, man macht nicht versehentlich bei der Steuerklärung einen Fehler… Da kennt der Richter keine Gnade. Aber da geht es schließlich um Geld und nicht nur um Menschen – noch dazu um die niedrigste Kaste davon, um Polizisten…

(Spürnasen: Pittiplatsch und Budesfinanzminister)

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39 KOMMENTARE

  1. „… die niedrigste Kaste davon, um Polizisten…“

    Nicht ganz Richtig, noch Niedriger stehen unsere Trucker.

  2. Wir müssen anfangen, die gesamte Justiz auf den Prüfstand zu stellen. Diese Urteile kosten den Staat enorme Summen, indem erhebliche Körper- und Sachschäden entstehen, aufgrund der Urteile, die unsere Kulturbereicherer und jugendliche Kriminellen als Aufforderung und Mutprobe zu Straftaten verstehen.

  3. #5 Hardliner (23. Dez 2009 17:13)

    Auch wenn man sagt und es gesetzlich geregelt ist, daß ein Richter nur seinem Gewissen unterworfen ist, sind Urteile doch immer entlang der politischen Meinung zu erkennen.

    Es sollten auch Politiker auf den Prüfstand stellen.
    Mag aber auch subjektiv sein.

  4. Richter und hohe Polizeifunktionäre sollten sich alle 4 Jahre Wahlen stellen müssen, dann könnten die Bürger selbst urteilen, ob sie Kuschelrichter wollen, oder solche, die bei schweren Taten, auch hart strafen.

  5. Polizist Norbert Behnken …: „Ich hätte dem Täter gerne beim Prozess ins Gesicht geschaut. Er hat mir einen Brief geschrieben, dass er eine Kerze für mich angezündet hat. …“
    Gewerkschafter Göbel …: „… Der Beschuldigte … ist in diesem Jahr erneut als Schläger in Erscheinung getreten.“

    Wahrscheinlich hat er einen großen Kerzenvorrat, den er abarbeiten muss.

    Diese bekackten Richter und sog. Staatsanwälte sollten mal wie die Polizisten an vorderster Front stehen. Dann würden sie ganz schnell andere Urteile herbeiführen.

    Solche „furchtbaren Juristen“ treiben die Bürger mit aller Macht zur Selbstjustiz.

  6. „Der Schläger bekommt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen.“

    90 Tagessätze zu wieviel?

    0,50 € oder 1,00 € pro Tagessatz? Davon steht im Bild-Artikel leider nichts!

    Man kann bei dieser Schand“justiz“ aber davon ausgehen, daß sich der Tagessatz im einstelligen Bereich bewegt.

    Den Hooligan erwartet aber noch ein Zivilverfahren auf Schadenersatz, da wird es hoffentlich so richtig teuer für den Lumpen!

  7. #4 Frietz

    Hm, denen die beim Anti-Islamisierungskongress mit den linksextremen Straßenschlägern gemeinsame Sache gemacht haben, auch??

    Ich nich.

  8. @ Wienerblut

    Stimmt nicht unbedingt. Es gibt genügend Hooligans, die aus bürgerlichen Verhältnissen stammen, die studieren oder studiert haben, sich in beruflich ordentlichen Positionen befinden und am Wochenende den „Kick“ brauchen. Das sind nicht nur Leute von den Rändern der Gesellschaft.

  9. Man stelle sich nur mal vor den Mannichl-Lebkuchen-Piekser gaebe es wirklich und dieser waere zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
    Unsere Politiker wuerden rotieren.

  10. Wir haben es an dieser Front mit mehreren Problemfeldern zu tun. Das erste Problem: Resozialisation geht vor Strafvollzug. Das zweite Problem: Täter- statt Opferfokussierung der Justiz. Das dritte Problem: Ein weitverbreitetes, belehrendes Gutmenschentum, daß auch im verwerflichsten Tun noch Gründe für eine Strafmilderung zu entdecken vermag, wenn der Täter nur aus dem richtigen Kulturkreis kommt. Vereinzelt ist sogar schon die Scharia als Begründung für eine unerträgliche Rechtsbeugung von einem deutschen Gericht herangezogen worden. Im konkreten Fall nicht relevant, aber immer öfter zu beobachten.

    Meine Rechtsprechung sähe anders aus: Sühne für begangenes Unrecht vor Resozialisierung, Opferrechte gehen immer vor Täterrechten, Einschränkung des Ermessensspielraumes bei der Strafzumessung für den Richter.

    Es gab im dritten Reich eine Strafzumessungsklausel, die dem Richter eine Strafverschärfung bei Verletzung ‚des gesunden Volksempfindens‘ ermöglichte, ich habe den Eindruck, daß diese nicht mehr vorhandene Klausel gegenwärtig von den Gutmenschenrichtern negiert wird. Je abscheulicher mir eine Tat vorkommt, desto milder wird abgeurteilt….

  11. Bisher sind es Polizisten und Busfahrer – es könnten bald auch Angestellte auf den Sozialämtern sein:

    Sozialhilfeempfänger rastet bei Amtsbesuch aus (Augsburger Allgemeine vom 23.12.09)
    Ein Sozialhilfeempfänger hat am Montagmorgen im Amt für Soziale Leistungen heftig randaliert. Der 26-jährige Iraker war offenbar wütend darüber, dass ihm die Sozialhilfe nur im Wochenrhythmus ausbezahlt wird. Er rastete aus, zerschlug mit der Faust eine Glasscheibe und zerstörte danach mit einem Fußtritt eine weitere Scheibe. Außerdem beleidigte er laut Polizei eine Mitarbeiterin des Amtes. Gegen den Iraker laufen derzeit noch weitere Verfahren, er wurde von der Polizei vorübergehend in Gewahrsam genommen.
    Gebracht hat ihm der Ausraster nichts als Ärger: Er hat nun ein halbes Jahr lang Hausverbot in dem Amt – und er verletzte
    sich am Mittelfinger. (jöh)

    Vorschlag: Stütze monatlich im Voraus überweisen!

  12. Als damals in Frankreich deutsche Hooligans den französischen Polizisten Davis Nivel fast totgeschlagen haben, war hier bei den Gutmenschen die gespielte Empörung groß. Der Fall wurde fast schon mißbraucht für ihre Zwecke.
    Nur im eigenen Land kriegen die Richter keine vernünftigen Urteile hin.
    Wenn ich mir überlege, was da mal geschrieben wurde als der Mord im Landgericht DD passierte und wie geschockt der Richter dort war, da es vor seinen Augen passierte (und er hat nicht eingegriffen).
    Es ist eben was anderes, wenn man nur davon hört oder aber so was mal „live“ erlebt.
    Darum, jeder Richter sollte mal für ein viertel Jahr verdonnert werden, mit der Polizei bei allen möglichen Einsätzen im Streifenwagen mit zu fahren, außer bei Toto und Harry, da Realitätsfremd)
    Das könnte bei einigen das verschobene Weltbild wieder grade rücken. (Ich weiß, Wunschdenken)
    Wo soll da noch Motivation her kommen.
    Von allen allein gelassen, das erträgt man nur noch mit Galgenhumor oder man hat innerlich gekündigt.
    Ein Umdenken wird wohl erst stattfinden, wenn die Villenviertel belagert werden.
    Aber dafür wirds dann Security geben mit Checkpoints usw., in anderen Ländern ist das schon so.
    Wo sind wir bloß gelandet.
    An alle Polizisten, Ein schönes Weihnachtsfest und einen ruhigen Dienst.

  13. Was wäre wohl, wenn das Opfer Marwa hiesse und schwangere Mohammedaner_In wäre?

    Aber zum Glück wars ja „nur“ ein „Sche***bulle“.

    Man braucht sich nicht gross wundern, innerhalb einer Justiz, in der linke Klassenkämpfer das Urteilsrecht haben, wird der Kampf gegen das „Schweinesystem“ und seine Schergen gewaltlos aber nicht wirkungslos weitergeführt.

  14. MM vom 23.9.1992
    Potsdam: 4 jugendliche Rechtsradikale haben 2 Neger angegriffen und mißhandelt. Verurteilung wegen versuchten Totschlags und Landfriedensbruch 6 1/2 Jahre , 3 1/2 Jahre,
    3 1/2 Jahre, 2 1/2 Jahre. Die Täter waren 20 und 21.
    Im Opferstatus stehen also Neger meilenweit über einem Polizisten. Schon lange sind in dieser Schmierenrepublik vor dem Gesetz nicht alle gleich.

  15. Hallo PI!
    Gratulation für Eure Weihnachtsdeko oben – auch wenn jetzt unsere mitlesenden südländischen Mitbürger gleich durch 3 anrüchige Dinge beleidigt sein dürften:
    – Schweizer Flagge (buuuuhhhh!!)
    – Weihnachtsbaum (buuuuhhhh!!buuuuhhhh!!Allah ist größer, Ihr Scheiß Christen!!)
    – 2 Wörter: politically incorrect (buuuuhhhh!!buuuuhhhh!!buuuuhhhh!!Nazis!!!Isch kenne Euer Haus!!!)

  16. Sarkastisch, aber ernst gemeint: Wieso soll ein deutscher Hool härter bestraft werden, als ein U – Bahnschläger mit Migrationshintergrund, oder linke Gewaltverbrecher und Autonome ?

  17. #29 Pablo
    bei den deutschen kaffeeröstern gab es Preisabsprachen über Jahre.
    Man will sich ja nicht in einen ruinösen konkurrenzkampf einlassen.

    Man schlussfolgere:
    Bei den deutschen Juristen gibts es Urteilsabsprachen gegenüber Schlägern.
    Schliesslich will man sich ja nicht übermässig der Gefahr von Racheakten derjenigen nach Verbüssung der Strafe aussetzen.

  18. Die Justiz ist nicht vordergründig schuld an diesem Urteil. Unsere politisch Verantwortlichen haben dieses Strafrecht gestaltet, das für einen Täter Bewährungsstrafen u.ä. vorsieht.

  19. Wenn Steinewerfer Außenminister werden können und Terroristenverteidiger Innenminister und höchste Schützer unserer Verfassung, da muss man ja wohl einem Polizistenprügler eine Karriere offen halten und eine 25. Chance geben. Ich bezweifle, dass ein 31-Jähriger, der zu sowas in der Lage ist, noch nie mit dem Gesetz in Konflikt kam.

  20. Zwei Fragen, eine Feststellung:
    Trug der Fahnder keine Waffe auf sich? Befand er sich alleine (aussergewöhnlich und in diesem Fall nicht anzunehmen)? Die Namen von Richtern und Staatsanwälten sollten in solchen Fällen unbedingt publiziert werden.

  21. Aufgrund der signifikanten Zunahme der Angriffe auf Polizeibeamte fordern Innenministerkonferenz, Kriminologen und Berufsvertretungen zu Recht härtere Sanktionen.
    Justitias Praxis ist jedoch genau das Gegenteil dieser geforderten Kehrtwende, wie nicht nur dieses extrem skandalöse Bremer Urteil zeigt.
    Als selbst Geschädigter eines „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ muß ich mich hier als solcher outen.
    Die zu meinem Nachteil begangene Tat ist in ihrem Ausmaß und Brutalität nicht mit dem hier zur Diskussion gestellten Sachverhalt vergleichbar, bestätigt aber die lasche Behandlung von Staatsanwaltschaft und Gericht, symptomatisch ganz allgemein für die Gewichtung von Körperverletzungsdelikten.
    Als Pol.-Bea. wurde ich unlängst bei einer „Demo“, lediglich verbal appellierend, von mehreren Demonstranten angegriffen und zu Boden geworfen.
    Glücklicherweise blieben nur leichtere Verletzungen zurück.
    Lediglich einer der Angreifer wurde namhaft gemacht und ein Strafverfahren eingeleitet.
    Dieses wurde mit bemerkenswerter Begründung gem. § 153(1) StPO eingestellt, die Staatsanwaltschaft sieht von einer Verfolgung mit Zustimmuing des Gerichtes ab, da die Schuld des Täters gering sei,
    ein öffentliches Interesse nicht vorliege,
    das Verhalten des Beschuldigten „gruppendynamisch motiviert“ sei (ein Freibrief für kollektives Vorgehen)sowie die Beweislage problematisch sei, da keine Videobänder vorhanden seien (es zählt nicht, das der Beschuldigte von zueilenden Kollegen von mir heruntergezogen wurde).

    Jüngst wurde ein Kollege zu ebenfalls 90 Tagessätzen (insges. 2100€) Geldstrafe verurteilt, weil er einem ihm bekannten Rechtsanwalt, gegen den ein Strafverfahren lief, eine sogenannte „Nullauskunft“ gab („es liegt kein Haftbefehl gegen XY vor“).

    Auf der einen Seite 90 Tagessätze für einen zertretenen Polizistenschädel, auf der anderen Seite 90 Tagessätze für eine „Indiskretion“.
    Wer soll das verstehen?

  22. # 35 @ zuwieder

    Deutschland einig Irrenanstalt!

    Mehr fällt mir dazu nicht ein! Die Menschen in diesem Land taumeln von einem Extremen in das andere. Unglaublich! Hornochsen an der Macht.

  23. OT

    Naja, die FDP habe ich zum letzten Mal gewäht.

    1. Fall Steinbach: FDP gegen! Warum? Westerwelle bei den Polen beliebt. Wählen die ihn?!

    2. VisaFreiheit für Türken! Wählen die FDP?!

    Irgendwie bringen’s die in der FDP nicht auf die Reihe. Denn wenn die das tun würden, hätte die FDP glänzende Zukunftsperspektiven. So nicht! Man sieht es ja an den sinkenden Umfragezahlen.

  24. @Zuwider

    Das Polizisten nicht besonders gut bezahlt werden, ist schon klar, aber:
    90 Tagessätze = 2100€ ??!

    War das ein Teilzeitpolizist? Ohne weitere Erläuterung imho ziemlich unglaubwürdig.

  25. @38 ProstetnikV

    Sorry,ich muß mich korrigieren: Es waren 70 Tagessätze. Die Staatsanwaltschaft hatte 90 gefordert.
    Alles nachzulesen unter op-marburg.de, Ausgabe 09.12.2009.

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